Antragsverfahren für Projekte zur Prävention und Gesundheits-förderung in nicht-betrieblichen Lebenswelten - Die Koordinierungsstelle ...
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Antragsverfahren für Projekte zur Prävention und Gesundheits- förderung in nicht-betrieblichen Lebenswelten Die Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit NRW Lena Kückels 11.01.2018
Gliederung 1. Grundlage Präventionsgesetz 2. Umsetzung der LRV in NRW 3. Antragsverfahren für nicht-betriebliche Lebenswelten 4. Grundlage für die Projektbewertung: Der GKV-Leitfaden Prävention 5. Ansprechpartner/innen Folie 2 11.01.2018 Kückels
Grundlage Präventionsgesetz Quelle: GKV-Spitzenverband, 2018 Folie 3 11.01.2018 Kückels
Arbeitsstruktur zur Umsetzung der LRV in NRW Treffen ca. 3-4 x im Jahr Steuerungsgruppe (GKV + Partner der LRV) Grundsätzliche Beschlüsse Keine Antragsentscheidungen AG Lebenswelten der GKV AG Betriebliche AG Prävention in stationären 4 x im Jahr GKV (stimmberechtigt) Gesundheitsförderung Pflegeeinrichtungen + KGC zur Vorstellung der BGF-Koordinierungsstelle Ausschreibung zum Thema, Projektbewertungen https://www.bgf- paralleles Antragsverfahren (noch koordinierungsstelle.de/ nicht öffentlich) Inhalte: Kasseninterner Austausch und Entscheidung über Anträge anschließend: AG Lebenswelten GKV (stimmberechtigt), LZG, MAGS, KGC ggf. weitere Partner Inhalte: Projektbewertungen werden erneut vorgestellt und die Entscheidung zu den Keine Zuständigkeit der KGC Anträgen mitgeteilt 4
Das Antragsverfahren (nicht-betriebliche Lebenswelten) Antrag- Eingangs- Vor- Ent- Bescheid stellung bestätigung prüfung scheidung • Digital Bis Quartalsende (kontakt@praeventionsgesetz.nrw.de) Orientierung Diskussion und am Leitfaden Entscheid der bei Antrag bis • Postalisch (LZG.NRW Bochum) zum Ende des Prävention GKV über • Digital oder postalisch über ersten einzelne KK vor Ort der GKV Förderung Quartalsmonats ggf. Beratung zur Überarbeitung 5 11.01.2018 Kückels
Grundlage der Projektbewertung: Der GKV-Leitfaden Prävention (insb. Kap. 4) „Bei Leistungen nach dem Setting- Ansatz handelt es sich um pri- märpräventive und gesundheits- fördernde Interventionen, die sich im Sinne aufsuchender Information und Beratung an Lebenswelten richten und dabei sowohl die gesund- heitlichen Rahmenbedingungen als auch gesundheitlichen Kompetenzen von Einzelnen weiterentwickeln.“ Quelle: GKV-Leitfaden Prävention in der Fassung vom 9. Januar 2017, S. 19 ff. Folie 6 11.01.2018 Kückels
Förder- und Bewertungskriterien für Projektanträge Bedarfsermittlung Zielgruppenbestimmung und Zieldefinition Vielfalt/ Diversität eindeutige Benennung des Settings Partizipation detaillierter Finanzplan (Personal- und Sachkosten) Zeit-, Ablauf- und Umsetzungsplan Gesundheitsförderliche Ausrichtung Kooperation und Vernetzung Nachhaltigkeit und Qualitätssicherung Folie 7 11.01.2018 Kückels
Ausschlusskriterien für Projektanträge Pflichtaufgaben anderer Akteure Baumaßnahmen isolierte Maßnahmen externer Kampagnen/ Aktionen ohne Anbieter Projektbezug individuumsbezogene Abrechnung berufliche Ausbildung und von Maßnahmen Qualifizierung Antrag wird nicht von Einrichtung Weltanschaulich nicht neutrale selbst gestellt Angebote Forschungsprojekte/ Screenings Aktivitäten von politischen Parteien ohne Interventionsbezug etc. Regelfinanzierung Werbezwecke Folie 8 11.01.2018 Kückels
Antragsverfahren für gemeinschaftlich finanzierte Projekte Informationen unter: www.praeventionskonzept.nrw.de 9 11.01.2018 Kückels
Ansprechpartner/innen Geschäftsstelle „AG Lebenswelten“: Johanna Evers „Lotsenstelle“ für Präventionsinitiativen in nicht-betrieblichen Lebenswelten: Verena Migge, Johanna Evers, Lana Hirsch Antragsprüfung: Lana Hirsch, Gudula Ward, Jonas Weidtmann Beratung und Coaching zur gesundheitsförderlichen Kommunalentwicklung: Lana Hirsch, Jonas Weidtmann Gesundheitsförderung bei Arbeitslosen: Lena Kückels, Manfred Dickersbach Qualitätsentwicklung: Lena Kückels 10 11.01.2018 Kückels
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Landeszentrum Gesundheit NRW Fachgruppe Prävention und Gesundheitsförderung Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit Gesundheitscampus-Süd 9 44801 Bochum „Lotsenstelle“ für Präventionsinitiativen in nicht-betrieblichen Lebenswelten: kontakt@praeventionsgesetz.nrw.de Tel. 0234 / 91535-1245 (ab dem 15.01.18 neue Tel. 0234/ 91535-2107) Folie 11 11.01.2018 Kückels
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