PrävG - Gesetz zur Stärkung der Gesundheits-förderung und Prävention - Kommunale Gesundheits- , Alters- und Pflegekonferenz Kreis Minden-Lübbecke ...

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PrävG - Gesetz zur Stärkung der Gesundheits-förderung und Prävention - Kommunale Gesundheits- , Alters- und Pflegekonferenz Kreis Minden-Lübbecke ...
PrävG – Gesetz zur Stärkung der Gesundheits-
förderung und Prävention
Kommunale Gesundheits- , Alters- und Pflegekonferenz
Kreis Minden-Lübbecke am 02.11.2016

AOK NORDWEST • Regionaldirektion Herford
PrävG - Gesetz zur Stärkung der Gesundheits-förderung und Prävention - Kommunale Gesundheits- , Alters- und Pflegekonferenz Kreis Minden-Lübbecke ...
Baustelle PrävG

                                                   regionale
                                                Koordinierungs-
                                                    stellen

AOK NORDW EST • Regionaldirektion Herford• 02.11.2016             –2–
PrävG - Gesetz zur Stärkung der Gesundheits-förderung und Prävention - Kommunale Gesundheits- , Alters- und Pflegekonferenz Kreis Minden-Lübbecke ...
Wie alles begann: Präventionsagenda des Koalitionsvertrages
Der vierte Anlauf durfte nicht scheitern
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          stärken – verbessern - kooperieren                            •   Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten wie
                                                                            Kita, Schule, Betrieb und Pflegeheim stärken

                                                                        •   Betriebliche Gesundheitsförderung stärken

                                                                        •   bundesweit einheitliche Gesundheitsziele und Vorgaben zur
                                                                            Qualität und Evaluation berücksichtigen

                                                                        •   Länderpräventionsansätze einbeziehen

                                                                        •   Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern und ärztlichen
                                                                            Vorsorgeuntersuchungen bei Erwachsenen stärken

                                                                        •   Impfquoten in Deutschland erhöhen

                                                                        •   Frauen- und Männergesundheitsforschung berücksichtigen

                                                                        •   alle Sozialversicherungsträger einbeziehen

                                                                        •   Kooperation und Koordination aller Sozialversicherungsträger
                                                                            sowie der Länder und Kommunen über verpflichtende
                                                                            Rahmenvereinbarungen auf Landesebene verbessern
              Quelle: AOK Bundesverband. Präsentation vom 10.07.2015.

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Die Absicht…

         Ingrid Fischbach, Parlamentarische Staatssekretärin im
                     Bundesgesundheitsministerium:
                 „Mit dem Präventionsgesetz stärken wir die
         Gesundheitsförderung direkt im Lebensumfeld – in der Kita,
          der Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim. Außerdem
           werden die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder,
           Jugendliche und Erwachsene weiterentwickelt, und der
              Impfschutz wird verbessert. Ziel ist, Krankheiten zu
                       vermeiden, bevor sie entstehen."

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Die Neuerungen im Überblick
        Stärkung von Gesundheitsförderung und Prävention
        Von 2016 an sollen die Krankenkassen 7 Euro je Versicherten
          (statt bisher rund 3 Euro) für Leistungen zur Gesundheitsförderung
          und Prävention ausgeben – jährlich also zusätzliche 240 Mio. Euro.
        Jeweils 2 Euro je Versicherten fließen in die betriebliche Gesundheits-
          förderung (BGF) sowie in die Gesundheitsförderung im Setting-Ansatz.

        Verbesserte Rahmenbedingungen vor Ort
        Regionale Koordinierungsstellen sollen kleinere und mittlere Betriebe
         vor Ort unterstützen. Zudem sollen Arbeitgeber und Versicherte
         einen Bonus erhalten, wenn sie an BGF-Maßnahmen teilnehmen.

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Stärkere Einbindung der Betriebsärzte
        Beteiligung bei der Konzeption und Durchführung von
         BGF-Maßnahmen der Krankenkassen.
        Möglichkeit zur Durchführung von Schutzimpfungen
         und „Check-ups“ zu Lasten der Krankenkassen.
        Bessere Verzahnung arbeitsmedizinischer Vorsorge
         mit Präventionsangeboten der Krankenkassen.
        Präventionsempfehlungen der Betriebsärzte sind durch
         die Krankenkassen bei der Entscheidung über Präventions-
         leistungen zu berücksichtigen.

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Weiterentwicklung der Check-Ups
        Individuelle Belastungen sowie Risikofaktoren für das Entstehen von
         Krankheiten werden besser berücksichtigt.
        Ärztliche Präventionsempfehlungen sind von den Krankenkassen bei der
         Entscheidung über Präventionsleistungen zu berücksichtigen.

     Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten
         Bonuszahlungen der Krankenkassen sollen verbindlicher ausgestaltet
          werden („Soll-Regelung“ statt bisheriger „Kann-Regelung“).
         Ziel: Bessere Belohnung von gesundheitsbewusstem Verhalten.

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Prävention in Pflegeeinrichtungen
       Insbesondere Menschen in stat. Pflegeeinrichtungen sollen durch
        gesundheitsfördernde Angebote (z.B. zur Bewegung oder zur
        Verbesserung des seelischen Wohlbefindens) unterstützt werden.

      Stärkung der Selbsthilfe
       Selbsthilfe wird finanziell stärker gefördert (Anhebung finanzieller
        Fördergelder von 0,64 EUR auf 1,05 EUR je Versicherter)

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Prävention
     Viele Beteiligte mit unterschiedlichen Zuständigkeiten…

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                                           Gemein-
                                           nützige                                Kom-
                                                                  Länder
                                           verbän-                                munen
                                             de

                                                        Arbeit-            DRV            DGUV
                                                        geber

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Wer zahlt was für die Prävention?
     Ausgaben für Prävention/Gesundheitsschutz insgesamt: 10,9 Mrd. €.
     → 3,5 % aller Gesundheitsausgaben

                Anteile der Ausgabenträger 2013 in Prozent
                                             3% 2% 1%                GKV
                                       9%                            Öff. Haushalte
                             10%
                                                                     DGUV
                                                        45%
                                                                     Priv. Haushalte
                              11%                                    Arbeitgeber
                                                                     SPV
                                                 19%
                                                                     DRV
                                                                     PKV

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Das Präventionsgesetz
     Finanzströme 2016
                                      0,30 €

                     1,05 €                                       Richtwert Individualprävention
                                                                  Unter Berücksichtigung ärztlicher
                                                                  Präventionsempfehlungen

                                                         3,00 €   Betriebliche Gesundheitsförderung
                                                                  Nicht verbrauchte Mittel werden über GKV-SV an Kassen mit
                                                                  Kooperationsvereinbarungen vergeben

                                                                  Prävention in Lebenswelten
                                                                  Umfasst Settingangebote der Kassen, Leistungen an BZgA
                                                                  und Landesrahmenvereinbarungen.
         2,00 €                                                   Nicht verbrauchte Mittel sind im Folgejahr zu verausgaben.
         davon
         0,45 €
                                                                  Selbsthilfe
         an BZgA

                                                                  Prävention Pflegeversicherung
                                                                  Nicht verbrauchte Mittel werden über GKV-SV an Kassen
                                                                  mit Kooperationsvereinbarungen vergeben
                                                2,00 €

                   Alle Werte werden entsprechend der monatlichen Bezugsgröße angepasst.
                   Die jährlichen Mehrausgaben betragen geschätzt über 320 Mio. Euro.
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Zahlen & Fakten

     Präventionsbericht
     AOK-Bundesverband und
     GKV-Spitzenverband 2014

AOK NORDW EST • Regionaldirektion Herford• 02.11.2016   – 12 –
Kern des Präventionsgesetzes
        Nationale Präventionskonferenz                                            Präventionsforum
        •   Gebildet von GKV, RV, UV, SPV, PKV                                    •   Wird 1x jährlich von der
        •   Beraten von Bund, Länder, komm. SpiV Bund, BA, Arbeitgeber-,              Präventionskonferenz
            Arbeitnehmer- und Patientenvertreter                                      beauftragt & berät diese
        •   Geschäftsstelle bei der BZgA                                          •   Organisiert von BVPG

                           entwickelt, schreibt fort, setzt um

        Nationale Präventionsstrategie
        Bundeseinheitliche Rahmenempfehlung                      Präventionsbericht
        Im Benehmen mit BMG, BMAS, BMFSFJ,                       Alle 4 Jahre zur Vorlage beim BMG; RKI liefert
        BMEL, BMI, Ländern                                       zu; optional mit Länderdaten

                           sind zu berücksichtigen in

       Landesrahmenvereinbarungen
       geschlossen zwischen GKV, RV, UV, SPV und den zuständigen Landesstellen

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Präventionsgesetz
      Bundesrahmenempfehlungen – Schwerpunkte

        gesund                                      gesund                  gesund
        aufwachsen                                  leben und arbeiten      älter werden

        • werdende & junge                          • Erwerbstätige         • Rentenbezieher in
          Familien                                  • Arbeitslose             der Kommune
        • Kinder & Jugendliche                      • ehrenamtlich Tätige   • Bewohner von stat.
        • Azubis & Studenten                                                  Pflegeeinrichtungen

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Zeitplan
      17.12.2014                                Gesetzentwurf (Kabinettsbeschluss)
      06.02.2015                                1. Durchgang Bundesrat
      19./20.03.2015                            1. Lesung Bundestag
      22.04.2015                                Anhörung
      18./19.06.2015                            2./3. Lesung Bundestag
      25.07.2015                                Inkrafttreten Präventionsgesetz (bis auf finanzw. Regelungen)
      01.01.2016                                Inkrafttreten erhöhter Ausgabenrichtwert
      04.02.2016                                Planung BGf-Koordinierungsstellen (Ziel: 31.12.2016)
      19.02.2016                                Nationale Präventions-Konferenz (nä Jahr 10.02.2017)
      28.08.2016                                Abschluss Landesrahmenvereinbarung NRW
      26.10.2016                                Neuss: Info-Veranstaltung Kommunen NRW

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Die beiden großen Themen
     des PrävG:
       Regionale Koordinierungsstellen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung

       Prävention in Lebenswelten (Setting)

AOK NORDW EST • Regionaldirektion Herford• 02.11.2016                            – 16 –
Präventionsgesetz
     Aktueller Stand zu den BGF-Koordinierungsstellen

                                                                  Beratung
                                                              1   von Betrieben durch
                                                                  Krankenkassen

                                                                      BGF-
                                                                  2
                                                                      Informationsportal

                    Info zu BGF
                                                                          Kooperation mit
                                                                      3   Unternehmens-
                                                                          organisationen

                                                        Ziel 31.12.2016: Einrichtung einer
                                                        gemeinsamen Internetseite aller KKn
                                                        zur Koordinierung von BGf-Projekten
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Prävention in Lebenswelten (Setting)

       Abgestimmtes Verfahren aller Krankenkassen
       Einheitliche kassenübergreifende Projektanträge
       Informationen zum Antragsverfahren unter
        https://www.praeventionskonzept.nrw.de/praeventionsgesetz_nrw/antragsverf
        ahren/index.html
       Kommunen mailen Projektanträge an kontakt@praeventionsgesetz.nrw.de

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Prävention in Lebenswelten (Setting)

                                                        https://www.praeventionskonzept.nrw.de/praevent
                                                        ionsgesetz_nrw/antragsverfahren/index.html

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Prävention in Lebenswelten
     Qualitätskriterien & Antragsverfahren

     In 3 Schritten zum Projektantrag:

           1                                            2                     3
                    Antrag                                  Antrag per Mail       Fragen?
                    downloaden                              versenden

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                                                                                  bei Ihrer
                                                                                  Krankenkasse

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Prävention in Lebenswelten
     Qualitätskriterien & Antragsverfahren

       Fragen & Antworten zum Projektantrag...

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Prävention in Lebenswelten
     Qualitätskriterien & Antragsverfahren

AOK NORDW EST • Regionaldirektion Herford• 02.11.2016   – 22 –
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     1. Die Leistungsinhalte des PrävG im Detail
     2. Weitere Informationen zum Antragsverfahren von Setting-Projekten

AOK NORDW EST • Regionaldirektion Herford• 02.11.2016                      – 23 –
Das Präventionsgesetz (PrävG)
    Wesentliche Inhalte
             1. Stärkung der Prävention in der Lebens- und Arbeitswelt
             Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten 2 €/Versicherten (§ 20a);
             Betriebliche Gesundheitsförderung 2 €/Vers. (§ 20b) unterstützt durch
             Koordinierungsstellen, Einbindung von Arbeitsschutz (§20c), Selbsthilfeförderung 1,05
             €/Vers. (§ 20h), Zugang zu medizinischen Vorsorgeleistungen 16/25 € (§ 23, Abs. 2)
             2. Berücksichtigung der acht nationalen Gesundheitsziele
             Diabetes mellitus Typ 2, Brustkrebs, Tabakkonsum, gesund aufwachsen,
             Patientensouveränität, Depressionen, gesund älter, Alkoholkonsum (§ 20 SGB V)
             3. Beauftragung der BZgA
             Unterstützung der Kassen bei Leistungen in Lebenswelten hinsichtlich Entwicklung, Art,
             Qualität, Implementierung, Evaluation mit 0,45 €/Vers.
             4. Nationale Präventionskonferenz, bundeseinheitliche Rahmenempfehlungen,
             Landesrahmenvereinbarungen und Modellvorhaben
             Die nationale Präventionskonferenz ( § 20e) beschließt nationale Präventionsstrategie (§
             20 d), aus der bundeseinheitliche und trägerübergreifende Rahmenempfehlungen
             hervorgehen. Diese sollen in Landesrahmenvereinbarungen (§ 20f) berücksichtigt
             werden. Modellvorhaben (§20g) zu Qualität u. Effizienz

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Das Präventionsgesetz (PrävG)
    …Wesentliche Inhalte

    5. Früherkennung und Vorsorge
    Erfassung und Bewertung von Risiken im Kindes- (§ 26) und Erwachsenenalter (§ 25) mit
    ärztlicher Präventionsempfehlung, Impfen, Hebammenhilfe (§ 24 ), Versorgung durch
    Betriebsärzte ( § 132)
    6. Prävention erstreckt sich auf das SGB XI
    stationäre Pflegeeinrichtungen, 0,30 €/Vers.
    7. Neuregelung der Bonifizierung von gesundheitsbewusstem Verhalten
    Bonifizierbar sind: Leistungen zur Vermeidung und Früherkennung von Krankheiten nach §
    25 SGB V (Gesundheitsuntersuchungen) und § 26 SGB V (Gesundheitsuntersuchungen für
    Kinder und Jugendliche), Schutzimpfungen und zertifizierte Leistungen zur
    verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Abs. 5 SGB V oder vergleichbare
    qualitätsgesicherte Angebote zur Förderung eines gesundheitsbewussten Verhaltens (§ 65a)

                 Die inhaltliche und finanzielle Verantwortung für die Umsetzung des PrävG
                 liegt v.a. bei der Gesetzlichen Krankenversicherung.

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Inhalte des PrävG I
                                                            Primäre Prävention und Gesundheitsförderung
                                                              • Primäre Prävention ist Satzungsleistung, insbesondere zur Verminderung sozial
                                                                 bedingter sowie geschlechterbezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen
                                                              • GKV-SV legt unter Einbindung von unabhängigem Sachverstand Kriterien fest,
  Quelle: AOK Bundesverband. Präsentation vom 10.07.2015.

                                                                 hinsichtlich: Bedarf, Zielgruppen, Zugangswegen, Inhalt, Methodik, Qualität,
                                                                 intersektoraler Zusammenarbeit, wissenschaftlicher Evaluation und Messung von
                                                                 Ergebnissen und Zielen
                                                              • Einheitliche Zertifizierungsverfahren
                                                              • Zugang zu medizinischen Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten bei besonderen
                                                                 familiären oder beruflichen Umständen – Erhöhung des Zuschusses von 13 auf 16 €,
                                                                 bei chronisch kranken Kleinkindern von 21 auf
                                                                 25 € (§ 23 SGB V)
                                                              • Anspruch auf Hebammenhilfe 12 Wochen nach der Geburt (§ 24 SGB V)
                                                              • Berücksichtigung ärztlicher Präventionsempfehlungen (§§ 25 und 26 SGB V)
                                                              • Modellvorhaben (§20g) – Qualität und Effizienz von Leistungen im Rahmen der
                                                                 Nationalen Präventionsstrategie oder Landesrahmenvereinbarungen
                                                                 (5 Jahre begrenzt)
                                                              • Stärkung der finanziellen Grundlage der Selbsthilfe (§ 20h SGB V)
                                                              • Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen

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Inhalte des PrävG im Detail II
                                 Berücksichtigung der acht nationalen Gesundheitsziele
                                                            • Diabetes mellitus Typ 2
                                                               Erkrankungsrisiko senken, Erkrankte früh erkennen und behandeln (erstellt 2003)
  Quelle: AOK Bundesverband. Präsentation vom 10.07.2015.

                                                            • Brustkrebs
                                                               Mortalität vermindern, Lebensqualität erhöhen (erstellt 2003)
                                                            • Tabakkonsum reduzieren
                                                               erstellt 2003, aktualisiert 2015
                                                            • Gesund aufwachsen
                                                               Lebenskompetenz, Bewegung, Ernährung (2003, Aktualisierung 2010)
                                                            • Gesundheitliche Kompetenz erhöhen, Patient(inn)ensouveränität stärken
                                                               (erstellt 2003, aktualisiert 2011)
                                                            • Depressive Erkrankungen
                                                               verhindern, früh erkennen, nachhaltig behandeln, erstellt 2006
                                                            • Gesund älter werden
                                                               erstellt 2012
                                                            • Alkoholkonsum reduzieren
                                                               erstellt 2015

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Inhalte des PrävG III
      Schwerpunkte in den Lebenswelten

           • Prävention in den Lebenswelten:
                 Wohnen, Lernen, Studieren, medizinische und pflegerische Versorgung, Freizeit und
                 Sport
           •     Aufbau und Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen
           •     Bestandsaufnahme mit den Akteuren vor Ort
           •     Kassenartenübergreifende Leistungen
           •     Unterstützung durch die BZgA mit geeigneten Kooperationspartnern –
                 Auftrag des GKV-SV soll Art und Qualität kassenübergreifender Leistungen, deren
                 Implementierung und wissenschaftliche Evaluation umfassen sowie die
                 Landesrahmenvereinbarungen berücksichtigen.

           Voraussetzung für die Leistungen in der Lebenswelt sind:
           • Kassen können die Leistungen erbringen, wenn die Verantwortlichen in den
                 Lebenswelten eine angemessene Eigenleistung bei der Umsetzung der
                 Landesrahmenvereinbarungen erbringen.

               Quelle: AOK Bundesverband. Präsentation vom 10.07.2015.

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Inhalte des PrävG IV
    Schwerpunkte in der Betrieblichen Gesundheitsförderung

      • Ausbau und Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen
      • Stärkung der Rolle der Betriebsärzte – Einbindung in Planung
      • Einbindung der Arbeitsschutzbehörden – Zusammenhang Krankheit und
            Arbeitsbedingungen
      • Berücksichtigung von Präventionsempfehlungen im Rahmen arbeitsmedizinischer
            Vorsorge oder sonstigen ärztlichen Untersuchungen bei individuellen Maßnahmen
      • Regionale Koordinierungsstellen auf der Basis vorhandener Strukturen zur Klärung
            von Leistungen und Zuständigkeiten unter Einbindung örtlicher
            Unternehmensorganisationen durch Kooperationsvereinbarungen
      • Nicht verbrauchte Gelder werden über den GKV-SV nach einem bestimmten Schlüssel
            auf die Krankenkassen aufgeteilt, die Kooperationsvereinbarungen mit
            Unternehmensorganisationen getroffen haben

               Quelle: AOK Bundesverband. Präsentation vom 10.07.2015.

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Inhalte des PrävG V
       Stärkung von Früherkennung und Vorsorge

        § 25 SGB V (Gesundheitsuntersuchungen und Krebsfrüherkennung)
       • Früherkennung bevölkerungsmedizinisch bedeutsamer Krankheiten ab dem 18. Lebensjahr,
         die diagnostisch erfassbar, präventiv beeinflussbar oder wirksam behandelbar sind
       • Überprüfung des Impfstatus
       • Ärztliche Präventionsempfehlung - zertifizierte Angebote und andere, die in der
         Eigenverantwortung der Versicherten liegen, wie Sportvereine, Sport- oder Fitnessstudios

        § 26 SGB V (Gesundheitsuntersuchung für Kinder und Jugendliche)
       • Früherkennung von Krankheiten bis zum 18. Lebensjahr zur körperlichen, geistigen oder
         psychosozialen Entwicklung
       • Präventionsempfehlung richtet sich auch an Eltern/Sorgeberechtigte
       • Ernährungs- und Mundhygiene im frühen Kindesalter durch Ärzte oder Zahnärzte

        Der G-BA hat dazu die notwendigen Rahmenbedingungen zu regeln

               Quelle: AOK Bundesverband. Präsentation vom 10.07.2015.

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Inhalte des PrävG VI
                                                              Prävention in der Pflegeversicherung (SGB XI)

                                                                •   Leistungen zur Prävention in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen
                                                                •   Der GKV-Spitzenverband legt Kriterien zu Inhalt, Methodik, Qualität, Evaluation
                                                                    und Messung der Zielerreichung unter Einbeziehung von unabhängigem
    Quelle: AOK Bundesverband. Präsentation vom 10.07.2015.

                                                                    Sachverstand fest
                                                                •   Pflegekassen sollen bei der Umsetzung der Präventionsleistung zusammenarbeiten
                                                                    und die Leistung kassenübergreifend erbringen
                                                                •   Pflegekassen sollen im Jahr 2016 0,30 EUR pro Versicherten (ca. 21 Mio. EUR
                                                                    insgesamt) aufwenden
                                                                •   Pflegekassen, die den Präventionsbetrag nicht in voller Höhe ausgeben, müssen die
                                                                    nicht verausgabten Mittel an den GKV-Spitzenverband abführen.
                                                                •   Bei der Pflegebegutachtung ist neu zu prüfen, ob ein Beratungsbedarf hinsichtlich
                                                                    primärpräventiver Leistungen der Krankenkassen vorliegt und gleichzeitig ist die
                                                                    gesundheitliche Situation einschließlich der Risiken und Potentiale zu erheben
                                                                    (= Voraussetzung für Maßnahmenplanung zur Prävention)
                                                                •   Pflegekurse und Expertenstandards sollen auch präventive Ansätze enthalten

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Grundsätze zu
                             Settingprojekten

AOK NORDW EST • Regionaldirektion Herford• 02.11.2016   – 32 –
Prävention in Lebenswelten
     Qualitätskriterien & Antragsverfahren

      Der „Leitfaden Prävention“ gilt auch für Aktivitäten im
                 Rahmen des Präventionsgesetzes

         Förderfähige Projekte sind eine Kombination von
         verhältnispräventiven und verhaltenspräventiven
         Maßnahmen, welche die Kriterien des Leitfadens
                    Prävention erfüllen müssen

               https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/publikationen/Leitfaden_Praevention-2014_barrierefrei.pdf

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Prävention in Lebenswelten
     Qualitätskriterien & Antragsverfahren

     Nichtbetriebliche Settings sind...

                                                                     andere
                                                 Kita                Settings
                                                        Kommune

                                                                  Schule

                                                                  vgl. Leitfaden Prävention, Seite 21
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Prävention in Lebenswelten
     Qualitätskriterien & Antragsverfahren

     Der Gesundheitsförderungsprozess im Setting-Ansatz:

       Vorbereitungs- Aufbau/                           Bedarfs-   Maßnahmen-   Umsetzung        Evaluation
       phase          Nutzung von                       analyse    planung
                      Strukturen

                                                                                  vgl. Leitfaden Prävention, Seite 24
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Prävention in Lebenswelten
     Qualitätskriterien & Antragsverfahren
     Förder-/Bewertungskriterien:
     Das Projekt findet in einem Setting (z. B. Kita, Schule, Kommune) statt
     Für die beantragten Aktivitäten besteht ein erkennbarer und nachvollziehbarer Bedarf
     Das Projekt beinhaltet nicht ausschließlich/überwiegend verhaltensbezogene Maßnahmen
        (z. B. Kurse, Beratung, etc.)
     Die beantragten Aktivitäten zielen auf die Stärkung gesundheitsförderlicher
        Rahmenbedingungen und Strukturen ab
     Der Anbieter besitzt die je nach Handlungsfeld erforderlichen Qualifikationen
     Die Zielgruppe ist in den Planungs- und Umsetzungsprozess der Maßnahmen eingebunden

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Prävention in Lebenswelten
     Qualitätskriterien & Antragsverfahren

      Ausschlusskriterien zur Förderung durch die GKV:

      Berufliche Ausbildung                              Regelfinanzierung
      Aktivitäten von politischen Parteien, etc.         Werbezwecke
      weltanschaulich nicht neutrale Angebote            Pflichtaufgaben anderer Akteure
      Kampagnen/Aktionen ohne Projektbezug               Screenings
      Baumaßnahmen                                       Isolierte Maßnahmen externer Anbieter
      Forschungsprojekte ohne Intervention               Individuumsbezogene Abrechnung

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