PrävG - Gesetz zur Stärkung der Gesundheits-förderung und Prävention - Kommunale Gesundheits- , Alters- und Pflegekonferenz Kreis Minden-Lübbecke ...
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PrävG – Gesetz zur Stärkung der Gesundheits- förderung und Prävention Kommunale Gesundheits- , Alters- und Pflegekonferenz Kreis Minden-Lübbecke am 02.11.2016 AOK NORDWEST • Regionaldirektion Herford
Baustelle PrävG regionale Koordinierungs- stellen AOK NORDW EST • Regionaldirektion Herford• 02.11.2016 –2–
Wie alles begann: Präventionsagenda des Koalitionsvertrages Der vierte Anlauf durfte nicht scheitern Reformagenda Prävention stärken – verbessern - kooperieren • Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten wie Kita, Schule, Betrieb und Pflegeheim stärken • Betriebliche Gesundheitsförderung stärken • bundesweit einheitliche Gesundheitsziele und Vorgaben zur Qualität und Evaluation berücksichtigen • Länderpräventionsansätze einbeziehen • Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern und ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen bei Erwachsenen stärken • Impfquoten in Deutschland erhöhen • Frauen- und Männergesundheitsforschung berücksichtigen • alle Sozialversicherungsträger einbeziehen • Kooperation und Koordination aller Sozialversicherungsträger sowie der Länder und Kommunen über verpflichtende Rahmenvereinbarungen auf Landesebene verbessern Quelle: AOK Bundesverband. Präsentation vom 10.07.2015. AOK NORDW EST • Regionaldirektion Herford• 02.11.2016 –3–
Die Absicht… Ingrid Fischbach, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium: „Mit dem Präventionsgesetz stärken wir die Gesundheitsförderung direkt im Lebensumfeld – in der Kita, der Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim. Außerdem werden die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene weiterentwickelt, und der Impfschutz wird verbessert. Ziel ist, Krankheiten zu vermeiden, bevor sie entstehen." AOK NORDW EST • Regionaldirektion Herford• 02.11.2016 –4–
Die Neuerungen im Überblick Stärkung von Gesundheitsförderung und Prävention Von 2016 an sollen die Krankenkassen 7 Euro je Versicherten (statt bisher rund 3 Euro) für Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention ausgeben – jährlich also zusätzliche 240 Mio. Euro. Jeweils 2 Euro je Versicherten fließen in die betriebliche Gesundheits- förderung (BGF) sowie in die Gesundheitsförderung im Setting-Ansatz. Verbesserte Rahmenbedingungen vor Ort Regionale Koordinierungsstellen sollen kleinere und mittlere Betriebe vor Ort unterstützen. Zudem sollen Arbeitgeber und Versicherte einen Bonus erhalten, wenn sie an BGF-Maßnahmen teilnehmen. AOK NORDW EST • Regionaldirektion Herford• 02.11.2016 –5–
Stärkere Einbindung der Betriebsärzte Beteiligung bei der Konzeption und Durchführung von BGF-Maßnahmen der Krankenkassen. Möglichkeit zur Durchführung von Schutzimpfungen und „Check-ups“ zu Lasten der Krankenkassen. Bessere Verzahnung arbeitsmedizinischer Vorsorge mit Präventionsangeboten der Krankenkassen. Präventionsempfehlungen der Betriebsärzte sind durch die Krankenkassen bei der Entscheidung über Präventions- leistungen zu berücksichtigen. AOK NORDW EST • Regionaldirektion Herford• 02.11.2016 –6–
Weiterentwicklung der Check-Ups Individuelle Belastungen sowie Risikofaktoren für das Entstehen von Krankheiten werden besser berücksichtigt. Ärztliche Präventionsempfehlungen sind von den Krankenkassen bei der Entscheidung über Präventionsleistungen zu berücksichtigen. Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten Bonuszahlungen der Krankenkassen sollen verbindlicher ausgestaltet werden („Soll-Regelung“ statt bisheriger „Kann-Regelung“). Ziel: Bessere Belohnung von gesundheitsbewusstem Verhalten. AOK NORDW EST • Regionaldirektion Herford• 02.11.2016 –7–
Prävention in Pflegeeinrichtungen Insbesondere Menschen in stat. Pflegeeinrichtungen sollen durch gesundheitsfördernde Angebote (z.B. zur Bewegung oder zur Verbesserung des seelischen Wohlbefindens) unterstützt werden. Stärkung der Selbsthilfe Selbsthilfe wird finanziell stärker gefördert (Anhebung finanzieller Fördergelder von 0,64 EUR auf 1,05 EUR je Versicherter) AOK NORDW EST • Regionaldirektion Herford• 02.11.2016 –8–
Prävention Viele Beteiligte mit unterschiedlichen Zuständigkeiten… GKV Bund Gemein- nützige Kom- Länder verbän- munen de Arbeit- DRV DGUV geber AOK NORDW EST • Regionaldirektion Herford• 02.11.2016 –9–
Wer zahlt was für die Prävention? Ausgaben für Prävention/Gesundheitsschutz insgesamt: 10,9 Mrd. €. → 3,5 % aller Gesundheitsausgaben Anteile der Ausgabenträger 2013 in Prozent 3% 2% 1% GKV 9% Öff. Haushalte 10% DGUV 45% Priv. Haushalte 11% Arbeitgeber SPV 19% DRV PKV AOK NORDW EST • Regionaldirektion Herford• 02.11.2016 – 10 –
Das Präventionsgesetz Finanzströme 2016 0,30 € 1,05 € Richtwert Individualprävention Unter Berücksichtigung ärztlicher Präventionsempfehlungen 3,00 € Betriebliche Gesundheitsförderung Nicht verbrauchte Mittel werden über GKV-SV an Kassen mit Kooperationsvereinbarungen vergeben Prävention in Lebenswelten Umfasst Settingangebote der Kassen, Leistungen an BZgA und Landesrahmenvereinbarungen. 2,00 € Nicht verbrauchte Mittel sind im Folgejahr zu verausgaben. davon 0,45 € Selbsthilfe an BZgA Prävention Pflegeversicherung Nicht verbrauchte Mittel werden über GKV-SV an Kassen mit Kooperationsvereinbarungen vergeben 2,00 € Alle Werte werden entsprechend der monatlichen Bezugsgröße angepasst. Die jährlichen Mehrausgaben betragen geschätzt über 320 Mio. Euro. AOK NORDW EST • Regionaldirektion Herford• 02.11.2016 – 11 –
Zahlen & Fakten Präventionsbericht AOK-Bundesverband und GKV-Spitzenverband 2014 AOK NORDW EST • Regionaldirektion Herford• 02.11.2016 – 12 –
Kern des Präventionsgesetzes Nationale Präventionskonferenz Präventionsforum • Gebildet von GKV, RV, UV, SPV, PKV • Wird 1x jährlich von der • Beraten von Bund, Länder, komm. SpiV Bund, BA, Arbeitgeber-, Präventionskonferenz Arbeitnehmer- und Patientenvertreter beauftragt & berät diese • Geschäftsstelle bei der BZgA • Organisiert von BVPG entwickelt, schreibt fort, setzt um Nationale Präventionsstrategie Bundeseinheitliche Rahmenempfehlung Präventionsbericht Im Benehmen mit BMG, BMAS, BMFSFJ, Alle 4 Jahre zur Vorlage beim BMG; RKI liefert BMEL, BMI, Ländern zu; optional mit Länderdaten sind zu berücksichtigen in Landesrahmenvereinbarungen geschlossen zwischen GKV, RV, UV, SPV und den zuständigen Landesstellen AOK NORDW EST • Regionaldirektion Herford• 02.11.2016 – 13 –
Präventionsgesetz Bundesrahmenempfehlungen – Schwerpunkte gesund gesund gesund aufwachsen leben und arbeiten älter werden • werdende & junge • Erwerbstätige • Rentenbezieher in Familien • Arbeitslose der Kommune • Kinder & Jugendliche • ehrenamtlich Tätige • Bewohner von stat. • Azubis & Studenten Pflegeeinrichtungen AOK NORDW EST • Regionaldirektion Herford• 02.11.2016 – 14 –
Zeitplan 17.12.2014 Gesetzentwurf (Kabinettsbeschluss) 06.02.2015 1. Durchgang Bundesrat 19./20.03.2015 1. Lesung Bundestag 22.04.2015 Anhörung 18./19.06.2015 2./3. Lesung Bundestag 25.07.2015 Inkrafttreten Präventionsgesetz (bis auf finanzw. Regelungen) 01.01.2016 Inkrafttreten erhöhter Ausgabenrichtwert 04.02.2016 Planung BGf-Koordinierungsstellen (Ziel: 31.12.2016) 19.02.2016 Nationale Präventions-Konferenz (nä Jahr 10.02.2017) 28.08.2016 Abschluss Landesrahmenvereinbarung NRW 26.10.2016 Neuss: Info-Veranstaltung Kommunen NRW AOK NORDW EST • Regionaldirektion Herford• 02.11.2016 – 15 –
Die beiden großen Themen des PrävG: Regionale Koordinierungsstellen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung Prävention in Lebenswelten (Setting) AOK NORDW EST • Regionaldirektion Herford• 02.11.2016 – 16 –
Präventionsgesetz Aktueller Stand zu den BGF-Koordinierungsstellen Beratung 1 von Betrieben durch Krankenkassen BGF- 2 Informationsportal Info zu BGF Kooperation mit 3 Unternehmens- organisationen Ziel 31.12.2016: Einrichtung einer gemeinsamen Internetseite aller KKn zur Koordinierung von BGf-Projekten AOK NORDW EST • Regionaldirektion Herford• 02.11.2016 – 17 –
Prävention in Lebenswelten (Setting) Abgestimmtes Verfahren aller Krankenkassen Einheitliche kassenübergreifende Projektanträge Informationen zum Antragsverfahren unter https://www.praeventionskonzept.nrw.de/praeventionsgesetz_nrw/antragsverf ahren/index.html Kommunen mailen Projektanträge an kontakt@praeventionsgesetz.nrw.de AOK NORDW EST • Regionaldirektion Herford• 02.11.2016 – 18 –
Prävention in Lebenswelten (Setting) https://www.praeventionskonzept.nrw.de/praevent ionsgesetz_nrw/antragsverfahren/index.html AOK NORDW EST • Regionaldirektion Herford• 02.11.2016 – 19 –
Prävention in Lebenswelten Qualitätskriterien & Antragsverfahren In 3 Schritten zum Projektantrag: 1 2 3 Antrag Antrag per Mail Fragen? downloaden versenden [LINK] [ADRESSE] Ansprechpartner bei Ihrer Krankenkasse AOK NORDW EST • Regionaldirektion Herford• 02.11.2016 – 20 –
Prävention in Lebenswelten Qualitätskriterien & Antragsverfahren Fragen & Antworten zum Projektantrag... AOK NORDW EST • Regionaldirektion Herford• 02.11.2016 – 21 –
Prävention in Lebenswelten Qualitätskriterien & Antragsverfahren AOK NORDW EST • Regionaldirektion Herford• 02.11.2016 – 22 –
Back up 1. Die Leistungsinhalte des PrävG im Detail 2. Weitere Informationen zum Antragsverfahren von Setting-Projekten AOK NORDW EST • Regionaldirektion Herford• 02.11.2016 – 23 –
Das Präventionsgesetz (PrävG) Wesentliche Inhalte 1. Stärkung der Prävention in der Lebens- und Arbeitswelt Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten 2 €/Versicherten (§ 20a); Betriebliche Gesundheitsförderung 2 €/Vers. (§ 20b) unterstützt durch Koordinierungsstellen, Einbindung von Arbeitsschutz (§20c), Selbsthilfeförderung 1,05 €/Vers. (§ 20h), Zugang zu medizinischen Vorsorgeleistungen 16/25 € (§ 23, Abs. 2) 2. Berücksichtigung der acht nationalen Gesundheitsziele Diabetes mellitus Typ 2, Brustkrebs, Tabakkonsum, gesund aufwachsen, Patientensouveränität, Depressionen, gesund älter, Alkoholkonsum (§ 20 SGB V) 3. Beauftragung der BZgA Unterstützung der Kassen bei Leistungen in Lebenswelten hinsichtlich Entwicklung, Art, Qualität, Implementierung, Evaluation mit 0,45 €/Vers. 4. Nationale Präventionskonferenz, bundeseinheitliche Rahmenempfehlungen, Landesrahmenvereinbarungen und Modellvorhaben Die nationale Präventionskonferenz ( § 20e) beschließt nationale Präventionsstrategie (§ 20 d), aus der bundeseinheitliche und trägerübergreifende Rahmenempfehlungen hervorgehen. Diese sollen in Landesrahmenvereinbarungen (§ 20f) berücksichtigt werden. Modellvorhaben (§20g) zu Qualität u. Effizienz AOK NORDW EST • Regionaldirektion Herford• 02.11.2016 – 24 –
Das Präventionsgesetz (PrävG) …Wesentliche Inhalte 5. Früherkennung und Vorsorge Erfassung und Bewertung von Risiken im Kindes- (§ 26) und Erwachsenenalter (§ 25) mit ärztlicher Präventionsempfehlung, Impfen, Hebammenhilfe (§ 24 ), Versorgung durch Betriebsärzte ( § 132) 6. Prävention erstreckt sich auf das SGB XI stationäre Pflegeeinrichtungen, 0,30 €/Vers. 7. Neuregelung der Bonifizierung von gesundheitsbewusstem Verhalten Bonifizierbar sind: Leistungen zur Vermeidung und Früherkennung von Krankheiten nach § 25 SGB V (Gesundheitsuntersuchungen) und § 26 SGB V (Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche), Schutzimpfungen und zertifizierte Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Abs. 5 SGB V oder vergleichbare qualitätsgesicherte Angebote zur Förderung eines gesundheitsbewussten Verhaltens (§ 65a) Die inhaltliche und finanzielle Verantwortung für die Umsetzung des PrävG liegt v.a. bei der Gesetzlichen Krankenversicherung. AOK NORDW EST • Regionaldirektion Herford• 02.11.2016 – 25 –
Inhalte des PrävG I Primäre Prävention und Gesundheitsförderung • Primäre Prävention ist Satzungsleistung, insbesondere zur Verminderung sozial bedingter sowie geschlechterbezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen • GKV-SV legt unter Einbindung von unabhängigem Sachverstand Kriterien fest, Quelle: AOK Bundesverband. Präsentation vom 10.07.2015. hinsichtlich: Bedarf, Zielgruppen, Zugangswegen, Inhalt, Methodik, Qualität, intersektoraler Zusammenarbeit, wissenschaftlicher Evaluation und Messung von Ergebnissen und Zielen • Einheitliche Zertifizierungsverfahren • Zugang zu medizinischen Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten bei besonderen familiären oder beruflichen Umständen – Erhöhung des Zuschusses von 13 auf 16 €, bei chronisch kranken Kleinkindern von 21 auf 25 € (§ 23 SGB V) • Anspruch auf Hebammenhilfe 12 Wochen nach der Geburt (§ 24 SGB V) • Berücksichtigung ärztlicher Präventionsempfehlungen (§§ 25 und 26 SGB V) • Modellvorhaben (§20g) – Qualität und Effizienz von Leistungen im Rahmen der Nationalen Präventionsstrategie oder Landesrahmenvereinbarungen (5 Jahre begrenzt) • Stärkung der finanziellen Grundlage der Selbsthilfe (§ 20h SGB V) • Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen AOK NORDW EST • Regionaldirektion Herford• 02.11.2016 – 26 –
Inhalte des PrävG im Detail II Berücksichtigung der acht nationalen Gesundheitsziele • Diabetes mellitus Typ 2 Erkrankungsrisiko senken, Erkrankte früh erkennen und behandeln (erstellt 2003) Quelle: AOK Bundesverband. Präsentation vom 10.07.2015. • Brustkrebs Mortalität vermindern, Lebensqualität erhöhen (erstellt 2003) • Tabakkonsum reduzieren erstellt 2003, aktualisiert 2015 • Gesund aufwachsen Lebenskompetenz, Bewegung, Ernährung (2003, Aktualisierung 2010) • Gesundheitliche Kompetenz erhöhen, Patient(inn)ensouveränität stärken (erstellt 2003, aktualisiert 2011) • Depressive Erkrankungen verhindern, früh erkennen, nachhaltig behandeln, erstellt 2006 • Gesund älter werden erstellt 2012 • Alkoholkonsum reduzieren erstellt 2015 AOK NORDW EST • Regionaldirektion Herford• 02.11.2016 – 27 –
Inhalte des PrävG III Schwerpunkte in den Lebenswelten • Prävention in den Lebenswelten: Wohnen, Lernen, Studieren, medizinische und pflegerische Versorgung, Freizeit und Sport • Aufbau und Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen • Bestandsaufnahme mit den Akteuren vor Ort • Kassenartenübergreifende Leistungen • Unterstützung durch die BZgA mit geeigneten Kooperationspartnern – Auftrag des GKV-SV soll Art und Qualität kassenübergreifender Leistungen, deren Implementierung und wissenschaftliche Evaluation umfassen sowie die Landesrahmenvereinbarungen berücksichtigen. Voraussetzung für die Leistungen in der Lebenswelt sind: • Kassen können die Leistungen erbringen, wenn die Verantwortlichen in den Lebenswelten eine angemessene Eigenleistung bei der Umsetzung der Landesrahmenvereinbarungen erbringen. Quelle: AOK Bundesverband. Präsentation vom 10.07.2015. AOK NORDW EST • Regionaldirektion Herford• 02.11.2016 – 28 –
Inhalte des PrävG IV Schwerpunkte in der Betrieblichen Gesundheitsförderung • Ausbau und Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen • Stärkung der Rolle der Betriebsärzte – Einbindung in Planung • Einbindung der Arbeitsschutzbehörden – Zusammenhang Krankheit und Arbeitsbedingungen • Berücksichtigung von Präventionsempfehlungen im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorge oder sonstigen ärztlichen Untersuchungen bei individuellen Maßnahmen • Regionale Koordinierungsstellen auf der Basis vorhandener Strukturen zur Klärung von Leistungen und Zuständigkeiten unter Einbindung örtlicher Unternehmensorganisationen durch Kooperationsvereinbarungen • Nicht verbrauchte Gelder werden über den GKV-SV nach einem bestimmten Schlüssel auf die Krankenkassen aufgeteilt, die Kooperationsvereinbarungen mit Unternehmensorganisationen getroffen haben Quelle: AOK Bundesverband. Präsentation vom 10.07.2015. AOK NORDW EST • Regionaldirektion Herford• 02.11.2016 – 29 –
Inhalte des PrävG V Stärkung von Früherkennung und Vorsorge § 25 SGB V (Gesundheitsuntersuchungen und Krebsfrüherkennung) • Früherkennung bevölkerungsmedizinisch bedeutsamer Krankheiten ab dem 18. Lebensjahr, die diagnostisch erfassbar, präventiv beeinflussbar oder wirksam behandelbar sind • Überprüfung des Impfstatus • Ärztliche Präventionsempfehlung - zertifizierte Angebote und andere, die in der Eigenverantwortung der Versicherten liegen, wie Sportvereine, Sport- oder Fitnessstudios § 26 SGB V (Gesundheitsuntersuchung für Kinder und Jugendliche) • Früherkennung von Krankheiten bis zum 18. Lebensjahr zur körperlichen, geistigen oder psychosozialen Entwicklung • Präventionsempfehlung richtet sich auch an Eltern/Sorgeberechtigte • Ernährungs- und Mundhygiene im frühen Kindesalter durch Ärzte oder Zahnärzte Der G-BA hat dazu die notwendigen Rahmenbedingungen zu regeln Quelle: AOK Bundesverband. Präsentation vom 10.07.2015. AOK NORDW EST • Regionaldirektion Herford• 02.11.2016 – 30 –
Inhalte des PrävG VI Prävention in der Pflegeversicherung (SGB XI) • Leistungen zur Prävention in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen • Der GKV-Spitzenverband legt Kriterien zu Inhalt, Methodik, Qualität, Evaluation und Messung der Zielerreichung unter Einbeziehung von unabhängigem Quelle: AOK Bundesverband. Präsentation vom 10.07.2015. Sachverstand fest • Pflegekassen sollen bei der Umsetzung der Präventionsleistung zusammenarbeiten und die Leistung kassenübergreifend erbringen • Pflegekassen sollen im Jahr 2016 0,30 EUR pro Versicherten (ca. 21 Mio. EUR insgesamt) aufwenden • Pflegekassen, die den Präventionsbetrag nicht in voller Höhe ausgeben, müssen die nicht verausgabten Mittel an den GKV-Spitzenverband abführen. • Bei der Pflegebegutachtung ist neu zu prüfen, ob ein Beratungsbedarf hinsichtlich primärpräventiver Leistungen der Krankenkassen vorliegt und gleichzeitig ist die gesundheitliche Situation einschließlich der Risiken und Potentiale zu erheben (= Voraussetzung für Maßnahmenplanung zur Prävention) • Pflegekurse und Expertenstandards sollen auch präventive Ansätze enthalten AOK NORDW EST • Regionaldirektion Herford• 02.11.2016 – 31 –
Grundsätze zu Settingprojekten AOK NORDW EST • Regionaldirektion Herford• 02.11.2016 – 32 –
Prävention in Lebenswelten Qualitätskriterien & Antragsverfahren Der „Leitfaden Prävention“ gilt auch für Aktivitäten im Rahmen des Präventionsgesetzes Förderfähige Projekte sind eine Kombination von verhältnispräventiven und verhaltenspräventiven Maßnahmen, welche die Kriterien des Leitfadens Prävention erfüllen müssen https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/publikationen/Leitfaden_Praevention-2014_barrierefrei.pdf AOK NORDW EST • Regionaldirektion Herford• 02.11.2016 – 33 –
Prävention in Lebenswelten Qualitätskriterien & Antragsverfahren Nichtbetriebliche Settings sind... andere Kita Settings Kommune Schule vgl. Leitfaden Prävention, Seite 21 AOK NORDW EST • Regionaldirektion Herford• 02.11.2016 – 34 –
Prävention in Lebenswelten Qualitätskriterien & Antragsverfahren Der Gesundheitsförderungsprozess im Setting-Ansatz: Vorbereitungs- Aufbau/ Bedarfs- Maßnahmen- Umsetzung Evaluation phase Nutzung von analyse planung Strukturen vgl. Leitfaden Prävention, Seite 24 AOK NORDW EST • Regionaldirektion Herford• 02.11.2016 – 35 –
Prävention in Lebenswelten Qualitätskriterien & Antragsverfahren Förder-/Bewertungskriterien: Das Projekt findet in einem Setting (z. B. Kita, Schule, Kommune) statt Für die beantragten Aktivitäten besteht ein erkennbarer und nachvollziehbarer Bedarf Das Projekt beinhaltet nicht ausschließlich/überwiegend verhaltensbezogene Maßnahmen (z. B. Kurse, Beratung, etc.) Die beantragten Aktivitäten zielen auf die Stärkung gesundheitsförderlicher Rahmenbedingungen und Strukturen ab Der Anbieter besitzt die je nach Handlungsfeld erforderlichen Qualifikationen Die Zielgruppe ist in den Planungs- und Umsetzungsprozess der Maßnahmen eingebunden AOK NORDW EST • Regionaldirektion Herford• 02.11.2016 – 36 –
Prävention in Lebenswelten Qualitätskriterien & Antragsverfahren Ausschlusskriterien zur Förderung durch die GKV: Berufliche Ausbildung Regelfinanzierung Aktivitäten von politischen Parteien, etc. Werbezwecke weltanschaulich nicht neutrale Angebote Pflichtaufgaben anderer Akteure Kampagnen/Aktionen ohne Projektbezug Screenings Baumaßnahmen Isolierte Maßnahmen externer Anbieter Forschungsprojekte ohne Intervention Individuumsbezogene Abrechnung AOK NORDW EST • Regionaldirektion Herford• 02.11.2016 – 37 –
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