Antworten der SPD Sachsen

 
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Landesrektorenkonferenz Sachsen

                                  Antworten der SPD Sachsen

       Grundsätzliches
1.
[…] Sind Sie bereit, einen leistungsstarken Wissenschaftsstandort Sachsen zu erhalten und den
Streichungsbeschluss des Sächsischen Landtages mit den bis 2020 wegfallenden 1042 Stellen zu
revidieren?

Die SPD Sachsen wird sich für die Rücknahme des bis 2020 eingeleiteten Abbaus in Höhe von 1.042
Stellen einsetzen. In diesem Zusammenhang wird der Hochschulentwicklungsplan aktualisiert und
bis 2025 fortgeschrieben werden. Um Innovation sowie Qualität in Forschung und Lehre zu befördern,
soll zudem die Grundfinanzierung der Hochschulen angehoben werden.

2.
[…] Wie sichern Sie den Beitrag der sächsischen Hochschulen als regionale Ankerpunkte für junge
Menschen und gesellschaftliches Leben?

Attraktive Hochschulen sind Orte geistiger Begegnungen sowie Impulsgeber für unser Land und
Anziehungspunkte. Durch das Bestehenbleiben eines vielfältiges Fächerangebot an unseren
Hochschulen, die weiter auszubauende gute soziale Infrastruktur und ein sicheres BAföG werden wir
junge Menschen nach wie vor vom Hochschulstandort Sachsen überzeugen können und die
Hochschulen in ihrer Ausstrahlung nach außen stärken. Mit der SPD Sachsen wird der Zugang zu
Bildung kostenfrei sein, d. h. wir werden das Erststudium gebührenfrei gestalten. Die SPD Sachsen
wird die Öffnung der Hochschulen, auch für Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung und
ohne Abitur, weiter fördern und sich gemeinsam mit den Hochschulen dem Thema „Inklusion an
Hochschulen“ annehmen. Wir wollen, dass nicht nur viele junge Menschen zu uns kommen, wir
wollen das sie hier bleiben, hier arbeiten, leben und sich wohl fühlen.

3.
[…] Welche Vorhaben gehen Sie an, um die Position sächsischer Hochschulen bei der Gestaltung einer
vielfältigen Kultur in Sachsen auszubauen und die Möglichkeiten internationalen Austausches von
Menschen und Ideen zu unterstützen.

Sachsen ist Kulturland und soll sich als solches weiter entwickeln. Die Kunst- und Musikhochschulen
in unserem Freistaat nehmen dabei eine ganz besondere Rolle ein. Jede einzelne bildet ein
besonderes Profil und alle zusammen decken ein breites Spektrum der Ausbildungsmöglichkeiten im
Bereich der Künste ab und gehen kreativ darüber hinaus. Mit ihrem vielfältigen Fächerspektrum –
insbesondere der Kultur-, Geistes- und Sozialwissenschaften – nehmen alle Hochschulen eine Mittler-
sowie Katalysatorfunktion für die gesellschaftliche und kulturelle Entwicklung ein.

Politik kann bei weitem nicht alles regeln. Um kulturelle Vielfalt zu leben sind auch Sie, die
Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulen gefordert, um Sachsen als einen attraktiven Lebens-
und Arbeitsort sowie als Zentrum für Kultur weiterzuentwickeln. Im Sinne der Empfehlungen des
Wissenschaftsrates sollten die vorhandenen Sammlungen und Museen als Forschungsinfrastruktur
verstärkt genutzt werden, um trans- und interdisziplinäre Forschungsansätze verfolgen zu können.

Wir werden Partizipation und Mitbestimmungsmöglichkeiten innerhalb der Hochschule stärken,
damit Hochschulautonomie nach Innen und Außen gelebt werden kann. Die wichtige Funktion der

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Hochschulen bei der Reflexion und kritischen Hinterfragung gesellschaftlicher und technischer
Entwicklungen betonen wir und setzen uns nicht zuletzt deshalb dafür ein, dass drittmittelfreie
Forschung möglich bleibt und der offene Diskurs auch über die Hochschulen hinaus geführt wird.

Wir wollen die Europäischen Austauschprogramme weiter befördern und die Hochschulen bei der
Einwerbung von EU-Forschungsmitteln unterstützen. Zudem soll die Repräsentanz der sächsischen
Wissenschaft in Brüssel gestärkt werden.
Darüber hinaus steht das Instrument der Landesgraduiertenförderung zur Verfügung, um dem
wissenschaftlichen Nachwuchs Perspektiven zu eröffnen und einen internationalen Austausch
anzuregen.

Wir wollen sächsische Hochschulen als Integrationsmotoren für internationale Studierende sowie
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stärken. In fünf Jahren soll deshalb eine
„Willkommenskultur“ an den Hochschulen strukturell verankert und mit notwendigen Ressourcen
untersetzt sein.

4.
[…] Wie beurteilen Sie die Bedeutung der gegenwärtigen Hochschulstandorte in Sachsen und wie
engagieren Sie sich für Ihren Erhalt?

Sachsen hat eine traditionsreiche und leistungsstarke Wissenschaftslandschaft. Die sächsischen
Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften stehen dabei im Zentrum, wobei die
Kunsthochschulen, die Berufsakademie Sachsen und die zahlreichen außeruniversitären
Forschungsinstitute den Wissenschaftsstandort bereichern.
Die sächsischen Hochschulen tragen maßgeblich dazu bei, dem demografischen Wandel in Sachsen
entgegen zu wirken. So verzeichnen wir eine positive Bevölkerungsentwicklung in den Metropolen
Sachsens.
Bei einer künftigen Hochschulentwicklungsplanung müssen alle Regionen in den Blick genommen
werden, da Hochschulen oftmals Impulsgeber vor Ort sind.
Bei der Überarbeitung der Hochschulentwicklungsplanung darf keine Verengung auf einzelne
Wissenschaftsräume stattfinden, vielmehr wollen wir die Hochschulen bei der länderübergreifenden
Kooperation unterstützen. In Hinblick auf ein vielfältiges Fächerangebot, das ebenso die besondere
Rolle von „Kleinen Fächern“ berücksichtigt, soll dies landesweit abgestimmt sein und Eingang in eine
bis 2025 fortzuschreibende Hochschulentwicklungsplanung finden. Wie eingangs erwähnt, wird sich
die SPD Sachsen für den Erhalt der 1.042 Stellen einsetzen und eine Anhebung der Grundfinanzierung
forcieren. Nur mit diesen finanziellen Ressourcen wird die sächsische Hochschullandschaft erhalten
bleiben können.
Abseits der dringend notwendigen Planungssicherheit für Hochschulen muss künftig aber auch auf
die Herausforderungen der Zeit reagiert werden können. Hierfür brauchen wir eine sächsische
Fachkräftestudie. Die Bedarfe der staatlichen Daseinsfürsorge wie beispielsweise bei Lehrerinnen und
Lehrern, Richterinnen und Richtern, Ärztinnen und Ärzten oder Apothekerinnen und Apothekern
müssen gedeckt werden können. Zudem müssen Zukunftsthemen und neue Herausforderungen
berücksichtigt werden, damit die Dynamik von Forschung und Lehre abgebildet werden kann. Daher
sind neue Studienangebote im Bereich der frühkindlichen Bildung aber auch von Gesundheit und
Pflege zu prüfen.

5.
[…] An welchen Stellen sehen Sie Nachbesserungsbedarf zu den gegenwärtigen hochschulrechtlichen

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Rahmenbedingungen für die sächsischen Hochschulen, z.B. beim Sächsischen
Hochschulfreiheitsgesetz?

Die SPD will demokratische Hochschulen in Sachsen und strebt die Demokratisierung des
Hochschulgesetzes an. Dabei sollen Partizipation und Mitbestimmung stärker in den Vordergrund
rücken. Wir räumen den Hochschulen bei der Gestaltung ihrer Grundordnung mehr Freiheiten ein
und achten auf eine ausgewogene Kompetenzverteilung zwischen den Organen. Im Hinblick auf die
staatlichen Steuerungsmechanismen werden wir zum Beispiel den Prozess der Zielvereinbarungen
neu gestalten. Genehmigte Struktur- und Entwicklungspläne der Hochschulen sind daher künftig zu
berücksichtigen. Um für eine größtmögliche Akzeptanz zu sorgen, wird sowohl der Senat als auch der
für die Wissenschaft zuständige Landtagsausschuss beteiligt.

Ziel sozialdemokratischer Hochschulpolitik ist zugleich die Mitsprache der Studierenden weiter zu
stärken. Die Verfasste Studierendenschaft muss wieder hergestellt werden. Sie ist unerlässlich für die
hochschulpolitischen, sozialen, kulturellen und sportlichen Belange der Studierenden und gerade
auch für die Mobilität der Studierenden.

6.
[…] Wie stehen Sie zu der immer wieder diskutierten Aufhebung des Kooperationsverbotes nach Art.
91b Grundgesetz? Sind Sie ggf. bereit, über den Bundesrat eine entsprechende Gesetzesinitiative
einzubringen?

Für eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung des deutschen Hochschul- und
Wissenschaftssystems ist die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern unabdingbar. Wie
seit dem 27. Mai 2014 bekannt, haben sich SPD und CDU im Bund wie auch den Ländern über die
Verteilung der prioritären Maßnahmen im Bildungsbereich geeinigt. Damit einher geht auch die
Einigung, das Kooperationsverbot aufzuheben, um ein Zusammenwirken in Fällen überregionaler
Bedeutung bei der Förderung von Forschung und Lehre zu ermöglichen. Diese nunmehr modifizierte
Version der Grundgesetzänderung nach Art. 91 b wird auch von der SPD Sachsen unterstützt, da eine
Förderung der gesamten Hochschullandschaft ermöglicht wird.

       Studium und Weiterbildung

7. […] Wie werden Sie sich dafür einsetzen, mit attraktiven Studiengängen und Angeboten im
Masterstudium Studierende und damit Fachkräfte in Sachsen zu halten und aus anderen Regionen
für Sachsen zu gewinnen?

8.
[…] Wie engagieren Sie sich für die Autonomie der Hochschulen und ihr Fächerspektrum?

9.
[…] Mit welchen zusätzlichen Mitteln sollte der Freistaat Sachsen die Hochschulen fördern, um
diesen positiven Trend zu sichern?

Gemeinsame Antwort auf die Fragen 7, 8 und 9:
Die staatlichen Hochschulen sollen die zur Verfügung stehenden Hochschulpaktmittel in vollem
Umfang für Personal- und Sachinvestitionen zur Verfügung gestellt bekommen. Bei der Verstetigung
und Weiterentwicklung des Hochschulpaktes werden sowohl Qualitätsindikatoren wie auch

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Masterstudienplätze Berücksichtigung finden.
Zudem muss „Gute Lehre“ in den Vordergrund rücken. Wir werden dafür bis 2020 40 Millionen
bereitstellen, um die Hochschulen beim Aufbau von Qualitätssicherungssystemen wie der
Verbesserung der Betreuungsrelation zu unterstützen.

Zur Bedeutung der Hochschulen, ihrer Standorten und einer künftigen
Hochschulentwicklungsplanung sei auch auf die vorangegangenen Antworten, insb. zu Frage 4,
verwiesen. Wir brauchen ein breites Fächerspektrum, von Geisteswissenschaften bis zu MINT-Fächern
(Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik), die alle unsere Wissenschaftslandschaft
prägen. Durch mehrjährige Rahmenvereinbarungen wird Planungssicherheit für die staatlichen
Hochschulen geschaffen. Diese fügen sich in eine aktualisierte und bis 2025 fortgeschriebene
Hochschulentwicklungsplanung ein, welche die jeweiligen Profile und Typen der Hochschulen
berücksichtigt und ein sachsenweit abgestimmtes Fächerangebot realisiert.

Zum erfolgreichen Wissenschaftsstandort gehört aber auch ein soziales und attraktives
Wissenschaftsumfeld. Hier sind die Studentenwerke außerordentlich wichtig. Die zunehmenden
Aufgaben, auch in Folge des Bologna-Prozesses, zehren an der Substanz. Daher werden wir die
Studentenwerke pro Jahr mit bis zu 10 Millionen Euro Landeszuschuss Planungssicherheit geben.

       Finanzierung der sächsischen Hochschulen

10.
[…] Wie soll die gegenwärtige Finanzausstattung der sächsischen Hochschulen gestaltet werden,
damit sie den Zustrom junger Menschen für Sachsen aufnehmen können, um diese nicht an besser
aufgestellt Länder zu verlieren?

11.
[…] Wie stehen Sie zur Forderung einer ausreichenden Grundausstattung durch Bund und Länder, die
Hochschulen von einer ungesunden Drittmittelabhängigkeit bewahrt?

Gemeinsame Antwort auf die Fragen 10 und 11:
Die Anhebung der Grundfinanzierung der Hochschulen ist unerlässlich. Mit den 65 Millionen Euro,
welche aus der Entlastung durch den Bund beim BAföG, im Landeshaushalt frei werden, wird es
möglich sein, hier einen finanziell untersetzen Beitrag zu leisten. Zudem wird der Erhalt von 1.042
Stellen im Wissenschaftsbetrieb ebenso positive Auswirkungen auf deren Ausstattung haben wie die
Bereitstellung aller Hochschulpaktmittel.

Das in Frage 9 bereits erwähnte sächsische Programm zur Verbesserung der Lehre in Höhe von 40
Millionen Euro wird darüber hinaus einen Beitrag leisten, Betreuungsverhältnisse zu verbessern und
die Hochschulen beim Aufbau von Qualitätssicherungssystemen zu unterstützen.

In Hinblick auf künftige Drittmitteleinwerbungen ist es unerlässlich, die notwendigen Grundmittel
zur Verfügung zu stellen. Die SPD ist sich bewusst, dass die sächsischen Hochschulen nur im
wissenschaftlichen Wettbewerb bestehen können, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Daher
werden die mehrjährigen Rahmenvereinbarungen auch Aussagen zu Hochschulbauten und
Investitionen in Großgeräte umfassen.

Einhergehend mit der Ausstattung der Hochschulen muss auch „Gute Arbeit“ Berücksichtigung

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finden. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse sollen künftig im Dialog mit den Hochschulen durch
verbindliche Mindeststandards eingedämmt werden. Der Weiterbildung des Personals wird auch eine
stärkere Bedeutung zukommen. Hierzu soll das Hochschuldidaktische Zentrum kontinuierlich vom
Freistaat Sachsen gefördert werden.

12.
[…]
Wie stehen Sie und Ihre Partei zu einer 5-jährigen Laufzeit der nächsten Zuschussvereinbarung?

Grundsätzlich sollen mehrjährige Rahmenvereinbarungen geschlossen werden. Hierbei sind fünf
Jahre ein anstrebenswerter Zeitraum, wenngleich zunächst die notwendigen Anpassungen der
bestehenden Hochschulentwicklungsplanung vorgenommen werden sollten. In diesem Sinne kann
es erforderlich werden, in der kommenden Legislatur zwei Vereinbarungen auf den Weg zu bringen.
Denkbar wären hier ein 3+5- oder 4+4-Jahres-Modell.
Zudem sind die Zuschussvereinbarungen eng an die Zielvereinbarungen mit den Hochschulen
geknüpft. Hier müssen die bisherigen Erfahrungen, insbesondere zu den Umsetzungszeiträumen,
berücksichtigt werden. Im Sinne einer demokratischen Hochschule soll bei den Verhandlungen
zukünftig auch der Senat beteiligt sein.

13.
 […] Wie wollen Sie diese Zusicherung umsetzen ohne die den anderen Hochschulen zur Verfügung
stehenden Mittel einzuschränken?

Die derzeit in Förderung befindlichen Projekte werden bis 2017 sowohl von Bund als auch Land
finanziert. Darüber hinaus werden zeitnah die Beratungen zur Fortsetzung der Exzellenzinitiative
aufgenommen. Die SPD Sachsen wird sich für eine Fortsetzung dieser einsetzen, wenngleich der
Schwerpunkt einer künftigen Förderung im Bereich der Spitzenforschungscluster wie
Graduiertenschulen liegen soll. Um die Verstetigung der Maßnahmen bei den erfolgreichen
Zukunftskonzepten wie der TU Dresden zu erreichen, sollte es einerseits möglich sein, eine zweite
Förderphase anzuschließen, anderseits muss eine Verstetigung der Konzepte ebenso über die
Hebung der Grundmittel wie erfolgreiche Einwerbung weiterer Großprojekte erfolgen.

       Forschung und Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses

14.
 […] Welche Vorhaben werden Sie und Ihre Partei voranbringen, um die internationale Attraktivität
der sächsischen Hochschulen weiter zu erhöhen, damit mehr hervorragende
Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler für Sachsen geworben werden
können?

15.
[…] Wie setzen Sie sich dafür ein, die auseinanderklaffende Schere in der Finanzierung der
außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Vergleich zu den Hochschulen zu schließen?

Gemeinsame Antwort auf die Fragen 14 und 15:

Wir halten an Spitzenforschung fest und werden die Verpflichtungen aus der Exzellenzinitiative des
Bundes und der Länder einhalten und uns für eine verlässliche Finanzierung einsetzen.

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Die Hochschulen werden wir bei der Einwerbung von EU-Forschungsmitteln besser als es derzeit der
Fall ist unterstützen. Dabei werden wir ein sächsisches Projektzentrum nach dem Modell des
European Project Center der Technischen Universität Dresden etablieren. Zudem ist die Repräsentanz
der sächsischen Wissenschaft in Brüssel zu stärken.

In Hinblick auf die auseinanderklaffende Schere muss auf die Reinvestition der nunmehr
freiwerdenden Mittel verwiesen werden. Durch die Übernahme der Aufwüchse im Pakt für Forschung
und Innovation durch den Bund wird der Freistaat Sachsen in die Lage versetzt, abermals in die
Hochschulen zu investieren.

16.
 […]
Welche Initiativen werden Sie zur Verbesserung in der Förderung des wissenschaftlichen und
künstlerischen Nachwuchses ergreifen?

Wissenschaftliche Karrierewege sind oft unsicher und intransparent. Die Attraktivität eines
Arbeitsplatzes in unseren Hochschulen ist in den vergangenen Jahren – insbesondere im Mittelbau –
gesunken. Hier sind die Hochschulen gefordert gute Arbeitsbedingungen zu schaffen und klare
Karriereperspektiven aufzuzeigen, insbesondere für den Mittelbau und den wissenschaftlichen
Nachwuchs. Dabei benötigen sie langfristige Finanzierungssicherheit – diese ist und bleibt
Grundlage für verlässliche Karrierewege und eine strategische Personalentwicklung.
Zur Eindämmung der prekären Beschäftigungsverhältnisse werden wir im Dialog mit den
Hochschulen einen Kodex für Gute Arbeit erarbeiten. Verbindliche Standards werden wir mit ihnen
einführen, welche auch für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte gelten sollen.

Zudem wollen wir den Status der Promovierenden verbessern: eine verbindliche Doktorandenliste,
eine Promotionsvereinbarung sowie eine eigene Promovierendenvertretung sollen Mindeststandards
werden.

       Familienfreundlichkeit, Gleichstellung
17.
[…] Welche Maßnahmen gehen Sie für mehr Familienfreundlichkeit und gesicherte Gleichstellung an
den sächsischen Hochschulen an?

Frauen sind im sächsischen Wissenschaftssystem noch immer strukturell benachteiligt. Daher ist es
unser Anliegen, dass Frauen auf allen Ebenen des Wissenschaftssystems, vor allem aber in
Führungspositionen, angemessen repräsentiert sind. Dazu gehören u. a. das Festlegen und Einhalten
von Gleichstellungsstandards und Ziele für mehr Frauen in Führungspositionen.
Eine geschlechtergerechte Entwicklung in allen Personalkategorien wollen wir mit dem Ziel einer
Erhöhung des Anteils von Frauen bei der Besetzung von Professuren und sonstigen
wissenschaftlichen Stellen durch eine verbindliche Umsetzung des ‚Kaskadenmodells’ erreichen.

Gesetzlich werden wir die Gleichstellungsbeauftragten stärken und mit Stimmrecht in den
Berufungskommissionen ausstatten.

Darüber hinaus soll ein Netzwerk für Dual-Career-Angebote aufgebaut werden und die
Studierendenwerke stärker fördern um familienfreundliche Angebote vorzuhalten.

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