Antwort der Bundesregierung - Deutscher Bundestag

Die Seite wird erstellt Malin Raab
 
WEITER LESEN
Deutscher Bundestag                                                                  Drucksache   17/11970
17. Wahlperiode                                                                                       20. 12. 2012

Antwort
der Bundesregierung

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Heidrun Dittrich, Petra Pau,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/11758 –

Rechtsextreme Tendenzen in der sogenannten Reichsbürgerbewegung

         Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
         Eine seit den 80er-Jahren bekannte „Spielart“ des Rechtsextremismus ist die
         so genannte Reichsbürgerbewegung. Deren Anhänger gehen davon aus, dass
         das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 weiterexistiert. Demnach sei die
         Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich nur teilidentisch und
         somit völkerrechtlich illegal und juristisch nicht existent.
         Die „Reichsbürger“ sehen im Grundgesetz eine „Fortsetzung des Krieges ge-
         gen das Reich“ und die Bundesregierung als von „den westlichen Siegermäch-
         ten aufgezwungenes Statut der Fremdherrschaft über das Deutsche Volk“.
         Die aus Rechtsextremen, Esoterikern und Verschwörungstheoretikern zusam-
         mengesetzte Reichsbürgerbewegung ist in sich gespalten in eine Vielzahl kon-
         kurrierender selbsternannter „Reichsregierungen“ mit Namen wie „Kommis-
         sarische Reichsregierung“, „Amtierende Reichsregierung des Deutschen Rei-
         ches“, „Exil-Regierung Deutsches Reich“, „Rat der Nationalversammlung“,
         „Präsidium des Deutschen Reichs“ und „Zentralrat Deutscher Staatsbürger“.
         Dazu kommen selbsternannte „Staaten“ wie „Germanitien“, das „Fürstentum
         Germania“ und die „Natürliche Selbstverwaltung oekogekko“ (www.verfas-
         sungsschutz.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.286749.de).
         Manche dieser „Reichsregierungen“ nutzen verbotene NS-Symbolik wie
         Hakenkreuze. Antisemitismus und Holocaustleugnung ist verbreitet unter der
         Reichsbürgerbewegung. So verkaufte ein „Reichsbürger“ Anteilsscheine zur
         Finanzierung eines späteren Abrisses des Holocaustmahnmals in Berlin
         (www.netz-gegen-nazis.de/lexikontext/die-reichsbuergerbewegung).
         Der Versuch der „Kommissarischen Reichsregierung“, im Februar 2009 in
         einem baufälligen Schloss im brandenburgischen Ort Krampfer (Prignitz) ein
         „Fürstentum Germania“ mit bis zu 220 Personen zu errichten, scheiterte an der
         Bauaufsicht. Im Mai 2009 räumte die Polizei das Schloss. Das Brandenburger
         Innenministerium stuft die rund 100 in dem Bundesland aktiven „Reichs-
         bürger“ mittlerweile als „eine Art rechtsextreme Sekte“ mit einem „nicht
         ungefährlichen rechtsextremen Kern“ ein (www.berliner-kurier.de/polizei-
         prozesse/esoterik-nazis-jetzt-mischt-der-verfassungsschutz-mit,7169126,
         11380304.html).

Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 17. Dezember 2012
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/11970                                          –2–              Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

          Bekanntester Vertreter der Reichsbürgerbewegung ist der wegen Volksverhet-
          zung einschließlich Holocaustleugnung zu einer langjährigen Freiheitsstrafe
          verurteilte Rechtsextremist Horst Mahler mit seiner „Völkischen Reichsbewe-
          gung“. Der militante Neonazi Meinolf Schönborn aus Nordrhein-Westfalen,
          ehemaliger Vorsitzender der 1992 verbotenen Nationalistischen Front und nun
          Anführer der „Neuen Ordnung“, ist ebenfalls bekennender „Reichsbürger“.
          Während eines Prozesses wegen Volksverhetzung gab auch der frühere Ber-
          liner NPD-Landeschef Uwe Meenen im September 2012 vor dem Berliner
          Landgericht seine Staatsangehörigkeit mit „Deutsches Reich“ an (www.taz.de/
          !101167/).
          Anhänger der Reichsbürgerbewegung haben oft ihre amtlichen Ausweise,
          Führerscheine und Personalausweise vernichtet und weisen sich mit selbstpro-
          duzierten Phantasieausweisen und gefälschten Autokennzeichen als „Bürger
          des Deutschen Reichs“ aus. Sie weigern sich, Steuern oder Bußgelder an bun-
          desdeutsche Behörden zu zahlen und zweifeln amtliche Bescheide und Ver-
          waltungsakte an, um Verwirrung zu stiften. Ihrerseits verschickten die selbst-
          ernannten „Reichsregierungen“ und „Reichsbürger“ Schriftsätze an Behörden
          und Politiker, in denen sie diesen Amtsanmaßung, Nötigung, Betrug sowie wie
          im Falle des Brandenburger Innenministers Dietmar Woidke (SPD) Landes-
          verrat vorwerfen und mit einem Verfahren vor einem „Deutschen Reichsge-
          richt“ drohen (www.tagesspiegel.de/berlin/reichsbuerger-drohen-innenminis-
          terrechtsextreme-verstaerken/7005548.html).
          Wenige Monate nach Entdeckung der für neun Morde und zwei Bomben-
          anschläge gegen Migranten verantwortlichen Terrorzelle Nationalsozialisti-
          scher Untergrund (NSU) gingen im Februar 2012 bei jüdischen und islami-
          schen Gemeinden Drohbriefe einer „Reichsbewegung – Neue Gemeinschaft
          von Philosophen“ ein. In dem antisemitischen, rassistischen und esoterischen
          Pamphlet mit der Überschrift „Ausweisung aus Deutschland“ ist von einer
          „alliierten Fremdherrschaft“ und „Marionettenregierung“ in der Bundesrepub-
          lik Deutschland sowie einer „Völkervernichtung durch Rassenvermischung“
          die Rede. Die „Wiedererstehung des Deutschen Reichs“ wird gefordert und alle
          „raum-, wesens- und kulturfremden Ausländer in Deutschland“ zur Ausreise
          innerhalb der nächsten sechs Monate aufgefordert. Andernfalls drohe ihnen die
          Erschießung. In ihrem Schreiben nahm die Reichsbewegung Bezug auf die vom
          Brandenburger Innenminister im Juni 2012 verbotene „Widerstandsbewegung
          Südbrandenburg“, auf die die nächtlichen Fackelmärsche vermummter Neo-
          nazis im Rahmen der Kampagne „Die Unsterblichen“ zurückgingen. Eine
          Sprecherin des Berliner Verfassungsschutzes sah die Gefahr, dass sich Einzel-
          täter durch die Schreiben der Reichsbewegung dazu aufgerufen fühlen könnten,
          aktiv zu werden (www.netz-gegen-nazis.de/artikel/heute-protest-berlin-die-
          neue-gemeinschaft-von-philosophen-und-die-reichsbewegung-7771).
          Ebenfalls im Februar 2012 erhielten mehr als 300 Brandenburger Schulen
          einen „Erlass“ eines selbsternannten „Reichskanzlers“ und einer „Präsidentin
          des Strafsenats am Reichsgericht“, in dem diese zur „Vorsorge im Ernstfall“
          wegen angeblich anstehender Veränderungen in Deutschland aufriefen
          (www.focus.de/politik/deutschland/verfassungsschutz-warnt-reichsbuerger-
          leugnen-existenz-der-bundesrepublik_aid_736948.html).
          Im September 2012 fand die Polizei bei einer Razzia beim selbsternannten
          „Reichsbürger“ D. S., der seit 15 Jahren das Zahlen von Steuern verweigert
          hatte, ein laut Medienberichten für den Bau von Sprengsätzen geeignetes
          Chemikalienlager in Berlin-Neukölln. Sein Gewerbegrundstück bezeich-
          nete Sprengmeister D. S. als exterritoriales Gebiet (www.berliner-zeitung.de/
          berlin/razzia-in-neukoelln-reichsbuerger-hortet-chemikalien,10809148,
          16616356.html).

Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Eine einheitliche „Reichsbürgerbewegung“ existiert nach Einschätzung der
Bundesregierung nicht. Vielmehr existieren eine Reihe der unterschiedlichsten
Personen und Gruppierungen, die unter Berufung auf das Deutsche Reich – mit
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode                 –3–                           Drucksache 17/11970

im Einzelnen unterschiedlichen Begründungen – die Existenz der Bundesrepu-
blik Deutschland leugnen.
Mit absurden Thesen zum „Deutschen Reich“ treten seit Jahren verschiedene – teil-
weise rechtsextremistische – und untereinander konkurrierende Splittergruppen
und Einzelpersonen auf. Einige der Protagonisten behaupten mit pseudo-
juristisch verbrämten Argumenten, sie selbst seien Vertreter des „Deutschen
Reiches“. Der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Verfassung und ihren demo-
kratisch gewählten Repräsentanten sprechen sie dagegen jegliche Legitimation
ab. In vielen Fällen handeln lediglich Einzelpersonen, die vorgeben, eine oder
gar mehrere strukturierte Organisationen zu vertreten und zudem unter wech-
selnden Namen und mit mehrfachen bzw. wechselnden Internetpräsenzen auf-
treten.
Angehörige der verschiedenen Kleinstgruppierungen weisen sich teilweise
auch durch Phantasiepapiere wie „Reichsausweise“ aus und vergeben Pseudo-
ämter wie „Reichskanzler“, „Reichsminister“ etc.
Andere Gruppierungen treten als Hilfsgemeinschaften für angebliche Justiz-
opfer auf. Sie erkennen das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland
nicht an und suggerieren den Bürgern, dass sie sich nicht der Gerichtsbarkeit
unterwerfen müssten und z. B. keine Steuern zahlen müssten. Gegen Geld bie-
ten sie Bürgern „Rechtsbeistand“ bei Gerichtsverfahren (vorwiegend Zwangs-
vollstreckungsverfahren) an, treten als Störer bei Gerichtsprozessen auf oder
widersetzen sich der Zwangsvollstreckung.
Ganz überwiegend bestehen bei diesen genannten Erscheinungsformen erheb-
liche Zweifel, dass ernstzunehmende ziel- und zweckgerichtete politische Ver-
haltensweisen vorliegen. Die Aktivitäten dieser Einzelpersonen und Gruppie-
rungen sind vielmehr primär unter polizei- und ordnungsbehördlichen Gesichts-
punkten relevant. In vielen Fällen handelt es sich auch lediglich um lokal oder
regional aktive Einzelpersonen oder Gruppierungen.
Zu den Gruppierungen, die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland nicht
anerkennen, zählen allerdings auch mehrere rechtsextremistische Organisa-
tionen.
So argumentierten auch die im Mai 2008 verbotenen – seinerzeit von Horst
Mahler beeinflussten Organisationen – „Collegium Humanum – Akademie für
Umwelt und Lebensschutz e. V.“ (CH) sowie „Verein zur Rehabilitierung der
wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“ (VRBHV) in dieser Weise. An-
hänger Horst Mahlers verstanden sich zudem als Teil einer (unstrukturierten)
„Reichsbürgerbewegung“ (RBB) oder „völkischen Reichsbewegung“. Entspre-
chende Thesen wurden auch von dem derzeit kaum noch aktiven „Deutschen
Kolleg“ (DK) verbreitet.
Aktuell lehnen vor allem die „Europäische Aktion“ (EA) sowie die „Neue Ord-
nung“ die Bundesrepublik Deutschland ab und fordern die Wiederherstellung
der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches.
In den vergangenen Monaten wurden seitens einer „Reichsbewegung“ Droh-
schreiben insbesondere an islamische oder türkische Einrichtungen in Deutsch-
land versandt, in denen die Adressaten zur Ausreise aufgefordert wurden. Zum
Versand entsprechender Schreiben wurde auf der Homepage „www.reichs-
bewegung.org“ aufgerufen. Dort wurde auch angekündigt, dass eine weitere
Aktion mit Wurfzetteln erfolgen werde. Bislang ist es den Sicherheitsbehörden
nicht gelungen, den oder die Urheber bzw. Versender der Pamphlete zu er-
mitteln.
Drucksache 17/11970                                    –4–                Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

        1. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Brandenburger
           Verfassungsschutzes, wonach die Reichsbürgerbewegung „eine Art rechts-
           extreme Sekte“ mit einem „nicht ungefährlichen rechtsextremen Kern“ ist?

Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

        2. Wie viele „Reichsbürger“ gibt es bundesweit nach Kenntnis der Bundes-
           regierung (bitte nach Bundesländern und regionalen Schwerpunkten sowie
           gegebenenfalls Organisationen aufgliedern)?

Aufgrund der Zersplitterung und Heterogenität der „Reichsbürgerbewegung“
sind seriöse Zahlenangaben zum Personenpotenzial nicht möglich. Hinsichtlich
des extremistischen Anteils geht die Bundesregierung mit aller Vorsicht von
einer unteren dreistelligen Zahl aus.

        3. Welche selbsternannten „Reichsregierungen“ und „Staaten“ (Germanitien,
           Fürstentum Germania etc.) auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutsch-
           land sind der Bundesregierung bekannt (bitte Gründungs- und gegebenen-
           falls Auflösungsdatum, Sitz und Mitglieder, Veröffentlichungen und Inter-
           netauftritt benennen)?

Hinreichende verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse liegen nur über einzelne
– nachfolgend genannte – Gruppierungen vor.

           a) Welche dieser „Reichsregierungen“ rechnet die Bundesregierung dem
              Rechtsextremismus zu (bitte begründen, z. B. wegen Verwendung von
              NS-Symbolik, Holocaustleugnung etc.)?

Die im Jahr 2004 in Hannover gegründete „Exilregierung Deutsches Reich“
strebt die Reorganisation des „Deutschen Reiches“ in den Grenzen von 1937 an,
verunglimpft die Bundesrepublik Deutschland als „Besatzungskonstrukt“ und
veröffentlichte u. a. auf ihren Internetpräsenzen antisemitische Verschwörungs-
theorien. Die Gruppierung führt mehr oder weniger regelmäßige Treffen mit
20 bis 30 Personen durch und finanziert sich u. a. durch den Vertrieb diverser
Dokumente (u. a. Personalausweise und Führerscheine), die den Inhaber als
„Reichsbürger“ ausweisen. Ihre Aktivitäten scheinen allerdings kaum noch
politisch ausgerichtet zu sein.
Die im Jahr 2005 gegründete „Regierung Deutsches Reich“ hatte Verbindungen
zu dem im Jahre 2008 verbotenen „Collegium Humanum“ (CH), verwendete NS-
Symbole und vertrat die Auffassung, sämtliche Gesetze des Dritten Reiches seien
noch heute gültig. Die Gruppierung ist – abgesehen von Internetpräsenzen –
derzeit inaktiv.
Die im Jahr 1995 gegründete Gruppierung „Freistaat Preußen“ mit Sitz in
Verden/Aller fungiert aktuell als Herausgeber der antisemitischen Zeitschrift
„Stimme des Reiches“.
Eine weitere Kleinstgruppe, die Vereinigung „Deutsche Nationalversammlung
e. V.“ steht unter Leitung eines wiederholt wegen Volksverhetzung verurteilten,
sehr betagten Rechtsextremisten und ist weitestgehend inaktiv.

           b) Gegen welche dieser „Reichsregierungen“ wurden nach Kenntnis der
              Bundesregierung juristische Schritte aufgrund welcher einschlägiger
              Straftaten eingeleitet, und mit welchem Ergebnis?

Der Bundesregierung liegen keine detaillierten und umfänglichen Erkenntnisse
vor, gegen welche der in der Kleinen Anfrage genannten „Reichsregierungen“
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode                 –5–                             Drucksache 17/11970

Ermittlungsverfahren eingeleitet und wie diese abgeschlossen wurden. In der
Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften
(StA-Statistik) und in der Strafverfolgungsstatistik (Fachserie 10 Reihe 3 des
Statistischen Bundesamts) werden dahingehende tat- und personenbezogene
Angaben nicht erfasst.
Der Bundesregierung ist jedoch bekannt, dass Ermittlungsverfahren gegen ein-
zelne Mitglieder und Sympathisanten der „Reichsregierungen“ u. a. wegen Ver-
dachts der Amtsanmaßung, Nötigung, Missbrauch von Titeln anhängig waren
oder sind. Hierbei handelt es sich vorwiegend um die missbräuchliche Ver-
wendung des Bundesadlers in verfassten Schreiben und ausgestellten „Reichs-
ausweisen“, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Diese Verfahren werden
durch das Bundesverwaltungsamt Köln zentral verfolgt und bearbeitet.
Ferner liegen Erkenntnisse zu verschiedenen Ermittlungsverfahren schwer-
punktmäßig wegen §§ 86, 86a, 130 des Strafgesetzbuches (StGB) vor. Darüber
hinaus werden weitere allgemeinkriminalpolizeiliche Ermittlungsverfahren ge-
führt. Zum jeweiligen Ausgang der Strafverfahren liegen der Bundesregierung
keine systematischen Erkenntnisse vor.

        4. Welche Versuche der Aufnahme „diplomatischer Beziehungen“ von selbst-
           ernannten Reichsregierungen zu ausländischen Regierungen sind der Bun-
           desregierung bekannt geworden, und wie reagierten die angesprochenen
           Regierungen sowie die Bundesregierung jeweils darauf?

Der Bundesregierung sind keine derartigen Versuche bekannt geworden.

        5. Welche Internetseiten und sonstige Veröffentlichungen der Reichsbürger-
           bewegung sind der Bundesregierung bekannt?

Aufgrund der Zersplitterung einzelner Kleinst- bzw. Pseudogruppierungen exis-
tiert eine nahezu unüberschaubare Vielzahl wechselnder Internetpräsenzen.
Hinreichende verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse liegen nur in wenigen
Fällen vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 sowie auf die Vor-
bemerkung verwiesen.

        6. Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregie-
           rung über Mitglieder, Aktivitäten, Äußerungen und Veröffentlichungen des
           „Deutschen Kolleg“ des Hamburger Rechtsextremisten Dr. Reinhold
           Oberlercher?

Das „Deutsche Kolleg“ (DK) wurde 1994 als Nachfolgeeinrichtung des Ber-
liner Leserkreises der Wochenzeitung „Junge Freiheit“ gegründet. Bis Ende
2004 wurde es überwiegend von dem ehemaligen Linksterroristen und heutigen
Rechtsextremisten Horst Mahler und dem rechtsextremistischen Soziologen
Dr. Reinhold Oberlercher geleitet.
Die Ideologie des DK besteht aus einer Sammlung von völkischen, monar-
chistischen, nationalrevolutionären und marxistischen Ideologieelementen. Die
Texte des DK sind vielfach antisemitisch und rassistisch konnotiert. Das DK
bezeichnet sich selbst als „Denkorgan des Deutschen Reiches“ und als „geistige
Verbindung reichstreuer Deutscher“. Seine zentrale Aufgabe sieht das DK vor-
nehmlich in der Schulung. Auf diese Weise soll versucht werden, Einfluss auf
andere rechtsextremistische Organisationen und Einzelpersonen zu gewinnen.
Tatsächlich ist das DK nahezu inaktiv; auch die Internetpräsenz wird nur in
größeren Zeitabständen gepflegt. Dort finden sich Grundsatztexte und Be-
Drucksache 17/11970                                   –6–                Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

griffserläuterungen zur Theorie des DK. Es sind weder Bücher noch ein Publi-
kationsorgan bekannt, die aktuell dem DK zuzurechnen sind. Daneben wird
Oberlercher – ebenfalls mit abnehmender Tendenz – von rechtsextremistischen
Organisationen zu Vortragsveranstaltungen eingeladen. So trat er beim Presse-
fest der NPD 2011 als Referent auf.

        7. Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregie-
           rung über Mitglieder, Aktivitäten, Äußerungen und Veröffentlichungen der
           „Völkischen Reichsbewegung“ des Rechtsextremisten Horst Mahler?

Die von Horst Mahler initiierte „Völkische Reichsbewegung“ (früher „Reichs-
bürgerbewegung“ (RBB) sollte eine „breite, bundesweite Sammlungsbewegung
Gleichgesinnter“ bilden. Seine Anhänger nannten sich „Reichsbürger“ oder
„Reichssachwalter“. Intention war die Schaffung eines „Vierten Reiches“. Der
verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, die als „Orga-
nisation einer Modalität der Fremdherrschaft“ (OMF-BRD) bezeichnet wird,
wird die Legitimität abgesprochen. Neben der „Reichsidee“ hatte der von Horst
Mahler initiierte „Feldzug gegen die Offenkundigkeit des Holocaust“ zentrale
ideologische Bedeutung. Die seinerzeit von ihm beeinflussten Organisationen
– „Collegium Humanum – Akademie für Umwelt und Lebensschutz e. V.“ (CH)
sowie „Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Ver-
folgten“ (VRBHV) – wurden im Mai 2008 verboten. Auch heute noch verfügt
Horst Mahler über Anhänger in der rechtsextremistischen revisionistischen
Szene, die seine Freilassung fordern.

        8. Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregie-
           rung über Mitglieder, Aktivitäten, Äußerungen und Veröffentlichungen
           von „Die Reichsbewegung – Neue Gemeinschaft von Philosophen“?

Im Namen einer „Reichbewegung – Neue Gemeinschaft von Philosophen“
wurde in den vergangenen Jahren wiederholt rechtsextremistische, insbeson-
dere antisemitische Propaganda verbreitet. So wurde seit 2005 eine stark anti-
semitisch-verschwörungstheoretisch geprägte Hetzschrift, verbreitet. In den da-
rauffolgenden Jahren erschienen in unregelmäßigen Abständen weitere
„Reichsbriefe“ ähnlichen Inhalts.
Die Internetseite der „Reichsbewegung – Neue Gemeinschaft von Philosophen“
stellte auch die Attentate des Anders Behring Breivik in Norwegen positiv dar,
rief zur Bildung von „Freien Reichsstreitkräften“ auf und stellte die Broschüre
„Kleinkriegsanleitung für jedermann“ – eine seit Jahren in rechtsextremisti-
schen Kreisen zirkulierende Anleitung zur Führung von Kleinkriegs- bzw. Gue-
rillaoperationen – zum Download bereit.
Ein volksverhetzender Drohbrief „Ausweisung aus Deutschland“ im Namen
der „Reichsbewegung – Neue Gemeinschaft von Philosophen“ ist seit Anfang
2012 bei verschiedenen islamischen und jüdischen Einrichtungen sowie bei Pri-
vatpersonen eingegangen. Zur Verbreitung der Drohbriefe war auf der Home-
page www.reichsbewegung.org aufgerufen worden. Seit dem 29. März 2012 ist
die Seite nur noch mit einem Sperrvermerk des Betreibers aufrufbar.
Bislang ist es den Sicherheitsbehörden nicht gelungen, den oder die Urheber der
Internetpräsenz sowie der Drohschreiben zu ermitteln.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode                 –7–                            Drucksache 17/11970

          9. Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregie-
             rung über Mitglieder, Aktivitäten, Äußerungen und Veröffentlichungen
             der „Neuen Ordnung“ des Rechtsextremisten Meinolf Schönborn?

Bei der „Neuen Ordnung“ (NO) handelt es sich um eine Organisation unter der
Leitung des Rechtsextremisten Meinolf Schönborn. Neben dem revisionisti-
schen Ziel der Wiedererrichtung eines Deutschen Reiches vertritt die NO eine
ausländerfeindliche und rassistische Weltanschauung und verfolgt die bereits
durch den Nationalsozialismus propagierte Idee der Volksgemeinschaft weiter.
Vorrangiges Ziel der NO ist die Bündelung der Kräfte des deutschen Rechtsex-
tremismus sowie die Überwindung des politischen Systems der Bundesrepublik
Deutschland, welches die NO als ein „undeutsches Besatzerkonstrukt“ ablehnt.
In der Selbstbeschreibung der Organisation heißt es: „Wir sind kein Verein,
keine Partei, sondern ein durch den Reichsgedanken und durch den Willen zum
Widerstand gegen Verwahrlosung, Landnahme durch Migranten und Fremd-
herrschaft zusammengefügte Bewegung von Deutschen, die noch Deutsche sein
wollen“.
In ihren „Leitlinien für Deutsche“ empfiehlt die NO u. a. den Beitritt zu Schüt-
zenvereinen, Kampfsportschulen und sonstigen Sportvereinen sowie die Teil-
nahme an Orientierungsmärschen zwecks Erwerbs der Fähigkeit zum Selbst-
schutz. Beworben wird die NO auf zahlreichen Flugblättern, die über den von
Schönborn betriebenen Versandhandel bezogen werden können, sowie in der
Zeitschrift „Recht und Wahrheit“, deren Herausgeber Schönborn ist.

         10. Welche Drohschreiben oder Drohungen im Internet von „Reichsbürgern“
             oder „Reichsregierungen“ gegenüber Bundes-, Landes-, und Kommunal-
             politikerinnen und -politikern bzw. Behörden sind der Bundesregierung
             bekannt?

Politisch motivierte Straftaten werden durch die Länder im Rahmen des „Kri-
minalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität“ (KPMD-
PMK) statistisch bewertet und erfasst. Aufgrund der Tatsache, dass der Perso-
nenkreis der Anhänger der „Reichsbürgerbewegung“ nicht konkret benannt
werden kann und darüber hinaus die Nennung einer Gruppenzugehörigkeit im
KPMD-PMK nicht zwingend erforderlich ist, ist eine automatisierte Recherche
im KPMD-PMK nicht zielführend.
Gleichwohl sind dem Bundeskriminalamt im Rahmen des Informationsaustau-
sches in Staatsschutzangelegenheiten nachfolgende Drohschreiben von
„Reichsbürgern“ bekannt geworden:
Auf der Internetpräsenz der „Neuen Gemeinschaft von Philosophen“ wurde seit
Anfang 2012 ein PDF-Dokument mit der Überschrift „Ausweisung aus
Deutschland“ zum Download angeboten. Das Schreiben war datiert mit „Deut-
sches Reich, 1. Februar 2012“ und trug auf der ersten Seite im Kopf den Schrift-
zug „Die Reichsbewegung“.
Es war adressiert: „An alle Türken, Muslime und Neger in Deutschland“ bzw.
„an alle raum-, wesens- und kulturfremde Ausländer in Deutschland, insbeson-
dere an Türken, Muslime und Negroide (Schwarze und Halbschwarze)“. Es for-
derte die oben genannte Personengruppe „unmissverständlich und mit sofor-
tiger Wirkung“ dazu auf, Deutschland innerhalb der nächsten sechs Monate und
allerspätestens bis zum 1. August 2012 zu verlassen.
Die Besucher der Internetseite wurden dazu aufgefordert, ein Dokument herun-
terzuladen, auszudrucken und zu verbreiten.
Drucksache 17/11970                                   –8–                Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

In diesem Zusammenhang ist auch das neuerdings in mehreren Bundesländern
aktive „Deutsche Polizei Hilfswerk“ zu nennen. Aktivisten dieser Gruppierung,
die polizeiähnliche Uniformen verwendet, versuchten Ende November einen
Gerichtsvollzieher an der Ausübung seines Auftrages zu hindern und ihn mit
Plastikhandschellen zu fesseln.

        11. Welche und wie viele Fälle der Verweigerung von Steuerzahlungen oder
            Bußgeldern durch „Reichsbürger“ sind der Bundesregierung bekannt?

Die Erhebung von Steuern sowie von Geldbußen, etwa für Verkehrsordnungs-
widrigkeiten, wird nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes von den
Ländern durchgeführt. Die Bundesregierung hat daher keine Kenntnis, ob
„Reichsbürger“ die Zahlung von Steuern oder Geldbußen verweigern.

        12. In wie vielen Fällen haben „Reichsbürger“ nach Kenntnis der Bundesre-
            gierung amtliche Ausweispapiere vernichtet und sich mit Phantasiedoku-
            menten ausgewiesen?

Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse bzw. Daten vor.

        13. Inwieweit sind der Bundesregierung Mitgliedschaften von „Reichsbür-
            gern“ in rechtsextremen Parteien und Organisationen oder Kontakte zu
            solchen bekannt?

Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

        14. Inwieweit sind der Bundesregierung Überschneidungen und Kontakte
            zwischen der Reichsbürgerbewegung und islamfeindlichen bzw. antimus-
            limischen Organisationen oder Internetportalen bekannt?

Überschneidungen und Kontakte in Einzelfällen, sowie ideologische Überein-
stimmungen sind nicht auszuschließen, diesbezügliche Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung jedoch nicht vor.

        15. Wann haben „Reichsbürger“ oder „Reichsregierungen“ nach Kenntnis der
            Bundesregierung zur Wahl rechtsextremer Parteien aufgerufen oder für
            solche kandidiert?

Nach Kenntnis der Bundesregierung gab es in der Vergangenheit Einzelfälle, in
denen Anhänger des Reichsgedankens zur Wahl rechtsextremer Parteien auf-
gerufen oder kandidiert haben.

        16. Wann und zu welcher Gelegenheit haben „Reichsbürger“ oder „Reichs-
            regierungen“ nach Kenntnis der Bundesregierung zur Teilnahme an
            rechtsextremen Versammlungen anderer Organisationen aufgerufen oder
            sich daran beteiligt?

Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode                   –9–                             Drucksache 17/11970

        17. Welche Stellung nimmt die Reichsbürgerbewegung nach Kenntnis der
            Bundesregierung im rechtsextremen Spektrum ein, bzw. wie ist das Ver-
            halten anderer rechtsextremer Akteure gegenüber dieser Bewegung?

Gruppierungen, die für sich selbst in Anspruch nehmen, eine Regierung des
Deutschen Reiches gebildet zu haben, finden im rechtsextremistischen Spek-
trum wenig Zustimmung. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundes-
regierung verwiesen.

        18. Welche antisemitischen, islamfeindlichen und fremdenfeindlichen Äuße-
            rungen und Drohschreiben von „Reichsbürgern“ und „Reichsregierun-
            gen“ sind der Bundesregierung bekannt?

Eine automatisierte Recherche ist aus den in der Antwort zu Frage 10 auf-
geführten Gründen nicht möglich. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den
Fragen 3a, 6, 7 und 8 verwiesen.

        19. Inwieweit waren „Reichsbürger“ nach Kenntnis der Bundesregierung in
            politisch motivierte Gewalttaten verwickelt?

Eine automatisierte Recherche im KPMD-PMK ist aus den in der Antwort zu
Frage 10 aufgeführten Gründen nicht möglich, ein Abgleich in den polizei-
lichen Systemen INPOL-Z und INPOL-Fall Innere Sicherheit verlief negativ.

        20. Inwieweit hat die Bundesregierung Hinweise, wonach sich Einzeltäter
            durch Schreiben und sonstige Aufforderungen vonseiten der Reichs-
            bürgerbewegung zu Gewalttaten gegenüber Jüdinnen und Juden, Musli-
            minnen und Muslimen oder Migrantinnen und Migranten oder politisch
            Andersdenkenden animieren ließen, wie es eine Sprecherin des Berliner
            Verfassungsschutzes nach den Drohschreiben der „Reichsbewegung –
            Neue Gemeinschaft von Philosophen“ befürchtete?

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass vorangegan-
gene „Schreiben und sonstige Aufforderungen von Seiten der Reichsbürgerbe-
wegung“ ursächlich für Gewalttaten waren.

        21. Sind der Bundesregierung Verbindungen der rechtsextremen Terror-
            gruppe NSU zur Reichsbürgerbewegung bekannt, und wenn ja, welche?

Erkenntnisse über direkte Verbindungen des „Nationalsozialistischen Unter-
grundes“ (NSU – Mundlos, Böhnhardt, Zschäpe) zu Personen, die der „Reichs-
bürgerbewegung“ zugerechnet werden können, liegen der Bundesregierung
nicht vor.
Eine Person, die „lose Kontakte“ in das Umfeld des NSU gehabt haben soll, gilt
als Anhänger/Vertreter der „Reichsbürgerbewegung“.

        22. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Gefahr einer Radikalisierung ein-
            zelner „Reichsbürger“ oder von Teilen der Reichsbürgerbewegung bis hin
            zu gewaltsamen oder terroristischen Handlungen nach dem Vorbild des
            NSU oder des norwegischen Massenmörders Anders Behring Breivik?

Der Bundesregierung liegen hierzu keine konkreten Erkenntnisse vor.
Drucksache 17/11970                                   – 10 –              Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Die Morde von Anders Behring Breivik und des NSU sowie der mediale Um-
gang mit diesen Taten haben in der rechten Szene generell zu heftigen
Diskussionen geführt, so dass eine Radikalisierung Einzelner nicht auszuschlie-
ßen ist.
Es besteht grundsätzlich ein Risiko, das radikalisierte Einzeltäter ähnlich ge-
lagerte Straftaten begehen könnten.

        23. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Waffen- oder Sprengstoff-
            funde bei Anhängern der Reichsbürgerbewegung, und wenn ja, wann, wo,
            und welcher Art?

Eine automatisierte Recherche im KPMD-PMK ist aus den in der Antwort zu
Frage 10 aufgeführten Gründen nicht möglich.
Darüber hinaus konnten keine Zusammenhänge zwischen Waffen- oder Spreng-
stofffunden und der „Reichsbürgerbewegung“ festgestellt werden.

        24. Welchen Umgang empfiehlt die Bundesregierung Bundes-, Landes- und
            Kommunalbehörden im Umgang mit „Reichsbürgern“?
             a) Inwieweit gibt es Informationsmaterial und Schulungen der Bundes-
                regierung für Behördenmitarbeiter zum Umgang mit „Reichsbür-
                gern“?

Im Rahmen ihrer Angebote bietet die Bundeszentrale für politische Bildung
Hintergrund- und Informationsmaterialien sowohl allgemein über rechtsex-
treme Einstellungen und Gruppierungen als auch speziell über die sogenannte
Reichsbürgerbewegung an (z. B. Aus Politik und Zeitgeschichte – APuZ 31/
2007).

             b) Von welchen Landesregierungen gibt es nach Kenntnis der Bundesre-
                gierung Informationsmaterial und Schulungen für Behördenmitarbei-
                ter zum Umgang mit „Reichsbürgern“?

Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

        25. Wie und mit welchen Argumenten begegnet die Bundesregierung der Be-
            hauptung der „Reichsbürger“, das Deutsche Reich bestände völkerrecht-
            lich fort und die Bundesrepublik Deutschland sei ein illegitimes „Besat-
            zungsregime“?

Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, mit „Reichsbürgern“ über deren
krude Thesen zu diskutieren.
Bei der Beantwortung von Zuschriften zu im Internet verbreiteten pseudojuris-
tischen Behauptungen zur angeblich fehlenden Legitimität der Bundesrepublik
Deutschland und des Grundgesetzes wird in der Regel darauf hingewiesen, dass
diese Ausführungen jeglicher rechtlichen oder historischen Grundlage ent-
behren und auf die bei der Bundeszentrale für politische Bildung erhältlichen
Materialien zur Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes und zur völkerrecht-
lichen Situation Deutschlands seit der Wiedervereinigung verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode              – 11 –                        Drucksache 17/11970

        26. Welche Landesämter für Verfassungsschutz beobachten nach Kenntnis
            der Bundesregierung die Reichsbürgerbewegung?

Eine „Reichsbürgerbewegung“ als solche (vgl. hierzu die Vorbemerkung der
Bundesregierung) ist nach Kenntnis der Bunderegierung kein Beobachtungs-
objekt der Verfassungsschutzbehörden. Die Landesämter für Verfassungsschutz
des Bundes und der Länder beobachten nach Kenntnis der Bundesregierung
keine derartigen Gruppierungen, die über die in der Antwort zu Frage 3 hinaus-
gehen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
                                                                      ISSN 0722-8333
Sie können auch lesen