Anwendungshilfe Registrierung von ausländischen Unternehmen und ausländischen RIN-Personen für die Nutzung des Portals Zoll im ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Anwendungshilfe Registrierung von ausländischen Unternehmen und ausländischen RIN-Personen für die Nutzung des Portals Zoll im Unternehmensserviceportal (USP). Stand: Februar 2020
Inhalt 1 Vorwort 4 2 Allgemeine Informationen 5 2.1 Unterstützte Prozesse 5 3 Prozess 1: Sonderprozess für Personifizierung 6 3.1 Vorbedingung 6 3.2 Was müssen Sie tun? 6 4 Prozess 2: Sonderregistrierungsprozess D 8 4.1 Vorbedingung 8 4.2 Was müssen Sie tun? 8 2
Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Mögliche Prozesse 5 3
1 Vorwort Dieses Dokument dient zur Erläuterung des Prozesses für die Registrierung von ausländischen Unternehmen und ausländischen RIN-Personen im Unternehmensserviceportal für Zollagenden. Ansprechpartner für Fragen zum Dokument: Competence Center Kundenadministration (CC-K) Öffnungszeiten bis März 2020: Erreichbar Montag bis Freitag von 07:00 bis 17:00 Uhr Öffnungszeiten ab März 2020: Erreichbar Montag bis Donnerstag von 07:30 bis 15:30 Uhr und Freitag von 07:30 bis 13:30 Uhr E-Mail: cc-kundenadministration@bmf.gv.at Telefon: +43 50 233 737 Fax: +43 50 233-5963052 4
2 Allgemeine Informationen 2.1 Unterstützte Prozesse Zunächst muss geklärt werden, wer die RIN beantragt und, ob Sie als WB (Firma, Einzelunternehmen, Einrichtung, Verein etc.) bereits im USP registriert sind. Folgende Fälle werden durch dieses Dokument beschrieben: • Ein weiterer User mit Wohnsitz im Ausland möchte über ein bereits im Unternehmensserviceportal registriertes Unternehmen eine RIN beantragen, um Zollanmeldungen abgeben zu können (Prozess 1 – Sonderprozess für Personifizierung) • Eine für ein Unternehmen vertretungsberechtigte Person möchte ein Unternehmen mit ausländischem Firmensitz im Unternehmensserviceportal registrieren, um das Portal Zoll zu nutzen und eine RIN beantragen zu können (Prozess 2 – Sonderregistrierungsprozess D) Abbildung 1: Mögliche Prozesse Competence Center Kundenadministration (CC-K) Öffnungszeiten bis März 2020: Erreichbar Montag bis Freitag von 07:00 bis 17:00 Uhr Öffnungszeiten ab März 2020: Erreichbar Montag bis Donnerstag von 07:30 bis 15:30 Uhr und Freitag von 07:30 bis 13:30 Uhr E-Mail: cc-kundenadministration@bmf.gv.at Telefon: +43 50 233 737 Fax: +43 50 233-5963052 5
3 Prozess 1: Sonderprozess für Personifizierung 3.1 Vorbedingung • Das Unternehmen, welches einen weiteren Zugang für eine Person benötigt, ist bereits im Unternehmensserviceportal registriert und hat Zugriff auf das Portal Zoll. • Die Person, für welche der Zugang geschaffen werden soll, kann sich nicht mittels Handy-Signatur, Bürgerkarte oder privater FinanzOnline-Kennung personifizieren. 3.2 Was müssen Sie tun? Nachfolgende Schritte müssen von Ihnen durchgeführt werden: 1. Benutzerkonto über die USP-Administration für den weiteren Benutzer anlegen Hinweis: Hierfür existieren auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen Verweise zu Anwendungshilfen und ein E-Learning-Video: https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/uzk-it-anwendungen/portal-zoll.html 2. Dem Benutzerkonto Verfahrensrechte zuordnen Hinweis: Die Verfahrensrechte können jederzeit in der USP-Administration verändert werden. 3. Competence Center Kundenadministration per E-Mail (cc-kundenadministration@bmf.gv.at) kontaktieren. Hierfür sind nachfolgende Unterlagen und Informationen erforderlich: • USP-Teilnehmeridentifikation • USP-Benutzeridentifikation des im Schritt 1 angelegten Benutzerkontos (Diese wird bei der Erstellung des Benutzerkontos durch den USP-Administrator vergeben.) • Legitimationsnachweis der Person in Form einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B.: Reisepass, Personalausweis). 6
• Kopie des Nachweises des Wohnsitzes der natürlichen Person, sofern diese Information nicht am amtlichen Lichtbildausweis ersichtlich ist. Hinweis: Die Teilnehmer- und Benutzeridentifikation sind im PDF-Dokument, welches nach erfolgreicher Durchführung des Schritts 1 im USP generiert wird, angeführt. Competence Center Kundenadministration (CC-K) Öffnungszeiten bis März 2020: Erreichbar Montag bis Freitag von 07:00 bis 17:00 Uhr Öffnungszeiten ab März 2020: Erreichbar Montag bis Donnerstag von 07:30 bis 15:30 Uhr und Freitag von 07:30 bis 13:30 Uhr E-Mail: cc-kundenadministration@bmf.gv.at Telefon: +43 50 233 737 Fax: +43 50 233-5963052 Nun wird der Fall von den zuständigen Behörden bearbeitet. Dieser Vorgang kann aufgrund der dafür erforderlichen Schritte bis zu 14 Werktage beanspruchen. Nachdem das Benutzerkonto freigeschalten ist, erhalten Sie vom CC-K eine Erfolgsmeldung. 7
4 Prozess 2: Sonderregistrierungsprozess D 4.1 Vorbedingung • Sie sind für ein ausländisches Unternehmen, welches in keinem Register in Österreich eingetragen ist, vertretungsberechtigt und möchten sich im Unternehmensserviceportal registrieren. • Das Unternehmen besitzt eine aufrechte EORI-Nummer (es ist unabhängig welcher Mitgliedstaat die EORI- Nummer erteilt hat). 4.2 Was müssen Sie tun? Nachfolgende Schritte müssen von Ihnen durchgeführt werden: 1. Competence Center Kundenadministration per E-Mail (cc-kundenadministration@bmf.gv.at) kontaktieren. Hierfür sind nachfolgende Unterlagen erforderlich: • Legitimationsnachweis des Unternehmens (Kopie des Handelsregisterauszuges, Kopie des Firmenbuchauszugs oder ein ähnliches Dokument) Hinweis: Hier muss auch erklärt werden, welche Personen das Unternehmen vertreten dürfen. • Legitimationsnachweis der natürlichen Person, welche das Unternehmen vertreten darf, in Form einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Reisepass, Personalausweis) • Kopie des Nachweises des Wohnsitzes der natürlichen Person, sofern diese Information nicht am amtlichen Lichtbildausweis ersichtlich ist Competence Center Kundenadministration (CC-K) Öffnungszeiten bis März 2020: Erreichbar Montag bis Freitag von 07:00 bis 17:00 Uhr Öffnungszeiten ab März 2020: Erreichbar Montag bis Donnerstag von 07:30 bis 15:30 Uhr und Freitag von 07:30 bis 13:30 Uhr E-Mail: cc-kundenadministration@bmf.gv.at Telefon: +43 50 233 737 Fax: +43 50 233-5963052 8
Nun wird der Fall von den zuständigen Behörden bearbeitet. Dieser Vorgang kann aufgrund der dafür erforderlichen Schritte bis zu 14 Werktage beanspruchen. Nachdem der Prozess erfolgreich durchgeführt wurde, erhalten Sie vom CC-K eine Erfolgsmeldung. 9
Sie können auch lesen