Anwendungshilfe Registrierung von ausländischen Unternehmen und ausländischen RIN-Personen für die Nutzung des Portals Zoll im ...

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Anwendungshilfe Registrierung von ausländischen Unternehmen und ausländischen RIN-Personen für die Nutzung des Portals Zoll im ...
Anwendungshilfe
Registrierung von ausländischen Unternehmen und
ausländischen RIN-Personen für die Nutzung des Portals
Zoll im Unternehmensserviceportal (USP).

Stand: Februar 2020
Anwendungshilfe Registrierung von ausländischen Unternehmen und ausländischen RIN-Personen für die Nutzung des Portals Zoll im ...
Inhalt

1 Vorwort                                           4

2 Allgemeine Informationen                          5

2.1 Unterstützte Prozesse                           5

3   Prozess 1: Sonderprozess für Personifizierung   6

3.1 Vorbedingung                                    6

3.2 Was müssen Sie tun?                             6

4   Prozess 2: Sonderregistrierungsprozess D        8

4.1 Vorbedingung                                    8

4.2 Was müssen Sie tun?                             8

2
Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Mögliche Prozesse   5

                                     3
1 Vorwort
Dieses Dokument dient zur Erläuterung des Prozesses für die Registrierung von ausländischen Unternehmen und
ausländischen RIN-Personen im Unternehmensserviceportal für Zollagenden.

Ansprechpartner für Fragen zum Dokument:
Competence Center Kundenadministration (CC-K)
Öffnungszeiten bis März 2020: Erreichbar Montag bis Freitag von 07:00 bis 17:00 Uhr
Öffnungszeiten ab März 2020: Erreichbar Montag bis Donnerstag von 07:30 bis 15:30 Uhr und Freitag von 07:30 bis
13:30 Uhr
E-Mail: cc-kundenadministration@bmf.gv.at
Telefon: +43 50 233 737
Fax: +43 50 233-5963052

4
2 Allgemeine Informationen

2.1 Unterstützte Prozesse

Zunächst muss geklärt werden, wer die RIN beantragt und, ob Sie als WB (Firma, Einzelunternehmen, Einrichtung,
Verein etc.) bereits im USP registriert sind. Folgende Fälle werden durch dieses Dokument beschrieben:

•   Ein weiterer User mit Wohnsitz im Ausland möchte über ein bereits im Unternehmensserviceportal registriertes
    Unternehmen eine RIN beantragen, um Zollanmeldungen abgeben zu können (Prozess 1 – Sonderprozess für
    Personifizierung)
•   Eine für ein Unternehmen vertretungsberechtigte Person möchte ein Unternehmen mit ausländischem Firmensitz
    im Unternehmensserviceportal registrieren, um das Portal Zoll zu nutzen und eine RIN beantragen zu können
    (Prozess 2 – Sonderregistrierungsprozess D)

    Abbildung 1: Mögliche Prozesse

Competence Center Kundenadministration (CC-K)
Öffnungszeiten bis März 2020: Erreichbar Montag bis Freitag von 07:00 bis 17:00 Uhr
Öffnungszeiten ab März 2020: Erreichbar Montag bis Donnerstag von 07:30 bis 15:30 Uhr und Freitag von 07:30 bis
13:30 Uhr
E-Mail: cc-kundenadministration@bmf.gv.at
Telefon: +43 50 233 737
Fax: +43 50 233-5963052

                                                                                                                   5
3 Prozess 1: Sonderprozess für
Personifizierung

3.1 Vorbedingung

•   Das Unternehmen, welches einen weiteren Zugang für eine Person benötigt, ist bereits im
    Unternehmensserviceportal registriert und hat Zugriff auf das Portal Zoll.
•   Die Person, für welche der Zugang geschaffen werden soll, kann sich nicht mittels Handy-Signatur, Bürgerkarte
    oder privater FinanzOnline-Kennung personifizieren.

3.2 Was müssen Sie tun?

Nachfolgende Schritte müssen von Ihnen durchgeführt werden:

1. Benutzerkonto über die USP-Administration für den weiteren Benutzer anlegen

    Hinweis:
    Hierfür existieren auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen Verweise zu Anwendungshilfen und
    ein E-Learning-Video: https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/uzk-it-anwendungen/portal-zoll.html

2. Dem Benutzerkonto Verfahrensrechte zuordnen

    Hinweis:
    Die Verfahrensrechte können jederzeit in der USP-Administration verändert werden.

3. Competence Center Kundenadministration per E-Mail (cc-kundenadministration@bmf.gv.at) kontaktieren. Hierfür
    sind nachfolgende Unterlagen und Informationen erforderlich:

•   USP-Teilnehmeridentifikation
•   USP-Benutzeridentifikation des im Schritt 1 angelegten Benutzerkontos (Diese wird bei der Erstellung des
    Benutzerkontos durch den USP-Administrator vergeben.)
•   Legitimationsnachweis der Person in Form einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B.: Reisepass,
    Personalausweis).

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•   Kopie des Nachweises des Wohnsitzes der natürlichen Person, sofern diese Information nicht am amtlichen
    Lichtbildausweis ersichtlich ist.

    Hinweis:
    Die Teilnehmer- und Benutzeridentifikation sind im PDF-Dokument, welches nach erfolgreicher Durchführung
    des Schritts 1 im USP generiert wird, angeführt.

Competence Center Kundenadministration (CC-K)
Öffnungszeiten bis März 2020: Erreichbar Montag bis Freitag von 07:00 bis 17:00 Uhr
Öffnungszeiten ab März 2020: Erreichbar Montag bis Donnerstag von 07:30 bis 15:30 Uhr und Freitag von 07:30 bis
13:30 Uhr
E-Mail: cc-kundenadministration@bmf.gv.at
Telefon: +43 50 233 737
Fax: +43 50 233-5963052

Nun wird der Fall von den zuständigen Behörden bearbeitet. Dieser Vorgang kann aufgrund der dafür erforderlichen
Schritte bis zu 14 Werktage beanspruchen. Nachdem das Benutzerkonto freigeschalten ist, erhalten Sie vom CC-K
eine Erfolgsmeldung.

                                                                                                               7
4 Prozess 2:
Sonderregistrierungsprozess D

4.1 Vorbedingung

•   Sie sind für ein ausländisches Unternehmen, welches in keinem Register in Österreich eingetragen ist,
    vertretungsberechtigt und möchten sich im Unternehmensserviceportal registrieren.
•   Das Unternehmen besitzt eine aufrechte EORI-Nummer (es ist unabhängig welcher Mitgliedstaat die EORI-
    Nummer erteilt hat).

4.2 Was müssen Sie tun?

Nachfolgende Schritte müssen von Ihnen durchgeführt werden:

1. Competence Center Kundenadministration per E-Mail (cc-kundenadministration@bmf.gv.at) kontaktieren. Hierfür
sind nachfolgende Unterlagen erforderlich:

•   Legitimationsnachweis des Unternehmens (Kopie des Handelsregisterauszuges, Kopie des Firmenbuchauszugs
    oder ein ähnliches Dokument)

    Hinweis:
    Hier muss auch erklärt werden, welche Personen das Unternehmen vertreten dürfen.

•   Legitimationsnachweis der natürlichen Person, welche das Unternehmen vertreten darf, in Form einer Kopie
    eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Reisepass, Personalausweis)
•   Kopie des Nachweises des Wohnsitzes der natürlichen Person, sofern diese Information nicht am amtlichen
    Lichtbildausweis ersichtlich ist

Competence Center Kundenadministration (CC-K)
Öffnungszeiten bis März 2020: Erreichbar Montag bis Freitag von 07:00 bis 17:00 Uhr
Öffnungszeiten ab März 2020: Erreichbar Montag bis Donnerstag von 07:30 bis 15:30 Uhr und Freitag von 07:30 bis
13:30 Uhr
E-Mail: cc-kundenadministration@bmf.gv.at
Telefon: +43 50 233 737
Fax: +43 50 233-5963052

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Nun wird der Fall von den zuständigen Behörden bearbeitet. Dieser Vorgang kann aufgrund der dafür erforderlichen
Schritte bis zu 14 Werktage beanspruchen. Nachdem der Prozess erfolgreich durchgeführt wurde, erhalten Sie vom
CC-K eine Erfolgsmeldung.

                                                                                                              9
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