Arbeiten im Freien Gefährdung durch natürliche Sonnenstrahlung - Handwerk Magazin
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KB 015 Arbeiten im Freien Gefährdung durch natürliche Sonnenstrahlung Bei Tätigkeiten im Freien sind viele Beschäftigte der natürlichen UV-Strahlung ausgesetzt. Ungeschützt können akute und chronische Schäden auftreten – vom Sonnenbrand bis zum Hautkrebs. Diese Schrift unterstützt bei der Bewertung und Beurteilung der Belastung durch UV-Strahlung und informiert über Schutzmaßnahmen. 1 Grundlagen der natürlichen UV-Strahlung Die optische Strahlung ist ein Teil der natürlichen elektromagnetischen Strahlung der Sonne. Sie umfasst verschiedene Bereiche unter- schiedlicher Wellenlängen, von 0,1 Nanometern bis hin zu langen Radiowellen mit mehreren Kilometern Wellenlänge. Das Schädigungs- potential von Strahlung steigt an, je kürzer deren Wellenlänge ist. ~ ~ ~ Abbildung 1: Optische Strahlung (IR – Infrarotstrahlung, UV – Ultraviolette Strahlung) 6/2018 kurz & bündig
KB 015 Arbeiten im Freien – Gefährdung durch natürliche Sonnenstrahlung Die UV-Strahlung wird entsprechend der physikalischen und bio- Der größte Anteil der UV-B- und die gesamte UV-C-Strahlung wer- logischen Wirkungen in drei Bereiche eingeteilt: den durch die Ozonschicht bzw. die Erdatmosphäre absorbiert, >> UV-A (315 – 380 nm) nur ca. 10 % der UV-B-Strahlung und die gesamte UV-A-Strahlung >> UV-B (280 – 315 nm) erreichen die Erdoberfläche. >> UV-C (100 – 280 nm) Die UV-Strahlung wird sowohl im Jahres- als auch im Tagesver- lauf besonders stark durch die Höhe des Sonnenstandes beein- flusst. Dieses führt dazu, dass die Sonnenbrandgefahr in der Mittagssonne am größten ist. Vormittags steigt die Gefahr des Hornschicht Sonnenbrandes steil an und fällt nachmittags ebenso stark wie- der ab. >> Über 90 % der UV-Strahlung durchdringt eine leichte Bewölkung! >> Schnee, Wasser, helle Oberflächen, Sand und Beton reflektieren bis zu 80 % der UV-Strahlung, sodass der Körper deutlich mehr UV-Strahlung ausgesetzt ist. >> Etwa ⅔ der täglichen UV-Strahlung trifft zwischen 10:00 Uhr und 14:00 Uhr (Sommerzeit: 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr) auf die Erde. Abbildung 2: Eindringtiefe der Strahlung 2 Wirkung von Sonnenstrahlung auf die Haut Die UV-Strahlung hat je nach Eindringtiefe in die Hautschichten Folgende akute und chronische Schäden können als Folge von unterschiedliche Wirkungen: Sonnenstrahlung auftreten: >> Sonnenbrand >> Sonnenstich UV-A-Strahlung UV-B-Strahlung >> Schwächung des Immunsystems >> Lichtdermatosen: entzündliche Hauterkrankungen auf gesun- >> schnelle, aber kurzzeitige >> langsame, aber anhaltende der Haut ausgelöst durch UV-Strahlung in Verbindung mit Sub- Bräune Bräune stanzen, die die Haut für UV-Licht empfindlich machen (z. B. >> lichtbedingte Hautausschläge >> Verdickung der Oberhaut bestimmte Pflanzen, Medikamente, Kosmetika) und Sonnenallergie (Lichtschwiele) >> Hautalterung >> Hautalterung (Altersflecken) >> Sonnenbrand >> Augenschädigung (Horn- und Bindehaut, Augenlinsen, Netz- und Faltenbildung >> Schäden am Erbgut haut) >> Schäden am Erbgut >> Hautkrebs >> Aktinische Keratose: Chronische Veränderung auf Hautare- >> Hautkrebs alen, die langjährig Sonnenstrahlung ausgesetzt sind (z. B. Ohrmuscheln, Nasenrücken, Glatze). Sie sind eine Frühform Tabelle 1: Übersicht der Wirkungen der UV-A- und UV-B-Strahlung auf des weißen Hautkrebses die Haut >> Hautkrebs Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut, die durch natürliche UV-Strahlung bei berufliche Expositi- on hervorgerufen wurden, können als Berufskrankheit (BK 5103) anerkannt werden. 2
Arbeiten im Freien – Gefährdung durch natürliche Sonnenstrahlung KB 015 3 Hauttypen nach Fitzpatrick und Eigenschutzzeit der Haut Die Eigenschutzzeit ist die Zeit, die der einzelne Mensch in der baut, Schäden am Erbgut der Hautzellen können aber trotz zu- Sonne verbringen kann, ohne dass ein Sonnenbrand entsteht. nehmender Bräunung nicht wirksam verhindert werden. Sie ist abhängig vom Hauttyp. Bei zunehmender Bräunung und Entwicklung von Lichtschwielen verlängert sich die Eigenschutz- In Abhängigkeit von der Pigmentierung werden nach Fitzpatrick zeit der Haut. Hierbei wird ein Schutz gegen Sonnenbrand aufge- sechs verschiedene Hauttypen unterschieden: Typ 1 – Typ 4 – Keltischer Hauttyp Mediterraner Hauttyp > sehr helle Haut > bräunliche Haut (auch im unge- > rötliche oder hellblonde Haare, bräunten Zustand) blaue, grüne oder hellgraue Augen > braunes oder schwarzes Haar > Sommersprossen > braune Augen > niemals Bräunung > keine Sommersprossen > Eigenschutzzeit maximal 10 > immer Bräunung Minuten > Eigenschutzzeit maximal 45 > Konsequenter Sonnenschutz sehr Minuten wichtig > Sonnenschutz wichtig > etwa 2 % der Bevölkerung in > etwa 8 % der Bevölkerung in Deutschland Deutschland Typ 2 – Typ 5 – Nordischer Hauttyp dunkler Hauttyp > helle Hautfarbe > dunkle Haut (auch im ungebräun- > blonde oder hellbraune Haare ten Zustand) > blaue, graue oder grüne Augen > schwarzes Haar > oft Sommersprossen > dunkle Augen > schwache Bräunung > keine Sommersprossen > Eigenschutzzeit maximal 20 > Eigenschutzzeit maximal 60 Minuten Minuten > konsequenter Sonnenschutz > Sonnenschutz empfohlen wichtig > diesen Hauttyp haben vorwiegend > etwa 12 % der Bevölkerung in Menschen aus Arabien, Nordafrika Deutschland und zum Teil aus Asien Typ 3 – Typ 6 – Mischtyp schwarzer Hauttyp > mittlere Hautfarbe > dunkel- oder braunes, gelegentlich auch blondes oder schwarzes Haar > dunkelbraune bis schwarze Haut > Augen jeder Farbe > schwarze Augen und Haare > kaum Sommersprossen > Eigenschutzzeit circa 90 Minuten > gute Bräunung > diesen Hauttyp weisen vorwiegend > Eigenschutzzeit maximal 30 Menschen aus Zentralafrika sowie Minuten australische Ureinwohner auf > Sonnenschutz wichtig > etwa 78 % der Bevölkerung in Deutschland Abbildung 3: Hauttypen nach Fitzpatrick 3
KB 015 Arbeiten im Freien – Gefährdung durch natürliche Sonnenstrahlung 4 UV-Index Um die durch UV-Strahlung auftretende Gesundheitsgefährdung >> www.dwd.de Leistungen bewerten zu können, wurde der UV-Index entwickelt. Der UV-In- UV-Gefahrenindex dex ist ein Maß für die maximale sonnenbrandwirksame Bestrah- (oder über die Suche) lungsstärke. Die aktuellen Daten des UV-Index werden jeweils mittags von Der UV-Index stellt einen Orientierungswert dar, mit dem Maß- allen Stationen des UV-Messnetzes abgerufen und als lokaler nahmen gegen die gesundheitsschädigende Wirkung der UV- UV-Index sowie als Prognose für die Folgetage im Internet veröf- Strahlung geplant werden können. Besondere Faktoren, wie bei- fentlicht, z. B. bei spielsweise Reflexionen durch helle Untergründe oder Wasser, werden nicht berücksichtigt. Deshalb kann die tatsächliche Be- strahlungsstärke höher sein als der vorhergesagte UV-Index. >> www.bfs.de Optische Strahlung Aktuelle UV-Prognose Aktuelle Messwerte 5 Gefährdungsbeurteilung und Information der Beschäftigten 5.1 Gefährdungsbeurteilung Die aktuelle Prognose des UV-Index (siehe Kapitel 4) ist für die Festlegung und Durchführung der Schutzmaßnahmen hilfreich. Sind Beschäftigte bei ihren Tätigkeiten natürlicher UV-Strahlung Der Abgleich der notwendigen Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten ausgesetzt, so muss das im Rahmen der Gefährdungsbeurtei- mit einer Exposition durch natürliche UV-Strahlung ist bei Bedarf lung beachtet werden. In der Regel betrifft dies die Monate März zu wiederholen, erforderlichenfalls auch täglich. bis Oktober. Grundsätzlich hängt die individuelle Belastung vom Einfallswinkel der Sonnenstrahlung und damit von der Tageszeit, Ist der UV-Index nicht bekannt, kann anhand der sogenannten aber auch von der jeweiligen beruflichen Körperhaltung ab. Wer- Schattenregel die Gefährdung abgeschätzt werden. Dabei wird den Beschäftigte ins Ausland entsandt, müssen die dortigen Ver- die eigene Körpergröße mit der Länge des eigenen Schattens ver- hältnisse berücksichtigt werden. glichen. Eigen- Schatten kleiner Hohe Gefährdung UV- Gefähr- schutzzeit Schutzmaßnahmen als Körpergröße Index dung (Hauttyp 2) Schatten größer Mäßige Gefährdung 8 sehr < 20 min In der Mittagszeit Schat- als Körpergröße hoch ten aufsuchen; unbedingt körperbedeckende Kleidung Schatten größer als Keine Gefährdung und Kopfbedeckung tragen; doppelte Körpergröße Sonnenschutzcreme (Licht- schutzfaktor (LSF) 50/50+) Tabelle 3: Schattenregel 6–7 hoch 20–30 min In der Mittagszeit Schatten aufsuchen; unbedingt körperbedeckende Kleidung und Kopfbedeckung tragen; Sonnenschutzcreme (LSF 50/50+) 3–5 mittel 30–60 min Körperbedeckende Kleidung und Kopfb edeckung tragen; Sonnenschutzcreme (LSF 30) 1–2 schwach > 60 min Nicht erforderlich Tabelle 2: UV-Index 4
Arbeiten im Freien – Gefährdung durch natürliche Sonnenstrahlung KB 015 Zur Auswahl der Schutzmaßnahmen kann der Gefährdungs- 5.2 Information der Beschäftigten check verwendet werden. Dieser steht auch zur Verfügung unter downloadcenter.bgrci.de. Für die Umsetzung der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung in eine Betriebsanweisung sind mehrere Varianten denkbar: >> Hautschutzmittel bei Gefährdung durch UV-Strahlung im UV-Index Dauer der Tätigkeit h Datum: Hand- und Hautschutzplan aufführen, >> Aufnahme der Schutzmaßnahmen gegen UV-Strahlung in die Zeitpunkt Betriebsanweisung für Tätigkeiten im Freien, Vormittag >> Elemente des Sonnenschutzes in tätigkeitsbezogene Be- Mittagszeit triebsanweisung integrieren. Nachmittag Die Beschäftigten sind über die Maßnahmen zu unterweisen. Gibt es reflektierende Flächen, die die UV-Exposition verstärken? Wasser Helle Gebäude Heller Boden Mögliche Inhalte der Unterweisung zu natürlicher UV-Strahlung: Können Mittagspause und Erholungspausen im Schatten verbracht werden? >> Art der Gefährdung und Möglichkeit der Schädigungen von Haut und Augen durch natürliche UV-Strahlung Technische Schutzmaßnahmen >> UV-Index Natürlicher Schattenspender: ∙∙ Erläuterung der Bedeutung des Index Baulicher Schattenspender (z. B. Vordach): ∙∙ Abhängigkeit vom Tagesverlauf und Jahreszeit Ausweichmöglichkeit in Halle ∙∙ Bewertung der damit verbundenen möglichen Gefähr- Fahrzeug mit UV-absorbierenden Scheiben dungen und der gesundheitlichen >> Folgen Organisatorische Schutzmaßnahmen ∙∙ Hinweis zur Ermittlung/Abfrage des prognostizierten Stärkste Sonnenstrahlung meiden UV-Index Bereitstellung von Getränken ∙∙ Schattenregel Pausen im Schatten verbringen >> festgelegte Schutzmaßnahmen ∙∙ Anwendung der technischen Schutzmaßnahmen, z. B. Persönliche Schutzmaßnahmen Aufbau und Verwendung des Sonnenschutzes (Sonnen- Sonnenschutzmittel (Haut, Lippe) segel, Baldachin) Sonnenbrille mit UV-Filter ∙∙ Umsetzung der organisatorischen Schutzmaßnahmen, Arm- und beinbedeckende Kleidung z. B. Arbeitsplanung, Hand- und Hautschutzplan Evtl. spezielle UV-Schutzkleidung Kopfbedeckung mit schattenspendender Krempe für Nase und ∙∙ Verwendung der Persönlichen Schutzausrüstungen Ohren sowie Nackenschutz (z. B. Kopfbedeckung, textiler Hautschutz) ∙∙ Verwendung von Sonnenschutzmitteln, ergänzt durch ind die Beschäftigten über die notwendigen Schutzmaßnah- S eine Schulung (Eigenschutzzeit, LSF, Menge, Nach men unterwiesen? Z. B. Nachcremen beim Schwitzen cremen) Kontrolliert, ob die festgelegten Maßnahmen dauerhaft und konsequent umgesetzt werden? >> Hinweis auf arbeitsmedizinische Wunschvorsorge Gefährdungscheck vor Aufnahme von Arbeiten im Freien >> Selbstbeobachtung von Hautveränderungen, Hinweise zur Erkennung und Meldung möglicher Gesundheitsschäden (BK 5103) >> Hinweise zu Wirkungen (z. B. fotosensibilisierende Effek- te) von Pflanzen, Medikamenten, Kosmetika und Gefahr- stoffen >> Fragen nach Verbesserungsvorschlägen 5
KB 015 Arbeiten im Freien – Gefährdung durch natürliche Sonnenstrahlung 6 Maßnahmen zum Schutz vor UV-Strahlung Die bei beruflichen Tätigkeiten auf den Körper einwirkende UV- 6.3.1 Textiler UV-Schutz Strahlung sollte so weit wie möglich reduziert werden. Ab einem Die Haut sollte, soweit möglich, durch Kleidung gut vor UV-Strah- UV-Index von 3 müssen Schutzmaßnahmen getroffen werden. lung geschützt werden. Dabei ist besonders auf Oberkörper und Schultern zu achten. Gut geeignet sind langärmelige T-Shirts, Hemden oder Jacken und lange Hosen. 6.1 Technische Schutzmaßnahmen Die Schutzwirkung von Textilien hängt von ihren Eigenschaften ab. Technische Schutzmaßnahmen sind in erster Linie Abschattungs Grundsätzlich schützen dicht gewebte und dunkle Textilien gut vor maßnahmen wie z. B.: UV-Strahlung. Zusätzlich gibt es spezielle UV-Schutzkleidung. >> Baldachine, >> Sonnensegel, UV-Schutzmaßnahme Lichtschutzfaktor >> Zelte, Leichte Baumwollkleidung ca. 2 – 10 >> Dächer, >> Überdachungen, Dichte Baumwollkleidung ca. 20 >> Kabinen und Bedienstände (z. B. bei Fahrzeugen, Freianlagen, UV-Schutzkleidung 20 – 80 Maschinen), deren Scheiben sollten UV-absorbierend sein. Sonnenschutzmittel bis 50 + Schatten unter einem Baum ca. 5 – 15 6.2 Organisatorische Schutzmaßnahmen Sonnenschirm ohne speziellem ca. 15 Organisatorische Schutzmaßnahmen umfassen z. B.: U V-Schutz >> Stärkste Sonnenstrahlung meiden, Aufenthalt in der Sonne Sonnenschirm mit UV-Schutz 40 – 80 zwischen 10:00 und 15:00 Uhr minimieren ∙∙ Tätigkeiten im Freien in die frühen Morgen- bzw. in die Tabelle 4: Lichtschutzfaktoren der Schutzmaßnahmen späten Nachmittagsstunden, ∙∙ „Südseiten-Arbeiten“ in die Morgenstunden, 6.3.2 Kopfbedeckung ∙∙ „Nordseiten-Arbeiten“ in die Mittagszeit verlegen, Bei der Auswahl von Kopfbedeckungen sollte darauf geachtet >> Verschiebung von planbaren Arbeiten in sonnenärmere Zeiten, werden, dass neben der Kopfhaut auch Stirn, Nase und Ohren >> Arbeiten möglichst im Schatten durchführen, möglichst durch eine „Hutkrempe“ beschattet werden und ein >> Pausen im Schatten verbringen, Nackenschutz vorhanden ist. Dabei ist der Schutz umso besser, >> Bei großer Hitze zusätzliche Pausen einhalten und Getränke je breiter die Krempe ist. bereitstellen, >> Regelmäßige Unterweisung zur Gefährdung durch Sonnen- Industrieschutzhelme haben zwar meist einen Schirm oberhalb strahlung. der Augen, aber Nase, Ohren sowie die Nackenregion sind bereits bei leicht schräg einfallendem Sonnenlicht der UV-Strahlung aus- gesetzt. Es empfiehlt sich zusätzlich zum Helm z. B. ein Nacken- 6.3 Personenbezogene Schutzmaßnahmen schutztuch oder auch eine aufsetzbare Textilkrempe zu verwen- den. Diese gibt es als passendes Zubehör für Industriehelme. Verbleiben nach Ausschöpfung technischer und organisatori- scher Maßnahmen Restrisiken durch UV-Strahlung müssen diese In Bereichen, in denen keine Schutzhelmtragepflicht besteht, durch personenbezogene Maßnahmen ergänzt werden. sind z. B. Schirmmützen mit Nackenschutz empfehlenswert. Abbildung 4: Nackenschutztuch Abbildung 5: Krempe zum Überziehen auf Abbildung 6: Schirmmütze mit Nackenschutz Schutzhelm mit Nackenschutz 6
Arbeiten im Freien – Gefährdung durch natürliche Sonnenstrahlung KB 015 6.3.3 Augenschutz durch Sonnenbrille Bei Arbeiten im Freien wird empfohlen, im Sommer auch bei be- UV-A- und UV-B-Strahlung durchdringen die Hornhaut und kön- wölktem Himmel und im Schatten, UV-Schutzmittel mit hohen nen das Innere des Auges schädigen. Deshalb sollten bei starker Lichtschutzfaktoren (mindestens LSF 30) zu verwenden. Sonnenstrahlung neben der Schutzkleidung auch Sonnenbrillen bzw. Schutzbrillen mit Tönung und UV-Filter verwendet werden. Das Sonnenschutzmittel sollte in ausreichender Menge auf die Sonnenbrillen reduzieren außerdem die Blendung durch direkte gesunde trockene Haut an nicht bedeckten Körperstellen (insbe- und indirekte Sonnenstrahlung. sondere Ohrmuschel, Nasenrücken, …) aufgetragen werden, be- vor die Haut der Sonne ausgesetzt wird. Die Tönung und die erforderlichen UV-Schutzfilter bei Sonnenbril- len werden in die Kategorien 0 bis 4 eingeteilt. In den meisten Fäl- Für die Anwendung von Sonnenschutzcreme im Gesicht wird len sind in unseren Breitengraden Filter der Kategorie 2 bis 3 zu eine haselnussgroße Menge empfohlen. Für die Lippen kann empfehlen. Eine zusätzliche Kennzeichnung UV 400 bei Sonnen- ein Lippenpflegestift mit UV-Schutz verwendet werden. brillen bedeutet, dass alle für das Auge gefährlichen UV-Strahlen von 280 bis 400 Nanometer Wellenlänge abgeblockt werden. Bei Tätigkeiten mit Wasserkontakt oder starkem Schwitzen sind wasserfeste Sonnenschutzmittel hilfreich. Bei diesen besteht noch mindestens die Hälfte des UV-Schutzfaktors, nachdem die Sonnenbrillen ohne UV-Schutzfilter führen dazu, dass sich die Pupillen weiten und damit mehr schädliche UV-Strahlung Haut 2 x 20 Minuten („wasserfest“) bzw. 4 x 20 Minuten („extrem ins Auge gelangt. wasserfest“) Wasser ausgesetzt war. Durch mehrfaches Auftragen wird die Eigenschutzzeit der Haut nicht verlängert. Dennoch sollten Sonnenschutzmittel wieder- 6.3.4 Sonnenschutzmittel holt aufgetragen werden, um die durch Schwitzen, Wasserkon- Sonnenschutzmittel ergänzen andere Schutzmaßnahmen wie takt oder Abrieb möglicherweise reduzierte Schutzwirkung wie- Abschattung, Bekleidung und Kopfbedeckung, ersetzen diese derherzustellen. aber nicht. Richtiger Sonnenschutz auf einen Blick Die Eigenschutzzeit der Haut ist unter anderem vom Hauttyp ab- hängig und reicht von etwa 5 Minuten bei hellhäutigen bis zu >> Direkte Sonne meiden etwa 40 Minuten bei mediterranen, dunkleren Hauttypen. Nach >> Arbeitsbereich beschatten Überschreiten der Eigenschutzzeit entsteht ein Sonnenbrand. >> Arbeitszeit flexibilisieren >> Nicht länger als unbedingt erforderlich in der Sonne Der Lichtschutzfaktor (LSF) des Sonnenschutzmittels bezieht bleiben sich auf den Schutz gegen UV-B-Strahlung und gibt an, um das >> Kleidung und Sonnenbrille tragen Wievielfache die Eigenschutzzeit der Haut theoretisch verlängert >> Möglichst viel Haut bedecken – besonders Kopf und werden kann. Er sollte als Maß für die Stärke des Schutzes vor Nacken UV-B-Strahlung betrachtet werden und nicht als Faktor, mit dem >> Unbedeckte Körperstellen wie Ohren, Nase, Lippen, man die Bestrahlung um eine gewisse Zeit verlängern kann. Unterarme mit Sonnenschutzmittel eincremen Sonnenschutzmittel werden aufgrund des Lichtschutzfaktors ge- gen UV-B-Strahlung einer Schutzkategorie zugeordnet. Deklarierter LSF Schutz vor UV-B-Strahlung 7 Arbeitsmedizinische Vorsorge 6, 10 Niedriger Schutz Bisher gibt es keine spezielle arbeitsmedizinische Pflicht- oder 15, 20, 25 Mittlerer Schutz Angebotsvorsorge für Exposition durch natürliche UV-Strahlung. 30, 50 Hoher Schutz Eine arbeitsmedizinische Wunschvorsorge könnte für Beschäf- 50+ Sehr hoher Schutz tigte, die zwischen April und Oktober an mehr als 40 % ihrer Ar- Tabelle 5: Schutzkategorien des Lichtschutzfaktors beitstage mindestens eine Stunde zwischen 10:00 und 15:00 Uhr im Freien arbeiten, sinnvoll sein (siehe KB 011-1). Der Lichtschutzfaktor lässt keinen Rückschluss über den Schutz ge- genüber UV-A-Strahlung zu. Grundsätzlich sollten Sonnenschutz- Bei gesetzlich Krankenversicherten ab einem Alter von 35 Jahren mittel auch einen wirksamen Schutz gegenüber UV-A-Strahlung übernehmen die Krankenkassen in der Regel alle zwei Jahre die enthalten. Kosten für ein Hautkrebs-Screening. Entspricht der UV-A-Schutz zumindest 1/3 des dekla- rierten UV-B-Schutzes, darf das Produkt die UV-A-Kenn- UVA Bildnachweis: zeichnung („UVA“ als Buchstaben im Kreis) tragen. Titelbild: Wolfgang Bellwinkel/DGUV 7
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie Postfach 10 14 80 Diese Schrift können Sie über den Medienshop 69004 Heidelberg unter medienshop.bgrci.de beziehen. Kurfürsten-Anlage 62 69115 Heidelberg Haben Sie zu dieser Schrift Fragen, Anregungen, Kritik? www.bgrci.de Dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. > Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie, Prävention, KC Präventionsprodukte und -marketing, Referat Medien Postfach 10 14 80, 69004 Heidelberg > E-Mail: praeventionsprodukte@bgrci.de > Kontaktformular: www.bgrci.de/kontakt-schriften Die VISION ZERO ist die Vision einer Welt ohne Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkran- kungen. Höchste Priorität hat dabei die Vermeidung tödlicher und schwerer Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Eine umfassende Präventionskultur hat die Vision Zero zum Ziel. Weitere Informationen KB 002 KB 011-1 SKG 023 A 023-1 A 023 BGI 540 Hand- und Hautschutz Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV Teil 1: Grundlagen und Hinweise zur Durchführung Die Haut ist unser „Außenorgan“. Sie prägt unser Aussehen und damit auch in sehr Die arbeitsmedizinische Vorsorge hat das Ziel, arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig starkem Maß das Eigenbild des Menschen. Als Grenze zur Umwelt kann sie schädigenden zu erkennen und zu verhüten. Sie wird in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Einflüssen ausgesetzt sein. Die Haut der Hände ist davon besonders betroffen. (ArbMedVV) geregelt und ist eine individuelle Schutzmaßnahme, die technische und organisatorische Schutzmaßnahmen ergänzt. Aufbau und Funktion der Haut Unsere Haut setzt sich von außen nach innen aus drei Schichten zusammen: der Oberhaut 1 , der Lederhaut 2 Mit Inkrafttreten der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vor- Wer ist verantwortlich für die und der Unterhaut 3 (Abbildung 1). sorge im Jahr 2008 wurden Vorschriften zur arbeitsmedizini- schen Vorsorge aus den meisten fachspezifischen Verordnungen arbeitsmedizinische Vorsorge? Regulierung der Körpertem- wie beispielsweise der Gefahrstoff-, Biostoff- und Bildschirmar- Die Verantwortung liegt bei der Unternehmerin bzw. dem Unter- Schutz vor Sonnenstrahlen peratur durch Änderung der durch Bräunung Hautdurchblutung beitsverordnung sowie aus den Unfallverhütungsvorschriften nehmer. Die Kosten werden vom Unternehmen getragen. der Unfallversicherungsträger zusammengefasst und vereinheit- Kühlung durch licht. 1 Verdunstung von Schweiß Wann ist eine arbeitsmedizinische In bestimmten Verordnungen ist die arbeitsmedizinische Vorsor- ge weiterhin gesondert geregelt: Vorsorge angezeigt? Mechanischer Sinneswahrnehmung > Bergverordnung zum gesundheitlichen Schutz der Beschäftig- Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Unfallverhü- Schutz (Tastsinn, Wärme/ ten (Gesundheitsschutz-Bergverordnung – GesBergV) tungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) 2 Kälte, Vibration, > Druckluftverordnung (DruckLV) sind alle Unternehmerinnen und Unternehmer – unabhängig von Schmerz) > Röntgenverordnung (RöV) der Anzahl der Beschäftigten – verpflichtet, vor Aufnahme von Tä- > Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). tigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Schutz vor Arbeiten im Freien Hand- und Hautschutz Begrenzter Schutz vor Krankheits- Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) konkretisieren Inhalte der Ver- Die ermittelten Gefährdungen bilden die Entscheidungsgrundla- erregern ordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Im Text wird auf die ge, ob und welche arbeitsmedizinische Vorsorgen zu veranlassen Hautschutz Gefahrstoffen 3 bereits veröffentlichten Arbeitsmedizinischen Regeln hingewie- oder anzubieten sind. Hierbei ist es unerheblich, ob Beschäftigte Gefährdung durch natürliche Sonnenstrahlung sen. Arbeitsmedizinische Empfehlungen (AME) informieren aus in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten. Sicht der Arbeitsmedizin zu Themen innerhalb und auch außer- halb der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Bei welchen Einwirkungen oder Tätigkeiten dies der Fall ist, ist in Aufnahme von Stoffen (Pflegeprodukte etc.) Blutgefäße Schweißdrüsen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge geregelt (sie- Sicherheitskurzgespräche 03/2017 he dazu auch KB 011-2 „Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Arb- Fettzellen MedVV – Teil 2: Ermittlung der Vorsorgeanlässe“). Allgemeine Themen 6/2018 Allgemeine Themen 1/2014 Nerv Haarfollikel Abbildung 1: Aufbau der Haut 8/2016 kurz & bündig 12/2017 kurz & bündig Merkblatt A 023-1: Merkblatt A 023: KB 002: KB 011-1: SKG 023: Bezugsquelle: Arbeiten im Freien – Hand- und Haut- Hand- und Haut- Arbeitsmedizini- Hautschutz medienshop.bgrci.de Gefährdung durch schutz schutz sche Vorsorge nach Mitgliedsbetriebe der natürliche Sonnen- ArbMedVV – Teil 1 BG RCI können alle Schrif- strahlung ten der BG RCI in einer der Betriebsgröße angemes- senen Anzahl kostenlos beziehen. medienshop.bgrci.de | downloadcenter.bgrci.de | www.bgrci.de/praevention/vision-zero | fachwissen.bgrci.de ISBN: 978-3-86825-393-1
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