ALTE HERREN - KFV WARNOW SAISON 2018/2019 RICHTLINIE

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              SBALLVE                      K R E I S M E I S T E R S C H A F T
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KREIS

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                               KFV WARNOW SAISON 2018/2019 [RICHTLINIE]

                            1. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN

                            ☐ Die Meisterschaft wird nach der Satzung und den Ordnungen des
                              Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern (LFV M.- V.) und
                              beiliegendem Rahmenterminplan (RTP) durchgeführt. Etwaige
                              Abweichungen werden nachstehend hervorgehoben!
                            ☐ Diese Richtlinie bezieht sich auf folgende Altersstufen:
                              Ü35 [Großfeld], Ü40, Ü50 und Ü60 [jeweils Kleinfeld]
                            ☐ Das elektronische Postfach (ePF) ist das primäre Medium im Schriftverkehr
                              zwischen dem SpA/AH und den Vereinen. Mit der Einstellung im ePF gilt eine
                              Nachricht als zugestellt. Im Ausnahmefall können weitere Kommunikations-
                              wege genutzt werden.
                            ☐ Seit der Saison 2016 ist die Nutzung des elektronischen
                              Spielberichtes verbindlich festgelegt. Für den Fall des Auftretens
                              technischer Probleme muss ein herkömmlicher Spielbericht verwendet
                              werden einschl. der Maßgaben zu ausreichend frankiertem
                              Briefumschlag und rechtzeitiger Ergebnismeldung (Heimvereine)
                              innerhalb 1 Stunde nach Spielende im DFBnet.
                               Zu beachten ist, dass mit Nutzung des elektronischen Spielberichtes
                               die Spielerpasskontrolle vor Spielbeginn im Beisein des
                               Schiedsrichters nicht aufgehoben ist!
                            ☐ Eine Spielberechtigung im Ü-Bereich nach Neuanmeldung oder
                              Vereinswechsel wird erst mit dem Termin für Pflichtspiele lt.
                              Spielerpass wirksam (gem. §§ 16 Nr.8 SPO).
                            ☐ Gem. Durchführungsbestimmungen (Punkt I. 10) zu § 16 Nr.8 SpO1)
                              können Mannschaften des Ü-Bereiches unabhängig von den
                              Voraussetzungen 1) a) bis e) ein Zweitspielrecht (ZSR) per Antrag an
                              die Passstelle des LFV M.-V. stellen. Dies betrifft Spieler von
                              Stammvereinen, die in der jeweiligen Altersstufe keine Mannschaft
                              gemeldet haben. Die Erteilung des ZSR (nur gültig für die laufende
                              Saison) ist ab 01.07. bis zum 15.04. des Folgejahres möglich. Die
                              Fristen richten sich nach § 188 BGB (Fristende) und § 193 (Fristende
                              auf Samstag, Sonntag, Feiertag) BGB. Maßgeblich für die Einhaltung
                              der Frist ist der Eingang in der Passstelle des Landesfußballverbandes
                              Mecklenburg-Vorpommern.
                            ☐ Zur Entwicklung des Spielbetriebes im Ü-Bereich wird die Bildung von
                              Spielgemeinschaften (siehe Voraussetzungen gem. Anhang zur SPO)
                              durch den SpA AH ausdrücklich unterstützt. Der Antrag auf Erteilung
                              einer Genehmigung ist bis zum 15.06. eines Jahres an den SpA AH
                              einzureichen. Es ist dafür zwingend der Vordruck des KFV Warnow zu
                              nutzen. (Internetseite KFV Warnow → Alte-Herren-Ausschuss)
☐ Anträge auf Spielverlegungen sollen ab der Saison 2018/2019
  ausschließlich über das DFBnet online gestellt werden; und
  zwar möglichst bis 14 Tage vor dem Spieltermin. Über Spiel-
  verlegungswünsche innerhalb der 14 Tage entscheidet der Staffel-
  leiter. Die Zahlung der Gebühr erfolgt durch den antragsstellenden
  Verein nach Rechnungslegung durch den KFV Warnow.
☐ Gebührenfreie Änderungen von Anstoßzeiten sind nur mit Bestätigung
  des Gastvereines und dem Staffelleiter bei rechtzeitiger schriftlicher
  Information (formlos) möglich. Der Schiedsrichter-Ansetzer bzw. der
  vorgesehene Schiedsrichter sollten anschließend ggf. direkt informiert
  werden.
☐ In Bezug auf Spielausfälle durch Unbespielbarkeit des Platzes oder
  kurzfristige Nichtnutzbarkeit des Platzes im Rahmen des
  Spielbetriebes sollte eine zeitnahe Einigung der betroffenen Vereine
  erfolgen. Analog zum vorhergehenden Punkt sind Gastmannschaft,
  Schiedsrichter, Staffelleiter und Schiedsrichter-Ansetzer umgehend
  über den Eintritt eines derartigen Ereignisses zu informieren.
☐ Zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufes des Spielbetriebes
  sind die Festlegungen nach §12 der SPO zu beachten. Dazu ist im Ü-
  Bereich in Abhängigkeit von der Zuschauerzahl folgendes Ordner-
  kontingent durch den Heimverein zu stellen:
  bis 25 Zuschauer - 1 Ordner, bis 50 Zuschauer - 2 Ordner, > 50
  Zuschauer analog SPO
   Hierzu ist vor dem Anpfiff ein vollständig ausgefülltes Ordnerbuch
   vorzulegen. Es ist der Vordruck des KFV Warnow zu nutzen.

2. SPIELBETRIEB – VORBEREITUNG UND DURCHFÜHRUNG

☐ In Abhängigkeit von der Anzahl gemeldeter Mannschaften wird der
  Staffelsieger/Kreismeister nach dem Modus mit Hin- und Rückrunde
  in einer oder mehreren Staffel(n) ermittelt. Die Spieltage je
  Altersstufe und Staffel werden lt. RTP im DFBnet hinterlegt.
  Dem RTP sind auch mögliche Nachholtermine zu entnehmen.
☐ Die Spielleitung wird durch einen vom zuständigen Ansetzer
  eingesetzten Unparteiischen übernommen. Sollte Letzterer zum Spiel
  nicht erscheinen oder sich während des Spieles verletzen, dann
  obliegt es dem Heimverein, für einen geeigneten Ersatz zu sorgen.
  Ein Ersatz kann auch durch die Gastmannschaft gestellt
  werden.
☐ Für alle am Spielbetrieb teilnehmenden Mannschaften hat die
  Meldung im Vereinsmeldebogen zu erfolgen. Die Frist der Meldung
  wird zentral durch den Landesfußballverband Mecklenburg-
  Vorpommern bekanntgegeben. Meldungen sind nach der Frist nicht
  mehr möglich. Die Spielberechtigungsliste im DFBnet ist spätestens
  14 Tage vor dem jeweiligen 1. Spieltag einzupflegen. Beide
  Informationsquellen sind danach auf aktuellem Stand zu halten.

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Sonderfall Rostocker FC/ Ü40:
   Aus Fairnessgründen gegenüber den anderen Teams ist ein Austausch
   von Spielern unter den beiden Mannschaften nicht möglich. Der
   Spieler spielt sich in der Mannschaft fest, in welchem er den ersten
   Einsatz hatte. Abweichungen stellen einen Verstoß gegen die
   Richtlinie dar und sind entsprechend zu sanktionieren (Spielwertung
   über Sportgerichtsverfahren)
☐ Gelb-Sperren (nach 5., 10. Gelber Karte, …) und Gelb-Rot-Sperren
  gelten gem. RuVO wettbewerbsbezogen, wobei sich die Abgeltung
  dieser Sperren (abweichend im Ü-Bereich) lediglich auf den
  Ursprungswettbewerb auswirkt; z.B. 5.Gelbe Karte bei Ü35
  => 1 Pflichtspiel Sperre bei Ü35 und Abgeltung erst, wenn Folgespiel
  Ü35 stattgefunden hat.
   Gelb-Sperren und Gelb-Rot-Sperren im Männerbereich (5./10. etc.)
   gelten bis zur Abgeltung nicht für den Ü-Bereich und umgekehrt, da
   die Alterklassen im Ü-Bereich jeweils eigenständige Wettbewerbe
   darstellen. Zu beachten ist jedoch, dass gem. §32 Abs.2a) RuVO der
   Spieler an diesem Sperrtag (bei Freitagsspielen zählt dieser Tag
   zum kompletten Wochenende einschl. vor-oder nachgeschalteten
   Feiertag dazu!) in keiner anderen Mannschaft mitwirken darf.
   Sperren nach roten Karten im Männerbereich finden hingegen auch
   im Ü-Bereich Anwendung und umgekehrt.
☐ Betreffs der zusätzlichen Festlegung aus den Vorjahren, wonach
  Mannschaften aus den Nachbar-KFV’ en nicht um den Kreis-
  meistertitel des KFV Warnow spielen dürfen, wird dahingehende
  Ergänzung vorgenommen, dass diesen Mannschaften die Teilnahme
  an Überkreuzvergleichen (Ausscheidungsrunde) einschl. Endspielen
  nicht mehr verwehrt wird. Eine Teilnahme an den Landesendrunden
  als Vertreter des KFV Warnow ist nicht möglich.

3. FINANZEN

☐ Gemäß der Finanzordnung des Kreisfußballverbandes Warnow vom
  19.04.2017 gelten für den Ü-Bereich folgende Abgaben und
  Gebühren:
   Verbandsabgabe 1):
   Ü35:           120,00€
   Ü40, Ü50, Ü60: 100,00€
   Strafgelder je nach Festlegung 1)
   Verlegungsgebühr (15,00€) 1)
   Protest-, Einspruch- u. Beschwerdegebühren    mit CZG = 24993
   Berufungs- und Gnadengesuchgebühren           mit CZG = 24994
   Zusätzlich ist im Verwendungszweck der Vereinsname anzugeben.

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1) Bitte unbedingt beachten! - Alle Vereine erhalten eine
         Rechnung mit Zahlungstermin von der Geschäftsstelle
         des Kreisfußballverbandes Warnow. Bitte keine eigene
         Einzahlung vornehmen für diesbezüglich kenntlich
         gemachte Zahlungen der Vereine.

4. WEITERE FESTLEGUNGEN RUND UM DEN SPIELBETRIEB

☐ Spielregeln für Ü40 bis Ü60: Hier gelten die „Spielregeln Halb-
  feld“ des LFV M.-V. mit aktueller Fassung
    Einzige Ausnahme bildet der §16 Abstoß:
   „Der Abstoß 1), der Abschlag aus der Hand oder der Abwurf des
   Torwartes dürfen die Mittellinie überschreiten.“ 1) auch für jeden
   Feldspieler geltend!
☐ Spielzeit:             2 x 35 Minuten für alle Altersstufen
  Spielberechtigung: alle Spieler mit vollendetem 35.[Ü35] /40.[Ü40]
  /50.[Ü50], 60.[Ü60] Lebensjahr; darüber hinaus können wie folgt
  jüngere Spieler je Spiel zum Einsatz kommen und maximal auf dem
  elektronischen Spielbericht erfasst werden:
                   Ü35 - 3 Spieler mit vollendetem 32.Lebensjahr
                   Ü40 – keine Ausnahme
                   Ü50 – 2 Spieler mit vollendetem 48. Lebensjahr
                   Ü60 – 2 Spieler mit vollendetem 58. Lebensjahr
   Auswechslungen: betrifft nur Ü35 – bis 5 Spieler, die im Laufe des
   Spieles erneut zum Einsatz kommen dürfen (Rückwechselmöglichkeit)
   Mannschaftsstärke für alle Altersstufen (Kleinfeld): maximal 14
   Spieler und der Möglichkeit eines unbegrenzten Ein- und
   Auswechselns
   Spielkleidung: Gastmannschaft ist zum eventuellen Wechseln
   derselben verpflichtet.

☐ Nachträgliche Eintragung eines Spielers nach Freigabe des
  Onlinespielberichtes:
  - Spieler, die bei Anpfiff nicht im Onlinespielbericht eingetragen sind,
  haben keine Spielberechtigung (gem. § 4 Nr. 7 SpO LFV M-V / keine
  „Sonderregelung” AH-Bereich)
  - Änderungen sind vor Anpfiff mit Kenntnisnahme des Spielgegners
  und Schiedsrichters möglich (Eintragung des nachgemeldeten
  Spielers im OSB erfolgt dann umgehend bzw. nach dem Spiel durch
  den Schiedsrichter, sofern dies vor dem Anpfiff nicht mehr realisierbar
  ist)
  - Spieler muss zum Zeitpunkt der Bekanntgabe nicht körperlich
  anwesend sein
  - Regelung gilt analog für den Papierberichtsbogen bei Ausfall OSB
  - Wurden bis zum Anpfiff keine Änderungen gemeldet, ist nach
  Spielbeginn/Spielende kein Nachtrag von Spielern im OSB mehr
  möglich!

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5. VERFAHRENSWEISE ZUR ERMITTLUNG DER KREISMEISTER

☐ Die jeweils Erst- und der beste Zweitplatzierte mit dem höchsten
  Punktquotienten (Punkte geteilt durch Spiele) der 3 Staffeln Ü35
  ermitteln in Ausscheidungsspielen den Kreismeister. Dazu werden die
  Paarungen im Halbfinale wie folgt ermittelt: Der beste Zweite wird per
  Los einem Staffelsieger der beiden anderen Staffeln zugeordnet und
  muss auswärts antreten. Das erste ausgeloste Team der beiden
  anderen Staffelsieger genießt dabei Heimrecht.
   Die Sieger der Spiele qualifizieren sich für das Finale. Der Sieger des
   Finalspiels ist Kreismeister und wird den KFV bei der
   Landesmeisterschaft vertreten.
   Falls mit Abpfiff der jeweiligen Ausscheidungsspiele kein Sieger
   feststeht wird s o f o r t ein Elfmeterschießen mit 5 Spielern je Team
   angesetzt und bei immer noch bestehendem Gleichstand mit je 1
   Spieler je Team bis zur Entscheidung fortgesetzt.
   Bewerbungen zur Durchführung des Endspiels können bis zum 01.04.
   des Jahres an den SpA AH eingereicht werden. Ansonsten wird nach
   Ermittlung der Endspielgegner die Ansetzung per Los ermittelt.
☐ Ü40 und Ü50: Die jeweiligen Staffelsieger (platzbauend) treffen im
  Überkreuzvergleich auf die zweitplatzierten Teams.
   Die Sieger der Spiele qualifizieren sich für das Finale. Der Sieger des
   Finalspiels ist Kreismeister und wird den KFV bei den Landesbesten-
   ermittlungen Ü40/Ü50 vertreten.
   Sonderfall Ü50: Sollten die Gastvereine BSG ScanHaus Marlow und
   Tribseeser SV das Endspiel der Ü50 bestreiten, vertritt die Mannschaft
   mit dem besten Punktequotienten aus dem KFV Warnow unseren
   Verband bei der Landesbestenermittlung.
   Bewerbungen zur Durchführung des Endspiels können bis zum 01.04.
   des Jahres an den SpA AH eingereicht werden. Ansonsten wird nach
   Ermittlung der Endspielgegner die Ansetzung per Los ermittelt.
   Für alle Entscheidungsspiele gilt:
   Falls mit Abpfiff kein Sieger feststeht wird s o f o r t ein
   Neunmeterschießen mit 3 Spielern jedes Teams angesetzt und bei
   immer noch bestehendem Gleichstand mit je 1 Spieler bis zur
   Entscheidung fortgesetzt.
☐ Die Teams der Ü60 spielen mit Hin- und Rückspiel ihren Kreismeister
  aus.

6. INFORMATIONEN ZUR HALLENMEISTERSCHAFT 2018/2019

☐ Eine Hallenmeisterschaft (Futsal) ist abhängig von einer Mindestanzahl von
  6 Teams. Dazu ist es angedacht, die Bereiche Ü35/Ü40 und Ü50/Ü60
  zusammenzufassen. Eine Information über eine stattfindende
  Qualifikationsrunde wird durch den Spielausschuss rechtzeitig an die Vereine
  kommuniziert.

Rostock, 28.06.2018                           Spielausschuss AH KFV Warnow
                                                                       Seite 5
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