ALTE HERREN - KFV WARNOW SAISON 2018/2019 RICHTLINIE
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US SBALLVE K R E I S M E I S T E R S C H A F T F RB - ALTE HERREN - KREIS AND W AR NOW KFV WARNOW SAISON 2018/2019 [RICHTLINIE] 1. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ☐ Die Meisterschaft wird nach der Satzung und den Ordnungen des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern (LFV M.- V.) und beiliegendem Rahmenterminplan (RTP) durchgeführt. Etwaige Abweichungen werden nachstehend hervorgehoben! ☐ Diese Richtlinie bezieht sich auf folgende Altersstufen: Ü35 [Großfeld], Ü40, Ü50 und Ü60 [jeweils Kleinfeld] ☐ Das elektronische Postfach (ePF) ist das primäre Medium im Schriftverkehr zwischen dem SpA/AH und den Vereinen. Mit der Einstellung im ePF gilt eine Nachricht als zugestellt. Im Ausnahmefall können weitere Kommunikations- wege genutzt werden. ☐ Seit der Saison 2016 ist die Nutzung des elektronischen Spielberichtes verbindlich festgelegt. Für den Fall des Auftretens technischer Probleme muss ein herkömmlicher Spielbericht verwendet werden einschl. der Maßgaben zu ausreichend frankiertem Briefumschlag und rechtzeitiger Ergebnismeldung (Heimvereine) innerhalb 1 Stunde nach Spielende im DFBnet. Zu beachten ist, dass mit Nutzung des elektronischen Spielberichtes die Spielerpasskontrolle vor Spielbeginn im Beisein des Schiedsrichters nicht aufgehoben ist! ☐ Eine Spielberechtigung im Ü-Bereich nach Neuanmeldung oder Vereinswechsel wird erst mit dem Termin für Pflichtspiele lt. Spielerpass wirksam (gem. §§ 16 Nr.8 SPO). ☐ Gem. Durchführungsbestimmungen (Punkt I. 10) zu § 16 Nr.8 SpO1) können Mannschaften des Ü-Bereiches unabhängig von den Voraussetzungen 1) a) bis e) ein Zweitspielrecht (ZSR) per Antrag an die Passstelle des LFV M.-V. stellen. Dies betrifft Spieler von Stammvereinen, die in der jeweiligen Altersstufe keine Mannschaft gemeldet haben. Die Erteilung des ZSR (nur gültig für die laufende Saison) ist ab 01.07. bis zum 15.04. des Folgejahres möglich. Die Fristen richten sich nach § 188 BGB (Fristende) und § 193 (Fristende auf Samstag, Sonntag, Feiertag) BGB. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang in der Passstelle des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern. ☐ Zur Entwicklung des Spielbetriebes im Ü-Bereich wird die Bildung von Spielgemeinschaften (siehe Voraussetzungen gem. Anhang zur SPO) durch den SpA AH ausdrücklich unterstützt. Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung ist bis zum 15.06. eines Jahres an den SpA AH einzureichen. Es ist dafür zwingend der Vordruck des KFV Warnow zu nutzen. (Internetseite KFV Warnow → Alte-Herren-Ausschuss)
☐ Anträge auf Spielverlegungen sollen ab der Saison 2018/2019 ausschließlich über das DFBnet online gestellt werden; und zwar möglichst bis 14 Tage vor dem Spieltermin. Über Spiel- verlegungswünsche innerhalb der 14 Tage entscheidet der Staffel- leiter. Die Zahlung der Gebühr erfolgt durch den antragsstellenden Verein nach Rechnungslegung durch den KFV Warnow. ☐ Gebührenfreie Änderungen von Anstoßzeiten sind nur mit Bestätigung des Gastvereines und dem Staffelleiter bei rechtzeitiger schriftlicher Information (formlos) möglich. Der Schiedsrichter-Ansetzer bzw. der vorgesehene Schiedsrichter sollten anschließend ggf. direkt informiert werden. ☐ In Bezug auf Spielausfälle durch Unbespielbarkeit des Platzes oder kurzfristige Nichtnutzbarkeit des Platzes im Rahmen des Spielbetriebes sollte eine zeitnahe Einigung der betroffenen Vereine erfolgen. Analog zum vorhergehenden Punkt sind Gastmannschaft, Schiedsrichter, Staffelleiter und Schiedsrichter-Ansetzer umgehend über den Eintritt eines derartigen Ereignisses zu informieren. ☐ Zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufes des Spielbetriebes sind die Festlegungen nach §12 der SPO zu beachten. Dazu ist im Ü- Bereich in Abhängigkeit von der Zuschauerzahl folgendes Ordner- kontingent durch den Heimverein zu stellen: bis 25 Zuschauer - 1 Ordner, bis 50 Zuschauer - 2 Ordner, > 50 Zuschauer analog SPO Hierzu ist vor dem Anpfiff ein vollständig ausgefülltes Ordnerbuch vorzulegen. Es ist der Vordruck des KFV Warnow zu nutzen. 2. SPIELBETRIEB – VORBEREITUNG UND DURCHFÜHRUNG ☐ In Abhängigkeit von der Anzahl gemeldeter Mannschaften wird der Staffelsieger/Kreismeister nach dem Modus mit Hin- und Rückrunde in einer oder mehreren Staffel(n) ermittelt. Die Spieltage je Altersstufe und Staffel werden lt. RTP im DFBnet hinterlegt. Dem RTP sind auch mögliche Nachholtermine zu entnehmen. ☐ Die Spielleitung wird durch einen vom zuständigen Ansetzer eingesetzten Unparteiischen übernommen. Sollte Letzterer zum Spiel nicht erscheinen oder sich während des Spieles verletzen, dann obliegt es dem Heimverein, für einen geeigneten Ersatz zu sorgen. Ein Ersatz kann auch durch die Gastmannschaft gestellt werden. ☐ Für alle am Spielbetrieb teilnehmenden Mannschaften hat die Meldung im Vereinsmeldebogen zu erfolgen. Die Frist der Meldung wird zentral durch den Landesfußballverband Mecklenburg- Vorpommern bekanntgegeben. Meldungen sind nach der Frist nicht mehr möglich. Die Spielberechtigungsliste im DFBnet ist spätestens 14 Tage vor dem jeweiligen 1. Spieltag einzupflegen. Beide Informationsquellen sind danach auf aktuellem Stand zu halten. Seite 2
Sonderfall Rostocker FC/ Ü40: Aus Fairnessgründen gegenüber den anderen Teams ist ein Austausch von Spielern unter den beiden Mannschaften nicht möglich. Der Spieler spielt sich in der Mannschaft fest, in welchem er den ersten Einsatz hatte. Abweichungen stellen einen Verstoß gegen die Richtlinie dar und sind entsprechend zu sanktionieren (Spielwertung über Sportgerichtsverfahren) ☐ Gelb-Sperren (nach 5., 10. Gelber Karte, …) und Gelb-Rot-Sperren gelten gem. RuVO wettbewerbsbezogen, wobei sich die Abgeltung dieser Sperren (abweichend im Ü-Bereich) lediglich auf den Ursprungswettbewerb auswirkt; z.B. 5.Gelbe Karte bei Ü35 => 1 Pflichtspiel Sperre bei Ü35 und Abgeltung erst, wenn Folgespiel Ü35 stattgefunden hat. Gelb-Sperren und Gelb-Rot-Sperren im Männerbereich (5./10. etc.) gelten bis zur Abgeltung nicht für den Ü-Bereich und umgekehrt, da die Alterklassen im Ü-Bereich jeweils eigenständige Wettbewerbe darstellen. Zu beachten ist jedoch, dass gem. §32 Abs.2a) RuVO der Spieler an diesem Sperrtag (bei Freitagsspielen zählt dieser Tag zum kompletten Wochenende einschl. vor-oder nachgeschalteten Feiertag dazu!) in keiner anderen Mannschaft mitwirken darf. Sperren nach roten Karten im Männerbereich finden hingegen auch im Ü-Bereich Anwendung und umgekehrt. ☐ Betreffs der zusätzlichen Festlegung aus den Vorjahren, wonach Mannschaften aus den Nachbar-KFV’ en nicht um den Kreis- meistertitel des KFV Warnow spielen dürfen, wird dahingehende Ergänzung vorgenommen, dass diesen Mannschaften die Teilnahme an Überkreuzvergleichen (Ausscheidungsrunde) einschl. Endspielen nicht mehr verwehrt wird. Eine Teilnahme an den Landesendrunden als Vertreter des KFV Warnow ist nicht möglich. 3. FINANZEN ☐ Gemäß der Finanzordnung des Kreisfußballverbandes Warnow vom 19.04.2017 gelten für den Ü-Bereich folgende Abgaben und Gebühren: Verbandsabgabe 1): Ü35: 120,00€ Ü40, Ü50, Ü60: 100,00€ Strafgelder je nach Festlegung 1) Verlegungsgebühr (15,00€) 1) Protest-, Einspruch- u. Beschwerdegebühren mit CZG = 24993 Berufungs- und Gnadengesuchgebühren mit CZG = 24994 Zusätzlich ist im Verwendungszweck der Vereinsname anzugeben. Seite 3
1) Bitte unbedingt beachten! - Alle Vereine erhalten eine Rechnung mit Zahlungstermin von der Geschäftsstelle des Kreisfußballverbandes Warnow. Bitte keine eigene Einzahlung vornehmen für diesbezüglich kenntlich gemachte Zahlungen der Vereine. 4. WEITERE FESTLEGUNGEN RUND UM DEN SPIELBETRIEB ☐ Spielregeln für Ü40 bis Ü60: Hier gelten die „Spielregeln Halb- feld“ des LFV M.-V. mit aktueller Fassung Einzige Ausnahme bildet der §16 Abstoß: „Der Abstoß 1), der Abschlag aus der Hand oder der Abwurf des Torwartes dürfen die Mittellinie überschreiten.“ 1) auch für jeden Feldspieler geltend! ☐ Spielzeit: 2 x 35 Minuten für alle Altersstufen Spielberechtigung: alle Spieler mit vollendetem 35.[Ü35] /40.[Ü40] /50.[Ü50], 60.[Ü60] Lebensjahr; darüber hinaus können wie folgt jüngere Spieler je Spiel zum Einsatz kommen und maximal auf dem elektronischen Spielbericht erfasst werden: Ü35 - 3 Spieler mit vollendetem 32.Lebensjahr Ü40 – keine Ausnahme Ü50 – 2 Spieler mit vollendetem 48. Lebensjahr Ü60 – 2 Spieler mit vollendetem 58. Lebensjahr Auswechslungen: betrifft nur Ü35 – bis 5 Spieler, die im Laufe des Spieles erneut zum Einsatz kommen dürfen (Rückwechselmöglichkeit) Mannschaftsstärke für alle Altersstufen (Kleinfeld): maximal 14 Spieler und der Möglichkeit eines unbegrenzten Ein- und Auswechselns Spielkleidung: Gastmannschaft ist zum eventuellen Wechseln derselben verpflichtet. ☐ Nachträgliche Eintragung eines Spielers nach Freigabe des Onlinespielberichtes: - Spieler, die bei Anpfiff nicht im Onlinespielbericht eingetragen sind, haben keine Spielberechtigung (gem. § 4 Nr. 7 SpO LFV M-V / keine „Sonderregelung” AH-Bereich) - Änderungen sind vor Anpfiff mit Kenntnisnahme des Spielgegners und Schiedsrichters möglich (Eintragung des nachgemeldeten Spielers im OSB erfolgt dann umgehend bzw. nach dem Spiel durch den Schiedsrichter, sofern dies vor dem Anpfiff nicht mehr realisierbar ist) - Spieler muss zum Zeitpunkt der Bekanntgabe nicht körperlich anwesend sein - Regelung gilt analog für den Papierberichtsbogen bei Ausfall OSB - Wurden bis zum Anpfiff keine Änderungen gemeldet, ist nach Spielbeginn/Spielende kein Nachtrag von Spielern im OSB mehr möglich! Seite 4
5. VERFAHRENSWEISE ZUR ERMITTLUNG DER KREISMEISTER ☐ Die jeweils Erst- und der beste Zweitplatzierte mit dem höchsten Punktquotienten (Punkte geteilt durch Spiele) der 3 Staffeln Ü35 ermitteln in Ausscheidungsspielen den Kreismeister. Dazu werden die Paarungen im Halbfinale wie folgt ermittelt: Der beste Zweite wird per Los einem Staffelsieger der beiden anderen Staffeln zugeordnet und muss auswärts antreten. Das erste ausgeloste Team der beiden anderen Staffelsieger genießt dabei Heimrecht. Die Sieger der Spiele qualifizieren sich für das Finale. Der Sieger des Finalspiels ist Kreismeister und wird den KFV bei der Landesmeisterschaft vertreten. Falls mit Abpfiff der jeweiligen Ausscheidungsspiele kein Sieger feststeht wird s o f o r t ein Elfmeterschießen mit 5 Spielern je Team angesetzt und bei immer noch bestehendem Gleichstand mit je 1 Spieler je Team bis zur Entscheidung fortgesetzt. Bewerbungen zur Durchführung des Endspiels können bis zum 01.04. des Jahres an den SpA AH eingereicht werden. Ansonsten wird nach Ermittlung der Endspielgegner die Ansetzung per Los ermittelt. ☐ Ü40 und Ü50: Die jeweiligen Staffelsieger (platzbauend) treffen im Überkreuzvergleich auf die zweitplatzierten Teams. Die Sieger der Spiele qualifizieren sich für das Finale. Der Sieger des Finalspiels ist Kreismeister und wird den KFV bei den Landesbesten- ermittlungen Ü40/Ü50 vertreten. Sonderfall Ü50: Sollten die Gastvereine BSG ScanHaus Marlow und Tribseeser SV das Endspiel der Ü50 bestreiten, vertritt die Mannschaft mit dem besten Punktequotienten aus dem KFV Warnow unseren Verband bei der Landesbestenermittlung. Bewerbungen zur Durchführung des Endspiels können bis zum 01.04. des Jahres an den SpA AH eingereicht werden. Ansonsten wird nach Ermittlung der Endspielgegner die Ansetzung per Los ermittelt. Für alle Entscheidungsspiele gilt: Falls mit Abpfiff kein Sieger feststeht wird s o f o r t ein Neunmeterschießen mit 3 Spielern jedes Teams angesetzt und bei immer noch bestehendem Gleichstand mit je 1 Spieler bis zur Entscheidung fortgesetzt. ☐ Die Teams der Ü60 spielen mit Hin- und Rückspiel ihren Kreismeister aus. 6. INFORMATIONEN ZUR HALLENMEISTERSCHAFT 2018/2019 ☐ Eine Hallenmeisterschaft (Futsal) ist abhängig von einer Mindestanzahl von 6 Teams. Dazu ist es angedacht, die Bereiche Ü35/Ü40 und Ü50/Ü60 zusammenzufassen. Eine Information über eine stattfindende Qualifikationsrunde wird durch den Spielausschuss rechtzeitig an die Vereine kommuniziert. Rostock, 28.06.2018 Spielausschuss AH KFV Warnow Seite 5
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