OBERÖSTERREICH Förderung 2021

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OBERÖSTERREICH Förderung 2021
Förderung 2021
OBERÖSTERREICH

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OBERÖSTERREICH Förderung 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit den Förderaktionen in Österreich wird ein weiterer Schritt in Richtung
Energiezukunft gemacht.
Die verschiedenen Förderungen gelten für Neubau sowie für Sanierung und können
von Privatpersonen, Betrieben und Gemeinden bezogen werden. Die finanziellen
Fördermittel werden von der Kommunal Kredit Public Consulting – KPC (Bund), dem
Bundeländern selbst oder von Energieversorgern bereitgestellt.
Die Übersicht Förderungen (siehe S. 3) bietet eine kompakte Darstellung mit Links,
welche direkt auf die jeweiligen Websites verweisen. Anbei jeder Förderung ist ein
weiterer Link, welcher das offizielle Infoblatt öffnet.
Im Anhang befindet sich eine Übersicht der Förderungen in Österreich und eine Liste
der förderfähigen Wärmepumpen.
Bitte beachten Sie auch, dass in vielen Gemeinden Österreichs, Wärmepumpen
ebenfalls gefördert werden können. Genauere Info entnehmen Sie bitte von der
jeweiligen Gemeinde.

Was gibt es Neues?

Die Förderaktion „raus aus Öl und Gas“ wird auch 2021 und 2022 fortgeführt. Es
stehen 650 Millionen Euro zur Verfügung und die maximale Grenze der
förderungsfähigen Kosten ist von 30 % auf 35 % gestiegen.

Neuerung haben sich ebenfalls in Bezug auf das Kältemittel ergeben. Die KPC
reduziert die Förderung um 20 %, wenn das Kältemittel einen GWP > 1.500
aufweist. Maximal ist ein GWP von 2.000 erlaubt. In der Liste im Anhang sind alle
Wärmepumpen, welchen einen GWP < 1.500 aufweisen, grün markiert.
Für die Förderung Energiezentralen zur innerbetrieblichen Wärme- und
Kältebereitstellung für Betriebe ist ein Kältemittel < 1.500 GWP vorgeschrieben.

Erscheinungsdatum: Februar 2021 I Ansprechperson: Cornelia Niederegger, iDM Energiefamilie
                                           2 und Änderungen vorbehalten sind.
            Bitte beachten Sie, dass Irrtürmer
I          Übersicht Förderungen OBERÖSTERREICH
    Fördergeber      Förderung                       Sektor    Inhalt                                       Fördersumme                                         Weblink
                                                                                                            100 €/kW max. 1.700,- (Luft) + 1.000 € Öltank
                     Installation von WP in                    Austausch eines fossilen Wärmeerzeugers im
                                                     Privat                                                 170 €/kW max. 2.800,- (Sole, Wasser)                 Link
                     Bestandswohngebäuden                      Bestands-Wohngebäude
                                                                                                            + 1.000 € Öltank
                                                                                                            Neubau: 20 % Bundesförd.
                                                                                                            + 100 € je % > 200% ETAs (35°C)
                     Wärmepumpen < 100 kW            Betrieb   Neubau / Sanierung                                                                                Link
                                                                                                            Sanierung: 30% Bundesförd.
                                                                                                            + 100€ je %> 200% ETAs(35°C)
    Oberösterreich                                                                                          Neubau: 20 % Bundesförd.
                                                                                                            + 100 € je % > 200% ETAs (35°C)
                     Wärmepumpen ≥ 100 kW            Betrieb   Neubau / Sanierung                                                                                Link
                                                                                                            Sanierung 30% Bundesförd.
                                                                                                            + 100€ je %> 200% ETAs(35°C)
                     Innovative Heizzentralen und              in Kombination mit der KPC "Innovative       25% Basisförderung + 20-30% je
                                                     Betrieb                                                                                                     Link
                     Verteilnetze                              Nahwärmenetze"                               Unternehmensgröße
                     Wärmepumpe für Gemeinden       Gemeinde   Einbau von Wärmepumpen                       min. 10 % + 100 € je Prozent >200% ETAs (35°C)       Link

    Fördergeber      Förderung                       Sektor    Inhalt                                       Fördersumme                                         Weblink
                                                               Tausch fossiles Heizungssystem auf           max. 5.000,- (
Fördergeber             Förderung                     Sektor   Inhalt                                          Fördersumme                                         Weblink
                        RAUS AUS Öl und Gas                    Tausch fossiler Heizungssysteme auf WP bei
                                                      Privat                                                   max. 5.000,-; max. 35 % der ff. Kosten               Link
                        Ein-/Zweifam./Reihenhaus               Ein- Zweifamilienhause, Reihenhaus
                        RAUS AUS ÖL und Gas                    Tausch fossiler Heizungssysteme auf WP bei
                                                      Privat                                                   1.000 € pro Wohneinheit; max. 30 % der ff. Kosten    Link
                        mehrgeschoßiger Wohnbau                mehrgeschoßigen Wohnbau
 Bund (KPC)
   Privat               Sanierungsscheck
                                                      Privat   Thermische Sanierung                            max. 30 % der ff. Kosten; max. 6.000 €               Link
                        Ein-/Zweifam./Reihenhaus

                        Sanierungsscheck
                                                      Privat   Thermische Sanierung nach klimaaktiv Standard   bis zu 75 € / m²; max. 30 % der ff. Kosten           Link
                        mehrgeschoßiger Wohnbau

Fördergeber             Förderung                     Sektor    Inhalt                                         Fördersumme                                         Weblink

                        TIWAG AG                                Für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude          300 €                                                Link
     Energieversorger

                        Energie AG OÖ                           Neubau + Sanierung                             250 € bei NB, max. 750 € bei Altbau                  Link

                        Kelag                         Privat    Wärmepumpen Tarif                              Tarifförderung € 93,60                               Link

                                                                                                               500 € plus 100 € je Wohnung im
                        Energieversorger Vorarlberg             Installation von WP pro Einfamilienhaus                                                             Link
                                                                                                               Mehrfamilienhaus

                        Energie Burgenland                      Heizung + Brauchwasser WP                      max. 200 €                                           Link

                                                                                      4
Förderung 2021 – OBERÖSTERREICH
I       Übersicht Förderungen OBERÖSTERREICH ..................................................... 3
1. Oberösterreich ............................................................................................................ 5
     1.1 Installation von Wärmepumpen in Bestandswohngebäuden .....................................6
     1.2 Wärmepumpen < 100 kW ............................................................................................................7
     1.3 Wärmepumpen ≥ 100 kW ............................................................................................................8
     1.4 Innovative Heizzentralen und Verteilnetze .........................................................................9
     1.5 Wärmepumpen für Gemeinden ............................................................................................. 10
2. Energieversorger ......................................................................................................11
     2.1 TIWAG-Wärmepumpenförderung für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude
         in Tirol ................................................................................................................................................. 11
     2.2 Energie AG Oberösterreich ....................................................................................................... 11
     2.3 Kelag Tarifförderung .................................................................................................................... 12
     2.4 Energieversorger VKW ................................................................................................................ 12
     2.5 Energie Burgenland ...................................................................................................................... 12
II      Übersicht Förderungen Österreich ...................................................................13
III Liste geförderte Wärmepumpen .......................................................................16

                                                                                  5
1. Oberösterreich
1.1   Installation von Wärmepumpen in Bestandswohngebäuden
Gefördert wird der Austausch eines fossilen Wärmeerzeugers gegen eine elektrisch
betriebene Heizungs-Wärmepumpe sowie Entsorgung eines ortsfesten Tanks für
fossile Brennstoffe.

Neu ist der Öltank-RAUS-Bonus (Förderung: Heizkesseltausch JETZT) bei gleichzeitiger
Entsorgung eines Tanks für fossile Brennstoffe.

                       Installation von Wärmepumpen und Heizkesseltausch JETZT

                       Förderhöhe                                 Öltank-Entsorgung
Förderungssatz
                       max. 1.700€                                1.000 €
Luftwärmepumpe
Förderungssatz
Erdwärmepumpe          max. 2.800 €                               1.000 €
(Tiefenbohrung)
Förderungssatz
Wasser-WP              max. 1.700 €                               1.000 €
(Tiefenbohrung)

Technische Kriterien   100 Euro/kW Nennwärmeleistung wenn:
Luftwärmepumpe         ηs ≥ 150 % (35°C) bzw. ≥ ηs 125 % (55°C)

Technische Kriterien   170 Euro/kW Nennwärmeleistung wenn:
Erdwärmepumpe          ηs ≥ 170% (35°C) bzw. ηs ≥ 150% (55°C)

                       100 Euro/kW Nennwärmeleistung wenn:
Technische Kriterien
                       ηs ≥ 150% und < 170% (35°C) bzw.
Wasserwärmepumpe
                       ηs ≥ 125% und < 150% (55°C)

                       Landesförderung ist mit max. 50 % der förderfähigen Kosten
                       begrenzt (ohne Entsorgungsbonus)
                       jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ηs) bei
                       mittlerem Klima von mind. 125% (55°C) bzw. 150% (35°C)
Bedingungen
                       EHPA - Gütesiegel
                       erneuerbarer Strom oder mind. 3 kWp PV- oder mind. 4 m2
                       Solarwärme-Anlage
                       Wärmemengenzähler und separater Stromzähler

                                                                 Gültig bis 31. Juli 2022
                                                                      Link zum Infoblatt
                                              Link zum Infoblatt Heizkesseltausch JETZT
                                             6
1.2   Wärmepumpen < 100 kW
Die Förderung soll die Marktdurchdringung von Wärmepumpen in Industrie und
Gewerbe stärken.
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.

Hinweis: Luftwärmepumpen         werden     ausschließlich     aus      Bundesfördermittel
unterstützt!

Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen,
insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt
werden können.

                        Wärmepumpe zur Heizwärme und Warmwasser < 100 kW
Förderungssatz
Tausch nicht-fossiler   20 % der Bundesförderung
Anlagen
                        100 € je Prozent über dem Basiswert ( 200 % ETAs 35° C)
Bonus
                        Kaskadenlösung: Basisförderung + 5 %

                        30 % Bundesförderung
                        100 € je Prozent über dem Basiswert ( 200 % ETAs 35° C)
Altanalgen Tausch
                        Kaskadenlösung: Basisförderung + 5 %
                        Gesamtförderung (Bund/Land) max. 50 %

                        nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate
Zeitraum
                        nach Rechnungslegung

                        • EHPA – Gütesiegel
                        • Kältemittel
Technische Kriterien      - muss GWP < 2.000 sein
                        • max. Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems
                          (Wand-/Fußheizung) von 40°C

                        Es darf keine andere Landesförderung beantragt
                        werden bzw. gewährt worden sein.
Bedingungen
                        Regelmäßige Wartung der Anlage (mindestens 1 x jährlich) durch
                        einen Fachbetrieb über einen Zeitraum von 10 Jahren

                                                                     Laufzeit bis 30. Juni 2022
                                                                              Link zur Website

                                            7
1.3   Wärmepumpen ≥ 100 kW

Die Förderung soll die Marktdurchdringung von Wärmepumpen in Industrie und
Gewerbe stärken.
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.

Hinweis: Luftwärmepumpen        werden      ausschließlich      aus      Bundesfördermittel
unterstützt!

Nicht gefördert werden Maßnahmen, soweit diese von anderen Förderungssystemen,
insbesondere der Landwirtschaft, Sportanlagen oder dem Wohnbau, unterstützt
werden können.,

                       Wärmepumpe zur Heizwärme und Warmwasser > 100 kW

Förderungssatz         20 % der Bundesförderung

                       100 € je Prozent über dem Basiswert ( 200 % ETAs 35° C)
Bonus
                       Kaskadenlösung: Basisförderung + 5 %

                       30 % Bundesförderung
                       100 € je Prozent über dem Basiswert ( 200 % ETAs 35° C)
Altanalgen Tausch      Kaskadenlösung: Basisförderung + 5 %
                       Gesamtförderung darf Investitionsbeihilfen für
                       Energieeffizienzmaßnahmen nicht überschreiten

                       Anreizeffekt: ein Anreizeffekt liegt dann vor, wenn der
                       Beihilfeempfänger einen schriftlichen Antrag vor Beginn der
                       Arbeiten für das Vorhaben gestellt hat.
Zeitraum
                       Das Ansuchen ist daher vor der ersten rechtsverbindlichen
                       Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor
                       einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht,
                       zu stellen; wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.

                       EHPA – Gütesiegel
                       Kältemittel muss GWP < 2.000 sein
Technische Kriterien
                       max. Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems
                       (Wand-/Fußheizung) von 40°C

                       Es darf keine andere Landesförderung beantragt
                       werden bzw. gewährt worden sein.
Bedingungen
                       Regelmäßige Wartung der Anlage (mind. 1 x jährlich) durch einen
                       Fachbetrieb über einen Zeitraum von 10 Jahren

                                                                      Laufzeit bis 30. Juni 2022
                                                                               Link zur Website
                                            8
1.4   Innovative Heizzentralen und Verteilnetze

Gefördert wird die Neuerrichtung von Nahwärmeanlagen auf Basis erneuerbarer
Energieträger oder von Abwärme zur Wärmeversorgung Dritter, welche im Rahmen
dieses Förderschwerpunktes von der Bundesförderstelle (KPC) positiv beurteilt wird.

Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.

                       Innovative Heizzentralen

                       25 % der Bundesförderung
Förderungssatz
                       (max. 200.000,-)

                       25 % Mittlere Unternehmen
KMU-Zuschlag
                       30 % Kleinst-/ Kleinunternehmen

                       Anreizeffekt: ein Anreizeffekt liegt dann vor, wenn der
                       Beihilfeempfänger einen schriftlichen Antrag vor Beginn der
                       Arbeiten für das Vorhaben gestellt hat.

Zeitraum               Das Ansuchen ist daher vor der ersten rechtsverbindlichen
                       Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor
                       einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht,
                       zu stellen; wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.

                       Alle Auflagen und Kriterien des Bundes gelten auch sinngemäß
Technische Kriterien   für die Landesförderung.
                       (siehe Innovative Nahwärmenetze S. 15)

                       Es darf keine andere Landesförderung beantragt
                       werden bzw. gewährt worden sein.
Bedingungen
                       Regelmäßige Wartung der Anlage (mindestens 1 x jährlich) durch
                       einen Fachbetrieb über einen Zeitraum von 10 Jahren

                                                                   Laufzeit bis 30. Juni 2022
                                                                            Link zur Website

                                            9
1.5   Wärmepumpen für Gemeinden

Gefördert werden Investitionen zur Errichtung effizienter Wärmepumpen zur
Heizwärme- und Warmwasserversorgung.

Hinweis: Luftwärmepumpen        werden     ausschließlich     aus      Bundesfördermittel
unterstützt!

Nicht gefördert werden Investitionen im Zuge eines Neubaus bzw. Maßnahmen im
Rahmen einer umfassenden Sanierung, welche über die im Förderprogramm
enthaltenen Einzelmaßnahmen hinausgehen.

Förderungsfähige Anlagen(teile):
   • Wärmepumpe (ohne Kühlanteil)
   • Wärmequellenanlage (Erdwärmekollektor, Grundwasserbrunnen,
      Tiefenbohrung)
   • primärseitige hydraulische Installation
   • Anlagenregelung

                       Wärmepumpen für Gemeinden

                       10 % der förderungsfähigen umweltrelevanten Netto-
Förderungssatz
                       Investitionskosten

                       100 € je Prozent über dem Basiswert ( 200 % ETAs 35° C)
Bonus
                       Kaskadenlösung: Basisförderung + 5 %

                       10 % für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote
Zuschlag               lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 Euro unterschreitet
                       10 % für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden

                       Der Antrag muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung
                       von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer
Zeitraum               anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht,
                       gestellt werden; wobei der früheste dieser Zeitpunkte
                       maßgebend ist.

                       EHPA – Gütesiegel
Technische Kriterien
                       Kältemittel muss GWP < 2.000 sein
                       Keine technische Anschlussmöglichkeit an eine biogene
                       Fern/Nahwärmegemeinschaftsanlage (ausgenommen davon sind
                       innovative Biomassetechnologien sowie Kraft-Wärme-
Bedingungen            Kopplungs-Anlagen).

                       Regelmäßige Wartung der Anlage (mindestens 1 x jährlich) durch
                       einen Fachbetrieb über einen Zeitraum von 10 Jahren

                                                                    Laufzeit bis 30. Juni 2022
                                                                             Link zur Website
                                           10
2. Energieversorger
2.1   TIWAG-Wärmepumpenförderung für Wohngebäude und
      Nicht-Wohngebäude in Tirol

Im Rahmen des TIWAG-Energieeffizienzpakets 2020 werden neu errichtete
Heizungswärmepumpen im Neubau und in Bestandsgebäuden in Tirol wie folgt
gefördert:

300 Euro pauschal für Einfamilienhäuser (1 oder 2 Wohneinheiten) bei aufrechtem
Liefervertrag mit der TIWAG oder der Ökoenergie Tirol

100 Euro pro Kilowatt elektrischer Leistungsaufnahme für Mehrfamilienhäuser

(3 bis 10 Wohneinheiten), großvolumigen Wohnbau (>10 Wohneinheiten) und
Nichtwohngebäude (z. B. Bürogebäude, Kindergärten und Schulen, Sportstätten,
Hotels, Gaststätten) mit aufrechtem Liefervertrag in Tirol

                                                        Link zur Website: www.tiwag.at

2.2   Energie AG Oberösterreich
Übersicht zu den Förderungen für die Wärmepumpe:

                     Definition                                          Förderhöhe
                     Als Neubau gilt der Erstbezug des Gebäudes und
 Neubau              Erstinstallation des Heizsystems Wärmepumpe.
                                                                            250 €

                     Sanierte Bestandswohngebäude:
                     Als thermisch saniert gilt ein Gebäude, in dem in
                     den letzten 10 Jahren vor dem Heizungstausch
 Altbau saniert      mindestens zwei von folgenden drei Maßnahmen           500 €
                     gesetzt wurden:
                     Dämmung der obersten Geschoßdecke, Dämmung
                     der Außenwände, Fenstertausch

                     Alle Gebäude, für die Neubau und Altbau saniert
 Altbau unsaniert                                                           750 €
                     nicht zutrifft.

 Brauchwasser-       Wärmepumpen, die zur Erzeugung von
                                                                            150 €
 Wärmepumpe          Warmwasser dienen

                                                   Link zur Website: www.energieag.at
                                          11
2.3   Kelag Tarifförderung
Wärmepumpe Tarifförderung € 93,60
(2 Jahre keine Grundpauschale im Tarif Wärmepumpe Plus)
                                                     Link zur Website: www.kelag.at

2.4   Energieversorger VKW
Förderung bei Neubauten und Sanierungen, bei einem Wechsel des
Heizsystems auf die Wärmepumpe oder beim Ersatz einer alten
Wärmepumpe.

Dies gilt für die Wärmequellen Grundwasser, Erdwärme (Erdsonde und Erdkollektor),
Abluft aus Wohnungslüftung und Außenluft.

Beim Einfamilienhaus (Anschaffung)                        500 €

Beim Mehrfamilienhaus (Anschaffung)                       500 €
      für jede Wohneinheit mit eigenem Stromzähler      + 100 €

Kunden von „Vorarlberg Ökostrom“                          750 €
                                                         Link Website: www.vkw.at

2.5   Energie Burgenland
Die Bonusleistungen im Überblick

                                      Komfortkunden            Premiumkunden
            Heizung
                                            100 €                   200 €
         (Wärmepumpe)
       Warmwassergeräte
                                            50 €                    100 €
 (Brauchwasser – Wärmepumpe)

                               Link zur Website: www.energieburgenland.at/privat/

                                       12
II     Übersicht Förderungen Österreich

 Fördergeber   Förderung                         Sektor    Inhalt                                         Fördersumme                                                   Weblink
                                                           Tausch fossiles Heizungssystem auf WP <        max. 5.000,- (
Förderung Tiefenbohrung,                   Erstmalige Errichtung von WP Quelle bei      max. 3.000,- (für Sonden, Flachkollektor oder Brunnen);
                   Erdkollektor, Brunnenanlage      Privat    Wohngebäuden oder Entsorgung Ölkessel (für   max. 30 % der ff. Kosten Kombinierbar mit KPC Förderung     Link
                   für Wärmepumpen                            Luftwärmepumpe)                              oder max. 2.020,- (für Luftwärmepumpe)
Salzburg
                   Impuls - Förderprogramm          Betrieb   Zusatzförderungen für Betriebe und           100 % der für die Maßnahmen gewährten
                                                                                                                                                                       Link
                   Klimaschutz                       (KPC)    Gemeinden im Bereich Klimaschutz             Bundesförderung

                                                    Privat    WP für Neubau                                max. 3.500,-; max. 35% der ff. Kosten; max. Bonus 5.000,-   Link
                   Installation von WP
                                                    Privat    WP für Sanierung 2021/2022                   max. 4.000,-; max. 50 % der ff. Kosten                      Link
Vorarlberg
                   Div. Gemeindeförderungen        Gemeinde   Neubau / Sanierung                           Je nach Gemeinde unterschiedlich                            Link
                   Energiesparmaßnahmen und
                                                    Betrieb   KMU                                          30 % der „Umweltförderung im Inland“                        Link
                   erneuerbare Energieträger

                   Installation von WP in                     Austausch eines fossilen Wärmeerzeugers      100 €/kW max. 1.700,- (Luft) + 1.000 € Öltank
                                                    Privat                                                                                                             Link
                   Bestandswohngebäuden                       im Bestands-Wohngebäude                      170 €/kW max. 2.800,- (Sole, Wasser) + 1.000 € Öltank

                                                                                                           NB: 20 % Bundesförd.+ 100 € je % > 200% ETAs (35°C)
                   Wärmepumpen < 100 kW             Betrieb   Neubau / Sanierung                                                                                       Link
                                                                                                           San: 30% Bundesförd. + 100€ je %> 200% ETAs(35°C)
Oberösterreich
                                                                                                           NB: 20 % Bundesförd.+ 100 € je % > 200% ETAs (35°C)
                   Wärmepumpen ≥ 100 kW             Betrieb   Neubau / Sanierung                                                                                       Link
                                                                                                           San: 30% Bundesförd. + 100€ je %> 200% ETAs(35°C)
                   Innovative Heizzentralen und               in Kombination mit der KPC "Innovative
                                                    Betrieb                                                25% Basisförderung + 20-30% je Unternehmensgröße            Link
                   Verteilnetze                               Nahwärmenetze"
                   Wärmepumpe für Gemeinden        Gemeinde   Einbau von Wärmepumpen                       min. 10 % + 100 € je Prozent >200% ETAs (35°C)              Link
                   Spezielle Förderungs-            Betrieb
Stadt Linz                                                    WP für Heizzwecke, Heizzwecke + WW, WW       max. 2.050 €                                                Link
                   richtlinien – Umwelt, Energie     Privat

                   Wohnbauförderung                 Privat    Eigenheim und Reihenhaus                     Punktesystem                                                Link
Niederösterreich
                   NÖ – Raus aus Öl                 Privat    Ein- Zweifamilien- Reihenhaus                20 % der ff. Kosten; max. 3.000 €                           Link

                   Förderung hocheffizienten                  Neubau: Erstinstallation von                 Erd- bzw. Grundwasser-Wärmepumpen 3.000 €
                                                    Privat                                                                                                             Link
                   Wärmepumpen                                Wärmepumpenheizungen                         Luftwärmepumpen 700 €

                   Wohnbauförderung                 Privat    Zusatzförderung für Wärmepumpe               3 Punkten (maximal 3.960 Euro je Wohnung)                   Link
Tirol
                   Wohnhaussanierung                Privat    Austausch alter Heizungsanlagen              25 % der ff Kosten; Bonus 3.000 €                           Link
                                                              KMU
                   Energiesparmaßnahmen und         Betrieb
                                                                                                           30 % der „Umweltförderung im Inland“                        Link
                   erneuerbare Energieträger         KPC

                                                                                     14
Privat    Luft-, Grundwasser- und Erdwärmepumpe als   Erd-, Grundwasserwärmepumpen 3.600 €;
                          Sanierung:
                                                         Betrieb    Ersatz für bestehende fossile               Luft-WP 1.000€; max. 30 %                                Link
                          Heizungsoptimierung
Steiermark                                              Gemeinden   Heizungssysteme oder Stromheizung
                          Förderung „umfassende                     Einbau energetisch relevanten
                                                          Privat                                                Ökopunkte-System                                         Link
                          energetische“ Sanierung                   Haustechniksystem

Wien                      Wärmepumpen Förderung           Privat    Neubau / Sanierung von Wohnbau              2.500 € (Luft); max. 7.500 € (Sole); 6.000 € (Wasser)    Link

Fördergeber               Förderung                       Sektor    Inhalt                                      Fördersumme                                             Weblink
                                                                    Für Wohngebäude und Nicht-
                          TIWAG AG                                                                              300 €                                                    Link
                                                                    Wohngebäude
       Energieversorger

                          Energie AG OÖ                             Neubau + Sanierung                          250 € bei NB, max. 750 € bei Altbau                      Link

                          Kelag                           Privat    Wärmepumpen Tarif                           Tarifförderung € 93,60                                   Link

                          Energieversorger Vorarlberg               Installation von WP pro Einfamilienhaus     500 € plus 100 € je Wohnung im Mehrfamilienhaus          Link

                          Energie Burgenland                        Heizung + Brauchwasser WP                   max. 200 €                                               Link

                                                                                         15
III Liste geförderte Wärmepumpen
Auflistung der Wärmepumpen, die den Mindestanforderungen der EHPA-
Gütesiegelkriterien Abschnitt 2.1 „Technical Conditions“ der EHPA regulations for
granting the international quality label for electrically driven heat pumps in der
Version 1.7 vom 07.06.2018 entsprechen:
Kältemittel ≤ 1500 GWP sind grün markiert.

                                                                  Energie-          Energie-
 Model                        Wärmequelle        Kältemittel   effizienzklasse   effizienzklasse
                                                                    (35°C)            (55°C)
 AERO ALM 2-8                  Air/Water            R290            A+++               A+++

 AERO ALM 4-12                 Air/Water            R290            A+++               A+++

 AERO ALM 6-15                 Air/Water            R290              ab April erhältlich

 AERO ILM 2-7                  Air/Water           R410A            A+++               A++

 AERO ILM 4-13                 Air/Water           R410A            A+++               A++

 TERRA ILM 7-13                Air/Water           R410A            A+++               A++

 AERO SLM 3-11                 Air/Water           R410A            A+++               A++

 AERO SLM 6-17                 Air/Water           R410A            A+++               A+++

 TERRA AL 17 Twin              Air/Water           R410A            A++                A++

 TERRA AL 24 Twin              Air/Water           R410A            A++                A++

 TERRA AL 32 Twin              Air/Water           R410A            A++                A++

 TERRA AL 50 Max               Air/Water           R410A            A++                 A+

 iPump ALM 2-8                 Air/Water            R290            A+++               A+++

 iPump ALM 4-12                Air/Water            R290            A+++               A+++

 iPump A 2-7                   Air/Water           R410A            A+++               A+++

 iPump A 3-11                  Air/Water           R410A            A+++               A++

 iPump T 2-8                  Brine/Water          R410A            A+++               A+++

 iPump T 2-8 (W/W)            Water/Water          R410A            A+++               A+++

 TERRA SW 6                   Brine/Water          R410A            A++                 A+

 TERRA SW 6                   Water/Water          R410A            A+++               A++

 TERRA SW 8 (Complete HGL)    Brine/Water          R410A            A++                 A+

 TERRA SW 8 (Complete HGL)    Water/Water          R410A            A+++               A+++

 TERRA SW 10 (Complete HGL)   Brine/Water          R410A            A+++                A+

 TERRA SW 10 (Complete HGL)   Water/Water          R410A            A+++               A+++

 TERRA SW 13 (Complete HGL)   Brine/Water          R410A            A++                A++

                                            16
TERRA SW 13 (Complete HGL)   Water/Water        R410A   A+++             A+++
TERRA SW 17 (Complete HGL)   Brine/Water        R410A   A++               A++
TERRA SW 17 (Complete HGL)   Water/Water        R410A   A+++             A+++
TERRA SW 20 Twin (HGL)       Brine/Water        R410A   A+++              A++
TERRA SW 20 Twin (HGL)       Water/Water        R410A   A+++             A+++
TERRA SW 26 Twin (HGL)       Brine/Water        R410A   A+++              A++
TERRA SW 26 Twin (HGL)       Water/Water        R410A   A+++             A+++
TERRA SW 35 Twin (HGL)       Brine/Water        R410A   A+++             A+++
TERRA SW 35 Twin (HGL)       Water/Water        R410A   A+++             A+++
TERRA SW 42 Twin (HGL)       Brine/Water        R410A   A+++              A++
TERRA SW 42 Twin (HGL)       Water/Water        R410A   A+++             A+++
TERRA SW 55 Max              Brine/Water        R410A   A+++              A++
TERRA SW 55 Max              Water/Water        R410A   A+++             A+++
TERRA SW 70 Max              Brine/Water        R410A   A++               A+
TERRA SW 70 Max              Water/Water        R410A   A+++             A+++
TERRA SW 85 Max              Brine/Water        R410A   A+++              A++
TERRA SW 85 Max              Water/Water        R410A   A+++             A+++
TERRA SW 110 Max             Brine/Water        R410A   A+++              A++
TERRA SW 140 Max             Brine/Water        R410A   A+++              A++
TERRA SW 90 Max H            Brine/Water        R134a   A++               A++
TERRA SW 90 Max H            Water/Water        R134a   A+++             A+++
TERRA SW 10 H                Brine/Water        R134a    ab April erhältlich
TERRA SW 10 H                Water/Water        R134a    ab April erhältlich
TERRA SW 13 Twin H           Brine/Water        R134a    ab April erhältlich
TERRA SW 13 Twin H           Water/Water        R134a    ab April erhältlich
TERRA SW 19 Twin H           Brine/Water        R134a    ab April erhältlich
TERRA SW 19 Twin H           Water/Water        R134a    ab April erhältlich
TERRA SW 22 Twin H           Brine/Water        R134a    ab April erhältlich
TERRA SW 22 Twin H           Water/Water        R134a    ab April erhältlich
TERRA SWM 3-13               Brine/Water        R410A   A+++             A+++
TERRA SWM 3-13               Water/Water        R410A   A+++             A+++
TERRA SWM 6-17               Brine/Water        R410A   A+++             A+++
TERRA SWM 6-17               Water/Water        R410A   A+++             A+++

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