Arbeitszeit auf Baustellen - Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Wissenschaft und Gesundheit - BGHM
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Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Wissenschaft und Gesundheit Amt für Arbeitsschutz Wie viel Arbeit darf sein? Arbeitszeit auf Baustellen
Arbeitszeitgestaltung zum Vorteil für alle Diese Broschüre der Serie „Wie Tarifliche und arbeitsrechtliche viel Arbeit darf sein?“ informiert Sie Regelungen können ebenfalls Ein- über die Vorschriften des Arbeits- fluss auf die Gestaltung der Arbeits- zeitgesetzes (ArbZG) und bietet zeit haben. damit eine Hilfestellung bei der Gestaltung der Arbeitszeit auf Gut geplante Arbeitszeiten sollen Baustellen. den Interessen und Bedürfnissen von Beschäftigten, Arbeitgebern Das Arbeitszeitgesetz gibt den Rah- und Bauherren gerecht werden. men vor, in dem Arbeitgeber die Deswegen ist es erforderlich, die Arbeitszeit gestalten können. Für Arbeitszeitgestaltung in den Sicher- werdende und stillende Mütter gilt heits- und Gesundheitsschutzplan zusätzlich das Mutterschutzgesetz. und in die Gefährdungsbeurteilung Die Arbeitszeit von Jugendlichen aufzunehmen. wird ausschließlich im Jugendar- beitsschutzgesetz geregelt. 2
Wie lange darf gearbeitet werden? Die tägliche Arbeitszeit beträgt Hinweis: Eine Besonderheit können grundsätzlich 8 Stunden. Arbeiten mit krebserzeugenden Stof- Arbeitswissenschaftliche Erkennt- fen, wie z.B. Asbest, PCP darstellen. nisse zeigen, dass nicht länger als So kann beispielsweise bei Abbruch 8 Stunden gearbeitet werden sollte. von alten Kühlhäusern oder bei Die Begrenzung der Arbeitszeit Brandsanierungsarbeiten die tägli- dient dem Gesundheitsschutz aller che Höchstarbeitszeit auf 8 Stunden Beschäftigten auf der Baustelle. begrenzt sein (§ 15a Abs.5 Gefahr- Sollte es erforderlich sein, kann bis stoffverordnung). zu 10 Stunden täglich gearbeitet Und nachts? werden. Durch Freizeitausgleich Auch während der Nacht sollten muss innerhalb von 6 Monaten eine 8 Stunden nicht überschritten wer- durchschnittliche werktägliche den. 10 Stunden sind erlaubt, durch Arbeitszeit von 8 Stunden erreicht Freizeitausgleich muss innerhalb von werden (§ 3 ArbZG). Die Arbeits- einem Monat eine durchschnittliche zeiten über 8 Stunden müssen auf- werktägliche Arbeitszeit von 8 Stun- gezeichnet werden (§16 ArbZG). den erreicht werden (§ 6 ArbZG). Wer fit ist, kann sich besser konzentrieren, hat ein geringeres Unfall- und Krankheitsrisiko! 3
Welche Ausnahmen gibt es? Für Bau- und Montagestellen kann Bei vorübergehenden, unvermeid- das Amt für Arbeitsschutz längere lichen Arbeiten in Ausnahmefällen tägliche Arbeitszeiten als 10 Stunden darf länger gearbeitet werden. genehmigen (§ 15 Abs. 1 ArbZG). Beispiele Beispiel Vorausgesagte extreme Wetter- Montag bis Donnerstag wird auf verhältnisse – Regenfälle, Gewit- einer weit entfernt liegenden Baustel- ter, Sturm oder Glatteis – machen le Mehrarbeit geleistet, um ein ver- es erforderlich, dass die Arbeiten längertes Wochenende anzuhängen. beendet werden. Unerwartete erhebliche Verkehrs- Wichtig: Die durchschnittliche störungen treten auf, so dass Bau- Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht über- fahrzeuge nicht planmäßig vor schreiten. Ort sind. So darf Beton noch verar- beitet werden, wenn die Lieferung verkehrsbedingt verspätet eintrifft. 4
Wann sind Fahrzeiten Arbeitszeit? Die Fahrt zur Arbeit ist normaler- Im Allgemeinen gilt: weise keine Arbeitszeit. Wenn die Fahrzeit ist Arbeitszeit, wenn der Beschäftigten aber zu einer weit Beschäftigte während der Fahrt für entfernt liegenden Baustelle fahren, die Firma aktiv ist. kann ihre Fahrzeit teilweise oder sogar vollständig als Arbeitszeit Beispiele gewertet werden. Fahrzeit ist Arbeitszeit, für den Fahrer des Wagens, Unabhängig davon, ob Fahrzeiten für Beschäftigte, die während Arbeitszeiten sind, vergüten viele der Fahrt Bauunterlagen durch- Firmen Fahrzeiten oder bieten arbeiten. einen Freizeitausgleich an. Fahrzeit ist Freizeit für Beifahrer, für denjenigen, der sich wäh- rend der Fahrt erholen kann (z.B. ein nettes Buch liest oder schläft). Immer das Gleiche machen, ist anstrengend und ermüdet. Es belastet den Körper weniger, wenn verschiedene Tätigkeiten abwechselnd durchgeführt werden, beispielsweise leichte und schwere Arbeiten. 5
Wie lange sollen Pausen sein? Pausen bieten Gelegenheit zur Die Pausendauer richtet sich Erholung und zum Essen. Frühzeiti- nach der Länge der Gesamtarbeits- ge Ermüdung und Leistungsminde- zeit: rung treten seltener auf, die Qua- lität der Arbeitsergebnisse bleibt Arbeitszeit Pausenzeit auf einem guten Niveau. 6 - 9 Stunden 30 Minuten ab 9 Stunden 45 Minuten Pausen sind ab 6 Stunden Arbeits- zeit vorgeschrieben, können aber auch schon vorher sinnvoll sein. Sie Eine Besonderheit stellen Arbeiten sollen im Voraus festgelegt werden unter Druckluft dar. Bei einer Auf- und dürfen nicht zu Beginn oder enthaltszeit von mehr als 4 Stunden am Ende der Arbeitszeit liegen. unter Druckluft stehen den Beschäf- Mehrere kürzere Pausen von min- tigten Pausen in der Gesamtdauer destens 15 Minuten sind zulässig. von mindestens 30 Minuten zu (§ 21 Druckluftverordnung). 6
Braucht man außer Pausen auch Zeit, um sich zu erholen? Gerade bei Bauarbeiten gibt es Erholungszeiten sind beispielsweise hohe körperliche Belastungen bei- vorgesehen bei: spielsweise durch ungünstige Körper- haltungen oder belastendes Klima. Tätigkeiten bei Hitze, insbesonde- Zudem werden häufig Tätigkeiten re während der Mittagszeit im ausgeführt, die hohe Konzentration Hochsommer. Dann sind, abhän- erfordern. Sind die Beschäftigten sol- gig von der Expositionsdauer und chen einseitigen Belastungen ausge- Arbeitsschwere, besondere Zeiten setzt, können zusätzlich zur regulä- einzuplanen, in denen sich die ren Pause auch besondere arbeits- Beschäftigten abkühlen können wissenschaftlich begründete Erho- (Berufgenossenschaftliche Informa- lungszeiten erforderlich werden. tion BGI 579 „Arbeiten unter Hit- Diese Erholungszeiten sind aber kei- ze“, Neufassung in Vorbereitung). ne Pausenzeiten. ...aber bitte mit Handschuhen! 7
hoher Ozonbelastung (BIA Info schaftliche Regel BGR 189 „Regeln 04/99, Veröffentlichung des Län- für den Einsatz von Schutzkleidun- derausschusses für Arbeitsschutz gen“). und Sicherheitstechnik LV 5 So sollten beispielsweise flüssigkeits- „Arbeitsschutzmaßnahmen bei dichte Handschuhe maximal 4 Stun- Ozonbelastung am Arbeitsplatz“). den ununterbrochen getragen wer- den. Während der übrigen Zeiten In Abhängigkeit von der Arbeits- können Tätigkeiten, für die keine schwere und der Schutzausrüstung Handschuhe erforderlich sind, erle- (Atemschutz, Schutzanzug) gelten digt werden (Technische Regel für zusätzliche Erholungszeiten, die im Gefahrstoffe TRGS 531 „Gefähr- Rahmen der Gefährdungsbeurteilung dung der Haut durch Arbeiten in festgelegt werden müssen. In der feuchtem Milieu“). Erholungszeit können andere Tätig- keiten ausgeführt werden (Berufsge- nossenschaftliche Regel BGR 190 „Regeln für den Einsatz von Atem- schutzgeräten“, Berufsgenossen- Die Mittagspause: ein Picknick im Regen? Für die Pause muss man sich an einen wettergeschützten ruhigen Ort zurückziehen können (Arbeitsstättenverordnung)! 8
Wann muss spätestens Feierabend sein? Bis zum nächsten Arbeitsbeginn ten zum Essen und Schlafen. Die muss eine ununterbrochene Ruhe- arbeitsfreie Zeit soll den Beschäftig- zeit von mindestens 11 Stunden ein- ten auch ermöglichen, sich um die gehalten werden. Familie zu kümmern, Freunde zu Nach der täglichen Arbeit brau- treffen oder Hobbys nachzugehen chen Beschäftigte Ruhe und Erho- (§ 5 ArbZG). lung. Besonders wichtig für die Gesundheit sind regelmäßige Zei- 9
Sonn- und Feiertagsarbeit – ein Buch mit sieben Siegeln? Die meist gestellte Frage zum Straßen- oder Sielbauarbeiten Arbeitszeitgesetz lautet: an Verkehrsknotenpunkten Darf an Sonn- und Feiertagen auf durchzuführen, der Baustelle gearbeitet werden? Schienen und Brücken des Nein! Jedoch gibt es kein Gesetz öffentlichen Nahverkehrs instand ohne Ausnahmen. zu halten oder zu reparieren, Gleitschalungen durchführen zu Ohne Genehmigung können, die länger als 6 Tage vom Amt für Arbeitsschutz dürfen erfordern oder an die besonde- Arbeitnehmer an Sonn- und Feierta- re Anforderungen an Beanspru- gen beschäftigt werden, um: chung, Wasser- oder Gasdichtig- keit sowie Maßgenauigkeit zu Beispiele stellen sind. einen Kran auf einer Hauptver- kehrsstraße aufzustellen, Hinweis: Notwendige Straßen- sperrungen erfolgen durch die zuständige Polizeiwache. Nicht jede Störung ist ein Notfall! 10
Freie Sonntage und Freizeitausgleich müssen sein! Sonn- und Feiertagsbeschäftigung Mit Genehmigung ohne Genehmigung ist ebenfalls vom Amt für Arbeitsschutz dürfen zulässig in unvorhergesehenen Not- Arbeitnehmer an maximal 5 Sonnta- fällen (§ 14 ArbZG). gen im Jahr beschäftigt werden, wenn ein unverhältnismäßiger Scha- Beispiele den droht oder die Arbeit nicht In den Nachrichten wurde eine anders zu organisieren ist Unwetterwarnung durchgegeben: (§13 Abs.3 Nr.2b ArbZG), beispiels- Um Personen- oder Sachschäden weise, wenn ein Termin nicht einge- vorzubeugen, müssen Arbeitneh- halten werden kann und die Baufir- mer Gerüste, Kräne oder Dächer ma deswegen mit Vertragsstrafe sichern. droht. Das Betonfahrzeug steckte im Stau und konnte nicht rechtzeitig auf der Baustelle eintreffen: Der Transportbeton darf trotzdem noch verarbeitet werden. 11
Grundsätzlich gilt (§ 11 ArbZG): Abweichende Regelungen durch Mindestens 15 Sonntage im Jahr Tarifvertrag müssen für den Arbeitnehmer beschäftigungsfrei bleiben! Das Arbeitszeitgesetz lässt abwei- Wer sonntags arbeitet, muss an chende Regelungen durch Tarifver- einem Werktag innerhalb von träge zu (§§ 7 und 12 ArbZG). 2 Wochen frei bekommen! Die unterschiedlichen Regelungen Wer an einem Feiertag arbeitet, zu erläutern, würde den Rahmen der auf einen Werktag fällt (z. B. dieser Infobroschüre sprengen. Karfreitag), muss an einem Werk- Schauen Sie bitte in Ihren Tarifver- tag innerhalb von 8 Wochen frei trag! bekommen! 12
Für die Bearbeitung eines Antrags brauchen wir diese Informationen: Adresse der Baustelle, Hinweis: Adresse der antragstellenden Werden lärmverursachende Arbeiten Firma, durchgeführt (Presslufthämmer, Datum der Beschäftigung, Generatoren, Schlagbohrmaschinen, Name und Telefonnummer des etc.), sollten vor Aufnahme der Tätig- verantwortlichen Bauleiters, keiten die zuständige Polizeiwache Anzahl der betroffenen Arbeitneh- und die Anwohner informiert werden. mer, Art und Dauer der Tätigkeit, Begründung für die Beschäftigung, Zustimmung des Betriebsrats. Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich an das Amt für Arbeitsschutz. 13
Kennen Sie auch unsere anderen Broschüren zu diesem Thema? Arbeitszeit sinnvoll gestalten (M61) Sonn- und Feiertagsarbeit in der Regel nie! (M62) Arbeitszeit, Pausen und Erholung gehören zusammen (M63) Diese Reihe wird fortgesetzt. 14
Das Wichtigste auf einen Blick (zum Abtrennen) Tägliche Arbeitszeit Sonn- und Feiertagsbeschäfti- 8 Stunden gung 10 Stunden nur im Ausnahmefall Grundsätzlich gilt: sonntags nie! Falls mehr als 10 Stunden: nur nach Sonn- und Feiertagsbeschäftigung Genehmigung unvermeidlich ist: Achtung: prüfen, ob eine Genehmigung Ausgleichszeiten einplanen! vom Amt für Arbeitsschutz einge- holt werden muss! Mindestens 15 Sonntage im Jahr Pausen müssen beschäftigungsfrei bleiben! ab 6 Stunden: 30 Minuten Wer sonntags arbeitet, muss an Pause einem Werktag innerhalb von ab 9 Stunden: 45 Minuten 2 Wochen frei bekommen! Pause Wer an einem Feiertag arbeitet, der auf einen Werktag fällt Ruhezeit (z. B. Karfreitag), muss an einem 11 Stunden ununterbrochene Werktag innerhalb von Ruhezeit 8 Wochen frei bekommen! ✃ 15
Impressum Ansprechpartner: Herausgeber: In Hamburg können Sie sich bei Fragen Behörde für Wissenschaft zur Gestaltung der Arbeitszeit an das und Gesundheit Arbeitsschutztelefon des Amtes für Amt für Arbeitsschutz Arbeitsschutz wenden. Außerhalb Adolph-Schönfelder-Str. 5 Hamburgs finden Sie Ihre Ansprech- 22083 Hamburg partner im zuständigen Gewerbe- ab März 2005: aufsichtsamt. Billstr.80, 20539 Hamburg Arbeitsschutztelefon: 040 /428 63 - 2112 E-Mail: arbeitsschutztelefon@bwg.hamburg.de Bezug: Diese Broschüre (M64) können Sie kostenlos bestellen unter der o.a. Adresse, sowie unter Telefon: 040 /428 63 - 3134 Fax: 040 /428 63 - 3370 E-Mail: publicorder@bwg.hamburg.de Internet: www.arbeitsschutz.hamburg.de Gestaltung: www.kwh-design.de, K.Herrmann Druck: Dynamik Druck GmbH, Hamburg 1. Auflage, September 2004 Anmerkung zur Verteilung: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerbern oder Wahlhelfern eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Das gilt für Bürgerschafts-, Bundestags-, Europawahlen sowie die Wahlen zur Bezirksversammlung. Missbräuchlich ist insbeson- dere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Ein- legen, Aufdrucken, oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Par- teinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Die genannten Beschränkungen gelten unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Druckschriften dem Empfänger zugegangen sind. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung der eigenen Mitglieder zu verwenden.
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