Arbeitszeugnis: Wie Sie den Sprachcode entschlüsseln
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Fachbeitrag
Arbeitszeugnis: Wie Sie den Sprachcode
entschlüsseln
Übersicht:
Ihr Arbeitsverhältnis endet, und Sie haben ein Recht auf ein Arbeitszeugnis von Ihrem Chef. Das
Zeugnis ist einer der wenigen Arbeitsnachweise und Ihre Visitenkarte bei der nächsten Bewerbung. Um
Nachteile zu vermeiden, sollten Sie auf die Formulierungen in Ihrem Zeugnis achten.
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Arbeitsrecht für Arbeitnehmer – das Arbeitszeugnis
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
Ihr Arbeitsverhältnis endet, und Sie haben ein Recht auf ein Arbeitszeugnis von Ihrem Chef. Das Zeugnis ist
einer der wenigen Arbeitsnachweise und Ihre Visitenkarte bei der nächsten Bewerbung. Um Nachteile zu
vermeiden, sollten Sie auf die Formulierungen in Ihrem Zeugnis achten.
FOCUS hat in Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt Rolf Schaefer die zentralen Punkte des
Arbeitszeugnisses für Sie zusammengefasst.
Der Experte Rolf Schaefer arbeitet in Hannover in seiner Kanzlei. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt er
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gewerkschaftsunabhängig die Interessen von Arbeitnehmern. Er ist als Autor u. a. durch das Fachbuch
„Das Nachweisgesetz – Auswirkungen auf den Arbeitsvertrag“ bekannt. Zudem führt er als Referent
Fortbildungen für Rechtsanwälte durch.
Wa s i s t e i n A r b e i t s z e u g n i s ?
Je nach Umfang unterscheiden die Juristen zwischen dem einfachen und dem qualifizierten
Arbeitszeugnis. Wird das Zeugnis während des laufenden Arbeitsverhältnisses erteilt, spricht man von
einem Zwischenzeugnis. Das einfache Arbeitszeugnis gibt nur Auskunft über die Dauer Ihres
Arbeitsverhältnisses und die Art Ihrer Tätigkeit. Das qualifizierte Zeugnis enthält zusätzlich Informationen
über Ihre erbrachte Leistung und Ihr Verhalten gegenüber den Mitarbeitern und ist wie folgt aufgebaut:
1 1. Einleitung mit Titel, Name, Geburtsdatum/-ort, Tätigkeitsbezeichnung und Dauer des
Arbeitsverhältnisses
2. Position mit Abteilung und Haupt- und Sonderaufgaben
3. Leistungen mit Arbeitsbereitschaft, -befähigung, -weise, -erfolg, Fachwissen und abschließen-
der zusammenfassender Bewertung
4. Verhalten gegenüber Vorgesetzten/Kollegen mit sozialer Kompetenz, Wertschätzung,
Informations- und Gesprächsverhalten, Team- und Überzeugungsfähigkeit
5. Beendigungsformel mit Dankes- und Bedauern-Formel, Zukunftswünsche
6. Ausstellungsdatum und Unterschriften
Als Arbeitnehmer können Sie selbst entscheiden, ob Ihr Arbeitgeber Ihnen ein einfaches oder ein
qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen soll.
Experten-
„Bevor Sie Ihr Wahlrecht ausüben, überlegen Sie gut. Es gibt grundsätzlich
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Tipp
kein Zurück. Wenn Sie sich für ein einfaches Zeugnis entscheiden, weil Sie Ihre
neue Stelle schon haben, fehlt Ihnen später, wenn Sie wieder eine neue Stelle suchen,
das Recht, doch noch ein qualifiziertes Zeugnis zu fordern.“
Da Sie sich mit diesem Zeugnis bewerben müssen, sollten Sie in der Regel immer auf einem qualifizierten
Zeugnis bestehen. Andernfalls erwecken Sie bei einem Arbeitgeber den Eindruck, dass Sie etwas zu verber-
gen haben und nur deswegen ein einfaches Arbeitszeugnis vorlegen. Auszubildende müssen immer ein
qualifiziertes Zeugnis erhalten. Beachten Sie: Einen Anspruch auf ein Zeugnis haben alle Personen, die in
einem Dienstverhältnis stehen. Dies ist unabhängig von der Beschäftigungsdauer oder der Art der
Tätigkeit. Somit haben auch freie Mitarbeiter, Geschäftsführer, Teilzeitbeschäftigte oder Geringbeschäftigte
einen Anspruch auf ein Zeugnis.FAKTEN AU F ABRU F
Das Arbeitszeugnis Seite 2 von 8
Experten-
„Sie wollen gehen? Verhandeln Sie mit Ihrem Arbeitgeber über die Dinge, die Sie
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Tipp
stören, oder einfach über eine Gehaltserhöhung von 20 Prozent ab dem nächsten
Monat. Wenn Sie sich bei dieser Verhandlung nicht durchsetzen können, verlangen
Sie den Entwurf eines Zeugnisses. Fällt es gut aus, können Sie leichter gehen. Fällt
es schlecht aus, verlangen Sie gezielte kurzfristige Fortbildung in den Bereichen, in
denen Sie sich angeblich noch deutlich verbessern können.“
Form
Das Arbeitszeugnis ist eine Urkunde und muss daher auch dementsprechend aussehen. Ihr Arbeitgeber ist
verpflichtet, das übliche Firmenbriefpapier zu verwenden. Sofern das Arbeitszeugnis Flecken oder
Eselsohren aufweist, sollten Sie es sofort zurückweisen. Jeder neue Arbeitgeber legt Ihnen dies bei Ihrer
Bewerbung als mangelnde Sorgfalt aus. Der Arbeitgeber darf nicht einzelne Textpassagen durch- oder
unterstreichen bzw. mittels kursiver oder fetter Schreibweise oder Ausrufezeichen hervorheben. In einer
unterstrichenen Telefonnummer sehen die Gerichte ein unerlaubtes Geheimzeichen. Es kann darin eine
Aufforderung an andere Arbeitgeber verstanden werden, den Zeugnisaussteller anzurufen.
Dagegen ist das Knicken eines Zeugnisses, um es beispielsweise dem Arbeitnehmer zuzuschicken,
grundsätzlich erlaubt. Jedoch muss es für Sie möglich sein, das geknickte Zeugnis so zu kopieren, dass eine
Falzung auf der Kopie nicht sichtbar wird. Ansonsten müssen Sie das Zeugnis nicht akzeptieren.
Inhalt
2
Sie haben einen Anspruch darauf, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen ein
• wahrheitsgemäßes,
• wohlwollendes,
• vollständiges und
• individuelles Arbeitszeugnis ausstellt.
Experten-
„Bitten Sie Ihren Arbeitgeber zunächst um einen Entwurf. Arbeitgebern und
È
.................
Tipp
Vorgesetzten macht es Mühe, ein perfektes Zeugnis zu erteilen. Wenn sie sich viel
Mühe geben und es anschließend trotzdem Ärger, Kritik oder weiteren Aufwand um
das Zeugnis gibt, reagieren die handelnden Personen manchmal verletzt.“
Der Arbeitgeber darf im Arbeitszeugnis keine unzutreffenden Angaben machen. Dies gilt für negative
und positive Bemerkungen über den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber läuft sonst Gefahr, sich
schadenersatzpflichtig zu machen. Sei es gegenüber dem neuen Arbeitgeber, der auf Grund dieser
Angaben einen Mitarbeiter eingestellt hat, oder sei es gegenüber dem Arbeitnehmer, der wegen eines
schlechten Zeugnisses keine neue Stelle bekommt.
Experten-
„Wenn die Fronten sich verhärtet haben und der Arbeitgeber ein Zeugnis nicht
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Tipp
erteilen oder berichtigen will, kann die schriftliche Androhung von Schadenersatz
gemäß § 254 BGB („Nur weil Ihr Zeugnis nicht – korrekt – vorliegt, werde ich die
angestrebte Position evtl. nicht bekommen. Für meinen zukünftigen Verdienstausfall
haben Sie dann einzustehen.“) notwendig und gleichzeitig hilfreich sein.“FAKTEN AU F ABRU F
Das Arbeitszeugnis Seite 3 von 8
„Wohlwollend“ bedeutet, dass ein Arbeitszeugnis den Arbeitnehmer nicht herabwürdigen darf und damit
dessen Chancen auf dem Arbeitsmarkt verschlechtert. Daher sind persönliche Anmerkungen und
Einschätzungen des Arbeitgebers fehl am Platz. Die Pflicht zu wahrheitsgemäßen und gleichzeitig wohl-
wollenden Angaben versuchen die Arbeitgeber mit den unterschiedlichsten Methoden zu umgehen. Eine
Möglichkeit ist das so genannte beredte Schweigen. Sofern Ihr Zeugnis generell oder in einzelnen
Bereichen keine Benotung enthält, ist dies ein Indiz für eine schlechte Bewertung. In vielen Berufen muss
ein glaubwürdiges Arbeitszeugnis Angaben über bestimmte Eigenschaften des Arbeitnehmers beinhalten.
Beispielsweise ist es üblich, bei einem Kraftfahrer „unfallfreies Fahren“ oder bei einer Kassiererin
„Ehrlichkeit“ zu attestieren. Weitere Beispiele sind: Kreativität bei Grafikern, Konstrukteuren oder
Werbefachleuten, Zuverlässigkeit bei Personalsachbearbeitern oder Buchhaltern, Führungsqualitäten bei
Vorgesetzten oder Fachwissen in technischen Berufen. Besonders bedenklich ist es, wenn Ihr Zeugnis keine
Angaben zum Verhalten gegenüber Mitarbeitern oder Vorgesetzten enthält. Dies kann Ihnen als ein
Problem im Umgang mit anderen Menschen ausgelegt werden.
Fehlen diese erforderlichen Informationen, geht ein anderer Arbeitgeber davon aus, dass eine positive
Aussage nicht möglich war. Überprüfen Sie daher Ihr Arbeitszeugnis auf solche – unter Umständen auch
nur unbeabsichtigten – Lücken, und bestehen Sie gegebenenfalls auf einem vollständigen Text.
Eine weitere Methode ist, unbedeutende Punkte oder selbstverständliche Angelegenheiten
herauszustellen. Dass ein Arbeitnehmer stets pünktlich war, seine Unterlagen geordnet hat oder eine
Führungskraft ihre Korrespondenz fristgerecht erledigt, wird allgemein erwartet. Sofern Ihr Arbeitszeugnis
ausschließlich derartige banale Angaben beinhaltet, sollten Sie diese streichen und Ihre wichtigsten
Leistungen aufnehmen lassen.
Experten-
„Ihr Arbeitgeber will, dass Sie gehen? Fordern Sie zunächst ein qualifiziertes
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Tipp
Zwischenzeugnis. Nun ist der Arbeitgeber in der Zwickmühle. Fällt das
3 Zwischenzeugnis schlecht aus, finden Sie schwieriger einen anderen Arbeitsplatz
und müssen mehr am jetzigen Arbeitsverhältnis festhalten. Erteilt der
Arbeitgeber Ihnen ein gutes Zwischenzeugnis, kann er später nicht behaupten, Sie
hätten schlecht gearbeitet oder seien wegen Ihrer Leistungen mit anderen
Arbeitnehmern nicht vergleichbar.“
Ein weiteres Augenmerk sollten Sie auf Einschränkungen richten. Typische Formulierungen sind beispiels-
weise „insgesamt“, „nicht unerheblich“ oder „keine geringen“, mit denen die Leistungen eingeschränkt
werden. Wer dies attestiert bekommt, hat nicht im vollen Umfang gearbeitet. Weiteres Stilmittel, um eine
negative Bewertung zum Ausdruck zu bringen, ist die Verwendung der Passivform. „Wurden dem
Arbeitnehmer Tätigkeiten übertragen“, zeigt dies ein fehlendes Engagement und geringe Initiative an.
Einige Arbeitgeber vertauschen die Reihenfolge der einzelnen Bewertungen. Anstatt Aussagen über die
Position und die Leistungen zu machen, loben sie das soziale Verhalten des Mitarbeiters. Da sich in der
Praxis die oben genannte Reihenfolge herausgebildet hat, könnten andere Arbeitgeber bei dahingehenden
Änderungen misstrauisch werden. Sofern Ihr qualifiziertes Zeugnis von dem oben aufgeführten Aufbau
abweicht, ist es empfehlenswert, ein neues Zeugnis zu verlangen. Besonders vorsichtig sollten Sie auch bei
ironischen Schlussbemerkungen sein wie „Wir wünschen ihm alles erdenkliche Gute“ oder „Für seine
Mitarbeit bedanken wir uns aufs Herzlichste“.
Beachten Sie: Als Arbeitnehmer haben Sie einen Anspruch darauf, dass Ihr Arbeitgeber ein Zeugnis erstellt.
Sie haben aber kein Recht darauf, dass er vorgegebene Formulierungen verwendet (so genannte
Formulierungsmacht). Arbeitnehmer sollten sich deshalb alle paar Jahre ein Zwischenzeugnis geben
lassen, wenn sie beim Arbeitgeber gerade besonderes Ansehen genießen.FAKTEN AU F ABRU F
Das Arbeitszeugnis Seite 4 von 8
Experten-
„Ihr letztes Zwischenzeugnis ist die Basis für das qualifizierte Schlusszeugnis.
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Tipp
Deshalb sollten Sie sich zunächst und möglichst noch vor
Ausspruch einer Kündigung darum bemühen, ein Zwischenzeugnis
zu erhalten. Dann sind die Beziehungen zum Arbeitgeber
noch nicht durch eine Kündigung oder eine Kündigungsschutzklage belastet.“
Zu folgenden Punkten darf der Arbeitgeber überhaupt keine Angaben machen:
• Gehalt und Zulagen
• Abmahnung und Kündigungsgrund (Ausnahme: betriebsbedingt, wenn der Arbeitnehmer
dies wünscht)
• Krankheiten, insbesondere Alkoholabhängigkeit und Behinderungen
• Abwesenheit wegen Urlaub, Fortbildung, Mutterschaftsurlaub usw.
• politische und religiöse Betätigungen wie Arbeit im Betriebsrat oder Gewerkschaft
• Vorstrafen
In der Praxis hat sich folgende Benotung herauskristallisiert:
Bewertung Formulierung
sehr gut „stets zu unserer/meiner vollsten Zufriedenheit“ oder „stets zu unserer
außerordentlichen Zufriedenheit“
gut „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“
befriedigend „zu unserer vollen Zufriedenheit“
ausreichend „zu unserer Zufriedenheit“ oder „stets zu unserer Zufriedenheit“,
mangelhaft insgesamt/weitgehend/im großen und ganzen zu unserer Zufriedenheit
4 ungenügend „er war bemüht/mit Eifer strebte er danach/es gelang ihm partiell zu unserer
Zufriedenheit“
Beachten Sie: Diese Benotung besitzt keine allgemeinverbindliche Gültigkeit, da es kein Gesetz gibt, das
diese Aspekte regelt. Daher sind auch abweichende Formulierungen denkbar.
Anhand der Schlussformel in einem Arbeitszeugnis erkennt ein anderer Arbeitgeber, wie das
Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber beendet wurde. Mit der Formulierung „. . . verlässt
uns auf eigenen Wunsch“ zeigen Sie anderen Arbeitgebern, dass Sie selbst gekündigt haben, und sind auf
der sicheren Seite. Dagegen bei Sätzen wie „einvernehmlich getrennt“ oder „Das Arbeitsverhältnis endet
am . . ..", haben Sie sich erst nach Differenzen mit dem Arbeitgeber geeinigt oder sind unter Umständen
gekündigt worden.
Durchaus üblich ist es, dass der Arbeitgeber sein Bedauern zum Ausdruck bringt, dass der Arbeitnehmer
den Betrieb verlässt, und ihm für sein weiteres Fortkommen viel Erfolg wünscht. Beachten Sie: Nach
neuer Rechtsprechung ist der Arbeitgeber jedoch nicht verpflichtet, eine solche Formulierung ins Zeugnis
aufzunehmen. Umso positiver ist eine dahingehende Formulierung Ihres Arbeitgebers.
Experten-
„Wenn der Arbeitgeber gekündigt hat oder einen Aufhebungsvertrag anbietet,
È
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Tipp
sollte das endgültige Zeugnis mit Punkt und Komma feststehen, bevor der
Arbeitnehmer die Frist für die Kündigungsschutzklage verstreichen lässt, einen
Aufhebungsvertrag oder gerichtlichen Vergleichsvorschlag akzeptiert.
Wenn der Arbeitgeber mit dem Zeugnis noch nicht so weit ist, sollte der
Arbeitnehmer sich die Formulierungsmacht übertragen lassen.“FAKTEN AU F ABRU F
Das Arbeitszeugnis Seite 5 von 8
Die Formulierungsmacht überträgt Ihnen der Arbeitgeber mit folgenden Worten: „Der Arbeitgeber
erteilt dem Arbeitnehmer ein qualifiziertes Zeugnis unter dem Beendigungsdatum, das einer
guten Beurteilung entspricht. Der Arbeitnehmer erhält hiermit das Recht, einzelne Formulierungen
austauschen zu lassen, soweit dem keine gewichtigen Interessen des Arbeitgebers, wie die
Wahrheitspflicht, entgegenstehen.“
Der Arbeitgeber oder ein bevollmächtigter Stellvertreter muss das Zeugnis unterschreiben und mit
dem Datum versehen. Der Arbeitgeber darf Ihr Ausscheiden nur begründen, wenn Sie dem zustimmen.
Das Zeugnis sollte unter dem Beendigungsdatum erteilt sein. Wenige Tage vorher oder später hat der
Arbeitnehmer auch zu akzeptieren. Der Arbeitgeber muss es rückdatieren, wenn sich der Arbeitnehmer
rechtzeitig, das heißt vor dem Ablauf der Kündigungsfrist um sein Zeugnis gekümmert hat. Bei
einer größeren zeitlichen Lücke könnte ein anderer Arbeitgeber vermuten, dass Sie Ärger wegen des
auszustellenden Zeugnisses gemacht haben oder sich einfach nicht um die Papiere gekümmert haben –
ein Eindruck, den Sie in beiden Fällen vermeiden sollten.
S e l b e r v e r fa s s e n
Einige Arbeitgeber bieten ihren Angestellten an, das Arbeitszeugnis selbst zu schreiben. Nehmen Sie dieses
Angebot an, wenn Sie dies selbst können oder sich fachlichen Rat für die Zeugnisgestaltung holen können.
Schreiben Sie sich ein realistisches, nur etwas geschöntes Zeugnis. Sie sollten bedenken, dass zu viel
Eigenlob nicht glaubwürdig ist. Wenn nicht schon im Bewerbungsgespräch, fliegt das falsche Zeugnis bei
der Arbeit auf.
Falls Sie mit Ihrem Arbeitgeber über einen Aufhebungsvertrag verhandeln, sollten Sie dabei auch das
zu erteilende Zeugnis exakt festlegen. Dabei ist es von Vorteil, wenn Sie bereits einen eigenen Vorschlag
5 mit in die Vertragsverhandlungen einbringen. In dem Aufhebungsvertrag können Sie auf diesen Vorschlag
verweisen lassen und den Text als Anlage dem Vertrag beifügen. Die Praxis zeigt, dass der Arbeitgeber die
Vorgaben häufig akzeptiert.
Zwischenzeugnis
Einen generellen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis gibt es nicht. Nur wenn Ihr Vorgesetzter wechselt oder
sich Ihr Aufgabenbereich ändert, können Sie von Ihrem Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis verlangen. Damit
haben Sie die Möglichkeit, dass Ihre guten Leistungen korrekt bewertet und festgehalten werden. Bei
einem späteren Arbeitszeugnis muss der Arbeitgeber diese Angaben berücksichtigen. Sie können auch ein
Zwischenzeugnis fordern, wenn Sie sich um eine andere Stelle bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber oder bei
einem anderen Arbeitgeber bewerben wollen. Der Arbeitgeber muss auch in diesem Fall Ihrem Wunsch
nachkommen. In der Regel hat jedoch ein anderer Arbeitgeber Verständnis, dass Sie nicht unbedingt ein
Zwischenzeugnis der Bewerbung beilegen, da Sie ansonsten gegenüber Ihrem bisherigen Arbeitgeber die
Wechselabsichten dokumentieren würden.
Experten-
„Falls auf Ihr Arbeitsverhältnis Tarifverträge Anwendung finden, kann auch ein
È
.................
Tipp
Blick in den Manteltarifvertrag hilfreich sein. Solche Rahmentarifverträge enthalten
teilweise Bestimmungen zu der Frage, in welchen anderen Fällen ein Arbeitnehmer
noch einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zwischenzeugnis hat.“
Das Zwischenzeugnis muss wie ein normales Arbeitszeugnis aufgebaut sein, nur ohne Beendigungstermin,
Bedauern-Formel und ohne Zukunftswünsche. Häufig wird der Grund angegeben, warum dieses
Zwischenzeugnis erteilt wird.FAKTEN AU F ABRU F
Das Arbeitszeugnis Seite 6 von 8
Ausstellungszeitpunkt
Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz zu erleichtern, indem er
Ihnen rechtzeitig vor Vertragsende ein Zwischenzeugnis ausstellt. Sie haben deswegen bereits einen
Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, wenn Sie oder der Arbeitgeber die Kündigung erklären. Damit müssen
Sie nicht warten, bis die Kündigungsfrist abgelaufen ist. Nach dem Ausscheiden haben Sie gemäß der
Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ungefähr ein Jahr Zeit, ein Zeugnis zu fordern. Sofern Sie nicht inner-
halb dieses Zeitraums den Arbeitgeber ermahnen, verwirken Sie in der Regel Ihr Recht auf ein qualifiziertes
Zeugnis. Ein einfaches Zeugnis muss der Arbeitgeber aber auch etliche Jahre nach dem Ausscheiden
ausstellen. Beachten Sie: Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ein Zeugnis zurückzudatieren. Maßgeblich
ist der Zeitpunkt, an dem Sie ihn das erste Mal auffordern.
Experten-
„Eine mündliche Aufforderung reicht zwar, nur kann der Arbeitnehmer seine
È
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Tipp
Aufforderung zur Zeugniserteilung später evtl. nicht beweisen. Sicherer ist daher
eine schriftliche Aufforderung mit Empfangsbestätigung des Arbeitgebers
auf einer Kopie oder Abschrift.“
Bei anderen Arbeitgebern kann eine große Differenz zwischen dem Ausscheiden und dem Datum des
Zeugnisses zu Spekulationen führen. Entweder in der Form, dass es Ärger über das Zeugnis gab oder Sie
sich nicht um die Papiere gekümmert haben.
Sie müssen sich in der Regel das Zeugnis beim Arbeitgeber selbst abholen. Nur in Ausnahmesituationen,
wenn beispielsweise Sie das Zeugnis wegen eines Ortswechsels nur unter großem Aufwand abholen
können oder es am letzten Arbeitstag mit den anderen Arbeitspapieren nicht fertig war, muss der
Arbeitgeber das Zeugnis zuschicken oder gar bringen. Die Kosten bei einem Versand und die Gefahr, dass
das Zeugnis verloren geht, liegen beim Arbeitnehmer.
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Berichtigung
Falls Ihr Arbeitszeugnis nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, können Sie es vom Arbeitgeber
berichtigen lassen. Dieser Anspruch besteht zum Beispiel, wenn das Arbeitszeugnis nicht der äußeren Form
entspricht oder inhaltlich nicht korrekt ist. Berichtigung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Ihnen
ein komplett neues Zeugnis zusteht. Weigert sich Ihr Arbeitgeber, das Zeugnis zu ändern, müssen Sie die-
sen Anspruch gerichtlich durchsetzen. Nach der Rechtsprechung der Gerichte muss der Arbeitgeber vor
Gericht beweisen, dass der Zeugnisinhalt zutrifft. Vom Arbeitnehmer wird häufig verlangt, dass er die
Gründe für ein besonders gutes Zeugnis darlegt und gegebenenfalls beweist. In extremen Fällen kann es
dabei so weit kommen, dass Mitarbeiter vor Gericht als Zeugen aussagen müssen. Üblicherweise einigen
sich aber die Parteien im Gütetermin über den Inhalt eines Zeugnisses. Bei einer Berichtigung ist der
Arbeitgeber verpflichtet, das Zeugnis ausnahmsweise auf das ursprüngliche Datum auszustellen.
Experten-
„Die Kosten für gesetzliche Gebühren bei Zeugnisstreitigkeiten sind grundsätzlich
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Tipp
bei einer Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrecht gedeckt.
Eine Klage auf Zeugniserteilung oder Berichtigung können Sie auch selbst beim
Arbeitsgericht schriftlich einreichen. Dort gibt es auch eine Rechtsantragsstelle,
die Ihre Klage schriftlich aufnimmt. Ihren Arbeitsvertrag und die letzte
Gehaltsabrechnung sollten Sie mit zum Arbeitsgericht nehmen.“FAKTEN AU F ABRU F
Das Arbeitszeugnis Seite 7 von 8
Liegen folgende Punkte vor, können Sie von einem kompletten Zeugnis ausgehen:
• Briefpapier der Firma verwendet
• Überschrift vorhanden
• persönliche Angaben (Vor- und Nachname, akademischer Titel, Geburtsdatum, Ort) korrekt
• Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses in Ordnung
• sämtliche Zeugnisbausteine enthalten, im ausgewogenen Verhältnis und ausführlich dargestellt
• Reihenfolge eingehalten
• Unwichtiges nicht besonders hervorgehoben
• Leistung, Position und Verhalten korrekt benotet
• spezielle Fachkenntnisse angegeben
• Führungskraft richtig bewertet
• Datum von Vertragsende und Zeugnisausstellung übereinstimmend
• Dankes- und Bedauern-Formel geschrieben
• Unterschrift des Arbeitgebers vorhanden
Anhang: Die Bedeutung der gängigsten Geheimcodes
mangelhafte Leistung . . . hat sich bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden
. . . erledigte die übertragenen Arbeiten mit Fleiß und war stets
willens, sie termingerecht zu beenden
. . . war wegen seiner Pünktlichkeit stets ein gutes Vorbild
. . . schätzen wir ihn als einen eifrigen Mitarbeiter, der die ihm
gemäßen Aufgaben schnell und sicher bewältigen kann
. . . hat sich mit großem Eifer an diese Aufgabe herangemacht und
war auch erfolgreich
. . . hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt
fehlendes Engagement . . . zeigte für die Arbeit Verständnis
. . . hat alle übertragenen Arbeiten ordnungsgemäß erledigt
7 . . . verfügt über Fachwissen und zeigt ein gesundes Selbstvertrauen
. . . hat unserem Unternehmen großes Interesse entgegengebracht
. . . ist ein zuverlässiger/gewissenhafter Mitarbeiter
fehlender Erfolg . . . erledigte alle Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse
. . . müssen wir ihm bescheinigen, dass er sich den ihm übertra-
genen Aufgaben mit Eifer gewidmet hat
. . . hat nie zu Klagen Anlass gegeben
mangelhafte Führungsqualitäten . . . koordinierte er die Arbeit seiner Mitarbeiter und gab klare
Anweisungen
. . . lernten wir ihn als umgänglichen Kollegen kennen
nachgiebig . . . wann immer Probleme auftraten, zeigte er sich stets kompro-
missbereit
. . . war bei unseren Kunden schnell beliebt
unangenehmer Kollege . . . war tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen
. . . verstand er es stets seine Interessen in unserem Unternehmen
durchzusetzen
Probleme mit Alkohol . . . trug durch seine Geselligkeit zur Verbesserung des
Betriebsklimas bei
. . . durch seine anpassungsfähige und freundliche Art war er im
Unternehmen sehr geschätzt
sucht Sexkontakt mit Kollegen . . . bewies stets Einfühlungsvermögen für die Belange der
Belegschaft
Schwierigkeiten mit den . . . galt im Kollegenkreis als toleranter Mitarbeiter
Vorgesetzten . . . ist sowohl innerhalb als auch außerhalb unseres Betriebs enga-
giert für die Interessen der Kollegen eingetreten
. . . ist mit seinem Vorgesetzten gut zurechtgekommen
. . . möchten wir seine Fähigkeit hervorheben, die Aufgaben mit
vollem/großem Erfolg zu delegierenFAKTEN AU F ABRU F
Das Arbeitszeugnis Seite 8 von 8
Wir sind froh, diesen Mitarbeiter los zu falscher oder alter Briefbogen
sein.
Ruf doch mal an Besondere Telefonnummer wie die Durchwahl des
Geschäftsführers oder Personalleiters
Zeugnis ist später ausgestellt, rückdatiert Anschriftenfeld ausgefüllt
und zugeschickt worden
Schön, dass wir den Mitarbeiter los sind Datum, das deutlich vom Beendigungstermin abweicht:
Datum vor dem Beendigungstermin
Es gab Ärger mit dem Zeugnis oder dem Datum nach dem Beendigungstermin
Ausscheiden (z. B. mit einer Kündigungs-
schutzklage des Arbeitnehmers).
Keine feste Bindung, ständig auf der Ihre Anschrift im Einleitungssatz
Flucht? Umzüge werden von Zeugnis zu
Zeugnis sichtbar.
Dieses Zeugnis wollte keiner gern unter- Unterschrift falsch (nur Handzeichen, Sekretärin, kein
schreiben, aber irgendwer musste es tun. Vorgesetzter)
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Beachten Sie:
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gedacht. Trotzdem können wir keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Ausführungen
und Formulierungen übernehmen. Für verbindliche Auskünfte oder bei besonders schwierigen
Sachverhalten wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.
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Redaktion: FOCUS-Daten (Tel.: 0 89/92 50-14 57, Fax: 0 89/92 50-15 07):
Karl-Richard Eberle; Marc Langner, Klaus Patzak, Gudula Pollmann,
Anna-Maria Stellmann
Dokumentation/Schlussredaktion: Dr. Martin Seidl, Petra Kerkermeier
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