Einreisebedingungen: Niederlande - EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER

 
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Einreisebedingungen:
                                            Niederlande

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER
   Medizinische Hinweise
   Für die Niederlande selbst gibt es keine Impfvorschriften oder andere besondere Hinweise.
   Aktuelle medizinische Hinweise
   Zika-Virus-Infektion
   In der Karibik, inklusive Curaçao, Aruba, Bonaire, St. Maarten, wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken
   übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene
   Kinder eine Gefahr darstellt. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur
   Verfügung.
   Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen
   Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen
   in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
   Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur
   Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch Schutzmaßnahmen Mückenstiche.
   Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden im Merkblatt Zika-Virus des Gesundheitsdienstes.

   Impfschutz
   In Aruba, Curaçao und St Maarten sowie in den besonderen Gemeinden der Niederlande Bonaire, St Eustatius und Saba (die in
   der Karibik gelegenen Gebiete des Königreichs der Niederlande) gelten die folgenden besonderen Vorschriften und Hinweise:
   Bei Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet ist der Nachweis einer Gelbfieberimpfung vorgeschrieben. Ausgenommen sind
   Kinder unter neun Monaten.
   Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und
   Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
   Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio
   (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.
   Als Reiseimpfungen werden, abhängig von den Aufenthaltsbedingungen ggfs. auch Impfungen gegen Hepatitis B, für die
   niederländischen Antillen zusätzlich noch gegen Hepatitis A und ggfs. Typhus und Tollwut empfohlen.
   Bei einem Langzeitaufenthalt für Schüler/Studenten wird in den Niederlanden, nicht in den in der Karibik gelegenen Gebieten),
   auch eine Impfung gegen Meningokokken ACWY empfohlen.
   Die folgenden Krankheiten treten mit Ausnahme von HIV/AIDS nur auf den in der Karibik gelegenen Gebieten des Königreichs
   der Niederlande, nicht aber in den Niederlanden selbst auf:

   Dengue-Fieber
   Durch den Stich tagaktiver Stechmücken kommt es zur Übertragung von Dengue. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber,
   Hautausschlag sowie ausgeprägten Gelenkschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der
   Lokalbevölkerung schwerwiegende Komplikationen inklusive möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden extrem
   selten. Da es derzeit weder eine Impfung/ Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gibt, besteht einzig als präventive
   Maßnahme die Vermeidung von Mückenstichen.

   Chikungunya
   Seit 2014 gibt es wie in anderen Gebieten der Karibik auch (ausgehend von St. Martin u.a.) erste bestätigte Erkrankungsfälle
   von Chikungunya auf Aruba. Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s.o.) und wird ebenfalls über Aedes-
   Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u.g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten.

   Malaria
   Alle Inseln der in der Karibik belegenen Gebiete des Königreichs der Niederlande gelten als malariafrei.

   Persönlicher Mückenschutz
   Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in Risikogebieten empfohlen:
      körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
      ganztätig (Dengue, Chikungunya, Zika) Insektenschutzmittel (Repellentien) auf alle freien Körperstellen wiederholt
      aufzutragen,
      ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz schlafen.

   HIV/AIDS
   Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich
   ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

   Durchfallerkrankungen
   Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.

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Niederlande
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie
   Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen
   und Zähneputzen -wo möglich- Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie
   unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo
   angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden.

   Bilharziose
   Bilharziose ist in einigen Landesteilen nicht sicher auszuschließen, daher sollte Süßwasserkontakt generell gemieden werden.

   Ciguatera
   Eine Intoxikation kann saisonal gehäuft beim Verzehr belasteter größerer Raubfische auftreten und ist unabhängig vom
   vorherigen Erhitzen. Bitte beachten Sie die Warnhinweise vor Ort.

   Medizinische Versorgung
   Das Versorgungsniveau in den Niederlanden entspricht europäischem Standard. In den in der Karibik belegenen Gebieten des
   Königreichs der Niederlande ist allerdings mit deutlichen Einschränkungen zu rechnen.
   Bundesbürger, wie alle anderen -Bürger, die sich vorübergehend in den Niederlanden (nicht aber in den in der Karibik
   belegenen Gebieten des Königreichs der Niederlande!) aufhalten, können nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im
   Krankheitsfall Leistungen nach niederländischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis wird eine vor dem Antritt
   der Reise von der deutschen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt.
   Ausführliche Informationen finden sich auf der Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland
   www.dvka.de
   (z. B. unter Publikationen, Merkblätter "Urlaub im Ausland")
   Ferner erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.
   Die in der Karibik helegenen Gebieten des Königreichs der Niederlande deckt die deutsche gesetzliche Krankenkasse
   grundsätzlich nicht ab!
   Unabhängig davon wird auch für die Niederlande selbst dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine
   Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht
   übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in
   Privatkliniken).
   Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
   Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende
   Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
   Die Angaben sind:
       zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
       auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
       kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
       immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
       Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
       trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte
       abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

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   Allgemeine Reiseinformationen
   Das Königreich der Niederlande besteht aus den Niederlanden und den Ländern Curação, St. Maarten und Aruba, sowie
   besonderen Gemeinden der Niederlande Bonaire, St. Eustatius und Saba (Karibischer Teil der Niederlande).
   Das Generalkonsulat Amsterdam ist die zuständige konsularische Vertretung auch für den karibischen Teil der Niederlande.
   In Oranjestad, Aruba und in Willemstad, Curação gibt es deutsche Honorarkonsuln, an die sich Reisende in Notfällen wenden
   können.

   Straßenverkehr und Bußgelder
   Bußgeld- und Gebührenzahlungen werden in den Niederlanden sehr streng kontrolliert. Nichtgezahlte Bußgelder oder Gebühren
   werden auch bei einer späteren Wiedereinreise in die Niederlande geahndet. Die Polizei kann bei noch offenen Forderungen
   das Fahrzeug beschlagnahmen, wenn es durch den Kostenschuldner gefahren wird, auch wenn der Fahrer nicht Eigentümer
   des Fahrzeugs ist.
   Darüber hinaus können Kostenschuldner z. B. bei der Einreisekontrolle auf dem Flughafen Schiphol bis zur Zahlung der
   ausstehenden Beträge in Polizeigewahrsam genommen werden.

   Versorgung im Notfall
   Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug
   nach Deutschland abdeckt, siehe auch

   Medizinische Versorgung.
   [20690]

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE, SCHWEIZERISCHE UND
    ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGER
   Gesundheitsvorsorge
   Übersicht
   Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die

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Niederlande
Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Im Krankheitsfall wendet man sich an
   einen praktischen Vertragsarzt (Huisarts) oder Vertragszahnarzt (Tandarts) der Allgemeinen Krankenkasse ANOZ (Algemeen
   Nederlands Onderling Ziekenfonds). Zahnärztliche Behandlungen sind jedoch im Allgemeinen bei über 18-Jährigen stark
   eingeschränkt. Außerhalb der EU bestehen gegenseitige Gesundheitsversicherungsabkommen zwischen den Niederlanden und
   Kap Verde, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien und der Türkei.

   In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen
   Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird
   deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt,
   die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

   Für Polizei, Feuerwehr oder Notfallambulanz wählt man landesweit die Rufnummer 112.

   Impfungen

     Titel                       Besondere Vorsichtsmaßnahmen                     Gesundheitszeugnis erforderlich

       Essen & Trinken            -                                                -

       Malaria                    Nein                                             -

       Typhus & Polio             Nein                                             -

       Cholera                    Nein                                             -

       Gelbfieber                 Nein                                             -

   Andere Risiken
   Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie,
   Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
   Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern,
   Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

   Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen
   Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
   Die Niederlande gilt als frei von urbarner Tollwut. In den Niederlanden sind nur Fledermäuse Überträger von Tollwut. Für
   Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei
   Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

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   Pass- und Visabestimmungen
   Notwendige Einreisedokumente

     Titel               Pass               Visum                Rückflugticket              Personalausweis/Identitätskarte
                         erforderlich       erforderlich         erforderlich

       Türkei             Ja                  2                   Ja                          -

       Andere EU-         Ja/1                Nein                Nein                        Ja
       Länder

       Schweiz            Ja/1                Nein                Nein                        Ja

       Österreich         Ja/1                Nein                Nein                        Ja

       Deutschland        Ja/1                Nein                Nein                        Ja

   Personalausweise/Identitätskarten
   [1] U.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem
   Personalausweis/Identitätskarte einreisen:

Einreisebedingungen:                                                                                                    Seite 3 von 7
Niederlande
EU-Länder und Schweiz.

   Reisepassinformationen
   Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger
   ist. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.

   Der Reisepass von deutschen Staatsbürgern darf seit maximal einem Jahr, der von österreichischen Staatsbürgern seit maximal
   fünf Jahren abgelaufen sein. Achtung: Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel wie Flugzeug oder Bahn sowie Flughäfen und
   Banken (Bargeldabhebung) akzeptieren ausschließlich gültige Ausweisdokumente.
   Hinweis: In den Niederlanden besteht für Personen ab 14 Jahren Ausweispflicht. Das Ausweisdokument muss ein Lichtbild
   enthalten.

   Anmerkung zum Reisepass
   Die Niederlande sind Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).

   Visainformationen
   Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
   (a) EU-Länder und Schweiz.
   (b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco sowie einen
   noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültigen Reisepass besitzen (Aufenthalt in den Niederlanden darf 90
   Tage in einem Gesamtzeitraum von 180 Tagen nicht überschreiten). Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre
   ausgestellt worden sein.

   Einreise mit Kindern
   Deutsche: Personalausweis, Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
   Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
   Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
   Türken: Eigener Reisepass.
   Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
   Hinweis: Allein reisende Minderjährige unter 17 Jahren sollten eine schriftliche Einverständniserklärung der
   Eltern/Sorgeberechtigten mitführen.
   Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument
   (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

   Einreise mit Haustieren
   Für Papageien, Sittiche und andere Vogelarten aus allen Ländern wird bis zu 5 Tieren pro Person kein Gesundheitszeugnis
   benötigt. Die Vögel dürfen aber nicht auf der Liste der geschützten Vogelarten stehen.
   Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis
   (pet pass) bzw. einen nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und
   müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem
   Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf
   5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen.

   Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende
   zusätzliche Vorschrift:
   Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der
   Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt
   nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das
   Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden
   sind.

   Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco,
   Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die
   Einfuhr benutzt werden.

   Bearbeitungsdauer
   Kurzfristiger Aufenthalt: max. 15 Arbeitstage, in Ausnahmefällen 30 bis 60 Arbeitstage.
   Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

   Gültigkeit
   Kurzzeitvisum: bis zu 90 Tage. Transitvisum: bis zu 5 Tage.

Einreisebedingungen:                                                                                                     Seite 4 von 7
Niederlande
Aufenthaltsverlängerung
   Ein Antrag auf Verlängerung eines Visums kann nur bei der Ausländerbehörde im Aufenthaltsort gestellt werden. Das Visum
   kann nur bis zu einer Aufenthaltsdauer von insgesamt drei Monaten verlängert werden. Eine diese drei Monate überschreitende
   Verlängerung wird in sehr besonderen Ausnahmefällen gewährt. In diesem Fall beschränkt sich das Visum ausschließlich auf die
   Niederlande und die Aufenthaltsdauer darf nicht mehr als sechs Monate betragen. Die Verlängerung des Visums ist
   gebührenpflichtig.

   EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als 3 Monate in den Niederlanden aufhalten möchten, müssen sich ihr
   Aufenthaltsrecht unter Vorlage ihres Reisepasses bei der zuständigen Verwaltungsbehörde der Gemeinde, in der sie wohnen,
   bestätigen lassen. Darüberhinaus müssen sie sich beim Immigratie- en Naturalisatiedienst (IND) anmelden. Die Anmeldung beim
   IND ist Plicht, eine Unterlassung beeinträchtigt aber nicht das Aufenthaltsrecht eines EU-Bürgers oder Schweizers. Jedoch
   können dann keine sozialen Ansprüche mehr geltend gemacht werden oder ein Kredit bei der Bank beantragt werden.

   Transit
   Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland mit dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-
   Schengenland weiterfliegen, über gültige Weiterreisepapiere verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein
   Transitvisum.

   Visaarten und Kosten
   Einreise- (Kurzzeit-/Langzeitvisum) und Transitvisum.

   Kosten
   Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft.
   Schengen-Visum: 60 €.

   Antrag erforderlich
   Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen
   konsularischen Vertretungen.
   Schengen-Visum:
   (a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der
   ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
   (b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und
   Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z.
   B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
   (c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für
   Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer
   Kostenübernahmeverpflichtung.
   (d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die
   Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden
   gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat
   abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat
   tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des
   Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
   (e) Visumgebühr.
   (f) 1 aktuelles biometrisches Passfoto (3,5 x 4,5 cm).
   (g) 1 ausgefülltes Antragsformular (downloadbar auf den Internetseiten der zuständigen diplomatischen Vertretungen).

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   Geld
   Geldwechsel
   Wechselstuben sind mit »GWK« gekennzeichnet.

   Währung
   1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500
   Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
   Anmerkung: In den Niederlanden gilt das Gesetz, dass die Kassen landesweit die Endbeträge auf 5 Cent ab- oder aufrunden
   müssen. 1 und 2 Cent-Münzen werden deshalb im Bargeldverkehr nicht mehr gebraucht. In Supermärkten und in kleineren
   Geschäften werden keine 100- und 200-Euro-Scheine akzeptiert. Der 500-Euro-Schein nur von wenigen Restaurants und
   Geschäften akzeptiert.

   Devisenbestimmungen
   Für Reisende innerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und

Einreisebedingungen:                                                                                                    Seite 5 von 7
Niederlande
Fremdwährungen.

   Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 € oder mehr (oder den Gegenwert in anderen
   Währungen oder anderen leicht konvertiblen Werten wie auf Dritte ausgestellte Schecks) mit sich führen, müssen diesen Betrag
   bei den Zollbehörden anmelden.

   Kreditkarten
   Mastercard, American Express, Diners Club und Visa werden angenommen. Diese Karten werden auch in allen GWK-Büros und
   Wechselstuben anerkannt. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Kartenzahlung ist weit verbreitet und für
   Euromitglieder kostenfrei.

   Reiseschecks
   Werden als Zahlungsmittel selten akzeptiert.

   Öffnungszeiten der Bank
   Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Nur die größten Bankfilialen haben auch samstags geöffnet.

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   Zollfrei Einkaufen
   Überblick
   Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei in die Niederlande eingeführt werden:
   200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g Tabak (Personen ab 17 J.);
   1 l Spirituosen oder 2 l Sekt oder 2 l süßer Wein (z.B. Sherry, Portwein) (Personen ab 17 J.);
   4 l Wein (Personen ab 17 J.);
   16 l Bier;
   Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem
   Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 175 €.
   Alkoholika und Tabakwaren können nur von Personen eingeführt werden, die über 17 Jahre alt sind. Weitere Informationen über
   die Zollbestimmungen sind einer Broschüre der Niederländischen Botschaft zu entnehmen. Anfragen über Importbestimmungen
   sollten an die Niederländische Botschaft oder an die Industrie- und Handelskammer gerichtet werden.

   Verbotene Importe
   Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern
   (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).

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    HINWEISE ZU EINREISE- UND GESUNDHEITSPOLIZEILICHEN INFORMATIONEN
   Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Informationen lediglich allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des
   Bestimmungslandes sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten zum Gegenstand haben, die zudem Änderungen unterliegen
   können. Über weitere für Sie und Ihre Mitreisenden maßgebliche Einreise- und Gesundheitsbestimmungen sowie deren aktuellen
   Stand bis zu Ihrer Abreise informieren Sie sich bitte bei Ihrer Vertriebsstelle, auf www.tui.com/einreisebestimmungen oder bei den
   für Sie zuständigen Botschaften/Konsulaten.

   Die Informationen zu den Pass- und Visumerfordernissen veröffentlichen wir mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel
   Media.

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    QUELLENANGABEN
   [20690] Niederlande - Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt - Stand - 26.03.2018 (Unverändert gültig seit:
   31.01.2018)
   Haftungsausschluss
   Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig
   eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für
   eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch
   ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere
   Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
   jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen
   diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Einreisebedingungen:                                                                                                        Seite 6 von 7
Niederlande
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie
   einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung,
   abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende
   Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

   [col] Der Reiseführer - Columbus Travel Media Ltd. - Stand - 26.03.2018 (Unverändert gültig seit: 31.01.2018)
   Information
   Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von
   Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.

Einreisebedingungen:                                                                                                Seite 7 von 7
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