Einreisebedingungen: Niederlande - EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Einreisebedingungen: Niederlande EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER Medizinische Hinweise Für die Niederlande selbst gibt es keine Impfvorschriften oder andere besondere Hinweise. Aktuelle medizinische Hinweise Zika-Virus-Infektion In der Karibik, inklusive Curaçao, Aruba, Bonaire, St. Maarten, wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellt. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist. Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch Schutzmaßnahmen Mückenstiche. Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden im Merkblatt Zika-Virus des Gesundheitsdienstes. Impfschutz In Aruba, Curaçao und St Maarten sowie in den besonderen Gemeinden der Niederlande Bonaire, St Eustatius und Saba (die in der Karibik gelegenen Gebiete des Königreichs der Niederlande) gelten die folgenden besonderen Vorschriften und Hinweise: Bei Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet ist der Nachweis einer Gelbfieberimpfung vorgeschrieben. Ausgenommen sind Kinder unter neun Monaten. Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden, abhängig von den Aufenthaltsbedingungen ggfs. auch Impfungen gegen Hepatitis B, für die niederländischen Antillen zusätzlich noch gegen Hepatitis A und ggfs. Typhus und Tollwut empfohlen. Bei einem Langzeitaufenthalt für Schüler/Studenten wird in den Niederlanden, nicht in den in der Karibik gelegenen Gebieten), auch eine Impfung gegen Meningokokken ACWY empfohlen. Die folgenden Krankheiten treten mit Ausnahme von HIV/AIDS nur auf den in der Karibik gelegenen Gebieten des Königreichs der Niederlande, nicht aber in den Niederlanden selbst auf: Dengue-Fieber Durch den Stich tagaktiver Stechmücken kommt es zur Übertragung von Dengue. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gelenkschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung schwerwiegende Komplikationen inklusive möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung/ Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gibt, besteht einzig als präventive Maßnahme die Vermeidung von Mückenstichen. Chikungunya Seit 2014 gibt es wie in anderen Gebieten der Karibik auch (ausgehend von St. Martin u.a.) erste bestätigte Erkrankungsfälle von Chikungunya auf Aruba. Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s.o.) und wird ebenfalls über Aedes- Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u.g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten. Malaria Alle Inseln der in der Karibik belegenen Gebiete des Königreichs der Niederlande gelten als malariafrei. Persönlicher Mückenschutz Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in Risikogebieten empfohlen: körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), ganztätig (Dengue, Chikungunya, Zika) Insektenschutzmittel (Repellentien) auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz schlafen. HIV/AIDS Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Durchfallerkrankungen Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einreisebedingungen: Seite 1 von 7 Niederlande
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen -wo möglich- Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden. Bilharziose Bilharziose ist in einigen Landesteilen nicht sicher auszuschließen, daher sollte Süßwasserkontakt generell gemieden werden. Ciguatera Eine Intoxikation kann saisonal gehäuft beim Verzehr belasteter größerer Raubfische auftreten und ist unabhängig vom vorherigen Erhitzen. Bitte beachten Sie die Warnhinweise vor Ort. Medizinische Versorgung Das Versorgungsniveau in den Niederlanden entspricht europäischem Standard. In den in der Karibik belegenen Gebieten des Königreichs der Niederlande ist allerdings mit deutlichen Einschränkungen zu rechnen. Bundesbürger, wie alle anderen -Bürger, die sich vorübergehend in den Niederlanden (nicht aber in den in der Karibik belegenen Gebieten des Königreichs der Niederlande!) aufhalten, können nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach niederländischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis wird eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt. Ausführliche Informationen finden sich auf der Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland www.dvka.de (z. B. unter Publikationen, Merkblätter "Urlaub im Ausland") Ferner erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen. Die in der Karibik helegenen Gebieten des Königreichs der Niederlande deckt die deutsche gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht ab! Unabhängig davon wird auch für die Niederlande selbst dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. [20690] Allgemeine Reiseinformationen Das Königreich der Niederlande besteht aus den Niederlanden und den Ländern Curação, St. Maarten und Aruba, sowie besonderen Gemeinden der Niederlande Bonaire, St. Eustatius und Saba (Karibischer Teil der Niederlande). Das Generalkonsulat Amsterdam ist die zuständige konsularische Vertretung auch für den karibischen Teil der Niederlande. In Oranjestad, Aruba und in Willemstad, Curação gibt es deutsche Honorarkonsuln, an die sich Reisende in Notfällen wenden können. Straßenverkehr und Bußgelder Bußgeld- und Gebührenzahlungen werden in den Niederlanden sehr streng kontrolliert. Nichtgezahlte Bußgelder oder Gebühren werden auch bei einer späteren Wiedereinreise in die Niederlande geahndet. Die Polizei kann bei noch offenen Forderungen das Fahrzeug beschlagnahmen, wenn es durch den Kostenschuldner gefahren wird, auch wenn der Fahrer nicht Eigentümer des Fahrzeugs ist. Darüber hinaus können Kostenschuldner z. B. bei der Einreisekontrolle auf dem Flughafen Schiphol bis zur Zahlung der ausstehenden Beträge in Polizeigewahrsam genommen werden. Versorgung im Notfall Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung. [20690] EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE, SCHWEIZERISCHE UND ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGER Gesundheitsvorsorge Übersicht Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Einreisebedingungen: Seite 2 von 7 Niederlande
Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Im Krankheitsfall wendet man sich an einen praktischen Vertragsarzt (Huisarts) oder Vertragszahnarzt (Tandarts) der Allgemeinen Krankenkasse ANOZ (Algemeen Nederlands Onderling Ziekenfonds). Zahnärztliche Behandlungen sind jedoch im Allgemeinen bei über 18-Jährigen stark eingeschränkt. Außerhalb der EU bestehen gegenseitige Gesundheitsversicherungsabkommen zwischen den Niederlanden und Kap Verde, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien und der Türkei. In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Für Polizei, Feuerwehr oder Notfallambulanz wählt man landesweit die Rufnummer 112. Impfungen Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich Essen & Trinken - - Malaria Nein - Typhus & Polio Nein - Cholera Nein - Gelbfieber Nein - Andere Risiken Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden. Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen. Die Niederlande gilt als frei von urbarner Tollwut. In den Niederlanden sind nur Fledermäuse Überträger von Tollwut. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. [col] Pass- und Visabestimmungen Notwendige Einreisedokumente Titel Pass Visum Rückflugticket Personalausweis/Identitätskarte erforderlich erforderlich erforderlich Türkei Ja 2 Ja - Andere EU- Ja/1 Nein Nein Ja Länder Schweiz Ja/1 Nein Nein Ja Österreich Ja/1 Nein Nein Ja Deutschland Ja/1 Nein Nein Ja Personalausweise/Identitätskarten [1] U.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen: Einreisebedingungen: Seite 3 von 7 Niederlande
EU-Länder und Schweiz. Reisepassinformationen Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein. Der Reisepass von deutschen Staatsbürgern darf seit maximal einem Jahr, der von österreichischen Staatsbürgern seit maximal fünf Jahren abgelaufen sein. Achtung: Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel wie Flugzeug oder Bahn sowie Flughäfen und Banken (Bargeldabhebung) akzeptieren ausschließlich gültige Ausweisdokumente. Hinweis: In den Niederlanden besteht für Personen ab 14 Jahren Ausweispflicht. Das Ausweisdokument muss ein Lichtbild enthalten. Anmerkung zum Reisepass Die Niederlande sind Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). Visainformationen Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder: (a) EU-Länder und Schweiz. (b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco sowie einen noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültigen Reisepass besitzen (Aufenthalt in den Niederlanden darf 90 Tage in einem Gesamtzeitraum von 180 Tagen nicht überschreiten). Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein. Einreise mit Kindern Deutsche: Personalausweis, Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass. Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass. Türken: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Hinweis: Allein reisende Minderjährige unter 17 Jahren sollten eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten mitführen. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich. Einreise mit Haustieren Für Papageien, Sittiche und andere Vogelarten aus allen Ländern wird bis zu 5 Tieren pro Person kein Gesundheitszeugnis benötigt. Die Vögel dürfen aber nicht auf der Liste der geschützten Vogelarten stehen. Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) bzw. einen nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift: Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind. Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden. Bearbeitungsdauer Kurzfristiger Aufenthalt: max. 15 Arbeitstage, in Ausnahmefällen 30 bis 60 Arbeitstage. Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate. Gültigkeit Kurzzeitvisum: bis zu 90 Tage. Transitvisum: bis zu 5 Tage. Einreisebedingungen: Seite 4 von 7 Niederlande
Aufenthaltsverlängerung Ein Antrag auf Verlängerung eines Visums kann nur bei der Ausländerbehörde im Aufenthaltsort gestellt werden. Das Visum kann nur bis zu einer Aufenthaltsdauer von insgesamt drei Monaten verlängert werden. Eine diese drei Monate überschreitende Verlängerung wird in sehr besonderen Ausnahmefällen gewährt. In diesem Fall beschränkt sich das Visum ausschließlich auf die Niederlande und die Aufenthaltsdauer darf nicht mehr als sechs Monate betragen. Die Verlängerung des Visums ist gebührenpflichtig. EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als 3 Monate in den Niederlanden aufhalten möchten, müssen sich ihr Aufenthaltsrecht unter Vorlage ihres Reisepasses bei der zuständigen Verwaltungsbehörde der Gemeinde, in der sie wohnen, bestätigen lassen. Darüberhinaus müssen sie sich beim Immigratie- en Naturalisatiedienst (IND) anmelden. Die Anmeldung beim IND ist Plicht, eine Unterlassung beeinträchtigt aber nicht das Aufenthaltsrecht eines EU-Bürgers oder Schweizers. Jedoch können dann keine sozialen Ansprüche mehr geltend gemacht werden oder ein Kredit bei der Bank beantragt werden. Transit Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland mit dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht- Schengenland weiterfliegen, über gültige Weiterreisepapiere verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Visaarten und Kosten Einreise- (Kurzzeit-/Langzeitvisum) und Transitvisum. Kosten Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft. Schengen-Visum: 60 €. Antrag erforderlich Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. Schengen-Visum: (a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein. (b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen. (c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung. (d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen. (e) Visumgebühr. (f) 1 aktuelles biometrisches Passfoto (3,5 x 4,5 cm). (g) 1 ausgefülltes Antragsformular (downloadbar auf den Internetseiten der zuständigen diplomatischen Vertretungen). [col] Geld Geldwechsel Wechselstuben sind mit »GWK« gekennzeichnet. Währung 1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents. Anmerkung: In den Niederlanden gilt das Gesetz, dass die Kassen landesweit die Endbeträge auf 5 Cent ab- oder aufrunden müssen. 1 und 2 Cent-Münzen werden deshalb im Bargeldverkehr nicht mehr gebraucht. In Supermärkten und in kleineren Geschäften werden keine 100- und 200-Euro-Scheine akzeptiert. Der 500-Euro-Schein nur von wenigen Restaurants und Geschäften akzeptiert. Devisenbestimmungen Für Reisende innerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Einreisebedingungen: Seite 5 von 7 Niederlande
Fremdwährungen. Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 € oder mehr (oder den Gegenwert in anderen Währungen oder anderen leicht konvertiblen Werten wie auf Dritte ausgestellte Schecks) mit sich führen, müssen diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden. Kreditkarten Mastercard, American Express, Diners Club und Visa werden angenommen. Diese Karten werden auch in allen GWK-Büros und Wechselstuben anerkannt. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Kartenzahlung ist weit verbreitet und für Euromitglieder kostenfrei. Reiseschecks Werden als Zahlungsmittel selten akzeptiert. Öffnungszeiten der Bank Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Nur die größten Bankfilialen haben auch samstags geöffnet. [col] Zollfrei Einkaufen Überblick Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei in die Niederlande eingeführt werden: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g Tabak (Personen ab 17 J.); 1 l Spirituosen oder 2 l Sekt oder 2 l süßer Wein (z.B. Sherry, Portwein) (Personen ab 17 J.); 4 l Wein (Personen ab 17 J.); 16 l Bier; Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 175 €. Alkoholika und Tabakwaren können nur von Personen eingeführt werden, die über 17 Jahre alt sind. Weitere Informationen über die Zollbestimmungen sind einer Broschüre der Niederländischen Botschaft zu entnehmen. Anfragen über Importbestimmungen sollten an die Niederländische Botschaft oder an die Industrie- und Handelskammer gerichtet werden. Verbotene Importe Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz). [col] HINWEISE ZU EINREISE- UND GESUNDHEITSPOLIZEILICHEN INFORMATIONEN Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Informationen lediglich allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten zum Gegenstand haben, die zudem Änderungen unterliegen können. Über weitere für Sie und Ihre Mitreisenden maßgebliche Einreise- und Gesundheitsbestimmungen sowie deren aktuellen Stand bis zu Ihrer Abreise informieren Sie sich bitte bei Ihrer Vertriebsstelle, auf www.tui.com/einreisebestimmungen oder bei den für Sie zuständigen Botschaften/Konsulaten. Die Informationen zu den Pass- und Visumerfordernissen veröffentlichen wir mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media. [col] QUELLENANGABEN [20690] Niederlande - Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt - Stand - 26.03.2018 (Unverändert gültig seit: 31.01.2018) Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Einreisebedingungen: Seite 6 von 7 Niederlande
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. [col] Der Reiseführer - Columbus Travel Media Ltd. - Stand - 26.03.2018 (Unverändert gültig seit: 31.01.2018) Information Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr. Einreisebedingungen: Seite 7 von 7 Niederlande
Sie können auch lesen