Versicherungspflichtige Beschäftigung

 
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Informationen für Arbeitgeber

 Versicherungspflichtige
             Beschäftigung
      im Privathaushalt
Inhalt

04    Betriebsnummer

04    Personalfragebogen

04    Unfallversicherung

05    Meldung zur Sozialversicherung
05    Meldefristen
06    Maschinelles Meldeverfahren

06    Beitragsverfahren
06    Beitragsberechung
07    Beitragsnachweis
07    Beitragszahlung

08    Weitere wichtige Informationen
08    Arbeitgeberumlagen – U1 und U2
08    Insolvenzgeldumlage
08    Steuern
08    Arbeitnehmer aus anderen Ländern

09    Kontakt

Anlagen
· Hinweis auf unsere Online-Broschüren
· Fragebogen / SEPA-Basislastschriftmandat
· Personalfragebogen
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Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

Beschäftigungen im Privathaushalt, bei denen der Arbeitnehmer im Monat
regel­mäßig mehr als 450 Euro Arbeitsentgelt erhält, sind versicherungs-
pflichtig. Für die Meldungen zur Sozialversicherung und die Zahlung der
Beiträge, für die Sie als Arbeitgeber verantwortlich sind, ist die Kranken-
kasse des Arbeitnehmers Ihre Ansprechpartnerin.

Für die reibungslose Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Kranken-
kasse spielt das Beitrags- und ­Meldeverfahren eine besondere Rolle.

Es wird abgewickelt über
· die Betriebsnummer des Arbeitgebers,
· den Beitragsnachweis,
· die Beitragszahlung und
· die Meldungen zur Sozialversicherung.

Wir haben für Sie als privaten Arbeitgeber in dieser Broschüre die
­wichtigsten ­Informationen zum Beitragsrecht und Meldeverfahren bei der
KNAPPSCHAFT ­zusammengestellt.

Freundliche Grüße
Ihre KNAPPSCHAFT

WICHTIGE INFORMATION!
Bei Pflegepersonen im Privathaushalt, die nicht erwerbsmäßig tätig sind,
besteht in der Regel kein ­Beschäftigungsverhältnis. Jedoch sind diese
Personen in der Rentenversicherung versicherungspflichtig. Die Abwicklung
des Beitrags- und Meldeverfahrens übernimmt die Pflegekasse des Pflege­
bedürftigen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu diesem Thema an die
entsprechende Pflegekasse.
4 Versicherungspflichtige Beschäftigung im Privathaushalt

  Betriebsnummer                                          nehmer bestimmte Angaben, die Sie mit dem Perso-
  Beschäftigen Sie erstmalig einen versicherungspflichti- nalfragebogen erfragen können.­Ein Musterpersonal­
  gen Arbeitnehmer, benötigen Sie für die Anmeldung bei fragebogen ist dieser Broschüre als Anlage beigefügt.
  der K
      ­ NAPPSCHAFT (Meldung zur Sozialversicherung) und Bitte beachten Sie, dass der Personalfrage­bogen nicht
  für die Beitragszahlung eine Betriebsnummer. Diese      den Arbeitsvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Arbeit-
  wird vom Betriebsnummern-Service der Bundesagentur nehmer ersetzt. Er dient lediglich zur Vervollständigung
  für Arbeit vergeben.                                    der Entgeltunterlagen.

  Der Antrag auf Vergabe einer Betriebsnummer ist elek-      Unfallversicherung
  tronisch zu stellen. Das elektronische Antragsformular     Arbeitnehmer sind in Deutschland kraft Gesetzes in der
  ist auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit     gesetz­lichen Unfallversicherung versichert. Eine private
  (arbeitsagentur.de) zu finden. Dort wählen Sie bitte den   Unfallversicherung ersetzt nicht die gesetzliche Un-
  Interessenbereich „Unternehmen“ und innerhalb die-         fallversicherung. ­Damit die Unfallversicherungsträger
  sem bitte den Bereich „Betriebsnummern-Service“ aus.       (Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse) ihre Aufgaben
                                                             wahrnehmen können, haben sich alle Arbeitgeber beim
  In der Regel erhalten Sie die Betriebsnummer für Ihren     zuständigen Unfallversicherungsträger­anzumelden.
  Beschäftigungsbetrieb online unmittelbar nach Eingabe
  aller erforderlichen Angaben.                            Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für
                                                           Haushaltshilfen (z. B. Reinigungskräfte, Babysitter,
  Änderungen in den Adressdaten (Betriebsname,             Küchenhilfen, Gartenhilfen­sowie Kinder- und Er-
  ­Adresse) bitten wir unverzüglich dem Betriebs­          wachsenenbetreuer) ist jeweils die Unfall­kasse oder
   nummern-­Service der Bundesagentur für Arbeit mit-      der Gemeindeunfallversicherungsverband des Wohn-
   zuteilen. Die Änderungen können Sie mithilfe des        gebietes, in dem sich der Privathaushalt befindet. Ist
   Datensatzes Betriebsdatenpflege (DSBD) übermitteln.     Ihnen der für Sie zuständige Unfallversicherungsträger
   Dieses Verfahren ist in jeder zertifizierten Entgeltab- nicht bekannt, so können Sie sich kostenfrei an die
   rechnungssoftware vorhanden. Optional können Sie        Infoline der Gesetz­lichen Unfallversicherung unter
   auch eine elektronische Ausfüllhilfe wie zum Beispiel   0800 6050404 oder auch per E-Mail an die Adresse:
   „sv.net“ nutzen.                                        info@dguv.de wenden. Dort hilft man Ihnen gerne, den
                                                           zuständigen Unfallversicherungsträger zu ermitteln.
   Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit dem Betriebsnum-   Weitere Informationen zur Unfallversicherung erhalten
   mern-Service der Bundesagentur für Arbeit in Verbin-    Sie auch auf der Internetseite der Deutschen Gesetzli-
   dung:                                                   chen Unfallversicherung dguv.de.

  Telefon: 0800 4 5555 20                                    Zusätzlich zu den Entgeltmeldungen zur übrigen Sozial-
  E-Mail: betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de           versicherung ist für jeden in einem Kalenderjahr Be-
                                                             schäftigten, der in der ­Unfallversicherung versichert ist,
  Nach ca. drei Arbeitstagen werden die Sozialversi-         zum 16. Februar des Folgejahres eine besondere Jahres-
  cherungsträger über die Neuvergabe/Änderung einer          meldung zur Unfallversicherung (UV-Jahresmeldung) zu
  Betriebsnummer informiert. Bitte übermitteln Sie die       erstatten. Die UV-Jahresmeldung ist nicht Bestandteil
  elektronischen Meldungen daher frühestens nach drei        der Meldungen zur übrigen Sozialversicherung und muss
  Arbeitstagen.                                              daher separat übermittelt werden. Sollten Sie Fragen zu
                                                             den Daten zur Unfallversicherung haben, wenden Sie
  Personalfragebogen                                         sich bitte an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträ-
  Für die Anmeldung bei der KNAPPSCHAFT und für die          ger.
  Beitragsabrechnung benötigten Sie von Ihrem Arbeit-
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Meldung zur Sozialversicherung                            nengruppenschlüssel, den Tätigkeitsschlüssel oder die
Jeder Arbeitgeber hat seine versicherungspflichtigen      Betriebsnummer des Arbeitgebers enthalten.
Arbeitnehmer bei der vom Arbeitnehmer gewählten
Krankenkasse anzumelden. Bitte fragen Sie Ihren           Bei der Stornierung mehrerer Meldungen ist zusätzlich
Arbeitnehmer, bei welcher Krankenkasse er versichert      zu beachten, dass eine bestimmte Reihenfolge einge-
ist und lassen Sie sich die von seiner Krankenkasse       halten wird. Dabei sind zeitlich spätere Meldungen zu-
ausgestellte Mitgliedsbescheinigung vorlegen. Ist         erst zu stornieren, die früheren Meldungen erst danach.
ein Beschäftigungsverhältnis gegen Entgelt zustande       Bei Vorliegen einer Anmeldung, zweier Jahresmeldun-
gekommen, kann es durch Tatbestände, in denen kein        gen und einer Abmeldung ist also zunächst die Abmel-
Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht, unterbrochen wer-    dung, dann die zweite vor der ersten Jahresmeldung
den. Eine Unterbrechung der sozialversicherungsrecht-     und erst zum Schluss die Anmeldung zu stornieren.
lichen Beschäftigung muss ebenfalls vom Arbeitgeber
gemeldet werden. Hierfür stehen verschiedene Melde-       Meldefristen
gründe zur Verfügung.                                     Nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsver-
                                                          ordnung (DEÜV) gibt es für die einzelnen Meldungen
Mit dem Ende der Beschäftigung ist der Arbeitnehmer       unterschiedliche Meldefristen:
abzumelden. Diese ist unbedingt erforderlich, da ohne
Entgeltbezug ein meldepflichtiges Beschäftigungsver-      Anmeldungen:
hältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinn grund-     · mit der ersten Entgeltabrechnung, spätestens
sätzlich nicht mehr vorliegt und bei Nichtbeschäftigung     6 Wochen nach dem Beschäftigungsbeginn
anteilige Rentenversicherungszeiten nicht erworben
werden dürfen.                                            Abmeldung:
                                                          · mit der nächsten Abrechnung, spätestens 6 Wochen
Hier die wichtigsten Meldegründe:                           nach dem Ende / Wechsel der Beschäftigung
· Anmeldungen
· Abmeldungen                                             Jahresmeldungen:
· Jahresmeldungen sowie UV-Jahresmeldungen /              · für jeden am 31. Dezember eines Jahres beschäftig-
  Unterbrechungsmeldungen                                   ten Minijobber mit der ersten folgenden Lohn- und
· sonstige Entgeltmeldungen                                 Gehaltsabrechnung, spätestens bis zum 15. Februar
· Änderungsmeldungen                                        des Folgejahres

Diese Meldungen bilden die Grundlage, um späte-           UV-Jahresmeldungen:
re Leistungsansprüche (z. B. Renten), feststellen zu      · für jeden Arbeitnehmer, der in einem Kalenderjahr an
können. Wichtig ist, dass alle persönlichen Daten des       mindestens einem Tag ein unfallversicherungspflichti-
Beschäftigten korrekt gemeldet werden, deshalb sind         ges Beschäftigungsverhältnis ausgeübt hat, bis zum
diese Daten immer amtlichen Unterlagen (z. B. dem           16. Februar des Folgejahres
Personalausweis) zu entnehmen.
                                                          Gleichzeitige An- und Abmeldung:
Meldungen sind unverzüglich zu stornieren, wenn sie       · mit der nächsten Entgeltabrechnung, spätestens
nicht zu erstatten waren. Sie sind neu zu erstatten,        6 Wochen nach dem Ende der Beschäftigung
wenn Sie bei einer unzuständigen Einzugsstelle erstat-
tet wurden oder unzutreffende Angaben über die Zeit       Unterbrechungsmeldungen:
der Beschäftigung, das beitragspflichtige Arbeitsent-     · spätestens 2 Wochen nach Ablauf des ersten vollen
gelt, den Abgabegrund, die Beitragsgruppen, den Perso-      Kalendermonats der Unterbrechung
6 Versicherungspflichtige Beschäftigung im Privathaushalt

  Änderungen personenbezogener Daten:                         Beitragsberechnung
  · mit der nächsten Entgelt- oder Abmeldung                  Die Grundlage für die Beitragsberechnung bildet das
                                                              Arbeitsentgelt Ihres Arbeitnehmers. Zum Arbeitsentgelt
  Maschinelles Meldeverfahren                                 im sozialversicherungsrechtlichen Sinne gehören alle
  Die Meldungen zur Sozialversicherung (oder auch             Zahlungen aus dem Beschäftigungsverhältnis; also so-
  „SV-Meldungen“) sind maschinell zu übermitteln. Eine        wohl das laufende monatliche Arbeitsentgelt als auch
  Möglichkeit zur elektronischen Übertragung der Daten        Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld.
  bietet die für viele Arbeitgeber kostenfreie (Vorausset-    Zum Arbeitsentgelt gehören auch Sachbezüge. Kann
  zung: maximal 100 Meldungen für eine Betriebsnum-           der Arbeitnehmer bei Ihnen z. B. regelmäßig kosten-
  mer) Software „sv.net“. Diese Ausfüllhilfe wurde von der    los Mahlzeiten einnehmen oder kostenfrei bei Ihnen
  „Informationstechnischen Servicestelle der Krankenver-      wohnen, handelt es sich um Sachbezüge, die ebenfalls­
  sicherung GmbH (ITSG)“ mit den gesetzlichen Kranken­        beitragspflichtig sind. Beiträge werden maximal bis zur
  kassen entwickelt.                                          Beitrags­bemessungsgrenze erhoben.

  Das Kürzel „sv.net“ steht hierbei für „Sozialversicherung   Die Sozialversicherungsbeiträge werden von Arbeit-
  im Internet“. Mit „sv.net“ werden Anwendungen zur           geber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen. Die
  einfachen und gesicherten Kommunikation zwischen            Arbeitnehmerbeitrags­anteile am Sozialversiche-
  Arbeitgebern und Krankenkasse über das Internet ange-       rungsbeitrag müssen Sie bei der Gehaltsabrechnung
  boten.                                                      durch Abzug vom Arbeitsentgelt Ihres Arbeitnehmers
                                                              einbehalten. Zur Berechnung der Beiträge stellt die
  Auf der Internetseite der ITSG (itsg.de) kann das Pro-      KNAPPSCHAFT eine Berechnungshilfe bereit. Diesen
  gramm „sv.net“ gestartet oder heruntergeladen werden.       finden Sie auf unserer Internetseite kbs.de unter dem
  Hierfür ist eine Registrierung bei der ITSG notwendig.      Pfad „Angebote für Firmenkunden“ -->„Sozialversiche-
  Weitere Informationen zu den Programmen und der             rung (Beiträge und Meldungen)“ --> „Downloads - Das
  Vorgehensweise sowie Downloads sind unter itsg.de/          Wichtigste zum Speichern“ --> Berechnungshilfe zur
  oeffentliche-services/sv-net/downloads beschrieben.         Broschüre „Versicherungspflichtige Beschäftigung im
                                                              Privathaushalt“.
  Dort finden Sie auch ein Benutzerhandbuch mit einer
  ausführlichen Schritt-für-Schritt Anleitung sowohl für      Liegt das monatliche Gesamtentgelt Ihres Arbeitneh-
  die Programmversion sv.net/standard als auch für sv-        mers zwischen 450,01 Euro und 1.300 Euro, ist zu prüfen,
  net/comfort.                                                ob die sogenannten Regelungen zum Übergangsbereich
                                                              zum Tragen kommen und der Arbeitnehmer als Midijob-
  Beitragsverfahren                                           ber einzustufen ist. Bei der Prüfung, ob das Entgelt zwi-
  Zu den Pflichten des Arbeitgebers gehört es, monatlich      schen 450,01 Euro und 1.300 Euro liegt, ist vom Gesamt­
  die zu zahlenden Beiträge und Umlagen zu berechnen          entgelt des Arbeitnehmers auszugehen.
  und an die Krankenkasse (auch Einzugsstelle genannt)
  zu zahlen. Sie als Arbeitgeber sind also gegenüber der      Entgelte aus eventuell bestehenden weiteren versi-
  Einzugsstelle der Beitragsschuldner.                        cherungspflichtigen Beschäftigungen sind ebenfalls
                                                              zu berücksichtigen. Lediglich Arbeitsentgelt aus einem
  Die aktuell gültigen Beitragssätze und Entgeltgren-         Minijob ist in die Prüfung nicht mit einzubeziehen.
  zen können Sie den „Größen des Versicherungs- und
  Beitragsrechts“ entnehmen. (schauen sie hierzu in den       Wenn die Regelungen zum Übergangsbereich An-
  Hinweis auf unsere Online-Broschüren)                       wendung finden, bildet nicht das tatsächlich gezahl-
                                                              te Arbeitsentgelt, sondern ein nach der Formel zum
                                                              Übergangsbereich (Midijob-Formel) berechneter Betrag
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die Beitragsbemessungsgrundlage. Außerdem gibt es        · Dauer-Beitragsnachweis
Besonderheiten bei der Berechnung der Beiträge. Wei-       Soll der Beitragsnachweis nicht nur für den laufenden
tere Informationen zu Beschäftigungsverhältnissen im       ­Abrechnungsmonat, sondern auch für folgende Ab-
Übergangsbereich finden Sie auf unserer Internetseite       rechnungsmonate gelten, ist im Beitragsnachweis das
kbs.de/midijob. Hier finden Sie auch einen Beitragsrech-    Kontrollkästchen ­„Dauer-Beitragsnachweis“ zu markie-
ner zum Midijob-Bereich.                                    ren. In diesen Fällen fallen in jedem Monat Beiträge in
                                                            gleicher Höhe an. Der Dauer-­Beitragsnachweis behält
Beitragsnachweis                                            solange seine Gültigkeit, bis ein neuer Beitragsnach-
Mit dem Beitragsnachweis teilt der Arbeitgeber vor          weis oder Dauer-Beitragsnachweis eingereicht wird.
dem Zahlungstermin die Summe der Abgaben mit, die           Spätestens zum 1. Januar eines jeden Jahres muss je-
er insgesamt für alle Arbeitnehmer für einen Monat          doch ein neuer Beitragsnachweis eingereicht werden.
an die KNAPPSCHAFT zahlen wird. Beschäftigen Sie
mehrere Arbeitnehmer, für die die K  ­ NAPPSCHAFT die    · Beiträge und Umlagen
zuständige Einzugsstelle ist, sind die Angaben also         Die Höhe der berechneten Beiträge und Umlagen sind
nicht personengebunden, sondern als Gesamtbetrag            im Beitragsnachweis neben der jeweiligen Beitrags-
zu e­ rfassen. Die Summe der Abgaben setzt sich dabei       gruppe einzutragen.
aus den Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und
Arbeitslosenversicherung sowie den Umlagen zur Ar-       Beitragszahlung
beitgeberversicherung zusammen.                          Die einfachste und bequemste Art der Beitragszahlung
                                                         ist, der KNAPPSCHAFT ein SEPA-Basislastschriftmandat
Der Beitragsnachweis muss – wie die Meldungen            zu erteilen. So können Sie als Arbeitgeber sicher sein,
zur Sozial­versicherung – mittels zugelassener sys-      dass die Beiträge fristgerecht abgebucht werden. Sie
temgeprüfter P  ­ rogramme oder maschinell erstellter    müssen nur dafür sorgen, dass Ihr Konto ausreichend
Ausfüllhilfen (z. B. Software sv.net) spätestens drei    gedeckt ist. Dadurch ist von vornherein ausgeschlossen,
Bankarbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge übermit-     dass die KNAPPSCHAFT Säumniszuschläge und Mahnge-
telt werden. Die Abgabefrist für den Beitragsnachweis    bühren aufgrund unpünktlicher Zahlungen erhebt.
können Sie der Tabelle „Größen des Versicherungs- und
Beitragsrechts“ entnehmen, diese finden Sie auf          Sollten Sie sich für dieses Verfahren entscheiden, bit-
unserer Internetseite kbs.de.                            ten wir Sie, den Fragebogen/das SEPA-Basislastschrift-
                                                         mandat (siehe Anlage) an uns zu senden bzw. zu faxen.
· Zeitraum                                               Sofern Sie nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen
  Sollten in jedem Monat unterschiedlich hohe Beiträge möchten, können Sie die Beiträge auch auf eines
  anfallen (weil das Entgelt Ihres Arbeitnehmers monat- unserer Konten überweisen. Unsere Bankverbindungen
  lich schwankt), muss der Beitragsnachweis gesondert entnehmen Sie bitte der Übersicht „Größen des Versi-
  für jeden Monat übermittelt werden. Für die einzel-    cherungs- und Beitragsrechts“.
  nen Monate ist der Monatserste als von-Datum und
  der Monatsletzte als bis-Datum anzugeben. Dies gilt    Um eine korrekte maschinelle Verarbeitung zu gewähr-
  auch für Beschäftigungen, die während eines Monats     leisten, bitten wir Sie, im Verwendungszweck an erster
  beginnen oder enden. Falls ein Dauer-Beitragsnach-     Stelle die Betriebsnummer ohne Vorsätze anzugeben.
  weis eingereicht wird, weil jeden Monat Abgaben in     Bitte beachten Sie unbedingt die Fälligkeitstermine, da
  gleicher Höhe anfallen, ist als Zeitraum der Monat     die KNAPPSCHAFT bei nicht pünktlicher Zahlung ver-
  einzutragen, ab dem der Dauer-Beitragsnachweis         pflichtet ist, Säumniszuschläge zur ­erheben.
  gelten soll.
8 Versicherungspflichtige Beschäftigung im Privathaushalt

  Weitere wichtige Informationen                             Auslands- und Fachvermittlung“ (ZAV) der Bundesagen-
  Arbeitgeberumlagen - U1 und U2                             tur für Arbeit. Seit dem 1. Januar 2014 benötigen Arbeit-
  Haben Sie Ihre Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale     nehmer aus Rumänien und Bulgarien keine Arbeitser-
  angemeldet? Dann nehmen Sie automatisch am Um-             laubnis mehr, um in Deutschland eine Beschäftigung
  lageverfahren U1 und U2 der Arbeitgeberversicherung        aufzunehmen.
  teil. Ihre Beiträge U1 und U2 berechnet die Minijob-Zen-
  trale für Sie – und zieht diese halbjährlich von Ihrem      Personen, die nicht Staatsangehörige eines Mitglied-
  Bankkonto ein. So sind Sie vor finanziellen Belastungen     staates der Europäischen Union (EU), des Europäischen
  durch die Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung an Ihre      Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz sind, dürfen
  Haushaltshilfe abgesichert. Erkrankt Ihre Haushalts-        nur in Deutschland arbeiten, sofern sie über einen
  hilfe, erstattet Ihnen die Arbeitgeberversicherung          entsprechenden Aufenthaltstitel verfügen. Als Aufent-
  einfach und schnell 80 Prozent der Entgeltfortzahlung      haltstitel bezeichnet man die Aufenthaltserlaubnis, die
  bei Krankheit für bis zu sechs Wochen wegen der-           auch die Zulassung zum Arbeitsmarkt regelt. Zuständig
  selben Krankheit. Bei Mutterschaft sind es sogar 100       für die Erteilung des Aufenthaltstitels ist die Auslän-
  Prozent. Wie das geht und alles rund um die Erstattung     derbehörde der Stadt-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung.
  Ihrer Aufwendungen bei Entgeltfortzahlung finden Sie       Bei Bedarf wird von diesen Stellen die Zustimmung
  unter arbeitgeberversicherung.de. Oder rufen Sie uns       der Arbeitsverwaltung eingeholt. Im Ausland sind die
  einfach unter 0234 304 - 43990 an. Sie erreichen das       deutschen Auslandsvertretungen (die Visa-Stellen
  Service-Center der Arbeitgeberversicherung montags -       der Botschaften und Konsulate der Bundesrepublik
  donnerstags von 7.00 - 16.00 Uhr und freitags von          Deutschland) zuständige Behörden. Weitere Fragen zu
  7.00 - 14.00 Uhr.                                          ­Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung beantwortet die
                                                              Agentur für Arbeit.
  Insolvenzgeldumlage
  Die Insolvenzgeldumlage müssen Sie, als Arbeitgeber        Grundsätzlich gelten für Personen aus anderen Län-
  im Privathaushalt, nicht zahlen.                           dern, die in der Bundesrepublik Deutschland einer
                                                             Beschäftigung nach­gehen, die gleichen Vorschriften
  Steuern                                                    über die soziale Sicherheit wie für deutsche Arbeitneh-
  Beschäftigungen im Privathaushalt sind steuerpflich-       mer. Dies bedeutet, dass Sie einen aus dem Ausland
  tig. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr örtlich    stammenden Arbeitnehmer normalerweise wie einen
  zuständiges ­Finanzamt.                                    deutschen Arbeitnehmer bei einer deutschen Kranken-
                                                             kasse anmelden müssen.
  Arbeitnehmer aus anderen Ländern
  Die meisten Bürger der Europäischen Union (EU), eines      Legt der Arbeitnehmer aus dem europäischen Ausland
  Landes des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)            Ihnen jedoch einen „Vordruck A1“ bzw. eine Bescheini-
  oder der Schweiz dürfen sich in Deutschland aufhalten      gung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften aus
  und benötigen für die Aufnahme einer Beschäftigung         einem anderen Staat vor, gelten die Rechtsvorschriften
  keine Arbeitserlaubnis.                                    dieses Staates. Sie haben dann als Arbeitgeber die Mel-
                                                             dungen zur Sozialversicherung und die Beitragszahlung
  Wird jedoch eine Arbeitserlaubnis benötigt und eine        nach dem Recht dieses Landes durchzuführen. An eine
  Beschäftigung in Deutschland ohne entsprechende            deutsche Krankenkasse sind keine Beiträge abzuführen.
  Genehmigung ausgeübt, kann dies für Arbeitgeber und        Wir empfehlen Ihnen, dass Sie in diesem Fall mit Ihrem
  Arbeitnehmer strafrechtliche Konsequenzen haben.           Arbeitnehmer eine schriftliche Vereinbarung abschlie-
  Zuständig für diese Arbeitserlaubnis ist die „Zentrale     ßen,­dass er sich selbst um die im Ausland bestehende­
                                                             Sozialversicherung kümmert.
9

Kontakt
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen
den Einstieg in Ihr „Arbeitgeber-Leben“ erleichtern
konnten. Jedoch ist es in einer Broschüre nicht möglich,
auf alle Konstellationen, die Ihnen im Beitrags- und
Meldeverfahren der Sozialversicherung begegnen kön-
nen, einzugehen.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach an. Wir
beraten und unterstützen Sie gerne.

KNAPPSCHAFT
45115 Essen

Telefon: 0355 2902-70799
Montag bis Freitag von 7:00 bis 17:00 Uhr

E-Mail: melde-beitragswesen@kbs.de

Bitte geben Sie bei der Kontaktaufnahme Ihre Betriebs-
nummer an, sofern für Sie bereits eine Betriebsnummer
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Hier finden Sie kostenlos Ihre nächste Haushaltshilfe

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Unter dem Pfad:
„Angebote für Firmenkunden“ --> „Sozialversicherung
(Beiträge und Meldungen)“ --> „Downloads - Das Wichtigste
zum Speichern“ finden Sie folgende Online Broschüren:

„Versicherungspflichtige Beschäftigung im Privathaushalt“

„Berechnungshilfe“ zur Broschüre: Versicherungspflichtige
Beschäftigung im ­Privathaushalt

„Beschäftigung von Studenten, Praktikanten und ähnlichen
Personenkreisen“

„Hinweise zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht“

„Die Beitragspflicht von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt“

„Hinweise zur Versicherungsfreiheit“

„Größen des Versicherungs- und Beitragsrechts“

„Selbständige und Existenzgründer“
Wir gehen sorgfältig mit Ihren Daten um. Hinweise zum Datenschutz finden Sie in der Fußzeile unserer Homepage.

                                                                                                                                                                                                                                Betriebsnummer
                                 Fragebogen
                               Fragebogen    / SEPA-Basislastschriftmandat
                                          / SEPA-Basislastschriftmandat
                                 Bitte
                               Bitte    in Druckbuchstaben
                                     in Druckbuchstaben      ausfüllen
                                                        ausfüllen und und
                               zurücksenden.
                                 zurücksenden                                                                                                                                                                                     Rechtskreis:                             West                                 Ost

                               Arbeitgeber (Bitte Rechtsform angeben, z.B. GmbH)                                                                                                Telefon                                                                                Telefax

                               Vertretungsbefugte Person (z.B. Geschäftsführer)                                                                                                   E-Mail-Adresse

                               Anschrift (Straße, PLZ, Ort)

                               Ansprechpartner (z. B.Steuerberater)                                                                                                               Telefon                                                                               Telefax

                               Empfängeranschrift für künftige abweichende Korrespondenz (Straße, PLZ, Ort)

                               Zusätzliche Betriebsnummern (abweichend von der oben genannten Betriebsnummer)
                               Wenn Sie mehrere Beitragsnachweise mit verschiedenen Betriebsnummern übermitteln, die Beiträge jedoch in
                               einer Summe zahlen möchten, bietet es sich an, ein Arbeitgeberhauptkonto und mehrere Unterkonten bei uns
                               einrichten zu lassen. Sollten Sie diesen Service wünschen, bitten wir Sie, die Betriebsnummer des
                               Arbeitgeberhauptkontos nachstehend vorzugeben.

                               Betriebsnummer des Arbeitgeberhauptkontos
                               ..........................................................................................................................................................................................................................................................................................

                                                                                                                        SEPA-Basislastschriftmandat
                                                                                                                                                (SEPA Core Direct Debit)

                               Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 
                                                                                 45115 Essen

                               Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 81KBS00000034886
                               Die Mandatsreferenz finden Sie auf Ihrem Kontoauszug oder in Ihrem Online-Banking.
                               Ich
                               Ich ermächtige   die Deutsche
                                   ermächtige die     Deutsche Rentenversicherung      Knappschaft-Bahn-See
                                                                 Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See           (KBS),
                                                                                                                (KBS),     Zahlungen
                                                                                                                        Zahlungen  vonvon meinem
                                                                                                                                        meinem   Konto
                               Konto
                               mittels mittels Lastschrift
                                        Lastschrift         einzuziehen.
                                                    einzuziehen.   ZugleichZugleich weise
                                                                             weise ich    ich Kreditinstitut
                                                                                        mein  mein Kreditinstitut
                                                                                                              an, diean, dieder
                                                                                                                       von   vonKBS
                                                                                                                                 der KBS  auf mein
                                                                                                                                      auf mein   Konto
                               gezogenen
                               Konto         Lastschriften
                                       gezogenen            einzulösen.
                                                     Lastschriften        Hinweis:Hinweis:
                                                                    einzulösen.     Ich kannIchinnerhalb    von acht
                                                                                                 kann innerhalb     vonWochen,    beginnend
                                                                                                                         acht Wochen,        mit dem
                                                                                                                                        beginnend
                               Belastungsdatum,     die Erstattung des belasteten  Betrages verlangen.  Es   gelten dabei die mit
                               mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem  Kreditinstitut
                               vereinbarten Bedingungen.
                               meinem    Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

                               Vorname und Name des Kontoinhabers                                                                                                                                                       Straße und Hausnummer
4.16 – VII. 7 – 3 000 – 1129

                               Postleitzahl, Wohnort                                                                                                                                                                    Kreditinstitut

                                D             E
                               IBAN (International Bank Account Number)
Vordr. 12258

                               Ort, Datum                                                                                                                     Unterschrift
                               Das SEPA-Basislastschriftmandat ist nur mit Datum und Unterschrift gültig.                                                                                                                                                                                 Version 02
Rückseite

              KNAPPSCHAFT                                                             oder per Fax an: (0201) 384 979797

              45115 Essen

..........................................................................................................................................................
Personalfragebogen

Persönliche Angaben

Familienname (ggf. Geburtsname)

Vorname

Straße und Hausnummer

Postleitzahl und Ort

Geburtsdatum

Geschlecht

Staatsangehörigkeit

Familienstand

Kinder vorhanden?

Bankverbindung:

Kreditinstitut

IBAN

BIC   (Nur anzugeben bei Zahlungen außerhalb des
      Europäischen Wirtschaftsraumes oder der
      Europäischen Union)

Höchster Schulabschluss                            ^ ohne Schulabschluss
                                                   ^ Haupt-/Volksschulabschluss
                                                   ^ Mittlere Reife/gleichwertiger Abschluss
                                                   ^ Abitur/Fachabitur

Höchste Berufsausbildung                           ^ ohne beruflichen Ausbildungsabschluss
                                                   ^ anerkannte Berufsausbildung
                                                   ^ Meister/Techniker gleichwertiger
                                                    Fachschulabschluss
                                                   ^ Bachelor
                                                   ^ Diplom/Magister/Master/Staatsexamen
                                                   ^ Promotion
Beschäftigung

Beginn der Beschäftigung

Ausgeübte Tätigkeit

Art der Beschäftigung                           ^ Hauptbeschäftigung
                                                ^ Nebenbeschäftigung

Vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit

Vereinbartes Arbeitsentgelt

Üben Sie weitere Beschäftigungen
                                                ^ ja		         ^ nein
aus?

Sozialversicherung

Krankenkasse

Sozialversicherungsnummer

Geburtsort und Geburtsland
(nur bei fehlender Sozialversicherungsnummer)

Steuer

Identifikationsnummer

Finanzamt-Nummer

Steuerklasse/Faktor

Konfession

Kinderfreibetrag

Erklärung des Arbeitnehmers:
Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben der Wahrheit entsprechen. Ich verpflichte mich,
meinem Arbeitgeber alle Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

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Stand: Januar 2021
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