Versicherungspflichtige Beschäftigung
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Informationen für Arbeitgeber Versicherungspflichtige Beschäftigung im Privathaushalt
Inhalt 04 Betriebsnummer 04 Personalfragebogen 04 Unfallversicherung 05 Meldung zur Sozialversicherung 05 Meldefristen 06 Maschinelles Meldeverfahren 06 Beitragsverfahren 06 Beitragsberechung 07 Beitragsnachweis 07 Beitragszahlung 08 Weitere wichtige Informationen 08 Arbeitgeberumlagen – U1 und U2 08 Insolvenzgeldumlage 08 Steuern 08 Arbeitnehmer aus anderen Ländern 09 Kontakt Anlagen · Hinweis auf unsere Online-Broschüren · Fragebogen / SEPA-Basislastschriftmandat · Personalfragebogen
3 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, Beschäftigungen im Privathaushalt, bei denen der Arbeitnehmer im Monat regelmäßig mehr als 450 Euro Arbeitsentgelt erhält, sind versicherungs- pflichtig. Für die Meldungen zur Sozialversicherung und die Zahlung der Beiträge, für die Sie als Arbeitgeber verantwortlich sind, ist die Kranken- kasse des Arbeitnehmers Ihre Ansprechpartnerin. Für die reibungslose Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Kranken- kasse spielt das Beitrags- und Meldeverfahren eine besondere Rolle. Es wird abgewickelt über · die Betriebsnummer des Arbeitgebers, · den Beitragsnachweis, · die Beitragszahlung und · die Meldungen zur Sozialversicherung. Wir haben für Sie als privaten Arbeitgeber in dieser Broschüre die wichtigsten Informationen zum Beitragsrecht und Meldeverfahren bei der KNAPPSCHAFT zusammengestellt. Freundliche Grüße Ihre KNAPPSCHAFT WICHTIGE INFORMATION! Bei Pflegepersonen im Privathaushalt, die nicht erwerbsmäßig tätig sind, besteht in der Regel kein Beschäftigungsverhältnis. Jedoch sind diese Personen in der Rentenversicherung versicherungspflichtig. Die Abwicklung des Beitrags- und Meldeverfahrens übernimmt die Pflegekasse des Pflege bedürftigen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu diesem Thema an die entsprechende Pflegekasse.
4 Versicherungspflichtige Beschäftigung im Privathaushalt Betriebsnummer nehmer bestimmte Angaben, die Sie mit dem Perso- Beschäftigen Sie erstmalig einen versicherungspflichti- nalfragebogen erfragen können.Ein Musterpersonal gen Arbeitnehmer, benötigen Sie für die Anmeldung bei fragebogen ist dieser Broschüre als Anlage beigefügt. der K NAPPSCHAFT (Meldung zur Sozialversicherung) und Bitte beachten Sie, dass der Personalfragebogen nicht für die Beitragszahlung eine Betriebsnummer. Diese den Arbeitsvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Arbeit- wird vom Betriebsnummern-Service der Bundesagentur nehmer ersetzt. Er dient lediglich zur Vervollständigung für Arbeit vergeben. der Entgeltunterlagen. Der Antrag auf Vergabe einer Betriebsnummer ist elek- Unfallversicherung tronisch zu stellen. Das elektronische Antragsformular Arbeitnehmer sind in Deutschland kraft Gesetzes in der ist auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Eine private (arbeitsagentur.de) zu finden. Dort wählen Sie bitte den Unfallversicherung ersetzt nicht die gesetzliche Un- Interessenbereich „Unternehmen“ und innerhalb die- fallversicherung. Damit die Unfallversicherungsträger sem bitte den Bereich „Betriebsnummern-Service“ aus. (Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse) ihre Aufgaben wahrnehmen können, haben sich alle Arbeitgeber beim In der Regel erhalten Sie die Betriebsnummer für Ihren zuständigen Unfallversicherungsträgeranzumelden. Beschäftigungsbetrieb online unmittelbar nach Eingabe aller erforderlichen Angaben. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Haushaltshilfen (z. B. Reinigungskräfte, Babysitter, Änderungen in den Adressdaten (Betriebsname, Küchenhilfen, Gartenhilfensowie Kinder- und Er- Adresse) bitten wir unverzüglich dem Betriebs wachsenenbetreuer) ist jeweils die Unfallkasse oder nummern-Service der Bundesagentur für Arbeit mit- der Gemeindeunfallversicherungsverband des Wohn- zuteilen. Die Änderungen können Sie mithilfe des gebietes, in dem sich der Privathaushalt befindet. Ist Datensatzes Betriebsdatenpflege (DSBD) übermitteln. Ihnen der für Sie zuständige Unfallversicherungsträger Dieses Verfahren ist in jeder zertifizierten Entgeltab- nicht bekannt, so können Sie sich kostenfrei an die rechnungssoftware vorhanden. Optional können Sie Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung unter auch eine elektronische Ausfüllhilfe wie zum Beispiel 0800 6050404 oder auch per E-Mail an die Adresse: „sv.net“ nutzen. info@dguv.de wenden. Dort hilft man Ihnen gerne, den zuständigen Unfallversicherungsträger zu ermitteln. Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit dem Betriebsnum- Weitere Informationen zur Unfallversicherung erhalten mern-Service der Bundesagentur für Arbeit in Verbin- Sie auch auf der Internetseite der Deutschen Gesetzli- dung: chen Unfallversicherung dguv.de. Telefon: 0800 4 5555 20 Zusätzlich zu den Entgeltmeldungen zur übrigen Sozial- E-Mail: betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de versicherung ist für jeden in einem Kalenderjahr Be- schäftigten, der in der Unfallversicherung versichert ist, Nach ca. drei Arbeitstagen werden die Sozialversi- zum 16. Februar des Folgejahres eine besondere Jahres- cherungsträger über die Neuvergabe/Änderung einer meldung zur Unfallversicherung (UV-Jahresmeldung) zu Betriebsnummer informiert. Bitte übermitteln Sie die erstatten. Die UV-Jahresmeldung ist nicht Bestandteil elektronischen Meldungen daher frühestens nach drei der Meldungen zur übrigen Sozialversicherung und muss Arbeitstagen. daher separat übermittelt werden. Sollten Sie Fragen zu den Daten zur Unfallversicherung haben, wenden Sie Personalfragebogen sich bitte an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträ- Für die Anmeldung bei der KNAPPSCHAFT und für die ger. Beitragsabrechnung benötigten Sie von Ihrem Arbeit-
5 Meldung zur Sozialversicherung nengruppenschlüssel, den Tätigkeitsschlüssel oder die Jeder Arbeitgeber hat seine versicherungspflichtigen Betriebsnummer des Arbeitgebers enthalten. Arbeitnehmer bei der vom Arbeitnehmer gewählten Krankenkasse anzumelden. Bitte fragen Sie Ihren Bei der Stornierung mehrerer Meldungen ist zusätzlich Arbeitnehmer, bei welcher Krankenkasse er versichert zu beachten, dass eine bestimmte Reihenfolge einge- ist und lassen Sie sich die von seiner Krankenkasse halten wird. Dabei sind zeitlich spätere Meldungen zu- ausgestellte Mitgliedsbescheinigung vorlegen. Ist erst zu stornieren, die früheren Meldungen erst danach. ein Beschäftigungsverhältnis gegen Entgelt zustande Bei Vorliegen einer Anmeldung, zweier Jahresmeldun- gekommen, kann es durch Tatbestände, in denen kein gen und einer Abmeldung ist also zunächst die Abmel- Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht, unterbrochen wer- dung, dann die zweite vor der ersten Jahresmeldung den. Eine Unterbrechung der sozialversicherungsrecht- und erst zum Schluss die Anmeldung zu stornieren. lichen Beschäftigung muss ebenfalls vom Arbeitgeber gemeldet werden. Hierfür stehen verschiedene Melde- Meldefristen gründe zur Verfügung. Nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsver- ordnung (DEÜV) gibt es für die einzelnen Meldungen Mit dem Ende der Beschäftigung ist der Arbeitnehmer unterschiedliche Meldefristen: abzumelden. Diese ist unbedingt erforderlich, da ohne Entgeltbezug ein meldepflichtiges Beschäftigungsver- Anmeldungen: hältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinn grund- · mit der ersten Entgeltabrechnung, spätestens sätzlich nicht mehr vorliegt und bei Nichtbeschäftigung 6 Wochen nach dem Beschäftigungsbeginn anteilige Rentenversicherungszeiten nicht erworben werden dürfen. Abmeldung: · mit der nächsten Abrechnung, spätestens 6 Wochen Hier die wichtigsten Meldegründe: nach dem Ende / Wechsel der Beschäftigung · Anmeldungen · Abmeldungen Jahresmeldungen: · Jahresmeldungen sowie UV-Jahresmeldungen / · für jeden am 31. Dezember eines Jahres beschäftig- Unterbrechungsmeldungen ten Minijobber mit der ersten folgenden Lohn- und · sonstige Entgeltmeldungen Gehaltsabrechnung, spätestens bis zum 15. Februar · Änderungsmeldungen des Folgejahres Diese Meldungen bilden die Grundlage, um späte- UV-Jahresmeldungen: re Leistungsansprüche (z. B. Renten), feststellen zu · für jeden Arbeitnehmer, der in einem Kalenderjahr an können. Wichtig ist, dass alle persönlichen Daten des mindestens einem Tag ein unfallversicherungspflichti- Beschäftigten korrekt gemeldet werden, deshalb sind ges Beschäftigungsverhältnis ausgeübt hat, bis zum diese Daten immer amtlichen Unterlagen (z. B. dem 16. Februar des Folgejahres Personalausweis) zu entnehmen. Gleichzeitige An- und Abmeldung: Meldungen sind unverzüglich zu stornieren, wenn sie · mit der nächsten Entgeltabrechnung, spätestens nicht zu erstatten waren. Sie sind neu zu erstatten, 6 Wochen nach dem Ende der Beschäftigung wenn Sie bei einer unzuständigen Einzugsstelle erstat- tet wurden oder unzutreffende Angaben über die Zeit Unterbrechungsmeldungen: der Beschäftigung, das beitragspflichtige Arbeitsent- · spätestens 2 Wochen nach Ablauf des ersten vollen gelt, den Abgabegrund, die Beitragsgruppen, den Perso- Kalendermonats der Unterbrechung
6 Versicherungspflichtige Beschäftigung im Privathaushalt Änderungen personenbezogener Daten: Beitragsberechnung · mit der nächsten Entgelt- oder Abmeldung Die Grundlage für die Beitragsberechnung bildet das Arbeitsentgelt Ihres Arbeitnehmers. Zum Arbeitsentgelt Maschinelles Meldeverfahren im sozialversicherungsrechtlichen Sinne gehören alle Die Meldungen zur Sozialversicherung (oder auch Zahlungen aus dem Beschäftigungsverhältnis; also so- „SV-Meldungen“) sind maschinell zu übermitteln. Eine wohl das laufende monatliche Arbeitsentgelt als auch Möglichkeit zur elektronischen Übertragung der Daten Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. bietet die für viele Arbeitgeber kostenfreie (Vorausset- Zum Arbeitsentgelt gehören auch Sachbezüge. Kann zung: maximal 100 Meldungen für eine Betriebsnum- der Arbeitnehmer bei Ihnen z. B. regelmäßig kosten- mer) Software „sv.net“. Diese Ausfüllhilfe wurde von der los Mahlzeiten einnehmen oder kostenfrei bei Ihnen „Informationstechnischen Servicestelle der Krankenver- wohnen, handelt es sich um Sachbezüge, die ebenfalls sicherung GmbH (ITSG)“ mit den gesetzlichen Kranken beitragspflichtig sind. Beiträge werden maximal bis zur kassen entwickelt. Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Das Kürzel „sv.net“ steht hierbei für „Sozialversicherung Die Sozialversicherungsbeiträge werden von Arbeit- im Internet“. Mit „sv.net“ werden Anwendungen zur geber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen. Die einfachen und gesicherten Kommunikation zwischen Arbeitnehmerbeitragsanteile am Sozialversiche- Arbeitgebern und Krankenkasse über das Internet ange- rungsbeitrag müssen Sie bei der Gehaltsabrechnung boten. durch Abzug vom Arbeitsentgelt Ihres Arbeitnehmers einbehalten. Zur Berechnung der Beiträge stellt die Auf der Internetseite der ITSG (itsg.de) kann das Pro- KNAPPSCHAFT eine Berechnungshilfe bereit. Diesen gramm „sv.net“ gestartet oder heruntergeladen werden. finden Sie auf unserer Internetseite kbs.de unter dem Hierfür ist eine Registrierung bei der ITSG notwendig. Pfad „Angebote für Firmenkunden“ -->„Sozialversiche- Weitere Informationen zu den Programmen und der rung (Beiträge und Meldungen)“ --> „Downloads - Das Vorgehensweise sowie Downloads sind unter itsg.de/ Wichtigste zum Speichern“ --> Berechnungshilfe zur oeffentliche-services/sv-net/downloads beschrieben. Broschüre „Versicherungspflichtige Beschäftigung im Privathaushalt“. Dort finden Sie auch ein Benutzerhandbuch mit einer ausführlichen Schritt-für-Schritt Anleitung sowohl für Liegt das monatliche Gesamtentgelt Ihres Arbeitneh- die Programmversion sv.net/standard als auch für sv- mers zwischen 450,01 Euro und 1.300 Euro, ist zu prüfen, net/comfort. ob die sogenannten Regelungen zum Übergangsbereich zum Tragen kommen und der Arbeitnehmer als Midijob- Beitragsverfahren ber einzustufen ist. Bei der Prüfung, ob das Entgelt zwi- Zu den Pflichten des Arbeitgebers gehört es, monatlich schen 450,01 Euro und 1.300 Euro liegt, ist vom Gesamt die zu zahlenden Beiträge und Umlagen zu berechnen entgelt des Arbeitnehmers auszugehen. und an die Krankenkasse (auch Einzugsstelle genannt) zu zahlen. Sie als Arbeitgeber sind also gegenüber der Entgelte aus eventuell bestehenden weiteren versi- Einzugsstelle der Beitragsschuldner. cherungspflichtigen Beschäftigungen sind ebenfalls zu berücksichtigen. Lediglich Arbeitsentgelt aus einem Die aktuell gültigen Beitragssätze und Entgeltgren- Minijob ist in die Prüfung nicht mit einzubeziehen. zen können Sie den „Größen des Versicherungs- und Beitragsrechts“ entnehmen. (schauen sie hierzu in den Wenn die Regelungen zum Übergangsbereich An- Hinweis auf unsere Online-Broschüren) wendung finden, bildet nicht das tatsächlich gezahl- te Arbeitsentgelt, sondern ein nach der Formel zum Übergangsbereich (Midijob-Formel) berechneter Betrag
7 die Beitragsbemessungsgrundlage. Außerdem gibt es · Dauer-Beitragsnachweis Besonderheiten bei der Berechnung der Beiträge. Wei- Soll der Beitragsnachweis nicht nur für den laufenden tere Informationen zu Beschäftigungsverhältnissen im Abrechnungsmonat, sondern auch für folgende Ab- Übergangsbereich finden Sie auf unserer Internetseite rechnungsmonate gelten, ist im Beitragsnachweis das kbs.de/midijob. Hier finden Sie auch einen Beitragsrech- Kontrollkästchen „Dauer-Beitragsnachweis“ zu markie- ner zum Midijob-Bereich. ren. In diesen Fällen fallen in jedem Monat Beiträge in gleicher Höhe an. Der Dauer-Beitragsnachweis behält Beitragsnachweis solange seine Gültigkeit, bis ein neuer Beitragsnach- Mit dem Beitragsnachweis teilt der Arbeitgeber vor weis oder Dauer-Beitragsnachweis eingereicht wird. dem Zahlungstermin die Summe der Abgaben mit, die Spätestens zum 1. Januar eines jeden Jahres muss je- er insgesamt für alle Arbeitnehmer für einen Monat doch ein neuer Beitragsnachweis eingereicht werden. an die KNAPPSCHAFT zahlen wird. Beschäftigen Sie mehrere Arbeitnehmer, für die die K NAPPSCHAFT die · Beiträge und Umlagen zuständige Einzugsstelle ist, sind die Angaben also Die Höhe der berechneten Beiträge und Umlagen sind nicht personengebunden, sondern als Gesamtbetrag im Beitragsnachweis neben der jeweiligen Beitrags- zu e rfassen. Die Summe der Abgaben setzt sich dabei gruppe einzutragen. aus den Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie den Umlagen zur Ar- Beitragszahlung beitgeberversicherung zusammen. Die einfachste und bequemste Art der Beitragszahlung ist, der KNAPPSCHAFT ein SEPA-Basislastschriftmandat Der Beitragsnachweis muss – wie die Meldungen zu erteilen. So können Sie als Arbeitgeber sicher sein, zur Sozialversicherung – mittels zugelassener sys- dass die Beiträge fristgerecht abgebucht werden. Sie temgeprüfter P rogramme oder maschinell erstellter müssen nur dafür sorgen, dass Ihr Konto ausreichend Ausfüllhilfen (z. B. Software sv.net) spätestens drei gedeckt ist. Dadurch ist von vornherein ausgeschlossen, Bankarbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge übermit- dass die KNAPPSCHAFT Säumniszuschläge und Mahnge- telt werden. Die Abgabefrist für den Beitragsnachweis bühren aufgrund unpünktlicher Zahlungen erhebt. können Sie der Tabelle „Größen des Versicherungs- und Beitragsrechts“ entnehmen, diese finden Sie auf Sollten Sie sich für dieses Verfahren entscheiden, bit- unserer Internetseite kbs.de. ten wir Sie, den Fragebogen/das SEPA-Basislastschrift- mandat (siehe Anlage) an uns zu senden bzw. zu faxen. · Zeitraum Sofern Sie nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen Sollten in jedem Monat unterschiedlich hohe Beiträge möchten, können Sie die Beiträge auch auf eines anfallen (weil das Entgelt Ihres Arbeitnehmers monat- unserer Konten überweisen. Unsere Bankverbindungen lich schwankt), muss der Beitragsnachweis gesondert entnehmen Sie bitte der Übersicht „Größen des Versi- für jeden Monat übermittelt werden. Für die einzel- cherungs- und Beitragsrechts“. nen Monate ist der Monatserste als von-Datum und der Monatsletzte als bis-Datum anzugeben. Dies gilt Um eine korrekte maschinelle Verarbeitung zu gewähr- auch für Beschäftigungen, die während eines Monats leisten, bitten wir Sie, im Verwendungszweck an erster beginnen oder enden. Falls ein Dauer-Beitragsnach- Stelle die Betriebsnummer ohne Vorsätze anzugeben. weis eingereicht wird, weil jeden Monat Abgaben in Bitte beachten Sie unbedingt die Fälligkeitstermine, da gleicher Höhe anfallen, ist als Zeitraum der Monat die KNAPPSCHAFT bei nicht pünktlicher Zahlung ver- einzutragen, ab dem der Dauer-Beitragsnachweis pflichtet ist, Säumniszuschläge zur erheben. gelten soll.
8 Versicherungspflichtige Beschäftigung im Privathaushalt Weitere wichtige Informationen Auslands- und Fachvermittlung“ (ZAV) der Bundesagen- Arbeitgeberumlagen - U1 und U2 tur für Arbeit. Seit dem 1. Januar 2014 benötigen Arbeit- Haben Sie Ihre Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale nehmer aus Rumänien und Bulgarien keine Arbeitser- angemeldet? Dann nehmen Sie automatisch am Um- laubnis mehr, um in Deutschland eine Beschäftigung lageverfahren U1 und U2 der Arbeitgeberversicherung aufzunehmen. teil. Ihre Beiträge U1 und U2 berechnet die Minijob-Zen- trale für Sie – und zieht diese halbjährlich von Ihrem Personen, die nicht Staatsangehörige eines Mitglied- Bankkonto ein. So sind Sie vor finanziellen Belastungen staates der Europäischen Union (EU), des Europäischen durch die Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung an Ihre Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz sind, dürfen Haushaltshilfe abgesichert. Erkrankt Ihre Haushalts- nur in Deutschland arbeiten, sofern sie über einen hilfe, erstattet Ihnen die Arbeitgeberversicherung entsprechenden Aufenthaltstitel verfügen. Als Aufent- einfach und schnell 80 Prozent der Entgeltfortzahlung haltstitel bezeichnet man die Aufenthaltserlaubnis, die bei Krankheit für bis zu sechs Wochen wegen der- auch die Zulassung zum Arbeitsmarkt regelt. Zuständig selben Krankheit. Bei Mutterschaft sind es sogar 100 für die Erteilung des Aufenthaltstitels ist die Auslän- Prozent. Wie das geht und alles rund um die Erstattung derbehörde der Stadt-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung. Ihrer Aufwendungen bei Entgeltfortzahlung finden Sie Bei Bedarf wird von diesen Stellen die Zustimmung unter arbeitgeberversicherung.de. Oder rufen Sie uns der Arbeitsverwaltung eingeholt. Im Ausland sind die einfach unter 0234 304 - 43990 an. Sie erreichen das deutschen Auslandsvertretungen (die Visa-Stellen Service-Center der Arbeitgeberversicherung montags - der Botschaften und Konsulate der Bundesrepublik donnerstags von 7.00 - 16.00 Uhr und freitags von Deutschland) zuständige Behörden. Weitere Fragen zu 7.00 - 14.00 Uhr. Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung beantwortet die Agentur für Arbeit. Insolvenzgeldumlage Die Insolvenzgeldumlage müssen Sie, als Arbeitgeber Grundsätzlich gelten für Personen aus anderen Län- im Privathaushalt, nicht zahlen. dern, die in der Bundesrepublik Deutschland einer Beschäftigung nachgehen, die gleichen Vorschriften Steuern über die soziale Sicherheit wie für deutsche Arbeitneh- Beschäftigungen im Privathaushalt sind steuerpflich- mer. Dies bedeutet, dass Sie einen aus dem Ausland tig. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr örtlich stammenden Arbeitnehmer normalerweise wie einen zuständiges Finanzamt. deutschen Arbeitnehmer bei einer deutschen Kranken- kasse anmelden müssen. Arbeitnehmer aus anderen Ländern Die meisten Bürger der Europäischen Union (EU), eines Legt der Arbeitnehmer aus dem europäischen Ausland Landes des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Ihnen jedoch einen „Vordruck A1“ bzw. eine Bescheini- oder der Schweiz dürfen sich in Deutschland aufhalten gung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften aus und benötigen für die Aufnahme einer Beschäftigung einem anderen Staat vor, gelten die Rechtsvorschriften keine Arbeitserlaubnis. dieses Staates. Sie haben dann als Arbeitgeber die Mel- dungen zur Sozialversicherung und die Beitragszahlung Wird jedoch eine Arbeitserlaubnis benötigt und eine nach dem Recht dieses Landes durchzuführen. An eine Beschäftigung in Deutschland ohne entsprechende deutsche Krankenkasse sind keine Beiträge abzuführen. Genehmigung ausgeübt, kann dies für Arbeitgeber und Wir empfehlen Ihnen, dass Sie in diesem Fall mit Ihrem Arbeitnehmer strafrechtliche Konsequenzen haben. Arbeitnehmer eine schriftliche Vereinbarung abschlie- Zuständig für diese Arbeitserlaubnis ist die „Zentrale ßen,dass er sich selbst um die im Ausland bestehende Sozialversicherung kümmert.
9 Kontakt Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen den Einstieg in Ihr „Arbeitgeber-Leben“ erleichtern konnten. Jedoch ist es in einer Broschüre nicht möglich, auf alle Konstellationen, die Ihnen im Beitrags- und Meldeverfahren der Sozialversicherung begegnen kön- nen, einzugehen. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach an. Wir beraten und unterstützen Sie gerne. KNAPPSCHAFT 45115 Essen Telefon: 0355 2902-70799 Montag bis Freitag von 7:00 bis 17:00 Uhr E-Mail: melde-beitragswesen@kbs.de Bitte geben Sie bei der Kontaktaufnahme Ihre Betriebs- nummer an, sofern für Sie bereits eine Betriebsnummer vergeben wurde. Hier finden Sie kostenlos Ihre nächste Haushaltshilfe haushaltsjob-boerse.de
Sollten Sie Fragen zu anderen Themengebieten haben, schauen sie doch auf unsere Homepage kbs.de Unter dem Pfad: „Angebote für Firmenkunden“ --> „Sozialversicherung (Beiträge und Meldungen)“ --> „Downloads - Das Wichtigste zum Speichern“ finden Sie folgende Online Broschüren: „Versicherungspflichtige Beschäftigung im Privathaushalt“ „Berechnungshilfe“ zur Broschüre: Versicherungspflichtige Beschäftigung im Privathaushalt „Beschäftigung von Studenten, Praktikanten und ähnlichen Personenkreisen“ „Hinweise zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht“ „Die Beitragspflicht von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt“ „Hinweise zur Versicherungsfreiheit“ „Größen des Versicherungs- und Beitragsrechts“ „Selbständige und Existenzgründer“
Wir gehen sorgfältig mit Ihren Daten um. Hinweise zum Datenschutz finden Sie in der Fußzeile unserer Homepage. Betriebsnummer Fragebogen Fragebogen / SEPA-Basislastschriftmandat / SEPA-Basislastschriftmandat Bitte Bitte in Druckbuchstaben in Druckbuchstaben ausfüllen ausfüllen und und zurücksenden. zurücksenden Rechtskreis: West Ost Arbeitgeber (Bitte Rechtsform angeben, z.B. GmbH) Telefon Telefax Vertretungsbefugte Person (z.B. Geschäftsführer) E-Mail-Adresse Anschrift (Straße, PLZ, Ort) Ansprechpartner (z. B.Steuerberater) Telefon Telefax Empfängeranschrift für künftige abweichende Korrespondenz (Straße, PLZ, Ort) Zusätzliche Betriebsnummern (abweichend von der oben genannten Betriebsnummer) Wenn Sie mehrere Beitragsnachweise mit verschiedenen Betriebsnummern übermitteln, die Beiträge jedoch in einer Summe zahlen möchten, bietet es sich an, ein Arbeitgeberhauptkonto und mehrere Unterkonten bei uns einrichten zu lassen. Sollten Sie diesen Service wünschen, bitten wir Sie, die Betriebsnummer des Arbeitgeberhauptkontos nachstehend vorzugeben. Betriebsnummer des Arbeitgeberhauptkontos .......................................................................................................................................................................................................................................................................................... SEPA-Basislastschriftmandat (SEPA Core Direct Debit) Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 45115 Essen Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 81KBS00000034886 Die Mandatsreferenz finden Sie auf Ihrem Kontoauszug oder in Ihrem Online-Banking. Ich Ich ermächtige die Deutsche ermächtige die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS), (KBS), Zahlungen Zahlungen vonvon meinem meinem Konto Konto mittels mittels Lastschrift Lastschrift einzuziehen. einzuziehen. ZugleichZugleich weise weise ich ich Kreditinstitut mein mein Kreditinstitut an, diean, dieder von vonKBS der KBS auf mein auf mein Konto gezogenen Konto Lastschriften gezogenen einzulösen. Lastschriften Hinweis:Hinweis: einzulösen. Ich kannIchinnerhalb von acht kann innerhalb vonWochen, beginnend acht Wochen, mit dem beginnend Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vorname und Name des Kontoinhabers Straße und Hausnummer 4.16 – VII. 7 – 3 000 – 1129 Postleitzahl, Wohnort Kreditinstitut D E IBAN (International Bank Account Number) Vordr. 12258 Ort, Datum Unterschrift Das SEPA-Basislastschriftmandat ist nur mit Datum und Unterschrift gültig. Version 02
Rückseite KNAPPSCHAFT oder per Fax an: (0201) 384 979797 45115 Essen ..........................................................................................................................................................
Personalfragebogen Persönliche Angaben Familienname (ggf. Geburtsname) Vorname Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort Geburtsdatum Geschlecht Staatsangehörigkeit Familienstand Kinder vorhanden? Bankverbindung: Kreditinstitut IBAN BIC (Nur anzugeben bei Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Europäischen Union) Höchster Schulabschluss ^ ohne Schulabschluss ^ Haupt-/Volksschulabschluss ^ Mittlere Reife/gleichwertiger Abschluss ^ Abitur/Fachabitur Höchste Berufsausbildung ^ ohne beruflichen Ausbildungsabschluss ^ anerkannte Berufsausbildung ^ Meister/Techniker gleichwertiger Fachschulabschluss ^ Bachelor ^ Diplom/Magister/Master/Staatsexamen ^ Promotion
Beschäftigung Beginn der Beschäftigung Ausgeübte Tätigkeit Art der Beschäftigung ^ Hauptbeschäftigung ^ Nebenbeschäftigung Vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit Vereinbartes Arbeitsentgelt Üben Sie weitere Beschäftigungen ^ ja ^ nein aus? Sozialversicherung Krankenkasse Sozialversicherungsnummer Geburtsort und Geburtsland (nur bei fehlender Sozialversicherungsnummer) Steuer Identifikationsnummer Finanzamt-Nummer Steuerklasse/Faktor Konfession Kinderfreibetrag Erklärung des Arbeitnehmers: Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben der Wahrheit entsprechen. Ich verpflichte mich, meinem Arbeitgeber alle Änderungen unverzüglich mitzuteilen. ____________________________ ________________________________________________ Datum Unterschrift Arbeitnehmer/-in
So erreichen Sie uns: KNAPPSCHAFT 45115 Essen Service-Telefon Minijob-Zentrale 0355 2902-70799 Arbeitgeberversicherung 0234 304-43990 E-Mail melde-beitragswesen@kbs.de arbeitgeberversicherung@kbs.de Information zentrale@kbs.de kbs.de
Haben Sie noch Fragen? Benötigen Sie noch weitere Informationen? Wir beraten und betreuen Sie individuell.
IMPRESSUM Herausgegeben von: Deutsche Rentenversicherung Vordr. 12247 1. 21 – VII.1 – 0 – 19 Knappschaft-Bahn-See Pieperstraße 14 – 28, 44789 Bochum knappschaft.de krankenversicherung@knappschaft.de Nachdruck, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers gestattet. Stand: Januar 2021
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