Datenschutz im Sekretariat der Beratungsstelle

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Datenschutz im Sekretariat
                         der Beratungsstelle

E
      rziehungsberatungsstellen sind                an den Notwendigkeiten des prak-          gegeben, wie dieser Schutz optimiert
      dem Schutz des Privatgeheim-                  tischen Alltagsablaufs in einer Bera-     werden kann.
      nisses ihrer Ratsuchenden ver-                tungsstelle. Umso wichtiger ist es,
pflichtet. Dies ist ein zentraler Grund-            die jeweils eigene Praxis daraufhin zu
satz ihrer fachlichen Arbeit. Er gilt nicht         prüfen, wie weit sie den rechtlich vor-
                                                                                              Grundsatz
nur in Bezug auf außenstehende Dritte,              gegebenen Zielvorstellungen entspricht    Für den Datenschutz ist der Grundsatz
sondern muss ebenso auch in der Be-                 und im Sinne eines wirksamen Ver-         der Erforderlichkeit der zu erhebenden
ratungsstelle selber beachtet werden.               trauensschutzes für die Ratsuchenden      Daten zentral. Es dürfen nur diejeni-
Es muss daher sorgfältig geprüft wer-               verbessert werden kann.                   gen Daten erhoben, gespeichert und
den, welche Daten über Ratsuchende                      Beratungsfachkräfte und Teamassis-    verarbeitet werden, die für die zu
gespeichert werden sollen, von ande-                tentinnen haben bezogen auf Ratsu-        erledigenden Aufgaben erforderlich
ren Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern              chende unterschiedliche Aufgaben.         sind. Dies gilt auch für das Sekreta-
eingesehen werden können oder auch                  Dies schlägt sich auch in datenschutz-    riat der Beratungsstelle. Es ist daher
gezielt weitergegeben werden dürfen.                rechtlicher Hinsicht nieder. Teamas-      sorgfältig zu prüfen, welche Daten über
    Die allgemein formulierten Rechts-              sistentinnen und Beratungsfachkräfte      Ratsuchende im Sekretariat gespeichert
grundsätze, nämlich dass bereits die                haben unterschiedliche Rechte, Daten      werden sollen (vgl. auch bke 2008b,
                                                                                              S. 279).

   bke Hinweis                                                                                Multidisziplinäres Fachteam
                                                                                              Die Zusammenarbeit in einem multi-
                                                                                              disziplinären Fachteam gehört zu den
                                                                                              Essentials der Erziehungsberatung.
                                                                                              Ratsuchende werden in der Regel im
                                                                                              Erstgespräch auf die Arbeitsweise der
                                                                                              Erziehungsberatungsstelle hingewiesen
                                                                                              (bke 2009a). Dies schließt die Erläute-
                                                                                              rung ein, dass Fallbesprechungen im
                                                                                              Team üblich sind. Die Ratsuchenden
                                                                                              erklären sich zumeist mit der ihnen
                                                                                              erläuterten Praxis einverstanden. Diese
                                                                                              spezifische Situation innerhalb der
Inanspruchnahme einer Erziehungsbe-                 von Ratsuchenden zu kennen und zu         Beratungsstellen führt in der Praxis
ratungsstelle dem Schutz des Privat-                verarbeiten. Aber ihre Aufgaben blei-     häufig zu dem Schluss, dass alle Mit-
geheimnisses unterliegt (BAG 1987)                  ben aufeinander bezogen.                  arbeiter/innen der Beratungsstelle zum
und dass in einer Beratung geäußerte                   Im Weiteren werden einige Eck-         umfassenden Zugriff auf die Daten der
persönliche Verhältnisse einzig der                 punkte zum Schutz personenbezogener       Ratsuchenden berechtigt seien. Diese
Beratungsfachkraft anvertraut sind                  Daten im Sekretariat einer Bera-          Auffassung wird durch den gegen-
(BVerfG 1977), brechen sich zuweilen                tungsstelle formuliert und Hinweise       wärtigen sorglosen Umgang mit den
2/13 Informationen für Erziehungsberatungsstellen                                                                                    11
Datenschutz im Sekretariat der Beratungsstelle                                                                                 bke-Hinweis

eigenen Daten im Internet verstärkt.             Anmeldesituation                         arbeiten, wird durch diese technische
    Vor diesem Hintergrund möchte die                                                     Lösung am Klarsten auf der Ebene
bke für mehr Sensibilität im Umgang              Bei der telefonischen Anmeldung sollte   EDV-gestützter Datenverarbeitung
mit personenbezogenen Daten werben.              ein Ratsuchender von der Teamassis­      umgesetzt.
Dies ist dem Respekt vor den Ratsu-              tentin darauf hingewiesen werden,           Andere Lösungen, mit Einzelcom-
chenden und ihrem Recht auf informa-             dass alle Angaben, die er in diesem      putern am Arbeitsplatz der Beratungs-
tionelle Selbstbestimmung geschuldet,            Telefonat macht, freiwillig sind. Dies   fachkräfte oder mit klassischen Bera-
das durch die Verfassung geschützt ist.          gilt insbesondere für Angaben zu der     tungsdokumentationen im Stahlschrank
Diesen Schutz sollten Beratungsstellen           Problemsituation, die die Inanspruch-    des Sekretariats, unterliegen denselben
besonders ernst nehmen, da es ihr in-            nahme von Beratung veranlasst. Je        rechtlichen Regeln. Diese können ana-
nerstes Anliegen ist, Ratsuchenden zu            nach Praxis der Fallverteilung sollte    log auf sie angewendet werden.
mehr Selbstbestimmung zu verhelfen.
    Mit Blick auf das Grundrecht der in-
formationellen Selbstbestimmung und
den hieraus abgeleiteten Gesetzen zum
Schutz personenbezogener Daten gibt                          Die Teamassistentin
auch die Zustimmung der Ratsuchen-
den keinen Freibrief zum Austausch                           erhebt am
aller ihrer Daten unter den Fachkräften
der Beratungsstelle. Vielmehr sind die
                                                             Telefon die ersten
Erhebung, Speicherung, Verarbeitung                          Daten zur Familie.
und Weitergabe von Daten immer
wieder eng am Grundsatz der Erforder­
lichkeit zu orientieren. Klarnamen sind
beispielsweise nicht erforderlich, um
eine Problemkonstellation in einer Fa-           der Ratsuchende den Hinweis erhal-
milie zu verstehen und gemeinsam zu              ten, dass die allgemeine Benennung
                                                                                          Klienten-
erörtern. Daher gilt für die Fallbespre-         eines Beratungsthemas ermöglicht,        verwaltungsprogramm
chung im multidisziplinären Fachteam             ihm schon für das Erstgespräch einen     (elektronische
der Grundsatz der Anonymisierung der             Termin bei einer spezifisch erfahrenen   Beratungsdokumentation)
vorgestellten Fälle. Wird die Arbeits-           Fachkraft zu geben.
weise im multidisziplinären Fachteam                 Ein Ratsuchender kann die Bera-      Beratungsdokumentationen enthal-
korrekt als anonyme Fallbesprechung              tungsstelle auch vollständig anonym,     ten Personaldaten der Ratsuchenden,
erläutert, so hat der Ratsuchende auch           d. h. auch ohne Nennung seines Na-       Angaben zum Hilfeempfänger (dem jun-
nur in diese eingewilligt.                       mens gegenüber der Teamassistentin,      gen Menschen) und zum Beratungsver-
                                                 aufsuchen.                               lauf (Diagnose, Richtung der Interventi-
                                                     Zur Vergabe eines Termins für ein    on, ggf. Hilfeplan und Stellungnahmen)
Unterschiedliche Aufgaben                        Erstgespräch durch die Teamassistentin   (bke 2008b). Ein Teil dieser Daten,
Die Teamassistentin ist erste Ansprech-          reicht es aus, wenn ihr freie Termine    nämlich die Personaldaten (Stammda-
partnerin für die Ratsuchenden. Sie              der Beratungsfachkräfte bekannt sind.    ten) sowie statistische Angaben, wird
erhebt am Telefon die ersten Daten                                                        in der Regel durch die Teamassistentin
zur Familie. Insbesondere kennt sie die          EDV-gestützte                            erfasst und bearbeitet. Die Doku-
wesentlichen Stammdaten aller Ratsu-                                                      mentation der Beratung im engeren
chenden. Darin liegt das Spezifische
                                                 Datenverarbeitung                        Sinne, nämlich die Aufzeichnungen
ihrer Funktion. Für die einzelnen Be-            In den meisten Beratungsstellen wird     zum Beratungsverlauf, wird durch die
raterinnen und Berater ist es dagegen            mit Personalcomputern gearbeitet.        Beratungsfachkraft selbst geführt und
nicht erforderlich, dass sie die Daten           Die Daten von Ratsuchenden werden        ist auch nur durch sie einsehbar. Nur
anderer, von ihnen nicht beratener Kli-          in Klientenverwaltungsprogrammen         die Beratungsfachkraft hat also eigene
enten kennen. Für Beratungsfachkräfte            verarbeitet. Deshalb wird im Weiteren    Schreib- und Leserechte.
ist vielmehr spezifisch, dass ihnen –            von dieser Konstellation ausgegangen.        Die unterschiedlichen Aufgaben der
über die Stammdaten hinausgehend                 Unterschiedliche Aufgaben ziehen dann    Teamassistentin und der Beratungs-
– von denjenigen Ratsuchenden, die               unterschiedliche Lese- und Schreib-      fachkräfte schlagen sich in präzise
sie selbst beraten, weitere personenbe-          rechte in dem genutzten Programm         definierten unterschiedlichen Rechten
zogene Daten anvertraut werden. Diese            nach sich. Dabei wird eine auf einem     zur Nutzung der Daten nieder:
unterschiedlichen Aufgabenstellungen             Server gemeinsam genutzte Software       • Die Teamassistentin ist berechtigt,
strukturieren die Wahrnehmung des                unterstellt (bke 2004). Die Praxis          die Stammdaten des Ratsuchen-
Datenschutzes innerhalb des Sekreta-             einer Beratungsstelle, gemeinsam mit        den zu speichern und im Laufe der
riats.                                           unterschiedlichen Aufgaben für und          Beratung von allen Ratsuchenden zu
                                                 mit Ratsuchenden und deren Daten zu         lesen und für die Kontaktaufnahme
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bke-Hinweis                                                                                       Datenschutz im Sekretariat der Beratungsstelle

   zu nutzen. Ferner ist sie berechtigt,            • PLZ und Ort                              Beratungsdyade (die auf Seiten des
   statistische Daten zu erfassen und               • Bezirk                                   Ratsuchenden auch eine Familie umfas-
   auszuwerten.                                     • Tel. Nr. privat                          sen kann) ist im datenschutzrechtlichen
• Die einzelne Beraterin/der einzel-                • Mobil Nr.                                Sinne ein Dritter. Dritte sind daher
   ne Berater ist nur berechtigt, die               • Fax Nr.                                  auch andere Beratungsfachkräfte, die
   jeweiligen Stammdaten der durch                  Dabei muss eine Rat suchende Per-          das Beratungsgespräch nicht geführt
   ihn selbst betreuten Ratsuchenden                son nicht jede hier genannte Angabe        haben.
   einzusehen.                                      machen. Sie kann den Kommunika-                Die Tatsache, dass alle Beratungs-
• Die einer Beratungsfachkraft anver­               tionsweg wählen, auf dem sie ggf.          fachkräfte zum Schutz des Privatge-
   trauten personenbezogene Daten                   angesprochen werden möchte und             heimnisses der Ratsuchenden verpflich-
   der Ratsuchenden dürfen nur durch                die Angabe ihrer Daten entsprechend        tet sind, stellt keine Erlaubnis zum
   sie erhoben, gespeichert und verar-              begrenzen.                                 Austausch von personenbezogenen
   beitet werden. Nur sie hat Schreib-                                                         Daten der Ratsuchenden untereinander
   und Leserechte.                                                                             dar (bke 2008c).
• Weder die Teamassistentin noch
                                                    Aktenplan                                      Deshalb müssen die Ratsuchenden
   eine andere Beratungsfachkraft oder              Aktenpläne dienen zur Organisation         über die Arbeitsweise des multidiszi-
   die Leitung hat Leserechte bezogen               des gesamten Schriftgutverkehrs in         plinären Teams unterrichtet werden
   auf die in einem Beratungsverlauf                einer Verwaltung, einem Unternehmens       (bke 2009a) und ihr zustimmen (siehe
   gespeicherten anvertrauten Daten.                oder einem Verband. Der Aktenplan          oben). Aber auch dann, wenn diese ihr
   Denn diese sind nur der fallzustän-              strukturiert daher die unterschiedlichen   Einverständnis (in der Regel mündlich)
   digen Beraterin anvertraut.                      Themen des Alltags. Eine Beratungs-        erklärt haben, gilt: Fallbesprechungen
• Beratungsfachkräfte dürfen daher                  stelle wird in der Regel als eine          sind grundsätzlich anonym durchzu-
   nur in die Beratungsdokumenta­                   Einrichtung eines Trägers geführt mit      führen (bke 2008d, S. 85). Denn es
   tionen ihrer eigenen Ratsuchenden                der Folge, dass wesentliche Teile des      sind nur die für eine Fallbesprechung
   Einblick nehmen.                                 Schriftguts nicht von ihr selbst, son-     erforderlichen Daten weiterzugeben.
Diese Grundsätze gelten unabhängig                  dern vom jeweiligen Träger verwaltet           Anderes gilt nur dann, wenn für die
davon, ob Stammdaten und Bera-
tungsdokumentationen EDV-gestützt
organisiert sind oder papiergebunden
aufbewahrt werden.
                                                                 Fallbesprechungen
Stammdaten                                                       sind grundsätzlich anonym
Das Sekretariat hat als eine seiner zen-                         durchzuführen.
tralen Aufgaben die Kontaktaufnahme
mit den Ratsuchenden sicherzustellen
(bke 2011, S. 5). Diese rufen an, um
einen Termin zu vereinbaren. Sie müs-               werden (z. B. Personalakten, Buchhal-      Fallbesprechung in der Erziehungsbera-
sen eingelassen werden und mit ihnen                tung, Steuerunterlagen).                   tungsstelle die Kenntnis der Person/en
muss, solange sie sich in Beratung                      In einer Erziehungs- und Familien-     Voraussetzung ist, wie dies bei einer
befinden, Kontakt gehalten werden                   beratungsstelle selbst sind die zen-       Gefährdungseinschätzung der Fall sein
können. Es ist daher erforderlich, dass             tralen »Akten« die Dokumentationen         kann (ebd.; § 65 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII).
im Sekretariat einer Beratungsstelle                der Beratungen, die mit Ratsuchenden
Stammdaten der Ratsuchenden gespei-                 durchgeführt werden. In diesem Kon-
chert werden, um diese Kommunika­                   text hat ein Aktenplan die Funktion,
                                                                                               Einsicht und Auskunft
tion zu gewährleisten.                              vergebene Aktennummern den Klarna-         Als Folge dieser unterschiedlichen Auf-
    Dem Grundsatz der Erforderlichkeit              men der Klienten zuzuordnen. Nur die       gabenstellung muss die Teamassisten-
entsprechend sind diese Stammdaten                  Teamassistentin hat das Recht, diese       tin bei ihrer Aufgabenwahrnehmung
der Ratsuchenden auf einen möglichst                Zuordnung einzusehen.                      sicherstellen, dass die Daten der Ratsu-
geringen Umfang zu reduzieren. Das                                                             chenden nicht von anderen Mitarbeiter/
heißt praktisch: Die Stammdaten sind                                                           innen der Beratungsstelle eingesehen
auf die für die Kontaktaufnahme mit                 Beratungsfachkräfte                        werden können. Dies betrifft z. B.
den Ratsuchenden erforderlichen Daten               als Dritte                                 die Dateneingabe: Der Arbeitsplatz
zu begrenzen. Das sind:                                                                        der Teamassistentin sollte daher so
                                                    Ratsuchende vertrauen ihre persön-         gestaltet sein, dass ihr bei der Daten-
• Nachname des Kindes/des Elternteils               lichen Verhältnisse der jeweiligen         eingabe niemand über die Schultern
• Vorname des Kindes/des Elternteils                Beraterin/dem Berater an, der bzw.         schauen und personenbezogene Daten
• Geburtsdatum des Kindes                           dem gegenüber sie sich offenbaren.         Ratsuchender mitlesen kann. Allgemei-
• Strasse und Hausnummer                            Jede weitere Person außerhalb dieser       ner gefasst: Der Zugang zum zentralen
2/13 Informationen für Erziehungsberatungsstellen                                                                                            13
Datenschutz im Sekretariat der Beratungsstelle                                                                                   bke-Hinweis

Personalcomputer der Beratungsstelle             Zentraler Kalender                         Ratsuchenden angezeigt werden (und
muss so geregelt und gesichert sein,                                                        dürfen diese ggf. auch selbst eingege-
dass nur die Teamassistentin Zugriff             Der Grundsatz, dass nur die Teamas-        ben werden). Die Namen von anderen
auf die in diesem Gerät gespeicherten            sistentin die Stammdaten aller Rat-        Ratsuchenden gehören zentral zu den
Dateien mit Stammdaten und stati-                suchenden kennt, sie also aufnimmt,        personenbezogenen Daten, die in de-
stischen Daten Ratsuchender hat.                 speichert und verarbeitet, und dass nur    ren Interesse zu schützen sind. Daher
    Die Teamassistentin ist zum Schutz           die jeweilige Beratungsfachkraft die       dürfen diese Namen anderer Ratsu-
der von ihr erhobenen und gespei-                ihr anvertrauten personenbezogenen         chenden von den Beratungsfachkräften
cherten personenbezogenen Daten                  Daten der von ihr selbst beratenen Per-    nicht gelesen werden können. Für eine
der Ratsuchenden verpflichtet. Das               sonen kennt, gestaltet die Arbeitsab-      Beratungsfachkraft darf nur erkennbar
heißt, sie ist nicht berechtigt, über            läufe in der Beratungsstelle. Am zentra-   sein, dass ein anderer Berater/eine
die Inanspruchnahme der Einrichtung
durch einzelne Ratsuchende gegenüber
Dritten Auskunft zu geben (bke 2009c).
Dies betrifft zunächst Mitarbeiter/innen
anderer Dienste und Einrichtungen (wie                        Die Teamassistentin ist
z. B. Jugendamt oder Familiengericht,
für die jeweils eine Entbindung von der
                                                              zum Schutz der personen-
Schweigepflicht vorliegen muss). Dies                         bezogenen Daten der
gilt aber ebenso innerhalb der Bera-
tungsstelle gegenüber allen anderen
                                                              Ratsuchenden verpflichtet.
Beratungsfachkräften und der Leitung,
wenn diese den jeweiligen Ratsuchen-
den nicht selbst beraten. Auch die
Beratungsfachkräfte der Einrichtung sind         len Terminkalender der Beratungsstelle     andere Beraterin zu einem bestimmten
datenschutzrechtlich gesehen Dritte, de-         kann dies gut verdeutlicht werden.         Zeitpunkt einen Beratungstermin
nen gegenüber die Teamassistentin den            Wenn dieser Kalender EDV-gestützt          vergeben hat. Welcher Ratsuchender
Schutz der personenbezogenen Daten               verwaltet wird, können die beschrie-       diesen Termin wahrnimmt, darf nur
der Ratsuchenden zu wahren hat.                  benen unterschiedlichen Aufgaben           vom zuständigen Berater und von der
                                                 von Teamassistentin und Beratungs-         Teamassistentin eingesehen werden
Anvertraute                                      fachkraft und die damit verbundenen        können.
                                                 datenschutzrechtlichen Pflichten in            Soweit in Beratungsstellen noch
personenbezogene Daten                           jeweils spezifisch definierte Lese- und    traditionelle papiergebundene Kalender
Alle weiteren, über die Stammdaten               Schreibrechte umgesetzt werden.            geführt werden, wird sich eine Kennt-
und die statistischen Daten hinaus                   Im Sekretariat der Beratungsstelle     nisnahme der eingetragenen Namen
gehenden personenbezogenen Daten                 werden die Termine aller Ratsuchenden      von Ratsuchenden durch andere, nicht
eines Ratsuchenden werden demjeni-               von der Teamassistentin verwaltet.         zuständige Beratungsfachkräfte prak-
gen Berater/derjenigen Beraterin anver-          Sie hat daher das Recht, die Namen         tisch kaum vermeiden lassen. Es ist
traut, der/die vom Ratsuchenden einen            der Ratsuchenden zu erheben, in den        daher zu empfehlen, die Terminver-
Beratungsauftrag erhalten hat. Daher             Kalender einzugeben sowie einem            waltung der Beratungsstelle auf einen
hat nur die jeweilige Beratungsfach-             Berater und einem Beratungstermin          EDV-gestützten Kalender umzustellen.
kraft auf diese ihr anvertrauten Daten           zuzuordnen (Schreibrecht). Ebenso hat
ein Zugriffsrecht. Dies gilt auch dann,          sie das Recht, zu sehen, welche Rat-
wenn die Beratungsdokumentation                  suchenden an einem bestimmten Tag          Kontakt per E-Mail
auf einem zentralen Personalcomputer             einen Gesprächstermin bei welchem
geführt wird.                                    Berater in der Beratungsstelle haben       Heute nehmen Ratsuchende mit
                                                 und daher voraussichtlich zu erwarten      einer Beratungsstelle auch per E-Mail
Ausnahmen                                        sind (Leserecht).                          Kontakt auf. E-Mails sind aus daten-
Wenn eine Beratungsfachkraft z. B. aus               Für Beraterinnen und Berater ist       schutzrechtlicher Sicht jedoch mit offen
Krankheits- oder Urlaubsgründen die              der Zugriff auf die Daten im Kalender      versandten Postkarten vergleichbar: Ihr
Vertretung einer anderen Beraterin/              dagegen auf diejenigen Ratsuchen-          Inhalt kann jederzeit technisch leicht
eines anderen Beraters übernimmt, so             den begrenzt, für die sie selbst einen     mitgelesen werden. Daher können
ist sie mit Einwilligung der beratenen           Beratungsauftrag übernommen haben.         E-Mails nicht für Beratungszwecke
Person zur Einsicht in die Beratungsdo-          Daraus ergibt sich, dass in einem zen-     genutzt werden (bke 2004, S. 310 f.).
kumentation befugt.                              tralen, EDV-gestützten Terminkalender,     Auch die Kommunikation zwischen der
    Eine Einsichtnahme in eine Bera-             nur die Teamassistentin allgemeine         Teamassistentin und einer Rat suchen-
tungsdokumentation ist im Einzelfall             Lese- und Schreibrechte hat. Wenn          den Person sollte nicht auf diesem
auch durch die Leitung der Beratungs-            andere Mitarbeiter den Kalender von        Weg erfolgen.
stelle zu Zwecken der Qualitätssiche-            ihrem PC aus einsehen, dürfen ihnen           Teilt ein Ratsuchender dennoch ei-
rung zulässig (bke 2008e).                       nur die Namen der jeweils eigenen          nen seine Beratung betreffenden Sach-
14                                                                                           Informationen für Erziehungsberatungsstellen 2/13
bke-Hinweis                                                                                         Datenschutz im Sekretariat der Beratungsstelle

verhalt per Mail an die Teamassistentin             Ratsuchender erinnert sich nicht                Insbesondere ist es nicht zulässig,
mit, sollte die Nachricht nicht per Mail            an den Namen der Beratungsfachkraft         dass eine Beratungsfachkraft über ein
an die zuständige Beratungsfachkraft                Gelegentlich kommt es vor, dass eine        gemeinsam genutztes Klientenverwal-
weitergeleitet werden. Entsprechende                Rat suchende Person vergessen hat,          tungsprogramm auf die anvertrauten
Kommunikationen sollten auf dem in                  beim wem sie zum Erstgespräch ange-         Daten von Beraterinnen und Berater in
der Beratungsstelle gemeinsam ge-                   meldet ist.                                 anderen Leistungsbereichen Zugriff er-
nutzten Server erfolgen.                                Dies ist datenschutzrechtlich unpro-    langen kann. Dies gilt auch dann, wenn
                                                    blematisch. Die Teamassistentin verfügt     sie selbst die Rat suchende Person
                                                    über alle zur Klärung notwendigen           ebenfalls berät.
Konstellationen                                     Informationen. Falls eine Beratungs-
In der Praxis entstehen immer wieder                fachkraft die Teamassistentin vertreten     Vertretung der
Konstellationen, die als datenschutz-               muss, stehen ihr alle mit dieser Funk­
rechtlich sensibel erscheinen und in de-            tion verbundenen Rechte zu.
                                                                                                Teamassistentin
nen die Grundsätze des Datenschutzes                    Es lassen sich nicht alle möglichen     Beratungsstellen vergeben für ihre
und des Schutzes des Privatgeheim-                  datenschutzrechtlich sensiblen Situati-     Klienten Gesprächstermine bereits
nisses nicht vollständig umsetzbar                  onen in einer Erziehungsberatungsstel-      am frühen Morgen oder am späten
erscheinen:                                         le antizipieren und vor allem lassen sie    Abend, zu Zeiten also, an denen das
                                                    sich von den Mitarbeiterinnen und Mit-      Sekretariat nicht (immer) besetzt ist.
Entgegennahme des Anrufs eines                      arbeitern der Beratungsstelle nicht voll-   Auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten
Ratsuchenden in Gegenwart Dritter
Die Teamassistentin nimmt den Anruf
eines Ratsuchenden entgegen, während
sich eine Beratungsfachkraft im Sekre-
tariat aufhält. Durch die Begrüßung des                          Im EDV-gestützten
Ratsuchenden wird dessen Name von
der Beratungsfachkraft mitgehört.
                                                                 Terminkalender hat nur die
    Eine solche Kenntnisnahme ist                                Teamassistentin allgemeine
lebenspraktisch nicht immer zu vermei-
den. Sie sollte jedoch nicht fahrlässig                          Lese- und Schreibrechte.
in Kauf genommen werden.

Beratungsdokumentation
ist offen einsehbar                                 ständig kontrollieren und datenschutz-      müssen Sekretariatsaufgaben ggf. von
Eine Beratungsfachkraft nimmt eine Be-              rechtlich korrekt gestalten. Dennoch        Beratungsfachkräften wahrgenom-
ratungsdokumentation mit in die Fall-               muss es Anspruch aller Mitarbeiter und      men werden. Zudem verfügen man-
besprechung, in der sie diese Beratung              Mitarbeiterinnen sein, den gesetzlichen     che Beratungsstellen auch nicht über
vorträgt. Die Besprechung wird anonym               Zielvorstellungen möglichst weitgehend      ausreichendes Personal im Sekretariat.
durchgeführt. Doch in einer Pause liegt             Genüge zu tun.                              In solchen Situationen vertritt daten-
die Beratungsdokumentation auf dem                                                              schutzrechtlich gesehen eine Bera-
Tisch und der Name des Ratsuchenden                                                             tungsfachkraft die Teamassistentin und
ist offen einsehbar.                                Mehrere Leistungsbereiche                   hat in dieser Funktion dann Lese- und
    Diese Situation ist leicht zu vermei-                                                       ggf. Schreibrechte, die ihr als Beraterin
den, wenn Beratungsdokumentationen                  Wenn eine Beratungsstelle über meh-         und Berater verwehrt sind.
an Stelle des Namens des Ratsuchen-                 rere Leistungsbereiche verfügt und              Wenn gesichert ist, dass Sekretari-
den ein Kürzel tragen, z. B. zusammen-              z. B. neben der Erziehungsberatung          atsaufgaben immer von den Teamas-
gesetzt aus den Anfangsbuchstaben                   auch Eheberatung oder Schwange-             sistentinnen wahrgenommen werden,
des Namens und dem Geburtsdatum.                    renberatung vorhält, dann darf eine         können die Lese- und Schreibrechte in
                                                    Einsichtnahme in die Stammdaten             der genutzten Software fest program-
Öffnen der Tür                                      aller Klienten der verschiedenen            miert werden.
Ein Ratsuchender klingelt abends an                 Leistungsbereiche nur durch die                 Ist dagegen mit Vertretungen durch
der Tür. Eine Beratungsfachkraft öffnet             Teamassistentin(nen) im Sekretariat         Beratungsfachkräfte zu rechnen, so
und der Ratsuchende stellt sich mit                 der Einrichtung erfolgen.                   sollten Rechte nicht erst durch die
Namen und Termin bei einem anderen                      Wenn die Aufgaben der Teamassis­        Systemadministratoren eines zentralen
Berater vor.                                        tentinnen auf jeweils einen Leistungs-      Netzwerkes geändert werden müs-
    Hier gibt der Ratsuchende seine                 bereich (z. B. Erziehungsberatung oder      sen. Angemessen ist vielmehr eine
personenbezogenen Daten selbst preis.               Schwangerenberatung) begrenzt sind,         Änderung der Zugriffsrechte durch die
Daher entsteht kein datenschutzrecht-               muss deren Einsichtnahme auf die            Leitung der Beratungsstelle.
liches Problem. Er muss an der Nen-                 Stammdaten der Klienten des ihr zuge-           Wenn Aufgaben der Teamassisten-
nung seines Namens nicht gehindert                  wiesenen Leistungsbereichs begrenzt         tin häufig durch Beratungsfachkräfte
werden.                                             werden.                                     wahrzunehmen sind, wird möglicher-
2/13 Informationen für Erziehungsberatungsstellen                                                                                              15
Datenschutz im Sekretariat der Beratungsstelle                                                                                       bke-Hinweis

weise auf eine technische Umsetzung              fahr einer unbefugten Kenntnisnahme         prüfen, ob die Praxis innerhalb der Be-
der rechtlichen Grundsätze verzichtet            anvertrauter Daten von Ratsuchenden         ratungsstelle im Umgang mit personen-
werden. Beratungsfachkräfte können               geht jedoch von einer unzureichenden        bezogenen Daten von Ratsuchenden
dann zwar jederzeit Namen von Ratsu-             Datensicherheit aus: Beratungsstellen       den bekannten und hier noch einmal
chenden anderer Beratungsfachkräfte              speichern anvertraute Daten häufig auf      dargestellten rechtlichen Grundsätzen
im zentralen Kalender lesen bzw. neue            Personalcomputern, die ohne größere         entspricht. Wo immer möglich, müssen
Termine vergeben, doch sie dürfen dies           Schwierigkeiten von Unbefugten ent-         die gesetzlichen Vorgaben eingehalten
nur, wenn sie die Funktion der Teamas-           wendet werden können. Datenschutz           und der Schutz der Daten der Ratsu-
sistentin wahrnehmen. Hier ist eine              im Sekretariat setzt daher eine entspre-    chenden verbessert werden.
erhöhte Sensibilität der Beraterinnen            chend geschützte EDV-Technik voraus         Fürth, 19. Juni 2013
und Berater für die datenschutzrecht-            (vgl. bke 2004).
liche Situation gefordert.                                                                   Literatur
                                                 Empfehlung                                  Bundesarbeitsgericht (BAG) (1987): Erfassung von
Zuarbeit durch die                                                                           Telefonnummern der Klienten in einer zentralen
                                                                                             Telefonanlage. In: bke (1997): Rechtsfragen in der
                                                 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Teamassistentin                                  in den Erziehungs- und Familienbera-
                                                                                             Beratung. Fürth, S. 222 – 227.
                                                                                             bke (2004): Datenschutz und Datensicherheit beim
Dass Fachkräfte eines Sekretariats               tungsstellen müssen sich bewusst sein,      Einsatz von Personalcomputern. In: bke (2009):
an erforderlichen Texterstellungen               dass der Schutz des Privatgeheim-           Rechtsgrundlagen der Beratung, Fürth, S. 299 – 315.
beteiligt werden, kann als bekannt               nisses der Ratsuchenden keinen Aus-         bke (2008a): Bedeutung der Datenschutzregelungen
vorausgesetzt werden. Insofern ist von           tausch von deren personenbezogenen          für die Erziehungsberatungsstellen, in: bke (2009):
                                                                                             Rechtsgrundlagen der Beratung, Fürth, S. 228 – 242.
einer konkludenten Einwilligung der              Daten unter den Beratungsfachkräften
Ratsuchenden in die damit verbundene             zulässt. Aus der Eigenschaft des Ge-        bke (2008b): Aktenführung in Erziehungsbera-
                                                                                             tungsstellen. In: bke (2009): Rechtsgrundlagen der
Kenntnisnahme durch die Teamas-                  heimnisträgers nach § 203 StGB folgt        Beratung, Fürth, S. 277 – 287.
sistentin auszugehen (bke 2008a,                 nicht, dass unter den Geheimnisträgern      bke (2008c): Schutz des Privatgeheimnisses und
S. 237), wenn die Teamassistentin                personenbezogene Daten ausgetauscht         Sozialdatenschutz. In: bke (2009): Rechtsgrund­
(z. B. auf dem Wege des Diktats) in die          werden dürften. Vielmehr sind die           lagen der Beratung, Fürth, S. 243 – 269.
Erstellung des Beratungsverlaufs in ei-          Daten der Ratsuchenden den Berate-          bke (2008)d: Rechtsfragen bei der Abschätzung des
                                                                                             Gefährdungsrisikos. In: bke (2009): Rechtsgrund­
ner Beratungsdokumentation einbezo-              rinnen und Beratern immer persönlich        lagen der Beratung, Fürth, S. 80 – 91.
gen ist. Die Rechte der Teamassistentin          anvertraut.                                 bke (2008e): Einsichtnahme in Beratungsdokumen-
sind in diesem Fall von den Rechten                  Der Schutz des Privatgeheimnisses       tationen zum Zwecke der Qualitätssicherung. In:
der Beratungsfachkraft abgeleitet.               der Ratsuchenden ist für Beratungs-         bke (2009): Rechtsgrundlagen der Beratung, Fürth,
                                                                                             S. 290 – 298.
    Diese rechtliche Problemstellung             fachkräfte keine bloße Rechtspflicht,
                                                                                             bke (2009a): Information zur Arbeitsweise. In: bke
wird vermieden, wenn die Beratungs-              die es zu erfüllen gilt. Vielmehr ist das
                                                                                             (2009): Rechtsgrundlagen der Beratung, Fürth,
fachkraft ein Sprachprogramm zum                 Vertrauen in die Beratungsfachkraft die     S. 381 – 382.
Diktat des Textes in den Personalcom-            Vorbedingung einer jeglichen Beratung.      bke (2009b): Fallkonstellation 27. In: bke (2009):
puter benutzt.                                   Daher ist der rechtlich angemessene         Rechtsgrundlagen der Beratung, Fürth, S. 354 – 354.
                                                 Schutz der personenbezogenen Daten          bke (2009c): Verhalten bei schriftlichen und fern-
                                                 von Ratsuchenden zugleich ein fach-         mündlichen Anfragen. In: bke (2009): Rechtsgrund­
Löschung von                                                                                 lagen der Beratung, Fürth, S. 319 – 321.
                                                 liches Erfordernis.
Beratungsdokumentationen                             Mithin ist diese Aufgabe von allen      bke (2011): Aufgaben der Teamassistentin im Sekre-
                                                                                             tariat der Erziehungsberatungsstelle. In: Informa­
Beratungsdokumentationen sind zu                 Mitarbeiter/innen der Beratungsstelle       tionen für Erziehungsberatungsstellen, Heft 2/2011,
löschen, wenn die Kenntnis der ge-               gleichermaßen – jedoch immer bezogen        S. 4 – 9.
speicherten Daten zur rechtmäßigen               auf die eigene Rolle in der Beratungs-      bke (2012): Dokumentation von Gefährdungsein-
                                                                                             schätzungen. In: Informationen für Erziehungsbera­
Erfüllung der Aufgabe der Beratung               stelle – verantwortlich wahrzunehmen.       tungsstellen, Heft 2/2012, S. 20 – 23.
nicht mehr erforderlich ist (§ 84 Abs. 2         Um den Umgang mit personenbezo-
                                                                                             Bundesverfassungsgericht (BVerfG) (1977): Schutz
Satz 2 SGB X) (siehe im Einzelnen bke            genen Daten in der Beratungsstelle          des Privatgeheimnisses in der Beratung vs. Be-
2008b, S. 281 ff., bke 2012).                    qualifiziert zu gestalten, bedarf es in     schlagnahme von Klientenakten. In: bke (1997):
                                                 der Regel auch einer spezifischen Ver-      Rechtsfragen in der Beratung. Fürth, S. 208 – 214.

                                                 antwortungszuweisung. Zunächst ist es
Datensicherheit                                  Pflicht der Leitung der Beratungsstelle,
Es bestehen – wie dargestellt – im               hierfür die erforderlichen Rahmenbe-
Sekretariat einer Erziehungs- und                dingungen herzustellen. Die Aufgaben
Familienberatungsstelle vielfältige              des Datenschutzes kann jedoch in der
Möglichkeiten eines unbefugten wie               Beratungsstelle auch an eine ausge-
auch eines unbeabsichtigten Zugriffs             wählte Fachkraft delegiert werden.
auf geschützte Daten. Die größte Ge-                 In dieser Verantwortlichkeit ist zu
16                                                                                             Informationen für Erziehungsberatungsstellen 2/13
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