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Auf die Plätze! Fertig! Los zum „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ Programmbewilligungen 2020
Städtebauförderung in Nordrhein-Westfalen „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ Programmbewilligungen 2020 erstellt durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen November 2020 1
Vorwort Im Rekordtempo ins Ziel: 47 Millionen Euro für die Erneuerung oder den Neubau von Sportstätten in Nord- rhein-Westfalen Der Bundes-Koalitionsausschuss hat am 3. Juni 2020 ein umfangreiches Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket beschlossen. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sollen Wohlstand und Beschäftigung gesichert und mit Investitionen in Sportstätten die Zukunftsfähigkeit der kommunalen Infrastruktur gestärkt werden. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie ist es wichtig, Impulse für die Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden zu setzen. Das Programm 2020 zum Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten hilft, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen zur Erneuerung ihrer Infrastruktur zu bewahren und körperliche Fitness, den Ausgleich von Bewegungsmangel sowie den Spa ß am Sport in den Städten und Gemeinden zu fördern. Für das Programmjahr 2020 hat das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des „Nordrhein-Westfalen-Programms I“ beschlossen, den in diesem Jahr auf die Kommunen entfallenden Eigenanteil von 10 % zu übernehmen, so dass es sich bei den ausgesprochenen Förderungen in diesem Jahr um eine 100 %-Förderung handelt. Die Liste der ausgewählten Projekte zeigt eine große Bandbreite. Zum einen moderne niederschwellige Sportangebote für Kinder und Jugendliche wie PumpTracks, Bikeparks, Skateranlagen, Multifunktionsspielfl ächen, Fitness-Outdoor- Parcours oder Basketballfelder. Zum anderen Einrichtungen und Anlagen, die unterschiedliche Breitenportangebote für weite Bevölkerungsgruppen ermöglichen. Dazu gehören Mehrgenerationen-Multifunktionssportstätten sowie Anlagen, die von mehreren Vereinen und auch von Schulen gemeinsam genutzt werden k önnen, wie die Umwandlung einer Fläche zu einem Beach-Volleyballfeld bei gleichzeitiger Modernisierung der Weitsprunganlage und Laufbahn. Insofern gilt: Auf die Plätze! Fertig! Los zur Umsetzung der Projekte! Ina Scharrenbach Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen 2
FÖRDERJAHR 2020 Programmbewilligungen „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innen- städte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ Vorbemerkungen Nach dem Programmaufruf aus Juli 2020 haben 272 Städte und Gemeinden Anträge für das Programmjahr 2020 und 2021 mit einem Volumen von rund 362 Millionen Euro vorgelegt. Die Beantragung für beide Programmjahre sollte Verwaltungsaufwand vermeiden, indem ein Antrag, der in dieser Veröffentlichung nicht zum Zuge kommt, für das Programm 2021 nicht erneut gestellt werden muss. Unter Einbezug der Finanzmittel im Bundes sowie der im Landeshaushalt für das Jahr 2020 veranschlagten Mittel umfasst das Programm 2020 ein Volumen von 47 Millionen Euro zur Förderung von Sportstätten in Nordrhein-Westfalen. Damit konnten 16 % der vorgelegten Anträge berücksichtigt werden. Für das Jahr 2021 werden vorbehaltlich der Beschlussfassungen über den Bundeshaushalt und den Landeshaushalt rund 31 Millionen Euro in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen. Nach dem Eckwertebeschluss der Bundesregierung zum Bundeshaushalt 2021 soll der „Investitionspakt Sportstättenförderung“ bis 2024 fortgesetzt werden. Auswahl der Projekte Gefördert werden Gebäude und Einrichtungen, die zur Ausübung von einer oder mehreren Sportarten dienen und Anlagen für den Breitensport, die die körperliche Fitness, den Ausgleich von Bewegungsmangel sowie den Spa ß am Sport befördern. Vorrang bei der Programmaufstellung hatten Ma ßnahmen, die besonders vielen Menschen einen Zugang zur sportlichen Betätigung ermöglichen und/oder quartiersbezogene niederschwellige Angebote mit großer Reichweite für Kin- der und Jugendliche zum Inhalt haben (zum Beispiel Parcouring, Dirtbike, PumpTrack, Kleinspielfelder, Basketballfelder oder Ähnliches) Da die Umsetzung der Maßnahmen innerhalb von drei Jahren erfolgen muss, wurden zusätzlich nur Anträge in das Programm 2020 aufgenommen, die nach der Antragslage einen schnellen Baubeginn der Maßnahme erwarten lassen. 3
Folgende Städte und Gemeinden erhalten auf ihren An- trag hin Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes zur Erneuerung oder den Neubau von Sportstätten bewilligt: Kommune Maßnahme Fördermittel Aufwertung der Außenanlage der Alpen 84.000 Leichtathletikgemeinschaft Alpen Aufwertung des Sportplatzes durch Altenberge Modernisierung des Umkleidegebäudes am 723.000 Sportpark „Großer Berg“ Modernisierung der Sportstätten an der Ascheberg 119.000 Nordkirchener Straße Sanierung und Modernisierung der Bad Berleburg 388.000 Sporthalle Raumland Umbau Kunstrasenplatz am Schulzentrum Bad Oeynhausen 605.000 Nord Modernisierung des Multifunktionsspiel- Barntrup 306.000 feldes im Bereich "Faule Wiese" Modernisierung der Sozialräume an der Bedburg Sportanlage Bedburg Burgundische 120.000 Straße Modernisierung der Anton-Riepe- Bedburg-Hau 749.000 Sportstätte im Ortsteil Hau Beelen Errichtung einer Pumptrack-Anlage 239.000 Erweiterung des Nichtschwimmer- Billerbeck 199.000 beckens im Freibad Billerbeck Errichtung einer multifunktionalen Freiluft- Bocholt halle auf dem bestehenden Tennenplatz 1.457.000 beim TuB Bocholt 4
Kommune Maßnahme Fördermittel Sanierung des Umkleidegebäudes am Borgholzhausen 123.000 Sportplatz Ravensberger Stadion Verbesserung der Sportmöglichkeiten am Brilon 82.000 Sportplatz Madfeld durch einen Bikepark Umwandlung eines Tenneplatzes in einen Brüggen Naturrasenplatz in der Sportanlage „Auf 711.000 dem Vennberg“ Modernisierung der Dreifachturnhalle des Coesfeld 569.000 Schulzentrums Coesfeld Modernisierung des Lehrschwimmbads und der Turnhalle in der Grundschule Dahlem 349.000 Dahlem sowie der Gymnastikhalle in Schmidtheim Umbau einer stillgelegten Tennisanlage in Dormagen einen multifunktionalen Sport- und Frei- 600.000 zeitbereich in Horrem Erweiterung Sportanlage mit eine Multi- Drensteinfurt 338.000 funktionsspielfläche im Ortsteil Rinkerode Sanierung der Sport- und Schwimmhalle Erwitte 1.500.000 der Grundschule in Bad Westernkotten Umbau eines multifunktionalen Kleinspiel- Erwitte 105.000 feldes am Trotzbachstadion Umbau eines Tenneplatzes in einen Eschweiler 748.000 Kunstrasenplatz im Sportpark am See Frechen Sanierung des Terrassenfreibads Frechen 1.500.000 Aufwertung des Graf-Adolf-Stadion Fröndenberg/Ruhr 913.000 zu einem öffentlichen Sportpark Modernisierung der Sportanlage Gladbeck 750.000 Rentfort-Nord Gummersbach Erweiterung des Sportplatzes Bernberg 745.000 5
Kommune Maßnahme Fördermittel Modernisierung der leichtathletischen Haltern am See 583.000 Rundlaufbahn Sportanlage Conzeallee Sanierung und Ersatzneubau der Heiligenhaus 1.441.000 Funktionsgebäude „Am Sportfeld“ Herdecke Sanierung der Turnhalle Schranerg 871.000 Herrichtung der Beleuchtungsanlagen am Herzebrock-Clarholz 373.000 Schul- und Sportzentrum Herzebrock Hilchenbach Sanierung der Sportanlage Winterbach 750.000 Ersatzneubau eines Funktionsgebäudes Hilden 1.500.000 auf der Sportanlage Weidenweg Verbesserung der Sportmöglichkeiten an Höxter der Freizeitanlage Höxter-Göddelheim 145.000 durch eine Pumptrack-Anlage Modernisierung der Sportanlage Kalletal 750.000 Langenhzolzhausen Einrichtung einer Pumptrack-Anlage Kamp-Lintfort 705.000 nahe dem Kulturzentrum-Schirrhof Erweiterung und energetische Sanierung Kerken des Umkleidegebäudes vom Sportplatz 900.000 Nieukerk Verbesserung der Sportmöglichkeiten Kirchhundem durch ein multifunktional nutzbares Klein- 171.000 spielfeld in Kirchhundem-Hofolpe Sanierung der Umkleideräume der Korschenbroich 200.000 Mehrzweckhalle Kleinenbroich Errichtung eines Skate- und Kreuzau 706.000 Bewegungsparks in der Ortsmitte Aufwertung der Sportanlage Stadion an der Lengerich 460.000 Münsterstraße 6
Kommune Maßnahme Fördermittel Revitalisierung der Fußballanlage und Lichtenau Erweiterung zu einer Multifunktionssport- 699.000 stätte für das Altenautal Modernisierung des Sport- und Löhne 574.000 Freizeitparks Obernbeck Modernisierung des Sportzentrums Lüdinghausen 852.000 Lüdinghausen Sanierung der Kleinspielfeldanlage in Mechernich 436.000 Mechernich Erweiterung der Spiel- und Medebach 90.000 Sportanlage Oberschledorn Verbesserung der Sportmöglichkeiten am Meerbusch Landschaftspark Buschend durch eine 363.000 Skate- und Bikeanlage Mettmann Umbau Parkour-Anlage Rheinstraße 229.000 Sanierung der Sportanlage am Mülheim an der Ruhr 750.000 Wenderfeld Verbesserung der Skateanlage in Münster 213.000 Handorf durch eine Pumptrack-Anlage Sanierung und Modernisierung des Netphen 725.000 Freizeitbads Ertüchtigung der Turn- und Nettersheim 1.500.000 Schwimmhalle Nettersheim Neuenkirchen Umbau des Sportplatzes am Haarweg 75.000 Neunkirchen-Seel- Ersatzneubau für eine Einfachsporthalle 1.500.000 scheid im Schulzentrum Neunkirchen Nideggen Sanierung des Heimatbades Abenden 1.174.000 7
Kommune Maßnahme Fördermittel Sanierung der Einfachturnhalle am Nottuln 307.000 Niederstockumer Weg Sanierung Einfachturnhalle mit Nümbrecht Nebengebäude im Sportzentrum 1.500.000 Kreuzheide Ergänzung der Sport- und Freizeitanlage Oberhausen 430.000 am Stadion Niederrhein Erweiterung der Sportanlage am Oer-Erkenschwick 427.000 Stimbergpark Sanierung des Kunstrasenplatzes Overath 474.000 Untereschbach Sanierung und Modernisierung der Rheda-Wiedenbrück 750.000 Sportanlage im Sportzentrum Burg Umbau einer BMX-Anlage in einen Rheine urbanen Hindernisparkours mit 144.000 Calisthenics-Anlage Ersatzneubau „Haus des Sports“ auf Rheurdt 1.500.000 der Sportanlage St. Nikolausweg Sanierung und Modernisierung Ruppichteroth 203.000 der Bröltal-Arena Sanierung und Umbau der Rüthen 210.000 Kleinspielfelder im Schlangenpfad Rüthen Salzkotten Modernisierung des Hederauenstadions 750.000 Schermbeck Erweiterung des Hallenbads Schermbeck 1.500.000 Senden Attraktivierung des Sportparks Senden 220.000 Energetische Sanierung der Siegen Umkleidegebäude im Freibad Kaan- 255.000 Marienborn Verbesserung des Freizeitangebots im Sprockhövel Quartier Haßlinghausen durcheine 275.000 Skateranlage 8
Kommune Maßnahme Fördermittel Steinfurt Modernisierung des Freibads Bagno Mare 141.000 Sundern Sanierung des Hallenbads Sundern 367.000 Erweiterung des Fitness-Outdoor- Swisttal 106.000 Parcours in Swisttal-Buschhoven Aufwertung des Skaterparks am Telgte 68.000 Schulzentrum Modernisierung der Velbert 750.000 Multifunktionsanlage Siepen Aufwertung der Vettweiß 168.000 Multifunktionssportfläche Disternich Waldbröl Ertüchtigung des Sportparks Waldbröl 640.000 Umbau des Tenneplatzes im Waldfeucht Sportzen-trum Haaren in einen 750.000 Kunstrasenplatz Neugestaltung des bestehenden Wegberg 303.000 Skate- und Sportparks Sanierung des Hubbodens im Schwimm-bad Wettringen 56.000 am Schul- und Sportzentrum Erweiterung der Sportmöglichkeiten an Wickede 93.000 der Sekundarschule Wickede Modernisierung und Erweiterung der Wilnsdorf 542.000 Sportgebäude in Wilden Modernisierung der Freibadanlage im Winterberg 1.499.000 Ortsteil Siedlinghausen Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes 47.185.000 zur Er- neuerung oder den Neubau von Sportstätten insgesamt 9
Impressum Herausgeber Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen Jürgensplatz 1, 40219 Düsseldorf E-Mail: info@mhkbg.nrw.de www.mhkbg.nrw Bildquellenhinweis Titelfoto: ©kulzfotolia - stock.adobe.com © November 2020 / MHKBG Die Druckfassung kann heruntergeladen werden: www.mhkbg.nrw.de/publikationen Haftungsausschluss Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. Für die Richtig- keit, Vollständigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte wird jedoch keine Ge- währ übernommen. Diese Publikation wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen heraus- gegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerberinnen und –werbern oder Wahlhelferinnen und – helfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen sowie auch für die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationen der Parteien sowie das Einfügen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleich- falls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Eine Verwendung dieser Publikation durch Parteien oder sie unterstützende Organisationen ausschließlich zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder bleibt hiervon unberührt. Unabhängig davon, wann, auf welchem Wege und in welcher Anzahl diese Veröffentlichung der Empfängerin oder dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Par- teinahme der Landesregierung zur Gunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.
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