Auf Rechtswegen von New York bis Sydney - Wahlstation und Studium im Ausland
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Auf Rechtswegen von New York bis Sydney Wahlstation und Studium im Ausland Von Rechtsanwalt Dr. Christian Rosner, München London, New York, Sydney. So könnte eine inoffizielle Hitliste deutscher Referen- dare für die begehrtesten Wahlstationen im Ausland beginnen. Diese Städte klingen reizvoll. Wer würde nicht gerne unter Fortzahlung des Referendargehalts eine Weile dort verbringen? Doch was ist wirklich dran an der Wahlstation im Ausland? Sind das einfach nur lange Ferien nach dem anstrengenden Examen oder tatsächlich ein erster Schritt in die spätere Berufstätigkeit? Wann im späteren Leben hat man noch einmal Gelegenheit zu einem längeren Auslandsaufenthalt, wenn nicht während oder kurz nach dem Referendariat? Grund genug, diesen Fragen einmal nachzu- gehen. Es gibt aber auch noch andere Möglichkeiten, Sprach- und Rechtskenntnisse im Ausland zu erwerben. Etwa im Rahmen eines Studienaufenthalts im Ausland. Doch wer blickt durch bei LL.B., J.D., B.C.L. oder den Programmen der zahlreichen Summer Schools? Auch dieses Thema wird nachfolgend beleuchtet. Surfen statt schuften? Viele Referendare entschließen sich gegen eine Wahlstation im Ausland und arbei- ten lieber bei einer Ausbildungsstelle in Deutschland. Manche sehen die Wahlstati- on im Ausland als bloße Ferienveranstaltung. Wer hat Recht? Gefragt sind die potentiellen späteren Arbeitgeber. Schon die Stellenanzeigen der meisten mittleren und großen Kanzleien erwarten «verhandlungssicheres Englisch» oder wenigstens «im Ausland erworbene Sprachkenntnisse». Neben dem Erwerb und der Vertiefung von Sprachkenntnissen fördert die Wahlstation im Ausland aber auch noch andere Fähigkeiten im Vorfeld: Organisationstalent, Planung, Initiative. Vor Ort ist dann zudem Sozialkompetenz, wie die Anpassung an eine andere (Arbeits-)Kultur, der Umgang mit Bürokratie und die Gewöhnung an ein neues Umfeld gefragt. Das sind alles Fähigkeiten, die in verminderter Form auch in den ersten Berufsjahren wichtig sind. Wenn Sie die Wahlstation im Ausland absolvieren, dokumentieren Sie, dass Sie diese Fähigkeiten besitzen. Man muss aber auch einschränken. Natürlich wird es einen potentiellen Arbeit- geber wenig begeistern, wenn Sie die Wahlstation beim Einzelanwalt am Strand direkt neben der Surfschule abgeleistet haben. Das bedeutet natürlich nicht, dass Sie die Wahlstation nicht in interessanten Ländern und an attraktiven Orten verbringen dürfen, oder gar, dass die Station nicht auch Spaß machen dürfte. Ihre juristische Beschäftigung vor Ort sollte jedoch nicht offensichtlich in den Hintergrund gedrängt werden. Konkret: Brüssel oder Hongkong? Am Anfang weiterer Überlegungen sollte dann die Prüfung stehen, ob Ihre Aus- bildungsordnung überhaupt eine Wahlstation im Ausland zulässt und welche Vor- aussetzungen gestellt werden (vgl. etwa in Bayern: § 49 Abs. 2 S. 2 JAPO, in Nord- rhein-Westfalen: § 36 JAG). Die meisten Ausbildungsordnungen sehen sogar für die Zivil- und Verwaltungsstation die Möglichkeit vor, diese (teilweise) im Ausland abzuleisten. Es versteht sich von selbst, dass man persönlich bereit sein sollte, einige Zeit im Ausland zu verbringen. Es ist etwas anderes, den Urlaub in einem anderen Land zu verbringen, als dort zu arbeiten und einen Berufsalltag durchzustehen. Es können Probleme bei der Arbeit auftauchen, die schon zuhause und in gewohntem Umfeld unangenehm sein können. Doch gerade darin liegen der Reiz und die Herausforde- rung. Man muss lernen mit solchen Situationen umzugehen und Lösungen zu ent- wickeln. Schließlich geht es um die grundlegende Frage, in welches Land Sie gehen wol- len. Dabei steht im Vordergrund, welche Sprachkenntnisse Sie verbessern wollen. 30 Beck’scher Referendarführer 2008 | www.beck.de
Viele entscheiden sich für das englischsprachige Ausland. Die Wahl fällt dabei meis- tens auf England oder die USA, aber auch Australien erfreut sich nach wie vor gro- ßer Beliebtheit. Es gibt aber genügend Gründe, sich nicht auf den anglo-amerikani- schen Raum zu beschränken. Man denke beispielsweise an die interessante wirt- schaftliche Entwicklung Chinas, Indiens und Russlands, die auch für deutsche Juristen an Bedeutung zunimmt. Hier gibt es im Wesentlichen: Anwaltskanzleien, Wirtschaftsunternehmen und in- Wer kommt als Ausbilder in Frage? ternationale Organisationen. Bei der Auswahl sollte die Frage im Vordergrund stehen: Welchen Bereich wollen Sie kennen lernen? Vielleicht würden Sie gerne einmal die Rechtsabteilung eines Unternehmens von Innen sehen? Hier ist zu erwarten, dass Sie mit den typischen Rechtsthemen eines Wirtschaftsunternehmens konfrontiert werden, d. h. Vertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Insolvenzrecht und Arbeitsrecht. Je bekannter das Unternehmen und je angesehener die jeweilige Bran- che, desto mehr können Sie einerseits von der praktischen Arbeit dort erwarten, und andererseits erhöht das den Stellenwert der Station in Ihrem Lebenslauf. Es ist jedoch nicht allzu leicht einen der wenigen Plätze zu ergattern. In der Regel werden Sie vor allem deutsche Unternehmen ansprechen, denn diesen Unternehmen müs- sen Sie nicht lange erklären, was das Referendariat und die Wahlstation sind. Die Bewerbung ist dann auch häufig an den deutschen Unternehmenssitz zu richten. Viele Unternehmen wollen, dass Sie zunächst ein oder zwei Monate an einem deut- schen Standort arbeiten, erst danach dürfen Sie dann am Firmensitz im Ausland tätig werden. Die meisten Unternehmen stellen zudem recht hohe Anforderungen an Ihre künftigen Referendare, vor allem erwarten Sie gute bis hervorragende Noten im Ersten Examen und in den Stationszeugnissen. Exemplarisch sei hier die Deut- sche Bank genannt (www.db.com/careers/de ➝ Studenten/Absolventen ➝ Praktika ➝ Deutschland ➝ GB legal). Hier müssen Sie sich also darauf einstellen, dass Sie ein recht aufwändiges Bewerbungsverfahren betreiben müssen, inklusive Vorstellungs- gespräch und entsprechender Vorbereitung. Die Möglichkeiten, bei staatlichen Einrichtungen im Ausland die Wahlstation abzuleisten, sind vielfältig. Der nahe liegende Weg ist das Pflichtwahlpraktikum in einer Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland. Hier gibt es ein stan- dardisiertes Bewerbungsverfahren, das ausschließlich über das Auswärtige Amt in Berlin läuft (www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/AAmt/AusbildungKarriere/AA- Taetigkeit/HoehererDienst/Referendare.html). Der Andrang interessierter Refe- rendare ist offenbar groß, denn das Auswärtige Amt führt ein Auswahlverfahren durch. Kriterien sind unter anderem die Note im Ersten Examen, Sprachkenntnisse und Auslandserfahrung. Ortswünsche der Bewerber werden bei der Vergabe der Einsatzorte nicht immer erfüllt. Daneben gibt es Ausbildungsplätze bei internationalen Organisationen, wie der UNO oder der UNCITRAL (vgl. dazu die Erfahrungsberichte in JuS 8/1998, bzw. JuS 5/2000 mit weiteren Informationen) oder der WTO (www.genf.diplo.de). Vielleicht zieht es Sie aber auch nach Brüssel? Die Vertretungen der deutschen Bundesländer und die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union bieten interessante Möglichkeiten für deutsche Referendare. Auch hier sind Informationen zu den Bewerbungsverfahren über das Auswärtige Amt zu beziehen. Weitere Referendarstellen bieten auch die Deutschen Auslandshandelskammern (AHK) an (www.ahk.de ➝ AHK Praktika). Hier gibt es ein vielfältiges Stellenange- Beck’scher Referendarführer 2008 | www.beck.de 31
bot und das Auswahlverfahren ist deutlich weniger bürokratisch. Man kommt vor Ort in direkten Kontakt mit deutschen Wirtschaftsunternehmen und erhält sehr vielschichtige Aufgaben, die nicht ausschließlich im juristischen Bereich liegen. Es sind allerdings dem Vernehmen nach strenge Bürozeiten einzuhalten. Auch emp- fiehlt sich grundsätzlich eine frühzeitige Bewerbung. Wenn Sie nach dem erfolgreichen Abschluss des Zweiten Staatsexamens ohnehin Anwalt werden wollen, empfiehlt es sich vielleicht, schon in der Wahlstation bei einem Anwalt zu arbeiten. Die häufigsten Anlaufstellen für die Wahlstation im Aus- land sind daher Anwaltskanzleien. Vielleicht finden Sie sogar ein Büro, das Ihnen die Arbeit in einem bestimmten Bereich ermöglicht – Stichwort Spezialisierung – oder die Kanzlei ist lokal für ein bestimmtes Rechtsgebiet besonders qualifiziert. Die Vor- teile der Wahlstation bei einem ausländischen Anwalt liegen auf der Hand. Ange- sichts der Vielzahl der Kanzleien ist die statistische Wahrscheinlichkeit hoch, dass sich eine Kanzlei bereit erklären wird, einen deutschen Referendar aufzunehmen. Als Jurist wird der Anwalt oder die Anwältin gegebenenfalls die deutsche Institution Referendariat verstehen und Ihren Ausbildungsstand richtig einordnen können. Außerdem besteht die Möglichkeit, Ihr Tätigkeitsfeld Ihren Interessen entsprechend zu verabreden. Für viele Anwälte ist die Aufnahme eines ausländischen Referendars überdies eine willkommene Abwechslung im manchmal grauen Kanzleialltag. Dann müssen Sie nur noch eine Auswahl treffen: Großkanzlei, Einzelanwalt, kleine oder mittlere Sozietät? Für die internationalen Großkanzleien gilt weitgehend das, was vorstehend zu den internationalen Unternehmen gesagt wurde. Die Anfor- derungen an potentielle Referendare sind also hoch, und Sie müssen neben erhebli- cher Arbeitsbelastung damit rechnen, dass Sie einen Teil der Station in Deutschland verbringen werden. Es gibt schier unerschöpfliche Wege, an ausbildungsbereite Anwälte im Ausland zu gelangen. Zu erwähnen sind hier die internationalen Juristenvereinigungen, wie z. B. die Deutsch-Australische Juristenvereinigung (www.dausjv.de) oder die Deutsch-französische Juristenvereinigung (www.dfj.org), aber auch der Deutsche Anwaltverein sowie die lokalen Anwaltvereine. Diese Organisationen können Ihnen die Adressen ausbildungsbereiter Anwälte generell oder im jeweiligen Land vermit- teln. Die Adressen sind zwar nicht immer auf dem aktuellen Stand, doch auf diesem Weg kann eine Vorauswahl getroffen werden, und Sie können davon ausgehen, dass die genannten Kanzleien Erfahrung mit der Ausbildung deutscher Referendare haben. Vielleicht kennen Sie aber auch einen Anwalt im Ausland persönlich oder ein deutscher Anwalt kann Ihnen einen Kontakt zu einem Kollegen vermitteln. Ansonsten hilft, wie häufig, das Internet. Sie können sich Adressen, vor allem E-Mail-Adressen von Anwälten, über Suchmaschinen heraussuchen. Hilfreich ist aber auch die Suchfunktion der Firma «Yellowpages», die es in nahezu allen Ländern der Welt gibt (z. B. Spanien: yellowpages.es; Schweiz: yellowpages.ch). Hier geben Sie einfach den Begriff für Anwalt in der jeweiligen Sprache ein, suchen eine bestimmte Stadt heraus, und los geht es. Bei dieser Suchmethode ist das Bewer- bungsverfahren per E-Mail in jedem Fall ratsam. Dabei ist es wichtig, ein knappes Anschreiben zu verfassen und kurz zu erläutern, wer Sie sind und was Sie wollen. Zeugnisse etc. können bei Bedarf nachgereicht werden. Die Bewerbung Das wichtigste ist, früh anzufangen. Warum nicht schon zu Einstellungsbeginn oder sogar nach erfolgreichem Abschluss des Ersten Examens? Vor allem bei sehr gefrag- ten Stellen ist das selbstverständlich. Es gibt im Vorfeld noch viel zu organisieren: Flüge, Unterkunft, Finanzierung. 32 Beck’scher Referendarführer 2008 | www.beck.de
Es empfiehlt sich grundsätzlich, Bewerbungsbemühungen möglichst breit zu streuen. Das bedeutet aber nicht, dass Ihre Bewerbung beiläufig aussehen soll, nach dem Motto: Eine von vielen. Erkundigen Sie sich über die Gepflogenheiten im jeweiligen Land. Wird ein Foto erwartet oder nicht? Wie lautet die Anrede, wie die Schlussformel? Am besten Sie besorgen sich einen Mustertext. Erläutern Sie knapp, was das Referendariat und die Wahlstation sind. Auch dürfte der Hinweis, dass Sie ggf. bereit sind, unentgeltlich zu arbeiten, förderlich sein. Legen Sie auch Ihre Vorstellungen über Ihre Tätigkeit vor Ort dar, bzw. welcher Bereich Sie inter- essiert. Vielleicht kennen Sie einen «native-speaker», der Ihren Text Korrektur liest. Sie haben es geschafft, Sie haben eine Stelle bekommen! Glückwunsch! Doch Vor dem Kofferpacken zuerst ein paar wichtige Dinge. Denken Sie schon frühzeitig an Ihr Arbeitszeugnis (Stationszeugnis). Es soll ja ein bleibender Eindruck auch auf Papier erhalten blei- ben. Gerade wenn Sie die andere Seite nicht kennen, bringen Sie am besten Ihr Zeugnis gleich mit, zumindest auf Deutsch, z. B. indem Sie ein einschlägiges Nachschlagewerk zur Zeugnisformulierung mitnehmen. Dann können Sie vor Ort formulieren und anschließend übersetzen. Lassen Sie sich dann am besten beide Sprachversionen abzeichnen. So erhalten Sie ein in Deutschland für spätere Bewerbungen verwendbares Zeugnis. Vergessen Sie auch nicht, ein Sprachlexikon Beck’scher Referendarführer 2008 | www.beck.de 33
oder juristisches Fachlexikon mitzunehmen. Vor Ort kann die Beschaffung sol- cher Bücher schwierig sein. Erfahrungsberichte Lesen Sie Erfahrungsberichte zur Einstimmung, Hilfestellung und für Anregun- gen. Eine Fülle von Erfahrungsberichten finden Sie auf der Homepage der JuS (www.jus.beck.de). Studium im Ausland Als angehendem Volljuristen mag Ihnen die Vorstellung vielleicht schwer fallen, wieder die Schulbank im Hörsaal zu drücken. Andererseits wäre es nur für einen kurzen Zeitraum. Abgesehen vom Erwerb eines LL.M.-Abschlusses gibt es jedoch noch eine Reihe von Möglichkeiten, sich quasi unterhalb der Qualifikation eines LL.M. für ein Studium im Ausland einzuschreiben. Wer lediglich seine Sprachkenntnisse verbessern oder gar erst erwerben will, kann unter der schier unüberschaubaren Anzahl von Sprachschulen (Summer Schools) auswählen. Die Mehrzahl der größeren Universitäten in aller Welt nutzen die vorlesungsfreien Sommermonate, um vielfältige Sprachkurse und fachspezifi- sche Kurse für Zeiträume zwischen ein oder zwei Wochen bis zu zwei oder drei Monaten anzubieten. Exemplarisch erwähnt sei die Summer School BPP in Eng- land, die u. a. Einführungskurse in das Englische Recht anbietet (www.bpp.com/ law ➝ summerschool). Derartige Kurse im Ausland stellen eine wenig zeitintensive und nicht zu kost- spielige Möglichkeit dar, eine Fremdsprache zu vertiefen, Auslandserfahrung zu sam- meln und – sofern man sich etwa für einen Kurs mit juristischen Inhalten entschei- det – entsprechende Grundkenntnisse zu erwerben. Wegen ihrer kurzen Dauer kön- nen solche Kurse auch nach dem Ablegen des Zweiten Staatsexamens relativ leicht in entsprechende Zeitfenster «eingeschoben» werden, z. B. in die Zeit bis zur Notenbe- kanntgabe, bevor die eigentliche Bewerbungsphase beginnt oder als kreative Pause während der Arbeit an einer Dissertation. Ihrem künftigen Arbeitgeber signalisieren Sie damit, dass Sie auch kurze Freiräume für berufsorientiertes Arbeiten nutzen und sich weiterbilden wollen. Vielleicht erfordert Ihr erster Job auch gleich solides Wirt- schaftsenglisch, und Sie müssen Ihre Kenntnisse noch etwas aufbessern. Für deutsche Referendare von geringerem Interesse dürfte der Abschluss eines Bachelor of Laws (LL.B.) im Ausland, bzw. eines Juris Doctor (J.D.) sein. Beide Abschlüsse berechtigen die Absolventen in der Regel, eine Anwaltszulassung zu erwerben, wobei je nach Land noch weitere Voraussetzungen, wie etwa das Bar Exam in den USA, erfüllt werden müssen. Der Abschluss J.D. ist dabei lediglich das US-amerikanische Äquivalent des LL.B. Der Abschluss J.D. wird jedoch nicht nur in den USA angeboten, sondern beispielsweise auch an der University of Melbourne in Australien (www.law.unimelb.edu.au). Ein komplettes Studium mit Abschluss im Ausland dauert drei Jahre oder mehr. Da bietet sich also eher der LL.M. an, der in der Regel in zwei Semestern zu bewältigen ist. Fazit Wer Auslandserfahrung schätzt ist gut beraten, die Möglichkeiten des Referendari- ats zu nutzen. Eine Wahlstation im Ausland stellt einen Pluspunkt im Lebenslauf und im persönlichen Erfahrungsschatz dar. Den Ausbilder wählt man am besten nach den eigenen Interessen und Berufswünschen aus und beginnt früh mit der Vor- bereitung. Bei den Studienmöglichkeiten passen vor allem Summer Schools mit Sprachkur- sen oder juristischen Fachkursen gut in den knappen Zeitplan des Referendariats oder unmittelbar danach. 34 Beck’scher Referendarführer 2008 | www.beck.de
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