Aufnahmetermine 2020 / 2021 für Berliner Musikgruppen - Berlin.de

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Senatsverwaltung für Kultur und Europa
Referat I A - Förderung von Künstlerinnen, Künstlern,
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Projekten und Freien Gruppen

                     Aufnahmetermine 2020 / 2021
                                  für
                        Berliner Musikgruppen
Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa bietet in Kooperation mit dem
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin nach Maßgabe vorhandener Kapazitäten
kreativen Berliner Musikgruppen im Jahr 2020 / 2021 wieder die Möglichkeit an, in
einem professionell ausgestatteten Tonstudio eine eigene Produktion durchzuführen.

                              Personenkreis / Zielgruppe

Um einen Aufnahmetermin im Tonstudio der Hans-Werner-Henze Musikschule in
Marzahn-Hellersdorf können sich alle Berliner Musikgruppen bewerben, die sich
erkennbar den verschiedenen stilistischen Formen des Jazz, der Populären Musik
oder der Weltmusik zuordnen lassen.

                                 Zweck der Förderung

Mit der Förderung sollen die betreffenden Musikgruppen die Möglichkeit erhalten, sich
mit einer neuen, professionellen Studioproduktion bei Veranstaltern, Labels, Verlagen
etc. bewerben zu können. Die entstandenen Aufnahmen dürfen als Demos sowie auch
für Veröffentlichungen auf Tonträgern oder im Internet verwendet werden.
Die produzierten Aufnahmen stehen den Musikgruppen zur weiteren Nutzung frei zur
Verfügung.

                                    Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass die jeweilige Gruppe

      zumindest überwiegend aus Musikerinnen/Musikern besteht, die ihren ersten
       Wohnsitz in Berlin haben (im Zweifelsfall ist dies durch Ausweiskopien oder
       Meldebescheinigungen zu belegen),
      bereits mindestens ein Jahr existiert (und dies in geeigneter Form nachweisen
       kann),
      überwiegend eigene Kompositionen oder neu arrangiertes Material spielt,
      bisher noch keine Tonträger veröffentlicht hat, die Goldstatus (100.000
       verkaufte Alben, 150.000 verkaufte Singles) erreicht haben.
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                                      Studio

Das Tonstudio der Hans-Werner-Henze Musikschule ist im Haus der
Volkshochschule in Marzahn-Hellersdorf untergebracht und auch mit öffentlichen
Verkehrsmitteln (mit der U 5 über Bahnhof Hellersdorf sowie mit diversen Bus- und
Straßenbahnlinien) gut zu erreichen.

Das Tonstudio besteht aus einem großen Aufnahmeraum (40 m²) mit 2
abgetrennten, gleich großen Schallkabinen (jede rund 8 m²), einem etwas kleineren
zweiten Aufnahmeraum (25 m²) sowie dem Regieraum.

Als besondere Ausstattung stehen folgende Tasteninstrumente zur Verfügung:

    1 Bechstein Flügel, Modell B
    1 Kawai Stage Piano MP8 Mk. II
    1 Schiller-Klavier

                    Umfang, Zeitraum, Nutzungsmodalitäten

Die zu vergebenden Aufnahmetermine liegen im Zeitraum vom II. Quartal 2020 bis
einschließlich I. Quartal 2021. Es gelten folgende Modalitäten:

Die Aufnahmetermine umfassen jeweils 30 Stunden oder 60 Stunden, die in der
Regel über einen Zeitraum von 1 Woche (= 5 Werktage) bzw. 2 Wochen (= 10
Werktage), verteilt werden können. An den Wochenenden (Sonnabend und Sonntag)
ist kein Aufnahmebetrieb möglich. Detailabsprachen erfolgen mit der Leitung des
Tonstudios.

Bitte bei der Bewerbung im Formularfeld „Kurzbeschreibung“ unbedingt auch
angeben, ob die Bewerbung für 30 Stunden oder 60 Stunden gelten soll.

Für die Studionutzung ist ein finanzieller Eigenbeitrag an den Träger des Tonstudios,
an die Hans-Werner-Henze-Musikschule, im Voraus zu entrichten. Die Gebühr für
einen Aufnahmetermin beträgt insgesamt 200,00 EUR für 30 Stunden oder 400,00
EUR für 60 Stunden.

Materialkosten müssen selbst getragen werden. Erforderliche Tonträgermaterialien /
Speichermedien sind in jedem Fall von den Studionutzern zu stellen. Bei Benutzung
der studioeigenen Tasteninstrumente sind die Kosten für eine möglicherweise
notwendige Stimmung von den Musikerinnen / Musikern selbst zu tragen.

                                    Bewerbung

Bitte reichen Sie ihre Bewerbung – sowie alle Anlagen – elektronisch ein. Das
elektronische Antragsformular sowie die Möglichkeit zum Hochladen der
erforderlichen Anlagen finden Sie im Internet unter:

           https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/antragscenter/
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Die Bewerbung muss außer dem vollständig ausgefüllten elektronischen
Bewerbungsformular folgende Anlagen enthalten (bitte nehmen Sie die Benennung
der Anlagen unbedingt nach dem jeweils vorgegebenen Muster vor):

1) Formular Künstlerischer Werdegang
   (max. 3 MB, doc-, docx-, pdf-Datei)
   Dateiname für die Onlinebewerbung:
   CV_Name Antragsteller_2020

2) Hörprobe 1
   (max. 6 MB, MP3-Format)
   Dateiname für die Onlinebewerbung:
   HP_1_Name Antragsteller_Titel des Werks_2020

3) Hörprobe 2
   (max. 6 MB, MP3-Format)
   Dateiname für die Onlinebewerbung:
   HP_2_Name Antragsteller_Titel des Werks_2020

Optional:

4) 1 (Gruppen-) Foto
   (max. 5 MB, bitte nur als pdf-Datei)
   (Die sonst üblichen Bildformate wie jpg, jpeg, bmp, gif, png usw. können nicht
   hochgeladen werden.)
   Dateiname für die Onlinebewerbung:
   BETEILIGTE_Name Antragsteller_2020

5) Dokumentation
   (zusätzliche Musiker/innen oder Gruppeninfos, ausgewählte Presseartikel,
   Kritiken etc.)
   (max. 5 MB, pdf-Datei)
   Dateiname für die Onlinebewerbung:
   DOKU_Sonstiges_Name Antragsteller_2020

6) CDs / DVDs
   Sofern Sie zu Ihrer Bewerbung zusätzliches Material in Form von CDs oder/und
   DVDs einreichen wollen, ist dieses zusammen mit einem Ausdruck Ihres
   Bewerbungsformulars zu senden an die

   Senatsverwaltung für Kultur und Europa
   - I A Sp - / Stichwort: „Tonstudio-Termine 2020/2021“
   Brunnenstr. 188 – 190, 10119 Berlin

   Das Material kann auch persönlich abgeben werden in der 4. Etage des
   Dienstgebäudes Brunnenstr. 188 - 190, Zimmer 4/E/4.
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Die Bewerbung muss in deutscher Sprache erfolgen.
Wenn Sie das Bewerbungsformular sowie alle für die Bewerbung erforderlichen
Anlagen elektronisch einreichen, müssen Sie grundsätzlich keine Unterlagen mehr in
Papierform bei uns abgeben.
Bitte geben Sie im elektronischen Antragsformular unbedingt den Link zu Ihrer
Internetseite an (falls vorhanden).

                               Auswahlverfahren

Die Auswahl der Gruppen erfolgt durch den von der Senatsverwaltung für Kultur und
Europa berufenen, unabhängigen Beirat für die Vergabe von Musikübungsräumen
und Tonstudioterminen. Dieser besteht aus 4 Personen, davon jeweils zwei
Personen aus den Bereichen Jazz und Populäre Musik/Weltmusik.

                                  Ausschluss

Mitglieder des Vergabebeirats, des Beirats für die Musikförderung im Bereich Jazz
und Mitarbeiter/innen der Senatsverwaltung für Kultur und Europa sowie deren
Angehörige sind von der Bewerbung ausgeschlossen.

                                Bewerbungsfrist

            Die Antragsfrist endet am 21. Januar 2020 um 18.00 Uhr.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass der Antrag vor 18.00 Uhr abgeschickt werden
muss. Um Punkt 18.00 Uhr wird der Zugang zum Online-Antrag gesperrt bzw. ist
eine Absendung nicht mehr möglich.

                               Sonstige Hinweise

   Nur vollständige Bewerbungen können berücksichtigt werden.

   Alle Angaben werden vertraulich behandelt        und   dienen   ausschließlich
    Entscheidungs- bzw. Förderungszwecken.

   Nach Abschluss des Auswahlverfahrens erhalten alle Bewerber/innen eine
    schriftliche Mitteilung über die Votierung des Vergabebeirates.

   Zum elektronischen Antrag eventuell zusätzlich eingereichte CDs oder / und
    DVDs können bei Bedarf innerhalb von 4 Wochen nach dieser Benachrichtigung
    persönlich oder von einem bevollmächtigten Dritten abgeholt werden. Eine
    längere Aufbewahrung kann nicht garantiert werden. Eine postalische
    Rücksendung ist leider nicht möglich.
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Besonderer Hinweis
Sofern es sich bei der Zuwendung um eine Beihilfe handelt, wird die Förderung auf
der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni
2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem
Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung –
AGVO), ABl. L Nr. 187/1 vom 26.06.2014 vergeben.
Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren
Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und
ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, werden keine
Einzelbeihilfen gewährt.

Kontakt / weitere Informationen:

Uwe Sandhop
- U-Musikförderung –
(GeschZ. I A Sp)

Telefon:    (030) 90 228 - 755
Telefax:    (030) 90 228 - 457
E-Mail:     uwe.sandhop@kultur.berlin.de
Internet:   www.kultur.berlin.de
            www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/musik/
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