Überblick über die Besteuerung von Investmentfonds im Betriebsvermögen - Steuerleitfaden für betriebliche Anleger Veranlagungszeitraum: 2017 ...
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Überblick über die Besteuerung von Investmentfonds im Betriebsvermögen Steuerleitfaden für betriebliche Anleger Veranlagungszeitraum: 2017 Rechtsstand: September 2018
Steuerleitfaden für betriebliche Anleger Veranlagungszeitraum: 2017 – Inhalt Inhalt 1. Vorwort 5 2. Basiswissen 4 1. Das Transparenzprinzip 6 2. Das Zuflussprinzip 6 3. Der Zwischengewinn 6 4. Kapitalertragsteuerabzug (Abgeltungsteuer) 6 5. Nichtveranlagungs-Bescheinigung, Erklärung zur Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug und Freistellungsauftrag 7 6. Aktien- und Immobiliengewinn 7 7. Die bilanzielle Behandlung von Fondsanteilen 9 3. Notwendige Unterlagen 10 1. Die Steuerbescheinigung 10 2. Steuerliche Überleitungsrechnung 11 4. Der Erwerb und die Rückgabe von Fondsanteilen 12 1. Erwerb von Fondsanteilen 12 2. Veräußerung beziehungsweise Rückgabe von Fondsanteilen 12 5. Ertragsverwendung 16 1. Ausschüttung 16 2. Thesaurierung 19 6. Behandlung von ausländischen Fonds 21 7. Bewertung von Fondsanteilen in 24 den Folgejahren 8. Spezialfonds 25 9. Pensionszusagen 26 10. Rückblick und Ausblick 28 11. Glossar 30 12. Anhang 34 3
Investmentfonds sind ein wichtiger Bestandteil des modernen Finanzmanagements. Sie ermöglichen dem Investor, das Wissen eines erfahrenen Asset-Managements und die Vorteile einer professionellen Vermögensanlage zu nutzen, ohne sich selbst um Kapital- marktentwicklungen kümmern zu müssen. 4
Steuerleitfaden für betriebliche Anleger Veranlagungszeitraum: 2017 – Vorwort 1. Vorwort Investmentfonds sind ein wichtiger Bestandteil des modernen Finanzmanagements. Sie ermöglichen dem Investor, das Wissen eines erfahrenen Asset-Managements und die Vorteile einer professionellen Vermögensanlage zu nutzen, ohne sich selbst um Kapitalmarkt- entwicklungen kümmern zu müssen. Darüber hinaus kann der Anleger beim Ziel dieser Broschüre ist es im Grundsatz, Die fachkundige Beratung durch einen Erwerb von Fondsanteilen von der Risiko Rechtsanwalt, Fachanwalt, Wirtschaftsprü- streuung innerhalb des Fonds profitieren, • dem betrieblichen Anleger die Prinzipien fer oder Steuerberater kann und will diese denn durch die Mischung zahlreicher Wert- der Fondsbesteuerung und die damit ver- Broschüre nicht ersetzen. Wir verweisen papiere werden die mit der Wertpapier bundenen Bilanzierungsgrundsätze nach insoweit auf den Haftungsausschluss auf anlage verbundenen Risiken grundsätzlich dem deutschen Recht des Handelsgesetz- der letzten Seite. Die in dem Leitfaden dar- begrenzt. Trotz der Investition in eine Viel- buches (HGB) in Kürze zu erläutern. gestellte Sach- und Rechtslage entspricht zahl von Wertpapieren entfallen die damit dem bei Drucklegung im September 2018 verbundenen Verwaltungs- und Buchhal- • die jeweiligen Bescheinigungen und Ab- bekannten Stand der Gesetzgebung. tungsarbeiten für den Fondsanleger weit- rechnungen, die Union Investment ihren gehend, da diese bereits von Union Invest- Anlegern im UnionDepot zur Verfügung ment im Rahmen der Fondsbuchhaltung stellt, im Hinblick auf ihre Auswirkungen vorgenommen werden. Anstelle der zahl- auf die Bilanz des betrieblichen Anlegers Die steuerlichen Hinweise zu den reichen Einzelwerte sind für die Anleger zu erläutern. einzelnen Fonds finden Sie im Internet nach geltendem Recht grundsätzlich nur unter www.ui-link.de/steuerdaten die jeweiligen Fondsanteile in der Bilanz • die steuerlichen Konsequenzen einer zu berücksichtigen. Fondsanlage aufzuzeigen. Die wichtigsten Abkürzungen auf einen Blick GuV Gewinn- und Verlustrechnung AGS Abgeltungsteuer InvStG Investmentsteuergesetz BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht KESt Kapitalertragsteuer BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz KSt Körperschaftsteuer BetrAVG Betriebsrentengesetz KStG Körperschaftsteuergesetz BFH Bundesfinanzhof NV Nichtveranlagung BMF Bundesministerium der Finanzen QSt Quellensteuer BZSt Bundeszentralamt für Steuern Reform InvStG Reform der Investmentbesteuerung DBA Doppelbesteuerungsabkommen REITG Gesetz über deutsche Immobilien-Aktien gesellschaften mit börsennotierten Anteilen ESt Einkommensteuer (REIT-Gesetz) EStG Einkommensteuergesetz SolZ Solidaritätszuschlag FSA Freistellungsauftrag ZASt Zinsabschlagsteuer HGB Handelsgesetzbuch zvE zu versteuerndes Einkommen 5
2. Basiswissen 1. Das Transparenzprinzip 2. Das Zuflussprinzip Für betriebliche Anleger wird ein Zwischen- gewinn zwar weiterhin ermittelt, es erfolgt Das Transparenzprinzip besagt, dass der Das in § 11 des Einkommensteuergesetzes jedoch im Gegensatz zum Privatanleger Inhaber von Fondsanteilen quasi so zu be- (EStG) normierte Zuflussprinzip besagt, keine Verrechnung im Verlustverrechnungs- handeln ist, als hätte er die jeweiligen im dass Einkünfte beziehungsweise Erträge topf auf Depotebene. Aufgrund des ersatz- Fonds gehaltenen Wertpapiere direkt ge- in dem Kalenderjahr versteuert werden losen Wegfalls des alten sogenannten halten. Daher werden entsprechend zur müssen, in dem sie dem Anleger zugeflos- „Stückzinstopfs“ mit Einführung der Abgel- Direktanlage auch bei Fondsinvestments sen sind. Zufluss bedeutet, dass der An tungsteuer, den depotführende Banken bis auf die steuerpflichtigen Zinsen und zins leger über den ausgeschütteten Betrag zur Einführung der Abgeltungsteuer für ähnlichen Erträge sowie die sonstigen verfügen kann. Im Falle ausschüttender jeden Anleger zur Verrechnung der aufge- Erträge des Fonds, die inländischen und Fonds ist demzufolge das Jahr maßgeblich, wendeten und erhaltenen Zwischengewinne ausländischen Dividenden sowie die Ver- in dem die Ausschüttung stattgefunden führten, unterliegt bei betrieblichen Anlegern äußerungsgewinne bei Ausschüttung eine hat beziehungsweise das Datum des Aus- bei Anteilscheinrückgaben beziehungsweise Kapitalertragsteuer (KESt), zuzüglich Soli schüttungsbeschlusses bei Bilanzierung. Veräußerungen nun der gesamte erhaltene daritätszuschlag (SolZ), erhoben. Wie bei und nicht nur der besitzzeitanteilige Zwi- der Direktanlage können diese bereits Für thesaurierende Fonds gilt die Besonder- schengewinn der Kapitalertragsteuer. Die abgeführten Steuern mit der endgültigen heit, dass die thesaurierten (sogenannten auf den gesamten Zwischengewinn erho- Steuerschuld des Anlegers verrechnet wer- „ausschüttungsgleichen“) Erträge mit Ab- bene Kapitalertragsteuer kann jedoch auf den, da es sich um eine Vorauszahlung auf lauf des Geschäftsjahres des Fonds, in dem die Steuerschuld (Körperschaftsteuer; Ein- die Steuerschuld handelt. Auch die Anrech- sie vereinnahmt worden sind, als zugeflos- kommensteuer) des betrieblichen Anlegers nungsansprüche auf im Fonds angefallene sen gelten (sogenannte „Zuflussfiktion“, angerechnet werden; gegebenenfalls bereits ausländische Quellensteuern reicht der § 2 Abs. 1 Satz 2 InvStG). im Rahmen der Steuervorauszahlungen. inländische Fonds an die Anteilinhaber weiter oder berücksichtigt sie als Werbungs- kosten auf Fondsebene. 3. Der Zwischengewinn 4. Kapitalertragsteuerabzug (Abgeltungsteuer) Die Zwischenschaltung eines Fonds soll Zum Zwischengewinn zählen in erster Linie beim Anleger grundsätzlich keine höhere die Zinsen und zinsähnlichen Einnahmen Die Abgeltungsteuer (AGS) ist eine Form der oder niedrigere Besteuerung auslösen als des Fonds und die angewachsenen Ansprü- Kapitalertragsteuer. Bei diesem Steuerabzug eine direkte Beteiligung an den Vermögens- che auf derartige Einnahmen, die den An- handelt es sich nicht um eine eigenständige gegenständen des Fonds. legern noch nicht zugeflossen sind oder Steuer, sondern lediglich um eine besondere noch nicht als zugeflossen gelten. Für ins- Steuererhebungsform. Im Rahmen der jähr Weitreichende Änderungen im Investment- titutionelle Anleger ist der Zwischengewinn lichen Steuerveranlagung wird bei betrieb- steuergesetz (InvStG) ergaben sich durch primär im Zusammenhang mit Zielfonds, lichen Anlegern die Abgeltungsteuer mit die Einführung der Abgeltungsteuer (AGS) die in die Dach- beziehungsweise Spezial- der zu zahlenden Steuerschuld verrechnet. zum 1. Januar 2009. Danach hat die Kapi- fonds gekauft werden, von Bedeutung. talertragsteuer für den Privatanleger grund- Hintergrund hierfür ist, dass ein solcher Die depotführende Bank behält sowohl sätzlich abgeltende Wirkung. Die Änderun- Fonds aufgrund der Einnahmen-Überschuss- bei Ausschüttungen des Fonds als auch bei gen der Besteuerungssystematik wurden Rechnung nach § 3 Abs. 1 InvStG den Fondsanteilrückgaben beziehungsweise auch im Investmentsteuergesetz (InvStG) Zwischengewinn aus Zielfonds steuerlich Veräußerungen Kapitalertragsteuer auf nachvollzogen. Für den betrieblichen Anle- zu berücksichtigen hat. Zinsen in Höhe von 25 Prozent zusammen ger ergaben sich jedoch keine grundlegen- mit dem Solidaritätszuschlag (5,5 % der den Änderungen der Besteuerungssyste- Seit Einführung der Abgeltungsteuer zum Kapitalertragsteuer) ein und führt diese matik. Für betriebliche Anleger wurden 1. Januar 2009 ist der gezahlte beziehungs- Beträge an das Finanzamt ab. Sofern der entsprechend der Direktanlage Ausnahme- weise der erhaltene Zwischengewinn bei Anleger seine Wertpapiere im Ausland regelungen bezüglich des Kapitalertrag- betrieblichen Anlegern unselbstständiger verwahren lässt, wird keine Kapitalertrag- steuereinbehalts vorgesehen. Bei dieser Teil der Anschaffungskosten beziehungsweise steuer auf Zinsen einbehalten. Bei Eigen- Anlegergruppe verbleibt es bei einer Vor- des Veräußerungserlöses. Dies bedeutet, verwahrung fallen hingegen 25 Prozent auszahlung auf die individuelle Steuer- dass der Zwischengewinn in den Anschaf- Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritäts- schuld. fungskosten beziehungsweise im Veräuße- zuschlag in Höhe von 5,5 Prozent hierauf rungserlös enthalten ist und eine Korrektur an. beider Größen nicht vorzunehmen ist. 6
Steuerleitfaden für betriebliche Anleger Veranlagungszeitraum: 2017 – Basiswissen Bei inländischen thesaurierenden Publi- beim Gesellschafter zu 60 Prozent steuer- kumsfonds stellt das Sondervermögen Hinweis: Durch eine Erklärung zur pflichtig und zu 40 Prozent steuerfrei sind. bei Thesaurierungen den depotführenden Freistellung vom Kapitalertragsteuer- Der Aktiengewinn bezeichnet den Teil des Stellen die Kapitalertragsteuer nebst den abzug gemäß § 43 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 Erlöses aus der Veräußerung oder der maximal anfallenden Zuschlagsteuern EStG können betriebliche Anleger, die Rückgabe von Investmentanteilen, der für (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) nicht körperschaftsteuerpflichtig und den einkommensteuerpflichtigen betriebli- zur Verfügung. Diese nehmen den Kapital für die die Kapitalerträge Betriebsein- chen Anleger zu 60 Prozent steuerpflichtig ertragsteuerabzug wie im Ausschüttungs- nahmen eines inländischen Betriebes und für den körperschaftsteuerpflichtigen fall unter Berücksichtigung der persön sind, einen Steuerabzug auf die im betrieblichen Anleger zu 95 Prozent steu- lichen Verhältnisse der Anleger vor, sodass Rahmen der Abgeltungsteuer neu ein- erfrei ist. insbesondere gegebenenfalls Kirchensteuer geführten Kapitalertragsteuerabzugs an die Finanzbehörden abgeführt werden tatbestände vermeiden. Der Aktiengewinn beinhaltet im Fonds an- kann. Soweit das Sondervermögen den gefallene, aber noch nicht ausgeschüttete depotführenden Stellen Beträge zur Verfü- oder thesaurierte Erträge (insbesondere gung gestellt hat, die nicht an die Finanz- Dividenden) sowie realisierte und unreali- behörden abgeführt werden müssen, er- Sofern der Anleger dem depotführenden sierte Kursgewinne aus Beteiligungen an folgt eine Erstattung. inländischen Kreditinstitut eine NV-Beschei- Kapitalgesellschaften, die dem Teileinkünfte- nigung des Finanzamtes, eine Erklärung verfahren beziehungsweise der Befreiung Da ausländische Fonds nicht zu deutschen zur Freistellung vom Kapitalertragsteuer gemäß § 8b KStG unterliegen. Er weist als Steuern herangezogen werden können, abzug oder einen Freistellungsauftrag ein- rechnerische Größe aus, welcher Anteil aus fällt bei ausländischen thesaurierenden reicht, kann somit ein Steuerabzug vermie- der Veräußerung von Fondsanteilen auf Fonds der Kapitalertragsteuerabzug erst den werden. diese steuerlich begünstigten Komponen- bei Rückgabe der Anteile über ein inländi- ten zurückzuführen ist. sches Kreditinstitut an. Als Bemessungs- Die verschiedenen Arten der NV-Bescheini- grundlage werden dabei die während der gungen haben wir für Sie im Anhang dieses Der Fonds-Aktiengewinn wird als pro- gesamten Haltedauer aufgelaufenen, als Leitfadens in einer Tabelle zusammenge- zentualer Wert des Anteilpreises ausgewie- zugeflossen geltenden Erträge, die soge- stellt. Dort finden Sie auch ein Muster einer sen und ist für Publikumsfonds online bei nannten akkumulierten thesaurierten be- NV-Bescheinigung, einer Erklärung zur Union Investment auf der Internetseite ziehungsweise ausschüttungsgleichen Er- Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug www.ui-link.de/steuerdaten abrufbar. träge, herangezogen. gemäß § 43 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 EStG sowie eines Freistellungsauftrages von Union Ein negativer Aktiengewinn kennzeichnet Investment. den von der Kapitalverwaltungsgesellschaft 5. Nichtveranlagungs-Bescheinigung, auszuweisenden Verlust aus einer Beteili- Erklärung zur Freistellung vom gung an einer Kapitalgesellschaft. Gewinn- Kapitalertragsteuerabzug und 6. Aktien- und Immobiliengewinn minderungen, die im Zusammenhang mit Freistellungsauftrag Fondsanteilen stehen, können in Höhe des Der Aktiengewinn wurde eingeführt, um Aktiengewinns nicht beziehungsweise nur Eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung in Anwendung des Transparenzprinzips zu 60 Prozent geltend gemacht werden. (NV-Bescheinigung), eine Erklärung zur (vergleiche II.1.) eine Gleichbehandlung Für die Besteuerung ist der besitzzeitantei- Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug des betrieblichen Fondsanlegers mit dem lige Aktiengewinn maßgeblich. Bei einer gemäß § 43 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 EStG oder Direktanleger zu gewährleisten. Für Kapital- Veräußerung von Fondsanteilen führt ein ein Freistellungsauftrag (FSA) verhindern gesellschaften gilt im Falle der Direktanlage besitzzeitanteiliger negativer Aktiengewinn den Abzug von Kapitalertragsteuer sowie gemäß § 8b des Körperschaftsteuergesetzes zu einem steuerpflichtigen Gewinn auf Solidaritätszuschlag auf bestimmte Kapital- (KStG), dass Gewinne aus der Veräußerung Ebene des Anlegers. erträge. Da in diesem Fall kein Steuerabzug von Anteilen an in- und ausländischen erfolgt, ist die Durchführung eines Erstat- Kapitalgesellschaften und Dividendenerträge Hinweis: Dies gilt jedoch nur für vor tungsverfahrens nicht erforderlich. im wirtschaftlichen Ergebnis zu 95 Prozent dem 1. März 2013 dem Sondervermögen steuerfrei sind. Bei Personengesellschaften zugeflossene oder als zugeflossen geltende unterliegen sowohl Dividenden als auch Dividenden in- und ausländischer Aktien Veräußerungsgewinne beim Gesellschafter gesellschaften, die auf Anteile im Betriebs- einkommensteuerlich dem Teileinkünfte- vermögen (KStG) ausgeschüttet oder verfahren. Dies bedeutet, dass sowohl thesauriert werden, mit Ausnahme von Di- Dividenden als auch Veräußerungsgewinne videnden nach dem REIT-Gesetz (REITG). 7
Aufgrund der Neuregelung zur Besteue- Immobiliengewinn erfolgt die Ermittlung mittelte Prozentsatz mit mindestens zwei rung von Streubesitzdividenden sind nach besitzzeitanteilig. Dabei ist eine Gegen- Nachkommastellen auf den maßgebenden dem 28. Februar 2013 dem Sonderver überstellung des Aktiengewinns zum Er- jeweiligen gesamten Rücknahmepreis der mögen aus der Direktanlage zugeflossene werbs- und zum Veräußerungszeitpunkt veräußerten beziehungsweise zurückge oder als zugeflossen geltende Dividenden erforderlich. gebenen oder am Bilanzstichtag zum Be- in- und ausländischer Aktiengesellschaften triebsvermögen gehörenden Investment bei Körperschaften steuerpflichtig. Betrieb- Während in der Handelsbilanz im Falle der anteile anzuwenden. Bei unterschiedlichen liche Anleger i.S.d. EStG versteuern Divi- Rückgabe oder Veräußerung der Gewinn Anschaffungszeitpunkten mit unterschied denden – mit Ausnahme der Dividenden beziehungsweise Verlust durch die Gegen- lichen Anschaffungskosten ist für die nach dem REITG – weiterhin zu 60 Pro- überstellung von Veräußerungspreis und Ermittlung des Anleger-Aktiengewinns zent (Teileinkünfteverfahren). Anschaffungskosten zu ermitteln ist, ist zur von einem gewichteten Durchschnitt aus- Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses zugehen. Gewinne aus der Veräußerung von Antei- darüber hinaus der Aktien- und Immobilien- len im Betriebsvermögen sind für Körper- gewinn einzubeziehen. Die Ermittlung er- Bei der Ermittlung des durchschnittlichen schaften derzeit grundsätzlich aber wei- folgt ausgehend vom Fonds-Aktiengewinn Aktiengewinns sind die in der Vergangen- terhin steuerfrei. Von betrieblichen Anleg- und Fonds-Immobiliengewinn je Investment heit bis zum Verkaufstermin erfolgten Käufe gern i.S.d. EStG (z. B. Einzelunternehmern) anteil in mehreren Schritten. In einem ersten sowie Wiederanlagen nach Ausschüttun- sind diese Veräußerungsgewinne zu 60 Rechenschritt wird der (besitzzeitanteilige) gen einzubeziehen. Auf Basis dieser Trans- Prozent zu versteuern. Anleger-Aktiengewinn und Anleger-Immo- aktionen und des zu diesen Zeitpunkten biliengewinn auf den Zeitpunkt der Veräu- ausgewiesenen Aktiengewinns lässt sich Die Kapitalverwaltungsgesellschaft veröf- ßerung beziehungsweise Rückgabe der der durchschnittliche Aktiengewinn bei fentlicht ab dem 1. März 2013 (aufgrund Investmentanteile oder auf den im Rahmen Kauf berechnen. Diesem ist wiederum der der zuvor erwähnten Änderung der Divi- der Bewertung entscheidenden Zeitpunkt Aktiengewinn bei Verkauf gegenüberzu- dendenbesteuerung) zwei Aktiengewinne, (Bilanzstichtag) ermittelt. Die Ermittlung stellen, um den besitzzeitanteiligen Anleger- getrennt für Körperschaften und betriebli- des Anleger-Aktiengewinns erfolgt durch Aktiengewinn zu ermitteln. che Anleger EStG (z. B. Einzelunternehmer). eine Gegenüberstellung des Fonds-Aktien- Dementsprechend beinhaltet der Aktien gewinns zum Zeitpunkt der Veräußerung Im Falle von Teilverkäufen ist der für den gewinn für Körperschaften grundsätzlich beziehungsweise Rückgabe oder zum gesamten Anteilbestand ermittelte Aktien- keine Dividendenerträge, die dem Fonds Bilanzstichtag einerseits und des Fonds- gewinn anteilig auf die Anzahl der ver- nach dem 28. Februar 2013 zugeflossen Aktiengewinns zum Zeitpunkt des Erwerbs kauften Anteile umzurechnen. sind. andererseits. Zur Ermittlung des hierbei anzusetzenden jeweiligen Fonds-Aktien Die Ermittlung des Anleger-Immobilien Der Immobiliengewinn besagt, wie viel gewinns ist der von Union Investment er- gewinns erfolgt entsprechend. Prozent des Rücknahmepreises auf aus ländische Einkünfte entfallen, die aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens Der durchschnittliche Aktiengewinn ermittelt sich in dem Beispielsfall wie folgt: (DBA) im Inland steuerfrei sind. Steuerfrei sind die ausländischen Mieterträge bezie- Die A-GmbH kauft in den Monaten März, Mai und Oktober 2017 jeweils hungsweise Veräußerungsgewinne von Im- 100 Fondsanteile. Der Fonds-Aktiengewinn beträgt im März 20 Prozent, im mobilien, die in Staaten liegen, mit denen Mai 50 Prozent und im Oktober 60 Prozent. das DBA die Freistellungsmethode vor- Datum Anzahl der Anteilpreis Fonds- Fonds- sieht. Beispielsweise der Veräußerungsge- Anteile in Euro Aktien Aktien winn einer Immobilie, der im Ausland ver- gewinn in % gewinn steuert wird und nach dem maßgeblichen absolut DBA in Deutschland steuerfrei ist. in Euro Dem Aktien- und Immobiliengewinn auf März 2017 100 100,– 20 % 2.000,– Ebene des Investmentvermögens stehen Mai 2017 100 200,– 50 % 10.000,– auf der Ebene des betrieblichen Anlegers Oktober 2017 100 300,– 60 % 18.000,– der Anleger-Aktiengewinn und der Anleger- Summe 300 60.000,– 30.000,– Immobiliengewinn gegenüber. Im Gegen- Durchschnitt 200,– 50 % 100,– satz zum Fonds-Aktiengewinn und Fonds- 8
Steuerleitfaden für betriebliche Anleger Veranlagungszeitraum: 2017 – Basiswissen 7. Die bilanzielle Behandlung von dem Anlagevermögen, bei kurzfristiger Aus- Fondsanteilen richtung, zum Beispiel bei der kurzfristigen Anlage von Liquidität, dem Umlaufvermö- Anteile an Publikumsfonds sind sowohl gen zuzuordnen. handels- als auch steuerbilanziell als Wert- papiere zu behandeln. Eine Durchschau Bei der Bilanzierung ist zwischen der Han- auf die einzelnen im Fonds enthaltenen delsbilanz und der Steuerbilanz zu unter- Wertpapiere – Aktien und Anleihen – findet scheiden. Der Sinn und Zweck einer nicht statt. Handelsbilanz besteht darin, über den Erfolg eines Unternehmens während eines Im Anlagevermögen gehaltene Fonds- bestimmt en Zeitabschnitts zu informieren. anteile sind in der Bilanz als „Wertpapiere Sie soll die tatsächlichen, für einzelne In des Anlagevermögens“ unter Punkt A.III.5 teressengruppen relevanten Verhältnisse auszuweisen. Bei Zuordnung zum Umlauf- eines Unternehmens dokumentieren. Der vermögen sind die Fondsanteile dagegen Zweck einer Steuerbilanz besteht dage- als „Sonstige Wertpapiere“ unter Punkt gen in einer zutreffenden Gewinnermitt- B.III.2 auszuweisen. lung für die Zwecke der Ertragsbesteuerung. Daneben dient sie der Abbildung des Un- Die Zurechnung zum Anlage- oder Umlaufver- ternehmensvermögens für die Zwecke der mögen richtet sich danach, ob die Anteile Erbschaftsteuer. dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd beziehungsweise längerfristig zu Bei Spezialfondsbeteiligungen sind dienen oder ob sie nur vorübergehend möglicherweise Besonderheiten zu be gehalten werden sollen. Bei langfristiger achten (siehe hierzu die gesonderten Ausrichtung sind die Anteile grundsätzlich Ausführungen unter VIII.). Bilanzierung von Fondsanteilen Aktiva Passiva A. Anlagevermögen A. Eigenkapital III. Finanzanlagen B. Rückstellungen 5. Wertpapiere des Anlagevermögens C. Verbindlichkeiten B. Umlaufvermögen D. Rechnungsabgrenzungsposten III. Wertpapiere 2. Sonstige Wertpapiere C. Rechnungsabgrenzungsposten 9
3. Notwendige Unterlagen 1. D ie Steuerbescheinigung Anleger von Union Investment erhalten jährlich in den ersten Monaten des Jahres eine „Jahressteuerbescheinigung“ zuge- sandt. Diese ist für die Anrechnung von Steuerbeträgen allein maßgeblich. Beispiel: Jahressteuerbescheinigung im UnionDepot Steuerbescheinigung der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle für Konten und/oder Depots bei Einkünften im Sinne der §§ 13, 15, 18 und 21 EStG sowie bei Einkünften im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, 1a, 2 EStG von beschränkt Steuerpflichtigen X Zusammengefasste Bescheinigung für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 Wir versichern, dass Einzelsteuerbescheinigungen insoweit nicht ausgestellt worden sind. X Abstandnahme vom Steuerabzug nach § 43 Abs. 2 EStG An den oben genannten Depotinhaber wurden für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 folgende Kapitalerträge gezahlt/gutgeschrieben/gelten als zugeflossen: Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 1a EStG 1.570,15 EUR davon: Erträge 44,48 EUR die dem Teileinkünfteverfahren unterliegen davon: Erträge 0,00 EUR im Sinne des § 19 Abs. 1 REITG davon: Erträge 0,00 EUR beschränkt Steuerpflichtiger Kapitalertragsteuer 392,56 EUR Solidaritätszuschlag 21,53 EUR Freiwillige Zusatzinformationen Summe der anrechenbaren, noch nicht angerechneten ausländischen Steuer (ohne ausländische Thesaurierungen) im Privatvermögen 0,00 EUR im Betriebsvermögen nach EStG 119,05 EUR im Betriebsvermögen nach KStG 119,05 EUR Summe der anrechenbaren,noch nicht angerechneten ausländischen Steuer aus ausländischen Thesaurierungen im Privatvermögen 0,00 EUR im Betriebsvermögen nach EStG 23,34 EUR im Betriebsvermögen nach KStG 23,34 EUR Ausländische Steuer Weitere Angaben zur anrechenbaren ausländischen Quellensteuer finden Sie in der „lnformation zum Gesellschaftsjahresende”, die Sie mit der Abrechnung zur Ausschüttung oder Thesaurierung bekommen haben. Wirtschaftlich Berechtigter Aktuell haben wir für Ihr UnionDepot gemäß Geldwäschegesetz einen abweichenden wirtschaftlich Berechtigten vermerkt. Steuerlich wurden die·Erträge aus dem UnionDepot Ihnen als Depotinhaber zugerechnet. Teileinkünfteverfahren Die in der Zeile „davon: Erträge, die dem Teileinkünfteverfahren unterliegen“ ausgewiesenen Erträge beinhalten die gesamten im Laufe des Jahres angefallenen Dividendenerträge begrenzt auf Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 1a EStG. Die UnionInvestment Service Bank AG führt Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) an das Finanzamt Frankfurt am Main unter der Steuernummer 047 22147945 ab. Ertragsdaten zu einzelnen Fonds entnehmen Sie bitte·den Rechenschaftsberichten oder steuerlichen Hinweisblättern unter www.union-investment.de (für institutionelle Kunden). Hinweis: Eine Jahresbescheinigung wurde für das Jahr 2008 letztmalig erstellt. Sie entfiel im Rahmen der Einführung der Abgeltungsteuer. 10
Steuerleitfaden für betriebliche Anleger Veranlagungszeitraum: 2017 – Notwendige Unterlagen 2. Steuerliche Überleitungsrechnung Diese Hinweise sind für institutionelle Pub- Die Überleitungsrechnung wird erstellt, likumsfonds im Internet vom Anleger unter weil verschiedene Ertragsbestandteile für Die steuerlichen Hinweise für deutsche www.ui-link.de/steuerdaten abrufbar. einzelne Anlegergruppen voll beziehungs institutionelle Publikums- und Spezial- weise nur teilweise steuerpflichtigt sind. fonds werden durch eine Überleitungs- Anhand der Überleitungsrechnung auf den rechnung auf den steuerpflichtigen steuerpflichtigen Betrag können Sie die Unten stehend haben wir beispielhaft für Betrag ergänzt. Bei Spezialfonds ist diese Ermittlung des steuerpflichtigen Betrages Sie eine Überleitungsrechnung auf den Bestandteil des Jahresberichts; nur bei nachvollziehen. Ausgehend von der Ge- steuerpflichtigen Betrag abgedruckt, der Zwischenausschüttungen wird die Über samtausschüttung beziehungsweise dem Sie die einzelnen Rechenschritte und die leitungsrechnung gemeinsam mit den ordentlichen Nettoertrag wird in dieser dabei zu berücksichtigenden Positionen steuerlichen Hinweisen an den Anleger der steuerpflichtige Betrag hergeleitet. entnehmen können. übersandt. Beispiel: Steuerliche Überleitungsrechnung Überleitungsrechnung auf den steuerpflichtigen Betrag: Betriebsvermögen nach KStG Zeile EUR EUR/Anteil 1. Barausschüttung 0,00 0,00000000 2. Anrechenbarer Kapitalertragssteuer (25%) 6.811,77 0,00208830 3. Anrechenbarer Solidaritätszuschlag auf die anrechenbare Kapitalertragsteuer (5,5%) 374,65 0,00011486 4. Gesamtausschüttung 7.186,42 0,00220316 5. Zzgl. einbehaltene Quellensteuer 0,00 0,00000000 6. Abzgl. erstattete Quellensteuer 0,00 0,00000000 7. Betrag der Ausschüttung i. S. d § 5 Abs. 1 Nr. 1a InvStG 7.186,42 0,00220316 8. Ausschüttungsgleiche Erträge des laufenden Jahres 3.839.016,25 1,17693831 9. darin enthaltene nicht abzugsfähge Aufwendungen 0,00 0,00000000 abzüglich 10. Ausschüttungsgleiche Erträge aus Vorjahren 0,00 0,00000000 11. Vorjahresvortrag der bereits versteuerten kurzfristigen Termingeschäfte 0,00 0,00000000 12. Steuerfrei realisierte Gewinne i. S. d. § 8b Abs. KStG und $ 3 Nr. 40 EstG 0,00 0,00000000 13. Steuerfreie Dividenden gemäß § 8b Abs. 1 KStG und $ 3 Nr. 40 EstG 0,00 0,00000000 14. Erträge i. S. d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung 0,00 0,00000000 15. Steuerfreie Gewinne aus dem An- und Verkauf inländische und ausländischer Grundstücke außerhalb der 10-Jahresfrist 0,00 0,00000000 16. Enkünfte, die aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei sind 0,00 0,00000000 17. Ausgeschüttete Substanz 0,00 0,00000000 18. Steuerpflichtiger Betrag 3.846.202,67 1,17914148 11
4. Der Erwerb und die Rückgabe von Fondsanteilen 1. Erwerb von Fondsanteilen Bei einer späteren Veräußerung beziehungs- gewinn, so hat ein Ausweis des Veräuße- weise Rückgabe Ihrer Fondsanteile erhalten rungs- beziehungsweise Rückgabegewinns Der Wertansatz in der Bilanz bemisst sich Sie von Union Investment eine Verkaufsab- als „Ertrag aus anderen Wertpapieren und nach den Anschaffungskosten der Fonds- rechnung nach unten stehendem Muster. Ausleihungen des Finanzanlagevermö- anteile gemäß § 255 Abs. 1 Handelsge- Dieser können Sie die für Sie wichtigen gens“ gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 10 bezie- setzbuch (HGB). Diese bestehen aus dem Daten entnehmen (insbesondere Verkaufs- hungsweise Abs. 3 Nr. 9 HGB zu erfolgen. Ausgabepreis zuzüglich eventueller An- preis, Aktiengewinn, Immobiliengewinn). Stand dagegen bei der Beteiligung an schaffungsnebenkosten, zu denen auch einer Gesellschaft eine gewisse Nähe zum der gezahlte Ausgabeaufschlag zählt. Die- In der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) operativen Geschäft im Vordergrund (dies ser kann somit im Zeitpunkt des Erwerbs kommt ein Ausweis des Veräußerungsge- dürfte bei Fondsanlagen aber wohl ausschei- nicht steuermindernd angesetzt werden. winns als „außerordentlicher Ertrag“ im den) oder war der Veräußerungsgewinn handelsrechtlichen Sinne gemäß § 275 nicht wesentlich, so kommt ein Ausweis Im Falle eines Rücknahmeabschlages ist Abs. 2 Nr. 15 HGB beziehungsweise § 275 als sonstiger betrieblicher Ertrag aus dem die Bewertung in der Bilanz nicht zwangs- Abs. 3 Nr. 14 HGB nicht in Betracht. Stand Abgang eines Vermögensgegenstandes läufig zum niedrigeren Rücknahmepreis der Aspekt der Finanzanlage im Vordergrund des Anlagevermögens gemäß § 275 Abs. 2 vorzunehmen, sofern keine konkrete Ver- oder handelte es sich um einen wesentlichen Nr. 4 HGB beziehungsweise § 275 Abs. 3 kaufsabsicht besteht. Zur Bewertung im Veräußerungs- beziehungsweise Rückgabe Nr. 6 HGB in Betracht. Rahmen des Jahresabschlusses kann daher grundsätzlich der Anteilwert herangezogen werden. Grundsätzlich bietet es sich aber Beispiel einer Kaufabrechnung im UnionDepot an, danach zu unterscheiden, ob die Anteile Fonds: Aktienfonds ISIN: DE0000000000 Verwaltungsvergütung: 1,20 % p.a. im Anlage- oder Umlaufvermögen gehalten Buchungs-/ Umsatzart Betrag/EUR Ausgabe- Preis/EUR Anteile werden (siehe Kapitel II.7). Preisdatum aufschlag % Vortrag vom 17.11.2017 272,182 Beim Erwerb Ihrer Fondsanteile erhalten 18.12.2017 15.12.2017 Kauf 4.000,00 Sie von Union Investment eine Kaufabrech Anlage 4.000,00 0,00 125,70 31,799 nung nach nebenstehendem Muster. Die- Bestand vom 18.12.2017 303,981 ser können Sie die für Sie maßgeblichen Anschaffungskosten der Fondsanteile ent- nehmen. Beispiel einer Verkaufsabrechnung im UnionDepot Fonds: Mischfonds ISIN: DE0000000000 Verwaltungsvergütung: 1,20 % p.a. 2. Veräußerung beziehungsweise Buchungs-/ Umsatzart Betrag/EUR Ausgabe- Preis/EUR Anteile Preisdatum aufschlag % Rückgabe von Fondsanteilen Vortrag vom 02.11.2017 636,690 24.12.2017 Für den betrieblichen Anleger sind Gewinne 21.12.2017 Verkauf 13,66 117,72 –0,116 Depotgebühr ohne Nutzung der –13,50 aus der Veräußerung beziehungsweise Postbox Rückgabe von Fondsanteilen unabhängig inklusive 19,00 % Mehrwertsteuer Kapitalertragsteuer –0,16 von der Haltedauer zu versteuern. Bei der inklusive Solidaritätszuschlag Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses Bestand vom 24.12.2017 610,631 ist vom handelsrechtlichen Veräußerungs- beziehungsweise Rückgabegewinn jeweils der steuerfreie besitzzeitanteilige Aktien- beziehungsweise Immobiliengewinn abzu- ziehen. 12
Steuerleitfaden für betriebliche Anleger Veranlagungszeitraum: 2017 – Der Erwerb und die Rückgabe von Fondsanteilen Beispiel 1: Rückgabe eines Hieraus ergeben sich folgende Buchungen beim Kauf (Beträge in Euro): ausschüttenden Fondsanteils Handelsbilanz Steuerbilanz Die A-GmbH verkauft am 18. Dezember Soll Haben Soll Haben 2017 17.600 Anteile des ausschüttenden X-Fonds zu einem Preis von 60,– Euro pro Bankguthaben 1.007.776,– 1.007.776,– Stück (insgesamt 1.056.000,– Euro), die sie am 9. Mai 2017 zu 57,26 Euro erworben Sonstige Wertpapiere 1.007.776,– 1.007.776,– hat. Der Aktiengewinn bei Kauf betrug ab- solut 1,– Euro pro Anteil (1,75 %). Mit dem Veräußerungserlös wird ein Aktiengewinn Hieraus ergeben sich folgende Buchungen beim Verkauf (Beträge in Euro): von absolut 1,50 Euro pro Anteil (insge- samt 26.400,– Euro; Aktiengewinn 2,5 %) Handelsbilanz Steuerbilanz realisiert. Soll Haben Soll Haben Bei der Ermittlung des zu versteuernden Ein- Bankguthaben 1.056.000,– 1.056.000,– kommens (zvE) der A-GmbH wird der steuer- bilanzielle Gewinn um den besitzzeitantei- Sonstige Wertpapiere 1.007.776,– 1.007.776,– ligen Aktiengewinn in Höhe von 8.800,– Euro außerbilanziell korrigiert, da die im Aktien- Zinsen und 48.224,– 48.224,– sonstige Erträge gewinn enthaltenen (Erträge und) Veräuße- rungsgewinne für die A-GmbH steuerfrei sind. In einem weiteren Schritt ist der steu- erbilanzielle Gewinn jedoch um 5 Prozent Ermittlung des steuerfreien besitzzeitanteiligen Aktiengewinns: des Aktiengewinns zu erhöhen, da dieser Aktiengewinn bei Verkauf Pro Anteil 1,50 Euro 26.400,– Euro Betrag als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe anzusehen ist (gemäß § 8b Abs. 3, 5 KStG). Aktiengewinn bei Kauf Pro Anteil 1,– Euro 17.600,– Euro Besitzzeitanteiliger Aktiengewinn Pro Anteil 0,50 Euro 8.800,– Euro Beispiel 2: Rückgabe eines thesaurierenden Fondsanteils* Die A-GmbH kauft am 30. Januar 2017 ins- nachkommen können. Die Bemessungs- Anteilpreis von 233,10 Euro. Der Aktien gesamt 10.000 Anteile eines thesaurieren- grundlage für die Kapitalertragsteuer betrug gewinn ist von 39,91 Prozent bei Kauf auf den Publikumsfonds zu 214,40 Euro, also insgesamt 3,8610 Euro; die Bemessungs- 43,58 Prozent bei Verkauf gestiegen. für 2.144.000,– Euro. Der Fonds thesauriert grundlage für die Kapitalertragsteuer auf seine Erträge in Höhe von 3,8610 Euro die sog. neuen Abzugstatbestände (hier: Hinweis: Für betriebliche Anleger kann pro Anteil (insgesamt 38.610,– Euro) zum ausländische Dividenden und ausländische vom Kapitalertragsteuerabzug auf die so- 30. September 2017 (Geschäftsjahresbe- REIT-Erträge) betrug 3,0728 Euro. Am genannten neuen Abzugstatbestände Ab- ginn am 1. Oktober 2016). Infolge der Än- 15. Dezember 2017 veräußert der Anleger stand genommen werden. Dies geschieht derung beim Kapitalertragsteuerabzugs sämtliche Anteile des Fonds zu einem auch in diesem Falle. verfahren zum 1. Januar 2012 hat der UniGlobal I als deutscher Publikumsfonds Hieraus ergeben sich folgende Buchungen beim Kauf (Beträge in Euro): keine Kapitalertragsteuer abzuführen. Statt- dessen stellt der Fonds den depotführen- Handelsbilanz Steuerbilanz den Stellen die sog. Steuerliquidität (für Soll Haben Soll Haben 2017: 1,03 Euro je Anteil) zur Verfügung, damit diese als für die Steuerabführung Bankguthaben 2.144.000,– 2.144.000,– zuständigen Stellen ihrer Verpflichtung Sonstige Wertpapiere 2.144.000,– 2.144.000,– *Für das folgende Beispiel wurde der UniGlobal I herangezogen. 13
Bei der Thesaurierung wird Kapitalertrag- Bei Thesaurierung sind folgende Buchungen vorzunehmen (Beträge in Euro): steuer auf Zinsen abgeführt. Handelsbilanz Steuerbilanz Bei der Ermittlung des zu versteuernden Soll Haben Soll Haben Einkommens der A-GmbH ist der steuer bilanzielle Gewinn nicht mehr um die Divi- Bank 8.221,12 8.221,12 denden außerbilanziell zu korrigieren, da es sich bei den Dividenden nicht mehr um Kapitalertragsteuer 1.970,50 1.970,50 Erträge im Sinne des § 8b Abs. 1 KStG handelt, die für die A-GmbH steuerfrei sind Solidaritätszuschlag 108,38 108,38 Demzufolge entfällt auch die Hinzurech- Anrechenbare Quellen- nung von 5 Prozent dieser Beträge als steuer auf Zinsen 3.915,– 3.915,– nicht abzugsfähige Betriebsausgabe. Da Streubesitzdividenden für Körperschaften seit dem 1. März 2013 steuerpflichtig sind, Fiktive Quellensteuer 0,– 0,– sind ausländische Quellensteuern auf Divi- auf Zinsen denden auch grundsätzlich anrechenbar. Dividendenerträge Bei Anwendung des Teileinkünfteverfah- 32.997,– rens kann weiterhin die anrechenbare bzw. Zinsen und sonstige 14.757,– 5.613,– fiktive ausländische Quellensteuer auf Erträge Dividenden handels- und steuerbilanziell angesetzt werden. Steuerertrag 542,– 542,– Steuerlicher 23.853,– Die anrechenbare Quellensteuer auf Divi- Ausgleichsposten denden ist damit nicht als Quellensteuer- aufwand zu korrigieren und über die An lage A außerbilanziell dem zu versteuernden Einkommen hinzuzurechnen. 14
Steuerleitfaden für betriebliche Anleger Veranlagungszeitraum: 2017 – Der Erwerb und die Rückgabe von Fondsanteilen Im Dezember 2017 ist bei der Veräußerung Der handelsbilanzielle Gewinn beträgt: der Fondsanteile der bei Thesaurierung ge- Verkauf 10.000 Anteile zu 233,10 Euro 2.331.000,– Euro bildete aktive steuerliche Ausgleichsposten aufzulösen. Die Auflösung des steuerlichen Kauf 10.000 Anteile zu 214,40 Euro 2.144.000,– Euro Ausgleichspostens führt in dem Beispiels- fall dazu, dass der Veräußerungsgewinn Veräußerungsgewinn 187.000,– Euro um die bereits im Laufe des Jahres 2017 bei Thesaurierung steuerlich erfassten Er- träge vermindert wird. Hierdurch wird die Berücksichtigung der bereits im Rahmen Der besitzzeitanteilige Aktiengewinn ermittelt sich wie folgt: der Thesaurierung versteuerten Erträge Aktiengewinn bei Verkauf 1.015.849,80 Euro sichergestellt. Darüber hinaus wird bei der Ermittlung des zu versteuernden Ein- Aktiengewinn bei Kauf 930.302,10 Euro kommens der A-GmbH der steuerbilan- zielle Gewinn um den besitzzeitanteili- Besitzzeitanteiliger Aktiengewinn 85.547,70 Euro gen positiven Aktiengewinn in Höhe von 85.547,70 Euro gekürzt und in einem wei- teren Schritt außerbilanziell um 5 Prozent des Aktiengewinns (= 4,277,39 Euro) wie- Aus der Veräußerung ergeben sich folgende Buchungssätze (Euro) für 2017: der erhöht. Handelsbilanz Steuerbilanz Soll Haben Soll Haben Bankguthaben 2.331.000,– 2.331.000,– Sonstige Wertpapiere 2.144.000,– 2.144.000,– Sonstige Zinsen und 187.000,– 163.147,– ähnliche Erträge Steuerlicher 23.853 ,– Ausgleichsposten 15
5. Ertragsverwendung Die Erträge eines Fonds können dem Anleger In der Gewinn- und Verlustrechnung kommt versteuern. Wie bei der Thesaurierung ist während der Haltedauer in Form einer Aus gemäß § 275 HGB ein Ausweis der Erträge außerbilanziell ein Ausgleichsposten zu bil- schüttung zufließen oder aber im Fonds the- als (1) sonstiger betrieblicher Ertrag, (2) Er- den, um zu verhindern, dass bei einer späte- sauriert werden. trag aus einer Beteiligung, (3) Ertrag aus ren Ausschüttung der vorgetragenen Erträge anderen Wertpapieren beziehungsweise beziehungsweise Veräußerung der Anteile Finanzausleihungen oder (4) Zins bezie- Ertragsbestandteile doppelt besteuert wer- 1. Ausschüttung hungsweise sonstiger Ertrag in Betracht. den. Da bei Vortrag oder Thesaurierung Die genaue Positionsnummer hängt kon- zum Fondsgeschäftsjahresende der Aktien- Für ausgeschüttete Erträge gelten bei bilan- kret von dem angewandten Kostenverfah- gewinn um die thesaurierten steuerfreien zierenden Anlegern die allgemeinen steuer- ren – Gesamtkosten- oder Umsatzkosten- Erträge gekürzt wird, ist auch in Höhe die- bilanzrechtlichen Grundsätze. Dies bedeutet, verfahren – ab. Konkret erfolgt der Ausweis ser steuerfreien thesaurierten Dividenden dass ausgeschüttete Erträge grundsätzlich von Dividenden in der Gewinn- und Ver- ein Ausgleichsposten zu bilden. mit Anspruchsentstehung, d.h. mit Konkre- lustrechnung gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 10 tisierung im Ausschüttungsbeschluss, zu HGB beziehungsweise Abs. 3 Nr. 9 HGB Anleger von Spezialfonds haben Folgendes bilanzieren sind. und der Ausweis von Zinserträgen gemäß zu beachten: Sofern die vorgetragenen § 275 Abs. 2 Nr. 10 oder 11 HGB bezie- Erträge im nächsten Fondsgeschäftsjahr Bei nicht bilanzierenden betrieblichen und hungsweise Abs. 3 Nr. 9 oder 10 HGB. Hier- im Rahmen einer Zwischenausschüttung bei privaten Anlegern gilt das Zuflussprin- bei kommt ein Ausweis gemäß § 275 Abs. 2 ausgeschüttet werden sollen, ist in Höhe zip, wonach Einnahmen innerhalb desjeni- Nr. 10 oder Abs. 3 Nr. 9 HGB insbesondere dieser steuerfreien Ausschüttung der Aus- gen Kalenderjahres bezogen werden, in bei Wertpapieren des Anlagevermögens in gleichsposten aufzulösen. dem sie dem Steuerpflichtigen zufließen. Betracht. Diese Grundsätze gelten im Falle von Teil- Im Falle einer Ertragsausschüttung des ausschüttungen auch grundsätzlich für die Bei Vortrag der Erträge zum Geschäftsjah Fonds erhalten Sie von Union Investment ausschüttungsgleichen Erträge. resende sind die entsprechenden Erträge eine gesonderte Abrechnung nach folgen- vom Anleger auch zu diesem Zeitpunkt zu dem Muster. Beispiel einer Ertragsausschüttung im UnionDepot Rentenfonds DE0000000000 04.08.2017 13.11.2017 12.11.2017 13.11.2017 Diese Abrechnung stellt keine Steuerbescheinigung dar. Nach Ablauf des Kalenderjahres erhalten Sie automatisch eine für Ihr gesamtes UnionDepot geltende Steuerbescheinigung. Detaillierte Steuerinformationen finde Sie auch unter: www.union-investment.de\institutionelleKunden\Reporting. Bitte berücksichtigen Sie, dass Kapitalerträge steuerpflichtig sind. Der ggf. nach §59 AWV bestehenden Meldeverpflichtung sind wir bereits nachgekommen. Wir haben für Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung vermerkt. Diese ist gültig bis 31.12.2019. 31.12.2017 16
Steuerleitfaden für betriebliche Anleger Veranlagungszeitraum: 2017 – Ertragsverwendung Beispiel 3: Ausschüttung eines Spezialfonds Barausschüttung = Gesamtausschüttung ./. KESt (inländische Dividenden und inländische Mieten) 25 % ./. SolZ 5,5 % Die A-GmbH erhält auf 3.325.270 Anteile an einem Spezialfonds im März 2017 eine Barausschüttung in Höhe von 0,00000000 Union Investment legt auf Fondsebene die abgeführt. Für die Ermittlung der abzu- EUR pro Anteil (insgesamt 0,– EUR). Sämt Barausschüttung pro Anteil fest. Unter der führenden Kapitalertragsteuer (KESt) liche Erträge werden vorgetragen. Das Barausschüttung eines Investmentfonds werden die individuellen Charakteristika Fondsgeschäftsjahr begann am 1. März versteht man den Ertrag eines Investment- des Anlegers (z. B. NV-Bescheinigung, 2016. Vom Fonds werden (zusätzlich zur fonds, der dem Anteilscheininhaber im Interbankenprivileg) zugrunde gelegt. Barausschüttung) die anrechenbare oder Wege der Kontogutschrift oder durch Bar zu erstattende Kapitalertragsteuer in Höhe auszahlung zufließt. Bei Spezialfonds führt Die Abrechnung der depotführenden Stelle von 1.683,81 EUR und der darauf entfal- seit 2012 die Kapitalverwaltungsgesell erfolgt anschließend über die Gesamt- lende Solidaritätszuschlag in Höhe von schaft die Kapitalertragsteuer auf sämt ausschüttung (Barausschüttung zuzüglich 5,5 Prozent (92,61 EUR) auf inländische liche Erträge ab. Die depotführende Stelle KESt (inländische Dividenden) 25 Pro- Dividenden abgeführt. Der Zinsanteil be- schreibt letztlich nur den um die Steuer zent zuzüglich SolZ 5,5 %). trägt 0,93261915 EUR pro Anteil gleich reduzierten Betrag dem Anleger gut. insgesamt 3.101.210,49 EUR, der inlän Hinweis: Für Ausschüttungen erhält der dische Dividendenanteil, auf den KESt in Zuzüglich zur Barausschüttung wird im Spezialfonds-Anleger seit dem Jahr 2012 Höhe von 25 Prozent abzuführen ist, be- vorliegenden Fall vom inländischen Fonds seine Steuerbescheinigungen nicht mehr trägt 0,00202547 EUR pro Anteil gleich Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 25 von der depotführenden Stelle, sondern insgesamt 6.735,24 EUR. Der gesamte, Prozent und darauf Solidaritätszuschlag vielmehr von der Kapitalverwaltungs allerdings nicht mehr nach § 8b Abs. 1 (SolZ) in Höhe von 5,5 Prozent auf inlän- gesellschaft. KStG begünstigte Dividendenanteil beträgt dische Dividenden und inländische Mieten insgesamt 103.821,02 EUR. Da es sich um einen Spezialfonds handelt wird die Kapi- talertragsteuer durch den Fonds bzw. die Kapitalverwaltungsgesellschaft und nicht durch die depotführende Stelle abgeführt. Von der Kapitalertragsteuer auf Zinsen so- wie die neuen Abzugstatbestände wird auf- grund der Charakteristika des Anlegers Ab- stand genommen. 17
Der Fonds schüttet nicht den gesamten Rückgabe der entsprechenden Fondsantei- für Kapitalgesellschaften nicht mehr nach zur Verfügung stehenden ordentlichen le führt die Auflösung des steuerlichen § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei sind. Der steu- Nettoertrag aus, sondern weist ausschüt- Ausgleichspostens dazu, dass die vormals erbilanzielle Gewinn ist hier nicht um die tungsgleiche Erträge in Höhe von thesaurierten Beträge nun steuerlich un Erträge im Sinne des § 8b Abs. 1 KStG 3.205.965,32 Euro aus. Da die ausschüt- berücksichtigt bleiben. (im Beispiel die Dividenden) außerbilanziell tungsgleichen Erträge zum Zeitpunkt des zu korrigieren. Vortrages handelsrechtlich zu keiner er- Die abgeführte Kapitalertragsteuer stellt folgswirksamen Buchung führen und auf für die A-GmbH eine Steuervorauszahlung der anderen Seite steuerrechtlich erfolgs- dar, die diese mit ihrer Körperschaftsteuer- wirksam zu verbuchen sind, kommt es zur schuld verrechnen kann. Bildung eines aktiven steuerlichen Aus- gleichspostens. Bei der Veräußerung/ Bei der Ermittlung des zu versteuern- den Einkommens der A-GmbH ist keine außerbilanzielle Korrektur des steuerbilan- ziellen Gewinns erforderlich, da nach dem 28. Februar 2013 zugeflossene Dividenden Aus der Ausschüttung ergeben sich folgende Buchungen (Beträge in Euro): Handelsbilanz Steuerbilanz Soll Haben Soll Haben Bankguthaben 0,– 0,– Kapitalertragsteuer 1.683,81 1.683,81 Solidaritätszuschlag 92,61 92,61 Anrechenbare Quel- 10.237,35 10.237,35 lensteuer Zinsen Anrechenbare Quel- 0,– 0,– lensteuer Dividenden Fiktive Quellensteuer 14.115,76 14.115,76 Zinsen Steuerertrag 14.115,76 14.115,76 DBA-steuerfreie 0,00 0,00 Erträge Dividendenerträge 103.821,02 (nicht § 8b Abs. 1 KStG relevant) Zinsen und sonstige 12.013,77 3.103.920,72 Erträge Steuerlicher 3.195.727,97 Ausgleichsposten 18
Steuerleitfaden für betriebliche Anleger Veranlagungszeitraum: 2017 – Ertragsverwendung 2. Thesaurierung eine Steuerliquidität von 0,43 EUR je An- gestellt wird, erhalten die betrieblichen teil zur Verfügung gestellt. Der Zinsanteil Anleger die Differenz von ihrer depotfüh- Auch wenn bei der Thesaurierung dem An betrug 0,0000 EUR pro Anteil (insgesamt renden Stelle als Gutschrift. Insofern kann leger keine Erträge zufließen, gelten die 0,– EUR) und der Dividendenanteil 1,5948 auch bei einem thesaurierenden Fonds ordentlichen Erträge dem Anleger nach EUR pro Anteil (insgesamt 15.948,– EUR). eine Bankgutschrift erfolgen. § 2 Abs. 1 InvStG dennoch mit Ablauf des Fondsgeschäftsjahres steuerlich als zuge- Bei betrieblichen Anlegern ist bei der Aus- Die Steuerliquidität beträgt 0,43 EUR je flossen und sind somit auch zu versteuern. weissystematik der steuerlichen Hinweise Anteil (entspricht 4.300,– EUR für die Da sich die thesaurierten Erträge auch im für thesaurierende Publikumsfonds zu 10.000 Anteile der A-GmbH). Für die Anteilpreis niederschlagen, ist darauf zu beachten, dass die Anrechnung der an- A-GmbH wurde von der depotführenden achten, dass diese Ertragsbestandteile bei rechenbaren ausländischen Quellensteu- Stelle nur Kapitalertragsteuer auf die vom Veräußerung des Fondsanteils nicht erneut ern auf die inländische Kapitalertragsteu- Fonds erzielten inländischen Dividenden der Besteuerung unterliegen. Aus diesem er nur für natürliche Personen als Privat- in Höhe von 0,0410 EUR je Anteil (ent- Grunde wird üblicherweise im Jahr der The- anleger vorzunehmen ist. Für betriebliche spricht 410,– EUR für die 10.000 Anteile saurierung ein außerbilanzieller Ausgleichs- Anlegergruppen erfolgt die Anrechnung der A-GmbH) abgeführt. Hinsichtlich der posten in Höhe der Differenz zwischen den gem. § 34c EStG auf die inländische Ein- ausländischen Dividenden war keine Kapi- zu versteuernden thesaurierten Erträgen kommensteuer und bei Körperschaften talertragsteuer abzuführen, da diese zu und den gebuchten anrechenbaren Steuern gem. § 26 KStG auf die Körperschaft- den sog. neuen Abzugstatbeständen zäh- z.B. (KESt und SolZ) gebildet. Dieser Aus- steuer im Rahmen der Veranlagung. len, so dass die depotführende Stelle für gleichsposten ist bei späterer Veräußerung die GmbH als Kapitalgesellschaft von der der Anteile beziehungsweise bei Ausschüt- Hinweis: Die Kapitalertragsteuer sowohl Kapitalertragsteuer Abstand nehmen tung dieser Erträge erfolgswirksam auszu- auf Zinsen und sonstige Erträge als auch kann. Die Kapitalertragsteuer auf inlän- buchen. Hierdurch lässt sich eine Doppeler- auf in- und ausländische Dividenden wird dische Dividenden beläuft sich auf 0,0103 fassung der in den Erlösen enthaltenen bei einem deutschen thesaurierenden Pub- EUR je Anteil (102,50 EUR für 10.000 An- thesaurierten Erträge vermeiden. likumsfonds seit dem Jahr 2012 von der teile), der hierauf entfallende Solidaritäts- depotführenden Stelle abgeführt. Zu die- zuschlag beträgt 0,0006 EUR (5,64 EUR Im Gegensatz zur Steuerbilanz sind in der sem Zweck stellt die Fondsgesellschaft den für 10.000 Anteile) . Da die bereitgestellte Handelsbilanz bei Thesaurierung nur die depotführenden Stellen die sogenannte Steuerliquidität die Summe aus Kapitaler- anrechenbaren Steuern (Steuervorauszah- Steuerliquidität zur Verfügung. Dabei han- tragsteuer und Solidaritätszuschlag über- lungen) zu buchen. delt es sich um den höheren der beiden steigt, erhält die A-GmbH in Höhe der Dif- Beträge, die für private beziehungsweise ferenz eine Gutschrift von 4.191,86 EUR. für betriebliche Anleger abzuführen wäre. Beispiel 4: Thesaurierender Fonds* Die Unterschiede zwischen den beiden Der steuerliche Ausgleichsposten ermittelt Beträgen ergeben sich aus der Berücksich- sich dabei als Differenz zwischen den Ein thesaurierender Fonds, von dem die tigung der Kirchensteuer und deren Son- thesaurierten (ausschüttungsgleichen) A-GmbH schon vor Jahren ebenfalls derausgabenabzug sowie der Anrechen- Erträgen einerseits und den abgeführten 10.000 Anteile erworben hat, thesauriert barkeit der ausländischen Quellensteuer beziehungsweise gezahlten Steuern per 30. September 2017 (Geschäftsjahres- beim Privatanleger. Beides ist bei betrieb- andererseits. beginn am 1. Oktober 2016) einen Betrag lichen Anlegern nicht möglich. Sofern die in Höhe von 1,5948 EUR pro Anteil (ins für Privatanleger ermittelte Steuerliquidität Bei der Ermittlung des zu versteuernden gesamt 15.948,– EUR). Kapitalertragsteuer höher ist als diejenige für betriebliche Einkommens der A-GmbH wäre der steuer- war vom Fonds nicht abzuführen; statt Anleger und demzufolge von der Kapital- bilanzielle Gewinn außerbilanziell um die dessen wurde den depotführenden Stellen verwaltungsgesellschaft zur Verfügung Erträge im Sinne des § 8b Abs. 1 KStG zu *Für das nachfolgende Beispiel wurde der UniFavorit: Aktien I herangezogen. 19
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