Aus dem Gemeinderat November 2018 - Januar 2019

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Aus dem Gemeinderat
           November 2018 - Januar 2019

Umfrage Glasfasernetz
Der Bedarf an schnellen Internetleitungen wird immer grösser und die Datenmenge für ver-
schiedene Internetdienste (z.B. Netflix) steigt stetig. Auf der Basis eines Grobkonzeptes prüft
der Gemeinderat einen allfälligen Aufbau eines gemeindeeigenen Glasfasernetzes FTTH (Fib-
re to the Home) in den bestehenden Rohranlagen der Elektrizitätsversorgung Rebstein. Die
Elektrizitätsversorgung führt eine Bedarfsabklärung für den Aufbau eines flächendeckenden
Glasfasernetzes durch. Die Bürgerinnen und Bürger werden eingeladen, an der Onlineumfra-
ge teilzunehmen. Der Link dazu befindet sich auf der Gemeindehomepage Rebstein.

Bevölkerungsschutz Rheintal
Der Gemeinderat hat die Vereinbarung betreffend dem Regionalen Bevölkerungsschutz ge-
nehmigt. Die vorliegende Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit der Gemeinden des
Rheintals von Rüthi bis St. Margrethen. Damit werden die bisherigen Zivilschutzorganisatio-
nen Oberes Rheintal und Mittleres Rheintal zusammengelegt.

neue Mitglieder der Feuerschutzkommission
Der Gemeinderat hat Peter Graf, Bergstrasse 47, Rebstein, Silvan Mattle, Bahnhofstrasse 6,
Rebstein und Roger Keel, Gehrenstrasse 12, Marbach, als neue Mitglieder der Feuerschutz-
kommission gewählt. Herzliche Gratulation den neugewählten Mitgliedern zur Wahl!

Alkohol- und Tabak-Testkäufe
Am 26. Oktober 2018 fanden in der Gemeinde Rebstein Alkohol- und Tabak-Testkäufe statt.
Diese wurden vom Blauen Kreuz organisiert und fanden in fünf Restaurants statt. Mit Aus-
nahme eines Restaurants haben sich sämtliche Betriebe korrekt verhalten und keine alkoho-
lischen Getränke oder Tabakwaren an die Jugendlichen veräussert.

Jungbürgerfeier
Die Jungbürgerfeier findet am Freitag, 20. September 2019, zusammen mit der Gemeinde
Marbach in Marbach statt.

Fasnachtsdekoration
Die Fasnachtsdekoration und die Verkürzungen der Schliessungszeiten wurden während der
Fasnacht (7. Februar 2019 bis 5. März 2019) in der Donatella VIP Lounge und im Restaurant
Bahnhöfli bewilligt.

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Nachfolgeregelung Brandschutzfachmann Stv.
Seit einigen Jahren wird die Stellvertretung bezüglich Brandschutz in den Gemeinden Rebs-
tein, Marbach und Oberriet gegenseitig gewährleistet. Seit Beginn wurde diese Stellvertre-
tungsaufgabe von Seiten der Gemeinde Oberriet durch Pius Graber wahrgenommen. Pius
Graber tritt Ende Januar 2019 in den wohlverdienten Ruhestand. Seine Nachfolge tritt Urs
Buschor aus Balgach an. Herr Buschor wird seinen Arbeitsplatz ebenfalls im Rathaus Oberriet
haben. Er wird für die Stellvertretung in der Gemeinde Rebstein zuständig sein.

Einwohnerstatistik 2018
Ende Jahr 2018 zählte Rebstein 4‘450 Einwohner, davon 2‘270 männlichen und 2‘180 weibli-
chen Geschlechts. Die Abnahme im Vergleich zum Jahresbeginn beträgt -4 Personen. Von
der gesamten Wohnbevölkerung gehören 1‘706 Personen der römisch-katholischen Konfes-
sion, 1‘010 der evangelischen Konfession und 1‘734 einer anderen oder keiner Religionsge-
meinschaft an. Der Ausländeranteil beträgt 30,85 %.

Weiterhin hohe Auslastung der Tageskarten Gemeinden
Die Gemeinde Rebstein stellt gegen Entgelt vier Tageskarten Gemeinden der SBB zur Verfü-
gung, die in den letzten zwölf Monaten zu 97,04 Prozent (Vorjahr 97.98 %) ausgelastet wa-
ren. Der Preis pro Tageskarte beträgt 40 Franken. Die Karten können rasch und einfach auf
der Homepage der Gemeinde Rebstein reserviert werden.

Informationen aus dem Steueramt
In den letzten Tagen erhielten alle Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2018. Für das Jahr
2018 sind das Einkommen 2018 und das Vermögen zum Jahresende zu versteuern. Einkom-
men und Vermögen können naturgemäss erst jetzt, nach Ablauf des vergangenen Jahres,
genau bemessen werden. Deshalb wurden die ordentlichen Steuern für das Steuerjahr 2019
im Laufe des Monats Januar erst vorläufig in Rechnung gestellt. Bitte überprüfen Sie die Hö-
he der vorläufigen Rechnung der Kantons- und Gemeindesteuern 2019 und teilen Sie uns
allfällige Änderungen mit.

Auszufüllende Formulare:
Von jedem Steuerpflichtigen auszufüllen:
   -   das Steuererklärungsformular (Form. 1)
   -   das Wertschriftenverzeichnis (Form. 2)

Die übrigen Formulare für Berufskosten, Schulden, freiwillige Zuwendungen, Versicherungs-
prämien und Sparzinsen, Krankheits-, Unfall- und behinderungsbedingte Kosten, Ausbil-
dungskosten Kinder, Kinderbetreuungskosten sowie für Liegenschaften sind lediglich bei
Bedarf auszufüllen. Dasselbe gilt für Landwirte. Fehlende Formulare können beim Kant.
Steueramt unter 058 229 41 43 oder www.steuern.sg.ch bestellt oder beim Gemeindesteu-
eramt bezogen werden.

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Elektronische Steuererklärung / eTaxes (www.steuern.sg.ch)
Möchten Sie die Steuererklärung 2018 elektronisch ausfüllen? Vielleicht auch elektronisch
via Internet einreichen? Die Software ist zum Download bereit. Haben Sie Fragen zum Aus-
füllen oder zu Ihrem Passwort? Die Mitarbeiter des Kantonalen Steueramts (für eTaxes und
Passwörter Tel. Nr. 058 229 20 20) und des Gemeindesteueramts helfen gerne weiter.

Fristen / eFristverlängerung
Die Fristen zur Einreichung der ausgefüllten Steuererklärung sind wie folgt festgesetzt wor-
den:
   -   Unselbstständigerwerbende (Lohnnehmer) und Rentner bis 31. März 2019
   -   Selbstständigerwerbende, Landwirte, Ärzte, Anwälte bis 31. Mai 2019

Auf Gesuch hin kann vor Ablauf der Einreichefrist eine angemessene Fristverlängerung ge-
währt werden. Ein derartiges Gesuch können Sie bequem und einfach unter Angabe der Re-
gisternummer und des eTaxes-Passwortes, die auf der Steuererklärung aufgedruckt sind,
unter www.steuern.sg.ch stellen. Wird das Gesuch um Fristverlängerung nicht elektronisch
über das Internet gestellt, so ist dieses schriftlich an das Gemeindesteueramt zu richten.

Die Steuererklärung ist in jedem Fall persönlich zu unterzeichnen.
Mit der Unterschrift bescheinigt die steuerpflichtige Person, dass die Steuererklärung wahr-
heitsgetreu und vollständig ausgefüllt wurde. Bei Verheirateten ist die Unterschrift beider
Ehegatten erforderlich (Steuererklärung und Wertschriftenverzeichnis).

Weitere Auskünfte:
Steueramt
071 775 82 15
steueramt@rebstein.ch
www.steuern.sg.ch

Individuelle Prämienverbilligung 2019
Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle
Prämienverbilligung (IPV). Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung
sind im kantonalen Recht geregelt. Massgebend für eine Verbilligung sind die persönlichen
wirtschaftlichen Verhältnisse.

Die individuelle Prämienverbilligung kann ab diesem Jahr ganz einfach elektronisch bean-
tragt werden. Unter der Adresse www.svasg.ch/ipv-online finden Sie das elektronische An-
tragsformular. Dieses kann online ausgefüllt und eingereicht werden. Der Ausdruck, die Un-
terzeichnung sowie der Postversand entfallen somit. Die AHV-Zweigstelle und die Sozialver-
sicherungsanstalt sind Ihnen dankbar, wenn Sie von dieser neuen, vereinfachten Lösung Ge-
brauch machen.

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Anmeldung / Fristen
Zum Bezug von individuellen Prämienverbilligungen sind Personen berechtigt, die am 1. Ja-
nuar 2019 ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton St. Gallen hatten. Für eine
Berechnung sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2019 massge-
bend.

Auf der Internetseite www.svasg.ch/ipv können eine Selbstberechnung vorgenommen und
das Formular heruntergeladen werden. Das Formular können Sie auch bei der AHV-
Zweigstelle beziehen.
                  Bitte beachten Sie die Einreichfrist per 31. März 2019.
Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen wird die Prämienverbilligung ohne
Anmeldung direkt den entsprechenden Krankenversicherern überwiesen und den Prämien-
rechnungen gutgeschrieben.

Weitere Auskünfte:
AHV-Zweigstelle
071 775 82 50
sozialamt@rebstein.ch
www.svasg.ch/ipv

Informationsabend vom 18. Februar 2019
Am Montag, 18. Februar 2019, 19.30 Uhr, führt die Politische Gemeinde zusammen mit den
Schulgemeinden den Informationsabend in der Aula der Oberstufenschulgemeinde durch.
Die Räte freuen sich auf viele interessierte Zuhörer.

erfolgreicher Jahresabschluss
Die Gesamtrechnung 2018 der Gemeinde Rebstein schliesst mit einem Ertragsüberschuss
von Fr. 1‘534‘506 ab. Im Vergleich zum Voranschlag beträgt die Besserstellung Fr. 2‘155‘106.

Steuerabschluss
Das Steueramt hat das Jahr 2018 erfolgreich abgeschlossen. Insgesamt konnten per 31. De-
zember 2018 91% der in Rebstein wohnhaften Steuerpflichtigen veranlagt werden. Die Steu-
erkraft pro Einwohner betrug im Jahr 2018 Fr. 2‘268.– und hat gegenüber dem Vorjahr (Fr.
2‘126.–) zugenommen.
Der Gemeinderat dankt Kurt Sieber und seiner Mitarbeiterin Sara Weder für deren Bemü-
hungen.
Vergleich zwischen Budget 2018 und dem effektiven Steuereingang 2018:
 Gemeindesteuern                               Rechnung 2018                Budget 2018
 Einkommens- und Vermögenssteuern                10‘010‘010                  9‘400‘000
 Grundsteuern                                      744‘343                    715‘000

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 Handänderungssteuern                               505‘315                 350‘000
 Steueranteile
 Gewinn- und Kapitalsteuern                        1‘834‘256                1‘750‘000
 Grundstückgewinnsteuern                            717‘284                 280‘000
 Quellensteuern                                     602‘382                 590‘000

Arbeitsvergaben November 2018 - Januar 2019
Der Gemeinderat hat folgende Arbeiten vergeben:
TS Weed - TS Wiesen: Umlegung Rohrblock
an die Firma Elektro Kolb AG, Staatsstrasse 129, 9463 Oberriet
Industriestrasse 10: Kabelanschluss Neubau Gewerbebau „Badtherm“
an die Firma RhV Elektrotechnik AG, Feldwiesenstrasse 29, 9450 Altstätten
Flussgrabenstrasse 1: Kabelanschluss Neubau EFH Schönauer / Capiaghi
an die Firma Elektro Kleiner AG, alte Landstrasse 103, 9445 Rebstein

Abstimmung vom 10. Februar 2019
Am Sonntag, 10. Februar 2019, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vor-
tagen, finden statt:
Eidgenössische Volksabstimmung

      Volksinitiative „Zersiedelung stoppen - für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung
       (Zersiedelungsinitiative)“

Kantonale Volksabstimmung

      Kantonsratsbeschluss über einen Sonderkredit für die IT-Bildungsoffensive

Persönliche Stimmabgabe
Persönliche Stimmabgabe an der Urne ist am Sonntag, 10.30 – 11.30 Uhr, Gemeindehaus,
alte Landstrasse 77, Rebstein möglich.

Briefliche Stimmabgabe
Stimmberechtigte können ihre Stimme auch brieflich abgeben. Die briefliche Stimmabgabe
ist sofort nach Erhalt des Stimmmaterials möglich. Sie ist rechtzeitig abzugeben, sodass sie
bis spätestens am Abstimmungssonntag, 11.30 Uhr, bei der Gemeinde eintrifft. Briefliche
Stimmen können an jedem Ort der Schweiz der Post unfrankiert übergeben, in den Briefkas-
ten beim Gemeindehaus eingeworfen oder an der Urne abgegeben werden.

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Vergessen Sie bei der brieflichen Stimmabgabe Ihre Unterschrift auf dem Stimmausweis
nicht und legen Sie die Stimmzettel in das beiliegende Stimmkuvert oder in ein privates Ku-
vert. Ohne Unterschrift und / oder separates Stimmkuvert ist Ihre Stimmabgabe ungültig.

Gemeinderatskanzlei Rebstein
31. Januar 2019

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