Aus dem Gemeinderat November 2018 - Januar 2019
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Aus dem Gemeinderat November 2018 - Januar 2019 Umfrage Glasfasernetz Der Bedarf an schnellen Internetleitungen wird immer grösser und die Datenmenge für ver- schiedene Internetdienste (z.B. Netflix) steigt stetig. Auf der Basis eines Grobkonzeptes prüft der Gemeinderat einen allfälligen Aufbau eines gemeindeeigenen Glasfasernetzes FTTH (Fib- re to the Home) in den bestehenden Rohranlagen der Elektrizitätsversorgung Rebstein. Die Elektrizitätsversorgung führt eine Bedarfsabklärung für den Aufbau eines flächendeckenden Glasfasernetzes durch. Die Bürgerinnen und Bürger werden eingeladen, an der Onlineumfra- ge teilzunehmen. Der Link dazu befindet sich auf der Gemeindehomepage Rebstein. Bevölkerungsschutz Rheintal Der Gemeinderat hat die Vereinbarung betreffend dem Regionalen Bevölkerungsschutz ge- nehmigt. Die vorliegende Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit der Gemeinden des Rheintals von Rüthi bis St. Margrethen. Damit werden die bisherigen Zivilschutzorganisatio- nen Oberes Rheintal und Mittleres Rheintal zusammengelegt. neue Mitglieder der Feuerschutzkommission Der Gemeinderat hat Peter Graf, Bergstrasse 47, Rebstein, Silvan Mattle, Bahnhofstrasse 6, Rebstein und Roger Keel, Gehrenstrasse 12, Marbach, als neue Mitglieder der Feuerschutz- kommission gewählt. Herzliche Gratulation den neugewählten Mitgliedern zur Wahl! Alkohol- und Tabak-Testkäufe Am 26. Oktober 2018 fanden in der Gemeinde Rebstein Alkohol- und Tabak-Testkäufe statt. Diese wurden vom Blauen Kreuz organisiert und fanden in fünf Restaurants statt. Mit Aus- nahme eines Restaurants haben sich sämtliche Betriebe korrekt verhalten und keine alkoho- lischen Getränke oder Tabakwaren an die Jugendlichen veräussert. Jungbürgerfeier Die Jungbürgerfeier findet am Freitag, 20. September 2019, zusammen mit der Gemeinde Marbach in Marbach statt. Fasnachtsdekoration Die Fasnachtsdekoration und die Verkürzungen der Schliessungszeiten wurden während der Fasnacht (7. Februar 2019 bis 5. März 2019) in der Donatella VIP Lounge und im Restaurant Bahnhöfli bewilligt. Seite 1 von 6
Aus dem Gemeinderat November 2018 - Januar 2019 Nachfolgeregelung Brandschutzfachmann Stv. Seit einigen Jahren wird die Stellvertretung bezüglich Brandschutz in den Gemeinden Rebs- tein, Marbach und Oberriet gegenseitig gewährleistet. Seit Beginn wurde diese Stellvertre- tungsaufgabe von Seiten der Gemeinde Oberriet durch Pius Graber wahrgenommen. Pius Graber tritt Ende Januar 2019 in den wohlverdienten Ruhestand. Seine Nachfolge tritt Urs Buschor aus Balgach an. Herr Buschor wird seinen Arbeitsplatz ebenfalls im Rathaus Oberriet haben. Er wird für die Stellvertretung in der Gemeinde Rebstein zuständig sein. Einwohnerstatistik 2018 Ende Jahr 2018 zählte Rebstein 4‘450 Einwohner, davon 2‘270 männlichen und 2‘180 weibli- chen Geschlechts. Die Abnahme im Vergleich zum Jahresbeginn beträgt -4 Personen. Von der gesamten Wohnbevölkerung gehören 1‘706 Personen der römisch-katholischen Konfes- sion, 1‘010 der evangelischen Konfession und 1‘734 einer anderen oder keiner Religionsge- meinschaft an. Der Ausländeranteil beträgt 30,85 %. Weiterhin hohe Auslastung der Tageskarten Gemeinden Die Gemeinde Rebstein stellt gegen Entgelt vier Tageskarten Gemeinden der SBB zur Verfü- gung, die in den letzten zwölf Monaten zu 97,04 Prozent (Vorjahr 97.98 %) ausgelastet wa- ren. Der Preis pro Tageskarte beträgt 40 Franken. Die Karten können rasch und einfach auf der Homepage der Gemeinde Rebstein reserviert werden. Informationen aus dem Steueramt In den letzten Tagen erhielten alle Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2018. Für das Jahr 2018 sind das Einkommen 2018 und das Vermögen zum Jahresende zu versteuern. Einkom- men und Vermögen können naturgemäss erst jetzt, nach Ablauf des vergangenen Jahres, genau bemessen werden. Deshalb wurden die ordentlichen Steuern für das Steuerjahr 2019 im Laufe des Monats Januar erst vorläufig in Rechnung gestellt. Bitte überprüfen Sie die Hö- he der vorläufigen Rechnung der Kantons- und Gemeindesteuern 2019 und teilen Sie uns allfällige Änderungen mit. Auszufüllende Formulare: Von jedem Steuerpflichtigen auszufüllen: - das Steuererklärungsformular (Form. 1) - das Wertschriftenverzeichnis (Form. 2) Die übrigen Formulare für Berufskosten, Schulden, freiwillige Zuwendungen, Versicherungs- prämien und Sparzinsen, Krankheits-, Unfall- und behinderungsbedingte Kosten, Ausbil- dungskosten Kinder, Kinderbetreuungskosten sowie für Liegenschaften sind lediglich bei Bedarf auszufüllen. Dasselbe gilt für Landwirte. Fehlende Formulare können beim Kant. Steueramt unter 058 229 41 43 oder www.steuern.sg.ch bestellt oder beim Gemeindesteu- eramt bezogen werden. Seite 2 von 6
Aus dem Gemeinderat November 2018 - Januar 2019 Elektronische Steuererklärung / eTaxes (www.steuern.sg.ch) Möchten Sie die Steuererklärung 2018 elektronisch ausfüllen? Vielleicht auch elektronisch via Internet einreichen? Die Software ist zum Download bereit. Haben Sie Fragen zum Aus- füllen oder zu Ihrem Passwort? Die Mitarbeiter des Kantonalen Steueramts (für eTaxes und Passwörter Tel. Nr. 058 229 20 20) und des Gemeindesteueramts helfen gerne weiter. Fristen / eFristverlängerung Die Fristen zur Einreichung der ausgefüllten Steuererklärung sind wie folgt festgesetzt wor- den: - Unselbstständigerwerbende (Lohnnehmer) und Rentner bis 31. März 2019 - Selbstständigerwerbende, Landwirte, Ärzte, Anwälte bis 31. Mai 2019 Auf Gesuch hin kann vor Ablauf der Einreichefrist eine angemessene Fristverlängerung ge- währt werden. Ein derartiges Gesuch können Sie bequem und einfach unter Angabe der Re- gisternummer und des eTaxes-Passwortes, die auf der Steuererklärung aufgedruckt sind, unter www.steuern.sg.ch stellen. Wird das Gesuch um Fristverlängerung nicht elektronisch über das Internet gestellt, so ist dieses schriftlich an das Gemeindesteueramt zu richten. Die Steuererklärung ist in jedem Fall persönlich zu unterzeichnen. Mit der Unterschrift bescheinigt die steuerpflichtige Person, dass die Steuererklärung wahr- heitsgetreu und vollständig ausgefüllt wurde. Bei Verheirateten ist die Unterschrift beider Ehegatten erforderlich (Steuererklärung und Wertschriftenverzeichnis). Weitere Auskünfte: Steueramt 071 775 82 15 steueramt@rebstein.ch www.steuern.sg.ch Individuelle Prämienverbilligung 2019 Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligung (IPV). Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind im kantonalen Recht geregelt. Massgebend für eine Verbilligung sind die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse. Die individuelle Prämienverbilligung kann ab diesem Jahr ganz einfach elektronisch bean- tragt werden. Unter der Adresse www.svasg.ch/ipv-online finden Sie das elektronische An- tragsformular. Dieses kann online ausgefüllt und eingereicht werden. Der Ausdruck, die Un- terzeichnung sowie der Postversand entfallen somit. Die AHV-Zweigstelle und die Sozialver- sicherungsanstalt sind Ihnen dankbar, wenn Sie von dieser neuen, vereinfachten Lösung Ge- brauch machen. Seite 3 von 6
Aus dem Gemeinderat November 2018 - Januar 2019 Anmeldung / Fristen Zum Bezug von individuellen Prämienverbilligungen sind Personen berechtigt, die am 1. Ja- nuar 2019 ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton St. Gallen hatten. Für eine Berechnung sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2019 massge- bend. Auf der Internetseite www.svasg.ch/ipv können eine Selbstberechnung vorgenommen und das Formular heruntergeladen werden. Das Formular können Sie auch bei der AHV- Zweigstelle beziehen. Bitte beachten Sie die Einreichfrist per 31. März 2019. Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen wird die Prämienverbilligung ohne Anmeldung direkt den entsprechenden Krankenversicherern überwiesen und den Prämien- rechnungen gutgeschrieben. Weitere Auskünfte: AHV-Zweigstelle 071 775 82 50 sozialamt@rebstein.ch www.svasg.ch/ipv Informationsabend vom 18. Februar 2019 Am Montag, 18. Februar 2019, 19.30 Uhr, führt die Politische Gemeinde zusammen mit den Schulgemeinden den Informationsabend in der Aula der Oberstufenschulgemeinde durch. Die Räte freuen sich auf viele interessierte Zuhörer. erfolgreicher Jahresabschluss Die Gesamtrechnung 2018 der Gemeinde Rebstein schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 1‘534‘506 ab. Im Vergleich zum Voranschlag beträgt die Besserstellung Fr. 2‘155‘106. Steuerabschluss Das Steueramt hat das Jahr 2018 erfolgreich abgeschlossen. Insgesamt konnten per 31. De- zember 2018 91% der in Rebstein wohnhaften Steuerpflichtigen veranlagt werden. Die Steu- erkraft pro Einwohner betrug im Jahr 2018 Fr. 2‘268.– und hat gegenüber dem Vorjahr (Fr. 2‘126.–) zugenommen. Der Gemeinderat dankt Kurt Sieber und seiner Mitarbeiterin Sara Weder für deren Bemü- hungen. Vergleich zwischen Budget 2018 und dem effektiven Steuereingang 2018: Gemeindesteuern Rechnung 2018 Budget 2018 Einkommens- und Vermögenssteuern 10‘010‘010 9‘400‘000 Grundsteuern 744‘343 715‘000 Seite 4 von 6
Aus dem Gemeinderat November 2018 - Januar 2019 Handänderungssteuern 505‘315 350‘000 Steueranteile Gewinn- und Kapitalsteuern 1‘834‘256 1‘750‘000 Grundstückgewinnsteuern 717‘284 280‘000 Quellensteuern 602‘382 590‘000 Arbeitsvergaben November 2018 - Januar 2019 Der Gemeinderat hat folgende Arbeiten vergeben: TS Weed - TS Wiesen: Umlegung Rohrblock an die Firma Elektro Kolb AG, Staatsstrasse 129, 9463 Oberriet Industriestrasse 10: Kabelanschluss Neubau Gewerbebau „Badtherm“ an die Firma RhV Elektrotechnik AG, Feldwiesenstrasse 29, 9450 Altstätten Flussgrabenstrasse 1: Kabelanschluss Neubau EFH Schönauer / Capiaghi an die Firma Elektro Kleiner AG, alte Landstrasse 103, 9445 Rebstein Abstimmung vom 10. Februar 2019 Am Sonntag, 10. Februar 2019, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vor- tagen, finden statt: Eidgenössische Volksabstimmung Volksinitiative „Zersiedelung stoppen - für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)“ Kantonale Volksabstimmung Kantonsratsbeschluss über einen Sonderkredit für die IT-Bildungsoffensive Persönliche Stimmabgabe Persönliche Stimmabgabe an der Urne ist am Sonntag, 10.30 – 11.30 Uhr, Gemeindehaus, alte Landstrasse 77, Rebstein möglich. Briefliche Stimmabgabe Stimmberechtigte können ihre Stimme auch brieflich abgeben. Die briefliche Stimmabgabe ist sofort nach Erhalt des Stimmmaterials möglich. Sie ist rechtzeitig abzugeben, sodass sie bis spätestens am Abstimmungssonntag, 11.30 Uhr, bei der Gemeinde eintrifft. Briefliche Stimmen können an jedem Ort der Schweiz der Post unfrankiert übergeben, in den Briefkas- ten beim Gemeindehaus eingeworfen oder an der Urne abgegeben werden. Seite 5 von 6
Aus dem Gemeinderat November 2018 - Januar 2019 Vergessen Sie bei der brieflichen Stimmabgabe Ihre Unterschrift auf dem Stimmausweis nicht und legen Sie die Stimmzettel in das beiliegende Stimmkuvert oder in ein privates Ku- vert. Ohne Unterschrift und / oder separates Stimmkuvert ist Ihre Stimmabgabe ungültig. Gemeinderatskanzlei Rebstein 31. Januar 2019 Seite 6 von 6
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