FÖRDERNEWS - LAND VORARLBERG

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FörderNews
alle Artikel verfasst von Doris Schnitzer

EU-Strukturfonds: Rat billigt Legislativpaket 2021-2027 .................................... 2
Publizität EU-Förderprogramme 2021-2027: Die wichtigsten Neuerungen ........ 4
Rat legt Standpunkt zum EU-Forschungsprogramm Horizont Europa fest.......... 5
Forschungsprogramm Horizont Europa: Prioritäten für 2021-2024 ................... 5
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des ERC-
Arbeitsprogramms 2021 des Programms Horizont Europa ................................ 5
Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Next Generation: Erster Aufruf
zur Einreichung von Vorschlägen ....................................................................... 6

Stand: 26. März 2021
FÖRDERNEWS - LAND VORARLBERG
EU-Strukturfonds: Rat billigt Legislativpaket 2021-2027
Die EU-Mitgliedstaaten haben am 03. März 2021 im Rat die finalen Kompromisstexte zum
Kohäsionspaket 2021-2027 und zwar die sog. Dachverordnung (Verordnung mit gemein-
samen Bestimmungen), die Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Ent-
wicklung und den Kohäsionsfonds (EFRE), die Verordnung über den Europäischen Sozial-
fonds Plus (ESF+) sowie die Verordnung über den Fonds für einen gerechten Übergang
(JTF/Just Transition Fund) bestätigt. Der finale Kompromiss zur INTERREG-Verordnung
wurde bereits im Dezember 2020 bestätigt. Insgesamt macht das Kohäsionspaket ein
Drittel des gesamten EU-Budgets aus.

Neue Investitionsprioritäten
Die EU wird im Zeitraum 2021–2027 über die Strukturfonds einen erheblichen Betrag für
regionale und lokale Projekte bereitstellen, um wirtschaftliche Ungleichheiten zu verringern
und die Erholung von der Pandemie anzukurbeln.

Die gesetzgebenden Organe haben fünf neue politische Ziele festgelegt, die den wichtigsten
Prioritäten der EU entsprechen:

    – ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa
    – ein grünerer, CO2-armer Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft und einem
      widerstandsfähigen Europa
    – ein stärker vernetztes Europa
    – ein sozialeres und inklusiveres Europa durch die Umsetzung der europäischen Säule
      sozialer Rechte
    – ein bürgernäheres Europa

Die aus den Fonds finanzierten Projekte reichen von Verkehrsinfrastruktur über Gesundheit,
saubere Energie, Wasserbewirtschaftung, nachhaltiger Stadtentwicklung, Forschung, Inno-
vation und Digitalisierung bis hin zu Beschäftigungsprogrammen, sozialer Inklusion sowie
allgemeiner und beruflicher Bildung.

Einfacher und effizienter
Die neuen Rechtsvorschriften vereinfachen die Regeln, verringern den Verwaltungsaufwand
und sorgen für eine effizientere Mittelverwendung. Sie wurden insbesondere mit dem Euro-
päischen Semester verknüpft, das einen Rahmen für die wirtschaftspolitische Koordinierung
darstellt und aus dem Empfehlungen für Strukturreformen auf nationaler Ebene hervorge-
hen. Dies wird den Mitgliedstaaten als Richtschnur dafür dienen, wie die Mittel aus den
Fonds am besten investiert werden können, um eine größere Wirkung auf regionaler und
lokaler Ebene zu erzielen.

Klimaschutz
Insgesamt werden rund 30 % der Strukturfonds zur Dekarbonisierung der Wirtschaft bei-
tragen, wobei für jede Art von Investitionstätigkeit ein spezifischer Klimakoeffizient gilt. Bei
den Projekten sollte auch der Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“
im Einklang mit den Umweltzielen der EU eingehalten werden.

Rats-Webseite mit Informationen bzw. Links zu den Rechtstexten

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Mit welchen Programmen nimmt Vorarlberg teil?

IBW (Investitionen in Beschäftigung und Wachstum)/EFRE-Programm 2021-2027
Das österreichweite IWB/EFRE-Programm 2021-2027, am dem auch Vorarlberg teilnimmt,
und dessen inhaltliche Ausgestaltung und finanzielle Ausstattung mit EFRE-Mitteln, ist
derzeit in Ausarbeitung.

ESF+Programm 2021-2027
Vorarlberg wird auch 2021-2027 wieder Projekte aus dem ESF-Programm umsetzen können.
Die genauen Inhalte und die finanzielle Ausstattung sind noch Gegenstand von österreich-
internen Verhandlungen.

INTERREG-Programme 2021-2027
Vorarlberg wird auch in der EU-Strukturfondsperiode 2021-2027 wieder an den INTERREG-
Programmen „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“ und „Österreich-Deutschland/Bayern“
teilnehmen, wobei der finanzielle Schwerpunkt auf das ABH-Programm gelegt werden wird.
Insgesamt stehen für die Umsetzung des Interreg-Programms ABH im Zeitraum 2021-2027
einschließlich der Schweizerischen Mittel rund 60 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung.

Die den EU-Förderprogrammen als Rechtsgrundlage dienenden EU-Verordnungen werden
voraussichtlich im Juni 2021 in Kraft treten. Es ist geplant, die Entwürfe der Operationellen
Programme ABH und AT-BAY noch vor dem Sommer 2021 bei der EU-Kommission zur Ge-
nehmigung einzureichen.

© Europäische Kommission

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Publizität EU-Förderprogramme 2021-2027: Die wichtigsten Neuerungen
Die EU-Kommission sieht in der neuen Strukturfondsperiode 2021-2027 – anders als in den
Förderperioden zuvor – ein gemeinsames Förderlogo für alle EU-Förderprogramme vor,
ohne Verweis auf den jeweils der Förderung zugrundeliegenden EU-Strukturfonds wie z.B.
EFRE (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung), ESF Plus (Europäischer Sozialfonds)
oder ELER (Europäischer Fonds für die Ländliche Entwicklung).

Die EU-Kommission sieht in der neuen EU-Strukturfondsperiode 2021-2027 für alle EU-
Förderprogramme ein gemeinsames Förderlogo (in allen Sprachen). Es wird keinen Verweis
auf den jeweiligen EU-Fonds mehr geben.

Neues EU-LOGO
Die zugrundeliegende EU-Verordnung sieht nunmehr folgendes EU-Logo vor:

© Europäische Kommission

Europaweite Projektdatenbank „Kohesio“
Auch wird unter dem Begriff „Kohesio“ eine europaweite, neue Projektdatenbank eingeführt
werden. Darin sollen die essentiellen Eckdaten und Inhalte aller geförderten EU-Projekte,
u.a. auch strategisch wichtige Projekte kommuniziert werden.

Einführung von Nationalen Kommunikatioskoordinator/innen
Neu wird für jedes Mitgliedsland ein oder eine nationale Kommunikationskoordinator/in zur
Koordinierung aller EU-Fonds eingeführt. Zur Ausübung dieser Funktion wurde für Österreich
provisorisch die ÖROK-Geschäftsstelle in Wien für die Koordination aller in Österreich abzu-
wickelnden EU-Fonds gemeldet. Im Laufe dieses Jahres soll hierfür eine permanente Lösung
gefunden werden.

INFORM-Netzwerk wird neu strukturiert
Das auf EU-Ebene bereits bestehende sog. INFORM-Netzwerk soll neu strukturiert werden.
Zum einen werden in einer sog. „Expert Group“ 27 nationale Kommunikationskoordinator-
/innen sowie ein/e INTERREG-Koordinator/in tätig sein. Zum anderen wird es zwei Mal
jährlich eine INFORM-Plenarversammlung geben. Neu soll es zusätzlich zwei Mal jährlich
eine digitale Kooperation - Länder-Teammeetings über Mitgliedstaaten Teams – geben.

© Europäische Kommission

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Rat legt Standpunkt zum EU-Forschungsprogramm Horizont Europa fest

Der Rat hat am 16. März 2021 seinen Standpunkt in erster Lesung zum mehrjährigen
Rahmenprogramm der EU für Forschung und Innovation für die Jahre 2021 bis 2027,
Horizont Europa, festgelegt. Das Europäische Parlament wird den Standpunkt des Rates
voraussichtlich im April 2021 billigen. Die Verordnung gilt dann rückwirkend ab dem 1.
Januar 2021.

Mit der Verordnung werden die Struktur und die Ziele des Programms, die Mittelausstat-
tung, die Formen der EU-Förderung und die Regeln für die Bereitstellung der Fördermittel
festgelegt. So müssen 35 % der Ausgaben für Maßnahmen, die im Rahmen des Programms
finanziert werden, zur Verwirklichung der Klimaschutzziele beitragen.

Forschungsprogramm Horizont Europa: Prioritäten für 2021-2024

Die Kommission hat am 15. März 2021 den ersten Strategieplan für das Forschungs- und
Innovationsprogramm Horizont Europa mit einem Volumen von 95,5 Mrd. Euro
angenommen. Damit werden die Prioritäten des Programms für Investitionen in den
ersten vier Jahren festgelegt.

Im Einzelnen wird auf die Ausführungen im Newsletter 02/2021 hingewiesen.

Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des ERC-Arbeits-
programms 2021 des Programms Horizont Europa

Die EU-Kommission hat mit Beschluss vom 17. März 2021 Aufforderungen zur Einreichung
von Vorschlägen im Rahmen des ERC-Arbeitsprogramms 2021 des Programms Horizont
Europa, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation 2021-2027, veröffentlicht.

Die EU-Kommission hat mit Beschluss vom 17. März 2021 das ERC (European Research
Council/Europäischer Forschungsrat)-Arbeitsprogramm 2021 angenommen.

Für diese Aufforderungen werden Vorschläge erbeten. Das ERC-Arbeitsprogramm 2021,
einschließlich Fristen und Mittelausstattung, ist über die Website „Funding & Tender
opportunities“ zusammen mit Einzelheiten zu den Aufforderungen und den verbundenen
Tätigkeiten und Hinweisen für Antragsteller zur Einreichung von Anträgen abrufbar:
https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home.

© Europäische KOmmission                       © FFG

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Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Next Generation: Erster Aufruf
zur Einreichung von Vorschlägen

Die EU-Kommission hat den ersten Aufruf für das neue Programm Erasmus+ 2021-2027
veröffentlicht. Alle öffentlichen und privaten Einrichtungen, die in den Bereichen allge-
meine und berufliche Bildung, Jugend und Sport tätig sind, können unter Erasmus+
Finanzierungsanträge stellen.

Ziele des Programms
Erasmus+, das erfolgreiche EU-Programm für Bildung, Jugend und Sport wird von 2021 bis
2027 fortgeführt. Grenzüberschreitende Mobilität für Menschen aller Altersgruppen, die
Zusammenarbeit im Rahmen europäischer Projekte sowie die Unterstützung politischer
Reformen bleiben weiterhin die zentralen Aufgaben von Erasmus+. Für die neue Programm-
generation stehen 26,2 Mrd. plus zusätzliche 2,2 Mrd. Euro zur Verfügung, das ist fast
doppelt so viel wie im Vorgängerprogramm (2014-2020). Davon sind 70 % für die Förderung
von Mobilitätsprojekten vorgesehen.

Förderfähige Maßnahmen des ersten Aufrufs
•   Leitaktion 1 - Mobilität von Einzelpersonen in Erasmus+ Bildung und Jugend
•   Leitaktion 2 - Small-scale Partnerships und Cooperation Partnerships in Erasmus+
    Bildung und Jugend (Small-scale Partnerships nicht im Bereich Hochschulbildung!)

Einreichfristen
Für die Leitaktion 1: 11. Mai 2021
Für die Leitaktion 2: 20. Mai 2021

Zweiter Aufruf im Oktober/November 2021
Eine zweite Antragsrunde mit Antragsfristen im Oktober/November 2021 ist für folgende
Aktionen geplant:
•   Leitaktion 1 Mobilität im Bereich Jugend
•   Leitaktion 2 Small-scale Partnerships und Cooperation Partnerships in Erasmus+ Bildung
    und Jugend (Small-scale Partnerships nicht im Bereich Hochschulbildung!)

Weitere Informationen zum Aufruf
Die EU-Kommission hat auf ihrer Webseite Muster-Antragsformulare zur Ansicht hochge-
laden. Sobald die finalen Antragsformulare zur Verfügung stehen, finden Sie diese auf der
Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform der EU-Kommission.

Online-Veranstaltungen des OeAD
Um Interessierte und Projektwerber auf den Programmstart von Erasmus+ und des
Europäischen Solidaritätskorps (2021-2027) sowie auf die bevorstehenden Antragsfristen
bestmöglich vorzubereiten, organisiert der OeAD (Agentur für Bildung und Internationali-
sierung (Austria's Agency for Education and Internationalisation) als nationale Agentur für
Erasmus+ im Laufe der nächsten Wochen eine Reihe von Online-Veranstaltungen:

    – 8. April 2021: Info-Webinar Erasmus+ 21-27 für die Erwachsenenbildungscommunity
    – 9. April 2021: Erasmus+ Partnerships for Cooperation
    – 12. April 2021: Erasmus+ Hochschulbildung: Studierenden- und Personalmobilität im

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neuen Programm, Teil 1
    – 12. April 2021: KA1 Short-term projects
    – 16. April 2021: Erasmus+ Hochschulbildung: Studierenden- und Personalmobilität im
      neuen Programm, Teil 2

Diese Liste der Veranstaltungen der OeAD zu Erasmus+ wird laufend erweitert und die
Möglichkeit zur jeweiligen Anmeldung zeitgerecht freigeschaltet. Auch ist zusätzlich eine
Auftaktveranstaltung zum neuen Programm, eine Veranstaltung zu Jean Monnet Aktivitäten
sowie das Angebot von Final Checks vorgesehen.

© Europäische Kommission

Was ist das Europäische Solidaritätskorps?
Das ESK – Europäisches Solidaritätskorps – ist ein neues Programm der EU. Es fördert das
Engagement junger Menschen in Projekten und Aktivitäten, die der Gemeinschaft zugute-
kommen. Das ESK bietet Jugendlichen (18 bis 30 Jahren), die Möglichkeit sich in gemeinnütz-
igen Projekten im eigenen Land oder im Ausland zu engagieren. Auch Jobs und Praktika in
ganz Europa werden vermittelt. Organisationen und Unternehmen können mit Hilfe des ESK
junge Menschen aus ganz Europa rekrutieren.

Wie funktioniert das Ganze?
Junge Menschen, die sich für solche Aktivitäten interessieren, müssen sich auf dem Portal
des Europäischen Solidaritätskorps registrieren. Das Portal des Europäischen Solidaritäts-
korps bietet jungen Menschen und Organisationen, die einen Zuschuss erhalten haben, ein
Forum, über das sie Aktivitäten durchführen und zusammenfinden können.

Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Europäischen Solidaritätskorps finden Sie auf der Webseite der
OeAD, der nationalen Agentur für Österreich. Projektbeispiele aus Österreich finden Sie hier.

© Europäische Kommission

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