Aus den Verhandlungen des Regierungsrates vom 27. Juni 2017 11 Mio. Franken für landwirtschaftliche Direktzahlungen 2018-2021

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Staatskanzlei
Rathaus
8750 Glarus

Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
vom 27. Juni 2017

11 Mio. Franken für landwirtschaftliche Direktzahlungen 2018–2021

Dem Landrat wird beantragt, für die Jahre 2018–2021 einen Verpflichtungskredit von brutto
10,98 Mio. Franken für landwirtschaftliche Direktzahlungen zu gewähren. Davon entfallen 6,3
Mio. Franken auf Landschaftsqualitätsbeiträge und 4,68 Mio. Franken auf Vernetzungs-
beiträge. Der Kantonsanteil am gesamten Verpflichtungskredit beträgt 10 Prozent oder rund
1,1 Mio. Franken.

Ausgangslage
An der Landsgemeinde 2014 wurde das Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die
Landwirtschaft, über das bäuerliche Bodenrecht und über die landwirtschaftliche Pacht total-
revidiert. Damit wurde die neue Agrarpolitik 2014–2017 des Bundes umgesetzt. Kernelement
ist das weiterentwickelte Direktzahlungssystem, mit welchem die vormals tierbezogenen
Beiträge in sogenannte Versorgungssicherheitsbeiträge umgelagert und flächenbezogen
ausgerichtet werden. Der allgemeine Flächenbeitrag wurde aufgehoben und die dadurch frei
werdenden Mittel für die Stärkung der zielorientierten Direktzahlungsinstrumente und für die
Übergangsbeiträge eingesetzt. Für Vernetzungsbeiträge (VB) und Landschaftsqualitäts-
beiträge (LQB) beschloss das Bundesparlament eine Kostenbeteiligung des Bundes von 90
Prozent und eine solche der Kantone von 10 Prozent. Der Landrat gewährte im Juni 2014 für
die Jahre 2014–2017 einen Verpflichtungskredit über 8,92 Mio. Franken für diese landwirt-
schaftlichen Direktzahlungen. Es steht nun die nächste Zahlungsperiode an.

Entwicklung auf Bundesebene
Der Bund hält an seiner Agrarpolitik für weitere vier Jahre fest. Er hat jedoch den Zahlungs-
rahmen um insgesamt 3,7 Prozent gekürzt. Somit stehen in der neuen Periode 2018–2021
jährlich knapp 2,75 Milliarden Franken für Direktzahlungen zur Verfügung. Damit die Direkt-
zahlungsprogramme finanziert werden können, werden die Versorgungssicherheitsbeiträge
um 40 Millionen Franken reduziert, die Landschaftsqualitätsbeiträge über das Jahr 2018
hinaus plafoniert und die Biodiversitätsbeiträge, unter die auch die VB fallen, bei 400
Millionen Franken stabilisiert. Zunehmen können somit einzig die VB.

Höhe des Rahmenkredits
Für die Ausrichtung der VB und der LQB werden für die Jahre 2018 bis 2021 insgesamt
10,98 Mio. Franken benötigt. Im Durchschnitt betragen die jährlichen Kosten somit rund 1,2
Mio. Franken für VB und rund 1,6 Mio. Franken für LQB. Der Kantonsanteil beträgt jeweils 10
Prozent oder rund 120‘000 Franken pro Jahr für VB und 160‘000 Franken pro Jahr für LQB,
total rund 280‘000 Franken pro Jahr. Die restlichen 90 Prozent gehen zulasten des Bundes.

Der Verpflichtungskredit ist rund 22 Prozent höher als in der Vorjahresperiode. Für LQB wird
der gleiche Betrag wie im Rahmenkredit 2014–2017 budgetiert, da der Bund diese plafoniert
hat. Für VB werden jedoch höhere Beiträge vorgesehen, da sie sich über Erwartung stark
entwickelt haben und auch weiter zunehmen werden. Ausserdem stehen weitere Projekte
an, wie zum Beispiel für Wildwechselzonen beim Flugplatz Mollis. In der aktuellen Kredit-
periode 2014–2017 mussten die LQB zudem unter den gewährten Kreditrahmen gekürzt
werden, um mit den höheren VB im Kreditrahmen zu bleiben.
Mit den höheren VB soll auch der Rückgang weiterer Bundesbeiträge an die Bauern
kompensiert werden, insbesondere die alleine vom Bund finanzierten Übergangsbeiträge,
die 2021 auslaufen. Sie betrugen 2014 noch rund 2,16 Mio. Franken an die Glarner
Landwirtschaft. Zudem sind weitere Einsparungen bei den landwirtschaftlichen Struktur-
verbesserungen vorgesehen.

Zusammenfassung
Für die nächsten vier Jahre (2018–2021) wird daher ein Rahmenkredit von 10,98 Mio.
Franken beantragt, wobei der Nettoaufwand des Kantons Glarus für diesen Zeitraum
maximal 1,09 Mio. Franken (10 %) beträgt:

                             2018           2019             2020            2021
Budgetkredit für LQB (Fr.)   1‘575‘000      1‘575‘000        1‘575‘000       1‘575‘000
Budgetkredit für VB (Fr.)    1‘038‘000      1‘171‘000        1‘217‘000       1‘254‘000
Budgetkredit total (Fr.)     2‘613‘000      2‘746‘000        2‘792‘000       2‘829‘000

Damit kann die Glarner Landwirtschaft weiterhin die Direktzahlungen beanspruchen und
Chancengleichheit für die ortsansässige Landwirtschaft gewährleistet werden.

Berichterstattung über die landwirtschaftliche Beratung

Dem Landrat wird beantragt, von der Berichterstattung über die landwirtschaftliche Beratung
für die Jahre 2015/16 Kenntnis zu nehmen.

Ausgangslage
Der Landrat gewährte im Dezember 2014 einen Verpflichtungskredit für die landwirt-
schaftliche Beratung für die Jahre 2015–2018 von maximal 773'300 Franken. Er verlangte
mit Frist bis Mitte 2017 einen Bericht über die erbrachten Dienstleistungen, Bruttokosten,
Einnahmen durch Gebühren und Nettokosten. Der Beratungsauftrag wurde dem Plantahof in
Landquart/GR (LBBZ) übertragen, dem anerkannten Zentrum für Aus- und Weiterbildung der
bäuerlichen Bevölkerung.

Rückblick 2015 und 2016
Dank dieser Beschlüsse konnte die allgemeine Betriebsberatung gestärkt und beim Glarner
Bauernverband ein Arbeitsplatz für einen Berater eingerichtet werden. Die einzelbetriebliche
Betriebsberatung umfasst die Erarbeitung von Betriebskonzepten, -ausrichtungen und
-übergaben sowie allgemeine Stallbauberatungen. Diese Betriebsberatungen werden immer
in enger Zusammenarbeit mit der Betriebsleiterfamilie gemacht.

Spezialberatungen wie die milchwirtschaftliche Beratung auf den Alpen, der Käserkurs am
Plantahof oder die Bioberatung erfolgen direkt vom Hauptsitz in Landquart aus. Teil des
Leistungsauftrages ist zudem die Information der Bauernfamilien über aktuelle Änderungen
der eidgenössischen Landwirtschaftsgesetzgebung. Dies wird jeweils im Winterhalbjahr an-
lässlich von Gruppenanlässen durchgeführt.

Die Leistungsvereinbarung mit dem LBBZ wurde im März 2015 unterzeichnet. Der landwirt-
schaftliche Betriebsberater – mit einem 80-Prozent-Anstellungsverhältnis – wurde auf August
2015 angestellt. Bereits Ende 2016 wechselte dieser die Stelle allerdings wieder, worauf die
Stelle neu besetzt werden musste. Die Einrichtung der Aussenstelle in Glarus ist ein wichti-
ger Meilenstein. Der Kanton Glarus ist die fünfte Beratungsregion des LBBZ. Neben der
Ausbildung der Lehrlinge aus dem Kanton Glarus am Plantahof können somit auch die
praktizierenden Landwirte vom umfassenden Angebot des LBBZ profitieren.

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2015 wurden vier und 2016 drei kostenlose Gruppenanlässe durchgeführt. Ziel dieser
Anlässe ist es, die Landwirte u.a. über Rechtsänderungen zu informieren. Die Beteiligung
betrug rund 25 Prozent. Zudem wurden 2015 und 2016 bereits 26 bzw. 40 kostenpflichtige
Einzelberatungen abgeschlossen. Die Gemeinde Glarus Nord erteilte 2016 dem LBBZ einen
Auftrag zur Prüfung der künftigen Bewirtschaftung der gemeindeeigenen Alpen.

In den ersten zwei Jahren beträgt der Aufwand 232‘574 Franken (30 Prozent), wobei
Leistungen über 52‘345 Franken verrechnet werden konnten. Dieser Ertrag deckt somit nur
22,5 Prozent der Kosten; ursprünglich ging man von 43,5 Prozent aus. Der Nettoaufwand
liegt somit bei 180‘230 Franken.

Ausblick
Bei der Einarbeitung des per Januar 2017 neu angestellten landwirtschaftlichen Beraters des
LBBZ zeigte sich, dass gerade am Anfang eine enge Begleitung nötig war, um den neuen
Berater mit den Besonderheiten der Glarner Landwirtschaft vertraut zu machen. Die Anzahl
an offenen Beratungsfällen ist nach wie vor hoch (Stand Januar 2017: 21, neu eingegangen
bis Juni 2017: 5). Zudem ist der Beratungsaufwand pro Fall steigend, auch bedingt durch die
immer höheren Investitionssummen bei Stallbauten.

Eine Änderung steht beim Herdenschutz bevor. Das Tätigkeitsgebiet umfasst zur Haupt-
sache Beratungs- und Informationsaufgaben im Zusammenhang mit Herdenschutz-
massnahmen. Die Aufgaben der Herdenschutzbeauftragten sollen ab dem Sommer 2018
von der Landwirtschaftskommission übernommen werden. Für die Fortsetzung der
Leistungsvereinbarung mit dem LBBZ Plantahof wird im Sommer 2018 dem Landrat ein
neuer Verpflichtungskredit beantragt.

Kündigung der Vereinbarung mit dem Rehabilitationszentrum Lutzenberg

Dem Landrat wird beantragt, die Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für
Drogenabhängige Lutzenberg auf Ende 2017 – mit Wirkung per Ende 2020 – zu kündigen.

Der Landrat beschloss im Februar 1982, der Vereinbarung vom 21. August 1981 der
Kantone Schaffhausen, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, St. Gallen,
Graubünden und Thurgau sowie des Fürstentums Liechtenstein über das Rehabili-
tationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim) beizutreten. Grund war
neben der hohen Zahl von Drogenabhängigen in der Schweiz und im Kanton Glarus auch
die damalige Politik, die viel stärker auf stationäre Entzüge setzte. Die Situation hat sich
grundlegend geändert.

In jüngster Zeit wurde die Mitgliedschaft bereits verschiedentlich in Frage gestellt. So wurde
im Rahmen der Effizienzanalyse „light“ im Jahre 2013 die Kündigung dieser interkantonalen
Vereinbarung vorgeschlagen. Allerdings befanden sich im damaligen Zeitpunkt sechs
Glarner Klienten im Rehabilitationszentrum Lutzenberg. Ein Verzicht auf eine Mitgliedschaft
hätte bei den damaligen Konditionen statt zu Einsparungen von 25‘000 Franken zu Mehr-
kosten von rund 15‘000 Franken geführt. Der Kanton Glarus bezahlte während der
vergangenen zwölf Jahre an die strukturellen Defizite der Einrichtung insgesamt rund
521‘500 Franken oder durchschnittlich 43‘460 Franken pro Jahr.

In der Zwischenzeit hat das Departement Volkswirtschaft und Inneres im Rahmen der Um-
setzung der Effizienzanalyse Einsparungen in der Sozialhilfe überprüft. Neu soll im Sozial-
wesen prioritär auf ambulante und teilstationäre Massnahmen gesetzt werden. Nur in aus-
gewiesenen Fällen werden noch stationäre Suchttherapien in spezialisierten Einrichtungen
bewilligt. Prioritär werden seither im Kanton Glarus ambulante bzw. teilstationäre Mass-
nahmen ergriffen (z. B. Tagesklinik Kantonsspital Glarus). In den letzten Jahren waren noch

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durchschnittlich zwei bis drei Therapien in spezialisierten Einrichtungen erforderlich, welche
jeweils durch die Sozialhilfe finanziert wurden.

Therapieeinrichtungen sind nach wie vor notwendig und entsprechen einem Bedürfnis. Das
Rehabilitationszentrum Lutzenberg verfügt zwar über ein qualitativ sehr gutes Angebot, ist
aber im Quervergleich relativ teuer. 2016 und bis Mai 2017 erfolgten keine Platzierungen im
Lutzenberg mehr, es bestehen genügend Alternativen. Verstärkt wurden die Kündigungs-
absichten durch den Umstand, dass die Trägerkantone nicht mehr von Vorzugstarifen
profitieren können. Die Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE) setzt
Einheitstarife für alle Mitträger voraus. All diese Gründe bewogen den Regierungsrat, die
Vereinbarung auf den nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.

Jagdvorschriften 2017

Der Regierungsrat erlässt die Vorschriften für die Jagd 2017. Sie entsprechen denjenigen
des Vorjahres. Das Rotwild darf wiederum zusammen mit dem Rehwild während der
Niederwildjagd bejagt werden. Auch die Vorweisungspflicht wird beibehalten.

Die Hochwildjagd findet vom 4. bis 18. September statt. Beim Gamswild darf wie im Vorjahr
jeder Jäger zwei Gämsen im 2. Lebensjahr oder älter, wovon maximal einen Gamsbock im
2. Lebensjahr oder älter, erlegen. Zusammen mit der Abgabe von Zusatzmarken für nicht
laktierende Gamsgeissen ab dem 14. Lebensjahr wird der Jagddruck auf weibliche Geissen
beibehalten. Der Rotwildbestand ist weiter zu hoch. Daher wurden auch hier die erhöhten
Abschussziele für Rotwild beibehalten, wobei vor allem mehr Kühe und Kälber geschossen
werden sollen.

Die Niederwildjagd dauert vom 1. Oktober bis 30. November, bleibt jedoch nach Tierart ver-
schieden. Beim Rehwild darf jeder Jäger drei Rehe, wovon maximal einen Bock im 2. Lebens-
jahr oder älter, schiessen. Die Rehwild- wie die Rotwildjagd dauert vom. 1. bis zum 21. Okto-
ber 2017, eine Verlängerung bis zum 22. Oktober wird abgelehnt. Die Vorgaben entsprechen
denjenigen im Vorjahr. Wie im Vorjahr soll das Rotwild noch zusätzlich während der
Herbstjagd bejagt werden.

In den Steinbockkolonien Panixer, Foostock und Längenegg wurden gute Bestände fest-
gestellt. In der Kolonie Panixer werden keine Kontingente freigegeben, jedoch wird erneut
das Gebiet Limmern für die Steinwildjagd geöffnet. Wie im Vorjahr werden je 16 Böcke und
Geissen zum Abschuss freigegeben, eine Erhöhung der Kontingente wird abgelehnt.

Arbeitsvergebungen

Folgende Arbeiten werden vergeben:
– Sanierung der Durnagelstrasse Linthal der Firma Stucki AG, Bauunternehmung, Näfels;
– Sanierung der Zusingerstrasse (Baumeisterarbeiten) Schwanden–Haslen der Firma De
   Zanet AG, Kaltbrunn;
– Lieferung eines Geschwindigkeitsmessgerätes für die Kantonspolizei der Firma Eso
   GmbH, Tettnang/D.

Personelles

Als Ersatzmitglied der Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz wird für den Rest
der Legislatur 2014–2018 Ivan Bedrac, Näfels, gewählt.

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Marie Müller, Luzern, wird durch das Departement Bildung und Kultur als Lehrperson Musik
an der Kantonsschule per 14. August 2017 angestellt.
Von folgenden Rücktritten wird unter Verdankung der geleisteten Dienste Kenntnis
genommen:
– Myrta Giovanoli, Ennenda, als Kantonsschullehrerin, per 31. Juli 2017 (Altersrücktritt);
– Urs Hauser, Oberurnen, als Kantonsschullehrer, per 31. Juli 2017.

Der Regierungsrat gratuliert zu folgenden Dienstjubiläen, welche im Juli 2017 gefeiert
werden können:
– Maja Ebnöther, Obstalden, Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst                 15 Jahre;
– Martin Müller, Oberurnen, Departement Bau und Umwelt                          10 Jahre;
– Mario Hosang, Näfels, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde                    10 Jahre.

      Die nächste Regierungsratssitzung (und letzte vor den Sommerferien) findet am
                             Donnerstag, 6. Juli 2017, statt.

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