Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen in der Altenpflege - Informationen für Arbeitgeber - BMWi

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Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen in der Altenpflege - Informationen für Arbeitgeber - BMWi
Ausbildung und Beschäftigung
von Flüchtlingen in der Altenpflege
Informationen für Arbeitgeber
Impressum

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Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie (BMWi)
Öffentlichkeitsarbeit
11019 Berlin
www.bmwi.de

Stand
Oktober 2018

Druck
Druck- und Verlagshaus Zarbock
GmbH & Co. KG, 60386 Frankfurt

Text und Redaktion
Dr. Grit Braeseke, IGES Institut
Julia Krieger, IGES Institut
Freja Engelmann, IGES Institut
Friedrichstraße 180
10117 Berlin

Gestaltung und Produktion
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Bildnachweis
iStock
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päischen Parlament.
Ausbildung und Beschäftigung
von Flüchtlingen in der Altenpflege
Informationen für Arbeitgeber
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Inhalt
1. Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

2. Die Fachkräftesituation in der Altenpflege – Chancen durch die Integration von Personal aus dem Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  6

3. Ausbildung in der Altenpflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  8
   3.1 Gesetzliche Rahmenbedingungen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
   3.2	Aktuelle Situation der Altenpflege­ausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
   3.3 Individuelle Zugangsvoraussetzungen zur Altenpflegeausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
   3.4 Anforderungen an den Arbeitgeber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

4. Zur aktuellen Flüchtlingssituation i​ n Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  12

5. Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung für geflüchtete Menschen: Gesetzliche Rahmenbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  15
   5.1 Aufenthaltsstatus, Beschäftigung, Ausbildung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
		 5.1.1 Anerkannte Asylbewerber/-innen mit Aufenthaltstitel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
			 5.1.1.1	Dürfen anerkannte Asylbewerber mit Aufent­haltstitel eine Beschäftigung oder eine Ausbildung
                     beginnen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
		 5.1.2 Asylbewerber/-innen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
			 5.1.2.1 Dürfen Asylbewerber/-innen eine Beschäftigung aufnehmen?  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
			 5.1.2.2 Dürfen Asylbewerber/-innen eine Ausbildung beginnen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
		 5.1.3 Geduldete  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
			 5.1.3.1 Dürfen Geduldete eine Beschäftigung aufnehmen?  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
			 5.1.3.2 Dürfen Geduldete eine Ausbildung beginnen?  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
			 5.1.3.3 Wird für die Aufnahme einer Berufsausbildung eine Duldung erteilt?  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
		 5.1.4	Beschäftigungsverbot für Asylbewerber/-innen und Geduldete aus sicheren Herkunftsstaaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
		 5.1.5 Wann ist eine Beschäftigung gestattet? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
		 5.1.6 Weitere Nebenbestimmungen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
			 5.1.6.1 Räumliche Beschränkung bei Aufenthaltsgestattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
			 5.1.6.2 Residenzpflicht/Wohnsitzauflagen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
		 5.1.7 Bleibeperspektive  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
   5.2	Anerkennungsverfahren von ausländischen Abschlüssen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
		 5.2.1 Warum ist eine Anerkennung nötig?  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
		 5.2.2 Wer ist für die Anerkennung zuständig?  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
		 5.2.3 Wie funktioniert das Anerkennungsverfahren?  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
			 5.2.3.1 	Was passiert, wenn notwendige Dokumente fehlen oder unvollständig sind? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
		 5.2.4 Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
		 5.2.5 Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
   5.3 Anerkennung von Berufserfahrung ohne formalen ausländischen Abschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
		 5.3.1 Berufsausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
		 5.3.2 Kompetenzfeststellung bei Berufserfahrung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
   5.4 Finanzielle Unterstützung bei der Anerkennung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
		 5.4.1	Anerkennungszuschuss auf Länderebene: Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
		 5.4.2 Prototyping Transfer – Berufsanerkennung mit Qualifikationsanalysen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
   5.5 Projekte zur Ausbildung und zum Berufseinstieg in die Altenpflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

6.	Deutsche Sprachkenntnisse für Pflegeberufe  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  29

7. Fördermöglichkeiten für Flüchtlinge ​und Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  31
   7.1 Einstiegsqualifizierung (EQ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
   7.2 Einstiegsqualifizierung Plus (EQ Plus) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
   7.3 Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
I N H A LT                                                                   3

               7.4	Maßnahme bei einem Arbeitgeber zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
                     (MAG)/Betriebspraktikum  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
               7.5 Perspektiven für Flüchtlinge (PerF) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
               7.6	Perspektiven für junge Flüchtlinge (PerjuF) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
               7.7 Maßnahme „Perspektiven für weibliche Flüchtlinge“ (PerF-W)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
               7.8 ESF-Programm „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“ (BMFSFJ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
               7.9 Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
               7.10 Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
               7.11 Berufsbezogene Deutschförderung – ESF-BAMF-Programm  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
               7.12	„Junge Flüchtlinge in Ausbildung“ (JuFA) in Baden-Württemberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
               7.13 Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb (KompAS) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
               7.14 Kooperationsmodell mit berufsanschlussfähiger Weiterbildung (Kommit)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
               7.15 Eingliederungszuschüsse für Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

8. Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  37
   8.1 Adressen und Internetadressen der für die Altenpflege zuständigen obersten Landesbehörden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
   8.2 Ansprechpartner für berufliche Anerkennung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
   8.3 Übersicht zu den Fördermöglichkeiten für die einzelnen Flüchtlingsgruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
   8.4 Webseiten (Stand September 2018)​ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
		 8.4.1 Allgemein – Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
		 8.4.2 Ausländerbehörde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .42
		 8.4.3 Arbeitsmarktzugang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
		 8.4.4 Anerkennung von ausländischen Abschlüssen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
		 8.4.5 Kompetenzfeststellung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
		 8.4.6 Ausbildung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
		 8.4.7 Deutsche Sprache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
		 8.4.8 Fördermöglichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
		 8.4.9 Länderspezifische und regionale Webseiten (Welcome-Portale)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44

9. Glossar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  46

10. Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  47

Tabelle 1: Checkliste soziale und berufliche Integration ausländischer Auszubildender . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Tabelle 2: Die zehn häufigsten Herkunftsländer bei Asylerstanträgen 2015 bis 2017 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12
Tabelle 3: Die regionale Verteilung der Asylerstantrag­steller 2016 und 2017 nach Bundesländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Tabelle 4: Arbeitsmarktzugang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Tabelle 5: Nebenbestimmungen zur Beschäftigungs­erlaubnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Tabelle 6: Räumliche Auflagen für Asylbewerber und Geduldete  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Tabelle 7: Öffentliche und private zweijährige Berufsfachschulen für Altenpflegehilfe in Baden-Württemberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Tabelle 8: Oberste Landesbehörden mit Zuständigkeit Altenpflegeausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .37
Tabelle 9: Ansprechpartner für berufliche Anerkennung von Altenpflegern und Altenpflegerinnen nach Bundesland . . . . . . . . . . . . . 38
Tabelle 10: Übersicht zu Fördermöglichkeiten für unterschiedliche Flüchtlingsgruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

Abbildung 1: Nutzung von Maßnahmen zur Fachkräftesicherung in der Pflegebranche  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Abbildung 2: Zugangsvoraussetzungen zur Altenpflegeausbildung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Abbildung 3: Zahl der Asylerst- und -folgeanträge 2015 bis 2017  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Abbildung 4: Asylerstanträge 2016 nach Geschlecht und Altersgruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Abbildung 5: Höchste besuchte Bildungseinrichtung der volljährigen Asylantragsteller aller Herkunftsländer
             2015 bis 2017 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Abbildung 6: Höchste besuchte Bildungseinrichtung der volljährigen Asylantragsteller 2017  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Abbildung 7: Infografik Ausbildungsduldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Abbildung 8: Anerkennungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Abbildung 9: Glossar zum Anerkennungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .23
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Abkürzungsverzeichnis

AltPflG   Gesetz über die Berufe in der Altenpflege
BA        Bundesagentur für Arbeit
BAföG     Bundesausbildungsförderungsgesetz
BAMF      Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
BGW       Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
BMFSFJ    Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
BMWi      Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
DIHK      Deutscher Industrie- und Handelskammertag
ESF       Europäischer Sozialfonds
IAB       Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
KMU       Kleine und mittlere Unternehmen
PflBG     Pflegeberufegesetz
SGB       Sozialgesetzbuch
ZAV       Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
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1. Vorwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Pflegebranche, insbesondere die Altenpflege, hat einen wachsenden Fachkräftemangel
zu verzeichnen. Diese Situation wird sich demografisch bedingt verschärfen. Die Sicherung
einer qualitativen Pflegeversorgung ist eine der drängenden gesellschaftspolitischen Heraus­
forderungen.

Die aktuelle Zuwanderungsdynamik bietet ein großes Fachkräftepotenzial und eine große
Chance. Zur Erschließung dieses Potenzials und zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts
gilt es, eine zügige Integration der Zugewanderten zu unterstützen. Das schließt die Integra­
tion in den Arbeitsmarkt ein. Eine gelingende Arbeitsmarktintegration kann mittelfristig dazu
beizutragen, dem demografisch bedingten Arbeitskräftemangel der Wirtschaft aktiv entge-
genzuwirken.

In Bezug auf die Pflegewirtschaft wird die Integration von Flüchtlingen den Fachkräfte­
mangel nicht auflösen können. Die Ausbildung in der Pflege ist aber eine Möglichkeit.
Voraussetzung ist, dass neben den fachlichen auch die persönlichen Anforderungen zur
Ausbildung und Beschäftigung erfüllt sind und die Pflegeeinrichtungen sich selbst aktiv
um die Integration der Menschen kümmern.

Die Broschüre richtet sich insbesondere an Einrichtungen in der Altenpflege. Sie gibt einen
aktuellen, breiten Überblick über Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten von Flücht­
lingen, sie verweist auf besondere Vorgaben für die Ausbildung und Arbeit in der Pflege und
benennt die jeweiligen Ansprechpartner. Mit ihr sollen auch auf einfache Weise mögliche
Hürden auf Seiten der Arbeitgeber für die Einstellung von Flüchtlingen und Migranten abge-
baut werden.

Die Broschüre erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und begründet
keine Rechtsansprüche.

Rechtsstand ist der 15. Oktober 2018.
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2. Die Fachkräftesituation in der Altenpflege
   – Chancen durch die Integration von
   Personal aus dem Ausland
Der Fachkräftemangel in der Altenpflege wird in der Öffent­             Darüber hinaus gehört die Altenpflege zu den zehn Berufs­
lichkeit seit Jahren thematisiert. Mittlerweile ist die Alten­pfle­ge   gattungen mit Engpässen, in denen die Zahl älterer Beschäf­
zum Mangelberuf Nr. 1 geworden: Im Juni 2018 waren ge-                  tigter am höchsten ist und damit auch der künftige Ersatz­
meldete Stellenangebote für Altenpflegefachkräfte im Schnitt            bedarf – 2013 war mehr als ein Drittel der Alten­pfle­ge­kräfte
175 Tage vakant – das sind 68 Tage mehr als die Vakanzzeit              älter als 50 Jahre (Bußmann und Seyda 2014: 17). Daher ist
über alle Berufe. Auf 100 gemeldete Stellen kamen rechne-               sowohl aufgrund der Altersstruktur als auch aufgrund de-
risch lediglich 27 Arbeitslose. Kein Engpass dagegen zeigte             mografisch bedingt steigender Nachfrage nach Leistungen
sich bei den Altenpflegehelfern. Ein ähnliches Bild der                 in der Altenpflege mit einer Verschärfung des Engpasses zu
Knappheit mit sich verschärfender Tendenz zeigt sich bei                rechnen.
den Gesundheits- und Krankenpflege­fach­kräften – hier lag
die Vakanzzeit bei 154 Tagen und auf 100 gemeldete Stellen              Vom Fachkräfteengpass betroffen ist dabei in erster Linie
kamen 62 Arbeitslose (Bundesagentur für Arbeit 2018: 8, 17 f.).         die klein- und mittelständische Wirtschaft. In der Alten­
Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der offenen Stellen              pflege (ohne Spezialisierung) waren 2013 knapp 260.000
tatsächlich höher liegt, da nicht alle freien Stellen bei der           Fachkräfte beschäftigt, von denen 85 Prozent in kleineren
Bundesagentur für Arbeit gemeldet werden. Regionale                     und mittleren Unternehmen (KMU) arbeiteten (Bußmann
Unterschiede sind zu verzeichnen, aber es gibt kein Bundes­             und Seyda 2014: 35). Der Fachkräftemangel, aber auch die
land, wo das Fachkräfteangebot rein rechnerisch den                     steigenden Personalkosten werden von den Unternehmen
(gemel­deten) Bedarf deckt.                                             der Gesundheits- und sozialen Dienste in der jährlichen
                                                                        DIHK-Umfrage Gesundheitswirtschaft als die größten
Angesichts des weiter steigenden Pflegebedarfs der deut-                Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung in den nächsten
schen Bevölkerung wurden von mehreren Experten                          zwölf Monaten genannt. 84 Prozent der Unternehmen –
Schätzungen zum künftigen Personalbedarf in der Pflege                  mehr als je zuvor – sehen im Fachkräftemangel ein
vorgenommen. Es ist davon auszugehen, dass in den nächs-                Geschäftsrisiko (DIHK 2018: 5).
ten 15 Jahren in Deutschland 100.000 bis 200.000 Pflege­
kräfte (Vollzeit) fehlen werden (Bonin et al. 2015: 25).

Abbildung 1: Nutzung von Maßnahmen zur Fachkräftesicherung in der Pflegebranche (in Prozent)

                                   Mitarbeiter weiterbilden                                                                       100

                               Gutes Betriebsklima schaffen                                                                       99

           Wiedereinstieg nach Familienphase fördern                                                                             98

                                      Krankenstand senken                                                            83

 Bewerbern mit schlechtem Deutsch Chance geben                                                                  70

                              Mehr Pflegeschüler ausbilden                                                 67

                   Altersgerechte Arbeitsplätze schaffen                                              64

            Besseres Entgelt als die Konkurrenz bieten                                           59

                                       Überregional suchen                                  54

            Beschäftigte bei der Konkurrenz abwerben               20

                                    Im Ausland rekrutieren    16

Quelle: Bonin et al. (2015): 40.
2 . D I E FA C H K R Ä F T E S I T UAT I O N I N D E R A LT E N P F L E G E   7

Eine Umfrage im Auftrag der Bertelsmann Stiftung 2015           ßerhalb der EU stammen. Daher würden die meisten
unter Personalverantwortlichen der Gesundheits- und             Einrichtungen auch trotz hoher Rekrutierungskosten künf-
Pflegebranche ergab (vgl. Abbildung 1), dass sich die           tig wieder ausländische Fachkräfte einstellen. Im Detail hat
Arbeitgeber bezüglich der Fachkräftesicherung in den            sich gezeigt, dass sich die internationalen Fachkräfte vor
Pflegeberufen primär auf die Entwicklung und Bindung            allem hinsichtlich ihrer hohen Einsatzbereitschaft aus-
ihres vorhandenen Personals konzentrieren, während per-         zeichnen. Bezüglich ihres Fachwissens und der Praxiser­
sonalpolitische Instrumente zur Erschließung des externen       fahrung bestehen anfangs jedoch zum Teil Defizite (Bonin
Arbeitskräftereservoirs bislang deutlich seltener genutzt       et al. 2015: 47 ff.).
werden (Bonin et al. 2015: 39).
                                                                Die Chancen, die sich aus einer Rekrutierung internationa-
Immerhin zwei von drei Unternehmen gaben an, sich ver-          ler Fachkräfte ergeben, beschränken sich nicht nur auf ei-
stärkt um die Ausbildung zu bemühen und auch Bewerbern          nen größeren Bewerberpool. Die Praxis hat gezeigt, dass
mit schlechten Deutschkenntnissen eine Chance zu geben.         Unternehmen auch von einer kulturellen Vielfalt des
Eine im Vergleich dazu selten genutzte Möglichkeit stellt       Personals profitieren, wenn z. B. jahrelange Routinen hin-
die Rekrutierung ausländischer Fachkräfte dar – nur 16 Pro­     terfragt und neue Anregungen ausprobiert werden. „In ei-
zent der Einrichtungen haben innerhalb der letzten drei         ner im Hinblick auf Alter, Geschlecht, nationale Herkunft,
Jahre einen solchen Versuch unternommen. Überpro­por­           Wissens- und Erfahrungsgebiete etc. ‚bunt‘ zusammenge-
tional vertreten waren darunter stationäre (60 Prozent) und     setzten Belegschaft können die Teammitglieder voneinan-
ambulante (30 Prozent) Pflegeeinrichtungen, Kranken­häu­        der lernen und so die jeweiligen Stärken effektiv in der
ser nur mit knapp 10 Prozent (Bonin et al. 2015: 40 ff.).       Arbeit kombinieren. Die zusätzlichen Impulse, die interna-
                                                                tionale Fach- und Führungskräfte aufgrund einer anderen
Insgesamt, so das Resümee aus der Umfrage, sind die Unter­      Vorbildung oder einer anderen kulturellen Perspektive mit-
nehmen, die in den letzten drei Jahren Personal aus dem         bringen, können die Innovationsfähigkeit des Unter­
Ausland eingestellt haben, zufrieden mit ihren neuen            nehmens steigern.“ (Bußmann und Seyda 2015: 38)
Mitarbeitenden, insbesondere, wenn diese aus Ländern au-
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3. Ausbildung in der Altenpflege

3.1 Gesetzliche Rahmenbedingungen                              Die grundlegende Dreiteilung der Pflege(erst)ausbildung
                                                               soll künftig aufgehoben werden. Das im Juli 2017 verab-
Die Ausbildung in den Pflegeberufen hat sich außerhalb der     schiedete Pflegeberufegesetz (PflBG) sieht die Einführung
etablierten Strukturen des staatlichen Bildungssystems ent-    einer neuen, generalistisch ausgerichteten Pflegeausbildung
wickelt. Sie findet (noch) getrennt in drei grundständischen   ab 2020 vor und löst damit das Altenpflegegesetz und das
dreijährigen Ausbildungen mit Blick auf die Pflege von         Krankenpflegegesetz ab. Kern des Pflegeberufegesetzes ist
Menschen unterschiedlicher Altersgruppen statt – in der        die Einführung einer dreijährigen, generalistischen beruf­
Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, der Gesundheits-         lichen Ausbildung mit dem Abschluss „Pflegefachfrau“/
und Krankenpflege sowie der Altenpflege.                       „Pflegefachmann“. Neben diesem Abschluss können Aus­­
                                                               zubildende, die im dritten Ausbildungsjahr eine Ver­tiefung
Grundlage für die Altenpflege sind das Gesetz über die         im Bereich Altenpflege oder Kinderkranken­pflege absolvieren,
Berufe in der Altenpflege (AltPflG) von 2003 sowie die Aus­    aber auch eine Spezialisierung mit dem Abschluss „Alten­
bildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der             pfleger/-in“ oder „Gesundheits- und Kinderkranken­
Altenpflegerin und des Altenpflegers (AltPflAPrV). Aus         pfleger/-in“ wählen. Ausbildungen, die bis zum 31. Dezem­
Gründen des Allgemeinwohls, des Patientenschutzes und          ber 2019 nach dem Altenpflegegesetz oder dem Kranken­
des Schutzes der öffentlichen Gesundheit wird die Ausbil­      pflege­gesetz begonnen werden, können auch nach diesen
dung auf Bundesebene geregelt. Die Zuständigkeit für das       Regelungen abgeschlossen werden.
AltPflG liegt beim Bundesministerium für Familie, Senio­
ren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).                                 Ausführliche Informationen zu den Regelungen des
                                                                 neuen Pflegeberufegesetzes und zum aktuellen Stand
Das AltPflG und die Ausbildungs- und Prüfungsordnung             der Umset­zung sind über folgenden Link des Bundes­
regeln die Zugangsvoraussetzung zur Ausbildung mit dem           ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
mittleren Schulabschluss, die Dauer der Ausbildung von           zugänglich:
4.600 Stunden, das Theorie-Praxis-Verhältnis (2.100 : 2.500        www.pflegeausbildung.net/pflegeberufegesetz.html
                                                                   
Std.), die Inhalte der Ausbildung sowie die staatliche Prü­
fung und die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeich­         Dort gibt es auch eine Kontaktmöglichkeit zum „Bera­
nung: Altenpflegerin bzw. Altenpfleger.                          tungsteam Pflegeausbildung“ des Bundesamtes für
                                                                 Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, dessen
Während die dreijährige Ausbildung in der Altenpflege in         Mitarbeiter/-innen in allen Regionen Deutschlands vor
einen Abschluss auf Fachkraft-Niveau mündet, gibt es in          Ort zur Verfügung stehen.
den meisten Bundesländern (mit Ausnahme von Berlin,
Niedersachsen und Sachsen) darüber hinaus eine einjährige
Ausbildung in der Altenpflegehilfe (Helferniveau) und rela-
tiv neu auch eine zweijährige Pflegeassistenzausbildung, die   3.2 Aktuelle Situation der Altenpflege­
nur in den Bundesländern Niedersachsen, Saarland, Sach­            ausbildung
sen-Anhalt und Schleswig-Holstein landesrechtlich gere-
gelt ist.                                                      Von den Gesundheitsfachberufen ist die Altenpflegeaus­
                                                               bildung die einzige, die in drei Schularten angeboten wird.
Diese ein- bzw. zweijährigen Ausbildungen eignen sich be-      Mehr als die Hälfte der Schüler/-innen werden in Berufs­­
sonders als Einstiegsqualifizierung in das Berufsfeld          fachschulen und 7 Prozent in Fachschulen unterrichtet.
Altenpflege für Personen mit Migrationshintergrund.            Die verbleibenden Schüler/-innen werden an Schulen des
                                                               Gesundheitswesens ausgebildet.
    In allen 16 Bundesländern gibt es noch bis Ende 2019
    unterschiedliche Regelungen und Bestimmungen zur           Die Zahl der Altenpflegeschüler stieg in den vergangenen
    Durchführung der Altenpflegeausbildung nach dem            Jahren stetig an: 2013/14 befanden sich insgesamt 62.355
    Bundesgesetz. Über den folgenden Link sind die             Schüler/-innen in der Altenpflegeausbildung – das waren
    Detailregelungen der Bundesländer zugänglich:              über 50 Prozent mehr als im Jahr 2007/08 (ca. 41.000) (BGW
      www.altenpflegeausbildung.net/fachinformationen/
                                                              2015: 61).
      landesrechtliche-grundlagen.html
3 . AU S B I L D U N G I N D E R A LT E N P F L E G E             9

Die Bundesregierung startete in Reaktion auf den Fach­         Ein Mindestalter ist nicht vorgegeben. Weiterhin sind die
kräftemangel 2010 eine umfassende Ausbildungs- und             gesundheitliche Eignung für den Beruf (Gesundheits­zeug­
Qualifizierungsoffensive für den Bereich Altenpflege. Ziel     nis, nicht älter als drei Monate) und die persönliche Zuver­
war unter anderem, die Neueintritte jährlich um 10 Prozent     lässigkeit (Führungszeugnis) nachzuweisen.
zu steigern. Gemessen am Referenzjahr 2010/2011 mit
23.467 Neueintritten konnte dieses Ziel erstmals im Aus­       Abbildung 2: Zugangsvoraussetzungen zur
bildungs­jahr 2013/2014 mit 26.740 Neueintritten erreicht      Altenpflegeausbildung
werden – dies entspricht einem Plus von 13,9 Prozent in-
                                                                           Ausbildung zur Altenpflegerin und zum Altenpfleger
nerhalb von drei Jahren (BMFSFJ 2014: 8).

Im Zuge der Offensive wurde auch die dreijährige Um­            Realschulabschluss             mind. zweijährige            abgeschlossene
schulungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit            oder eine andere              Berufsausbildung            Ausbildung in der
während der Laufzeit der Offensive bei gleichzeitiger            abgeschlossene                                               Alten- bzw.
                                                                zehnjährige allge-                                         Krankenpflegehilfe
Stärkung der Möglichkeit zur Ausbildungsverkürzung wie-         meine Schulbildung
der eingeführt. In Nordrhein-Westfalen und im Saarland ist
die Steigerung im Wesentlichen auf die Einführung eines
                                                                                                           Hauptschulabschluss
Umlageverfahrens zur Finanzierung der Ausbildungsver­
gütung zurückzuführen. Durch dieses werden alle Pflege­        Quelle: BMFSFJ (2014): 21.

einrichtungen – auch solche, die selbst nicht ausbilden – an
den Kosten für die Ausbildungsvergütungen beteiligt (ebd.).
                                                               Für Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, gibt
Für die Attraktivität einer Ausbildung spielt eine besondere   es zwar keine gesetzliche Regelung, die ein bestimmtes
Rolle, ob diese für die Auszubildenden kostenfrei ist. An      Niveau der deutschen Sprache vorschreibt. Es wird aber vo-
öffentlichen Schulen wird der schulische Teil der Alten­       rausgesetzt, dass die deutschen Sprachkenntnisse ausrei-
pflegeausbildung immer kostenlos angeboten. Mittlerweile       chen, um dem Unterricht mühelos folgen zu können. In der
übernehmen die meisten Bundesländer auch die Kosten der        Praxis hat sich gezeigt, dass das Sprachniveau mindestens
Ausbildung an einer privaten Altenpflegeschule vollständig.    bei B1, besser aber bei B2 des Gemeinsamen Europäischen
Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern wollen dies ab              Referenzrahmens für Sprachen liegen sollte. Für Personen
2019 tun, lediglich in Sachsen und Thüringen müssen            mit geringeren Sprachkenntnissen gibt es eine Reihe von
Pflegeschüler privater Schulen weiterhin Schulgeld zahlen.     Fördermöglichkeiten (siehe Abschnitt 7.11).
Mit dem Pflegeberufegesetz soll ab 2020 auch das Schulgeld
in der Altenpflegeausbildung abgeschafft werden.               Neben den formalen Voraussetzungen zur Altenpflege­
                                                               ausbildung ist es empfehlenswert, wenn potenzielle
                                                               Bewerber vorab für sich folgende Fragen klären (BMFSFJ
3.3 Individuelle Zugangsvoraussetzungen zur                   2014: 24):
    Altenpflegeausbildung
                                                               • Bin ich gerne mit älteren Menschen zusammen?
Nach dem Altenpflegegesetz benötigen Bewerberinnen und
Bewerber entweder
                                                               • Interessiere ich mich für soziale, pflegerische und medi-
                                                                 zinische Aufgaben?
                                                               • Kann  ich mir vorstellen, körpernahe praktische Arbeit
• einen Realschulabschluss oder                                  mit älteren kranken Menschen zu leisten?
• einen anderen als gleichwertig anerkannten Bildungs­
  abschluss oder
                                                               • Gefällt mir Beziehungsarbeit? Das heißt, führe ich gerne
                                                                 Gespräche? Kann ich mir vorstellen, sehr unterschied-
• eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung,
  die den Hauptschulabschluss erweitert, oder
                                                            liche Menschen zu betreuen, sie zu beraten und ihre
                                                            sozialen Kontakte zu fördern?
• einen Hauptschulabschluss und einen Abschluss in einer
  anderweitigen mindestens zweijährigen Berufsausbil-
                                                          • Bin ich bereit, Verwaltungs- und Schreibarbeiten zur
                                                            Planung und Dokumentation zu erledigen?
  dung oder                                               • Möchte  ich im Berufsalltag eigenverantwortlich und im
• schluss einer Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder handeln? in multiprofessioneller Zusammenarbeit
  einen Hauptschulabschluss   und den anerkannten  Ab-      Team  sowie

    Altenpflegehilfe oder
•   eine andere abgeschlossene zehnjährige allgemeine
    Schulbildung.
                                                               Relevante Kenntnisse und Fähigkeiten aus einer anderen
                                                               abgeschlossenen Ausbildung, insbesondere in der Pflege,
                                                               können auf Antrag angerechnet werden und verkürzen die
                                                               Dauer der Altenpflegeausbildung um bis zu zwei Jahre.
10        3. AU S B I L D U N G I N D E R A LT E N P F L E G E

3.4 Anforderungen an den Arbeitgeber                             Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist meist nach Aus­
                                                                 bildungsjahren gestaffelt und kann zwischen einzelnen
Die praktische Altenpflegeausbildung umfasst mindestens          Trägern der praktischen Ausbildung sehr unterschiedlich
2.500 Stunden und findet größtenteils beim jeweiligen            ausfallen. Das hängt davon ab, ob der Ausbildungsträger ta-
Ausbildungsträger (Einrichtung, mit der der Ausbildungs­         rifgebunden ist oder nicht (ebd.).
vertrag geschlossen wurde) statt. Sie ist jedoch sowohl in
der stationären als auch in der ambulanten Pflege zu absol-      Um eine Ausbildung in Deutschland absolvieren zu können,
vieren.                                                          benötigen ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-
                                                                 und Nicht-EWR-Staaten eine Aufenthaltserlaubnis zu Aus­
Der Ausbildungsvertrag muss folgende Mindestinhalte um-          bildungszwecken. Diese wird nur erteilt, wenn unter ande-
fassen (BMFSFJ 2014: 53):                                        rem nachgewiesen wird, dass der Lebensunterhalt gesichert
                                                                 ist. Daher sollte die Ausbildungsvergütung bei mindestens
1. das Berufsziel, dem die Ausbildung dient                      800 Euro monatlich liegen (Ministerium für Kultus, Jugend
2. den Beginn und die Dauer der Ausbildung                       und Sport Baden-Württemberg 2014: 3).
3. Angaben über die inhaltliche und zeitliche Gliederung
   der praktischen Ausbildung                                    Die Betreuung der Pflegeschüler und Pflegeschülerinnen
4. die Dauer der regelmäßigen täglichen oder wöchent­            erfolgt durch pädagogisch qualifizierte und geschulte
   lichen praktischen Ausbildungszeit                            Praxis­anleiter und Praxisanleiterinnen. Es obliegt der
5. die Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung und             Pflegeschule, die Inhalte der theoretischen und praktischen
   eventuell zu erstattenden Weiterbildungskosten                Ausbildung miteinander zu vernetzen. Dazu bedarf es enger
6. die Dauer der Probezeit                                       Absprachen der Pflegelehrer mit den Praxisanleitern.
7. die Zahl der jährlichen Urlaubstage
8. die Voraussetzungen, unter denen der Ausbildungs­             Bei der Anwerbung und Ausbildung von Migranten müssen
   vertrag gekündigt werden kann                                 sich die Arbeitgeber von vornherein auf einen erhöhten
9. einen Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder           Betreuungs- und Integrationsaufwand einstellen. Umfas­
   Dienst­vereinbarungen, die auf das Ausbildungs­verhältnis     sen­de praktische Erfahrungen mit vietnamesischen Schü­
   anzuwenden sind                                               lerinnen und Schülern konnten Altenpflegeeinrichtungen
                                                                 in vier Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin
                                                                 und Niedersachsen) im Rahmen eines Pilotprojektes des
                                                                 Bundes­wirtschaftsministeriums 2012 bis 2015 machen
                                                                 (Peters et al. 2016). Die folgende dabei entstandene Check­
                                                                 liste zur sozialen und beruflichen Integration ausländischer
                                                                 Auszu­bildender gibt dazu einen guten Überblick:
3 . AU S B I L D U N G I N D E R A LT E N P F L E G E     11

Tabelle 1: Checkliste soziale und berufliche Integration ausländischer Auszubildender

 (1)          Einführungstage/            Empfohlener Ablauf:
              -wochen zum Ankom-          • Abholung vom Flughafen, Begrüßung und Begleitung zur Unterkunft.
              men in Deutschland          • Gemeinsame Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.
              (inkl. Unterstützung bei    • Kennenlernen des Arbeitgebers: Führung, Begrüßungen.
              Behördengängen und          • Einführung zum Leben am Standort: z. B. Stadtrundgang (Wo befinden sich Supermärkte, Behörden, Banken,
              der Wohnungssuche)           Post, …?), Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
                                          • Informationen zu Geld, den Preisen, der Kommunikation (Telefon, Internet), zu ärztlicher und gesundheitlicher
                                           Vorsorge.
                                          • Begleitung beim Abschluss wichtiger Versicherungen (v. a. Krankenversicherung) und bei der Eröffnung eines
                                           Bankkontos.
                                          • Begleitete Freizeitaktivitäten in der Gruppe (z. B. Ausflüge, Einkaufen und Kochen).
                                          • Treffen mit Angehörigen der Gemeinschaft des Heimatlandes vor Ort.
 (2)          Interkulturelle Trainings Empfohlene Inhalte:
              für die Migranten         • Sensibilisierung hinsichtlich kultureller Unterschiede, insbesondere in Bezug auf das Leben und Arbeiten,
                                          Kommunikation, die Sach- und Beziehungsebene, Umgangs­formen, Tabus, die Lehr- und Lernkultur sowie den
 (3)          Interkulturelle Trainings
                                          beruflichen Alltag in einem deutschen Pflegeheim.
              für die mit der Anlei-
              tung/Betreuung der
                                        • Bedeutung des Einflusses eigener und fremder kultureller Prägungen auf Wahrnehmung, Einstellungen und
                                          Interaktion.
              ausländischen Pflege-
              kräfte betrauten
                                        • Umgang in Konfliktsituationen; Förderung der Ambiguitätstoleranz (kulturelle Unterschiede wahrnehmen und
                                          unerwartete Reaktionen reflektieren, anstatt sie als Bedrohung zu empfinden).
              Leitungskräfte und
              Arbeitskollegen
                                        • Vermittlung von Herausforderungen und Problemen mit dem Leben und Arbeiten im Ausland (bspw. „Kultur-
                                          schock“) sowie Entwicklung und Einsatz von Bewältigungsstrategien/persönlichen Ressourcen.

                                          Als wichtig hat sich herausgestellt, dass
                                          • … bei ausländischen Pflegekräften aus nur einem Herkunftsland ein Trainertandem eingesetzt wird, bestehend
                                            aus einem deutschen und einem muttersprachlichen Trainer, damit (A) bei Verständnisproblemen übersetzt
                                            werden kann und (B) eine hohe Expertise zu beiden relevanten Zielkulturen vorhanden ist,
                                          • … die Inhalte praxisnah und anschaulich sind und
                                          • … auf Ängste, Bedürfnisse und Erwartungen der Teilnehmer möglichst individuell eingegangen wird.
                                          Interkulturelle Trainings für Migranten werden im besten Fall bereits im Heimatland durchgeführt.
 (4)          Betreuungspersonal in Einsatz von (muttersprachlichen) Mentoren für ausländische Azubis im Unternehmen, die auch bei privaten
              Einrichtungen einsetzen Angelegenheiten Unterstützung bieten.
 (5)          Schulungsmaterial und       • Bspw. Personal- und Organisationsentwicklung.
              Schulungen anbieten         • Gesundheitsfördernde Maßnahmen.
                                          • Schulungen zu bestimmten Themen (bspw. Hygiene, Pflegedokumentation).
Quelle: Peters, V. et al. (2016): 19 f.
12

4. Zur aktuellen Flüchtlingssituation ​
   in Deutschland
Von 2014 bis Juni 2017 kamen schätzungsweise 1,5 Millio­                        Abbildung 3: Zahl der Asylerst- und -folgeanträge
nen Schutzsuchende nach Deutschland, ein Großteil davon                         2015 bis 2017
im Zeitraum Juli 2015 bis Februar 2016 (BAMF 2018). Insge­                                                            745.545
samt wurden 2015 bis 2017 rund 1,44 Millionen Asylerst­
anträge gestellt (vgl. Abbildung 3). Die meisten Asylantrag­
steller kommen aus Syrien, gefolgt von Afghanistan und
Irak (siehe Tabelle 2).

                                                                                                            476.649
Tabelle 2: Die zehn häufigsten Herkunftsländer bei
Asylerstanträgen 2015 bis 2017

 Herkunftsland                                    Zahl der Asylerstanträge
                                                       2015 bis 2017
 1. Syrien                                                  473.881                                                             222.683
 2. Afghanistan                                             174.817
 3. Irak                                                    147.830
 4. Albanien                                                 72.432
 5. Iran                                                     40.428
                                                                                                             2015      2016      2017
 6. Eritrea                                                  39.956
                                                                                Quelle: BAMF (2017a) : 4.
 7. Kosovo                                                   39.705
 8. Pakistan                                                 26.353
 9. Nigeria                                                  25.727             Ein Viertel der Asylerstanträge 2016 und 2017 entfiel auf
 10. Serbien                                                 25.431             Nordrhein-Westfalen, jeweils rund 11 Prozent auf die
                                                                                Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Nieder­
Quelle: BAMF (2018): 45.
                                                                                sachsen (vgl. Tabelle 3).

Tabelle 3: Die regionale Verteilung der Asylerstantrag­                         Es kommen vorwiegend junge Männer nach Deutschland:
steller 2016 und 2017 nach Bundesländern (n = 920.375)                          Über 60 Prozent der Asylantragsteller sind männlich und
                                                                                drei Viertel sind jünger als 30 Jahre alt. Die Abbildung 4
 Bundesland                                     Asylerstanträge 2016 bis 2017   zeigt die Alters- und Geschlechtsstruktur 2016 im Detail.
 Nordrhein-Westfalen                                        250.077
 Bayern                                                     106.246             Erste Analysen des BAMF-Forschungszentrums zur Sozial­
                                                                                struktur, zum Qualifikationsniveau sowie zur Berufstätig­
 Baden-Württemberg                                          105.981
                                                                                keit der volljährigen Asylantragsteller liegen für die Jahre
 Niedersachsen                                              101.885
                                                                                2015 bis 2017 vor (siehe Rich 2016, Neske 2017 und Schmidt
 Hessen                                                      80.196             2018). Im Mittel dieser drei Jahre zeigt sich (vgl. Abbildung
 Rheinland-Pfalz                                             49.936             5), dass ein Drittel der Antragsteller als höchste besuchte
 Berlin                                                      36.616             Bildungseinrichtung eine Mittelschule nannte,
 Schleswig-Holstein                                          35.066
                                                                                37 Prozent nannten eine höhere (Gymnasium oder Uni­
                                                                                versität) und 31 Prozent eine niedrigere (Grundschule) bzw.
 Sachsen                                                     31.052
                                                                                keine Bildungseinrichtung.
 Sachsen-Anhalt                                              24.602
 Brandenburg                                                 23.659             Wie aus Abbildung 6 hervorgeht, gab es dabei große Unter­
 Hamburg                                                     22.176             schiede zwischen einzelnen Herkunftsländern: Während
 Thüringen                                                   20.462             2017 Personen aus dem Iran zu 84 Prozent ein Gymnasium
                                                                                oder eine Hochschule besuchten, lag dieser Anteil bei
 Bremen                                                      11.266
                                                                                Personen aus Somalia nur bei 8,5 Prozent, während gleich-
 Mecklenburg-Vorpommern                                      11.191
                                                                                zeitig mehr als 38 Prozent über keine formelle Schulbildung
 Saarland                                                     9.964             verfügten.
Quelle: BAMF (2017): 14 und BAMF (2017 a): 7.
4. Z U R A K T U E L L E N F LÜ C H T L I N G S S I T UAT I O N I​ N D E U T S C H L A N D        13

Abbildung 4: Asylerstanträge 2016 nach Geschlecht und Altersgruppen (in Personen)

             65 Jahre und älter               4.142 (0,6 %)

    von 60 bis unter 65 Jahre                  4.456 (0,6 %)

    von 55 bis unter 60 Jahre                    7.145 (1,0 %)

    von 50 bis unter 55 Jahre                       11.679 (1,6 %)

    von 45 bis unter 50 Jahre                             19.010 (2,6 %)

    von 40 bis unter 45 Jahre                                   28.187 (3,9 %)

    von 35 bis unter 40 Jahre                                                 45.503 (6,3 %)

    von 30 bis unter 35 Jahre                                                                  69.449 (9,6 %)

    von 25 bis unter 30 Jahre                                                                                    101.560 (14,1 %)

    von 18 bis unter 25 Jahre                                                                                                                               169.853 (23,5 %)

    von 16 bis unter 18 Jahre                                              42.393 (5,9 %)

    von 11 bis unter 16 Jahre                                                      52.434 (7,3 %)

     von 6 bis unter 11 Jahre                                                             60.699 (8,4 %)

       von 4 bis unter 6 Jahre                                  27.668 (3,8 %)

               bis unter 4 Jahre                                                                    78.192 (10,8 %)

                                             männlich                  weiblich

Quelle: BAMF (2017): 23.

Abbildung 5: Höchste besuchte Bildungseinrichtung                                                 Insgesamt waren ca. zwei Drittel der Asylantragsteller in
der volljährigen Asylantragsteller aller Herkunftsländer                                          ihrem Herkunftsland zuletzt erwerbstätig, hauptsächlich in
2015 bis 2017 (Mittelwert in Prozent)                                                             handwerklichen Berufen, Hilfstätigkeiten, im Dienst­­leis­
                                                                                                  tungsbereich und Baugewerbe. Medizinische Berufe, ein-
                                              32                                                  schließlich Labortätigkeit, machten nur unter zwei Prozent
                                                                                                  aus (ebd.).

                                                                                                  Künftig gilt es, die Arbeitsmarktpotenziale, die durch
                                                                                                  Zuwanderung entstehen, besser auszuschöpfen. In einer
                                                                  21                              Studie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
                           20
                                                                                                  (Worbs und Bund 2016) wurden Asylberechtigte und aner-
      17                                                                                          kannte Flüchtlinge, die bereits im Zeitraum 2007 bis 2012
                                                                                                  ihren ersten Asylantrag gestellt hatten, hinsichtlich ihrer
                                                                                                  Erwerbsbeteiligung befragt. Trotz günstiger Altersstruktur
                                                                                     10           und uneingeschränktem Arbeitsmarktzugang waren nur
                                                                                                  ein Drittel der Befragten aus den Ländern Afghanistan, Irak
                                                                                                  und Syrien erwerbstätig (knapp 50 Prozent der Männer,
                                                                                                  aber nur 11,5 Prozent der Frauen) – in überwiegend gering
                                                                                                  bis mittel qualifizierten Berufen.
                                                                       Anteil keine
  Anteil              Anteil              Anteil              Anteil     formelle                 Eine Analyse der Fachstelle Einwanderung bestätigt, dass es
Hochschule          Gymnasium          Mittelschule        Grundschule Schulbildung               bei der Arbeitsmarktintegration insbesondere von Personen
Quelle: Eigene Berechnungen IGES auf Basis von Rich (2016), Neske (2017) und Schmidt (2018).      aus nichteuropäischen Asylherkunftsstaaten noch erheb­
14               4. Z U R A K T U E L L E N F LÜ C H T L I N G S S I T UAT I O N I N D E U T S C H L A N D

Abbildung 6: Höchste besuchte Bildungseinrichtung der volljährigen Asylantragsteller 2017
             (alle und Top-10-Herkunftsländer1) in Prozent

   Alle HKL (n=82.418)                   17,2                              19,2                                 33,1                                      18,9                   11,6

       Syrien (n=13.046)                  18,2                                24,0                                     31,4                                    19,8                 6,6
           Irak (n=7.905)              14,7                      14,9                            27,4                                     23,6                            19,4
           Iran (n=5.387)                                     42,6                                                                 41,3                                   12,1      3,0 *
 Afghanistan (n=5.075)            8,8                    18,3                           22,0                                  24,2                                 26,7
        Eritrea (n=5.032) 3,0                   20,7                                                     51,3                                                    19,0               6,0
        Türkei (n=4.337)                                            46,0                                          16,7                           21,5                     12,4          3,4
       Nigeria (n=4.005)         6,7              13,6                               29,6                                                          35,9                      14,2
      Somalia (n=2.794) 2,0 6,5                                25,3                                     27,9                                               38,3
     Pakistan (n=2.368)                  17,3                          17,2                                            43,7                                      14,4               7,4
       Guinea (n=2.203)           7,7                  15,6                             30,7                                          26,3                                19,7

                             0                                 20                           40                                60                          80                              100
                                 Hochschule       Gymnasium           Mittelschule   Grundschule        Keine formelle Schulbildung   * 1,0

1 Reihung gemäß Top-10-Ranking in der Asylgeschäftsstatistik für das Jahr 2017.

Quelle: Schmidt (2018): 6.

liche Potenziale gibt – die Arbeitslosenquote lag in dieser                                        Angesichts dieser Charakteristika der in Deutschland leben-
Gruppe mit 53,5 Prozent im August 2016 deutlich über der-                                          den Flüchtlinge (viele junge Menschen ohne Berufsaus­
jenigen der Zuwanderer aus den Balkanstaaten (15,3 Pro­                                            bildung) lässt sich konstatieren, dass ein erhebliches
zent) (IQ Fach­­stelle Einwanderung 2017: 4).                                                      Potenzial besteht, das durch Investitionen in Bildung und
                                                                                                   Ausbildung qualifiziert werden kann – zumal die große
Auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung                                            Mehrheit (fast 85 Prozent) angibt, für immer in Deutschland
(IAB) kam 2015 in Auswertung von Daten der Bundes­agen­                                            bleiben zu wollen (Worbs und Bund 2016). „Unter den in
tur für Arbeit zu dem Ergebnis, dass unter den Personen aus                                        Deutschland lebenden Flüchtlingen gibt es viele ausbil-
besonders von Krieg, Bürgerkrieg und politischer Verfol­­                                          dungsfähige junge Menschen, die über ein hohes Maß an
gung betroffenen Ländern 22 Prozent keinen Hauptschulab­                                           Motivation, Zielstrebigkeit und Einsatzbereitschaft verfü-
schluss, 25 Prozent einen Haupt- oder Realschulabschluss                                           gen – Eigenschaften, die Menschen unter Beweis stellen
und 20 Prozent die Fachhochschul- oder Hochschulreife                                              (müssen), wenn sie trotz unwägbarer Risiken das eigene
haben. Die große Mehrheit von 71 Prozent kann keinen                                               Land verlassen, um für ihre Zukunft zu sorgen.“ (Charta der
Berufsabschluss vorweisen, nur jeweils acht Prozent verfü-                                         Vielfalt 2015: 11)
gen über mittlere Berufsabschlüsse bzw. akademische
Abschlüsse (IAB 2015: 5).
15

5. Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung
   für geflüchtete Menschen:
   Gesetzliche Rahmenbedingungen
5.1 A
     ufenthaltsstatus, Beschäftigung,                            5.1.1.1 Dürfen anerkannte Asylbewerber mit Aufent­
    Ausbildung                                                            haltstitel eine Beschäftigung oder eine Ausbildung
                                                                          beginnen?
Der Aufenthaltsstatus von potenziellen Arbeiternehmern/-
innen und Auszubildenden ist ein wichtiger zu beachtender         Für sie gilt ein uneingeschränkter und zustimmungsfreier
Punkt. Von ihm hängt ab, wann ein/-e Geflüchtete/-r eine          Arbeitsmarktzugang wie für deutsche Arbeitssuchende
Arbeit oder eine Ausbildung aufnehmen darf und ob die             oder EU-Bürger. Sie dürfen jede Art von Beschäftigung an-
Ausländerbehörde erst zustimmen muss.                             nehmen und/oder eine Ausbildung beginnen. Zuständig für
                                                                  die Arbeitsplatzvermittlung ist das Jobcenter.
Geflüchtete Menschen können nach ihrem Aufenthalts­
status in drei Gruppen unterteilt werden:
                                                                  5.1.2 Asylbewerber/-innen
1.	Anerkannte Asylbewerber/-innen mit Aufenthaltstitel
    nach § 25 Aufenthaltsgesetz, darunter fallen Asyl­be­         Asylbewerber/-innen sind Personen, die einen Antrag auf
    rechtigte nach Art. 16 a GG, und anerkannte Flüchtlinge       Asyl gestellt haben, deren Verfahren aber noch nicht abge-
    nach der Genfer Flüchtlingskonvention und Personen,           schlossen ist und die eine Aufenthaltsgestattung haben.
    denen subsidiärer Schutz zuerkannt wurde                      Diese berechtigt, bis zum Ende des Asylverfahrens in
2. Asylbewerber/-innen mit Aufenthaltsgestattung                  Deutschland zu leben und unter bestimmten Bedingungen
3.	Personen mit einer sogenannten Duldung (Bescheini­            zu arbeiten.
    gung über die Aussetzung der Abschiebung), d. h. Per­so­
    nen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, bei denen die    5.1.2.1 D
                                                                           ürfen Asylbewerber/-innen eine Beschäftigung
    Vollstreckung der Ausreisepflicht aber ausgesetzt ist                 aufnehmen?

Zuständig für die Entscheidung über das Aufenthaltsrecht          Die Aufnahme einer Beschäftigung setzt die Genehmigung
ist die Ausländerbehörde, die es in jedem Landkreis und in        der zuständigen Ausländerbehörde voraus. Während der
jeder kreisfreien Stadt gibt. Allerdings ist der Aufenthalt von   ersten drei Monate ab Äußerung des Asylgesuchs gilt ein
Personen, die in Deutschland um Asyl nachsuchen, wäh-             Arbeitsverbot für Asylbewerber/-innen. Ab dem vierten
rend der Dauer des Asylverfahrens bereits kraft Gesetzes ge-      Monat haben sie einen nachrangigen Zugang zum Arbeits­
stattet.                                                          markt und nur mit Zustimmung der Bundesagentur für
                                                                  Arbeit, d. h. es findet eine Vorrangprüfung statt, sofern diese
Ihre zuständige Behörde finden Sie über die Schnellsuche          nicht bei Hochqualifizierten und Fachkräften in Engpass­
des BAMF: http://webgis.bamf.de/BAMF/control                      berufen sowie nach 15-monatigem gestatteten Aufenthalt
                                                                  oder nach dem Integrationsgesetz von August 2016 zeitlich
                                                                  befristet entfällt.
5.1.1 A
       nerkannte Asylbewerber/-innen mit
      Aufenthaltstitel                                            Mit dem im August 2016 vom Bundestag beschlossenen
                                                                  Integrationsgesetz wurde der Zugang zum Arbeitsmarkt er-
Anerkannte Asylbewerber mit Aufenthaltsgenehmigung                leichtert. Durch eine Änderung der Beschäftigungsver­ord­
sind Personen, deren Asylverfahren abgeschlossen ist und          nung wird bei Asylbewerbern und Geduldeten für drei Jahre
über deren Asylantrag positiv entschieden wurde. Sie haben        auf eine Vorrangprüfung verzichtet, wenn die Arbeit im
eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, die            Bezirk einer Arbeitsagentur mit für das Bundesland unter-
zeitlich befristet ist. Nach drei Jahren kann sich eine unbe-     durchschnittlicher Arbeitslosenquote aufgenommen wer-
fristete Niederlassungserlaubnis anschließen.                     den soll. Mit dem Aussetzen der Vorrangprüfung wird
                                                                  grundsätzlich auch die Tätigkeit in Leiharbeit bereits nach
                                                                  dreimonatigem Aufenthalt ermöglicht.
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