Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen in der Altenpflege - Informationen für Arbeitgeber - BMWi
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Impressum Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Öffentlichkeitsarbeit 11019 Berlin www.bmwi.de Stand Oktober 2018 Druck Druck- und Verlagshaus Zarbock GmbH & Co. KG, 60386 Frankfurt Text und Redaktion Dr. Grit Braeseke, IGES Institut Julia Krieger, IGES Institut Freja Engelmann, IGES Institut Friedrichstraße 180 10117 Berlin Gestaltung und Produktion PRpetuum GmbH, 80801 München Bildnachweis iStock kzenon / Titel Diese und weitere Broschüren erhalten Sie bei: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Referat Öffentlichkeitsarbeit E-Mail: publikationen@bundesregierung.de www.bmwi.de Zentraler Bestellservice: Telefon: 030 182722721 Bestellfax: 030 18102722721 Diese Publikation wird vom Bundesministerium für Wirt- schaft und Energie im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit herausgegeben. Die Publikation wird kostenlos abgege- ben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwer- bung verwendet werden. Dies gilt für Bundestags-, Land- tags- und Kommunalwahlen sowie für Wahlen zum Euro- päischen Parlament.
Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen in der Altenpflege Informationen für Arbeitgeber
2 Inhalt 1. Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 2. Die Fachkräftesituation in der Altenpflege – Chancen durch die Integration von Personal aus dem Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 3. Ausbildung in der Altenpflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 3.1 Gesetzliche Rahmenbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 3.2 Aktuelle Situation der Altenpflegeausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 3.3 Individuelle Zugangsvoraussetzungen zur Altenpflegeausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 3.4 Anforderungen an den Arbeitgeber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 4. Zur aktuellen Flüchtlingssituation i n Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 5. Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung für geflüchtete Menschen: Gesetzliche Rahmenbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 5.1 Aufenthaltsstatus, Beschäftigung, Ausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 5.1.1 Anerkannte Asylbewerber/-innen mit Aufenthaltstitel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 5.1.1.1 Dürfen anerkannte Asylbewerber mit Aufenthaltstitel eine Beschäftigung oder eine Ausbildung beginnen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 5.1.2 Asylbewerber/-innen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 5.1.2.1 Dürfen Asylbewerber/-innen eine Beschäftigung aufnehmen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 5.1.2.2 Dürfen Asylbewerber/-innen eine Ausbildung beginnen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 5.1.3 Geduldete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 5.1.3.1 Dürfen Geduldete eine Beschäftigung aufnehmen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 5.1.3.2 Dürfen Geduldete eine Ausbildung beginnen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 5.1.3.3 Wird für die Aufnahme einer Berufsausbildung eine Duldung erteilt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 5.1.4 Beschäftigungsverbot für Asylbewerber/-innen und Geduldete aus sicheren Herkunftsstaaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 5.1.5 Wann ist eine Beschäftigung gestattet? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 5.1.6 Weitere Nebenbestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 5.1.6.1 Räumliche Beschränkung bei Aufenthaltsgestattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 5.1.6.2 Residenzpflicht/Wohnsitzauflagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 5.1.7 Bleibeperspektive . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 5.2 Anerkennungsverfahren von ausländischen Abschlüssen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 5.2.1 Warum ist eine Anerkennung nötig? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 5.2.2 Wer ist für die Anerkennung zuständig? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 5.2.3 Wie funktioniert das Anerkennungsverfahren? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 5.2.3.1 Was passiert, wenn notwendige Dokumente fehlen oder unvollständig sind? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 5.2.4 Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 5.2.5 Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 5.3 Anerkennung von Berufserfahrung ohne formalen ausländischen Abschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 5.3.1 Berufsausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 5.3.2 Kompetenzfeststellung bei Berufserfahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 5.4 Finanzielle Unterstützung bei der Anerkennung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 5.4.1 Anerkennungszuschuss auf Länderebene: Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 5.4.2 Prototyping Transfer – Berufsanerkennung mit Qualifikationsanalysen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 5.5 Projekte zur Ausbildung und zum Berufseinstieg in die Altenpflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 6. Deutsche Sprachkenntnisse für Pflegeberufe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 7. Fördermöglichkeiten für Flüchtlinge und Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 7.1 Einstiegsqualifizierung (EQ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 7.2 Einstiegsqualifizierung Plus (EQ Plus) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 7.3 Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
I N H A LT 3 7.4 Maßnahme bei einem Arbeitgeber zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAG)/Betriebspraktikum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 7.5 Perspektiven für Flüchtlinge (PerF) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 7.6 Perspektiven für junge Flüchtlinge (PerjuF) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 7.7 Maßnahme „Perspektiven für weibliche Flüchtlinge“ (PerF-W) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 7.8 ESF-Programm „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“ (BMFSFJ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 7.9 Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 7.10 Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 7.11 Berufsbezogene Deutschförderung – ESF-BAMF-Programm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 7.12 „Junge Flüchtlinge in Ausbildung“ (JuFA) in Baden-Württemberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 7.13 Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb (KompAS) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 7.14 Kooperationsmodell mit berufsanschlussfähiger Weiterbildung (Kommit) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 7.15 Eingliederungszuschüsse für Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 8. Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 8.1 Adressen und Internetadressen der für die Altenpflege zuständigen obersten Landesbehörden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 8.2 Ansprechpartner für berufliche Anerkennung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 8.3 Übersicht zu den Fördermöglichkeiten für die einzelnen Flüchtlingsgruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 8.4 Webseiten (Stand September 2018) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 8.4.1 Allgemein – Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 8.4.2 Ausländerbehörde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .42 8.4.3 Arbeitsmarktzugang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 8.4.4 Anerkennung von ausländischen Abschlüssen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 8.4.5 Kompetenzfeststellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 8.4.6 Ausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 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. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 8.4.9 Länderspezifische und regionale Webseiten (Welcome-Portale) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 9. Glossar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 10. Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Tabelle 1: Checkliste soziale und berufliche Integration ausländischer Auszubildender . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Tabelle 2: Die zehn häufigsten Herkunftsländer bei Asylerstanträgen 2015 bis 2017 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 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und Altenpflegerinnen nach Bundesland . . . . . . . . . . . . . 38 Tabelle 10: Übersicht zu Fördermöglichkeiten für unterschiedliche Flüchtlingsgruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Abbildung 1: Nutzung von Maßnahmen zur Fachkräftesicherung in der Pflegebranche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Abbildung 2: Zugangsvoraussetzungen zur Altenpflegeausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Abbildung 3: Zahl der Asylerst- und -folgeanträge 2015 bis 2017 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Abbildung 4: Asylerstanträge 2016 nach Geschlecht und Altersgruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Abbildung 5: Höchste besuchte Bildungseinrichtung der volljährigen Asylantragsteller aller Herkunftsländer 2015 bis 2017 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Abbildung 6: Höchste besuchte Bildungseinrichtung der volljährigen Asylantragsteller 2017 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Abbildung 7: Infografik Ausbildungsduldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Abbildung 8: Anerkennungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Abbildung 9: Glossar zum Anerkennungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .23
4 Abkürzungsverzeichnis AltPflG Gesetz über die Berufe in der Altenpflege BA Bundesagentur für Arbeit BAföG Bundesausbildungsförderungsgesetz BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BGW Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege BMFSFJ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag ESF Europäischer Sozialfonds IAB Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung KMU Kleine und mittlere Unternehmen PflBG Pflegeberufegesetz SGB Sozialgesetzbuch ZAV Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
5 1. Vorwort Liebe Leserin, lieber Leser, die Pflegebranche, insbesondere die Altenpflege, hat einen wachsenden Fachkräftemangel zu verzeichnen. Diese Situation wird sich demografisch bedingt verschärfen. Die Sicherung einer qualitativen Pflegeversorgung ist eine der drängenden gesellschaftspolitischen Heraus forderungen. Die aktuelle Zuwanderungsdynamik bietet ein großes Fachkräftepotenzial und eine große Chance. Zur Erschließung dieses Potenzials und zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts gilt es, eine zügige Integration der Zugewanderten zu unterstützen. Das schließt die Integra tion in den Arbeitsmarkt ein. Eine gelingende Arbeitsmarktintegration kann mittelfristig dazu beizutragen, dem demografisch bedingten Arbeitskräftemangel der Wirtschaft aktiv entge- genzuwirken. In Bezug auf die Pflegewirtschaft wird die Integration von Flüchtlingen den Fachkräfte mangel nicht auflösen können. Die Ausbildung in der Pflege ist aber eine Möglichkeit. Voraussetzung ist, dass neben den fachlichen auch die persönlichen Anforderungen zur Ausbildung und Beschäftigung erfüllt sind und die Pflegeeinrichtungen sich selbst aktiv um die Integration der Menschen kümmern. Die Broschüre richtet sich insbesondere an Einrichtungen in der Altenpflege. Sie gibt einen aktuellen, breiten Überblick über Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten von Flücht lingen, sie verweist auf besondere Vorgaben für die Ausbildung und Arbeit in der Pflege und benennt die jeweiligen Ansprechpartner. Mit ihr sollen auch auf einfache Weise mögliche Hürden auf Seiten der Arbeitgeber für die Einstellung von Flüchtlingen und Migranten abge- baut werden. Die Broschüre erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und begründet keine Rechtsansprüche. Rechtsstand ist der 15. Oktober 2018.
6 2. Die Fachkräftesituation in der Altenpflege – Chancen durch die Integration von Personal aus dem Ausland Der Fachkräftemangel in der Altenpflege wird in der Öffent Darüber hinaus gehört die Altenpflege zu den zehn Berufs lichkeit seit Jahren thematisiert. Mittlerweile ist die Altenpflege gattungen mit Engpässen, in denen die Zahl älterer Beschäf zum Mangelberuf Nr. 1 geworden: Im Juni 2018 waren ge- tigter am höchsten ist und damit auch der künftige Ersatz meldete Stellenangebote für Altenpflegefachkräfte im Schnitt bedarf – 2013 war mehr als ein Drittel der Altenpflegekräfte 175 Tage vakant – das sind 68 Tage mehr als die Vakanzzeit älter als 50 Jahre (Bußmann und Seyda 2014: 17). Daher ist über alle Berufe. Auf 100 gemeldete Stellen kamen rechne- sowohl aufgrund der Altersstruktur als auch aufgrund de- risch lediglich 27 Arbeitslose. Kein Engpass dagegen zeigte mografisch bedingt steigender Nachfrage nach Leistungen sich bei den Altenpflegehelfern. Ein ähnliches Bild der in der Altenpflege mit einer Verschärfung des Engpasses zu Knappheit mit sich verschärfender Tendenz zeigt sich bei rechnen. den Gesundheits- und Krankenpflegefachkräften – hier lag die Vakanzzeit bei 154 Tagen und auf 100 gemeldete Stellen Vom Fachkräfteengpass betroffen ist dabei in erster Linie kamen 62 Arbeitslose (Bundesagentur für Arbeit 2018: 8, 17 f.). die klein- und mittelständische Wirtschaft. In der Alten Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der offenen Stellen pflege (ohne Spezialisierung) waren 2013 knapp 260.000 tatsächlich höher liegt, da nicht alle freien Stellen bei der Fachkräfte beschäftigt, von denen 85 Prozent in kleineren Bundesagentur für Arbeit gemeldet werden. Regionale und mittleren Unternehmen (KMU) arbeiteten (Bußmann Unterschiede sind zu verzeichnen, aber es gibt kein Bundes und Seyda 2014: 35). Der Fachkräftemangel, aber auch die land, wo das Fachkräfteangebot rein rechnerisch den steigenden Personalkosten werden von den Unternehmen (gemeldeten) Bedarf deckt. der Gesundheits- und sozialen Dienste in der jährlichen DIHK-Umfrage Gesundheitswirtschaft als die größten Angesichts des weiter steigenden Pflegebedarfs der deut- Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung in den nächsten schen Bevölkerung wurden von mehreren Experten zwölf Monaten genannt. 84 Prozent der Unternehmen – Schätzungen zum künftigen Personalbedarf in der Pflege mehr als je zuvor – sehen im Fachkräftemangel ein vorgenommen. Es ist davon auszugehen, dass in den nächs- Geschäftsrisiko (DIHK 2018: 5). ten 15 Jahren in Deutschland 100.000 bis 200.000 Pflege kräfte (Vollzeit) fehlen werden (Bonin et al. 2015: 25). Abbildung 1: Nutzung von Maßnahmen zur Fachkräftesicherung in der Pflegebranche (in Prozent) Mitarbeiter weiterbilden 100 Gutes Betriebsklima schaffen 99 Wiedereinstieg nach Familienphase fördern 98 Krankenstand senken 83 Bewerbern mit schlechtem Deutsch Chance geben 70 Mehr Pflegeschüler ausbilden 67 Altersgerechte Arbeitsplätze schaffen 64 Besseres Entgelt als die Konkurrenz bieten 59 Überregional suchen 54 Beschäftigte bei der Konkurrenz abwerben 20 Im Ausland rekrutieren 16 Quelle: Bonin et al. (2015): 40.
2 . D I E FA C H K R Ä F T E S I T UAT I O N I N D E R A LT E N P F L E G E 7 Eine Umfrage im Auftrag der Bertelsmann Stiftung 2015 ßerhalb der EU stammen. Daher würden die meisten unter Personalverantwortlichen der Gesundheits- und Einrichtungen auch trotz hoher Rekrutierungskosten künf- Pflegebranche ergab (vgl. Abbildung 1), dass sich die tig wieder ausländische Fachkräfte einstellen. Im Detail hat Arbeitgeber bezüglich der Fachkräftesicherung in den sich gezeigt, dass sich die internationalen Fachkräfte vor Pflegeberufen primär auf die Entwicklung und Bindung allem hinsichtlich ihrer hohen Einsatzbereitschaft aus- ihres vorhandenen Personals konzentrieren, während per- zeichnen. Bezüglich ihres Fachwissens und der Praxiser sonalpolitische Instrumente zur Erschließung des externen fahrung bestehen anfangs jedoch zum Teil Defizite (Bonin Arbeitskräftereservoirs bislang deutlich seltener genutzt et al. 2015: 47 ff.). werden (Bonin et al. 2015: 39). Die Chancen, die sich aus einer Rekrutierung internationa- Immerhin zwei von drei Unternehmen gaben an, sich ver- ler Fachkräfte ergeben, beschränken sich nicht nur auf ei- stärkt um die Ausbildung zu bemühen und auch Bewerbern nen größeren Bewerberpool. Die Praxis hat gezeigt, dass mit schlechten Deutschkenntnissen eine Chance zu geben. Unternehmen auch von einer kulturellen Vielfalt des Eine im Vergleich dazu selten genutzte Möglichkeit stellt Personals profitieren, wenn z. B. jahrelange Routinen hin- die Rekrutierung ausländischer Fachkräfte dar – nur 16 Pro terfragt und neue Anregungen ausprobiert werden. „In ei- zent der Einrichtungen haben innerhalb der letzten drei ner im Hinblick auf Alter, Geschlecht, nationale Herkunft, Jahre einen solchen Versuch unternommen. Überpropor Wissens- und Erfahrungsgebiete etc. ‚bunt‘ zusammenge- tional vertreten waren darunter stationäre (60 Prozent) und setzten Belegschaft können die Teammitglieder voneinan- ambulante (30 Prozent) Pflegeeinrichtungen, Krankenhäu der lernen und so die jeweiligen Stärken effektiv in der ser nur mit knapp 10 Prozent (Bonin et al. 2015: 40 ff.). Arbeit kombinieren. Die zusätzlichen Impulse, die interna- tionale Fach- und Führungskräfte aufgrund einer anderen Insgesamt, so das Resümee aus der Umfrage, sind die Unter Vorbildung oder einer anderen kulturellen Perspektive mit- nehmen, die in den letzten drei Jahren Personal aus dem bringen, können die Innovationsfähigkeit des Unter Ausland eingestellt haben, zufrieden mit ihren neuen nehmens steigern.“ (Bußmann und Seyda 2015: 38) Mitarbeitenden, insbesondere, wenn diese aus Ländern au-
8 3. Ausbildung in der Altenpflege 3.1 Gesetzliche Rahmenbedingungen Die grundlegende Dreiteilung der Pflege(erst)ausbildung soll künftig aufgehoben werden. Das im Juli 2017 verab- Die Ausbildung in den Pflegeberufen hat sich außerhalb der schiedete Pflegeberufegesetz (PflBG) sieht die Einführung etablierten Strukturen des staatlichen Bildungssystems ent- einer neuen, generalistisch ausgerichteten Pflegeausbildung wickelt. Sie findet (noch) getrennt in drei grundständischen ab 2020 vor und löst damit das Altenpflegegesetz und das dreijährigen Ausbildungen mit Blick auf die Pflege von Krankenpflegegesetz ab. Kern des Pflegeberufegesetzes ist Menschen unterschiedlicher Altersgruppen statt – in der die Einführung einer dreijährigen, generalistischen beruf Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, der Gesundheits- lichen Ausbildung mit dem Abschluss „Pflegefachfrau“/ und Krankenpflege sowie der Altenpflege. „Pflegefachmann“. Neben diesem Abschluss können Aus zubildende, die im dritten Ausbildungsjahr eine Vertiefung Grundlage für die Altenpflege sind das Gesetz über die im Bereich Altenpflege oder Kinderkrankenpflege absolvieren, Berufe in der Altenpflege (AltPflG) von 2003 sowie die Aus aber auch eine Spezialisierung mit dem Abschluss „Alten bildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der pfleger/-in“ oder „Gesundheits- und Kinderkranken Altenpflegerin und des Altenpflegers (AltPflAPrV). Aus pfleger/-in“ wählen. Ausbildungen, die bis zum 31. Dezem Gründen des Allgemeinwohls, des Patientenschutzes und ber 2019 nach dem Altenpflegegesetz oder dem Kranken des Schutzes der öffentlichen Gesundheit wird die Ausbil pflegegesetz begonnen werden, können auch nach diesen dung auf Bundesebene geregelt. Die Zuständigkeit für das Regelungen abgeschlossen werden. AltPflG liegt beim Bundesministerium für Familie, Senio ren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Ausführliche Informationen zu den Regelungen des neuen Pflegeberufegesetzes und zum aktuellen Stand Das AltPflG und die Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Umsetzung sind über folgenden Link des Bundes regeln die Zugangsvoraussetzung zur Ausbildung mit dem ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mittleren Schulabschluss, die Dauer der Ausbildung von zugänglich: 4.600 Stunden, das Theorie-Praxis-Verhältnis (2.100 : 2.500 www.pflegeausbildung.net/pflegeberufegesetz.html Std.), die Inhalte der Ausbildung sowie die staatliche Prü fung und die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeich Dort gibt es auch eine Kontaktmöglichkeit zum „Bera nung: Altenpflegerin bzw. Altenpfleger. tungsteam Pflegeausbildung“ des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, dessen Während die dreijährige Ausbildung in der Altenpflege in Mitarbeiter/-innen in allen Regionen Deutschlands vor einen Abschluss auf Fachkraft-Niveau mündet, gibt es in Ort zur Verfügung stehen. den meisten Bundesländern (mit Ausnahme von Berlin, Niedersachsen und Sachsen) darüber hinaus eine einjährige Ausbildung in der Altenpflegehilfe (Helferniveau) und rela- tiv neu auch eine zweijährige Pflegeassistenzausbildung, die 3.2 Aktuelle Situation der Altenpflege nur in den Bundesländern Niedersachsen, Saarland, Sach ausbildung sen-Anhalt und Schleswig-Holstein landesrechtlich gere- gelt ist. Von den Gesundheitsfachberufen ist die Altenpflegeaus bildung die einzige, die in drei Schularten angeboten wird. Diese ein- bzw. zweijährigen Ausbildungen eignen sich be- Mehr als die Hälfte der Schüler/-innen werden in Berufs sonders als Einstiegsqualifizierung in das Berufsfeld fachschulen und 7 Prozent in Fachschulen unterrichtet. Altenpflege für Personen mit Migrationshintergrund. Die verbleibenden Schüler/-innen werden an Schulen des Gesundheitswesens ausgebildet. In allen 16 Bundesländern gibt es noch bis Ende 2019 unterschiedliche Regelungen und Bestimmungen zur Die Zahl der Altenpflegeschüler stieg in den vergangenen Durchführung der Altenpflegeausbildung nach dem Jahren stetig an: 2013/14 befanden sich insgesamt 62.355 Bundesgesetz. Über den folgenden Link sind die Schüler/-innen in der Altenpflegeausbildung – das waren Detailregelungen der Bundesländer zugänglich: über 50 Prozent mehr als im Jahr 2007/08 (ca. 41.000) (BGW www.altenpflegeausbildung.net/fachinformationen/ 2015: 61). landesrechtliche-grundlagen.html
3 . AU S B I L D U N G I N D E R A LT E N P F L E G E 9 Die Bundesregierung startete in Reaktion auf den Fach Ein Mindestalter ist nicht vorgegeben. Weiterhin sind die kräftemangel 2010 eine umfassende Ausbildungs- und gesundheitliche Eignung für den Beruf (Gesundheitszeug Qualifizierungsoffensive für den Bereich Altenpflege. Ziel nis, nicht älter als drei Monate) und die persönliche Zuver war unter anderem, die Neueintritte jährlich um 10 Prozent lässigkeit (Führungszeugnis) nachzuweisen. zu steigern. Gemessen am Referenzjahr 2010/2011 mit 23.467 Neueintritten konnte dieses Ziel erstmals im Aus Abbildung 2: Zugangsvoraussetzungen zur bildungsjahr 2013/2014 mit 26.740 Neueintritten erreicht Altenpflegeausbildung werden – dies entspricht einem Plus von 13,9 Prozent in- Ausbildung zur Altenpflegerin und zum Altenpfleger nerhalb von drei Jahren (BMFSFJ 2014: 8). Im Zuge der Offensive wurde auch die dreijährige Um Realschulabschluss mind. zweijährige abgeschlossene schulungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit oder eine andere Berufsausbildung Ausbildung in der während der Laufzeit der Offensive bei gleichzeitiger abgeschlossene Alten- bzw. zehnjährige allge- Krankenpflegehilfe Stärkung der Möglichkeit zur Ausbildungsverkürzung wie- meine Schulbildung der eingeführt. In Nordrhein-Westfalen und im Saarland ist die Steigerung im Wesentlichen auf die Einführung eines Hauptschulabschluss Umlageverfahrens zur Finanzierung der Ausbildungsver gütung zurückzuführen. Durch dieses werden alle Pflege Quelle: BMFSFJ (2014): 21. einrichtungen – auch solche, die selbst nicht ausbilden – an den Kosten für die Ausbildungsvergütungen beteiligt (ebd.). Für Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, gibt Für die Attraktivität einer Ausbildung spielt eine besondere es zwar keine gesetzliche Regelung, die ein bestimmtes Rolle, ob diese für die Auszubildenden kostenfrei ist. An Niveau der deutschen Sprache vorschreibt. Es wird aber vo- öffentlichen Schulen wird der schulische Teil der Alten rausgesetzt, dass die deutschen Sprachkenntnisse ausrei- pflegeausbildung immer kostenlos angeboten. Mittlerweile chen, um dem Unterricht mühelos folgen zu können. In der übernehmen die meisten Bundesländer auch die Kosten der Praxis hat sich gezeigt, dass das Sprachniveau mindestens Ausbildung an einer privaten Altenpflegeschule vollständig. bei B1, besser aber bei B2 des Gemeinsamen Europäischen Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern wollen dies ab Referenzrahmens für Sprachen liegen sollte. Für Personen 2019 tun, lediglich in Sachsen und Thüringen müssen mit geringeren Sprachkenntnissen gibt es eine Reihe von Pflegeschüler privater Schulen weiterhin Schulgeld zahlen. Fördermöglichkeiten (siehe Abschnitt 7.11). Mit dem Pflegeberufegesetz soll ab 2020 auch das Schulgeld in der Altenpflegeausbildung abgeschafft werden. Neben den formalen Voraussetzungen zur Altenpflege ausbildung ist es empfehlenswert, wenn potenzielle Bewerber vorab für sich folgende Fragen klären (BMFSFJ 3.3 Individuelle Zugangsvoraussetzungen zur 2014: 24): Altenpflegeausbildung • Bin ich gerne mit älteren Menschen zusammen? Nach dem Altenpflegegesetz benötigen Bewerberinnen und Bewerber entweder • Interessiere ich mich für soziale, pflegerische und medi- zinische Aufgaben? • Kann ich mir vorstellen, körpernahe praktische Arbeit • einen Realschulabschluss oder mit älteren kranken Menschen zu leisten? • einen anderen als gleichwertig anerkannten Bildungs abschluss oder • Gefällt mir Beziehungsarbeit? Das heißt, führe ich gerne Gespräche? Kann ich mir vorstellen, sehr unterschied- • eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, oder liche Menschen zu betreuen, sie zu beraten und ihre sozialen Kontakte zu fördern? • einen Hauptschulabschluss und einen Abschluss in einer anderweitigen mindestens zweijährigen Berufsausbil- • Bin ich bereit, Verwaltungs- und Schreibarbeiten zur Planung und Dokumentation zu erledigen? dung oder • Möchte ich im Berufsalltag eigenverantwortlich und im • schluss einer Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder handeln? in multiprofessioneller Zusammenarbeit einen Hauptschulabschluss und den anerkannten Ab- Team sowie Altenpflegehilfe oder • eine andere abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung. Relevante Kenntnisse und Fähigkeiten aus einer anderen abgeschlossenen Ausbildung, insbesondere in der Pflege, können auf Antrag angerechnet werden und verkürzen die Dauer der Altenpflegeausbildung um bis zu zwei Jahre.
10 3. AU S B I L D U N G I N D E R A LT E N P F L E G E 3.4 Anforderungen an den Arbeitgeber Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist meist nach Aus bildungsjahren gestaffelt und kann zwischen einzelnen Die praktische Altenpflegeausbildung umfasst mindestens Trägern der praktischen Ausbildung sehr unterschiedlich 2.500 Stunden und findet größtenteils beim jeweiligen ausfallen. Das hängt davon ab, ob der Ausbildungsträger ta- Ausbildungsträger (Einrichtung, mit der der Ausbildungs rifgebunden ist oder nicht (ebd.). vertrag geschlossen wurde) statt. Sie ist jedoch sowohl in der stationären als auch in der ambulanten Pflege zu absol- Um eine Ausbildung in Deutschland absolvieren zu können, vieren. benötigen ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten eine Aufenthaltserlaubnis zu Aus Der Ausbildungsvertrag muss folgende Mindestinhalte um- bildungszwecken. Diese wird nur erteilt, wenn unter ande- fassen (BMFSFJ 2014: 53): rem nachgewiesen wird, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Daher sollte die Ausbildungsvergütung bei mindestens 1. das Berufsziel, dem die Ausbildung dient 800 Euro monatlich liegen (Ministerium für Kultus, Jugend 2. den Beginn und die Dauer der Ausbildung und Sport Baden-Württemberg 2014: 3). 3. Angaben über die inhaltliche und zeitliche Gliederung der praktischen Ausbildung Die Betreuung der Pflegeschüler und Pflegeschülerinnen 4. die Dauer der regelmäßigen täglichen oder wöchent erfolgt durch pädagogisch qualifizierte und geschulte lichen praktischen Ausbildungszeit Praxisanleiter und Praxisanleiterinnen. Es obliegt der 5. die Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung und Pflegeschule, die Inhalte der theoretischen und praktischen eventuell zu erstattenden Weiterbildungskosten Ausbildung miteinander zu vernetzen. Dazu bedarf es enger 6. die Dauer der Probezeit Absprachen der Pflegelehrer mit den Praxisanleitern. 7. die Zahl der jährlichen Urlaubstage 8. die Voraussetzungen, unter denen der Ausbildungs Bei der Anwerbung und Ausbildung von Migranten müssen vertrag gekündigt werden kann sich die Arbeitgeber von vornherein auf einen erhöhten 9. einen Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Betreuungs- und Integrationsaufwand einstellen. Umfas Dienstvereinbarungen, die auf das Ausbildungsverhältnis sende praktische Erfahrungen mit vietnamesischen Schü anzuwenden sind lerinnen und Schülern konnten Altenpflegeeinrichtungen in vier Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Niedersachsen) im Rahmen eines Pilotprojektes des Bundeswirtschaftsministeriums 2012 bis 2015 machen (Peters et al. 2016). Die folgende dabei entstandene Check liste zur sozialen und beruflichen Integration ausländischer Auszubildender gibt dazu einen guten Überblick:
3 . AU S B I L D U N G I N D E R A LT E N P F L E G E 11 Tabelle 1: Checkliste soziale und berufliche Integration ausländischer Auszubildender (1) Einführungstage/ Empfohlener Ablauf: -wochen zum Ankom- • Abholung vom Flughafen, Begrüßung und Begleitung zur Unterkunft. men in Deutschland • Gemeinsame Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. (inkl. Unterstützung bei • Kennenlernen des Arbeitgebers: Führung, Begrüßungen. Behördengängen und • Einführung zum Leben am Standort: z. B. Stadtrundgang (Wo befinden sich Supermärkte, Behörden, Banken, der Wohnungssuche) Post, …?), Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. • Informationen zu Geld, den Preisen, der Kommunikation (Telefon, Internet), zu ärztlicher und gesundheitlicher Vorsorge. • Begleitung beim Abschluss wichtiger Versicherungen (v. a. Krankenversicherung) und bei der Eröffnung eines Bankkontos. • Begleitete Freizeitaktivitäten in der Gruppe (z. B. Ausflüge, Einkaufen und Kochen). • Treffen mit Angehörigen der Gemeinschaft des Heimatlandes vor Ort. (2) Interkulturelle Trainings Empfohlene Inhalte: für die Migranten • Sensibilisierung hinsichtlich kultureller Unterschiede, insbesondere in Bezug auf das Leben und Arbeiten, Kommunikation, die Sach- und Beziehungsebene, Umgangsformen, Tabus, die Lehr- und Lernkultur sowie den (3) Interkulturelle Trainings beruflichen Alltag in einem deutschen Pflegeheim. für die mit der Anlei- tung/Betreuung der • Bedeutung des Einflusses eigener und fremder kultureller Prägungen auf Wahrnehmung, Einstellungen und Interaktion. ausländischen Pflege- kräfte betrauten • Umgang in Konfliktsituationen; Förderung der Ambiguitätstoleranz (kulturelle Unterschiede wahrnehmen und unerwartete Reaktionen reflektieren, anstatt sie als Bedrohung zu empfinden). Leitungskräfte und Arbeitskollegen • Vermittlung von Herausforderungen und Problemen mit dem Leben und Arbeiten im Ausland (bspw. „Kultur- schock“) sowie Entwicklung und Einsatz von Bewältigungsstrategien/persönlichen Ressourcen. Als wichtig hat sich herausgestellt, dass • … bei ausländischen Pflegekräften aus nur einem Herkunftsland ein Trainertandem eingesetzt wird, bestehend aus einem deutschen und einem muttersprachlichen Trainer, damit (A) bei Verständnisproblemen übersetzt werden kann und (B) eine hohe Expertise zu beiden relevanten Zielkulturen vorhanden ist, • … die Inhalte praxisnah und anschaulich sind und • … auf Ängste, Bedürfnisse und Erwartungen der Teilnehmer möglichst individuell eingegangen wird. Interkulturelle Trainings für Migranten werden im besten Fall bereits im Heimatland durchgeführt. (4) Betreuungspersonal in Einsatz von (muttersprachlichen) Mentoren für ausländische Azubis im Unternehmen, die auch bei privaten Einrichtungen einsetzen Angelegenheiten Unterstützung bieten. (5) Schulungsmaterial und • Bspw. Personal- und Organisationsentwicklung. Schulungen anbieten • Gesundheitsfördernde Maßnahmen. • Schulungen zu bestimmten Themen (bspw. Hygiene, Pflegedokumentation). Quelle: Peters, V. et al. (2016): 19 f.
12 4. Zur aktuellen Flüchtlingssituation in Deutschland Von 2014 bis Juni 2017 kamen schätzungsweise 1,5 Millio Abbildung 3: Zahl der Asylerst- und -folgeanträge nen Schutzsuchende nach Deutschland, ein Großteil davon 2015 bis 2017 im Zeitraum Juli 2015 bis Februar 2016 (BAMF 2018). Insge 745.545 samt wurden 2015 bis 2017 rund 1,44 Millionen Asylerst anträge gestellt (vgl. Abbildung 3). Die meisten Asylantrag steller kommen aus Syrien, gefolgt von Afghanistan und Irak (siehe Tabelle 2). 476.649 Tabelle 2: Die zehn häufigsten Herkunftsländer bei Asylerstanträgen 2015 bis 2017 Herkunftsland Zahl der Asylerstanträge 2015 bis 2017 1. Syrien 473.881 222.683 2. Afghanistan 174.817 3. Irak 147.830 4. Albanien 72.432 5. Iran 40.428 2015 2016 2017 6. Eritrea 39.956 Quelle: BAMF (2017a) : 4. 7. Kosovo 39.705 8. Pakistan 26.353 9. Nigeria 25.727 Ein Viertel der Asylerstanträge 2016 und 2017 entfiel auf 10. Serbien 25.431 Nordrhein-Westfalen, jeweils rund 11 Prozent auf die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Nieder Quelle: BAMF (2018): 45. sachsen (vgl. Tabelle 3). Tabelle 3: Die regionale Verteilung der Asylerstantrag Es kommen vorwiegend junge Männer nach Deutschland: steller 2016 und 2017 nach Bundesländern (n = 920.375) Über 60 Prozent der Asylantragsteller sind männlich und drei Viertel sind jünger als 30 Jahre alt. Die Abbildung 4 Bundesland Asylerstanträge 2016 bis 2017 zeigt die Alters- und Geschlechtsstruktur 2016 im Detail. Nordrhein-Westfalen 250.077 Bayern 106.246 Erste Analysen des BAMF-Forschungszentrums zur Sozial struktur, zum Qualifikationsniveau sowie zur Berufstätig Baden-Württemberg 105.981 keit der volljährigen Asylantragsteller liegen für die Jahre Niedersachsen 101.885 2015 bis 2017 vor (siehe Rich 2016, Neske 2017 und Schmidt Hessen 80.196 2018). Im Mittel dieser drei Jahre zeigt sich (vgl. Abbildung Rheinland-Pfalz 49.936 5), dass ein Drittel der Antragsteller als höchste besuchte Berlin 36.616 Bildungseinrichtung eine Mittelschule nannte, Schleswig-Holstein 35.066 37 Prozent nannten eine höhere (Gymnasium oder Uni versität) und 31 Prozent eine niedrigere (Grundschule) bzw. Sachsen 31.052 keine Bildungseinrichtung. Sachsen-Anhalt 24.602 Brandenburg 23.659 Wie aus Abbildung 6 hervorgeht, gab es dabei große Unter Hamburg 22.176 schiede zwischen einzelnen Herkunftsländern: Während Thüringen 20.462 2017 Personen aus dem Iran zu 84 Prozent ein Gymnasium oder eine Hochschule besuchten, lag dieser Anteil bei Bremen 11.266 Personen aus Somalia nur bei 8,5 Prozent, während gleich- Mecklenburg-Vorpommern 11.191 zeitig mehr als 38 Prozent über keine formelle Schulbildung Saarland 9.964 verfügten. Quelle: BAMF (2017): 14 und BAMF (2017 a): 7.
4. Z U R A K T U E L L E N F LÜ C H T L I N G S S I T UAT I O N I N D E U T S C H L A N D 13 Abbildung 4: Asylerstanträge 2016 nach Geschlecht und Altersgruppen (in Personen) 65 Jahre und älter 4.142 (0,6 %) von 60 bis unter 65 Jahre 4.456 (0,6 %) von 55 bis unter 60 Jahre 7.145 (1,0 %) von 50 bis unter 55 Jahre 11.679 (1,6 %) von 45 bis unter 50 Jahre 19.010 (2,6 %) von 40 bis unter 45 Jahre 28.187 (3,9 %) von 35 bis unter 40 Jahre 45.503 (6,3 %) von 30 bis unter 35 Jahre 69.449 (9,6 %) von 25 bis unter 30 Jahre 101.560 (14,1 %) von 18 bis unter 25 Jahre 169.853 (23,5 %) von 16 bis unter 18 Jahre 42.393 (5,9 %) von 11 bis unter 16 Jahre 52.434 (7,3 %) von 6 bis unter 11 Jahre 60.699 (8,4 %) von 4 bis unter 6 Jahre 27.668 (3,8 %) bis unter 4 Jahre 78.192 (10,8 %) männlich weiblich Quelle: BAMF (2017): 23. Abbildung 5: Höchste besuchte Bildungseinrichtung Insgesamt waren ca. zwei Drittel der Asylantragsteller in der volljährigen Asylantragsteller aller Herkunftsländer ihrem Herkunftsland zuletzt erwerbstätig, hauptsächlich in 2015 bis 2017 (Mittelwert in Prozent) handwerklichen Berufen, Hilfstätigkeiten, im Dienstleis tungsbereich und Baugewerbe. Medizinische Berufe, ein- 32 schließlich Labortätigkeit, machten nur unter zwei Prozent aus (ebd.). Künftig gilt es, die Arbeitsmarktpotenziale, die durch Zuwanderung entstehen, besser auszuschöpfen. In einer 21 Studie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge 20 (Worbs und Bund 2016) wurden Asylberechtigte und aner- 17 kannte Flüchtlinge, die bereits im Zeitraum 2007 bis 2012 ihren ersten Asylantrag gestellt hatten, hinsichtlich ihrer Erwerbsbeteiligung befragt. Trotz günstiger Altersstruktur 10 und uneingeschränktem Arbeitsmarktzugang waren nur ein Drittel der Befragten aus den Ländern Afghanistan, Irak und Syrien erwerbstätig (knapp 50 Prozent der Männer, aber nur 11,5 Prozent der Frauen) – in überwiegend gering bis mittel qualifizierten Berufen. Anteil keine Anteil Anteil Anteil Anteil formelle Eine Analyse der Fachstelle Einwanderung bestätigt, dass es Hochschule Gymnasium Mittelschule Grundschule Schulbildung bei der Arbeitsmarktintegration insbesondere von Personen Quelle: Eigene Berechnungen IGES auf Basis von Rich (2016), Neske (2017) und Schmidt (2018). aus nichteuropäischen Asylherkunftsstaaten noch erheb
14 4. Z U R A K T U E L L E N F LÜ C H T L I N G S S I T UAT I O N I N D E U T S C H L A N D Abbildung 6: Höchste besuchte Bildungseinrichtung der volljährigen Asylantragsteller 2017 (alle und Top-10-Herkunftsländer1) in Prozent Alle HKL (n=82.418) 17,2 19,2 33,1 18,9 11,6 Syrien (n=13.046) 18,2 24,0 31,4 19,8 6,6 Irak (n=7.905) 14,7 14,9 27,4 23,6 19,4 Iran (n=5.387) 42,6 41,3 12,1 3,0 * Afghanistan (n=5.075) 8,8 18,3 22,0 24,2 26,7 Eritrea (n=5.032) 3,0 20,7 51,3 19,0 6,0 Türkei (n=4.337) 46,0 16,7 21,5 12,4 3,4 Nigeria (n=4.005) 6,7 13,6 29,6 35,9 14,2 Somalia (n=2.794) 2,0 6,5 25,3 27,9 38,3 Pakistan (n=2.368) 17,3 17,2 43,7 14,4 7,4 Guinea (n=2.203) 7,7 15,6 30,7 26,3 19,7 0 20 40 60 80 100 Hochschule Gymnasium Mittelschule Grundschule Keine formelle Schulbildung * 1,0 1 Reihung gemäß Top-10-Ranking in der Asylgeschäftsstatistik für das Jahr 2017. Quelle: Schmidt (2018): 6. liche Potenziale gibt – die Arbeitslosenquote lag in dieser Angesichts dieser Charakteristika der in Deutschland leben- Gruppe mit 53,5 Prozent im August 2016 deutlich über der- den Flüchtlinge (viele junge Menschen ohne Berufsaus jenigen der Zuwanderer aus den Balkanstaaten (15,3 Pro bildung) lässt sich konstatieren, dass ein erhebliches zent) (IQ Fachstelle Einwanderung 2017: 4). Potenzial besteht, das durch Investitionen in Bildung und Ausbildung qualifiziert werden kann – zumal die große Auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Mehrheit (fast 85 Prozent) angibt, für immer in Deutschland (IAB) kam 2015 in Auswertung von Daten der Bundesagen bleiben zu wollen (Worbs und Bund 2016). „Unter den in tur für Arbeit zu dem Ergebnis, dass unter den Personen aus Deutschland lebenden Flüchtlingen gibt es viele ausbil- besonders von Krieg, Bürgerkrieg und politischer Verfol dungsfähige junge Menschen, die über ein hohes Maß an gung betroffenen Ländern 22 Prozent keinen Hauptschulab Motivation, Zielstrebigkeit und Einsatzbereitschaft verfü- schluss, 25 Prozent einen Haupt- oder Realschulabschluss gen – Eigenschaften, die Menschen unter Beweis stellen und 20 Prozent die Fachhochschul- oder Hochschulreife (müssen), wenn sie trotz unwägbarer Risiken das eigene haben. Die große Mehrheit von 71 Prozent kann keinen Land verlassen, um für ihre Zukunft zu sorgen.“ (Charta der Berufsabschluss vorweisen, nur jeweils acht Prozent verfü- Vielfalt 2015: 11) gen über mittlere Berufsabschlüsse bzw. akademische Abschlüsse (IAB 2015: 5).
15 5. Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung für geflüchtete Menschen: Gesetzliche Rahmenbedingungen 5.1 A ufenthaltsstatus, Beschäftigung, 5.1.1.1 Dürfen anerkannte Asylbewerber mit Aufent Ausbildung haltstitel eine Beschäftigung oder eine Ausbildung beginnen? Der Aufenthaltsstatus von potenziellen Arbeiternehmern/- innen und Auszubildenden ist ein wichtiger zu beachtender Für sie gilt ein uneingeschränkter und zustimmungsfreier Punkt. Von ihm hängt ab, wann ein/-e Geflüchtete/-r eine Arbeitsmarktzugang wie für deutsche Arbeitssuchende Arbeit oder eine Ausbildung aufnehmen darf und ob die oder EU-Bürger. Sie dürfen jede Art von Beschäftigung an- Ausländerbehörde erst zustimmen muss. nehmen und/oder eine Ausbildung beginnen. Zuständig für die Arbeitsplatzvermittlung ist das Jobcenter. Geflüchtete Menschen können nach ihrem Aufenthalts status in drei Gruppen unterteilt werden: 5.1.2 Asylbewerber/-innen 1. Anerkannte Asylbewerber/-innen mit Aufenthaltstitel nach § 25 Aufenthaltsgesetz, darunter fallen Asylbe Asylbewerber/-innen sind Personen, die einen Antrag auf rechtigte nach Art. 16 a GG, und anerkannte Flüchtlinge Asyl gestellt haben, deren Verfahren aber noch nicht abge- nach der Genfer Flüchtlingskonvention und Personen, schlossen ist und die eine Aufenthaltsgestattung haben. denen subsidiärer Schutz zuerkannt wurde Diese berechtigt, bis zum Ende des Asylverfahrens in 2. Asylbewerber/-innen mit Aufenthaltsgestattung Deutschland zu leben und unter bestimmten Bedingungen 3. Personen mit einer sogenannten Duldung (Bescheini zu arbeiten. gung über die Aussetzung der Abschiebung), d. h. Perso nen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, bei denen die 5.1.2.1 D ürfen Asylbewerber/-innen eine Beschäftigung Vollstreckung der Ausreisepflicht aber ausgesetzt ist aufnehmen? Zuständig für die Entscheidung über das Aufenthaltsrecht Die Aufnahme einer Beschäftigung setzt die Genehmigung ist die Ausländerbehörde, die es in jedem Landkreis und in der zuständigen Ausländerbehörde voraus. Während der jeder kreisfreien Stadt gibt. Allerdings ist der Aufenthalt von ersten drei Monate ab Äußerung des Asylgesuchs gilt ein Personen, die in Deutschland um Asyl nachsuchen, wäh- Arbeitsverbot für Asylbewerber/-innen. Ab dem vierten rend der Dauer des Asylverfahrens bereits kraft Gesetzes ge- Monat haben sie einen nachrangigen Zugang zum Arbeits stattet. markt und nur mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, d. h. es findet eine Vorrangprüfung statt, sofern diese Ihre zuständige Behörde finden Sie über die Schnellsuche nicht bei Hochqualifizierten und Fachkräften in Engpass des BAMF: http://webgis.bamf.de/BAMF/control berufen sowie nach 15-monatigem gestatteten Aufenthalt oder nach dem Integrationsgesetz von August 2016 zeitlich befristet entfällt. 5.1.1 A nerkannte Asylbewerber/-innen mit Aufenthaltstitel Mit dem im August 2016 vom Bundestag beschlossenen Integrationsgesetz wurde der Zugang zum Arbeitsmarkt er- Anerkannte Asylbewerber mit Aufenthaltsgenehmigung leichtert. Durch eine Änderung der Beschäftigungsverord sind Personen, deren Asylverfahren abgeschlossen ist und nung wird bei Asylbewerbern und Geduldeten für drei Jahre über deren Asylantrag positiv entschieden wurde. Sie haben auf eine Vorrangprüfung verzichtet, wenn die Arbeit im eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, die Bezirk einer Arbeitsagentur mit für das Bundesland unter- zeitlich befristet ist. Nach drei Jahren kann sich eine unbe- durchschnittlicher Arbeitslosenquote aufgenommen wer- fristete Niederlassungserlaubnis anschließen. den soll. Mit dem Aussetzen der Vorrangprüfung wird grundsätzlich auch die Tätigkeit in Leiharbeit bereits nach dreimonatigem Aufenthalt ermöglicht.
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