Ausbildungsbausteine aus dem Ausbildungsberuf Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice für das Pilotprojekt "3. Weg in der Berufsausbildung ...
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Ausbildungsbausteine aus dem Ausbildungsberuf Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice für das Pilotprojekt „3. Weg in der Berufsausbildung in NRW“ des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen Stand 01.12.2007 1
Impressum Die Erstellung dieser Unterlage erfolgte im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen durch die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen mit finanziellen Mitteln des Landes Nordrhein- Westfalen und des Europäischen Sozialfonds. Die Verantwortung für den Inhalt der Veröffentlichung liegt bei den Autoren. Die fachliche Qualität der Ausbildungsbausteine wurde durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) geprüft und bestätigt. © Copyright 2006 by Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen Alle Rechte vorbehalten Es ist gestattet, dieses Werk in der vorliegenden Form zu vervielfältigen und für die Durchführung von Maßnahmen zu verwenden. Die Veränderung der Unterlage oder die Verwendung und Verarbeitung von Teilen der Unterlage erfordert die vorherige Zustimmung der Herausgeber. Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen Sentmaringer Weg 61 48151 Münster 2
Vorwort Das Vorhaben „3. Weg in der Berufsausbildung in NRW“ des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat zum Ziel, den ausbildungs- und arbeitswilligen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die aufgrund ihrer persönlichen und schulischen Voraussetzungen trotz der vorhandenen Fördermaßnahmen im Rahmen der bestehenden Regelausbildungssysteme keine anerkannte berufliche Qualifizierung/ Ausbildung mit den dazu gehörigen Abschlüssen erwerben konnten, berufliche Handlungsfähigkeit/ Beschäftigungsfähigkeit durch Erwerb anerkannter Kompetenzen und Qualifikationen in Verbindung mit betrieblicher Erfahrung bis hin zum vollwertigen Berufsabschluss zu vermitteln. Die Strukturierung der dazu bereitgestellten Maßnahmen erfolgt durch Ausbildungsbausteine, die durch die folgenden Merkmale gekennzeichnet sind: Ausbildungsbausteine - sind tätigkeitsorientiert, d. h. ihr Zuschnitt erfolgt gemäß praxisbezogenen Kerntätigkeiten, - sind in sich abgeschlossen, - beschreiben Qualifizierungsergebnisse (outcome) auf dem Niveau der beruflichen Handlungskompetenz der jeweiligen Ausbildungsordnung, - werden auf der Grundlage der jeweiligen nach BBiG und HWO erstellten Ausbildungsordnung entwickelt und haben einen klaren und verbindlichen Bezug zum jeweiligen Ausbildungsrahmenplan, - haben einen klaren und verbindlichen Bezug zum Rahmenlehrplan und - schließen mit einer Leistungsfeststellung/ einem Kompetenznachweis durch den Träger ab. Bei der Erstellung wurden Eckwerte, die vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und von den Kammern in Nordrhein-Westfalen für die Entwicklung empfohlen wurden, berücksichtigt. Die Erstellung und Abstimmung erfolgte durch die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen zusammen mit einer Expertengruppe aus Schule und Wirtschaft. Die fachliche Qualität der Ausbildungsbausteine wurde durch das BIBB geprüft und bestätigt. Wir danken allen Beteiligten für die engagierte und kompetente Mitarbeit. 3
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW Ausbildungsbaustein 1 3. Weg in der Berufsausbildung in NRW Ausbildungsbaustein 1 Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice Qualifizierungsbild 1. Zugrunde liegender Ausbildungsberuf Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice vom 25. Januar 2006 2. Qualifizierungsziele in der Praxis/Theorie Die Auszubildenden machen sich mit ihrem beruflichen Umfeld vertraut. Sie finden ihre Stellung und Funktion innerhalb der Arbeitsabläufe. Sie lernen ihre Tätigkeit innerhalb des Betriebes und der Gesellschaft verantwortungsvoll auszuüben. Die Auszubildende/ der Auszubildende • kennt den Aufbau und die Organisation des Ausbildungsbetriebes und kann Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz in einen praxisrelevanten Zusammenhang bringe, • ist kundenorientiert und kann technische sowie betriebliche Kommunikationsmittel sinnvoll einsetzen, • kann Arbeitsabläufe planen und vorbereiten sowie Werkstoffe unterscheiden und nach ihrem Einsatzzweck auswählen. 3. Dauer der Vermittlung 16 Wochen, davon 6 Wochen betriebliches Praktikum 4. Stellung in der Gesamtausbildung 1. Ausbildungsjahr 4.1 Zuordnung zu Lerngebieten und Lernabschnitten des Rahmenlehrplans Rahmenlehrplan verschiedener Bundesländer orientiert am Lehrplan Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.01.2006) Lernfelder Lernabschnitt Stunden im Baustein Lernfeld 1 • Dienstleistung, Branche, Service: 5 Priorität der Kundenorientierung, Einordnung, des Berufs in einen gesellschaftlichen Zusammenhang • Corporate Identity: 5 Erfassen der Struktur und der Außenwirkung 4
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW Ausbildungsbaustein 1 (Image) des Unternehmens in dem die Auszubildenden arbeiten • Außendienst: 5 Freiheiten und Verpflichtet sein in einer Außendiensttätigkeit. Verantwortlicher Umgang mit Kunden, sich selbst, Ressourcen • Präsentationstechniken: 5 Für die Inhalte dieses Bausteins sind adäquate Präsentationstechniken zu erarbeiten Lernfeld2 • Softwareanwendungen 15 (Textverarbeitung): Für Präsentationen und Dokumentationen Umgang mit Textverarbeitungssoftware (z. B. Word) • Datenpflege und Datensicherung: 5 Umgang und Dokumentation (Papier) und Daten (EDV) • Aktennotizen: 5 Sinnvolle Gestaltung von Dokumentationen als Notizen und Skizzen als Merkhilfe Lernfeld 4 • Arbeitssicherheit, Umgang mit 10 Werkstoffen: Vorschriften parallel zum Umgang mit Werkzeugen, Geräten, Einrichtungen und Stoffen Lernfeld 5 • Anwendungsbezogene Holzarten und 10 Holzeigenschaften: Der Werkstoff Holz mit seinen Eigenschaften und Besonderheiten • Arbeitstechniken I: Sägen , Hobeln, 15 Bohren, Fräsen, Schleifen, Polieren: Arbeiten mit Holz im Rahmen der beruflichen Aufgabenstellungen • Freihandskizzen: 10 Lesen und Erstellen bildhafter Dokumentationen: Zeichnungen und Skizzen • Längen, Flächen: 5 Grundlegende geometrische Berechnungen 4.2. Voraussetzungen im Ausbildungsbaustein 1 keine 5
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW Ausbildungsbaustein 1 5. Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse (Qualifikationen) 5.1 Vorbereitende und begleitende Arbeiten 5.1.1 Berufsbildung, • Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Arbeits- und Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären Tarifrecht • gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem (§ 6 Nr. 1 a - e) Ausbildungsvertrag nennen • Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen • wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen • wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifvertrag nennen 5.1.2 Aufbau und • Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes Organisation des erläutern Ausbildungs- • Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie betriebes Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung (§ 6 Nr. 2 a – d) erklären • Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen • Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebs- verfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben 5.1.3 Sicherheit und • Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Gesundheitsschutz Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer bei der Arbeit Vermeidung ergreifen (§ 6 Nr. 3 a – d) • berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs- vorschriften anwenden • Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten • Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen 5.1.4 Umweltschutz Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im (§ 6 Nr. 4 a – d) beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere: • mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären • für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden • Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umwelt- schonenden Energie- und Materialverwendung nutzen • Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen 6
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW Ausbildungsbaustein 1 5.2 Grundlegende Arbeiten 5.2.1 Kunden- • Durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und orientierung zum wirtschaftlichen Betriebserfolg beitragen; (§ 6 Nr. 5 b) insbesondere im Außendienst 5.2.2 Planen und • Arbeitsaufträge erfassen Vorbereiten von • Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung sicherheits- Arbeitsabläufen, technischer Gesichtspunkte planen, Arbeitsmittel Arbeiten im Team festlegen und Arbeitsvorgaben berücksichtigen (§ 6 Nr. 6 a - c) • Messungen durchführen 5.2.3 Umgang mit • Informationen beschaffen, auswerten Informations- und • Datensysteme nutzen Kommunikations- systemen (§ 6 Nr. 7 a & c) 5.2.4 Bearbeiten von • Werkstoffe, insbesondere Holz- und Holzwerkstoffe, Küchen- und nach Verwendungszweck unterscheiden und Möbelteilen auswählen (§ 6 Nr. 9 a) 5.2.5 Montieren, Auf- • Lieferungen, insbesondere auf Vollständigkeit und und Abbauen Mängel, prüfen von Küchen- • Küchen- und Möbelteile vor Beschädigungen und Möbelteilen schützen (§ 6 Nr10 a & d) 5.2.6 Verpacken, • ergonomische Hebe- und Tragetechniken anwenden Lagern und • Einsatzmöglichkeiten von Transportmitteln und Transportieren Transporthilfsmitteln beurteilen (§ 6 Nr. 13 a – c) • Möbel, Küchen und Geräte oder Umzugsgut mit Transportmitteln und Transporthilfsmitteln transportieren, dabei ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen 5.3 Komplexe Arbeiten 5.3.1 Praktikum Im Praktikum wenden die Teilnehmer die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse an und lernen diese im betrieblichen Handeln umzusetzen. Dauer des Praktikums: 6 Wochen 7
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW Ausbildungsbaustein 1 6. Zuordnung zu den Lernfeldern des Rahmenlehrplans 6.1 Berufsbezogene Vorbemerkungen Arbeitssicherheit und Umweltschutz stellen zentrale Schwerpunkte der gesamten Berufsausbildung dar. Insbesondere sind zu beachten • Grundsätze und Maßnahmen der Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes • humane und ergonomische Arbeitsplatzgestaltung • Rückführung von wiederverwertbaren Stoffen • sachgerechte Entsorgung von Abfallstoffen • Vermeidung von Umweltbelastungen 6.2 Lernfeld 1: Den Ausbildungsbetrieb präsentieren 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 20 von 20 Stunden Zielformulierung • Priorität der Kundenorientierung, Einordnung, des Berufs in einen gesellschaftlichen Zusammenhang • Erfassen der Struktur und der Außenwirkung (Image) des Unternehmens in dem die Auszubildenden arbeiten • Freiheiten und Verpflichtet sein in einer Außendiensttätigkeit. Verantwortlicher Umgang mit Kunden, sich selbst, Ressourcen • Für die Inhalte dieses Bausteins sind adäquate Präsentationstechniken zu erarbeiten Inhalte • Dienstleistung, Branche, Service • Corporate Identity • Außendienst • Präsentationstechniken 6.3 Lernfeld 2: Einen Arbeitsauftrag im Möbel-, Küchen- und Umzugsservice erfassen und planen 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 25 von 80 Stunden 8
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW Ausbildungsbaustein 1 Zielformulierung • Für Präsentationen und Dokumentationen Umgang mit Textverarbeitungssoftware (z. B. Word) • Umgang und Dokumentation (Papier) und Daten (EDV) • Sinnvolle Gestaltung von Dokumentationen als Notizen und Skizzen als Merkhilfe Inhalte • Softwareanwendungen (Textverarbeitung) • Datenpflege und Datensicherung • Aktennotizen 6.4 Lernfeld 4: Möbel, Küchen, Geräte oder Umzugsgut verpacken, lagern und transportieren 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert 10 von 60 Stunden Zielformulierung • Vorschriften parallel zum Umgang mit Werkzeugen, Geräten, Einrichtungen und Stoffen Inhalte • Arbeitsicherheit, Umgang mit Werkstoffen, Abfällen 6.5 Lernfeld 5: Möbel- und Küchenteile aus Vollholz bearbeiten 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 von 80 Stunden Zielformulierung • Der Werkstoff Holz mit seinen Eigenschaften und Besonderheiten • Arbeiten mit Holz im Rahmen der beruflichen Aufgabenstellungen • Lesen und Erstellen bildhafter Dokumentationen: Zeichnungen und Skizzen • Grundlegende geometrische Berechnungen Inhalte • Anwendungsbezogene Holzarten und Holzeigenschaften • Arbeitstechniken: Sägen, Hobeln, Bohren, Fräsen, Schleifen, Polieren • Freihandskizzen • Längen, Flächen 9
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW Ausbildungsbaustein 2 3. Weg in der Berufsausbildung in NRW Ausbildungsbaustein 2 Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice Qualifizierungsbild 1. Zugrunde liegender Ausbildungsberuf Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice vom 25. Januar 2006 2. Qualifizierungsziele in der Praxis/Theorie Die Auszubildenden strukturieren und dokumentieren ihre beruflichen Tätigkeiten. Sie handeln zunehmend fachlich orientiert und suchen nach Lösungsmöglichkeiten für auftretende Probleme. Die Auszubildende/ der Auszubildende • kann Küchen- und Möbelteile manuell und maschinell bearbeiten, • kann Küchen- und Möbelteile montieren und die notwendigen Befestigungs- und Verbindungsmittel auswählen, • kann Verpackungsmaterialien sach- und situationsgerecht auswählen, • berücksichtigt bei seinen Arbeiten wirtschaftliche Aspekte und ist kundenorientiert. 3. Dauer der Vermittlung 16 Wochen, davon 6 Wochen betriebliches Praktikum 4. Stellung in der Gesamtausbildung 1. Ausbildungsjahr 4.1 Zuordnung zu Lerngebieten und Lernabschnitten des Rahmenlehrplans Rahmenlehrplan verschiedener Bundesländer, orientiert am Lehrplan Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.01.2006) Lernfelder Lernabschnitt Stunden im Baustein Lernfeld 2 • Softwareanwendung 15 (Tabellenkalkulation): Für Präsentation und Dokumentation Umgang mit Tabellenkalkulationssoftware (z. B. Excel) • Gesprächsführung: 10 Sachlicher, problemlösender Umgang mit Kunden und Mitarbeitern • Material- und Lohnkosten: 5 Einstieg in die Kostenrechnung mit einfachen 10
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW Ausbildungsbaustein 2 Beispielen • Einfache Kostenrechnungen I: 5 Ermittlung von Kosten für einen überschaubaren Einzelauftrag Lernfeld 3 • Warenbegleitpapiere I: 5 Verantwortungsvoller Umgang mit beruflichen Dokumenten • Warenrückführung I: 5 Abläufe für Retouren und Reklamationen aufnehmen und diese dokumentieren Lernfeld 4 • Arbeitsicherheit, Umgang mit 10 Werkstoffen, Abfällen: Vorschriften parallel zum Umgang mit Werkzeugen, Geräten, Einrichtungen und Stoffen Lernfeld 5 • Bemaßung nach DIN: 5 Lesen von Zeichnungen, Erstellen von eigenen Skizzen • Volumen, Gewicht und Materialkosten: 10 Berechnungen überschlägig und exakt zu Volumen, Dichte, Gewicht und Materialkosten • Arbeitstechniken II: Sägen, Hobeln, 15 Bohren, Fräsen, Schleifen, Polieren: Arbeiten mit Holz in der beruflichen Aufgabenstellungen • Unfallverhütungsvorschriften, Regeln 5 für elektrische Anlagen: Erkennen von Unfallgefahren mit Elektrowerkzeugen, Beachtung der Vorschriften 5 • Prüf- und Messgeräte: Aufbau, Prinzip und Umgang mit Prüf- und Messgeräten 4.2. Voraussetzungen im Ausbildungsbaustein 2 Teilnahme am Ausbildungsbaustein 1 11
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW Ausbildungsbaustein 2 5. Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse (Qualifikationen) 5.1 Vorbereitende und begleitende Arbeiten 5.1.1 Berufsbildung, • Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Arbeits- und Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären Tarifrecht • gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem (§ 6 Nr. 1 a - e) Ausbildungsvertrag nennen • Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen • wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen • wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifvertrag nennen 5.1.2 Aufbau und • Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes Organisation des erläutern Ausbildungs- • Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie betriebes Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung (§ 6 Nr. 2 a - d) erklären • Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen • Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebs- verfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben 5.1.3 Sicherheit und • Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Gesundheitsschutz Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer bei der Arbeit Vermeidung ergreifen (§ 6 Nr. 3 a – d) • berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden • Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten • Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen 5.1.4 Umweltschutz Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im (§ 6 Nr. 4 a - d) beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere: • mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären • für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden • Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen • Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen 12
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW Ausbildungsbaustein 2 5.2 Grundlegende Arbeiten 5.2.1 Kunden- • Anfragen und Aufträge entgegennehmen und orientierung weiterleiten (§ 6 Nr. 5 a & b) • Durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum wirtschaftlichen Betriebserfolg, insbesondere im Außendienst beitragen 5.2.2 Planen und • Arbeitsaufträge erfassen und Vorgaben auf Vorbereiten von Umsetzbarkeit prüfen Arbeitsabläufen, • Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ergonomischer, Arbeiten im Team ökologischer, wirtschaftlicher und (§ 6 Nr. 6 a – f) sicherheitstechnischer Gesichtspunkte planen, Arbeitsmittel festlegen und Auftragsvorgaben berücksichtigen • Messungen durchführen und dokumentieren, Ergebnisse berücksichtigen • Arbeitsplatz einrichten, sichern, unterhalten und räumen, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen • Energieversorgung sicherstellen • Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen 5.2.3 Umgang mit • Informationen beschaffen, auswerten und Informations- und dokumentieren Kommunikationssy • Datensysteme nutzen stemen (§ 6 Nr. 7 a & c) 5.2.4 Kontrollieren und • Waren oder Umzugsgut unterscheiden Sichern von • Warenbestände und Warenzustand prüfen, Warenbeständen Fehlbestände ergänzen, Waren rückführen (§ 6 Nr. 8 a - c) • Maßnahmen zur Werterhaltung von Waren und Umzugsgut durchführen 5.3 Komplexe Arbeiten 5.3.1 Bearbeiten von • Werkstoffe, insbesondere Holz, Holzwerk- und Küchen- und Kunststoffe, nach Verwendungszweck unterscheiden Möbelteilen und auswählen (§ 6 Nr. 9 a –d) • Handwerkzeuge auswählen, handhaben und in Stand halten • Maschinen einrichten, unter Verwendung von Schutzeinrichtungen bedienen und warten • Teile manuell und maschinell bearbeiten, insbesondere sägen, hobeln, bohren, fräsen und schleifen 13
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW Ausbildungsbaustein 2 5.3.2 Montieren, Auf- • Lieferungen, insbesondere auf Vollständigkeit und und Abbauen von Mängel, prüfen Küchen- und • Verbindungs- und Befestigungsmittel nach Möbelteilen Verwendungszweck und baulichen Gegebenheiten (§ 6 Nr. 10 a – e) auswählen und einsetzen • Beschläge montieren und auf Funktion prüfen • Küchen- und Möbelteile vor Beschädigung schützen • Abfallstoffe trennen und lagern, Entsorgung veranlassen 5.3.4 Verpacken, • ergonomische Hebe- und Tragetechniken anwenden Lagern und • Einsatzmöglichkeiten von Transportmitteln und Transportieren Transporthilfsmitteln beurteilen (§ 6 Nr. 13 a – d) • Möbel, Küchen und Geräte oder Umzugsgut mit Transportmitteln und Transporthilfsmitteln transportieren, dabei ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen • Verpackungsmaterialien nach Verwendungszweck unterscheiden und auswählen 5.3.5 Praktikum Im Praktikum wenden die Teilnehmer die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse an und lernen diese im betrieblichen Handeln umzusetzen. Dauer des Praktikums: 6 Wochen 6. Zuordnung zu den Lernfeldern des Rahmenlehrplans 6.1 Berufsbezogene Vorbemerkungen Arbeitssicherheit und Umweltschutz stellen zentrale Schwerpunkte der gesamten Berufsausbildung dar. Insbesondere sind zu beachten • Grundsätze und Maßnahmen der Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes • humane und ergonomische Arbeitsplatzgestaltung • Rückführung von wiederverwertbaren Stoffen • sachgerechte Entsorgung von Abfallstoffen • Vermeidung von Umweltbelastungen 6.2 Lernfeld 2: Einen Arbeitsauftrag im Möbel-, Küchen- und Umzugsservice erfassen und planen 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 35 von 80 Stunden 14
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW Ausbildungsbaustein 2 Zielformulierung • Für Präsentation und Dokumentation Umgang mit Tabellenkalkulationssoftware (z.B. Excel) • Sachlicher, problemlösender Umgang mit Kunden und Mitarbeitern • Einstieg in die Kostenrechnung mit einfachen Beispielen • Ermittlung von Kosten für einen überschaubaren Einzelauftrag Inhalte • Softwareanwendungen (Tabellenkalkulation) • Gesprächsführung • Material- und Lohnkosten • Einfache Kostenrechnung 6.3 Lernfeld 3: Warenbestände sichern und Umzugsgut kontrollieren 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 10 von 40 Stunden Zielformulierung • Verantwortungsvoller Umgang mit beruflichen Dokumenten • Abläufe für Retouren und Reklamationen aufnehmen und diese dokumentieren Inhalte • Warenbegleitpapiere • Warenrückführung 6.4 Lernfeld 4: Möbel, Küchen, Geräte oder Umzugsgut verpacken, lagern und transportieren 1.Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 10 von 60 Stunden Zielformulierung • Vorschriften parallel zum Umgang mit Werkzeugen, Geräten, Einrichtungen und Stoffen Inhalte • Arbeitssicherheit, Umgang mit Werkstoffen, Abfällen 6.5 Lernfeld 5: Möbel- und Küchenteile aus Vollholz bearbeiten 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 von 80 Stunden 15
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW Ausbildungsbaustein 2 Zielformulierung • Lesen von Zeichnungen, Erstellen von eigenen Skizzen • Berechnungen überschlägig und exakt zu Volumen, Dichte, Gewicht und Materialkosten • Arbeiten mit Holz in der beruflichen Aufgabenstellungen • Erkennen von Unfallgefahren mit Elektrowerkzeugen, Beachtung der Vorschriften • Aufbau, Prinzip und Umgang mit Prüf- und Messgeräten Inhalte • Bemaßung nach DIN • Volumen, Gewicht und Materialkosten • Arbeitstechniken: Sägen, Hobeln, Bohren, Fräsen, Schleifen, Hobeln • Unfallverhütungsvorschriften, Regeln für elektrische Anlagen • Prüf- und Messgeräte 16
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW Ausbildungsbaustein 3 3. Weg in der Berufsausbildung in NRW Ausbildungsbaustein 3 Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice Qualifizierungsbild 1. Zugrunde liegender Ausbildungsberuf Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice vom 25. Januar 2006 2. Qualifizierungsziel in der Praxis/Theorie Die Auszubildenden erfassen einen einfachen betrieblichen Auftrag insgesamt mit allen einzelnen Teilaspekten. Sie sind in der Lage diesen Auftrag nach den geltenden Vorschriften abzuwickeln. Sie beginnen eigene Ideen einzubringen, die Abläufe zu verbessern. Die Auszubildende/ der Auszubildende • Gespräche situationsgerecht führen und Sachverhalte unter Anwendung der Fachsprache darstellen, • kann Küchen- und Möbelteile maschinell bearbeiten, • kann Transport- und Transporthilfsmittel warten, • Möbel, Küchen und Umzugsgut oder Geräte kommissionieren. 3. Dauer der Vermittlung 16 Wochen, davon 6 Wochen betriebliches Praktikum 4. Stellung in der Gesamtausbildung 1. Ausbildungsjahr 4.1 Zuordnung zu Lerngebieten und Lernabschnitten des Rahmenlehrplans Rahmenlehrplan verschiedener Bundesländer orientiert am Lehrplan Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.01.2006) Lernfelder Lernabschnitt Stunden im Baustein Lernfeld 2 • Softwareanwendung 10 (Präsentationssoftware): Für Präsentation und Dokumentation Umgang mit Präsentationssoftware (z. B. Power Point) • Einfache Kostenrechnung II: 10 Ermittlung von Kosten für einen komplexen 17
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW Ausbildungsbaustein 3 Einzelauftrag Lernfeld 3 • Kommunikation mit Lieferanten: 5 Interessen des Unternehmens Wahren, fachliche und persönliche Kompetenz entwickeln 10 • Qualitätsregelkreis: Modelle der kontinuierlichen Qualitätsverbesserung, Installation von QM 5 Algorithmen • Sicherheitskennzeichen: Bedeutung von Zertifikaten und Qualitäts- und 10 Sicherheitsnachweisen für Waren • Warenbegleitpapiere, -rückführung II: Verantwortungsvoller Umgang mit beruflichen Dokumenten, Kenntnis der relevanten Abläufe Lernfeld 4 • Arbeitssicherheit, Umgang mit 10 Werkstoffen: Vorschriften parallel zum Umgang mit Werkzeugen, Geräten, Einrichtungen und Stoffen • Transportvorschriften gesetzlicher 5 Vorgaben: Vorschriften speziell zum Transport von Waren auf dem LKW • Verordnungen und Gesetze zum 5 Umgang mit Gefahrenstoffen: Vorschriften bezüglich verwendeter Gefahrenstoffe Kennzeichnung, Umgang und Entsorgung • Kommissionieren: 10 Zusammentragen gemäß einer Kundenbestellung oder eines sonstigen Auftrages 10 • Transportgleichgewicht, Transportvolumen: Berechnung auf Grund der Kommissionierung für die Umsetzung des Transportauftrages 4.2. Voraussetzungen im Ausbildungsbaustein 3 Teilnahme am Ausbildungsbaustein 2 18
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW Ausbildungsbaustein 3 5. Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse (Qualifikationen) 5.1 Vorbereitende und begleitende Arbeiten 5.1.1 Berufsbildung, • Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Arbeits- und Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären Tarifrecht • gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem (§ 6 Nr. 1 a – e) Ausbildungsvertrag nennen • Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen • wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen • wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifvertrag nennen 5.1.2 Aufbau und • Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes Organisation des erläutern Ausbildungs- • Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie betriebes Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung (§ 6 Nr. 2 a – d) erklären • Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen • Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebs- verfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben 5.1.3 Sicherheit und • Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeits- Gesundheitsschutz platz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung bei der Arbeit ergreifen (§ 6 Nr. 3 a – d) • berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs- vorschriften anwenden • Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten • Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen 5.1.4 Umweltschutz Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im (§ 6 Nr. 4 a – d) beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere • mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungs- betrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären • für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden • Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschon- enden Energie- und Materialverwendung nutzen • Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen 19
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW Ausbildungsbaustein 3 5.2 Grundlegende Arbeiten 5.2.1 Kunden- • Anfragen und Aufträge entgegennehmen und orientierung weiterleiten (§ 6 Nr. 5 a) 5.2.2 Planen und • Arbeitsaufträge erfassen und Vorgaben auf Vorbereiten von Umsetzbarkeit überprüfen Arbeitsabläufen, • Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ergonomischer, Arbeiten im Team ökologischer, wirtschaftlicher und (§ 6 Nr. 6 a – f) sicherheitstechnischer Gesichtspunkte planen, Arbeitsmittel festlegen und Auftragsvorgaben berücksichtigen • Messungen durchführen und dokumentieren, Ergebnisse berücksichtigen • Arbeitsplatz einrichten, sichern, unterhalten und räumen, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen • Energieversorgung sicherstellen • Gespräche situationsgerechte führen, Sachverhalte darstellen 5.2.3 Umgang mit • Informationen beschaffen, auswerten und Informations- und dokumentieren Kommunikations- • Datensysteme nutzen systemen (§ 6 Nr. 7 a & c) 5.3 Komplexe Arbeiten 5.3.1 Kontrollieren und • Waren oder Umzugsgut unterscheiden Sichern von • Warenbestände und Warenzustand prüfen, Warenbeständen Fehlbestände ergänzen, Waren rückführen (§ 6 Nr. 8 a - c) • Maßnahmen zur Werterhaltung von Waren oder Um- zugsgut durchführen 5.3.2 Bearbeiten von • Werkstoffe, insbesondere Holz, Holzwerk- und Küchen- und Kunststoffe, nach Verwendungszweck unterscheiden Möbelteilen und auswählen (§ 6 Nr. 9 a - d) • Handwerkzeuge auswählen, handhaben und in Stand halten • Maschinen einrichten, unter Verwendung von Schutz- einrichtungen bedienen und warten • Teile manuell und maschinell bearbeiten, insbesonde- re sägen, hobeln, bohren, fräsen und schleifen 20
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW Ausbildungsbaustein 3 5.3.3 Montieren, Auf- • Lieferungen, insbesondere auf Vollständigkeit und und Abbauen von Mängel prüfen Küchen- und • Verbindungs- und Befestigungsmittel nach Verwen- Möbelteilen dungszweck und baulichen Gegebenheiten auswäh- (§ 6 Nr. 10 a – e) len und einsetzen • Beschläge montieren und auf Funktion prüfen • Küchen- und Möbelteile vor Beschädigung schützen • Abfallstoffe trennen und lagern, Entsorgung veranlassen 5.3.4 Verpacken, • ergonomische Hebe- und Tragetechniken Lagern und anwenden Transportieren • Einsatzmöglichkeiten von Transportmitteln und (§ 6 Nr. 13 a - e) Transporthilfsmitteln beurteilen • Möbel, Küchen und Geräte oder Umzugsgut mit Transportmitteln und Transporthilfsmitteln transportieren, dabei ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen • Verpackungsmaterialien nach Verwendungszweck unterscheiden und auswählen • Möbel, Küchen und Geräte oder Umzugsgut kommissionieren, verpacken und lagern 5.3.5 Praktikum Im Praktikum wenden die Teilnehmer die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse an und lernen diese im betrieblichen Handeln umzusetzen. Dauer des Praktikums: 6 Wochen 6. Zuordnung zu den Lernfeldern des Rahmenlehrplans 6.1 Berufsbezogene Vorbemerkungen Arbeitssicherheit und Umweltschutz stellen zentrale Schwerpunkte der gesamten Berufsausbildung dar. Insbesondere sind zu beachten • Grundsätze und Maßnahmen der Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes • humane und ergonomische Arbeitsplatzgestaltung • Rückführung von wiederverwertbaren Stoffen • sachgerechte Entsorgung von Abfallstoffen • Vermeidung von Umweltbelastungen 6.2 Lernfeld 2: Einen Arbeitsauftrag im Möbel-, Küchen- und Umzugsservice erfassen und planen 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 20 von 80 Stunden 21
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW Ausbildungsbaustein 3 Zielformulierung • Für Präsentation und Dokumentation Umgang mit Präsentationssoftware (z. B. Power Point) • Ermittlung von Kosten für einen komplexen Einzelauftrag Inhalte • Softwareanwendung (Präsentationstechnik) • Einfache Kostenrechnung 6.3 Lernfeld 3: Warenbestände sichern und Umzugsgut kontrollieren 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 30 von 40 Stunden Zielformulierung • Interessen des Unternehmens Wahren, fachliche und persönliche Kompetenz entwickeln • Modelle der kontinuierlichen Qualitätsverbesserung, Installation von QM Algorithmen • Bedeutung von Zertifikaten und Qualitäts- und Sicherheitsnachweisen für Waren • Verantwortungsvoller Umgang mit beruflichen Dokumenten, Kenntnis der relevanten Abläufe Inhalte • Kommunikation mit Lieferanten • Qualitätsregelkreis • Sicherheitskennzeichen • Warenbegleitpapiere, -rückführung 6.4 Lernfeld 4: Möbel, Küchen, Geräte oder Umzugsgut verpacken, lagern und transportieren 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 von 60 Stunden Zielformulierung • Vorschriften parallel zum Umgang mit Werkzeugen, Geräten, Einrichtungen und Stoffen • Vorschriften speziell zum Transport von Waren auf dem LKW • Vorschriften bezüglich verwendeter Gefahrenstoffe Kennzeichnung, Umgang und Entsorgung • Zusammentragen gemäß einer Kundenbestellung oder eines sonstigen Auftrages • Berechnung auf Grund der Kommissionierung für die Umsetzung des Transportauftrages 22
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW Ausbildungsbaustein 3 Inhalte • Arbeitssicherheit, Umgang mit Werkstoffen, Abfällen • Transportvorschriften gesetzlicher Vorgaben • Verordnungen und Gesetze zum Umgang mit Gefahrenstoffen • Kommissionieren • Transportgewicht, Transportvolumen 23
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW Ausbildungsbaustein 4 3. Weg in der Berufsausbildung in NRW Ausbildungsbaustein 4 Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice Qualifizierungsbild 1. Zugrunde liegender Ausbildungsberuf Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice vom 25. Januar 2006 2. Qualifizierungsziel in der Praxis/Theorie Möbel- und Küchenteile aus Holzwerkstoffen, Kunststoffen und Metallen bearbeiten. Die Auszubildenden planen und dokumentieren anwendungsbezogenen Arbeiten und führen sie aus. Die Auszubildende/ der Auszubildende • kann Beschwerden und Reklamationen entgegennehmen, • kann Schäden und Mängel feststellen und dokumentieren, • kann Lieferunterlagen mit Kunden prüfen, • kann Fahrzeuge entladen, • kann Teile manuell und maschinell bearbeiten. 3. Dauer der Vermittlung 18 Wochen, davon 6 Wochen betriebliches Praktikum 4. Stellung in der Gesamtausbildung 2. Ausbildungsjahr 4.1 Zuordnung zu Lerngebieten und Lernabschnitten des Rahmenlehrplans Rahmenlehrplan verschiedener Bundesländer orientiert am Lehrplan Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.01.2006) Lernfelder Lernabschnitt Stunden im Baustein Lernfeld 6 • Arbeitsicherheit, Umgang mit Werkstoffen, 5 Abfällen: Vorschriften parallel zum Umgang mit Werkzeugen, Geräten, Einrichtungen und Stoffen • Anwendungsbezogene Werkstoffe: Arten, 10 Eigenschaften: Ergänzung der Kenntnisse über Holz aus LF5, Kunststoffe, Metalle 24
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW Ausbildungsbaustein 4 • Flächenbearbeitung, Furniertechnik: 5 Neugestaltung und Reparatur von Oberflächen, anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen • Kantenbearbeitung: Techniken, Materialien: 5 Neugestaltung und Reparatur von Kanten, anwendungsbezogene Aufgabenstellungen • Oberflächenveredelung, Korrosionsschutz: 5 Maßnahmen zu Reparatur und Verschönerung der Oberflächen • Prüf- und Messgeräte II: Fortführung aus LF5, Aufbau, Prinzip und 5 Umgang mit Prüf- und Messgeräten • Freihandskizzen: Skizzen in Perspektive und 3-Tafel- Projektion, 5 Grundlagen des technischen Zeichnens • Bemaßung nach DIN: Grundlagen der Bemaßungsregeln beim 5 technischen Zeichen • Längen, Flächen, Volumen, Gewicht und Materialkosten II: 5 Fortführung aus LF5, anwendungsspezifische Berechnungen • Verschnitt, Vorschub, Schnittgeschwindigkeit: 5 Berechnungen zu den Arbeitstechniken von Hand und mit Maschinen Lernfeld 7 • Verbindungen II: Verbindungsmittel, 10 Klebstoffe, Dichtstoffe Fortführung aus LF5, spezielle anwendungsbezogene Arbeiten • Lasten und Kräfte: 15 Berechnungen für Befestigungen aller Art werden überschlägig und im Einzelnen dezidiert durchgeführt Lernfeld 8 • Arbeitstechniken II: Sägen, Bohren, 15 Fräsen, Feilen, Schleifen, Polieren Fortführung aus LF5, spezielle anwendungsbezogene Arbeiten 4.2. Voraussetzungen im Ausbildungsbaustein 4 Teilnahme am Ausbildungsbaustein 3 25
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW Ausbildungsbaustein 4 5. Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse (Qualifikationen) 5.1 Vorbereitende und begleitende Arbeiten 5.1.1 Berufsbildung, • Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Arbeits- und Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären Tarifrecht • gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem (§ 6 Nr. 1 a - e) Ausbildungsvertrag nennen • Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen • wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen • wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifvertrag nennen 5.1.2 Aufbau und • Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes Organisation des erläutern Ausbildungs- • Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie betriebes Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung (§ 6 Nr. 2 a - d) erklären • Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen • Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebs-, verfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben 5.1.3 Sicherheit und • Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Gesundheitsschutz Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer bei der Arbeit Vermeidung ergreifen (§ 6 Nr. 3 a – d) • berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs- vorschriften anwenden • Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten • Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen 5.1.4 Umweltschutz Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im (§ 6 Nr. 4 a - d) beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere • mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären • für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden • Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umwelt- schonenden Energie- und Materialverwendung nutzen • Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen 26
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW Ausbildungsbaustein 4 5.2 Grundlegende Arbeiten 5.2.1 Planen und • Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte Vorbereiten von darstellen Arbeitsabläufen, • Messungen durchführen und dokumentieren, Arbeiten im Team Ergebnisse berücksichtigen (§ 6 Nr. 6 c – f) • Arbeitsplätze einrichten, sichern, unterhalten und räumen, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen • Energieversorgung sicherstellen 5.2.2 Kontrollieren und • Maßnahmen zur Werterhaltung von Waren oder Um- Sichern von zugsgut durchführen Warenbeständen • Waren oder Umzugsgut unterscheiden (§ 6 Nr. 8 a-c) • Warenbestände und Warenzustand prüfen, Fehlbestände ergänzen, Waren rückführen 5.2.3 Bearbeiten von • Werkstoffe, insbesondere Holz, Holzwerk- und Küchen- und Kunststoffe, nach Verwendungszweck unterscheiden Möbelteilen und auswählen (§ 6 Nr. 9 a - d) • Handwerkzeuge auswählen, handhaben und in Stand halten • Maschinen einrichten, unter Verwendung von Schutzeinrichtungen bedienen und warten • Teile manuell und maschinell bearbeiten, insbesondere sägen, hobeln, bohren, fräsen und schleifen 5.2.4 Abholung und • Fahrzeuge entladen Auslieferung • Lieferunterlagen mit Kunden prüfen (§ 6 Nr. 14 d & e) 5.3 Komplexe Arbeiten 5.3.1 Montieren, Auf- • Lieferungen, insbesondere auf Vollständigkeit und und Abbauen von Mängel prüfen Küchen- und • Verbindungs- und Befestigungsmittel nach Möbelteilen Verwendungszweck und baulichen Gegebenheiten (§ 6 Nr. 10 a - e) auswählen und einsetzen • Beschläge montieren und auf Funktion überprüfen • Küchen- und Möbelteile vor Beschädigung schützen • Abfallstoffe trenne und lagern, Entsorgung verlassen 5.3.2 Behandeln von • Beschwerden und Reklamationen entgegennehmen Reklamationen und bei der Bearbeitung mitwirken (§ 6 Nr. 15 a & b) • Schäden und Mängel feststellen und dokumentieren sowie Maßnahmen zu ihrer Behebung ergreifen 27
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW Ausbildungsbaustein 4 5.3.3 Durchführen von • Aufgaben und Ziele von qualitätssichernden qualitäts- Maßnahmen an Hand betrieblicher Beispiele sichernden unterscheiden und zur Verbesserung der Arbeit im Maßnahmen (§ 6 eigenen Arbeitsbereich beitragen Nr. 16 a) 5.3.4 Installieren von • Regeln für Arbeiten an elektrischen Anlagen elektronischen anwenden, Unfallverhütungsvorschriften beachten Einrichtungen und Geräten (§ 6 Nr.11 a) 5.3.5 Verpacken, • Ergonomische Hebe- und Tragetechniken anwenden Lagern und • Einsatzmöglichkeiten von Transportmitteln und Transportieren Transporthilfsmitteln beurteilen (§ 6 Nr.11 a - f) • Möbel, Küchen und Geräte oder Umzugsgut mit Transportmitteln und Transporthilfsmitteln transportieren, dabei ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen • Verpackungsmaterialien nach Verwendungszweck unterscheiden und auswählen • Möbel, Küchen und Geräte oder Umzugsgut kommissionieren, verpacken und lagern • Transportmittel und Transporthilfsmittel warten, Maßnahmen zur Behebung von Mängeln und Störungen ergreifen 5.3.6 Praktikum Im Praktikum wenden die Teilnehmer die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse an und lernen diese im betrieblichen Handeln umzusetzen. Dauer des Praktikums: 6 Wochen 28
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW Ausbildungsbaustein 4 6. Zuordnung zu den Lernfeldern des Rahmenlehrplans 6.1 Berufsbezogene Vorbemerkungen Arbeitssicherheit und Umweltschutz stellen zentrale Schwerpunkte der gesamten Berufsausbildung dar. Insbesondere sind zu beachten • Grundsätze und Maßnahmen der Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes, • humane und ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, • Rückführung von wiederverwertbaren Stoffen, • sachgerechte Entsorgung von Abfallstoffen, • Vermeidung von Umweltbelastungen 6.2 Lernfeld 6: Möbel- und Küchenteile aus Holzwerkstoffen, Kunststoffen und Metallen bearbeiten 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 55 von 80 Stunden Zielformulierung • Vorschriften parallel zum Umgang mit Werkzeugen, Geräten, Einrichtungen und Stoffen • Ergänzung der Kenntnisse über Holz aus LF5, Kunststoffe, Metalle • Neugestaltung und Reparatur von Oberflächen, anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen • Neugestaltung und Reparatur von Kanten, anwendungsbezogene Aufgabenstellungen • Maßnahmen zu Reparatur und Verschönerung der Oberflächen • Fortführung aus LF5, Aufbau, Prinzip und Umgang mit Prüf- und Messgeräten • Skizzen in Perspektive und 3-Tafel- Projektion, Grundlagen des technischen Zeichnens • Grundlagen der Bemaßungsregeln beim technischen Zeichen • Fortführung aus LF5, anwendungsspezifische Berechnungen • Berechnung zu den Arbeitstechniken von Hand und Maschinen Inhalte • Arbeitsicherheit, Umgang mit Werkstoffen, Abfällen • Anwendungsbezogene Werkstoffe: Arten, Eigenschaften • Flächenbearbeitung, Furniertechnik • Kantenbearbeitung: Techniken, Materialien • Oberflächenveredelung, Korrosionsschutz • Prüf- und Messgeräte • Freihandskizzen • Bemaßung nach DIN • Längen, Flächen, Volumen, Gewicht und Materialkosten • Verschnitt, Vorschub, Schnittgeschwindigkeit 29
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW Ausbildungsbaustein 4 6.3 Lernfeld 7: Möbel und Küchen montieren 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 25 von 60 Stunden Zielformulierung • Fortführung aus LF5, spezielle anwendungsbezogene Arbeiten • Berechnungen für Befestigungen aller Art werden überschlägig und im Einzelnen dezidiert durchgeführt Inhalte • Verbindungen: Verbindungsmittel, Klebstoffe, Dichtstoffe • Lasten und Kräfte 6.4 Lernfeld 8: Möbel und Küchen auf- und abbauen 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 15 von 60 Stunden Zielformulierung • Fortführung aus LF5, spezielle anwendungsbezogene Arbeiten Inhalte • Arbeitstechniken: Sägen, Bohren, Fräsen, Feilen, Schleifen, Polieren 30
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW Ausbildungsbaustein 5 3. Weg in der Berufsausbildung in NRW Ausbildungsbaustein 5 Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice Qualifizierungsbild 1. Zugrunde liegender Ausbildungsberuf Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice vom 25. Januar 2006 2. Qualifizierungsziel in der Praxis/Theorie Möbel und Küchen montieren sowie insgesamt auf- und abbauen. Die Auszubildenden Planen und dokumentieren einen kompletten Kundenauftrag zur Montage und Demontage und führen ihn aus. Die Auszubildende/ der Auszubildende • kann Touren planen, • kann Armaturen einbauen und anschließen, • kann Schäden und Mängel feststellen und dokumentieren. 3. Dauer der Vermittlung 18 Wochen, davon 6 Wochen betriebliches Praktikum 4. Stellung in der Gesamtausbildung 2. Ausbildungsjahr 4.1 Zuordnung zu Lerngebieten und Lernabschnitten des Rahmenlehrplans Rahmenlehrplan verschiedener Bundesländer orientiert am Lehrplan Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.01.2006) Lernfelder Lernabschnitt Stunden im Baustein Lernfeld 7 • Arbeitsicherheit, Umgang mit 5 Werkstoffen, Abfällen: Vorschriften parallel zum Umgang mit Werkzeugen, Geräten, Einrichtungen und Stoffen 5 • Arbeitsablaufpläne: Für gewünschte Veränderungen im Kundenauftrag sind Arbeitsablaufpläne zu 10 erstellen • Montageanleitungen: Anleitungen der Hersteller sind zu 31
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW Ausbildungsbaustein 5 interpretieren und fachgerecht umzusetzen Montagewerkzeuge: 5 Die notwendigen Montagehilfsmittel werden für einen Auftrag zielgerichtet zusammengestellt • Beschläge und Beschlagtechniken: 5 Die Funktion und Wirkungsweise von Beschlägen wird erkannt. Einstellarbeiten werden vor Ort vorgenommen • Befestigungsmittel und 15 Befestigungstechniken: Befestigung und Ausrichtung an Decke, Wand und Boden werden fachgerecht vorgenommen Lernfeld 8 • Materiallisten: 10 Listen der Hersteller werden interpretiert und auf Vollständigkeit kontrolliert • Montagewerkzeuge: 5 Die notwendigen Montagehilfsmittel werden für einen Auftrag zielgerichtet zusammengestellt • Möbelkonstruktionen: 20 Gesamtbeurteilung der Möbelkonstruktionen auch mit Hilfe der Unterlagen als Grundlage von evtl. notwendigen Anpassungen vor Ort • Arbeitstechniken: 10 Durchführung von Änderungsarbeiten und Anpassungen 4.2. Voraussetzungen im Ausbildungsbaustein 5 Teilnahme am Ausbildungsbaustein 4 32
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW Ausbildungsbaustein 5 5. Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse (Qualifikationen) 5.1 Vorbereitende und begleitende Arbeiten 5.1.1 Berufsbildung, • Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Arbeits- und Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären Tarifrecht • gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem (§ 6 Nr. 1 a – e) Ausbildungsvertrag nennen • Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen • wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen • wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifvertrag nennen 5.1.2 Aufbau und • Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes Organisation des erläutern Ausbildungs- • Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie betriebes Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung (§ 6 Nr. 2 a - d) erklären • Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen • Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebs-, verfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben 5.1.3 Sicherheit und • Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeits- Gesundheitsschutz platz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung bei der Arbeit ergreifen (§ 6 Nr. 3 a - d) • berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs- vorschriften anwenden • Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten • Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen 5.1.4 Umweltschutz Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im (§ 6 Nr. 4 a - d) beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere • mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungs- betrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären • für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden • Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umwelt- schonenden Energie- und Materialverwendung nutzen • Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen 33
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW Ausbildungsbaustein 5 5.2 Grundlegende Arbeiten 5.2.1 Planen und • Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte Vorbereiten von darstellen Arbeitsabläufen, • Arbeitsaufgaben im Team planen und durchführen Arbeiten im Team • Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen (§ 6 Nr. 6 f, g, h, k) • Abstimmungen mit anderen Beteiligten treffen 5.2.2 Kontrollieren und • Waren oder Umzugsgut unterscheiden Sichern von • Warenbestände und Warenzustand prüfen, Fehlbestände Warenbeständen ergänzen, Waren rückführen (§ 6 Nr.8 a – c) • Maßnahmen zur Werterhaltung von Waren und Umzugsgut durchführen 5.2.3 Bearbeiten von • Werkstoffe, insbesondere Holz, Holzwerk- und Küchen- und Kunststoffe, nach Verwendungszweck unterscheiden und Möbelteilen auswählen (§ 6 Nr.9 a – d) • Handwerkzeuge auswählen, handhaben und in Stand halten • Maschinen einrichten, unter Verwendung von Schutzeinrichtungen bedienen und warten • Teile manuell und maschinell bearbeiten, insbesondere sägen, hobeln, bohren, fräsen und schleifen 5.2.4 Montieren, Auf- • Lieferungen, insbesondere auf ihre Vollständigkeit und und Abbauen von Mängel überprüfen Küchen- und • Verbindungs- und Befestigungsmaterial nach Möbelteilen Verwendungszweck und baulichen Gegebenheiten (§ 6 Nr. 10 a - e) auswählen und einsetzen • Beschläge montieren und auf Funktion prüfen • Küchen- und Möbelteile vor Beschädigung schützen • Abfallstoffe trennen und lagern, Entsorgung veranlassen 5.2.5 Verpacken, Lagern • Ergonomische Hebe- und Tragetechniken anwenden und Transportieren • Einsatzmöglichkeiten von Transportmitteln und (§ 6 Nr. 13 a – f ) Transporthilfsmitteln beurteilen • Möbel, Küchen und Geräte oder Umzugsgut mit Transportmitteln und Transporthilfsmitteln transportieren, dabei ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen • Verpackungsmaterialien nach Verwendungszweck unterscheiden und auswählen • Möbel, Küchen und Geräte oder Umzugsgut kommissionieren, verpacken und lagern • Transportmittel und Transporthilfsmittel warten, Maßnahmen zur Behebung von Mängeln und Störungen ergreifen 34
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