Ausbildungsbausteine aus dem Ausbildungsberuf Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice für das Pilotprojekt "3. Weg in der Berufsausbildung ...

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Ausbildungsbausteine
aus dem Ausbildungsberuf
Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice

für das Pilotprojekt
„3. Weg in der Berufsausbildung in NRW“
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Nordrhein-Westfalen

Stand 01.12.2007

                                                       1
Impressum

Die Erstellung dieser Unterlage erfolgte im Auftrag des Ministeriums für Arbeit,
Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen durch die Industrie- und
Handelskammer Nord Westfalen mit finanziellen Mitteln des Landes Nordrhein-
Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.

Die Verantwortung für den Inhalt der Veröffentlichung liegt bei den Autoren.

Die fachliche Qualität der Ausbildungsbausteine wurde durch das Bundesinstitut für
Berufsbildung (BIBB) geprüft und bestätigt.

© Copyright 2006 by Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen

Alle Rechte vorbehalten
Es ist gestattet, dieses Werk in der vorliegenden Form zu vervielfältigen und für die
Durchführung von Maßnahmen zu verwenden. Die Veränderung der Unterlage oder
die Verwendung und Verarbeitung von Teilen der Unterlage erfordert die vorherige
Zustimmung der Herausgeber.

Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster

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Vorwort

Das Vorhaben „3. Weg in der Berufsausbildung in NRW“ des Ministeriums für Arbeit,
Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat zum Ziel, den ausbildungs- und
arbeitswilligen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die aufgrund ihrer persönlichen und
schulischen Voraussetzungen trotz der vorhandenen Fördermaßnahmen im Rahmen der
bestehenden       Regelausbildungssysteme       keine   anerkannte    berufliche      Qualifizierung/
Ausbildung       mit   den   dazu   gehörigen   Abschlüssen     erwerben    konnten,       berufliche
Handlungsfähigkeit/ Beschäftigungsfähigkeit durch Erwerb anerkannter Kompetenzen und
Qualifikationen in Verbindung mit betrieblicher Erfahrung bis hin zum vollwertigen
Berufsabschluss zu vermitteln.

Die      Strukturierung      der    dazu     bereitgestellten   Maßnahmen            erfolgt   durch
Ausbildungsbausteine, die durch die folgenden Merkmale gekennzeichnet sind:

Ausbildungsbausteine

-     sind tätigkeitsorientiert, d. h. ihr Zuschnitt erfolgt gemäß praxisbezogenen
      Kerntätigkeiten,
-     sind in sich abgeschlossen,
-     beschreiben Qualifizierungsergebnisse (outcome) auf dem Niveau der beruflichen
      Handlungskompetenz der jeweiligen Ausbildungsordnung,
-     werden auf der Grundlage der jeweiligen nach BBiG und HWO erstellten
      Ausbildungsordnung entwickelt und haben einen klaren und verbindlichen Bezug zum
      jeweiligen Ausbildungsrahmenplan,
-     haben einen klaren und verbindlichen Bezug zum Rahmenlehrplan und
-     schließen mit einer Leistungsfeststellung/ einem Kompetenznachweis durch den Träger
      ab.

Bei der Erstellung wurden Eckwerte, die vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und
von den Kammern in Nordrhein-Westfalen für die Entwicklung empfohlen wurden,
berücksichtigt. Die Erstellung und Abstimmung erfolgte durch die Industrie- und
Handelskammer Nord Westfalen zusammen mit einer Expertengruppe aus Schule und
Wirtschaft. Die fachliche Qualität der Ausbildungsbausteine wurde durch das BIBB geprüft
und bestätigt.

Wir danken allen Beteiligten für die engagierte und kompetente Mitarbeit.

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3. Weg in der Berufsausbildung in NRW                                          Ausbildungsbaustein 1

3. Weg in der Berufsausbildung in NRW

Ausbildungsbaustein 1
  Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice
Qualifizierungsbild

1. Zugrunde liegender Ausbildungsberuf
    Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice vom 25. Januar 2006

2. Qualifizierungsziele in der Praxis/Theorie
    Die Auszubildenden machen sich mit ihrem beruflichen Umfeld vertraut. Sie finden ihre
    Stellung und Funktion innerhalb der Arbeitsabläufe. Sie lernen ihre Tätigkeit innerhalb
    des Betriebes und der Gesellschaft verantwortungsvoll auszuüben.
    Die Auszubildende/ der Auszubildende
    • kennt den Aufbau und die Organisation des Ausbildungsbetriebes und kann
       Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz in einen praxisrelevanten
       Zusammenhang bringe,
    • ist kundenorientiert und kann technische sowie betriebliche Kommunikationsmittel
       sinnvoll einsetzen,
    • kann Arbeitsabläufe planen und vorbereiten sowie Werkstoffe unterscheiden und
       nach ihrem Einsatzzweck auswählen.

3. Dauer der Vermittlung
    16 Wochen, davon 6 Wochen betriebliches Praktikum

4. Stellung in der Gesamtausbildung
    1. Ausbildungsjahr

4.1 Zuordnung zu Lerngebieten und Lernabschnitten des Rahmenlehrplans
    Rahmenlehrplan verschiedener Bundesländer orientiert am Lehrplan Fachkraft für
    Möbel-, Küchen- und Umzugsservice (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom
    13.01.2006)

      Lernfelder        Lernabschnitt                                   Stunden im Baustein
      Lernfeld 1        • Dienstleistung, Branche, Service:                      5
                        Priorität der Kundenorientierung, Einordnung,
                        des Berufs in einen gesellschaftlichen
                        Zusammenhang
                         • Corporate Identity:                                   5
                         Erfassen der Struktur und der Außenwirkung

                                                                                                  4
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW                                 Ausbildungsbaustein 1

                         (Image) des Unternehmens in dem die
                         Auszubildenden arbeiten
                         • Außendienst:                                 5
                        Freiheiten und Verpflichtet sein in einer
                        Außendiensttätigkeit. Verantwortlicher
                        Umgang mit Kunden, sich selbst, Ressourcen
                        • Präsentationstechniken:                       5
                        Für die Inhalte dieses Bausteins sind
                        adäquate Präsentationstechniken zu
                        erarbeiten
      Lernfeld2         •   Softwareanwendungen                        15
                            (Textverarbeitung):
                        Für Präsentationen und Dokumentationen
                        Umgang mit Textverarbeitungssoftware
                        (z. B. Word)
                        • Datenpflege und Datensicherung:               5
                        Umgang und Dokumentation (Papier) und
                        Daten (EDV)
                        • Aktennotizen:                                 5
                        Sinnvolle Gestaltung von Dokumentationen
                        als Notizen und Skizzen als Merkhilfe
      Lernfeld 4        •  Arbeitssicherheit, Umgang mit               10
                           Werkstoffen:
                        Vorschriften parallel zum Umgang mit
                        Werkzeugen, Geräten, Einrichtungen und
                        Stoffen
      Lernfeld 5        •  Anwendungsbezogene Holzarten und            10
                           Holzeigenschaften:
                        Der Werkstoff Holz mit seinen Eigenschaften
                        und Besonderheiten
                        • Arbeitstechniken I: Sägen , Hobeln,          15
                           Bohren, Fräsen, Schleifen, Polieren:
                        Arbeiten mit Holz im Rahmen der beruflichen
                        Aufgabenstellungen
                        • Freihandskizzen:                             10
                        Lesen und Erstellen bildhafter
                        Dokumentationen: Zeichnungen und Skizzen
                        • Längen, Flächen:                              5
                        Grundlegende geometrische Berechnungen

4.2. Voraussetzungen im Ausbildungsbaustein 1
     keine

                                                                                         5
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW                                              Ausbildungsbaustein 1

5. Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse (Qualifikationen)

      5.1 Vorbereitende und begleitende Arbeiten
      5.1.1    Berufsbildung,           •   Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere
               Arbeits- und                 Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
               Tarifrecht               •   gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem
               (§ 6 Nr. 1 a - e)            Ausbildungsvertrag nennen
                                        •   Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
                                        •   wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
                                        •   wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden
                                            Betrieb geltenden Tarifvertrag nennen
      5.1.2    Aufbau und               •   Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes
               Organisation des             erläutern
               Ausbildungs-             •   Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie
               betriebes                    Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung
               (§ 6 Nr. 2 a – d)            erklären
                                        •   Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner
                                            Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen,
                                            Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
                                        •   Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebs-
                                            verfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen
                                            Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
      5.1.3    Sicherheit und    •          Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am
               Gesundheitsschutz            Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer
               bei der Arbeit               Vermeidung ergreifen
               (§ 6 Nr. 3 a – d) •          berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs-
                                            vorschriften anwenden
                                        •   Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste
                                            Maßnahmen einleiten
                                        •   Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes
                                            anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden
                                            beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung
                                            ergreifen
      5.1.4    Umweltschutz             Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im
               (§ 6 Nr. 4 a – d)        beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere:
                                        • mögliche Umweltbelastungen durch den
                                           Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum
                                           Umweltschutz an Beispielen erklären
                                        • für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des
                                           Umweltschutzes anwenden
                                        • Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umwelt-
                                           schonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
                                        • Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer
                                           umweltschonenden Entsorgung zuführen
                                                                                                      6
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW                                                Ausbildungsbaustein 1

      5.2 Grundlegende Arbeiten
     5.2.1     Kunden-                  •   Durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und
               orientierung                 zum wirtschaftlichen Betriebserfolg beitragen;
               (§ 6 Nr. 5 b)                insbesondere im Außendienst
     5.2.2 Planen und                   •   Arbeitsaufträge erfassen
           Vorbereiten von              •   Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung sicherheits-
           Arbeitsabläufen,                 technischer Gesichtspunkte planen, Arbeitsmittel
           Arbeiten im Team                 festlegen und Arbeitsvorgaben berücksichtigen
           (§ 6 Nr. 6 a - c)            •   Messungen durchführen
     5.2.3     Umgang mit               •   Informationen beschaffen, auswerten
               Informations- und        •   Datensysteme nutzen
               Kommunikations-
               systemen
               (§ 6 Nr. 7 a & c)
     5.2.4     Bearbeiten von           •   Werkstoffe, insbesondere Holz- und Holzwerkstoffe,
               Küchen- und                  nach Verwendungszweck unterscheiden und
               Möbelteilen                  auswählen
               (§ 6 Nr. 9 a)
     5.2.5     Montieren, Auf-          •   Lieferungen, insbesondere auf Vollständigkeit und
               und Abbauen                  Mängel, prüfen
               von Küchen-              •   Küchen- und Möbelteile vor Beschädigungen
               und Möbelteilen              schützen
               (§ 6 Nr10 a & d)

     5.2.6     Verpacken,               • ergonomische Hebe- und Tragetechniken anwenden
               Lagern und               • Einsatzmöglichkeiten von Transportmitteln und
               Transportieren             Transporthilfsmitteln beurteilen
               (§ 6 Nr. 13 a – c)       • Möbel, Küchen und Geräte oder Umzugsgut mit
                                          Transportmitteln und Transporthilfsmitteln transportieren,
                                          dabei ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen

      5.3 Komplexe Arbeiten
      5.3.1 Praktikum                   Im Praktikum wenden die Teilnehmer die erworbenen
                                        Fertigkeiten und Kenntnisse an und lernen diese im
                                        betrieblichen Handeln umzusetzen.
                                        Dauer des Praktikums: 6 Wochen

                                                                                                        7
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW                                       Ausbildungsbaustein 1

6. Zuordnung zu den Lernfeldern des Rahmenlehrplans

6.1 Berufsbezogene Vorbemerkungen
    Arbeitssicherheit und Umweltschutz stellen zentrale Schwerpunkte der gesamten
    Berufsausbildung dar. Insbesondere sind zu beachten
     • Grundsätze und Maßnahmen der Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes
     • humane und ergonomische Arbeitsplatzgestaltung
     • Rückführung von wiederverwertbaren Stoffen
     • sachgerechte Entsorgung von Abfallstoffen
    • Vermeidung von Umweltbelastungen

6.2 Lernfeld 1: Den Ausbildungsbetrieb präsentieren

     1. Ausbildungsjahr
     Zeitrichtwert: 20 von 20 Stunden

     Zielformulierung
     • Priorität der Kundenorientierung, Einordnung, des Berufs in einen gesellschaftlichen
        Zusammenhang
     • Erfassen der Struktur und der Außenwirkung (Image) des Unternehmens in dem die
        Auszubildenden arbeiten
     • Freiheiten und Verpflichtet sein in einer Außendiensttätigkeit. Verantwortlicher
        Umgang mit Kunden, sich selbst, Ressourcen
     • Für die Inhalte dieses Bausteins sind adäquate Präsentationstechniken zu
        erarbeiten

     Inhalte
     • Dienstleistung, Branche, Service
     • Corporate Identity
     • Außendienst
     • Präsentationstechniken

6.3 Lernfeld 2: Einen Arbeitsauftrag im Möbel-, Küchen- und Umzugsservice erfassen und
               planen

     1. Ausbildungsjahr
     Zeitrichtwert: 25 von 80 Stunden

                                                                                               8
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW                                     Ausbildungsbaustein 1

     Zielformulierung
     • Für Präsentationen und Dokumentationen Umgang mit Textverarbeitungssoftware
        (z. B. Word)
     • Umgang und Dokumentation (Papier) und Daten (EDV)
     • Sinnvolle Gestaltung von Dokumentationen als Notizen und Skizzen als Merkhilfe

     Inhalte
     • Softwareanwendungen (Textverarbeitung)
     • Datenpflege und Datensicherung
     • Aktennotizen

6.4 Lernfeld 4: Möbel, Küchen, Geräte oder Umzugsgut verpacken, lagern und
                transportieren

     1. Ausbildungsjahr
     Zeitrichtwert 10 von 60 Stunden

     Zielformulierung
     • Vorschriften parallel zum Umgang mit Werkzeugen, Geräten, Einrichtungen und
        Stoffen

     Inhalte
     • Arbeitsicherheit, Umgang mit Werkstoffen, Abfällen

6.5 Lernfeld 5: Möbel- und Küchenteile aus Vollholz bearbeiten

     1. Ausbildungsjahr

     Zeitrichtwert: 40 von 80 Stunden

     Zielformulierung
     • Der Werkstoff Holz mit seinen Eigenschaften und Besonderheiten
     • Arbeiten mit Holz im Rahmen der beruflichen Aufgabenstellungen
     • Lesen und Erstellen bildhafter Dokumentationen: Zeichnungen und Skizzen
     • Grundlegende geometrische Berechnungen

     Inhalte
     • Anwendungsbezogene Holzarten und Holzeigenschaften
     • Arbeitstechniken: Sägen, Hobeln, Bohren, Fräsen, Schleifen, Polieren
     • Freihandskizzen
     • Längen, Flächen

                                                                                             9
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW                                           Ausbildungsbaustein 2

3. Weg in der Berufsausbildung in NRW

Ausbildungsbaustein 2
Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice
Qualifizierungsbild

1. Zugrunde liegender Ausbildungsberuf
Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice vom 25. Januar 2006

2. Qualifizierungsziele in der Praxis/Theorie
    Die Auszubildenden strukturieren und dokumentieren ihre beruflichen Tätigkeiten.
    Sie handeln zunehmend fachlich orientiert und suchen nach Lösungsmöglichkeiten für
    auftretende Probleme.
     Die Auszubildende/ der Auszubildende
    • kann Küchen- und Möbelteile manuell und maschinell bearbeiten,
    • kann Küchen- und Möbelteile montieren und die notwendigen Befestigungs- und
       Verbindungsmittel auswählen,
    • kann Verpackungsmaterialien sach- und situationsgerecht auswählen,
    • berücksichtigt bei seinen Arbeiten wirtschaftliche Aspekte und ist kundenorientiert.

3. Dauer der Vermittlung
16 Wochen, davon 6 Wochen betriebliches Praktikum

4. Stellung in der Gesamtausbildung
    1. Ausbildungsjahr

4.1 Zuordnung zu Lerngebieten und Lernabschnitten des Rahmenlehrplans
    Rahmenlehrplan verschiedener Bundesländer, orientiert am Lehrplan Fachkraft für
     Möbel-, Küchen- und Umzugsservice (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom
     13.01.2006)

      Lernfelder        Lernabschnitt                                    Stunden im Baustein
      Lernfeld 2        •   Softwareanwendung                                    15
                            (Tabellenkalkulation):
                        Für Präsentation und Dokumentation Umgang
                        mit Tabellenkalkulationssoftware (z. B. Excel)
                        • Gesprächsführung:                                      10
                        Sachlicher, problemlösender Umgang mit
                        Kunden und Mitarbeitern
                        • Material- und Lohnkosten:                               5
                        Einstieg in die Kostenrechnung mit einfachen

                                                                                                  10
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW                                 Ausbildungsbaustein 2

                        Beispielen
                        • Einfache Kostenrechnungen I:                  5
                        Ermittlung von Kosten für einen
                        überschaubaren Einzelauftrag
      Lernfeld 3        • Warenbegleitpapiere I:                        5
                        Verantwortungsvoller Umgang mit beruflichen
                        Dokumenten
                        • Warenrückführung I:                           5
                        Abläufe für Retouren und Reklamationen
                        aufnehmen und diese dokumentieren
      Lernfeld 4        •  Arbeitsicherheit, Umgang mit                10
                           Werkstoffen, Abfällen:
                        Vorschriften parallel zum Umgang mit
                        Werkzeugen, Geräten, Einrichtungen und
                        Stoffen
      Lernfeld 5        • Bemaßung nach DIN:                            5
                        Lesen von Zeichnungen, Erstellen von
                        eigenen Skizzen
                        • Volumen, Gewicht und Materialkosten:         10
                        Berechnungen überschlägig und exakt zu
                        Volumen, Dichte, Gewicht und Materialkosten
                        • Arbeitstechniken II: Sägen, Hobeln,          15
                            Bohren, Fräsen, Schleifen, Polieren:
                        Arbeiten mit Holz in der beruflichen
                        Aufgabenstellungen
                        • Unfallverhütungsvorschriften, Regeln          5
                            für elektrische Anlagen:
                        Erkennen von Unfallgefahren mit
                        Elektrowerkzeugen, Beachtung der
                        Vorschriften                                    5
                        • Prüf- und Messgeräte:
                        Aufbau, Prinzip und Umgang mit Prüf- und
                        Messgeräten

4.2. Voraussetzungen im Ausbildungsbaustein 2
     Teilnahme am Ausbildungsbaustein 1

                                                                                        11
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW                                              Ausbildungsbaustein 2

5. Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse (Qualifikationen)
      5.1 Vorbereitende und begleitende Arbeiten
      5.1.1    Berufsbildung,           •   Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere
               Arbeits- und                 Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
               Tarifrecht               •   gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem
               (§ 6 Nr. 1 a - e)            Ausbildungsvertrag nennen
                                        •   Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
                                        •   wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
                                        •   wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden
                                            Betrieb geltenden Tarifvertrag nennen
      5.1.2    Aufbau und               •   Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes
               Organisation des             erläutern
               Ausbildungs-             •   Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie
               betriebes                    Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung
               (§ 6 Nr. 2 a - d)            erklären
                                        •   Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner
                                            Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen,
                                            Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
                                        •   Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebs-
                                            verfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen
                                            Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
      5.1.3    Sicherheit und    •          Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am
               Gesundheitsschutz            Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer
               bei der Arbeit               Vermeidung ergreifen
               (§ 6 Nr. 3 a – d) •          berufsbezogene Arbeitsschutz- und
                                            Unfallverhütungsvorschriften anwenden
                                        •   Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste
                                            Maßnahmen einleiten
                                        •   Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes
                                            anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden
                                            beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung
                                            ergreifen
      5.1.4    Umweltschutz             Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im
               (§ 6 Nr. 4 a - d)        beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere:
                                        • mögliche Umweltbelastungen durch den
                                           Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum
                                           Umweltschutz an Beispielen erklären
                                        • für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des
                                           Umweltschutzes anwenden
                                        • Möglichkeiten der wirtschaftlichen und
                                           umweltschonenden Energie- und Materialverwendung
                                           nutzen
                                        • Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer
                                           umweltschonenden Entsorgung zuführen
                                                                                                     12
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW                                              Ausbildungsbaustein 2

      5.2 Grundlegende Arbeiten
     5.2.1     Kunden-                  •   Anfragen und Aufträge entgegennehmen und
               orientierung                 weiterleiten
               (§ 6 Nr. 5 a & b)        •   Durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und
                                            zum wirtschaftlichen Betriebserfolg, insbesondere im
                                            Außendienst beitragen
     5.2.2 Planen und                   •   Arbeitsaufträge erfassen und Vorgaben auf
           Vorbereiten von                  Umsetzbarkeit prüfen
           Arbeitsabläufen,             •   Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ergonomischer,
           Arbeiten im Team                 ökologischer, wirtschaftlicher und
           (§ 6 Nr. 6 a – f)                sicherheitstechnischer Gesichtspunkte planen,
                                            Arbeitsmittel festlegen und Auftragsvorgaben
                                            berücksichtigen
                                        •   Messungen durchführen und dokumentieren,
                                            Ergebnisse berücksichtigen
                                        •   Arbeitsplatz einrichten, sichern, unterhalten und
                                            räumen, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen
                                        •   Energieversorgung sicherstellen
                                        •   Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte
                                            darstellen
     5.2.3     Umgang mit        •          Informationen beschaffen, auswerten und
               Informations- und            dokumentieren
               Kommunikationssy •           Datensysteme nutzen
               stemen
               (§ 6 Nr. 7 a & c)
     5.2.4 Kontrollieren und            •   Waren oder Umzugsgut unterscheiden
           Sichern von                  •   Warenbestände und Warenzustand prüfen,
           Warenbeständen                   Fehlbestände ergänzen, Waren rückführen
           (§ 6 Nr. 8 a - c)            •   Maßnahmen zur Werterhaltung von Waren und
                                            Umzugsgut durchführen

      5.3 Komplexe Arbeiten
      5.3.1    Bearbeiten von           •   Werkstoffe, insbesondere Holz, Holzwerk- und
               Küchen- und                  Kunststoffe, nach Verwendungszweck unterscheiden
               Möbelteilen                  und auswählen
               (§ 6 Nr. 9 a –d)         •   Handwerkzeuge auswählen, handhaben und in Stand
                                            halten
                                        •   Maschinen einrichten, unter Verwendung von
                                            Schutzeinrichtungen bedienen und warten
                                        •   Teile manuell und maschinell bearbeiten,
                                            insbesondere sägen, hobeln, bohren, fräsen und
                                            schleifen

                                                                                                     13
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW                                             Ausbildungsbaustein 2

      5.3.2 Montieren, Auf-             •   Lieferungen, insbesondere auf Vollständigkeit und
            und Abbauen von                 Mängel, prüfen
            Küchen- und                 •   Verbindungs- und Befestigungsmittel nach
            Möbelteilen                     Verwendungszweck und baulichen Gegebenheiten
            (§ 6 Nr. 10 a – e)              auswählen und einsetzen
                                        •   Beschläge montieren und auf Funktion prüfen
                                        •   Küchen- und Möbelteile vor Beschädigung schützen
                                        •   Abfallstoffe trennen und lagern, Entsorgung
                                            veranlassen
      5.3.4 Verpacken,                  •   ergonomische Hebe- und Tragetechniken anwenden
            Lagern und                  •   Einsatzmöglichkeiten von Transportmitteln und
            Transportieren                  Transporthilfsmitteln beurteilen
            (§ 6 Nr. 13 a – d)          •   Möbel, Küchen und Geräte oder Umzugsgut mit
                                            Transportmitteln und Transporthilfsmitteln
                                            transportieren, dabei ergonomische Gesichtspunkte
                                            berücksichtigen
                                        •   Verpackungsmaterialien nach Verwendungszweck
                                            unterscheiden und auswählen
      5.3.5 Praktikum                   Im Praktikum wenden die Teilnehmer die erworbenen
                                        Fertigkeiten und Kenntnisse an und lernen diese im
                                        betrieblichen Handeln umzusetzen.
                                        Dauer des Praktikums: 6 Wochen

6. Zuordnung zu den Lernfeldern des Rahmenlehrplans

6.1 Berufsbezogene Vorbemerkungen
    Arbeitssicherheit und Umweltschutz stellen zentrale Schwerpunkte der gesamten
    Berufsausbildung dar. Insbesondere sind zu beachten
     • Grundsätze und Maßnahmen der Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes
     • humane und ergonomische Arbeitsplatzgestaltung
     • Rückführung von wiederverwertbaren Stoffen
     • sachgerechte Entsorgung von Abfallstoffen
     • Vermeidung von Umweltbelastungen

6.2 Lernfeld 2: Einen Arbeitsauftrag im Möbel-, Küchen- und Umzugsservice erfassen und
    planen

     1. Ausbildungsjahr
     Zeitrichtwert: 35 von 80 Stunden

                                                                                                    14
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW                                   Ausbildungsbaustein 2

     Zielformulierung
     • Für Präsentation und Dokumentation Umgang mit Tabellenkalkulationssoftware
        (z.B. Excel)
     • Sachlicher, problemlösender Umgang mit Kunden und Mitarbeitern
     • Einstieg in die Kostenrechnung mit einfachen Beispielen
     • Ermittlung von Kosten für einen überschaubaren Einzelauftrag

     Inhalte
     • Softwareanwendungen (Tabellenkalkulation)
     • Gesprächsführung
     • Material- und Lohnkosten
     • Einfache Kostenrechnung

6.3 Lernfeld 3: Warenbestände sichern und Umzugsgut kontrollieren

     1. Ausbildungsjahr

     Zeitrichtwert: 10 von 40 Stunden

     Zielformulierung
     • Verantwortungsvoller Umgang mit beruflichen Dokumenten
     • Abläufe für Retouren und Reklamationen aufnehmen und diese dokumentieren

     Inhalte
     • Warenbegleitpapiere
     • Warenrückführung

6.4 Lernfeld 4: Möbel, Küchen, Geräte oder Umzugsgut verpacken, lagern und
              transportieren

     1.Ausbildungsjahr
     Zeitrichtwert: 10 von 60 Stunden

     Zielformulierung
     • Vorschriften parallel zum Umgang mit Werkzeugen, Geräten, Einrichtungen und
         Stoffen

     Inhalte
     • Arbeitssicherheit, Umgang mit Werkstoffen, Abfällen

6.5 Lernfeld 5: Möbel- und Küchenteile aus Vollholz bearbeiten

     1. Ausbildungsjahr
     Zeitrichtwert: 40 von 80 Stunden

                                                                                          15
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW                                       Ausbildungsbaustein 2

     Zielformulierung
     • Lesen von Zeichnungen, Erstellen von eigenen Skizzen
     • Berechnungen überschlägig und exakt zu Volumen, Dichte, Gewicht und
        Materialkosten
     • Arbeiten mit Holz in der beruflichen Aufgabenstellungen
     • Erkennen von Unfallgefahren mit Elektrowerkzeugen, Beachtung der Vorschriften
     • Aufbau, Prinzip und Umgang mit Prüf- und Messgeräten

     Inhalte
     • Bemaßung nach DIN
     • Volumen, Gewicht und Materialkosten
     • Arbeitstechniken: Sägen, Hobeln, Bohren, Fräsen, Schleifen, Hobeln
     • Unfallverhütungsvorschriften, Regeln für elektrische Anlagen
     • Prüf- und Messgeräte

                                                                                              16
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW                                      Ausbildungsbaustein 3
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW

Ausbildungsbaustein 3
  Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice
Qualifizierungsbild

1. Zugrunde liegender Ausbildungsberuf
    Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice vom 25. Januar 2006

2. Qualifizierungsziel in der Praxis/Theorie
    Die Auszubildenden erfassen einen einfachen betrieblichen Auftrag insgesamt mit allen
     einzelnen Teilaspekten. Sie sind in der Lage diesen Auftrag nach den geltenden
     Vorschriften abzuwickeln. Sie beginnen eigene Ideen einzubringen, die Abläufe zu
     verbessern.
     Die Auszubildende/ der Auszubildende
     • Gespräche situationsgerecht führen und Sachverhalte unter Anwendung der
        Fachsprache darstellen,
     • kann Küchen- und Möbelteile maschinell bearbeiten,
     • kann Transport- und Transporthilfsmittel warten,
     • Möbel, Küchen und Umzugsgut oder Geräte kommissionieren.

3. Dauer der Vermittlung
    16 Wochen, davon 6 Wochen betriebliches Praktikum

4. Stellung in der Gesamtausbildung
    1. Ausbildungsjahr

4.1 Zuordnung zu Lerngebieten und Lernabschnitten des Rahmenlehrplans
    Rahmenlehrplan verschiedener Bundesländer orientiert am Lehrplan Fachkraft für
    Möbel-, Küchen- und Umzugsservice (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom
    13.01.2006)

      Lernfelder        Lernabschnitt                               Stunden im Baustein
      Lernfeld 2        •   Softwareanwendung                               10
                            (Präsentationssoftware):
                        Für Präsentation und Dokumentation Umgang
                        mit Präsentationssoftware
                        (z. B. Power Point)
                        • Einfache Kostenrechnung II:                       10
                        Ermittlung von Kosten für einen komplexen

                                                                                             17
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW                                   Ausbildungsbaustein 3
                        Einzelauftrag
      Lernfeld 3        • Kommunikation mit Lieferanten:                  5
                        Interessen des Unternehmens Wahren,
                        fachliche und persönliche Kompetenz
                        entwickeln                                       10
                        • Qualitätsregelkreis:
                        Modelle der kontinuierlichen
                        Qualitätsverbesserung, Installation von QM        5
                        Algorithmen
                        • Sicherheitskennzeichen:
                        Bedeutung von Zertifikaten und Qualitäts- und    10
                        Sicherheitsnachweisen für Waren
                        • Warenbegleitpapiere, -rückführung II:
                        Verantwortungsvoller Umgang mit beruflichen
                        Dokumenten, Kenntnis der relevanten Abläufe
      Lernfeld 4        •   Arbeitssicherheit, Umgang mit                10
                            Werkstoffen:
                        Vorschriften parallel zum Umgang mit
                        Werkzeugen, Geräten, Einrichtungen und
                        Stoffen
                        • Transportvorschriften gesetzlicher              5
                            Vorgaben:
                        Vorschriften speziell zum Transport von
                        Waren auf dem LKW
                        • Verordnungen und Gesetze zum                    5
                            Umgang mit Gefahrenstoffen:
                        Vorschriften bezüglich verwendeter
                        Gefahrenstoffe Kennzeichnung, Umgang und
                        Entsorgung
                        • Kommissionieren:                               10
                        Zusammentragen gemäß einer
                        Kundenbestellung oder eines sonstigen
                        Auftrages                                        10
                        • Transportgleichgewicht,
                            Transportvolumen:
                        Berechnung auf Grund der Kommissionierung
                        für die Umsetzung des Transportauftrages

4.2. Voraussetzungen im Ausbildungsbaustein 3

     Teilnahme am Ausbildungsbaustein 2

                                                                                          18
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW                                             Ausbildungsbaustein 3
5. Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse (Qualifikationen)

      5.1 Vorbereitende und begleitende Arbeiten
      5.1.1    Berufsbildung,           •   Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere
               Arbeits- und                 Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
               Tarifrecht               •   gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem
               (§ 6 Nr. 1 a – e)            Ausbildungsvertrag nennen
                                        •   Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
                                        •   wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
                                        •   wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden
                                            Betrieb geltenden Tarifvertrag nennen
      5.1.2    Aufbau und               •   Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes
               Organisation des             erläutern
               Ausbildungs-             •   Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie
               betriebes                    Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung
               (§ 6 Nr. 2 a – d)            erklären
                                        •   Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner
                                            Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen,
                                            Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
                                        •   Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebs-
                                            verfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen
                                            Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
      5.1.3    Sicherheit und    •          Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeits-
               Gesundheitsschutz            platz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung
               bei der Arbeit               ergreifen
               (§ 6 Nr. 3 a – d) •          berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs-
                                            vorschriften anwenden
                                        •   Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste
                                            Maßnahmen einleiten
                                        •   Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes
                                            anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben
                                            und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
      5.1.4    Umweltschutz             Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im
               (§ 6 Nr. 4 a – d)        beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
                                        • mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungs-
                                           betrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an
                                           Beispielen erklären
                                        • für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des
                                           Umweltschutzes anwenden
                                        • Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschon-
                                           enden Energie- und Materialverwendung nutzen
                                        • Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer
                                           umweltschonenden Entsorgung zuführen

                                                                                                    19
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW                                             Ausbildungsbaustein 3

      5.2 Grundlegende Arbeiten
     5.2.1     Kunden-                  •   Anfragen und Aufträge entgegennehmen und
               orientierung                 weiterleiten
               (§ 6 Nr. 5 a)
     5.2.2 Planen und                   •   Arbeitsaufträge erfassen und Vorgaben auf
           Vorbereiten von                  Umsetzbarkeit überprüfen
           Arbeitsabläufen,             •   Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ergonomischer,
           Arbeiten im Team                 ökologischer, wirtschaftlicher und
           (§ 6 Nr. 6 a – f)                sicherheitstechnischer Gesichtspunkte planen,
                                            Arbeitsmittel festlegen und Auftragsvorgaben
                                            berücksichtigen
                                        •   Messungen durchführen und dokumentieren,
                                            Ergebnisse berücksichtigen
                                        •   Arbeitsplatz einrichten, sichern, unterhalten und
                                            räumen, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen
                                        •   Energieversorgung sicherstellen
                                        •   Gespräche situationsgerechte führen, Sachverhalte
                                            darstellen
     5.2.3     Umgang mit               •   Informationen beschaffen, auswerten und
               Informations- und            dokumentieren
               Kommunikations-          •   Datensysteme nutzen
               systemen
               (§ 6 Nr. 7 a & c)

      5.3 Komplexe Arbeiten
      5.3.1 Kontrollieren und           •   Waren oder Umzugsgut unterscheiden
            Sichern von                 •   Warenbestände und Warenzustand prüfen,
            Warenbeständen                  Fehlbestände ergänzen, Waren rückführen
            (§ 6 Nr. 8 a - c)           •   Maßnahmen zur Werterhaltung von Waren oder Um-
                                            zugsgut durchführen
      5.3.2    Bearbeiten von           •   Werkstoffe, insbesondere Holz, Holzwerk- und
               Küchen- und                  Kunststoffe, nach Verwendungszweck unterscheiden
               Möbelteilen                  und auswählen
               (§ 6 Nr. 9 a - d)        •   Handwerkzeuge auswählen, handhaben und in Stand
                                            halten
                                        •   Maschinen einrichten, unter Verwendung von Schutz-
                                            einrichtungen bedienen und warten
                                        •   Teile manuell und maschinell bearbeiten, insbesonde-
                                            re sägen, hobeln, bohren, fräsen und schleifen

                                                                                                    20
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW                                                Ausbildungsbaustein 3
      5.3.3 Montieren, Auf-             •   Lieferungen, insbesondere auf Vollständigkeit und
            und Abbauen von                 Mängel prüfen
            Küchen- und                 •   Verbindungs- und Befestigungsmittel nach Verwen-
            Möbelteilen                     dungszweck und baulichen Gegebenheiten auswäh-
            (§ 6 Nr. 10 a – e)              len und einsetzen
                                        •   Beschläge montieren und auf Funktion prüfen
                                        •   Küchen- und Möbelteile vor Beschädigung schützen
                                        •   Abfallstoffe trennen und lagern, Entsorgung veranlassen
      5.3.4 Verpacken,                  •   ergonomische Hebe- und Tragetechniken
            Lagern und                      anwenden
            Transportieren              •   Einsatzmöglichkeiten von Transportmitteln und
            (§ 6 Nr. 13 a - e)              Transporthilfsmitteln beurteilen
                                        •   Möbel, Küchen und Geräte oder Umzugsgut mit
                                            Transportmitteln und Transporthilfsmitteln
                                            transportieren, dabei ergonomische Gesichtspunkte
                                            berücksichtigen
                                        •   Verpackungsmaterialien nach Verwendungszweck
                                            unterscheiden und auswählen
                                        •   Möbel, Küchen und Geräte oder Umzugsgut
                                            kommissionieren, verpacken und lagern
      5.3.5 Praktikum                   Im Praktikum wenden die Teilnehmer die erworbenen
                                        Fertigkeiten und Kenntnisse an und lernen diese im
                                        betrieblichen Handeln umzusetzen.
                                        Dauer des Praktikums: 6 Wochen

6. Zuordnung zu den Lernfeldern des Rahmenlehrplans

6.1 Berufsbezogene Vorbemerkungen
    Arbeitssicherheit und Umweltschutz stellen zentrale Schwerpunkte der gesamten
    Berufsausbildung dar. Insbesondere sind zu beachten
     • Grundsätze und Maßnahmen der Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes
     • humane und ergonomische Arbeitsplatzgestaltung
     • Rückführung von wiederverwertbaren Stoffen
     • sachgerechte Entsorgung von Abfallstoffen
     • Vermeidung von Umweltbelastungen

6.2 Lernfeld 2: Einen Arbeitsauftrag im Möbel-, Küchen- und Umzugsservice erfassen und
               planen

     1. Ausbildungsjahr
     Zeitrichtwert: 20 von 80 Stunden

                                                                                                       21
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW                                   Ausbildungsbaustein 3
     Zielformulierung
     • Für Präsentation und Dokumentation Umgang mit Präsentationssoftware
        (z. B. Power Point)
    • Ermittlung von Kosten für einen komplexen Einzelauftrag

     Inhalte
     • Softwareanwendung (Präsentationstechnik)
     • Einfache Kostenrechnung

6.3 Lernfeld 3: Warenbestände sichern und Umzugsgut kontrollieren

     1. Ausbildungsjahr
     Zeitrichtwert: 30 von 40 Stunden

     Zielformulierung
     • Interessen des Unternehmens Wahren, fachliche und persönliche Kompetenz
        entwickeln
     • Modelle der kontinuierlichen Qualitätsverbesserung, Installation von QM
        Algorithmen
     • Bedeutung von Zertifikaten und Qualitäts- und Sicherheitsnachweisen für Waren
     • Verantwortungsvoller Umgang mit beruflichen Dokumenten, Kenntnis der relevanten
        Abläufe

     Inhalte
     • Kommunikation mit Lieferanten
     • Qualitätsregelkreis
     • Sicherheitskennzeichen
     • Warenbegleitpapiere, -rückführung

6.4 Lernfeld 4: Möbel, Küchen, Geräte oder Umzugsgut verpacken, lagern und
               transportieren

     1. Ausbildungsjahr
     Zeitrichtwert: 40 von 60 Stunden

     Zielformulierung
     • Vorschriften parallel zum Umgang mit Werkzeugen, Geräten, Einrichtungen und
        Stoffen
     • Vorschriften speziell zum Transport von Waren auf dem LKW
     • Vorschriften bezüglich verwendeter Gefahrenstoffe Kennzeichnung, Umgang und
        Entsorgung
     • Zusammentragen gemäß einer Kundenbestellung oder eines sonstigen Auftrages
     • Berechnung auf Grund der Kommissionierung für die Umsetzung des
        Transportauftrages

                                                                                          22
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW                            Ausbildungsbaustein 3

     Inhalte
     • Arbeitssicherheit, Umgang mit Werkstoffen, Abfällen
     • Transportvorschriften gesetzlicher Vorgaben
     • Verordnungen und Gesetze zum Umgang mit Gefahrenstoffen
     • Kommissionieren
     • Transportgewicht, Transportvolumen

                                                                                   23
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW                                     Ausbildungsbaustein 4

3. Weg in der Berufsausbildung in NRW

Ausbildungsbaustein 4
  Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice
Qualifizierungsbild

1. Zugrunde liegender Ausbildungsberuf
    Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice vom 25. Januar 2006

2. Qualifizierungsziel in der Praxis/Theorie
    Möbel- und Küchenteile aus Holzwerkstoffen, Kunststoffen und Metallen bearbeiten. Die
     Auszubildenden planen und dokumentieren anwendungsbezogenen Arbeiten und führen
     sie aus.
     Die Auszubildende/ der Auszubildende
     • kann Beschwerden und Reklamationen entgegennehmen,
     • kann Schäden und Mängel feststellen und dokumentieren,
     • kann Lieferunterlagen mit Kunden prüfen,
     • kann Fahrzeuge entladen,
     • kann Teile manuell und maschinell bearbeiten.

3. Dauer der Vermittlung
    18 Wochen, davon 6 Wochen betriebliches Praktikum

4. Stellung in der Gesamtausbildung
    2. Ausbildungsjahr

4.1 Zuordnung zu Lerngebieten und Lernabschnitten des Rahmenlehrplans
    Rahmenlehrplan verschiedener Bundesländer orientiert am Lehrplan Fachkraft für
    Möbel-, Küchen- und Umzugsservice (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom
    13.01.2006)

      Lernfelder        Lernabschnitt                                    Stunden im
                                                                          Baustein
      Lernfeld 6        •  Arbeitsicherheit, Umgang mit Werkstoffen,           5
                           Abfällen:
                        Vorschriften parallel zum Umgang mit
                        Werkzeugen, Geräten, Einrichtungen und Stoffen
                        • Anwendungsbezogene Werkstoffe: Arten,               10
                           Eigenschaften:
                        Ergänzung der Kenntnisse über Holz aus LF5,
                        Kunststoffe, Metalle

                                                                                            24
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW                                     Ausbildungsbaustein 4

                        • Flächenbearbeitung, Furniertechnik:                  5
                        Neugestaltung und Reparatur von Oberflächen,
                        anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen
                        • Kantenbearbeitung: Techniken,
                            Materialien:                                       5
                        Neugestaltung und Reparatur von Kanten,
                        anwendungsbezogene Aufgabenstellungen
                        • Oberflächenveredelung,
                            Korrosionsschutz:                                  5
                        Maßnahmen zu Reparatur und Verschönerung
                        der Oberflächen
                        • Prüf- und Messgeräte II:
                        Fortführung aus LF5, Aufbau, Prinzip und               5
                        Umgang mit Prüf- und Messgeräten
                        • Freihandskizzen:
                        Skizzen in Perspektive und 3-Tafel- Projektion,        5
                        Grundlagen des technischen Zeichnens
                        • Bemaßung nach DIN:
                        Grundlagen der Bemaßungsregeln beim                    5
                        technischen Zeichen
                        • Längen, Flächen, Volumen, Gewicht und
                            Materialkosten II:                                 5
                        Fortführung aus LF5, anwendungsspezifische
                        Berechnungen
                        • Verschnitt, Vorschub,
                            Schnittgeschwindigkeit:                            5
                        Berechnungen zu den Arbeitstechniken von Hand
                        und mit Maschinen
      Lernfeld 7        •   Verbindungen II: Verbindungsmittel,               10
                            Klebstoffe, Dichtstoffe
                        Fortführung aus LF5, spezielle
                        anwendungsbezogene Arbeiten
                        • Lasten und Kräfte:                                  15
                        Berechnungen für Befestigungen aller Art werden
                        überschlägig und im Einzelnen dezidiert
                        durchgeführt
      Lernfeld 8        •  Arbeitstechniken II: Sägen, Bohren,                15
                           Fräsen, Feilen, Schleifen, Polieren
                        Fortführung aus LF5, spezielle
                        anwendungsbezogene Arbeiten

4.2. Voraussetzungen im Ausbildungsbaustein 4
Teilnahme am Ausbildungsbaustein 3

                                                                                            25
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW                                              Ausbildungsbaustein 4

5. Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse (Qualifikationen)

      5.1 Vorbereitende und begleitende Arbeiten
      5.1.1    Berufsbildung,           •   Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere
               Arbeits- und                 Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
               Tarifrecht               •   gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem
               (§ 6 Nr. 1 a - e)            Ausbildungsvertrag nennen
                                        •   Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
                                        •   wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
                                        •   wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden
                                            Betrieb geltenden Tarifvertrag nennen
      5.1.2    Aufbau und               •   Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes
               Organisation des             erläutern
               Ausbildungs-             •   Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie
               betriebes                    Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung
               (§ 6 Nr. 2 a - d)            erklären
                                        •   Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner
                                            Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen,
                                            Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
                                        •   Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebs-,
                                            verfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen
                                            Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
      5.1.3    Sicherheit und    •          Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am
               Gesundheitsschutz            Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer
               bei der Arbeit               Vermeidung ergreifen
               (§ 6 Nr. 3 a – d) •          berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs-
                                            vorschriften anwenden
                                        •   Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste
                                            Maßnahmen einleiten
                                        •   Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes
                                            anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden
                                            beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung
                                            ergreifen
      5.1.4    Umweltschutz             Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im
               (§ 6 Nr. 4 a - d)        beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
                                        • mögliche Umweltbelastungen durch den
                                           Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum
                                           Umweltschutz an Beispielen erklären
                                        • für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des
                                           Umweltschutzes anwenden
                                        • Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umwelt-
                                           schonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
                                        • Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer
                                           umweltschonenden Entsorgung zuführen
                                                                                                     26
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW                                               Ausbildungsbaustein 4

      5.2 Grundlegende Arbeiten
     5.2.1 Planen und                   •   Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte
           Vorbereiten von                  darstellen
           Arbeitsabläufen,             •   Messungen durchführen und dokumentieren,
           Arbeiten im Team                 Ergebnisse berücksichtigen
           (§ 6 Nr. 6 c – f)            •   Arbeitsplätze einrichten, sichern, unterhalten und
                                            räumen, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen
                                        •   Energieversorgung sicherstellen
     5.2.2 Kontrollieren und            •   Maßnahmen zur Werterhaltung von Waren oder Um-
           Sichern von                      zugsgut durchführen
           Warenbeständen               •   Waren oder Umzugsgut unterscheiden
           (§ 6 Nr. 8 a-c)              •   Warenbestände und Warenzustand prüfen,
                                            Fehlbestände ergänzen, Waren rückführen
     5.2.3 Bearbeiten von               •   Werkstoffe, insbesondere Holz, Holzwerk- und
           Küchen- und                      Kunststoffe, nach Verwendungszweck unterscheiden
           Möbelteilen                      und auswählen
           (§ 6 Nr. 9 a - d)            •   Handwerkzeuge auswählen, handhaben und in Stand
                                            halten
                                        •   Maschinen einrichten, unter Verwendung von
                                            Schutzeinrichtungen bedienen und warten
                                        •   Teile manuell und maschinell bearbeiten, insbesondere
                                            sägen, hobeln, bohren, fräsen und schleifen
     5.2.4 Abholung und                 •   Fahrzeuge entladen
           Auslieferung                 •   Lieferunterlagen mit Kunden prüfen
           (§ 6 Nr. 14 d & e)

      5.3 Komplexe Arbeiten
      5.3.1 Montieren, Auf-             •   Lieferungen, insbesondere auf Vollständigkeit und
            und Abbauen von                 Mängel prüfen
            Küchen- und                 •   Verbindungs- und Befestigungsmittel nach
            Möbelteilen                     Verwendungszweck und baulichen Gegebenheiten
            (§ 6 Nr. 10 a - e)              auswählen und einsetzen
                                        •   Beschläge montieren und auf Funktion überprüfen
                                        •   Küchen- und Möbelteile vor Beschädigung schützen
                                        •   Abfallstoffe trenne und lagern, Entsorgung verlassen
      5.3.2 Behandeln von               •   Beschwerden und Reklamationen entgegennehmen
            Reklamationen                   und bei der Bearbeitung mitwirken
            (§ 6 Nr. 15 a & b)          •   Schäden und Mängel feststellen und dokumentieren
                                            sowie Maßnahmen zu ihrer Behebung ergreifen

                                                                                                      27
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW                                             Ausbildungsbaustein 4

      5.3.3 Durchführen von             •   Aufgaben und Ziele von qualitätssichernden
            qualitäts-                      Maßnahmen an Hand betrieblicher Beispiele
            sichernden                      unterscheiden und zur Verbesserung der Arbeit im
            Maßnahmen (§ 6                  eigenen Arbeitsbereich beitragen
            Nr. 16 a)
      5.3.4 Installieren von  •             Regeln für Arbeiten an elektrischen Anlagen
            elektronischen                  anwenden, Unfallverhütungsvorschriften beachten
            Einrichtungen und
            Geräten
            (§ 6 Nr.11 a)
      5.3.5 Verpacken,                  •   Ergonomische Hebe- und Tragetechniken anwenden
            Lagern und                  •   Einsatzmöglichkeiten von Transportmitteln und
            Transportieren                  Transporthilfsmitteln beurteilen
            (§ 6 Nr.11 a - f)           •   Möbel, Küchen und Geräte oder Umzugsgut mit
                                            Transportmitteln und Transporthilfsmitteln
                                            transportieren, dabei ergonomische Gesichtspunkte
                                            berücksichtigen
                                        •   Verpackungsmaterialien nach Verwendungszweck
                                            unterscheiden und auswählen
                                        •   Möbel, Küchen und Geräte oder Umzugsgut
                                            kommissionieren, verpacken und lagern
                                        •   Transportmittel und Transporthilfsmittel warten,
                                            Maßnahmen zur Behebung von Mängeln und Störungen
                                            ergreifen
      5.3.6 Praktikum                   Im Praktikum wenden die Teilnehmer die erworbenen
                                        Fertigkeiten und Kenntnisse an und lernen diese im
                                        betrieblichen Handeln umzusetzen.
                                        Dauer des Praktikums: 6 Wochen

                                                                                                    28
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW                                    Ausbildungsbaustein 4

6. Zuordnung zu den Lernfeldern des Rahmenlehrplans

6.1 Berufsbezogene Vorbemerkungen
    Arbeitssicherheit und Umweltschutz stellen zentrale Schwerpunkte der gesamten
    Berufsausbildung dar. Insbesondere sind zu beachten
     • Grundsätze und Maßnahmen der Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes,
     • humane und ergonomische Arbeitsplatzgestaltung,
     • Rückführung von wiederverwertbaren Stoffen,
     • sachgerechte Entsorgung von Abfallstoffen,
     • Vermeidung von Umweltbelastungen

6.2 Lernfeld 6: Möbel- und Küchenteile aus Holzwerkstoffen, Kunststoffen und Metallen
                bearbeiten

     2. Ausbildungsjahr
     Zeitrichtwert: 55 von 80 Stunden

     Zielformulierung
     • Vorschriften parallel zum Umgang mit Werkzeugen, Geräten, Einrichtungen und
        Stoffen
     • Ergänzung der Kenntnisse über Holz aus LF5, Kunststoffe, Metalle
     • Neugestaltung und Reparatur von Oberflächen, anwendungsbezogenen
        Aufgabenstellungen
     • Neugestaltung      und    Reparatur      von   Kanten,      anwendungsbezogene
        Aufgabenstellungen
     • Maßnahmen zu Reparatur und Verschönerung der Oberflächen
     • Fortführung aus LF5, Aufbau, Prinzip und Umgang mit Prüf- und Messgeräten
     • Skizzen in Perspektive und 3-Tafel- Projektion, Grundlagen des technischen
        Zeichnens
     • Grundlagen der Bemaßungsregeln beim technischen Zeichen
     • Fortführung aus LF5, anwendungsspezifische Berechnungen
     • Berechnung zu den Arbeitstechniken von Hand und Maschinen

     Inhalte
     • Arbeitsicherheit, Umgang mit Werkstoffen, Abfällen
     • Anwendungsbezogene Werkstoffe: Arten, Eigenschaften
     • Flächenbearbeitung, Furniertechnik
     • Kantenbearbeitung: Techniken, Materialien
     • Oberflächenveredelung, Korrosionsschutz
     • Prüf- und Messgeräte
     • Freihandskizzen
     • Bemaßung nach DIN
     • Längen, Flächen, Volumen, Gewicht und Materialkosten
     • Verschnitt, Vorschub, Schnittgeschwindigkeit

                                                                                           29
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW                                         Ausbildungsbaustein 4

6.3 Lernfeld 7: Möbel und Küchen montieren

     2. Ausbildungsjahr
     Zeitrichtwert: 25 von 60 Stunden

     Zielformulierung
     • Fortführung aus LF5, spezielle anwendungsbezogene Arbeiten
     • Berechnungen für Befestigungen aller Art werden überschlägig und im Einzelnen dezidiert
        durchgeführt

     Inhalte
     • Verbindungen: Verbindungsmittel, Klebstoffe, Dichtstoffe
     • Lasten und Kräfte

6.4 Lernfeld 8: Möbel und Küchen auf- und abbauen

     2. Ausbildungsjahr
     Zeitrichtwert: 15 von 60 Stunden

     Zielformulierung
     • Fortführung aus LF5, spezielle anwendungsbezogene Arbeiten

     Inhalte
     • Arbeitstechniken: Sägen, Bohren, Fräsen, Feilen, Schleifen, Polieren

                                                                                                30
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW                                     Ausbildungsbaustein 5

3. Weg in der Berufsausbildung in NRW

Ausbildungsbaustein 5
  Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice
Qualifizierungsbild

1. Zugrunde liegender Ausbildungsberuf
    Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice vom 25. Januar 2006

2. Qualifizierungsziel in der Praxis/Theorie
    Möbel und Küchen montieren sowie insgesamt auf- und abbauen. Die Auszubildenden
    Planen und dokumentieren einen kompletten Kundenauftrag zur Montage und
    Demontage und führen ihn aus.
    Die Auszubildende/ der Auszubildende
    • kann Touren planen,
    • kann Armaturen einbauen und anschließen,
    • kann Schäden und Mängel feststellen und dokumentieren.

3. Dauer der Vermittlung
    18 Wochen, davon 6 Wochen betriebliches Praktikum

4. Stellung in der Gesamtausbildung
    2. Ausbildungsjahr

4.1 Zuordnung zu Lerngebieten und Lernabschnitten des Rahmenlehrplans
    Rahmenlehrplan verschiedener Bundesländer orientiert am Lehrplan Fachkraft für
    Möbel-, Küchen- und Umzugsservice (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom
    13.01.2006)

      Lernfelder        Lernabschnitt                              Stunden im Baustein
      Lernfeld 7        •   Arbeitsicherheit, Umgang mit                    5
                            Werkstoffen, Abfällen:
                        Vorschriften parallel zum Umgang mit
                        Werkzeugen, Geräten, Einrichtungen und
                        Stoffen                                             5
                        • Arbeitsablaufpläne:
                        Für gewünschte Veränderungen im
                        Kundenauftrag sind Arbeitsablaufpläne zu           10
                        erstellen
                        • Montageanleitungen:
                        Anleitungen der Hersteller sind zu

                                                                                            31
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW                                    Ausbildungsbaustein 5

                        interpretieren und fachgerecht umzusetzen
                        Montagewerkzeuge:                                  5
                        Die notwendigen Montagehilfsmittel werden
                        für einen Auftrag zielgerichtet
                        zusammengestellt
                        • Beschläge und Beschlagtechniken:                 5
                        Die Funktion und Wirkungsweise von
                        Beschlägen wird erkannt. Einstellarbeiten
                        werden vor Ort vorgenommen
                        • Befestigungsmittel und                          15
                            Befestigungstechniken:
                        Befestigung und Ausrichtung an Decke, Wand
                        und Boden werden fachgerecht vorgenommen
      Lernfeld 8        • Materiallisten:                                 10
                        Listen der Hersteller werden interpretiert und
                        auf Vollständigkeit kontrolliert
                        • Montagewerkzeuge:                                5
                        Die notwendigen Montagehilfsmittel werden
                        für einen Auftrag zielgerichtet
                        zusammengestellt
                        • Möbelkonstruktionen:                            20
                        Gesamtbeurteilung der Möbelkonstruktionen
                        auch mit Hilfe der Unterlagen als Grundlage
                        von evtl. notwendigen Anpassungen vor Ort
                        • Arbeitstechniken:                               10
                        Durchführung von Änderungsarbeiten und
                        Anpassungen

4.2. Voraussetzungen im Ausbildungsbaustein 5

     Teilnahme am Ausbildungsbaustein 4

                                                                                           32
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW                                              Ausbildungsbaustein 5

5. Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse (Qualifikationen)

      5.1 Vorbereitende und begleitende Arbeiten
      5.1.1    Berufsbildung,           •   Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere
               Arbeits- und                 Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
               Tarifrecht               •   gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem
               (§ 6 Nr. 1 a – e)            Ausbildungsvertrag nennen
                                        •   Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
                                        •   wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
                                        •   wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden
                                            Betrieb geltenden Tarifvertrag nennen
      5.1.2    Aufbau und               •   Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes
               Organisation des             erläutern
               Ausbildungs-             •   Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie
               betriebes                    Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung
               (§ 6 Nr. 2 a - d)            erklären
                                        •   Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner
                                            Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen,
                                            Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
                                        •   Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebs-,
                                            verfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen
                                            Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
      5.1.3    Sicherheit und    •          Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeits-
               Gesundheitsschutz            platz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung
               bei der Arbeit               ergreifen
               (§ 6 Nr. 3 a - d) •          berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs-
                                            vorschriften anwenden
                                        •   Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste
                                            Maßnahmen einleiten
                                        •   Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes
                                            anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden
                                            beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung
                                            ergreifen
      5.1.4    Umweltschutz             Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im
               (§ 6 Nr. 4 a - d)        beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
                                        • mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungs-
                                           betrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an
                                           Beispielen erklären
                                        • für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des
                                           Umweltschutzes anwenden
                                        • Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umwelt-
                                           schonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
                                        • Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer
                                           umweltschonenden Entsorgung zuführen
                                                                                                     33
3. Weg in der Berufsausbildung in NRW                                               Ausbildungsbaustein 5

      5.2 Grundlegende Arbeiten
     5.2.1     Planen und               •   Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte
               Vorbereiten von              darstellen
               Arbeitsabläufen,         •   Arbeitsaufgaben im Team planen und durchführen
               Arbeiten im Team         •   Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen
               (§ 6 Nr. 6 f, g, h, k)   •   Abstimmungen mit anderen Beteiligten treffen
     5.2.2 Kontrollieren und            •   Waren oder Umzugsgut unterscheiden
           Sichern von                  •   Warenbestände und Warenzustand prüfen, Fehlbestände
           Warenbeständen                   ergänzen, Waren rückführen
           (§ 6 Nr.8 a – c)             •   Maßnahmen zur Werterhaltung von Waren und
                                            Umzugsgut durchführen
     5.2.3 Bearbeiten von               •   Werkstoffe, insbesondere Holz, Holzwerk- und
           Küchen- und                      Kunststoffe, nach Verwendungszweck unterscheiden und
           Möbelteilen                      auswählen
           (§ 6 Nr.9 a – d)             •   Handwerkzeuge auswählen, handhaben und in Stand
                                            halten
                                        •   Maschinen einrichten, unter Verwendung von
                                            Schutzeinrichtungen bedienen und warten
                                        •   Teile manuell und maschinell bearbeiten, insbesondere
                                            sägen, hobeln, bohren, fräsen und schleifen
     5.2.4 Montieren, Auf-              •   Lieferungen, insbesondere auf ihre Vollständigkeit und
           und Abbauen von                  Mängel überprüfen
           Küchen- und                  •   Verbindungs- und Befestigungsmaterial nach
           Möbelteilen                      Verwendungszweck und baulichen Gegebenheiten
           (§ 6 Nr. 10 a - e)               auswählen und einsetzen
                                        •   Beschläge montieren und auf Funktion prüfen
                                        •   Küchen- und Möbelteile vor Beschädigung schützen
                                        •   Abfallstoffe trennen und lagern, Entsorgung veranlassen
     5.2.5 Verpacken, Lagern •              Ergonomische Hebe- und Tragetechniken anwenden
           und Transportieren •             Einsatzmöglichkeiten von Transportmitteln und
           (§ 6 Nr. 13 a – f )              Transporthilfsmitteln beurteilen
                               •            Möbel, Küchen und Geräte oder Umzugsgut mit
                                            Transportmitteln und Transporthilfsmitteln
                                            transportieren, dabei ergonomische Gesichtspunkte
                                            berücksichtigen
                                        •   Verpackungsmaterialien nach Verwendungszweck
                                            unterscheiden und auswählen
                                        •   Möbel, Küchen und Geräte oder Umzugsgut
                                            kommissionieren, verpacken und lagern
                                        •   Transportmittel und Transporthilfsmittel warten,
                                            Maßnahmen zur Behebung von Mängeln und
                                            Störungen ergreifen

                                                                                                      34
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