Städte- und Gemeinderat - GESCHÄFTSBERICHT
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03 GESCHÄFTSBERICHT 2017 - 2021 75. JAHRGANG • MÄRZ 2021 Städte- und Gemeinderat HERAUSGEBER STÄDTE- UND GEMEINDEBUND NORDRHEIN-WESTFALEN G 20 167 StGB NRW · Kaiserswerther Str. 199-201 · 40474 Düsseldorf PVSt · Deutsche Post AG · „Entgelt bezahlt“ · GESCHÄFTSBERICHT 2017 - 2021
S tädte- und G emeinderat ist die einzige unabhän- gige und ebenso die meistgelesene Fachzeitschrift für Städte- und Gemeinderat Kommunal- und Landespolitik in Nordrhein-Westfalen. Die Fachzeitschrift für Kommunal- und Sie führt kommunale Wissenschaft und Praxis, Kom- Landespolitik in Nordrhein-Westfalen munalrecht und Kommunalpolitik zusammen. Die Zeitschrift hat sich als Diskussionsforum für neue Entwicklungen in der kommunalen Welt einen Namen gemacht. Die 1946 erstmals verlegte Fachzeit- schrift S tädte - und G emeinderat ist das offizielleOrgan des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-West- falen. Als Spitzenverband kreisan- gehöriger Städte und Gemeinden repräsentiert dieser rund 9 Mio. Bürger und Bürgerinnen sowie 86 Prozent der Ratsmitglieder in Nordrhein-Westfalen. Städte- und Gemeinderat enthält monatlich aktuelle Informationen aus den zentralen Interessenge- bieten der Kommunalpolitiker und Verwaltungsbeamten: • Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Schule und Kultur • Verwaltungsfragen und Neue Steuerung • Kommunalrecht • Kommunale Wirtschaftsunternehmen • Tourismus und Freizeit Darüber hinaus enthält Städte- und Gemeinderat Sonder- seiten, die überregional über Produkte und Neuheiten für den Ich möchte die Zeitschrift Städte- und Gemeinderat (10 Ausgaben) kommunalen Markt informieren. Der Leser erhält somit einen im günstigen Jahresabonnement bestellen. Überblick über Aktuelles aus den Bereichen: Q gedruckt (€ 78,- inkl. MwSt. und Versand) • Bürokommunikation Q elektronisch als Lese-PDF (€ 49,- inkl. MwSt.) • Umweltschutz • Nutzfahrzeuge im öffentlichen Dienst Name/ Vorname/Firma • Müll- und Abfallbeseitigung • Verkehrswesen Straße • Landschaftspflege • Wohnungswesen, Städtebau Postleitzahl/Ort • Freizeitanlagen, öffentliche Schwimmbäder • Kommunale Energieversorgung Telefon/Fax • Kreditwesen • Raumplanung E-Mail • Krankenhausbedarf Mit Städte- und Gemeinderat sind Sie Ich bezahle Q per Bankabbuchung Q gegen Rechnung abonniert auf Branchen-Information. IBAN Schicken Sie den ausgefüllten Antwortcoupon an Frau Hermes, Städte- und Gemeindebund NRW BIC Kreditinstitut Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf Wenn es schneller gehen soll, faxen Sie uns den Datum/Unterschrift unterschriebenen Coupon: Vertrauens-Garantie: Das Abo können Sie innerhalb von 10 Tagen nach Absendung des Bestell- coupons schriftlich bei Frau Hermes, Städte- und Gemeindebund NRW, Kaiserswerther Straße 199-201, FAX: 02 11/45 87-287 40474 Düsseldorf, widerrufen. Rechtzeitige Absendung genügt!
EDITORIAL D ieser Geschäftsbericht blickt zurück auf die vergangenen dreieinhalb Jahre. Anfangs standen noch Zukunftsthemen wie die Mobilitätswen- de, Digitalisierung oder Integration im Fokus der Aufmerksamkeit. Dies änderte sich schlagartig im Februar 2020 mit dem Ausbruch der Coro- na-Pandemie. Bund, Land wie auch Städte und Gemeinden sind seitdem auf beispiellose Weise gefordert. Eine Flut von sich ständig ändernden rechtlichen Vorgaben machte den Kommunen erheblich zu schaffen. Gleichzeitig zeigten die Städte und Ge- meinden, wie flexibel und erfindungsreich auch Verwaltung auf Notlagen reagieren kann. Wie schon in der Flüchtlingskrise 2015 bewiesen die Kommu- nen, dass sie in der Krise unverzichtbar sind. Darauf können alle Beteiligten mit Fug und Recht stolz sein. Der vorliegende Geschäftsbericht des StGB NRW als Themenschwerpunkt der Verbandszeitschrift STÄDTE- UND GEMEINDERAT blickt zurück auf eine inten- sive Zeit. Er dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen in Nordrhein-Westfalen aus der Sicht der Städte und Gemeinden sowie all der Personen, die dort Verantwortung tragen. Präsidium und Geschäftsführung konnten abermals auf eine enge und ver- trauensvolle Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen und hauptamt- lichen Vertreterinnen und Vertretern aus den Städten und Gemeinden bauen. Wir danken allen Beteiligten für Ihre unverzichtbare Unterstützung. Nur auf Basis dieses guten Miteinanders kann der Städte- und Gemeindebund NRW erfolgreich sein. Roland Schäfer Christof Sommer Präsident Hauptgeschäftsführer Städte- und Gemeinderat 3/2021 3
BÜCHER UND MEDIEN INHALT 75. Jahrgang März 2021 Bauen und Wohnen BAUEN UND WOHNEN MOTOREN DER Motoren der Stadtentwicklung, hrsg. v. STADTENTWICKLUNG NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, DIN A4, 144 S., kos- 2020 tenlos zu bestellen oder herunterzuladen un- 20 ter mhkbg.nrw/broschueren Der Bericht zur Stadtentwicklung in NRW be- 8 18 Bericht 2020 fasst sich mit dem Zusammenspiel von Wohn- www.mhkbg.nrw raumqualität und Wohnumfeld. Er greift zudem die Themen Flächenentwicklung und Baulandmobilisierung AUS DEM STÄDTE- UND GEMEINDEBUND NRW auf. Der Bericht wird seit 2006 regelmäßig zu unterschiedlichen 6 Verbandsarbeit unter Corona-Bedingungen Schwerpunkten veröffentlicht. Zielgruppe sind Akteurinnen und 6 Gemeindekongress 2017 Akteure der Landes-, Regional- und Kommunalpolitik sowie die in 8 Hauptausschuss 2019 diesem Kontext aktiven Verbände und Planungsbüros. 10 Geschäftsstelle 10 Kommunikation LEADER und VITAL.NRW umwelt.nrw #ländliche räume RECHT, PERSONAL UND ORGANISATION 12 Gemeindeordnung 13 Interkommunale Zusammenarbeit Zwei Erfolgsmodelle für den ländlichen Raum 13 Ordnungsrecht in Nordrhein-Westfalen, hrsg. v. NRW-Ministe- 14 Feuerwehr und Rettungsdienst rium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und 15 Datenschutz und Zensus Verbraucherschutz, DIN A4, 112 S., kostenlos 15 Gleichstellung herunterzuladen unter umwelt.nrw.de/medi- LEADER UND VITAL.NRW 16 Dienstrecht ZWEI ERFOLGSMODELLE FÜR DEN LÄNDLICHEN RAUM 17 Personalgewinnung und Personalhaltung athek/broschueren IN NORDRHEIN-WESTFALEN 1 18 Flüchtlinge und Integration Die Förderprogramme LEADER und VITAL.NRW sind wichtige Bau- INFORMATIONSTECHNOLOGIE steine für die selbstbestimmte, nachhaltige Entwicklung der länd- 20 Onlinezugangsgesetz lichen Regionen. In der Broschüre werden 60 geförderte Projekte 20 E-Governmentgesetz NRW vorgestellt. Die Best-Practice-Beispiele reichen von der Vermitt- 21 Open Government lung generationenübergreifender Hilfe im Alltag in der Eifel bis hin zu einer digitalen Kommunikationsplattform für Dörfer im Müh- SCHULE, KULTUR UND SPORT lenkreis Minden-Lübbecke. Sie zeigen, was möglich ist, wenn en- 22 COVID-19-Pandemie gagierte Menschen mit dem Ziel zusammenarbeiten, ihre länd- 23 Schulische Inklusion liche Heimat lebenswert weiterzuentwickeln. 23 Bildungsintegration Zugewanderter 24 Digitalisierung 24 Schule im Ganztag DStGB DOKUMENTATION NO 157 Kommunen innovativ 25 25 Kulturfördergesetz Weiterbildung und Bibliotheken Ansätze für eine zukunftsorientierte Entwicklung von Städten und Gemeinden 26 Musikalische Bildung Ansätze für eine zukunftsorientierte Entwick- 26 Sport lung von Städten und Gemeinden, hrsg. v. Deutscher Städte und Gemeindebund (DStGB) JUGEND, SOZIALES UND GESUNDHEIT u. Deutsches Institut für Urbanistik, DStGB-Do- 27 SGB VIII-Reform kumentation Nr. 157, DIN A4, 36 S., kostenlos 28 KiBiz-Reform 28 Kindertagesbetreuung unter Corona herunterzuladen unter dstgb.de / Publikationen 29 Sexualisierte Gewalt Deutscher Städte- und Gemeindebund Deutscher Städte- und Gemeindebund www.dstgb.de / Dokumentationen 29 Krankenhäuser 30 Bundesteilhabegesetz Ziel der Fördermaßnahme „Kommunen innovativ“ des Bundes- ministeriums für Bildung und Forschung ist es, die Daseinsvorsorge WIRTSCHAFT UND VERKEHR in Kommunen durch eine nachhaltige Entwicklung zu stärken und 31 Fahrradgesetz zu gleichwertigen Lebensverhältnissen im ganzen Land beizutra- 32 Mobilität der Zukunft 32 Straßenausbaubeitrag gen. Die Dokumentation stellt die Ergebnisse aus kleineren Gemein- 33 Braunkohleausstieg den wie auch größeren Städten vor, die sich an den 30 Forschungs- 33 Mobilfunkausbau vorhaben beteiligt haben. Die Themen reichen von Mobilität, der 34 Wirtschaftsförderung Entwicklung grüner Infrastrukturen, Formen der interkommunalen Zusammenarbeit, der Bildung neuer Kooperationen und Netzwerke Titelfotos: MARIA SBYTOVA - STOCK.ADOBE.COM, HALFPOINT - STOCK.ADOBE.COM, NEW AFRICA - bis hin zur Stärkung der Innenstädte und Ortskerne. 4 Städte- und Gemeinderat 3/2021
NACHRICHTEN Hertie-Projekt „Jugend entscheidet“ Thema Geschäftsbericht 2017 - 2021 mit drei NRW-Kommunen Die Gemeinde Kalletal, die Hansestadt Warburg und die Gemein- de Windeck nehmen am Projekt „Jugend entscheidet“ der gemein- nützigen Hertie-Stiftung teil. Die drei NRW-Kommunen gehören zu den bundesweit zehn Städten und Gemeinden, die aus 115 Be- werbern ausgewählt wurden. Im Rahmen des Projektes geben die 20 30 Kommunen nun eine reale kommunalpolitische Entscheidung an Jugendliche zwischen zwölf und 15 Jahren ab und erhalten dabei professionelle Prozessbegleitung und einen Sachkostenzuschuss BAUEN UND PLANEN von 5.000 Euro. Bis 2023 sollen insgesamt 25 Kommunen an „Ju- gend entscheidet“ teilnehmen. Die Hertie-Stiftung stellt dafür 35 Landesentwicklungsplan 35 Landesplanungsgesetz eine Million Euro zur Verfügung. 36 Städtebau 38 38 Geodaten Digitalisierung Passagierrückgang um 74 Prozent 39 Landesbauordnung an NRW-Flughäfen 39 Denkmalschutz 40 Wohnraumförderung Die Passagierzahlen der sechs Hauptverkehrsflughäfen in NRW sind durch die Corona-Pandemie drastisch eingebrochen. Wie das Sta- UMWELT UND KLIMASCHUTZ tistische Landesamt Information und Technik Nordrhein-Westfa- 41 Klimaschutz len mitteilte, stiegen im Jahr 2020 insgesamt nur 5,6 Millionen Flug- 42 EU-Wasserrahmenrichtlinie gäste in die dort startenden Maschinen. Das seien 74 Prozent weni- 43 Abwasserbeseitigung ger als im Jahr 2019. Rund 4,7 Millionen Passagiere flogen ins Aus- 44 Landeswassergesetz land und 967.030 Gäste nutzten Inlandsflüge. Den größten Rück- 44 Abfallentsorgung gang der Passagierzahlen gab es am Flughafen Paderborn/Lippstadt 45 Wasserversorgung mit knapp 87 Prozent. Den geringsten Rückgang verzeichnete der 45 Nachhaltigkeitsstrategie Flughafen Dortmund mit einem Minus von 55 Prozent. FINANZEN UND STEUERN 47 Finanzsituation Zwölf neue Europaschulen in 47 48 Finanzhilfen Kommunales Haushaltsrecht Nordrhein-Westfalen 49 Kommunaler Finanzausgleich 49 Grundsteuerreform Zwölf neue Schulen haben das Zertifikat „Europaschule in Nord- 50 Umsatzsteuerrecht rhein-Westfalen“ erhalten. Damit ist die Zahl der Europaschulen in NRW auf 237 gestiegen - so viele wie in keinem anderen Bundes- land. Unter den neu zertifizierten Schulen sind das Bettina-von- KOMMUNALWIRTSCHAFT UND VERGABE Arnim Gymnasium Dormagen, die Anne-Frank-Schule Gütersloh, 52 Kommunalwirtschaft das Georg-Büchner-Gymnasium Kaarst, das Gymnasium Korschen- 53 Energiewende 54 Europäisches Beihilferecht broich und das Bischöfliche Gymnasium Johanneum Ostbevern. 54 Vergaberecht Europaschulen zeichnen sich durch ein erweitertes Fremdsprachen- angebot und die vertiefte Vermittlung europaorientierter Kennt- nisse aus. Durch Austauschprogramme mit europäischen Partnern fördern sie zudem die interkulturellen Kompetenzen ihrer Schülerin- nen und Schüler. ANHANG 56 A Mitglieder des Städte- und Gemeindebundes NRW Stärkung des Ehrenamtes in 58 B Hauptausschuss Nordrhein-Westfalen 60 C Präsidium In Nordrhein-Westfalen sind rund sechs Millionen Menschen 61 D Fachausschüsse in etwa 122.000 Vereinen engagiert. Um noch mehr Bürgerin- nen und Bürger für ein Engagement zu begeistern, hat die Lan- 64 E Arbeitsgemeinschaften in den Regierungsbezirken desregierung nun eine Engagementstrategie beschlossen und 64 F Organigramm der StGB NRW-Geschäftsstelle stellt zusätzliche Mittel von 24 Millionen Euro für das Ehren- amt bereit. Geplant ist unter anderem der Aufbau einer Landes- 66 G V erbände und Organisationen, in denen der servicestelle, bei der Interessierte Informationen rund um das StGB NRW vertreten ist Ehrenamt erhalten können. Zudem will die Landesregierung ein Landesnetzwerk finanzieren, das Ehrenamtliche selber gestal- STOCK.ADOBE.COM, PFEIL / STGB NRW, STGB NRW, KRISCHIMEIER - STOCK.ADOBE.COM ten sollen. Für Kleinstprojekte soll das Förderprogramm „2000 x 1000 Euro für das Engagement“ aufgelegt werden. Städte- und Gemeinderat 3/2021 5
Bei der Rede von StGB NRW-Präsident Dr. Eckhard Ruthemeyer beim Gemeindekongress am 23. November 2017 war die Düssel- dorfer Stadthalle voll besetzt FOTO: PFEIL / STGB NRW Aus dem Städte- und den 343 Schnellbriefe verschickt, im Jahr 2010 waren es lediglich 153. Um die Handlungsfähigkeit des Verbandes auch in Gemeindebund NRW Pandemiezeiten sicherzustellen, fällte das Präsidi- um im Corona-Jahr 2020 mehrfach Entscheidungen im schriftlichen Umlaufverfahren. Eine Sitzung im November 2020 fand als Veranstaltung im Rahmen Verbandsarbeit unter Corona-Bedingungen einer Videokonferenz statt. Die Erfahrungen mit der Kombination aus Präsenztreffen und virtueller Kon- D ie Corona-Krise hat auch die Gremienar- ferenz sprechen dafür, ein solches Verfahren auch beit beim Städte- und Gemeindebund NRW bei zukünftigen Veranstaltungen zu berücksichti- (StGB NRW) im Jahr 2020 massiv beeinträch- gen. Um die Handlungsfähigkeit des Verbandes auch tigt. Zahlreiche Sitzungen wurden abgesagt oder in Krisenzeiten zu gewährleisten, wurde die Satzung in den digitalen Raum verlagert. Vor allem die grö- durch einen Beschluss der Mitglieder im schriftli- ßeren Veranstaltungen, darunter der für 2021 ge- chen Umlaufverfahren angepasst. plante Gemeindekongress mit üblicherweise mehr als 1400 Delegierten und die Treffen der regionalen Gemeindekongress 2017 Bezirks-Arbeitsgemeinschaften, konnten wegen des Infektionsschutzes nicht stattfinden. Auch das Die 22. Mitgliederversammlung fand am 23. November für Ende 2020 geplante festliche Abendessen zum 2017 erneut in der Düsseldorfer Stadthalle statt. Die Abschied des langjährigen Hauptgeschäftsführers guten Erfahrungen aus den Veranstaltungen in den Dr. Bernd Jürgen Schneider musste entfallen. vorherigen Jahren hatten für die Ortswahl den Aus- Der nächste Gemeindekongress soll am 14. Juni 2022 schlag gegeben. Dabei spielten die gute Erreichbarkeit stattfinden; der mit rund 150 Personen deutlich klei- des Messegeländes sowie das ansprechende Ambiente nere Hauptausschuss ist für den 15. Juni 2021 ge- der Düsseldorfer Stadthalle verbunden mit einem pro- plant. Über die neue Besetzung der Gremien nach fessionellen Serviceangebot eine maßgebliche Rolle. der Kommunalwahl entscheiden im Frühjahr 2021 die Mitglieder des StGB NRW im schriftlichen Um- Der Städte- und Gemeindebund Nord- laufverfahren. Infolge der Corona-Pandemie haben Bund und Land i rhein-Westfalen (StGB NRW) ist der kom- munale Spitzenverband der Städte und in hoher Frequenz neue Regelungen für die Praxis vor Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Ihm gehören Ort verordnet. Für die Geschäftsstelle war es erste 360 der 373 kreisangehörigen Städte und Gemein- Verpflichtung, die Mitgliedskommunen des Verban- den in NRW an (siehe Anhang A). Er repräsentiert des möglichst schnell und zuverlässig über neue Vor- damit die Interessen von mehr als neun Millio- gaben und deren Handhabung zu informieren. Zum nen Einwohnerinnen und Einwohnern in Nord- Ausdruck kam dies durch die hohe Zahl von mehr als rhein-Westfalen. ◼ 700 Schnellbriefen. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 wur- 6 Städte- und Gemeinderat 3/2021
GESCHÄFTSBERICHT 2017 - 2021 Mehr als 1.000 Bürgermeisterinnen und Bürger- NRW-Minister- meister, Ratsmitglieder, kommunalpolitisch Enga- präsident Armin gierte und Gäste aus der Landespolitik kamen zum Laschet würdigte die kommunale Gemeindekongress nach Düsseldorf. Zum Auftakt Selbstverwaltung der Veranstaltung erläuterte Präsident Dr. Eckhard Ruthemeyer, Bürgermeister der Stadt Soest, das für den Kongress titelgebende Motto „Kommunen stär- ken - Partner für die Zukunft“: Nur mit starken Städ- ten und Gemeinden könnten Land und Wirtschaft sich weiterentwickeln. Allerdings sei trotz boomen- der Unternehmen, niedriger Zinsen und steigender Steuereinnahmen eine Trendwende bei der kommu- nalen Finanzlage nicht in Sicht. Immer noch übertrü- gen Bund und Land den Kommunen neue Aufgaben, ohne die erforderlichen Mittel bereitzustellen. Ruthemeyer forderte einen Altschuldenfonds für Kassenkredite und eine dauerhafte Beteiligung des Bundes an den kommunalen Kosten, insbesondere FOTO: PFEIL / STGB NRW bei Betreuung und Bildung sowie Asyl und Integra- tion. Nicht ein Kooperationsverbot, sondern ein Ko- operationsgebot zwischen Bund und Kommunen sei nötig. Von der neuen NRW-Landesregierung forderte Ruthemeyer, die Integrationspauschale des Bundes vollständig an die Kommunen weiterzuleiten. Festredner Prof. Dr. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet machte sich Dr. Udo Di Fabio in seiner Ansprache stark für eine Demokratie, in betonte die Schlüssel- der auf partnerschaftliche Art und Weise Kompro- rolle der Bürgerinnen misse ausgehandelt werden. Eine Reform des Kin- und Bürger derbildungsgesetzes solle im Konsens mit den kom- munalen Spitzenverbänden entwickelt werden. Problemregionen in NRW seien nicht die ländlichen Räume, sondern Industrieregionen wie das Ruhrge- biet. Dennoch sollten auch kleine Gemeinden Ent- wicklungsoptionen erhalten. Laschet unterstrich die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung. Die Landesregierung wolle nicht bis in den letzten Win- FOTO: PFEIL / STGB NRW kel hineinregieren. Als Festredner untersuchte der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, das Entwicklungspotenzial der kommuna- len Selbstverwaltung. Dieses sei als Ebene vorgese- hen, die nicht nur nahe an den Menschen sei, son- dern zugleich von diesen gestaltet werde. Nur wenn ten und Gemeinden ausarbeiten. Henning Höne, es gelinge, Bürgerinnen und Bürger für Mitwirkung kommunalpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, zu aktivieren, könne Selbstverwaltung auf Dauer ge- ergänzte, auch über die Bezahlung der Erzieherin- lingen. Der Spielraum dafür sei allerdings durch die nen und Erzieher müsse gesprochen werden. Mehr Verflechtungen des föderalen Systems stark einge- Tempo bei der Reform mahnten die stellvertreten- schränkt. den Fraktionsvorsitzenden Christian Dahm (SPD) Am Nachmittag trafen sich Vertreter der fünf Frak- und Mehrdad Mostofizadeh (B 90/Grüne) an. Hel- tionen im NRW-Landtag zu einer Podiumsdiskussi- mut Seifen, Vize-Fraktionschef der AfD, sprach sich on über kommunalpolitische Forderungen an Par- gegen einen angeblichen Trend zur Gleichmacherei lament und Landesregierung. Hauptthemen in der im Bildungssystem aus. Diskussion, die von WDR-Journalist Michael Brocker moderiert wurde, waren das Kinderbildungsgesetz Präsidium (KiBiz) sowie der Bereich Flüchtlinge und Integrati- on. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Bodo Löttgen er- Im Rahmen der Mitgliederversammlung 2017 wähl- klärte, die neue Landesregierung werde die Reform te das Präsidium den Bergkamener Bürgermeis- der Kindergartenfinanzierung gemeinsam mit Städ- ter Roland Schäfer (SPD) zum neuen Präsidenten, Städte- und Gemeinderat 3/2021 7
AUS DEM STÄDTE- UND GEMEINDEBUND NRW Die Landtagsvertreter (v. links) Helmut Seifen, Christian Dahm, Mehrdad Mostofizadeh, Bodo Löttgen und Henning Höne mit Moderator Michael Brocker diskutierten über kommu- nalpolitische Forderungen an Parlament und Landes- FOTO: PFEIL / STGB NRW regierung zum ersten Vizepräsidenten Dr. Eckhard Ruthemeyer, das gesamte Leben in den Städten und Gemeinden. Bürgermeister der Stadt Soest. Als weitere Vizeprä- Um die Potenziale aufzuzeigen, verwies Schäfer auf sidenten und -präsidentinnen wurden Dietmar Heß die eindrucksvollen Erfahrungen aus insgesamt fünf (CDU), Bürgermeister der Gemeinde Finnentrop, Marion Modellregionen in NRW und die bereits erarbeiteten Weike (SPD), Bürgermeisterin der Stadt Werther, sowie digitalen Lösungen. Ziel müsse es nun sein, erfolg- Beate Schirrmeister-Heinen, Fraktionsvorsitzende von reiche Projekte zeitnah auf andere Kommunen zu Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz, in übertragen. ihrem Amt bestätigt. Durch die Digitalisierung werde sich auch die Mobili- Im November 2019 wählte das Präsidium mit den tät verändern, betonte Schäfer. Städte und Gemein- Bürgermeistern Kai Abruszat, Gemeinde Stemwe- den müssten Antworten auf die Frage entwickeln, de, Michael Dreier, Stadt Paderborn, und Christoph wie Verkehr grundlegend neu organisiert werden Landscheidt, Stadt Kamp-Lintfort, zur Verstärkung könne. Zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche der Führungsriege drei weitere Vizepräsidenten. Mobilitätswende sei die Umgestaltung der klassi- Das Präsidium besteht satzungsgemäß aus 21 von schen Straße in eine neue, urbane Gestaltform, die der Mitgliederversammlung gewählten Mitgliedern, eine vielfältige Nutzung zulässt. den Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaften in den Beim ersten Forum „Digitalisierung“ betonte Chris- Regierungsbezirken, dem Vorsitzenden des Arbeits- toph Dammermann, Staatssekretär im NRW-Minis- kreises Mittelstadt sowie dem Hauptgeschäftsfüh- terium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung rer. Zudem wird das Gremium durch fünf stimmbe- und Energie, getrieben werde die Entwicklung durch rechtigte kooptierte Mitglieder - Abgeordnete des die Erwartung der Bürgerinnen und Bürger, alles NRW-Landtages - sowie sechs beratende Mitglie- vom heimischen Sofa aus steuern zu können. Ein der ergänzt (Stand 01.05.2017). Die Wahlzeit der Prä- Nadelöhr bilde derzeit noch die digitale Infrastruk- sidiumsmitglieder entspricht der Wahlzeit des Rates tur, die schnelles Internet noch nicht flächendeckend in den Gemeinden. Bis zur Neuwahl des Gremiums möglich mache. Für die digitale Verwaltung müss- bleiben die Präsidialmitglieder im Amt. Anhang C ten rasch allgemein anwendbare Lösungen entwi- nennt die Mitglieder des Präsidiums. ckelt werden. Bürgermeister Michael Dreier, Stadt Paderborn, Hauptausschuss Soest 2019 gab einen Einblick in die Arbeit seiner Stadt als Leitkommune in der digitalen Modellregion OWL. Der Hauptausschuss des StGB NRW besteht aus den Wichtig sei die enge Zusammenarbeit mit der ört- von der Mitgliederversammlung gewählten Vertre- lichen Wirtschaft, der Universität sowie dem ge- terinnen und Vertretern. Ein Verzeichnis der Mitglie- samten Bildungssektor. Substanziellen Fortschritt der des Hauptausschusses findet sich in Anhang B. erwarte man vor allem in den Bereichen Mobilität, Die 44. Sitzung des Hauptausschusses fand am 20. Gesundheit sowie Bildung. und 21. März 2019 ein weiteres Mal in der Stadthal- In der anschließenden Podiumsdiskussion, mode- le Soest statt. Neben der Verabschiedung des StGB riert von WDR-Journalist Michael Brocker, klangen NRW-Doppelhaushaltes 2019/2020 standen die The- auch skeptische Töne an. Bürgermeister Heinz Öh- men „Digitalisierung“ sowie „Mobilität der Zukunft“ mann, Stadt Coesfeld, wies auf die Schwierigkeiten im Fokus. hin, Investoren für den Ausbau der Glasfaser-Da- Präsident Roland Schäfer, Bürgermeister der Stadt tennetze zu finden. Bürgermeister Claus Jacobi, Bergkamen, hieß die rund 140 Teilnehmenden will- Stadt Gevelsberg, betonte, Digitalisierung erforde- kommen und führte in die Themen ein. Digitalisie- re gute interkommunale Kooperation, beispielswei- rung betreffe nicht nur die Rathäuser, sondern auch se bei der Einführung der elektronischen Akte. 8 Städte- und Gemeinderat 3/2021
Am zweiten Tag diskutierte der Hauptausschuss über neue Formen der Mobilität und ihre Imple- mentierung durch die Städte und Gemeinden. NRW- Verkehrsminister Hendrik Wüst betonte in seinem Eingangsstatement, die NRW-Landesregierung stehe positiv zur Verkehrswende, wolle diese aber nicht per Zwang durchsetzen. Für neue Mobilität entscheidend seien die Säuleninfrastruktur und Di- gitalisierung/Vernetzung. Beim Land werde man die Planungskapazitäten personell und finanziell auf- stocken, um die Sanierung der Verkehrswege zu be- schleunigen. FOTO: SLIWA / STGB NRW Über Trends und Perspektiven sprach der Köl- ner Verkehrsplaner Franz Linder. Er wies auf den Wandel von Lebensstilen hin und daran gekoppel- te neue Anforderungen an Mobilität. Eine Lösung für das Problem des überbordenden Individualver- kehrs böte nur die Aufwertung der Nahmobilität. Gehen und Fahrradfahren müssten in den Städten Die Mitglieder des StGB wieder zur Basismobilität werden und 60 Prozent NRW-Hauptausschusses der Wege abdecken. Dazu müsse das Radwege- trafen sich am 20. und netz massiv ausgebaut werden. Ziel sei eine gesun- 21. März 2019 in der de und grüne Stadt, in der sich die Menschen gerne Stadthalle Soest aufhalten. In die anschließende Diskussion flossen mehrere NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst skizzierte Erfahrungen aus der kommunalen Praxis ein. Bür- in Soest die Haltung der germeister Dr. Alexander Berger, Stadt Ahlen, be- Landesregierung zur richtete, seine Stadt habe ein Radverkehrskonzept Verkehrswende entwickelt und einen Mobilitätsmanager einge- stellt. Durch eine intelligente Ampelschaltung habe man den Verkehr trotz eines höheren Fahrradanteils flüssiger gestalten können. Vertreter aus anderen FOTO: SLIWA / STGB NRW Kommunen machten sich dafür stark, stillgelegte Eisenbahnstrecken zu reaktivieren. Der Kölner Ver- kehrsplaner Franz Linder bekräftigte das Entwick- lungspotenzial von E-Bikes und Lastenrädern. Städ- te und Gemeinden hätten durch die Gestaltung der Verkehrsinfrastruktur einen großen Einfluss auf die Mobilität von morgen. Die Zusammenkünfte dienen dem Erfahrungsaus- tausch sowie der Kontaktpflege mit der Geschäfts- Fachausschüsse stelle des Verbandes. Neben dem Hauptgeschäfts- führer, den Beigeordneten sowie den Referentinnen Im Berichtszeitraum hat das Präsidium acht Fach- und Referenten der Geschäftsstelle referieren Fach- ausschüsse (Zusammensetzung siehe Anhang D) ein- leute aus der Landespolitik, den StGB NRW-Tochter- gesetzt, die sich wiederholt zu Beratungen trafen. gesellschaften sowie aus anderen Organisationen Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der über zentrale Themen der Kommunalpolitik. Anhang Fachausschüsse werden vom Präsidium gewählt. E enthält ein Verzeichnis der Arbeitsgemeinschaften Die Fachausschüsse bereiten in ihren Arbeitsgebie- mit den Vorsitzenden und deren Stellvertreterinnen ten die Beschlüsse des Präsidiums und die grund- und Stellvertretern. sätzlichen Entscheidungen der Geschäftsstelle vor, soweit sie nicht zur selbstständigen Beschlussfas- sung ermächtigt sind. Die Fachausschüsse bereiten die Arbeitsgemeinschaften Beschlüsse des Präsidiums und der In den fünf Regierungsbezirken Nordrhein-West- Geschäftsstelle vor falens treffen sich Abgesandte der StGB NRW- Mitgliedskommunen in Arbeitsgemeinschaften. Städte- und Gemeinderat 3/2021 9
AUS DEM STÄDTE- UND GEMEINDEBUND NRW Geschäftsstelle Zum 1. Januar 2019 wechselte Barbara Adams, Sekretä- rin des Hauptgeschäftsführers, in die Freistellungspha- se der Altersteilzeit. Debora Becker, bisher im Sekretari- at der Pressestelle tätig, übernahm das Sekretariat des Hauptgeschäftsführers. Als Nachfolgerin für sie in der Pressestelle wurde zum 1. Oktober 2018 Nina Hermes FOTO: BALTSCH / STGB NRW eingestellt. Pressesprecher Martin Lehrer wechselte zum 1. August 2019 in die Freistellungsphase der Altersteilzeit. Seine Nachfolge als Leiter der Pressestelle trat Philipp Stempel an, der bereits seit dem 15. Mai 2018 als Online-Redak- teur beim Verband beschäftigt war. Dr. Johannes Osing, Referent im Dezernat II, wechselte am 1. Februar 2019 zum Rechtsamt des Märkischen Krei- Philipp Stempel (links) raum geprägt, darunter die Bereiche Integration, Ganz- ses. Als sein Nachfolger im Dezernat II war zwischenzeit- übernahm Anfang tagsbetreuung und Mobilitätswende, insbesondere lich Referent Martin Stiller tätig. Seit dem 14. September August 2019 die aber im Jahr 2020 die Corona-Pandemie und die Kom- 2020 ist Milena Magrowski beim StGB NRW als Bau- Leitung der Pressestelle munalwahl. des StGB NRW von und Planungsreferentin im Dezernat II beschäftigt. Seit Neben zahlreichen Statements und Pressemitteilungen Martin Lehrer dem 1. Juni 2019 ist Christiane Bongartz als Referentin hat die Geschäftsstelle in enger Zusammenarbeit mit im Dezernat I beim Verband tätig. Während sie zunächst den Mitgliedskommunen einen Themenschwerpunkt als Elternzeitvertretung für den Bereich Kommunalver- „Corona“ zusammengestellt, der für die Öffentlichkeit fassungsrecht zuständig war, hat sie diesen Bereich seit mit konkreten Praxisbeispielen die außergewöhnlichen Sommer 2020 fest übernommen. Leistungen der Städte und Gemeinden dokumentierte. Im Juni 2019 ist Ursula Großhanten nach 40-jähriger Für die Kommunalwahl konnten Prominente aus Kul- Tätigkeit beim StGB NRW in den Ruhestand getreten. tur, Medien und Politik für eine Video-Kampagne ge- Ihre Nachfolgerin im Sekretariat von Dezernat IV ist Co- wonnen werden: In kurzen Wahlaufrufen warben unter rinna Hellermann, die zum 1. April 2020 beim Verband anderem Ministerpräsident Armin Laschet, der Wissen- angestellt wurde. Nach fast 38 Jahren beim StGB NRW schaftsjournalist Ranga Yogeshwar und die Moderatorin wechselte Brigitte Mainka am 1. Februar 2020 in die Sabine Heinrich dafür, wählen zu gehen. Die Videos wur- Freistellungsphase der Altersteilzeit. Ihre Nachfolge als den auf Youtube und Facebook veröffentlicht und den Buchhalterin des Verbandes hat Astrid Steinhauer ange- Mitgliedskommunen zur freien Verwendung zur Verfü- treten, die zum 1. November 2019 beim StGB NRW ange- gung gestellt. stellt wurde. Zusammenarbeit mit Kommunen Kommunikation Die interne und externe Kommunikation zählt zu den Enger Partner für die Medienarbeit des StGB NRW wesentlichen Aufgaben des Städte- und Gemeinde- sind die Kommunikationsverantwortlichen in den bundes NRW. Mehrere Themen haben den Berichtszeit- Städten und Gemeinden. Um zwischen diesen Abschied von Dr. Bernd Jürgen Schneider N ach rund 30-jähriger Tätig- schaftliche Engagement. „Wenn es um keit für den Städte- und Ge- Kernanliegen der Kommunen ging, meindebund NRW hat sich musste die Partei zurückstehen. Einen der langjährige Hauptgeschäftsführer besseren Anwalt für ihre Interessen Dr. Bernd Jürgen Schneider (Foto 2.v. hätten sich die Städte und Gemeinden links) zum Jahreswechsel 2020/2021 in NRW gar nicht wünschen können“, in den Ruhestand verabschiedet. Prä- so Schäfer. Dr. Bernd Jürgen Schnei- sident Roland Schäfer (links) und sein der war von 2002 bis 2020 Haupt- FOTO: STGB NRW Stellvertreter Dr. Eckhard Ruthemeyer geschäftsführer des Städte- und Ge- (rechts) bedankten sich im Namen der meindebundes NRW. Sein Nachfolger Städte und Gemeinden für das leiden- ist Christof Sommer (2. v. rechts). ◼ 10 Städte- und Gemeinderat 3/2021
den Informationsfluss zu verbessern, nutzt die Ge- schäftsstelle seit September 2019 das Netzwerk Kommunen, eine Plattform, die der Deutsche Städ- te- und Gemeindebund (DStGB) für den interkom- munalen Austausch eingerichtet hat. Der eigens eingerichtete Bereich „EA Medien NRW“ ist nur für registrierte Mitglieder zugänglich und bietet die Möglichkeit zur direkten internen Kom- munikation sowie zum Teilen von Links und Doku- menten. Bisher haben sich dort 190 Verantwort- COLLAGE: STGB NRW liche aus der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit registriert. Der Kreis der Teilnehmenden im Erfah- rungsaustausch (EA) Medien hat sich somit erheb- lich vergrößert. Inwieweit sich dies auch auf künf- tige Präsenztreffen auswirken wird, ist noch nicht absehbar. Wegen der Corona-Pandemie konnte der EA Medien nicht wie gewohnt im Rahmen einer sondere aber den neuen Ratsleuten als fachkundi- Prominente aus Kultur, Veranstaltung stattfinden. ge Quelle für kommunale Expertise ins Bewusst- Medien und Politik riefen im Rahmen einer Durch das Netzwerk Kommunen wurden bereits sein zu bringen. Video-Kampagne des mehrere Ideen für eine engere Zusammenarbeit zwi- Überdies diente der STÄDTE- UND GEMEINDERAT immer StGB NRW auf, wählen schen Geschäftsstelle und Mitgliedskommunen an- wieder als Transportmedium für Sonderveröffent- zu gehen gestoßen. So wurde das Angebot der Geschäftsstel- lichungen. So erschien begleitend zum Hauptaus- le, eine Social-Media-Fortbildung für die kommunale schuss im März 2019 in Soest ein Positionspapier zur Öffentlichkeitsarbeit zu organisieren, mit großem Digitalisierung. Im Rahmen einer eigenständigen Interesse aufgenommen. Im Dezember 2020 und Ja- Publikation wurden auf der Grundlage eines Work- nuar 2021 fanden wegen der großen Nachfrage ins- shops im März 2017 gemeinsam mit der Arbeits- gesamt drei Webinare statt, eines mit dem Fokus auf gemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher strategisch-organisatorische Grundlagen, zwei wei- Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS) The- tere zum Thema Instagram. Bereits 2018 war ein Se- sen und Positionen zur Mobilität der Zukunft auf- minar des StGB NRW zum Thema „Video in der kom- bereitet. Auf großes Interesse stieß außerdem ein munalen Öffentlichkeitsarbeit“ ebenfalls auf große zusammen mit dem Arbeitskreis Städtebau entwi- Resonanz gestoßen. ckelter Leitfaden zum Umgang mit Schottergärten, Für den Erfahrungsaustausch unter Fachleuten aus ergänzt mit einem Flyer zur bürgernahen Informati- der Integrationsarbeit betreibt die Geschäftsstelle on. seit 2016 das Portal Integration. Unter der Adresse Zudem veröffentlichte der StGB NRW das Kinder- kommunen.nrw/integration sammelt die Redaktion buch „Was macht meine Gemeinde?“. Es beglei- Erfahrungsberichte und Material für die kommunale tet auf 28 Seiten eine Kindergartengruppe, die Praxis. Seit dem Start im Juni 2016 sind rund 700 Bei- mit der Bürgermeisterin beziehungsweise dem träge hochgeladen worden, mehrfach fanden mo- Bürgermeister die Gemeinde erkundet. Die Mäd- derierte Fachdiskussionen im Online-Forum statt. chen und Jungen erfahren auf ihrem Spaziergang, Aus dem Input konnte der Fachbereich vielfach The- in welchen Bereichen eine Kommune tätig ist und men und Empfehlungen für das Programm zweier wie Demokratie auf lokaler Ebene funktioniert. Tagungen gewinnen. Darüber hinaus wird aus dem Das Buch gibt es wahlweise als Version mit Bür- Portal alle vier bis sechs Wochen ein Newsletter mit germeisterin oder Bürgermeister. Zahlreiche Kom- den wichtigsten Neuigkeiten verschickt. Die Zahl der munen haben es in ihre Öffentlichkeitsarbeit auf- Empfängerinnen und Empfänger aus der kommuna- genommen. len Fachwelt lag im Januar 2021 bei 480 Personen. Die Online-Mitteilungen, mit denen die Ge- schäftsstelle tagesaktuell über Entwicklungen in Publizistik der kommunalen Welt informiert, stoßen traditi- onell auf großes Interesse. Gleichwohl ist durch Die Verbandszeitschrift STÄDTE- UND GEMEINDERAT eine Auswertung der Nutzungsdaten im Weban- erfreut sich weiterhin großer Beliebtheit in der gebot deutlich geworden, dass kaum noch Inter- kommunalen Welt - sowohl bei den Autorinnen esse an einer monatlichen Übersicht als Lese-PDF und Autoren, die eine Plattform für ihre Inhalte su- bestand. Die Produktion der Monatsübersicht chen, als auch bei den Menschen, die sich kommu- wurde daher zum 1. Januar 2020 eingestellt. Ta- nal engagieren. Im Anschluss an die Kommunal- gesaktuell stehen die Mitteilungen allen Inter- wahl wurde die Auflage auf rund 10.000 Exemplare essierten unverändert und in vollem Umfang zur erhöht, um die Zeitschrift möglichst allen, insbe- Verfügung. ◼ Städte- und Gemeinderat 3/2021 11
GESCHÄFTSBERICHT 2017 - 2021 Zur Durchführung der Kommunalwahl am 13. September 2020 in Nordrhein-Westfalen gab es sehr viele Rechtsfragen FOTO: KRISCHIMEIER - STOCK.ADOBE.COM Recht, Personal und Organisation Ausschuss für Recht, Personal und Organisation Kommunalverfassung und das Kommunalwahl- recht. Intensiver Beratungsbedarf seitens der StGB NRW-Mitgliedskommunen bestand im Vor- D er Ausschuss für Recht, Personal und Orga- feld zur Kommunalwahl am 13. September 2020, nisation des Städte- und Gemeindebundes vorwiegend im Hinblick auf die Rechtsänderun- NRW (StGB NRW) hat im Berichtszeitraum gen im Kommunalwahlrecht, die pandemiegerech- halbjährlich getagt und sich mit Flüchtlings-, Inte- te Durchführung der Wahl und das Urteil des Ver- grations-, kommunalverfassungs-, personalorgani- fassungsgerichtshofes NRW zu den Wahlbezirken sationsrechtlichen, ordnungspolitischen und sons- und Stichwahlen. Zudem bestand im Nachgang der tigen rechtlichen Fragestellungen beschäftigt. Ein Wahlen ein intensiver Beratungsbedarf hinsichtlich Schwerpunktthema war die Finanzierung der Un- der konstituierenden Sitzungen der Gemeinderä- terbringung der Flüchtlinge und Asylbegehrenden. te sowie der Besetzung der Ausschüsse. Im Fokus Hier hat es wiederholt auch Diskussionen mit den standen neben dem Wahlverfahren die Beachtung zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprech- der Spiegelbildlichkeit und die damit verbundenen partnern aus der Landesregierung gegeben. Fragen der Zulässigkeit von Listenverbindungen Mehrfach war außerdem die Abgrenzung der Aufga- sowie die Fraktionsbildung. ben zwischen Polizei und örtlichem Ordnungsdienst Daneben lagen die Beratungsschwerpunkte im Diskussionsgegenstand. Außerdem bildete die Per- Kommunalverfassungsrecht insbesondere im Be- sonalgewinnung einen Beratungsschwerpunkt. Da- reich der Fraktions(um)bildung, Ausschuss(um) neben standen das Landesgleichstellungsgesetz, die besetzung, Beanstandungspflicht der Bürger- Umsetzung der Ergebnisse der Ehrenamtskommis- meisterin respektive des Bürgermeisters und die sion, das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz, das Problematik der Befangenheit. Darüber hinaus be- Feuerwehrrecht, die Umsetzung des Onlinezugangs- stand großer Beratungsbedarf bei den Themen Auf- gesetzes sowie die öffentliche Sicherheit in den wandsentschädigung und Fraktionszuwendungen, Städten und Gemeinden im Vordergrund. was mit der Möglichkeit des im Jahr 2017 einge- führten § 46 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Gemeindeordnung Gemeindeordnung NRW (GO NRW) - Sitzungsgeld anstelle der zusätz- lichen Aufwandsentschädigung für Ausschussvor- Einen wesentlichen Schwerpunkt der Beratungs- sitzende - nach der Kommunalwahl 2020 intensi- tätigkeit des StGB NRW bildeten wiederum die viert wurde. 12 Städte- und Gemeinderat 3/2021
Interkommunale Zusammenarbeit Ein weiteres zentrales Thema war die interkommu- nale Zusammenarbeit. Auch in diesem Bereich gab es kontinuierlich Beratungsbedarf. Die kommuna- len Spitzenverbände haben eine Verlängerung der finanziellen Förderung des Internetportals inter- kommunales.nrw erreicht, das vom NRW-Ministe- rium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstel- lung finanziert und von der Kommunalagentur NRW technisch sowie inhaltlich betreut wird. In dem Por- tal können sich Kommunen über den Bereich der in- FOTO: SIEPMANNH / PIXELIO.DE terkommunalen Zusammenarbeit austauschen und mittels einer Tauschbörse andere Kommunen für eine Zusammenarbeit in einem Themenbereich ge- winnen. Aus den Erfahrungen in der Rechtsberatung war deutlich geworden, dass die interkommunale Zu- sammenarbeit im Regelfall nicht an engen recht- lichen Vorgaben scheitert, sondern häufig ganz praktisch an der Schwierigkeit, einen geeigneten Der Städte- und Partner für bestimmte Aufgaben zu finden und das Ganze mit einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung Gemeindebund setzt sich für zukunftsfeste i Corona abzusichern. Im September 2019 hat begleitend eine und sichere IKZ-Jahrestagung stattgefunden. Feuerwehren ein Die Geschäftsstelle des StGB NRW war seit Fe- bruar 2020 sehr stark mit den rechtlichen Fra- Ordnungsrecht gen und der Bewältigung der Folgen der Coro- na-Pandemie durch die Kommunen gefordert. Im ordnungsrechtlichen Bereich traten vor allem Fra- Auf Drängen der kommunalen Spitzenverbän- gen zu Sicherheitskonzepten für Großveranstaltun- de sah das Land NRW kurz nach Beginn der gen, zur Abgrenzung der Aufgaben zwischen Polizei Pandemie davon ab, ständig neue Regelungen und Ordnungsbehörden sowie zu den Regelungs- über Erlasse - deren Umsetzung durch kommu- möglichkeiten in ordnungsbehördlichen Verordnun- nale Allgemeinverfügungen erfolgen mussten gen auf. Ein bedeutendes Thema war weiterhin die - vorzunehmen. Das Land NRW agierte dann Ladenöffnung an Sonntagen. Wegen der landeswei- eigenständig durch Verordnungen, wodurch ten Klagen der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di etwaige haftungsrechtliche Risiken nicht mehr mussten viele Kommunen auf der Grundlage der auf Seiten der Kommunen lagen. Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Zudem fand sukzessive ein sehr enger und in- Bundesverwaltungsgericht ihre Rechtsverordnun- tensiver Beratungsaustausch zwischen den gen überarbeiten. Durch das sogenannte Entfes- kommunalen Spitzenverbänden und dem zu- selungspaket I wurde insbesondere der § 6 Laden- ständigen Ministerium für Arbeit, Gesundheit öffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) geändert, der in und Soziales NRW (MAGS) statt, wodurch Pro- Verbindung mit der Rechtsprechung zu viel Rechts- bleme, Kritikpunkte oder auslegungsbedürf- unsicherheit in den Kommunen geführt hat. tige Regelungen in den Coronaverordnungen Bei Treffen mit den Beteiligten und dem Ministeri- diskutiert und oftmals angepasst worden sind. um wurde von Seiten der kommunalen Spitzenver- Die Geschäftsstelle etablierte sehr schnell nach bände angeregt, kurzfristig eine Handreichung her- dem Beginn der Pandemie eine FAQ-Liste, um auszugeben, damit es für die Kommunen einfacher häufig auftretende Fragestellungen und Ein- ist, rechtssichere Rechtsverordnungen zu erlassen. schätzungen gesammelt allen Mitgliedskom- Diese Handreichung wurde - begleitet durch Work- munen zur Verfügung stellen zu können. Es shops für kommunale Praktikerinnen und Prakti- wurde in einer großen Fülle von Schnellbriefen ker im Jahr 2020 - vom zuständigen Ministerium für über die aktuellen Beschlüsse auf Bundes- und Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie Landesebene, über den aktuellen Stand der Co- NRW veröffentlicht. Aufgrund der kurz nach der Ver- ronaverordnungen und über rechtliche Hinwei- öffentlichung der Handreichung eingetretenen Co- se hierzu informiert. Mit dem Land wurde in- rona-Pandemie konnten diese Hilfestellungen noch tensiv über die Themen Schule, Kita-Betreuung keine flächendeckende praktische Nutzung erfah- und die Auswirkungen auf die Kommunalhaus- ren. Erste Einschätzungen gehen in die Richtung, halte verhandelt. ◼ Städte- und Gemeinderat 3/2021 13
RECHT, PERSONAL UND ORGANISATION dass Kommunen weiterhin nur von der Ladenöff- nung mit „Anlassbezug“ Gebrauch machen, da wei- terhin große Rechtsunsicherheit in Bezug auf die neu eingeführten weiteren Begründungsvarianten gibt. Seit März 2020 bestimmte die Corona-Pandemie die ordnungsrechtlichen Fragestellungen. Die Ord- nungsämter mussten teils sehr kurzfristig immer neue Bestimmungen der Coronaschutzverordnung umsetzen, was zu erheblichem Beratungsaufwand in der Geschäftsstelle geführt hat. Feuerwehr Der Erfahrungsaustausch Feuerwehrwesen des StGB NRW tagte im Berichtszeitraum bis auf das Pandemie-Jahr 2020 halbjährlich. Hier wurden ak- tuelle Feuerwehr- und Rettungsdienstthemen in enger Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft der hauptamtlichen Feuerwachen und den Ansprech- personen aus dem Innenministerium diskutiert. Au- ßerdem hat die Geschäftsstelle des StGB NRW das gemeinsame Projekt des Innenministeriums und des Verbandes der Feuerwehren in NRW „FeuerwEh- rensache“ weiter unterstützt, um die große Mehr- heit der Kommunen, in denen der Brandschutz rein ehrenamtlich organisiert ist, bei der Mitgliederge- winnung zu unterstützen. Daneben wurde ein von der komba gewerkschaft FOTO: IM NRW 2019 und der Unfallkasse NRW und dem Land NRW in Auftrag gegebenes Gutachten zur Untersuchung der Problematik der Gewalt gegen Einsatzkräfte or- ganisatorisch und durch Mitwirkung in einem Bei- rat unterstützt. Nach Vorlage des Gutachtens An- fang 2018 hat der StGB NRW gemeinsam mit dem angesichts der unterschiedlichen Größe und der un- Zur Abschlussveran- Innenministerium, dem Ministerium für Arbeit, Ge- terschiedlichen Verhältnisse der Gemeinden in NRW staltung der Image- sundheit und Soziales, der Unfallkasse NRW, der sich zwangsläufig Unterschiede in der erforderli- kampagne „Freiwillige Feuerwehr. Für mich. komba gewerkschaft, dem Verband der Feuerweh- chen Leistungsfähigkeit der Feuerwehren ergeben. Für alle.“ hatte das ren einen Aktionsplan „Gemeinsam gegen Gewalt Eine an die jeweiligen Verhältnisse angepasste Feu- Innenministerium - Aktionsbündnis zum Schutz von Feuerwehr- und erwehr kann daher nur ortsbezogen bestimmt wer- des Landes NRW im Rettungskräften“ verabschiedet. Der Aktionsplan den. November 2019 nach hat zunächst eine Laufzeit von September 2019 bis Erkrath eingeladen September 2022 und unterstützt die Einsatzkräf- Rettungsdienst te gegen Gewalt und fehlenden Respekt. Die Vor- schläge und konkreten Arbeitsaufträge zu einzelnen Der StGB NRW vertritt die Interessen seiner Mit- Maßnahmen unter anderem der Aus- und Fortbil- gliedskommunen im Fachbeirat für den Rettungs- dung, der Schnittstellenarbeit und der politischen dienst, der beim NRW-Gesundheitsministerium an- Arbeit werden Schritt für Schritt realisiert. gesiedelt ist. In regelmäßigen Sitzungen wurden Im Berichtszeitraum wurde von den kommunalen insbesondere die Belange der mittleren und großen Spitzenverbänden gemeinsam mit dem Verband kreisangehörigen Kommunen als Träger von Ret- der Feuerwehren in NRW eine spezielle Handrei- tungswachen unterstützt. chung zur Brandschutzbedarfsplanung in kreisan- Im Berichtszeitraum wurde unter anderem die Eta- gehörigen Kommunen ohne Berufsfeuerwehren für blierung des Telenotarzt-Systems in NRW beglei- kommunale Entscheidungsträger erarbeitet. Mit der tet. Im Februar 2020 wurde eine gemeinsame Handreichung soll verdeutlicht werden, was durch Absichtserklärung der Krankenkassen, der kommu- einen Brandschutzbedarfsplan festgelegt wird und nalen Spitzenverbände, der Ärztekammern und von welche Aufgaben und Einflussmöglichkeiten beste- NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann zum hen. Es sollte dabei auch unterstrichen werden, dass flächendeckenden Ausbau unterzeichnet. Bis Ende 14 Städte- und Gemeinderat 3/2021
2022 soll in jedem Regierungsbezirk mindestens ein tionsfreiheitsgesetz NRW. Zu der Thematik ist der Telenotarzt-Standort den Regelbetrieb aufgenom- StGB NRW mit der Landesdatenschutzbeauftragten men haben. Außerdem ging es im Berichtszeitraum NRW (LDI) in Kontakt getreten, um den Kommunen um die auskömmliche Kostenerstattung für die Aus- Hilfestellung zu geben. Aktuelle datenschutzrechtli- bildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsani- che Themen wurden mit kommunalen Datenschutz- tätern und den rechtlichen Rahmen der Zulässigkeit beauftragten im Datenschutz-Arbeitskreis bespro- des 24-Stunden-Dienstes im Rettungsdienst. chen. Ferner wurden mehrere Erfahrungsaustausche gemeinsam mit der LDI in der Geschäftsstelle des Glücksspiel StGB NRW durchgeführt, um dem Beratungsbedarf Rechnung zu tragen. Dabei spielten unter anderem Zum 1. Januar 2020 sind in Nordrhein-Westfalen Fragen aus dem Datenschutz im Schul-, Beschäfti- der dritte Staatsvertrag zur Änderung des Glücks- gungs- und Sozialbereich wie auch der Datenschutz spielstaatsvertrages sowie das Erste Gesetz zur Än- in der Ratsarbeit eine große Rolle. derung des Ausführungsgesetzes NRW Glücksspiel- Der Kommunale Datenschutzkongress, der gemein- staatsvertrag in Kraft getreten. Der Gesetzentwurf sam mit der Kommunalagentur NRW organisiert sah vor, dass die örtlichen Ordnungsbehörden die wird, wurde weiterhin jährlich durchgeführt. Da- geldwäscherechtliche Aufsicht nach dem Geldwä- neben hat der StGB NRW gemeinsam mit der Kom- schegesetz (GwG) für unerlaubte Glücksspiele über- munalagentur NRW Informationsveranstaltungen nehmen sollten. Diese Aufgabenübertragung wurde zur EU-Datenschutzgrundverordnung organisiert. von den kommunalen Spitzenverbänden entschie- Im Jahr 2016 wurde eine Arbeitsgruppe bei IT.NRW den abgelehnt. Die bisherige glücksspielrechtliche - zum Zensus 2021 unter Beteiligung der kommuna- nicht geldwäscherechtliche - Aufsicht der Kommu- len Spitzenverbände eingerichtet. Denn schon 2017 nen beschränkte sich allein auf eine gegebenenfalls sind die Kommunen bereits mit großem Vorlauf in ordnungsbehördlich zu erteilende Schließungsan- die Entwicklungen eingebunden worden. Auch der ordnung. Für die glücksspielrechtliche Genehmi- StGB NRW ist mit sieben Mitgliedskommunen in der gung waren unstrittig die Bezirksregierungen ver- Arbeitsgruppe vertreten und hat an den Treffen teil- antwortlich. Diese sind auch nach dem Inkrafttreten genommen. Der Zensus 2021 wurde allerdings auf- des Dritten Glücksspielstaatsvertrages weiterhin die grund der Corona-Pandemie auf das Jahr 2022 ver- glücksspielrechtlich zuständige Stelle. 2021 wird eine schoben. weitere Änderung des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag diskutiert, hier geht es ins- Gleichstellung besondere um Ausnahmen für Bestandsspielhallen. Der StGB NRW-Gleichstellungsausschuss hat halb- Datenschutz und Zensus jährlich getagt und frauenpolitische sowie gleich- Der Gleichstellungs- ausschuss des Städ- stellungsrelevante Themen beraten - insbesondere Auch im Datenschutz ergaben sich vielfältige Frage- te- und Gemein- solche, die in die Zuständigkeit anderer Fachaus- stellungen, die in Bezug zu der ab dem 25. Mai 2018 debundes NRW schüsse fallen, jedoch frauenpolitische Relevanz in Kraft getretenen EU-Datenschutzgrundverord- tagte am 9. Oktober haben. Die Herbst-Sitzung 2019 fand als Austausch nung aufkamen - teilweise auch in Verknüpfung mit 2019 im Landtag in mit den gleichstellungspolitischen Sprecherinnen Fragen zum Auskunftsanspruch nach dem Informa- Düsseldorf und Sprechern der Fraktionen im Landtag NRW statt. In den Gleichstellungsausschuss-Sitzungen wurde durch Referentinnen aus den zuständigen Ministe- rien zu den aktuellen gleichstellungsrelevanten Ent- wicklungen berichtet. Hierbei wurden die Themen KiBiZ, das Paritätsgesetz, die Situation der Frauen- häuser und der Mustergleichstellungsplan behan- delt. Zudem wurde vielfach über das novellierte Landesgleichstellungsgesetz (LGG NRW) und dabei insbesondere über die Anwendung des § 12 LGG NRW und den vom zuständigen Ministerium für Hei- FOTO: GEMEINDE WESTERKAPPELN mat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW he- rausgegebenen Handlungsleitfaden diskutiert. Zudem trifft sich seit 2018 in regelmäßigen Abstän- den das Bürgermeisterinnen-Netzwerk des StGB NRW. Im Rahmen dieser Treffen wurden bereits Schu- lungen und Workshops wie auch Erfahrungsaustau- sche und themenspezifische Veranstaltungen ange- boten. Das Netzwerk soll die Zusammenarbeit und Städte- und Gemeinderat 3/2021 15
RECHT, PERSONAL UND ORGANISATION vor allem den Erfahrungsaustausch zwischen den in FOTO: DSTGB den Mitgliedskommunen des StGB NRW amtieren- den Bürgermeisterinnen ermöglichen und darüber hinaus einen fachlichen Mehrwert bieten. Außer- dem soll perspektivisch durch ein Mentorinnen-Pro- gramm ein Beitrag dazu geleistet werden, weibliche Führungskräfte für eine Kandidatur um das Amt der Bürgermeisterin zu gewinnen. Dienstrecht Um zukünftig auch vor dem Hintergrund des demo- grafischen Wandels hochqualifizierte und engagier- te Bewerberinnen und Bewerber für das Bürgermeis- teramt zu gewinnen, bedurfte es der Verbesserung der Rahmenbedingungen. In dem Forderungspapier des StGB NRW an Landtag und Landesregierung, das das Präsidium im April 2017 beschlossen hatte, räte vor. Des Weiteren wurde die Gewährung von Der Beigeordnete wurde unter anderem ein Bürgermeisterdienstrecht Aufwandsentschädigungen neu geregelt. Die allge- des StGB NRW, gefordert, mit dem Besoldung, Versorgung und Ne- meine Aufwandsentschädigung für Bürgermeiste- Andreas Wohland bentätigkeit der Hauptverwaltungsbeamtinnen und rinnen und Bürgermeister beträgt nunmehr zehn (links), nahm am 7. Oktober 2019 in -beamten neu geregelt werden sollten. Prozent des Grundgehaltes. Für allgemeine Vertre- Brüssel an einer Der Koalitionsvertrag von CDU und FDP griff diese terinnen oder Vertreter beträgt diese Aufwands- Diskussionsveran- Forderung insoweit auf, als dass neben einer Attrak- entschädigung 70 Prozent der Bürgermeister-Auf- staltung zur Euro- tivitätssteigerung des kommunalen Ehrenamtes wandsentschädigung und für sonstige Beigeordnete päischen Digitalen auch ausdrücklich das kommunale Hauptamt ge- 40 Prozent. Offensive teil nannt wird. In Gesprächen mit Vertreterinnen und Im Nachgang zu der Verkündung der neuen ge- Vertretern der Landesregierung wurde das Thema setzlichen Regelungen hat die Geschäftsstelle des wiederholt diskutiert. Aus strategischen Überlegun- StGB NRW mit den zuständigen Ministerien De- gen war es dann von Seiten der Landesregierung tailfragen abgestimmt. So sei unter anderem da- nicht mehr Ziel, ein umfassendes Bürgermeister- rauf hingewiesen, dass auch Lebenszeitbeamtin- dienstrecht zu schaffen. Vielmehr sollten innerhalb nen und -beamte sowie tariflich Beschäftigte, die des bestehenden Systems Änderungen im Bereich das Amt der allgemeinen Stellvertretung der Bür- der Eingruppierungsverordnung vorgenommen wer- germeisterin oder des Bürgermeisters bekleiden, den. diese Aufwandsentschädigung erhalten können. Das Land hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, Dies wurde mit dem Kommunalen Arbeitgeber- das die Frage der Angemessenheit der Besoldung verband und dem Kommunalministerium abge- und Aufwandsentschädigung beleuchten sollte. Am stimmt. 22. Januar 2018 hatte eine von der Geschäftsstel- le eingesetzte Arbeitsgruppe „Attraktivitätssteige- Personalgewinnung und Personalhaltung rung BM-Amt“ aus Mitgliedern des Ausschusses für Recht, Personal und Organisation Vorschläge ausge- Die wichtigste Ressource der öffentlichen Verwal- arbeitet. Diese wurden vom Präsidium beschlossen tung sind die eigenen Beschäftigten. Ohne sie ist die und dem Land vorgetragen. Im November 2019 legte Verwaltung nicht funktionsfähig. Schon heute feh- die Landesregierung einen entsprechenden Gesetz- len zahlreiche Fachkräfte und wir sind erst am An- entwurf vor. Im Rahmen des Gesetzgebungs- und fang der Veränderungen. Bis 2030 wird mehr als Verordnungsverfahren wurden auf Anregung des jeder dritte Beschäftigte im öffentlichen Dienst in StGB NRW noch Verbesserungen für Bürgermeis- Ruhestand gehen. Da auch die Nachwuchsgewin- terinnen und Bürgermeistern von Standorten von nung wachsende Probleme bereitet, vergrößert sich Stationierungsstreitkräften und Gemeinden, die als die Lücke laut einer aktuellen McKinsey-Studie von Heilbad, Kurort oder Erholungsort anerkannt sind, heute knapp vier auf fast 16 Prozent aller Beschäf- erfolgreich eingefordert. tigten in den kommenden zehn Jahren. Personal- Letztendlich sieht die mit Wirkung vom 1. Janu- gewinnung und -marketing sind daher auch für die ar 2020 beschlossene Eingruppierungsverordnung Kommunen in NRW von zentraler Bedeutung. Daher unter anderem eine Zulage in Höhe von acht Pro- sollte die Rekrutierung von neuem Personal und zent des Grundgehaltes für die Übernahme einer Nachwuchskräften sowie die Bindung der eigenen weiteren Amtszeit für (Ober-)Bürgermeisterinnen Mitarbeitenden eine sehr hohe Priorität in der Ver- und -Bürgermeister sowie Landrätinnen und Land- waltung genießen. 16 Städte- und Gemeinderat 3/2021
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