Städte- und Gemeinderat - GESCHÄFTSBERICHT

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Städte- und Gemeinderat - GESCHÄFTSBERICHT
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                                                                                                     GESCHÄFTSBERICHT 2017 - 2021

                                                                                           75. JAHRGANG • MÄRZ             2021

                                                            Städte- und Gemeinderat
                                                            HERAUSGEBER STÄDTE- UND GEMEINDEBUND NORDRHEIN-WESTFALEN
                       G 20 167
StGB NRW · Kaiserswerther Str. 199-201 · 40474 Düsseldorf
PVSt · Deutsche Post AG · „Entgelt bezahlt“ ·

                                                                                                     GESCHÄFTSBERICHT
                                                                                                     2017 - 2021
Städte- und Gemeinderat - GESCHÄFTSBERICHT
S tädte-   und G emeinderat ist die einzige unabhän-
gige und ebenso die meistgelesene Fachzeitschrift für
                                                                                                    Städte- und Gemeinderat
Kommunal- und Landespolitik in Nordrhein-Westfalen.                                                  Die Fachzeitschrift für Kommunal- und
Sie führt kommunale Wissenschaft und Praxis, Kom-                                                    Landespolitik in Nordrhein-Westfalen
munalrecht und Kommunalpolitik zusammen. Die
Zeitschrift hat sich als Diskussionsforum für
neue Entwicklungen in der kommunalen
Welt einen Namen gemacht.

Die 1946 erstmals verlegte Fachzeit-
schrift S tädte - und G emeinderat ist
das offizielleOrgan des Städte- und
Gemeindebundes Nordrhein-West-
falen. Als Spitzenverband kreisan-
gehöriger Städte und Gemeinden
repräsentiert dieser rund 9 Mio.
Bürger und Bürgerinnen sowie
86 Prozent der Ratsmitglieder
in Nordrhein-Westfalen.

Städte-   und Gemeinderat enthält monatlich
aktuelle Informationen aus den zentralen Interessenge-
bieten der Kommunalpolitiker und Verwaltungsbeamten:

• Finanzen, Wirtschaft, Soziales, Schule und Kultur
• Verwaltungsfragen und Neue Steuerung
• Kommunalrecht
• Kommunale Wirtschaftsunternehmen
• Tourismus und Freizeit

Darüber hinaus enthält Städte- und Gemeinderat Sonder-
seiten, die überregional über Produkte und Neuheiten für den   Ich möchte die Zeitschrift Städte- und Gemeinderat (10 Ausgaben)
kommunalen Markt informieren. Der Leser erhält somit einen     im günstigen Jahresabonnement bestellen.
Überblick über Aktuelles aus den Bereichen:                    Q    gedruckt (€ 78,- inkl. MwSt. und Versand)

• Bürokommunikation                                            Q    elektronisch als Lese-PDF (€ 49,- inkl. MwSt.)

• Umweltschutz
• Nutzfahrzeuge im öffentlichen Dienst                         Name/ Vorname/Firma
• Müll- und Abfallbeseitigung
• Verkehrswesen                                                Straße
• Landschaftspflege
• Wohnungswesen, Städtebau                                     Postleitzahl/Ort
• Freizeitanlagen, öffentliche Schwimmbäder
• Kommunale Energieversorgung                                  Telefon/Fax
• Kreditwesen
• Raumplanung
                                                               E-Mail
• Krankenhausbedarf

Mit Städte- und Gemeinderat sind Sie                           Ich bezahle          Q per Bankabbuchung             Q gegen Rechnung
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FAX: 02 11/45 87-287                                           40474 Düsseldorf, widerrufen. Rechtzeitige Absendung genügt!
Städte- und Gemeinderat - GESCHÄFTSBERICHT
EDITORIAL

D
        ieser Geschäftsbericht blickt zurück auf die vergangenen dreieinhalb
        Jahre. Anfangs standen noch Zukunftsthemen wie die Mobilitätswen-
        de, Digitalisierung oder Integration im Fokus der Aufmerksamkeit.
Dies änderte sich schlagartig im Februar 2020 mit dem Ausbruch der Coro-
na-Pandemie. Bund, Land wie auch Städte und Gemeinden sind seitdem auf
beispiellose Weise gefordert.
Eine Flut von sich ständig ändernden rechtlichen Vorgaben machte den
Kommunen erheblich zu schaffen. Gleichzeitig zeigten die Städte und Ge-
meinden, wie flexibel und erfindungsreich auch Verwaltung auf Notlagen
reagieren kann. Wie schon in der Flüchtlingskrise 2015 bewiesen die Kommu-
nen, dass sie in der Krise unverzichtbar sind. Darauf können alle Beteiligten
mit Fug und Recht stolz sein.
Der vorliegende Geschäftsbericht des StGB NRW als Themenschwerpunkt der
Verbandszeitschrift STÄDTE- UND GEMEINDERAT blickt zurück auf eine inten-
sive Zeit. Er dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen in
Nordrhein-Westfalen aus der Sicht der Städte und Gemeinden sowie all der
Personen, die dort Verantwortung tragen.
Präsidium und Geschäftsführung konnten abermals auf eine enge und ver-
trauensvolle Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen und hauptamt-
lichen Vertreterinnen und Vertretern aus den Städten und Gemeinden bauen.
Wir danken allen Beteiligten für Ihre unverzichtbare Unterstützung. Nur auf
Basis dieses guten Miteinanders kann der Städte- und Gemeindebund NRW
erfolgreich sein.

         Roland Schäfer                             Christof Sommer
            Präsident                             Hauptgeschäftsführer

                                                            Städte- und Gemeinderat 3/2021   3
Städte- und Gemeinderat - GESCHÄFTSBERICHT
BÜCHER UND MEDIEN

                                                                                                                                              INHALT 75. Jahrgang März 2021
                                                                                Bauen und Wohnen
  BAUEN UND WOHNEN
  MOTOREN DER                                                                   Motoren der Stadtentwicklung, hrsg. v.
  STADTENTWICKLUNG
                                                                                NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales,
                                                                                Bau und Gleichstellung, DIN A4, 144 S., kos-
                                            2020

                                                                                tenlos zu bestellen oder herunterzuladen un-
                                            20

                                                                                ter mhkbg.nrw/broschueren

                        Der Bericht zur Stadtentwicklung in NRW be-
                                                                                                                                             8                                                  18
  Bericht 2020

                        fasst sich mit dem Zusammenspiel von Wohn-
                                                                www.mhkbg.nrw

                        raumqualität und Wohnumfeld. Er greift
    zudem die Themen Flächenentwicklung und Baulandmobilisierung
                                                                                                                                                           AUS DEM STÄDTE- UND GEMEINDEBUND NRW
    auf. Der Bericht wird seit 2006 regelmäßig zu unterschiedlichen
                                                                                                                                                       6   Verbandsarbeit unter Corona-Bedingungen
    Schwerpunkten veröffentlicht. Zielgruppe sind Akteurinnen und
                                                                                                                                                       6   Gemeindekongress 2017
    Akteure der Landes-, Regional- und Kommunalpolitik sowie die in                                                                                    8   Hauptausschuss 2019
    diesem Kontext aktiven Verbände und Planungsbüros.                                                                                                10   Geschäftsstelle
                                                                                                                                                      10   Kommunikation

    LEADER und VITAL.NRW                                                                                    umwelt.nrw    #ländliche räume
                                                                                                                                                           RECHT, PERSONAL UND ORGANISATION
                                                                                                                                                      12   Gemeindeordnung
                                                                                                                                                      13   Interkommunale Zusammenarbeit
    Zwei Erfolgsmodelle für den ländlichen Raum
                                                                                                                                                      13   Ordnungsrecht
    in Nordrhein-Westfalen, hrsg. v. NRW-Ministe-                                                                                                     14   Feuerwehr und Rettungsdienst
    rium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und                                                                                                       15   Datenschutz und Zensus
    Verbraucherschutz, DIN A4, 112 S., kostenlos                                                                                                      15   Gleichstellung
    herunterzuladen unter umwelt.nrw.de/medi-                                                                       LEADER UND VITAL.NRW              16   Dienstrecht
                                                                                                                    ZWEI ERFOLGSMODELLE
                                                                                                                FÜR DEN LÄNDLICHEN RAUM               17   Personalgewinnung und Personalhaltung
    athek/broschueren                                                                                            IN NORDRHEIN-WESTFALEN

                                                                                                            1                                         18   Flüchtlinge und Integration

    Die Förderprogramme LEADER und VITAL.NRW sind wichtige Bau-                                                                                            INFORMATIONSTECHNOLOGIE
    steine für die selbstbestimmte, nachhaltige Entwicklung der länd-                                                                                 20 Onlinezugangsgesetz
    lichen Regionen. In der Broschüre werden 60 geförderte Projekte                                                                                   20 E-Governmentgesetz NRW
    vorgestellt. Die Best-Practice-Beispiele reichen von der Vermitt-                                                                                 21 Open Government
    lung generationenübergreifender Hilfe im Alltag in der Eifel bis hin
    zu einer digitalen Kommunikationsplattform für Dörfer im Müh-                                                                                          SCHULE, KULTUR UND SPORT
    lenkreis Minden-Lübbecke. Sie zeigen, was möglich ist, wenn en-
                                                                                                                                                      22   COVID-19-Pandemie
    gagierte Menschen mit dem Ziel zusammenarbeiten, ihre länd-                                                                                       23   Schulische Inklusion
    liche Heimat lebenswert weiterzuentwickeln.                                                                                                       23   Bildungsintegration Zugewanderter
                                                                                                                                                      24   Digitalisierung
                                                                                                                                                      24   Schule im Ganztag
DStGB
DOKUMENTATION NO 157                                                            Kommunen innovativ                                                    25
                                                                                                                                                      25
                                                                                                                                                           Kulturfördergesetz
                                                                                                                                                           Weiterbildung und Bibliotheken
Ansätze für eine zukunftsorientierte Entwicklung von Städten und Gemeinden
                                                                                                                                                      26   Musikalische Bildung
                                                                                Ansätze für eine zukunftsorientierte Entwick-                         26   Sport
                                                                                lung von Städten und Gemeinden, hrsg. v.
                                                                                Deutscher Städte und Gemeindebund (DStGB)                                  JUGEND, SOZIALES UND GESUNDHEIT
                                                                                u. Deutsches Institut für Urbanistik, DStGB-Do-                       27   SGB VIII-Reform
                                                                                kumentation Nr. 157, DIN A4, 36 S., kostenlos                         28   KiBiz-Reform
                                                                                                                                                      28   Kindertagesbetreuung unter Corona
                                                                                herunterzuladen unter dstgb.de / Publikationen
                                                                                                                                                      29   Sexualisierte Gewalt
                    Deutscher Städte-
                    und Gemeindebund

                    Deutscher Städte-
                    und Gemeindebund
                    www.dstgb.de
                                                                                / Dokumentationen                                                     29   Krankenhäuser
                                                                                                                                                      30   Bundesteilhabegesetz
    Ziel der Fördermaßnahme „Kommunen innovativ“ des Bundes-
    ministeriums für Bildung und Forschung ist es, die Daseinsvorsorge                                                                                     WIRTSCHAFT UND VERKEHR
    in Kommunen durch eine nachhaltige Entwicklung zu stärken und                                                                                     31   Fahrradgesetz
    zu gleichwertigen Lebensverhältnissen im ganzen Land beizutra-                                                                                    32   Mobilität der Zukunft
                                                                                                                                                      32   Straßenausbaubeitrag
    gen. Die Dokumentation stellt die Ergebnisse aus kleineren Gemein-
                                                                                                                                                      33   Braunkohleausstieg
    den wie auch größeren Städten vor, die sich an den 30 Forschungs-                                                                                 33   Mobilfunkausbau
    vorhaben beteiligt haben. Die Themen reichen von Mobilität, der                                                                                   34   Wirtschaftsförderung
    Entwicklung grüner Infrastrukturen, Formen der interkommunalen
    Zusammenarbeit, der Bildung neuer Kooperationen und Netzwerke
                                                                                                                                             Titelfotos: MARIA SBYTOVA - STOCK.ADOBE.COM, HALFPOINT - STOCK.ADOBE.COM, NEW AFRICA -
    bis hin zur Stärkung der Innenstädte und Ortskerne.

   4              Städte- und Gemeinderat 3/2021
Städte- und Gemeinderat - GESCHÄFTSBERICHT
NACHRICHTEN

                                                                              Hertie-Projekt „Jugend entscheidet“
                          Thema Geschäftsbericht 2017 - 2021                  mit drei NRW-Kommunen
                                                                              Die Gemeinde Kalletal, die Hansestadt Warburg und die Gemein-
                                                                              de Windeck nehmen am Projekt „Jugend entscheidet“ der gemein-
                                                                              nützigen Hertie-Stiftung teil. Die drei NRW-Kommunen gehören
                                                                              zu den bundesweit zehn Städten und Gemeinden, die aus 115 Be-
                                                                              werbern ausgewählt wurden. Im Rahmen des Projektes geben die

               20                                  30                         Kommunen nun eine reale kommunalpolitische Entscheidung an
                                                                              Jugendliche zwischen zwölf und 15 Jahren ab und erhalten dabei
                                                                              professionelle Prozessbegleitung und einen Sachkostenzuschuss
                  BAUEN UND PLANEN                                            von 5.000 Euro. Bis 2023 sollen insgesamt 25 Kommunen an „Ju-
                                                                              gend entscheidet“ teilnehmen. Die Hertie-Stiftung stellt dafür
            35    Landesentwicklungsplan
            35    Landesplanungsgesetz                                        eine Million Euro zur Verfügung.
            36    Städtebau
            38
            38
                  Geodaten
                  Digitalisierung
                                                                              Passagierrückgang um 74 Prozent
            39    Landesbauordnung                                            an NRW-Flughäfen
            39    Denkmalschutz
            40    Wohnraumförderung                                           Die Passagierzahlen der sechs Hauptverkehrsflughäfen in NRW sind
                                                                              durch die Corona-Pandemie drastisch eingebrochen. Wie das Sta-
                  UMWELT UND KLIMASCHUTZ                                      tistische Landesamt Information und Technik Nordrhein-Westfa-
             41   Klimaschutz                                                 len mitteilte, stiegen im Jahr 2020 insgesamt nur 5,6 Millionen Flug-
             42   EU-Wasserrahmenrichtlinie                                   gäste in die dort startenden Maschinen. Das seien 74 Prozent weni-
             43   Abwasserbeseitigung                                         ger als im Jahr 2019. Rund 4,7 Millionen Passagiere flogen ins Aus-
             44   Landeswassergesetz                                          land und 967.030 Gäste nutzten Inlandsflüge. Den größten Rück-
             44   Abfallentsorgung                                            gang der Passagierzahlen gab es am Flughafen Paderborn/Lippstadt
             45   Wasserversorgung                                            mit knapp 87 Prozent. Den geringsten Rückgang verzeichnete der
             45   Nachhaltigkeitsstrategie
                                                                              Flughafen Dortmund mit einem Minus von 55 Prozent.

                  FINANZEN UND STEUERN
            47    Finanzsituation                                             Zwölf neue Europaschulen in
            47
            48
                  Finanzhilfen
                  Kommunales Haushaltsrecht
                                                                              Nordrhein-Westfalen
            49    Kommunaler Finanzausgleich
            49    Grundsteuerreform                                           Zwölf neue Schulen haben das Zertifikat „Europaschule in Nord-
            50    Umsatzsteuerrecht                                           rhein-Westfalen“ erhalten. Damit ist die Zahl der Europaschulen in
                                                                              NRW auf 237 gestiegen - so viele wie in keinem anderen Bundes-
                                                                              land. Unter den neu zertifizierten Schulen sind das Bettina-von-
                  KOMMUNALWIRTSCHAFT UND VERGABE
                                                                              Arnim Gymnasium Dormagen, die Anne-Frank-Schule Gütersloh,
            52    Kommunalwirtschaft
                                                                              das Georg-Büchner-Gymnasium Kaarst, das Gymnasium Korschen-
            53    Energiewende
            54    Europäisches Beihilferecht                                  broich und das Bischöfliche Gymnasium Johanneum Ostbevern.
            54    Vergaberecht                                                Europaschulen zeichnen sich durch ein erweitertes Fremdsprachen-
                                                                              angebot und die vertiefte Vermittlung europaorientierter Kennt-
                                                                              nisse aus. Durch Austauschprogramme mit europäischen Partnern
                                                                              fördern sie zudem die interkulturellen Kompetenzen ihrer Schülerin-
                                                                              nen und Schüler.
                  ANHANG
             56 A Mitglieder des Städte- und Gemeindebundes NRW               Stärkung des Ehrenamtes in
             58 B Hauptausschuss                                              Nordrhein-Westfalen
             60 C Präsidium
                                                                              In Nordrhein-Westfalen sind rund sechs Millionen Menschen
             61   D Fachausschüsse                                            in etwa 122.000 Vereinen engagiert. Um noch mehr Bürgerin-
                                                                              nen und Bürger für ein Engagement zu begeistern, hat die Lan-
             64 E Arbeitsgemeinschaften in den Regierungsbezirken
                                                                              desregierung nun eine Engagementstrategie beschlossen und
             64 F Organigramm der StGB NRW-Geschäftsstelle                    stellt zusätzliche Mittel von 24 Millionen Euro für das Ehren-
                                                                              amt bereit. Geplant ist unter anderem der Aufbau einer Landes-
             66 G V
                   erbände und Organisationen, in denen der                  servicestelle, bei der Interessierte Informationen rund um das
                  StGB NRW vertreten ist
                                                                              Ehrenamt erhalten können. Zudem will die Landesregierung ein
                                                                              Landesnetzwerk finanzieren, das Ehrenamtliche selber gestal-
STOCK.ADOBE.COM, PFEIL / STGB NRW, STGB NRW, KRISCHIMEIER - STOCK.ADOBE.COM   ten sollen. Für Kleinstprojekte soll das Förderprogramm „2000
                                                                              x 1000 Euro für das Engagement“ aufgelegt werden.

                                                                                                      Städte- und Gemeinderat 3/2021             5
Städte- und Gemeinderat - GESCHÄFTSBERICHT
Bei der Rede von StGB
            NRW-Präsident
                Dr. Eckhard
         Ruthemeyer beim
        Gemeindekongress
          am 23. November
       2017 war die Düssel-
      dorfer Stadthalle voll
                     besetzt

                                                                                                                                                FOTO: PFEIL / STGB NRW
Aus dem Städte- und                                                                    den 343 Schnellbriefe verschickt, im Jahr 2010 waren
                                                                                       es lediglich 153.
                                                                                       Um die Handlungsfähigkeit des Verbandes auch in

Gemeindebund NRW                                                                       Pandemiezeiten sicherzustellen, fällte das Präsidi-
                                                                                       um im Corona-Jahr 2020 mehrfach Entscheidungen
                                                                                       im schriftlichen Umlaufverfahren. Eine Sitzung im
                                                                                       November 2020 fand als Veranstaltung im Rahmen
                               Verbandsarbeit unter Corona-Bedingungen                 einer Videokonferenz statt. Die Erfahrungen mit der
                                                                                       Kombination aus Präsenztreffen und virtueller Kon-

                               D
                                       ie Corona-Krise hat auch die Gremienar-         ferenz sprechen dafür, ein solches Verfahren auch
                                       beit beim Städte- und Gemeindebund NRW          bei zukünftigen Veranstaltungen zu berücksichti-
                                       (StGB NRW) im Jahr 2020 massiv beeinträch-      gen. Um die Handlungsfähigkeit des Verbandes auch
                               tigt. Zahlreiche Sitzungen wurden abgesagt oder         in Krisenzeiten zu gewährleisten, wurde die Satzung
                               in den digitalen Raum verlagert. Vor allem die grö-     durch einen Beschluss der Mitglieder im schriftli-
                               ßeren Veranstaltungen, darunter der für 2021 ge-        chen Umlaufverfahren angepasst.
                               plante Gemeindekongress mit üblicherweise mehr
                               als 1400 Delegierten und die Treffen der regionalen     Gemeindekongress 2017
                               Bezirks-Arbeitsgemeinschaften, konnten wegen
                               des Infektionsschutzes nicht stattfinden. Auch das      Die 22. Mitgliederversammlung fand am 23. November
                               für Ende 2020 geplante festliche Abendessen zum         2017 erneut in der Düsseldorfer Stadthalle statt. Die
                               Abschied des langjährigen Hauptgeschäftsführers         guten Erfahrungen aus den Veranstaltungen in den
                               Dr. Bernd Jürgen Schneider musste entfallen.            vorherigen Jahren hatten für die Ortswahl den Aus-
                               Der nächste Gemeindekongress soll am 14. Juni 2022      schlag gegeben. Dabei spielten die gute Erreichbarkeit
                               stattfinden; der mit rund 150 Personen deutlich klei-   des Messegeländes sowie das ansprechende Ambiente
                               nere Hauptausschuss ist für den 15. Juni 2021 ge-       der Düsseldorfer Stadthalle verbunden mit einem pro-
                               plant. Über die neue Besetzung der Gremien nach         fessionellen Serviceangebot eine maßgebliche Rolle.
                               der Kommunalwahl entscheiden im Frühjahr 2021
                               die Mitglieder des StGB NRW im schriftlichen Um-
                                                                                                Der Städte- und Gemeindebund Nord-
                               laufverfahren.
                               Infolge der Corona-Pandemie haben Bund und Land            i     rhein-Westfalen (StGB NRW) ist der kom-
                                                                                                munale Spitzenverband der Städte und
                               in hoher Frequenz neue Regelungen für die Praxis vor
                                                                                        Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Ihm gehören
                               Ort verordnet. Für die Geschäftsstelle war es erste
                                                                                        360 der 373 kreisangehörigen Städte und Gemein-
                               Verpflichtung, die Mitgliedskommunen des Verban-
                                                                                        den in NRW an (siehe Anhang A). Er repräsentiert
                               des möglichst schnell und zuverlässig über neue Vor-
                                                                                        damit die Interessen von mehr als neun Millio-
                               gaben und deren Handhabung zu informieren. Zum
                                                                                        nen Einwohnerinnen und Einwohnern in Nord-
                               Ausdruck kam dies durch die hohe Zahl von mehr als
                                                                                        rhein-Westfalen. 			                          ◼
                               700 Schnellbriefen. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 wur-

6   Städte- und Gemeinderat 3/2021
Städte- und Gemeinderat - GESCHÄFTSBERICHT
GESCHÄFTSBERICHT 2017 - 2021

Mehr als 1.000 Bürgermeisterinnen und Bürger-                                                                                           NRW-Minister-
meister, Ratsmitglieder, kommunalpolitisch Enga-                                                                                        präsident Armin
gierte und Gäste aus der Landespolitik kamen zum                                                                                        Laschet würdigte
                                                                                                                                        die kommunale
Gemeindekongress nach Düsseldorf. Zum Auftakt
                                                                                                                                        Selbstverwaltung
der Veranstaltung erläuterte Präsident Dr. Eckhard
Ruthemeyer, Bürgermeister der Stadt Soest, das für
den Kongress titelgebende Motto „Kommunen stär-
ken - Partner für die Zukunft“: Nur mit starken Städ-
ten und Gemeinden könnten Land und Wirtschaft
sich weiterentwickeln. Allerdings sei trotz boomen-
der Unternehmen, niedriger Zinsen und steigender
Steuereinnahmen eine Trendwende bei der kommu-
nalen Finanzlage nicht in Sicht. Immer noch übertrü-
gen Bund und Land den Kommunen neue Aufgaben,
ohne die erforderlichen Mittel bereitzustellen.
Ruthemeyer forderte einen Altschuldenfonds für
Kassenkredite und eine dauerhafte Beteiligung des
Bundes an den kommunalen Kosten, insbesondere

                                                                                                               FOTO: PFEIL / STGB NRW
bei Betreuung und Bildung sowie Asyl und Integra-
tion. Nicht ein Kooperationsverbot, sondern ein Ko-
operationsgebot zwischen Bund und Kommunen sei
nötig. Von der neuen NRW-Landesregierung forderte
Ruthemeyer, die Integrationspauschale des Bundes
vollständig an die Kommunen weiterzuleiten.
                                                                                                                                        Festredner Prof. Dr.
NRW-Ministerpräsident Armin Laschet machte sich
                                                                                                                                        Dr. Udo Di Fabio
in seiner Ansprache stark für eine Demokratie, in
                                                                                                                                        betonte die Schlüssel-
der auf partnerschaftliche Art und Weise Kompro-                                                                                        rolle der Bürgerinnen
misse ausgehandelt werden. Eine Reform des Kin-                                                                                         und Bürger
derbildungsgesetzes solle im Konsens mit den kom-
munalen Spitzenverbänden entwickelt werden.
Problemregionen in NRW seien nicht die ländlichen
Räume, sondern Industrieregionen wie das Ruhrge-
biet. Dennoch sollten auch kleine Gemeinden Ent-
wicklungsoptionen erhalten. Laschet unterstrich die
Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung. Die
Landesregierung wolle nicht bis in den letzten Win-
                                                                                                              FOTO: PFEIL / STGB NRW

kel hineinregieren.
Als Festredner untersuchte der ehemalige Richter
am Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Dr. Udo Di
Fabio, das Entwicklungspotenzial der kommuna-
len Selbstverwaltung. Dieses sei als Ebene vorgese-
hen, die nicht nur nahe an den Menschen sei, son-
dern zugleich von diesen gestaltet werde. Nur wenn      ten und Gemeinden ausarbeiten. Henning Höne,
es gelinge, Bürgerinnen und Bürger für Mitwirkung       kommunalpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion,
zu aktivieren, könne Selbstverwaltung auf Dauer ge-     ergänzte, auch über die Bezahlung der Erzieherin-
lingen. Der Spielraum dafür sei allerdings durch die    nen und Erzieher müsse gesprochen werden. Mehr
Verflechtungen des föderalen Systems stark einge-       Tempo bei der Reform mahnten die stellvertreten-
schränkt.                                               den Fraktionsvorsitzenden Christian Dahm (SPD)
Am Nachmittag trafen sich Vertreter der fünf Frak-      und Mehrdad Mostofizadeh (B 90/Grüne) an. Hel-
tionen im NRW-Landtag zu einer Podiumsdiskussi-         mut Seifen, Vize-Fraktionschef der AfD, sprach sich
on über kommunalpolitische Forderungen an Par-          gegen einen angeblichen Trend zur Gleichmacherei
lament und Landesregierung. Hauptthemen in der          im Bildungssystem aus.
Diskussion, die von WDR-Journalist Michael Brocker
moderiert wurde, waren das Kinderbildungsgesetz         Präsidium
(KiBiz) sowie der Bereich Flüchtlinge und Integrati-
on. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Bodo Löttgen er-       Im Rahmen der Mitgliederversammlung 2017 wähl-
klärte, die neue Landesregierung werde die Reform       te das Präsidium den Bergkamener Bürgermeis-
der Kindergartenfinanzierung gemeinsam mit Städ-        ter Roland Schäfer (SPD) zum neuen Präsidenten,

                                                                                             Städte- und Gemeinderat 3/2021                                      7
Städte- und Gemeinderat - GESCHÄFTSBERICHT
AUS DEM STÄDTE- UND GEMEINDEBUND NRW

                                                                                                        Die Landtagsvertreter
                                                                                                        (v. links) Helmut Seifen,
                                                                                                        Christian Dahm, Mehrdad
                                                                                                        Mostofizadeh, Bodo Löttgen
                                                                                                        und Henning Höne mit
                                                                                                        Moderator Michael Brocker
                                                                                                        diskutierten über kommu-
                                                                                                        nalpolitische Forderungen an
                                                                                                        Parlament und Landes-
FOTO: PFEIL / STGB NRW

                                                                                                        regierung

                     zum ersten Vizepräsidenten Dr. Eckhard Ruthemeyer,      das gesamte Leben in den Städten und Gemeinden.
                     Bürgermeister der Stadt Soest. Als weitere Vizeprä-     Um die Potenziale aufzuzeigen, verwies Schäfer auf
                     sidenten und -präsidentinnen wurden Dietmar Heß         die eindrucksvollen Erfahrungen aus insgesamt fünf
                     (CDU), Bürgermeister der Gemeinde Finnentrop, Marion    Modellregionen in NRW und die bereits erarbeiteten
                     Weike (SPD), Bürgermeisterin der Stadt Werther, sowie   digitalen Lösungen. Ziel müsse es nun sein, erfolg-
                     Beate Schirrmeister-Heinen, Fraktionsvorsitzende von    reiche Projekte zeitnah auf andere Kommunen zu
                     Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz, in     übertragen.
                     ihrem Amt bestätigt.                                    Durch die Digitalisierung werde sich auch die Mobili-
                     Im November 2019 wählte das Präsidium mit den           tät verändern, betonte Schäfer. Städte und Gemein-
                     Bürgermeistern Kai Abruszat, Gemeinde Stemwe-           den müssten Antworten auf die Frage entwickeln,
                     de, Michael Dreier, Stadt Paderborn, und Christoph      wie Verkehr grundlegend neu organisiert werden
                     Landscheidt, Stadt Kamp-Lintfort, zur Verstärkung       könne. Zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche
                     der Führungsriege drei weitere Vizepräsidenten.         Mobilitätswende sei die Umgestaltung der klassi-
                     Das Präsidium besteht satzungsgemäß aus 21 von          schen Straße in eine neue, urbane Gestaltform, die
                     der Mitgliederversammlung gewählten Mitgliedern,        eine vielfältige Nutzung zulässt.
                     den Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaften in den       Beim ersten Forum „Digitalisierung“ betonte Chris-
                     Regierungsbezirken, dem Vorsitzenden des Arbeits-       toph Dammermann, Staatssekretär im NRW-Minis-
                     kreises Mittelstadt sowie dem Hauptgeschäftsfüh-        terium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung
                     rer. Zudem wird das Gremium durch fünf stimmbe-         und Energie, getrieben werde die Entwicklung durch
                     rechtigte kooptierte Mitglieder - Abgeordnete des       die Erwartung der Bürgerinnen und Bürger, alles
                     NRW-Landtages - sowie sechs beratende Mitglie-          vom heimischen Sofa aus steuern zu können. Ein
                     der ergänzt (Stand 01.05.2017). Die Wahlzeit der Prä-   Nadelöhr bilde derzeit noch die digitale Infrastruk-
                     sidiumsmitglieder entspricht der Wahlzeit des Rates     tur, die schnelles Internet noch nicht flächendeckend
                     in den Gemeinden. Bis zur Neuwahl des Gremiums          möglich mache. Für die digitale Verwaltung müss-
                     bleiben die Präsidialmitglieder im Amt. Anhang C        ten rasch allgemein anwendbare Lösungen entwi-
                     nennt die Mitglieder des Präsidiums.                    ckelt werden.
                                                                             Bürgermeister Michael Dreier, Stadt Paderborn,
                     Hauptausschuss Soest 2019                               gab einen Einblick in die Arbeit seiner Stadt als
                                                                             Leitkommune in der digitalen Modellregion OWL.
                     Der Hauptausschuss des StGB NRW besteht aus den         Wichtig sei die enge Zusammenarbeit mit der ört-
                     von der Mitgliederversammlung gewählten Vertre-         lichen Wirtschaft, der Universität sowie dem ge-
                     terinnen und Vertretern. Ein Verzeichnis der Mitglie-   samten Bildungssektor. Substanziellen Fortschritt
                     der des Hauptausschusses findet sich in Anhang B.       erwarte man vor allem in den Bereichen Mobilität,
                     Die 44. Sitzung des Hauptausschusses fand am 20.        Gesundheit sowie Bildung.
                     und 21. März 2019 ein weiteres Mal in der Stadthal-     In der anschließenden Podiumsdiskussion, mode-
                     le Soest statt. Neben der Verabschiedung des StGB       riert von WDR-Journalist Michael Brocker, klangen
                     NRW-Doppelhaushaltes 2019/2020 standen die The-         auch skeptische Töne an. Bürgermeister Heinz Öh-
                     men „Digitalisierung“ sowie „Mobilität der Zukunft“     mann, Stadt Coesfeld, wies auf die Schwierigkeiten
                     im Fokus.                                               hin, Investoren für den Ausbau der Glasfaser-Da-
                     Präsident Roland Schäfer, Bürgermeister der Stadt       tennetze zu finden. Bürgermeister Claus Jacobi,
                     Bergkamen, hieß die rund 140 Teilnehmenden will-        Stadt Gevelsberg, betonte, Digitalisierung erforde-
                     kommen und führte in die Themen ein. Digitalisie-       re gute interkommunale Kooperation, beispielswei-
                     rung betreffe nicht nur die Rathäuser, sondern auch     se bei der Einführung der elektronischen Akte.

                   8     Städte- und Gemeinderat 3/2021
Städte- und Gemeinderat - GESCHÄFTSBERICHT
Am zweiten Tag diskutierte der Hauptausschuss
über neue Formen der Mobilität und ihre Imple-
mentierung durch die Städte und Gemeinden. NRW-
Verkehrsminister Hendrik Wüst betonte in seinem
Eingangsstatement, die NRW-Landesregierung
stehe positiv zur Verkehrswende, wolle diese aber
nicht per Zwang durchsetzen. Für neue Mobilität
entscheidend seien die Säuleninfrastruktur und Di-
gitalisierung/Vernetzung. Beim Land werde man die
Planungskapazitäten personell und finanziell auf-
stocken, um die Sanierung der Verkehrswege zu be-
schleunigen.

                                                                                                                                                                   FOTO: SLIWA / STGB NRW
Über Trends und Perspektiven sprach der Köl-
ner Verkehrsplaner Franz Linder. Er wies auf den
Wandel von Lebensstilen hin und daran gekoppel-
te neue Anforderungen an Mobilität. Eine Lösung
für das Problem des überbordenden Individualver-
kehrs böte nur die Aufwertung der Nahmobilität.
Gehen und Fahrradfahren müssten in den Städten                                                                                          Die Mitglieder des StGB
wieder zur Basismobilität werden und 60 Prozent                                                                                        NRW-Hauptausschusses
der Wege abdecken. Dazu müsse das Radwege-                                                                                               trafen sich am 20. und
netz massiv ausgebaut werden. Ziel sei eine gesun-                                                                                          21. März 2019 in der
de und grüne Stadt, in der sich die Menschen gerne                                                                                              Stadthalle Soest
aufhalten.
In die anschließende Diskussion flossen mehrere                                                                             NRW-Verkehrsminister
                                                                                                                            Hendrik Wüst skizzierte
Erfahrungen aus der kommunalen Praxis ein. Bür-
                                                                                                                            in Soest die Haltung der
germeister Dr. Alexander Berger, Stadt Ahlen, be-
                                                                                                                            Landesregierung zur
richtete, seine Stadt habe ein Radverkehrskonzept
                                                                                                                            Verkehrswende
entwickelt und einen Mobilitätsmanager einge-
stellt. Durch eine intelligente Ampelschaltung habe
man den Verkehr trotz eines höheren Fahrradanteils
flüssiger gestalten können. Vertreter aus anderen
                                                                                                   FOTO: SLIWA / STGB NRW

Kommunen machten sich dafür stark, stillgelegte
Eisenbahnstrecken zu reaktivieren. Der Kölner Ver-
kehrsplaner Franz Linder bekräftigte das Entwick-
lungspotenzial von E-Bikes und Lastenrädern. Städ-
te und Gemeinden hätten durch die Gestaltung der
Verkehrsinfrastruktur einen großen Einfluss auf die
Mobilität von morgen.                                 Die Zusammenkünfte dienen dem Erfahrungsaus-
                                                      tausch sowie der Kontaktpflege mit der Geschäfts-
Fachausschüsse                                        stelle des Verbandes. Neben dem Hauptgeschäfts-
                                                      führer, den Beigeordneten sowie den Referentinnen
Im Berichtszeitraum hat das Präsidium acht Fach-      und Referenten der Geschäftsstelle referieren Fach-
ausschüsse (Zusammensetzung siehe Anhang D) ein-      leute aus der Landespolitik, den StGB NRW-Tochter-
gesetzt, die sich wiederholt zu Beratungen trafen.    gesellschaften sowie aus anderen Organisationen
Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der   über zentrale Themen der Kommunalpolitik. Anhang
Fachausschüsse werden vom Präsidium gewählt.          E enthält ein Verzeichnis der Arbeitsgemeinschaften
Die Fachausschüsse bereiten in ihren Arbeitsgebie-    mit den Vorsitzenden und deren Stellvertreterinnen
ten die Beschlüsse des Präsidiums und die grund-      und Stellvertretern.
sätzlichen Entscheidungen der Geschäftsstelle vor,
soweit sie nicht zur selbstständigen Beschlussfas-
sung ermächtigt sind.
                                                                   Die Fachausschüsse bereiten die
Arbeitsgemeinschaften
                                                                   Beschlüsse des Präsidiums und der
In den fünf Regierungsbezirken Nordrhein-West-                     Geschäftsstelle vor
falens treffen sich Abgesandte der StGB NRW-
Mitgliedskommunen in Arbeitsgemeinschaften.

                                                                                           Städte- und Gemeinderat 3/2021 9
Städte- und Gemeinderat - GESCHÄFTSBERICHT
AUS DEM STÄDTE- UND GEMEINDEBUND NRW

Geschäftsstelle

Zum 1. Januar 2019 wechselte Barbara Adams, Sekretä-
rin des Hauptgeschäftsführers, in die Freistellungspha-
se der Altersteilzeit. Debora Becker, bisher im Sekretari-
at der Pressestelle tätig, übernahm das Sekretariat des
Hauptgeschäftsführers. Als Nachfolgerin für sie in der
Pressestelle wurde zum 1. Oktober 2018 Nina Hermes

                                                                                                                                                                FOTO: BALTSCH / STGB NRW
eingestellt.
Pressesprecher Martin Lehrer wechselte zum 1. August
2019 in die Freistellungsphase der Altersteilzeit. Seine
Nachfolge als Leiter der Pressestelle trat Philipp Stempel
an, der bereits seit dem 15. Mai 2018 als Online-Redak-
teur beim Verband beschäftigt war.
Dr. Johannes Osing, Referent im Dezernat II, wechselte
am 1. Februar 2019 zum Rechtsamt des Märkischen Krei-             Philipp Stempel (links)   raum geprägt, darunter die Bereiche Integration, Ganz-
ses. Als sein Nachfolger im Dezernat II war zwischenzeit-             übernahm Anfang       tagsbetreuung und Mobilitätswende, insbesondere
lich Referent Martin Stiller tätig. Seit dem 14. September              August 2019 die     aber im Jahr 2020 die Corona-Pandemie und die Kom-
2020 ist Milena Magrowski beim StGB NRW als Bau-                 Leitung der Pressestelle   munalwahl.
                                                                      des StGB NRW von
und Planungsreferentin im Dezernat II beschäftigt. Seit                                     Neben zahlreichen Statements und Pressemitteilungen
                                                                           Martin Lehrer
dem 1. Juni 2019 ist Christiane Bongartz als Referentin                                     hat die Geschäftsstelle in enger Zusammenarbeit mit
im Dezernat I beim Verband tätig. Während sie zunächst                                      den Mitgliedskommunen einen Themenschwerpunkt
als Elternzeitvertretung für den Bereich Kommunalver-                                       „Corona“ zusammengestellt, der für die Öffentlichkeit
fassungsrecht zuständig war, hat sie diesen Bereich seit                                    mit konkreten Praxisbeispielen die außergewöhnlichen
Sommer 2020 fest übernommen.                                                                Leistungen der Städte und Gemeinden dokumentierte.
Im Juni 2019 ist Ursula Großhanten nach 40-jähriger                                         Für die Kommunalwahl konnten Prominente aus Kul-
Tätigkeit beim StGB NRW in den Ruhestand getreten.                                          tur, Medien und Politik für eine Video-Kampagne ge-
Ihre Nachfolgerin im Sekretariat von Dezernat IV ist Co-                                    wonnen werden: In kurzen Wahlaufrufen warben unter
rinna Hellermann, die zum 1. April 2020 beim Verband                                        anderem Ministerpräsident Armin Laschet, der Wissen-
angestellt wurde. Nach fast 38 Jahren beim StGB NRW                                         schaftsjournalist Ranga Yogeshwar und die Moderatorin
wechselte Brigitte Mainka am 1. Februar 2020 in die                                         Sabine Heinrich dafür, wählen zu gehen. Die Videos wur-
Freistellungsphase der Altersteilzeit. Ihre Nachfolge als                                   den auf Youtube und Facebook veröffentlicht und den
Buchhalterin des Verbandes hat Astrid Steinhauer ange-                                      Mitgliedskommunen zur freien Verwendung zur Verfü-
treten, die zum 1. November 2019 beim StGB NRW ange-                                        gung gestellt.
stellt wurde.
                                                                                            Zusammenarbeit mit Kommunen
Kommunikation
Die interne und externe Kommunikation zählt zu den                                          Enger Partner für die Medienarbeit des StGB NRW
wesentlichen Aufgaben des Städte- und Gemeinde-                                             sind die Kommunikationsverantwortlichen in den
bundes NRW. Mehrere Themen haben den Berichtszeit-                                          Städten und Gemeinden. Um zwischen diesen

     Abschied von Dr. Bernd Jürgen Schneider

     N
             ach rund 30-jähriger Tätig-        schaftliche Engagement. „Wenn es um
             keit für den Städte- und Ge-       Kernanliegen der Kommunen ging,
             meindebund NRW hat sich            musste die Partei zurückstehen. Einen
     der langjährige Hauptgeschäftsführer       besseren Anwalt für ihre Interessen
     Dr. Bernd Jürgen Schneider (Foto 2.v.      hätten sich die Städte und Gemeinden
     links) zum Jahreswechsel 2020/2021         in NRW gar nicht wünschen können“,
     in den Ruhestand verabschiedet. Prä-       so Schäfer. Dr. Bernd Jürgen Schnei-
     sident Roland Schäfer (links) und sein     der war von 2002 bis 2020 Haupt-
                                                                                                                                               FOTO: STGB NRW

     Stellvertreter Dr. Eckhard Ruthemeyer      geschäftsführer des Städte- und Ge-
     (rechts) bedankten sich im Namen der       meindebundes NRW. Sein Nachfolger
     Städte und Gemeinden für das leiden-       ist Christof Sommer (2. v. rechts). ◼

10   Städte- und Gemeinderat 3/2021
den Informationsfluss zu verbessern, nutzt die Ge-
schäftsstelle seit September 2019 das Netzwerk
Kommunen, eine Plattform, die der Deutsche Städ-
te- und Gemeindebund (DStGB) für den interkom-
munalen Austausch eingerichtet hat.
Der eigens eingerichtete Bereich „EA Medien NRW“
ist nur für registrierte Mitglieder zugänglich und
bietet die Möglichkeit zur direkten internen Kom-
munikation sowie zum Teilen von Links und Doku-
menten. Bisher haben sich dort 190 Verantwort-

                                                                                                                                         COLLAGE: STGB NRW
liche aus der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
registriert. Der Kreis der Teilnehmenden im Erfah-
rungsaustausch (EA) Medien hat sich somit erheb-
lich vergrößert. Inwieweit sich dies auch auf künf-
tige Präsenztreffen auswirken wird, ist noch nicht
absehbar. Wegen der Corona-Pandemie konnte der
EA Medien nicht wie gewohnt im Rahmen einer              sondere aber den neuen Ratsleuten als fachkundi-       Prominente aus Kultur,
Veranstaltung stattfinden.                               ge Quelle für kommunale Expertise ins Bewusst-         Medien und Politik
                                                                                                                riefen im Rahmen einer
Durch das Netzwerk Kommunen wurden bereits               sein zu bringen.
                                                                                                                Video-Kampagne des
mehrere Ideen für eine engere Zusammenarbeit zwi-        Überdies diente der STÄDTE- UND GEMEINDERAT immer
                                                                                                                StGB NRW auf, wählen
schen Geschäftsstelle und Mitgliedskommunen an-          wieder als Transportmedium für Sonderveröffent-
                                                                                                                zu gehen
gestoßen. So wurde das Angebot der Geschäftsstel-        lichungen. So erschien begleitend zum Hauptaus-
le, eine Social-Media-Fortbildung für die kommunale      schuss im März 2019 in Soest ein Positionspapier zur
Öffentlichkeitsarbeit zu organisieren, mit großem        Digitalisierung. Im Rahmen einer eigenständigen
Interesse aufgenommen. Im Dezember 2020 und Ja-          Publikation wurden auf der Grundlage eines Work-
nuar 2021 fanden wegen der großen Nachfrage ins-         shops im März 2017 gemeinsam mit der Arbeits-
gesamt drei Webinare statt, eines mit dem Fokus auf      gemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher
strategisch-organisatorische Grundlagen, zwei wei-       Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS) The-
tere zum Thema Instagram. Bereits 2018 war ein Se-       sen und Positionen zur Mobilität der Zukunft auf-
minar des StGB NRW zum Thema „Video in der kom-          bereitet. Auf großes Interesse stieß außerdem ein
munalen Öffentlichkeitsarbeit“ ebenfalls auf große       zusammen mit dem Arbeitskreis Städtebau entwi-
Resonanz gestoßen.                                       ckelter Leitfaden zum Umgang mit Schottergärten,
Für den Erfahrungsaustausch unter Fachleuten aus         ergänzt mit einem Flyer zur bürgernahen Informati-
der Integrationsarbeit betreibt die Geschäftsstelle      on.
seit 2016 das Portal Integration. Unter der Adresse      Zudem veröffentlichte der StGB NRW das Kinder-
kommunen.nrw/integration sammelt die Redaktion           buch „Was macht meine Gemeinde?“. Es beglei-
Erfahrungsberichte und Material für die kommunale        tet auf 28 Seiten eine Kindergartengruppe, die
Praxis. Seit dem Start im Juni 2016 sind rund 700 Bei-   mit der Bürgermeisterin beziehungsweise dem
träge hochgeladen worden, mehrfach fanden mo-            Bürgermeister die Gemeinde erkundet. Die Mäd-
derierte Fachdiskussionen im Online-Forum statt.         chen und Jungen erfahren auf ihrem Spaziergang,
Aus dem Input konnte der Fachbereich vielfach The-       in welchen Bereichen eine Kommune tätig ist und
men und Empfehlungen für das Programm zweier             wie Demokratie auf lokaler Ebene funktioniert.
Tagungen gewinnen. Darüber hinaus wird aus dem           Das Buch gibt es wahlweise als Version mit Bür-
Portal alle vier bis sechs Wochen ein Newsletter mit     germeisterin oder Bürgermeister. Zahlreiche Kom-
den wichtigsten Neuigkeiten verschickt. Die Zahl der     munen haben es in ihre Öffentlichkeitsarbeit auf-
Empfängerinnen und Empfänger aus der kommuna-            genommen.
len Fachwelt lag im Januar 2021 bei 480 Personen.        Die Online-Mitteilungen, mit denen die Ge-
                                                         schäftsstelle tagesaktuell über Entwicklungen in
Publizistik                                              der kommunalen Welt informiert, stoßen traditi-
                                                         onell auf großes Interesse. Gleichwohl ist durch
Die Verbandszeitschrift STÄDTE- UND GEMEINDERAT          eine Auswertung der Nutzungsdaten im Weban-
erfreut sich weiterhin großer Beliebtheit in der         gebot deutlich geworden, dass kaum noch Inter-
kommunalen Welt - sowohl bei den Autorinnen              esse an einer monatlichen Übersicht als Lese-PDF
und Autoren, die eine Plattform für ihre Inhalte su-     bestand. Die Produktion der Monatsübersicht
chen, als auch bei den Menschen, die sich kommu-         wurde daher zum 1. Januar 2020 eingestellt. Ta-
nal engagieren. Im Anschluss an die Kommunal-            gesaktuell stehen die Mitteilungen allen Inter-
wahl wurde die Auflage auf rund 10.000 Exemplare         essierten unverändert und in vollem Umfang zur
erhöht, um die Zeitschrift möglichst allen, insbe-       Verfügung. 				                                   ◼

                                                                                               Städte- und Gemeinderat 3/2021 11
GESCHÄFTSBERICHT 2017 - 2021

     Zur Durchführung der
       Kommunalwahl am
     13. September 2020 in
Nordrhein-Westfalen gab es
    sehr viele Rechtsfragen

                                                                                                            FOTO: KRISCHIMEIER - STOCK.ADOBE.COM
Recht, Personal und Organisation
Ausschuss für Recht, Personal und Organisation         Kommunalverfassung und das Kommunalwahl-
                                                       recht. Intensiver Beratungsbedarf seitens der
                                                       StGB NRW-Mitgliedskommunen bestand im Vor-

D
       er Ausschuss für Recht, Personal und Orga-      feld zur Kommunalwahl am 13. September 2020,
       nisation des Städte- und Gemeindebundes         vorwiegend im Hinblick auf die Rechtsänderun-
       NRW (StGB NRW) hat im Berichtszeitraum          gen im Kommunalwahlrecht, die pandemiegerech-
halbjährlich getagt und sich mit Flüchtlings-, Inte-   te Durchführung der Wahl und das Urteil des Ver-
grations-, kommunalverfassungs-, personalorgani-       fassungsgerichtshofes NRW zu den Wahlbezirken
sationsrechtlichen, ordnungspolitischen und sons-      und Stichwahlen. Zudem bestand im Nachgang der
tigen rechtlichen Fragestellungen beschäftigt. Ein     Wahlen ein intensiver Beratungsbedarf hinsichtlich
Schwerpunktthema war die Finanzierung der Un-          der konstituierenden Sitzungen der Gemeinderä-
terbringung der Flüchtlinge und Asylbegehrenden.       te sowie der Besetzung der Ausschüsse. Im Fokus
Hier hat es wiederholt auch Diskussionen mit den       standen neben dem Wahlverfahren die Beachtung
zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprech-         der Spiegelbildlichkeit und die damit verbundenen
partnern aus der Landesregierung gegeben.              Fragen der Zulässigkeit von Listenverbindungen
Mehrfach war außerdem die Abgrenzung der Aufga-        sowie die Fraktionsbildung.
ben zwischen Polizei und örtlichem Ordnungsdienst      Daneben lagen die Beratungsschwerpunkte im
Diskussionsgegenstand. Außerdem bildete die Per-       Kommunalverfassungsrecht insbesondere im Be-
sonalgewinnung einen Beratungsschwerpunkt. Da-         reich der Fraktions(um)bildung, Ausschuss(um)
neben standen das Landesgleichstellungsgesetz, die     besetzung, Beanstandungspflicht der Bürger-
Umsetzung der Ergebnisse der Ehrenamtskommis-          meisterin respektive des Bürgermeisters und die
sion, das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz, das       Problematik der Befangenheit. Darüber hinaus be-
Feuerwehrrecht, die Umsetzung des Onlinezugangs-       stand großer Beratungsbedarf bei den Themen Auf-
gesetzes sowie die öffentliche Sicherheit in den       wandsentschädigung und Fraktionszuwendungen,
Städten und Gemeinden im Vordergrund.                  was mit der Möglichkeit des im Jahr 2017 einge-
                                                       führten § 46 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Gemeindeordnung
Gemeindeordnung                                        NRW (GO NRW) - Sitzungsgeld anstelle der zusätz-
                                                       lichen Aufwandsentschädigung für Ausschussvor-
Einen wesentlichen Schwerpunkt der Beratungs-          sitzende - nach der Kommunalwahl 2020 intensi-
tätigkeit des StGB NRW bildeten wiederum die           viert wurde.

12   Städte- und Gemeinderat 3/2021
Interkommunale Zusammenarbeit

Ein weiteres zentrales Thema war die interkommu-
nale Zusammenarbeit. Auch in diesem Bereich gab
es kontinuierlich Beratungsbedarf. Die kommuna-
len Spitzenverbände haben eine Verlängerung der
finanziellen Förderung des Internetportals inter-
kommunales.nrw erreicht, das vom NRW-Ministe-
rium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstel-
lung finanziert und von der Kommunalagentur NRW
technisch sowie inhaltlich betreut wird. In dem Por-
tal können sich Kommunen über den Bereich der in-

                                                                                                                                   FOTO: SIEPMANNH / PIXELIO.DE
terkommunalen Zusammenarbeit austauschen und
mittels einer Tauschbörse andere Kommunen für
eine Zusammenarbeit in einem Themenbereich ge-
winnen.
Aus den Erfahrungen in der Rechtsberatung war
deutlich geworden, dass die interkommunale Zu-
sammenarbeit im Regelfall nicht an engen recht-
lichen Vorgaben scheitert, sondern häufig ganz
praktisch an der Schwierigkeit, einen geeigneten             Der Städte- und
Partner für bestimmte Aufgaben zu finden und das
Ganze mit einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
                                                        Gemeindebund setzt
                                                       sich für zukunftsfeste     i      Corona
abzusichern. Im September 2019 hat begleitend eine                und sichere
IKZ-Jahrestagung stattgefunden.                             Feuerwehren ein     Die Geschäftsstelle des StGB NRW war seit Fe-
                                                                                bruar 2020 sehr stark mit den rechtlichen Fra-
Ordnungsrecht                                                                   gen und der Bewältigung der Folgen der Coro-
                                                                                na-Pandemie durch die Kommunen gefordert.
Im ordnungsrechtlichen Bereich traten vor allem Fra-                            Auf Drängen der kommunalen Spitzenverbän-
gen zu Sicherheitskonzepten für Großveranstaltun-                               de sah das Land NRW kurz nach Beginn der
gen, zur Abgrenzung der Aufgaben zwischen Polizei                               Pandemie davon ab, ständig neue Regelungen
und Ordnungsbehörden sowie zu den Regelungs-                                    über Erlasse - deren Umsetzung durch kommu-
möglichkeiten in ordnungsbehördlichen Verordnun-                                nale Allgemeinverfügungen erfolgen mussten
gen auf. Ein bedeutendes Thema war weiterhin die                                - vorzunehmen. Das Land NRW agierte dann
Ladenöffnung an Sonntagen. Wegen der landeswei-                                 eigenständig durch Verordnungen, wodurch
ten Klagen der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di                               etwaige haftungsrechtliche Risiken nicht mehr
mussten viele Kommunen auf der Grundlage der                                    auf Seiten der Kommunen lagen.
Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und                                 Zudem fand sukzessive ein sehr enger und in-
Bundesverwaltungsgericht ihre Rechtsverordnun-                                  tensiver Beratungsaustausch zwischen den
gen überarbeiten. Durch das sogenannte Entfes-                                  kommunalen Spitzenverbänden und dem zu-
selungspaket I wurde insbesondere der § 6 Laden-                                ständigen Ministerium für Arbeit, Gesundheit
öffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) geändert, der in                                   und Soziales NRW (MAGS) statt, wodurch Pro-
Verbindung mit der Rechtsprechung zu viel Rechts-                               bleme, Kritikpunkte oder auslegungsbedürf-
unsicherheit in den Kommunen geführt hat.                                       tige Regelungen in den Coronaverordnungen
Bei Treffen mit den Beteiligten und dem Ministeri-                              diskutiert und oftmals angepasst worden sind.
um wurde von Seiten der kommunalen Spitzenver-                                  Die Geschäftsstelle etablierte sehr schnell nach
bände angeregt, kurzfristig eine Handreichung her-                              dem Beginn der Pandemie eine FAQ-Liste, um
auszugeben, damit es für die Kommunen einfacher                                 häufig auftretende Fragestellungen und Ein-
ist, rechtssichere Rechtsverordnungen zu erlassen.                              schätzungen gesammelt allen Mitgliedskom-
Diese Handreichung wurde - begleitet durch Work-                                munen zur Verfügung stellen zu können. Es
shops für kommunale Praktikerinnen und Prakti-                                  wurde in einer großen Fülle von Schnellbriefen
ker im Jahr 2020 - vom zuständigen Ministerium für                              über die aktuellen Beschlüsse auf Bundes- und
Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie                             Landesebene, über den aktuellen Stand der Co-
NRW veröffentlicht. Aufgrund der kurz nach der Ver-                             ronaverordnungen und über rechtliche Hinwei-
öffentlichung der Handreichung eingetretenen Co-                                se hierzu informiert. Mit dem Land wurde in-
rona-Pandemie konnten diese Hilfestellungen noch                                tensiv über die Themen Schule, Kita-Betreuung
keine flächendeckende praktische Nutzung erfah-                                 und die Auswirkungen auf die Kommunalhaus-
ren. Erste Einschätzungen gehen in die Richtung,                                halte verhandelt.			                          ◼

                                                                                        Städte- und Gemeinderat 3/2021 13
RECHT, PERSONAL UND ORGANISATION

dass Kommunen weiterhin nur von der Ladenöff-
nung mit „Anlassbezug“ Gebrauch machen, da wei-
terhin große Rechtsunsicherheit in Bezug auf die
neu eingeführten weiteren Begründungsvarianten
gibt.
Seit März 2020 bestimmte die Corona-Pandemie
die ordnungsrechtlichen Fragestellungen. Die Ord-
nungsämter mussten teils sehr kurzfristig immer
neue Bestimmungen der Coronaschutzverordnung
umsetzen, was zu erheblichem Beratungsaufwand
in der Geschäftsstelle geführt hat.

Feuerwehr

Der Erfahrungsaustausch Feuerwehrwesen des
StGB NRW tagte im Berichtszeitraum bis auf das
Pandemie-Jahr 2020 halbjährlich. Hier wurden ak-
tuelle Feuerwehr- und Rettungsdienstthemen in
enger Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft der
hauptamtlichen Feuerwachen und den Ansprech-
personen aus dem Innenministerium diskutiert. Au-
ßerdem hat die Geschäftsstelle des StGB NRW das
gemeinsame Projekt des Innenministeriums und
des Verbandes der Feuerwehren in NRW „FeuerwEh-
rensache“ weiter unterstützt, um die große Mehr-
heit der Kommunen, in denen der Brandschutz rein
ehrenamtlich organisiert ist, bei der Mitgliederge-
winnung zu unterstützen.
Daneben wurde ein von der komba gewerkschaft

                                                                                                                           FOTO: IM NRW 2019
und der Unfallkasse NRW und dem Land NRW in
Auftrag gegebenes Gutachten zur Untersuchung
der Problematik der Gewalt gegen Einsatzkräfte or-
ganisatorisch und durch Mitwirkung in einem Bei-
rat unterstützt. Nach Vorlage des Gutachtens An-
fang 2018 hat der StGB NRW gemeinsam mit dem           angesichts der unterschiedlichen Größe und der un-    Zur Abschlussveran-
Innenministerium, dem Ministerium für Arbeit, Ge-      terschiedlichen Verhältnisse der Gemeinden in NRW     staltung der Image-
sundheit und Soziales, der Unfallkasse NRW, der        sich zwangsläufig Unterschiede in der erforderli-     kampagne „Freiwillige
                                                                                                             Feuerwehr. Für mich.
komba gewerkschaft, dem Verband der Feuerweh-          chen Leistungsfähigkeit der Feuerwehren ergeben.
                                                                                                             Für alle.“ hatte das
ren einen Aktionsplan „Gemeinsam gegen Gewalt          Eine an die jeweiligen Verhältnisse angepasste Feu-
                                                                                                             Innenministerium
- Aktionsbündnis zum Schutz von Feuerwehr- und         erwehr kann daher nur ortsbezogen bestimmt wer-       des Landes NRW im
Rettungskräften“ verabschiedet. Der Aktionsplan        den.                                                  November 2019 nach
hat zunächst eine Laufzeit von September 2019 bis                                                            Erkrath eingeladen
September 2022 und unterstützt die Einsatzkräf-        Rettungsdienst
te gegen Gewalt und fehlenden Respekt. Die Vor-
schläge und konkreten Arbeitsaufträge zu einzelnen     Der StGB NRW vertritt die Interessen seiner Mit-
Maßnahmen unter anderem der Aus- und Fortbil-          gliedskommunen im Fachbeirat für den Rettungs-
dung, der Schnittstellenarbeit und der politischen     dienst, der beim NRW-Gesundheitsministerium an-
Arbeit werden Schritt für Schritt realisiert.          gesiedelt ist. In regelmäßigen Sitzungen wurden
Im Berichtszeitraum wurde von den kommunalen           insbesondere die Belange der mittleren und großen
Spitzenverbänden gemeinsam mit dem Verband             kreisangehörigen Kommunen als Träger von Ret-
der Feuerwehren in NRW eine spezielle Handrei-         tungswachen unterstützt.
chung zur Brandschutzbedarfsplanung in kreisan-        Im Berichtszeitraum wurde unter anderem die Eta-
gehörigen Kommunen ohne Berufsfeuerwehren für          blierung des Telenotarzt-Systems in NRW beglei-
kommunale Entscheidungsträger erarbeitet. Mit der      tet. Im Februar 2020 wurde eine gemeinsame
Handreichung soll verdeutlicht werden, was durch       Absichtserklärung der Krankenkassen, der kommu-
einen Brandschutzbedarfsplan festgelegt wird und       nalen Spitzenverbände, der Ärztekammern und von
welche Aufgaben und Einflussmöglichkeiten beste-       NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann zum
hen. Es sollte dabei auch unterstrichen werden, dass   flächendeckenden Ausbau unterzeichnet. Bis Ende

14   Städte- und Gemeinderat 3/2021
2022 soll in jedem Regierungsbezirk mindestens ein                              tionsfreiheitsgesetz NRW. Zu der Thematik ist der
                               Telenotarzt-Standort den Regelbetrieb aufgenom-                                 StGB NRW mit der Landesdatenschutzbeauftragten
                               men haben. Außerdem ging es im Berichtszeitraum                                 NRW (LDI) in Kontakt getreten, um den Kommunen
                               um die auskömmliche Kostenerstattung für die Aus-                               Hilfestellung zu geben. Aktuelle datenschutzrechtli-
                               bildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsani-                              che Themen wurden mit kommunalen Datenschutz-
                               tätern und den rechtlichen Rahmen der Zulässigkeit                              beauftragten im Datenschutz-Arbeitskreis bespro-
                               des 24-Stunden-Dienstes im Rettungsdienst.                                      chen. Ferner wurden mehrere Erfahrungsaustausche
                                                                                                               gemeinsam mit der LDI in der Geschäftsstelle des
                               Glücksspiel                                                                     StGB NRW durchgeführt, um dem Beratungsbedarf
                                                                                                               Rechnung zu tragen. Dabei spielten unter anderem
                               Zum 1. Januar 2020 sind in Nordrhein-Westfalen                                  Fragen aus dem Datenschutz im Schul-, Beschäfti-
                               der dritte Staatsvertrag zur Änderung des Glücks-                               gungs- und Sozialbereich wie auch der Datenschutz
                               spielstaatsvertrages sowie das Erste Gesetz zur Än-                             in der Ratsarbeit eine große Rolle.
                               derung des Ausführungsgesetzes NRW Glücksspiel-                                 Der Kommunale Datenschutzkongress, der gemein-
                               staatsvertrag in Kraft getreten. Der Gesetzentwurf                              sam mit der Kommunalagentur NRW organisiert
                               sah vor, dass die örtlichen Ordnungsbehörden die                                wird, wurde weiterhin jährlich durchgeführt. Da-
                               geldwäscherechtliche Aufsicht nach dem Geldwä-                                  neben hat der StGB NRW gemeinsam mit der Kom-
                               schegesetz (GwG) für unerlaubte Glücksspiele über-                              munalagentur NRW Informationsveranstaltungen
                               nehmen sollten. Diese Aufgabenübertragung wurde                                 zur EU-Datenschutzgrundverordnung organisiert.
                               von den kommunalen Spitzenverbänden entschie-                                   Im Jahr 2016 wurde eine Arbeitsgruppe bei IT.NRW
                               den abgelehnt. Die bisherige glücksspielrechtliche -                            zum Zensus 2021 unter Beteiligung der kommuna-
                               nicht geldwäscherechtliche - Aufsicht der Kommu-                                len Spitzenverbände eingerichtet. Denn schon 2017
                               nen beschränkte sich allein auf eine gegebenenfalls                             sind die Kommunen bereits mit großem Vorlauf in
                               ordnungsbehördlich zu erteilende Schließungsan-                                 die Entwicklungen eingebunden worden. Auch der
                               ordnung. Für die glücksspielrechtliche Genehmi-                                 StGB NRW ist mit sieben Mitgliedskommunen in der
                               gung waren unstrittig die Bezirksregierungen ver-                               Arbeitsgruppe vertreten und hat an den Treffen teil-
                               antwortlich. Diese sind auch nach dem Inkrafttreten                             genommen. Der Zensus 2021 wurde allerdings auf-
                               des Dritten Glücksspielstaatsvertrages weiterhin die                            grund der Corona-Pandemie auf das Jahr 2022 ver-
                               glücksspielrechtlich zuständige Stelle. 2021 wird eine                          schoben.
                               weitere Änderung des Ausführungsgesetzes zum
                               Glücksspielstaatsvertrag diskutiert, hier geht es ins-                          Gleichstellung
                               besondere um Ausnahmen für Bestandsspielhallen.
                                                                                                               Der StGB NRW-Gleichstellungsausschuss hat halb-
                               Datenschutz und Zensus                                                          jährlich getagt und frauenpolitische sowie gleich-
                                                                                        Der Gleichstellungs-
                                                                                        ausschuss des Städ-
                                                                                                               stellungsrelevante Themen beraten - insbesondere
                               Auch im Datenschutz ergaben sich vielfältige Frage-      te- und Gemein-        solche, die in die Zuständigkeit anderer Fachaus-
                               stellungen, die in Bezug zu der ab dem 25. Mai 2018      debundes NRW           schüsse fallen, jedoch frauenpolitische Relevanz
                               in Kraft getretenen EU-Datenschutzgrundverord-           tagte am 9. Oktober    haben. Die Herbst-Sitzung 2019 fand als Austausch
                               nung aufkamen - teilweise auch in Verknüpfung mit        2019 im Landtag in     mit den gleichstellungspolitischen Sprecherinnen
                               Fragen zum Auskunftsanspruch nach dem Informa-           Düsseldorf             und Sprechern der Fraktionen im Landtag NRW statt.
                                                                                                               In den Gleichstellungsausschuss-Sitzungen wurde
                                                                                                               durch Referentinnen aus den zuständigen Ministe-
                                                                                                               rien zu den aktuellen gleichstellungsrelevanten Ent-
                                                                                                               wicklungen berichtet. Hierbei wurden die Themen
                                                                                                               KiBiZ, das Paritätsgesetz, die Situation der Frauen-
                                                                                                               häuser und der Mustergleichstellungsplan behan-
                                                                                                               delt. Zudem wurde vielfach über das novellierte
                                                                                                               Landesgleichstellungsgesetz (LGG NRW) und dabei
                                                                                                               insbesondere über die Anwendung des § 12 LGG
                                                                                                               NRW und den vom zuständigen Ministerium für Hei-
FOTO: GEMEINDE WESTERKAPPELN

                                                                                                               mat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW he-
                                                                                                               rausgegebenen Handlungsleitfaden diskutiert.
                                                                                                               Zudem trifft sich seit 2018 in regelmäßigen Abstän-
                                                                                                               den das Bürgermeisterinnen-Netzwerk des StGB
                                                                                                               NRW. Im Rahmen dieser Treffen wurden bereits Schu-
                                                                                                               lungen und Workshops wie auch Erfahrungsaustau-
                                                                                                               sche und themenspezifische Veranstaltungen ange-
                                                                                                               boten. Das Netzwerk soll die Zusammenarbeit und

                                                                                                                         Städte- und Gemeinderat 3/2021 15
RECHT, PERSONAL UND ORGANISATION

vor allem den Erfahrungsaustausch zwischen den in

                                                                                                                                    FOTO: DSTGB
den Mitgliedskommunen des StGB NRW amtieren-
den Bürgermeisterinnen ermöglichen und darüber
hinaus einen fachlichen Mehrwert bieten. Außer-
dem soll perspektivisch durch ein Mentorinnen-Pro-
gramm ein Beitrag dazu geleistet werden, weibliche
Führungskräfte für eine Kandidatur um das Amt der
Bürgermeisterin zu gewinnen.

Dienstrecht

Um zukünftig auch vor dem Hintergrund des demo-
grafischen Wandels hochqualifizierte und engagier-
te Bewerberinnen und Bewerber für das Bürgermeis-
teramt zu gewinnen, bedurfte es der Verbesserung
der Rahmenbedingungen. In dem Forderungspapier
des StGB NRW an Landtag und Landesregierung,
das das Präsidium im April 2017 beschlossen hatte,     räte vor. Des Weiteren wurde die Gewährung von          Der Beigeordnete
wurde unter anderem ein Bürgermeisterdienstrecht       Aufwandsentschädigungen neu geregelt. Die allge-        des StGB NRW,
gefordert, mit dem Besoldung, Versorgung und Ne-       meine Aufwandsentschädigung für Bürgermeiste-           Andreas Wohland
bentätigkeit der Hauptverwaltungsbeamtinnen und        rinnen und Bürgermeister beträgt nunmehr zehn           (links), nahm am
                                                                                                               7. Oktober 2019 in
-beamten neu geregelt werden sollten.                  Prozent des Grundgehaltes. Für allgemeine Vertre-
                                                                                                               Brüssel an einer
Der Koalitionsvertrag von CDU und FDP griff diese      terinnen oder Vertreter beträgt diese Aufwands-
                                                                                                               Diskussionsveran-
Forderung insoweit auf, als dass neben einer Attrak-   entschädigung 70 Prozent der Bürgermeister-Auf-
                                                                                                               staltung zur Euro-
tivitätssteigerung des kommunalen Ehrenamtes           wandsentschädigung und für sonstige Beigeordnete        päischen Digitalen
auch ausdrücklich das kommunale Hauptamt ge-           40 Prozent.                                             Offensive teil
nannt wird. In Gesprächen mit Vertreterinnen und       Im Nachgang zu der Verkündung der neuen ge-
Vertretern der Landesregierung wurde das Thema         setzlichen Regelungen hat die Geschäftsstelle des
wiederholt diskutiert. Aus strategischen Überlegun-    StGB NRW mit den zuständigen Ministerien De-
gen war es dann von Seiten der Landesregierung         tailfragen abgestimmt. So sei unter anderem da-
nicht mehr Ziel, ein umfassendes Bürgermeister-        rauf hingewiesen, dass auch Lebenszeitbeamtin-
dienstrecht zu schaffen. Vielmehr sollten innerhalb    nen und -beamte sowie tariflich Beschäftigte, die
des bestehenden Systems Änderungen im Bereich          das Amt der allgemeinen Stellvertretung der Bür-
der Eingruppierungsverordnung vorgenommen wer-         germeisterin oder des Bürgermeisters bekleiden,
den.                                                   diese Aufwandsentschädigung erhalten können.
Das Land hat ein Gutachten in Auftrag gegeben,         Dies wurde mit dem Kommunalen Arbeitgeber-
das die Frage der Angemessenheit der Besoldung         verband und dem Kommunalministerium abge-
und Aufwandsentschädigung beleuchten sollte. Am        stimmt.
22. Januar 2018 hatte eine von der Geschäftsstel-
le eingesetzte Arbeitsgruppe „Attraktivitätssteige-    Personalgewinnung und Personalhaltung
rung BM-Amt“ aus Mitgliedern des Ausschusses für
Recht, Personal und Organisation Vorschläge ausge-     Die wichtigste Ressource der öffentlichen Verwal-
arbeitet. Diese wurden vom Präsidium beschlossen       tung sind die eigenen Beschäftigten. Ohne sie ist die
und dem Land vorgetragen. Im November 2019 legte       Verwaltung nicht funktionsfähig. Schon heute feh-
die Landesregierung einen entsprechenden Gesetz-       len zahlreiche Fachkräfte und wir sind erst am An-
entwurf vor. Im Rahmen des Gesetzgebungs- und          fang der Veränderungen. Bis 2030 wird mehr als
Verordnungsverfahren wurden auf Anregung des           jeder dritte Beschäftigte im öffentlichen Dienst in
StGB NRW noch Verbesserungen für Bürgermeis-           Ruhestand gehen. Da auch die Nachwuchsgewin-
terinnen und Bürgermeistern von Standorten von         nung wachsende Probleme bereitet, vergrößert sich
Stationierungsstreitkräften und Gemeinden, die als     die Lücke laut einer aktuellen McKinsey-Studie von
Heilbad, Kurort oder Erholungsort anerkannt sind,      heute knapp vier auf fast 16 Prozent aller Beschäf-
erfolgreich eingefordert.                              tigten in den kommenden zehn Jahren. Personal-
Letztendlich sieht die mit Wirkung vom 1. Janu-        gewinnung und -marketing sind daher auch für die
ar 2020 beschlossene Eingruppierungsverordnung         Kommunen in NRW von zentraler Bedeutung. Daher
unter anderem eine Zulage in Höhe von acht Pro-        sollte die Rekrutierung von neuem Personal und
zent des Grundgehaltes für die Übernahme einer         Nachwuchskräften sowie die Bindung der eigenen
weiteren Amtszeit für (Ober-)Bürgermeisterinnen        Mitarbeitenden eine sehr hohe Priorität in der Ver-
und -Bürgermeister sowie Landrätinnen und Land-        waltung genießen.

16   Städte- und Gemeinderat 3/2021
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