Ausführungsbestimmungen für Feuerwehrpläne nach DIN 14095 - im Landkreis Waldshut

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Ausführungsbestimmungen für Feuerwehrpläne nach DIN 14095 - im Landkreis Waldshut
Landratsamt Waldshut

Abteilung
Brand- und Katastrophenschutz

        Ausführungsbestimmungen für
        Feuerwehrpläne nach DIN 14095

                       im Landkreis Waldshut

                                Stand 01.01.2021

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Landratsamt Waldshut

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Brand- und Katastrophenschutz

Impressum

Herausgeber

Landratsamt Waldshut
Amt für öffentliche Ordnung und Ausländerwesen
Abteilung Brand- und Katastrophenschutz

Stand
01.01.2021

Index
 Datum                   Änderungen
 01.01.2021               - Aktualisierung Kontaktdaten
                          - Ergänzung/Konkretisierung der Sachbearbeitung und
                            Verteilung
 01.12.2018              Komplette inhaltliche Überarbeitung
 September 2004          Ersterstellung

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Brand- und Katastrophenschutz

Inhaltsverzeichnis

  Vorwort ................................................................................................................... 4
  1.      Ansprechpartner.......................................................................................... 5
  2.      Ablauf, Prüfung und Freigabe .................................................................... 6
  3.      Feuerwehrplan-Sätze und Verteilung ........................................................ 7
  4.      Ergänzende Ausführungsbestimmungen ............................................... 10
  4.1. Allgemein ................................................................................................... 10
  4.2. Format ........................................................................................................ 10
  4.3. Maßstab / Raster ........................................................................................ 10
  4.4. Darstellung von Farben ............................................................................ 11
  4.5. Grafische Symbole .................................................................................... 11
  4.6. Nordpfeil ..................................................................................................... 11
  4.7. Ausrichtung der Pläne .............................................................................. 11
  4.8. Kennzeichnung der Geschosse ............................................................... 11
  4.9. Kennzeichnung der Treppenräume ......................................................... 11
  4.10.      Wände/Brandwände/Öffnungen ............................................................ 12
  4.11.      Plan-Nummern/Schriftfelder .................................................................. 12
  4.12.      Lageplan ................................................................................................. 12
  5.      Muster-Feuerwehrplan .............................................................................. 13

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Vorwort

Der Feuerwehrplan ist ein vorbereiteter Plan für die Brandbekämpfung und für
Rettungsmaßnahmen an besonderen Orten oder Objekten.

Feuerwehrpläne gehören nicht zu den Bauvorlagen, können jedoch von der
Baugenehmigungsbehörde gefordert werden. Ob für eine bauliche Anlage
Feuerwehrpläne erforderlich sind, richtet sich nach deren Lage, Art und Nutzung.

Feuerwehrpläne sind entsprechend der Norm DIN 14095 zu erstellen. Darüber
hinaus sind diese Ausführungsbestimmungen als Vorgabe bei der Anfertigung
von Feuerwehrplänen im gesamten Landkreis Waldshut ergänzend zu
beachten und umzusetzen.

Folgende Unterlagen sind kein Teil der Feuerwehrpläne, können aber bei Bedarf
vom Baurechtsamt zusätzlich angefordert werden:
    Objektplan,
    Einsatzplan,
    Brandschutzordnungen,
    Betriebliche Gefahrenabwehr- und Notfallplanungen,
    Flucht- und Rettungswegepläne und Bestuhlungspläne.

Feuerwehr-Laufkarten einer Brandmeldeanlage müssen unabhängig vom
Feuerwehrplan vom Betreiber vorgehalten werden. Diese werden inhaltlich nicht
durch das Landratsamt Waldshut geprüft

Feuerwehrpläne müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden. Der Betreiber
der baulichen Anlage hat den Feuerwehrplan mindestens alle 2 Jahre von einer
sachkundigen Person prüfen zu lassen. Bei Veränderungen am Objekt, baulich oder
nutzungsbedingt, muss der Feuerwehrplan sofort aktualisieren werden.

Sachkundige Personen können aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse,
Erfahrungen und Tätigkeiten die ihr übertragenen Prüfungen sachgerecht
durchführen und mögliche Gefahren erkennen und beurteilen.
Der Planersteller ist für die Ausführung und den Inhalt der Pläne verantwortlich. Das
Landratsamt Waldshut setzt voraus, dass der Planersteller die Pläne vor Ort auf
wirklichkeitsgetreue Darstellung überprüft.

Von Seiten des Landratsamt Waldshut kann vom Planersteller ein Nachweis der
Fachkunde gefordert werden.

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1. Ansprechpartner

Der zuständige Ansprechpartner im Landkreis Waldshut variiert anhand der
Örtlichkeit. Neben der Sachbearbeitung für alle Ortsteile der Stadt Waldshut-Tiengen
ist die Sachbearbeitung des Landkreises Waldshut für alle Örtlichkeiten darüber
hinaus zuständig.

Sachbearbeitung Feuerwehrpläne - Landkreis Waldshut:

Landratsamt Waldshut
Amt für öffentliche Ordnung und Ausländerwesen
Abteilung Brand- und Katastrophenschutz
Kaiserstraße 110
79761 Waldshut-Tiengen

Telefon: 07751 86 -2117
Fax: 07751 86 -2199
E-Mail: feuerwehrplan@landkreis-waldshut.de

Sachbearbeitung Feuerwehrpläne - Stadt Waldshut-Tiengen:

Ortsteile: Waldshut, Eschbach, Oberalpfen, Gaiß-Waldkirch, Indlekofen,
Schmitzingen, Gurtweil, Tiengen, Aichen-Gutenburg, Breitenfeld, Detzeln,
Krenkingen

Stadtverwaltung Waldshut-Tiengen
Feuerwehr u. Katastrophenschutz
Von-Opel-Straße 2a
79761 Waldshut-Tiengen

Telefon: 07741 833371
Fax: 07741 83397371
Email: VB@Waldshut-Tiengen.de

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2. Ablauf, Prüfung und Freigabe

 Ablauf           Maßnahme
 1. Erstellung    Der Feuerwehrplan ist gemäß der Norm DIN 14095 sowie den
                  ergänzenden Ausführungsbestimmungen des Landkreises
                  Waldshut zu erstellen.

                  Fragen/Unklarheiten sind vor der Erstellung mit dem zuständigen
                  Sachbearbeiter gemäß Abschnitt 1 abzustimmen.

 2. Prüfung       Der Feuerwehrplan-Entwurf ist vom Planersteller im PDF-Format
 ggf.             digital an den zuständigen Sachbearbeiter zur Prüfung zu senden.
 Korrektur        Dabei ist eine zusammenhängende PDF-Datei mit Text- und
                  Planteil erforderlich.

                  Sachbearbeitung Feuerwehrpläne (Landkreis Waldshut):
                  E-Mail: feuerwehrplan@landkreis-waldshut.de

                  Sachbearbeitung Feuerwehrpläne (Stadt Waldshut-Tiengen):
                  E-Mail: VB@Waldshut-Tiengen.de

                  Liegen in der Ausführung des Entwurfes mehrere Abweichungen zu
                  den Vorgaben der Norm DIN 14095 und den
                  Ausführungsbestimmungen des Landkreises Waldshut vor bzw.
                  fehlen Teile des Feuerwehrplans, so verzichten die Sachbearbeiter
                  auf eine Auflistung der zu korrigierenden Punkte und verweist auf
                  die betreffenden Regelwerke.

 3. Objekt-       Für jeden Feuerwehrplan ist eine individuelle Objekt-Nummer
 Nummer           erforderlich. Die Objekt-Nummer ist unabhängig vom
                  Sachbearbeiter von der Sachbearbeitung Feuerwehrpläne
                  (Landkreis Waldshut) vom Planersteller eigenständig anzufragen:

                  Sachbearbeitung Feuerwehrpläne (Landkreis Waldshut):
                  E-Mail: feuerwehrplan@landkreis-waldshut.de

 4. Freigabe      Erst nach Freigabe durch den zuständigen Sachbearbeiter, kann
                  der Feuerwehrplan final fertiggestellt und gemäß Abschnitt 3 verteilt
                  werden.

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3. Feuerwehrplan-Sätze und Verteilung

Sachbearbeitung Feuerwehrpläne (Landkreis Waldshut):

Insgesamt sind 3 Feuerwehrplan-Sätze wie folgt zur Verfügung zu stellen:

 Feuerwehrplan- Format                                            Standort
 Sätze

 FWP-Satz Nr. 1     Roter DIN A4 Ringordner                       Im Objekt in der Feuerwehr-
                    (siehe Abbildung 1). Text- und Planteil auf   Informationszentrale (FIZ) oder
                    synthetischem Papier gedruckt. Datenträger    an zentraler Stelle, wenn keine
                    mit Feuerwehrplan als eine                    Brandmeldeanlage im Objekt
                    zusammenhängende PDF-Datei mit Text-          vorhanden ist.
                    und Planteil (z. B. CD)

 FWP-Satz Nr. 2     Roter DIN A4 Ringordner                       Örtliche Feuerwehr
                    (siehe Abbildung 1). Text- und Planteil auf
                    synthetischem Papier gedruckt. Datenträger
                    mit Feuerwehrplan als eine
                    zusammenhängende PDF-Datei mit Text-
                    und Planteil (z. B. CD)

 FWP-Satz Nr. 3     Roter Schnellhefter oder Heftstreifen         Landratsamt Waldshut
                    (siehe Abbildung 2). Text- und Planteil auf
                    normalem Papier gedruckt. Datenträger mit
                    Feuerwehrplan als eine zusammenhängende
                    PDF-Datei mit Text- und Planteil (z. B. CD)

Wichtig: Der FWP-Satz Nr. 1 ist vom Betreiber direkt am vorgesehenen Standort zu
hinterlegen. Die FWP-Sätze Nr. 2 und 3 sind an nachfolgende Postadresse zu
senden. Von dort erfolgt die weitere Verteilung.

Landratsamt Waldshut
Amt für öffentliche Ordnung und Ausländerwesen
Abteilung Brand- und Katastrophenschutz
Kaiserstraße 110
79761 Waldshut-Tiengen

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Sachbearbeitung Feuerwehrpläne (Stadt Waldshut-Tiengen):

Insgesamt sind 5 Feuerwehrplan-Sätze wie folgt zur Verfügung zu stellen:

 Feuerwehrplan-         Format                                    Standort
 Sätze

 FWP-Satz Nr. 1         Roter DIN A4 Ringordner                   Im Objekt in der Feuerwehr-
                        (siehe Abbildung 1). Text- und Planteil   Informationszentrale (FIZ) oder
                        auf synthetischem Papier gedruckt.        an zentraler Stelle, wenn keine
                        Datenträger mit Feuerwehrplan als eine    Brandmeldeanlage im Objekt
                        zusammenhängende PDF-Datei mit            vorhanden ist.
                        Text- und Planteil (z. B. CD)

 FWP-Satz Nr. 2         Roter Schnellhefter oder Heftstreifen     Freiwillige Feuerwehr
                        (siehe Abbildung 2). Text- und Planteil   Waldshut-Tiengen
                        auf synthetischem Papier gedruckt.
                        Datenträger mit Feuerwehrplan als eine
                        zusammenhängende PDF-Datei mit
                        Text- und Planteil (z. B. CD)

 FWP-Satz Nr. 3         Roter Schnellhefter oder Heftstreifen     Freiwillige Feuerwehr
                        (siehe Abbildung 2). Text- und Planteil   Waldshut-Tiengen
                        auf synthetischem Papier gedruckt.

 FWP-Satz Nr. 4         Roter Schnellhefter oder Heftstreifen     Stadtbauamt,
                        (siehe Abbildung 2). Text- und Planteil   Stadt Waldshut-Tiengen
                        auf synthetischem Papier gedruckt.
                        Datenträger mit Feuerwehrplan als eine
                        zusammenhängende PDF-Datei mit
                        Text- und Planteil (z. B. CD)

 FWP-Satz Nr. 5         Roter Schnellhefter oder Heftstreifen     Landratsamt Waldshut
                        (siehe Abbildung 2). Text- und Planteil
                        auf normalem Papier gedruckt.
                        Datenträger mit Feuerwehrplan als eine
                        zusammenhängende PDF-Datei mit
                        Text- und Planteil (z. B. CD)

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Wichtig: Der FWP-Satz Nr. 1 ist vom Betreiber direkt am vorgesehenen Standort zu
hinterlegen. Die FWP-Sätze Nr. 2, 3, 4 und 5 sind an nachfolgende Postadresse zu
senden. Von dort erfolgt die weitere Verteilung.

Stadtverwaltung Waldshut-Tiengen
Feuerwehr u. Katastrophenschutz
Von-Opel-Straße 2a
79761 Waldshut-Tiengen

Abbildung 1: Muster-Ordner

Abbildung 2: Muster- Schnellhefter oder Heftstreifen

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4. Ergänzende Ausführungsbestimmungen

4.1. Allgemein

Alle nicht für die Feuerwehr relevanten Symbole und Beschriftungen
(Flurstücksgrenzen und –nummern, Mobiliar etc.) sind aus den verwendeten
Planvorlagen zu entfernen.

Bei Brandmeldeanlagen ist anstelle der Symbole für „Feuerwehranzeigetableau“
(FAT), „Feuerwehrbedienfeld“ (FBF), „Übertragungseinrichtung“ (ÜE) oder
„Information für die Feuerwehr“ (i) nach DIN 14034-6 zusammenfassend das Symbol
Feuerwehrinformationszentrale (FIZ) zu verwenden.

4.2. Format

Pläne
- Übersichts- und Lagepläne                  DIN A3 Querformat
- Detailpläne/Geschosspläne                  DIN A3 Querformat

Textteile, Beschreibungen, Legenden          DIN A4 Hochformat

Bei den Ausfertigungen für den Betreiber/Eigentümer sowie für die örtliche
Feuerwehr sind die einzelnen Seiten auf ein wasserfestes und abwaschbares
Papier zu drucken (synthetisches Papier). Das Laminieren der Planunterlagen
ist nicht ausreichend.

4.3. Maßstab / Raster

Der Maßstab ist so zu wählen, dass die Darstellung formatfüllend ist.
Die Feuerwehrpläne müssen mit einem Raster von 10 m versehen werden.
Für Übersichts- und Umgebungspläne darf ein Raster von 20 m oder 50 m verwendet
werden. Rasterlinien sind im Bereich von Straßen, Gebäuden und Geschossen zu
unterbrechen.

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4.4. Darstellung von Farben

Unterlegte Farben dürfen in ihrer Schrift oder graphischen Symbolen nicht in ihrer
Lesbarkeit beeinträchtigen.

4.5. Grafische Symbole

Grafische Symbole sind nach DIN 14034-6, DIN 14034-6/A, GUV-V A 8 aufgeführten
Symbolen darzustellen.

Die weißen Flächen der Symbole dürfen nicht transparent ausgeführt werden.

Alle verwendeten Symbole sind in der Legende darzustellen. Nicht verwendete
Symbole dürfen nicht dargestellt werden.

Alle im Plan eingetragenen Texte und Zahlen sind von der Schriftgröße und dem
farblichen Kontrast her gut lesbar auszuführen.

4.6. Nordpfeil

In allen Plänen muss ein Nordpfeil die kartographische Richtung erkennen lassen.

4.7. Ausrichtung der Pläne

Die Pläne sind so auszurichten, dass die Hauptzufahrt/Hauptzugang am unteren
Ende des Randes liegt.

4.8. Kennzeichnung der Geschosse

Die Anzahl der Geschosse ist mit einer Buchstaben-/Zahlenkombination anzugeben.
Die Lage zum Erdgeschoss muss erkennbar sein. (z. B. -1+E+2+1D)

4.9. Kennzeichnung der Treppenräume

Die Treppenräume im gesamten Objekt sind durchzunummerieren (T1, T2, T3 usw.)
und mit dem grafischen Symbol (z.B. Symbol 21 o. 22, Tabelle 3 der DIN 14034-6)
darzustellen.

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4.10. Wände/Brandwände/Öffnungen

Brandwände sind durch breite, rote Volllinien zu kennzeichnen und mit dem Symbol
nach DIN 14034-6 zu kennzeichnen.

Andere Wände mit brandschutztechnischer Bemessung (z. B. F 30-Wände) sind
durch breite schwarze Linien zu kennzeichnen.

Sonstige Wände werden durch dünne schwarze Linien dargestellt.

Türen sind in den Plänen zeichnerisch mit der entsprechenden Aufschlagrichtung
darzustellen.

Offene Durchgänge müssen durch eine deutliche Unterbrechung der Wandlinie
erkennbar sein.

4.11. Plan-Nummern/Schriftfelder

In der oberen rechten Ecke ist die Objekt-Nummer sowie die Seitenzahl
auf jede Seite (Text und Planteil) fortlaufend einzutragen. Die jeweilige Objekt-
Nummer ist von der Sachbearbeitung Feuerwehrpläne (Landkreis Waldshut) zu
beziehen (siehe Abschnitt 2).

In der rechten unteren Ecke ist das Schriftfeld für die Benennung des Objektes,
Erstellungsdatum und Änderungsvermerke vorzusehen.

4.12. Lageplan

Auf jeder Seite des Feuerwehrplans ist ein verkleinerter Übersichtplan zur schnellen
visuellen Erfassung des Objekts mit Hervorhebung des betreffenden Planteils
anzubringen.
Auf Grund der Größe des Objektes und der Lage ist ggf. auf jedem Geschossplan
eine verkleinerte Darstellung eines Gebäudequerschnitts einzuzeichnen, in dem das
jeweilige Geschoss/Ebene farblich hervorgehoben ist.

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5. Muster-Feuerwehrplan

Im Anhang B der Norm DIN 14095 ist ein Muster-Feuerwehrplan mit Text- und
Planteil hinterlegt.

Sofern der Aufbau und die Gestaltung des Muster-Feuerwehrplan umgesetzt werden,
ist davon auszugehen, dass die Anforderungen der Norm DIN 14095 und die
Ausführungsbestimmungen des Landkreises Waldshut im Allgemeinen erfüllt
werden.

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