Ausführungsbestimmungen für Feuerwehrpläne nach DIN 14095 - im Landkreis Waldshut
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Landratsamt Waldshut Abteilung Brand- und Katastrophenschutz Ausführungsbestimmungen für Feuerwehrpläne nach DIN 14095 im Landkreis Waldshut Stand 01.01.2021 Ausführungsbestimmungen für Feuerwehrpläne Seite 1 von 13
Landratsamt Waldshut Abteilung Brand- und Katastrophenschutz Impressum Herausgeber Landratsamt Waldshut Amt für öffentliche Ordnung und Ausländerwesen Abteilung Brand- und Katastrophenschutz Stand 01.01.2021 Index Datum Änderungen 01.01.2021 - Aktualisierung Kontaktdaten - Ergänzung/Konkretisierung der Sachbearbeitung und Verteilung 01.12.2018 Komplette inhaltliche Überarbeitung September 2004 Ersterstellung Ausführungsbestimmungen für Feuerwehrpläne Seite 2 von 13
Landratsamt Waldshut Abteilung Brand- und Katastrophenschutz Inhaltsverzeichnis Vorwort ................................................................................................................... 4 1. Ansprechpartner.......................................................................................... 5 2. Ablauf, Prüfung und Freigabe .................................................................... 6 3. Feuerwehrplan-Sätze und Verteilung ........................................................ 7 4. Ergänzende Ausführungsbestimmungen ............................................... 10 4.1. Allgemein ................................................................................................... 10 4.2. Format ........................................................................................................ 10 4.3. Maßstab / Raster ........................................................................................ 10 4.4. Darstellung von Farben ............................................................................ 11 4.5. Grafische Symbole .................................................................................... 11 4.6. Nordpfeil ..................................................................................................... 11 4.7. Ausrichtung der Pläne .............................................................................. 11 4.8. Kennzeichnung der Geschosse ............................................................... 11 4.9. Kennzeichnung der Treppenräume ......................................................... 11 4.10. Wände/Brandwände/Öffnungen ............................................................ 12 4.11. Plan-Nummern/Schriftfelder .................................................................. 12 4.12. Lageplan ................................................................................................. 12 5. Muster-Feuerwehrplan .............................................................................. 13 Ausführungsbestimmungen für Feuerwehrpläne Seite 3 von 13
Landratsamt Waldshut Abteilung Brand- und Katastrophenschutz Vorwort Der Feuerwehrplan ist ein vorbereiteter Plan für die Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen an besonderen Orten oder Objekten. Feuerwehrpläne gehören nicht zu den Bauvorlagen, können jedoch von der Baugenehmigungsbehörde gefordert werden. Ob für eine bauliche Anlage Feuerwehrpläne erforderlich sind, richtet sich nach deren Lage, Art und Nutzung. Feuerwehrpläne sind entsprechend der Norm DIN 14095 zu erstellen. Darüber hinaus sind diese Ausführungsbestimmungen als Vorgabe bei der Anfertigung von Feuerwehrplänen im gesamten Landkreis Waldshut ergänzend zu beachten und umzusetzen. Folgende Unterlagen sind kein Teil der Feuerwehrpläne, können aber bei Bedarf vom Baurechtsamt zusätzlich angefordert werden: Objektplan, Einsatzplan, Brandschutzordnungen, Betriebliche Gefahrenabwehr- und Notfallplanungen, Flucht- und Rettungswegepläne und Bestuhlungspläne. Feuerwehr-Laufkarten einer Brandmeldeanlage müssen unabhängig vom Feuerwehrplan vom Betreiber vorgehalten werden. Diese werden inhaltlich nicht durch das Landratsamt Waldshut geprüft Feuerwehrpläne müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden. Der Betreiber der baulichen Anlage hat den Feuerwehrplan mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person prüfen zu lassen. Bei Veränderungen am Objekt, baulich oder nutzungsbedingt, muss der Feuerwehrplan sofort aktualisieren werden. Sachkundige Personen können aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse, Erfahrungen und Tätigkeiten die ihr übertragenen Prüfungen sachgerecht durchführen und mögliche Gefahren erkennen und beurteilen. Der Planersteller ist für die Ausführung und den Inhalt der Pläne verantwortlich. Das Landratsamt Waldshut setzt voraus, dass der Planersteller die Pläne vor Ort auf wirklichkeitsgetreue Darstellung überprüft. Von Seiten des Landratsamt Waldshut kann vom Planersteller ein Nachweis der Fachkunde gefordert werden. Ausführungsbestimmungen für Feuerwehrpläne Seite 4 von 13
Landratsamt Waldshut Abteilung Brand- und Katastrophenschutz 1. Ansprechpartner Der zuständige Ansprechpartner im Landkreis Waldshut variiert anhand der Örtlichkeit. Neben der Sachbearbeitung für alle Ortsteile der Stadt Waldshut-Tiengen ist die Sachbearbeitung des Landkreises Waldshut für alle Örtlichkeiten darüber hinaus zuständig. Sachbearbeitung Feuerwehrpläne - Landkreis Waldshut: Landratsamt Waldshut Amt für öffentliche Ordnung und Ausländerwesen Abteilung Brand- und Katastrophenschutz Kaiserstraße 110 79761 Waldshut-Tiengen Telefon: 07751 86 -2117 Fax: 07751 86 -2199 E-Mail: feuerwehrplan@landkreis-waldshut.de Sachbearbeitung Feuerwehrpläne - Stadt Waldshut-Tiengen: Ortsteile: Waldshut, Eschbach, Oberalpfen, Gaiß-Waldkirch, Indlekofen, Schmitzingen, Gurtweil, Tiengen, Aichen-Gutenburg, Breitenfeld, Detzeln, Krenkingen Stadtverwaltung Waldshut-Tiengen Feuerwehr u. Katastrophenschutz Von-Opel-Straße 2a 79761 Waldshut-Tiengen Telefon: 07741 833371 Fax: 07741 83397371 Email: VB@Waldshut-Tiengen.de Ausführungsbestimmungen für Feuerwehrpläne Seite 5 von 13
Landratsamt Waldshut Abteilung Brand- und Katastrophenschutz 2. Ablauf, Prüfung und Freigabe Ablauf Maßnahme 1. Erstellung Der Feuerwehrplan ist gemäß der Norm DIN 14095 sowie den ergänzenden Ausführungsbestimmungen des Landkreises Waldshut zu erstellen. Fragen/Unklarheiten sind vor der Erstellung mit dem zuständigen Sachbearbeiter gemäß Abschnitt 1 abzustimmen. 2. Prüfung Der Feuerwehrplan-Entwurf ist vom Planersteller im PDF-Format ggf. digital an den zuständigen Sachbearbeiter zur Prüfung zu senden. Korrektur Dabei ist eine zusammenhängende PDF-Datei mit Text- und Planteil erforderlich. Sachbearbeitung Feuerwehrpläne (Landkreis Waldshut): E-Mail: feuerwehrplan@landkreis-waldshut.de Sachbearbeitung Feuerwehrpläne (Stadt Waldshut-Tiengen): E-Mail: VB@Waldshut-Tiengen.de Liegen in der Ausführung des Entwurfes mehrere Abweichungen zu den Vorgaben der Norm DIN 14095 und den Ausführungsbestimmungen des Landkreises Waldshut vor bzw. fehlen Teile des Feuerwehrplans, so verzichten die Sachbearbeiter auf eine Auflistung der zu korrigierenden Punkte und verweist auf die betreffenden Regelwerke. 3. Objekt- Für jeden Feuerwehrplan ist eine individuelle Objekt-Nummer Nummer erforderlich. Die Objekt-Nummer ist unabhängig vom Sachbearbeiter von der Sachbearbeitung Feuerwehrpläne (Landkreis Waldshut) vom Planersteller eigenständig anzufragen: Sachbearbeitung Feuerwehrpläne (Landkreis Waldshut): E-Mail: feuerwehrplan@landkreis-waldshut.de 4. Freigabe Erst nach Freigabe durch den zuständigen Sachbearbeiter, kann der Feuerwehrplan final fertiggestellt und gemäß Abschnitt 3 verteilt werden. Ausführungsbestimmungen für Feuerwehrpläne Seite 6 von 13
Landratsamt Waldshut Abteilung Brand- und Katastrophenschutz 3. Feuerwehrplan-Sätze und Verteilung Sachbearbeitung Feuerwehrpläne (Landkreis Waldshut): Insgesamt sind 3 Feuerwehrplan-Sätze wie folgt zur Verfügung zu stellen: Feuerwehrplan- Format Standort Sätze FWP-Satz Nr. 1 Roter DIN A4 Ringordner Im Objekt in der Feuerwehr- (siehe Abbildung 1). Text- und Planteil auf Informationszentrale (FIZ) oder synthetischem Papier gedruckt. Datenträger an zentraler Stelle, wenn keine mit Feuerwehrplan als eine Brandmeldeanlage im Objekt zusammenhängende PDF-Datei mit Text- vorhanden ist. und Planteil (z. B. CD) FWP-Satz Nr. 2 Roter DIN A4 Ringordner Örtliche Feuerwehr (siehe Abbildung 1). Text- und Planteil auf synthetischem Papier gedruckt. Datenträger mit Feuerwehrplan als eine zusammenhängende PDF-Datei mit Text- und Planteil (z. B. CD) FWP-Satz Nr. 3 Roter Schnellhefter oder Heftstreifen Landratsamt Waldshut (siehe Abbildung 2). Text- und Planteil auf normalem Papier gedruckt. Datenträger mit Feuerwehrplan als eine zusammenhängende PDF-Datei mit Text- und Planteil (z. B. CD) Wichtig: Der FWP-Satz Nr. 1 ist vom Betreiber direkt am vorgesehenen Standort zu hinterlegen. Die FWP-Sätze Nr. 2 und 3 sind an nachfolgende Postadresse zu senden. Von dort erfolgt die weitere Verteilung. Landratsamt Waldshut Amt für öffentliche Ordnung und Ausländerwesen Abteilung Brand- und Katastrophenschutz Kaiserstraße 110 79761 Waldshut-Tiengen Ausführungsbestimmungen für Feuerwehrpläne Seite 7 von 13
Landratsamt Waldshut Abteilung Brand- und Katastrophenschutz Sachbearbeitung Feuerwehrpläne (Stadt Waldshut-Tiengen): Insgesamt sind 5 Feuerwehrplan-Sätze wie folgt zur Verfügung zu stellen: Feuerwehrplan- Format Standort Sätze FWP-Satz Nr. 1 Roter DIN A4 Ringordner Im Objekt in der Feuerwehr- (siehe Abbildung 1). Text- und Planteil Informationszentrale (FIZ) oder auf synthetischem Papier gedruckt. an zentraler Stelle, wenn keine Datenträger mit Feuerwehrplan als eine Brandmeldeanlage im Objekt zusammenhängende PDF-Datei mit vorhanden ist. Text- und Planteil (z. B. CD) FWP-Satz Nr. 2 Roter Schnellhefter oder Heftstreifen Freiwillige Feuerwehr (siehe Abbildung 2). Text- und Planteil Waldshut-Tiengen auf synthetischem Papier gedruckt. Datenträger mit Feuerwehrplan als eine zusammenhängende PDF-Datei mit Text- und Planteil (z. B. CD) FWP-Satz Nr. 3 Roter Schnellhefter oder Heftstreifen Freiwillige Feuerwehr (siehe Abbildung 2). Text- und Planteil Waldshut-Tiengen auf synthetischem Papier gedruckt. FWP-Satz Nr. 4 Roter Schnellhefter oder Heftstreifen Stadtbauamt, (siehe Abbildung 2). Text- und Planteil Stadt Waldshut-Tiengen auf synthetischem Papier gedruckt. Datenträger mit Feuerwehrplan als eine zusammenhängende PDF-Datei mit Text- und Planteil (z. B. CD) FWP-Satz Nr. 5 Roter Schnellhefter oder Heftstreifen Landratsamt Waldshut (siehe Abbildung 2). Text- und Planteil auf normalem Papier gedruckt. Datenträger mit Feuerwehrplan als eine zusammenhängende PDF-Datei mit Text- und Planteil (z. B. CD) Ausführungsbestimmungen für Feuerwehrpläne Seite 8 von 13
Landratsamt Waldshut Abteilung Brand- und Katastrophenschutz Wichtig: Der FWP-Satz Nr. 1 ist vom Betreiber direkt am vorgesehenen Standort zu hinterlegen. Die FWP-Sätze Nr. 2, 3, 4 und 5 sind an nachfolgende Postadresse zu senden. Von dort erfolgt die weitere Verteilung. Stadtverwaltung Waldshut-Tiengen Feuerwehr u. Katastrophenschutz Von-Opel-Straße 2a 79761 Waldshut-Tiengen Abbildung 1: Muster-Ordner Abbildung 2: Muster- Schnellhefter oder Heftstreifen Ausführungsbestimmungen für Feuerwehrpläne Seite 9 von 13
Landratsamt Waldshut Abteilung Brand- und Katastrophenschutz 4. Ergänzende Ausführungsbestimmungen 4.1. Allgemein Alle nicht für die Feuerwehr relevanten Symbole und Beschriftungen (Flurstücksgrenzen und –nummern, Mobiliar etc.) sind aus den verwendeten Planvorlagen zu entfernen. Bei Brandmeldeanlagen ist anstelle der Symbole für „Feuerwehranzeigetableau“ (FAT), „Feuerwehrbedienfeld“ (FBF), „Übertragungseinrichtung“ (ÜE) oder „Information für die Feuerwehr“ (i) nach DIN 14034-6 zusammenfassend das Symbol Feuerwehrinformationszentrale (FIZ) zu verwenden. 4.2. Format Pläne - Übersichts- und Lagepläne DIN A3 Querformat - Detailpläne/Geschosspläne DIN A3 Querformat Textteile, Beschreibungen, Legenden DIN A4 Hochformat Bei den Ausfertigungen für den Betreiber/Eigentümer sowie für die örtliche Feuerwehr sind die einzelnen Seiten auf ein wasserfestes und abwaschbares Papier zu drucken (synthetisches Papier). Das Laminieren der Planunterlagen ist nicht ausreichend. 4.3. Maßstab / Raster Der Maßstab ist so zu wählen, dass die Darstellung formatfüllend ist. Die Feuerwehrpläne müssen mit einem Raster von 10 m versehen werden. Für Übersichts- und Umgebungspläne darf ein Raster von 20 m oder 50 m verwendet werden. Rasterlinien sind im Bereich von Straßen, Gebäuden und Geschossen zu unterbrechen. Ausführungsbestimmungen für Feuerwehrpläne Seite 10 von 13
Landratsamt Waldshut Abteilung Brand- und Katastrophenschutz 4.4. Darstellung von Farben Unterlegte Farben dürfen in ihrer Schrift oder graphischen Symbolen nicht in ihrer Lesbarkeit beeinträchtigen. 4.5. Grafische Symbole Grafische Symbole sind nach DIN 14034-6, DIN 14034-6/A, GUV-V A 8 aufgeführten Symbolen darzustellen. Die weißen Flächen der Symbole dürfen nicht transparent ausgeführt werden. Alle verwendeten Symbole sind in der Legende darzustellen. Nicht verwendete Symbole dürfen nicht dargestellt werden. Alle im Plan eingetragenen Texte und Zahlen sind von der Schriftgröße und dem farblichen Kontrast her gut lesbar auszuführen. 4.6. Nordpfeil In allen Plänen muss ein Nordpfeil die kartographische Richtung erkennen lassen. 4.7. Ausrichtung der Pläne Die Pläne sind so auszurichten, dass die Hauptzufahrt/Hauptzugang am unteren Ende des Randes liegt. 4.8. Kennzeichnung der Geschosse Die Anzahl der Geschosse ist mit einer Buchstaben-/Zahlenkombination anzugeben. Die Lage zum Erdgeschoss muss erkennbar sein. (z. B. -1+E+2+1D) 4.9. Kennzeichnung der Treppenräume Die Treppenräume im gesamten Objekt sind durchzunummerieren (T1, T2, T3 usw.) und mit dem grafischen Symbol (z.B. Symbol 21 o. 22, Tabelle 3 der DIN 14034-6) darzustellen. Ausführungsbestimmungen für Feuerwehrpläne Seite 11 von 13
Landratsamt Waldshut Abteilung Brand- und Katastrophenschutz 4.10. Wände/Brandwände/Öffnungen Brandwände sind durch breite, rote Volllinien zu kennzeichnen und mit dem Symbol nach DIN 14034-6 zu kennzeichnen. Andere Wände mit brandschutztechnischer Bemessung (z. B. F 30-Wände) sind durch breite schwarze Linien zu kennzeichnen. Sonstige Wände werden durch dünne schwarze Linien dargestellt. Türen sind in den Plänen zeichnerisch mit der entsprechenden Aufschlagrichtung darzustellen. Offene Durchgänge müssen durch eine deutliche Unterbrechung der Wandlinie erkennbar sein. 4.11. Plan-Nummern/Schriftfelder In der oberen rechten Ecke ist die Objekt-Nummer sowie die Seitenzahl auf jede Seite (Text und Planteil) fortlaufend einzutragen. Die jeweilige Objekt- Nummer ist von der Sachbearbeitung Feuerwehrpläne (Landkreis Waldshut) zu beziehen (siehe Abschnitt 2). In der rechten unteren Ecke ist das Schriftfeld für die Benennung des Objektes, Erstellungsdatum und Änderungsvermerke vorzusehen. 4.12. Lageplan Auf jeder Seite des Feuerwehrplans ist ein verkleinerter Übersichtplan zur schnellen visuellen Erfassung des Objekts mit Hervorhebung des betreffenden Planteils anzubringen. Auf Grund der Größe des Objektes und der Lage ist ggf. auf jedem Geschossplan eine verkleinerte Darstellung eines Gebäudequerschnitts einzuzeichnen, in dem das jeweilige Geschoss/Ebene farblich hervorgehoben ist. Ausführungsbestimmungen für Feuerwehrpläne Seite 12 von 13
Landratsamt Waldshut Abteilung Brand- und Katastrophenschutz 5. Muster-Feuerwehrplan Im Anhang B der Norm DIN 14095 ist ein Muster-Feuerwehrplan mit Text- und Planteil hinterlegt. Sofern der Aufbau und die Gestaltung des Muster-Feuerwehrplan umgesetzt werden, ist davon auszugehen, dass die Anforderungen der Norm DIN 14095 und die Ausführungsbestimmungen des Landkreises Waldshut im Allgemeinen erfüllt werden. Ausführungsbestimmungen für Feuerwehrpläne Seite 13 von 13
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