Ausgabe Nr. 2 KW03 22. Januar 2021 - Runder Turm im Schnee
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Ausgabe Nr. 2 KW03 22. Januar 2021 Amts- und Mi�eilungsbla� der Stadt Obernburg mit Stad�eil Eisenbach Runder Turm im Schnee Foto: Ingo Janek
Informationen zur Impfstrategie in Bayern die Schutzimpfungen gegen das Coronavirus haben mit dem Schwerpunkt Senioren- und Pflegeeinrichtungen begonnen. Wir möchten Sie alle bitten: Lassen auch Sie sich impfen, wenn Sie an der Reihe sind! Das Impfen ist die Grundlage für die schrittweise Rückkehr zur Normalität, die wir uns alle so sehr wünschen. Informationen zu unseren Impfzentren sowie Fragen und Antworten rund um das Impfen finden Sie auf der Homepage des Landkreises www.landkreis-miltenberg.de und in der Tagespresse. Mit Blick auf die Impfungen möchten wir Sie um Verständnis dafür bitten, dass es bei der Terminvergabe zu Verzögerungen kommen kann – sei es durch einen großen Ansturm oder bedingt durch verzögerte oder nur geringe Lieferungen des Impf- stoffs. Um einen Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus zu haben, muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen vorliegen: 1. In der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert 2. Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland 3. Behandlung, Pflege oder Betreuung in Deutschland in einer stationären Einrichtung oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste 4. Tätigkeit im Ausland im Auftrag einer stationären Einrichtung oder eines ambulanten Pflegedienstes Der vorhandene Impfstoff soll so genutzt werden, dass Anspruchsberechtigte ent- sprechend ihrer Priorität geimpft werden. Sobald Sie an der Reihe sind, können Sie einen Termin vereinbaren oder sich über das Online-Anmeldeportal der Bundesre- gierung für eine Corona-Impfung vormerken lassen (www.impfzentren.bayern). Derzeit werden ausschließlich Personen mit höchster Priorität geimpft. Alle Bür- gerinnen und Bürger des Landkreises Miltenberg, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, werden oder haben bereits einen Brief erhalten, der über die Anmeldung zur Impfung informiert. Amts- und Mitteilungsblatt Obernburg Nr. 2 vom 22.1.2021 – Seite 3
Es gelten folgende drei Priorisierungen: I. Schutzimpfungen mit höchster Priorität 1. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben 2. Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind 3. Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen 4. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbeson- dere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Lei- stungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren sowie in Bereichen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko 5. Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen be- handeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantations- medizin. II. Schutzimpfungen mit hoher Priorität (Informationen folgen) III. Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität (Informationen folgen) Weitere Informationen finden Sie unter www.landkreis-miltenberg.de oder in der Tagespresse. Bleiben Sie gesund! Ihr Bürgermeister Ihr Landrat Dietmar Fieger Jens Marco Scherf Informationen zum Impfzentrum und Terminvereinbarung Impfzentrum Landkreis Miltenberg Helios-Klinik Miltenberg - Breitendieler Str. 32, 63897 Miltenberg Tel: 0 93 71 / 501-750 www.landkreis-miltenberg.de Seite 4 – Amts- und Mitteilungsblatt Obernburg Nr. 2 vom 22.1.2021
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Obernburg a.Main Mitteilungsblatt Almosenturm Stadtverwaltung Obernburg Telefon: 0 60 22 / 61 91 0 • Telefax: 61 91 59 • E-Mail: mail@obernburg.de Öffnungszeiten: Montag – Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr • Dienstag von 14.00 – 16.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 – 18.00 Uhr sowie nach Vereinbarung - Amtliche Mitteilungen - Amts- und Mitteilungsblatt Obernburg Nr. 2 vom 22.1.2021 – Seite 5
FFP2-Schutzmasken für pflegende Angehörige Liebe Bürgerinnen und Bürger, ohne den Einsatz der pflegenden Angehörigen wäre die Versorgung der etwa 380.000 in Bayern zuhause lebenden pflegebedürftigen Menschen nicht zu leisten. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege stellt den pflegenden Angehörigen Ba- yerns eine Million FFP2-Schutzmasken kostenfrei zur Verfügung, um sie möglichst gut zu schützen. Die Masken werden über den Landkreis an die Städte und Gemeinden verteilt. Pflegende Angehörige können die kostenfreien Masken am Wohnort der pflegebedürf- tigen Person abholen. Für die Auslieferung des Materials ist zum Redaktionsschluss dieses Amtsblatts die Kalenderwoche 3 (18. bis 24. Januar 2021) vorgesehen. Die Stadt Obern- burg informiert Sie über Ort und Zeit der Maskenausgabe in der lokalen Presse sowie auf der Homepage www.obernburg.de. Pro Hauptpflegeperson ist die Ausgabe von drei Schutzmasken vorgesehen. Bitte halten Sie für die Abholung ein Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades als Nachweis der Bezugsberechtigung bereit. Ihre Stadtverwaltung Harmonisches Zusammenleben von Mensch und Hund Hundehaltung in der Stadt Obernburg a.Main Liebe Bürger, liebe Hundefreunde, Hunde in der Stadt haben es nicht immer leicht. Das Zusammenleben mit den Menschen wirft manche Probleme auf. Dies gilt in der Stadtmitte, den Neubaugebieten aber auch im Stadtteil Eisenbach. Es kommt immer wieder zu Beschwerden, dass Hunde kläffen oder Straßen und Spielplätze von Hundekot verunreinigt werden. Oftmals kommt es zu Konfrontationen zwischen Hundehaltern und anderen Bürgern. Die Ursachen sind unterschiedlich. Was dem einen ein natürliches Bedürfnis seines treuen Vierbeiners, gerät dem anderen häufig zum Ärgernis. Derartige Spannungen brauchen nach Auffassung des Ordnungsamtes nicht zu sein. Auch die Stadt Obernburg bietet ge- nügend Raum für Hunde. Man muss nur einige Spielregeln beachten, damit das Zusam- menleben zwischen Menschen und Hunden funktioniert. Wir wollen Sie hier auf die wichtigsten Vorschriften hinsichtlich der Hundehaltung hinwei- sen. In den Grün- und Erholungsanlagen und in der Mainanlage ist es untersagt, Hunde frei umherlaufen zu lassen. Auf Kinderspielplätzen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden. Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Not- durft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort hinterlassener Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Hierzu stehen ausreichend sogenannte Dog-Stations mit Tütchen zum Entsorgen von Hundekot Seite 6 – Amts- und Mitteilungsblatt Obernburg Nr. 2 vom 22.1.2021
zur Verfügung. Es gibt viele einsichtige Hundehalter die sich an diese Regeln halten und mit gutem Beispiel vorangehen. Und doch erreichen uns immer wieder Klagen, dass Stra- ßen, Wege, Plätze, Grünanlagen sowie Kinderspielplätze und Wiesen durch Hundekot verunreinigt sind. Diese Bereiche stehen der gesamten Bevölkerung zur Verfügung. Es gefällt Hundehaltern sicherlich auch nicht, in diese „Häufchen“ zu treten. Die Mithilfe der Hundehalter ist hier gefragt. Wir wissen, dass mit Verboten allein weder den Hun- dehaltern und ihren Tieren noch anderen Mitbürgern geholfen ist. Deshalb unsere Bitte an Sie: Wenn Sie mit Ihrem Hund Gassi gehen, führen Sie ihn bitte dorthin, wo sein „Ge- schäft“ niemanden stört und unschädlich ist. Und ist das Unvermeidliche doch einmal an unpassender Stelle geschehen, bitten wir Sie, es zu beseitigen. Die Stadt hat hierzu extra Automaten mit Tütchen für die Hinterlassenschaften aufgestellt. Es gibt auch immer wieder Beschwerden, dass sich Anwohner von dauerhaftem Hunde- gebell belästigt fühlen. Dass Bellen die natürliche Ausdrucksweise eines jeden Hundes ist, wird niemand in Zweifel ziehen, und gegen gelegentliches Bellen hat sicher niemand etwas einzuwenden. Dauergebell oder ständig wiederholtes Anschlagen ist jedoch sehr störend. Die Hundehalter müssen daher sicherstellen, dass der Hund so wenig wie mög- lich die Ruhe der Nachbarschaft stört. Die Möglichkeiten hat er hierzu mit der besseren Beaufsichtigung oder einer zeitweisen anderen Unterbringung des Hundes. Auch gibt es immer wieder Beschwerden, dass freilaufende Hunde Menschen, insbe- sondere Kinder oder andere Hunde ankläffen, anspringen oder gar anfallen. Diese Ge- fahren können auf ein Minimum reduziert werden, wenn die Vorschriften gegen das freie Laufenlassen von Hunden beachtet werden. Sie unterstützen damit unsere vielfältigen Bemühungen um mehr Sicherheit in der Stadt Obernburg mit Stadtteil Eisenbach und erleichtern sich, Ihrem Hund und allen Mitbürgern das Zusammenleben. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Stadt Obernburg a.Main Martin Roos Ordnungsamt, 13.01.2021 Geburten 14.12.2020 Liv Lässig, Am Osthang 32 Eltern: Jennifer und Simon Lässig 18.12.2020 Samuel Fieder, Siegfriedstr. 75 Eltern: Elena und Mirko Fieder 24.12.2020 Carlotta Deckelmann, Mainstraße 8 Eltern: Vanessa Eilbacher und Christoph Deckelmann Amts- und Mitteilungsblatt Obernburg Nr. 2 vom 22.1.2021 – Seite 7
Sterbefälle 26.12.2020 Siegbert Rückert, Odenwaldstraße 49 26.12.2020 Gerd Wildhirt, Bayernstraße 42 30.12.2020 Stefan Mehling, Spessartstraße 1 04.01.2021 Siegfried Gödan, Burgunderstr. 15 11.01.2021 Georg Traud, Blumenstr. 52 Jubilare Bitte beachten! Wer eine Veröffentlichung seines Geburtstages oder seines Jubiläums wünscht, meldet sich bitte mindestens 4 Wochen vor dem Ereignis im Rathaus – Einwohnermeldeamt. Um Missverständnissen vorzubeugen, ist eine persönliche und schriftliche Einverständniserklärung mit Unterschrift notwendig. Bei einer gewünschten Veröffentlichung werden wir Ihre Daten auch an die Heimatzeitung weiterleiten. Ver- öffentlicht werden, wenn gewünscht, folgende Jubiläen: 70., 75., 80. und danach jeder Geburtstag; Silberne-, Goldene- und Diamantene Hochzeit. Gratulation zum Geburtstag und zum Ehejubiläum Die Stadt Obernburg gratuliert ihren Bürgerinnen und Bürgern zum 75., 80., 85., 90., 95. und dann zu jedem Geburtstag sowie zum 50., 60., 65. und 70. Ehejubiläum. Wer eine Gratulation NICHT wünscht, wird gebeten, das Rathaus (Büro des Bürger- meisters, Tel. 619111 oder E-Mail: birgit.lapresa@obernburg.de) zu informieren. Vielen Dank. Das Fundamt meldet: Pokemon Schildkappe rot PIKA! Bommelmütze grau mit Silberstern Fundort Weg am Waldhaus Damen Sonnenbrille Chanel Fundort Römerapotheke Modeschmuck Ring silber LOVE gefunden 04.01. Mittlerer Höhenweg Falls Sie in letzter Zeit etwas verloren haben, fragen Sie im Fundamt unter Tel. 61 91 -28 nach oder kommen Sie während der Öffnungszeiten im Rathaus vorbei. Wenn Sie ein Fahr- rad vermissen, können Sie im Bauhof Tel. 1218 nachfragen. Seite 8 – Amts- und Mitteilungsblatt Obernburg Nr. 2 vom 22.1.2021
Wasseranalyse Auszugsweise Veröffentlichung - keine abschließende Aufzählung Die grafische Auswertung zu Pflanzenschutzmitteln im Grundwasser finden Sie auf unserer Homepage unter folgendem Link: www.obernburg.de/rathaus-buergerservice/wasserversorgung - Nichtamtliche Mitteilungen - R N B UR BE O G SHOBBING Bestellen per Telefon, Mail, WhatsApp oder online & im Geschäft abholen – jetzt wieder möglich in vielen Obernburger Fachgeschäften. Amts- und Mitteilungsblatt Obernburg Nr. 2 vom 22.1.2021 – Seite 9
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Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr ist untersagt. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reform- häuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbe- darf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel. Die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften ist unter fol- genden Voraussetzungen zulässig: der Betreiber hat für den Kundenverkehr ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten, die Ansammlungen von Kunden durch gestaffelte Zeitfenster vermeiden und es ist eine FFP2-Maske zu tragen. (BayMBI.2021 Nr.5/ 08.01.2021) Geöffnet Abholung Abholung + Lieferservice LINE-SH recknage ON OP KOCHEN - WERKEN - SCHENKEN - SICHERHEIT - GRILLEN T 06022 621 90 M 0151 46 64 33 86 01573 7926098 (WhatsApp) nicole-hoernig@t-online.de www.schreibwaren-nicole.de T 06022 62 37 61 info@recknagel-obernburg.de www.recknagel-obernburg.de Mo-Sa 8.30-14 h service@alugmbh.de, www.alugmbh.de Mo-Fr 9-13 Römerstr. 39 Römerstraße 4 Römerstr. 14-16 Geöffnet Abholung Abholung + Lieferservice + Lieferservice Babyfachmarkt geöffnet Restaurant Canapé mit Speisen „to go“ geöffnet T 06022 7 11 51 T 06022 1340 T 06022 504-0 info@brilleamstiftshof.de wohn-center@spilger.de info@waesche-reichert.de www.brilleamstiftshof.de www.spilger.de Reinigungsservice Di-Fr 9-18 h, Sa 9-13 h Mo-Fr 9.30-19 h, Sa 9.30-18 h Mo, Di, Do, Fr 10-12 h Am Stiftshof 4 Römerstr. 115 Römerstr. 53 N B UR Abholung ER + Lieferservice OB G S H O B B IN G T 06022 65 290 34 oder online & M 0159 01748982 r Te le fo n, M ail, WhatsApp h in vielen Bestellen pe wieder möglic sylviaswollstuebchen@online.de Ge sc hä ft ab holen – jetzt im www.sylvias-wollstuebchen.com chgeschäften. täglich 9-18 h, Bergstr. 46 Obernburger Fa Die Übersicht basiert auf Rückmeldungen und wird fortlaufend aktualisiert. Änderungen an: stadtmarketing@obernburg.de (Frau Muylkens)
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Johannes-Obernburger Grund- und Mittelschule Anmeldung für externe Teilnehmer am QA der Mittelschule 2021 Bitte vereinbaren Sie bei Interesse über unsere Verwaltung einen Beratungstermin, in dem die spezifischen Anforderungen der einzelnen Prüfungsfächer sowie organisato- rische Aspekte der QA-Prüfung erläutert werden können. Letzter Anmeldetermin zur Prüfung ist Freitag, der 26. Februar 2021. Bis dahin muss der Schulleitung ein schriftlicher Antrag mit vollständiger Fächerwahl vorliegen. Das dafür notwendige Formblatt erhalten Sie in unserer Verwaltung. Matthias Langer, R Straßenbeleuchtung EZV Wartungsfahrten Die nächste Wartungsfahrt ist am Dienstag, den 26.01.21. Ansprechpartner für die Straßenbeleuchtung ist Herr Dostal. Defekte Straßenlater- nen können unter der Telefonnummer 09372/94550 oder strassenlampendefekt@ ezv-energie.de gemeldet werden. Alle Straßenlampen sind nummeriert. Es ist hilfreich, wenn die Nummer der defekten Straßenlaterne genannt wird. Online-Vorträge für Eltern mit 6-10-jährigen Kindern Das Landratsamt Miltenberg bietet Online-Vorträge für Eltern mit Kindern im Alter von 6-10 Jahren am Samstag, 30. Januar 2021 von 09.30 – 12.45 Uhr sowie am Montag, 01. Februar 2021 von 19.30 Uhr bis 21.00 Uhr an. Programm am 30.01.2021: • Wie begleite ich mein Kind gut durch die Grundschulzeit? • „Hörst du mir überhaupt zu?“ – Bewusste Kommunikation mit Kindern Programm am 01.02.2021 • Mit Medien Ohne Stress – Faszination und Risiken der virtuellen Welt Anmeldungen für einen Tag oder beide Tage sind bis zum 25.01.2021 im Landratsamt Miltenberg bei E. Zöller, Tel.: 06022 6200-610 oder unter evelyn.zoeller@lra-mil.de, möglich. Amts- und Mitteilungsblatt Obernburg Nr. 2 vom 22.1.2021 – Seite 17
Seite 18 – Amts- und Mitteilungsblatt Obernburg Nr. 2 vom 22.1.2021
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Fachoberschule und Berufsoberschule Obernburg Informationsveranstaltungen zur Fachoberschule und Berufsoberschule Obernburg Die Berufliche Oberschule Obernburg führt am Montag, den 01.02.2021, eine Informa- tionsveranstaltung zur Fachoberschule (FOS) und am Dienstag, den 02.02.2021, eine Informationsveranstaltung zur Berufsoberschule (BOS) in Obernburg durch. Beide Veran- staltungen beginnen um 19:00 Uhr und finden im Raum 114 der Staatlichen Berufsschule Obernburg oder je nach Infektionslage online statt. In die Fachoberschule kann eintreten, wer einen mittleren Bildungsabschluss besitzt. Für die Berufsoberschule ist zusätzlich eine Berufsausbildung bzw. Berufserfahrung nötig. An beiden Schularten kann die Allgemeine Fachhochschulreife (Fachabitur) erworben werden. Der Abschluss berechtigt bundesweit zum Studium an einer Hochschule für an- gewandte Wissenschaften (ehemals Fachhochschule). Weitere Bildungswege an Univer- sitäten sind möglich. Informationen insbesondere zur Durchführung der Veranstaltung finden Sie auch unter www.fos-obernburg.de. Julius-Echter-Gymnasium Elsenfeld und Karl-Ernst-Gymnasium Amorbach Informationen zur Einführungsklasse nach mittlerem Schulabschluss Interessierte Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen der Realschulen bzw. der Wirt- schaftsschulen und des M-Zweiges der Mittelschulen, die zum Schuljahr 2021/2022 in eine Einführungsklasse eines bayerischen Gymnasiums zum Erwerb des bayerischen Abiturs wechseln möchten, können sich Online über die jeweilige Homepage informieren: www.julius-echter-gymnasium.de (Julius-Echter-Gymnasium Elsenfeld) bzw. www.amorgym.de (Karl-Ernst-Gymnasium Amorbach) Anstelle von Informationsveranstaltungen klären die jeweiligen Schulleitungen über Vo- raussetzungen, Unterrichtsinhalte, Stundentafel und Formalia auf: Julius-Echter-Gymnasium Elsenfeld, Tel: 0 60 22 / 83 93, Fax: 0 60 22 / 64 95 09, E-Mail:verwaltung@julius-echter-gymnasium.de, Homepage: www.julius-echter-gymnasium.de Videokonferenz am Donnerstag, 28. Januar 2021, 19.30 Uhr Karl-Ernst-Gymnasium Amorbach, Tel: 09373 / 9711-3, Fax: 09373 / 9711-50, E-Mail: schule@amorgym.de, Homepage: www.amorgym.de Videokonferenz am Dienstag, 26. Januar 2021, 19.00 Uhr Den Anmeldelink finden Sie ab 19.01.2021 auf unserer Homepage. Seite 20 – Amts- und Mitteilungsblatt Obernburg Nr. 2 vom 22.1.2021
Möchten Sie Menschen am Telefon begleiten? Die Ökumenische TelefonSeelsorge Untermain sucht ehrenamtliche Mitarbeiter. Um Menschen am Telefon mit den verschiedenen Problemen und in Krisen kompetent be- gleiten zu können, erhalten Sie eine einjährige fundierte Ausbildung. Der nächste Kurs ist ab Mai 2021 geplant. Die Voraussetzungen für die Mitarbeit sind Interesse an Menschen, psychische Stabilität, Einfühlungsvermögen und Teamfähigkeit. Das Engagement bei der TelefonSeelsorge ist mit Berufstätigkeit vereinbar. Weitere Informationen erhalten Sie unter 06021 – 325 365 oder www.ts-untermain.de. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt Online-Kurse im Februar 2021 für Familien mit Kindern von 0 – 3 Jahren Einführung der Beikost Zeit für Brei - Mi., 03.02.2021, 09:00 – 10:30 Uhr Referentin: Frau Schubert Zeit für Brei - Do., 18.02.2021, 09:30 – 11:00 Uhr Referentin: Frau Schubert Übergang zum Familientisch Was kommt nach dem Brei - Di., 23.02.2021, 09:30 – 11:00 Uhr Referentin: Frau Schubert Ernährung des Kleinkindes Naschen erlaubt? Sinnvoller Umgang mit Süßem - Di., 09.02.2021, 15:30 – 17:00 Uhr Referentin: Frau Burger Kinderlebensmittel - Sinn oder Unsinn? - Do., 25.02.2021, 16:00 – 17:30 Uhr Referentin: Frau Miebach-Dold Anmeldung und weitere Infos unter: www.weiterbildung.bayern.de (Rubrik Ernährung und Bewegung, Amt Karlstadt filtern) Vor der Veranstaltung erhalten Sie per E-Mail den Link zur Teilnahme am Online-Seminar. Bitte beachten! Notruf- und Servicenummern am Ende des Almosenturms. Keinen Almosenturm erhalten? Bitte wenden Sie sich an den Bürgerservice im Rathaus, Frau Schumacher unter der Tel. 619128. Die zuständigen Austräger beliefern Sie so schnell wie möglich. Bitte beachten Sie, dass die Zustellung des Almosenturms am Freitag erfolgt. Unter www.obernburg.de/amtsblatt finden Sie die aktuelle Ausgabe des Almosen- turms zum Erscheinungstermin auch online! Amts- und Mitteilungsblatt Obernburg Nr. 2 vom 22.1.2021 – Seite 21
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