AUSSCHREIBUNG ERBBAURECHT BURGAUER WEG 9 GASTSTÄTTE UND GLASHAUS

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AUSSCHREIBUNG ERBBAURECHT BURGAUER WEG 9 GASTSTÄTTE UND GLASHAUS
AUSSCHREIBUNG
               ERBBAURECHT BURGAUER WEG 9
                 GASTSTÄTTE UND GLASHAUS

     Vergabe eines Erbbaurechts für eine Teilfläche des Grundstücks Burgauer Weg 9 in Jena
             mit der Verpflichtung zum Betrieb einer gastronomischen Einrichtung

                                         Eigentümer
                                          Stadt Jena
                              vertreten durch ihren Eigenbetrieb

                                 Kommunale Immobilien Jena
                                Paradiesstraße 6 | 07743 Jena

Fristablauf für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen einschließlich aller zugehörigen
Unterlagen, Erklärungen und Nachweise:                             05.10.2021, 24:00 Uhr
AUSSCHREIBUNG ERBBAURECHT BURGAUER WEG 9 GASTSTÄTTE UND GLASHAUS
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis................................................................................................................................. - 2 -

Tabellenverzeichnis.................................................................................................................................... - 2 -

1     ANLASS UND ZIEL DER AUSSCHREIBUNG..........................................................................- 3 -

2     DAS GRUNDSTÜCK „BURGAUER WEG 9“............................................................................- 4 -

2.1    Der Standort Jena............................................................................................................................. - 4 -
  2.1.1     Geographische Lage und verkehrliche Anbindung der Stadt Jena..........................................................- 4 -
  2.1.2     Demographie der Stadt Jena........................................................................................................ - 5 -
  2.1.3     Wirtschaftsstruktur und Kompetenzfelder der Stadt Jena....................................................................- 5 -
  2.1.4     Markt für Gastronomie, Kultur und Freizeit......................................................................................- 6 -
  2.1.5     Private und öffentliche Investitionen in die Stadt Jena......................................................................- 6 -

2.2      Lage im Stadtgebiet und gegenwärtige Nutzung......................................................................................- 7 -

2.3    Rechtliche Rahmenbedingungen........................................................................................................ - 10 -
  2.3.1    Eigentumsverhältnisse.............................................................................................................. - 10 -
  2.3.2    Planungsrechtliche Parameter.................................................................................................... - 10 -
  2.3.3    Gestaltung Quartiersplatz.......................................................................................................... - 11 -
  2.3.4    Miet-, Pacht- und Nutzungsverträge............................................................................................. - 12 -

2.4    Technische Faktoren........................................................................................................................ - 12 -
  2.4.1    Gebäudebeschreibung............................................................................................................... - 12 -
  2.4.2    Medienseitige Erschließung....................................................................................................... - 15 -
  2.4.3    Verkehrliche Erschließung......................................................................................................... - 16 -
  2.4.4    Umweltbelange....................................................................................................................... - 16 -

2.5      Zukünftige Nutzung......................................................................................................................... - 17 -

3     VERTRAGLICHE RAHMENBEDINGUNGEN.........................................................................- 19 -

3.1      Wesen des Erbbaurechtes................................................................................................................. - 19 -

3.2      Erbbauzins.................................................................................................................................... - 19 -

3.3      Eckpunkte zum Erbbaurechtsvertrag................................................................................................... - 20 -

4     EINZUREICHENDE UNTERLAGEN UND AUSWAHL- KRITERIEN...............................................- 21 -

5     ANSPRECHPARTNER UND WEITERE UNTERLAGEN..............................................................- 22 -

                                                      Ausschreibung Vergabe Erbbaurecht | Burgauer Weg 9
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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Grundstück am Burgauer Weg 9 - gelb markiert - (Quelle: © GDI-Th).....................................................- 3 -
Abbildung 2: Geographische Lage der Stadt Jena (Quelle: © OpenStreetMap contributors).........................................- 4 -
Abbildung 3: Lage im Stadtgebiet (Quelle: Stadt Jena)....................................................................................... - 7 -
Abbildung 4: Stadtkarte mit Flurstücksgrenzen und Vermarktungsfläche „Burgauer Weg 9“
              (Quelle: Stadt Jena; © GDI-Th)................................................................................................... - 8 -
Abbildung 5: Mikrostandort (Quelle: Stadt Jena)............................................................................................... - 9 -
Abbildung 6: Auszug aus der Rahmenplanung „Sport , Freizeit und Kultur an der Saale – westlicher Teil“;
              (Quelle: Stadt Jena)............................................................................................................ …- 10 -
Abbildung 7: Umgestaltung an der Lichtenhainer Brücke / Burgauer Weg; Auszug aus der Ausführungsplanung
              des freien Landschaftsarchitekten Arne Haubenreiser (Quelle: Stadt Jena).........................................- 11 -
Abbildung 8: Gaststätte und Anbau (Quelle: Foto KIJ)....................................................................................... - 13 -
Abbildung 9: Grundriss Burgauer Weg 9/EG – Gaststätte und Anbau (Quelle: Stadt Jena)..........................................- 14 -
Abbildung 10: Glashaus mit Dachüberstand auf den Fußweg (Quelle: Foto KIJ)......................................................- 15 -

Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Wertungskriterien für die Gebote.................................................................................................... - 21 -

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1 Anlass und Ziel der Ausschreibung
Auf dem Grundstück Burgauer Weg 9 befinden sich u.a. die ehemalige Gaststätte „Saalestrand“, die derzeitig
leer steht, sowie das dahinter liegende Glashaus auf einer unvermessenen Teilfläche von ca. 1.140 m².

Die Stadt Jena, vertreten durch den Eigenbetrieb Kommunale Immobilien Jena (KIJ), schreibt diese Grund-
stücksfläche zur Vergabe eines Erbbaurechtes im Wege einer Konzeptvergabe (Konzept und fester Erbbauzins)
aus.

Abbildung 1: Grundstück am Burgauer Weg 9 - gelb markiert - (Quelle: © GDI-Th)

Ziel der Vermarktung ist die Entwicklung des Gaststättengrundstücks zu einer attraktiven Adresse in der Stadt
Jena. Dies soll durch die Wiedereröffnung einer gastronomischen Einrichtung mit Biergarten erreicht werden,
welche sich in die umgebenden Wohnnutzungen (hinsichtlich Schallemissionen) einerseits und den landschaftli-
chen Charakter der Saaleaue mit den eingebetteten Freizeitangeboten andererseits wohn- und umweltverträg-
lich einfügt.

Der Landschaftsraum der Saale, der sich als natürliches verbindendes Element durch die Stadt zieht, bietet für
die Einwohner Jenas Raum für Naturerlebnisse, Naherholung, Kultur, Freizeit und Sport. Vor diesem Hintergrund
bietet das im Ortsteil Jena-Süd gelegene Grundstück am Burgauer Weg ideale Voraussetzungen für eine maßvol-
le Entwicklung einer innenstadtnahen Erholungs- und Begegnungsstätte.

Auf der Fläche zwischen Glashaus und Saaleufer befindet sich der Jenaer Kinder- und Jugendzirkus MoMoLo. Das
magische Wort Zirkus steht für: Artistik, Bewegung, Kunst, Kultur, Bildung, Treffpunkt, Freunde und Werkstatt.
Durch Einbeziehung des Zirkus MoMoLo in das Betreiberkonzept der Gaststätte soll ein beliebter Treffpunkt für
Erholungssuchende entstehen.

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2 Das Grundstück „Burgauer Weg 9“
2.1 Der Standort Jena
2.1.1 Geographische Lage und verkehrliche Anbindung der Stadt Jena
Die Stadt Jena liegt rd. 40 km östlich bzw. rd. 70 km südwestlich der Großstädte Erfurt und Leipzig im Freistaat
Thüringen. Weitere Großstädte wie Berlin, Prag, Hannover, Frankfurt oder Nürnberg sind rund 225 km entfernt.
Über den direkten Anschluss Jenas an die Autobahn A4, das Hermsdorfer Kreuz (Autobahnkreuz der Autobahnen
A4 und A9), das sich in unmittelbarer Nähe Jenas befindet, sowie den Bundesstraßen B 88 (Naumburg–Jena–
Rudolstadt) und B 7 (Eisenach-Erfurt-Weimar-Jena-Eisenberg) ist der Wirtschafts- und Technologiestandort
Jena gut an den deutschen Fernverkehr angebunden.

Mit mehreren Nah- und Fernverkehrsbahnhöfen und einer gut ausgebauten Ost-West- und Nord-Süd-Verbindung
ist Jena mit dem Zug sehr gut erreichbar.

Durch die Nähe der beiden Flughäfen Erfurt-Weimar und Leipzig/Halle können die Einwohner Jenas zudem auf
ein gutes Luftverkehrsangebot zurückgreifen. Nur wenige Minuten von Jena entfernt liegt der Verkehrslande-
platz Jena-Schöngleina, der von Geschäftsreisenden genutzt werden kann.

            Abbildung 2: Geographische Lage der Stadt Jena (Quelle: © OpenStreetMap contributors)

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2.1.2 Demographie der Stadt Jena
Die demographische Ausgangslage Jenas bietet gute Chancen für die zukünftige Entwicklung der Stadt. Die
Stadt Jena ist die einzige Stadt in Thüringen, die nicht nur durch Zuzug sondern auch durch die Geburtenrate
(> als Sterberate) wächst (Daten und Fakten Jena 2019). Gleichzeitig hat sie im Durchschnitt die jüngsten Ein -
wohner in Thüringen.

Mit rund 110.000 Einwohnern ist Jena nach Erfurt die zweitgrößte Stadt des Freistaats Thüringen. Dank attrakti-
ver Lebens- und Arbeitsbedingungen erfreut sich die Stadt Jena seit 2006 an einem stetigen Bevölkerungs -
wachstum und einer positiven demografischen Entwicklung. Bis zum Jahr 2035 wird weiterhin ein moderates
Wachstum prognostiziert. Aufgrund der steigenden Bevölkerungs- und Haushaltszahlen besteht in Jena ein Be-
darf für Investitionen in Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie Freizeitangebote.

2.1.3 Wirtschaftsstruktur und Kompetenzfelder der Stadt Jena
Ideen und Innovationen werden in Jena großgeschrieben. Jena ist ein Hightech-Standort. Mit rund 16.000 von
57.380 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Juni 2020) sind mehr als ein Viertel der Beschäftigten in
High-Tech-Unternehmen und bei technologieintensiven Dienstleistern (darunter Wissenschaft) beschäftigt.

In der Lichtstadt findet sich eine breitgefächerte Palette an Kompetenzfeldern, wie z. B. die Bereiche Optik und
Photonik, Gesundheitstechnologie, Präzisionstechnik, Umwelttechnologie oder Digitale Wirtschaft. Die positive
Standortentwicklung lässt sich dabei auch in der positiven Entwicklung der Wirtschaftskennzahlen ablesen. Eini-
ge Erfolgsbeispiele sind:

   Bruttoinlandsprodukt: +3,7 % durchschnittliche jährliche Wachstumsrate im Zeitraum 2007 bis 2017
   Beschäftigtenzahlen: +10.200 Erwerbstätige am Arbeitsort im Zeitraum 2008 bis 2018
   Akademikerquote: 33,8 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten weisen einen akademischen Ab-
    schluss auf und arbeiten vor allem in den wissensintensiven Unternehmen der Region
   Arbeitslosenquote: mit 6,1 % (Februar 2021) auf bundesdeutschem Niveau liegend – ein Topwert in Ost-
    deutschland

Unter den standortprägenden Unternehmen finden sich traditionsreiche Firmen wie die Carl Zeiss AG, JENOPTIK
AG und SCHOTT AG, Intershop AG ebenso wie zahlreiche „Hidden Champions“ in den Wachstumsbranchen.

Neben den wirtschaftlichen Kompetenzfeldern bilden die Friedrich-Schiller-Universität Jena (traditionsreiche
Volluniversität mit zehn Fakultäten) und die Ernst-Abbe-Hochschule Jena ein weiteres zentrales Kompetenzfeld.
Sie sind nicht nur die Basis für die zukünftige Entwicklung, sondern stellen bereits heute mit dem Universitäts -
klinikum Jena, das über 5.000 Mitarbeiter beschäftigt, den größten Arbeitgeber in der Region.

Jena ist geprägt von einer faszinierenden Mischung aus geschichtsträchtigen Orten, aus wissensintensiven In-
dustrien sowie aus öffentlicher Forschung (u.a. zwei Hochschulen und zahlreiche Institute).

So belegte Jena unter 71 Großstädten im Städteranking des Institutes der deutschen Wirtschaft und der Wirt-
schaftswoche (2019) bei den für die weitere Entwicklung des Standorts wichtigen Indikatoren wie Kita-Quote bei
Kindern unter 6 Jahren, Anteil an Akademikern und Start-ups mit Technikhintergrund Spitzenplätze. Die Indika -
toren deuten auf eine anhaltende Dynamik des Standorts Jena hin. Hinzu kommen zahlreiche IT-Spezialisten in
Jenas Branchenfeldern. Sie prägen gemeinsam mit kreativen Dienstleistern, Künstlern und Kulturschaffenden
die innovative und kreative Vielfalt der zukunftsorientierten Lichtstadt Jena.

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2.1.4 Markt für Gastronomie, Kultur und Freizeit
Jena beschreibt sich nicht nur gern als hoch-technologisch und innovativ, sondern auch als bunt und weltoffen,
als wachsende und prosperierende Stadt. Tatsächlich sprechen viele Indikatoren – etwa sozio-ökonomische
Kennziffern oder Städterankings – dafür, dass diese Selbstbeschreibung auch der Realität entspricht. Doch spie -
len Kunst- und Kulturschaffende im Rahmen dieser Gesamtentwicklung von Stadt und Stadtgesellschaft eine zu-
nehmend wichtige Rolle. Junge Menschen und Familien mit kleinen Kindern zeichnen das Bild wie kaum in einer
anderen thüringischen Stadt. Der Bedarf an Kunst und Kultur, Freizeitangeboten und einer vielfältigen und ab-
wechslungsreichen gastronomischen Szene ist daher gleichbleibend hoch.

Neben den institutionalisierten städtischen Kultureinrichtungen prägen freie Kulturakteure vielfältigster Cou-
leur die Kulturszene der Stadt. Dabei ist in den vergangenen Jahren ein Netzwerk entstanden, welches in zahl-
reichen Kooperationen immer wieder überzeugende Konzeptionen realisiert hat. Die Verbindung von Naherho -
lung und Kultur wurde dabei stets in hervorragender Weise umgesetzt. Das Areal um den Burgauer Weg 9 bildet
dabei einen idealen Knotenpunkt um Familienausflüge, Freizeitangebote, Kunst und Kultur mit einem gastrono-
mischen Angebot zu erweitern.

2.1.5 Private und öffentliche Investitionen in die Stadt Jena
Jena befindet sich derzeit in einer Phase starker Entwicklung. Sowohl öffentliche als auch private Investitionen
sind in sehr großem Umfang in die Stadt und im Umland der Stadt Jena vorgesehen. So plant beispielsweise die
Carl Zeiss AG, die in Jena ansässigen Sparten Medizintechnik, Mikroskopie und Halbleitertechnik in einer neuen
Hauptniederlassung zusammenzuführen. Bis 2024 sollen im Zuge dieses 300 Mio. Euro Investments ca. 500 neue
Arbeitsplätze entstehen.

Neben der Carl Zeiss AG investiert auch die EVER Pharma Group aktuell rund 100 Mio. Euro in den Standort Jena.
Beide Investitionen werden als ein starkes Zeichen für die Zukunft Jenas als Forschungs- und Entwicklungs -
standort gesehen.

Weitere Entwicklungen stehen bevor bzw. befinden sich bereits in Umsetzung. Diese sind u.a:
   Entwicklung Eichplatz-Areal
   Neubau eines Universitätscampus (Mathematik, Informatik, Psychologie und Rechenzentrum) am Inselplatz
   Neubau einer Bibliothek in der Neugasse
   Hotelneubau Volksbad
   DFL-taugliche Fußballarena im nahegelegenen Volkspark Oberaue

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2.2 Lage im Stadtgebiet und gegenwärtige Nutzung

Abbildung 3: Lage im Stadtgebiet (Quelle: Stadt Jena)

Das Grundstück Burgauer Weg 9 (Gemarkung Ammerbach, Flur 12, Flurstück 233/2 (Teilfläche)) liegt im Ortsteil
Jena-Süd, ca. 1,5 km südwestlich des Stadtzentrums.

Es befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Saale und bietet einen schönen Ausblick in die stark begrünte Umge -
bung der Saaleaue und die teilweise von Mischwäldern bedeckten Muschelkalk- und Buntsandsteinhänge.

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Abbildung 4: Stadtkarte mit Flurstücksgrenzen und Vermarktungsfläche „Burgauer Weg 9“ (Quelle: Stadt Jena; © GDI-Th)

Über die in Abbildung 4 blau dargestellte Fläche soll ein Erbbaurecht vergeben werden. Auf dieser Fläche befin-
den sich die Gaststätte mit Anbau und das Glashaus mit Terrasse. Der Gesellschaftsraum im Glashaus wurde in
der Vergangenheit durch die Gaststätteninhaber bewirtschaftet und stand für kulturelle Veranstaltungen, wie z.
B. Lesungen und Konzerte sowie private Feiern zur Verfügung.

Der Hauptzugang zum zukünftigen Erbbaugrundstück, welches eine Fläche von ca. 1.140 m² besitzt, befindet
sich am Burgauer Weg. Die Verkehrsfläche vor dem Grundstück wurde durch die Stadt Jena im Rahmen des Pro -
jektes „Umgestaltung des Umfeldes an der Lichtenhainer Brücke, Burgauer Weg“ vor kurzem neu gestaltet. Hier
entstand ein attraktiver Quartiersplatz mit Staudenflächen, Grünanlagen und sich anschließenden Stellplätzen
für Fahrräder und Autos.

Die Wiesenfläche zwischen dem Glashaus und der Saale wird nicht Teil des Erbbaurechtes, da sie für die Stadt
Jena eine wichtige Fläche mit hohem Potenzial für die Freizeitgestaltung darstellt. Hier hat sich bereits der Je-
naer Kinder- und Jugendzirkus MoMoLo etabliert. Der Zirkus MoMoLo bespielt seit 2013 das Gelände am Burgau -
er Weg und hat in Eigenleistung einen substantiellen Beitrag nicht nur zur dortigen Infrastruktur für ein jährlich
wiederkehrendes Zirkuszelt mit einem Fassungsvermögen von 150 Zuschauern, sondern auch zur Belebung, Pfle-
ge und Entwicklung des Umfeldes geleistet.

Unmittelbar neben der Gaststätte befinden sich eine Kegelbahn sowie ein Bootshaus, welche dem Vereinssport
dienen.

Durch die fußläufig gut erreichbaren Straßenbahn- und Bushaltestellen ist das Grundstück hervorragend in den
innerstädtischen Nahverkehr eingebunden. Über die Oberaue, die Lichtenhainer Brücke und den Burgauer Weg
führen einige der schönsten Lauf- und Joggingstrecken sowie Radwege.

Die Streckenführung des touristisch bedeutsamen Radfernweges „Saaleradweg“ soll in den nächsten Jahren so
geändert werden, dass er zukünftig durch den Burgauer Weg vorbei am Gaststättengrundstück verläuft.

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Aufgrund der Lage im Stadtgebiet und der guten infrastrukturellen Anbindung bietet sich die Fläche ideal für die
Wiederbelebung als Gastronomie- und Kulturstandort an.

         Abbildung 5: Mikrostandort (Quelle: Stadt Jena)

In unmittelbarer Nähe befinden sich mehrere Bootshäuser für Wassersportvereine sowie Wohn- und Garten -
grundstücke. Über die angrenzende Lichtenhainer Brücke besteht eine gute Fuß- und Radwegeanbindung zum
Freibad „Schleichersee“, verschiedenen Sportstätten und zum Stadion.

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Nur wenige Gehminuten entfernt befinden sich weitere Erholungsflächen, wie z. B. die Rasenmühleninsel und
der Paradiespark, die Freie Ganztagsschule Universaale sowie unterschiedliche gastronomische Einrichtungen,
wie z.B. der Strand22, das Paradiescafe oder der Strandschleicher.

2.3 Rechtliche Rahmenbedingungen

2.3.1 Eigentumsverhältnisse
Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Jena. Sämtliche Verträge werden mit dieser geschlossen.
Kommunale Immobilien Jena ist ein Eigenbetrieb der Stadt Jena und vertritt diese im Vermarktungsprozess.

2.3.2 Planungsrechtliche Parameter
Der bebaute Teil des Grundstücks 233/2 liegt z.T. innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles. Die
bauplanungsrechtliche Bewertung erfolgt entsprechend § 34 BauGB.

Die nicht überbaute Fläche zwischen Glashaus und Saale befindet sich überwiegend im bauplanungsrechtlichen
Außenbereich, der von weiterer Bebauung auszuschließen ist. Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Jena ist
die Fläche als „Grünfläche“ ausgewiesen.

Das Grundstück liegt im Bereich des Rahmenplanes „Sport, Freizeit und Kultur an der Saale - westlicher Teil“,
welcher vom Stadtrat am 28.01.2015 beschlossen wurde. Darin ist für den Bereich Burgauer Weg 9 folgendes
Entwicklungsziel formuliert: „Das Ensemble von Gaststätte „Zum Saalestrand“, Glashaus II und der Freifläche bis
zum Ufer der Saale bietet das Potenzial für einen ausstrahlenden Gastronomie- und Kulturstandort mit hohen
landschaftlichen Qualitäten. Die Stärkung der Gastronomienutzung ist Ausgangspunkt für die Belebung und
Aufwertung des Umfeldes von Eingangsplatz, Spiel- und Freizeitwiese und verbindendem Uferweg. Die
gastronomische Nutzung sowie Freizeit- und Kulturaktivitäten am Gasthaus „Zum Saalestrand“ sind unter
Würdigung der Belange der umgebenden Wohnnutzungen hinsichtlich Schallemissionen wohn- und
umweltverträglich zu gestalten.“

                                                       Gemäß der Zielstellung des durch den Stadtrat
                                                       beschlossenen Rahmenplanes „Sport, Freizeit und Kultur an
                                                       der Saale - westlicher Teil“ ist eine Ausbildung einer
                                                       Uferterrasse mit Biergarten vorgesehen und bleibt auch
                                                       langfristig Zielstellung der Stadt.

                                                       Abbildung 6: Auszug aus der Rahmenplanung „Sport , Freizeit und Kultur an
                                                       der Saale – westlicher Teil“; (Quelle: Stadt Jena)

                                    Ausschreibung Vergabe Erbbaurecht | Burgauer Weg 9
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2.3.3 Gestaltung Quartiersplatz
Der vor der Gaststätte zum Burgauer Weg liegende Flächenanteil des Flurstücks 233/2 (ca. 2 m bis 4 m) ist Be-
standteil der Neugestaltung des Umfeldes Lichtenhainer Brücke / Burgauer Weg. Die Neugestaltung wurde mit
Städtebaufördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE 2014-2020) realisiert.

Im Zuge der Umgestaltung wurde bis an das Gaststättengebäude inklusive Anbau eine Platzfläche mit Fahrrad-
ständern gestaltet, die durch den zukünftigen Betreiber für die Öffentlichkeit erhalten bleiben muss. Die Fläche
darf nicht eingezäunt und nicht bebaut werden. Eine Nutzung als Biergarten kann nur ohne Einzäunung und Ein-
bauten erfolgen.

Abbildung 7: Umgestaltung an der Lichtenhainer Brücke / Burgauer Weg; Auszug aus der Ausführungsplanung des freien Landschaftsarchitek-
ten Arne Haubenreiser (Quelle: Stadt Jena)

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2.3.4 Miet-, Pacht- und Nutzungsverträge
Das Gaststättengebäude ist derzeitig nicht vermietet oder verpachtet.

Das Glashaus besteht aus zwei Nutzungseinheiten, welche gegenwärtig über zwei Mietverträge vermietet sind.
Ein Lageplan mit Darstellung der Nutzeinheiten wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Der Gesellschaftsraum mit Küchentrakt im Glashaus (ca. 150 m²) sowie die Toiletten im Anbau der Gaststätte
werden mit Vertrag vom 02.05.2019 vorübergehend bis zur Vergabe eines Erbbaurechtes für Veranstaltungen
des MoMoLo e.V. sowie zur Vergabe für Feierlichkeiten von privaten Personen vermietet. Der Vertrag kann mit ei-
ner Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Eine Kündigung dieses Mietvertrages vor Ab-
schluss des Erbbaurechtsvertrages kann abgestimmt werden.

Mit Mietvertrag vom 28./31.07.2020 werden ca. 109 m² des Glashauses sowie ca. 50 m² Freifläche als Fundus,
Garderobe und Lager an den Verein MoMoLo e.V. vermietet. Dieser Vertrag begann am 01.9.2020 und hat eine
feste Vertragslaufzeit von 5 Jahren.

Das Grundstück verfügt von der Lichtenhainer Brücke aus über einen Seiteneingang, welcher vom Verein als Zu -
gang zum Wiesenbereich genutzt wird. Vor diesem Eingang befindet sich ein Schaukasten / Infotafel des Ver -
eins. Sowohl der Zugang als auch der Schaukasten sind zu dulden.

Das Dach des Glashauses ragt bis über den Fußweg, welcher die Lichtenhainer Brücke mit dem Burgauer Weg
verbindet, hinaus. Das Dach wurde 2011 saniert und ist als Bestandteil des Glashauses vom zukünftigen Erbbau -
berechtigten verkehrssicher zu halten. Unter dem Vordach ist die Beleuchtung des Weges installiert. Diese ist
vom zukünftigen Erbbauberechtigten zu dulden. Die Unterhaltung und die Betriebskosten der Beleuchtungsan-
lage werden gemäß der Vereinbarung zwischen der Stadt Jena, Dezernat Stadtentwicklung), Kommunale Immo -
bilien Jena (KIJ) und Kommunalservice Jena (KSJ) vom 29.02.2012 vom Kommunalservice Jena getragen. Zum
Zwecke der Unterhaltung ist dem KSJ nach vorheriger Absprache Zugang zu der Beleuchtungsanlage zu gewäh-
ren.

Auf dem Grundstück lasten eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Stadtwerke Energie Jena-
Pößneck GmbH für wasserwirtschaftliche Ver- und Entsorgungsleitungen, Hochdruckgasleitungen, Energie- und
Informationskabel, Kabeltrassen und Fernwärmeleitungen sowie eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zu-
gunsten des Zweckverbandes JenaWasser für eine Abwasserleitung.

Zwischen den Stadtwerken Energie Jena-Pößneck GmbH und Kommunale Immobilien Jena besteht seit
01.11.2019 ein neuer Fernwärmeliefervertrag, welcher eine feste Laufzeit von 10 Jahren hat. Mit Abschluss des
Erbbaurechtsvertrages ist der Erbbauberechtigte verpflichtet, in diesen Vertrag einzutreten.

2.4 Technische Faktoren
2.4.1 Gebäudebeschreibung
Auf dem Grundstück Burgauer Weg 9 befinden sich drei Gebäude:
   Das Gaststättengebäude mit Betriebswohnung im Obergeschoss wurde ca. 1935 errichtet.
   Der Anbau zwischen der Gaststätte und dem Bootshaus wurde als Kiosk ca. 1973/74 errichtet.
   Das multifunktionale Glashaus wurde ca. 1977 gebaut.

                                     Ausschreibung Vergabe Erbbaurecht | Burgauer Weg 9
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Die einzelnen Gebäude verfügen über folgende Nettoraumflächen nach DIN 277:
    Gaststätte: 272,73 m²
    Glashaus: 249,89 m²
    Kiosk / Anbau Gaststätte: 63,91 m².

Das Gaststättengebäude ist teilunterkellert und besitzt eine massive Kellertreppe. Im Erdgeschoss befindet sich
der Gastraum (inkl. Erker) mit einer Fläche von ca. 60 m², die Küche mit einer Fläche von ca. 15 m² sowie ein
Schankraum mit einer Fläche von ca. 8 m².

Der überwiegende Teil der Wände sowie die Decke sind mit Holzpaneelen verkleidet. Alle Räume sind nicht mö -
bliert. Die Küche verfügt nicht über einen Fettabscheider. Ebenso gibt es keine Be- und Entlüftungsanlage.

Alle Fenster im Gaststättengebäude wurden zwischen 1999 und 2001 unter Verwendung von Wärmeschutzglas
(K-Wert 1,3) erneuert.

Abbildung 8: Gaststätte und Anbau (Quelle: Foto KIJ)

Über eine Holztreppe gelangt man ins Obergeschoss. Hier befindet sich eine Betriebswohnung. Soll diese
Wohnung auch zukünftig genutzt werden, kann dies aus immissionsschutzfachlicher Sicht weiterhin nur im
Zusammenhang mit der gewerblichen Nutzung der Gaststätte als Betriebswohnung erfolgen. Andernfalls sind
Lärmkonflikte durch die Nutzung von Gaststätte / Glashaus, Außenbereich und Zirkus MoMoLo nicht
auszuschließen.

Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut und nur über eine Leiter erreichbar.

Seit Anfang 2019 steht das Gebäude leer. Alle Räume im Gebäude sind in einem sanierungsbedürftigen Zustand.

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Abbildung 9: Grundriss Burgauer Weg 9/EG – Gaststätte und Anbau (Quelle: Stadt Jena)

Der Anbau zwischen Gaststätte und Bootshaus wurde 1973/74 als Kiosk errichtet und ist nicht unterkellert. Die
Außenwände bestehen aus Ziegelmauerwerk. Nach mehreren Umbaumaßnahmen befinden sich hier jetzt ein La-
gerraum für die Gaststätte, ein Medienanschlussraum sowie Toilettenanlagen für die Gaststätte. Die Sanitäranla-
gen wurden 2010 saniert.

Das Glashaus II wurde als Stahlbau mit Mauerwerks- und Glasausfachungen errichtet. Die Überdachung besteht
aus Stahlfachwerkbindern und Kragstützen sowie Aussteifungsverbänden im Mittelfeld und den Randfeldern. Die
umlaufende Attika (auskragende Stahlkonstruktion) und die Unterdecke der Überdachung sind mit Holzbrettern
verkleidet. Im Jahr 2011 erfolgten eine Sanierung der Dachverbände und Korrosionsschutzmaßnahmen. Gemäß
Überwachungsbericht des Prüfsachverständigen für Standsicherheit vom 16.11.2011 sollte 10 Jahre nach Ab-
schluss der Sanierung eine örtliche Sichtprüfung der Konstruktion auf Korrosions- und andere Schäden erfolgen.

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Abbildung 10: Glashaus mit Dachüberstand auf den Fußweg (Quelle: Foto KIJ)

Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz. Es diente viele Jahre als Austragungsort für verschiedene
Veranstaltungen und Festlichkeiten. Der Gastraum im Glashaus verfügt über ein abgesenktes Sitzensemble mit
offenem Kamin. Dieses verleiht dem Raum ein außergewöhnliches Ambiente.

Die Grundrisse und eine Aufstellung der Raumflächen werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

2.4.2 Medienseitige Erschließung
Die grundsätzliche medienseitige Erschließung des Grundstücks ist über den Burgauer Weg gesichert. Das
Grundstück verfügt über Trinkwasser-, Abwasser-, Fernwärme-, Strom- und Telefonanschlüsse. In der Vergan -
genheit wurden alle auf dem Flurstück 233/2 stehenden Gebäude (Kegelbahn, Bootshaus, Gaststätte und Glas -
haus) über gemeinsame Medienanschlüsse versorgt. Nach Schließung der Gaststätte erfolgte eine Trennung der
Hauptanschlüsse.

Die Gaststätte (inkl. Glashaus) verfügen jetzt über einen eigenen Stromhauptzähler (Wandlerzähler). Über zwei
Unterzähler werden der Stromverbrauch des Gaststättengebäudes (Gaststätte und Wohnung im OG) sowie des
Glashauses (mit Stromverbrauch MoMoLo-Zelt) getrennt erfasst. Aktuell wird das Glashaus über eine provisori-
sche Leitung, welche durch das Bootshaus führt, versorgt. Diese Leitung muss in Abstimmung mit dem Grund -
stückseigentümer vom zukünftigen Betreiber fachgerecht zurückgebaut werden. Gleichzeitig muss das Glashaus
und das MoMoLo-Zelt neu angebunden werden.

Ein separater Hauptzähler für Wasser wurde in der Gaststätte (mit Glashaus) eingebaut und provisorisch an die
alte Leitung angebunden. Über einen Unterzähler, welcher sich noch im Bootshaus befindet, wird derzeitig das
Glashaus versorgt. Eine Trennung der internen Verteilungsleitungen für die Gaststätte mit Glashaus vom Boots-
haus (mit Kegelbahn) muss der zukünftige Betreiber fachgerecht vornehmen.

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Zwischen den Gebäuden verläuft eine private Mischwasserleitung bis zum öffentlichen Kanal, über die sowohl
das Abwasser vom Bootshaus und der Kegelbahn als auch das Regen- und Abwasser der Gaststätte und das Glas-
haus abfließen. Aufgrund der Gefälleverhältnisse kann hier keine Trennung des Abwassers vorgenommen wer-
den. Im Juli 2019 fand eine Befahrung der Leitung statt. Das Ergebnis der Befahrung kann auf Anfrage zur Verfü-
gung gestellt werden.

Das Regenwasser des Bootshauses und der Kegelbahn fließt über eine Freispiegelleitung in die Saale. Das Re -
genwasser der Gaststätte und des Glashauses läuft derzeitig in die gemeinsame Mischwasserleitung. Die gemein-
same Nutzung und Unterhaltung der Mischwasserleitung wird im Erbbaurechtsvertrag geregelt.

Der Fernwärmeanschluss wurde neu in das Gebäude gezogen. Eine Hausanschlussstation ist aber noch nicht vor-
handen und muss neu installiert werden. Gleichzeitig muss das Heizungsnetz entsprechend angepasst werden.
Derzeitig erfolgt eine provisorische Beheizung der Gaststätte vom Bootshaus aus. Das Glashaus ist z.Z. nicht an
eine Heiztrasse angebunden.

Ein Lageplan, in dem die Medienanschlüsse eingezeichnet sind, wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

2.4.3 Verkehrliche Erschließung
Die verkehrliche Erschließung erfolgt von der Kahlaischen Straße abbiegend über den Burgauer Weg. Auf dem
Grundstück Burgauer Weg 9 sind keine Stellplätze für Autos vorhanden.

Im Rahmen der Quartiersplatzgestaltung wurden im Burgauer Weg über 30 öffentliche Stellplätze neu angelegt.
Diese können auch von den Besuchern der Gaststätte genutzt werden.

Fußgänger und Radfahrer können vom Ernst-Abbe-Sportfeld kommend über die Lichtenhainer Brücke die Saale
überqueren und direkt die Gaststätte erreichen.

2.4.4 Umweltbelange
Gewässerschutz:
Das Flurstück befindet sich im Überschwemmungsgebiet der Saale im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Holz-
land-Kreis und Stadt Jena, festgestellt durch Verordnung vom 19.07.2004 (ThürStAnz S. 2197), zuletzt geändert
am 22.06.2006 (ThürStAnz. S. 1159).

Nach einer hydraulischen Modellierung der Saale im Stadtgebiet Jena (TLUG, 2015) erstreckt sich die Überflu -
tung entgegen den bisherigen Annahmen bei einem HQ100 (statistisch alle 100 Jahr wiederkehrendes Hochwas -
ser) auf eine kleinere Fläche in Saalenähe.

Fetthaltiges Abwasser ist in einem ausreichend bemessenen Fettabscheider gemäß EN1825 Teil 2 zu behandeln.

Immissionsschutz:
Für den Betrieb als Gaststätte und Veranstaltungsort für Feierlichkeiten sind gemäß § 22 Bundes-Immissions -
schutzgesetz (BImSchG) folgende Forderungen einzuhalten:

1. Die von der Gastronomie einschließlich aller Nebeneinrichtungen und technischen Anlagen sowie des zuge-
   hörigen Fahrverkehrs verursachten Geräusche dürfen vor den stärksten betroffenen Fenstern von schutzwür-
   digen Räumen in der Nachbarschaft (hier Burgauer Weg 9a), unter Berücksichtigung der Vorbelastung, die

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Lärm-Immissionsrichtwerte gemäß Ziffer 6.1 der 6. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissi-
   onsschutzgesetz (TA Lärm) vom 26.08.1998 von tags 58 dB(A) und nachts 43 dB(A) nicht überschreiten. Bei
   der Beurteilung der Lärm-Immissionen werden auch die Geräusche einbezogen, die durch die Gäste beim Be-
   treten und Verlassen der Gaststätte verursacht werden. Ebenfalls berücksichtigt werden die Geräusche, die
   durch die Kraftfahrzeuge der Gäste im näheren Umkreis der Gaststätte entstehen.
2. Werden Musikveranstaltungen geplant, wird voraussichtlich eine Schallimmissionsprognose gefordert, um
   eventuell nötige Schallschutzmaßnahmen zu ermitteln und in die Umbaumaßnahmen integrieren zu können.
3. Bei Geräuschübertragungen innerhalb von Gebäuden oder bei Körperschallübertragung betragen die Immis-
   sionsrichtwerte für den Beurteilungspegel für betriebsfremde schutzbedürftige Räume gemäß Ziffer 6.2 der
   6. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm) vom 26.08.1998 von
   tags 35 dB(A) und nachts 25 dB(A). Dies gilt auch bei der Übertragung in fremde angrenzende Gebäude mit
   schutzbedürftigen Räumen. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte um nicht
   mehr als 10 dB(A) überschreiten.
4. Die von den technischen Anlagen und deren Zubehör in die Nachbarschaft abgestrahlten Geräusche dürfen
   nicht tonhaltig sein und keine störenden tieffrequenten Geräuschanteile aufweisen.
5. Aus Lärmschutzgründen dürfen die Gasträume bei Musikdarbietungen nach 22:00 Uhr nicht durch Öffnen der
   Fenster oder Türen be- und entlüftet werden. Es ist daher eine mechanische Be- und Entlüftungsanlage erfor-
   derlich. Die Anlage ist entsprechend der einschlägigen DIN-Vorschriften (z.B. DIN 1946) auszulegen.
6. Die beim Zubereiten von Speisen entstehenden Dämpfe sind an der Entstehungsstelle durch eine Dunstab -
   zugshaube mit Fettfilter zu erfassen und über einen Aktivkohlefilter zu leiten.
7. Die Abluftführung und -technik muss bei allen Betriebsbedingungen und klimatischen Verhältnissen gewähr-
   leisten, dass keine unzumutbare Belästigung von Personen im eigenen Gebäude und in der Nachbarschaft
   auftritt. Die Höhe der Austrittsöffnung über Dachfirst ist in Anlehnung an die VDI 3781 Blatt 4 zu ermitteln.
   Es ist in die freie Luftströmung auszublasen.

Das Grundstück befindet sich entsprechend der Fernwärmesatzung der Stadt Jena in einem Fernwärmeversor -
gungsgebiet. Gemäß § 5 der Fernwärmesatzung besteht für das Grundstück ein Anschlusszwang an die Fernwär-
me.

2.5 Zukünftige Nutzung
Die Nutzung der Gebäude und die Gestaltung der Außenanlagen muss im Einklang mit den Vorgaben des Rah -
menplanes „Sport, Freizeit und Kultur an der Saale – Westlicher Teil“ erfolgen.

Die Stadt Jena will im Gaststättengebäude zusammen mit dem Veranstaltungsraum des Glashauses die Einrich-
tung einer attraktiven zeitgemäßen Gastronomie, welche für alle Gesellschaftskreise offen ist, vorantreiben. Die
Bieter müssen in einem Konzept darlegen, welche Art von Gastronomie am Standort betrieben werden soll, wie
die Nutzung der einzelnen Gebäude erfolgen soll und wie die Außenanlagen zukünftig bewirtschaftet werden.

Der neue Betreiber ist verpflichtet, die Gebäude sowie alle erforderlichen technischen Anlagen zu sanieren, zu
erneuern bzw. instand zu setzen und die für den Betrieb einer Gaststätte erforderlichen Anlagen, wie z. B. ein
Fettabscheider oder eine Be- und Entlüftungsanlage, neu einzubauen. Der Charakter des 1935 errichteten Gast -
stättengebäudes und seine baukulturelle Identität soll bei einer Fassadengestaltung erhalten bleiben. Zudem
sollen kubaturverändernde An- und Umbauten unterbleiben.

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Das gemeinsame Miteinander mit dem angrenzenden Kinder- und Jugendzirkus MoMoLo war in der Vergangen-
heit immer von guter und offener Kommunikation und gegenseitiger Rücksichtnahme geprägt. Hier liegen Po-
tenziale, in denen sich über das Thema Naherholung und Familienausflüge hinaus bei gemeinsamen Aktivitäten
kulturelle Veranstaltungen auf dem Vereinsgelände sehr gut mit der Gastronomie am Standort Burgauer Weg 9
verknüpfen lassen. Aus Sicht der Stadtverwaltung steckt in einer kooperativen Zusammenarbeit zwischen einem
gastronomischen Betreiber und dem Zirkus MoMoLo eine verpflichtende Rahmen- und signifikante Gelingensbe-
dingung für die nachhaltige Entwicklung des Gesamtareals zu einem barrierefreien Freizeitort mit hoher Aufent -
haltsqualität.

Die Bieter müssen in ihrem Konzept darlegen, welche Vorstellungen über die Zusammenarbeit mit dem Mitmach -
zirkus MoMoLo bestehen.

Bei der Bewertung der Angebote werden u.a. folgende Kriterien hinzugezogen:

   Künftiges Nutzungs- und Betreiberkonzept für die Gastronomie einschließlich Außenbewirtschaftung mit
    Öffnungszeiten

   Entwurf Speise- und Getränkekarte

   Nutzungskonzept für den Veranstaltungsraum im Glashaus

   Art der zukünftigen Nutzung der Wohnung im OG der Gaststätte

   Darstellung der ökologischen Nachhaltigkeit der Betriebsführung

   Konzept für Sanierung, Renovierung und Gestaltung der Gebäude mit zeitlichem Ablauf des Bauvorhabens
    und Darstellung der Finanzierung

   Konzept Umgang mit MoMoLo e.V.

   Nachweis der beruflichen Qualifikation sowie Referenzen

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3 Vertragliche Rahmenbedingungen
3.1 Wesen des Erbbaurechtes
Die Stadt Jena beabsichtigt nicht, ihr Grundstück zu veräußern, sondern das Grundstück für eine festgelegte
Zeitdauer zum Betrieb einer gastronomischen Einrichtung durch Vergabe eines Erbbaurechtes zur Verfügung zu
stellen.

Der Mindestinhalt des Erbbaurechts wird im Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG), welches im Januar 1919 in Kraft
trat und zuletzt m.W.v. 09.10.2013 aktualisiert wurde, festgehalten. Durch die Trennung der Eigentumsverhält-
nisse von Boden und Gebäude muss vom Erbbauberechtigten nur die Errichtung bzw. Sanierung und Instandhal -
tung des Bauwerkes finanziert werden. Eine gleichzeitige sofortige Finanzierung des Kaufpreises für den Boden
entfällt. Für die Nutzung des Bodens wird stattdessen ein jährliches Nutzungsentgelt in Form des Erbbauzinses
bezahlt.

Das Erbbaurecht ist ein grundstücksgleiches und zeitlich begrenztes (ausschließliches) Nutzungsrecht an einem
Grundstück. Der Grundstückseigentümer als Erbbaurechtsgeber erteilt hierdurch dem zukünftigen Erbbaurechts-
nehmer das Recht, auf seinem Grundstück ein Gebäude zu errichten bzw. zu haben. Das Bauwerk ist wesentlicher
Bestandteil des Erbbaurechts und steht im Eigentum des Erbbauberechtigten.

Das Erbbaurecht entsteht erst mit Beurkundung eines notariell abzuschließenden Erbbaurechtsvertrages und
Eintragung im Grundbuch.

Im Erbbaurechtsvertrag werden der dingliche Inhalt, d.h. der zwingend gesetzliche und der vertraglich verein-
barungsfähige Inhalt, sowie die schuldrechtlich wirkenden Vereinbarungen geregelt.

Der Erbbauberechtigte übernimmt für die Dauer des Erbbaurechtes alle Rechte und Pflichten des Grundstücksei -
gentümers und hat damit auch alle auf das Grundstück und das Erbbaurecht entfallenden Steuern, Abgaben und
Lasten zu tragen. Gleichzeitig stehen ihm alle Nutzungen zu.

3.2 Erbbauzins
Der Verkehrswert des ca. 1.140 m² großen Grundstücks beträgt 370.000,00 Euro. Die Ermittlung des Verkehrs-
wertes erfolgte auf der Grundlage eines Wertgutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverstän -
digen.

Der jährliche Erbbauzins beträgt 6 % des Verkehrswertes, somit jährlich 22.200,00 Euro ab dem Tag der Eintra-
gung im Grundbuch und ist in monatlichen Raten in Höhe von 1.850,00 Euro zu entrichten.

Ab Besitzübergang bis zur Eintragung des Erbbaurechtes im Grundbuch hat der Erbbauberechtigte an den
Grundstückseigentümer eine jährliche Nutzungsentschädigung in Höhe des Erbbauzinses zu leisten.

Der Erbbauzins ist im Hinblick auf die lange Laufzeit des Erbbaurechtes wertgesichert. Der Erbbauzins ändert
jeweils nach Ablauf von fünf Jahren in demselben prozentualen Verhältnis, wie sich der vom Statistischen
Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex in diesem Zeitraum in Prozenten nach oben oder unten verändert
hat.

Aufgrund der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten der Räume im Glashaus wird dem Erbbauberechtigten
während der Laufzeit des derzeitig bestehenden Mietvertrages vom 28./31.07.2020 mit dem gemeinnützigen

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Verein MoMoLo e.V. über Lagerräume im Glashaus ein reduzierter jährlicher Erbbauzins gewährt. Der reduzierte
jährliche Erbbauzins beträgt 5 % des Verkehrswertes, somit jährlich 18.500,00 Euro. Er ist in monatlichen Raten
in Höhe von 1.541,67 Euro zu zahlen.

3.3 Eckpunkte zum Erbbaurechtsvertrag
Der favorisierte Bewerber aus der Ausschreibung schließt mit der Stadt Jena einen Erbbaurechtsvertrag ab. Es
wird erwartet, dass der Bewerber den Betrieb der Gaststätte selbst durchführt. Es ist auch möglich, sich als Be -
treibergemeinschaft zu bewerben. Eine Betreibergemeinschaft wird unter der Vor-aussetzung zugelassen, dass
alle Beteiligten gemeinsam den Erbbaurechtsvertrag unterzeichnen.

Das Grundstück geht nach Abschluss des Erbbaurechtsvertrages wie es steht und liegt zu einem festgelegten
Zeitpunkt für eine Laufzeit von 30 Jahren in den Besitz des Erbbaurechtsnehmers über. Der Erbbaurechtsnehmer
ist verpflichtet, sich selbst ein Bild von dem Zustand und der Beschaffenheit des Grundstückes und der Gebäude
zu machen und ggf. bestehende Risiken im Rahmen der Kalkulation zu berücksichtigen. Sofern dafür weitere In-
formationen benötigt werden, wird um entsprechenden Hinweis gebeten.

Das mit der Bewerbung eingereichte Nutzungskonzept, das mindestens alle unter Punkt 2.5 aufgeführten Krite -
rien enthalten muss, wird Bestandteil des Vertrags sein. Der Erbbaurechtsnehmer hat zur Umsetzung seines Ge-
samtkonzeptes auf eigene Kosten alle notwendigen Gutachten anfertigen zu lassen und alle erforderlichen Ge-
nehmigungen einzuholen

Im Erbbaurechtsvertrag werden weiterhin der Nutzungszweck, die Entschädigung bei Heimfall sowie alle wichti-
gen Fristen, Verpflichtungen und Auflagen erläutert und festgelegt. Die notwendigen Umbaumaßnahmen kön -
nen erst ab Besitzübergang erfolgen.

Folgende Verpflichtungen muss der Erbbaurechtsnehmer übernehmen:
 Betreibung einer gastronomischen Einrichtung
   Sicherung des Zugangs zu den Mietflächen von MoMoLo
   Duldung der Informationstafel von MoMoLo
   Übernahme des Mietvertrages mit MoMoLo über Räume im Glashaus + 50 m² Freifläche
   Anbindung an Strom über das Gebäude bis zur Freifläche + Zelt von MoMoLo ; eventueller Einbau separater
    Zähler für MoMoLo
   Sanierung der Gebäude sowie Terrasse und Wege
   Dach Glashaus – regelmäßige Wartung, auch der Teil über dem Weg zur Lichtenhainer Brücke
   Dach Glashaus – Übernahme Vertrag KIJ – KSJ (Beleuchtung am Vordach – Unterhaltung + Betriebskosten
    trägt KSJ)
   Die gestaltete Fläche vor der Gaststätte, auf der u.a. mit Fördermitteln die Fahrradständer errichtet wurden,
    sowie deren Benutzung durch die Öffentlichkeit ist in der hergestellten Form dauerhaft zu dulden und zu er-
    halten.
   Gemeinsame Nutzung der privaten Abwasserleitung auf dem Grundstück

Zur Sicherstellung aller im Ausschreibungstext beschrieben Forderungen werden Vertragsstrafen und Heimfall-
rechte für die Stadt Jena vereinbart.

Bei Heimfall (u.a. wenn die Nutzung des Grundstücks als Gaststätte aufgegeben wird) bzw. nach Ablauf des Erb -
baurechtes wird keine Entschädigung für die vom Erbbauberechtigten in das Gebäude geflossenen Investitionen
gezahlt.

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4 Einzureichende Unterlagen und Auswahlkriterien
Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 05.10.2021 an KIJ, Paradiesstraße 6, 07743 Jena. Ihr Ge-
bot muss in einem (zweiten) verschlossenen Umschlag enthalten sein, der nur mit dem Vermerk „Teilnahme an
Öffentlicher Ausschreibung Gaststätte Burgauer Weg 9“ sowie Ihrem Absender versehen ist.

Folgende Mindestkriterien (Eignungskriterien) müssen in den Bewerbungsunterlagen enthalten sein:
     Persönliche Angaben inkl. polizeiliches Führungszeugnis
     Bestätigung der Zahlung des festgesetzten Erbbauzinses gemäß 3.2.
     Künftiges Nutzungs- und Betreiberkonzept (einschließlich Marketing) für die Gastronomie einschließlich
      Außenbewirtschaftung mit Öffnungszeiten und inkl. Konzept für die immissionsverträgliche Betreibung der
      Gast- und Freifläche
     Nutzungskonzept für den Veranstaltungsraum im Glashaus
     Entwurf Speise- und Getränkekarte
     Darstellung der ökologischen Nachhaltigkeit der Betriebsführung
     Konzept für Sanierung, Renovierung und Gestaltung der Gebäude mit zeitlichem Ablauf des Bauvorhabens
     Art der zukünftigen Nutzung der Wohnung im OG der Gaststätte
     Konzept zum Umgang mit dem MoMoLo e.V.
     Nachweis der beruflichen Qualifikation sowie Referenzen,
     Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und Darstellung der Finanzierung.

Die Angebote werden durch eine Fachjury der Stadt Jena bewertet. Das Angebot mit den besten Wertungen der
benannten Kriterien bei Wichtung der angegebenen Prozentsätze erhält den Zuschlag. Eine detaillierte Be -
schreibung der Wertungskriterien werden wir Ihnen auf Anfrage zur Verfügung stellen.

 Bewertungskriterium                  Beschreibung                                                              Gewichtung

 Nutzungs- und Betreiberkon-          Art der Gastronomie, zukünftige Nutzung der Räume, ökologische Nach-      60 %
 zept                                 haltigkeit der Betriebsführung, Vorstellungen zur Zusammenarbeit mit
                                      Zirkus MoMoLo e.V.

 Sanierungs-, Renovierungs-           Angedachte Gestaltung der Gaststätte und des Glashauses sowie der Frei-   30 %
 und Instandhaltungskonzept           flächen, Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit

 Berufliche Qualifikation             Nachweis der beruflichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, Zeug-   10 %
                                      nisse, Qualifikationen, Referenzen, Unternehmensdarstellung, Unterneh-
                                      menskennzahlen
Tabelle 1: Wertungskriterien für die Gebote

Innerhalb der Angebotsfrist werden Termine angeboten, zu denen die Gebäude besichtigt werden können.

Die Stadt Jena übernimmt keine Kosten, die dem Bieter im Zusammenhang mit der Beteiligung an dieser Aus-
schreibung entstehen. Grundsätzlich ist die Stadt Jena nicht verpflichtet, das Erbbaurecht an einen bestimmten
Bieter zu vergeben.

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5 Ansprechpartner und weitere Unterlagen
Weitere Auskünfte zur Ausschreibung erhalten Sie vom Eigenbetrieb Kommunale Immobilien, durch Frau Ziol-
kowski, Tel.: 03641 49-7026, E-Mail: cornelia.ziolkowski@jena.de.

Auf schriftliche Anfrage, per E-Mail an o.g. Kontaktadresse, in welcher Sie bitte Ihre vollständigen Kontaktdaten
sowie die unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung übermitteln, werden den Interessenten ab 12.07.2021 fol-
gende Unterlagen digital zur Verfügung gestellt:

1    Lageplan
2    Grundbuchauszug
3    Verkehrswertgutachten
4    Grundrisse
5    Flächenaufstellung
6    Leitungsauskunft der Stadtwerke Jena-Pößneck GmbH sowie Zweckverband JenaWasser
7    Beschränkt persönliche Dienstbarkeit für Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH
8    Beschränkt persönliche Dienstbarkeit für Zweckverband JenaWasser
9    Lageplan der inneren Erschließung (Medienleitungen)
10 Ergebnisse der Befahrung des Mischwasserkanals
11 Rahmenplan Sport, Freizeit und Kultur an der Saale - westlicher Teil
12 Mietvertrag vom 02.05.2019
13 Mietvertrag vom 28./31.07.2020
14 Lageplan Nutzungseinheiten Glashaus
15 Vereinbarung KIJ-KSJ – Dezernat 3
16 Fernwärmeliefervertrag
17 Entwurf Erbbaurechtsvertrag
18 Beschreibung der Wertungskriterien
19 Energieausweis
20 Lageplan Überflutungsgefährdung HQ(100)

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