Ausschreibung Fortbildungskurse Sprachförderung

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Ausschreibung Fortbildungskurse Sprachförderung
Koordinierungsstelle
                                                                                    Überregionale Arbeitsstelle
                                                                                       Frühkindliche Bildung
                                                                                        Baden-Württemberg

                                  Ausschreibung
                        Fortbildungskurse Sprachförderung
                 - Zertifizierung von Institutionen und Einzelanbietern -

         Zertifizierung von freien Anbietern für die Durchführung von Fortbildungskursen für
         Sprachförderkräfte in baden-württembergischen Kindertageseinrichtungen nach dem
         Konzept „Mit Kindern im Gespräch“

Die Überregionale Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung Baden-Württemberg koordiniert im Auftrag
des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg die Beantragung von Fortbil-
dungsmaßnahmen für Sprachförderkräfte in baden-württembergischen Kindertageseinrichtungen
nach dem Konzept „Mit Kindern im Gespräch“ (MiKiG). Sie zertifiziert Anbieter von Fortbildungsmaß-
nahmen für Sprachförderkräfte und vergibt in Abstimmung mit dem Kultusministerium Fördermittel
zur Durchführung von Fortbildungskursen nach dem Konzept „Mit Kindern im Gespräch“. Für die
Umsetzung der Fortbildungskurse „Mit Kindern im Gespräch“ können Fortbildungsanbieter (z.B.
Landesverbände, freie Anbieter) bei der Überregionalen Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung als Koor-
dinierungsstelle Fördermittel für die Durchführung von Fortbildungskursen nach dem Konzept „Mit
Kindern im Gespräch“ beantragen. Dazu ist zunächst eine Zertifizierung notwendig. Nach erfolgter
Zertifizierung und mit Auftragsvergabe werden neben der Kursdurchführung auch das Kursmanage-
ment und die Bereitstellung eines Seminarraumes und der Technik erwartet.

1. Hintergrund

Das Land Baden-Württemberg und die kommunalen Spitzenverbände haben im Januar 2019 den
„Pakt für gute Bildung und Betreuung“, mit dem Ziel der Weiterentwicklung der Qualität in der früh-
kindlichen Bildung und Betreuung, abgeschlossen. Der Pakt umfasst unter anderem auch eine Quali-
fizierungsoffensive für Sprachförderkräfte für die Durchführung der „Intensiven Sprachförderung
plus“ (ISF+) auf der Basis der Gesamtkonzeption und der Verwaltungsvorschrift „Kompetenzen ver-
lässlich voranbringen“ (Kolibri). Die Fortbildungsmaßnahmen für Sprachförderkräfte nach dem Kon-
zept MiKiG werden vom Land aus den Mitteln des Paktes für gute Bildung und Betreuung finanziert.

2. Allgemeine Informationen

Zunächst werden 40 Kurse im Jahr 2020/21 sowohl an selbstständige Fortbildner*innen als auch I n-
stitutionen vergeben.

Etwaige Übernachtungs- und Reisekosten der Kursreferent*innen sind im Honorar beinhaltet. Über-
nachtungs- und Reisekosten der Teilnehmenden sind nicht Gegenstand der hier beschriebenen Lei s-
tungen.

Im Hinblick auf die Pandemiesituation sollen die Fortbildungen grundsätzlich als Online-, Präsenz-
oder Hybridformat (Mischung aus Präsenz- und Onlineformat) angeboten werden können. Die Ab-
stimmung über das jeweilige Format erfolgt zwischen der Überregionalen Arbeitsstelle Frühkindliche
Bildung und den Institutionen bzw. deren Kursreferent*innen im Vorfeld. Das angedachte Videoko n-

Ausschreibung ‚Zertif izierung von Anbietern von Fortbildungsmaßnahmen nach dem Konzept MiKiG‘               Seite 1
ferenztool zum digitalen Angebot muss den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen ent-
sprechen.

3. Eckpunkte des Fortbildungskonzepts „Mit Kindern im Gespräch“ (MiKiG)

Das Fortbildungskonzept „Mit Kindern im Gespräch“ ist durch folgende Eckpunkte festgelegt:
Ziel:
     Verbesserung der Interaktionsqualität von Sprachförderkräften.
Schwerpunkt:
     Mit Kindern langanhaltende Gespräche führen und sie so zum Denken und Sprechen herau s-
        fordern.
Anliegen:
     Erweiterung des Repertoires an Sprachförderstrategien von Sprachförderkräften, um sie in
        die Lage zu versetzen, die Unterschiedlichkeit der Kinder in der Kommunikation zu berück-
        sichtigen.
Diagnose/Förderung:
     Kontinuierlich den sprachlichen und kognitiven Entwicklungsstand des Kindes einschätzen
        lernen und danach das Sprachförderangebot ausrichten können.
Strategien:
     Frage- und Modellierungsstrategien,
     Strategien zur Konzeptentwicklung,
     Rückmeldestrategien.
Anwendungsbereich:
     Schlüsselsituationen im Alltag,
     gezielte Aktivitäten in Gruppensituationen

4. Beschreibung der Kurse

Ein Kurs erstreckt sich im Regelfall über maximal 18 Monate und umfasst insgesamt 80 Unterrichts-
einheiten á 45 Minuten zuzüglich Pause an insgesamt 10 Tagen. Die Kurse richten sich jeweils an 15
bis 20 Teilnehmende (aktive Sprachförderkräfte in der Durchführung der Intensiven Sprachförderung
plus (ISF+) gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Gesamtkonzeption „Kompetenzen verlässlich voran-
bringen“ (VwV Kolibri).

Das Curriculum der Kurse richtet sich am Konzept „Mit Kindern im Gespräch“ aus und umfasst insge-
samt 10 Module. In den ersten 9 Modulen gibt es verbindliche Priorisierungen von Bausteinen. Ein
Beispiel findet sich in der Anlage 1 (Beispielvorlage für Schwerpunktsetzungen innerhalb der Module
und außerhalb der verbindlichen Bausteine). Modul 10 dient dazu, ergänzende Inhalte zu behandeln
wie beispielsweise die Arbeit an strukturierten Beobachtungsverfahren, Interaktion im Team, Erste l-
lung eines individuellen Förderplans, Teilnahme am Entwicklungsgespräch oder Beobachtungsdok u-
mentation hinsichtlich Besonderheiten im Rahmen der Förderung.

Die Zeiten zwischen den Kursmodulen nutzen die Teilnehmenden für ihre Praxisaufgaben wie Tran-
skripte, Videografien und als Übungs-, Erprobungs-, Selbstlern- und Reflexionsphase.

5. Aufgaben der Fortbildner*innen:

Bei der Durchführung der Kurse sind die im Folgenden beschriebenen Leistungen (Ziffer 5a bis 5c) mit
allen Teilleistungen zwingend zu erbringen.

Ausschreibung ‚Zertif izierung von Anbietern von Fortbildungsmaßnahmen nach dem Konzept MiKiG‘   Seite 2
a) Kursdurchführung
(1) Die Kursdurchführung basiert auf der Grundlage des Konzepts „Mit Kindern im Gespräch“ im Um-
fang von 10 Modulen (vgl. Ziffer 4), wobei Modul 10 von den Anbietern selbst ausgestaltet wird.
(2) Analoge oder ggf. digitale Durchführung eines oder mehrerer Fortbildungskurse(s). Dazu gehört:
     • Lehrtätigkeit innerhalb eines Zeitraums von bis zu 18 Monaten im Umfang von 10 Tagen á 8
         Unterrichtseinheiten (45 Min.) zzgl. Pausen,
     • zur Verfügung-Stellung etwaiger Lehrmittel und Materialien wie Arbeitsblätter, DVDs u. ä.,
     • Bereitstellung von Transfer-, Transkript-, Praxisaufgaben u. w. für die Teilnehmenden zum
         Arbeiten, Selbstlernen und Üben zwischen den Modulen,
     • Feedbackbögen zur Auswertung und Dokumentation der durchgeführten Kurse anhand von
         Vorlagen, die die Koordinierungsstelle zur Verfügung stellt, an die Teilnehmenden ausgeben
         und die Ergebnisse an die Koordinierungsstelle gesammelt zurückmelden.

b) Kurs-Management
    • Akquise von mindestens 15 bis max. 20 verbindlich angemeldeten Teilnehmenden (aktive
        Sprachförderkräfte im Bereich der „Intensiven Sprachförderung plus“ (ISF+) gemäß VwV Ko-
        libri) pro Kurs in eigener Verantwortung.
    • Führen von Teilnehmerlisten an jedem Kurstag und Vorlage an die Überregionale Arbeitsstel-
        le Frühkindliche Bildung im Rahmen des Rechenschaftsberichts am Ende des Kurses.
    • Weitergabe der benötigten allgemeinen Daten gemäß DSGVO an die Überregionale Arbeits-
        stelle Frühkindliche Bildung für Auswertungszwecke.
    • Das übliche Kurs-Management (Anmeldungen, Prüfung von Fehlzeiten, Anpassungen ent-
        scheiden, unterschreiben der Teilnahmebestätigungen, Aushändigung der Teilnahmebestäti-
        gung, etc.).
    • Rechenschaftsbericht spätestens 3 Monate nach Ende des Kurses an die Überregionale Ar-
        beitsstelle Frühkindliche Bildung.

c) Bereitstellung eines Seminarraumes und Technik
    • Kursraum zur Nutzung von 20 Teilnehmenden. Es sollte ein Beamer und Moderationsausstat-
        tung vorhanden sein.
    • Der Kursraum muss zur Nutzung von 20 Teilnehmenden unter Einhaltung der jeweils aktue l-
        len Corona-Abstandsregeln geeignet sein, über Tageslicht, ein geeignetes Belüftungssystem
        (zu öffnende Fenster oder Klimaanlage) und über sanitäre Anlagen verfügen sowie barriere-
        frei zugänglich sein.
    • Bei Online-Formaten: Technik, Prüfung und Vorbereitung des Tools.

6. Anforderungsprofile

a) Institutionen
Die Institutionen, die die Leistung nach Ziffer 5a bis 5c erbringen, verfügen nachweislich über:
     • fachliche Expertise in der Durchführung und Ausrichtung von Fortbildungen für Erwachsene,
        bezüglich rechtlicher Grundlagen (u.a. SGB VIII, KiTaG, KiTaVO) und in Bezug auf Themen wie
        baden-württembergischer Orientierungsplan für Bildung und Erziehung, Landesprogramm
        „Kompetenzen verlässlich voranbringen“ (Kolibri);
     • Kenntnisse über den Qualitätsdiskurs in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung
        und das System der Sprachförderung in baden-württembergischen Kindertageseinrichtungen;
     • Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe und Ei n-
        richtungen der frühen Bildung;
     • gute Kenntnisse im Projektmanagement;
     • Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle im Leistungszeitraum.

Ausschreibung ‚Zertif izierung von Anbietern von Fortbildungsmaßnahmen nach dem Konzept MiKiG‘   Seite 3
Die Institutionen weisen für die eingesetzten Referenten und Referentinnen unter Vorlage von Zeug-
nissen, relevanten Tätigkeitsnachweisen usw. nach, dass sie dem genannten Anforderungsprofil en t-
sprechen. Werden diese Nachweise nicht erbracht, kann keine Zertifizierung erfolgen .

b) Kursreferent*innen (Multiplikator*innen nach dem Konzept „Mit Kindern im Gespräch“)
Die Kursreferent*innen, die die Leistung nach Ziffer 5a bis 5c ausführen, verfügen nachweislich über:
    • Umfassende Qualifikation in einem für die Fortbildung relevanten Fachgebiet wie Deutsch als
        Zweitsprache/Fremdsprache, Pädagogik, Heilpädagogik, Kindheitspädagogik und Frühe Bi l-
        dung, Frühkindliche Bildung und Erziehung, Sozialpädagogik, Frühkindliche- und Elementar-
        bildung (FElbi),
    • Erfahrung in der Sprachförderung,
    • Methoden- und Sozialkompetenz in der Erwachsenenbildung,
    • Kenntnisse über den Qualitätsdiskurs mit Blick auf Sprachbildung und intensive Sprachförde -
        rung in der frühkindlichen Bildung, den baden-württembergischen Orientierungsplan für Bil-
        dung und Erziehung und das System der Kindertagesbetreuung in Baden-Württemberg,
    • Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe und
        Einrichtungen der frühen Bildung oder Beschäftigung in diesen Bereichen,
    • Sprachliches Niveau, das dem Standard C1 des „Europäischen Referenzrahmens für Spra-
        chen“ entspricht,
    • die Erfahrung und das technische Knowhow, den Kurs gegebenenfalls digital durchzuführen,
    • Umfassende Kenntnisse des Konzepts „Mit Kindern im Gespräch“, Teilnahme an der Multipli-
        katorenschulung „Mit Kindern im Gespräch“ bzw. bisherige praktische Arbeit mit dem Kon-
        zept „Mit Kindern im Gespräch“.

Die Fortbildner*innen weisen unter Vorlage von Lebenslauf, Zeugnissen, relevanten Tätigkeitsnach-
weisen usw. nach, dass sie dem genannten Anforderungsprofil entsprechen. Werden diese Nachwei-
se nicht erbracht, kann keine Zertifizierung erfolgen.

Es ist grundsätzlich möglich, dass zwei selbstständige Fortbildner*innen als Tandem in der Form ko-
operieren, dass jede/r Fortbildner*in einzelne Module durchführt und beide zusammen einen vol l-
ständigen Kurs umsetzen. In diesem Fall ist eine Kursleitung zu benennen, die als Ansprechpartner*in
für die Überregionale Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung als Koordinierungsstelle fungiert. Das Fort-
bildungstandem erhält einen gemeinsamen Vertrag über die Fortbildungsmaßnahme.

7. Vergütung

Für die Durchführung eines Kurses einschließlich der Aufgaben nach Ziffer 5a bis 5c werden pauschal
brutto 20.000,00 Euro zuerkannt.

8. Einreichung des Zertifizierungsantrags

Die Abgabe eines Antrags zur Durchführung von Fortbildungskursen kann ausschließlich auf dem
Formular zur Zertifizierung (siehe Downloadbereich der Koordinierungsstelle bei der Überregionalen
Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung Baden-Württemberg) eingereicht werden. Der Antrag muss die
Durchführung eines gesamten Kurses oder mehrerer Kurse beinhalten. Angebote, die einzelne Modu-
le oder einzelne Kurstage enthalten, werden ausgeschlossen.
Sollten die Kurse, wie beschrieben, von zwei Fortbildnern*innen als Anbietertandem angeboten
werden, sind die Bewerbungsunterlagen von beiden mit den entsprechenden Nachweisen einz u-
reichen.
Mit Abgabe eines Antrags auf Fördermittel zur Durchführung von Fortbildungskursen, verpflichtet
sich die Institution, der Einzelanbieter bzw. das Anbietertandem zur verbindlichen Durchführung
des/r dargestellten Kurse/s. Verbunden ist jedoch kein Anspruch auf einen Vertragsabschluss mit

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dem Land Baden-Württemberg zur Durchführung der Kurse in der angegebenen Anzahl und der Be-
anspruchung von Honorar.

Zusammen mit dem Antragsformular reichen Sie bitte via E-Mail die erforderlichen Unterlagen und
Nachweise (siehe Checkliste auf dem Antragsformular) bei der Überregionalen Arbeitsstelle Frü h-
kindliche Bildung ein.
Ihr Antrag enthält:
     • Antragsformular elektronisch (ohne Unterschrift)
     • Ausgefüllte Erklärung mit Unterschrift/Stempel (eingescannt)
     • Darstellung der Qualifikationen, Erfahrungen und Kenntnisse der Thematik unter Bezugnah-
        me auf das Anforderungsprofil
     • Erforderliche Unterlagen und Nachweise (eingescannt)

Die Unterlagen sind bis 31.03.2021 an die Koordinierungsstelle bei der Überregionalen Arbeitsstelle
Frühkindliche Bildung per Mail zu senden:

                                    Koordinierungsstelle-MikiG@rps.bwl.de

Wenden Sie sich jederzeit für weitere Informationen und Rückfragen an uns:
0711 904-17460

9. Kriterien für die Auswahl

Die Überregionale Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung als Koordinierungsstelle bewertet die einge-
gangenen Anträge anhand nachfolgend genannter Kriterien und Gewichtung:

    • Qualifikation der Fortbildner*innen hinsichtlich Erwachsenenbildung und dem Konzept „Mit
      Kindern im Gespräch“
    • Eingangsdatum der Angebotsunterlagen
    • Verfügbarkeit in den Regionen

10. Auftragsvergabe

Nach Auswertung der Überregionalen Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung als Koordinierungsstelle
und Zustimmung durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg werden
die ausgewählten Anbieter (Verbände, Fortbildungseinrichtungen, Fortbildner*innen etc.) beauf-
tragt. Die konkreten Kurse mit Zeiträumen und -orten werden dann in Abstimmung mit dem Anbieter
vergeben. Hierüber wird ein (Honorar)vertrag geschlossen. Der Vertrag berechtigt die Anbieter bei
der Überregionalen Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung eine Pauschale in Höhe von 20.000,00 Euro
brutto für die Durchführung eines vertraglich vereinbarten Kurses frühestens nach Durchführung von
Modul 1 zu beantragen.

Anlagen
Anlage 1:                    Beispielvorlage für Schwerpunktsetzungen innerhalb der Module und
                             außerhalb der verbindlichen Bausteine

Antragsunterlagen:           Informationen zur Antragstellung und für die Beantragung der Zertifizierung
                             nötigen Unterlagen und Nachweisforderungen finden Sie auf der Homepa-
                             ge der Überregionalen Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung: https://rp.baden-
                             wuerttemberg.de/gesellschaft/schule-und-bildung/ vorschulische-
                             bildung/fruehkindliche-bildung/koordinierungsstelle-mit -kindern-im-
                             gespraech/

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