Ausschreibung Österreichische Meisterschaft 2021 Ordonnanzgewehr - Sparte/Disziplin: Ordonnanzgewehr / Liegend, Sitzend - sportschiessen.wien
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Ausschreibung Österreichische Meisterschaft 2021 Ordonnanzgewehr Sparte/Disziplin: Ordonnanzgewehr / Liegend, Sitzend Pistole Ort: Landeshauptschießstätte Wien Datum: 30. September – 02. Oktober 2021 Durchführender Landesverband: Wien
Landessportleiter Ordonnanzgewehr Martin Rojdl Alaudagasse 40/490 1100 Wien Österreich Mobil: +43 664 808 473635 Mail: rojdl.martin@gmail.com Wien, am 16.08.2021 An die Landessportleiter*innen Ordonnanzgewehr das Präsidium des ÖSB Mag. Florian Neururer ÖSB Büro Ausschreibung zu den Österreichischen Meisterschaften Ordonnanzgewehr vom 30.09. bis 02.10.2021 Austragungsort: Landeshauptschießstätte WIEN, In den Gabrissen 91, 1210 Wien Durchführung: Landessportschützenverband Wien Schießleitung LSPL Martin Rojdl Teilnahme: Teilnahmeberechtigt sind Schützinnen und Schützen, welche durch ihre Vereine bei einem Landesverband gemeldet sind, der dem ÖSB angehört. Starterlaubnis laut ÖSchO 1. Ausgabe 11. Rev. ab 01.06.2021. Die Landesverbände können für alle Klassen, pro Bewerb maximal sieben Teilnehmer melden. Eine Teilnahme ist nur bei Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr möglich, 3G’s ! Nennungen: Durch die Landesverbände getrennt in Klassen Frauen, Männer, Senior/innen 60, Senior/innen 75 mit Angabe der Geburtsdaten per Mail an: rojdl.martin@gmail.com Pro Landesverband können zwei Mannschaften pro Klasse gemeldet werden. Die Vergabe der Startplätze u. Startzeiten richtet sich nach Eingang der Nennungen. Nennschluss: Samstag, 11.09.2021 Die Startzeiten und Standzuweisungen werden zeitgerecht den LSPL übermittelt.
Bewerbe: 100 Meter Liegend im freien Anschlag 100 Meter Sitzend am Vorderschaft aufgelegt Die bereitgestellten Auflagen sind zu verwenden. Spektive zur Trefferbeobachtung sind erlaubt. Geschossen werden pro Disziplin 2 Durchgänge mit je 5 Probeschüssen und 10 Wertungsschüssen in jeweils 15 Minuten. Regelwerk: Laut ÖSB Regelwerk Ordonnanzgewehr Version 1.2, 2017 ersichtlich unter: ÖSB OG Regelwerk 2017 v 1 2 Stand 15 11 16 Einreichversion (schuetzenbund.at) alle darin nicht enthaltenen Regelungen werden durch die Österreichische Schießordnung (ÖSchO) ergänzt. Bekleidung: Freizeitkleidung, sportliche Kleidung. Keine Schießhosen, Schießjacken oder Schießhandschuhe zugelassen. Es wäre erwünscht zur Siegerehrung, Kleidung dem Anlass einer ÖM entsprechend zu tragen. Waffenkontrolle: Am Schießtag vor Bewerbsantritt. Nenngeld: Pro Bewerb, Einzelstart: €25.- Mannschaft: €30.- Das Nenngeld der Starter ist von den LSPL am Starttag vor Ort im gesamten zu begleichen. Siegerehrungen: Am Samstag, 02.10.2021 um ca.15:00. Medaillen und Urkunden werden nur an Schützen vergeben, die persönlich an der Siegerehrung teilnehmen (siehe Österr. Schießordnung 8.4.2). Bei unentschuldigter Abwesenheit von der Siegerehrung verliert der Schütze jeglichen Anspruch auf seine Medaille und Urkunde! Medaillen Ränge 1 – 3, Urkunden für die Ränge 1-6 Protestzeit: Alle Einsprüche müssen innerhalb von 10 Minuten nach Veröffentlichung der offiziellen Ergebnisse an der Hauptanschlagtafel bei der zuständigen Wettkampfleitung eingebracht werden. Jury: Die Mitglieder der Jurys werden am Wettkampfort an der Anschlagtafel namentlich ausgehängt.
Das COVID-19 Präventionskonzept des Heeressportverein Wien Schießen nach Anpassung der Covid Verordnung von 01.07.2021 ist einzuhalten. Ersichtlich unter: praeventionskonzept_0721.pdf (hsv-wien.at) Auf Grund neuer Covid-19 Verordnungen kann es zu Änderungen der Ausführungen kommen. Zusätzlich wird auf folgende Verordnungen hingewiesen. https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_278/BGBLA_2021_II_278.html Achtung: Für einzelne Regionen oder Bundesländer können zusätzliche Regelungen zur bundesweiten Verordnung gelten! Informationen zu regionalen Maßnahmen finden Sie hier: https://coronaampel.gv.at/aktuelle-massnahmen/regionale-zusaetzliche-massnahmen/ Datenschutzgrundverordnung: Es wird darauf hingewiesen, dass Sie durch die Teilnahme an ÖSB Veranstaltungen bzw. Entsendungen durch den ÖSB für Foto-, Ton-, und Filmaufnahmen, die im Rahmen dieser Veranstaltungen bzw. Entsendungen entstehen, Ihre Zustimmung erteilen und diese vom ÖSB verwendet, veröffentlicht und im Rahmen der Berichterstattung weitergegeben werden können. Die bei der Anmeldung bekanntgegebenen Daten werden vom Organisationskomitee bzw. ÖSB verarbeitet und zur Ergebnisauswertung ggf. an ein entsprechendes Unternehmen weitergegeben. Information über Sportergebnismanagement Aufgrund der Einwilligung der betroffenen Person nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO bzw. der Erfüllung einer vertraglichen bzw. rechtlichen Verpflichtung des Verantwortlichen nach Art. 6 Abs. 1 lit. b und c bzw. f DSGVO werden die personenbezogenen Daten der betroffenen Person, soweit diese für die Leistungs-/Ergebniserfassung bzw. Ergebnismanagement im Zusammenhang mit der Anmeldung oder Teilnahme an (sportlichen) Veranstaltungen oder Wettkämpfen erforderlich sind, gespeichert und auch nach Art. 17 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 89 DSGVO für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke und berechtigte Interessen des Verantwortlichen gespeichert und öffentlich zugänglich gemacht sowie von der Österreichische Bundes-Sportorganisation BSO, 1040 Wien, Prinz-Eugen-Str. 12, gespeichert und öffentlich zugänglich gemacht. Dies wird von der betroffenen Person ausdrücklich zur Kenntnis genommen. Mit sportlichen Grüßen Martin Rojdl
Sie können auch lesen