Ausschreibung zur First Beer & BBQ Competition Titel, "Regionalmeisterschaft Bezirk Süden "

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                Ausschreibung zur
          First Beer & BBQ Competition
   Titel, „Regionalmeisterschaft Bezirk Süden “
Stand 14/02/2022 der Erstellung dieser Ausschreibung

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                         Inhalts Verzeichnis
                         1. Wann ...................................................................................................................................................3
                         2. VERANSTALTUNGSORT ........................................................................................................................3
                         3. STARTKLASSEN .....................................................................................................................................3
                         4. Titel und AUSZEICHNUNGEN ...............................................................................................................3
                         5. Gänge ..................................................................................................................................................3
                         6. Startberech gungen ............................................................................................................................3
                         7. Anmeldung ..........................................................................................................................................4
                         8. Startgeld für Teams..............................................................................................................................4
                         9. Zahlung bi e AN ..................................................................................................................................4
                         10.Startgeld für Juroren ..........................................................................................................................4
                         11.We kampf .........................................................................................................................................4
                         12.Bewertung ..........................................................................................................................................5
                         13.Tische, Bänke......................................................................................................................................5
                         14.Zelte ...................................................................................................................................................5
                         15.Wasser ................................................................................................................................................5
                         16.Grill- und Barbecuegeräte ..................................................................................................................6
                         17.Strom ..................................................................................................................................................6
                         18.Sicherheit ...........................................................................................................................................6
                         19.We kamp aro ..................................................................................................................................6
                         20.Hygiene ..............................................................................................................................................7
                         21.Präsenta on .......................................................................................................................................7
                         22.Kontrolle .............................................................................................................................................7
                         23.Medien ...............................................................................................................................................7
                         24.Veranstaltungsort ...............................................................................................................................8
                         25.Detailplanung Teamaufstellung ..........................................................................................................8
                         26.Au au ................................................................................................................................................8
                         27.Parken ................................................................................................................................................9
                         28.Abbau .................................................................................................................................................9
                         29.Einkaufsmöglichkeit ...........................................................................................................................9
                         30.Übernachtungen ................................................................................................................................9
                         31.Kontakt .............................................................................................................................................10
                         32.Übersicht Zeitplanung ......................................................................................................................10
                         33.Flaschenanlage im Freien bzw. in Marktständen .............................................................................11

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1.WANN
Samstag, 07/05/2022

Parallel dazu findet das vierte Bierfestival statt

2.VERANSTALTUNGSORT
Place du Marché, 4599 Differdange. Luxemnourg

3.STARTKLASSEN
Die Grillmeisterschaft wird in der Klasse der Amateure ausgetragen.

Die Grillmeisterschaft ist als „Regionalmeisterschaft Bezirk Süden“ von der German Barbecue
Association e.V. lizenziert.

4.TITEL UND AUSZEICHNUNGEN
Das Team mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Titel: Luxemburger Süd Grillmeister 2022

Dieser Titel darf von dem Grillteam bis zur Austragung des nächsten Wettkampfes zu diesem Titel
auch mit der Angabe „amtierend“ geführt werden (die Jahreszahl kann dann entfallen).
Die Ergebnislisten werden nach der Siegerehrung so schnell wie möglich veröffentlicht.

1ter Platz Preisgeld in Höhe von 300€

Das Team erhält zusätzlich einen Startplatz bei der nächsten Luxemburger Landes Grillmeisterschaft
und nächsten Deutschen Landes Grillmeisterschaft (Ort und Datum noch nicht bekannt gegeben).

2ter Platz Preisgeld in Höhe von 250€

3ter Platz Preisgeld in Höhe von 150€

5.GÄNGE
    •   Luxemburger Grill Wurscht mit Beilage
    •   Hamburger mit Beilage
    •   Vegetarisch mit Beilage
    •   Dessert mit Beilage

6.STARTBERECHTIGUNGEN
Alle Grillteams, die die aktuell gültigen Regeln der German Barbecue Association e.V., nachfolgend
GBA genannt, anerkennen. Nach Anmeldung geht den Grillteams eine Bestätigung/Startberechtigung
per E-Mail zu. Bei zu großer Nachfrage nach Startplätzen entscheidet die Reihenfolge des
Anmeldedatums. Der Organisator behält sich die Zulassung von Teams vor. Der Rechtsweg ist
ausgeschlossen.

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7.ANMELDUNG
Anmeldungen sind bei beerandbbqcompetition@gmail.com per Mail durchzuführen.

Folgende Unterlagen/Dateien sind der Anmeldung beizulegen:

    •   Team Name

    •   Name und Anschrift des Team Chef

    •   Team Logo incl. Bestätigung das für das Event das Logo in Zusammenhang mit dem Team
        genutzt werden darf.

    •   Bisherige Erfolge (optional)

    •   Team Slogan (optional)

Auf anderem Wege eingegangene Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.

Sie erhalten eine Anmeldebestätigung, der eine Rechnung beiliegt.

8.STARTGELD FÜR TEAMS
Das Startgeld beträgt 50€, die Kaution 50€.

Teams deren Zahlung nicht fristgerecht eingeht, können den Startplatz verlieren. Eine Stornierung
innerhalb der Zahlungsfrist von 14 Tagen ist möglich. Bei Stornierung nach Ablauf der Zahlungsfrist
wird lediglich die Kaution zurücküberwiesen. Das Grillteam hat dazu dem Veranstalter die
Bankverbindung mitzuteilen.

9.ZAHLUNG BITTE AN
Den Deifferdenger Grill Club ASBL

BIC: BILLLULL.

IBAN: LU19 0026 5101 0699 0100

Bitte den Team Namen bei der Überweisung mit angeben.

10.STARTGELD FÜR JUROREN
Nein

11.WETTKAMPF
Der Wettkampf wird in vier Gängen ausgetragen. Für jeden Gang müssen mindestens 7 Portionen
gegrillt werden:

    •   6 Juryteller (Blindjuroren)

    •   1 Schauteller zur Ausstellung

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Alle Teams geben gleichzeitig ab.

   • 11:55 – 12:05 Uhr Luxemburger Grill Wurscht mit Beilage
   • 12:55 – 13:05 Uhr Hamburger mit Beilage
   • 13:55 – 14:05 Uhr Vegetarisch mit Beilage
   • 14:55 – 15:05 Uhr Dessert mit Beilage
   •
Food Container aus Styropor werden vom Veranstalter gestellt.

Sämtliche Produkte sind von den Teams zu beschaffen.

Die vier Schauteller, also einer pro Gang, sind vom Team selber mitzubringen.

12.BEWERTUNG
Es wird nach dem zur Veranstaltung gültigen Regelwerk der GBA für Amateure bewertet.

Die Bewertung findet durch eine Blindjury statt.

13.TISCHE, BÄNKE
Tische und Bänke, zur Zubereitung für Speisen, werden für diesen Zweck nicht bereitgestellt.

Bänke zur Zubereitung für Speisen, sind deshalb selbst mitzubringen.

14.ZELTE
Zelte werden vom Veranstalter gestellt und aufgerichtet (3x3m).

Hintergrund:

Der letzte Gang wird um 15:05 abgegeben.

Um 17:00 Uhr ist Siegerehrung.

Das Bier Festival läuft aber weiter bis 22:00 Uhr

Um keinen halb Leergefegten Marktplatz vorzufinden bitten wir die Teams zwischen 15:00 und 17:00
Uhr die Zelte zu räumen. Der Veranstalter wird die leerstehenden Zelte in Separees umfunktionieren.

15.WASSER
Spülbecken mit warmen Wasser stehen den Teams zu Verfügung.

Auf dem Gelände werden sie auch einen Spülanhänger vorfinden, dieser ist ausschließlich für die
Reinigung der Biergläser zu nutzen. Grillfett unterstütz leider keine schöne Bierschaumkrone.

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16.GRILL- UND BARBECUEGERÄTE
Es können alle, dem Regelwerk der GBA entsprechenden Grillgeräte genutzt werden und sind vom
Grillteam selbst mitzubringen.

Die Grillgeräte werden vor Beginn des Wettkampfes überprüft. Die Teams sind für die Grillgeräte und
die davon ausgehende Gefahr selbst verantwortlich und haftbar. Eigenbauten sind mit
Sicherheitsbescheinigungen zu belegen.

17.STROM
Ausreichend Strom steht zur Verfügung. Die Teams Müssen Kabeltrommeln/Verlängerungen selbst
mitbringen

Stromverteiler (Dreifachstecker, Kabeltrommeln, Kupplungen) dürfen nicht direkt auf dem Boden
liegen! Wenn ein Wolkenbruch kommt fliegen alle Sicherungen raus und alle stehen ohne Strom da.
Stromverbindungen ohne Überdachung sind gegen das Eindringen von Wasser zu sichern.

18.SICHERHEIT
Es wird seitens des Veranstalters keine Haftung für Schäden oder Diebstahl gewährt.

Folgende Punkte sind durch das Grillteam zwingend zu beachten:

Jedes Team hat einen zugelassenen und geprüften Feuerlöscher (mindestens 3 kg) und eine
Löschdecke mitzubringen.

Jedes Team hat einen Verbandskasten mitzubringen.
Sämtliche Gasgrills sind auszustatten mit: einem zweistufigen Sicherheits-Gasdruckminderer mit
thermischer Absperreinrichtung und Überdrucksicherung, der sowohl gewerblich als auch in
Wohnräumen verwendet werden darf.

Sämtliche Gasgrills sind mit einer Schlauchbruchsicherung (SBS) auszustatten. Dieses kleine,
zwischen Anschlussschlauch und Druckregler zu montierende Bauteil gibt zusätzlichen Schutz und
riegelt die Gaszufuhr bei porösen oder beschädigten Schläuchen ab, entsprechend den
Anforderungen BGV D 34 gemäß § 9 und 10.

Bei der Nutzung von Kohlegrills muss zur Notfalllöschung ein bereitgestellter Eimer mit Wasser in
Reichweite stehen.

Alle Zelte und Sonstiges, was durch Sturm wegfliegen kann, ist zu sichern.

19.WETTKAMPFKARO
Jedem Team steht ein Wettkampfkaro in der Größe von 4m in der Breite und 4m Tiefe zur Verfügung.
Bei aufwändigen Aufbauten kann kein größerer Platz zur Verfügung gestellt werden.

Die Wettkampffläche besteht aus Bodenplatten und müssen vor Beschädigungen und Fettspritzern
bewahrt werden. Auf dem Markplatz sind viele Bäume, die natürlich auch zu Schützen sind.

Der Bodenschutz ist vom Grillteam selbst mitzubringen.

Das Wettkampfkaro ist vom Team selbst gegen Besucher und unerlaubte Personen rundherum
abzusperren.

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Der Gebrauch von Einweg Plastik ist nicht erlaubt.

20.HYGIENE
Auf Hygiene ist zu achten. In keinem Fall ist das Rauchen im Wettkampfviereck gestattet.

Die Nutzung von Handschuhen ist nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen, Schnelldesinfektion
sollte auch vom Team mitgebracht werden.

Kisten die Lebensmittel enthalten dürfen nicht auf dem Boden stehen! Es sind Paletten oder ähnliches
mitzubringen.

21.PRÄSENTATION
Der Verkauf von Ware ist nicht gestattet! Im Wettkampfkaro ist Musik nicht erlaubt. Vom Veranstalter
organisierte Musikgruppen werden uns über den Tag begleiten.

22.KONTROLLE
Es können Kommissare vom Organisator eingesetzt werden, die die Einhaltung des Regelwerks, und
der Hygiene überprüfen. Den Kommissaren ist uneingeschränkt Zugang durch die Teams zu
gewähren. Auf Verlangen des Kommissars haben die Grillteams alle Lager wie Kühlmöglichkeiten,
Kisten, Fahrzeuge usw. vorzuzeigen und zu öffnen. Mit Anmeldung und Start akzeptieren die Teams
diese Kontrollen.

23.MEDIEN
Alle Teams, deren Mitglieder und die Juroren treten sämtliche Rechte an Bild, Wort und Ton für
Veröffentlichungen in Print- und AV- Medien (Rundfunk, Fernsehen und Internet) an den Organisator
ab.
Mit Ihrem Besuch erklären Sie sich einverstanden, dass dort getätigte Bild- und Tonaufnahmen, zur
zeitlich, örtlich und inhaltlichen unbegrenzten Nutzung in allen Medien veröffentlicht werden dürfen.
Der Teilnehmer verzichtet insoweit auf die Geltendmachung seines "Rechtes am eigenen Bild".

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          24.VERANSTALTUNGSORT

              Geschä e
                                  We kampf          Metzger

          25.DETAILPLANUNG TEAMAUFSTELLUNG
          Teamstellplätze werden ihnen am Tag der Ankunft zugewiesen. Erster erster Platz, zweiter zweiter
          Platz usw.

          26.AUFBAU
          Der Aufbau kann schon am 06/05/2022 erfolgen, ein Sicherheitsdienst wurde für die Nacht mit der
          Überwachung des Platzes beauftragt. Der Aufbau muss spätestens am 07/05/2022 um 09:30 Uhr
          abgeschlossen sein.

          Die Straße Rue Henri Dunant ist für die Teams reserviert (unten vertikal im Bild). Die Teams dürfen
          jedoch zum schnellen Entladen des Fahrzeugs kurzfristig auf den Marktplatz fahren. Der Fahrer muss
          jedoch immer in der Nähe des Fahrzeugs bleiben, weil dort auch ein Rettungsweg verläuft und andere
          Fahrzeuge für Anlieferungen nicht behindert werden dürfen.

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27.PARKEN
Gesonderte Parkplätze stehen zur Verfügung.

28.ABBAU
Für den Abbau dürfen die Fahrzeuge der Grillteams nicht zum Beladen auf den Marktplatz fahren.
Der Abbau erfolgt wie im Artikel Zelte beschrieben

29.EINKAUFSMÖGLICHKEIT
Siehe Plan Veranstaltungsort.

30.ÜBERNACHTUNGEN
Für Übernachtungsmöglichkeit ist selbst zu sorgen.

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31.KONTAKT
Fragen zur Ausschreibung, Ablauf, Anmeldung, Organisation, Logistik und allgemeine Infos
beantwortet:

Heinen Christian. beerandbbqcompetition@gmail.com

Offizieller Jurymarshall der GBA:

Joachim Hoehne

Der Organisator behält sich einseitig die Änderung von Teilnehmerbedingungen und
Ausschreibungsrichtlinien vor, soweit das im Sinne der Veranstaltung sachdienlich ist. Die bereits
gemeldeten Teams werden über Änderungen informiert.

32.ÜBERSICHT ZEITPLANUNG
(finale Zeiten werden bei der Team- und Jurybesprechung festgelegt)

Ab 06:00 Uhr                 Aufbau

09:00 Uhr                    Teambesprechung (nur Teamchefs); Juryzelt

09:30 Uhr                    Aufbau abgeschlossen

10:00                        Juryeinweisung

11:00                        Beginn Bierfestival

11:55 Uhr bis 12:05 Uhr      Abgabe Luxemburger Grill Wurscht mit Beilage

12:55 Uhr bis 13:05 Uhr      Abgabe Hamburger mit Beilage

13:55 Uhr bis 14:05 Uhr      Abgabe Vegetarisch mit Beilage

14:55 Uhr bis 15:05 Uhr      Abgabe Dessert mit Beilage

15:05 Uhr bis 17:00 Uhr      Abbau

17:00 Uhr                    Siegerehrung

22:00 Uhr                    Ende Bierfestival

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33.FLASCHENANLAGE IM FREIEN BZW. IN MARKTSTÄNDEN

Hinweis:
Die in diesem Dokument aufgeführten Informationen beruhen auf den Grundlagen der Vorschrift „ASI
8.04 Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten sowie in stationären Betrieben“

Dieses Dokument soll einen kurzen Einblick über die Installation und das sichere Betreiben einer 11
kg Flaschenanlage im Freien geben.
Zusätzliche Informationen sind der Vorschrift „ASI 8.04 Sichere Verwendung von Flüssiggas auf
Märkten, Volksfesten sowie in stationären Betrieben“ zu entnehmen

             Abb.: Beispiel einer 11 kg Flaschenanlage im Freien bzw. in Marktständen

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1)   Flüssiggasflaschen

Es werden verschiedene Flaschengrößen eingesetzt, vorrangig mit:
   • 5 kg und 11 kg Flüssiggasfüllung („Kleinflaschen“ → bis 14 Flüssiggasfüllung),
   • 33 kg Flüssiggasfüllung („Großflaschen“).

Der Inhalt der Flüssiggasflasche (z.B. voll, teil entleert) kann durch Wiegen auf einer Waage
festgestellt werden.
Gasgeräte dürfen nur mit Flüssiggas aus der Gasphase betrieben werden. Die Gasentnahme darf
also nur aus aufrecht stehenden Flüssiggas- bzw. Brenngasflaschen erfolgen.
Daher ist es verboten, Gasgeräte an Treibgasflaschen oder an liegende Brenngasflaschen
anzuschließen.

Bei der Wahl der Flaschengröße (z.B. 5-kg-, 11-kg- oder 33-kg-Flasche) spielt die
Verdampfungsleistung eine entscheidende Rolle. 5-kg-, 11-kg- und 33-kg-Flaschen haben jeweils
unterschiedliche Verdampfungsleistungen. Damit die benötigte Gasmenge mit dem erforderlichen
Druck zur Verfügung steht, sind insbesondere die Anschlusswerte der Gasgeräte, die Betriebsdauer
und die Außentemperatur zu berücksichtigen. Richtwerte zu Entnahmeleistungen aus
Flüssiggasflaschen können aus Tabelle 1 abgelesen werden.

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Die Umrechnung der Leistungsdaten am Gasgerät (Angabe zumeist in kW) in kg/h Flüssiggas kann
wie folgt vorgenommen werden:
Der Heizwert von 1 kg Propan entspricht 12,87 kWh, also 12,87 kWh/kg. Beispiel: Für ein Gasgerät
mit einer Nennwärmebelastung von 7,5 kW ist ein Flüssiggasverbrauch von ca. 0,6 kg/h erforderlich
(7,5 kW : 12,87 kWh/kg = 0,6 kg/h).

Die für dieses Beispiel benötigte Gasmenge kann bei Dauerentnahme
     • eine Flüssiggasflasche mit 33-kg-Füllgewicht
oder
     • eine Zweiflaschenanlage, bestehend aus 2 Flüssiggasflaschen mit jeweils 11-kg-Füllgewicht
         und automatischen Zuschaltern, zur Verfügung stellen.
     •
Bei kühler Witterung und insbesondere bei Entnahme großer Gasmengen kann schnell der Punkt
erreicht werden, an dem die Flüssigkeit („flüssige Phase“) die Siedetemperatur unterschreitet und eine
weitere Verdampfung bzw. Gasentnahme nicht mehr möglich ist. Durch Austausch einer dann
irrtümlich als „leer“ angesehenen Flasche kann sich bei nicht vollständig geschlossenem
Flaschenventil eine gefährliche Situation ergeben.
Infolge Wärmezufuhr durch die Umgebungsluft setzt die Verdampfung wieder ein und gasförmiges
Flüssiggas tritt unkontrolliert bzw. unbemerkt aus. So ereigneten sich bereits einige Unfälle mit
schweren Personenschäden.

Eine Unterkühlung, sichtbar durch Reif oder Vereisung an der Flasche, ist z.B. durch ausreichend
dimensionierte Versorgungsanlagen (einzelne Flaschen mit größerem Inhalt oder
Mehrflaschenanlagen) zu vermeiden. Eine Flüssiggasflasche mit Reifansatz zeigt Abb. 4.

Vereisungen, die infolge zu hoher Gasentnahme an Flüssiggasflaschen entstanden sind, sind nur
durch langsames Auftauen zu beseitigen. Zum Auftauen können z.B. warmes Wasser oder Heißluft
verwendet werden, wobei die Erwärmung des Flüssiggases in der Flasche maximal 40 °C betragen
darf. Unzulässig sind Zündgefahren wie z.B. offenes Feuer, glühende Gegenstände und
Wärmestrahler.

2)   Druckregelgeräte mit Sicherheitseinrichtungen gegen unzulässig hohen Druckanstieg

Gasgeräte dürfen nur mit einem gleichmäßigen, auf das jeweilige Gerät abgestimmten Arbeitsdruck
(in der Regel 50 mbar) benutzt werden. Dies wird durch die Verwendung eines Druckregelgerätes
erreicht.

Druckregelgeräte mit integrierter Überdrucksicherheitseinrichtung (z.B. Abb. 9, 10). Sie dürfen unter
Berücksichtigung der Herstellerangaben grundsätzlich nur bis zu einer maximalen Entnahmemenge
von 1,5 kg/h eingesetzt werden. Überdrucksicherheitseinrichtungen begrenzen den Anschlussdruck
der Gasgeräte auf einen unkritischen Wert.

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3)   Rohr-, Schlauchleitungen

Schlauchleitungen müssen den chemischen, thermischen und mechanischen Beanspruchungen
standhalten.
Zwischen dem Absperrventil der Flüssiggasflasche und dem Druckregelgerät dürfen ausschließlich
Schlauchleitungen der Druckklasse 30 (→ 30 bar) eingesetzt werden.
Zwischen dem Druckregelgerät und dem Gasgerät können Schlauchleitungen der Druckklasse 10 (→
Betriebsdruck 10 bar) verwendet werden.

Schlauchleitungen sind so zu verlegen, dass sie gegen chemische, thermische und mechanische
Beschädigungen von außen geschützt sind. Schlauchleitungen dürfen grundsätzlich nicht durch
Wände, Decken, Böden oder dergleichen verlegt werden.
Wenn bei Verlegung von Schlauchleitungen auf Fußböden in Arbeitsbereichen mit
Schlauchbeschädigungen gerechnet werden muss, sind hier „Schläuche für besondere mechanische
Beanspruchung“ zu verwenden.

Zur Gewährleistung eines dichten Anschlusses sind vorzugsweise festeingebundene
Schlauchleitungen mit
   • Überwurfmutter (für z.B. die Montage an Druckregelgeräten) bzw.
   • Überwurfmutter und Schneidringverschraubung (für z.B. die Montage an Rohrleitungen)
       einzusetzen (Abb. 19).

Schlauchleitungen dürfen grundsätzlich nicht länger als 0,4 m sein. Abweichend hiervon dürfen
Schlauchleitungen länger als 0,4 m verwendet werden, wenn
•   besondere betriebstechnische Gründe vorliegen
und
•   besondere Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden
und
•   die Schlauchleitungen so kurz wie möglich sind.

Eine besondere Sicherheitsmaßnahme gegen Gasaustritt ist z.B. die Verwendung von
Schlauchbruchsicherungen (Abb. 21, 22).
Für einen flexiblen Anschluss der Gasgeräte können auch Schlauchleitungen mit Edelstahl-Geflecht
verwendet werden. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Schlauchleitungen für Flüssiggas
(Gasphase) geeignet sind sowie den chemischen, thermischen und mechanischen Beanspruchungen
standhalten. Zudem müssen die Gassteckdosen die Gaszufuhr automatisch unterbrechen bzw.
verriegeln, wenn die Schlauchleitung gezogen wird. Der abgebildete Kunststoffdrehgriff ermöglicht ein
kontrolliertes Schließen bzw. Öffnen der Verbindung.

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RESTREINT

4)   Schlauchbruchsicherungen

Schlauchbruchsicherungen müssen auf das Gasgerät und das Druckregelgerät bezüglich
des
•   Nenndurchflusses (z.B. 1,5 kg/h)
und
•   Betriebsdruckes (z.B. 50 mbar)
abgestimmt sein.

Zusätzlich sind bei der Auswahl einer Schlauchbruchsicherung die von dem Hersteller festgelegten
•   Einbaulagen,
•   Schlauchleitungsinnendurchmesser
und
•   Schlauchleitungslängen
zu beachten.

Schlauchbruchsicherungen verhindern den Gasaustritt bei Beschädigung oder Lösen der
Schlauchleitung und schließen den Gasdurchgang ab, sobald der Nenndurchfluss um 10 %
überschritten wird. Dadurch reagieren sie jedoch nicht auf „geringe“ Leckraten (z.B. Nagelspitze in der
Schlauchleitung), welche unterhalb des Nenndurchflusses liegen.

5)   Gasverbrauchseinrichtungen (Gasgeräte), Absperreinrichtungen

Es dürfen grundsätzlich nur Gasgeräte mit einem Eingangsdruck von 50 mbar benutzt werden.
Die ab dem 01.01.1996 in Verkehr gebrachten Gasverbrauchseinrichtungen (Gasgeräte und
Ausrüstungsteile, wie z.B. Schlauchbruchsicherungen) müssen mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet
sein (Abb. 27). Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller oder der Einführer, dass das
Produkt den grundlegenden Anforderungen aller für das Produkt zutreffenden europäischen
Richtlinien entspricht. Bei den Gasverbrauchseinrichtungen ist in jedem Fall eine EG-
Baumusterprüfung erforderlich, welche von einer zugelassenen Prüfstelle durchzuführen ist.

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RESTREINT

Das Gasgerät oder das Typenschild des Gerätes muss die CE-Kennzeichnung mit der Kennnummer
der Stelle (z.B. CE 0085), die bei der Produktüberwachung eingeschaltet wurde, zusammen mit den
nachstehenden Beschriftungen tragen (Abb. 28):
•    Name und Kennzeichen des Herstellers,
•    Handelsbezeichnung des Gasgerätes,
•    ggf. Art der Stromversorgung,
•    Gerätekategorie.
In der dem Gasgerät beiliegenden EG-Baumuster-Konformitätserklärung sichert der Hersteller zu,
dass das Produkt mit dem Baumuster übereinstimmt. Und das die grundlegenden Anforderungen der
Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen eingehalten sind.
Hinweis
Mit dem CE-Zeichen und der EG-Baumuster-Konformitätserklärung wird bescheinigt, dass das
Gasgerät den einschlägigen Regelungen entspricht. Aber „nur“ den grundlegenden Anforderungen
zum Bau und zur Ausrüstung des Gasgerätes (nicht zu betrieblichen Aspekten). Denn nur die
Einhaltung der Anforderungen zum Bau und zur Ausrüstung wird in der Richtlinie gefordert. Folglich
muss also immer noch vor dem Kauf eines Gasgerätes geprüft werden, ob das Gasgerät den
nationalen betrieblichen Anforderungen entspricht. Z.B. dürfen Gasgeräte ohne Zündsicherung
grundsätzlich nur im Freien benutzt werden - und nicht in Räumen.
Gasverbrauchseinrichtungen, die vor dem 01.01.1996 in Verkehr gebracht worden sind, müssen eine
DVGW-Zulassung haben (DVGW - Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.).

Gasverbrauchseinrichtungen ohne CE-Kennzeichnung bzw. DVGW-Zulassung dürfen in der
Europäischen Gemeinschaft nicht eingesetzt werden, da die Einhaltung der o.g.
Anforderungen nicht nachgewiesen ist.

Zusätzlich zur CE-Kennzeichnung auf dem Gasgerät muss der Hersteller in verständlicher Sprache
(deutsch oder französisch) eine
•   Anleitung für den Installateur beifügen,
•   Bedienungs- und Wartungsanleitung für den Benutzer beifügen
und
•   auf dem Gerät sowie auf seiner Verpackung die geeigneten Warnhinweise anbringen.

Zündsicherung: Zur sicheren Benutzung der Flüssiggasanlage müssen gefährliche Ansammlungen
von unverbranntem Gas in dem Gasgerät und in deren Aufstellungsräumen (Stände, Zelte, Fahrzeuge
etc.) vermieden sein. Dies kann z.B. durch eine Zündsicherung erreicht werden (Abb. 29); denn die
Zündsicherung sperrt die Gaszufuhr zum Brenner, wenn die Gasflamme erlischt.

6)   Außerbetriebnahme von Gasgeräten:

Die Gaszufuhr muss leicht unterbrochen werden können. Dies kann durch Betätigen mit einer vor dem
Gasgerät eingebauten und leicht zugänglichen Absperreinrichtung erreicht werden. Wenn sich die
Flüssiggasflasche im gleichen Raum mit dem Gasgerät befindet, kann als Absperreinrichtung z.B. das
Absperrventil der Flüssiggasflasche (Abb. 30) dienen. Sollte sich jedoch die Versorgungsanlage (z.B.
Flüssiggasflasche) im Freien befinden und das Gasgerät im Raum aufgestellt sein, so ist vor dem
Gasgerät im Raum z.B. ein Schnellschlussventil zu installieren.

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RESTREINT

Zum Arbeitsschluss, bei längeren Arbeitsunterbrechungen,bei Störungen oder in Gefahrfällen ist die
Gaszufuhr zu den Geräten zu unterbrechen. Dafür sind die Ventile der Flüssiggasflaschen zu
schließen (rechts herum), Abb. 30.

Da Gasgeräte grundsätzlich nur aus der Gasphase betrieben werden dürfen, ist Flüssiggas nur aus
aufrecht stehenden Flüssiggasflaschen (Brenngasflaschen) zu entnehmen.

7)   Brand- und Explosionsschutz (Dichtheitsprüfung, Feuerlöscher, Zonen)

Dichtheitsprüfungen an Flüssiggasanlagen können z.B.
•    mit einem schaumbildenden Mittel (z.B. Lecksuchspray, Abb. 17)
oder
•    mittels in der Flüssiggasanlage integriertem Manometer
erfolgen.

Dichtheitsprüfungen mittels Lecksuchspray sind unter Betriebsdruck durchzuführen. Betriebsdruck
besteht bei geöffnetem Absperrventil der Flüssiggasflasche und geschlossener Absperrarmatur des
Gasgerätes.

8)   Wechsel von Flüssiggasflaschen

Zum Zeitpunkt eines Wechsels der Flüssiggasflasche ist von einem Gasaustritt auszugehen.
Daher sind für den Zeitraum des Flaschenwechsels Zündquellen (z.B. offenes Feuer oder im
Nahbereich befindliche Geräte mit offenen Flammen) im Umkreis von mind. 0,5 m um die zu lösende
Verbindungsstelle (Flaschen-Absperrventil bzw. Druckregelgerät oder Hochdruckschlauch) zu
vermeiden.

Das Absperrventil der zu wechselnden Flüssiggasflasche ist zuerst zu schließen (Drehrichtung
rechts!).
Die Überwurfmutter des Druckregelgerätes (bei z.B. Kleinflaschenanlagen) bzw. des
Hochdruckschlauches (bei z.B. Großflaschenanlagen) ist vorsichtig zu lösen (Drehrichtung rechts).
Nach dem Abschrauben des Druckregelgerätes bzw. des Hochdruckschlauches ist das
Flüssiggasflaschen-Absperrventil zu schützen, z.B. mittels der Ventilverschlussmutter und der
Ventilschutzkappe. Dies gilt auch für entleerte Flüssiggasflaschen.

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RESTREINT

Vor dem Anschluss der Flüssiggasflasche sind das Vorhandensein und der Zustand des Dichtringes
zu kontrollieren.
Nach der Herstellung der Anschlussverbindung und vor Inbetriebnahme der Flüssiggasanlage muss
die Anschlussverbindung (Flaschen-Absperrventil/Druckregelgerät bzw. Flaschen-Absperrventil/
Schlauchleitung) unter Betriebsdruck, also bei geöffnetem Flüssiggasflaschen-Absperrventil und
geschlossener Geräteabsperrarmatur, auf Dicht heit geprüft werden. Z.B. mittels einem
schaumbildenden Mittel wie Lecksuchspray.

9)   Lagern von Flüssiggasflaschen

Als Lagern gilt, wenn Flüssiggasflaschen in Vorrat gehalten werden. Als Lagern gilt nicht, wenn
Flüssiggasflaschen als Reservebehälter zum Entleeren angeschlossen sind oder zum baldigen
Entleeren bereitgehalten werden.
Flüssiggasflaschen dürfen nicht gelagert werden in Verkehrswegen (z.B. Treppenräumen Fluren,
Flucht- und Rettungswegen, Durchgängen, Durchfahrten, engen Höfen, Garagen) sowie grundsätzlich
nicht in Räumen unter Erdgleiche (z.B. Kellerräume, -flure).

Allgemeine Schutzmaßnahmen für das Lagern im Freien:
•    Keine öffentliche Zugänglichkeit des Lagers möglich,
•    Ventile der Flüssiggasflaschen schützen, z.B. mit Verschlussmutter und Schutzkappe,
•    Flaschen stehend lagern,
•    Flaschen gegen Umfallen oder Herabfallen sichern (z.B. ebene Aufstellfläche, Sicherung mittels
     Ketten, Bügel oder durch formschlüssige Aufstellung),
•    keine Zündquellen innerhalb der Schutzbereiche vorhanden,
•    Einhaltung von Schutzabständen zu tiefer gelegenen Räumen und Bereichen wie Gruben,
     Kanäle ohne Flüssigkeitsverschluss, Kelleröffnungen,
•    Flaschen gegen zu hohe Erwärmung schützen, z.B. Einhaltung Mindestabstände von 0,7 m zu
     Heizgeräten etc. (eines besonderen Schutzes gegen Sonneneinstrahlung bedarf es nicht)
     und
•    Vorhandensein von Schildern wie z.B. „Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten“ (Abb. 43),
     „Zutritt für Unbefugte verboten“ (Abb. 44), „Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre“ (Abb.
     45).

Lagern im Freien:
Innerhalb der Schutzbereiche dürfen sich z.B. keine Zündquellen, keine tiefer gelegenen Bereiche und
keine brennbaren Stoffe befinden. Die Abmessungen der Schutzbereiche sind dem Abschnitt 5 zu
entnehmen, insbesondere Abb. 7 und 8. Der Schutzbereich darf sich nicht auf Nachbargrundstücke
oder öffentliche Verkehrsflächen erstrecken. Der Schutzbereich darf an höchstens 2 Seiten durch
mindestens 2 m hohe öffnungslose Schutzwände aus nicht brennbaren Baustoffen eingeengt sein.
Wenn von benachbarten Anlagen und Einrichtungen eine Gefährdung wie z.B. Brand- und
Explosionsgefahr ausgehen kann, ist ein Schutzabstand von mindestens 5 m einzuhalten. Der
Schutzabstand kann jedoch durch eine 2 m hohe Schutzwand aus nicht brennbaren Baustoffen
ersetzt werden.

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