Ausschreibung zur First Beer & BBQ Competition Titel, "Regionalmeisterschaft Bezirk Süden "
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RESTREINT Ausschreibung zur First Beer & BBQ Competition Titel, „Regionalmeisterschaft Bezirk Süden “ Stand 14/02/2022 der Erstellung dieser Ausschreibung Seite 1 von 18
RESTREINT Inhalts Verzeichnis 1. Wann ...................................................................................................................................................3 2. VERANSTALTUNGSORT ........................................................................................................................3 3. STARTKLASSEN .....................................................................................................................................3 4. Titel und AUSZEICHNUNGEN ...............................................................................................................3 5. Gänge ..................................................................................................................................................3 6. Startberech gungen ............................................................................................................................3 7. Anmeldung ..........................................................................................................................................4 8. Startgeld für Teams..............................................................................................................................4 9. Zahlung bi e AN ..................................................................................................................................4 10.Startgeld für Juroren ..........................................................................................................................4 11.We kampf .........................................................................................................................................4 12.Bewertung ..........................................................................................................................................5 13.Tische, Bänke......................................................................................................................................5 14.Zelte ...................................................................................................................................................5 15.Wasser ................................................................................................................................................5 16.Grill- und Barbecuegeräte ..................................................................................................................6 17.Strom ..................................................................................................................................................6 18.Sicherheit ...........................................................................................................................................6 19.We kamp aro ..................................................................................................................................6 20.Hygiene ..............................................................................................................................................7 21.Präsenta on .......................................................................................................................................7 22.Kontrolle .............................................................................................................................................7 23.Medien ...............................................................................................................................................7 24.Veranstaltungsort ...............................................................................................................................8 25.Detailplanung Teamaufstellung ..........................................................................................................8 26.Au au ................................................................................................................................................8 27.Parken ................................................................................................................................................9 28.Abbau .................................................................................................................................................9 29.Einkaufsmöglichkeit ...........................................................................................................................9 30.Übernachtungen ................................................................................................................................9 31.Kontakt .............................................................................................................................................10 32.Übersicht Zeitplanung ......................................................................................................................10 33.Flaschenanlage im Freien bzw. in Marktständen .............................................................................11 Seite 2 von 18 fb tt tt ti tt fk ti
RESTREINT 1.WANN Samstag, 07/05/2022 Parallel dazu findet das vierte Bierfestival statt 2.VERANSTALTUNGSORT Place du Marché, 4599 Differdange. Luxemnourg 3.STARTKLASSEN Die Grillmeisterschaft wird in der Klasse der Amateure ausgetragen. Die Grillmeisterschaft ist als „Regionalmeisterschaft Bezirk Süden“ von der German Barbecue Association e.V. lizenziert. 4.TITEL UND AUSZEICHNUNGEN Das Team mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Titel: Luxemburger Süd Grillmeister 2022 Dieser Titel darf von dem Grillteam bis zur Austragung des nächsten Wettkampfes zu diesem Titel auch mit der Angabe „amtierend“ geführt werden (die Jahreszahl kann dann entfallen). Die Ergebnislisten werden nach der Siegerehrung so schnell wie möglich veröffentlicht. 1ter Platz Preisgeld in Höhe von 300€ Das Team erhält zusätzlich einen Startplatz bei der nächsten Luxemburger Landes Grillmeisterschaft und nächsten Deutschen Landes Grillmeisterschaft (Ort und Datum noch nicht bekannt gegeben). 2ter Platz Preisgeld in Höhe von 250€ 3ter Platz Preisgeld in Höhe von 150€ 5.GÄNGE • Luxemburger Grill Wurscht mit Beilage • Hamburger mit Beilage • Vegetarisch mit Beilage • Dessert mit Beilage 6.STARTBERECHTIGUNGEN Alle Grillteams, die die aktuell gültigen Regeln der German Barbecue Association e.V., nachfolgend GBA genannt, anerkennen. Nach Anmeldung geht den Grillteams eine Bestätigung/Startberechtigung per E-Mail zu. Bei zu großer Nachfrage nach Startplätzen entscheidet die Reihenfolge des Anmeldedatums. Der Organisator behält sich die Zulassung von Teams vor. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Seite 3 von 18
RESTREINT 7.ANMELDUNG Anmeldungen sind bei beerandbbqcompetition@gmail.com per Mail durchzuführen. Folgende Unterlagen/Dateien sind der Anmeldung beizulegen: • Team Name • Name und Anschrift des Team Chef • Team Logo incl. Bestätigung das für das Event das Logo in Zusammenhang mit dem Team genutzt werden darf. • Bisherige Erfolge (optional) • Team Slogan (optional) Auf anderem Wege eingegangene Anmeldungen werden nicht berücksichtigt. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung, der eine Rechnung beiliegt. 8.STARTGELD FÜR TEAMS Das Startgeld beträgt 50€, die Kaution 50€. Teams deren Zahlung nicht fristgerecht eingeht, können den Startplatz verlieren. Eine Stornierung innerhalb der Zahlungsfrist von 14 Tagen ist möglich. Bei Stornierung nach Ablauf der Zahlungsfrist wird lediglich die Kaution zurücküberwiesen. Das Grillteam hat dazu dem Veranstalter die Bankverbindung mitzuteilen. 9.ZAHLUNG BITTE AN Den Deifferdenger Grill Club ASBL BIC: BILLLULL. IBAN: LU19 0026 5101 0699 0100 Bitte den Team Namen bei der Überweisung mit angeben. 10.STARTGELD FÜR JUROREN Nein 11.WETTKAMPF Der Wettkampf wird in vier Gängen ausgetragen. Für jeden Gang müssen mindestens 7 Portionen gegrillt werden: • 6 Juryteller (Blindjuroren) • 1 Schauteller zur Ausstellung Seite 4 von 18
RESTREINT Alle Teams geben gleichzeitig ab. • 11:55 – 12:05 Uhr Luxemburger Grill Wurscht mit Beilage • 12:55 – 13:05 Uhr Hamburger mit Beilage • 13:55 – 14:05 Uhr Vegetarisch mit Beilage • 14:55 – 15:05 Uhr Dessert mit Beilage • Food Container aus Styropor werden vom Veranstalter gestellt. Sämtliche Produkte sind von den Teams zu beschaffen. Die vier Schauteller, also einer pro Gang, sind vom Team selber mitzubringen. 12.BEWERTUNG Es wird nach dem zur Veranstaltung gültigen Regelwerk der GBA für Amateure bewertet. Die Bewertung findet durch eine Blindjury statt. 13.TISCHE, BÄNKE Tische und Bänke, zur Zubereitung für Speisen, werden für diesen Zweck nicht bereitgestellt. Bänke zur Zubereitung für Speisen, sind deshalb selbst mitzubringen. 14.ZELTE Zelte werden vom Veranstalter gestellt und aufgerichtet (3x3m). Hintergrund: Der letzte Gang wird um 15:05 abgegeben. Um 17:00 Uhr ist Siegerehrung. Das Bier Festival läuft aber weiter bis 22:00 Uhr Um keinen halb Leergefegten Marktplatz vorzufinden bitten wir die Teams zwischen 15:00 und 17:00 Uhr die Zelte zu räumen. Der Veranstalter wird die leerstehenden Zelte in Separees umfunktionieren. 15.WASSER Spülbecken mit warmen Wasser stehen den Teams zu Verfügung. Auf dem Gelände werden sie auch einen Spülanhänger vorfinden, dieser ist ausschließlich für die Reinigung der Biergläser zu nutzen. Grillfett unterstütz leider keine schöne Bierschaumkrone. Seite 5 von 18
RESTREINT 16.GRILL- UND BARBECUEGERÄTE Es können alle, dem Regelwerk der GBA entsprechenden Grillgeräte genutzt werden und sind vom Grillteam selbst mitzubringen. Die Grillgeräte werden vor Beginn des Wettkampfes überprüft. Die Teams sind für die Grillgeräte und die davon ausgehende Gefahr selbst verantwortlich und haftbar. Eigenbauten sind mit Sicherheitsbescheinigungen zu belegen. 17.STROM Ausreichend Strom steht zur Verfügung. Die Teams Müssen Kabeltrommeln/Verlängerungen selbst mitbringen Stromverteiler (Dreifachstecker, Kabeltrommeln, Kupplungen) dürfen nicht direkt auf dem Boden liegen! Wenn ein Wolkenbruch kommt fliegen alle Sicherungen raus und alle stehen ohne Strom da. Stromverbindungen ohne Überdachung sind gegen das Eindringen von Wasser zu sichern. 18.SICHERHEIT Es wird seitens des Veranstalters keine Haftung für Schäden oder Diebstahl gewährt. Folgende Punkte sind durch das Grillteam zwingend zu beachten: Jedes Team hat einen zugelassenen und geprüften Feuerlöscher (mindestens 3 kg) und eine Löschdecke mitzubringen. Jedes Team hat einen Verbandskasten mitzubringen. Sämtliche Gasgrills sind auszustatten mit: einem zweistufigen Sicherheits-Gasdruckminderer mit thermischer Absperreinrichtung und Überdrucksicherung, der sowohl gewerblich als auch in Wohnräumen verwendet werden darf. Sämtliche Gasgrills sind mit einer Schlauchbruchsicherung (SBS) auszustatten. Dieses kleine, zwischen Anschlussschlauch und Druckregler zu montierende Bauteil gibt zusätzlichen Schutz und riegelt die Gaszufuhr bei porösen oder beschädigten Schläuchen ab, entsprechend den Anforderungen BGV D 34 gemäß § 9 und 10. Bei der Nutzung von Kohlegrills muss zur Notfalllöschung ein bereitgestellter Eimer mit Wasser in Reichweite stehen. Alle Zelte und Sonstiges, was durch Sturm wegfliegen kann, ist zu sichern. 19.WETTKAMPFKARO Jedem Team steht ein Wettkampfkaro in der Größe von 4m in der Breite und 4m Tiefe zur Verfügung. Bei aufwändigen Aufbauten kann kein größerer Platz zur Verfügung gestellt werden. Die Wettkampffläche besteht aus Bodenplatten und müssen vor Beschädigungen und Fettspritzern bewahrt werden. Auf dem Markplatz sind viele Bäume, die natürlich auch zu Schützen sind. Der Bodenschutz ist vom Grillteam selbst mitzubringen. Das Wettkampfkaro ist vom Team selbst gegen Besucher und unerlaubte Personen rundherum abzusperren. Seite 6 von 18
RESTREINT Der Gebrauch von Einweg Plastik ist nicht erlaubt. 20.HYGIENE Auf Hygiene ist zu achten. In keinem Fall ist das Rauchen im Wettkampfviereck gestattet. Die Nutzung von Handschuhen ist nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen, Schnelldesinfektion sollte auch vom Team mitgebracht werden. Kisten die Lebensmittel enthalten dürfen nicht auf dem Boden stehen! Es sind Paletten oder ähnliches mitzubringen. 21.PRÄSENTATION Der Verkauf von Ware ist nicht gestattet! Im Wettkampfkaro ist Musik nicht erlaubt. Vom Veranstalter organisierte Musikgruppen werden uns über den Tag begleiten. 22.KONTROLLE Es können Kommissare vom Organisator eingesetzt werden, die die Einhaltung des Regelwerks, und der Hygiene überprüfen. Den Kommissaren ist uneingeschränkt Zugang durch die Teams zu gewähren. Auf Verlangen des Kommissars haben die Grillteams alle Lager wie Kühlmöglichkeiten, Kisten, Fahrzeuge usw. vorzuzeigen und zu öffnen. Mit Anmeldung und Start akzeptieren die Teams diese Kontrollen. 23.MEDIEN Alle Teams, deren Mitglieder und die Juroren treten sämtliche Rechte an Bild, Wort und Ton für Veröffentlichungen in Print- und AV- Medien (Rundfunk, Fernsehen und Internet) an den Organisator ab. Mit Ihrem Besuch erklären Sie sich einverstanden, dass dort getätigte Bild- und Tonaufnahmen, zur zeitlich, örtlich und inhaltlichen unbegrenzten Nutzung in allen Medien veröffentlicht werden dürfen. Der Teilnehmer verzichtet insoweit auf die Geltendmachung seines "Rechtes am eigenen Bild". Seite 7 von 18
RESTREINT 24.VERANSTALTUNGSORT Geschä e We kampf Metzger 25.DETAILPLANUNG TEAMAUFSTELLUNG Teamstellplätze werden ihnen am Tag der Ankunft zugewiesen. Erster erster Platz, zweiter zweiter Platz usw. 26.AUFBAU Der Aufbau kann schon am 06/05/2022 erfolgen, ein Sicherheitsdienst wurde für die Nacht mit der Überwachung des Platzes beauftragt. Der Aufbau muss spätestens am 07/05/2022 um 09:30 Uhr abgeschlossen sein. Die Straße Rue Henri Dunant ist für die Teams reserviert (unten vertikal im Bild). Die Teams dürfen jedoch zum schnellen Entladen des Fahrzeugs kurzfristig auf den Marktplatz fahren. Der Fahrer muss jedoch immer in der Nähe des Fahrzeugs bleiben, weil dort auch ein Rettungsweg verläuft und andere Fahrzeuge für Anlieferungen nicht behindert werden dürfen. Seite 8 von 18 tt ft
RESTREINT 27.PARKEN Gesonderte Parkplätze stehen zur Verfügung. 28.ABBAU Für den Abbau dürfen die Fahrzeuge der Grillteams nicht zum Beladen auf den Marktplatz fahren. Der Abbau erfolgt wie im Artikel Zelte beschrieben 29.EINKAUFSMÖGLICHKEIT Siehe Plan Veranstaltungsort. 30.ÜBERNACHTUNGEN Für Übernachtungsmöglichkeit ist selbst zu sorgen. Seite 9 von 18
RESTREINT 31.KONTAKT Fragen zur Ausschreibung, Ablauf, Anmeldung, Organisation, Logistik und allgemeine Infos beantwortet: Heinen Christian. beerandbbqcompetition@gmail.com Offizieller Jurymarshall der GBA: Joachim Hoehne Der Organisator behält sich einseitig die Änderung von Teilnehmerbedingungen und Ausschreibungsrichtlinien vor, soweit das im Sinne der Veranstaltung sachdienlich ist. Die bereits gemeldeten Teams werden über Änderungen informiert. 32.ÜBERSICHT ZEITPLANUNG (finale Zeiten werden bei der Team- und Jurybesprechung festgelegt) Ab 06:00 Uhr Aufbau 09:00 Uhr Teambesprechung (nur Teamchefs); Juryzelt 09:30 Uhr Aufbau abgeschlossen 10:00 Juryeinweisung 11:00 Beginn Bierfestival 11:55 Uhr bis 12:05 Uhr Abgabe Luxemburger Grill Wurscht mit Beilage 12:55 Uhr bis 13:05 Uhr Abgabe Hamburger mit Beilage 13:55 Uhr bis 14:05 Uhr Abgabe Vegetarisch mit Beilage 14:55 Uhr bis 15:05 Uhr Abgabe Dessert mit Beilage 15:05 Uhr bis 17:00 Uhr Abbau 17:00 Uhr Siegerehrung 22:00 Uhr Ende Bierfestival Seite 10 von 18
RESTREINT 33.FLASCHENANLAGE IM FREIEN BZW. IN MARKTSTÄNDEN Hinweis: Die in diesem Dokument aufgeführten Informationen beruhen auf den Grundlagen der Vorschrift „ASI 8.04 Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten sowie in stationären Betrieben“ Dieses Dokument soll einen kurzen Einblick über die Installation und das sichere Betreiben einer 11 kg Flaschenanlage im Freien geben. Zusätzliche Informationen sind der Vorschrift „ASI 8.04 Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten sowie in stationären Betrieben“ zu entnehmen Abb.: Beispiel einer 11 kg Flaschenanlage im Freien bzw. in Marktständen Seite 11 von 18
RESTREINT 1) Flüssiggasflaschen Es werden verschiedene Flaschengrößen eingesetzt, vorrangig mit: • 5 kg und 11 kg Flüssiggasfüllung („Kleinflaschen“ → bis 14 Flüssiggasfüllung), • 33 kg Flüssiggasfüllung („Großflaschen“). Der Inhalt der Flüssiggasflasche (z.B. voll, teil entleert) kann durch Wiegen auf einer Waage festgestellt werden. Gasgeräte dürfen nur mit Flüssiggas aus der Gasphase betrieben werden. Die Gasentnahme darf also nur aus aufrecht stehenden Flüssiggas- bzw. Brenngasflaschen erfolgen. Daher ist es verboten, Gasgeräte an Treibgasflaschen oder an liegende Brenngasflaschen anzuschließen. Bei der Wahl der Flaschengröße (z.B. 5-kg-, 11-kg- oder 33-kg-Flasche) spielt die Verdampfungsleistung eine entscheidende Rolle. 5-kg-, 11-kg- und 33-kg-Flaschen haben jeweils unterschiedliche Verdampfungsleistungen. Damit die benötigte Gasmenge mit dem erforderlichen Druck zur Verfügung steht, sind insbesondere die Anschlusswerte der Gasgeräte, die Betriebsdauer und die Außentemperatur zu berücksichtigen. Richtwerte zu Entnahmeleistungen aus Flüssiggasflaschen können aus Tabelle 1 abgelesen werden. Seite 12 von 18
RESTREINT Die Umrechnung der Leistungsdaten am Gasgerät (Angabe zumeist in kW) in kg/h Flüssiggas kann wie folgt vorgenommen werden: Der Heizwert von 1 kg Propan entspricht 12,87 kWh, also 12,87 kWh/kg. Beispiel: Für ein Gasgerät mit einer Nennwärmebelastung von 7,5 kW ist ein Flüssiggasverbrauch von ca. 0,6 kg/h erforderlich (7,5 kW : 12,87 kWh/kg = 0,6 kg/h). Die für dieses Beispiel benötigte Gasmenge kann bei Dauerentnahme • eine Flüssiggasflasche mit 33-kg-Füllgewicht oder • eine Zweiflaschenanlage, bestehend aus 2 Flüssiggasflaschen mit jeweils 11-kg-Füllgewicht und automatischen Zuschaltern, zur Verfügung stellen. • Bei kühler Witterung und insbesondere bei Entnahme großer Gasmengen kann schnell der Punkt erreicht werden, an dem die Flüssigkeit („flüssige Phase“) die Siedetemperatur unterschreitet und eine weitere Verdampfung bzw. Gasentnahme nicht mehr möglich ist. Durch Austausch einer dann irrtümlich als „leer“ angesehenen Flasche kann sich bei nicht vollständig geschlossenem Flaschenventil eine gefährliche Situation ergeben. Infolge Wärmezufuhr durch die Umgebungsluft setzt die Verdampfung wieder ein und gasförmiges Flüssiggas tritt unkontrolliert bzw. unbemerkt aus. So ereigneten sich bereits einige Unfälle mit schweren Personenschäden. Eine Unterkühlung, sichtbar durch Reif oder Vereisung an der Flasche, ist z.B. durch ausreichend dimensionierte Versorgungsanlagen (einzelne Flaschen mit größerem Inhalt oder Mehrflaschenanlagen) zu vermeiden. Eine Flüssiggasflasche mit Reifansatz zeigt Abb. 4. Vereisungen, die infolge zu hoher Gasentnahme an Flüssiggasflaschen entstanden sind, sind nur durch langsames Auftauen zu beseitigen. Zum Auftauen können z.B. warmes Wasser oder Heißluft verwendet werden, wobei die Erwärmung des Flüssiggases in der Flasche maximal 40 °C betragen darf. Unzulässig sind Zündgefahren wie z.B. offenes Feuer, glühende Gegenstände und Wärmestrahler. 2) Druckregelgeräte mit Sicherheitseinrichtungen gegen unzulässig hohen Druckanstieg Gasgeräte dürfen nur mit einem gleichmäßigen, auf das jeweilige Gerät abgestimmten Arbeitsdruck (in der Regel 50 mbar) benutzt werden. Dies wird durch die Verwendung eines Druckregelgerätes erreicht. Druckregelgeräte mit integrierter Überdrucksicherheitseinrichtung (z.B. Abb. 9, 10). Sie dürfen unter Berücksichtigung der Herstellerangaben grundsätzlich nur bis zu einer maximalen Entnahmemenge von 1,5 kg/h eingesetzt werden. Überdrucksicherheitseinrichtungen begrenzen den Anschlussdruck der Gasgeräte auf einen unkritischen Wert. Seite 13 von 18
RESTREINT 3) Rohr-, Schlauchleitungen Schlauchleitungen müssen den chemischen, thermischen und mechanischen Beanspruchungen standhalten. Zwischen dem Absperrventil der Flüssiggasflasche und dem Druckregelgerät dürfen ausschließlich Schlauchleitungen der Druckklasse 30 (→ 30 bar) eingesetzt werden. Zwischen dem Druckregelgerät und dem Gasgerät können Schlauchleitungen der Druckklasse 10 (→ Betriebsdruck 10 bar) verwendet werden. Schlauchleitungen sind so zu verlegen, dass sie gegen chemische, thermische und mechanische Beschädigungen von außen geschützt sind. Schlauchleitungen dürfen grundsätzlich nicht durch Wände, Decken, Böden oder dergleichen verlegt werden. Wenn bei Verlegung von Schlauchleitungen auf Fußböden in Arbeitsbereichen mit Schlauchbeschädigungen gerechnet werden muss, sind hier „Schläuche für besondere mechanische Beanspruchung“ zu verwenden. Zur Gewährleistung eines dichten Anschlusses sind vorzugsweise festeingebundene Schlauchleitungen mit • Überwurfmutter (für z.B. die Montage an Druckregelgeräten) bzw. • Überwurfmutter und Schneidringverschraubung (für z.B. die Montage an Rohrleitungen) einzusetzen (Abb. 19). Schlauchleitungen dürfen grundsätzlich nicht länger als 0,4 m sein. Abweichend hiervon dürfen Schlauchleitungen länger als 0,4 m verwendet werden, wenn • besondere betriebstechnische Gründe vorliegen und • besondere Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden und • die Schlauchleitungen so kurz wie möglich sind. Eine besondere Sicherheitsmaßnahme gegen Gasaustritt ist z.B. die Verwendung von Schlauchbruchsicherungen (Abb. 21, 22). Für einen flexiblen Anschluss der Gasgeräte können auch Schlauchleitungen mit Edelstahl-Geflecht verwendet werden. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Schlauchleitungen für Flüssiggas (Gasphase) geeignet sind sowie den chemischen, thermischen und mechanischen Beanspruchungen standhalten. Zudem müssen die Gassteckdosen die Gaszufuhr automatisch unterbrechen bzw. verriegeln, wenn die Schlauchleitung gezogen wird. Der abgebildete Kunststoffdrehgriff ermöglicht ein kontrolliertes Schließen bzw. Öffnen der Verbindung. Seite 14 von 18
RESTREINT 4) Schlauchbruchsicherungen Schlauchbruchsicherungen müssen auf das Gasgerät und das Druckregelgerät bezüglich des • Nenndurchflusses (z.B. 1,5 kg/h) und • Betriebsdruckes (z.B. 50 mbar) abgestimmt sein. Zusätzlich sind bei der Auswahl einer Schlauchbruchsicherung die von dem Hersteller festgelegten • Einbaulagen, • Schlauchleitungsinnendurchmesser und • Schlauchleitungslängen zu beachten. Schlauchbruchsicherungen verhindern den Gasaustritt bei Beschädigung oder Lösen der Schlauchleitung und schließen den Gasdurchgang ab, sobald der Nenndurchfluss um 10 % überschritten wird. Dadurch reagieren sie jedoch nicht auf „geringe“ Leckraten (z.B. Nagelspitze in der Schlauchleitung), welche unterhalb des Nenndurchflusses liegen. 5) Gasverbrauchseinrichtungen (Gasgeräte), Absperreinrichtungen Es dürfen grundsätzlich nur Gasgeräte mit einem Eingangsdruck von 50 mbar benutzt werden. Die ab dem 01.01.1996 in Verkehr gebrachten Gasverbrauchseinrichtungen (Gasgeräte und Ausrüstungsteile, wie z.B. Schlauchbruchsicherungen) müssen mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein (Abb. 27). Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller oder der Einführer, dass das Produkt den grundlegenden Anforderungen aller für das Produkt zutreffenden europäischen Richtlinien entspricht. Bei den Gasverbrauchseinrichtungen ist in jedem Fall eine EG- Baumusterprüfung erforderlich, welche von einer zugelassenen Prüfstelle durchzuführen ist. Seite 15 von 18
RESTREINT Das Gasgerät oder das Typenschild des Gerätes muss die CE-Kennzeichnung mit der Kennnummer der Stelle (z.B. CE 0085), die bei der Produktüberwachung eingeschaltet wurde, zusammen mit den nachstehenden Beschriftungen tragen (Abb. 28): • Name und Kennzeichen des Herstellers, • Handelsbezeichnung des Gasgerätes, • ggf. Art der Stromversorgung, • Gerätekategorie. In der dem Gasgerät beiliegenden EG-Baumuster-Konformitätserklärung sichert der Hersteller zu, dass das Produkt mit dem Baumuster übereinstimmt. Und das die grundlegenden Anforderungen der Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen eingehalten sind. Hinweis Mit dem CE-Zeichen und der EG-Baumuster-Konformitätserklärung wird bescheinigt, dass das Gasgerät den einschlägigen Regelungen entspricht. Aber „nur“ den grundlegenden Anforderungen zum Bau und zur Ausrüstung des Gasgerätes (nicht zu betrieblichen Aspekten). Denn nur die Einhaltung der Anforderungen zum Bau und zur Ausrüstung wird in der Richtlinie gefordert. Folglich muss also immer noch vor dem Kauf eines Gasgerätes geprüft werden, ob das Gasgerät den nationalen betrieblichen Anforderungen entspricht. Z.B. dürfen Gasgeräte ohne Zündsicherung grundsätzlich nur im Freien benutzt werden - und nicht in Räumen. Gasverbrauchseinrichtungen, die vor dem 01.01.1996 in Verkehr gebracht worden sind, müssen eine DVGW-Zulassung haben (DVGW - Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.). Gasverbrauchseinrichtungen ohne CE-Kennzeichnung bzw. DVGW-Zulassung dürfen in der Europäischen Gemeinschaft nicht eingesetzt werden, da die Einhaltung der o.g. Anforderungen nicht nachgewiesen ist. Zusätzlich zur CE-Kennzeichnung auf dem Gasgerät muss der Hersteller in verständlicher Sprache (deutsch oder französisch) eine • Anleitung für den Installateur beifügen, • Bedienungs- und Wartungsanleitung für den Benutzer beifügen und • auf dem Gerät sowie auf seiner Verpackung die geeigneten Warnhinweise anbringen. Zündsicherung: Zur sicheren Benutzung der Flüssiggasanlage müssen gefährliche Ansammlungen von unverbranntem Gas in dem Gasgerät und in deren Aufstellungsräumen (Stände, Zelte, Fahrzeuge etc.) vermieden sein. Dies kann z.B. durch eine Zündsicherung erreicht werden (Abb. 29); denn die Zündsicherung sperrt die Gaszufuhr zum Brenner, wenn die Gasflamme erlischt. 6) Außerbetriebnahme von Gasgeräten: Die Gaszufuhr muss leicht unterbrochen werden können. Dies kann durch Betätigen mit einer vor dem Gasgerät eingebauten und leicht zugänglichen Absperreinrichtung erreicht werden. Wenn sich die Flüssiggasflasche im gleichen Raum mit dem Gasgerät befindet, kann als Absperreinrichtung z.B. das Absperrventil der Flüssiggasflasche (Abb. 30) dienen. Sollte sich jedoch die Versorgungsanlage (z.B. Flüssiggasflasche) im Freien befinden und das Gasgerät im Raum aufgestellt sein, so ist vor dem Gasgerät im Raum z.B. ein Schnellschlussventil zu installieren. Seite 16 von 18
RESTREINT Zum Arbeitsschluss, bei längeren Arbeitsunterbrechungen,bei Störungen oder in Gefahrfällen ist die Gaszufuhr zu den Geräten zu unterbrechen. Dafür sind die Ventile der Flüssiggasflaschen zu schließen (rechts herum), Abb. 30. Da Gasgeräte grundsätzlich nur aus der Gasphase betrieben werden dürfen, ist Flüssiggas nur aus aufrecht stehenden Flüssiggasflaschen (Brenngasflaschen) zu entnehmen. 7) Brand- und Explosionsschutz (Dichtheitsprüfung, Feuerlöscher, Zonen) Dichtheitsprüfungen an Flüssiggasanlagen können z.B. • mit einem schaumbildenden Mittel (z.B. Lecksuchspray, Abb. 17) oder • mittels in der Flüssiggasanlage integriertem Manometer erfolgen. Dichtheitsprüfungen mittels Lecksuchspray sind unter Betriebsdruck durchzuführen. Betriebsdruck besteht bei geöffnetem Absperrventil der Flüssiggasflasche und geschlossener Absperrarmatur des Gasgerätes. 8) Wechsel von Flüssiggasflaschen Zum Zeitpunkt eines Wechsels der Flüssiggasflasche ist von einem Gasaustritt auszugehen. Daher sind für den Zeitraum des Flaschenwechsels Zündquellen (z.B. offenes Feuer oder im Nahbereich befindliche Geräte mit offenen Flammen) im Umkreis von mind. 0,5 m um die zu lösende Verbindungsstelle (Flaschen-Absperrventil bzw. Druckregelgerät oder Hochdruckschlauch) zu vermeiden. Das Absperrventil der zu wechselnden Flüssiggasflasche ist zuerst zu schließen (Drehrichtung rechts!). Die Überwurfmutter des Druckregelgerätes (bei z.B. Kleinflaschenanlagen) bzw. des Hochdruckschlauches (bei z.B. Großflaschenanlagen) ist vorsichtig zu lösen (Drehrichtung rechts). Nach dem Abschrauben des Druckregelgerätes bzw. des Hochdruckschlauches ist das Flüssiggasflaschen-Absperrventil zu schützen, z.B. mittels der Ventilverschlussmutter und der Ventilschutzkappe. Dies gilt auch für entleerte Flüssiggasflaschen. Seite 17 von 18
RESTREINT Vor dem Anschluss der Flüssiggasflasche sind das Vorhandensein und der Zustand des Dichtringes zu kontrollieren. Nach der Herstellung der Anschlussverbindung und vor Inbetriebnahme der Flüssiggasanlage muss die Anschlussverbindung (Flaschen-Absperrventil/Druckregelgerät bzw. Flaschen-Absperrventil/ Schlauchleitung) unter Betriebsdruck, also bei geöffnetem Flüssiggasflaschen-Absperrventil und geschlossener Geräteabsperrarmatur, auf Dicht heit geprüft werden. Z.B. mittels einem schaumbildenden Mittel wie Lecksuchspray. 9) Lagern von Flüssiggasflaschen Als Lagern gilt, wenn Flüssiggasflaschen in Vorrat gehalten werden. Als Lagern gilt nicht, wenn Flüssiggasflaschen als Reservebehälter zum Entleeren angeschlossen sind oder zum baldigen Entleeren bereitgehalten werden. Flüssiggasflaschen dürfen nicht gelagert werden in Verkehrswegen (z.B. Treppenräumen Fluren, Flucht- und Rettungswegen, Durchgängen, Durchfahrten, engen Höfen, Garagen) sowie grundsätzlich nicht in Räumen unter Erdgleiche (z.B. Kellerräume, -flure). Allgemeine Schutzmaßnahmen für das Lagern im Freien: • Keine öffentliche Zugänglichkeit des Lagers möglich, • Ventile der Flüssiggasflaschen schützen, z.B. mit Verschlussmutter und Schutzkappe, • Flaschen stehend lagern, • Flaschen gegen Umfallen oder Herabfallen sichern (z.B. ebene Aufstellfläche, Sicherung mittels Ketten, Bügel oder durch formschlüssige Aufstellung), • keine Zündquellen innerhalb der Schutzbereiche vorhanden, • Einhaltung von Schutzabständen zu tiefer gelegenen Räumen und Bereichen wie Gruben, Kanäle ohne Flüssigkeitsverschluss, Kelleröffnungen, • Flaschen gegen zu hohe Erwärmung schützen, z.B. Einhaltung Mindestabstände von 0,7 m zu Heizgeräten etc. (eines besonderen Schutzes gegen Sonneneinstrahlung bedarf es nicht) und • Vorhandensein von Schildern wie z.B. „Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten“ (Abb. 43), „Zutritt für Unbefugte verboten“ (Abb. 44), „Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre“ (Abb. 45). Lagern im Freien: Innerhalb der Schutzbereiche dürfen sich z.B. keine Zündquellen, keine tiefer gelegenen Bereiche und keine brennbaren Stoffe befinden. Die Abmessungen der Schutzbereiche sind dem Abschnitt 5 zu entnehmen, insbesondere Abb. 7 und 8. Der Schutzbereich darf sich nicht auf Nachbargrundstücke oder öffentliche Verkehrsflächen erstrecken. Der Schutzbereich darf an höchstens 2 Seiten durch mindestens 2 m hohe öffnungslose Schutzwände aus nicht brennbaren Baustoffen eingeengt sein. Wenn von benachbarten Anlagen und Einrichtungen eine Gefährdung wie z.B. Brand- und Explosionsgefahr ausgehen kann, ist ein Schutzabstand von mindestens 5 m einzuhalten. Der Schutzabstand kann jedoch durch eine 2 m hohe Schutzwand aus nicht brennbaren Baustoffen ersetzt werden. Seite 18 von 18
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