Ausschreibung zur Verpachtung eines Gastronomieobjektes mit Strandkorbvermietung - in 23769 Fehmarn, OT Bojendorf

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Ausschreibung zur Verpachtung eines Gastronomieobjektes mit Strandkorbvermietung - in 23769 Fehmarn, OT Bojendorf
Ausschreibung zur Verpachtung
eines Gastronomieobjektes mit
    Strandkorbvermietung

  in 23769 Fehmarn, OT Bojendorf
Ausschreibung zur Verpachtung eines Gastronomieobjektes mit Strandkorbvermietung - in 23769 Fehmarn, OT Bojendorf
Ausschreibung zur Verpachtung eines
 Gastronomieobjektes mit Strandkorbvermietung in 23769
                Fehmarn, OT Bojendorf

      Der Tourismus-Service Fehmarn beabsichtigt, den Kioskbetrieb und die
 Strandkorbvermietung in Bojendorf an einen engagierten Pächter neu zu vergeben.

                                       Standort
Fehmarn ist die drittgrößte Insel Deutschlands und verzeichnet jährlich etwa 2,5 Millionen
Urlauber. Ganz im Westen der Insel befindet sich der idyllische Ort Bojendorf, direkt neben
dem Naturschutzgebiet in Wallnau an der Ostsee. Die Infrastruktur wird durch das erweiterte
Strandversorgungsgebäude und einen neu errichteten Spielplatz ergänzt und lädt zum
Verweilen ein.

Diese Gelegenheit nutzen auch die Radfahrer, die im Inselwesten einen Zwischenstop auf
ihren Touren einplanen. Der konzessionierte Strand wird in den Sommermonaten von der
DLRG bewacht, eine Umkleidekabine wird ebenfalls am Naturstrand aufgestellt und für
Hundeliebhaber gibt es sogar einen Hundestrandabschnitt. Der Campingplatz Wallnau ist
fußläufig in ca. 5 Minuten zu erreichen und bietet begeisterten Wassersportlern eine Tauch-
und Surfschule.
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Gastronomie
Das Gebäude befindet sich in unmittelbarer Nähe des Strandes auf einem insgesamt 8.165m²
großen Grundstück. Auf dem Grundstück befindet sich zusätzlich zur Gastronomie ein
Kinderspielplatz.
Der Bestandsimbiss mit 53m² wurde im Jahr 2018 durch einen östlich errichteten Anbau mit
78m² auf insgesamt 131m² erweitert.

Der zu verpachtende Gastronomiebetrieb umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche:
eine Imbissküche inkl. Ausstattung mit 17m² und angrenzendem Abstellraum (5m²), Personal-
Toilette (2,5m²) sowie einem Putzmittelraum (2m²). Das Bestandsobjekt wird durch einen
Verbindungsgang mit dem Anbau in Richtung Osten verbunden, von dort aus gelangen Sie in
den lichtdurchfluteten und geräumigen Gastraum (32m²) mit angrenzender Süd-Westterrasse
(90m²) die mit einer Strandhaferumfriedung versehen ist. Im Norden des geräumigen
Gastraumes befinden sich noch ein Personalraum sowie der Lebensmittellagerraum mit
angrenzendem Mülldepot. Nördlich des Gebäudes befindet sich eine mit Seesand versehene
„Beachlounge“, die ebenfalls genutzt werden kann.

Das Außenmobilar umfasst 6x Holztische,12x Holzbänke, 7x Bistro Tische Metall, 19x Bistro
Stühle Metall/Holz, 3x Holztische groß, 3x Holztische klein, 20x Holzstühle und ist zu einem
Preis von 1.000,00 € netto zu übernehmen.

Ein Metallcontainer (4x2 m) kann für 1.500,00 € netto übernommen werden.

                                Küchenausstattung.
1x Dunstabzugshaube 220x90 cm, 1x Doppelfritteuse groß 15 Liter, 1x Doppelfritteuse klein 4
Liter, 1x Tischbräter, 1x Kontaktgrill, 1x Kühlsaladette 140x70 cm, 2x große Glaskühlschränke,
1x Kühlschrank in mittlerer Größe, 1x Gefrierschrank, 1x Gefriertruhe, 6x verschiedene
Größen Edelstahltische(teilweise mit Aufkantung und Zwischenboden), 3x Edelstahlregale, 2x
Deckenlampe, 1x Doppelspüle 120x60cm mit Wasserhahn, 1x Einzelspüle 100x60cm mit
Ablage sowie einem Flex Wasserhahn, 1x Warmwasserboiler, 1x Ablageregal, 1x Tork
Seifenspender, 1x Tork Handtuchspender, 1x Geschirrspülmaschine mit Untergestell, 1x
Waschmaschine, 1x Putzschrank, 1x Erste Hilfe Kasten

Die Küchenausstattung ist zu einem Preis von 9.500,00 € netto zu übernehmen.
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Die Gastronomie ist für die Strandversorgung durch den Verkauf von kalten und warmen
Speisen sowie den Verkauf von Getränken (eine Konzession für alkoholische Getränke muss
noch beantragt werden) vorgesehen. Die Öffnungszeiten können saisonbedingt
unterschiedlich sein, wir wünschen uns jedoch ein möglichst ganztägiges Angebot für die
Strandgäste. Eine ganzjährige Öffnung ist nicht zwingend vorgegeben. Der Beginn des
Pachtverhältnisses ist spätestens der 01.03.2023.

Ab Herbst 2023 bis zur Saison 2024 ist geplant, den Bereich des öffentlichen WC‘s sowie der
Küche mit einer bis zu 160 qm großen Terrassenanlage zu überbauen, welche einen freien
Blick über den angrenzenden Landesschutzdeich auf die Ostsee ermöglicht. Dieses ist
besonders zum Sonnenuntergang reizvoll.

                    Erster Entwurf einer Gastroüberdachung am Standort Bojendorf (nicht final abgestimmt)

                                    Strandkorbvermietung
Bis zu 150 Strandkörbe finden am Naturstrand in Bojendorf Platz. Das Vorhalten der
Strandkörbe für die Gäste soll mind. vom 01.05. – 30.09. eines jeden Jahres erfolgen,
längstens ist dies vom 01.04. – 31.10. möglich. Vom Vorbesitzer können bis zu 43 weiße
Strandkörbe mit Schutzgitter (Baujahr 2019) erworben werden.

Das jährliche Entgelt berechnet sich für jeden der zugelassenen Strandkörbe nach dem
jeweiligen Tagessatz für einen Strandkorb, der Anzahl der Tagessätze, der Anzahl der
Strandkörbe und dem Standortfaktor und betrug im Jahr 2022 1.980,00 € netto.

                                                 Allgemeines
Es handelt sich bei diesem Interessenbekundungsverfahren um eine öffentliche und
unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zur Anpachtung. Hierbei wird der
Betrieb der Gastronomie inkl. des Strandkorbvermietungsrechtes neu vergeben.

Die Entscheidung des Tourismus-Service Fehmarn, ob, wann, an wen und zu welchen
Konditionen verpachtet wird, ist freibleibend, dazu behält sich der Tourismus-Service-Fehmarn
vor, nicht zu verpachten.
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Die Vergabe des Vertrages erfolgt nicht ausschließlich gegen Abgabe des Höchstgebotes.
Zuschlagskriterien sind die Pachthöhe mit 40%, das Gesamtkonzept mit 40 %
(Strandversorgung, Strandkorbvermietung etc.), Erfahrungen und Referenzen mit 10 %,
Nachhaltigkeit mit 10 %. Bei der Darstellung des Gesamtkonzeptes ist auf eine genaue
Beschreibung des Angebotes und die rechtlich mögliche Umsetzbarkeit von Ideen zu achten.
Die Nutzung des Gebäudes ist ausschließlich für ein gastronomisches Angebot vorgesehen.

Sogenannte gleitende Angebote (z.B. ich biete 100 € höher als das von anderer Seite
unterbreitete höchste Angebot) oder mit Auflagen und Bedingungen versehene Angebote
werden nicht berücksichtigt.

Aufwendungen und Auslagen, die den Bewerbern im Zusammenhang mit dem Einreichen
einer Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

Die Pachtdauer beträgt 5 Jahre, mit der Option auf Verlängerung um weitere 5 Jahre. Weitere
Einzelheiten werden vertraglich festgelegt. Ein Vertragsmuster kann beim Tourismus-Service
zur Angebotserstellung angefordert werden, es ist inhaltlich Grundbaustein dieser
Ausschreibung. Der Tourismus-Service behält sich vor, vor der Vergabe einen qualifizierten
Bonitätsnachweis anzufordern.

Bei Pachtinteresse richten Sie Ihre Bewerbung bitte schriftlich bis zum 23.01.2023 durch
Abgabe des Angebotsblattes inkl. der dort geforderten Angaben und Vorlage eines
schlüssigen Gesamtkonzeptes sowie eines Pachtpreisvorschlages an den Tourismus-Service
Fehmarn. Für weitere Informationen und bei Fragen stehen Ihnen vor Ihrer Angebotsabgabe
Herr Volker Aermes (Telefon 0162 4023811, v.aermes@fehmarn.de) oder Herr Oliver
Behncke (Telefon 04371/506 345, o.behncke@fehmarn.de ) zur Verfügung.

Besichtigungen können ab dem 3. Januar 2023 mit Frau Ufer vereinbart werden, unter der E-
Mail Adresse s.ufer@fehmarn.de .

                                      Grundriss
                         (im Anhang mit Zoomfunktion zu finden)
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Pacht

Die Pacht setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen:

Im ersten Schritt ist eine Festpacht als Indexpacht in Höhe von 7.000 € netto bis zu einem
max. Gesamtumsatz des Gastronomiebetriebes in Höhe von 100.000 € netto festgesetzt.

Ab 100.001 € netto muss im Zuge des Angebotes zu dieser Ausschreibung eine prozentuale
Umsatzbeteiligung von mindestens 5% angeboten werden. Diese fließt in die Bewertung der
Vergabematrix ein.

Weiterhin ist für das Aufstellen der Strandkörbe ein Erlaubnisentgelt für Strandkorbvermieter
zu zahlen, diese setzt sich für den Standort Bojendorf wie folgt zusammen:

Erlaubnisentgelt beträgt 100% von 4 Tagesmietsätzen x aufgestellte Strandkorbmenge.

Z.B.: Strandkorb 11,00 €/Tag x 4 Tagessätze = 44,00 €

44,00 € x 45 Strandkörbe = 1.980,00 € netto

Beispiel Miete Gastro:

Jahresumsatz 185.000 € netto

Festmiete bis 100.000 € netto                                           7.000 € netto

Prozentuale Umsatzbeteiligung (mind. 5 %)

(185.000 € minus 100.000 € = 85.000 €) x 5%                             4.250 € netto

Gesamtmiete Gastro:                                                11.250,00 € netto

Erlaubnisentgelt Strandkörbe:                                        1.980,00 € netto

                                                                   13.230,00 € netto
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Tourismus-Service Fehmarn
Z. Hd. Herrn Behncke
Zur Strandpromenade 4
23769 Fehmarn – OT Burgtiefe

Angebot
Zur Pacht eines Gastronomieobjektes mit Strandkorbvermietung am
Bojendorfer Strand in 23769 Fehmarn
Abgabe bis zum 23.01.2023

Name:
Adresse:
Ggf. Firma:

Pachtangebot für den Gastronomiebetrieb und das Recht zur Aufstellung von max. 150
Strandkörben (die Strandkorbvermietung wird extra abgerechnet, siehe Punkt
Strandkorbvermietung):

7.000,00 € netto p.a. + _________ % Umsatzpacht ( mind. 5%) ab 100.001 € netto

Der Nachweis der tatsächlichen Umsatzpacht muss durch einen Steuerberater ausgestellt
werden.

Zzgl. des zu übernehmenden Inventars:
Küche                9.500,00 € netto
Außenmobilar         1.000,00 € netto
                    10.500,00 € netto
+ Container          1.500,00 € netto (optional)

Datum:
Unterschrift:

Anlagen

Gesamtkonzept
Kurzportrait / beruflicher Werdegang inkl. Darstellung Referenzen
Ggf. HR-Auszug
Weiteres
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