AUSSEN WIRTSCHAFT BRANCHENREPORT BOSNIEN UND HERZEGOWINA - Go ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
AUSSEN WIRTSCHAFT BRANCHENREPORT BOSNIEN UND HERZEGOWINA ERNEUERBARE ENERGIEN BRANCHE UND MARKTSITUATION KONKURRENZSITUATION GESETZLICHE UND SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN TRENDS UND ENTWICKLUNGEN CHANCEN FÜR ÖSTERREICHISCHE UNTERNEHMEN AUSSENWIRTSCHAFTSCENTER SARAJEVO NOVEMBER 2020
2 Unser vollständiges Angebot zum Thema Erneuerbare Energien (Veranstaltungen, Publikationen, Schlagzeilen etc.) finden Sie unter wko.at/aussenwirtschaft/erneuerbareEnergien. Eine Information des AußenwirtschaftsCenters Sarajevo Wirtschaftsdelegierter Mag. Andreas Meindl T +387 33 267 840 F +387 33 222 336 E sarajevo@wko.at fb.com/aussenwirtschaft twitter.com/wko_aw linkedIn.com/company/aussenwirtschaft-austria youtube.com/aussenwirtschaft flickr.com/aussenwirtschaftaustria www.austria-ist-ueberall.at Dieser Branchenreport wurde im Rahmen der Internationalisierungsoffensive go-international, einer Förder- initiative des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und der Wirtschaftskammer Österreich erstellt. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere die Rechte der Verbreitung, der Vervielfältigung, der Übersetzung, des Nachdrucks und die Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere elektronische Verfahren sowie der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, der Wirtschaftskammer Österreich – AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA vorbehalten. Die Wiedergabe mit Quellenangabe ist vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen gestattet. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung der Wirtschaftskammer Österreich – AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA ausgeschlossen ist. Darüber hinaus ist jede gewerbliche Nutzung dieses Werkes der Wirtschaftskammer Österreich – AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA vorbehalten. © AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA DER WKÖ Offenlegung nach § 25 Mediengesetz i.d.g.F. Herausgeber, Medieninhaber (Verleger) und Hersteller: WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH / AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien Redaktion: AUSSENWIRTSCHAFTSCENTER SARAJEVO, T +387 33 26 78 40 E sarajevo@wko.at, W wko.at/aussenwirtschaft/ba Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT
3 INHALT 1. Bosnien und Herzegowina ....................................................................................................................................... 5 1.1 Allgemeine Informationen zu Bosnien und Herzegowina ............................................................................. 5 1.2 Wirtschaftskennzahlen .................................................................................................................................... 7 2. Branche und Marktsituation .................................................................................................................................... 8 2.1 Branchenfokus ............................................................................................................................................... 10 2.2 Erneuerbare Energiequellen Anteil am Bruttoendverbrauch .................................................................... 12 2.3 Subvention der Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen .................................................................. 13 2.4 Einspeisetarife Erneuerbare Energie in der Föderation Bosnien und Herzegowina................................. 13 2.5 Einspeisetarife Erneuerbare Energie in der Republika Srpska .................................................................. 17 3. Konkurrenzsituation .............................................................................................................................................. 21 3.1 Marktaufsicht ................................................................................................................................................. 22 4. Gesetzliche und sonstige Rahmenbedingungen .................................................................................................. 23 4.1 Regulatorischer und institutioneller Rahmen der Föderation Bosnien und Herzegowina ....................... 25 4.2 Regulierungsrahmen der Republika Srpska................................................................................................ 27 4.3 Strategie, Protokolle und Aktionsplan Bosnien und Herzegowina ............................................................. 28 5. Trends und Entwicklungen .................................................................................................................................... 29 6. Chancen für österreichische Unternehmen ......................................................................................................... 31 6.1 Liste möglicher Projekte für neue Kraftwerke ............................................................................................ 31 6.2 Fernwärme in Bosnien und Herzegowina .................................................................................................... 33 6.3 Energieeffizienz Projekte .............................................................................................................................. 34 6.4 Kritische Erfolgsfaktoren .............................................................................................................................. 35 6.5 Geeignete Vertriebskanäle ............................................................................................................................ 35 7. Veranstaltungen und relevante Kontakte ............................................................................................................. 36 8. Quellen und weitere Links ..................................................................................................................................... 37 9. Annex I The permits required in the electric power facility construction process ........................................... 37 9.1 Diagram of all competent authorities and required permits in RS ............................................................ 38 9.2 Diagram of all competent authorities and required permits in FBiH ......................................................... 39 Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT
4 Executive Summary Der vorliegende Publikation „Bosnien und Herzegowina: „Erneubare Energien“ soll einen Überblick über die bosnisch-herzegowinische Energiemarkt geben und die Marktchancen für österreichische Lieferanten darstellen. Bosnien und Herzegowina hat im Verhältnis zu den EU-Ländern bereits einen ausreichenden Anteil erneuerbarer Energieträger am Bruttoendverbrauch. Dies ist das Ergebnis der Potenziale der Wasserkraft im Strombereich sowie der Biomasse im Wärmebereich Die wichtigsten Energiequellen Bosnien und Herzegowinas sind bisher Kohle und Wasser. Nur rund 40 % des Wasserkraftpotenzials werden zurzeit genutzt. Diese erneuerbare Energiequelle trägt rund ein Drittel zur gesamten Stromerzeugung bei. Die wichtigste Energie-Quelle und zwei Drittel der installierten Kapazitäten für die Stromerzeugung kommen aus derzeit großen Kohlereserven. Erneuerbare Energiequellen, welche in Bosnien und Herzegowina für die Stromerzeugung zur Verfügung stehen können, sind: • Kleinwasserkraftwerke • Windenergie • Sonnenenergie • Biomasse • Deponiegas Die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen wird von den zuständigen Institutionen beider Entitäten in Bosnien und Herzegowina, nämlich der Föderation BiH und der Republika Srpska, gefördert. Derzeit hat Bosnien und Herzegowina drei staatliche Stromversoger (Elektroprivreda BiH, Elektroprivreda RS und Elektroprivreda HZHB), die in meist ethnisch definierten Gebieten operativ tätig sind. Laut den momentan gültigen Gesetzen dürfen Produzenten erneuerbarer Energien ihren Strom nur an diese drei Stromversorger verkaufen. Gute Absatzchancen für Ausrüstungen und Technik bieten jedoch die geplanten Projekte. Eine Liste dieser Projekte im Bereich Erneuerbare Energien ist in dieser Publikation angeführt. Positive Erfolgsfaktoren bieten die stabile Währung, die geographische Nähe zu Österreich, die niedrige Inflation sowie die Verfügbarkeit von gut ausgebildeten technischen Fachkräften und der gute Zugang zur Finanzierung - österreichische Banken sind stark vertreten. Schwierigkeiten liegen in den komplizierten Verwaltungsstrukturen (Gesamtstaat, Entitäten, Kantone). Behördliche Entscheidungen nehmen viel Zeit in Anspruch, und die Kompetenzen zwischen dem Gesamtstaat und den Entitäten sind stellenweise umstritten. Deshalb ist eine Einschaltung von gut vernetzten lokalen Partnern unumgänglich. Die hier enthaltenen Angaben wurden sorgfältig recherchiert, sind aber – wie alle Ausführungen – ohne Gewähr. Das AußenwirtschaftsCenter Sarajevo steht für alle Fragen der Marktbearbeitung gerne zur Verfügung! Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT
5 1. Bosnien und Herzegowina 1.1 Allgemeine Informationen zu Bosnien und Herzegowina Länderinformationen Bosnien-Herzegowina Staatsform: Föderale Republik, aufgeteilt in den autonomen Distrikt Brčko und zwei Entitäten. Die Föderation Bosnien-Herzegowina (FBiH) wird hauptsächlich von Bosniaken und Kroaten bewohnt. In der Republika Srpska (RS) stellen Serben die Bevölkerungsmehrheit dar. Fläche: 51.209,2 km²:Land 51.197 km², Meer 12,2 km² , (51% FBiH, 49% RS) offiziell ca.3,5 Mio. (de fakto ca. 2,9 Mio.), FBiH 2,2 Mio. (62,85%), RS 1,2 Bevölkerung: Mio.(34,79%), BD 83,500 (2,37%); davon 50,11% Bosniaken, 30,78% Serben, 15,43% Kroaten, 3,68% andere Städte: Hauptstadt Sarajevo (275.524); Banja Luka (185.042), Zenica (110.663), Tuzla (110.979), Mostar (105.797), Bihać (56.261), Bijeljina (107.715) Klima: gemäßigt kontinental im Landesinneren, mediterran in der Herzegowina Währung: BAM-Konvertible Mark (KM) -(fixer Wechselkurs 1 EUR = 1,95583) Quelle: BHAS Source: Google Map Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT
6 EU-Perspektive Bosnien und Herzegowina hat einige Fortschritte erzielt und befindet sich noch in einem frühen Stadium, um die Fähigkeit zur Bewältigung des Wettbewerbsdrucks und der Marktkräfte in der Europäischen Union zu erreichen. Das allgemeine Bildungsniveau und die Ausgaben für Forschung und Entwicklung sind nach wie vor niedrig. Die Qualität des physischen Kapitals leidet unter einer zu geringen Investitionen. Verkehrs- und Energieinfrastruktur ist unzureichend ausgebaut. Das Tempo der Strukturanpassung verlief langsam, obwohl die regionalen Wirtschaftsstrukturen des Landes etwas diversifiziert wurden. Bosnien und Herzegowina auf dem Weg zur EU – Key Milestones Juni 2008 Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens und des Interimsabkommens über den Handel und handelsbezogene Fragen Dezember 2010 Visumfreie Reise in Bosnien und Herzegowina in den Schengen-Raum Juni 2015 Inkrafttreten des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens Februar 2016 Bosnien und Herzegowina stellt seinen Antrag auf Mitgliedschaft in der EU Dezember 2016 EU übergibt Bosnien und Herzegowina einen Katalog mit Fragen Februar 2018 Bosnien und Herzegowina übermittelt Antworten auf den Fragenkatalog Die Kommission reagierte darauf mit Ersuchen um verschiedene Klarstellungen und 650 ergänzende Fragen. Nach Erhalt der Antworten legt die Kommission 11 Problemthemen fest, die von Bosnien und Herzegowina noch beantwortet werden müssen. Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT
7 1.2 Wirtschaftskennzahlen 2019 I-VI 2020 Nominales Bruttoinlandsprodukt in Mrd. Euro1 17,2 k.A. Bruttoinlandsprodukt/Kopf zu Kaufkraftparität in Euro1 4.924 k.A. Bevölkerung in Mio.2 3,32 (real etwa 3,32 (real etwa 2,9 Mio.) 2,9 Mio.) Reales Wirtschaftswachstum in % 1 2,2 -6 Prognose 2020 Inflationsrate in %1 0,6 -1,2 Arbeitslosenrate in %1 15,7 n.v. Wechselkurs der Landeswährung (BAM) zu Euro; 1,95583 1,95583 1 BAM =in Euro1 Warenexporte des Landes in Mrd. Euro1 5,9 2,53 (-15,9%) Warenimporte des Landes in Mrd. Euro1 10,0 4,19 (-18%) Wirtschaftsbeziehungen mit Österreich 2019 I-VI Veränderung zum 2020 Vorjahr in % Österreichische Warenexporte in Mio. Euro4 445,4 204,5 -7,0%(1HJ 2019/2020) Österreichische Warenimporte in Mio. Euro4 654,9 287,7 -13,6%(1HJ 2019/2020) Österreichische Dienstleistungsexporte in Mio. Euro3 149 22 41,9% (2019/2018) (I-III 2020) Österreichische Dienstleistungsimporte in Mio. Euro3 181 40 33,1% (2019/2018) (I-III 2020) Österreichische Direktinvestitionen3, Stand 2019: EUR 1,188 Mrd. Beschäftigte bei österr. Direktinvestitionen3: Stand 2019: rd. 8000 Direktinvestitionen aus BuH in Ö, Stand 2019: EUR 2 Mio. Beschäftige in Österreich bei Direktinvestitionen aus BuH Stand 2019: k.A. Wichtigster Warenexportmarkt für Österreich4: 39. Rang (1.HJ 2020) ¹ Quelle: Nationalbank Bosnien und Herzegowinas, Amt für Statistik Bosnien und Herzegowinas ² Quelle: Weltbank ³ Quelle: Österreichische Nationalbank ⁴ Quelle: Statistik Austria Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT
8 2. Branche und Marktsituation Folgende Kennzahlen beschreiben die Branche und Marktsituation: Entwicklung des Energiesektors am gesamten BIP Bruttowertschöpfung und Wachstum in der Energie, Gas- und Wasserversorgung 18 800 000,00 4,5% 5,0% 17 700 000,00 3,7% 4,5% 4,1% 4,0% 600 000,00 3,5% 17 500 000,00 3,0% 400 000,00 748 432,12 2,5% 16 733 389,92 300 000,00 596 493,56 2,0% 1,5% 200 000,00 16 1,0% 100 000,00 0,5% 15 0,00 0,0% 2017 2018 2019 2017 2018 2019 Anteil am BIP in % 3,72% 4,50% 4,07% Gesamtwertschöpfung der Branche in tausend EUR BIP in Mrd. Euro 16,0 16,8 17,2 Wachstum Energie, Gas & Wasserversorgung in % Quelle: Statistikagentur Bosnien und Herzegowina Quelle: Statistikagentur Bosnien und Herzegowina Anteil der Primärenergieträger an der Energie Einfuhr/Ausfuhr in tausend EUR Stromerzeugung in % (2019) (I-VI 2020) 2,65% 25,29% 350 000,00 300 000,00 250 000,00 200 000,00 150 000,00 100 000,00 72,07% 50 000,00 0,00 Kohle&Br Wärmekraft Wasserkraft Erdöl Energie Gas ikett Industrieanlagen Import 309 883 25 460 60 194 111 605 Export 10 051 158 167 1 128 53 092 Quelle: SERC Bosnien und Herzegowina Quelle: Statistikagentur Bosnien und Herzegowina Durchschnitt Strom und Gas Preis (I-VI 2019) Anteil der Energieverbrauch in % (2019) Strom Preis für Industrieanlagen+MwSt.… 8,53 19,2% Gas Preis für Haushalte inkl.MwSt. (EUR/GJ) 9,31 2,1% 2,6% Gas Preis für Industrieanlagen+MwSt.… 11,91 Strom Preis für Haushalte ink.MwSt. (EUR/100 kWh) 9,79 76,1% 0 5 10 15 Distribution Verbrauch Übertragungsverlust Eigenverbrauch Große Einkäufer Quelle: Statistikagentur Bosnien und Herzegowina Quelle: SERC Bosnien und Herzegowina Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT
10 2.1 Branchenfokus Als erneuerbare Energiequellen gelten Wasserkraft, Sonnenenergie, Windkraft, Biomasse, Geothermie und Deponiegas. Die sorgfältige Nutzung erneuerbarer Energieträger wird zunehmend auf die Tagesordnung der globalen und europäischen Volkswirtschaften gesetzt, was sich in der Dynamik und den Veränderungen in der Struktur des Anteils erneuerbarer Energieträger an Erzeugung und Bruttoendverbrauch zeigt. Bei immer größerer Technologiezugänglichkeit spielen die Energiepolitik und Gesetze, die diesen Trend eindeutig unterstützen, die Schlüsselrolle bei der Popularisierung von erneuerbaren Energieträgern. Gemäß der Richtlinie über erneuerbare Energien (2009/28 / EC) muss in der Europäischen Union bis 2020 ein Anteil erneuerbarer Energiequellen am Verbrauch 20% betragen. Bosnien und Herzegowina hat im Verhältnis zu den EU-Ländern bereits einen ausreichenden Anteil erneuerbarer Energieträger am Bruttoendverbrauch. Dies ist das Ergebnis der Verwendung von Wasserkraft im Strombereich sowie der Nutzung von Biomasse im Wärmebereich Die wichtigsten Energiequellen Bosnien und Herzegowinas sind bisher Kohle und Wasser. Nur rund 40 % des Wasserkraftpotenzials werden zurzeit genutzt. Diese erneuerbare Energiequelle trägt rund ein Drittel zur gesamten Stromerzeugung bei. Die wichtigste Energie-Quelle (ca. zwei Drittel) für die Stromerzeugung kommt aus den großen Kohlereserven. Bosnien und Herzegowina muss im Rahmen seiner aktuellen Bemühungen für den Beitritt zur Europäischen Union auch europäische Normen für die Energieerzeugung erfüllen. Ein Teil dieser Normen bezieht sich auf die Energieerzeugung als auch auf die Liberalisierung des Strommarktes und die Verringerung der Umweltauswirkungen. Unter Berücksichtigung der Verringerung der Umweltauswirkungen ist die Nutzung von erneuerbaren Energiequellen in Bosnien und Herzegowina eine neue Herausforderung für die Zukunft. Erneuerbare Energiequellen, welche in Bosnien und Herzegowina für die Stromerzeugung verwendet werden können, sind: • Kleinwasserkraftwerke • Windenergie • Sonnenenergie • Biomasse • Deponiegas Wasserkraft und Kleinwasserkraftwerke - Nach verschiedenen Studien beträgt das technisch realisierbare Potenzial der Wasserkraft in Bosnien und Herzegowina rund 6.800 MW meist in den Flussgebiet der Drina, der Neretva und der Trebisnjica. Die dringendste Aufgabe derzeit ist die Sanierung und Rekonstruktion der bestehenden Kraftwerke, obwohl die Energieversorgungsunternehmen des Landes bereits einige Pläne für Neubauten von Kraftwerken präsentiert haben. Derzeit wird jedoch noch auf Investoren für diese Großprojekte gewartet. Windkraft – das technisch realisierbare Potenzial beträgt 13.141 MW. In Bosnien und Herzegowina existieren derzeit zwei Windkraftanlagen. Das sind: „Jelovaca“, mit 36 MW installierter Kraft und 18 Turbinen sowie „Mesihovina“, mit 50,6 MW installierter Kraft und 22 Turbinen. Derzeit befindet sich im Bau auch das Windkraftwerk „Podvelezje“ mit geplanter installierter Kraft von 48 MW und 15 Turbinen. Zusätzlich bestehen auch Pläne von privaten Investoren für kleinere Windparks. Die KfW finanziert den Bau von Windenergieprojekte Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT
11 in Bosnien und Herzegowina und die USAID, GIZ finanziert die Beratung und technische Unterstützung im Bereich der erneuerbaren Energie und Energieeffizienz. Biomasse - Die Nutzung von Biomasse, hat Bosnien und Herzegowina ausreichend Potentiale, da 53 % des Landes mit Wald bewachsen sind. Neben der Holz-Biomasse aus Holzabfällen der Industrie bestehen weitere vielversprechende Quellen in der Landwirtschaft (tierische und landwirtschaftliche Abfälle). Solarenergie - technisch realisierbare Potenzial 2.963 MW. In Bezug auf die Sonneneinstrahlung kann Bosnien und Herzegowina zu den besseren Standorten in Europa gezählt werden. Aufgrund der hohen Kosten der Stromerzeugung aus Solarquellen ist es unwahrscheinlich, dass diese erneuerbare Energiequelle für Investoren interessant sein wird, solange die maßgebenden Regierungsstellen keine Förderungen zur Errichtung und adäquate Einspeisetarife zur Verfügung stellen. Derzeit sind die Fördertarife sogar bis zum Jahr 2021 ausgeschöpft. Deponiegas – Weltbankstudien haben gezeigt, dass in Bosnien und Herzegowina Strom aus dieser Energiequelle produziert werden könnte. In einem ersten Schritt wurde ein Pilotprojekt mit einem kleinen Gasturbinen- Kraftwerk in Sarajevo von 350 KW gestartet. In der Abfallwirtschafts-Strategie Bosnien und Herzegowinas wurden weitere 16 Standorte für diese erneuerbare Energiequelle definiert Hinweis: In der Entität Föderation Bosnien und Herzegowina, also nicht der Republika Srpska und dem Distrikt Brcko, hat am 23 Juni 2020 das Parlament der Föderation Bosnien und Herzegowina eine Deklaration zum Schutz der Flüsse als auch eine Entschließung über die vollständige Einstellung des Kleinwasserwerkbaues auf dem Gebiet der Föderation, gefasst. Im Weiteren wurde die Föderale Regierung aufgefordert sämtliche Beschlüsse und Schritte in Richtung einer Gesetzesänderung und Anpassung zu setzen, wobei eine Frist bis 3 Monaten gesetzt wurde. Allerdings ist die Frist mittlerweile verstrichen, ohne dass die Regierung Maßnahmen gesetzt hätte. Der Ausbau der Wasserkraft geht daher zügig voran und bis jetzt ist keine Verlangsamung festzustellen, wenngleich es immer wieder zu Protesten von Umweltorganisationen und NGOs kommt, die sich mitunter auch prominenter Ausländer bedienen. Ein totaler Baustopp ist daher unserer Einschätzung weder kurz- noch mittelfristig wahrscheinlich, wenngleich natürlich das eine oder andere Projekt nicht zur Verwirklichung kommen könnte. Die Medienkampagne meist ausländischer NGOs hat allerdings zu einer gewissen Verunsicherung primär bei ausländischen Investoren geführt. Nach einem gemeinsamen Gespräch zwischen den föderalen Premierminister und der zuständigen Minister für Umwelt, Energie und Land-, Wasser- und Forstwirtschaft, wurde am 18.11.2020 beschlossen, dass es nach 01. Jänner 2021 in der Föderation BiH keine Förderungen für Kleinwasserkraftwerke mehr geben wird. Diese Förderungen sollen allerdings an andere Quellen der erneuerbaren Energien verteilt werden. Am Treffen wurde auch über weitere kurzfristige Maßnahmen gesprochen welche sich auf den früheren Beschluss des föderalen Parlaments über einen vollständigen Bauverbot für Kleinwasserkraftwerke, beziehen. In Bezug auf das geführte Gespräch sollen bestehende Regelungen in diesen Bereich durch o.g. Ministerien geändert und ergänzt werden. Das AC Sarajevo wird weiterhin die Entwicklung in diesem Bereich verfolgen. Interessierte österreichische Unternehmen können sich über die neuesten Entwicklungen beim AC Sarajevo direkt informieren. Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT
12 2.2 Erneuerbare Energiequellen Anteil am Bruttoendverbrauch Auf der Grundlage der Entscheidung zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28 / EC wurde ein verbindliches Ziel festgelegt, dass der Anteil erneuerbarer Energieträger 40% am gesamten Endverbrauch bis 2020 für das gesamte Bosnien und Herzegowina (1,940 ktoe) ausmache. Dementsprechend wurde für beide staatlichen Unternehmen auch ein Ziel in Bezug auf den Anteil der erneuerbaren Energieträger am Endverbrauch festgelegt, um dieses Ziel auf der Ebene von Bosnien und Herzegowina zu erreichen. Den Aktionsplänen zufolge ist das Ziel der Föderation Bosnien und Herzegowina 41% Anteile an erneuerbaren Energiequellen und der Republika Srpska 48%, zu erreichen Die mit einem erhöhten erneuerbaren Energiequellen-Anteil am Bruttoendverbrauch verbundenen Ziele sind in drei Schlüsselsektoren unterteilt: • Elektrizität • Heizen und Kühlen • Transport Das Ziel wird als Summe vorläufiger Ziele für die Föderation Bosnien und Herzegowina, Republika Srpska und den Distrikt Brčko, berechnet. Der Heizungs- und Kühlungssektor sollte am meisten dazu beitragen, das Ziel für Bosnien und Herzegowina mit einem Anteil von 56% am gesamten Stromverbrauch aus erneuerbaren Energien zu erreichen. Es wird erwartet, dass der Anteil des Elektrizitätssektors 38% und des Verkehrs 6% betragen wird. Der Aktionsplan schätzte die Entwicklung der Erneuerbaren Energiequellen Anteile am gesamten Endverbrauch. Für 2017 beträgt dieser Anteil 37,5%, für 2018: 38,4%, für 2019: 39,2% und für 2020: 40%. Auf der Ebene des gesamten Staats von Bosnien und Herzegowina sowie auf Ebene der Entitäten wurden Fortschritte bei der Förderung der Nutzung von erneuerbaren Energieträgern, im Zusammenhang mit dem Anteil und dem tatsächlichen Verbrauch von erneuerbaren Energieträgern nach Sektoren sowie dem Beitrag jeder Technologie in einem einzelnen Sektor erzielt. Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch, 2020: • Elektrizität 38,0% (741 ktoe) • Heizen und Kühlen 56,0% (1.085 ktoe) • Transport 6% (114 ktoe) Elektrizität Heizen und Kühlen Transport 6% 38% 56% Quelle: FMERI Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT
13 2.3 Subvention der Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen Wasserkraftwerke mit einer Leistung von bis zu 10 MW sowie Windkraftanlagen, Solarkraftwerke, Kraftwerke auf Biomasse werden als erneuerbare Energien betrachtet und fallen somit in die Anreizsystembeteiligung. Die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen wird von den zuständigen Institutionen beider Entitäten in Bosnien und Herzegowina gefördert. Im Anreizsystem von Bosnien und Herzegowina ist ein erheblicher Anstieg des Anteils der Windenergie geplant. Der Anteil an Windenergie soll bis 2035 den Anteil der WKWs übersteigen. In beiden Entitäten von Bosnien und Herzegowina zahlen Endkunden eine Gebühr für erneuerbare Energiequellen durch die Stromrechnung. Die von den Endkunden erhobene Gebühr stellt einen Beitrag zu den Fonds, die von den Regulatoren für die Erneuerbare Energien in der jeweiligen Entität geführt werden dar und, wird in weiterer Folge für die Förderung der Erzeugung von erneuerbaren Energien, benutzt. Die Gebühr ist in jeder Entität unterschiedlich. Im Jahr 2020 beläuft sich diese Einheitsgebühr in der Republika Srpska auf 0,0075 BAM / kWh + MwSt. und 0,004727 BAM / kWh + MwSt. in der Föderation Bosnien und Herzegowina. 2.4 Einspeisetarife Erneuerbare Energie in der Föderation Bosnien und Herzegowina Die Formel für die Preisberechnung lautet: Garantierter Preis = Referenzpreis (RC) x Tarifkoeffizient (C) Der Referenzpreis ab 01.September 2020 ist 0,112211 BAM / kWh Anmerkung: 1 EUR=1,95583 BAM Quelle: FERK Die Einspeisetarife für Biomassekraftwerke – ab 01.September 2020 in Kraft – sind wie folgt: Anlagentypten Referenzpreis (Rc) Tarifkoeffizient (C) Garantierter Preis BAM/kWh (Gc) BAM/kWh Mikroanlagen von 2 kW bis inkl. 23 kW 0,112211 2,7222 0,28757 Minianlagen von 23kW bis inkl. 150 kW 0,112211 2,1367 0,24292 Kleinanlagen von 150 kW bis inkl. 0,112211 2,0582 0,22779 1MW Mittlere Anlagen von 1MW bis inkl. 0,112211 1,9320 0,20940 10MW Großanlagen über 10 MW 0 0 0 Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT
14 Die Einspeisetarife für Photovoltaik – ab 01.September 2020 in Kraft – sind wie folgt: Anlagentypten Referenzpreis (Rc) Tarifkoeffizient (C) Garantierter Preis BAM/kWh (Gc) BAM/kWh Mikroanlagen von 2 kW bis inkl. 23 kW 0,112211 2,5901 0,29063 Minianlagen von 23kW bis inkl. 150 kW 0,112211 1,9910 0,22341 Kleinanlagen von 150 kW bis inkl. 0,112211 1,5788 0,17716 1MW Mittlere Anlagen von 1MW bis inkl. 0 0 0 10MW Großanlagen über 10 MW 0 0 0 Die Einspeisetarife für Wasserkraftwerke – ab 01.September 2020 in Kraft – sind wie folgt: Anlagentypten Referenzpreis (Rc) Tarifkoeffizient Garantierter Preis BAM/kWh (C) (Gc) BAM/kWh Mikroanlagen von 2 kW bis inkl. 23 kW 0,112211 1,5059 0,16898 Minianlagen von 23kW bis inkl. 150 kW 0,112211 1,4804 0,15308 Kleinanlagen von 150 kW bis inkl. 0,112211 1,0736 0,12047 1MW Mittlere Anlagen von 1MW bis inkl. 0,112211 0,9882 0,11089 10MW Großanlagen über 10 MW 0 0 0 Die Einspeisetarife für Windkraftwerke – ab 01.September 2020 in Kraft – sind wie folgt: Anlagentypten Referenzpreis (Rc) Tarifkoeffizient (C) Garantierter Preis BAM/kWh (Gc) BAM/kWh Mikroanlagen von 2 kW bis inkl. 23 kW 0,112211 2,0298 0,22777 Minianlagen von 23kW bis inkl. 150 kW 0,112211 1,6587 0,18612 Kleinanlagen von 150 kW bis inkl. 0,112211 1,3864 0,15557 1MW Mittlere Anlagen von 1MW bis inkl. 0,112211 1,1661 0,13085 10MW Großanlagen über 10 MW 0,112211 1,0696 0,12002 Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT
15 Die Einspeisetarife für Biogaskraftwerke – ab 01.September 2020 in Kraft – sind wie folgt: Anlagentypten Referenzpreis (Rc) Tarifkoeffizient (C) Garantierter Preis BAM/kWh (Gc) BAM/kWh Mikroanlagen von 2 kW bis inkl. 23 kW 0,112211 4,6970 0,52706 Minianlagen von 23kW bis inkl. 150 kW 0,112211 4,2910 0,48149 Kleinanlagen von 150 kW bis inkl. 0,112211 2,6848 0,30127 1MW Mittlere Anlagen von 1MW bis inkl. 0 0 0 10MW Großanlagen über 10 MW 0 0 0 Die Einspeisetarife für Effiziente Kraft-Wärme-Kopplungen Anlage – ab 01.September 2019 in Kraft – sind wie folgt: Anlagentypten Referenzpreis (Rc) Tarifkoeffizient (C) Garantierter Preis BAM/kWh (Gc) BAM/kWh Mikroanlagen von 2 kW bis inkl. 23 kW 0,112211 1,3290 0,14913 Minianlagen von 23kW bis inkl. 150 kW 0,112211 1,3290 0,14913 Kleinanlagen von 150 kW bis inkl. 0,112211 1,3290 0,14913 1MW Mittlere Anlagen von 1MW bis inkl. 0,112211 1,3290 0,14913 10MW Großanlagen über 10 MW 0 0 0 Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT
16 Die Freie dynamische Quote für die erneuerbare Energie 2018-2020 in der Föderation Bosnien und Herzegowina (Stand 31.Oktober 2018) Jahr Primäre Ressourcen Freie dynamische Quote (kW) 2018 Wasser 129,0 Solar 0,0 Wind 0,0 Biomasse 1.240,0 2019 Wasser 0 + 282,0 Solar 0,0 Wind 1.580,0 Biomasse 461,0 2020 Wasser 9.756,0 + 1.888,0 Solar 0,0 Wind 4.800,0 Biomasse 769,0 Wasser 9.756 + 2.299 Solar 0 TOTAL Wind 6.380,0 Biomasse 2.470,0 Quelle: Operater za obnovljive izvore energije i efikasnu kogeneraciju FBiH Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT
17 2.5 Einspeisetarife Erneuerbare Energie in der Republika Srpska In Kraft: ab dem 26.03.2020 Quelle: RERS Anmerkung: EUR 1,00 = BAM 1,95583 In der zweiten Entität von Bosnien und Herzegowina, der Republika Srpska, sind die Einspeisetarife für Photovoltaik ab 01.06.2020 bis 31.12.2020: Anlagentypten Verkauf mit garantiertem Abnahmepreis Marktpreis Garantierter Referenzpreis Prämie Referenzpreis Prämie Abnahmepreis BAM/kWh (im garantierten BAM/kWh BAM/kWh BAM/kWh Preis) BAM/kWh Photovoltaik Auf dem Gebäude bis inkl. 0,2191 0,0570 0,1621 0,1026 0,1165 50 kW Auf dem Gebäude über 50 0,2095 0,0570 0,1525 0,1026 0,1069 kW bis inkl.150 kW Auf dem Gebäude über 0,1844 0,0570 0,1274 0,1026 0,0818 150 kW bis inkl.250 kW Auf dem Gebäude über 0,1501 0,0570 0,0931 0,1026 0,0475 250 kW bis inkl. 1MW Auf dem Boden bis ink. 0,1968 0,0570 0,1398 0,1026 0,0942 150 kW Auf dem Boden über 150 0,1713 0,0570 0,1143 0,1026 0,0687 kW bis inkl.250 kW Die Einspeisetarife für Wasserkraftwerke: Anlagentypen Verkauf mit garantiertem Abnahmepreis Marktpreis Garantierter Referenzpreis Prämie Referenzpreis Prämie Abnahmepreis BAM/kWh (im garantierten BAM/kWh BAM/kWh BAM/kWh Preis) BAM/kWh Wasserkraftwerke bis inkl. 1MW 0,1396 0,0570 0,0826 0,1026 0,0370 über 1 MW bis inkl.5 0,1152 0,0570 0,0582 0,1026 0,0126 MW über 5 bis inkl.10 MW 0,1113 0,0570 0,0543 0,1026 0,0087 Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT
18 Die Einspeisetarife für Biomassekraftwerke : Anlagentypen Verkauf mit garantiertem Abnahmepreis Marktpreis Garantierter Referenzpreis Prämie Referenzpreis Prämie Abnahmepreis BAM/kWh (im garantierten BAM/kWh BAM/kWh BAM/kWh Preis) BAM/kWh Biomasskraftwerke bis inkl. 1MW 0,2298 0,0570 0,1728 0,1026 0,1272 über 1 MW bis inkl.10 0,2153 0,0570 0,1583 0,1026 0,1127 MW Die Einspeisetarife für landwirtschaftliche Biogaskraftwerke: Anlagentypen Verkauf mit garantiertem Abnahmepreis Marktpreis Garantierter Referenzpreis Prämie Referenzpreis Prämie Abnahmepreis BAM/kWh (im garantierten BAM/kWh BAM/kWh BAM/kWh Preis) BAM/kWh landwirtschaftliche Biogaskraftwerke bis inkl. 1 MW 0,2397 0,0570 0,1827 0,1026 0,1371 Die Einspeisetarifen für effiziente Kraft-Wärme-Kopplung Anlagen: Anlagentypen Verkauf mit garantiertem Abnahmepreis Marktpreis Garantierter Referenzpreis Prämie (im Referenzpreis Prämie Abnahmepreis BAM/kWh garantierten BAM/kWh BAM/kWh BAM/kWh Preis) BAM/kWh KWK Gasanlagen bis inkl. 1 MW 0,1311 0,0570 0,0741 0,1026 0,0285 von 1 MW bis inkl. 10 0,1068 0,0570 0,0498 0,1026 0,0042 MW von 10 MW bis inkl. 0 0 0 0 0,0042 30 MW KWK Braunkohlenwerke bis inkl. 1 MW 0,1088 0,0570 0,0518 0,1026 0,0062 Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT
19 von 1 MW bis inkl. 10 0,0786 0,0570 0,0216 0,1026 0 MW von 10 MW bis inkl. 0 0 0 0 0 30 MW KWK Deponiegasanlagen bis inkl. 1 MW 0,0632 0,0570 0,0062 0,1026 0 von 1 MW bis inkl. 10 0,0570 0,0570 0 0,1026 0 MW Einspeisetarife für Photovoltaik ab 01.01.2021 Anlagentypten Verkauf mit garantiertem Abnahmepreis Marktpreis Garantierter Referenzpreis Prämie Referenzpreis Prämie Abnahmepreis BAM/kWh (im garantierten BAM/kWh BAM/kWh BAM/kWh Preis) BAM/kWh Photovoltaik Auf dem Gebäude bis inkl. 0,2029 0,0570 0,1459 0,1026 0,1003 50 kW Auf dem Gebäude über 50 0,1936 0,0570 0,1366 0,1026 0,0910 kW bis inkl.150 kW Auf dem Gebäude über 0,1696 0,0570 0,1126 0,1026 0,0670 150 kW bis inkl.250 kW Auf dem Gebäude über 0,1373 0,0570 0,0803 0,1026 0,0347 250 kW bis inkl. 1MW Auf dem Boden bis ink. 0,1824 0,0570 0,1254 0,1026 0,0798 150 kW Auf dem Boden über 150 0,1581 0,0570 0,1011 0,1026 0,0555 kW bis inkl.250 kW Derzeit wird in der Föderation Bosnien und Herzegowina die Erzeugung aus erneuerbaren Energieträgern durch Einspeisevergütungen gefördert. Produzenten, die von diesem Anreizsystem Gebrauch machen, haben einen garantierten Tarif von 12 Jahren. Es ist wichtig anzumerken, dass der Hersteller jedoch von der aktiven Teilnahme am Markt ausgeschlossen ist und, der Betreiber auf den Kauf der erzeugten Energie, verpflichtet ist. Die Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen in der Republika Srpska wird derzeit durch Einspeisevergütungen und Prämien stimuliert. Im Prämienmodell haben die Produzenten auch eine garantierte Prämie für den Zeitraum von 15 Jahren. Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT
20 Bei diesem Modell ist der Hersteller verpflichtet, einen Käufer auf dem Markt zu finden, wodurch der Kauf von Energie aus erneuerbaren Quellen gefördert wird. Ein regulatorischer Rahmen zur Förderung erneuerbarer Energiequellen in der Föderation Bosnien und Herzegowina und der Republika Srpska ist nachstehend aufgeführt Föderation Bosnien und Herzegowina Erneuerbare Energiequellen Einspeisetarif mit garantiertem Preis Incentive-Modell Einspeisetarife Prozedur Anlagenbetreiber müssen den Status eines „privilegierten Produzenten“ erlangen • Der privilegierte Hersteller muss mit dem föderalen Betreiber für erneuerbaren Energiequellen einen „Kaufvertrag zum garantierten Preis“ abschließen • Der föderale Betreiber für erneuerbare Energiequellen ist verpflichtet, die gesamte erzeugte Energie aus dieser Quelle zu einem Vorzugspreis zu erwerben • Der erneuerbare Energiequellen Betreiber ist für die Einziehung der Gelder verantwortlich und zahlt den begünstigten Teil des garantierten Preises an den Technologies Alle Technologien sind förderfähig Verbindung zum Netz Erneuerbare Energiequellen Produzenten haben Vorrang vor dem Netzanschluss Republika Srpska Erneuerbare Energiequellen • Einspeisetarif Incentive-Modell • Prämien - Erzeuger, die Strom für ihren eigenen Bedarf erzeugen oder auf dem Markt verkaufen, müssen Anreize erhalten • Nettomessung - für kleine Erzeuger bis 50 kW Einspeisetarife procedure • Anlagenbetreiber erhalten meistens ein „Zertifikat für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“ und die Entscheidung über das Unterstützungsrecht der Regulierungskommission für Energie (RERS) • Incentive System Operator und erneuerbaren Energiequellen Producer schließen eine „Vereinbarung eines obligatorischen Kaufs zum garantierten Preis“ ab Technologies Förderfähige Technologien für den Einspeisetarif • Je nach Technologie liegen die Kapazitätsbeschränkungen bei bis zu 1 MW (KWKW, Biogas) und bis zu 10 MW (WKW, Geothermie, Biomasse, WKW). Förderfähige Technologien für Prämien • Über 10 MW (WPP) • Über 30 MW (Biomasse-KWK) Verbindung zum Netz Erneuerbare Energiequellen Produzenten haben Vorrang vor dem Netzanschluss Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT
21 3. Konkurrenzsituation Derzeit hat Bosnien und Herzegowina drei staatliche Stromversoger, die in meist ethnisch definierten Gebieten operativ tätig sind. Laut den momentan gültigen Gesetzen dürfen Produzenten erneuerbarer Energien ihren Strom nur an diese drei Stromversorger verkaufen: Elektroprivreda Bosne i Hercegovine (EPBIH) Der Stromversorger Elektroprivreda BiH, mit Sitz in Sarajevo, ist der größte Stromversorger in Bosnien und Herzegowina und beliefert mehr als 700.000 Kunden. Die Haupttätigkeit des Unternehmens ist die Energieerzeugung, -distribution und die Energieversorgung. Elektroprivreda BiH besitzt 50 % der Produktionskapazitäten des gesamten Landes. Rund drei Viertel der produzierten Energie stammen aus zwei thermischen Kraftwerken (Tuzla und Kakanj) der Rest wird aus Wasserkraft in den Kraftwerken Salakovac, Grabovica und Jablanica produziert. Alle thermischen Kraftwerke und Bergwerke (7 Kohleminen) im Gebiet der Föderation BiH sind im Besitz von Elektroprivreda BiH. Elektroprivreda HZ HB (EPHZHB) Der Stromversorger Elektroprivreda HZ HB wurde im Jahr 1992 gegründet, hat seinen Sitz in Mostar und bedient den Bereich der Herzegowina. Die wichtigsten Aktivitäten sind ebenfalls die Energieerzeugung, -distribution und die Energieversorgung. Außerdem ist das Unternehmen aktiv im Bau, der Instandhaltung und der Projektierung von Elektrizitätsanlagen. Das Unternehmen betreibt sieben Wasserkraftwerke (Jajce I, Jajce II, Rama, Mostar, Čapljina, Mostarsko Blato und Pec Milini). Derzeit hat das Unternehmen ca. 1.800 Mitarbeiter und beliefert rund 190.000 Endverbraucher. Elektroprivreda Republika Srpska (EPRS) Wie die beiden vorher genannten Unternehmen, ist die EPRS auch verantwortlich für die Energieerzeugung, - Distribution und die Energieversorgung auf dem Territorium der RS. Das Unternehmen wurde im Jahr 1992 gegründet und beschäftigt rund 7.500 Mitarbeiter. Die produzierte Energie stammt aus Wasserkraftwerken sowie aus thermischen Kraftwerken. JP Komunalno Brčko d.o.o. Das öffentliche Unternehmen JP Komunalno Brčko mit seiner Arbeitseinheit „Elektrodistribucija“ ist für die Versorgung und Distribution von elektrischer Energie im District Brčko zuständig. District Brčko kann seine elektrische Energie von allen qualifizierten Herstellern im Land anschaffen. Im Jahr 2019 hat District Brčko einen Vertrag mit der Elektrowirschaft der Republika Srpska über die Distribution der elektrischen Energie für die Zeit von einem Jahr, unterzeichnet. Elektroprenos-Elektroprijenos BiH – Stromnetz Elektroprenos-Elektroprijenos BiH ist eine Aktiengesellschaft zur Übertragung von elektrischer Energie in Bosnien und Herzegowina mit Sitz in Banja Luka. Das Unternehmen wurde 2006 auf gesamtstaatlichem Niveau gegründet. Das Hauptziel des Unternehmens ist es, die notwendigen Voraussetzungen für das Funktionieren und die Entwicklung des Marktes für elektrische Energie zu schaffen und die stabile Übertragung von elektrischer Energie in Bosnien und Herzegowina zu gewährleisten. Die Firma ist zuständig für die Anbindung des elektroenergetischen Systems Bosnien und Herzegowinas an die Systeme der benachbarten Länder und der Region als auch für den Austausch von Elektrizität. Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT
22 3.1 Marktaufsicht In Übereinstimmung mit der politischen Struktur Bosnien und Herzegowinas wurden Behörden zur Aufsicht des Marktes auf gesamtstaatlichem Niveau sowie auf Entitätsniveau gegründet. Es existiert zusätzlich noch ein unabhängiger Systembetreiber: Staatliche Elektrizitätsregulierungskommission (DERK) DERK ist eine unabhängige Institution, die in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Objektivität, Transparenz und Gleichbehandlung wirkt, und zuständig für die Überwachung der Übertragung von Elektrizität, den Betrieb des Übertragungsnetzes und des internationalen Handels mit Strom ist. DERK wurde vom Parlament Bosnien und Herzegowinas im Juli 2003 gegründet. Zusätzlich existieren zwei Institutionen auf Entitätsniveau mit ähnlichen Aufgaben: Elektrizitätsregulierungskommission der Republika Srpska (REERS) und Elektrizitätsregulierungskommission der Föderation Bosnien und Herzegowina (FERK) Die Zuständigkeitsbereiche der Entitäts-Elektrizitätsregulierungskommissionen sind: • Überwachung und Regelung der Beziehungen zwischen der Stromerzeugung,-verteilung und den Stromkunden inkl. den Stromhändlern. • Feststellung von Methoden und Kriterien für die Festlegung der Preise für die Versorgung. • Definition von Tarifen für Nutzer der Vertriebssysteme. • Erteilung und Widerruf von Konzessionen für die Stromerzeugung. • Regulierung der allgemeinen Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung. Unabhängiger Systembetreiber (ISO BiH) Der unabhängige Systembetreiber wurde in Bosnien und Herzegowina bereits im Jahr 2004 per Gesetz etabliert. ISO-BiH wurde als gesamtstaatliche, eigenständige und spezialisierte Non-Profit-Organisation gegründet und arbeitet eng mit der staatlichen Elektrizitätsregulierungsbehörde DERK zusammen. Die Besitzer des ISO BiH sind die beiden Entitätsregierungen. Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT
23 4. Gesetzliche und sonstige Rahmenbedingungen Der Gesamtstaat Bosnien und Herzegowina hat nur beschränkte Kompetenzen in der Energiepolitik und Gesetzgebung. Diese wurden nicht auf der staatlichen Ebene institutionalisiert, sondern funktionieren innerhalb der organisatorischen Strukturen der zwei Entitäten, der Föderation BiH (FBiH) und der Republika Srpska (RS). Der Gesamtstaat hat hier nur limitierte Vollmachten und vertritt u.a. Bosnien und Herzegowina bei internationalen Energieangelegenheiten nach außen. Die verantwortlichen Behörden für den Energiesektor sind auf Entitätseben die jeweiligen Energieministerien: • Föderation Bosnien und Herzegowina: Ministerium für Energie, Bergbau und Industrie • Republika Srpska: Ministerium für Energie und Bergbau Diese Behörden sind für die Überprüfung der wichtigsten Gesetze, die Normen im Energiesektor von Bosnien und Herzegowina regeln, zuständig. Diese Gesetze bildeten die Grundlage für die Herausgabe von Regelbüchern und technischen Vorschriften, einschließlich nachgeordneter Gesetze zur detaillierten Regelung bestimmter Fragen. Zusätzlich zu den aufgeführten Gesetzen werden auch die Gesetze für andere Sektoren angewandt, die eng mit den Verordnungen im Energiesektor zusammenhängen, wie etwa Umweltschutz, Raumordnung und Tiefbau usw. Bosnien und Herzegowina (Gesamtstaat) • Gesetz über die Übertragung von Strom-, Regulierungs- und Stromnetzbetreibern in Bosnien und Herzegowina (Amtsblatt von Bosnien und Herzegowina, Nr. 7/02, 13/03, 76/09 und 1/11) • Gesetz zur Gründung der Gesellschaft zur Übertragung von elektrischem Strom in Bosnien und Herzegowina (Amtsblatt von Bosnien und Herzegowina, Nr. 35/04) • Einrichtung des Gesetzes und unabhängiger Netzbetreiber für ein Übertragungssystem in Bosnien und Herzegowina (Amtsblatt von Bosnien und Herzegowina, Nr. 35/04, 76/09, 20/14) • Gesetz über die Konzessionen von Bosnien und Herzegowina (Amtsblatt von Bosnien und Herzegowina, Nr. 32/02 und 56/04) Föderation Bosnien und Herzegowina (Entität) • Elektrizitätsgesetz (Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina, Nr. 66/13 und 94/15) • Verordnung über die Organisation und Regulierung des Sektors der Gasindustrie (Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina, Nr. 83/07) • Gesetz über Erdölderivate in der Föderation Bosnien und Herzegowina (Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina Nr. 52/14) • Gesetz über die Exploration und Nutzung von Öl und Gas in der Föderation Bosnien und Herzegowina (Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina, Nr. 77/13 und 19/17) • Bergbaugesetz in der Föderation von Bosnien und Herzegowina (Amtsblatt der Föderation von Bosnien und Herzegowina, Nr. 26/10) • Gesetz über geologische Arbeiten der Föderation Bosnien und Herzegowina (Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina Nr. 9/10) • Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen und effizienter Kraft-Wärme-Kopplung (Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina, Nr. 70/13 und 05/14) • Gesetz über die Zuteilung und Steuerung des Teiles der Einnahmen des Unternehmens, der mit Wasserkraftanlagen erzeugt wurde (Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina, Nr. 44/02 und 57/09) Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT
24 • Gesetz über die Zuteilung und Steuerung des mit thermischen Anlagen erzeugten Teils der Einnahmen des Unternehmens (Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina, Nr. 80/14) • Energieeffizienzgesetz (Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina, Nr. 22/17) • Gesetz über öffentliche Unternehmen (Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina, Nr. 8/05, 81/08, 22/09, 109/12) • Gesellschaftsrecht (Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina, Nr. 81/15) • Konzessionsgesetz (Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina, Nr. 40/02 und 61/06) • Gesetz über Raumordnung und Landnutzung (Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina, Nr. 2/06, 72/07, 32/08, 4/10, 13/10 und 45/10) Republika Srpska (Entität) • Energiegesetz (Amtsblatt der Republika Srpska, Nr. 49/09) • Elektrizitätsgesetz (Amtsblatt der Republika Srpska, Nr. 8/08 - konsolidierte Fassung, 34/09, 92/09 und 01/11) • Gasgesetz (Amtsblatt der Republika Srpska, Nr. 22/18) • Gesetz über den Pipeline-Transport gasförmiger und flüssiger Kohlenwasserstoffe und die Verteilung gasförmiger Kohlenwasserstoffe (Amtsblatt der Republika Srpska, Nr. 52/12) • Gesetz über Öl und Öl-Derivate (Amtsblatt der Republika Srpska, Nr. 36/09 und 102/12) • Gesetz über geologische Arbeiten (Amtsblatt der Republika Srpska, Nr. 110/13) • Bergbaugesetz (Amtsblatt der Republika Srpska, Nr. 59/12) • Gesetz über Gebühren für die Nutzung natürlicher Ressourcen zur Stromerzeugung (Amtsblatt der Republika Srpska, Nr. 52/14) • Gesetz über erneuerbare Quellen und effiziente Kraft-Wärme-Kopplung (Amtsblatt der Republika Srpska, Nrn. 39 / 13,108,13 und 79/15) • Energieeffizienzgesetz (Amtsblatt der Republika Srpska, Nr. 59/13) • Gesellschaftsrecht (Amtsblatt der Republika Srpska, Nrn. 127/08, 58 / 09,100 / 11 und 67/13) • Gesetz über öffentliche Unternehmen (Amtsblatt der Republika Srpska ”, Nr. 75/04 und 78/11) • Konzessionsgesetz (Amtsblatt der Republika Srpska ”, Nr. 59/13) • Gesetz über öffentlich-private Partnerschaften (Amtsblatt der Republika Srpska, Nr. 59/09) • Gesetz über Raumplanung und Bauwesen (Amtsblatt der Republika Srpska, Nr. 40/13, 106/15 und 3/16) Distrikt Brčko von Bosnien und Herzegowina (Selbstverwaltungszone) • Amtsblatt des Elektrizitätsgesetzes des Distrikt Brčko, Bosnien und Herzegowina, Nr. 36/04, 28/07, 61/10 und 4/13) • Gesetz über die allgemeinen Bedingungen für die Stromversorgung (Amtsblatt des Distrikt Brčko von Bosnien und Herzegowina, Nr. 36/04, 3/06, 28/07, 25/08, 4/13) • Gesetz über das Tarifsystem für den Verkauf von Elektrizität (Amtsblatt des Distrikt Brčko von Bosnien und Herzegowina, Nr. 37/04, 28/07, 4/13) • Gesetz über die Gemeinschaftsaktivitäten (Amtsblatt der Distrikt Brčko von Bosnien und Herzegowina, Nr. 30/04, 24/07, 9/13) • Gesetz über Gesellschaften des Distrikt Brčko in Bosnien und Herzegowina (Amtsblatt des Distrikt Brčko von Bosnien und Herzegowina, Nr. 11/01, 10/02, 14/02, 01/03, 08/03, 4/04) 19/07, 34/07, 49/11) • Gesetz über die börsennotierten Aktiengesellschaften des Distrikt Brčko in Bosnien und Herzegowina (Amtsblatt des Distrikt Brčko in Bosnien und Herzegowina, Nr. 15/06, 5/07, 19/07, 1/08, 24/08, 17/16) ) • Konzessionsgesetz (Amtsblatt des Distrikt Brčko von Bosnien und Herzegowina, Nr. 41/06, 19/07, 2/08) • Gesetz über eine öffentlich-private Partnerschaft (Amtsblatt des Distrikt Brčko von Bosnien und Herzegowina Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT
25 4.1 Regulatorischer und institutioneller Rahmen der Föderation Bosnien und Herzegowina Im Aktionsplan für erneuerbare Energiequellen der Föderation Bosnien und Herzegowina (APOEF) werden die Politiken, Maßnahmen und verbindlichen Ziele in Bezug auf den Anteil der Energie aus erneuerbaren Energieträgern am Gesamtendverbrauch von Elektrizität, Wärme- / Kälteenergie und Verkehrsenergie festgelegt. Das Gesetz über die Nutzung von erneuerbaren Energiequellen und Kraft-Wärme-Kopplung, regelt die auch die Förderungen in diesem Bereich. Beträge für Anreize in der Föderation Bosnien und Herzegowina sind ein Bestandteil der Einspeisetarife mit garantiertem Preis. Erzeuger von Energie aus erneuerbaren Energien haben Anspruch auf vorrangigen Netzanschluss. Mit dem Gesetz wurde ein Betreiber für erneuerbare Energiequellen und effiziente KWK (erneuerbare Energiequellen Betreiber) mit dem Ziel gegründet, eine institutionelle Struktur für den Betrieb des Anreizsystems für die Erzeugung und den Erwerb von Strom aus erneuerbare Energie Kraftwerken zu schaffen. Die regulatorische Behörde für Erneuerbare Energiequellen verfügt über folgende Kompetenzen: • sammelt, verarbeitet und protokolliert die gesamte Stromerzeugung durch qualifizierte Erzeuger, • auf Wunsch des privilegierten Erzeugers einen Vertrag über den Einkauf von Elektrizität zu garantierten Preisen abschließt und die Gesamtmenge des Stroms von einem privilegierten Erzeuger bezieht, • schließt auf Wunsch des privilegierten Erzeugers einen Vertrag über den Bezug von Elektrizität zu Referenzpreisen ab und kauft die Gesamtmenge an Strom von einem qualifizierten Erzeuger, • auf Wunsch des privilegierten Herstellers einen Vorvertrag über den Kauf von Elektrizität zu garantierten Einkaufspreisen abschließt, • Berechnungen und Zahlungen von Finanzmitteln für Elektrizität an privilegierte Erzeuger, die den Vertrag mit dem erneuerbare Energiequellen Betreiber zu garantierten Preisen abgeschlossen haben, oder an qualifizierte Erzeuger zu Referenzpreisen für die gelieferten Energiemengenmengen durchführt, • schließt einen Vertrag über den Kauf von Strom mit einem Kleinstproduzenten ab und berechnet und zahlt finanzielle Ressourcen für den gelieferten Strom, • schließt einen Vertrag mit jedem einzelnen Lieferanten der Föderation Bosnien und Herzegowina und einem qualifizierten Kunden ab, der von einem Lieferanten außerhalb der Föderation Bosnien und Herzegowina Strom für seinen eigenen Bedarf bezieht, der alle gegenseitigen Rechte und Pflichten einschließlich des Vertrags beschreibt Erhebung von Gebühren sowie Verpflichtung der Lieferanten und qualifizierten Kunden, dem erneuerbare Energiequellen Betreiber angemessene Garantien für die Zahlungssicherheit zu geben, • führt eine Analyse der realisierten Strommengen aus erneuerbaren Energieträgern in Bezug auf geplante, • fakturiert die Abrechnung und Abrechnung von Lieferanten bezüglich des von privilegierten Erzeugern erzeugten Stroms zum Referenzpreis • erhebt und verarbeitet monatlich Daten zum Gesamtendstromverbrauch in der Föderation Bosnien und Herzegowina, die von Netzbetreiber, Versorgern und qualifizierten Kunden zur Berechnung der Gebühren bereitgestellt werden; • sammelt Incentive-Feeds von Lieferanten und qualifizierten Kunden • beteiligt sich an Vorschlägen für die EES-Bilanzierung in Zusammenarbeit mit autorisierten Instituten, einschließlich Regeln für die Berechnung von Gebühren für Ungleichgewichte, die in den Zuständigkeitsbereich von Independent System Operator BiH (ISO BiH) fallen, • bezahlt die Ausgleichsmittel der EES im Namen der privilegierten Hersteller • führt ein spezielles Transaktionskonto für die Berechnung und Bezahlung des aus erneuerbaren Energieträgern erzeugten Stroms Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT
Sie können auch lesen