AUSSEN WIRTSCHAFT BRANCHENREPORT BOSNIEN UND HERZEGOWINA - Go ...

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AUSSEN
WIRTSCHAFT
BRANCHENREPORT
BOSNIEN UND HERZEGOWINA
ERNEUERBARE ENERGIEN

BRANCHE UND MARKTSITUATION
KONKURRENZSITUATION
GESETZLICHE UND SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN
TRENDS UND ENTWICKLUNGEN
CHANCEN FÜR ÖSTERREICHISCHE UNTERNEHMEN

AUSSENWIRTSCHAFTSCENTER SARAJEVO
NOVEMBER 2020
AUSSEN WIRTSCHAFT BRANCHENREPORT BOSNIEN UND HERZEGOWINA - Go ...
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Unser vollständiges Angebot zum Thema Erneuerbare Energien (Veranstaltungen, Publikationen, Schlagzeilen
etc.) finden Sie unter wko.at/aussenwirtschaft/erneuerbareEnergien.

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                                         AußenwirtschaftsCenters Sarajevo
                                              Wirtschaftsdelegierter
                                              Mag. Andreas Meindl
                                                T +387 33 267 840
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 Dieser Branchenreport wurde im Rahmen der Internationalisierungsoffensive go-international, einer Förder-
 initiative des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und der Wirtschaftskammer
 Österreich erstellt.

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INHALT
1.     Bosnien und Herzegowina ....................................................................................................................................... 5
     1.1      Allgemeine Informationen zu Bosnien und Herzegowina ............................................................................. 5
     1.2      Wirtschaftskennzahlen .................................................................................................................................... 7
2.     Branche und Marktsituation .................................................................................................................................... 8
     2.1      Branchenfokus ............................................................................................................................................... 10
     2.2      Erneuerbare Energiequellen Anteil am Bruttoendverbrauch .................................................................... 12
     2.3      Subvention der Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen .................................................................. 13
     2.4      Einspeisetarife Erneuerbare Energie in der Föderation Bosnien und Herzegowina................................. 13
     2.5      Einspeisetarife Erneuerbare Energie in der Republika Srpska .................................................................. 17
3.     Konkurrenzsituation .............................................................................................................................................. 21
     3.1      Marktaufsicht ................................................................................................................................................. 22
4.     Gesetzliche und sonstige Rahmenbedingungen .................................................................................................. 23
     4.1      Regulatorischer und institutioneller Rahmen der Föderation Bosnien und Herzegowina ....................... 25
     4.2      Regulierungsrahmen der Republika Srpska................................................................................................ 27
     4.3      Strategie, Protokolle und Aktionsplan Bosnien und Herzegowina ............................................................. 28
5.     Trends und Entwicklungen .................................................................................................................................... 29
6.     Chancen für österreichische Unternehmen ......................................................................................................... 31
     6.1      Liste möglicher Projekte für neue Kraftwerke ............................................................................................ 31
     6.2      Fernwärme in Bosnien und Herzegowina .................................................................................................... 33
     6.3      Energieeffizienz Projekte .............................................................................................................................. 34
     6.4      Kritische Erfolgsfaktoren .............................................................................................................................. 35
     6.5      Geeignete Vertriebskanäle ............................................................................................................................ 35
7.     Veranstaltungen und relevante Kontakte ............................................................................................................. 36
8.     Quellen und weitere Links ..................................................................................................................................... 37
9.     Annex I The permits required in the electric power facility construction process ........................................... 37
     9.1      Diagram of all competent authorities and required permits in RS ............................................................ 38
     9.2      Diagram of all competent authorities and required permits in FBiH ......................................................... 39

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Executive Summary

Der vorliegende Publikation „Bosnien und Herzegowina: „Erneubare Energien“ soll einen Überblick über die
bosnisch-herzegowinische Energiemarkt geben und die Marktchancen für österreichische Lieferanten
darstellen.

Bosnien und Herzegowina hat im Verhältnis zu den EU-Ländern bereits einen ausreichenden Anteil erneuerbarer
Energieträger am Bruttoendverbrauch. Dies ist das Ergebnis der Potenziale der Wasserkraft im Strombereich
sowie der Biomasse im Wärmebereich

Die wichtigsten Energiequellen Bosnien und Herzegowinas sind bisher Kohle und Wasser. Nur rund 40 % des
Wasserkraftpotenzials werden zurzeit genutzt. Diese erneuerbare Energiequelle trägt rund ein Drittel zur
gesamten Stromerzeugung bei. Die wichtigste Energie-Quelle und zwei Drittel der installierten Kapazitäten für
die Stromerzeugung kommen aus derzeit großen Kohlereserven.

Erneuerbare Energiequellen, welche in Bosnien und Herzegowina für die Stromerzeugung zur Verfügung stehen
können, sind:

• Kleinwasserkraftwerke
• Windenergie
• Sonnenenergie
• Biomasse
• Deponiegas

Die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen wird von den zuständigen Institutionen beider Entitäten in
Bosnien und Herzegowina, nämlich der Föderation BiH und der Republika Srpska, gefördert. Derzeit hat Bosnien
und Herzegowina drei staatliche Stromversoger (Elektroprivreda BiH, Elektroprivreda RS und Elektroprivreda
HZHB), die in meist ethnisch definierten Gebieten operativ tätig sind. Laut den momentan gültigen Gesetzen
dürfen Produzenten erneuerbarer Energien ihren Strom nur an diese drei Stromversorger verkaufen.

Gute Absatzchancen für Ausrüstungen und Technik bieten jedoch die geplanten Projekte. Eine Liste dieser
Projekte im Bereich Erneuerbare Energien ist in dieser Publikation angeführt. Positive Erfolgsfaktoren bieten die
stabile Währung, die geographische Nähe zu Österreich, die niedrige Inflation sowie die Verfügbarkeit von gut
ausgebildeten technischen Fachkräften und der gute Zugang zur Finanzierung - österreichische Banken sind
stark vertreten.

Schwierigkeiten liegen in den komplizierten Verwaltungsstrukturen (Gesamtstaat, Entitäten, Kantone).
Behördliche Entscheidungen nehmen viel Zeit in Anspruch, und die Kompetenzen zwischen dem Gesamtstaat
und den Entitäten sind stellenweise umstritten. Deshalb ist eine Einschaltung von gut vernetzten lokalen
Partnern unumgänglich.

Die hier enthaltenen Angaben wurden sorgfältig recherchiert, sind aber – wie alle Ausführungen – ohne Gewähr.
Das AußenwirtschaftsCenter Sarajevo steht für alle Fragen der Marktbearbeitung gerne zur Verfügung!

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1.      Bosnien und Herzegowina
1.1       Allgemeine Informationen zu Bosnien und Herzegowina

     Länderinformationen Bosnien-Herzegowina

     Staatsform:         Föderale Republik, aufgeteilt in den autonomen Distrikt Brčko und zwei
                         Entitäten. Die Föderation Bosnien-Herzegowina (FBiH) wird hauptsächlich von
                         Bosniaken und Kroaten bewohnt. In der Republika Srpska (RS) stellen Serben
                         die Bevölkerungsmehrheit dar.

     Fläche:             51.209,2 km²:Land 51.197 km², Meer 12,2 km² , (51% FBiH, 49% RS)

                         offiziell ca.3,5 Mio. (de fakto ca. 2,9 Mio.), FBiH 2,2 Mio. (62,85%), RS 1,2
     Bevölkerung:        Mio.(34,79%), BD 83,500 (2,37%); davon 50,11% Bosniaken, 30,78% Serben,
                         15,43% Kroaten, 3,68% andere

     Städte:
                         Hauptstadt Sarajevo (275.524); Banja Luka (185.042), Zenica (110.663), Tuzla
                         (110.979), Mostar (105.797), Bihać (56.261), Bijeljina (107.715)

     Klima:              gemäßigt kontinental im Landesinneren, mediterran in der Herzegowina

     Währung:            BAM-Konvertible Mark (KM) -(fixer Wechselkurs 1 EUR = 1,95583)

Quelle: BHAS

Source: Google Map

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EU-Perspektive

Bosnien und Herzegowina hat einige Fortschritte erzielt und befindet sich noch in einem frühen Stadium, um die
Fähigkeit zur Bewältigung des Wettbewerbsdrucks und der Marktkräfte in der Europäischen Union zu erreichen.
Das allgemeine Bildungsniveau und die Ausgaben für Forschung und Entwicklung sind nach wie vor niedrig. Die
Qualität des physischen Kapitals leidet unter einer zu geringen Investitionen. Verkehrs- und Energieinfrastruktur
ist unzureichend ausgebaut. Das Tempo der Strukturanpassung verlief langsam, obwohl die regionalen
Wirtschaftsstrukturen des Landes etwas diversifiziert wurden.

Bosnien und Herzegowina auf dem Weg zur EU – Key Milestones

Juni 2008
Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens und des Interimsabkommens über den
Handel und handelsbezogene Fragen

Dezember 2010
Visumfreie Reise in Bosnien und Herzegowina in den Schengen-Raum

Juni 2015
Inkrafttreten des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens

Februar 2016
Bosnien und Herzegowina stellt seinen Antrag auf Mitgliedschaft in der EU

Dezember 2016
EU übergibt Bosnien und Herzegowina einen Katalog mit Fragen

Februar 2018
Bosnien und Herzegowina übermittelt Antworten auf den Fragenkatalog
Die Kommission reagierte darauf mit Ersuchen um verschiedene Klarstellungen und 650 ergänzende Fragen.
Nach Erhalt der Antworten legt die Kommission 11 Problemthemen fest, die von Bosnien und Herzegowina noch
beantwortet werden müssen.

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1.2        Wirtschaftskennzahlen
                                                                      2019                      I-VI 2020

    Nominales Bruttoinlandsprodukt in Mrd. Euro1                      17,2                       k.A.
    Bruttoinlandsprodukt/Kopf zu Kaufkraftparität in Euro1            4.924                      k.A.
    Bevölkerung in Mio.2                                              3,32 (real etwa            3,32 (real etwa
                                                                      2,9 Mio.)                  2,9 Mio.)
    Reales Wirtschaftswachstum in % 1                                 2,2                       -6 Prognose 2020
    Inflationsrate in %1                                              0,6                       -1,2
    Arbeitslosenrate in %1                                            15,7                       n.v.
    Wechselkurs der Landeswährung (BAM) zu Euro;                      1,95583                    1,95583
    1 BAM =in Euro1
    Warenexporte des Landes in Mrd. Euro1                             5,9                        2,53 (-15,9%)
    Warenimporte des Landes in Mrd. Euro1                             10,0                       4,19 (-18%)

Wirtschaftsbeziehungen mit Österreich
                                                                            2019        I-VI          Veränderung zum
                                                                                       2020           Vorjahr in %
    Österreichische Warenexporte in Mio. Euro4                              445,4     204,5           -7,0%(1HJ 2019/2020)
    Österreichische Warenimporte in Mio. Euro4                              654,9 287,7               -13,6%(1HJ 2019/2020)
    Österreichische Dienstleistungsexporte in Mio. Euro3                    149          22           41,9% (2019/2018)
                                                                            (I-III 2020)
    Österreichische Dienstleistungsimporte in Mio. Euro3                    181          40           33,1% (2019/2018)
                                                                            (I-III 2020)
    Österreichische Direktinvestitionen3, Stand 2019: EUR 1,188 Mrd.
    Beschäftigte bei österr. Direktinvestitionen3: Stand 2019: rd. 8000
    Direktinvestitionen aus BuH in Ö, Stand 2019: EUR 2 Mio.
    Beschäftige in Österreich bei Direktinvestitionen aus BuH Stand 2019:                      k.A.

    Wichtigster Warenexportmarkt für Österreich4:               39. Rang (1.HJ 2020)

¹ Quelle: Nationalbank Bosnien und Herzegowinas, Amt für Statistik Bosnien und Herzegowinas
² Quelle: Weltbank
³ Quelle: Österreichische Nationalbank

⁴ Quelle: Statistik Austria

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2.        Branche und Marktsituation

Folgende Kennzahlen beschreiben die Branche und Marktsituation:

Entwicklung des Energiesektors am gesamten BIP                                         Bruttowertschöpfung und Wachstum in der
                                                                                         Energie, Gas- und Wasserversorgung
                   18
                                                                                  800 000,00                        4,5%                             5,0%
                   17                                                             700 000,00       3,7%                                              4,5%
                                                                                                                                              4,1%   4,0%
                                                                                  600 000,00
                                                                                                                                                     3,5%
                   17                                                             500 000,00                                                         3,0%
                                                                                  400 000,00                      748 432,12                         2,5%
                   16                                                                                                               733 389,92
                                                                                  300 000,00    596 493,56                                           2,0%
                                                                                                                                                     1,5%
                                                                                  200 000,00
                   16                                                                                                                                1,0%
                                                                                  100 000,00                                                         0,5%
                   15                                                                   0,00                                                         0,0%
                                2017         2018            2019                                  2017             2018               2019
     Anteil am BIP in %         3,72%        4,50%           4,07%
                                                                                          Gesamtwertschöpfung der Branche in tausend EUR
     BIP in Mrd. Euro           16,0         16,8            17,2                         Wachstum Energie, Gas & Wasserversorgung in %
     Quelle: Statistikagentur Bosnien und Herzegowina                                Quelle: Statistikagentur Bosnien und Herzegowina

                                                                                         Anteil der Primärenergieträger an der
        Energie Einfuhr/Ausfuhr in tausend EUR                                                Stromerzeugung in % (2019)
                      (I-VI 2020)                                                                         2,65%
                                                                                               25,29%
  350 000,00
  300 000,00
  250 000,00
  200 000,00
  150 000,00
  100 000,00
                                                                                                                                   72,07%
     50 000,00
          0,00
                                                              Kohle&Br                              Wärmekraft                     Wasserkraft
                   Erdöl           Energie          Gas
                                                                ikett                               Industrieanlagen
        Import    309 883           25 460      60 194         111 605
        Export     10 051          158 167       1 128          53 092               Quelle: SERC Bosnien und Herzegowina

Quelle: Statistikagentur Bosnien und Herzegowina                                      Durchschnitt Strom und Gas Preis (I-VI 2019)

         Anteil der Energieverbrauch in % (2019)
                                                                                        Strom Preis für
                                                                                    Industrieanlagen+MwSt.…
                                                                                                                         8,53
                        19,2%
                                                                                     Gas Preis für Haushalte
                                                                                      inkl.MwSt. (EUR/GJ)
                                                                                                                           9,31
                 2,1%
                 2,6%                                                                     Gas Preis für
                                                                                    Industrieanlagen+MwSt.…
                                                                                                                               11,91

                                                                                   Strom Preis für Haushalte
                                                                                   ink.MwSt. (EUR/100 kWh)
                                                                                                                           9,79
                                                     76,1%

                                                                                                               0               5            10         15
          Distribution Verbrauch               Übertragungsverlust
          Eigenverbrauch                       Große Einkäufer                    Quelle: Statistikagentur Bosnien und Herzegowina
     Quelle: SERC Bosnien und Herzegowina

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2.1       Branchenfokus

Als erneuerbare Energiequellen gelten Wasserkraft, Sonnenenergie, Windkraft, Biomasse, Geothermie und
Deponiegas.

Die sorgfältige Nutzung erneuerbarer Energieträger wird zunehmend auf die Tagesordnung der globalen und
europäischen Volkswirtschaften gesetzt, was sich in der Dynamik und den Veränderungen in der Struktur des
Anteils erneuerbarer Energieträger an Erzeugung und Bruttoendverbrauch zeigt. Bei immer größerer
Technologiezugänglichkeit spielen die Energiepolitik und Gesetze, die diesen Trend eindeutig unterstützen, die
Schlüsselrolle bei der Popularisierung von erneuerbaren Energieträgern.

Gemäß der Richtlinie über erneuerbare Energien (2009/28 / EC) muss in der Europäischen Union bis 2020 ein
Anteil erneuerbarer Energiequellen am Verbrauch 20% betragen.

Bosnien und Herzegowina hat im Verhältnis zu den EU-Ländern bereits einen ausreichenden Anteil erneuerbarer
Energieträger am Bruttoendverbrauch. Dies ist das Ergebnis der Verwendung von Wasserkraft im Strombereich
sowie der Nutzung von Biomasse im Wärmebereich

Die wichtigsten Energiequellen Bosnien und Herzegowinas sind bisher Kohle und Wasser. Nur rund 40 % des
Wasserkraftpotenzials werden zurzeit genutzt. Diese erneuerbare Energiequelle trägt rund ein Drittel zur
gesamten Stromerzeugung bei. Die wichtigste Energie-Quelle (ca. zwei Drittel) für die Stromerzeugung kommt
aus den großen Kohlereserven.

Bosnien und Herzegowina muss im Rahmen seiner aktuellen Bemühungen für den Beitritt zur Europäischen
Union auch europäische Normen für die Energieerzeugung erfüllen. Ein Teil dieser Normen bezieht sich auf die
Energieerzeugung als auch auf die Liberalisierung des Strommarktes und die Verringerung der
Umweltauswirkungen. Unter Berücksichtigung der Verringerung der Umweltauswirkungen ist die Nutzung von
erneuerbaren Energiequellen in Bosnien und Herzegowina eine neue Herausforderung für die Zukunft.

Erneuerbare Energiequellen, welche in Bosnien und Herzegowina für die Stromerzeugung verwendet werden
können, sind:

      •   Kleinwasserkraftwerke
      •   Windenergie
      •   Sonnenenergie
      •   Biomasse
      •   Deponiegas

Wasserkraft und Kleinwasserkraftwerke - Nach verschiedenen Studien beträgt das technisch realisierbare
Potenzial der Wasserkraft in Bosnien und Herzegowina rund 6.800 MW meist in den Flussgebiet der Drina, der
Neretva und der Trebisnjica. Die dringendste Aufgabe derzeit ist die Sanierung und Rekonstruktion der
bestehenden Kraftwerke, obwohl die Energieversorgungsunternehmen des Landes bereits einige Pläne für
Neubauten von Kraftwerken präsentiert haben. Derzeit wird jedoch noch auf Investoren für diese Großprojekte
gewartet.

Windkraft – das technisch realisierbare Potenzial beträgt 13.141 MW. In Bosnien und Herzegowina existieren
derzeit zwei Windkraftanlagen. Das sind: „Jelovaca“, mit 36 MW installierter Kraft und 18 Turbinen sowie
„Mesihovina“, mit 50,6 MW installierter Kraft und 22 Turbinen. Derzeit befindet sich im Bau auch das
Windkraftwerk „Podvelezje“ mit geplanter installierter Kraft von 48 MW und 15 Turbinen. Zusätzlich bestehen
auch Pläne von privaten Investoren für kleinere Windparks. Die KfW finanziert den Bau von Windenergieprojekte

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in Bosnien und Herzegowina und die USAID, GIZ finanziert die Beratung und technische Unterstützung im
Bereich der erneuerbaren Energie und Energieeffizienz.

Biomasse - Die Nutzung von Biomasse, hat Bosnien und Herzegowina ausreichend Potentiale, da 53 % des
Landes mit Wald bewachsen sind. Neben der Holz-Biomasse aus Holzabfällen der Industrie bestehen weitere
vielversprechende Quellen in der Landwirtschaft (tierische und landwirtschaftliche Abfälle).

Solarenergie - technisch realisierbare Potenzial 2.963 MW. In Bezug auf die Sonneneinstrahlung kann Bosnien
und Herzegowina zu den besseren Standorten in Europa gezählt werden.
Aufgrund der hohen Kosten der Stromerzeugung aus Solarquellen ist es unwahrscheinlich, dass diese
erneuerbare Energiequelle für Investoren interessant sein wird, solange die maßgebenden Regierungsstellen
keine Förderungen zur Errichtung und adäquate Einspeisetarife zur Verfügung stellen. Derzeit sind die
Fördertarife sogar bis zum Jahr 2021 ausgeschöpft.

Deponiegas – Weltbankstudien haben gezeigt, dass in Bosnien und Herzegowina Strom aus dieser Energiequelle
produziert werden könnte. In einem ersten Schritt wurde ein Pilotprojekt mit einem kleinen Gasturbinen-
Kraftwerk in Sarajevo von 350 KW gestartet. In der Abfallwirtschafts-Strategie Bosnien und Herzegowinas
wurden weitere 16 Standorte für diese erneuerbare Energiequelle definiert

Hinweis:
In der Entität Föderation Bosnien und Herzegowina, also nicht der Republika Srpska und dem Distrikt Brcko, hat
am 23 Juni 2020 das Parlament der Föderation Bosnien und Herzegowina eine Deklaration zum Schutz der
Flüsse als auch eine Entschließung über die vollständige Einstellung des Kleinwasserwerkbaues auf dem Gebiet
der Föderation, gefasst. Im Weiteren wurde die Föderale Regierung aufgefordert sämtliche Beschlüsse und
Schritte in Richtung einer Gesetzesänderung und Anpassung zu setzen, wobei eine Frist bis 3 Monaten gesetzt
wurde.

Allerdings ist die Frist mittlerweile verstrichen, ohne dass die Regierung Maßnahmen gesetzt hätte. Der Ausbau
der Wasserkraft geht daher zügig voran und bis jetzt ist keine Verlangsamung festzustellen, wenngleich es
immer wieder zu Protesten von Umweltorganisationen und NGOs kommt, die sich mitunter auch prominenter
Ausländer bedienen. Ein totaler Baustopp ist daher unserer Einschätzung weder kurz- noch mittelfristig
wahrscheinlich, wenngleich natürlich das eine oder andere Projekt nicht zur Verwirklichung kommen könnte. Die
Medienkampagne meist ausländischer NGOs hat allerdings zu einer gewissen Verunsicherung primär bei
ausländischen Investoren geführt.

Nach einem gemeinsamen Gespräch zwischen den föderalen Premierminister und der zuständigen Minister für
Umwelt, Energie und Land-, Wasser- und Forstwirtschaft, wurde am 18.11.2020 beschlossen, dass es nach 01.
Jänner 2021 in der Föderation BiH keine Förderungen für Kleinwasserkraftwerke mehr geben wird. Diese
Förderungen sollen allerdings an andere Quellen der erneuerbaren Energien verteilt werden. Am Treffen wurde
auch über weitere kurzfristige Maßnahmen gesprochen welche sich auf den früheren Beschluss des föderalen
Parlaments über einen vollständigen Bauverbot für Kleinwasserkraftwerke, beziehen.

In Bezug auf das geführte Gespräch sollen bestehende Regelungen in diesen Bereich durch o.g. Ministerien
geändert und ergänzt werden. Das AC Sarajevo wird weiterhin die Entwicklung in diesem Bereich verfolgen.
Interessierte österreichische Unternehmen können sich über die neuesten Entwicklungen beim AC Sarajevo
direkt informieren.

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2.2       Erneuerbare Energiequellen Anteil am Bruttoendverbrauch

Auf der Grundlage der Entscheidung zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28 / EC wurde ein verbindliches Ziel
festgelegt, dass der Anteil erneuerbarer Energieträger 40% am gesamten Endverbrauch bis 2020 für das
gesamte Bosnien und Herzegowina (1,940 ktoe) ausmache. Dementsprechend wurde für beide staatlichen
Unternehmen auch ein Ziel in Bezug auf den Anteil der erneuerbaren Energieträger am Endverbrauch festgelegt,
um dieses Ziel auf der Ebene von Bosnien und Herzegowina zu erreichen. Den Aktionsplänen zufolge ist das Ziel
der Föderation Bosnien und Herzegowina 41% Anteile an erneuerbaren Energiequellen und der Republika
Srpska 48%, zu erreichen

Die mit einem erhöhten erneuerbaren Energiequellen-Anteil am Bruttoendverbrauch verbundenen Ziele sind in
drei Schlüsselsektoren unterteilt:

      •   Elektrizität
      •   Heizen und Kühlen
      •   Transport

Das Ziel wird als Summe vorläufiger Ziele für die Föderation Bosnien und Herzegowina, Republika Srpska und
den Distrikt Brčko, berechnet. Der Heizungs- und Kühlungssektor sollte am meisten dazu beitragen, das Ziel für
Bosnien und Herzegowina mit einem Anteil von 56% am gesamten Stromverbrauch aus erneuerbaren Energien
zu erreichen. Es wird erwartet, dass der Anteil des Elektrizitätssektors 38% und des Verkehrs 6% betragen wird.

Der Aktionsplan schätzte die Entwicklung der Erneuerbaren Energiequellen Anteile am gesamten Endverbrauch.
Für 2017 beträgt dieser Anteil 37,5%, für 2018: 38,4%, für 2019: 39,2% und für 2020: 40%.

Auf der Ebene des gesamten Staats von Bosnien und Herzegowina sowie auf Ebene der Entitäten wurden
Fortschritte bei der Förderung der Nutzung von erneuerbaren Energieträgern, im Zusammenhang mit dem
Anteil und dem tatsächlichen Verbrauch von erneuerbaren Energieträgern nach Sektoren sowie dem Beitrag
jeder Technologie in einem einzelnen Sektor erzielt.

Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch, 2020:

      •   Elektrizität 38,0% (741 ktoe)
      •   Heizen und Kühlen 56,0% (1.085 ktoe)
      •   Transport 6% (114 ktoe)

               Elektrizität     Heizen und Kühlen     Transport

                                  6%

                                                38%

                          56%

Quelle: FMERI

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2.3     Subvention der Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen

Wasserkraftwerke mit einer Leistung von bis zu 10 MW sowie Windkraftanlagen, Solarkraftwerke, Kraftwerke
auf Biomasse werden als erneuerbare Energien betrachtet und fallen somit in die Anreizsystembeteiligung.

Die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen wird von den zuständigen Institutionen beider Entitäten in
Bosnien und Herzegowina gefördert. Im Anreizsystem von Bosnien und Herzegowina ist ein erheblicher Anstieg
des Anteils der Windenergie geplant. Der Anteil an Windenergie soll bis 2035 den Anteil der WKWs übersteigen.

In beiden Entitäten von Bosnien und Herzegowina zahlen Endkunden eine Gebühr für erneuerbare
Energiequellen durch die Stromrechnung. Die von den Endkunden erhobene Gebühr stellt einen Beitrag zu den
Fonds, die von den Regulatoren für die Erneuerbare Energien in der jeweiligen Entität geführt werden dar und,
wird in weiterer Folge für die Förderung der Erzeugung von erneuerbaren Energien, benutzt. Die Gebühr ist in
jeder Entität unterschiedlich.

Im Jahr 2020 beläuft sich diese Einheitsgebühr in der Republika Srpska auf 0,0075 BAM / kWh + MwSt. und
0,004727 BAM / kWh + MwSt. in der Föderation Bosnien und Herzegowina.

2.4     Einspeisetarife Erneuerbare Energie in der Föderation Bosnien und Herzegowina

Die Formel für die Preisberechnung lautet:
Garantierter Preis = Referenzpreis (RC) x Tarifkoeffizient (C)
Der Referenzpreis ab 01.September 2020 ist 0,112211 BAM / kWh
Anmerkung: 1 EUR=1,95583 BAM
Quelle: FERK

Die Einspeisetarife für Biomassekraftwerke – ab 01.September 2020 in Kraft – sind wie folgt:

 Anlagentypten                             Referenzpreis (Rc)      Tarifkoeffizient (C)   Garantierter Preis
                                           BAM/kWh                                        (Gc) BAM/kWh

 Mikroanlagen von 2 kW bis inkl. 23 kW     0,112211                2,7222                 0,28757

 Minianlagen von 23kW bis inkl. 150 kW     0,112211                2,1367                 0,24292

 Kleinanlagen von 150 kW bis inkl.         0,112211                2,0582                 0,22779
 1MW

 Mittlere Anlagen von 1MW bis inkl.        0,112211                1,9320                 0,20940
 10MW

 Großanlagen über 10 MW                    0                       0                      0

                                         Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA

                                      Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT
14

Die Einspeisetarife für Photovoltaik – ab 01.September 2020 in Kraft – sind wie folgt:

 Anlagentypten                             Referenzpreis (Rc)      Tarifkoeffizient (C)    Garantierter Preis
                                           BAM/kWh                                         (Gc) BAM/kWh

 Mikroanlagen von 2 kW bis inkl. 23 kW     0,112211                2,5901                  0,29063

 Minianlagen von 23kW bis inkl. 150 kW     0,112211                1,9910                  0,22341

 Kleinanlagen von 150 kW bis inkl.         0,112211                1,5788                  0,17716
 1MW

 Mittlere Anlagen von 1MW bis inkl.        0                       0                       0
 10MW

 Großanlagen über 10 MW                    0                       0                       0

Die Einspeisetarife für Wasserkraftwerke – ab 01.September 2020 in Kraft – sind wie folgt:

 Anlagentypten                             Referenzpreis (Rc)       Tarifkoeffizient      Garantierter Preis
                                           BAM/kWh                  (C)                   (Gc) BAM/kWh

 Mikroanlagen von 2 kW bis inkl. 23 kW     0,112211                 1,5059                0,16898

 Minianlagen von 23kW bis inkl. 150 kW     0,112211                 1,4804                0,15308

 Kleinanlagen von 150 kW bis inkl.         0,112211                 1,0736                0,12047
 1MW

 Mittlere Anlagen von 1MW bis inkl.        0,112211                 0,9882                0,11089
 10MW

 Großanlagen über 10 MW                    0                        0                     0

Die Einspeisetarife für Windkraftwerke – ab 01.September 2020 in Kraft – sind wie folgt:

 Anlagentypten                             Referenzpreis (Rc)      Tarifkoeffizient (C)    Garantierter Preis
                                           BAM/kWh                                         (Gc) BAM/kWh

 Mikroanlagen von 2 kW bis inkl. 23 kW     0,112211                2,0298                  0,22777

 Minianlagen von 23kW bis inkl. 150 kW     0,112211                1,6587                  0,18612

 Kleinanlagen von 150 kW bis inkl.         0,112211                1,3864                  0,15557
 1MW

 Mittlere Anlagen von 1MW bis inkl.        0,112211                1,1661                  0,13085
 10MW

 Großanlagen über 10 MW                    0,112211                1,0696                  0,12002

                                         Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA

                                      Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT
15

Die Einspeisetarife für Biogaskraftwerke – ab 01.September 2020 in Kraft – sind wie folgt:

 Anlagentypten                             Referenzpreis (Rc)      Tarifkoeffizient (C)   Garantierter Preis
                                           BAM/kWh                                        (Gc) BAM/kWh

 Mikroanlagen von 2 kW bis inkl. 23 kW     0,112211                4,6970                 0,52706

 Minianlagen von 23kW bis inkl. 150 kW     0,112211                4,2910                 0,48149

 Kleinanlagen von 150 kW bis inkl.         0,112211                2,6848                 0,30127
 1MW

 Mittlere Anlagen von 1MW bis inkl.        0                       0                      0
 10MW

 Großanlagen über 10 MW                    0                       0                      0

Die Einspeisetarife für Effiziente Kraft-Wärme-Kopplungen Anlage – ab 01.September 2019 in Kraft – sind wie
folgt:

 Anlagentypten                             Referenzpreis (Rc)      Tarifkoeffizient (C)   Garantierter Preis
                                           BAM/kWh                                        (Gc) BAM/kWh

 Mikroanlagen von 2 kW bis inkl. 23 kW     0,112211                1,3290                 0,14913

 Minianlagen von 23kW bis inkl. 150 kW     0,112211                1,3290                 0,14913

 Kleinanlagen von 150 kW bis inkl.         0,112211                1,3290                 0,14913
 1MW

 Mittlere Anlagen von 1MW bis inkl.        0,112211                1,3290                 0,14913
 10MW

 Großanlagen über 10 MW                    0                       0                      0

                                         Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA

                                      Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT
16

Die Freie dynamische Quote für die erneuerbare Energie 2018-2020 in der Föderation Bosnien und Herzegowina
(Stand 31.Oktober 2018)

 Jahr                               Primäre Ressourcen                   Freie dynamische Quote (kW)
 2018                               Wasser                                                         129,0
                                    Solar                                                            0,0
                                    Wind                                                             0,0
                                    Biomasse                                                     1.240,0
 2019                               Wasser                                                     0 + 282,0
                                    Solar                                                            0,0
                                    Wind                                                         1.580,0
                                    Biomasse                                                       461,0
 2020                               Wasser                                              9.756,0 + 1.888,0
                                    Solar                                                             0,0
                                    Wind                                                         4.800,0
                                    Biomasse                                                       769,0
                                    Wasser                                                 9.756 + 2.299
                                    Solar                                                              0
TOTAL                               Wind                                                         6.380,0
                                    Biomasse                                                     2.470,0
Quelle: Operater za obnovljive izvore energije i efikasnu kogeneraciju FBiH

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17

2.5    Einspeisetarife Erneuerbare Energie in der Republika Srpska

In Kraft: ab dem 26.03.2020
Quelle: RERS
Anmerkung: EUR 1,00 = BAM 1,95583

In der zweiten Entität von Bosnien und Herzegowina, der Republika Srpska, sind die Einspeisetarife für
Photovoltaik ab 01.06.2020 bis 31.12.2020:

 Anlagentypten               Verkauf mit garantiertem Abnahmepreis                  Marktpreis
                             Garantierter      Referenzpreis Prämie                 Referenzpreis Prämie
                             Abnahmepreis      BAM/kWh       (im garantierten       BAM/kWh       BAM/kWh
                             BAM/kWh                         Preis)
                                                             BAM/kWh
 Photovoltaik
 Auf dem Gebäude bis inkl.   0,2191              0,0570             0,1621          0,1026        0,1165
 50 kW
 Auf dem Gebäude über 50     0,2095              0,0570             0,1525          0,1026        0,1069
 kW bis inkl.150 kW
 Auf dem Gebäude über        0,1844              0,0570             0,1274          0,1026        0,0818
 150 kW bis inkl.250 kW
 Auf dem Gebäude über        0,1501              0,0570             0,0931          0,1026        0,0475
 250 kW bis inkl. 1MW
 Auf dem Boden bis ink.      0,1968              0,0570             0,1398          0,1026        0,0942
 150 kW
 Auf dem Boden über 150      0,1713              0,0570             0,1143          0,1026        0,0687
 kW bis inkl.250 kW

Die Einspeisetarife für Wasserkraftwerke:

 Anlagentypen            Verkauf mit garantiertem Abnahmepreis                   Marktpreis
                         Garantierter    Referenzpreis Prämie                    Referenzpreis   Prämie
                         Abnahmepreis BAM/kWh          (im garantierten          BAM/kWh         BAM/kWh
                         BAM/kWh                       Preis)
                                                       BAM/kWh
 Wasserkraftwerke
 bis inkl. 1MW           0,1396             0,0570             0,0826            0,1026          0,0370
 über 1 MW bis inkl.5    0,1152             0,0570             0,0582            0,1026          0,0126
 MW
 über 5 bis inkl.10 MW   0,1113             0,0570             0,0543            0,1026          0,0087

                                      Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA

                                   Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT
18

Die Einspeisetarife für Biomassekraftwerke :

 Anlagentypen            Verkauf mit garantiertem Abnahmepreis                     Marktpreis
                         Garantierter      Referenzpreis     Prämie                Referenzpreis   Prämie
                         Abnahmepreis      BAM/kWh           (im garantierten      BAM/kWh         BAM/kWh
                         BAM/kWh                             Preis)
                                                             BAM/kWh

 Biomasskraftwerke
 bis inkl. 1MW           0,2298            0,0570            0,1728                0,1026          0,1272
 über 1 MW bis inkl.10   0,2153            0,0570            0,1583                0,1026          0,1127
 MW

Die Einspeisetarife für landwirtschaftliche Biogaskraftwerke:

 Anlagentypen            Verkauf mit garantiertem Abnahmepreis                     Marktpreis
                         Garantierter     Referenzpreis      Prämie                Referenzpreis   Prämie
                         Abnahmepreis     BAM/kWh            (im garantierten      BAM/kWh         BAM/kWh
                         BAM/kWh                             Preis)
                                                             BAM/kWh

 landwirtschaftliche
 Biogaskraftwerke
 bis inkl. 1 MW          0,2397           0,0570             0,1827                0,1026          0,1371

Die Einspeisetarifen für effiziente Kraft-Wärme-Kopplung Anlagen:

 Anlagentypen            Verkauf mit garantiertem Abnahmepreis                     Marktpreis

                         Garantierter     Referenzpreis      Prämie (im            Referenzpreis   Prämie
                         Abnahmepreis     BAM/kWh            garantierten          BAM/kWh         BAM/kWh
                         BAM/kWh                             Preis)
                                                             BAM/kWh
 KWK Gasanlagen

 bis inkl. 1 MW          0,1311           0,0570             0,0741                0,1026          0,0285

 von 1 MW bis inkl. 10   0,1068           0,0570             0,0498                0,1026          0,0042
 MW

 von 10 MW bis inkl.     0                0                  0                     0               0,0042
 30 MW

 KWK
 Braunkohlenwerke

 bis inkl. 1 MW          0,1088           0,0570             0,0518                0,1026          0,0062

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 von 1 MW bis inkl. 10   0,0786           0,0570               0,0216              0,1026           0
 MW

 von 10 MW bis inkl.     0                0                    0                   0                0
 30 MW

 KWK
 Deponiegasanlagen

 bis inkl. 1 MW          0,0632           0,0570               0,0062              0,1026           0

 von 1 MW bis inkl. 10   0,0570           0,0570               0                   0,1026           0
 MW

Einspeisetarife für Photovoltaik ab 01.01.2021

 Anlagentypten               Verkauf mit garantiertem Abnahmepreis                     Marktpreis

                             Garantierter        Referenzpreis      Prämie           Referenzpreis Prämie
                             Abnahmepreis        BAM/kWh            (im garantierten BAM/kWh       BAM/kWh
                             BAM/kWh                                Preis)
                                                                    BAM/kWh
 Photovoltaik

 Auf dem Gebäude bis inkl.   0,2029              0,0570             0,1459             0,1026           0,1003
 50 kW

 Auf dem Gebäude über 50     0,1936              0,0570             0,1366             0,1026           0,0910
 kW bis inkl.150 kW

 Auf dem Gebäude über        0,1696              0,0570             0,1126             0,1026           0,0670
 150 kW bis inkl.250 kW

 Auf dem Gebäude über        0,1373              0,0570             0,0803             0,1026           0,0347
 250 kW bis inkl. 1MW

 Auf dem Boden bis ink.      0,1824              0,0570             0,1254             0,1026           0,0798
 150 kW

 Auf dem Boden über 150      0,1581              0,0570             0,1011             0,1026           0,0555
 kW bis inkl.250 kW

Derzeit wird in der Föderation Bosnien und Herzegowina die Erzeugung aus erneuerbaren Energieträgern durch
Einspeisevergütungen gefördert. Produzenten, die von diesem Anreizsystem Gebrauch machen, haben einen
garantierten Tarif von 12 Jahren. Es ist wichtig anzumerken, dass der Hersteller jedoch von der aktiven
Teilnahme am Markt ausgeschlossen ist und, der Betreiber auf den Kauf der erzeugten Energie, verpflichtet ist.
Die Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen in der Republika Srpska wird derzeit durch
Einspeisevergütungen und Prämien stimuliert. Im Prämienmodell haben die Produzenten auch eine garantierte
Prämie für den Zeitraum von 15 Jahren.

                                        Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA

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Bei diesem Modell ist der Hersteller verpflichtet, einen Käufer auf dem Markt zu finden, wodurch der Kauf von
Energie aus erneuerbaren Quellen gefördert wird.

Ein regulatorischer Rahmen zur Förderung erneuerbarer Energiequellen in der Föderation Bosnien und
Herzegowina und der Republika Srpska ist nachstehend aufgeführt

                                Föderation Bosnien und Herzegowina
 Erneuerbare Energiequellen     Einspeisetarif mit garantiertem Preis
 Incentive-Modell
 Einspeisetarife Prozedur       Anlagenbetreiber müssen den Status eines „privilegierten Produzenten“
                                erlangen
                                    • Der privilegierte Hersteller muss mit dem föderalen Betreiber für
                                        erneuerbaren Energiequellen einen „Kaufvertrag zum garantierten
                                        Preis“ abschließen
                                    • Der föderale Betreiber für erneuerbare Energiequellen ist
                                        verpflichtet, die gesamte erzeugte Energie aus dieser Quelle zu
                                        einem Vorzugspreis zu erwerben
                                    • Der erneuerbare Energiequellen Betreiber ist für die Einziehung der
                                        Gelder verantwortlich und zahlt den begünstigten Teil des
                                        garantierten Preises an den
 Technologies                   Alle Technologien sind förderfähig
 Verbindung zum Netz            Erneuerbare Energiequellen Produzenten haben Vorrang vor dem
                                Netzanschluss

                                Republika Srpska
 Erneuerbare Energiequellen         • Einspeisetarif
 Incentive-Modell                   • Prämien - Erzeuger, die Strom für ihren eigenen Bedarf erzeugen
                                        oder auf dem Markt verkaufen, müssen Anreize erhalten
                                    •    Nettomessung - für kleine Erzeuger bis 50 kW
 Einspeisetarife procedure          • Anlagenbetreiber erhalten meistens ein „Zertifikat für die
                                        Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“ und die Entscheidung
                                        über das Unterstützungsrecht der Regulierungskommission für
                                        Energie (RERS)
                                    • Incentive System Operator und erneuerbaren Energiequellen
                                        Producer schließen eine „Vereinbarung eines obligatorischen Kaufs
                                        zum garantierten Preis“ ab
 Technologies                   Förderfähige Technologien für den Einspeisetarif
                                    • Je nach Technologie liegen die Kapazitätsbeschränkungen bei bis zu
                                        1 MW (KWKW, Biogas) und bis zu 10 MW (WKW, Geothermie,
                                        Biomasse, WKW).
                                Förderfähige Technologien für Prämien
                                    • Über 10 MW (WPP)
                                    • Über 30 MW (Biomasse-KWK)
 Verbindung zum Netz            Erneuerbare Energiequellen Produzenten haben Vorrang vor dem
                                Netzanschluss

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3.    Konkurrenzsituation

Derzeit hat Bosnien und Herzegowina drei staatliche Stromversoger, die in meist ethnisch definierten Gebieten
operativ tätig sind. Laut den momentan gültigen Gesetzen dürfen Produzenten erneuerbarer Energien ihren
Strom nur an diese drei Stromversorger verkaufen:

Elektroprivreda Bosne i Hercegovine (EPBIH)

Der Stromversorger Elektroprivreda BiH, mit Sitz in Sarajevo, ist der größte Stromversorger in Bosnien und
Herzegowina und beliefert mehr als 700.000 Kunden. Die Haupttätigkeit des Unternehmens ist die
Energieerzeugung, -distribution und die Energieversorgung. Elektroprivreda BiH besitzt 50 % der
Produktionskapazitäten des gesamten Landes. Rund drei Viertel der produzierten Energie stammen aus zwei
thermischen Kraftwerken (Tuzla und Kakanj) der Rest wird aus Wasserkraft in den Kraftwerken Salakovac,
Grabovica und Jablanica produziert. Alle thermischen Kraftwerke und Bergwerke (7 Kohleminen) im Gebiet der
Föderation BiH sind im Besitz von Elektroprivreda BiH.

Elektroprivreda HZ HB (EPHZHB)

Der Stromversorger Elektroprivreda HZ HB wurde im Jahr 1992 gegründet, hat seinen Sitz in Mostar und bedient
den Bereich der Herzegowina. Die wichtigsten Aktivitäten sind ebenfalls die Energieerzeugung, -distribution und
die Energieversorgung. Außerdem ist das Unternehmen aktiv im Bau, der Instandhaltung und der Projektierung
von Elektrizitätsanlagen. Das Unternehmen betreibt sieben Wasserkraftwerke (Jajce I, Jajce II, Rama, Mostar,
Čapljina, Mostarsko Blato und Pec Milini). Derzeit hat das Unternehmen ca. 1.800 Mitarbeiter und beliefert rund
190.000 Endverbraucher.

Elektroprivreda Republika Srpska (EPRS)

Wie die beiden vorher genannten Unternehmen, ist die EPRS auch verantwortlich für die Energieerzeugung, -
Distribution und die Energieversorgung auf dem Territorium der RS. Das Unternehmen wurde im Jahr 1992
gegründet und beschäftigt rund 7.500 Mitarbeiter. Die produzierte Energie stammt aus Wasserkraftwerken sowie
aus thermischen Kraftwerken.

JP Komunalno Brčko d.o.o.

Das öffentliche Unternehmen JP Komunalno Brčko mit seiner Arbeitseinheit „Elektrodistribucija“ ist für die
Versorgung und Distribution von elektrischer Energie im District Brčko zuständig. District Brčko kann seine
elektrische Energie von allen qualifizierten Herstellern im Land anschaffen. Im Jahr 2019 hat District Brčko einen
Vertrag mit der Elektrowirschaft der Republika Srpska über die Distribution der elektrischen Energie für die Zeit
von einem Jahr, unterzeichnet.

Elektroprenos-Elektroprijenos BiH – Stromnetz

Elektroprenos-Elektroprijenos BiH ist eine Aktiengesellschaft zur Übertragung von elektrischer Energie in
Bosnien und Herzegowina mit Sitz in Banja Luka. Das Unternehmen wurde 2006 auf gesamtstaatlichem Niveau
gegründet. Das Hauptziel des Unternehmens ist es, die notwendigen Voraussetzungen für das Funktionieren und
die Entwicklung des Marktes für elektrische Energie zu schaffen und die stabile Übertragung von elektrischer
Energie in Bosnien und Herzegowina zu gewährleisten. Die Firma ist zuständig für die Anbindung des
elektroenergetischen Systems Bosnien und Herzegowinas an die Systeme der benachbarten Länder und der
Region als auch für den Austausch von Elektrizität.

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3.1       Marktaufsicht

In Übereinstimmung mit der politischen Struktur Bosnien und Herzegowinas wurden Behörden zur Aufsicht des
Marktes auf gesamtstaatlichem Niveau sowie auf Entitätsniveau gegründet. Es existiert zusätzlich noch ein
unabhängiger Systembetreiber:

Staatliche Elektrizitätsregulierungskommission (DERK)
DERK ist eine unabhängige Institution, die in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Objektivität,
Transparenz und Gleichbehandlung wirkt, und zuständig für die Überwachung der Übertragung von Elektrizität,
den Betrieb des Übertragungsnetzes und des internationalen Handels mit Strom ist. DERK wurde vom Parlament
Bosnien und Herzegowinas im Juli 2003 gegründet. Zusätzlich existieren zwei Institutionen auf Entitätsniveau mit
ähnlichen Aufgaben:

Elektrizitätsregulierungskommission der Republika Srpska (REERS)

und

Elektrizitätsregulierungskommission der Föderation Bosnien und Herzegowina (FERK)

Die Zuständigkeitsbereiche der Entitäts-Elektrizitätsregulierungskommissionen sind:

      •   Überwachung und Regelung der Beziehungen zwischen der Stromerzeugung,-verteilung und den
          Stromkunden inkl. den Stromhändlern.
      •   Feststellung von Methoden und Kriterien für die Festlegung der Preise für die Versorgung.
      •   Definition von Tarifen für Nutzer der Vertriebssysteme.
      •   Erteilung und Widerruf von Konzessionen für die Stromerzeugung.
      •   Regulierung der allgemeinen Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung.

Unabhängiger Systembetreiber (ISO BiH)

Der unabhängige Systembetreiber wurde in Bosnien und Herzegowina bereits im Jahr 2004 per Gesetz etabliert.
ISO-BiH wurde als gesamtstaatliche, eigenständige und spezialisierte Non-Profit-Organisation gegründet und
arbeitet eng mit der staatlichen Elektrizitätsregulierungsbehörde DERK zusammen. Die Besitzer des ISO BiH sind
die beiden Entitätsregierungen.

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4.       Gesetzliche und sonstige Rahmenbedingungen

Der Gesamtstaat Bosnien und Herzegowina hat nur beschränkte Kompetenzen in der Energiepolitik und
Gesetzgebung. Diese wurden nicht auf der staatlichen Ebene institutionalisiert, sondern funktionieren innerhalb
der organisatorischen Strukturen der zwei Entitäten, der Föderation BiH (FBiH) und der Republika Srpska (RS).
Der Gesamtstaat hat hier nur limitierte Vollmachten und vertritt u.a. Bosnien und Herzegowina bei
internationalen Energieangelegenheiten nach außen.

Die verantwortlichen Behörden für den Energiesektor sind auf Entitätseben die jeweiligen Energieministerien:

     •    Föderation Bosnien und Herzegowina: Ministerium für Energie, Bergbau und Industrie
     •    Republika Srpska: Ministerium für Energie und Bergbau

Diese Behörden sind für die Überprüfung der wichtigsten Gesetze, die Normen im Energiesektor von Bosnien
und Herzegowina regeln, zuständig. Diese Gesetze bildeten die Grundlage für die Herausgabe von Regelbüchern
und technischen Vorschriften, einschließlich nachgeordneter Gesetze zur detaillierten Regelung bestimmter
Fragen. Zusätzlich zu den aufgeführten Gesetzen werden auch die Gesetze für andere Sektoren angewandt, die
eng mit den Verordnungen im Energiesektor zusammenhängen, wie etwa Umweltschutz, Raumordnung und
Tiefbau usw.

Bosnien und Herzegowina (Gesamtstaat)

     •    Gesetz über die Übertragung von Strom-, Regulierungs- und Stromnetzbetreibern in Bosnien und
          Herzegowina (Amtsblatt von Bosnien und Herzegowina, Nr. 7/02, 13/03, 76/09 und 1/11)
     •    Gesetz zur Gründung der Gesellschaft zur Übertragung von elektrischem Strom in Bosnien und
          Herzegowina (Amtsblatt von Bosnien und Herzegowina, Nr. 35/04)
     •    Einrichtung des Gesetzes und unabhängiger Netzbetreiber für ein Übertragungssystem in Bosnien und
          Herzegowina (Amtsblatt von Bosnien und Herzegowina, Nr. 35/04, 76/09, 20/14)
     •    Gesetz über die Konzessionen von Bosnien und Herzegowina (Amtsblatt von Bosnien und Herzegowina,
          Nr. 32/02 und 56/04)

Föderation Bosnien und Herzegowina (Entität)

     •    Elektrizitätsgesetz (Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina, Nr. 66/13 und 94/15)
     •    Verordnung über die Organisation und Regulierung des Sektors der Gasindustrie (Amtsblatt der
          Föderation Bosnien und Herzegowina, Nr. 83/07)
     •    Gesetz über Erdölderivate in der Föderation Bosnien und Herzegowina (Amtsblatt der Föderation
          Bosnien und Herzegowina Nr. 52/14)
     •    Gesetz über die Exploration und Nutzung von Öl und Gas in der Föderation Bosnien und Herzegowina
          (Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina, Nr. 77/13 und 19/17)
     •    Bergbaugesetz in der Föderation von Bosnien und Herzegowina (Amtsblatt der Föderation von Bosnien
          und Herzegowina, Nr. 26/10)
     •    Gesetz über geologische Arbeiten der Föderation Bosnien und Herzegowina (Amtsblatt der Föderation
          Bosnien und Herzegowina Nr. 9/10)
     •    Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen und effizienter Kraft-Wärme-Kopplung (Amtsblatt der
          Föderation Bosnien und Herzegowina, Nr. 70/13 und 05/14)
     •    Gesetz über die Zuteilung und Steuerung des Teiles der Einnahmen des Unternehmens, der mit
          Wasserkraftanlagen erzeugt wurde (Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina, Nr. 44/02 und
          57/09)

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    •   Gesetz über die Zuteilung und Steuerung des mit thermischen Anlagen erzeugten Teils der Einnahmen
        des Unternehmens (Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina, Nr. 80/14)
    •   Energieeffizienzgesetz (Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina, Nr. 22/17)
    •   Gesetz über öffentliche Unternehmen (Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina, Nr. 8/05,
        81/08, 22/09, 109/12)
    •   Gesellschaftsrecht (Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina, Nr. 81/15)
    •   Konzessionsgesetz (Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina, Nr. 40/02 und 61/06)
    •   Gesetz über Raumordnung und Landnutzung (Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina, Nr.
        2/06, 72/07, 32/08, 4/10, 13/10 und 45/10)

Republika Srpska (Entität)

    •   Energiegesetz (Amtsblatt der Republika Srpska, Nr. 49/09)
    •   Elektrizitätsgesetz (Amtsblatt der Republika Srpska, Nr. 8/08 - konsolidierte Fassung, 34/09, 92/09 und
        01/11)
    •   Gasgesetz (Amtsblatt der Republika Srpska, Nr. 22/18)
    •   Gesetz über den Pipeline-Transport gasförmiger und flüssiger Kohlenwasserstoffe und die Verteilung
        gasförmiger Kohlenwasserstoffe (Amtsblatt der Republika Srpska, Nr. 52/12)
    •   Gesetz über Öl und Öl-Derivate (Amtsblatt der Republika Srpska, Nr. 36/09 und 102/12)
    •   Gesetz über geologische Arbeiten (Amtsblatt der Republika Srpska, Nr. 110/13)
    •   Bergbaugesetz (Amtsblatt der Republika Srpska, Nr. 59/12)
    •   Gesetz über Gebühren für die Nutzung natürlicher Ressourcen zur Stromerzeugung (Amtsblatt der
        Republika Srpska, Nr. 52/14)
    •   Gesetz über erneuerbare Quellen und effiziente Kraft-Wärme-Kopplung (Amtsblatt der Republika
        Srpska, Nrn. 39 / 13,108,13 und 79/15)
    •   Energieeffizienzgesetz (Amtsblatt der Republika Srpska, Nr. 59/13)
    •   Gesellschaftsrecht (Amtsblatt der Republika Srpska, Nrn. 127/08, 58 / 09,100 / 11 und 67/13)
    •   Gesetz über öffentliche Unternehmen (Amtsblatt der Republika Srpska ”, Nr. 75/04 und 78/11)
    •   Konzessionsgesetz (Amtsblatt der Republika Srpska ”, Nr. 59/13)
    •   Gesetz über öffentlich-private Partnerschaften (Amtsblatt der Republika Srpska, Nr. 59/09)
    •   Gesetz über Raumplanung und Bauwesen (Amtsblatt der Republika Srpska, Nr. 40/13, 106/15 und 3/16)

Distrikt Brčko von Bosnien und Herzegowina (Selbstverwaltungszone)

    •   Amtsblatt des Elektrizitätsgesetzes des Distrikt Brčko, Bosnien und Herzegowina, Nr. 36/04, 28/07,
        61/10 und 4/13)
    •   Gesetz über die allgemeinen Bedingungen für die Stromversorgung (Amtsblatt des Distrikt Brčko von
        Bosnien und Herzegowina, Nr. 36/04, 3/06, 28/07, 25/08, 4/13)
    •   Gesetz über das Tarifsystem für den Verkauf von Elektrizität (Amtsblatt des Distrikt Brčko von Bosnien
        und Herzegowina, Nr. 37/04, 28/07, 4/13)
    •   Gesetz über die Gemeinschaftsaktivitäten (Amtsblatt der Distrikt Brčko von Bosnien und Herzegowina,
        Nr. 30/04, 24/07, 9/13)
    •   Gesetz über Gesellschaften des Distrikt Brčko in Bosnien und Herzegowina (Amtsblatt des Distrikt Brčko
        von Bosnien und Herzegowina, Nr. 11/01, 10/02, 14/02, 01/03, 08/03, 4/04) 19/07, 34/07, 49/11)
    •   Gesetz über die börsennotierten Aktiengesellschaften des Distrikt Brčko in Bosnien und Herzegowina
        (Amtsblatt des Distrikt Brčko in Bosnien und Herzegowina, Nr. 15/06, 5/07, 19/07, 1/08, 24/08, 17/16) )
    •   Konzessionsgesetz (Amtsblatt des Distrikt Brčko von Bosnien und Herzegowina, Nr. 41/06, 19/07, 2/08)
    •   Gesetz über eine öffentlich-private Partnerschaft (Amtsblatt des Distrikt Brčko von Bosnien und
        Herzegowina

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4.1       Regulatorischer und institutioneller Rahmen der Föderation Bosnien und Herzegowina

Im Aktionsplan für erneuerbare Energiequellen der Föderation Bosnien und Herzegowina (APOEF) werden die
Politiken, Maßnahmen und verbindlichen Ziele in Bezug auf den Anteil der Energie aus erneuerbaren
Energieträgern am Gesamtendverbrauch von Elektrizität, Wärme- / Kälteenergie und Verkehrsenergie
festgelegt.

Das Gesetz über die Nutzung von erneuerbaren Energiequellen und Kraft-Wärme-Kopplung, regelt die auch die
Förderungen in diesem Bereich.

Beträge für Anreize in der Föderation Bosnien und Herzegowina sind ein Bestandteil der Einspeisetarife mit
garantiertem Preis. Erzeuger von Energie aus erneuerbaren Energien haben Anspruch auf vorrangigen
Netzanschluss. Mit dem Gesetz wurde ein Betreiber für erneuerbare Energiequellen und effiziente KWK
(erneuerbare Energiequellen Betreiber) mit dem Ziel gegründet, eine institutionelle Struktur für den Betrieb des
Anreizsystems für die Erzeugung und den Erwerb von Strom aus erneuerbare Energie Kraftwerken zu schaffen.

Die regulatorische Behörde für Erneuerbare Energiequellen verfügt über folgende Kompetenzen:

      •   sammelt, verarbeitet und protokolliert die gesamte Stromerzeugung durch qualifizierte Erzeuger,
      •   auf Wunsch des privilegierten Erzeugers einen Vertrag über den Einkauf von Elektrizität zu garantierten
          Preisen abschließt und die Gesamtmenge des Stroms von einem privilegierten Erzeuger bezieht,
      •   schließt auf Wunsch des privilegierten Erzeugers einen Vertrag über den Bezug von Elektrizität zu
          Referenzpreisen ab und kauft die Gesamtmenge an Strom von einem qualifizierten Erzeuger,
      •   auf Wunsch des privilegierten Herstellers einen Vorvertrag über den Kauf von Elektrizität zu
          garantierten Einkaufspreisen abschließt,
      •   Berechnungen und Zahlungen von Finanzmitteln für Elektrizität an privilegierte Erzeuger, die den
          Vertrag mit dem erneuerbare Energiequellen Betreiber zu garantierten Preisen abgeschlossen haben,
          oder an qualifizierte Erzeuger zu Referenzpreisen für die gelieferten Energiemengenmengen durchführt,
      •   schließt einen Vertrag über den Kauf von Strom mit einem Kleinstproduzenten ab und berechnet und
          zahlt finanzielle Ressourcen für den gelieferten Strom,
      •   schließt einen Vertrag mit jedem einzelnen Lieferanten der Föderation Bosnien und Herzegowina und
          einem qualifizierten Kunden ab, der von einem Lieferanten außerhalb der Föderation Bosnien und
          Herzegowina Strom für seinen eigenen Bedarf bezieht, der alle gegenseitigen Rechte und Pflichten
          einschließlich des Vertrags beschreibt Erhebung von Gebühren sowie Verpflichtung der Lieferanten und
          qualifizierten Kunden, dem erneuerbare Energiequellen Betreiber angemessene Garantien für die
          Zahlungssicherheit zu geben,
      •   führt eine Analyse der realisierten Strommengen aus erneuerbaren Energieträgern in Bezug auf
          geplante,
      •   fakturiert die Abrechnung und Abrechnung von Lieferanten bezüglich des von privilegierten Erzeugern
          erzeugten Stroms zum Referenzpreis
      •   erhebt und verarbeitet monatlich Daten zum Gesamtendstromverbrauch in der Föderation Bosnien und
          Herzegowina, die von Netzbetreiber, Versorgern und qualifizierten Kunden zur Berechnung der
          Gebühren bereitgestellt werden;
      •   sammelt Incentive-Feeds von Lieferanten und qualifizierten Kunden
      •   beteiligt sich an Vorschlägen für die EES-Bilanzierung in Zusammenarbeit mit autorisierten Instituten,
          einschließlich Regeln für die Berechnung von Gebühren für Ungleichgewichte, die in den
          Zuständigkeitsbereich von Independent System Operator BiH (ISO BiH) fallen,
      •   bezahlt die Ausgleichsmittel der EES im Namen der privilegierten Hersteller
      •    führt ein spezielles Transaktionskonto für die Berechnung und Bezahlung des aus erneuerbaren
          Energieträgern erzeugten Stroms
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