Auszug aus dem Protokoll der Energiekommission Wetzikon - Stadt Wetzikon
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Auszug aus dem Protokoll der Energiekommission Wetzikon Sitzung vom 21. August 2018 84 18.06.4 Alternativenergien PV-Anlage Kunsteisbahn, Realisierung, Kreditbewilligung und Vergabe Ausgangslage Die Wetziker Stimmbürgerinnen und Stimmbürger stimmten an der Urnenabstimmung vom 23. Sep- tember 2012 einem Rahmenkredit von 2,75 Mio. Franken für die Jahre 2013–2017 zu, mit welchem ei- nerseits der Bau von Photovoltaik-Anlagen Dritter unterstützt und andererseits stadteigene PV- Anlagen erstellt werden sollen. Weil der Rahmenkredit für die genannten Zwecke bis Ende 2017 noch nicht ausgeschöpft war, verlängerte der Grosse Gemeinderat am 25. September 2017 die Rahmenkre- ditdauer bis Ende 2019. Gleichzeitig wurde der Energiekommission die Kompetenz erteilt, über die Auf- teilung des Rahmenkredits in einzelne Objektkredite zu entscheiden. In verschiedenen Gemeinden wurden und werden Photovoltaik-Anlagen erstellt, an welchen sich Ein- wohnerinnen und Einwohner mitbeteiligen können, indem sie Anrechte an Panelflächen erwerben und so selber zu Solarstromproduzent/-innen werden (in der Region u. a. Uster oder Wald). Die Energie- kommission sprach sich im Rahmen einer Aussprache im Frühling 2018 dafür aus, aus den Mitteln des Rahmenkredites eine grosse PV-Anlage auf der Kunsteisbahn zu erstellen und dafür ein Modell mit Publikumsbeteiligung vorzusehen. In der Folge wurden durch Energiekommission und Stadtrat verschiedene Beschlüsse gefasst bezüglich Realisierung, Betriebsmodell und Vermarktung der PV-Anlage Kunsteisbahn. – Bewilligung eines Kredites für die Projektierung und die Durchführung der Submission (EKB Nr. 55 vom 14. Mai 2018) – Bewilligung eines Kredites für die Dachverstärkung der Kunsteisbahn (SRB Nr. 91 vom 16. Mai 2018) – Detailkonzept betreffend Beteiligungsmodell und Vermarktung (EKB Nr. 66 vom 11. Juni 2018) Photovoltaik-Anlagen auf der Kunsteisbahn Schon seit längerer Zeit wurde über die Erstellung einer grossen Photovoltaik-Anlage auf dem Dach der Kunsteisbahn diskutiert. Dies unter anderem wegen des idealen Standorts mit einer guten Exposition, einer grossen Fläche und der idealen Verbindung eines stromintensiven Betriebes mit der Produktion von erneuerbaren Strom am Eingang der Stadt Wetzikon. Aus den ersten Projektabklärungen aus dem Jahr 2014 war bekannt, dass die Statik des Daches der Kunsteisbahn kritisch ist für die Zusatzbelastung durch den Bau einer Photovoltaik-Anlage. Eine 2017 durchgeführte Untersuchung zur Statik durch das Ingenieurbüro Aschwanden + Partner AG, Rüti zeigte auf, dass das Dach bereits für den Normalbetrieb statisch ungenügend ist und entsprechend verstärkt werden muss. Der Stadtrat bewilligte mit Be- schluss vom 16. Mai 2018 einen entsprechenden Kredit für die Verstärkung der Dachkonstruktion und beauftragte die Abteilung Immobilien mit der Submission und der Vergabe für die Arbeiten. Gleichzei- tig wurde beschlossen, dass über den Rahmenkredit PV-Förderung ein Anteil an der zusätzlichen Dach- verstärkung für den Bau einer PV-Anlage in der Höhe von 40'000 Franken zu leisten sei. Protokollauszug der Energiekommission Wetzikon, Sitzung vom 21. August 2018 Seite 1 von 5
Die Ausführung der Verstärkungen der Hauptträger war für September/Oktober 2018 vorgesehen. Seit dem Beschluss des Stadtrates sind nun aber im Laufe der detaillierten Projektarbeiten neue Erkennt- nisse dazu gekommen. – Das Ingenieurbüro Aschwanden + Partner AG war davon ausgegangen, dass die Unterkonstruktion für die Module via Dachdurchdringungen direkt auf die Hauptträger montiert wird. Diese Montage- art wäre durchaus möglich, ist aber aufgrund der hohen Anzahl der benötigten Durchdringungen und im Hinblick auf die Dichtigkeit des Daches nicht zu empfehlen. Zudem gibt es einfachere Mon- tagesysteme (Klemmen) für Stehfalzdächer, welche beim Dach der Kunsteisbahn verwendet werden können. Diese Klemmen werden direkt auf die Dachhaut montiert, wodurch keine Durchdringungen notwendig werden. Allerdings werden mit dieser Montageart zusätzliche Dachverstärkungen not- wendig. Diese weiteren zusätzlichen Kosten werden derzeit durch das Ingenieurbüro Aschwanden + Partner AG im Details geklärt. Die Ergebnisse liegen spätestens bis Ende Oktober 2018 vor. Die pro- visorische Kostenschätzung für die zusätzlichen Verstärkungsmassnahmen liegt bei ca. 90'000 Fran- ken (inkl. MWST). – Die durchgeführte Submission für die Dachverstärkung der Kunsteisbahn ergab leider ein sehr unbe- friedigendes Ergebnis, indem nur ein Angebot einging. Das Verfahren wird deshalb abgebrochen und nochmals neu gestartet. Neu soll auch die zusätzliche Verstärkung für die neue Montageart mit einbezogen werden. Es wird erwartet, dass dadurch Einsparungen möglich sind. – Aufgrund eines Kommunikationsfehlers wurde betreffend Statik bisher nur die «Grossen Halle» (ei- gentliche Kunsteisbahn), nicht aber diejenige der «Kleinen Halle» abgeklärt. Aufgrund dieser Aus- gangslage ist es sinnvoll, das Projekt neu aufzuteilen. Neu sollen vorerst nur der Bau der Etappen 1 und 2 vorgesehen werden (siehe Abbildung unten). Sollte der Verkauf der ersten beiden Etappen erfolgreich verlaufen und genügend finanzielle Mittel generieren, wird auch die Statik der "Kleinen Halle" auf die Anforderungen untersucht und soweit nötig angepasst und danach die Etappe 3 aus- geführt. Bei der Planung und Realisierung der ersten beiden Etappen wird die Etappe 3 aber mit be- rücksichtig, so dass diese zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt problemlos realisiert werden kann. Standort Leistung in kWp Modul-Fläche in m2 Energieertrag in kWh/a Fläche 1 ca. 301 ca. 1'657 ca. 294'980 Fläche 2 ca. 235 ca. 1'292 ca. 230'300 Fläche 3 (Option) ca. 275 ca. 1'513 ca. 269'500 Gesamt Total ca. 811 ca. 4'462 ca. 794'780 «Kleine Halle» Etappe 3 (Option) Etappe 2 Etappe 1 Abbildung Einteilung der Etappen für die Realisierung Protokollauszug der Energiekommission Wetzikon, Sitzung vom 21. August 2018 Seite 2 von 5
Infolge der starken Belegung der Kunsteisbahn (Veranstaltungen, Eishockey etc.) ist nach dem Abbruch und Neustart des Vergabeverfahrens eine Realisierung der Dachverstärkungsmassnahmen erst im Ap- ril/Mai 2019 möglich. Das Zeitfenster wurde bereits reserviert und wird bei der Belegung 2019 der Kunsteisbahn berücksichtigt. Nichtsdestotrotz soll wie im Kommunikationsplan vorgesehen die Ver- marktung der Anlage an der kommenden ZOM ab dem 29. August 2018 starten und deshalb der Bau- kredit für die eigentliche Anlage jetzt von der Energiekommission gesprochen und die Vergaben getä- tigt werden. Submission Die Vergabe der DC-Installationen der Etappen 1 und 2 inklusive Absturzsicherung und Einhausung für die Wechselrichter wurde im offenen Verfahren durchgeführt. Insgesamt gingen drei Offerten für die Realisierung der Photovoltaik-Anlage ein. Die Offerten wurden auf Vollständigkeit und Eignung über- prüft und alle drei Offerten entsprachen den Anforderungen. Anhand der Zuschlagskriterien (Preis 70 %, Ertrag pro m2 20 %, Herkunftsland der Module 5 %, Referenzen 5 %) wurde das wirtschaftlich güns- tigste Angebot bestimmt. Aufgrund der Auswertung geht der Zuschlag mit 92,42 Punkten an die Firma BS Strohmeier AG aus Wetzikon. Die Firma BS Strohmeier AG hat bereits die Photovoltaik-Anlage auf dem Alterswohnheim Am Wildbach erstellt. Die Installationsarbeiten sowie die Projektabwicklung ver- liefen sehr gut. Die AC-Installationen können im freihändigen Verfahren vergeben werden. Die Verbindung zwischen der neuen Niederspannungshauptverteilung der Photovoltaik-Anlage und der Trafostation Kunsteis- bahn werden die Stadtwerke Wetzikon selber ausführen. Die Erstellung der Niederspannungshauptver- teilung und die Anschlüsse zu den Wechselrichtern wird die Firma Oberholzer AG aus Wetzikon ausfüh- ren. Hierfür wurde bereits ein Angebot eingeholt. Der Auftrag für die Projektierung der weiteren zusätzlichen Dachverstärkungsmassnahmen wurde be- reits an das Ingenieurbüro Aschwanden + Partner AG vergeben. Die Leistungen liegen im Rahmen des Planungskredits von 20'000 Franken, welcher am 14. Mai 2018 durch die Energiekommission bewilligt wurde. Die statische Abklärung der «Kleinen Halle» sowie die Ausschreibung der Etappe 3 erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt und sind vom Verkaufserfolg der ersten beiden Etappen abhängig. Synergien und sinnvolle vorbereitende Massnahmen werden bei der Realisierung der beiden ersten Etappen aber be- rücksichtigt. Kredit Bereits bewilligte Kosten vom 14. Mai 2018: Kostenstelle KV Konto 1.561.3630.00 Fr. I Projektierung und Submission 20'000.00 II Anteil Dachverstärkung (Hauptträger) 40'000.00 Total (exkl. MWST) 60'000.00 Total (inkl. MWST) 64'620.00 Protokollauszug der Energiekommission Wetzikon, Sitzung vom 21. August 2018 Seite 3 von 5
Die Kosten im jetzt zu bewilligenden Kredit für den Bau der PV-Anlage setzen sich gemäss Aufstellung, inklusive Bauleitung und technische Arbeiten, wie folgt zusammen: Kostenstelle KV Konto 1.561.3630.00 Fr. I DC-Installationen, Absturzsicherung und Einhausung 503'000.00 II AC-Installationen und Erschliessung 140'000.00 III Statische Überprüfung und zusätzliche Verstärkung 85'000.00 IV Gebühren, Bewilligungen und Abnahmen (Richtpreis) 10'000.00 V Projektleitung 30'000.00 VI Diverses und Unvorhergesehenes (ca. 5%) 40'000.00 Total (exkl. MWST) 808'000.00 Total (inkl. MWST) 870'216.00 Gesamtkredit (exkl. MWST) 868'000.00 Gesamtkredit (inkl. MWST) 934'836.00 Die Ausgaben werden aus dem Rahmenkredit PV-Förderung finanziert. Diese sind für das Jahr 2018 im Konto 1.561.3630.00 eingestellt. Die für 2019 erforderlichen Mittel werden im Budget 2019 beantragt. Provisorische Terminplanung September 2018: Startsitzung Realisierung der Photovoltaik-Anlage auf der Kunsteisbahn. Eingabe Baugesuch. Oktober 2018: Erhalt des zusätzlichen Statik-Berichts mit Kosten und Realisierungsumfang. Eingabe ESTI-Gesuch. November/Dezember 2018: Submission für die Realisierung der zusätzlichen Dachverstärkung. April/Mai 2019: Realisierung der Dachverstärkung. Erstellung Einhausung der Wechselrichter. Mai/Juni 2019: Beginn der Realisierung der ersten Etappe. Falls bereits grössere Mengen der Modulflächen verkauft wurden, kann die Etappe 2 in Teilen oder ganz mit realisiert werden. Juli 2019: Fertigstellung der ersten Etappe und Inbetriebnahme. Erwägungen Aus dem Rahmenkredit zur Förderung von Solarstrom soll auf der Kunsteisbahn eine weitere städtische PV-Anlage realisiert werden mit der Möglichkeit einer Beteiligung von Wetzikerinnen und Wetzikern. Die Anlage wird in verschiedenen Etappen realisiert, je nach Umfang der privaten Beteiligung. Vorerst sollen zwei (von drei) Etappen erstellt werden. Die finanziellen Mittel sind im Budget 2018 eingestellt und werden für das Budget 2019 beantragt. Trotz Verzögerungen bei der notwendigen Dachverstärkung ist es sinnvoll, den Baukredit bereits jetzt zu sprechen. Die Dachverstärkung hat auf den eigentlichen Bau der PV-Anlage keinen Einfluss. Hinge- gen ist es ein grosser Vorteil, beim vorgesehenen Beginn der Vermarktung der Anlage an der ZOM 2018 einen vorliegenden Baubeschluss vorweisen zu können. Durch den Abbruch des Submissionsverfahrens für die Dachverstärkung der Kunsteisbahn und die Ausweitung der erneuten Submission auf die Zusatzverstärkung zur Vermeidung der Dachdurchdrin- Protokollauszug der Energiekommission Wetzikon, Sitzung vom 21. August 2018 Seite 4 von 5
gung für die Montage der PV-Anlage wird ein neuer Stadtratsbeschluss notwendig werden. Der jetzt zu sprechende Baukredit für die PV-Anlage ist deshalb mit einem entsprechenden Vorbehalt zu versehen. Die Energiekommission beschliesst: 1. Die Energiekommission ist mit dem geänderten Vorgehen betreffend die drei geplanten Etappen einverstanden. 2. Für die Realisierung der ersten beiden Etappen der Photovoltaik-Anlage mit einer installierten Leistung von voraussichtlich 536 kWp auf dem Dach der Kunsteisbahn sowie für die zusätzliche Dachverstärkung wird ein Kredit von 870'216 Franken (inkl. MWST) bewilligt (zulasten Konto 1.561.3630.00 für 2018 und zulasten Konto 5622.3634.00 für 2019). 3. Die Realisierung der DC-Installationen inkl. Absturzsicherung und Einhausung der Wechselrichter wird an das wirtschaftlich günstigste Angebot der Firma BS Strohmeier AG aus Wetzikon verge- ben. 4. Die Stadtwerke Wetzikon werden zur Vergabe ermächtigt und sind für die Projektabwicklung zu- ständig. 5. Der Projektleiter der Stadtwerke und die Geschäftsbereichsleiterin Alter, Soziales + Umwelt wer- den ermächtigt, die in Zusammenhang mit dem Projekt anfallenden Rechnungen in eigener Kompetenz zu visieren. 6. Dieser Beschluss gilt vorbehältlich dem Entscheid des Stadtrates zur Bewilligung eines Kredites zur statischen Verstärkung des Hallendaches der Kunsteisbahn. 7. Dieser Beschluss ist öffentlich. 8. Mitteilung an: – Stadtrat – Geschäftsbereich Alter, Soziales + Umwelt – Stadtwerke Wetzikon – Abteilung Finanzen – Parlamentsdienste (zuhanden Grosser Gemeinderat) Für richtigen Protokollauszug: Im Namen der Energiekommission Martina Buri, Sekretärin Protokollauszug der Energiekommission Wetzikon, Sitzung vom 21. August 2018 Seite 5 von 5
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