Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft - Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft
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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 22/1822 22. Wahlperiode 20. 10. 20 Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Vorläufige Haushaltsführung 2021 Ermächtigung nach Artikel 67 Absatz 1 der Hamburgischen Verfassung Ergänzung des Haushaltsbeschlusses 2019/2020 Fortgeltung von Ermächtigungen Nachbewilligung nach § 35 Absatz 2 der Landeshaushaltsordnung 1. Anlass anzuwendende Landeshaushaltsordnung (LHO) diesen Begriff nicht mehr. Sie bildet die gesetzli- Der Haushaltsplan 2021/2022 kann von der Bür- che Grundlage für den doppischen Produkthaus- gerschaft erst im Laufe des Jahres 2021 beschlos- halt. Gegenstand der Ermächtigung sind danach sen werden. Der Senat beantragt deshalb, ihn für die Verursachung von Kosten und die Leistung das Haushaltsjahr 2021 nach Artikel 67 Absatz 1 von Auszahlungen für Investitionen und Darlehen der Verfassung der Freien und Hansestadt Ham- (siehe § 5 Absatz 1 LHO). Die Anforderungen des burg (HV) zur vorläufigen Haushaltsführung zu er- Artikels 67 HV sind deshalb auf diese Ermächti- mächtigen. gungen zu übertragen. Die Ermächtigung sichert die Funktionsfähigkeit der Staatstätigkeit. Sie ermöglicht dem Senat, eine Auch wenn Artikel 67 Absatz 1 Nr. 1 HV keine sum- geordnete Staatsverwaltung aufrecht zu erhalten. menmäßige Beschränkung der Ausgabenhöhe Zugleich vermeidet sie, dass die Bürgerschaft hin- enthält, so ist sie in der Haushaltspraxis doch er- sichtlich des parlamentarischen Budgetrechts in forderlich. Werden im Rahmen der vorläufigen unangemessener Weise präjudiziert wird. Haushaltsführung Kosten verursacht oder Auszah- lungen für Investitionen und Darlehen geleistet, 2. Begriff „Ausgaben“ die die Ansätze im Haushaltsplan-Entwurf des Se- nats übersteigen, wird der Senat diesen nach § 34 Artikel 67 Absatz 1 HV verwendet noch den Begriff LHO entsprechend ergänzen. Damit trägt er dem „Ausgaben“. Unter „Ausgaben“ werden diejenigen Grundsatz der Vollständigkeit und dem Deckungs- Sachverhalte zusammengefasst, die eine bürger- gebot Rechnung. Durch die Verursachung von schaftliche Ermächtigung erfordern. Demgegen- Kosten oder durch die Leistung von Auszahlungen über verwendet die seit dem Haushaltsjahr 2015 für Investitionen oder Darlehen, die über den 1
Drucksache 22/1822 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Haushaltsplan-Entwurf hinausgehen, würden sich 4. Verpflichtungsermächtigungen die Gestaltungsmöglichkeiten für Senat und Bür- Artikel 67 Absatz 1 HV ermächtigt nicht dazu, Ver- gerschaft verringern. pflichtungen für künftige Haushaltsjahre zu be- Vor diesem Hintergrund sollen Kosten und Aus- gründen. Die im Haushaltsplan-Entwurf enthalte- zahlungen für Investitionen und Darlehen regel- nen Verpflichtungsermächtigungen dürfen wäh- haft nur bis zur Höhe von 75 v. H. der im Haus- rend der vorläufigen Haushaltsführung noch nicht haltsplan 2019/2020 für das Haushaltsjahr 2020 in Anspruch genommen werden. Vielmehr gelten veranschlagten Ansätze verursacht bzw. geleistet im Haushaltsjahr 2020 nicht in Anspruch genom- werden dürfen. Bei einem Zeitraum der vorläufi- mene Verpflichtungsermächtigungen bis zur Fest- gen Haushaltsführung bis zum Frühjahr 2021 wird stellung dies Haushaltsplans 2021/2022 fort (siehe davon ausgegangen, dass diese Einschränkung § 47 Absatz 1 Satz 6 LHO). regelmäßig unkritisch ist. Sollte ausnahmsweise Bedarfe, z. B. zur Erhaltung einer Einrichtung auch darüber hinaus die Verursachung von Kosten oder Verpflichtungen zu Lasten künftiger Haushalts- die Leistung von Auszahlungen für Investitionen jahre einzugehen, können zwar nicht ausgeschlos- oder Darlehen nötig sein, stehen sie unter Einwilli- sen werden. Allerdings wird es sich dann in der gungsvorbehalt der Finanzbehörde. Sind im Haus- Regel um Fälle des § 40 Absatz 2 Satz 1 LHO han- haltsplan-Entwurf 2021/2022 für das Haushalts- deln. Danach dürfen Verpflichtungen für laufende jahr 2021 im Einzelfall niedrigere Ansätze als für Geschäfte auch ohne Verpflichtungsermächtigung das Haushaltsjahr 2020 vorgesehen, sind diese eingegangen werden (siehe auch Nrn. 1 und 2 VV niedrigeren Ansätze maßgebende Bemessungs- zu § 40 LHO). Dies gilt auch in der Zeit der vorläu- grenze für die Bewirtschaftung im Rahmen der figen Haushaltsführung. Denn die Landeshaus- vorläufigen Haushaltsführung. haltsordnung ist während dieser Zeit nicht suspen- Der Haushaltsplan-Entwurf 2021/2022 wird in der diert. neuen Behördenstruktur aufgestellt. Damit wird 5. Zuwendungen den Änderungen des Verwaltungsbehördengeset- zes vom 26. Juni 2020 (HmbGVBl. S. 363) Rech- Für Zuwendungen zum Erhalt bestehender Ein- nung getragen. Wurden Ermächtigungen im Haus- richtungen ist vorgesehen, Zuwendungsbescheide haltsplan-Entwurf aus diesem Anlass anderen Pro- und -verträge bis zur Höhe der im Haushaltsplan duktgruppen als im Haushaltsjahr 2020 zugeord- 2019/2020 für das Haushaltsjahr 2020 veran- net, ist für die Bewirtschaftung im Rahmen der schlagten Ermächtigungen zuzulassen, diese je- vorläufigen Haushaltsführung aus Vereinfa- doch in Höhe von 25 v. H. unter den Vorbehalt chungsgründen stets auf den Ansatz für das Haus- einer entsprechenden Beschlussfassung der Bür- haltsjahr 2021 abzustellen. gerschaft zu stellen. 3. Begriff „Einnahmen“, nicht ermächtigungsrele- 6. Sicherheitsleistungen, Liquiditätshilfen, Stel- vante Auszahlungen lenwirtschaft Die Ermächtigung nach Artikel 67 HV gestattet Artikel 67 Absatz 1 HV sieht auch vor, dass der nicht die Übernahme von Sicherheitsleistungen, Senat zu Maßnahmen ermächtigt werden muss, die Gewährung von Liquiditätshilfen und die Inan- die sonst in der Haushaltsführung nicht Ermächti- spruchnahme von Ermächtigungen hinsichtlich gungsgegenstand sind. Das gilt nach Nr. 2 insbe- der Stellenwirtschaft. Die ihnen zugrundeliegen- sondere dafür, die feststehenden Einnahmen und den Ermächtigungen des Haushaltsbeschlusses die Einnahmen aus den für ein Rechnungsjahr 2020 gelten über den 31. Dezember 2020 hinaus festzusetzenden Steuern und anderen Abgaben nicht auf Grund einer entsprechenden gesetzli- fortzuerheben. Erlöse und Einzahlungen sowie chen Regelung fort (anders als bei der Kreditauf- Auszahlungen, die nicht für Investitionen und Dar- nahme, siehe § 28 Absatz 4 LHO, und bei den Ver- lehen geleistet werden, werden im Haushaltsplan pflichtungsermächtigungen, siehe § 47 Absatz 1 zwar veranschlagt; die Ansätze werden von der Satz 6 LHO). Die Bürgerschaft darf neue Bewilli- Bürgerschaft aber nicht ermächtigt. Da Artikel 67 gungen durch einen Vorabhaushaltsplan (siehe Absatz 1 Nr. 2 HV die Ermächtigung zur vorläufi- Nr. 7) erst aussprechen, wenn ihr der Haushalts- gen Haushaltsführung auf die Einnahmen auswei- plan-Entwurf vorliegt. Der Haushaltsplan-Entwurf tet, beantragt der Senat die Ermächtigung zur vor- wird aber voraussichtlich erst am 13. Januar 2021 läufigen Haushaltsführung vorsichtshalber auch eingebracht werden. für die genannten Sachverhalte, für die sonst keine (erneute) Ermächtigung der Bürgerschaft erforder- Dies führt in der dazwischen liegenden Zeit zu lich ist. einer „Ermächtigungslücke“ für die eingangs ge- 2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/1822 nannten Sachverhalte. Um diese Lücke schließen 1. alle Kosten zu verursachen und alle Auszah- zu können und damit die Handlungsfähigkeit des lungen zu leisten, die nötig sind, um Senats und der Verwaltung auch auf diesen Fel- a) bestehende Einrichtungen zu erhalten dern in der Phase der vorläufigen Haushaltsfüh- und beschlossene Maßnahmen durchzu- rung zu gewährleisten, beantragt der Senat die führen, Fortgeltung entsprechender für das Haushaltsjahr b) die rechtlich begründeten Verpflichtungen 2020 erteilter Ermächtigungen im Wege einer Er- der Freien und Hansestadt Hamburg zu gänzung des Haushaltsbeschlusses 2019/2020 erfüllen, (siehe Anlage: Artikel 4, 5, 11a). c) Bauten, Beschaffungen und sonstige Leis- 7. Entwurf eines Vorabhaushaltsplans tungen fortzusetzen oder Beihilfen für diese Zwecke weiterzugewähren, sofern Die Zustimmung der Bürgerschaft zur Inangriff- durch den Haushaltsplan eines Vorjahres nahme dringender neuer Maßnahmen, zur erstma- bereits Haushaltsmittel bewilligt waren, ligen Übernahme von Sicherheitsleistungen, zur unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von 2. die feststehenden Forderungen zu begrün- Vermögensgegenständen sowie – soweit erforder- den und einzuziehen, einschließlich der For- lich – zur Aufnahme von Deckungskrediten wird derungen aus den für ein Rechnungsjahr der Senat gegebenenfalls mit gesonderten Druck- festzusetzenden Steuern und anderen Abga- sachen (Entwurf eines Vorabhaushaltsplans) be- ben, soweit gesetzlich nichts anderes be- antragen. Als „Vorabhaushaltsplan“ wird der Teil stimmt ist, des Haushaltsplan-Entwurfs bezeichnet, den die 3. für die im Rahmen der vorläufigen Haus- Bürgerschaft wegen Dringlichkeit durch Beschluss haltsführung zulässigen Auszahlungen Kas- vorab feststellt. senverstärkungskredite aufzunehmen, so- weit nicht der Geldbedarf durch Steuern und 8. Petitum andere Abgaben, die auf Gesetz beruhen, Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle be- oder aus sonstigen Einzahlungen gedeckt schließen: werden kann. b) die in der Anlage dargestellten Änderungen des a) Der Senat wird ermächtigt, bis zum Inkrafttre- Haushaltsbeschlusses 2019/2020 für das Haus- ten des Haushaltsplans 2021/2022 im Haus- haltsjahr 2020. haltsjahr 2021 3
Drucksache 22/1822 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Änderung des Haushaltsbeschlusses 2019/2020 Anlage Der Haushaltsbeschluss 2019/2020 wird wie folgt ergänzt: Artikel 4 Zu Artikel 4 Liquiditätshilfen (Liquiditätshilfen) Der Senat wird ermächtigt, Liquiditätshilfen im Haus- Der Liquiditätsbedarf der Hamburgischen Investi- haltsjahr 2019 bis zur Höhe von insgesamt 1 100 Mio. tions- und Förderbank – Anstalt des öffentlichen Euro und im Haushaltsjahr 2020 bis zur Höhe von Rechts –, der Anstalten des öffentlichen Rechts, die 2 500 Mio. Euro zu gewähren. Liquiditätshilfen sind zuvor Teile der Gebietskörperschaft Freie und Han- kurzfristige Darlehen, die an mindestens einem Tag in- sestadt Hamburg waren, der Sprinkenhof GmbH, nerhalb eines Kalenderjahres von der oder dem Emp- des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf fangenden vollständig zurückgezahlt werden und die – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, der HGV dazu dienen, die Liquidität der Begünstigten unterjährig Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Betei- sicherzustellen. Sie sind verzinslich und dürfen ligungsmanagement mbH, der Elbkinder – Vereini- gung Hamburger Kindertagesstätten gGmbH, der 1. der Hamburgischen Investitions- und Förderbank Staatstheater, der Museumsstiftungen öffentlichen – Anstalt des öffentlichen Rechts –, Rechts, der Deichtorhallen-Ausstellungs GmbH, der 2. den Anstalten des öffentlichen Rechts, die zuvor HSH Finanzfonds AöR, der HSH Portfoliomanage- Teile der Gebietskörperschaft Freie und Hanse- ment AöR, der Elbe-Werkstätten GmbH und ihrer stadt Hamburg waren, Tochterunternehmen sowie der Berufsförderungs- 3. der Sprinkenhof GmbH, werk Hamburg GmbH, der Billebogen Entwicklungs- gesellschaft mbH & Co. KG (BBEG), der Hamburg 4. dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf Invest Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, (HIE), der IBA Projektentwicklungsgesellschaft mbH 5. der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- & Co. KG (IPEG), der Stiftung Hamburger Gedenk- und Beteiligungsmanagement mbH, stätten und Lernorte zur Erinnerung an die Opfer der NS-Verbrechen sowie der Landesbetriebe, Sonder- 6. der Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kinderta- vermögen und Hochschulen wird durch Liquiditäts- gesstätten gGmbH, hilfen der Freien und Hansestadt Hamburg gedeckt. 7. der Neue Schauspielhaus GmbH, der Thalia The- ater GmbH und der Hamburgische Staatsoper GmbH, Hierfür ist insgesamt ein Rahmen bis zur Höhe von 8. den Museumsstiftungen öffentlichen Rechts, 1 100 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2019 vorgesehen, 9. der Deichtorhallen Hamburg GmbH, der durch Aufnahme von Kassenverstärkungskredi- ten finanziert werden darf, vgl. Artikel 2 Nummer 4. 10. der HSH Finanzfonds AöR, In 2020 erhöht sich dieser Betrag auf 2 500 Mio. 11. der HSH Portfoliomanagement AöR, Euro, um im Rahmen der Covid-19-Pandemie die Mittelausstattung der Begünstigten auch bei Eng- 12. der Elbe-Werkstätten GmbH und ihrer Tochterun- pässen auf den Finanzmärkten sichern zu können. ternehmen, 13. der Berufsförderungswerk Hamburg GmbH, 14. der Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbH & Mit Artikel 4 Satz 2 wird klargestellt, dass Liquiditäts- Co. KG (BBEG), hilfen dazu dienen, kurzfristigen Liquiditätsbedarf von Tochterorganisationen der Freien und Hanse- 15. den Landesbetrieben, Sondervermögen und stadt Hamburg zu decken. Aus Sicht des Kernhaus- Hochschulen, halts handelt es sich nicht um die Finanzierung der 16. der Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft Aufgabenwahrnehmung, die im Haushaltsplan als Auszahlungen für Darlehen nach § 18 Absatz 6 LHO mbH & Co. KG (HIE) sowie zu veranschlagen wäre, sondern um eine kurzfris- 17. der IBA Projektentwicklungsgesellschaft mbH & tige und verzinste Geldanlage. Co. KG (IPEG) 18. der Stiftung Hamburger Gedenkstätten und Lern- orte zur Erinnerung an die Opfer der NS-Verbre- chen gewährt werden. 4
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/1822 Die Ermächtigungen gelten bis zum Ende des laufen- Aufgrund der besonderen Terminlage für die Auf- den Haushaltsjahres und, wenn der Haushaltsplan für stellung des Haushaltsplans 2021/2022 wird diese das nächste Haushaltsjahr nicht rechtzeitig festgestellt Regelung getroffen, um die Handlungsfähigkeit der wird, bis zur Feststellung dieses Haushaltsplans. Verwaltung in dem von der Bürgerschaft für das Haushaltsjahr 2020 gesteckten Rahmen zu gewähr- leisten, bis der nächste Haushaltsplan durch Be- schluss festgestellt worden ist. Artikel 5 Zu Artikel 5 Übernahme von Sicherheitsleistungen (Übernahme von Sicherheitsleistungen) Nach Artikel 72 Absatz 2 HV in der bis zum 31. De- zember 2019 geltenden Fassung bzw. Artikel 72 Ab- satz 5 HV in der ab dem 1. Januar 2020 geltenden Fassung bedarf die Übernahme von Sicherheitsleis- tungen einer Ermächtigung durch die Bürgerschaft. Nach § 41 Absatz 1 LHO bestimmt der Haushalts- beschluss, bis zu welcher Höhe Sicherheitsleistun- gen übernommen werden dürfen. 1. Der Senat wird ermächtigt, zur Förderung der Nummer 1 Wirtschaft Sicherheitsleistungen nach dem Ver- fahren des Gesetzes über die Kreditkommission Das Bürgschaftsvolumen dient der Förderung der im Haushaltsjahr 2019 und im Haushaltsjahr 2020 Hamburger Wirtschaft. jeweils bis zur Höhe von 100 Mio. Euro zu übernehmen. Die Laufzeit einer Sicherheitsleistung, die auf- grund dieser Ermächtigung übernommen wird, darf im Haushaltsjahr 2019 nicht über den 31. De- zember 2049 und im Haushaltsjahr 2020 nicht über den 31. Dezember 2050 hinaus festgelegt oder verlängert werden. Die Ermächtigung des Haushaltsbeschlusses des Vorjahres gilt weiter, soweit im Vorjahr im Einzel- fall nach einem entsprechenden Beschluss der Kreditkommission in Aussicht gestellte Sicher- heitsleistungen vertraglich noch nicht übernom- men worden sind. 2. Der Senat wird ermächtigt, Sicherheitsleistungen Nummer 2 zur Finanzierung von Beteiligungen und Investi- tionen im Immobilienbereich zugunsten der HGV Das beantragte Bürgschaftsvolumen betrifft Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Be- in Höhe von 625 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2019 teiligungsmanagement mbH im Haushaltsjahr 2019 bis zur Höhe von 1.125 Mio. Euro und im - den einmaligen Finanzierungsbedarf der HGV Haushaltsjahr 2020 bis zur Höhe von 500 Mio. für den Kauf von 74,9 % der Anteile an der Vat- Euro zu übernehmen. tenfall Wärme GmbH 5
Drucksache 22/1822 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode sowie jeweils in Höhe von 500 Mio. Euro in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 - den Umschuldungsbedarf entsprechend den Kreditfälligkeiten und - den Bedarf für sonstige Investitionen. 3. Der Senat wird ermächtigt, Sicherheitsleistungen Nummer 3 zur Erleichterung und Absicherung der Kreditauf- nahme zugunsten der HEG Hamburg Energie- Das beantragte Bürgschaftsvolumen betrifft insbe- netze GmbH im Haushaltsjahr 2019 bis zur Höhe sondere Finanzierungsbedarfe zur Gewährung von von 270 Mio. Euro und im Haushaltsjahr 2020 bis Gesellschafterdarlehen und Kapitalzuführungen an zur Höhe von 120 Mio. Euro zu übernehmen. die Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) und die Gas- netz Hamburg GmbH (GNH) durch die HEG für die Finanzierung von Investitionen. 4. Der Senat wird ermächtigt, Sicherheitsleistungen Nummer 4 zur Erleichterung und Absicherung der Kreditauf- nahme zugunsten Die Übernahme von Bürgschaften durch die Freie und Hansestadt Hamburg soll Kreditaufnahmen er- a) der HSE Hamburger Stadtentwässerung möglichen und dabei der Verbilligung der Kreditauf- – Anstalt des öffentlichen Rechts –, nahme der genannten Gesellschaften und Anstalten b) der Kommanditgesellschaft VHG Verwaltung sowie ihrer Tochtergesellschaften dienen. Diese Hamburgischer Gebäude mbH & Co, Verbilligung führt zum Teil über Bürgschaftsvergü- tungen auch zu Erlösen zugunsten des Haushalts c) der Hamburger Gesellschaft für Gewerbe- der Freien und Hansestadt Hamburg. bauförderung mbH, d) der Sprinkenhof GmbH, e) der HAMBURG ENERGIE GmbH, f) der FEG Fischereihafenentwicklungsgesell- schaft mbH & Co. KG, g) Hamburger Friedhöfe – Anstalt öffentlichen Rechts –, h) Hamburger Wasserwerke GmbH sowie deren hundertprozentigen Tochtergesell- schaften im Haushaltsjahr 2019 bis zur Höhe von insgesamt 423 Mio. Euro und im Haushaltsjahr 2020 bis zur Höhe von insgesamt 369 Mio. Euro zu übernehmen. 5. Der Senat wird ermächtigt, Sicherheitsleistungen Nummer 5 zur Absicherung Die Übernahme von Bürgschaften durch die Freie - der Kreditaufnahme zugunsten der Ham- und Hansestadt Hamburg soll Kreditaufnahmen der burg Port Authority – Anstalt des öffentlichen Hamburg Port Authority – Anstalt des öffentlichen Rechts –, der CGH Terminaleigentumsge- Rechts – sowie deren Tochterunternehmen absi- sellschaft mbH Co. KG (TEG) und der Flotte chern. Darüber hinaus verlangt z. B. das Eisenbahn- Hamburg GmbH & Co. KG im Haushaltsjahr Bundesamt für Zuschüsse zur Investition und Unter- 2019 bis zur Höhe von 199 Mio. Euro und im Haushaltsjahr 2020 bis zur Höhe von 130 haltung von Infrastruktur der Hafenbahn eine Absi- Mio. Euro sowie cherung von Rückforderungsansprüchen für den Fall einer Nichtanerkennung der Verwendungs- - möglicher Rückforderungsansprüche von nachweise der HPA. Daher soll auch die Absiche- Fördermittelgebern zugunsten der Hamburg rung von Fördermittelgebern möglich sein. Port Authority – Anstalt des öffentlichen Rechts – im Haushaltsjahr 2019 und im Haushaltsjahr 2020 bis zur Höhe von insge- samt 10 Mio. Euro zu übernehmen. 6
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/1822 6. Der Senat wird ermächtigt, Sicherheitsleistungen Nummer 6 zur Absicherung von Die Bürgschaften werden nach Maßgabe der Richt- - Wohnungsbauförderungsdarlehen bei be- linie für die Übernahme von Bürgschaften zur Absi- sonderen Wohnungsbauförderungsmaß- cherung besonderer Wohnungsbauförderungsmaß- nahmen, nahmen sowie Maßnahmen in Innovationsquartie- - Konsortialfinanzierungen der Investitions- ren und Innovationsbereichen in der jeweils gelten- und Förderbank – Anstalt des öffentlichen den Fassung übernommen. Die verbürgten Woh- Rechts – bis zu 20 vom Hundert des Anteils nungsbauförderungsdarlehen ermöglichen Projekte der Hamburgischen Investitions- und För- zur Verwirklichung neuer Formen des sozialen Mit- derbank – Anstalt des öffentlichen Rechts – einanders oder besonderer ökologischer Ansprüche an der Konsortialfinanzierung und in einer Wohnanlage, z. B. in Kleingenossenschaf- - Zwischenfinanzierungen der Planungskos- ten. ten in der Vorbereitungsphase von Innovati- onsquartieren (private Initiativen der Stadt- teilentwicklung in Gebieten mit überwiegen- Mit Bürgschaften gegenüber der IFB sollen die Ge- der Wohnbebauung zur Stärkung oder Ent- währung von Wohnungsbauförderungsdarlehen, wicklung von Wohnquartieren) nach dem Gesetz zur Stärkung von Wohnquartieren Konsortialfinanzierungen, und die Übernahme von durch private Initiativen und von Innovati- Zwischenfinanzierungen in der Vorbereitungsphase onsbereichen (private Initiativen zur Stär- von Innovationsquartieren und Innovationsberei- kung und Entwicklung von Geschäftsgebie- chen gesichert werden, wenn eine bankübliche Si- ten) nach dem Gesetz zur Stärkung der Ein- cherung der Darlehen nicht möglich ist. zelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbe- zentren im Haushaltsjahr 2019 und im Haushaltsjahr 2020 Dies unterstützt private Initiativen bei der Stärkung jeweils bis zur Höhe von insgesamt 60 Mio. Euro oder Entwicklung von Wohnquartieren und Ge- zu übernehmen. schäftsgebieten. 7. Der Senat wird ermächtigt, Sicherheitsleistungen Nummer 7 zur Absicherung nachrangiger Darlehen für die Vor- oder Zwischenfinanzierung bei genossen- Die Bürgschaften sollen es den genossenschaftli- schaftlichen Projekten zur Versorgung besonders chen Projektträgern ermöglichen, das durch zukünf- benachteiligter Gruppen mit Wohnraum im Haus- tige Genossenschaftsanteile abgedeckte Eigenkapi- haltsjahr 2019 und im Haushaltsjahr 2020 jeweils tal als von der FHH verbürgtes Vor- oder Zwischen- bis zur Höhe von 10 Mio. Euro zu übernehmen. finanzierungsdarlehen der IFB auszugestalten. Das jeweilige Darlehen wird in der Vermietungsphase durch die Übernahme von Genossenschaftsanteilen zurückgeführt. In einer Richtlinie der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration werden die Voraussetzun- gen für die Gewährung der Sicherheitsleistungen näher spezifiziert. 8. Der Senat wird ermächtigt, Sicherheitsleistungen Nummer 8 zur Absicherung von Darlehen, die von der Ham- burgischen Investitions- und Förderbank - Anstalt Die Kapitaladäquanzverordnung (Verordnung (EU) des öffentlichen Rechts – gewährt werden, zu- Nr. 575/2013[2]) begrenzt die Gewährung von Groß- gunsten von Darlehensnehmern, deren Darle- krediten an einen einzelnen Kreditnehmer auf einen hensvolumen die in Artikel 395 der Kapitaladä- bestimmten Teil des haftenden Eigenkapitals (Arti- quanzverordnung definierte Großkreditein- kel 395 Grenze für Großkredite). zelobergrenze überschreitet oder im Laufe des Damit die betroffenen Bauherren auch weiterhin am Haushaltsjahres überschreiten wird, im Haus- Wohnungsneubau beteiligt werden können, ist es ggf. haltsjahr 2019 und im Haushaltsjahr 2020 jeweils erforderlich, Teilbeträge betroffener Kreditengage- bis zur Höhe von insgesamt 100 Mio. Euro zu ments durch besondere Bürgschaften der Freien und übernehmen. Hansestadt Hamburg abzusichern. 7
Drucksache 22/1822 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode 9. Der Senat wird ermächtigt, Sicherheitsleistungen Nummer 9 für Zusagen zum Ausgleich von Mietausfällen, un- terlassenen Schönheitsreparaturen und Woh- Die Lawaetz-wohnen&leben gGmbH wird durch die nungsschäden im Rahmen des Projekts „Jugend Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration & Wohnen" zugunsten der Lawaetz-wohnen&le- im Rahmen des Projekts „Jugend & Wohnen" aus ben gGmbH im Haushaltsjahr 2019 und im Haus- öffentlichen Mitteln gefördert. haltsjahr 2020 jeweils bis zur Höhe von 150 Tsd. Euro zu übernehmen. Das Projekt hat die Versorgung von Jugendlichen und jungen Volljährigen, die aus der Erziehungshilfe entlassen werden können, mit Wohnraum zum Ziel. Zu diesem Zweck soll die Lawaetz-wohnen&leben gGmbH Belegungsrechte über einen längeren Zeit- raum von den Wohnungsunternehmen erwerben. Die Verträge zwischen der Lawaetz-wohnen&leben gGmbH und den Wohnungsunternehmen haben eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren. Die Wohnungsunternehmen verlangen dabei eine Kostenübernahmeverpflichtung für eventuell anfal- lende Mietrückstände und für von Mietern verur- sachte Schäden in der Wohnung. 10. Der Senat wird ermächtigt, Sicherheitsleistungen Nummer 10 zur Absicherung der gesetzlichen Verpflichtung zur Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus Alters- Zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- teilzeit und aus Langzeitarbeitszeitkonten zuguns- mer vor Insolvenz sehen § 8a Altersteilzeitgesetz ten und § 7e Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) eine gesetzliche Verpflichtung zur Sicherung von a) der vollständig oder teilweise aus dem Haus- Wertguthaben aufgrund von Altersteilzeit- bzw. halt finanzierten öffentlichen Unternehmen in Wertguthabenvereinbarungen vor. Zum Nachweis privater Rechtsform und der Insolvenzsicherung ist bei vollständig oder teil- b) weiterer institutionell geförderter Zuwen- weise aus dem Haushalt finanzierten Einrichtungen dungsempfangender eine Freihalteerklärung der Freien und Hansestadt Hamburg vorgesehen. Zusätzliche Belastungen des im Haushaltsjahr 2019 bis zur Höhe von insge- Haushalts, z. B. durch eine Erhöhung des Zuwen- samt 4,6 Mio. Euro und im Haushaltsjahr 2020 bis zur Höhe von insgesamt 4,5 Mio. Euro zu über- dungsbedarfs, sollen damit vermieden werden. nehmen. Begünstigt sind insbesondere die Staatstheater, das Helmholtz-Zentrum Geesthacht – Zentrum für Material- und Küstenforschung GmbH, das Deut- sche Elektronen-Synchrotron DESY, GIGA German Institute of Global and Area Studies / Leibniz-Institut für Globale und Regionale Studien und Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten gGmbH. 11. Der Senat wird ermächtigt, Sicherheitsleistungen Nummer 11 zur Absicherung überlassener Leihgaben von Kunstwerken zugunsten Bei der Ausleihe von Ausstellungsstücken an Mu- seen gilt der Grundsatz der Selbstversicherung. Auf- a) der Museumsstiftungen öffentlichen Rechts, grund der üblichen, das gesetzliche Haftungsrisiko b) der Deichtorhallen Hamburg GmbH und übersteigenden besonderen Haftungsbedingungen ist eine Ermächtigung zur Übernahme einer Garan- c) der Stiftung Hamburger Gedenkstätten und tieverpflichtung nötig. Damit kann den erweiterten Lernorte zur Erinnerung an die Opfer der NS- Haftungsbedingungen entsprochen werden. Gleich- Verbrechen zeitig lassen sich Versicherungskosten vermeiden, im Haushaltsjahr 2019 bis zur Höhe von insge- die mit dem höheren Haftungsrisiko durch stetigen samt 1 725 Mio. Euro und im Haushaltsjahr 2020 8
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/1822 bis zur Höhe von insgesamt 1 025 Mio. Euro zu Wertzuwachs bei den Kunstgegenständen verbun- übernehmen. den wären. Es ist zu erwarten, dass sich die positive Entwick- lung des Kunstmarkts in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 fortsetzen wird. Dies dürfte zu weiter stei- genden Versicherungswerten führen. Darüber hin- aus plant die Kunsthalle zu ihrem Jubiläum im Jahr 2019 eine Sonderausstellung, die Deichtorhallen se- hen parallel dazu eine Ausstellung mit qualitativ au- ßergewöhnlich hochwertigen Exponaten vor. Die ggü. den Vorjahren erhöhten Ermächtigungsvolu- mina berücksichtigen diese Entwicklung. Sie orien- tieren sich dabei an den Versicherungswerten so- wohl für Dauer-Leihgaben als auch für Leihgaben für die Sonderausstellungen der Häuser. Bei der Deichtorhallen Hamburg GmbH handelt es sich um einen staatlichen Ausstellungsbetrieb in pri- vatrechtlicher Form. Er soll hinsichtlich der Haf- tungsübernahme bei Ausstellungsleihgaben den öf- fentlich-rechtlichen Stiftungen gleichgestellt werden. Mit der Aufnahme der Stiftung Hamburger Gedenk- stätten und Lernorte zur Erinnerung an die Opfer der NS-Verbrechen sollen die übertragenen Sammlun- gen, Archive und Bibliotheken sowie überlassene Leihgaben von Kunstwerken abgesichert werden. Die Ermächtigung kann bis zum Höchstbetrag auch revolvierend in Anspruch genommen werden. 12. Der Senat wird ermächtigt, Sicherheitsleistungen Nummer 12 zugunsten von Vereinen und Verbänden zur Er- leichterung und Absicherung von Kreditaufnah- Die Übernahme von Bürgschaften durch die Freie men für den Erhalt und die Weiterentwicklung der und Hansestadt Hamburg soll Kreditaufnahmen er- Hamburgischen Sportinfrastruktur im Haushalts- möglichen und dabei der Verbilligung der Kreditauf- jahr 2019 und im Haushaltsjahr 2020 jeweils bis nahme der Hamburger Verbände und Vereine im zur Höhe von insgesamt 10 Mio. Euro zu überneh- Sportbereich beispielsweise im Zusammenhang mit men. IFB- und KfW-Darlehen dienen. Dies erleichtert Bauvorhaben von sportpolitischer Bedeutung für die Quartiere. Mit dem gegenüber 2017/2018 erhöhten Gesamtbetrag soll auch die Besicherung größerer Kreditaufnahmen ermöglicht werden. Die laufenden Bauplanungen des Eimsbütteler Turnverbands e. V. lassen bereits einen Kreditbedarf von rund 5 Mio. Euro in 2019 und mindestens 3 Mio. Euro in 2020 absehen. Neben dieser Einzelmaßnahme sollen durch das Landesportamt wie bisher jährlich weitere Bürgschaften an unterschiedliche Sportvereine ver- geben werden. Um die Flexibilität trotz der geplan- ten Einzelmaßnahme gewährleisten zu können, ist die Erhöhung auf jährlich 10 Mio. Euro geboten. 13. Der Senat wird ermächtigt, Sicherheitsleistungen Nummer 13 zugunsten von kulturellen Einrichtungen zur Er- leichterung und Absicherung von Kreditaufnah- Die Übernahme von Bürgschaften durch die Freie men für den Erhalt und die Weiterentwicklung der und Hansestadt Hamburg soll Kreditaufnahmen er- Hamburgischen Kulturinfrastruktur im Haushalts- möglichen und dabei der Verbilligung der Kreditauf- jahr 2019 und im Haushaltsjahr 2020 jeweils bis nahme der als Träger von Kultureinrichtungen täti- 9
Drucksache 22/1822 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode zur Höhe von insgesamt 2,5 Mio. Euro zu über- gen Verbände, Vereine, Stiftungen, Genossen- nehmen. schaften und GmbHs beispielsweise im Zusammen- hang mit IFB- und KfW-Darlehen dienen. Dies er- leichtert Bauvorhaben kulturpolitischer Bedeutung für die Quartiere. 14. Der Senat wird ermächtigt, Sicherheitsleistungen Nummer 14 zur Erleichterung und Absicherung der Kreditauf- nahme zugunsten der Begünstigte dieser Sicherheitsleistungen sind die Objektgesellschaften des Mieter-Vermieter-Modells, a) 1. IVFL Immobilienverwaltung für Forschung die für die Finanzierungs- und Vermietungszwecke und Lehre GmbH & Co. KG, des CHyN (Drs. 20/11995), HARBOR (21/8739), b) 3. IVFL Immobilienverwaltung für Forschung HfMT (20/13532), ZSP (21/9508), Philosophenturm und Lehre GmbH & Co. KG, (21/14185), HfbK (21/14186), Opernfundus (Drs. 21/8394) sowie der städtischen Theater und Mu- c) 5. IVFL Immobilienverwaltung für Forschung seen (Drs. 21/13127) gegründet wurden. und Lehre GmbH & Co. KG, d) IVK Immobilienverwaltung für Kultur GmbH & C. KG, Die für die Finanzierung notwendigen Sicherheits- e) 1. HIM Hamburgische Immobiliengesell- leistungen werden teilweise auch noch in den Haus- schaft für Museen mbH & Co. KG, haltsjahren 2019 und 2020 benötigt, da die Rech- f) 2. HIM Hamburgische Immobiliengesell- nungsstellung erst zeitverzögert nach Ende der schaft für Museen mbH & Co. KG sowie Baumaßnahmen erfolgt. g) IVJV Immobilienverwaltung für Justizvollzug Die Finanzierung des Vorhabens „Jugendanstalt GmbH & Co. KG Hamburg“ erfolgt durch die noch zu gründende IVJV, der durch die Übernahme von zusätzlichen Si- cherheitsleistungen eine möglichst günstige Kredit- im Haushaltsjahr 2019 bis zur Höhe von insge- aufnahme ermöglicht werden soll. Ausgehend von samt 107 Mio. Euro und im Haushaltsjahr 2020 einer Kreditaufnahme in Höhe von 164.390 Tsd. bis zur Höhe von insgesamt 116,1 Mio. Euro zu Euro soll im Haushaltsjahr 2020 eine erste Rate von übernehmen. 15.000 Tsd. Euro zur Finanzierung der Planungs- leistungen abgesichert werden. 15. Der Senat wird ermächtigt, Sicherheitsleistungen Nummer 15 zur Erleichterung und Absicherung der Kreditauf- nahme zugunsten der Billebogen Entwicklungs- Die Ermächtigung ist erforderlich zur Finanzierung gesellschaft mbH & Co. KG im Haushaltsjahr von Erschließungsmaßnahmen im Stadtentwick- 2019 bis zu einer Höhe von 57 Mio. Euro und im lungsraum Billebogen sowie zur Finanzierung von Haushaltsjahr 2020 bis zu einer Höhe von 58 Mio. Grunderwerb, vgl. Drucksache 21/1394, Seite 4. Euro zu übernehmen. Durch die verzögerte Grundstückseinlage in die Bil- lebogen Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG haben sich die ergänzenden, optionalen Grund- stückskäufe ebenfalls verzögert und sind nunmehr in den Jahren 2019/2020 umzusetzen. Die Bedarfe wurden aktuell angepasst – auch unter Berücksich- tigung des Entwicklungsraumes Billhafen. 16. Der Senat wird ermächtigt, Sicherheitsleistungen Nummer 16 zur Erleichterung und Absicherung der Kreditauf- nahme von der fördern & wohnen AöR im Haus- Die Übernahme von Bürgschaften durch die FHH für haltsjahr 2019 und im Haushaltsjahr 2020 jeweils die fördern & wohnen AöR soll im Bedarfsfall ver- bis zur Höhe von 100 Mio. Euro zu übernehmen. günstigte Kreditaufnahmen ermöglichen, um die Handlungsspielräume für Investitionen in der öffent- lichen Unterbringung zu erweitern. 17. Der Senat wird ermächtigt, Sicherheitsleistungen Nummer 17 zur Erleichterung und Absicherung der Kreditauf- nahme zugunsten der Hamburg Invest Entwick- Die Übernahme von Bürgschaften durch die FHH für 10 die Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/1822 lungsgesellschaft mbH & Co. KG im Haushalts- & Co. KG soll die vergünstigte Kreditaufnahme er- jahr 2019 bis zur Höhe von 20 Mio. Euro zu über- möglichen, um Gewerbe- und Industrieflächen zu nehmen. entwickeln, zu vermarkten und ihre Erschießung vorzufinanzieren. 18. Der Senat wird ermächtigt, Sicherheitsleistungen Nummer 18 zur Erleichterung und Absicherung der Kreditauf- nahme zugunsten der CCH Immobilien GmbH & Die Ermächtigung ist erforderlich, um die Kreditauf- Co. KG im Haushaltsjahr 2019 und Haushaltsjahr nahme der CCH Immobilien GmbH & Co. KG zu si- 2020 jeweils bis zur Höhe von 85 Mio. Euro zu chern. Die für die Finanzierung notwendigen Sicher- übernehmen. heitsleistungen werden teilweise auch noch in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 benötigt, da die Baumaßnahmen noch andauern. 19. Der Senat wird ermächtigt, eine Sicherheitsleis- Nummer 19 tung zugunsten der Hamburgischen Investitions- und Förderbank – Anstalt des öffentlichen Rechts In der Drs. 21/10348 ist die Absicherung eines mög- – zur Absicherung des Verlustrisikos aus der Be- lichen Verlustes der Hamburgischen Investitions- teiligung am Hamburger Innovations-Wachstums- und Förderbank – Anstalt öffentlichen Rechts (IFB) fonds in Höhe von bis zu 10 Mio. Euro im Haus- – aus der Beteiligung am Hamburger Innovations- haltsjahr 2020 zu übernehmen. Wachstumsfonds durch eine Garantie vorgesehen. Das Investment der IFB wird voraussichtlich 2020 zur Auszahlung kommen. 20. Der Senat wird ermächtigt, Garantieerklärungen Nummer 20 zugunsten von Beteiligungsunternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg, die als Realisie- Bei der Errichtung von Hochbau-Immobilien im Rah- rungsträger bauliche Vorhaben im Mieter-Vermie- men des Mieter-Vermieter-Modells ist zwischen den ter-Modell umsetzen, zur Absicherung von Pla- zukünftigen Mietern/Bedarfsträgern einerseits und nungskosten für städtische Hochbauvorhaben in den Realisierungsträgern andererseits (z.B. Sprin- den Haushaltsjahren 2019 und 2020 jeweils bis kenhof GmbH, GMH Gebäudemanagement Ham- zur Höhe von 30 Mio. Euro abzugeben. burg GmbH) nach erfolgter Bedarfsplanung ein Vor- vertrag bzw. Letter of Intent abzuschließen. Für den Fall, dass ein Mietvertrag nicht zustande kommt, sollen die Realisierungsträger vom Risiko der Un- einbringlichkeit der für den jeweiligen Neubau ent- standenen Planungskosten freigestellt werden. 21. Der Senat wird ermächtigt, Sicherheitsleistungen Nummer 21 zum Ausgleich von Mietausfällen zugunsten der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius im Haus- Mit der Übernahme von Zahlungsrückständen bis haltsjahr 2019 bis zu einer Höhe von 120 Tsd. zur Höhe von maximal drei Monatsmieten soll das Euro zu übernehmen. Risiko der Objekteigentümerin, die Wohnraum für Auszubildende zur Verfügung stellt, aus der Vermie- tung an überwiegend minderjährige Auszubildende verringert werden. Die Absicherung dient auch der Entschädigung der Objekteigentümerin für den Fall, dass der Betreiberin des Auszubildendenwohn- heims auf Grund Verstoßes gegen das Belegungs- verfahren gekündigt werden muss und eine entspre- chende Nachvermietung nicht unmittelbar darauf er- folgen kann. Mit der Drs. 21/576 hatte die Bürgerschaft der Über- nahme einer Mietausfallgarantie zugestimmt. Die Umsetzung der Garantieübernahme hat sich verzö- gert, so dass die Ermächtigung nun im Haushalts- jahr 2019 benötigt wird. 11
Drucksache 22/1822 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode 22. Der Senat wird ermächtigt, Sicherheitsleistungen Nummer 22 zur Erleichterung und Absicherung der Kreditauf- nahme zugunsten der UKE Immobilien Verwal- Begünstigte dieser Sicherheitsleistungen ist die tungsgesellschaft mbH & Co. KG – UIV – im Haus- UKE Immobilien Verwaltungsgesellschaft mbH & haltsjahr 2019 bis zur Höhe von 14 Mio. Euro und Co. KG – UIV-, die für Finanzierungs- und Vermie- im Haushaltsjahr 2020 bis zur Höhe von 73 Mio. tungszwecke des Neubaus Universitäres Herzzent- Euro zu übernehmen. rum am UKE (UHZ) (vgl. Drucksache Nr. 21/17909) und des Forschungsgebäudes Campus Forschung II und Hamburg Center for Translational Immuno- logy am UKE gegründet wurde. 23. Der Senat wird ermächtigt, eine Garantieerklärung Nummer 23 zugunsten der Sprinkenhof GmbH zur Absiche- Der in Planung befindliche Umbau erhaltenswerter rung von Planungskosten im Zusammenhang mit Bestandsgebäude der ehemaligen Holstenbrauerei dem Bau eines Quartierszentrums auf dem Hols- zu einem Quartierszentrum mit nicht kommerziellem tenareal im Haushaltsjahr 2020 bis zu einer Höhe Charakter soll durch die Sprinkenhof GmbH eigen- von 2,5 Mio. Euro abzugeben. wirtschaftlich realisiert und anschließend von Institu- tionen und Vereinen direkt angemietet werden, die im öffentlichen Interesse liegende stadtteilbezogene soziale, Sport-, Kultur- und Bildungsangebote er- bringen. Für den Fall, dass die Mietverträge nicht zu- stande kommen, soll die Sprinkenhof GmbH vom Ri- siko der Uneinbringlichkeit der für den Bau entstan- denen Planungskosten freigestellt werden. Die vorstehenden Ermächtigungen gelten bis zum Aufgrund der besonderen Terminlage für die Auf- Ende des laufenden Haushaltsjahres und, wenn der stellung des Haushaltsplans 2021/2022 wird diese Haushaltsplan für das nächste Haushaltsjahr nicht Regelung getroffen, um die Handlungsfähigkeit der rechtzeitig festgestellt wird, bis zur Feststellung dieses Verwaltung in dem von der Bürgerschaft für das Haushaltsplans. Haushaltsjahr 2020 gesteckten Rahmen zu gewähr- leisten, bis der nächste Haushaltsplan durch Be- schluss festgestellt worden ist. Artikel 11a Zu Artikel 11a Fortgeltung (Fortgeltung) Die Stellenplan- und Bewirtschaftungsregelungen der Aufgrund der besonderen Terminlage für die Auf- Artikel 9 bis 11 gelten bis zum Ende des laufenden stellung des Haushaltsplans 2021/2022 wird diese Haushaltsjahres und, wenn der Haushaltsplan für das Regelung getroffen, um die Handlungsfähigkeit der nächste Haushaltsjahr nicht rechtzeitig festgestellt Verwaltung in dem von der Bürgerschaft für das wird, bis zur Feststellung dieses Haushaltsplans. Haushaltsjahr 2020 gesteckten Rahmen zu gewähr- leisten, bis der nächste Haushaltsplan durch Be- schluss festgestellt worden ist. 12 Gestaltung und Layout: Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, Tel. (0 40) 23 51 29-0
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