BACKGROUND - Von Graffenried Gruppe

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BACKGROUND - Von Graffenried Gruppe
März 2021

                          BACKGROUND
                                EINE KUNDENINFORMATION DER VON GRAFFENRIED GRUPPE

TREUHAND

Coronavirus – Mietzinserlasse –
mehrwertsteuerliche Auswirkungen
Die Anordnungen aufgrund von COVID-19 haben einige Unternehmen in eine finanzielle Schieflage gebracht. Neben dem Bund
haben sich einige Kantone, einzelne Gemeinden und die Privatwirtschaft solidarisch gezeigt und mit verschiedenen Massnahmen
den Unternehmen unter die Arme gegriffen. Eine dieser Unterstützungen betrifft die Mietzinse. Einige Vermieter haben zum Bei-
spiel ihren Mietern die Mietzinse erlassen. Dieses Vorgehen unterstützen die Kantone und Gemeinden teilweise dadurch, dass sie
dafür zusätzliche Gelder gesprochen haben. Dazu gehören unter anderem die Kantone Basel-Stadt, Basel-Land, Waadt, Freiburg
und die Stadt Bern. Doch was bedeutet eine solche Unterstützung in Bezug auf die Mehrwertsteuer?

Für die mehrwertsteuerlich korrekte Handhabung muss jeder Fall         per 1. Februar 2021 in Kraft gesetzt. Die Unterstützung erfolgt in
genau betrachtet werden. Wir erläutern hier vier verschiedene          Form einer Mietzinshilfe für Unternehmen, die in der Stadt Bern
Varianten anhand von Beispielen.                                       steuerpflichtig sind. Vermieter von Geschäftsräumlichkeiten,
                                                                       die ihren Mietern im Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum
1. Mietzinsreduktion                                                   31. März 2021 eine Mietzinsreduktion von mindestens 40 % ge-
Der Vermieter A erlässt seinem Mieter 40 % der Monatsmiete für         währen, werden von der Stadt Bern unterstützt, indem diese die
die Monate April bis August 2020, wird selber aber nicht unter-        Hälfte der Mietzinsreduktion (höchstens jedoch CHF 3'500 pro
stützt. Es handelt sich hierbei um eine Entgeltsminderung im ei-       Monat) den Vermietern entschädigt.
gentlichen Sinne. Dies hat zur Folge, dass der Vermieter – sofern er   Der Vermieter A hat seinem Mieter B für die Monate Januar und
optiert hat – weniger Umsatzsteuer abliefern muss und der Mieter       Februar 2021 je CHF 5‘000 erlassen. Die Stadt Bern übernimmt
infolgedessen weniger Vorsteuer geltend machen kann. Werden            nun von der Miete für die beiden Monate je CHF 2‘500. Die rest-
die Räumlichkeiten von der Steuer ausgenommen vermietet, so            liche erlassene Miete trägt der Vermieter selber.
hat dies keinen Einfluss auf die Umsatzsteuer des Vermieters (und      Grundsätzlich gelten Beiträge der öffentlichen Hand als Subventio-
auch keinen Einfluss auf das Vorsteuerabzugsrecht des Mieters).        nen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Subvention direkt fliesst oder
                                                                       indirekt durch eine Weiterleitung (Art. 29 und 30 MWSTV). Wichtig
2. Mietzinsreduktion an nahestehenden Mieter                           ist, wer als Empfänger der Subvention gilt, denn bei ihm erfolgt die
Der Vermieter A erlässt seinem Mieter B (nahestehende Person1)         allfällige Kürzung der Vorsteuer gem. Art. 33 Abs. 2 MWSTG.
den Mietzins für drei Monate.                                          Empfänger der Subvention ist der Vermieter A und nicht der Mie-
                                                                       ter B. Der Erlass der Miete für den Mieter B stellt folglich eine
Bei einander nahestehenden Personen muss das Entgelt einem             Erlösminderung dar, wie in unserem Beispiel 1 ohne Unterstüt-
Drittvergleich standhalten2. Wenn dieselbe Minderung auch              zung durch die Stadt. Der Unterschied ist, dass der Vermieter A
einer unabhängigen Drittperson gewährt würde, hat dies diesel-         aufgrund der Subvention der Stadt Bern diese in der MWST-
ben Konsequenzen, wie wenn der Vermieter A und der Mieter B            Abrechnung unter der Ziffer 900 deklarieren und eine Kürzung
einander nicht nahestehend wären. Ist dies nicht der Fall, so ist      der für dieses Objekt (Liegenschaft) angefallenen Vorsteuern
die Differenz zu einer marktüblichen Miete als Umsatz beim Ver-        in Ziffer 420 der periodischen MWST-Abrechnung vornehmen
mieter A aufzurechnen (auf dem MWST-Abrechnungsformular                muss, sofern er ein Vorsteuerabzugsrecht hat.
wird ein höherer Umsatz deklariert als effektiv fakturiert3). Ist
die Miete optiert, bedeutet dies beim Vermieter A eine zusätz-         Die Stadt Bern kann auch Unternehmen mit eigenen Geschäfts-
lich zu zahlende Umsatzsteuer. Beim Mieter ergibt sich jedoch in       räumlichkeiten mit einem Beitrag unterstützen6. In diesem Fall
diesem Umfang kein Vorsteuerabzugsrecht, da nur die bezahlte           wäre der Empfänger der Subvention das Unternehmen selber
Steuer als Vorsteuer geltend gemacht werden kann4. Der zusätz-         und dieses müsste die korrekte Deklaration der Subventionszah-
liche Umsatz beim Vermieter A löst keine Steuer aus, wenn die          lung und eine allfällige Vorsteuerkürzung vornehmen.
Vermietung von der Steuer ausgenommen ist.
                                                                       4. Mietzinsreduktion durch Gemeinwesen
3. Mietzinsreduktion mit einer Unterstützung durch den Kan-            Ist das Gemeinwesen A Vermieter und reduziert bzw. erlässt sei-
ton oder die Stadt                                                     nem Mieter B die Miete, handelt es sich aus unserer Sicht beim
Im Januar 2021 hat der Gemeinderat der Stadt Bern die Verord-
nung zur städtischen Corona-Notunterstützung erlassen5 und                                                         (Fortsetzung auf Seite 2)

                                                                   - 1 -
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(Fortsetzung von Seite 1)          ausgelegt werden, wird es mehrwertsteuerlich kritisch und die
                                                                                      Folgen müssen detailliert abgeklärt werden.
Erlass der Miete üblicherweise nicht um eine Subvention vom
Vermieter A (Gemeinwesen) an den Mieter B, sondern wie auch                                                                                       Karin Merkli
bei den vorherigen Fällen um eine «normale» Erlösminderung mit                                                           karin.merkli@graffenried-treuhand.ch
den erwähnten Folgen. Kann die Reduktion jedoch als Subvention

1
  Art. 3 Bst. h MWSTG / 2 Art. 24 Abs. 2 MWSTG / 3 Ausser Acht gelassen werden hier die anderen in der Schweiz geltenden Steuern. Bei diesen können sich aufgrund dessen,
dass kein Drittpreis vorliegt, zusätzliche Konsequenzen ergeben. / 4 Art. 28 Abs. 3 MWSTG
5
  https://www.bern.ch/mediencenter/medienmitteilungen/aktuell_ptk/mietzinshilfe-der-stadt-bern-laeuft-ab-1-februar-2021-an
6
  Voraussetzung dafür ist, dass die Unternehmen wegen behördlicher Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im Zeitraum von 1. November 2020 bis 31. Januar
2021 eine Umsatzeinbusse von mindestens 40 Prozent gegenüber dem Durchschnitt der entsprechenden Periode in den beiden vorangegangenen Jahren erlitten haben.

PRIVATBANK – FAMILY OFFICE

In eigener Sache: Stabsübergabe bei
der Privatbank Von Graffenried AG – Erweiterung Family Office
Wie wir bereits Ende Jahr kommuniziert haben, werden auf 1. Mai 2021 im Rahmen der Nachfolgeregelung innerhalb der
Von Graffenried Gruppe folgende personellen Schritte in der Bank und im Family Office vollzogen:
Simon Wyss wird neu Vorsitzender der Geschäftsleitung der Privatbank Von Graffenried AG. Der bisherige Vorsitzende Marcel
Eggimann wechselt ins Family Office, welches damit personell verstärkt wird.
Wir gratulieren zu den Ernennungen und wünschen allen viel Befriedigung und Erfolg in ihren neuen Rollen.

Privatbank Von Graffenried AG – Neue Führung                                          Family Office

Simon Wyss                                 Michael Krebs                              Marcel Eggimann                             Jon Peer

Simon Wyss, Betriebsökonom FH, Certified International Invest-                        Guido Albisetti, dies neben der Betreuung seiner angestammten
ment Analyst (CIIA), übernimmt den Vorsitz in der Geschäftslei-                       Bank-Kundschaft.
tung, der er seit 2018 angehört.
                                                                                      Mit Jon Peer, Betriebswirtschafter und Immobilientreuhänder mit
Michael Krebs, Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter Anlage-                       eidgenössischem Fachdiplom, konnte auf Anfang 2021 bereits ein
beratung Bern, Betriebsökonom FH (HSW Freiburg), übernimmt                            ausgewiesener Immobilienspezialist für das Family Office und den
die Stellvertretung von Simon Wyss.                                                   Bereich Liegenschaften gewonnen werden.

Marcel Eggimann, bisheriger Vorsitzender der Geschäftsleitung                         Das Family Office ist in der bereichsübergreifenden Beratung von
der Bank, erweitert und verstärkt das Family Office mit seinem be-                    Familien und Einzelpersonen engagiert.
währten Bankfach-Know-how. Marcel Eggimann wird durch den
Leiter Guido Albisetti sowie durch Nicole von Graffenried in die                                                                      Redaktion BACKGROUND
neue Rolle eingeführt und übernimmt schrittweise Kunden von                                                                          background@graffenried.ch

                                                                                 - 2 -
BACKGROUND - Von Graffenried Gruppe
PRIVATBANK

Anlegen wie Albert Einstein
Albert Einstein soll einst gesagt haben: «Der Zinseszinseffekt ist das achte Weltwunder. Wer ihn versteht, verdient daran, alle an-
deren bezahlen ihn.» Bis heute ist zwar umstritten, ob das Zitat wirklich von ihm stammt. Was aber klar ist, dass es seinen Grund
haben dürfte, weshalb dieser Effekt eines der grössten Genies aller Zeiten anscheinend zu einer Bemerkung verleitete.

Wie profitiert man heute noch vom Zinseszins?                       zu einem ungünstigen Zeitpunkt zu einer Entscheidung gezwun-
Wie wohl die meisten heutzutage schmerzlich feststellen müs-        gen wird. Und hier liegt der Kern: Je länger der Anlagehorizont,
sen, kommt man mit den üblichen Spargeldern nicht mehr weit.        umso tiefer das Verlustrisiko. So hätte man beispielsweise mit
Um immer noch von einem Zinseszinseffekt zu profitieren, ist        einem diversifizierten Portfolio in Schweizer Aktien seit 1970 in
man also gezwungen, auch andere Anlageklassen in Betracht zu        jeder Zehnjahresperiode eine positive Rendite erzielt.
ziehen. Und ja, diese haben Risiken und man braucht einen länge-
ren Anlagehorizont. Das Positive daran ist jedoch, dass man mit     Was bedeutet das konkret?
Geduld, Diversifikation und Disziplin auch heute noch anlegen       Studien zeigen auf, dass man mit Aktien langfristig eine durch-
kann, wie es vielleicht auch Albert Einstein einst getan hatte.     schnittliche Rendite von über 6 % pro Jahr erwarten kann, voraus-
                                                                    gesetzt man investiert diversifiziert und strebt einen langfristigen
Aber die Risiken?!                                                  Anlagehorizont an. Je länger der Zeitfaktor, umso stärker wirkt
Gerade Aktien sind starken Schwankungen ausgesetzt. Auch bei        der Zinseszinseffekt. Hätte jemand beispielsweise CHF 100'000
einer sinnvollen Diversifikation büsste man beispielsweise wäh-     während 40 Jahren investiert, hätte er nun ein Vermögen von
rend der Finanzkrise im Jahr 2008 bis zu 40 % an Wert ein. Um       über einer Million Schweizer Franken erzielt und sein Geld mehr
solche Schwankungen aushalten zu können, empfiehlt es sich,         als verzehnfacht. Und falls noch kein Startkapital vorhanden ist:
nur denjenigen Teil der Ersparnisse in Aktien zu investieren, den   Bereits mit monatlichen Einzahlungen von CHF 500 und einer
man langfristig nicht benötigt. Damit wird vermieden, dass man      jährlichen Rendite von 6 % kommt man ebenfalls nach über 40
                                                                    Jahren auf eine Million Schweizer Franken. Das ist das Schöne am
600%
                                                                    Zinseszinseffekt: er funktioniert auch bereits bei kleinen, aber da-
500%
                                                                    für regelmässigen Investitionen.

400%
                                                                    Ob Albert Einstein auch vom Zinseszinseffekt profitiert hat? Wir
300%
                                                                    wissen es nicht. Was wir aber sicher wissen: es braucht dazu Dis-
                                                                    ziplin, eine passende Anlagestrategie, Diversifikation, Geduld und
200%
                                                                    ruhige Nerven. Darum ist es umso wichtiger, einen geeigneten
100%
                                                                    Partner an seiner Seite zu wissen – in guten, wie in schlechten Zei-
                                                                    ten. Wir beraten und begleiten Sie gerne auf dem Weg zu Ihrem
 0%
                                                                    persönlichen Sparziel.
       1970 - 1979
       1971 - 1980
       1972 - 1981
       1973 - 1982
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                                                                                                                       Yves Lienhard
Abb.: Wertentwicklung Schweizer Aktien in Zehnjahresperioden                                       yves.lienhard@graffenried-bank.ch

KOMPETENZZENTRUM STIFTUNGEN

Vergabestiftungen: Virtuell (mehr) Wirkung erzielen
Mit grossem Engagement haben sich Stiftungsräte und Vorstän-        die Gesuche auf diese Weise detailliert genug diskutiert werden?
de von Vergabeorganisationen im Zeitalter vor Corona getroffen.     Nicht jeder Stiftungsrat fühlte sich wohl mit den Sitzungen vor
Gesuche von gemeinnützigen Organisationen und innovativen           dem Bildschirm. Auch, weil man nicht unbedingt grosse Diskus-
Gruppierungen wurden begutachtet und an der Sitzung intensiv        sionen provozieren wollte und konnte, denn wer möchte schon
diskutiert: Entsprechen sie dem Stiftungszweck? Kann damit die      die strapazierte Sitzungsleitung stören.
beabsichtigte Wirkung erzielt werden? Welche Kriterien müssen
berücksichtigt werden? Sind Synergien möglich?                      Im Nachhinein waren jedoch viele Befürchtungen umsonst. Gera-
                                                                    de in kleineren Gruppen können wirkliche Diskussionen sehr wohl
Und plötzlich mussten diese Sitzungen virtuell durchgeführt wer-
den. Dies geschah nicht immer zur Zufriedenheit aller. Können                                                 (Fortsetzung auf Seite 4)

                                                                - 3 -
BACKGROUND - Von Graffenried Gruppe
(Fortsetzung von Seite 3)    •   Durch die schriftliche und transparente Beurteilung in einem
                                                                          Online-Tool nehmen sich die Stiftungsräte Zeit für fundier-
geführt werden, ja sogar noch besser, da die Argumente oder Fra-          te Argumente auf der Basis der Strategie bzw. der Kriterien.
gen sehr gut vorbereitet werden müssen, um zum richtigen Zeit-            Dies führt oft zu weiteren Ideen und möglichen Verbesse-
punkt die wesentlichen Elemente zu beurteilen. Es gibt bereits            rungen von Projekten, die den Gesuchstellern weiter gege-
Stimmen, die Sitzungen von Kommissionen oder Ausschüssen                  ben werden. Damit ist nicht nur der Entscheidungsprozess
auch in Zukunft online durchführen möchten, auch dann, wenn               von hervorragender Qualität, auch die Wirkung eines Pro-
ein Treffen vor Ort wieder möglich sein wird.                             jektes wird verstärkt.
                                                                      •   Die Stiftungsräte verlieren weniger Zeit für Reisen. Das kann
Asymmetrie zwischen Gesuchs- und Entscheidungsprozess                     zur Folge haben, dass mehr Personen interessiert sind, eine
Entscheidungsprozesse und die entsprechenden Diskussionen                 Vorstands- oder Stiftungsratstätigkeit zu übernehmen. Bei
finden also virtuell statt. Doch der Gesuchsprozess erfolgt vie-          der Rekrutierung oder Vermittlung von Stiftungsräten ist die
lerorts noch in Papierform oder via E-Mail mit «digitalisierten»          Frage des Aufwandes und der Sitzungsorte immer ein The-
Dokumenten. Nun gibt es seitens der Stiftungsräte zwei Hal-               ma. Die neuen Möglichkeiten von Online-Meetings sorgen
tungen für die Zukunft: Hoffnung auf persönliche Treffen und              für eine Erweiterung des Personenkreises für Stiftungsrats-
Beibehaltung des bisherigen Prozesses. Oder: Der Anspruch an              mandate und führen so mittelfristig zu einer Diversifizierung
konsequente Digitalisierung und die Anwendung der neuen Er-               und Erhöhung der Kompetenz in Vorständen und Stiftungs-
fahrungen. Denn dieser Ansatz hat in den letzten Monaten durch-           räten.
aus Vorteile aufgezeigt.                                              •   Für die Auswahl eines digitalen Tools werden die Prozesse
                                                                          generell hinterfragt. Das führt zu mehr Effizienz innerhalb
Individualisierte Tools                                                   der Stiftung.
Die konsequente Digitalisierung ist mit einem Initialaufwand          •   Digitale Kompetenzen der beteiligten Personen werden er-
verbunden. Aus eigener Einsicht in diesen Prozess können wir              höht.
heute jedoch auf positive Erfahrungen zurückblicken. Die Digita-      •   Durch Erläuterungen im Online-Gesuchseingabetool können
lisierung verlangt eine Reduktion auf das Notwendige. Benutzer-           die Gesuchsteller während der Gesuchsstellung zusätzliches
freundliche, einfache und individualisierte Tools sind gefragt. Und       Wissen erwerben, das die Qualität ihrer Arbeit erhöht.
natürlich ist auch eine enge Begleitung der Stiftungsräte nicht zu
vergessen. Dies sollte von Beginn eines Digitalisierungsprojektes     Das Kompetenzzentrum Stiftungen der Von Graffenried Gruppe
an geschehen. Je sicherer sich die Anwender fühlen, desto positi-     unterstützt Sie gerne bei der Transformation zu digitalen Ge-
ver sind ihre Erfahrungen.                                            suchsprozessen.

Positive Auswirkungen der Digitalisierung                                                                           Andreas Wieser
Die Digitalisierung kann in verschiedenen Bereichen Auswirkungen                                 andreas.wieser@graffenried-recht.ch
auf die Tätigkeit einer Stiftung haben. Unsere eigenen Erfahrungen
bei der Einführung von Online-Tools haben Folgendes gezeigt:

Vertrauen verbindet.

VON GRAFFENRIED GRUPPE                                                PRIVATBANK VON GRAFFENRIED AG
Kompetenzzentrum Stiftungen                                           Marktgass-Passage 3, Postfach, 3001 Bern
Family Office                                                         Telefon +41 31 320 52 22, bank@graffenried-bank.ch,
Zeughausgasse 18, Postfach, 3001 Bern                                 www.graffenried-bank.ch
Telefon +41 31 320 59 11, gruppe@graffenried.ch,
www.graffenried.ch                                                    Nidaugasse 35, 2501 Biel–Bienne
                                                                      Telefon +41 32 328 73 52, biel@graffenried-bank.ch,
                                                                      www.graffenried-bank.ch
VON GRAFFENRIED AG LIEGENSCHAFTEN
Marktgass-Passage 3, Postfach, 3001 Bern                              VON GRAFFENRIED AG TREUHAND
Telefon +41 31 320 57 11, info@graffenried-liegenschaften.ch,         Waaghausgasse 1, Postfach, 3001 Bern
www.graffenried-liegenschaften.ch                                     Telefon +41 31 320 56 11, info@graffenried-treuhand.ch,
                                                                      www.graffenried-treuhand.ch
VON GRAFFENRIED RECHT
Zeughausgasse 18, Postfach, 3001 Bern                                 Hardturmstrasse 101, 8005 Zürich
Telefon +41 31 320 59 11, recht@graffenried-recht.ch,                 Telefon +41 44 273 55 55, info@graffenried-treuhand.ch,
www.graffenried-recht.ch                                              www.graffenried-treuhand.ch

                                                                  - 4 -
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