Sicherheits- und Ordnungskonzept zur Umsetzung eines Modellprojekts in der Hansestadt Lüneburg "Sicheres Öffnen - getestet in Lüneburg" ...

 
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Sicherheits- und Ordnungskonzept zur Umsetzung eines Modellprojekts in der Hansestadt Lüneburg "Sicheres Öffnen - getestet in Lüneburg" ...
Anlage 2

                                                    Sicherheits- und
                                                    Ordnungskonzept

      zur Umsetzung eines Modellprojekts in der
                 Hansestadt Lüneburg
       „Sicheres Öffnen – getestet in Lüneburg“
   1. „Sichere Zone“ in der Hansestadt Lüneburg

Der in dem Plan markierte Bereich stellt den Bereich dar, in welchem folgende Einrichtungen und
Betriebe im zeitlich begrenzten Modellprojekt für den Kundenverkehr öffnen dürfen.
Sicherheits- und Ordnungskonzept zur Umsetzung eines Modellprojekts in der Hansestadt Lüneburg "Sicheres Öffnen - getestet in Lüneburg" ...
Auflistung gemäß § 18 b Abs. 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung:

    1) Außenbewirtschaftung von Gastronomiebetrieben,
    2) Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Kulturzentren und ähnliche Einrichtungen,
    3) Kinos,
    4) Fitnessstudios und Studios für Elektrostimulationstraining,
    5) bisher für den Kundenverkehr und Besuche geschlossene Verkaufsstellen des Einzelhandles
       einschließlich Outlet-Center und Verkaufsstellen von Einkaufscentern,
    6) Museen, Galerien und Ausstellungen.

Darüber hinaus dürfen im obigen Bereich, aber auch im gesamten Stadtgebiet die Betriebe für den
Kundenverkehr mit Terminvergabe öffnen, die gemäß den geltenden Corona-Regelungen
grundsätzlich geöffnet haben dürfen.

    2. „Lüneburger Tagesticket“

Das „Lüneburger Tagesticket“ wird benötigt, um in die Betriebe und Einrichtungen eingelassen zu
werden, die nur im Rahmen des Modellprojektes öffnen dürfen. Es dient der Bestätigung, dass die
Person tagesaktuell einen PoC-Antigen-Schnelltest hat durchführen lassen, der ein negatives
Testergebnis auf das Corona-Virus vorweist.
Das „Lüneburger Tagesticket“ ist ein Papierdokument, welches derart gestaltet ist, dass dessen
Fälschung erschwert wird. Auf dem „Lüneburger Tagesticket“ ist Vor- und Nachname der getesteten
Person und das aktuelle Datum individuell einzutragen. Die Identität ist mit einem geeigneten
Ausweisdokument nachzuweisen. Mit Stempel und Unterschrift wird bestätigt, dass eine tagesaktuelle
negative PoC-Testung (gültiges Zeitfenster gemäß Nds. Corona-VO: 12 Stunden) vorliegt. Auch PCR-
Tests werden akzeptiert, wenn diese nicht früher als am Vortag durchgeführt wurden.

Das „Lüneburger Tagesticket“ ist an den Eingängen zu den, nur im Rahmen des Modellprojektes
geöffneten Betrieben und Einrichtungen verpflichtend durch das Personal zu kontrollieren. Hierbei ist
darauf zu achten, dass das Ticket tagesaktuell und für die das Ticket vorweisende Person ausgestellt
ist. Kinder bis einschließlich 6 Jahren dürfen ohne „Lüneburger Tagesticket“ eingelassen werden (§ 18
b Abs. 3 S. 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung). Name und Alter sind in Zweifelsfällen durch
die Vorlage eines geeigneten Ausweisdokuments zu überprüfen. Der Einlass erfolgt nur bei Vorlage
eines „Lüneburger Tagestickets“. Alleinige Bescheinigungen über Schnelltestungen berechtigen nicht
zum Einlass, diese müssen im Vorfeld bei einer Umtauschstation in ein „Lüneburger Tagesticket“
eintauscht bzw. ergänzt werden. Somit wird die Einlasskontrolle beschleunigt und
Menschenansammlungen vor Betrieben reduziert. Impfbescheinigungen entbinden nicht von der
Testpflicht und somit der Vorlage des „Lüneburger Tagestickets“.
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3. Standortübersicht Teststationen:

Die skizzierten Standorte wurden so ausgewählt, dass Besucherinnen und Besucher der „sicheren
Zone“ möglichst bereits auf dem Weg in diese eine Teststation in unmittelbarer Nähe vorfinden
können.

Die aktuell bereits betriebenen Teststationen (grün hinterlegt) im Glockenhaus und an den Sülzwiesen
haben derzeit täglich von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet. Im Rahmen des Modellprojektes werden
zusätzliche Stationen durch die Hilfsdienste ASB und DRK erreichtet (blau hinterlegt). Durch Dritte
organisierte Teststationen sind grau dargestellt.

Die Öffnungszeiten der Teststationen werden bedarfsgerecht ausgestaltet aber im Umfang nicht
verringert.

    4. Testung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

Insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowohl der geöffneten Betriebe und
Einrichtungen, als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche mit Kontrollaufgaben betraut
sind, haben eine hohe Anzahl an Kontakten während der Anwesenheit in der Arbeitsstätte oder auf
den Kontrollgängen. Nur mit einer konsequenten Umsetzung der Teststrategie, nicht nur bei den
Kundinnen und Kunden, sondern insbesondere auch bei dem insgesamt eingesetzten Personal, kann
die weitere Verbreitung des Virus eingedämmt werden. Es ist daher nur folgerichtig, dass das Personal
in den Betrieben und Einrichtungen, die nur im Rahmen des Modellprojektes öffnen diejenigen
Personen, welche mit Kontrollaufgaben betraut sind, an jedem Tag, an dem sie/ er die Arbeitsstätte
betreten oder im Schichtdienst eingesetzt sind, einen tagesaktuelle Schnelltestung durchzuführen
haben (§ 18 b Abs. 3 der Nds. Corona-VO).

Die korrekte und tägliche Umsetzung dieser Testpflicht liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers.
Es wird seitens der Lüneburg Marketing GmbH für Betriebe und Einrichtungen angeboten,
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Sammelbestellungen durchzuführen. Das Sicherheits- und Ordnungspersonal ist auf Kosten der
Hansestadt Lüneburg täglich zu testen.

Die Testungen sollen grundsätzlich außerhalb der regulären Bürgertestungen, z. B. mit benachbarten
Ärzten oder Apotheken, durchgeführt werden, um die Testkapazitäten insbesondere für die Kundinnen
und Kunden vorzuhalten.

Für die im Rahmen des Sicherheitskonzeptes eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Hansestadt Lüneburg, der eingesetzten Security-Firma und den beteiligten Beamtinnen und Beamten
der Polizeiinspektion Lüneburg, Uelzen und Lüchow-Dannenberg sind an den Dienstplan speziell
angepasste Öffnungszeiten mit einem Testanbieter zu vereinbaren.

    5. Flankierende Maßnahmen im Innenstadtgebiet:

Zur Wahrung des Abstandsgebotes wurde bereits die Anzahl verfügbarer Sitzgelegenheiten
(Parkbänke) in den letzten Wochen deutlich erhöht.

Modellprojektbegleitend wird überprüft, ob an den stark frequentierten Aufenthaltsplätzen
ausreichend Sitzgelegenheiten zur Verfügung stehen, um den Verzehr von mitgebrachten Speisen und
Getränken auf diese Bereiche mit Abstandwahrung zu konzentrieren und den Verzehr im Gehen im
Sinne der Maskenpflicht in der „sicheren Zone“ zu reduzieren. Die Sitzgelegenheiten können kurzfristig
nachbestellt werden, so dass auf etwaige Bedarfe schnell reagiert werden kann.

Zusätzlich werden zur Einhaltung der Hygieneregeln und zur Vermeidung von Menschensammlungen
vor den öffentlichen Toiletten, zusätzliche mobile Toilettencontainer für den Zeitraum des
Modellprojektes aufgestellt:
6. Maskenpflicht:

Während des Modellprojekts wird in einem definierten Geltungsbereich im Stadtgebiet ein generelles
Maskengebot eingerichtet, das zusätzlich zu den Regelungen gemäß der Nds. Corona-VO in der
geltenden Fassung und unabhängig vom Inzidenzwert gilt.

Es sind medizinische Masken zu tragen.

Das Maskengebot wird die Ausweitung der Testungen flankieren und so den geringen Anteil an
möglichen, falsch-negativen Testergebnissen zusätzlich absichern, indem die Möglichkeit der
Übertragung des Virus zusätzlich eingedämmt wird.

   1) Maskenpflicht in der „sicheren Zone“ des Modellprojekts

   2) Maskenpflicht in den Testzonen, sofern diese nicht in der „sicheren Zone“ liegen

Die Maskenpflicht wird über eine Allgemeinverfügung des Landkreises Lüneburg festgelegt und mit
Hinweisschildern vor Ort kenntlich gemacht.

Die Ordnungsdienstkräfte, welche zur Bestreifung der „sicheren Zone“ eingesetzt sind, werden mit
freundlichen Buttons ausgestattet, die auf die Wichtigkeit des Tragens von Masken hinweisen
(„Masken retten Leben“).
7. Einsatz des mit Sicherheits- und Ordnungsaufgaben betrauten Personals:

Am Ordnungs- und Sicherheitsdienst beteiligen sich neben dem Bereich Ordnung auch freiwillige
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Die genaue Gesamtanzahl der einzusetzenden
Kräfte wird durch Abfrage der zur Verfügung stehenden Verwaltungsmitarbeiterinnen und
-mitarbeiter ermittelt und ggf. bedarfsgerecht erhöht.

Darüber hinaus wird an den vorgenannten Teststationen ein externer Sicherheitsdienst eingesetzt. An
den Teststationen werden täglich in der Zeit des Testbetriebes jeweils eine Mitarbeiterin/ ein
Mitarbeiter einer Security-Firma eingesetzt.

Weiterhin beteiligt sich die Polizeiinspektion Lüneburg, Uelzen, Lüchow-Dannenberg am nachfolgend
skizzierten Streifendienst.

Der Streifendienst wird im Bereich der „sicheren Zone“ im Zeitraum montags bis samstags jeweils
abgestimmt auf die Öffnungszeiten von Einzelhandel und Gastronomie mittels drei Streifen zu je zwei
Personen sichergestellt.

Ein entsprechender Dienstplan (Beispiel für eine Musterwoche s.u.) ist erstellt und wird nach
Feststellung der Personen detailliert bestimmt.

In den jeweiligen Schichten werden bedarfs- und frequenzgerechte Vorgaben für durchzuführende
Kontrollen und Stichproben hinsichtlich der Einhaltung der Zutrittsvorgaben (Tagesticket nach Ziffer 2
dieses Konzeptes) an das Ordnungspersonal ausgegeben.

Die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln sowie der Maskenpflicht wird durch die Streifen
kontinuierlich im Bereich der „sicheren Zone“ nach Ziffer 1 kontrolliert. Situativ finden Stichproben in
den Betrieben statt.

Die durchgängige telefonische Erreichbarkeit der eingesetzten Streifen ist mittels drei
bereitzustellenden Diensthandys sichergestellt. Die jeweiligen Rufnummern werden dem eingesetzten
Personal und beteiligten Dienststellen bekanntgegeben.

Die Kontrollaufgaben werden in einem Zwei-Schicht-Modell wahrgenommen.

Die erste Schicht (bestehend aus drei Teams je zwei Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern) beginnt mit
der täglichen Testung im u.g. Beispiel um 10:15 Uhr. Ab 11:00 Uhr wird die „sichere Zone“, die sich in
dieser befindlichen Betriebe und die Besucherinnen und Besucher auf die Einhaltung der bekannten
Regularien hin kontrolliert. In jedem Team ist zumindest eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des
Bereiches Ordnung oder eine Polizeibeamtin oder ein Polizeibeamter vertreten.

Die erste Schicht beendet ihren Kontrolldienst um 15:30 Uhr. Danach beginnt die zweite Schicht ihre
Kontrolltätigkeit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zweiten Schicht werden ab 14:45 Uhr
täglich getestet. Die Zusammensetzung der Teams gleicht denen der ersten Schicht.

Im Vorwege der Aufnahme der Kontrolltätigkeiten erfolgt eine Einweisung sämtlicher Kolleginnen und
Kollegen, welche an dieser Aufgabe teilnehmen. Die Einweisung erfolgt durch den für den
Infektionsschutz zuständigen Landkreis Lüneburg und den städtischen Bereich Ordnung.

Innerhalb der „sicheren Zone“ werden Areale definiert und untereinander abgesprochen, welche
durch die jeweiligen drei Teams bestreift werden. So wird gewährleistet, dass eine möglichst hohe
Kontrolldichte, sichtbare Präsenz von Ordnungskräften und wenig Überschneidung entsteht.

Nach Schichtende wird durch jedes Team ein kurzer Bericht bezüglich der festgestellten Vorfälle
gefertigt und dem Bereich Ordnung zur Verfügung gestellt.
Beispiel:

                  Dienstplan Kontrollaufgaben im Rahmen der Modellstadt Lüneburg

              Namen    Testung        Dienst        Pause         Dienst       Testung        Dienst        Pause         Dienst
 19.04.2021
Team 1                              11:00-12:30   12:30-13:00   13:00-15:30                 15:30-17:00   17:00-17:30   17:30-20:00

Team 2                10:15-10:45   11:00-12:45   12:45-13:15   13:15-15:30   14:45-15:15   15:30-17:15   17:15-17:45   17:45-20:00

Team 3                              11:00-13:00   13:00-13:30   13:30-15:30                 15:30-17:30   17:30-18:00   18:00-20:00

 20.04.2021
Team 1                              11:00-12:30   12:30-13:00   13:00-15:30                 15:30-17:00   17:00-17:30   17:30-20:00

Team 2                10:15-10:45   11:00-12:45   12:45-13:15   13:15-15:30   14:45-15:15   15:30-17:15   17:15-17:45   17:45-20:00

Team 3                              11:00-13:00   13:00-13:30   13:30-15:30                 15:30-17:30   17:30-18:00   18:00-20:00

 21.04.2021
Team 1                              11:00-12:30   12:30-13:00   13:00-15:30                 15:30-17:00   17:00-17:30   17:30-20:00

Team 2                10:15-10:45   11:00-12:45   12:45-13:15   13:15-15:30   14:45-15:15   15:30-17:15   17:15-17:45   17:45-20:00

Team 3                              11:00-13:00   13:00-13:30   13:30-15:30                 15:30-17:30   17:30-18:00   18:00-20:00

 22.04.2021
Team 1                              11:00-12:30   12:30-13:00   13:00-15:30                 15:30-17:00   17:00-17:30   17:30-20:00

Team 2                10:15-10:45   11:00-12:45   12:45-13:15   13:15-15:30   14:45-15:15   15:30-17:15   17:15-17:45   17:45-20:00

Team 3                              11:00-13:00   13:00-13:30   13:30-15:30                 15:30-17:30   17:30-18:00   18:00-20:00

 23.04.2021
Team 1                              11:00-12:30   12:30-13:00   13:00-15:30                 15:30-17:00   17:00-17:30   17:30-20:00

Team 2                10:15-10:45   11:00-12:45   12:45-13:15   13:15-15:30   14:45-15:15   15:30-17:15   17:15-17:45   17:45-20:00

Team 3                              11:00-13:00   13:00-13:30   13:30-15:30                 15:30-17:30   17:30-18:00   18:00-20:00

 24.04.2021
Team 1                              11:00-12:30   12:30-13:00   13:00-15:30                 15:30-17:00   17:00-17:30   17:30-20:00

Team 2                10:15-10:45   11:00-12:45   12:45-13:15   13:15-15:30   14:45-15:15   15:30-17:15   17:15-17:45   17:45-20:00

Team 3                              11:00-13:00   13:00-13:30   13:30-15:30                 15:30-17:30   17:30-18:00   18:00-20:00
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