Bauen und Wohnen im Burgenland - OBERWARTER ...

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Die OSG - 60 Jahre Erfahrung im Wohnbau

Die "Oberwarter gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft, reg. Gen.m.b.H." - kurz
"OSG" genannt - wurde im Jahr 1951 in der Rechtsform der Genossenschaft gegründet und hat ihre
Bautätigkeit im Jahr 1952 aufgenommen und kann somit auf eine 60-jährige Erfahrung im Wohnbau
zurückblicken.

Unsere Genossenschaft verwaltet derzeit knapp 15.000 Einheiten im ganzen Burgenland. Über 750
Wohnungen und Reihenhäuser sind zurzeit in Bau.

Sie finden uns in:

7400 OBERWART, Rechte Bachgasse 61, Tel. 03352/404-0, Fax: DW 20
Hauptsitz, Email: oberwart@osg.at

7000 EISENSTADT, Bahnstraße 45, Tel. 02682/62354-0, Fax: DW 14, (Außenstelle), Email:
eisenstadt@osg.at

7100 NEUSIEDL AM SEE, Rochusstraße 5/1, 02167/20799, Fax: DW 14, Email: neusiedl@osg.at

Das Erfolgsrezept unserer Genossenschaft:

•    Gemeinnützigkeit im ureigensten Sinne, d.h. v.a., dass erwirtschaftete Rücklagen als günstige
     Finanzierungsform (im Vergleich zum Bankdarlehen) wieder in unsere Wohnhausanlagen
     zurückfließen (im Gegensatz zu gewerblichen Bauträgern)

•    Kompetente Beratung in technischer, rechtlicher und finanzieller Hinsicht

•    Ein engagiertes Team (vom Aufsichtsrat über den Vorstand bis hin zu den MitarbeiterInnen),
     welches die obigen Punkte Jahr für Jahr seit nahezu einem halben Jahrhundert erfolgreich
     umsetzt

•    Niederlassungen in Oberwart, Eisenstadt und Neusiedl, die eine flächendeckende Betreuung
     gewährleisten

•    Umfassende Information während der Bauzeit

•    Kostengünstige Wohnungen und Reihenhäuser durch gewerkmäßige Ausschreibung und
     Vergabe an den Billigstbieter

•    Laufende Baukontrolle vor Ort

•    Übergabe von bezugsfertigen           Wohnungen       und     Reihenhäusern    mit    hohem
     Ausstattungsstandard
•   Umweltfreundliches Bauen mit dem Naturbaustein Ziegel

•   Vermehrte Nutzung von Alternativenergien

•   Die OSG beauftragt überwiegend Unternehmen der Region, wodurch jährlich rund 70 Millionen
    Euro in die Wirtschaft/Arbeitsplätze des Burgenlandes fließen

Unser Ziel:   Zufriedene Kunden
                                       durch günstiges Wohnen
                                              zum Wohlfühlen
Allgemeine Baubeschreibung und Aufbau des Wohnhauses

Im Kreuzungsbereich Michael-Koch-Straße/Wedekindgasse wird ein modernes Wohn- und
Geschäftshaus mit einer Apotheke, zwei Geschäftslokale (für Ordination, Büro oder Lokal) und 13
Wohnungen anstatt dem Altbestand errichtet. In Summe werden für die Nutzungseinheit noch 20
Tiefgaragenstellplätze sowie in fußläufiger Erreichbarkeit 30 freie Stellplätze errichtet.
Für jede Wohnung ist eine Tiefgaragenplatz verpflichtend vorgesehen. Die Anzahl der Stellplätze
für die Apotheke bzw. Geschäftslokale ergeben sich auf Basis der Nutzungsflächen.

Entsprechende Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Kindergarten sowie städtische
Freizeiteinrichtungen sind in näherer Umgebung vorhanden. Fußläufig ist die Innenstadt in ca.
5 Minuten erreichbar. Der Bahnhof Mattersburg ist fußläufig erreichbar.

Baubeginn: Sommer 2019
Voraussichtliche Fertigstellung: Winter 2020/2021

Für die Planung zeichnet die BPM-Bauprojektmanagement GesmbH, Evangelische Kirchengasse 7,
7400 Oberwart, verantwortlich.

Gebäudekenndaten:

Spezifischer Heizwärmebedarf HWB:     24,2 kWh/m²a      fGEE 0,70

Aufbau des Wohnhauses:

Das Wohnhaus besteht aus Kellergeschoß inklusive Tiefgarage, Erdgeschoß, 1. und 2. Obergeschoß,
und 3. Obergeschoß. Im Kellergeschoß befinden sich die Kellerabteile. Für jede Wohnung ist ein
Kellerabteil vorgesehen, die Geschäftslokale haben jedoch kein Kellerabteil. Die erforderlichen
Räume der Haustechnik sowie die für jede Wohnung bzw. Geschäftslokal verpflichtenden
Tiefgaragenstellplätze, welche fix zugeordnet sind, befinden sich im Kellergeschoß.

Mauerwerk außen:            25 cm starkes Ziegelmauerwerk aus keramischen Ziegeln, mit
                            Zementmörtel gemauert.

Fußbodenaufbau:             Auf Decke - schwimmender Estrich, entsprechende Schallisolierung,
                            Folie und Sandausgleichsschüttung.

Fassade:                    20 cm Vollwärmeschutzfassade bzw. in Teilbereichen eine
                            Wärmgedämmte vorgehängte Fassade – Konstruktion aus Alu-Blech.

Innenputz:                  Kalkgipsputz verrieben oder geglättet, in den Bädern Kalkzement-Putz.

Stiegenhaus:                Ortbetonstufen werden mit Fliesen belegt. Ein Stiegengeländer dient
                            zur Absturzsicherung, die Wände werden mit einem
                            wasserabweisenden Anstrich versehen.

                            Die Brieffachanlage wird vor dem Stiegenhaus montiert (im Freien).
Dämmung:

a) Wärme:          Die Ausführung erfolgt in Niedrigenergiebauweise.

b) Schall:         Zwischen den Wohnungen werden Trittschalldämmplatten mit
                   Sandschüttung eingebaut.

                   Bei den Wohnungstrennwänden wird aus schalltechnischen Gründen
                   eine Vorsatzschale zusätzlich angebracht.

Dach:              Die Dachkonstruktion wird in Form eines Flachdaches ausgeführt. Die
                   Eindeckung erfolgt mit Alu-Bandblech bzw. als Foliendach und
                   extensivem Gründach.

Hauseingangstür:   Aus wärmegedämmten Aluprofilen mit Isolierglas, elektrischem
                   Türöffner und Zylinder. Durch die in der Wohnung befindliche
                   Gegensprechanlage kann die Haustür von der Wohnung aus geöffnet
                   werden.

Feuerlöscher:      In jedem Geschoß des Stiegenhauses.

Außenanlage:       Die nicht bebauten Fläche sind begrünt und bepflanzt.
Ausstattung der Wohnungen

Fußbodenbeläge:        Vorraum, Gang, Abstellraum,
                       Küche, Wohnzimmer und Schlafräume
                                                  Klebeparkett – Oberfläche Eiche
                       WC und Bad                 Fliesenbeläge
                       Balkon u. Terrasse         Betonplatten in Splittbett

Türen:                 Weiße lackierte Türblätter auf Holzzargen gehängt.
                       Die Wohnungseingangstür samt Zarge ist einbruchhemmend,
                       Klimaklasse III, sowie schalldämmend, Wohnungszylinder und
                       Beschlag ebenfalls einbruchhemmend ausgestattet, Visitkartenhalter
                       und Spion.

Fenster:               PVC-Fenster mit Alu-Clip, in Dreh-Kippausführung, Verglasung mit
                       Wärmeschutz-Glas U-Wert 1,0 W/m²K.

Sonnenschutz:          Außenrollladen bestehend aus Wärmgedämmten Alu-Lamellen ohne
                       E-Antrieb.

Warmwasserversorgung
und Heizung:           Warmwasserbereitung und Heizung erfolgen über eine Kombination
                       aus Wärmepumpe und Gasheizung. Der Energieverbrauch wird für
                       jede Wohnung getrennt gemessen und auch verrechnet.
                       (Wohnungsübergabestation im WC).

                       Die Wärmeabgabe erfolgt mittels Fußbodenheizung.

Sanitäre
Installation:          Einbau eines Kalt- und Warmwasserzählers in jeder Wohnung, um den
                       genauen Verbrauch jährlich abrechnen zu können.

                       Badezimmereinrichtung 2 und 3 Schlafzimmer Wohnungen:
                       Weiße   Acryl-Einbaubadewanne,       Ablauf        und   Einhebel-
                       Wannenbatterie, Brauseschlauch verchromt.

                       Kristallporzellan-Waschtisch weiß, Ablaufgarnitur und verchromter
                       Einhebelarmatur. Kaltwasser- und Ablaufanschluss für die
                       Waschmaschine sowie Elektroschukosteckdose.

                       Badezimmereinrichtung 1 Schlafzimmer Wohnungen:
                       Ident wie 2 und 3 Schlafzimmer Wohnungen, jedoch kommt statt der
                       Badewanne eine bodengleiche, verflieste Dusche 90 x 90 cm zur
                       Ausführung, ohne Duschabtrennung.
                       WC: Schale weiß samt Sitzbrett und Niederspüler.
Lüftungen:                Zentralentlüftungsanlage        ohne         Wärmerückgewinnung.
                          Feuchtigkeitsgesteuertes Be- und Entlüftungssystem mit Zuluft-
                          Elementen im Sturzbereich der Fenster bzw. Absaugung im Bad/ WC
                          und Abstellraum. Die Lüftungsanlage wird zentral gesteuert.

Elektroin-
stallation:               Wohnungsverteiler mit FI- und Leitungsschutzschalter für mehrere
                          Stromkreise, Zähler in der Zählernische im Stiegenhaus.

                          Die Standard-Elektroinstallation ist den Elektroplänen, welche Sie im
                          Laufe der Bauphase erhalten, zu entnehmen.

                          Von der Wohnung führt eine Elektroleitung in das dazugehörige
                          Kellerabteil (mit Schukosteckdosen, Schalter und Beleuchtung) – somit
                          Strom im Kellerabteil aus der eigenen Steckdose.

Küche:                    Ablauf und Zulauf (Kalt-Warmwasser) für Spüle, Geschirrspüler, jedoch
                          ohne Spüle und ohne E-Herd. Aus feuer- und lüftungstechnischen
                          Gründen dürfen nur Umluftdunstabzüge eingebaut werden.

Malerarbeiten:            Einfache Färbelung in hellem Farbton in allen Räumen, Bad und WC
                          Dispersion.

Fliesenleger-
arbeiten:                 Im Badezimmer - keramischer Bodenbelag mit Wandverkleidung bis
                          Deckenunterkante, aus hellen 1. Wahl-Fliesen.

                          WC - keramischer Bodenbelag - Wandverfliesung bis 1,50 m hoch.

Anschlüsse:               In den angeführten Kosten sind sämtliche Anschlussgebühren
                          enthalten.

Fernsehanschluss:         Kabelplus-Anschluss. Die Errichtung einer Gemeinschafts-SAT-Anlage
                          ist nach Mehrheitsbeschluss und Aufpreis (ca. EUR 450,00 pro
                          Wohnung) möglich. Es wird jene Anlage gebaut, welche mehrheitlich
                          von den Wohnungswerbern gewünscht wird.

Personenaufzug:           Behindertengerechter    Personenaufzug    welcher    alle   Geschoße
                          erschließt.

1. Allfällige Änderungen der Ausführungen und der Ausstattungen bleiben vorbehalten,
   insbesondere solche, die aus technischen Gründen oder aufgrund von baubehördlichen
   Vorschriften notwendig werden und sofern diese Lage und Bestand der Wohnungen nicht
   nennenswert verändern.

2. Was nicht angeführt ist, wird nicht geliefert. Einrichtungsvorschläge in den Plänen sind
   unverbindlich.
Kosten/Finanzierung - Miet-Modell

                               Preisbasis:Baubeginn Sommer 2019

                  Nutz-
 Wo.             fläche                                                      Zahlung           Monats-
 Nr.              inkl.                                                        bei           vorschreibung
                Sonder-                                                     Baubeginn         inkl. MWSt.
                 fläche

   Kosten pro m² Nutzfläche:         0,00           0,00            72,07            72,07             9,64

 2.OG: 8            69,78           0,00            0,00         5 029,00      5 029,00            672,61

       9            73,74           0,00            0,00         5 314,00      5 314,00            710,67

       10           55,87           0,00            0,00         4 027,00      4 027,00            540,74

       11           73,49           0,00            0,00         5 296,00      5 296,00            706,11

       12           61,20           0,00            0,00         4 411,00      4 411,00            591,62

       13           50,54           0,00            0,00         3 642,00      3 642,00            487,75

       14           75,89           0,00            0,00         5 469,00      5 469,00            733,54

       15           80,07           0,00            0,00         5 771,00      5 771,00            778,69

3.OG: 16            68,93           0,00            0,00         4 968,00      4 968,00            672,38

       17           75,94           0,00            0,00         5 473,00      5 473,00            737,45

       18           77,29           0,00            0,00         5 570,00      5 570,00            747,32

       19           64,63           0,00            0,00         4 658,00      4 658,00            626,73

       20           70,85           0,00            0,00         5 106,00      5 106,00            693,42

              In der obigen Nutzfläche ist auch die der Loggia vorgelagerte Terrasse
              berücksichtigt, wobei von der Terrassenfläche 30% in die Wohnnutz-
              fläche als Verrechnungsfläche einbezogen werden.

              Im Keller werden 20 Tiefgaragenplätze errichtet.
              Für jede Wohnung ist ein TG-Platz verpflichtend vorgesehen.

              Monatsmiete pro TG-Stellplatz:                      € 40,07

              Weiters werden 30 Parkplätze im Freien errichtet.
              Diese können auf Wunsch angemietet werden.

              Monatsmiete pro freiem Stellplatz:                  € 23,82
Kosten/Finanzierung - Miet-Kauf-Modell

                                   Preisbasis:Baubeginn Sommer 2019

                 Nutz-          Anzahlung                  Zahlung mit                Eigenmittel
 Wo.             fläche             bei                 Fertigstellung und            insgesamt        Monats-
 Nr.              inkl.         Baubeginn:                  Übergabe:                 (Grund- und    vorschreibung
                Sonder-         1.Teil Bau-          Rest Bau-     Grundkosten-       Baukosten-      inkl. MWSt.
                 fläche        kostenbeitrag       kostenbeitrag     beitrag           beitrag)

   Kosten pro m² Nutzfläche:              145,36          108,43             228,69         482,47            8,71

 2.OG: 8            69,78          10 143,00           7 566,00         15 958,00       33 667,00          607,48

       9            73,74          10 718,00           7 996,00         16 864,00       35 578,00          641,85

       10           55,87           8 121,00            6 058,00      12 777,00         26 956,00          488,60

       11           73,49          10 682,00           7 969,00         16 807,00       35 458,00          637,52

       12           61,20           8 895,00            6 637,00      13 996,00         29 528,00          534,49

       13           50,54           7 346,00            5 480,00      11 558,00         24 384,00          440,59

       14           75,89          11 031,00           8 229,00         17 356,00       36 616,00          662,70

       15           80,07          11 638,00           8 683,00         18 312,00       38 633,00          703,96

3.OG: 16            68,93          10 019,00           7 475,00         15 764,00       33 258,00          608,05

       17           75,94          11 038,00           8 235,00         17 367,00       36 640,00          666,57

       18           77,29          11 234,00           8 381,00         17 676,00       37 291,00          675,20

       19           64,63           9 394,00            7 008,00      14 781,00         31 183,00          566,41

       20           70,85          10 298,00           7 683,00         16 203,00       34 184,00          627,29

              In der obigen Nutzfläche ist auch die der Loggia vorgelagerte Terrasse
              berücksichtigt, wobei von der Terrassenfläche 30% in die Wohnnutz-
              fläche als Verrechnungsfläche einbezogen werden.

              Im Keller werden 20 Tiefgaragenplätze errichtet. Die Herstellungskosten
              für einen TG-Stellplatz betragen € 9.500,00. Diese werden in Form eines
              einmaligen Finanzierungsbeitrages, welcher mit Fertigstellung fällig ist,
              eingehoben. Für jede Wohnung ist ein TG-Platz verpflichtend vorgesehen.

              Monatsmiete pro TG-Stellplatz:                                 € 8,12

              Weiters werden 30 Parkplätze im Freien errichtet. Die Herstellungskosten
              für einen freien Stellplatz betragen € 4.500,00. Diese werden in Form eines
              einmaligen Finanzierungsbeitrages, welcher mit Fertigstellung fällig ist,
              eingehoben. Diese können auf Wunsch angenmietet werden.

              Monatsmiete pro freiem Stellplatz:                             € 7,29
GESAMTKOSTENÜBERSICHT (beim Miet-Kauf-Modell)

               Förder-     Nutzfl.                                   anteilige Darlehen        Baukosten-     Grundkosten-     Finanzierungs-
   Whg. Nr.    fläche      gesamt     Baukosten      Grundkosten     WBF           Bank         beitrag         beitrag           beitrag

     2.OG: 8       68,06      69,78     190 422,00       15 958,00   48 797,00    123 916,00      17 709,00        15 958,00          33 667,00

          9        72,02      73,74     201 229,00       16 864,00   51 636,00    130 879,00      18 714,00        16 864,00          35 578,00

         10        52,73      55,87     152 463,00       12 777,00   37 806,00    100 478,00      14 179,00        12 777,00          26 956,00

         11        73,49      73,49     200 546,00       16 807,00   52 690,00    129 205,00      18 651,00        16 807,00          35 458,00

         12        58,33      61,20     167 008,00       13 996,00   41 821,00    109 655,00      15 532,00        13 996,00          29 528,00

         13        48,82      50,54     137 918,00       11 558,00   35 002,00     90 090,00      12 826,00        11 558,00          24 384,00

         14        72,40      75,89     207 096,00       17 356,00   51 909,00    135 927,00      19 260,00        17 356,00          36 616,00

         15        72,57      80,07     218 503,00       18 312,00   52 031,00    146 151,00      20 321,00        18 312,00          38 633,00

    3.OG: 16       60,86      68,93     188 103,00       15 764,00   43 635,00    126 974,00      17 494,00        15 764,00          33 258,00

         17        69,71      75,94     207 232,00       17 367,00   49 980,00    137 979,00      19 273,00        17 367,00          36 640,00

         18        73,53      77,29     210 916,00       17 676,00   52 719,00    138 582,00      19 615,00        17 676,00          37 291,00

         19        60,04      64,63     176 368,00       14 781,00   43 047,00    116 919,00      16 402,00        14 781,00          31 183,00

         20        60,71      70,85     193 342,00       16 203,00   43 527,00    131 834,00      17 981,00        16 203,00          34 184,00
Anmerkungen

1. Baukostenermittlung

 Die Baukosten wurden auf Basis der vom beauftragten Architekten erstellten Grundsatzplanung
 nach den Erfahrungswerten der derzeitigen Baukosten kalkuliert. Die endgültigen Bau- wie auch
 Grundkosten werden nach Baufertigstellung und Vorliegen sämtlicher Schlussrechnunge im
 Zuge der Endabrechnung ermittelt, ebenso die endgültige Finanzierungsstruktur (Finanzierungs-
 beiträge, usw.). Die Kosten für Bauverwaltung und technische Leistung sind in den angegebenen
 Baukosten in der gesetzlich zulässigen Höhe enthalten.

2. Verrechnungsschlüssel

 Die Herstellungskosten (Grund- und Baukosten inkl. Baunebenkosten) werden ebenso wie die
 laufenden Aufwendungen nach dem Verhältnis der Nutzfläche der einzelnen Wohnungen aufge-
 teilt, ausgenommen das Wohnbauförderungsdarlehen, welches im Sinne der diesbezüglichen
 Richtlinien des Landes Burgenland auf die Wohnungen aufgeteilt und in der Vorschreibung ent-
 sprechend verrechnet wird. Dabei wird berücksichtigt, daß die Loggien nicht gefördert werden.
 Der abweichende Verteilungsschlüssel gemäß § 16 Abs. 5 Zi 1 des Wohnunggemeinnützigkeits-
 gesetzes (WGG) wird somit vereinbart.

3. Nutzungsentgelt

 Im monatlichen Nutzungsentgelt sind enthalten

             - Darlehensrückzlg. an Land, Bank oder Bausparkasse
               sowie für das OSG-Eigenmittelersatzdarlehen
             - Betriebskosten-Akonto
             - Verwaltungskosten
             - Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag
             - Ausfallskomponente sowie
             - gesetzliche Mehrwertsteuer

 Das monatliche Nutzungsentgelt kann sich aufgrund von Zinssatzänderungen,
 Betriebskostenerhöhungen, Verwaltungskostenänderungen, udgl. verändern.

 Anmerkung:
 a) Wohnbauförderungsdarlehen - Aufgrund der Kondition des Wohnbauförderungsdarlehens
   müssen folgende Anpassungen für die Rückzahlung vorgenommen werden:
   1. Sprung nach 5 Jahren von 1,6 % (0,7 % p.a. Verzinsung) auf 2,7 % (0,7 % p.a. Verzinsung)
      Jahresannuität vom Darlehensnominale sowie
   2. Sprung nach weiteren 5 Jahren auf 4,0 % (1,0 % p.a. Verzinsung) Jahresnannuität
      vom Darlehensnominale sowie
   3. Sprung nach weiteren 10 Jahren auf 5,8 % (2,0 % p.a. Verzinsung) Jahresannuität
      vom Darlehensnominale.

 b) Die Heiz- und Warmwasserkosten werden direkt vom Energie-
   versorger vorgeschrieben und abgerechnet!
4. Betriebskosten

 Die Betriebskosten, das sind insbesondere

               - Wasser- und Kanalbenützungsgebühr
               - Versicherung (nicht enthalten: Wohnungseinrichtung)
               - Kosten für den Betrieb gemeinschaftlicher Anlagen
                 (z.B. Außenanlage)
               - Anlagenbetreuung
               - Rauchfangkehrer
               - Müllentsorgung
               - Allgemeinstrom

 sind als Vorauszahlung im monatlichen Nutzungsentgelt bereits enthalten. Diese Kosten werden
 jährlich im Nachhinein nach tatsächlichem Kostenanfall abgerechnet. Die Verrechnung erfolgt
 dabei grundsätzlich nach der Wohnnutzfläche - die Wasserkosten werden auf der Grundlage
 des Verbrauches, der durch eigene Zähler ermittelt wird, abgerechnet.

5. Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag

 Zur Durchführung von notwendigen Erhaltungs- und nützlichen Verbesserungsarbeiten wird
 durch Einhebung von entsprechenden Beiträgen eine Rückstellung gebildet. Diese Instand-
 haltungsrückstellung wird jährlich abgerechnet und ist ausschließlich für dieses Wohnhaus
 zweckgewidmet.

6. Wohnbeihilfe

 Die Wohnbeihilfe wird in Form eines Zuschusses der Burgenländischen Landesregierung zu
 den Wohnkosten auf die Dauer von jeweils einem Jahr gewährt. Kriterien für die Genehmigung
 sind Wohnungsgröße, Haushaltseinkommen, Anzahl der im Haushalt lebenden Personen
 und monatlicher Wohnungsaufwand.

7. Mehrwertsteuer Verrechnung

 Die kalkulierten Gesamtbaukosten beinhalten keine MWSt., da unsere Genossenschaft die
 an die Firmen bezahlte 20%ige MWSt vom Finanzamt refundiert erhält.
 Das monatliche Nutzungsentgelt enthält die gesetzliche MWSt.

8. Wohnungseigentum (nur beim Miet-Kauf-Modell möglich)

 Da Ihr Finanzierungsbeitrag höher ist als € 72,07 pro m² Nutzfläche, haben Sie das Recht,
 gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§15b Abs. 1WGG) an Ihrer Wohnung Wohnungs-
 eigentum zu begründen.
Wie komme ich zu einer Wohnung?

Ihre Ansprechpartner bei der OSG:

Während der Bauphase:
Beratung und Verkauf:                               Maria SCHWARZ
                                                    Tel.      02682/62354 DW 19
                                                    Email:    schwarz@osg.at

Bauleitung und
technische Abwicklung:                              Ing. Rainer WALLNER
                                                    Tel.        02682/62354 DW 15
                                                    Email:      wallner@osg.at

Zahlung der
Finanzierungsbeiträge:                              Raphael TAMEDL
                                                    Tel.      03352/404 DW 895
                                                    Email:    tamedl@osg.at

Rechtliche Angelegenheiten:                         Mag. Bianca Kurta
                                                    Tel.       03352/404 DW 76
                                                    Email:     kurta@osg.at
Nach Bezug der Wohnung:
Technische Hausverwaltung:                          Dieter DORFMEISTER
                                                    Tel.       02682/62354 DW 10
                                                    Email:     dorfmeister@osg.at

Zahlungen:                                          Martin FRANTSITS
                                                    Tel.       03352/404 DW 25
                                                    Email:     frantsits@osg.at

Laufende Abrechnungen:                              Mag. Georg WIMMER
                                                    Tel.       03352/404 DW 21
                                                    Email:     wimmer@osg.at

Voraussetzungen zum Wohnungserwerb:

   Es muss ein Wohnbedarf gegeben sein.
   Das höchstzulässige Jahresnettoeinkommen beträgt:
       Euro 38.000,00 bei     1 Person
       Euro 65.000,00 bei     2 Personen
       Euro 66.500,00 bei     3 Personen
       Euro 68.000,00 bei     4 Personen
       Euro 70.000,00 bei 5 und mehr Personen

     Begründung des Hauptwohnsitzes in der neuen Wohnung.
     Aktuelles Einkommen in Österreich
     Hauptwohnsitz seit mindestens 2 Jahren in Österreich
1) Bauabwicklung:

    a) Grundkauf – Planung – Einreichung Bauverhandlung – Einreichung beim Amt der
       Burgenländischen Landesregierung um ein Wohnbaudarlehen – Informationsgespräche -
       Baubeginn, wenn 80 % der geplanten Wohnungen an geprüfte Wohnungswerber vergeben
       sind.
    b) Zuweisung der Wohnung mit Polierplan, Bekanntgabe der Baufirma.
    c) Rundschreiben entsprechend dem Baufortschritt über Elektro- und Sanitärinstallation,
       Fliesenleger- und Malerarbeiten, Bodenverlegung und Innentüren.
    d) Baubesuche sind nur nach telefonischer Anmeldung beim zuständigen Bauleiter der OSG
       möglich. Die Baustellenordnung lt. BauKG ist einzuhalten.
    e) Wohnungsübergabe

2) Sonderwünsche:
Die Durchführung von Sonderwünschen während der Bauzeit und vor Bezug der Wohnung bedarf
der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung der OSG.

Sonderausstattungen, die über die Standardausführung hinausgehen und zusätzliche Kosten
verursachen, müssen direkt mit der ausführenden Firma verrechnet werden. Für diese Arbeiten
übernimmt die OSG keine Haftung! Diese Arbeiten dürfen nur von der von der OSG beauftragten
Firma für die Standardausstattung durchgeführt werden.
Im Falle des Rücktrittes vor Übergabe der Wohnung ist auf Verlangen der OSG und auf Kosten des
Wohnungswerbers der ursprünglich geplante Zustand wieder herzustellen.

3) Eigenleistungen:
Eigenleistungen sind nur im Bereich der Maler- und Fußbodenverlegearbeiten bei Miet-Kauf-
Modell möglich. Diese Eigenleistungen müssen durch die OSG schriftlich genehmigt werden.

4) Rücktritt:
Bei einem Rücktritt während der Bauzeit ist eine Stornogebühr in Höhe der Verwaltungskosten eines
Jahres (derzeit EUR 258,06) zu bezahlen.

5) Bauaufsicht:
Die Bauaufsicht erfolgt während der Bauzeit durch den Bauleiter der OSG, der die Baustelle
regelmäßig besucht.

6) Haftung:
Die Haftung der bauausführenden Firmen beträgt 3 Jahre ab Wohnungsübergabe.

Eisenstadt, 2019-08-02
Dir.Dr.AK-RW/MaS – 10069
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