Bauen und Wohnen im Burgenland - OBERWARTER ...
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BauenundWohnen i m Burgenl and Wi rfr euenuns ,dassS ies ichf ürei ne Wohnungi nunser emWohnhausi n M ATTERSBURG Mi cha el- Koc h-S tra ße40 i nte ress ier enunddank enschonjetz tfür dasunsent gege ngebr acht eVe r trauen. I NHALTSVERZEI CHNI S 1 Die„OSG“– 4 Pl äne 67JahreErf ahrungi mWohnba u 5 Kos ten/Fi nanzi erung 2 All geme i neBaubesc hrei bung 6 Anmerkungen undAu a udesWohnha us es 7 Wiekommei chzueinerWohnung? 3 Ausst a ungde rWohnungen Anmeldung–Formalit äte n–Ba ua bwic klung Di eOS Ger ri cht etWohnung enundRei henhä usermi thöc hst erL ebens qua li tät www. osg .at
Die OSG - 60 Jahre Erfahrung im Wohnbau Die "Oberwarter gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft, reg. Gen.m.b.H." - kurz "OSG" genannt - wurde im Jahr 1951 in der Rechtsform der Genossenschaft gegründet und hat ihre Bautätigkeit im Jahr 1952 aufgenommen und kann somit auf eine 60-jährige Erfahrung im Wohnbau zurückblicken. Unsere Genossenschaft verwaltet derzeit knapp 15.000 Einheiten im ganzen Burgenland. Über 750 Wohnungen und Reihenhäuser sind zurzeit in Bau. Sie finden uns in: 7400 OBERWART, Rechte Bachgasse 61, Tel. 03352/404-0, Fax: DW 20 Hauptsitz, Email: oberwart@osg.at 7000 EISENSTADT, Bahnstraße 45, Tel. 02682/62354-0, Fax: DW 14, (Außenstelle), Email: eisenstadt@osg.at 7100 NEUSIEDL AM SEE, Rochusstraße 5/1, 02167/20799, Fax: DW 14, Email: neusiedl@osg.at Das Erfolgsrezept unserer Genossenschaft: • Gemeinnützigkeit im ureigensten Sinne, d.h. v.a., dass erwirtschaftete Rücklagen als günstige Finanzierungsform (im Vergleich zum Bankdarlehen) wieder in unsere Wohnhausanlagen zurückfließen (im Gegensatz zu gewerblichen Bauträgern) • Kompetente Beratung in technischer, rechtlicher und finanzieller Hinsicht • Ein engagiertes Team (vom Aufsichtsrat über den Vorstand bis hin zu den MitarbeiterInnen), welches die obigen Punkte Jahr für Jahr seit nahezu einem halben Jahrhundert erfolgreich umsetzt • Niederlassungen in Oberwart, Eisenstadt und Neusiedl, die eine flächendeckende Betreuung gewährleisten • Umfassende Information während der Bauzeit • Kostengünstige Wohnungen und Reihenhäuser durch gewerkmäßige Ausschreibung und Vergabe an den Billigstbieter • Laufende Baukontrolle vor Ort • Übergabe von bezugsfertigen Wohnungen und Reihenhäusern mit hohem Ausstattungsstandard
• Umweltfreundliches Bauen mit dem Naturbaustein Ziegel • Vermehrte Nutzung von Alternativenergien • Die OSG beauftragt überwiegend Unternehmen der Region, wodurch jährlich rund 70 Millionen Euro in die Wirtschaft/Arbeitsplätze des Burgenlandes fließen Unser Ziel: Zufriedene Kunden durch günstiges Wohnen zum Wohlfühlen
Allgemeine Baubeschreibung und Aufbau des Wohnhauses Im Kreuzungsbereich Michael-Koch-Straße/Wedekindgasse wird ein modernes Wohn- und Geschäftshaus mit einer Apotheke, zwei Geschäftslokale (für Ordination, Büro oder Lokal) und 13 Wohnungen anstatt dem Altbestand errichtet. In Summe werden für die Nutzungseinheit noch 20 Tiefgaragenstellplätze sowie in fußläufiger Erreichbarkeit 30 freie Stellplätze errichtet. Für jede Wohnung ist eine Tiefgaragenplatz verpflichtend vorgesehen. Die Anzahl der Stellplätze für die Apotheke bzw. Geschäftslokale ergeben sich auf Basis der Nutzungsflächen. Entsprechende Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Kindergarten sowie städtische Freizeiteinrichtungen sind in näherer Umgebung vorhanden. Fußläufig ist die Innenstadt in ca. 5 Minuten erreichbar. Der Bahnhof Mattersburg ist fußläufig erreichbar. Baubeginn: Sommer 2019 Voraussichtliche Fertigstellung: Winter 2020/2021 Für die Planung zeichnet die BPM-Bauprojektmanagement GesmbH, Evangelische Kirchengasse 7, 7400 Oberwart, verantwortlich. Gebäudekenndaten: Spezifischer Heizwärmebedarf HWB: 24,2 kWh/m²a fGEE 0,70 Aufbau des Wohnhauses: Das Wohnhaus besteht aus Kellergeschoß inklusive Tiefgarage, Erdgeschoß, 1. und 2. Obergeschoß, und 3. Obergeschoß. Im Kellergeschoß befinden sich die Kellerabteile. Für jede Wohnung ist ein Kellerabteil vorgesehen, die Geschäftslokale haben jedoch kein Kellerabteil. Die erforderlichen Räume der Haustechnik sowie die für jede Wohnung bzw. Geschäftslokal verpflichtenden Tiefgaragenstellplätze, welche fix zugeordnet sind, befinden sich im Kellergeschoß. Mauerwerk außen: 25 cm starkes Ziegelmauerwerk aus keramischen Ziegeln, mit Zementmörtel gemauert. Fußbodenaufbau: Auf Decke - schwimmender Estrich, entsprechende Schallisolierung, Folie und Sandausgleichsschüttung. Fassade: 20 cm Vollwärmeschutzfassade bzw. in Teilbereichen eine Wärmgedämmte vorgehängte Fassade – Konstruktion aus Alu-Blech. Innenputz: Kalkgipsputz verrieben oder geglättet, in den Bädern Kalkzement-Putz. Stiegenhaus: Ortbetonstufen werden mit Fliesen belegt. Ein Stiegengeländer dient zur Absturzsicherung, die Wände werden mit einem wasserabweisenden Anstrich versehen. Die Brieffachanlage wird vor dem Stiegenhaus montiert (im Freien).
Dämmung: a) Wärme: Die Ausführung erfolgt in Niedrigenergiebauweise. b) Schall: Zwischen den Wohnungen werden Trittschalldämmplatten mit Sandschüttung eingebaut. Bei den Wohnungstrennwänden wird aus schalltechnischen Gründen eine Vorsatzschale zusätzlich angebracht. Dach: Die Dachkonstruktion wird in Form eines Flachdaches ausgeführt. Die Eindeckung erfolgt mit Alu-Bandblech bzw. als Foliendach und extensivem Gründach. Hauseingangstür: Aus wärmegedämmten Aluprofilen mit Isolierglas, elektrischem Türöffner und Zylinder. Durch die in der Wohnung befindliche Gegensprechanlage kann die Haustür von der Wohnung aus geöffnet werden. Feuerlöscher: In jedem Geschoß des Stiegenhauses. Außenanlage: Die nicht bebauten Fläche sind begrünt und bepflanzt.
Ausstattung der Wohnungen Fußbodenbeläge: Vorraum, Gang, Abstellraum, Küche, Wohnzimmer und Schlafräume Klebeparkett – Oberfläche Eiche WC und Bad Fliesenbeläge Balkon u. Terrasse Betonplatten in Splittbett Türen: Weiße lackierte Türblätter auf Holzzargen gehängt. Die Wohnungseingangstür samt Zarge ist einbruchhemmend, Klimaklasse III, sowie schalldämmend, Wohnungszylinder und Beschlag ebenfalls einbruchhemmend ausgestattet, Visitkartenhalter und Spion. Fenster: PVC-Fenster mit Alu-Clip, in Dreh-Kippausführung, Verglasung mit Wärmeschutz-Glas U-Wert 1,0 W/m²K. Sonnenschutz: Außenrollladen bestehend aus Wärmgedämmten Alu-Lamellen ohne E-Antrieb. Warmwasserversorgung und Heizung: Warmwasserbereitung und Heizung erfolgen über eine Kombination aus Wärmepumpe und Gasheizung. Der Energieverbrauch wird für jede Wohnung getrennt gemessen und auch verrechnet. (Wohnungsübergabestation im WC). Die Wärmeabgabe erfolgt mittels Fußbodenheizung. Sanitäre Installation: Einbau eines Kalt- und Warmwasserzählers in jeder Wohnung, um den genauen Verbrauch jährlich abrechnen zu können. Badezimmereinrichtung 2 und 3 Schlafzimmer Wohnungen: Weiße Acryl-Einbaubadewanne, Ablauf und Einhebel- Wannenbatterie, Brauseschlauch verchromt. Kristallporzellan-Waschtisch weiß, Ablaufgarnitur und verchromter Einhebelarmatur. Kaltwasser- und Ablaufanschluss für die Waschmaschine sowie Elektroschukosteckdose. Badezimmereinrichtung 1 Schlafzimmer Wohnungen: Ident wie 2 und 3 Schlafzimmer Wohnungen, jedoch kommt statt der Badewanne eine bodengleiche, verflieste Dusche 90 x 90 cm zur Ausführung, ohne Duschabtrennung. WC: Schale weiß samt Sitzbrett und Niederspüler.
Lüftungen: Zentralentlüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung. Feuchtigkeitsgesteuertes Be- und Entlüftungssystem mit Zuluft- Elementen im Sturzbereich der Fenster bzw. Absaugung im Bad/ WC und Abstellraum. Die Lüftungsanlage wird zentral gesteuert. Elektroin- stallation: Wohnungsverteiler mit FI- und Leitungsschutzschalter für mehrere Stromkreise, Zähler in der Zählernische im Stiegenhaus. Die Standard-Elektroinstallation ist den Elektroplänen, welche Sie im Laufe der Bauphase erhalten, zu entnehmen. Von der Wohnung führt eine Elektroleitung in das dazugehörige Kellerabteil (mit Schukosteckdosen, Schalter und Beleuchtung) – somit Strom im Kellerabteil aus der eigenen Steckdose. Küche: Ablauf und Zulauf (Kalt-Warmwasser) für Spüle, Geschirrspüler, jedoch ohne Spüle und ohne E-Herd. Aus feuer- und lüftungstechnischen Gründen dürfen nur Umluftdunstabzüge eingebaut werden. Malerarbeiten: Einfache Färbelung in hellem Farbton in allen Räumen, Bad und WC Dispersion. Fliesenleger- arbeiten: Im Badezimmer - keramischer Bodenbelag mit Wandverkleidung bis Deckenunterkante, aus hellen 1. Wahl-Fliesen. WC - keramischer Bodenbelag - Wandverfliesung bis 1,50 m hoch. Anschlüsse: In den angeführten Kosten sind sämtliche Anschlussgebühren enthalten. Fernsehanschluss: Kabelplus-Anschluss. Die Errichtung einer Gemeinschafts-SAT-Anlage ist nach Mehrheitsbeschluss und Aufpreis (ca. EUR 450,00 pro Wohnung) möglich. Es wird jene Anlage gebaut, welche mehrheitlich von den Wohnungswerbern gewünscht wird. Personenaufzug: Behindertengerechter Personenaufzug welcher alle Geschoße erschließt. 1. Allfällige Änderungen der Ausführungen und der Ausstattungen bleiben vorbehalten, insbesondere solche, die aus technischen Gründen oder aufgrund von baubehördlichen Vorschriften notwendig werden und sofern diese Lage und Bestand der Wohnungen nicht nennenswert verändern. 2. Was nicht angeführt ist, wird nicht geliefert. Einrichtungsvorschläge in den Plänen sind unverbindlich.
Kosten/Finanzierung - Miet-Modell Preisbasis:Baubeginn Sommer 2019 Nutz- Wo. fläche Zahlung Monats- Nr. inkl. bei vorschreibung Sonder- Baubeginn inkl. MWSt. fläche Kosten pro m² Nutzfläche: 0,00 0,00 72,07 72,07 9,64 2.OG: 8 69,78 0,00 0,00 5 029,00 5 029,00 672,61 9 73,74 0,00 0,00 5 314,00 5 314,00 710,67 10 55,87 0,00 0,00 4 027,00 4 027,00 540,74 11 73,49 0,00 0,00 5 296,00 5 296,00 706,11 12 61,20 0,00 0,00 4 411,00 4 411,00 591,62 13 50,54 0,00 0,00 3 642,00 3 642,00 487,75 14 75,89 0,00 0,00 5 469,00 5 469,00 733,54 15 80,07 0,00 0,00 5 771,00 5 771,00 778,69 3.OG: 16 68,93 0,00 0,00 4 968,00 4 968,00 672,38 17 75,94 0,00 0,00 5 473,00 5 473,00 737,45 18 77,29 0,00 0,00 5 570,00 5 570,00 747,32 19 64,63 0,00 0,00 4 658,00 4 658,00 626,73 20 70,85 0,00 0,00 5 106,00 5 106,00 693,42 In der obigen Nutzfläche ist auch die der Loggia vorgelagerte Terrasse berücksichtigt, wobei von der Terrassenfläche 30% in die Wohnnutz- fläche als Verrechnungsfläche einbezogen werden. Im Keller werden 20 Tiefgaragenplätze errichtet. Für jede Wohnung ist ein TG-Platz verpflichtend vorgesehen. Monatsmiete pro TG-Stellplatz: € 40,07 Weiters werden 30 Parkplätze im Freien errichtet. Diese können auf Wunsch angemietet werden. Monatsmiete pro freiem Stellplatz: € 23,82
Kosten/Finanzierung - Miet-Kauf-Modell Preisbasis:Baubeginn Sommer 2019 Nutz- Anzahlung Zahlung mit Eigenmittel Wo. fläche bei Fertigstellung und insgesamt Monats- Nr. inkl. Baubeginn: Übergabe: (Grund- und vorschreibung Sonder- 1.Teil Bau- Rest Bau- Grundkosten- Baukosten- inkl. MWSt. fläche kostenbeitrag kostenbeitrag beitrag beitrag) Kosten pro m² Nutzfläche: 145,36 108,43 228,69 482,47 8,71 2.OG: 8 69,78 10 143,00 7 566,00 15 958,00 33 667,00 607,48 9 73,74 10 718,00 7 996,00 16 864,00 35 578,00 641,85 10 55,87 8 121,00 6 058,00 12 777,00 26 956,00 488,60 11 73,49 10 682,00 7 969,00 16 807,00 35 458,00 637,52 12 61,20 8 895,00 6 637,00 13 996,00 29 528,00 534,49 13 50,54 7 346,00 5 480,00 11 558,00 24 384,00 440,59 14 75,89 11 031,00 8 229,00 17 356,00 36 616,00 662,70 15 80,07 11 638,00 8 683,00 18 312,00 38 633,00 703,96 3.OG: 16 68,93 10 019,00 7 475,00 15 764,00 33 258,00 608,05 17 75,94 11 038,00 8 235,00 17 367,00 36 640,00 666,57 18 77,29 11 234,00 8 381,00 17 676,00 37 291,00 675,20 19 64,63 9 394,00 7 008,00 14 781,00 31 183,00 566,41 20 70,85 10 298,00 7 683,00 16 203,00 34 184,00 627,29 In der obigen Nutzfläche ist auch die der Loggia vorgelagerte Terrasse berücksichtigt, wobei von der Terrassenfläche 30% in die Wohnnutz- fläche als Verrechnungsfläche einbezogen werden. Im Keller werden 20 Tiefgaragenplätze errichtet. Die Herstellungskosten für einen TG-Stellplatz betragen € 9.500,00. Diese werden in Form eines einmaligen Finanzierungsbeitrages, welcher mit Fertigstellung fällig ist, eingehoben. Für jede Wohnung ist ein TG-Platz verpflichtend vorgesehen. Monatsmiete pro TG-Stellplatz: € 8,12 Weiters werden 30 Parkplätze im Freien errichtet. Die Herstellungskosten für einen freien Stellplatz betragen € 4.500,00. Diese werden in Form eines einmaligen Finanzierungsbeitrages, welcher mit Fertigstellung fällig ist, eingehoben. Diese können auf Wunsch angenmietet werden. Monatsmiete pro freiem Stellplatz: € 7,29
GESAMTKOSTENÜBERSICHT (beim Miet-Kauf-Modell) Förder- Nutzfl. anteilige Darlehen Baukosten- Grundkosten- Finanzierungs- Whg. Nr. fläche gesamt Baukosten Grundkosten WBF Bank beitrag beitrag beitrag 2.OG: 8 68,06 69,78 190 422,00 15 958,00 48 797,00 123 916,00 17 709,00 15 958,00 33 667,00 9 72,02 73,74 201 229,00 16 864,00 51 636,00 130 879,00 18 714,00 16 864,00 35 578,00 10 52,73 55,87 152 463,00 12 777,00 37 806,00 100 478,00 14 179,00 12 777,00 26 956,00 11 73,49 73,49 200 546,00 16 807,00 52 690,00 129 205,00 18 651,00 16 807,00 35 458,00 12 58,33 61,20 167 008,00 13 996,00 41 821,00 109 655,00 15 532,00 13 996,00 29 528,00 13 48,82 50,54 137 918,00 11 558,00 35 002,00 90 090,00 12 826,00 11 558,00 24 384,00 14 72,40 75,89 207 096,00 17 356,00 51 909,00 135 927,00 19 260,00 17 356,00 36 616,00 15 72,57 80,07 218 503,00 18 312,00 52 031,00 146 151,00 20 321,00 18 312,00 38 633,00 3.OG: 16 60,86 68,93 188 103,00 15 764,00 43 635,00 126 974,00 17 494,00 15 764,00 33 258,00 17 69,71 75,94 207 232,00 17 367,00 49 980,00 137 979,00 19 273,00 17 367,00 36 640,00 18 73,53 77,29 210 916,00 17 676,00 52 719,00 138 582,00 19 615,00 17 676,00 37 291,00 19 60,04 64,63 176 368,00 14 781,00 43 047,00 116 919,00 16 402,00 14 781,00 31 183,00 20 60,71 70,85 193 342,00 16 203,00 43 527,00 131 834,00 17 981,00 16 203,00 34 184,00
Anmerkungen 1. Baukostenermittlung Die Baukosten wurden auf Basis der vom beauftragten Architekten erstellten Grundsatzplanung nach den Erfahrungswerten der derzeitigen Baukosten kalkuliert. Die endgültigen Bau- wie auch Grundkosten werden nach Baufertigstellung und Vorliegen sämtlicher Schlussrechnunge im Zuge der Endabrechnung ermittelt, ebenso die endgültige Finanzierungsstruktur (Finanzierungs- beiträge, usw.). Die Kosten für Bauverwaltung und technische Leistung sind in den angegebenen Baukosten in der gesetzlich zulässigen Höhe enthalten. 2. Verrechnungsschlüssel Die Herstellungskosten (Grund- und Baukosten inkl. Baunebenkosten) werden ebenso wie die laufenden Aufwendungen nach dem Verhältnis der Nutzfläche der einzelnen Wohnungen aufge- teilt, ausgenommen das Wohnbauförderungsdarlehen, welches im Sinne der diesbezüglichen Richtlinien des Landes Burgenland auf die Wohnungen aufgeteilt und in der Vorschreibung ent- sprechend verrechnet wird. Dabei wird berücksichtigt, daß die Loggien nicht gefördert werden. Der abweichende Verteilungsschlüssel gemäß § 16 Abs. 5 Zi 1 des Wohnunggemeinnützigkeits- gesetzes (WGG) wird somit vereinbart. 3. Nutzungsentgelt Im monatlichen Nutzungsentgelt sind enthalten - Darlehensrückzlg. an Land, Bank oder Bausparkasse sowie für das OSG-Eigenmittelersatzdarlehen - Betriebskosten-Akonto - Verwaltungskosten - Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag - Ausfallskomponente sowie - gesetzliche Mehrwertsteuer Das monatliche Nutzungsentgelt kann sich aufgrund von Zinssatzänderungen, Betriebskostenerhöhungen, Verwaltungskostenänderungen, udgl. verändern. Anmerkung: a) Wohnbauförderungsdarlehen - Aufgrund der Kondition des Wohnbauförderungsdarlehens müssen folgende Anpassungen für die Rückzahlung vorgenommen werden: 1. Sprung nach 5 Jahren von 1,6 % (0,7 % p.a. Verzinsung) auf 2,7 % (0,7 % p.a. Verzinsung) Jahresannuität vom Darlehensnominale sowie 2. Sprung nach weiteren 5 Jahren auf 4,0 % (1,0 % p.a. Verzinsung) Jahresnannuität vom Darlehensnominale sowie 3. Sprung nach weiteren 10 Jahren auf 5,8 % (2,0 % p.a. Verzinsung) Jahresannuität vom Darlehensnominale. b) Die Heiz- und Warmwasserkosten werden direkt vom Energie- versorger vorgeschrieben und abgerechnet!
4. Betriebskosten Die Betriebskosten, das sind insbesondere - Wasser- und Kanalbenützungsgebühr - Versicherung (nicht enthalten: Wohnungseinrichtung) - Kosten für den Betrieb gemeinschaftlicher Anlagen (z.B. Außenanlage) - Anlagenbetreuung - Rauchfangkehrer - Müllentsorgung - Allgemeinstrom sind als Vorauszahlung im monatlichen Nutzungsentgelt bereits enthalten. Diese Kosten werden jährlich im Nachhinein nach tatsächlichem Kostenanfall abgerechnet. Die Verrechnung erfolgt dabei grundsätzlich nach der Wohnnutzfläche - die Wasserkosten werden auf der Grundlage des Verbrauches, der durch eigene Zähler ermittelt wird, abgerechnet. 5. Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag Zur Durchführung von notwendigen Erhaltungs- und nützlichen Verbesserungsarbeiten wird durch Einhebung von entsprechenden Beiträgen eine Rückstellung gebildet. Diese Instand- haltungsrückstellung wird jährlich abgerechnet und ist ausschließlich für dieses Wohnhaus zweckgewidmet. 6. Wohnbeihilfe Die Wohnbeihilfe wird in Form eines Zuschusses der Burgenländischen Landesregierung zu den Wohnkosten auf die Dauer von jeweils einem Jahr gewährt. Kriterien für die Genehmigung sind Wohnungsgröße, Haushaltseinkommen, Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und monatlicher Wohnungsaufwand. 7. Mehrwertsteuer Verrechnung Die kalkulierten Gesamtbaukosten beinhalten keine MWSt., da unsere Genossenschaft die an die Firmen bezahlte 20%ige MWSt vom Finanzamt refundiert erhält. Das monatliche Nutzungsentgelt enthält die gesetzliche MWSt. 8. Wohnungseigentum (nur beim Miet-Kauf-Modell möglich) Da Ihr Finanzierungsbeitrag höher ist als € 72,07 pro m² Nutzfläche, haben Sie das Recht, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§15b Abs. 1WGG) an Ihrer Wohnung Wohnungs- eigentum zu begründen.
Wie komme ich zu einer Wohnung? Ihre Ansprechpartner bei der OSG: Während der Bauphase: Beratung und Verkauf: Maria SCHWARZ Tel. 02682/62354 DW 19 Email: schwarz@osg.at Bauleitung und technische Abwicklung: Ing. Rainer WALLNER Tel. 02682/62354 DW 15 Email: wallner@osg.at Zahlung der Finanzierungsbeiträge: Raphael TAMEDL Tel. 03352/404 DW 895 Email: tamedl@osg.at Rechtliche Angelegenheiten: Mag. Bianca Kurta Tel. 03352/404 DW 76 Email: kurta@osg.at Nach Bezug der Wohnung: Technische Hausverwaltung: Dieter DORFMEISTER Tel. 02682/62354 DW 10 Email: dorfmeister@osg.at Zahlungen: Martin FRANTSITS Tel. 03352/404 DW 25 Email: frantsits@osg.at Laufende Abrechnungen: Mag. Georg WIMMER Tel. 03352/404 DW 21 Email: wimmer@osg.at Voraussetzungen zum Wohnungserwerb: Es muss ein Wohnbedarf gegeben sein. Das höchstzulässige Jahresnettoeinkommen beträgt: Euro 38.000,00 bei 1 Person Euro 65.000,00 bei 2 Personen Euro 66.500,00 bei 3 Personen Euro 68.000,00 bei 4 Personen Euro 70.000,00 bei 5 und mehr Personen Begründung des Hauptwohnsitzes in der neuen Wohnung. Aktuelles Einkommen in Österreich Hauptwohnsitz seit mindestens 2 Jahren in Österreich
1) Bauabwicklung: a) Grundkauf – Planung – Einreichung Bauverhandlung – Einreichung beim Amt der Burgenländischen Landesregierung um ein Wohnbaudarlehen – Informationsgespräche - Baubeginn, wenn 80 % der geplanten Wohnungen an geprüfte Wohnungswerber vergeben sind. b) Zuweisung der Wohnung mit Polierplan, Bekanntgabe der Baufirma. c) Rundschreiben entsprechend dem Baufortschritt über Elektro- und Sanitärinstallation, Fliesenleger- und Malerarbeiten, Bodenverlegung und Innentüren. d) Baubesuche sind nur nach telefonischer Anmeldung beim zuständigen Bauleiter der OSG möglich. Die Baustellenordnung lt. BauKG ist einzuhalten. e) Wohnungsübergabe 2) Sonderwünsche: Die Durchführung von Sonderwünschen während der Bauzeit und vor Bezug der Wohnung bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung der OSG. Sonderausstattungen, die über die Standardausführung hinausgehen und zusätzliche Kosten verursachen, müssen direkt mit der ausführenden Firma verrechnet werden. Für diese Arbeiten übernimmt die OSG keine Haftung! Diese Arbeiten dürfen nur von der von der OSG beauftragten Firma für die Standardausstattung durchgeführt werden. Im Falle des Rücktrittes vor Übergabe der Wohnung ist auf Verlangen der OSG und auf Kosten des Wohnungswerbers der ursprünglich geplante Zustand wieder herzustellen. 3) Eigenleistungen: Eigenleistungen sind nur im Bereich der Maler- und Fußbodenverlegearbeiten bei Miet-Kauf- Modell möglich. Diese Eigenleistungen müssen durch die OSG schriftlich genehmigt werden. 4) Rücktritt: Bei einem Rücktritt während der Bauzeit ist eine Stornogebühr in Höhe der Verwaltungskosten eines Jahres (derzeit EUR 258,06) zu bezahlen. 5) Bauaufsicht: Die Bauaufsicht erfolgt während der Bauzeit durch den Bauleiter der OSG, der die Baustelle regelmäßig besucht. 6) Haftung: Die Haftung der bauausführenden Firmen beträgt 3 Jahre ab Wohnungsübergabe. Eisenstadt, 2019-08-02 Dir.Dr.AK-RW/MaS – 10069
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