"Bauleitplanung Meckelfeld - Brookdamm" - Gemeinde Seevetal
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„Bauleitplanung Meckelfeld - Brookdamm“ Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Auftraggeber: Auftragnehmer: Gemeinde Seevetal Diplom-Ökologe Robert Pudwill Umweltreferat Böttcherstraße 3 Kirchstraße 11 38518 Gifhorn 21218 Seevetal Tel. 0170-6773978 E-Mail: Robert.Pudwill@gmx.de Gifhorn, Februar 2019
Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung..........................................................................................................................1 2 Anlass und Aufgabenstellung...........................................................................................1 3 Artenschutzrechtliche Bestimmungen..............................................................................3 4 Datengrundlagen..............................................................................................................5 5 Bewertung der Planungsfolgen ........................................................................................6 6 Relevanzprufung und Prufung der Betroffenheit.............................................................7 6.1 Pflanzenarten des Anhangs IV FFH-RL...................................................................7 6.2 Tierarten des Anhangs IV FFH-RL...........................................................................8 6.2.1 Säugetiere.........................................................................................................8 6.2.2 Fische..............................................................................................................13 6.2.3 Amphibien........................................................................................................13 6.2.4 Reptilien...........................................................................................................14 6.2.5 Käfer................................................................................................................15 6.2.6 Libellen............................................................................................................16 6.2.7 Schmetterlinge.................................................................................................17 6.2.8 Weichtiere........................................................................................................18 6.2.9 Europäische Vogelarten..................................................................................18 7 Vertiefende Prufung der Verbotstatbestände................................................................18 7.1 Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie .........................................................19 7.1.1 Fledermäuse.....................................................................................................19 7.1.2 Weichtiere.........................................................................................................20 8 Brutvögel ........................................................................................................................25 9 Literatur...........................................................................................................................29 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Das Untersuchungsgebiet der biologischen Erfassungen und die Gewerbegebietserweiterungsfläche......................................................................................1 Abbildung 2: Funde der Zierlichen Tellerschnecke in 2017 und Lage der untersuchten Gräben.................................................................................................................................21 Abbildung 3: Nachgewiesene Brut- und Gastvogelarten.....................................................26 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Relevanzprufung und Prufung der Betroffenheit fur die Pflanzenarten des Anhangs IV FFH-RL...............................................................................................................8 Tabelle 2: Relevanzprufung und Prufung der Betroffenheit fur die Säugetierarten des Anhangs IV FFH-RL...............................................................................................................9 Tabelle 3: Relevanzprufung und Prufung der Betroffenheit fur die Amphibienarten des Anhangs IV FFH-RL.............................................................................................................13 Tabelle 4: Relevanzprufung und Prufung der Betroffenheit fur die Reptilien des Anhangs IV FFH-RL............................................................................................................................15
Tabelle 5: Relevanzprufung und Prufung der Betroffenheit fur die Käferarten des Anhangs IV FFH-RL............................................................................................................................15 Tabelle 6: Relevanzprufung und Prufung der Betroffenheit fur die Libellen des Anhangs IV FFH-RL.................................................................................................................................16 Tabelle 7: Relevanzprufung und Prufung der Betroffenheit fur die Schmetterlinge des Anhangs IV FFH-RL.............................................................................................................17 Tabelle 8: Relevanzprufung und Prufung der Betroffenheit fur die Weichtiere des Anhangs IV FFH-RL............................................................................................................................18 Tabelle 9: Fledermausarten, deren Gefährdung und Vorkommen im Untersuchungsgebiet .............................................................................................................................................19 Tabelle 10: Bewertung des Erhaltungszustandes (BfN 2013).............................................22 Tabelle 11: Bewertung des Erhaltungszustandes im Untersuchungsgebiet.......................23 Tabelle 12: Zusammenfassung der Bewertung des Erhaltungszustandes von Anisus vorticulus .............................................................................................................................24 Tabelle 13: Artenliste der nachgewiesenen Vogelarten .....................................................26
1 Einleitung Es ist geplant das bestehende Gewerbegebiet am Brookdamm in Meckelfeld zu erweitern. Zur Durchfuhrung einer Bauleitplanung wurde eine Erfassung der Biotoptypen, Brutvögel, Amphibien, Mollusken und ein artenschutzrechtliche Fachbeitrag nach § 44 BNatSchG beauftragt. 2 Anlass und Aufgabenstellung Die Gewerbegebietserweiterungsfläche schließt an das bestehende Gewerbegebiet am Brookdamm an. Es befindet sich in einem entwässertem Niedermoorgebiet, das als Mäh- wiese genutzt wird. Die Entwässerung erfolgt uber ein Grabensystem (Abb. 1). Abbildung 1: Das Untersuchungsgebiet der biologischen Erfassungen und die Gewerbegebietserweiterungsfläche -1-
D i e Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutz-Richtlinie (V-RL) ge- hören zu den wichtigsten Beiträgen der Europäischen Union (EU) zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Europa. Die in den Richtlinien genannten Arten und Lebensräume sollen dauerhaft gesichert und in einen gunstigen Erhaltungszustand gebracht werden. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die EU zwei Schutzinstrumente eingefuhrt: das europäische Schutzgebietssystem „Natura 2000“ sowie die Bestimmungen zum Artenschutz. Die strengen Artenschutzregelungen gelten flächendeckend – also uberall dort, wo die betreffenden Arten oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten vorkommen Durch die Novellierungen des Bundesnaturschutzgesetzes vom 12.12.2007 und 29.7.2009 (1.3.2010 in Kraft) wurde das deutsche Artenschutzrecht an die europarechtlichen Vorgaben angepasst. Vor diesem Hintergrund mussen die Artenschutzbelange bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren beachtet werden. Hierfur ist eine spezielle artenschutzrechtliche Prufung (saP) durchzufuhren, bei der ein naturschutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum einem besonderen dreistufigen Prufverfahren unterzogen wird. Eine Aussage, ob das Vorhaben bzw. die Planung insgesamt artenschutzrechtlich zulässig ist, kann nur im Rahmen der erforderlichen fachgutachterlichen Gesamtprufung erfolgen. Bei der saP handelt es sich um ein eigenständiges Verfahren, das nicht durch andere Prufverfahren ersetzt werden kann (z. B. Umweltverträglichkeitsprufung, FFH-Verträglichkeitsprufung, Prufung nach der Eingriffsregelung). Ein Prufung ist verzichtbar, wenn diese im konkreten Einzelfall nicht relevant ist. Gemäß § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG sind die „nur“ national geschutzten Arten von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs- und Zulassungsvorhaben freigestellt. Sie werden wie alle nicht geschutzten Arten nur im Rahmen der Eingriffsregelung behandelt. Im Fachbeitrag ist neben der näheren Prufung des Plangebietes auf mögliche Habitateignung die zentrale Aufgabe der vorliegenden Betrachtungen, im Rahmen einer Konfliktanalyse mögliche artspezifische Beeinträchtigungen zu ermitteln und zu prufen, ob fur die Arten Zugriffsverbote ausgelöst werden. In diesem Fachbeitrag werden - die fachlich und rechtlich planungsrelevanten Arten durch eine faunistische Potential- analyse herausgearbeitet. - die Wirkfaktoren des Vorhabens beschrieben und mit ihren Auswirkungen auf die planungsrelevanten Arten dargestellt, - die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 (1) in Verbindung mit (5) BNatSchG bezuglich der gemeinschaftsrechtlich geschutzten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben erfullt werden können, ermittelt und dargestellt, - und schließlich Maßnahmen formuliert, die die zu erwartenden negativen Auswirkungen auf die planungsrelevanten Arten minimieren. Artenschutzrechtlich Fachbeitrag gliedert sich in folgende Arbeitsschritte: 1. Relevansprufung Relevanzprufung und Prufung der Betroffenheit unter Einbeziehung der biologischen -2-
Untersuchungen zum Vorhaben (PUDWILL 2019), es erfolgt eine projektspezifische Ermittlung des prufrelevanten Artenspektrums unter Ausfilterung der Arten, fur die mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass Verbotstatbestände erfullt werden. Kriterien fur den Ausschluss von Verbotstatbeständen sind – der Wirkraum des Vorhabens liegt außerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes der Art in Niedersachsen, – der erforderliche Lebensraum kommt im Wirkraum des Vorhabens nicht vor, – die Art ist gegenuber den spezifischen Wirkungen des Vorhabens nicht empfindlich. 2. Vertiefende Prufung der Verbotstatbestände. Fur diejenigen Arten, fur die ein Verstoß gegen die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BnatSchG nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden konnte, erfolgt im nächsten Schritt eine vertiefende Prufung der Verbotstatbestände. Sofern erforderlich werden Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen entwickelt, einschließlich vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG (sog. funktionserhal- tende CEF-Maßnahmen). 3 Artenschutzrechtliche Bestimmungen Der rechtliche Rahmen fur die Abarbeitung der Artenschutzbelange ergibt sich aus dem BNatSchG. Berucksichtigung findet die zuletzt am 15. September 2017 geänderte Fassung. Die zentralen Vorschriften des besonderen Artenschutzes sind in § 44 BNatSchG formuliert, der in Absatz 1 fur die besonders geschutzten und die streng geschutzten Tiere und Pflanzen unterschiedliche Zugriffsverbote beinhaltet. So ist es gemäß § 44 (1) BNatSchG verboten 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Die besonders geschützten bzw. streng geschützten Tier- und Pflanzenarten werden in § 7 (2) Nr. 13 bzw. Nr. 14 BNatSchG definiert. D e r § 44 (5) BNatSchG weist auf die unterschiedliche Behandlung von national und gemeinschaftsrechtlich geschutzten Arten bei nach § 15 BNatSchG zulässigen Eingriffen sowie nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässigen Vorhaben im Sinne des § 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG hin. Sinngemäß gilt, dass fur Tierarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie oder europäische Vogelarten keine Beeinträchtigungen vorliegen, wenn die ökologische Funktion der vom Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfullt ist. Wenn erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Fur Standorte wild -3-
lebender Pflanzen der in Anhang IVb der Richtlinie 92/43/EWG aufgefuhrten Arten gelten diese Maßgaben entsprechend. Zusätzlich zu dieser Regelung können gemäß § 45 (7) BNatSchG im Einzelfall von der nach Landesrecht zuständigen Behörde weitere Ausnahmen von den Verboten des § 44 BNatSchG zugelassen werden. Dies ist u.a. aus zwingenden Grunden des uberwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art möglich. Eine Ausnahme darf jedoch nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind. Vor dem Hintergrund des dargelegten gesetzlichen Rahmens sind die Planwirkungen auf die artenschutzrechtlichen Belange zu untersuchen. So ist zu prufen, ob Zugriffsverbote gemäß § 44 (1) BNatSchG ausgelöst werden können und welche Maßnahmen ergriffen werden mussen, um das Eintreten von Verbotstatbeständen zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, ist nachzuweisen, ob die naturschutzfachlichen Voraussetzungen fur eine Ausnahme nach § 45 (7) BNatSchG gegeben sind. Weiterhin findet einschränkend § 44 (5) BNatSchG Anwendung, nach dem ein Verbotstatbestand des § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG (und in dessen Folge bei unvermeidbaren Beeinträchtigungen ggf. auch des § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG) nur dann vorliegt, wenn „die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang“ nicht mehr erfullt wird und dies auch nicht durch „vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen“ (CEF-Maßnahmen) erreicht werden kann. Sollte ein Verbotstatbestand erfullt werden, so ist eine Ausnahmeprufung nach § 45 (7) BNatSchG erforderlich. Auch das BVerwG geht davon aus, dass bspw. fur Fledermäuse als Störungs- handlungen die Verkleinerung der Jagdhabitate, die Unterbrechung von Flugrouten und Irritationen der Tiere durch den Straßenverkehr in Betracht kommen (vgl. BVerwG 12. März 2008, 9A 3.06: RN 230). aus RUNGE 2010 S. 29. Nur Störungen, die sich auf den Erhaltungszustand der lokalen Population auswirken, sind als erhebliche Störung einzustufen und können gegen den Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG verstoßen. Bewertungsmaßstab fur die erhebliche Störung ist also immer die Auswirkung auf die lokale Population. Die LANA 2009 konkretisiert diese Definition wie folgt: „Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes ist immer dann anzunehmen, wenn sich als Folge der Störung die Größe oder der Fortpflanzungserfolg der lokalen Population signifikant und nachhaltig verringert. Kann bei landesweit seltenen Arten mit geringen Populationsgrößen eine signifikante Verschlechterung bereits dann vorliegen, wenn die Fortpflanzungsfähigkeit, der Bruterfolg oder die Überlebenschancen einzelner Individuen beeinträchtigt oder gefährdet werden.“ Im Gutachten sind die vorhabensbedingten Veränderungen zu prognostizieren. Bezuglich der Verbotstatbestände lässt sich feststellen, dass ein Eintreten des Störungstatbestandes fur ubiquitäre Arten i. d. R. ausgeschlossen werden kann. Der Erhaltungszustand der Populationen der betroffenen Art darf sich nicht verschlechtern (soweit nicht Artikel 16 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG weitergehende Anforderungen enthält). Ausgleichsmaßnahmen: • Die Maßnahmen mussen die negativen Auswirkungen des Vorhabens den spezifischen Gegebenheiten entsprechend ausgleichen. -4-
• Die Maßnahmen mussen eine hohe Erfolgschance / Wirksamkeit aufweisen und auf bewährten Fachpraktiken basieren. • Sie mussen die Möglichkeit garantieren, dass eine Art einen guten Erhaltungszustand erreichen kann. • Sie mussen möglichst schon vor oder spätestens zum Zeitpunkt der Zerstörung einer Fortpflanzungs- oder Ruhestätte Wirkung zeigen (Ob gewisse zeitliche Verzögerungen hingenommen werden können oder nicht, ist in Abhängigkeit von den betroffenen Arten und Habitaten zu beurteilen) (EUROPÄISCHE KOMMISSION 2007). • Die Anforderungen an die Funktionserfullung vorgezogener kompensatorischer Maßnahmen • Kriterien zur Dimensionierung erforderlicher Maßnahmen • Die räumlichen Aspekte bei der Entwicklung von Maßnahmen • Die Anforderungen an den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Maßnahmen • Die Anforderungen an die Prognosesicherheit, mit der die Wirksamkeit der zu ergreifenden Maßnahmen vorhergesagt werden kann. • Die Anforderungen an das Risikomanagement Die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten ist i. d. R. dann weiterhin erfullt, wenn nachgewiesen oder mit Sicherheit angenommen werden kann, dass es nicht zur Minderung des Fortpflanzungserfolgs oder der Ruhemöglichkeiten der betroffenen Individuengruppe kommen kann und die Größe der lokalen Individuengemeinschaft sich nicht signifikant verringert. Schlusselhabitate, d. h. die fur die genannten Funktionen essenziellen Habitatstrukturen in vollem Umfang erhalten bleiben. Die Bewahrung der ökologischen Funktion erfordert somit auch, dass die entscheidenden Habitate in mindestens gleichem Umfang und mindestens gleicher Qualität erhalten werden. Dies betrifft sowohl die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im engeren Sinne, als auch ggf. betroffene Nahrungshabitate und Wanderbeziehungen soweit sie fur die Funktionsfähigkeit der Fortpflanzungs- und Ruhestätten und damit auch fur die dauerhafte Sicherung der betroffenen lokalen Indivi- duengemeinschaft einen limitierenden Faktor darstellen. Vorgezogene Ausgleichsmaß- nahmen sind so zu dimensionieren, dass die ökologische Funktion der von einem Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang in vollem Umfang erhalten bleibt. Grundlage fur die Dimensionierung vorgezogener Ausgleichsmaß- nahmen muss somit eine detaillierte einzelfallspezifische Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz sein. Ein Verhältnis von 1:1 sollte allerdings nur dann erwogen werden, wenn sicher nach- gewiesen ist, dass die Maßnahmen zu 100 % wirksam sind. Angesichts der bei vielen Maßnahmen vorhandenen Unsicherheiten hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, wird in vielen Fällen allerdings ein uber das Verhältnis von 1:1 hinausgehender Ausgleich erforderlich sein (EUROPÄISCHE KOMMISSION 2007). 4 Datengrundlagen Zur Bewertung der Artenschutzbelange wurden folgende Daten verwendet: - Erfassung der Biotoptypen, Brutvögel, Amphibien, Schnecken und Großmuscheln (PUDWILL 2019) NLWKN (2010b): Bewertung der wertvollen Gebiete fur Gastvögel. https://www.umwelt.niedersachsen.de/service/umweltkarten/natur_landschaft/weitere_den -5-
_naturschutz_wertvolle_bereiche/brut_und_gastvoegel_wertvolle_bereiche/wertvolle- bereiche-9098.html 5 Bewertung der Planungsfolgen In der Konfliktanalyse ist zu prufen, ob fur die relevanten, gemäß der durchgefuhrten Relevanzprufung näher zu betrachtenden Arten die spezifischen Verbotstatbestände des § 44 (1) BNatSchG unter Berucksichtigung des Art. 5 VSchRL eintreten. In diesem Zusammenhang können Vermeidungsmaßnahmen mit dem Ziel vorgesehen werden, dass nicht gegen die Verbote des § 44 (1) BNatSchG verstoßen wird oder Beeinträchtigungen minimiert werden, bzw. uber sogenannte CEF- Maßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen der lokalen Population verbleiben. Ist dies nicht möglich, wäre nachzuweisen, ob die naturschutzfachlichen Voraussetzungen fur eine Ausnahme nach § 45 (7) BNatSchG gegeben sind. Alle bau- und betriebsbedingten Wirkfaktoren, wie zum Beispiel: - Neuerrichtung von großen baulichen Anlagen und Zuwegungen, - Überbauung oder Fragmentierung von Lebensräumen, - Veränderung der Bodenoberfläche (z.B. Ausbau von Erdwegen, die essentielle Habitatstrukturen z. B. fur Schwalben darstellen können), - massiver Ruckschnitt oder Beseitigung von Vegetation, - Bepflanzung offener Flächen, - Beeinträchtigungen durch Lärm, Beleuchtung, Bewegung, Schadstoffe etc., - Änderung der Nutzungsintensität oder von Betriebszeiten, - Verkehrszunahme (dadurch Störung, Verkehrstod), - Einleitung von Niederschlagswasser (dadurch evtl. Überflutung von Brutplätzen, Verschlechterung der Wasserqualität, Vergiftung), - Wassergefährdung bei Unfällen und Bränden sind zu prufen. Tötung von Einzeltieren und Zerstörung von Nestern kann durch eine Bauzeitenregelung ausgeschlossen werden (keine Gehölzentnahme während der Brutzeit). Grundlage der Prufung ist § 44 BNatSchG. Fur die Tierarten der FFH-Richtlinie und die europäischen Vogelarten sind folgende Verbotstatbestände relevant: Schädigungsverbot Verbot Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders ge- schutzten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). Tötungsverbot Verbot, wild lebenden Tieren der besonders geschutzten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). -6-
Störungsverbot Verbot wild lebende Tiere der streng geschutzten Arten und der europäischen Vogel- arten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande- rungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG). 6 Relevanzprufung und Prufung der Betroffenheit Im Rahmen der Relevanz- und Betroffenheitsprufung werden diejenigen Arten heraus- gefiltert, fur die mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass Verbots- tatbestände erfullt werden. Die vom Niedersächsischen Landesbetrieb fur Wasserwirtschaft, Kusten- und Naturschutz (NLWKN) herausgegebenen Verzeichnisse der in Niedersachsen vorkommenden beson- ders oder streng geschutzten Arten (THEUNERT 2008a, 2008b) bilden hierbei die Grund- lage fur die Ermittlung des prufrelevanten Artenspektrums der FFH-Anhang IV-Arten. 6.1 Pflanzenarten des Anhangs IV FFH-RL Ein Vorkommen von Pflanzenarten des Anhangs IV FFH-RL kann aufgrund der Angaben zu den bekannten Verbreitungsgebieten in Niedersachsen (THEUNERT 2008a, Tab. 1) ausgeschlossen werden. Die Biotopkartierung (PUDWILL 2019) zum Vorhaben erbrachte keine Vorkommen von Pflanzenarten des Anhangs IV FFH-RL. Eine Betroffenheit kann ausgeschlossen werden. -7-
Tabelle 1: Relevanzprufung und Prufung der Betroffenheit fur die Pflanzenarten des Anhangs IV FFH-RL Art RL Potentielles Vorkommen Nachweis im Beeinträchtigungen durchs Ausschlussgrunde bzw. Anmerkungen im Untersuchungsraum Untersuchungsraum Vorhaben möglich NI D Apium repens 1 2 - - - Einzelne Vorkommen im Dummer-Raum, Kriechender Sellerie im Wendland und bei Bremen. Vorkommen des Kriechenden Selleries werden ausgeschlossen. Botrychium simplex 0 1 - - - Einst auf Norderney und bei Oldenburg. Einfache Mondraute Seit fast 100 Jahren nicht mehr gefunden. Vorkommen der Einfachen Mondraute werden ausgeschlossen. Cypripedium 2 3 - - - Sehr zerstreut und dabei fast nur im calceolus Bergland. Frauenschuh Vorkommen des Frauenschuhs werden ausgeschlossen Jurinea cyanoides 0 2 - - - Zumindest bis 1916 an der Elbe im Amt Sand-Silberscharte Neuhaus vorhanden gewesen. Vorkommen der Sand-Silberscharte werden ausgeschlossen. Liparis loeselii 2 2 - - - Auf Borkum jahrweise in größerer Sumpf-Glanzkraut Anzahl. Ansonsten wohl uberall ausgestorben. Fruher vielerorts im Tiefland und mitunter im Bergland. Vorkommen des Sumpf-Glanzkrauts werden ausgeschlossen. Luronium natans 2 2 - - - Zerstreut im Weser-Ems-Gebiet. Froschkraut Einzelne Vorkommen im östlichen Tiefland bei Celle, Wolfsburg und am Rand der Ostheide bei Bodenteich. Vorkommen des Froschkrauts werden ausgeschlossen. Oenanthe conioides 1 1 - - - Weltweit nur am Unterlauf der Elbe Schierling- vorhanden. In Niedersachsen nur noch Wasserfenchel an wenigen Stellen westlich und östlich Hamburgs. Vorkommen des Schierling Wasserfenchels werden ausgeschlossen. Saxifraga hirculus 0 0 - - - Der letzte Nachweis stammt von 1863. Moor-Steinbrech Einst wohl nur in wenigen Gebieten im westlichen Tiefland bis uber die Ems hinaus. Vorkommen des Moor-Steinbrechs werden ausgeschlossen. Thesium ebracteatum 1 1 - - - Einzig noch am Rand der Nordheide bei Vorblattloses Leinblatt Buchholz. Fruher an weiteren Orten in Elbnähe und auch nahe der Unterweser. Vorkommen des Vorblattlosen Leinblatts werden ausgeschlossen. Trichomanes R - - - Nur an mehreren Stellen im speciosum Leinebergland bei Göttingen gefunden. Prächtiger Dunnfarn Vorkommen des Prächtigen Dunnfarns werden ausgeschlossen. 6.2 Tierarten des Anhangs IV FFH-RL 6.2.1 Säugetiere Zu Säugetieren liegen keine Erfassungen vor. Deshalb wird auf Grund einer Potentiall- abschätzung die Relevanz beurteilt (THEUNERT 2008a, Tab. 2). Fur 3 Fledermausarten (Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus und Muckenfledermaus kann eine Beeinträch- tigung nicht ausgeschlossen werden. Sie werden vertiefend gepruft. -8-
Tabelle 2: Relevanzprufung und Prufung der Betroffenheit fur die Säugetierarten des Anhangs IV FFH-RL RL Potentielles Vorkommen Nachweis im Beeinträchtigungen durchs Ausschlussgrunde bzw. Art im Untersuchungsraum Untersuchungsraum Vorhaben möglich Anmerkungen NI D Landsäugetiere Ausgestorben wohl im 16. Jahrhundert. Die einstige Verbreitung im heutigen Bison bonasus 0 0 - - - Niedersachsen ist kaum Wisent bekannt. Vorkommen des Wisents werden ausgeschlossen. Canis lupus In Ausbreitung. Durchziehende 0 1 + - - Wolf Tiere möglich. An Elbe und Seeve vorkommend. Lebensraum Castor fiber 0 V - - - nicht geeignet. Biber Vorkommen des Bibers werden ausgeschlossen. Vorkommen in der Börde. Cricetus cricetus 2 1 - - - Vorkommen des Feldhamsters Feldhamster werden ausgeschlossen. Besonders im Harz und im Solling. Regelmäßig Nachweise in den dazwischen liegenden Bereichen, sudwärts bis in den Bramwald und den Kaufunger Wald. Im Norden durch neue Felis silvestris Totfunde bis an den Mittel- 2 3 - - - gebirgsschwelle belegt Wildkatze (Deister, Raum Hildesheim, Elm). In Ausbreitung, erste Nachweise in der Luneburger Heide. Lebensraum nicht geeignet. Vorkommen der Wildkatze werden ausgeschlossen. Nach fortlaufender Verfolgung und Lebensraumzerstörung seit Lutra lutra etwa 20 Jahren zunehmend. An 1 3 + - - Elbe und Seeve vorkommend. Fischotter Lebensraum wenig geeignet. Durchziehende Tiere sind temporär möglich. Letztmals 1818 erlegt, und zwar im Harz. Dort ab 1999 wieder angesiedelt und aufgrund von Abwanderungen mittlerweile bis an den Nordrand des Ostbraun- schweigischen Hugellandes, bis Hildesheim und uber den Lynx lynx Göttinger Raum hinaus bis in 0 2 - - - Luchs den Solling festgestellt. Im Harz kommt es regelmäßig zu erfolgreicher Fortpflanzung. In Ausbreitung, erste Nachweise in der Luneburger Heide. Lebensraum nicht geeignet. Vorkommen des Luchses werden ausgeschlossen. -9-
RL Potentielles Vorkommen Nachweis im Beeinträchtigungen durchs Ausschlussgrunde bzw. Art im Untersuchungsraum Untersuchungsraum Vorhaben möglich Anmerkungen NI D Zerstreut im Bergland. Selten im östlichen Tiefland, beispielsweise in der Lunebur- ger Heide. Keine Nachweise Muscardinus avellanarius westlich der Weser. Gleichfalls R G - - - Haselmaus offenbar nicht vorhanden auf der Stader Geest und an der Unterelbe. Vorkommen der Haselmaus werden ausgeschlossen. Wohl schon vor dem 1. Welt- krieg ausgestorben. Einzelne Fundangaben liegen aus dem Mustela lutreola 0 0 - - - östlichen Tiefland vor. Europäischer Nerz Vorkommen des Europäischen Nerzes werden ausge- schlossen. Spätestens in der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts ausgerottet, zuletzt im Harz. 1587 erlegt bei Herzberg und 1653 im Ursus arctos Brockengebiet, dabei vielleicht 0 0 - - - Braunbär aber nicht im heutigen Niedersachsen. 1104 fur den Solling erwähnt. Vorkommen des Braunbären werden ausgeschlossen. Fledermäuse Sehr zerstreut im Bergland, so im Ostbraunschweigischen Barbastella barbastellus Hugelland und am Sudharz. 1 2 - - - Einzelne Funde im Wendland, Mopsfledermaus bei Osnabruck und Bederkesa. Vorkommen der Mopsfleder- maus werden ausgeschlossen. Im Harz vielerorts nachgewiesen. Außerhalb ein Eptesicus nilssonii 2 G - - - Nachweis im Solling. Nordfledermaus Vorkommen der Nordfleder- maus werden ausgeschlossen Eptesicus serotinus In Niedersachsen weit 2 G + - - Breitflugelfledermaus verbreitet. Jagdhabitat. Mehr oder weniger zerstreut östlich einer Linie Lingen- Stade. Lebensraum wenig Myotis bechsteinii 2 2 - - - geeignet. Bechsteinfledermaus Vorkommen der Bechstein- fledermaus werden ausge- schlossen. In Niedersachsen weit Myotis brandtii 2 V + - - verbreitet. Lebensraum wenig Große Bartfledermaus geeignet. Jagdhabitat. In Niedersachsen weit verbreitet. Lebensraum wenig Myotis dasycneme geeignet. D - - - Teichfledermaus Vorkommen der Teichfledermaus werden ausgeschlossen. In Niedersachsen weit verbreitet. Lebensraum wenig Myotis daubentonii geeignet. 3 - - - Wasserfledermaus Vorkommen der Wasserfleder- maus werden ausgeschlossen. - 10 -
RL Potentielles Vorkommen Nachweis im Beeinträchtigungen durchs Ausschlussgrunde bzw. Art im Untersuchungsraum Untersuchungsraum Vorhaben möglich Anmerkungen NI D In Niedersachsen weit ver- breitet. Lebensraum wenig Myotis myotis geeignet. 2 V - - - Großes Mausohr Vorkommen des Großen Mausohrs werden ausgeschlossen. In Niedersachsen weit Myotis mystacinus 2 V + - - verbreitet. Lebensraum wenig Kleine Bartfledermaus geeignet. Jagdhabitat. In Niedersachsen weit ver- Myotis nattereri 2 * + - - breitet. Lebensraum wenig Fransenfledermaus geeignet. Jagdhabitat. In Niedersachsen weit ver- Nyctalus leisleri 1 D + - - breitet. Lebensraum wenig Kleiner Abendsegler geeignet. Jagdhabitat. In Niedersachsen weit Nyctalus noctula 2 V + - - verbreitet. Jagdhabitat. Großer Abendsegler Lebensraum wenig geeignet. In Niedersachsen weit Pipistrellus nathusii verbreitet. Quartiere in 2 * + - + Rauhautfledermaus Baumspalten möglich. Jagdhabitat. In Niedersachsen weit Pipistrellus pipistrellus verbreitet. Quartiere in 3 D + - + Zwergfledermaus Baumspalten und Gebäuden möglich. Jagdhabitat. Unzureichend bekannt. Einige Nachweise im Harz, bei Springe im Deister, im Pipistrellus pygmaeus Sudwestteil des Tieflandes N D + - + Muckenfledermaus sowie in der Luneburger Heide und in der Ostheide. Jagdhabitat. Quartiere in Baumspalten möglich. Verbreitet. Fehlt lediglich in den Plecotus auritus höheren Harz- und Sollinglagen 2 V + - - Braunes Langohr und in Kustennähe. Jagdhabitat. Zerstreut im Bergland, besonders im Suden. Überdies Plecotus austriacus im Allerraum und bei Hamburg. 2 2 + - - Graues Langohr Vorkommen des Grauen Langohrs werden ausgeschlossen. Wohl ausgestorben. Rhinolophus hipposideros Vorkommen der Kleinen 0 1 - - - Kleine Hufeisennase Hufeisennase werden ausgeschlossen. Verbreitet im Harz, zerstreut im sonstigen Bergland und im östlichen Tiefland. Die Vespertilio murinus westlichsten Nachweisorte 1 D - - - Zweifarbfledermaus befinden sich am Jadebusen. Vorkommen der Zweifarbfledermaus werden ausgeschlossen. Meeressäugetiere Ausnahmeerscheinung in der Balaenoptera acutorostrata Nordsee. - - - Zwergwal Vorkommen des Zwergwals werden ausgeschlossen. - 11 -
RL Potentielles Vorkommen Nachweis im Beeinträchtigungen durchs Ausschlussgrunde bzw. Art im Untersuchungsraum Untersuchungsraum Vorhaben möglich Anmerkungen NI D Ausnahmeerscheinung in der Balaenoptera borealis Nordsee. - - - Seiwal Vorkommen des Seiwals werden ausgeschlossen. Ausnahmeerscheinung in der Balaenoptera physalus Nordsee. - - - Finnwal Vorkommen des Finnwals werden ausgeschlossen. Ausnahmeerscheinung in der Delphinapterus leucas Nordsee. - - - Weißwal, Beluga Vorkommen des Weißwals werden ausgeschlossen. Ausnahmeerscheinung in der Nordsee. Delphinus delphis - - - Vorkommen des Gewöhnlichen Gewöhnlicher Delphin Delphins werden ausgeschlossen. Ausnahmeerscheinung in der Nordsee. Globicephala melas - - - Vorkommen des Gewöhnlichen Gewöhnlicher Grindwal Grindwals werden ausgeschlossen. Ausnahmeerscheinung in der Hyperoodon ampullatus Nordsee. - - - Entenwal Vorkommen des Entenwals werden ausgeschlossen. Ausnahmeerscheinung in der Nordsee. Lagenorhynchus acutus - - - Vorkommen des Weißseitendelphin Weißseitendelphins werden ausgeschlossen. Ausnahmeerscheinung in der Nordsee. Lagenorhynchus albirostris - - - Vorkommen des Weißschnauzendelphin Weißschnauzendelphins werden ausgeschlossen. Ausnahmeerscheinung in der Orcinus orca Nordsee. - - - Schwertwal Vorkommen des Schwertwals werden ausgeschlossen. Ausnahmeerscheinung in der Megaptera novaeangliae Nordsee. - - - Buckelwal Vorkommen des Buckelwals werden ausgeschlossen. Der Bestand in der zentralen und sudlichen Nordsee wurde 1994 auf 170.000 Tiere Phocoena phocoena geschätzt, der im 1 2 - - - niedersächsischen Schweinswal Kustengebiet 2007 auf ca. 200 Tiere. Vorkommen des Schweinswals werden ausgeschlossen Ausnahmeerscheinung in der Physeter catodon Nordsee. - - - Pottwal Vorkommen des Pottwals werden ausgeschlossen. - 12 -
6.2.2 Fische Der Atlantische Stör (Acipenser sturio) und Nordseeschnäpel (Coregonus maraena) gelten in Deutschland und Niedersachsen als ausgestorben. Beeinträchtigungen durch das Vorhaben sind nicht zu erwarten. Vorkommen werden ausgeschlossen. 6.2.3 Amphibien Im Rahmen der Erfassung von Amphibien wurden keine FFH-IV Amphibienarten gefunden (Tab. 3). Beeinträchtigungen durch das Vorhaben sind nicht zu erwarten. Tabelle 3: Relevanzprufung und Prufung der Betroffenheit fur die Amphibienarten des Anhangs IV FFH-RL Art RL Potentielles Vorkommen Nachweis im Beeinträchtigungen durchs Ausschlussgrunde bzw. im Untersuchungsraum Untersuchungsraum Vorhaben möglich Anmerkungen NI D Zerstreut bis verbreitet im Weser- Leinebergland und im Harz. Im Norden etwa bis zur Mittelgebirgs- Alytes obstetricans schwelle (Deister). Nur noch aus- 2 3 - - - nahmsweise Bestände mit mehr als Geburtshelferkröte 50 rufenden Männchen. In den letzten 25 Jahren insgesamt sehr starke Abnahme. In Elbnähe zwischen Schnackenburg und Bleckede. Keine neuen Nachweise mehr im Landkreis Bombina bombina Uelzen und östlich von Bad Rotbauchunke 2 2 - - - Bevensen. Fruher weiter sudlich bis in die Allerniederung. In den letzten 25 Jahren insgesamt starke Abnahme. Nur noch wenige Vorkommen in den Landkreisen Schaumburg, Bombina variegata Hildesheim (wenige Alttiere im Gelbbauchunke 1 2 - - - Stadtgebiet), Holzminden und Göttingen. In der Region Hannover ausgesetzt. Im östlichen Tiefland verbreitet. Auf fast allen Ostfriesischen Inseln vorhanden. Fehlt regional im westlichen Tiefland. Im Bergland Bufo calamita Kreuzkröte 2 V - - - zwar vorhanden, aber nur örtlich, z. B. bei Hameln, westlich von Göttingen und am Sudharzrand. In den letzten 25 Jahren insgesamt sehr starke Abnahme. Wenige Vorkommen im Ostbraunschweigischen Hugelland und im nördlichen Harzvorland. Bufo viridis Wechselkröte 1 3 - - - Instabil. Fruher im Leinetal zwischen Göttingen und Northeim. In den letzten 25 Jahren insgesamt sehr starke Abnahme. - 13 -
Art RL Potentielles Vorkommen Nachweis im Beeinträchtigungen durchs Ausschlussgrunde bzw. im Untersuchungsraum Untersuchungsraum Vorhaben möglich Anmerkungen NI D Verbreitungsschwerpunkt im Urstromtal der Elbe zwischen Schnackenburg und Bleckede (Biosphärenreservat). Zahlreiche Vorkommen auch bei Zeven und Wolfsburg, im Norden von Hannover und von der Ostheide uber das Hyla arborea Uelzener Becken bis zur Sudheide. Europäischer Laubfrosch 2 3 - - - Von der Hunte bis in den Sudwesten des westlichen Tieflandes mehr oder weniger zerstreut. Fehlt im Nordwesten, im nördlichen und mittleren Abschnitt der Ems- Niederung und in der Wummeniederung Vereinzelt noch im Bergland. Im östlichen Tiefland noch mehr oder weniger verbreitet. Westlich der Weser weitaus spärlicher, aber bis Ostfriesland vorhanden. Fehlt auf Pelobates fuscus Knoblauchkröte 3 3 - - - den Ostfriesischen Inseln. Im Bergland rezent nur wenige Nachweise am sudlichen Harzrand. In den letzten Jahrzehnten insgesamt starke Abnahme. Außer im Nordwesten allgemein Pelophylax kl. esculentus Teichfrosch - - - verbreitet. In Kustennähe zumeist nicht vorhanden. Konzentriert auf das Weser-Aller- Flachland bis fast an den Mittellandkanal heran, aber auch im Pelophylax lessonae Sudharz, im Wendland, bei Kleiner Wasserfrosch G G - - - Buxtehude und im Sudwesten Niedersachsens. Wohl nicht im Nordwesten. Kenntnisstand zur Verbreitung allerdings unvollständig. Im Tiefland verbreitet, allerdings in Rana arvalis den Marschen nicht vorhanden. Im Moorfrosch 3 3 - - - Bergland ein isoliertes Vorkommen am Harzrand bei Walkenried. Nur in der Nordheide, bei Bad Bevensen sowie in Elm, Dorm und Rana dalmatina Springfrosch 3 * - - - weiteren Waldgebieten im Ostbraunschweigischen Hugellandes. Östlich der Weser verbreitet mit Schwerpunkten in der Luneburger Heide, im Wendland, in der Elbtalaue und im Weser-Aller-Flachland. Im Triturus cristatus Kammmolch 3 V - - - westlichen Tiefland vornehmlich im sudlichen Teil. Fehlt in Ostfriesland, weiten Teilen des Emslandes und im Raum Cuxhaven. Im Bergland weit verbreitet. Fehlt im Harz. 6.2.4 Reptilien Aufgrund der Lebensraumausstattung sind FFH-IV Reptilienarten im Untersuchungsgebiet nicht zu erwarten (Tab. 4). - 14 -
Tabelle 4: Relevanzprufung und Prufung der Betroffenheit fur die Reptilien des Anhangs IV FFH-RL RL Potentielles Vorkommen Nachweis im Beeinträchtigungen durchs Ausschlussgrunde bzw. Art im Untersuchungsraum Untersuchungsraum Vorhaben möglich Anmerkungen NI D Zerstreut im Tiefland östlich der Weser, ansonsten selten, aber vielerorts gefunden, z. B. an der oberen Weser, in der Diepholzer Moorniederung und im Raum Lingen. Fehlt Coronella austriaca Schlingnatter 2 3 - - - weitgehend im Nordwesten, an der Kuste ganz. In den letzten 25 Jahren insgesamt starke Abnahme. Lebensraum wenig geeignet. Vorkommen der Schlingnatter werden ausgeschlossen. Derzeit sind keine naturlichen Emys orbicularis Vorkommen bekannt. Sumpfschildkröte 0 1 - - - Wiederansiedlungsprojekt am Steinhuder Meer. Im mittleren und nordöstlichen Teil des Tieflandes und im Suden des Berglandes verbreitet, ansonsten zerstreut, aber aus allen Regionen gemeldet. Auch fur einige Ostfriesische Inseln Lacerta agilis Zauneidechse 3 V - - - angegeben, doch aktuell nur noch auf Wangerooge. Fehlt im Harz. In den letzten 25 Jahren insgesamt starke Abnahme. Lebensraum wenig geeignet. Vorkommen der Zauneidechse werden ausgeschlossen. 6.2.5 Käfer Wegen des Fehlens von geeignetem Totholz sind keine Vorkommen von Totholz besie- delnden Käferarten des Anhangs IV FFH-RL zu erwarten. Aufgrund der Angaben zu den bekannten Verbreitungsgebieten in Niedersachsen kann ein Vorkommen weiterer Käfer- arten des Anhangs IV FFH-RL im Untersuchungsraum mit hinreichender Sicherheit ausge- schlossen werden (THEUNERT 2008b, Tab. 5). Tabelle 5: Relevanzprufung und Prufung der Betroffenheit fur die Käferarten des Anhangs IV FFH-RL RL Potentielles Vorkommen Nachweis im Beeinträchtigungen durchs Ausschlussgrunde bzw. Art im Untersuchungsraum Untersuchungsraum Vorhaben möglich Anmerkungen NI D Einst heimisch in der Unterart nodulosus, die bisweilen auch als Art gefuhrt wird. Vermerkt fur die Luneburger Heide, den Carabus variolosus Deister, den Kleinen Deister und die 0 1 - - - Grubenlaufkäfer Umgebung von Rinteln. Offenbar auch im Suntel. Überdies ein undatierter Sammlungsbeleg „Hameln“. Wohl bereits um 1950 ausgestorben. - 15 -
RL Potentielles Vorkommen Nachweis im Beeinträchtigungen durchs Ausschlussgrunde bzw. Art im Untersuchungsraum Untersuchungsraum Vorhaben möglich Anmerkungen NI D Aktuell mehrere Fundorte elbnah im Wendland. Die Vorkommen in Hannover Cerambyx cerdo - - - stehen vor dem Erlöschen. In den letzten – 1 Heldbock 25 Jahren auch noch in Wolfsburg und bei Sulingen. Dytiscus latissimus Ob ausgestorben? 1957 bei Luneburg 1 1 - - - Breitrand und 1975 im Gildehauser Venn. Zuletzt 1985 bei Luneburg Graphoderus bilineatus nachgewiesen. Aus der Zeit vor 1950 Schmalbindiger Breitflugel- 0 1 - - - sind Funde aus dem westlichen Tiefland Tauchkäfer und dem Bergland bekannt. Angeblich neuerdings bei Bremen gefunden. Zerstreut im Bergland, in der sich anschließenden Bördenregion und im Nordosten des östlichen Tieflandes. Osmoderma eremita - - - Auch bei Verden. Im westlichen Tiefland – 2 Eremit, Juchtenkäfer lediglich Nachweise bei Bremen, Bad Bentheim und Vechta. Ein Fundort an der Unterelbe. 6.2.6 Libellen Da geeignete Lebensräume fehlen ist mit Libellenarten des Anhangs IV FFH-RL im Unter- suchungsraum nicht zu rechnen (NLWKN, 2008b, Tab. 6). Tabelle 6: Relevanzprufung und Prufung der Betroffenheit fur die Libellen des Anhangs IV FFH-RL RL Potentielles Vorkommen Nachweis im Beeinträchtigungen Ausschlussgrunde bzw. Anmerkungen Art im Untersuchungsraum Untersuchungsraum durchs Vorhaben möglich NI D Sehr zerstreut im Bereich größerer Flussniederungen im östlichen Tiefland. Im Aeshna viridis westlichen Tiefland insgesamt selten. 1 1 - - - Grune Mosaikjungfer Zahlreicher in der Weserniederung bei Bremen. Fehlt im Bergland und in Kustennähe. In den letzten Jahren in der unteren Gomphus flavipes Mittelelbe, in der unteren Aller und folgend in 2 G - - - Asiatische Keiljungfer der Weser bis Bremen festgestellt. War jahrzehntelang verschollen. Einzelne Nachweise im östlichen Tiefland. Ein Leucorrhinia albifrons R 1 - - - Fundort am Nordharzrand. Wahrscheinlich Östliche Moosjungfer nur jahrweise anzutreffen. Selten im östlichen Tiefland. Im westlichen Leucorrhinia caudalis R 1 - - - Tiefland um 1980 im Bereich des Unterlaufes Zierliche Moosjungfer der Hase. Fehlt im Bergland. Zerstreut im Tiefland. Viele Nachweise im Allerraum. Auch im Harz, im Solling und im Leucorrhinia pectoralis 2 2 - - - Kaufunger Wald entdeckt. Einzelne Große Moosjungfer Nachweise auf Borkum, Memmert, Langeoog und Wangerooge. Zwischen der Aller und der Elbe vielerorts, Ophiogomphus cecilia sudwärts etwa bis Hannover und 3 2 - - - Grune Flussjungfer Braunschweig, im Westen vereinzelt bis zur Hunte. - 16 -
RL Potentielles Vorkommen Nachweis im Beeinträchtigungen Ausschlussgrunde bzw. Anmerkungen Art im Untersuchungsraum Untersuchungsraum durchs Vorhaben möglich NI D Einzelne aktuelle Nachweise im östlichen Sympecma paedisca Tiefland, so bei Celle, Bremervörde und im 1 2 - - - Sibirische Winterlibelle Wendland, sowie im westlichen Tiefland bei Cloppenburg. 6.2.7 Schmetterlinge Da geeignete Lebensräume fehlen ist mit Schmetterlingsarten des Anhangs IV FFH-RL im Untersuchungsraum nicht zu rechnen (NLWKN, 2008b, Tab. 7). Tabelle 7: Relevanzprufung und Prufung der Betroffenheit fur die Schmetterlinge des Anhangs IV FFH-RL RL Potentielles Vorkommen Nachweis im Beeinträchtigungen durchs Ausschlussgrunde bzw. Art im Untersuchungsraum Untersuchungsraum Vorhaben möglich Anmerkungen NI D Vor wenigen Jahren noch bei Helmstedt gesehen (nunmehr wohl erloschen). Bis Coenonympha hero 1 2 - - - bestenfalls 1950 bei Bremen und Verden Wald-Wiesenvögelchen nachgewiesen, Jahre später noch bei Celle, Hannover und um Braunschweig. Verschiedentlich in den Großräumen Eriogaster catax 0 1 - - - Hannover und Braunschweig. Letzte Hecken-Wollafter Nachweise bald nach dem 2. Weltkrieg. Letzte Vorkommen um 1985 im Drömling. Euphydryas maturna Zuvor noch im Raum Hannover-Celle- 0 1 - - - Eschen-Scheckenfalter Gifhorn, im Weser-Leinebergland und (nicht sicher) an der Elbe bei Hamburg. Bis etwa 1965/1970 bestanden mehrere Lycaena dispar 0 3 - - - Vorkommen im Wendland. Letztes erlosch Großer Feuerfalter um 1998. Danach dort Ansiedlung. Lycaena helle Einst im Bergland zwischen Göttingen und 0 2 - - - Blauschillernder Feuerfalter dem Sudharzrand bis etwa 1945. Aktuelle Vorkommen im sudlichen Maculinea arion Bergland, vornehmlich Sudharz und Schwarzfleckiger 1 3 - - - Göttinger Raum. Einst auch im nördlichen Ameisenbläuling Bergland und daruber hinausgehend bis etwa zur Aller. Rezent an der Weser bei Uslar und an Maculinea nausithous weiteren Stellen bis zur Landesgrenze Dunkler Wiesenknopf- 1 V - - - nach Hessen. Restvorkommen bei Ameisenbläuling Hannover. Ansiedlung bei Holzminden. Einst im Wesertal flussabwärts bis Maculinea teleius Holzminden, hier bis etwa 1945. Soll auch Heller Wiesenknopf- 0 2 - - - mal bei Hildesheim und Gifhorn Ameisenbläuling vorgekommen sein. Einst im sudlichen und mittleren Teil des Parnassius mnemosyne 0 2 - - - Harzes. Letzte Vorkommen bestanden bis Schwarzer Apollofalter etwa 1965. Polyommatus thersites Einst im Bergland. Letzter Nachweis 1981 0 3 - - - Esparsetten-Bläuling bei Hildesheim. Bisweilen Einflug von Suden her. Keine Proserpinus proserpina 2 * - - - dauerhaften Vorkommen! Mehrfach Nachtkerzenschwärmer Raupenfunde. - 17 -
6.2.8 Weichtiere Im Rahmen der Erfassung von Wasserschnecken und Großmuscheln wurde in 2 Gräben die Zierliche Tellerschnecke (Anisus vorticulus) in einzelnen Exemplaren gefunden. Die Art ist möglicherweise vom Vorhaben betroffen und wird vertiefend gepruft (Tab. 8). Tabelle 8: Relevanzprufung und Prufung der Betroffenheit fur die Weichtiere des Anhangs IV FFH-RL RL Potentielles Vorkommen Nachweis im Beeinträchtigungen durchs Ausschlussgrunde bzw. Anmerkungen Art im Untersuchungsraum Untersuchungsraum Vorhaben möglich NI D Unzureichend bekannt. Diverse Fundorte im Bersenbrucker Land, im Bremer Raum und im Biosphärenreservat Elbtalaue sowie Anisus vorticulus – 1 + + + einzelne Fundorte bei Wolfsburg, Zierliche Tellerschnecke Salzgitter, Hannover und im Wiehengebirge. Fruher beispielsweise auch nahe des Zwischenahner Meeres. Zerstreut im Bergland und im Tiefland östlich einer Linie Peine-Luneburg. Im westlichen Tiefland einzelne neuere Unio crassus Nachweise aus der Delme bei Bremen. und – 1 - - - Bachmuschel aus der Ems bei Weener. Aus Weser und Leine weitgehend und aus der Ems (so bei Weener) anscheinend vollständig verschwunden. 6.2.9 Europäische Vogelarten Fur die Prufung der europäischen Vogelarten dient die Erfassung der Brut- und Gastvögel aus dem Zeitraum von März bis Juli 2018. Rastvögel werden aufgrund der Daten vom NLWKN (2010b) beurteilt. Bei den Vogelarten entfällt die Relevanzprufung, da alle euro- päischen Vogelarten zu berucksichtigen wären. Es findet eine vertiefende Prufung statt. 7 Vertiefende Prufung der Verbotstatbestände Fur diejenigen Arten, fur die nicht bereits im Rahmen der Relevanz- und Betroffenheits- prufung das Eintreten von Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgeschlos- sen werden konnte, erfolgt eine vertiefende Prufung der Verbotstatbestände. Fur das Untersuchungsgebiet sind 3 Fledermausarten, die Zierliche Tellerschnecke (Anisus vorticulus) und die europäischen Vogelarten vertiefend zu prufen, da Beeinträchti- gungen nicht auszuschließen sind. Bei verbreiteten ungefährdeten Vogelarten wird eine zusammenfassende, pauschalere Prufung z. B. auf der Ebene ökologischer Gilden durchgefuhrt. Dies betrifft zahlreiche europäische Vogelarten mit geringen spezifischen Lebensraumanspruchen und einem guten Ausweichvermögen (Allerweltsarten). Die vertie- fende Prufung der Verbotstatbestände erfolgt anhand von Formblättern. In diesen Form- blättern sind als Basis der Konfliktanalyse der Schutz- und Gefährdungsstatus, die Le- bensraumanspruche und Verhaltensweisen, die Verbreitung der Art in Niedersachsen sowie das Vorkommen im Untersuchungs-raum dargestellt. Im Rahmen der Konflikt- analyse werden bei Bedarf Maßnahmen zur Vermeidung entwickelt, deren Zielsetzung hinsichtlich der Vermeidung der Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG in der jeweils artbezogenen Betrachtung der Formblätter dargelegt wird. Im Rahmen der Konfliktana- - 18 -
lyse sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) zu entwickeln, um die ökologische Funktion der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang aufrecht zu erhalten. 7.1 Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie 7.1.1 Fledermäuse Bedeutende artenschutzrechtliche Konflikte fur Fledermäuse ergeben sich möglicherweise durch eine Beseitigung einiger Kopfweiden und anderer Einzelbäume am Graben direkt am bestehenden Gewerbegebiet (RUNGE et al. 2010). Mindestens Zwischenquartiere sind im Plangebiet in größeren Bäumen möglich. Eine Beschädigung oder Zerstörung wurde aufgrund der Seltenheit solcher Quartiere in jedem Fall ein Verbot nach § 44 Abs. 1 auslösen. Das gleiche gilt fur eine erhebliche Störung an einem solchen Quartier, da in jedem Fall die lokale Population betroffen wäre. Grundsätzlich sollte zur Sicherheit vor der Beseitigung von Gehölzen auf jeden Fall eine Fledermauskontrolle der betroffenen Bäume erfolgen, um sicherzugehen, dass Bäume nicht von Fledermäusen genutzt werden. Durch das Vorhaben wird das Nahrungsangebot verringert ist aber fur die Population von geringer Bedeutung. Fledermäuse werden im Jagdhabitat möglicherweise durch Lichtimmissionen der Gebäude- und Straßenbeleuchtung gestört. Einige Fledermausarten meiden Räume mit Nachtbeleuchtung. Scheinwerferlichter können sich ebenfalls störend auswirken. Auch die Anlockung von Insekten kann zur Veränderung von Nahrungs- angeboten fur Fledermäuse fuhren. Kunstliche Lichtquellen erhöhen nicht die Gesamtheit der vorhandenen Insekten, sondern die angelockten Insekten werden aus umliegenden Gebieten abgezogen, wodurch dort die Individuendichte reduziert wird und das Nahrungsangebot fur Fledermäuse verschlechtert wird. Eine Verminderung der Lichtemissionen kann durch monochromatisches Gelblicht (Hoch- oder Niederdruck- Natrium- Dampflampen) sowie LED-Technik erreicht werden. Es sollte eine zielgerichtete Beleuchtung mit niedrigen Lichtpunkten und einer Abschirmung der Lichtquellen nach oben und zu den Seiten hin durch entsprechende Leuchtenkonstruktionen erfolgen (HÄNEL 2011, HELD et al. 2013). Tabelle 9: Fledermausarten, deren Gefährdung und Vorkommen im Untersuchungsgebiet Status in den Roten-Listen: 0 = Ausgestorben oder verschollen 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, 4 = potentiell gefährdet, , * = Ungefährdet, G =Gefährdung anzunehmen, R =Extrem selten, V = Vorwarnliste, D = Daten defizitär, Einstufung unmöglich. §§ streng geschützte Art BNatSchG Arten FFH- BNatSchG RL-D RL-NI NLWKN Erhaltungszustand atlantische Quartiere und Jagdgebiete Anhang 1993 2010 Region Niedersachsen Rauhautfledermaus IV §§ * 2 3 gunstig Wochenstuben in Niedersachsen sehr selten in Pipistrellus Baumhöhlen und Gebäuden. Paarungsquartiere in nathusii Baumhöhlen. Jagdgebiete befinden sich an Gewässerufern, Waldrändern, Waldwegen. Zwergfledermaus IV §§ * 3 * gunstig Wochenstuben in Gebäuden und selten in Pipistrellus Baumhöhlen. Paarungsquartiere in Gebäuden und pipistrellus Baumhöhlen. Winterquartiere in Gebäuden. Jagdgebiete bevorzugt siedlungsnah, entlang von Straßen, in Park- und Gartenanlagen, uber Gewässern, entlang von Waldrändern und Waldwegen. Pipistrellus pygmaeus IV §§ D - - schlecht Wochenstuben in Gebäuden. Paarungsquartiere der Mückenfledermaus Männchen in Baumhöhlen oder Nistkästen. Jagdgebiete auf Waldschneisen, an naturnahen Gewässerufern und im lichten Auwald im freien Luftraum. - 19 -
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