Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Römerallee, 2. Bauabschnitt Stadt Öhringen Hohenlohekreis - Stadt Öhringen
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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt im Gebiet der Stadt Öhringen Hohenlohekreis Auftraggeber: Stadt Öhringen Marktplatz 15 Dipl.-Biol. Dieter Veile 74613 Öhringen Amselweg 10 74182 Obersulm März 2021
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt 74182 Obersulm Stadt Öhringen, Hohenlohekreis März 2021 Vorhaben: Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt Projekt: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Auftraggeber: Stadt Öhringen Marktplatz 15 74613 Öhringen Auftragnehmer: Arbeitsgemeinschaft für Wasser- und Landschaftsplanung Dieter Veile Amselweg 10, 74182 Obersulm Tel. 07130/452845 Mail: Dieter.Veile@t-online.de Projektleitung: Dieter Veile (Dipl.-Biol.) Projektbearbeitung: Dieter Veile (Dipl.-Biol.) Dr. Heike de Vries (Dipl.-Biol.) Bearbeitungszeitraum: März – August 2018, Dezember 2020, März 2021 2
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt 74182 Obersulm Stadt Öhringen, Hohenlohekreis März 2021 INHALTSVERZEICHNIS 1. Anlass und Zielsetzung 6 2. Rechtliche Grundlagen 6 3. Untersuchungsraum 7 4. Planung 17 5. Vorhabenbedingte Wirkfaktoren 18 6. Methodik der Speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung (SAP) 19 6.1 Relevanzprüfung 19 6.2 Bestandserfassung 20 6.3 Konfliktermittlung 20 6.4 Ausnahmeprüfung 20 7. Planungsrelevante Artengruppen 22 7.1 Vögel 22 7.1.1 Erfassungsmethodik 22 7.1.2 Nachweise 22 7.1.3 Konfliktermittlung 25 7.1.3.1 Konfliktermittlung für nicht gefährdete Vogelarten 25 7.1.3.2 Konfliktermittlung für Arten der Roten Liste Baden-Württembergs 37 7.2. Haselmaus (Muscardinus avellanarius) 52 7.2.1 Erfassungsmethodik 52 7.2.2 Nachweise 53 7.2.3 Konfliktermittlung 54 7.3 Fledermäuse 60 7.3.1 Erfassungsmethode 60 7.3.2 Nachweise 61 7.3.3 Konfliktermittlung 63 7.4 Reptilien 68 7.4.1 Erfassungsmethodik 68 7.4.2 Nachweise 68 7.4.3 Konfliktermittlung 69 7.5 Schmetterlinge 74 7.5.1 Erfassungsmethode 74 7.5.2 Nachweise 75 7.5.3 Konfliktermittlung 75 7.6 Holzkäfer 75 7.6.1 Erfassungsmethode 75 7.6.2 Nachweise 75 7.6.3 Konfliktermittlung 75 8. Bewertung des Vorhabens bezüglich des landesweiten Biotopverbunds 76 9. Bestand und Betroffenheit geschützter Lebensräume 81 10. Gutachterliches Fazit 84 11. Literatur 86 3
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt 74182 Obersulm Stadt Öhringen, Hohenlohekreis März 2021 ABBILDUNGSVERZEICHNIS (Teil 1) 1 Lage des Untersuchungsgebiets mit Wirkraum und innerem Plangebiet 7 2 Lage der Biotope nach § 33 NatSchG im Untersuchungsgebiet 9 3 Position der Höhlenbäume Nr. 1-3 südlich des Wohngebiets Limespark 10 4 Position der Höhlenbäume Nr. 1-3 südlich des Wohngebiets Limespark 10 5 Vogeljagende Hauskatze bei den Höhlenbäumen 1-3 10 6 Höhlenbaum Nr. 1 mit zwei großen Höhlen mit Habitateignung 10 7 Höhlenbaum Nr. 2 mit einer vom Buntspecht angelegten Höhle 11 8 Höhlenbaum Nr. 3 mit einer durch Fäulnis entstandenen kleineren Höhle 11 9 Standorte der Bäume Nr. 4 u. 5 beim Gehölz entlang der Bahnlinie 11 10 Höhlenbaum Nr. 4 mit großvolumigen Höhlen mit Habitateignung 11 11 Höhlenbaum Nr. 4 mit großvolumigen Höhlen mit Habitateignung 11 12 Höhlenbaum Nr. 5 mit zwei großen Höhlen mit Habitateignung 11 13 Überlagerung des Plangebiets durch Biotopverbund 12 14 Westliches Untersuchungsgebiet mit Grünland und Gehölzen beim Hohlweg 13 15 Westliches Untersuchungsgebiet mit Gehölzen beim Hohlweg 13 16 Grünstreifen zwischen Trasse der Römerallee und Feldweg neben der Bahn 14 17 Grünstreifen zwischen Trasse der Römerallee und Feldweg neben der Bahn 14 18 Grünstreifen zwischen Trasse der Römerallee und Feldweg neben der Bahn 14 19 Lage des geplanten Kreisverkehrs bei Abzweig des bahnnahen Feldweges 14 20 Westliches Ende der Feldhecke an der Bahnlinie 14 21 Birnbaum mit Höhlen im Trassenbereich der Römerallee 14 22 Feldhecke an der Bahnlinie gegenüber dem Anwesen Im Grund 1 15 23 Abzweig vom Feldweg bei der Bahnlinie zum Anwesen Im Grund 1 15 24 Lindenbäume im Trassenbereich der Römerallee beim Abzweig zum Hof 15 25 Böschung mit Grasstreifen zwischen Feldweg und der Trasse der Römerallee 15 26 Feldhecke an Bahnlinie mit Feldweg und beidseitigem Grasstreifen 15 27 Feldhecke an Bahnlinie mit Feldweg und beidseitigem Grasstreifen 15 28 Grasstreifen zwischen Feldweg und der Trasse der Römerallee 16 29 Grasstreifen zwischen Feldweg und der Trasse der Römerallee 16 30 Gehölz an der K2353 an der Einmündung der Römerallee 16 31 Lage der Trasse der Römerallee mit Kreisverkehr 16 32 Prüfverfahren für Vogelarten nach VS-RL und Arten nach Anhang IV der FFH-RL 17 33 Berücksichtigung weiterer national geschützter Arten nach der Eingriffsregelung 21 34 Lage der Brutrevierzentren im Untersuchungsgebiet 23 35 Positionen der Nesttubes Nr. 1-12 im östlichen Untersuchungsgebiet 52 36 Nesttube Nr. 4 ohne späteren Nachweis der Haselmaus 53 37 Nesttube Nr. 6 mit späteren Nachweis der Haselmaus 53 38 Nesttube Nr. 1 mit ruhender Haselmaus in Nest ohne eingetragenes Laub 54 4
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt 74182 Obersulm Stadt Öhringen, Hohenlohekreis März 2021 ABBILDUNGSVERZEICHNIS (Teil 2) 39 Haselmaus in Nesttube Nr. 6 mit Haselmaus im Nest 54 40 Nesttube Nr. 8 mit leerem Nest ohne anwesendes Tier 54 41 Nesttube Nr. 10 mit leerem Nest ohne anwesendes Tier 54 42 Position des batcorders zur Aufzeichnung der Fledermausrufe 61 43 Fundort der Zauneidechse am Fuß von Höhlenbaum Nr. 4 69 44 Weibchen der Zauneidechse am Fuß von Höhlenbaum Nr. 4 69 45 Lage der Probeflächen zur Vegetationsuntersuchung 76 46 Probefläche Nr. 1 zur Vegetationsuntersuchung 76 47 Probefläche Nr. 2 zur Vegetationsuntersuchung 76 TABELLENVERZEICHNIS 1 Brutvogelarten im Untersuchungsgebiet 24 2 Nichtbrutvogelarten im Untersuchungsgebiet 24 3 Fledermausarten im Untersuchungsgebiet 61 4 Zielarten unter besonderer Schutzverantwortung der Stadt Öhringen 76 5 Zielarten im Offenland mittlerer Standorte gemäß Fachplan Landesweiter Bio- 79 topverbund ohne speziellen Bezug zu Öhringen 6 Deckungsgradskala nach Braun-Blanquet 82 7 Parameter Probefläche 1 82 8 Pflanzenarten Probefläche 1 83 9 Parameter Probefläche 2 83 10 Pflanzenarten Probefläche 2 84 5
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt 74182 Obersulm Stadt Öhringen, Hohenlohekreis März 2021 1. ANLASS UND ZIELSETZUNG Die Stadt Öhringen möchte mit dem Bebauungsplan „Römerallee, 2. Bauabschnitt“ den Bau einer Straße vor- bereiten, die der verkehrlichen Anbindung des Wohngebiets Limespark und der verkehrlichen Erschließung dessen aktuell in Planung befindlichen Erweiterung dient. Dabei erfolgen Eingriffe in nach § 33 NatSchG bzw. § 30 BNatSchG geschützte Biotope (Hohlweg, Feldgehölz, Feldhecke) sowie in die ackerbaulich genutzte freie Landschaft. Diese Strukturen stellen potentielle Lebensräume europarechtlich und national streng geschützter Arten dar. Zur Bewertung des Eingriffs in den Naturhaushalt im Zuge des Genehmigungsverfahrens ist eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) erforderlich, mit deren Erstellung Herr Dipl.-Biol. Dieter Veile (Obersulm) beauftragt wurde. Während aufgrund der vorhandenen Biotopstrukturen das Vorkommen vieler streng ge- schützter Tierarten ausgeschlossen werden konnten, mussten hingegen Vögel, Haselmaus, Fledermäuse sowie europarechtlich geschützte Vertreter von Reptilien, Schmetterlingen und Holzkäfern untersucht und artenschutzrechtlich bewertet werden. Der Untersuchungsumfang der saP wurde frühzeitig mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises abgestimmt. Die Ergebnisse der Untersuchungen und deren arten- schutzrechtliche Bewertung sind im vorliegenden Bericht dargestellt. 2. RECHTLICHE GRUNDLAGEN Auf europäischer Ebene gelten die artenschutzrechtlichen Vorgaben der „Richtlinie des Rats vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen“ oder „Flora- Fauna-Habitat-Richtlinie“ (92/43/EWG FFH-RL) sowie die „Richtlinie des Rats vom 02. April 1997 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten“ oder „EU-Vogelschutzrichtlinie“ (2009/147/EG VS-RL). Diese Vorga- ben wurden durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 01.03.2010 in unmittelbar geltendes Bun- desrecht umgesetzt. Aufgrund der Zugriffsverbote und Regelungen der §§ 44 Abs. 1, 5 und 6 ergibt sich für Planvorhaben, durch die Verbotstatbestände erfüllt werden könnten, die Anforderung, eine Spezielle Arten- schutzrechtliche Prüfung zu erstellen. Grundsätzlich gilt § 44 Abs. 1 BNatSchG für alle besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten bzw. alle streng geschützten Tierarten und die europäischen Vogelarten. Nach § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG beziehen sich die artenschutzrechtlichen Bestimmungen bei nach § 15 BNatSchG zulässigen Eingriffen in Natur und Landschaft und nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässigen Vorhaben im Sinne des § 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG auf die europäisch geschützten Arten nach Anhang IV der FFH-RL sowie die europäi- schen Vogelarten nach der VS-RL. Zeichnet sich für diese Artengruppen durch ein Vorhaben die Erfüllung von Verbotstatbeständen ab, so kann zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung § 45 Abs. 7 BNatSchG zur Anwendung kommen. Alle weiteren Tier- und Pflanzenarten sind ebenso als Bestandteil des Naturhaushalts im Rahmen der Ein- griffsregelung, gegebenenfalls mit besonderem Gewicht in der Abwägung oder auch nach anderen Rechts- grundlagen (z.B. Belang i. S. d. § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB) zu berücksichtigen. Dabei ist der Hinweis in § 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG zu beachten, dass (außer Vogelarten und „FFH-Arten“) solche Arten betroffen sind, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 aufgeführt sind. Dies sind Arten, die in ihrem Bestand 6
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt 74182 Obersulm Stadt Öhringen, Hohenlohekreis März 2021 gefährdet sind und für die die Bundesrepublik Deutschland in hohem Maße verantwortlich ist. Hierunter fallen alle ausschließlich national streng und besonders geschützten Arten, denen z. T. in Baden-Württemberg durch das Zielartenkonzept ein zusätzliches planerisches Gewicht zugemessen wurde. Diese Artengruppen werden im Rahmen der Eingriffsregelung nach § 15 BNatSchG berücksichtigt. Auf diese Vorgehensweise verweist die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW). 3. UNTERSUCHUNGSRAUM Das Untersuchungsgebiet umfasst den Wirkraum, innerhalb dessen die Fauna durch die vorhabenbedingten Wirkfaktoren beeinträchtigt werden könnte und in dessen Zentrum das Plangebiet liegt (Abb. 1). Abb. 1: Lage des Untersuchungsgebiets mit Wirkraum (schwarz umrandet) und innerem Plangebiet (farbig unterlegt), Bildquelle: Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden- Württemberg, www.lgl-bw.de, Az.: 2851.9-1/19 7
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt 74182 Obersulm Stadt Öhringen, Hohenlohekreis März 2021 Das Plangebiet wird im Westen von extensiv genutztem Grünland und einer Baumhecke an einem Hohlweg eingenommen. Danach verläuft die geplante Trasse in Ackerflächen. Im Bereich nördlich der Bahnlinie nähert sich das Plangebiet der bahntrassebegleitenden Feldhecke an und schließt hier einige Großbäume ein. Der Wirkraum wurde nach Norden in einen Bereich ausgedehnt, der von der bodenbrütenden Feldlerche als Bruthabitat genutzt werden konnte. Dabei wurden die von der Feldlerche geforderten Abstände zu der Baum- reihe am Hohlweg im westlichen Untersuchungsgebiet, dem Anwesen „Im Grund Nr. 1“ und den Feldhecken entlang der Bahnlinie Heilbronn-Nürnberg und dem Gehölz an der östlich gelegenen K2353 (Dammstraße) als vertikale Strukturen berücksichtigt. Die in der Literatur angeführten Entfernungswerte weichen relativ stark voneinander ab. Laut GLUTZ VON BLOTZHEIM (Handbuch der Vögel Mitteleuropas, Wiesbaden, 2001) hält die Feldlerche zu vertikalen Geländestrukturen (Wald- oder Ortsränder) einen Abstand von mindestens 60 m ein. OELKE (Journal für Ornithologie: „Wo beginnt bzw. endet der Biotop der Feldlerche?“, 1968) trifft aufgrund der Auswertung mehrerer tausend Brutplätze der Feldlerche folgende Aussagen zu Meidezonen: Abstand zu Einzelbäumen: ≥ 50 m und Abstand zu Baumreihen: ≥ 120 m. Zahlreiche Untersuchungen im Rahmen der Bauleitplanung lassen diese Werte als allgemein gültig erscheinen. Bei Stellungnahmen der Unteren Natur- schutzbehörden etlicher Landkreise wird ebenfalls von diesen Richtgrößen ausgegangen. Berücksichtigt bei der Abgrenzung des Untersuchungsgebiets bzgl. Bodenbrütern wurden weiterhin die geplanten, trassenflan- kierenden Lärmschutzwände. Im Untersuchungsgebiet befinden sich drei nach § 30 BNatSchG bzw. § 33 NatSchG geschützte Biotope, die durch tierökologisch wichtiges Gehölz geprägt sind (vgl. Abb. 2). Diese werden in der nachfolgenden Übersicht gemäß ihrer Lage von Westen her beginnend beschrieben: Biotopname Biotopbeschreibung Biotopnummer Hohlweg nördlich Cappel Von Cappel zur Hochfläche führender Hohlweg. Die Wegsohle Nr. 167231261187 ist asphaltiert. Die Wegböschungen sind von Norden her ge- mäht und werden von Glatthaferwiesenvegetation eingenom- men. Auf den Oberkanten der Wegböschungen stehen lokal noch alte Obstbäume, abschnittsweise fehlen diese bereits. Im Norden ist der Weg nur 1-1,5 m tief im Vergleich zur Umge- bung, nach Süden hin weitaus mehr eingetieft. Hier sind auf den Wegböschungen auf längeren Abschnitten Gehölzstreifen aufgewachsen, die teilweise als Feldhecke geschützt sind. Nicht geschützt sind dabei die von Zwetschgen dominierten Bereiche. Als Feldhecke ausgebildete Bereiche zeichnen sich neben Zwetschge durch weitere Arten wie Stiel-Eiche, Vogel- Kirsche, Rose und Holunder aus. Im Süden führen zwei Wege, die auf kurzen Abschnitten ebenfalls als Hohlwege ausgebildet sind, aus dem Weg heraus. Der Biotop ist ein Gebiet von lokaler Bedeutung. Für die Öhringer Ebene typischer alter Hohlweg, der durch nutzungsbedingte Erosion entstanden ist. Bahnbegleitende Gehölze östlich Öhringen Entlang der Bahnlinie nach Schwäbisch Hall stockende Feldhe- Nr. 167231261186 cken und Feldgehölze. Die Feldhecken und Feldgehölze sind überwiegend dicht ge- reiht bis geschlossen und überwiegend als standortheimischen 8
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt 74182 Obersulm Stadt Öhringen, Hohenlohekreis März 2021 Baum- und Straucharten wie Hainbuche, Esche, Stiel-Eiche, Vogel-Kirsche, Weißdorn, Holunder und Schlehe aufgebaut. Die südwestlichen Teilflächen weisen zum Teil einen hohen Hainbuchenanteil bzw. in Teilfläche (g) einen hohen Weißdorn- anteil auf. Teilfläche (p) ist von Südosten her als haselreiche Feldhecke, nach Nordwesten hin als gewässerbegleitender Auwaldstreifen ausgebildet. Der Auwaldstreifen besteht aus Arten wie Schwarz-Erle, Esche, Bruch-Weide und Gemeiner Schneeball. Weiter nach Norden hin schließt sich an den Auwaldstreifen eine spontan aufgewachsene junge Hecke aus Hasel, Esche und Stiel-Eiche an. Der Biotop ist ein Gebiet von lokaler Bedeutung. Feldhecke I nördlich Eckartsweiler Auf einer Böschung an der K2353 stockende Feldhecke. Die Nr. 167231261189 Hecke ist gepflanzt. Sie ist geschlossen und aus standortheimi- schen Arten aufgebaut. Es treten z.B. Feld-Ahorn, Vogel- Kirsche, Liguster und Hartriegel auf. Der Krautsaum ist meso- phytisch. Der Biotop ist ein Gebiet von lokaler Bedeutung. Abb. 2: Lage der Biotope Nr. 167231261186, Nr. 167231261187 und Nr. 167231261189 im Untersuchungsge- biet; Bildmaterial: Daten- und Kartendienst der LUBW 9
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt 74182 Obersulm Stadt Öhringen, Hohenlohekreis März 2021 Die Biotope „Hohlweg nördlich Cappel“ und „Bahnbegleitende Gehölze östlich Öhringen“ enthalten ältere Bäume mit tierökologisch relevanten Höhlen. Bereits bei einer ersten Begehung am 25.03.2018 wurden diese Höhlenbäume erfasst. Um Hinweise auf tierische Nutzungen (Vögel, Fledermäuse, Holzkäfer) zu gewinnen, wurden die Innenräume der Höhlen endoskopisch abgesucht und die Mulmschichten (wo vorhanden und er- reichbar) hinsichtlich Kotpellets und Käferresten durchsucht. Insgesamt wurden 5 Höhlenbäume verzeichnet: Nr. Baumart Koordinaten (Gauß-Krüger) Rechtswert Hochwert 1 Apfelbaum (Malus domestica) 3538556.117 5451811.822 2 Apfelbaum (Malus domestica) 3538527.503 5451807.952 3 Apfelbaum (Malus domestica) 3538532.499 5451812.658 4 Birnbaum (Pyrus communis) 3539109.835 5452245.571 5 Apfelbaum (Malus domestica) 3539196.886 5452424.693 Die nachfolgenden Abbildungen 3-12 geben die Standorte der Höhlenbäume wieder und vermitteln einen Ein- druck von den Bäumen und deren Höhlen: Abb. 3: Position der Höhlenbäume Nr. 1-3 südlich Abb. 4: Position der Höhlenbäume Nr. 1-3 südlich des Wohngebiets Limespark des Wohngebiets Limespark Abb. 5: Vogeljagende Hauskatze bei den Höhlen- Abb. 6: Höhlenbaum Nr. 1 mit zwei großen Höhlen bäumen 1-3 in einem Teil des Biotops Hohlweg mit Habitateignung für Vögel und Fledermäuse 10
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt 74182 Obersulm Stadt Öhringen, Hohenlohekreis März 2021 Abb. 7: Höhlenbaum Nr. 2 mit einer vom Bunt- Abb. 8: Höhlenbaum Nr. 3 mit einer durch Fäulnis specht angelegten Höhle entstandenen kleineren Höhle Abb. 9: Standorte der Bäume Nr. 4 u. 5 beim Ge- Abb. 10: Höhlenbaum Nr. 4 mit großvolumigen hölz entlang der Bahnlinie Höhlen mit Habitateignung Abb. 11: Höhlenbaum Nr. 4 mit großvolumigen Abb. 12: Höhlenbaum Nr. 5 mit zwei großen Höh- Höhlen mit Habitateignung len mit Habitateignung 11
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt 74182 Obersulm Stadt Öhringen, Hohenlohekreis März 2021 Ein Teil des Plangebiets liegt innerhalb des derzeit baden-württembergweit im Aufbau befindlichen Biotopver- bundes (Abb. 13). Grundsätzlich dient dieser der Erhaltung von Grünstrukturen zwischen Biotopen und der Sicherung des Überlebens von Tier- und Pflanzenarten in der intensiv genutzten Kulturlandschaft, indem der genetische Austausch gesichert oder (durch planerische Maßnahmen) ermöglicht wird. Eine rechtliche Grundlage zur Anlage des Biotopverbundes wird durch § 20 Abs. 1 BNatSchG vorgegeben: „(1) Es wird ein Netz verbundener Biotope (Biotopverbund) geschaffen, das mindestens 10 Prozent der Fläche eines jeden Landes umfassen soll.“ Nationale Bedeutung für den Biotopverbund haben das "Bundesprogramm Wiedervernetzung", das "Bundesprogramm Blaues Band Deutschland" so wie die Projekte im Grünen Band. Zur dauerhaften Sicherung der Populationen müssen Tiere und Pflanzen die Möglichkeit haben, zwischen Gebieten zu wechseln und sich in neuen Lebensräumen zu etablieren. Kernelemente des Biotopverbunds sind insbesondere Schutzgebiete wie Nationalparke, Biosphärenreservate oder Natura 2000-Gebiete. Sie liegen oftmals räumlich isoliert voneinander. Die Möglichkeiten für die Arten, zwischen diesen geschützten Gebieten zu wechseln, können durch Vernetzungsmaßnahmen optimiert werden. Deshalb werden Schutzgebiete eben- so wie Flächen außerhalb von Schutzgebieten, die als Lebensraum geeignet sind, über Lebensraumkorridore verbunden. Abb. 13: Überlagerung des Plangebiets durch Biotopverbund, Bildmaterial: Daten- und Kartendienst der LUBW 12
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt 74182 Obersulm Stadt Öhringen, Hohenlohekreis März 2021 Beim Biotopverbund wurden folgenden Zonen definiert: Unter Kernflächen sollen im Sinne des BNatSchG (Deutscher Bundestag 2001) solche Flächen verstan- den werden, „die durch ihre Ausstattung mit belebten und unbelebten Elementen qualitativ und quantitativ geeignet sind, die nachhaltige Sicherung der standorttypischen Arten und Lebensräume sowie Lebens- gemeinschaften zu gewährleisten“. = Stabile Dauerlebensräume für heimische Arten Kernräume (Distanzwert 200 m um Kernflächen) „Pufferzonen“ Letztere können für sich schützenswert sein oder ein Entwicklungspotential hin zu naturnahen Lebensräumen besitzen. Suchräume für den Biotopverbund (differenziert in die Distanzklassen 500 m und 1000 m zwischen Kern- flächen) sind Flächen, die den genetischen Austausch zwischen den Populationen von Tieren und Pflan- zen der Kernbereiche sowie Wanderungs-, Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse gewährleisten bzw. erleichtern sollen. Sie können als Trittsteine oder Korridore ausgebildet sein. Der Biotopverbund ist bei Planungen zu berücksichtigen: Primär gilt es, vorhandene Kernflächen und Kern- räume zu sichern und weiter zu entwickeln. Die Kategorie der Suchräume für den Biotopverbund bildet inso- weit die übergeordnete Raumkulisse, in der Verbindungsflächen und -elemente gesichert, optimiert oder ggf. neu entwickelt werden sollen, um die Verbundraumfunktionen zu stärken. Es wurde eine Untergliederung in Offenland-Lebensraumtypen trockener, mittlerer und feuchter Standorte verfolgt, denen auf Seiten der Arten Anspruchstypen – d. h. Artenkollektive mit ähnlichen Habitatansprüchen (ökologische Gilden) – zugeordnet werden können. Relevant für das Plangebiet sind die Anspruchstypen „Offenland mittlerer Standorte“ sowie „Offenland trocke- ner Standorte“ (Grundlage: Kartierungen der FFH-Lebensraumtypen Magere Flachland- und Bergmähwiesen (6510, 6520) sowie Daten zu Streuobstbeständen der Laserscan-Befliegung Baden-Württembergs (Stand 2005)). Die nachfolgenden Abbildungen 14 - 31 sollen einen Eindruck der örtlichen Situation vermitteln. Abb. 14: Westliches Untersuchungsgebiet mit Abb. 15: Westliches Untersuchungsgebiet mit Ge- Grünland und Gehölzen beim Hohlweg hölzen beim Hohlweg 13
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt 74182 Obersulm Stadt Öhringen, Hohenlohekreis März 2021 Abb. 16: Grünstreifen zwischen Trasse der Römer- Abb. 17: Grünstreifen zwischen Trasse der Römer- allee im Acker und Feldweg neben der Bahn allee im Acker und Feldweg neben der Bahn Abb. 18: Grünstreifen zwischen Trasse der Römer- Abb. 19: Lage des geplanten Kreisverkehrs bei allee im Acker und Feldweg neben der Bahn Abzweig des bahnnahen Feldweges nach Norden Abb. 20: Westliches Ende der Feldhecke an der Abb. 21: Birnbaum mit Höhlen im Trassenbereich Bahnlinie (Römeralleetrasse links des Weges) der Römerallee 14
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt 74182 Obersulm Stadt Öhringen, Hohenlohekreis März 2021 Abb. 22: Feldhecke an der Bahnlinie gegenüber Abb. 23: Abzweig vom Feldweg bei der Bahnlinie dem Anwesen Im Grund 1 zum Anwesen Im Grund 1 Abb. 24: Lindenbäume im Trassenbereich der Abb. 25: Böschung mit Grasstreifen zwischen Römerallee beim Abzweig zum Hof Im Grund 1 Feldweg und der Trasse der Römerallee Abb. 26: Feldhecke an Bahnlinie mit Feldweg und Abb. 27: Feldhecke an Bahnlinie mit Feldweg und beidseitigem Grasstreifen beidseitigem Grasstreifen 15
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt 74182 Obersulm Stadt Öhringen, Hohenlohekreis März 2021 Abb. 28: Grasstreifen zwischen Feldweg und der Abb. 29: Grasstreifen zwischen Feldweg und der Trasse der Römerallee Trasse der Römerallee am Ende der Feldhecke Abb. 30: Gehölz an der K2353 an der Einmündung Abb. 31: Lage der Trasse der Römerallee mit der Römerallee im östlichen Untersuchungsgebiet Kreisverkehr im östlichen Untersuchungsgebiet Als Vorbelastungen des Plangebiets, welche die Fauna im Untersuchungsgebiet bereits beeinträchtigen und in ihrer Zusammensetzung maßgeblich negativ beeinflussen, sind zu nennen: Agrochemische Produkte zur ackerbaulichen Nutzung (Düngemittel, Herbizide), die wirbellosen Kleintie- ren die Nahrungs- und damit Existenzgrundlage entziehen Intensive Nutzung des Plangebiets und damit einhergehendes Fehlen tierökologisch relevanter Strukturen Spaziergänger aus den nahe gelegenen Wohnbereichen gehen mit z. T. freilaufenden Hunden spazieren. Von den Hunden geht ein erhebliches Bedrohungspotential insbesondere für Bodenbrüter aus, die sich bei sich wiederholenden Störungen aus dem Gebiet zurückziehen. Unkontrollierte Anwesenheit von Haustieren aus nahen Siedlungsbereichen: umherstreunende und in der freien Landschaft jagende Katzen stellen eine Gefahr für Vogelarten dar, die sich dauerhaft aus gefährde- ten Gebieten zurückziehen können. 16
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt 74182 Obersulm Stadt Öhringen, Hohenlohekreis März 2021 4. PLANUNG Die knappe Beschreibung des Vorhabens soll dazu beitragen, die in Kapitel 5 beschriebenen Wirkungen bes- ser nachvollziehen und hinsichtlich ihrer Wirkungsintensität einschätzen zu können. Der Neubau des 2. Bau- abschnitts der Römerallee dient der verkehrlichen Anbindung des bestehenden Neubaugebiets Limespark, dessen geplanter östlicher Erweiterung und der K2353 zwischen Weinsbach und Eckartsweiler. Der zweite Bauabschnitt der Römerallee zweigt von einem Kreisverkehr südlich des Wohngebiets Limespark, der von der bestehenden Römerallee in die Mark-Aurel-Allee überleitet, von einem schon existierenden Stra- ßenansatz ab. Dabei verläuft die Trasse zunächst durch extensiv genutztes Grünland und quert danach in östlicher Richtung den Biotop Nr. 167231261187 (Hohlweg nördlich Cappel, Abb. 15). Dabei wird ein kleiner Teil der dort in nordsüdlicher Richtung gequerten Feldhecke überformt. Auf halber Strecke zur Abzweigung des Feldweges nördlich der Bahnlinie zum landwirtschaftlichen Anwesen „Im Grund 1“ (Abb. 24), bis zu der die Trasse ausschließlich in der intensiv genutzten Ackerflur verläuft, ist die Anlage eines Kreisverkehrs geplant (Abb. 19). Im Verlauf der geplanten Römerallee zwischen diesem Kreisverkehr und der Abzweigung zum Hof tangiert deren Trasse an einen geschotterten Feldweg nördlich der Bahnlinie, beansprucht einige größere Bäume (Birne, zwei Linden) und nähert sich dem Biotop Nr. 167231261186 (Bahnbegleitende Gehölze östlich Öhringen) an. Im weiteren Verlauf nach Osten verläuft die Trasse wiederum in der Ackerflur, schwenkt im Os- ten leicht nach Norden, bildet dort einen Kreisverkehr und wird nach Querung des Biotops Nr. 167231261189 (Feldhecke I nördlich Eckartsweiler) an die K2353 angebunden. Dabei entfällt ein Teil des Gehölzes. 5. VORHABENBEDINGTE WIRKFAKTOREN Die durch ein Vorhaben zu erwartenden Wirkungen verweisen auf die mögliche Betroffenheit von Arten. Im Fall der Umsetzung des Planungsvorhabens zeichnen sich im zeitlichen Wechsel Wirkfaktoren ab, welche die planungsrelevanten europarechtlich geschützten Tierarten (Vogelarten, Arten nach Anhang IV der FFH- Richtlinie) erheblich und nachhaltig beeinträchtigen könnten. Dabei kann unabhängig vom hier behandelten Vorhaben zwischen zeitlich befristeten, reversiblen Beeinträchtigungen und fortwährenden Beeinträchtigungen differenziert werden: Baubedingte Wirkfaktoren Tierökologischer Wirkmechanismus Potentiell betroffen Rodung von Gehölzen im Tötung fluchtunfähiger Arten in Fortpflan- Vögel Trassenbereich zungs-, Entwicklungs- oder Ruhestätten Haselmaus (v.a. Winterquartiere) Fledermäuse Reptilien „Holzkäfer“ Erdmodellierungsarbeiten im Tötung fluchtunfähiger Individuen Reptilien Baufeld Schmetterlinge Flächenbeanspruchung Zeitweiliger Verlust von Habitatflächen Reptilien durch Baustellenwege Schmetterlinge Verdichtung des Bodens im Tötung fluchtunfähiger Arten in Fortpflan- Reptilien 17
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt 74182 Obersulm Stadt Öhringen, Hohenlohekreis März 2021 Bereich von Baustellenwe- zungs-, Entwicklungs- oder Ruhestätten, Un- Schmetterlinge gen terbindung von Rückzug (Winterquartier) in lockerer Erde, Zerstörung von Wirtspflanzen Lärmeinträge durch Bautä- qualitative Abwertung von Habitaten können Vögel tigkeit zu Meide- bzw. Ausweichverhalten führen Einträge von Staub durch Erdmodellierung im Trassenbereich Vögel entstehen Stäube, die sich auf der nahen Ve- Haselmaus getation (Grünland, Laub von Gehölzen) abla- Fledermäuse gern können Reptilien Schmetterlinge „Holzkäfer“ Anlagebedingter Wirkfak- Tierökologischer Wirkmechanismus Potentiell betroffen tor Nutzungsänderung bisher Verlust von Fortpflanzungsstätten bzw. Ent- Vögel nicht überformter Vegeta- wicklungshabitaten, Nahrungshabitaten und Haselmaus tionsfläche Winterquartieren Fledermäuse Reptilien Schmetterlinge „Holzkäfer“ Betriebsbedingte Wirkfaktoren Wirkfaktor Tierökologischer Wirkmechanismus Potentiell betroffen Einträge von Geräuschen in Störungen bedingen die qualitative Abwertung Vögel Umgebung von Fortpflanzungs- und Nahrungshabitaten und können zu Meide- bzw. Ausweichverhal- ten führen 6. METHODIK DER SPEZIELLEN ARTENSCHUTZRECHTLICHEN PRÜFUNG (SAP) Die spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung ist methodisch in folgende chronologische Arbeitsschritte geglie- dert: Relevanzprüfung: Abschichtung der Arten, d. h. Ausschluss nicht prüfungsrelevanter Arten Bestandserfassung: Erfassung der potentiell vom Vorhaben betroffenen Arten Konfliktermittlung (Prüfung von Verbotstatbeständen i. S. v. § 44 Abs. 1 BNatSchG) ggf. Ausnahmeprüfung i. S. v. § 45 Abs. 7 BNatSchG 18
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt 74182 Obersulm Stadt Öhringen, Hohenlohekreis März 2021 6.1 RELEVANZPRÜFUNG Hierbei wurde geprüft, welche „Arten der FFH-Richtlinie mit Vorkommen in Baden-Württemberg“ (nach LUBW) vom Vorhaben betroffen sein könnten. Durch eine sogenannte Abschichtung, einem schrittweise vollzogenen Ausschlussverfahren anhand bestimmter Parameter (z.B. Verbreitung, Habitatansprüche) wurden Arten als nicht relevant (da nicht vom Vorhaben betroffenen) identifiziert, um sie im weiteren Verfahren nicht mehr zu berücksichtigen. Für diese Relevanzprüfung wurde die Datenbank der LUBW bezüglich den dort angeführten „Arten der FFH- Richtlinie mit Vorkommen in Baden-Württemberg“ ausgewertet. Dabei wurde anhand ihrer Artensteckbriefe geprüft, für welche dieser Arten Vorkommen im Wirkraum des Vorhabens ausgeschlossen werden können (Ausschlusskriterium: Verbreitung) bzw. welche Arten möglicherweise im Wirkraum vorkommen und somit Gegenstand konkreter Untersuchungen sein müssen. Weiterhin wurden aus einer Habitatpotentialanalyse Rückschlüsse auf mögliche Vorkommen von Arten gezo- gen, wobei abgeschätzt wurde, ob die vorhandenen Habitatstrukturen Vertretern der genannten Artengruppen als Lebensraum dienen könnten oder nicht (Ausschlusskriterium: Habitatanspruch). Die in der Relevanzprüfung stufenweise ausgeschlossenen (abgeschichteten) Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie und die jeweils zutreffenden Ausschlusskriterien sind in Tabelle A1 (Anhang) dargestellt. 6.2 BESTANDSERFASSUNG Durch die Relevanzprüfung wurden für mehrere streng geschützte Arten und Artengruppen Vorkommen nicht ausgeschlossen. Ebenso ist für sie eine Empfindlichkeit gegenüber der durch das Vorhaben bedingten Wirk- faktoren, die dadurch Beeinträchtigungen darstellen, erkennbar. Dadurch wurden für sie eine Bestandserfas- sung im Untersuchungsgebiet und die Prüfung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände erforderlich. Um Kritik an Untersuchungsmethoden, -umfängen und -inhalten, welche zu einem späteren Zeitpunkt eventu- ell seitens Privatpersonen oder Institutionen nachträglich vorgebracht werden und zu einer Verzögerung des Verfahrens führen könnten, abzuwenden, wurden diese mit einem Schreiben vom 22.03.2018 mit der Unteren Naturschutzbehörde des Hohenlohekreises (vertreten durch Herrn Weidmann) abgestimmt und behördlich in einer Antwortmail als naturschutzfachlich angemessen bestätigt. Inhaltliche Defizite oder methodische Fehler der Arterfassung wurden dadurch ausgeschlossen. Somit waren folgende Artengruppen bzw. Arten Ziel der SAP: Vögel, die Haselmaus, Fledermäuse, europa- rechtlich geschützte Vertreter von Reptilien, Schmetterlingen und Holzkäfern. 6.3 KONFLIKTERMITTLUNG Für europäische Vogelarten und für die in Anhang IV der FFH-Richtlinie gelisteten Arten gilt der Verfahrensab- lauf von Abbildung 32. Die betroffenen Arten werden üblicherweise einzeln behandelt. Erfüllen mehrere Arten jedoch ähnliche ökologische Ansprüche, so werden diese zu sogenannten Gilden zusammengefasst und im Weiteren als Gruppe artenschutzrechtlich überprüft. Alle weiteren Arten werden im Rahmen der Eingriffsrege- lung berücksichtigt (Abbildung 33). 19
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt 74182 Obersulm Stadt Öhringen, Hohenlohekreis März 2021 6.4 AUSNAHMEPRÜFUNG Sollte sich bei der Prüfung von Verbotstatbeständen ergeben, dass eine der Arten vom Vorhaben betroffen ist, so wird untersucht, ob Voraussetzungen gegeben sind, welche die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung i. S. v. § 45 Abs. 7 BNatSchG ermöglichen würden. Abb. 32: Prüfverfahren für Vogelarten nach VS-RL und Arten nach Anhang IV der FFH-RL 20
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt 74182 Obersulm Stadt Öhringen, Hohenlohekreis März 2021 Abb. 33: Berücksichtigung national geschützter Arten nach der Eingriffsregelung 21
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt 74182 Obersulm Stadt Öhringen, Hohenlohekreis März 2021 7. PLANUNGSRELEVANTE ARTENGRUPPEN 7.1 VÖGEL 7.1.1 Erfassungsmethodik Die Erfassung der vorhandenen Vogelarten erfolgte anhand von sechs Begehungen in den Vormittagsstunden im Abstand von mehreren Tagen, bei denen in Anlehnung an das Verfahren der Revierkartierung nach Süd- beck et al. (2005) auf die Aktivitäten der Vögel geachtet wurde. Als Indiz für ein mögliches Brutrevier wurde Reviergesang eingestuft, und der Transport von Nistmaterial und Futter sowie Warnrufe wurden als starker Bruthinweis gewertet. Dadurch wird eine relativ genaue Aussage über die Lage von Revieren und Siedlungs- dichten erreicht. Die Witterung war bei allen Terminen für eine Erfassung von Vögeln günstig, eine hohe Aktivi- tät der Individuen war dadurch gewährleistet: Datum Himmel Leichter Regen Wind Temperatur 25.03.2018 wechselnd bewölkt nein leichter Wind 130 C 07.04.2018 wechselnd bewölkt nein leichter Wind 220 C 19.04.2018 sonnig nein leichter Wind 240 C 25.04.2018 wechselnd bewölkt nein leichter Wind 200 C 03.05.2018 wechselnd bewölkt nein leichter Wind 180 C 12.05.2018 sonnig nein windstill 240 C Beim leisen und gleichmäßig langsamen Begehen wurden alle angetroffenen Vögel lagegenau in Tageskarten (Luftbild) eingetragen, die die korrespondierenden Positionen der bruthinweisenden Artnachweise umfassen. Nach Abschluss der Geländearbeit wurden die Tageskarten ausgewertet und sogenannte Papierreviere defi- niert. Ein Revier einer Vogelart wurde dann anerkannt, wenn wenigstens 3 Beobachtungen an 4 aufeinander folgenden Terminen am gleichen Platz vorlagen und dabei zumindest einmal, möglichst aber zweimal deutlich revieranzeigende Verhaltensweisen (wiederholter zielstrebiger An- und Abflug von Brutplatz, Transport von Nistmaterial, Futtereintrag, Jungvögel) festgestellt wurden. Die so festgelegten Papierreviere sind künstliche Gebilde, die nicht mit den in der Natur besetzten und vertei- digten Revieren v. a. hinsichtlich ihrer Größe übereinstimmen müssen. In den meisten Fällen dürften die fest- gelegten Papierreviere allerdings mit der Zahl der tatsächlich besetzten Reviere übereinstimmen. Die Summe aller Papierreviere wird mit dem Brutbestand einer Fläche gleichgesetzt. 7.1.2 Nachweise Insgesamt wurden 12 Brutvogelarten im Untersuchungsgebiet nachgewiesen (vgl. Tab. 1, S. 25), die mit 19 Brutpaaren vertreten waren. Die ungefähre Lage der Brutrevierzentren (Nester oder räumlich gemittelt aus Singwarten sind in Abb. 34 (S. 23) dargestellt. Viele der Arten sind allgemein häufig und in den verschiedens- ten Lebensräumen regelmäßig vertreten. Hervorzuheben ist das die Vorkommen der in den Roten Listen Deutschlands und Baden-Württembergs als gefährdet eingestuften Feldlerche, die mit zwei Brutpaaren weit nördlich der Trasse der Römerallee vertreten war. Bei der überwiegenden Mehrheit der Arten handelte es sich 22
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt 74182 Obersulm Stadt Öhringen, Hohenlohekreis März 2021 um Vögel, die ihre Nester in dichten Zweigen anlegen. Die Nistplätze konzentrierten sich in den „bahnbeglei- tende Gehölze östlich Öhringen“ (Biotop Nr. 167231261186) und waren dort relativ gleichmäßig verteilt. Einige wenige weitere Brutvorkommen befanden sich in den Gehölzen beim Hohlweg im westlichen Untersuchungs- gebiet („Hohlweg nördlich Cappel“, Biotop Nr. 167231261187). Weitere 10 Arten suchten das Untersuchungsgebiet als Nahrungsgäste auf oder wurden nur einmalig beim Überflug beobachtet (vgl. Tab. 2, S. 24). Abb. 34: Lage der Brutrevierzentren im Untersuchungsgebiet (schwarz umrandet) mit innerem Plangebiet (far- big unterlegt) Bildquelle: Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, www.lgl-bw. Az.: 2851.9-1/19 23
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt 74182 Obersulm Stadt Öhringen, Hohenlohekreis März 2021 Tabelle 1: Brutvogelarten im Untersuchungsgebiet Euring- Brutvogelart DDA- Brut- Einstufung RL BNatSchG code Kürzel reviere D BW 11870 Amsel A 3 - - § (Turdus merula) 14620 Blaumeise Bm 1 - - § (Parus caeruleus) 16360 Buchfink B 1 - - § (Fringilla coelebs) 09760 Feldlerche Fl 2 3 3 § (Alauda arvensis) 18570 Goldammer G 1 V V § (Emberiza citrinella) 10840 Heckenbraunelle He 1 - - § (Prunella modularis) 12740 Klappergrasmücke Kg 1 - - § (Sylvia curruca) 14640 Kohlmeise K 1 - - § (Parus major) 12770 Mönchsgrasmücke Mg 4 - - § (Sylvia atricapilla) 11040 Nachtigall N 2 - - § (Luscinia megarhynchos) 10990 Rotkehlchen R 1 - - § (Erithacus rubecula) 13110 Zilpzalp Zi 1 - - § (Phylloscopus collybita) Rote Liste: D: Deutschland BW: Baden-Württemberg V: Vorwarnliste BNatSchG: § = besonders geschützt Tabelle 2 Nichtbrutvogelarten im Untersuchungsgebiet Euring- Vogelart DDA- Nahrungs- Überflug/ Einstufung RL BNatSchG code Kürzel gast Durchzug D BW 15670 Aaskrähe Ak + + - - § (Corvus corone) 13590 Eichelhäher Ei + - - - § (Garrulus glandarius) 15490 Elster E + - - - § (Pica pica) 15910 Haussperling H + - V V § (Passer domesticus) 10010 Mehlschwalbe M - + 3 V § (Delichon urbicum) 02870 Mäusebussard Mb - + - - §§ (Buteo buteo) 09920 Rauchschwalbe Rs - + 3 V § (Hirundo rustica) 06700 Ringeltaube Rt + - - - § (Columba palumbus) 02390 Rotmilan Rm - + - - § (Milvus milvus) 15820 Star S + - 3 - § (Sturnus major) Rote Liste: D: Deutschland BW: Baden-Württemberg 3: gefährdet V: Vorwarnliste BNatSchG: § = besonders geschützt §§ = streng geschützt 24
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt 74182 Obersulm Stadt Öhringen, Hohenlohekreis März 2021 7.1.3.Konfliktermittlung 7.1.3.1 Konfliktermittlung für nicht gefährdete Vogelarten Für die Konfliktermittlung werden die Arten zu Gilden zusammengefasst und als Bewertungseinheit behandelt, wobei nur die im Untersuchungsgebiet brütenden Arten berücksichtigt werden. Unter einer Gilde wird eine Gruppe von Arten verstanden, welche ungeachtet ihres Verwandtschaftsgrades auf ähnliche Weise vergleich- bare Ressourcen nutzt. Für Vogelarten ist es zweckmäßig, für die Bildung von Gilden den Aspekt „Nist- platztyp“ heranzuziehen. Gefährdete Arten bzw. Arten, die in den Roten Listen Deutschlands und Baden- Württembergs angeführt sind, werden auf Einzelartniveau abgehandelt. Zur Konfliktermittlung wurde das Merkblatt 17 (MB17) gemäß der „Entwicklung von Methodiken zur Umset- zung der Eingriffsregelung und artenschutzrechtlicher Regelungen des BNatSchG sowie Entwicklung von Dar- stellungsformen für landschaftspflegerische Begleitpläne im Bundesfernstraßenbau“ herangezogen: 25
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt 74182 Obersulm Stadt Öhringen, Hohenlohekreis März 2021 Formblatt Artenschutz Projektbezeichnung Vorhabenträger Betroffene Arten (Gilde) Bebauungsplan „Römerallee, 2. Stadt Öhringen Höhlenbrütende Vogelarten: Bauabschnitt“ Hohenlohekreis Baden-Württemberg Blaumeise (Parus caeruleus) Kohlmeise (Parus major) 1. Schutz- und Gefährdungsstatus Schutzstatus streng geschützt besonders geschützt Art nach Anh. A der EGArtSchVO Art nach Anh. B der EGArtSchVO Art nach Anh. IV FFH-RL Europäische Vogelart Art nach Anl. 1 Sp. 3 BArtSchV Art nach Anl. 1 Sp. 2 BArtSchV Das Formblatt ist nur für Arten nach Anhang IV FFH-RL und Europäische Vogelarten auszufüllen. Gefährdungsstatus Einstufung des Erhaltungszustandes Rote Liste Deutschlands FV günstig / hervorragend U1 ungünstig - unzureichend Rote Liste Baden-Württemberg ungünstig - schlecht 2. Bestand und Empfindlichkeit Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen Lebensraum (Fortpflanzungs-, Ruhestätten und Nahrungshabitate): Unterschiedlichste Biotope mit größe- ren Bäumen (Wälder, Feldgehölze, Streuobstwiesen, Hausgärten, Ufergehölze) werden besiedelt. Die Brutvorkommen beider Arten befinden sich im Gehölz des Dammeinschnitts der mehrmals stündlich be- fahrenen Bahnlinie Heilbronn – Nürnberg und zeigen somit eine relative Unempfindlichkeit gegenüber ver- kehrsbedingten Störungen. Diese Störungstoleranz wird von beiden Arten auch durch den Umstand do- kumentiert, dass sie auch in Hausgärten unter den Einwirkungen siedlungstypischen Beeinträchtigungen als Brutvögel auftreten. Das gesamte Revier dient als Fortpflanzungs- und Nahrungshabitat. Höhlenbrüter, die ihr Nest in Baum- höhlen anlegen oder Kunsthöhlen annehmen. Die Mindestreviergrößen umfassen bei Blaumeise 0,87 ha und Kohlmeise 6,6 ha. Beide Arten können theoretisch mehrjährig am selben Nistplatz (Baumhöhle) brü- ten. Nistplatztreue und Geburtsortstreue sind ausgeprägt. Die Nahrung besteht aus Insekten und anderen Wirbellosen. Artspezifische Empfindlichkeit gegenüber bau-, anlage- und betriebsbedingten Störwirkungen des Vorha- bens: Alle Arten sind schwach lärmempfindlich. Als Wirkdistanz wird nach GARNIEL & MIERWALD (2010) die maximale Effektdistanz von 100 m verwendet. Standvögel ober Kurzstreckenzieher. Bezüglich der Fortpflanzungszeiten gilt generell die Frist vom 1. März bis zum 30. September (im Sinne von §39 Abs. 5 BNatSchG). Quellen: Bauer, H.-G., & W.Fiedler, E. B. (2005). Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Bd. 1-2 2. Aufl. Wies- baden: Aula Verlag. Garniel. A. & Mierwald, U. (2010): Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr. Ergebnis des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens FE 02.286/2007/LRB der Bundesanstalt für Straßenwesen: “Entwicklung eines Handlungsleitfadens für Vermeidung und Kompensation verkehrsbedingter Wirkungen auf die Avifauna. 140 S. 26
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt 74182 Obersulm Stadt Öhringen, Hohenlohekreis März 2021 Formblatt Artenschutz Projektbezeichnung Vorhabenträger Betroffene Arten (Gilde) Bebauungsplan „Römerallee, 2. Stadt Öhringen Höhlenbrütende Vogelarten: Bauabschnitt“ Hohenlohekreis Baden-Württemberg Blaumeise (Parus caeruleus) Kohlmeise (Parus major) Glutz von Blotzheim, Urs (Hrsg.): Handbuch der Vögel Mitteleuropas. Mit einem Lexikon ornithologischer Fachbegriffe von Ralf Wassmann. Vogelzug-Verlag, Wiebelsheim 2004 Verbreitung Verbreitung in Deutschland Verbreitung im Baden-Württemberg Alle Arten sind mit zahlreichen Brutpaaren in Alle Arten sind mit zahlreichen Brutpaaren in allen allen Naturräumen vertreten: Naturräumen vertreten: Blaumeise 2.850.000–4.250.000 Blaumeise 300.000–500.000 Kohlmeise 5.200.000–6.450.000 Kohlmeise 600.000–800.000 Quelle: Bauer, H.-G., Boschert, M., Förschler, Quelle: Bauer, H.-G., Boschert, M., Förschler, M., M., Hölzinger, J., Kramer, M. & Mahler, Hölzinger, J., Kramer, M. & Mahler, U.(2016): U.(2016): Rote Liste und kommentiertes Ver- Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der zeichnis der Brutvogelarten Baden-Württem- Brutvogelarten Baden-Württembergs. Natur- bergs. Naturschutz-Praxis, Artenschutz 11. schutz-Praxis, Artenschutz 11. Verbreitung im Untersuchungsraum Vorkommen potenziell möglich Vorkommen nachgewiesen Im weiteren Umfeld des Untersuchungsgebiets befinden sich ein mit Gehölzen durchgrünter Siedlungsbe- reich, der von Ufergehölz begleitete Epbach sowie das Hofgut Cappel mit Altbäumen, die über Höhlen verfügen. Somit ist für höhlenbrütende Vogelarten ein gutes Nistplatzangebot vorhanden. Obwohl keine Revierbestandszahlen existieren, muss aufgrund der günstigen Strukturen gefolgert werden, dass sich die Populationen der Arten allgemein auf das gesamte weitere Umfeld erstrecken. Der Erhaltungszustand der lokalen Populationen wird demnach bewertet mit: günstig 3. Prognose und Bewertung der Zugriffsverbote nach § 44 BNatSchG a) Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Absatz 1 Nummer 1 BNatSchG) nur Tiere Werden im Zuge der baubedingten Zerstörung bzw. Beschädi- gung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten Tiere unmittelbar ja nein gefangen, getötet bzw. verletzt? Vermeidungsmaßnahme ist vorgesehen Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme ist vorgesehen Der Verbotstatbestand tritt baubedingt ein. ja nein Entstehen betriebsbedingte Risiken, die über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehen (signifikante Erhöhung)? ja nein Vermeidungsmaßnahme ist vorgesehen Der Verbotstatbestand tritt betriebsbedingt ein. ja nein 27
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt 74182 Obersulm Stadt Öhringen, Hohenlohekreis März 2021 Formblatt Artenschutz Projektbezeichnung Vorhabenträger Betroffene Arten (Gilde) Bebauungsplan „Römerallee, 2. Stadt Öhringen Höhlenbrütende Vogelarten: Bauabschnitt“ Hohenlohekreis Baden-Württemberg Blaumeise (Parus caeruleus) Kohlmeise (Parus major) b) Störungstatbestände (§ 44 Absatz 1 Nummer 2 BNatSchG) nur Tiere Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Über- Winterungs- und Wanderzeiten erheblich gestört (eine erhebliche Stö- rung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand Der lokalen Population der Art verschlechtert)? ja nein Vermeidungsmaßnahme ist vorgesehen Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population tritt nicht ein. Der Verbotstatbestand tritt ein. ja nein c) Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten nur Tiere (§ 44 Absatz 1 Nummer 3 BNatSchG) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört? ja nein Vermeidungsmaßnahme ist vorgesehen Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme ist vorgesehen Funktionalität im räumlichen Zusammenhang bleibt gewahrt Der Verbotstatbestand tritt ein. ja nein d) Entnahme von wildlebenden Pflanzen oder ihren Entwicklungsformen, Be- nur Pflanzen schädigung oder Zerstörung der Standorte (§ 44 Absatz 1 Nummer 4 BNatSchG) Werden wildlebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört? ja nein Vermeidungsmaßnahme ist vorgesehen Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme ist vorgesehen Der Verbotstatbestand tritt ein. ja nein e) Abschließende Bewertung Mindestens ein Verbotstatbestand tritt ein nein, Zulassung ist möglich; Prüfung endet hiermit ja; Ausnahmeprüfung ist er- forderlich; weiter unter 4. 4. Prüfung der fachlichen Ausnahmebedingungen nach § 45 BNatSchG 28
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt 74182 Obersulm Stadt Öhringen, Hohenlohekreis März 2021 Formblatt Artenschutz Projektbezeichnung Vorhabenträger Betroffene Arten (Gilde) Bebauungsplan „Römerallee, 2. Stadt Öhringen Höhlenbrütende Vogelarten: Bauabschnitt“ Hohenlohekreis Baden-Württemberg Blaumeise (Parus caeruleus) Kohlmeise (Parus major) a) Ausnahmegründe Das Vorhaben wird durchgeführt im Interesse der Gesundheit des Menschen im Interesse der öffentlichen Sicherheit aus anderen zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art: Benennung der Gründe Ausnahmegrund liegt vor ja nein b) Alternativenprüfung Angabe zu geprüften Alternativen Untersuchte Alternativen sind ausführlich in Unterlage Nummer Kapitel Nummer dargestellt. Zumutbare Alternativen sind nicht gegeben ja nein c) Prüfung der Verschlechterung des Erhaltungszustands Besteht das Risiko einer Veränderung des Erhaltungszustands der lokalen Population? ja nein Besteht das Risiko einer Veränderung des Erhaltungszustands der Population auf übergeordneter Ebene? ja nein Kompensatorische Maßnahme ist vorgesehen Verschlechterung des Erhaltungszustands oder Verfestigung Eines Ungünstigen Erhaltungszustands der Population ist nicht zu befürchten ja nein Alle Ausnahmebedingungen sind erfüllt ja; Zulassung ist möglich; Prüfung endet hiermit nein; Zulassung ist nicht möglich 5. Fazit Die fachlich geeigneten und zumutbaren Vorkehrungen in Form von Vermeidungsmaßnahmen 29
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