Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Römerallee, 2. Bauabschnitt Stadt Öhringen Hohenlohekreis - Stadt Öhringen

Die Seite wird erstellt Ruth Herbst
 
WEITER LESEN
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Römerallee, 2. Bauabschnitt Stadt Öhringen Hohenlohekreis - Stadt Öhringen
Spezielle
                           artenschutzrechtliche
                           Prüfung

                           zum Bebauungsplan

                           Römerallee, 2. Bauabschnitt

                           im Gebiet der

                           Stadt Öhringen
                           Hohenlohekreis

                           Auftraggeber:

                           Stadt Öhringen
                           Marktplatz 15
Dipl.-Biol. Dieter Veile
                           74613 Öhringen
Amselweg 10
74182 Obersulm
                           März 2021
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Römerallee, 2. Bauabschnitt Stadt Öhringen Hohenlohekreis - Stadt Öhringen
Dipl.-Biol. Dieter Veile    Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
       Amselweg 10                 zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt
       74182 Obersulm              Stadt Öhringen, Hohenlohekreis                          März 2021

Vorhaben:                         Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt

Projekt:                          Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Auftraggeber:                     Stadt Öhringen
                                  Marktplatz 15
                                  74613 Öhringen

Auftragnehmer:                    Arbeitsgemeinschaft für Wasser- und Landschaftsplanung
                                  Dieter Veile
                                  Amselweg 10, 74182 Obersulm

                                  Tel. 07130/452845
                                  Mail: Dieter.Veile@t-online.de

Projektleitung:                   Dieter Veile (Dipl.-Biol.)

Projektbearbeitung:               Dieter Veile (Dipl.-Biol.)
                                  Dr. Heike de Vries (Dipl.-Biol.)

Bearbeitungszeitraum:             März – August 2018, Dezember 2020, März 2021

                                                                     2
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Römerallee, 2. Bauabschnitt Stadt Öhringen Hohenlohekreis - Stadt Öhringen
Dipl.-Biol. Dieter Veile   Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
          Amselweg 10                zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt
          74182 Obersulm             Stadt Öhringen, Hohenlohekreis                  März 2021

INHALTSVERZEICHNIS

1.          Anlass und Zielsetzung                                                        6
2.          Rechtliche Grundlagen                                                         6
3.          Untersuchungsraum                                                             7
4.          Planung                                                                      17
5.          Vorhabenbedingte Wirkfaktoren                                                18
6.          Methodik der Speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung (SAP)                 19
6.1         Relevanzprüfung                                                              19
6.2         Bestandserfassung                                                            20
6.3         Konfliktermittlung                                                           20
6.4         Ausnahmeprüfung                                                              20
7.          Planungsrelevante Artengruppen                                               22
7.1         Vögel                                                                        22
7.1.1       Erfassungsmethodik                                                           22
7.1.2       Nachweise                                                                    22
7.1.3       Konfliktermittlung                                                           25
7.1.3.1     Konfliktermittlung für nicht gefährdete Vogelarten                           25
7.1.3.2     Konfliktermittlung für Arten der Roten Liste Baden-Württembergs              37
7.2.        Haselmaus (Muscardinus avellanarius)                                         52
7.2.1       Erfassungsmethodik                                                           52
7.2.2       Nachweise                                                                    53
7.2.3       Konfliktermittlung                                                           54
7.3         Fledermäuse                                                                  60
7.3.1       Erfassungsmethode                                                            60
7.3.2       Nachweise                                                                    61
7.3.3       Konfliktermittlung                                                           63
7.4         Reptilien                                                                    68
7.4.1       Erfassungsmethodik                                                           68
7.4.2       Nachweise                                                                    68
7.4.3       Konfliktermittlung                                                           69
7.5         Schmetterlinge                                                               74
7.5.1       Erfassungsmethode                                                            74
7.5.2       Nachweise                                                                    75
7.5.3       Konfliktermittlung                                                           75
7.6         Holzkäfer                                                                    75
7.6.1       Erfassungsmethode                                                            75
7.6.2       Nachweise                                                                    75
7.6.3       Konfliktermittlung                                                           75
8.          Bewertung des Vorhabens bezüglich des landesweiten Biotopverbunds            76
9.          Bestand und Betroffenheit geschützter Lebensräume                            81
10.         Gutachterliches Fazit                                                        84
11.         Literatur                                                                    86

                                                                       3
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Römerallee, 2. Bauabschnitt Stadt Öhringen Hohenlohekreis - Stadt Öhringen
Dipl.-Biol. Dieter Veile   Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
     Amselweg 10                zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt
     74182 Obersulm             Stadt Öhringen, Hohenlohekreis                           März 2021

ABBILDUNGSVERZEICHNIS (Teil 1)

1      Lage des Untersuchungsgebiets mit Wirkraum und innerem Plangebiet                       7
2      Lage der Biotope nach § 33 NatSchG im Untersuchungsgebiet                               9
3      Position der Höhlenbäume Nr. 1-3 südlich des Wohngebiets Limespark                     10
4      Position der Höhlenbäume Nr. 1-3 südlich des Wohngebiets Limespark                     10
5      Vogeljagende Hauskatze bei den Höhlenbäumen 1-3                                        10
6      Höhlenbaum Nr. 1 mit zwei großen Höhlen mit Habitateignung                             10
7      Höhlenbaum Nr. 2 mit einer vom Buntspecht angelegten Höhle                             11
8      Höhlenbaum Nr. 3 mit einer durch Fäulnis entstandenen kleineren Höhle                  11
9      Standorte der Bäume Nr. 4 u. 5 beim Gehölz entlang der Bahnlinie                       11
10     Höhlenbaum Nr. 4 mit großvolumigen Höhlen mit Habitateignung                           11
11     Höhlenbaum Nr. 4 mit großvolumigen Höhlen mit Habitateignung                           11
12     Höhlenbaum Nr. 5 mit zwei großen Höhlen mit Habitateignung                             11
13     Überlagerung des Plangebiets durch Biotopverbund                                       12
14     Westliches Untersuchungsgebiet mit Grünland und Gehölzen beim Hohlweg                  13
15     Westliches Untersuchungsgebiet mit Gehölzen beim Hohlweg                               13
16     Grünstreifen zwischen Trasse der Römerallee und Feldweg neben der Bahn                 14
17     Grünstreifen zwischen Trasse der Römerallee und Feldweg neben der Bahn                 14
18     Grünstreifen zwischen Trasse der Römerallee und Feldweg neben der Bahn                 14
19     Lage des geplanten Kreisverkehrs bei Abzweig des bahnnahen Feldweges                   14
20     Westliches Ende der Feldhecke an der Bahnlinie                                         14
21     Birnbaum mit Höhlen im Trassenbereich der Römerallee                                   14
22     Feldhecke an der Bahnlinie gegenüber dem Anwesen Im Grund 1                            15
23     Abzweig vom Feldweg bei der Bahnlinie zum Anwesen Im Grund 1                           15
24     Lindenbäume im Trassenbereich der Römerallee beim Abzweig zum Hof                      15
25     Böschung mit Grasstreifen zwischen Feldweg und der Trasse der Römerallee               15
26     Feldhecke an Bahnlinie mit Feldweg und beidseitigem Grasstreifen                       15
27     Feldhecke an Bahnlinie mit Feldweg und beidseitigem Grasstreifen                       15
28     Grasstreifen zwischen Feldweg und der Trasse der Römerallee                            16
29     Grasstreifen zwischen Feldweg und der Trasse der Römerallee                            16
30     Gehölz an der K2353 an der Einmündung der Römerallee                                   16
31     Lage der Trasse der Römerallee mit Kreisverkehr                                        16
32     Prüfverfahren für Vogelarten nach VS-RL und Arten nach Anhang IV der FFH-RL            17
33     Berücksichtigung weiterer national geschützter Arten nach der Eingriffsregelung        21
34     Lage der Brutrevierzentren im Untersuchungsgebiet                                      23
35     Positionen der Nesttubes Nr. 1-12 im östlichen Untersuchungsgebiet                     52
36     Nesttube Nr. 4 ohne späteren Nachweis der Haselmaus                                    53
37     Nesttube Nr. 6 mit späteren Nachweis der Haselmaus                                     53
38     Nesttube Nr. 1 mit ruhender Haselmaus in Nest ohne eingetragenes Laub                  54

                                                                  4
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Römerallee, 2. Bauabschnitt Stadt Öhringen Hohenlohekreis - Stadt Öhringen
Dipl.-Biol. Dieter Veile   Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
     Amselweg 10                zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt
     74182 Obersulm             Stadt Öhringen, Hohenlohekreis                       März 2021

ABBILDUNGSVERZEICHNIS (Teil 2)

39     Haselmaus in Nesttube Nr. 6 mit Haselmaus im Nest                                  54
40     Nesttube Nr. 8 mit leerem Nest ohne anwesendes Tier                                54
41     Nesttube Nr. 10 mit leerem Nest ohne anwesendes Tier                               54
42     Position des batcorders zur Aufzeichnung der Fledermausrufe                        61
43     Fundort der Zauneidechse am Fuß von Höhlenbaum Nr. 4                               69
44     Weibchen der Zauneidechse am Fuß von Höhlenbaum Nr. 4                              69
45     Lage der Probeflächen zur Vegetationsuntersuchung                                  76
46     Probefläche Nr. 1 zur Vegetationsuntersuchung                                      76
47     Probefläche Nr. 2 zur Vegetationsuntersuchung                                      76

TABELLENVERZEICHNIS

1      Brutvogelarten im Untersuchungsgebiet                                              24
2      Nichtbrutvogelarten im Untersuchungsgebiet                                         24
3      Fledermausarten im Untersuchungsgebiet                                             61
4      Zielarten unter besonderer Schutzverantwortung der Stadt Öhringen                  76
5      Zielarten im Offenland mittlerer Standorte gemäß Fachplan Landesweiter Bio-        79
       topverbund ohne speziellen Bezug zu Öhringen
6      Deckungsgradskala nach Braun-Blanquet                                              82
7      Parameter Probefläche 1                                                            82
8      Pflanzenarten Probefläche 1                                                        83
9      Parameter Probefläche 2                                                            83
10     Pflanzenarten Probefläche 2                                                        84

                                                                  5
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Römerallee, 2. Bauabschnitt Stadt Öhringen Hohenlohekreis - Stadt Öhringen
Dipl.-Biol. Dieter Veile   Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
       Amselweg 10                zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt
       74182 Obersulm             Stadt Öhringen, Hohenlohekreis                                März 2021

1. ANLASS UND ZIELSETZUNG

Die Stadt Öhringen möchte mit dem Bebauungsplan „Römerallee, 2. Bauabschnitt“ den Bau einer Straße vor-
bereiten, die der verkehrlichen Anbindung des Wohngebiets Limespark und der verkehrlichen Erschließung
dessen aktuell in Planung befindlichen Erweiterung dient. Dabei erfolgen Eingriffe in nach § 33 NatSchG bzw.
§ 30 BNatSchG geschützte Biotope (Hohlweg, Feldgehölz, Feldhecke) sowie in die ackerbaulich genutzte freie
Landschaft. Diese Strukturen stellen potentielle Lebensräume europarechtlich und national streng geschützter
Arten dar.
Zur Bewertung des Eingriffs in den Naturhaushalt im Zuge des Genehmigungsverfahrens ist eine spezielle
artenschutzrechtliche Prüfung (saP) erforderlich, mit deren Erstellung Herr Dipl.-Biol. Dieter Veile (Obersulm)
beauftragt wurde. Während aufgrund der vorhandenen Biotopstrukturen das Vorkommen vieler streng ge-
schützter Tierarten ausgeschlossen werden konnten, mussten hingegen Vögel, Haselmaus, Fledermäuse
sowie europarechtlich geschützte Vertreter von Reptilien, Schmetterlingen und Holzkäfern untersucht und
artenschutzrechtlich bewertet werden. Der Untersuchungsumfang der saP wurde frühzeitig mit der Unteren
Naturschutzbehörde des Landkreises abgestimmt. Die Ergebnisse der Untersuchungen und deren arten-
schutzrechtliche Bewertung sind im vorliegenden Bericht dargestellt.

2. RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Auf europäischer Ebene gelten die artenschutzrechtlichen Vorgaben der „Richtlinie des Rats vom 21. Mai
1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen“ oder „Flora-
Fauna-Habitat-Richtlinie“ (92/43/EWG FFH-RL) sowie die „Richtlinie des Rats vom 02. April 1997 über die
Erhaltung der wildlebenden Vogelarten“ oder „EU-Vogelschutzrichtlinie“ (2009/147/EG VS-RL). Diese Vorga-
ben wurden durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 01.03.2010 in unmittelbar geltendes Bun-
desrecht umgesetzt. Aufgrund der Zugriffsverbote und Regelungen der §§ 44 Abs. 1, 5 und 6 ergibt sich für
Planvorhaben, durch die Verbotstatbestände erfüllt werden könnten, die Anforderung, eine Spezielle Arten-
schutzrechtliche Prüfung zu erstellen.
Grundsätzlich gilt § 44 Abs. 1 BNatSchG für alle besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten bzw. alle
streng geschützten Tierarten und die europäischen Vogelarten. Nach § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG beziehen
sich die artenschutzrechtlichen Bestimmungen bei nach § 15 BNatSchG zulässigen Eingriffen in Natur und
Landschaft und nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässigen Vorhaben im Sinne des § 18 Abs. 2
Satz 1 BNatSchG auf die europäisch geschützten Arten nach Anhang IV der FFH-RL sowie die europäi-
schen Vogelarten nach der VS-RL. Zeichnet sich für diese Artengruppen durch ein Vorhaben die Erfüllung
von Verbotstatbeständen ab, so kann zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung § 45 Abs. 7 BNatSchG zur
Anwendung kommen.
Alle weiteren Tier- und Pflanzenarten sind ebenso als Bestandteil des Naturhaushalts im Rahmen der Ein-
griffsregelung, gegebenenfalls mit besonderem Gewicht in der Abwägung oder auch nach anderen Rechts-
grundlagen (z.B. Belang i. S. d. § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB) zu berücksichtigen. Dabei ist der Hinweis in § 44
Abs. 5 Satz 2 BNatSchG zu beachten, dass (außer Vogelarten und „FFH-Arten“) solche Arten betroffen sind,
die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 aufgeführt sind. Dies sind Arten, die in ihrem Bestand

                                                                    6
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Römerallee, 2. Bauabschnitt Stadt Öhringen Hohenlohekreis - Stadt Öhringen
Dipl.-Biol. Dieter Veile   Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
       Amselweg 10                zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt
       74182 Obersulm             Stadt Öhringen, Hohenlohekreis                                 März 2021

gefährdet sind und für die die Bundesrepublik Deutschland in hohem Maße verantwortlich ist. Hierunter fallen
alle ausschließlich national streng und besonders geschützten Arten, denen z. T. in Baden-Württemberg durch
das Zielartenkonzept ein zusätzliches planerisches Gewicht zugemessen wurde. Diese Artengruppen werden
im Rahmen der Eingriffsregelung nach § 15 BNatSchG berücksichtigt. Auf diese Vorgehensweise verweist die
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW).

3. UNTERSUCHUNGSRAUM

Das Untersuchungsgebiet umfasst den Wirkraum, innerhalb dessen die Fauna durch die vorhabenbedingten
Wirkfaktoren beeinträchtigt werden könnte und in dessen Zentrum das Plangebiet liegt (Abb. 1).

Abb. 1: Lage des Untersuchungsgebiets mit Wirkraum (schwarz umrandet) und innerem Plangebiet (farbig
unterlegt), Bildquelle: Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-
Württemberg, www.lgl-bw.de, Az.: 2851.9-1/19
                                                                    7
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Römerallee, 2. Bauabschnitt Stadt Öhringen Hohenlohekreis - Stadt Öhringen
Dipl.-Biol. Dieter Veile   Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
       Amselweg 10                zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt
       74182 Obersulm             Stadt Öhringen, Hohenlohekreis                                        März 2021

Das Plangebiet wird im Westen von extensiv genutztem Grünland und einer Baumhecke an einem Hohlweg
eingenommen. Danach verläuft die geplante Trasse in Ackerflächen. Im Bereich nördlich der Bahnlinie nähert
sich das Plangebiet der bahntrassebegleitenden Feldhecke an und schließt hier einige Großbäume ein.
Der Wirkraum wurde nach Norden in einen Bereich ausgedehnt, der von der bodenbrütenden Feldlerche als
Bruthabitat genutzt werden konnte. Dabei wurden die von der Feldlerche geforderten Abstände zu der Baum-
reihe am Hohlweg im westlichen Untersuchungsgebiet, dem Anwesen „Im Grund Nr. 1“ und den Feldhecken
entlang der Bahnlinie Heilbronn-Nürnberg und dem Gehölz an der östlich gelegenen K2353 (Dammstraße) als
vertikale Strukturen berücksichtigt. Die in der Literatur angeführten Entfernungswerte weichen relativ stark
voneinander ab. Laut GLUTZ VON BLOTZHEIM (Handbuch der Vögel Mitteleuropas, Wiesbaden, 2001) hält
die Feldlerche zu vertikalen Geländestrukturen (Wald- oder Ortsränder) einen Abstand von mindestens 60 m
ein. OELKE (Journal für Ornithologie: „Wo beginnt bzw. endet der Biotop der Feldlerche?“, 1968) trifft aufgrund
der Auswertung mehrerer tausend Brutplätze der Feldlerche folgende Aussagen zu Meidezonen: Abstand zu
Einzelbäumen: ≥ 50 m und Abstand zu Baumreihen: ≥ 120 m. Zahlreiche Untersuchungen im Rahmen der
Bauleitplanung lassen diese Werte als allgemein gültig erscheinen. Bei Stellungnahmen der Unteren Natur-
schutzbehörden etlicher Landkreise wird ebenfalls von diesen Richtgrößen ausgegangen. Berücksichtigt bei
der Abgrenzung des Untersuchungsgebiets bzgl. Bodenbrütern wurden weiterhin die geplanten, trassenflan-
kierenden Lärmschutzwände.
Im Untersuchungsgebiet befinden sich drei nach § 30 BNatSchG bzw. § 33 NatSchG geschützte Biotope, die
durch tierökologisch wichtiges Gehölz geprägt sind (vgl. Abb. 2). Diese werden in der nachfolgenden Übersicht
gemäß ihrer Lage von Westen her beginnend beschrieben:

Biotopname                                              Biotopbeschreibung
Biotopnummer
Hohlweg nördlich Cappel                                 Von Cappel zur Hochfläche führender Hohlweg. Die Wegsohle
Nr. 167231261187                                        ist asphaltiert. Die Wegböschungen sind von Norden her ge-
                                                        mäht und werden von Glatthaferwiesenvegetation eingenom-
                                                        men. Auf den Oberkanten der Wegböschungen stehen lokal
                                                        noch alte Obstbäume, abschnittsweise fehlen diese bereits. Im
                                                        Norden ist der Weg nur 1-1,5 m tief im Vergleich zur Umge-
                                                        bung, nach Süden hin weitaus mehr eingetieft. Hier sind auf
                                                        den Wegböschungen auf längeren Abschnitten Gehölzstreifen
                                                        aufgewachsen, die teilweise als Feldhecke geschützt sind.
                                                        Nicht geschützt sind dabei die von Zwetschgen dominierten
                                                        Bereiche. Als Feldhecke ausgebildete Bereiche zeichnen sich
                                                        neben Zwetschge durch weitere Arten wie Stiel-Eiche, Vogel-
                                                        Kirsche, Rose und Holunder aus. Im Süden führen zwei Wege,
                                                        die auf kurzen Abschnitten ebenfalls als Hohlwege ausgebildet
                                                        sind, aus dem Weg heraus.
                                                        Der Biotop ist ein Gebiet von lokaler Bedeutung.
                                                        Für die Öhringer Ebene typischer alter Hohlweg, der durch
                                                        nutzungsbedingte Erosion entstanden ist.

Bahnbegleitende Gehölze östlich Öhringen                Entlang der Bahnlinie nach Schwäbisch Hall stockende Feldhe-
Nr. 167231261186                                        cken und Feldgehölze.
                                                        Die Feldhecken und Feldgehölze sind überwiegend dicht ge-
                                                        reiht bis geschlossen und überwiegend als standortheimischen
                                                                    8
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Römerallee, 2. Bauabschnitt Stadt Öhringen Hohenlohekreis - Stadt Öhringen
Dipl.-Biol. Dieter Veile   Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
       Amselweg 10                zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt
       74182 Obersulm             Stadt Öhringen, Hohenlohekreis                                         März 2021

                                                        Baum- und Straucharten wie Hainbuche, Esche, Stiel-Eiche,
                                                        Vogel-Kirsche, Weißdorn, Holunder und Schlehe aufgebaut.
                                                        Die südwestlichen Teilflächen weisen zum Teil einen hohen
                                                        Hainbuchenanteil bzw. in Teilfläche (g) einen hohen Weißdorn-
                                                        anteil auf.
                                                        Teilfläche (p) ist von Südosten her als haselreiche Feldhecke,
                                                        nach Nordwesten hin als gewässerbegleitender Auwaldstreifen
                                                        ausgebildet. Der Auwaldstreifen besteht aus Arten wie
                                                        Schwarz-Erle, Esche, Bruch-Weide und Gemeiner Schneeball.
                                                        Weiter nach Norden hin schließt sich an den Auwaldstreifen
                                                        eine spontan aufgewachsene junge Hecke aus Hasel, Esche
                                                        und Stiel-Eiche an.
                                                        Der Biotop ist ein Gebiet von lokaler Bedeutung.

Feldhecke I nördlich Eckartsweiler                      Auf einer Böschung an der K2353 stockende Feldhecke. Die
Nr. 167231261189                                        Hecke ist gepflanzt. Sie ist geschlossen und aus standortheimi-
                                                        schen Arten aufgebaut. Es treten z.B. Feld-Ahorn, Vogel-
                                                        Kirsche, Liguster und Hartriegel auf. Der Krautsaum ist meso-
                                                        phytisch.
                                                        Der Biotop ist ein Gebiet von lokaler Bedeutung.

Abb. 2: Lage der Biotope Nr. 167231261186, Nr. 167231261187 und Nr. 167231261189 im Untersuchungsge-
biet; Bildmaterial: Daten- und Kartendienst der LUBW
                                                                    9
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Römerallee, 2. Bauabschnitt Stadt Öhringen Hohenlohekreis - Stadt Öhringen
Dipl.-Biol. Dieter Veile   Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
       Amselweg 10                zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt
       74182 Obersulm             Stadt Öhringen, Hohenlohekreis                                          März 2021

Die Biotope „Hohlweg nördlich Cappel“ und „Bahnbegleitende Gehölze östlich Öhringen“ enthalten ältere
Bäume mit tierökologisch relevanten Höhlen. Bereits bei einer ersten Begehung am 25.03.2018 wurden diese
Höhlenbäume erfasst. Um Hinweise auf tierische Nutzungen (Vögel, Fledermäuse, Holzkäfer) zu gewinnen,
wurden die Innenräume der Höhlen endoskopisch abgesucht und die Mulmschichten (wo vorhanden und er-
reichbar) hinsichtlich Kotpellets und Käferresten durchsucht. Insgesamt wurden 5 Höhlenbäume verzeichnet:

Nr.    Baumart                                        Koordinaten (Gauß-Krüger)
                                                      Rechtswert       Hochwert
1      Apfelbaum (Malus domestica)                    3538556.117      5451811.822
2      Apfelbaum (Malus domestica)                    3538527.503      5451807.952
3      Apfelbaum (Malus domestica)                    3538532.499      5451812.658
4      Birnbaum (Pyrus communis)                      3539109.835      5452245.571
5      Apfelbaum (Malus domestica)                    3539196.886      5452424.693

Die nachfolgenden Abbildungen 3-12 geben die Standorte der Höhlenbäume wieder und vermitteln einen Ein-
druck von den Bäumen und deren Höhlen:

Abb. 3: Position der Höhlenbäume Nr. 1-3 südlich                  Abb. 4: Position der Höhlenbäume Nr. 1-3 südlich
des Wohngebiets Limespark                                         des Wohngebiets Limespark

Abb. 5: Vogeljagende Hauskatze bei den Höhlen-                    Abb. 6: Höhlenbaum Nr. 1 mit zwei großen Höhlen
bäumen 1-3 in einem Teil des Biotops Hohlweg                      mit Habitateignung für Vögel und Fledermäuse

                                                                   10
Dipl.-Biol. Dieter Veile   Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
       Amselweg 10                zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt
       74182 Obersulm             Stadt Öhringen, Hohenlohekreis                                          März 2021

Abb. 7: Höhlenbaum Nr. 2 mit einer vom Bunt-                      Abb. 8: Höhlenbaum Nr. 3 mit einer durch Fäulnis
specht angelegten Höhle                                           entstandenen kleineren Höhle

Abb. 9: Standorte der Bäume Nr. 4 u. 5 beim Ge-                   Abb. 10: Höhlenbaum Nr. 4 mit großvolumigen
hölz entlang der Bahnlinie                                        Höhlen mit Habitateignung

Abb. 11: Höhlenbaum Nr. 4 mit großvolumigen                       Abb. 12: Höhlenbaum Nr. 5 mit zwei großen Höh-
Höhlen mit Habitateignung                                         len mit Habitateignung

                                                                   11
Dipl.-Biol. Dieter Veile   Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
       Amselweg 10                zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt
       74182 Obersulm             Stadt Öhringen, Hohenlohekreis                              März 2021

Ein Teil des Plangebiets liegt innerhalb des derzeit baden-württembergweit im Aufbau befindlichen Biotopver-
bundes (Abb. 13). Grundsätzlich dient dieser der Erhaltung von Grünstrukturen zwischen Biotopen und der
Sicherung des Überlebens von Tier- und Pflanzenarten in der intensiv genutzten Kulturlandschaft, indem der
genetische Austausch gesichert oder (durch planerische Maßnahmen) ermöglicht wird.
Eine rechtliche Grundlage zur Anlage des Biotopverbundes wird durch § 20 Abs. 1 BNatSchG vorgegeben: „(1)
Es wird ein Netz verbundener Biotope (Biotopverbund) geschaffen, das mindestens 10 Prozent der Fläche
eines jeden Landes umfassen soll.“ Nationale Bedeutung für den Biotopverbund haben das "Bundesprogramm
Wiedervernetzung", das "Bundesprogramm Blaues Band Deutschland" so wie die Projekte im Grünen Band.
Zur dauerhaften Sicherung der Populationen müssen Tiere und Pflanzen die Möglichkeit haben, zwischen
Gebieten zu wechseln und sich in neuen Lebensräumen zu etablieren. Kernelemente des Biotopverbunds sind
insbesondere Schutzgebiete wie Nationalparke, Biosphärenreservate oder Natura 2000-Gebiete. Sie liegen
oftmals räumlich isoliert voneinander. Die Möglichkeiten für die Arten, zwischen diesen geschützten Gebieten
zu wechseln, können durch Vernetzungsmaßnahmen optimiert werden. Deshalb werden Schutzgebiete eben-
so wie Flächen außerhalb von Schutzgebieten, die als Lebensraum geeignet sind, über Lebensraumkorridore
verbunden.

Abb. 13: Überlagerung des Plangebiets durch Biotopverbund, Bildmaterial: Daten- und Kartendienst der LUBW

                                                                   12
Dipl.-Biol. Dieter Veile   Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
          Amselweg 10                zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt
          74182 Obersulm             Stadt Öhringen, Hohenlohekreis                                         März 2021

Beim Biotopverbund wurden folgenden Zonen definiert:
    Unter Kernflächen sollen im Sinne des BNatSchG (Deutscher Bundestag 2001) solche Flächen verstan-
    den werden, „die durch ihre Ausstattung mit belebten und unbelebten Elementen qualitativ und quantitativ
    geeignet sind, die nachhaltige Sicherung der standorttypischen Arten und Lebensräume sowie Lebens-
    gemeinschaften zu gewährleisten“. = Stabile Dauerlebensräume für heimische Arten
    Kernräume (Distanzwert 200 m um Kernflächen) „Pufferzonen“ Letztere können für sich schützenswert
    sein oder ein Entwicklungspotential hin zu naturnahen Lebensräumen besitzen.
    Suchräume für den Biotopverbund (differenziert in die Distanzklassen 500 m und 1000 m zwischen Kern-
    flächen) sind Flächen, die den genetischen Austausch zwischen den Populationen von Tieren und Pflan-
    zen der Kernbereiche sowie Wanderungs-, Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse gewährleisten
    bzw. erleichtern sollen. Sie können als Trittsteine oder Korridore ausgebildet sein.

Der Biotopverbund ist bei Planungen zu berücksichtigen: Primär gilt es, vorhandene Kernflächen und Kern-
räume zu sichern und weiter zu entwickeln. Die Kategorie der Suchräume für den Biotopverbund bildet inso-
weit die übergeordnete Raumkulisse, in der Verbindungsflächen und -elemente gesichert, optimiert oder ggf.
neu entwickelt werden sollen, um die Verbundraumfunktionen zu stärken.
Es wurde eine Untergliederung in Offenland-Lebensraumtypen trockener, mittlerer und feuchter Standorte
verfolgt, denen auf Seiten der Arten Anspruchstypen – d. h. Artenkollektive mit ähnlichen Habitatansprüchen
(ökologische Gilden) – zugeordnet werden können.
Relevant für das Plangebiet sind die Anspruchstypen „Offenland mittlerer Standorte“ sowie „Offenland trocke-
ner Standorte“ (Grundlage: Kartierungen der FFH-Lebensraumtypen Magere Flachland- und Bergmähwiesen
(6510, 6520) sowie Daten zu Streuobstbeständen der Laserscan-Befliegung Baden-Württembergs (Stand
2005)).

Die nachfolgenden Abbildungen 14 - 31 sollen einen Eindruck der örtlichen Situation vermitteln.

Abb. 14: Westliches Untersuchungsgebiet mit                          Abb. 15: Westliches Untersuchungsgebiet mit Ge-
Grünland und Gehölzen beim Hohlweg                                   hölzen beim Hohlweg

                                                                      13
Dipl.-Biol. Dieter Veile   Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
       Amselweg 10                zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt
       74182 Obersulm             Stadt Öhringen, Hohenlohekreis                                          März 2021

Abb. 16: Grünstreifen zwischen Trasse der Römer-                  Abb. 17: Grünstreifen zwischen Trasse der Römer-
allee im Acker und Feldweg neben der Bahn                         allee im Acker und Feldweg neben der Bahn

Abb. 18: Grünstreifen zwischen Trasse der Römer-                  Abb. 19: Lage des geplanten Kreisverkehrs bei
allee im Acker und Feldweg neben der Bahn                         Abzweig des bahnnahen Feldweges nach Norden

Abb. 20: Westliches Ende der Feldhecke an der                     Abb. 21: Birnbaum mit Höhlen im Trassenbereich
Bahnlinie (Römeralleetrasse links des Weges)                      der Römerallee

                                                                   14
Dipl.-Biol. Dieter Veile   Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
      Amselweg 10                zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt
      74182 Obersulm             Stadt Öhringen, Hohenlohekreis                                         März 2021

Abb. 22: Feldhecke an der Bahnlinie gegenüber                    Abb. 23: Abzweig vom Feldweg bei der Bahnlinie
dem Anwesen Im Grund 1                                           zum Anwesen Im Grund 1

Abb. 24: Lindenbäume im Trassenbereich der                       Abb. 25: Böschung mit Grasstreifen zwischen
Römerallee beim Abzweig zum Hof Im Grund 1                       Feldweg und der Trasse der Römerallee

Abb. 26: Feldhecke an Bahnlinie mit Feldweg und                  Abb. 27: Feldhecke an Bahnlinie mit Feldweg und
beidseitigem Grasstreifen                                        beidseitigem Grasstreifen

                                                                  15
Dipl.-Biol. Dieter Veile   Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
       Amselweg 10                zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt
       74182 Obersulm             Stadt Öhringen, Hohenlohekreis                                        März 2021

Abb. 28: Grasstreifen zwischen Feldweg und der                    Abb. 29: Grasstreifen zwischen Feldweg und der
Trasse der Römerallee                                             Trasse der Römerallee am Ende der Feldhecke

Abb. 30: Gehölz an der K2353 an der Einmündung                    Abb. 31: Lage der Trasse der Römerallee mit
der Römerallee im östlichen Untersuchungsgebiet                   Kreisverkehr im östlichen Untersuchungsgebiet

Als Vorbelastungen des Plangebiets, welche die Fauna im Untersuchungsgebiet bereits beeinträchtigen und in
ihrer Zusammensetzung maßgeblich negativ beeinflussen, sind zu nennen:
    Agrochemische Produkte zur ackerbaulichen Nutzung (Düngemittel, Herbizide), die wirbellosen Kleintie-
    ren die Nahrungs- und damit Existenzgrundlage entziehen
    Intensive Nutzung des Plangebiets und damit einhergehendes Fehlen tierökologisch relevanter Strukturen
    Spaziergänger aus den nahe gelegenen Wohnbereichen gehen mit z. T. freilaufenden Hunden spazieren.
    Von den Hunden geht ein erhebliches Bedrohungspotential insbesondere für Bodenbrüter aus, die sich
    bei sich wiederholenden Störungen aus dem Gebiet zurückziehen.
    Unkontrollierte Anwesenheit von Haustieren aus nahen Siedlungsbereichen: umherstreunende und in der
    freien Landschaft jagende Katzen stellen eine Gefahr für Vogelarten dar, die sich dauerhaft aus gefährde-
    ten Gebieten zurückziehen können.

                                                                   16
Dipl.-Biol. Dieter Veile   Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
       Amselweg 10                zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt
       74182 Obersulm             Stadt Öhringen, Hohenlohekreis                                  März 2021

4. PLANUNG

Die knappe Beschreibung des Vorhabens soll dazu beitragen, die in Kapitel 5 beschriebenen Wirkungen bes-
ser nachvollziehen und hinsichtlich ihrer Wirkungsintensität einschätzen zu können. Der Neubau des 2. Bau-
abschnitts der Römerallee dient der verkehrlichen Anbindung des bestehenden Neubaugebiets Limespark,
dessen geplanter östlicher Erweiterung und der K2353 zwischen Weinsbach und Eckartsweiler.
Der zweite Bauabschnitt der Römerallee zweigt von einem Kreisverkehr südlich des Wohngebiets Limespark,
der von der bestehenden Römerallee in die Mark-Aurel-Allee überleitet, von einem schon existierenden Stra-
ßenansatz ab. Dabei verläuft die Trasse zunächst durch extensiv genutztes Grünland und quert danach in
östlicher Richtung den Biotop Nr. 167231261187 (Hohlweg nördlich Cappel, Abb. 15). Dabei wird ein kleiner
Teil der dort in nordsüdlicher Richtung gequerten Feldhecke überformt. Auf halber Strecke zur Abzweigung
des Feldweges nördlich der Bahnlinie zum landwirtschaftlichen Anwesen „Im Grund 1“ (Abb. 24), bis zu der die
Trasse ausschließlich in der intensiv genutzten Ackerflur verläuft, ist die Anlage eines Kreisverkehrs geplant
(Abb. 19). Im Verlauf der geplanten Römerallee zwischen diesem Kreisverkehr und der Abzweigung zum Hof
tangiert deren Trasse an einen geschotterten Feldweg nördlich der Bahnlinie, beansprucht einige größere
Bäume (Birne, zwei Linden) und nähert sich dem Biotop Nr. 167231261186 (Bahnbegleitende Gehölze östlich
Öhringen) an. Im weiteren Verlauf nach Osten verläuft die Trasse wiederum in der Ackerflur, schwenkt im Os-
ten leicht nach Norden, bildet dort einen Kreisverkehr und wird nach Querung des Biotops Nr. 167231261189
(Feldhecke I nördlich Eckartsweiler) an die K2353 angebunden. Dabei entfällt ein Teil des Gehölzes.

5. VORHABENBEDINGTE WIRKFAKTOREN

Die durch ein Vorhaben zu erwartenden Wirkungen verweisen auf die mögliche Betroffenheit von Arten. Im
Fall der Umsetzung des Planungsvorhabens zeichnen sich im zeitlichen Wechsel Wirkfaktoren ab, welche die
planungsrelevanten europarechtlich geschützten Tierarten (Vogelarten, Arten nach Anhang IV der FFH-
Richtlinie) erheblich und nachhaltig beeinträchtigen könnten. Dabei kann unabhängig vom hier behandelten
Vorhaben zwischen zeitlich befristeten, reversiblen Beeinträchtigungen und fortwährenden Beeinträchtigungen
differenziert werden:

Baubedingte Wirkfaktoren              Tierökologischer Wirkmechanismus             Potentiell betroffen
Rodung von Gehölzen im                Tötung fluchtunfähiger Arten in Fortpflan-      Vögel
Trassenbereich                        zungs-, Entwicklungs- oder Ruhestätten          Haselmaus
                                      (v.a. Winterquartiere)                          Fledermäuse
                                                                                      Reptilien
                                                                                      „Holzkäfer“

Erdmodellierungsarbeiten im           Tötung fluchtunfähiger Individuen               Reptilien
Baufeld                                                                               Schmetterlinge

Flächenbeanspruchung                  Zeitweiliger Verlust von Habitatflächen         Reptilien
durch Baustellenwege                                                                  Schmetterlinge

Verdichtung des Bodens im             Tötung fluchtunfähiger Arten in Fortpflan-      Reptilien

                                                                   17
Dipl.-Biol. Dieter Veile   Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
        Amselweg 10                zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt
        74182 Obersulm             Stadt Öhringen, Hohenlohekreis                                   März 2021

Bereich von Baustellenwe-              zungs-, Entwicklungs- oder Ruhestätten, Un-       Schmetterlinge
gen                                    terbindung von Rückzug (Winterquartier) in
                                       lockerer Erde, Zerstörung von Wirtspflanzen

Lärmeinträge durch Bautä-              qualitative Abwertung von Habitaten können        Vögel
tigkeit                                zu Meide- bzw. Ausweichverhalten führen

Einträge von Staub                     durch Erdmodellierung im Trassenbereich           Vögel
                                       entstehen Stäube, die sich auf der nahen Ve-      Haselmaus
                                       getation (Grünland, Laub von Gehölzen) abla-      Fledermäuse
                                       gern können                                       Reptilien
                                                                                         Schmetterlinge
                                                                                         „Holzkäfer“

Anlagebedingter Wirkfak-               Tierökologischer Wirkmechanismus               Potentiell betroffen
tor
Nutzungsänderung bisher                Verlust von Fortpflanzungsstätten bzw. Ent-       Vögel
nicht überformter Vegeta-              wicklungshabitaten, Nahrungshabitaten und         Haselmaus
tionsfläche                            Winterquartieren                                  Fledermäuse
                                                                                         Reptilien
                                                                                         Schmetterlinge
                                                                                         „Holzkäfer“

Betriebsbedingte Wirkfaktoren
Wirkfaktor                             Tierökologischer Wirkmechanismus               Potentiell betroffen
Einträge von Geräuschen in             Störungen bedingen die qualitative Abwertung      Vögel
Umgebung                               von Fortpflanzungs- und Nahrungshabitaten
                                       und können zu Meide- bzw. Ausweichverhal-
                                       ten führen

6. METHODIK DER SPEZIELLEN ARTENSCHUTZRECHTLICHEN PRÜFUNG (SAP)

Die spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung ist methodisch in folgende chronologische Arbeitsschritte geglie-
dert:
    Relevanzprüfung: Abschichtung der Arten, d. h. Ausschluss nicht prüfungsrelevanter Arten
    Bestandserfassung: Erfassung der potentiell vom Vorhaben betroffenen Arten
    Konfliktermittlung (Prüfung von Verbotstatbeständen i. S. v. § 44 Abs. 1 BNatSchG)
    ggf. Ausnahmeprüfung i. S. v. § 45 Abs. 7 BNatSchG

                                                                    18
Dipl.-Biol. Dieter Veile   Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
       Amselweg 10                zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt
       74182 Obersulm             Stadt Öhringen, Hohenlohekreis                                 März 2021

6.1 RELEVANZPRÜFUNG

Hierbei wurde geprüft, welche „Arten der FFH-Richtlinie mit Vorkommen in Baden-Württemberg“ (nach LUBW)
vom Vorhaben betroffen sein könnten. Durch eine sogenannte Abschichtung, einem schrittweise vollzogenen
Ausschlussverfahren anhand bestimmter Parameter (z.B. Verbreitung, Habitatansprüche) wurden Arten als
nicht relevant (da nicht vom Vorhaben betroffenen) identifiziert, um sie im weiteren Verfahren nicht mehr zu
berücksichtigen.
Für diese Relevanzprüfung wurde die Datenbank der LUBW bezüglich den dort angeführten „Arten der FFH-
Richtlinie mit Vorkommen in Baden-Württemberg“ ausgewertet. Dabei wurde anhand ihrer Artensteckbriefe
geprüft, für welche dieser Arten Vorkommen im Wirkraum des Vorhabens ausgeschlossen werden können
(Ausschlusskriterium: Verbreitung) bzw. welche Arten möglicherweise im Wirkraum vorkommen und somit
Gegenstand konkreter Untersuchungen sein müssen.
Weiterhin wurden aus einer Habitatpotentialanalyse Rückschlüsse auf mögliche Vorkommen von Arten gezo-
gen, wobei abgeschätzt wurde, ob die vorhandenen Habitatstrukturen Vertretern der genannten Artengruppen
als Lebensraum dienen könnten oder nicht (Ausschlusskriterium: Habitatanspruch).
Die in der Relevanzprüfung stufenweise ausgeschlossenen (abgeschichteten) Arten nach Anhang II und IV der
FFH-Richtlinie und die jeweils zutreffenden Ausschlusskriterien sind in Tabelle A1 (Anhang) dargestellt.

6.2 BESTANDSERFASSUNG

Durch die Relevanzprüfung wurden für mehrere streng geschützte Arten und Artengruppen Vorkommen nicht
ausgeschlossen. Ebenso ist für sie eine Empfindlichkeit gegenüber der durch das Vorhaben bedingten Wirk-
faktoren, die dadurch Beeinträchtigungen darstellen, erkennbar. Dadurch wurden für sie eine Bestandserfas-
sung im Untersuchungsgebiet und die Prüfung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände erforderlich.
Um Kritik an Untersuchungsmethoden, -umfängen und -inhalten, welche zu einem späteren Zeitpunkt eventu-
ell seitens Privatpersonen oder Institutionen nachträglich vorgebracht werden und zu einer Verzögerung des
Verfahrens führen könnten, abzuwenden, wurden diese mit einem Schreiben vom 22.03.2018 mit der Unteren
Naturschutzbehörde des Hohenlohekreises (vertreten durch Herrn Weidmann) abgestimmt und behördlich in
einer Antwortmail als naturschutzfachlich angemessen bestätigt. Inhaltliche Defizite oder methodische Fehler
der Arterfassung wurden dadurch ausgeschlossen.
Somit waren folgende Artengruppen bzw. Arten Ziel der SAP: Vögel, die Haselmaus, Fledermäuse, europa-
rechtlich geschützte Vertreter von Reptilien, Schmetterlingen und Holzkäfern.

6.3 KONFLIKTERMITTLUNG

Für europäische Vogelarten und für die in Anhang IV der FFH-Richtlinie gelisteten Arten gilt der Verfahrensab-
lauf von Abbildung 32. Die betroffenen Arten werden üblicherweise einzeln behandelt. Erfüllen mehrere Arten
jedoch ähnliche ökologische Ansprüche, so werden diese zu sogenannten Gilden zusammengefasst und im
Weiteren als Gruppe artenschutzrechtlich überprüft. Alle weiteren Arten werden im Rahmen der Eingriffsrege-
lung berücksichtigt (Abbildung 33).

                                                                   19
Dipl.-Biol. Dieter Veile   Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
       Amselweg 10                zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt
       74182 Obersulm             Stadt Öhringen, Hohenlohekreis                              März 2021

6.4 AUSNAHMEPRÜFUNG

Sollte sich bei der Prüfung von Verbotstatbeständen ergeben, dass eine der Arten vom Vorhaben betroffen ist,
so wird untersucht, ob Voraussetzungen gegeben sind, welche die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung i. S.
v. § 45 Abs. 7 BNatSchG ermöglichen würden.

Abb. 32: Prüfverfahren für Vogelarten nach VS-RL und Arten nach Anhang IV der FFH-RL

                                                                   20
Dipl.-Biol. Dieter Veile   Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
       Amselweg 10                zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt
       74182 Obersulm             Stadt Öhringen, Hohenlohekreis                  März 2021

Abb. 33: Berücksichtigung national geschützter Arten nach der Eingriffsregelung

                                                                   21
Dipl.-Biol. Dieter Veile   Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
       Amselweg 10                zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt
       74182 Obersulm             Stadt Öhringen, Hohenlohekreis                                               März 2021

7. PLANUNGSRELEVANTE ARTENGRUPPEN

7.1 VÖGEL

7.1.1 Erfassungsmethodik

Die Erfassung der vorhandenen Vogelarten erfolgte anhand von sechs Begehungen in den Vormittagsstunden
im Abstand von mehreren Tagen, bei denen in Anlehnung an das Verfahren der Revierkartierung nach Süd-
beck et al. (2005) auf die Aktivitäten der Vögel geachtet wurde. Als Indiz für ein mögliches Brutrevier wurde
Reviergesang eingestuft, und der Transport von Nistmaterial und Futter sowie Warnrufe wurden als starker
Bruthinweis gewertet. Dadurch wird eine relativ genaue Aussage über die Lage von Revieren und Siedlungs-
dichten erreicht. Die Witterung war bei allen Terminen für eine Erfassung von Vögeln günstig, eine hohe Aktivi-
tät der Individuen war dadurch gewährleistet:

Datum                       Himmel                     Leichter Regen             Wind            Temperatur
25.03.2018                  wechselnd bewölkt         nein                        leichter Wind   130 C
07.04.2018                  wechselnd bewölkt         nein                        leichter Wind   220 C
19.04.2018                  sonnig                    nein                        leichter Wind   240 C
25.04.2018                  wechselnd bewölkt         nein                        leichter Wind   200 C
03.05.2018                  wechselnd bewölkt         nein                        leichter Wind   180 C
12.05.2018                  sonnig                    nein                        windstill       240 C

Beim leisen und gleichmäßig langsamen Begehen wurden alle angetroffenen Vögel lagegenau in Tageskarten
(Luftbild) eingetragen, die die korrespondierenden Positionen der bruthinweisenden Artnachweise umfassen.
Nach Abschluss der Geländearbeit wurden die Tageskarten ausgewertet und sogenannte Papierreviere defi-
niert. Ein Revier einer Vogelart wurde dann anerkannt, wenn wenigstens 3 Beobachtungen an 4 aufeinander
folgenden Terminen am gleichen Platz vorlagen und dabei zumindest einmal, möglichst aber zweimal deutlich
revieranzeigende Verhaltensweisen (wiederholter zielstrebiger An- und Abflug von Brutplatz, Transport von
Nistmaterial, Futtereintrag, Jungvögel) festgestellt wurden.
Die so festgelegten Papierreviere sind künstliche Gebilde, die nicht mit den in der Natur besetzten und vertei-
digten Revieren v. a. hinsichtlich ihrer Größe übereinstimmen müssen. In den meisten Fällen dürften die fest-
gelegten Papierreviere allerdings mit der Zahl der tatsächlich besetzten Reviere übereinstimmen. Die Summe
aller Papierreviere wird mit dem Brutbestand einer Fläche gleichgesetzt.

7.1.2 Nachweise

Insgesamt wurden 12 Brutvogelarten im Untersuchungsgebiet nachgewiesen (vgl. Tab. 1, S. 25), die mit 19
Brutpaaren vertreten waren. Die ungefähre Lage der Brutrevierzentren (Nester oder räumlich gemittelt aus
Singwarten sind in Abb. 34 (S. 23) dargestellt. Viele der Arten sind allgemein häufig und in den verschiedens-
ten Lebensräumen regelmäßig vertreten. Hervorzuheben ist das die Vorkommen der in den Roten Listen
Deutschlands und Baden-Württembergs als gefährdet eingestuften Feldlerche, die mit zwei Brutpaaren weit
nördlich der Trasse der Römerallee vertreten war. Bei der überwiegenden Mehrheit der Arten handelte es sich

                                                                   22
Dipl.-Biol. Dieter Veile   Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
       Amselweg 10                zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt
       74182 Obersulm             Stadt Öhringen, Hohenlohekreis                               März 2021

um Vögel, die ihre Nester in dichten Zweigen anlegen. Die Nistplätze konzentrierten sich in den „bahnbeglei-
tende Gehölze östlich Öhringen“ (Biotop Nr. 167231261186) und waren dort relativ gleichmäßig verteilt. Einige
wenige weitere Brutvorkommen befanden sich in den Gehölzen beim Hohlweg im westlichen Untersuchungs-
gebiet („Hohlweg nördlich Cappel“, Biotop Nr. 167231261187).
Weitere 10 Arten suchten das Untersuchungsgebiet als Nahrungsgäste auf oder wurden nur einmalig beim
Überflug beobachtet (vgl. Tab. 2, S. 24).

Abb. 34: Lage der Brutrevierzentren im Untersuchungsgebiet (schwarz umrandet) mit innerem Plangebiet (far-
big unterlegt)
Bildquelle: Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg,
www.lgl-bw. Az.: 2851.9-1/19

                                                                   23
Dipl.-Biol. Dieter Veile   Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
           Amselweg 10                zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt
           74182 Obersulm             Stadt Öhringen, Hohenlohekreis                                                 März 2021

Tabelle 1: Brutvogelarten im Untersuchungsgebiet
 Euring-      Brutvogelart                         DDA-          Brut-          Einstufung RL BNatSchG
  code                                             Kürzel       reviere           D      BW
  11870       Amsel
                                                      A            3              -          -          §
              (Turdus merula)
  14620       Blaumeise
                                                     Bm            1              -          -          §
              (Parus caeruleus)
  16360       Buchfink
                                                      B            1              -          -          §
              (Fringilla coelebs)
  09760       Feldlerche
                                                      Fl           2             3           3          §
              (Alauda arvensis)
  18570       Goldammer
                                                      G            1             V           V          §
              (Emberiza citrinella)
  10840       Heckenbraunelle
                                                     He            1              -          -          §
              (Prunella modularis)
  12740       Klappergrasmücke
                                                     Kg            1              -          -          §
              (Sylvia curruca)
  14640       Kohlmeise
                                                      K            1              -          -          §
              (Parus major)
  12770       Mönchsgrasmücke
                                                     Mg            4              -          -          §
              (Sylvia atricapilla)
  11040       Nachtigall
                                                      N            2              -          -          §
              (Luscinia megarhynchos)
  10990       Rotkehlchen
                                                      R            1              -          -          §
              (Erithacus rubecula)
  13110       Zilpzalp
                                                      Zi           1              -          -          §
              (Phylloscopus collybita)
 Rote Liste: D: Deutschland BW: Baden-Württemberg                    V: Vorwarnliste
 BNatSchG: § = besonders geschützt

Tabelle 2 Nichtbrutvogelarten im Untersuchungsgebiet
 Euring-      Vogelart                             DDA-        Nahrungs- Überflug/ Einstufung RL BNatSchG
  code                                             Kürzel        gast    Durchzug    D      BW
  15670       Aaskrähe
                                                     Ak              +                +            -        -   §
              (Corvus corone)
  13590       Eichelhäher
                                                      Ei             +                -            -        -   §
              (Garrulus glandarius)
  15490       Elster
                                                      E              +                -            -        -   §
              (Pica pica)
  15910       Haussperling
                                                      H              +                -           V         V   §
              (Passer domesticus)
  10010       Mehlschwalbe
                                                      M                -              +            3        V   §
              (Delichon urbicum)
  02870       Mäusebussard
                                                     Mb                -              +            -        -   §§
              (Buteo buteo)
  09920       Rauchschwalbe
                                                     Rs                -              +            3        V   §
              (Hirundo rustica)
  06700       Ringeltaube
                                                     Rt              +                -            -        -   §
              (Columba palumbus)
  02390       Rotmilan
                                                     Rm                -              +            -        -   §
              (Milvus milvus)
  15820       Star
                                                      S              +                -            3        -   §
              (Sturnus major)
 Rote Liste: D: Deutschland BW: Baden-Württemberg 3: gefährdet                            V: Vorwarnliste
 BNatSchG: § = besonders geschützt §§ = streng geschützt
                                                                           24
Dipl.-Biol. Dieter Veile   Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
       Amselweg 10                zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt
       74182 Obersulm             Stadt Öhringen, Hohenlohekreis                            März 2021

7.1.3.Konfliktermittlung

7.1.3.1 Konfliktermittlung für nicht gefährdete Vogelarten

Für die Konfliktermittlung werden die Arten zu Gilden zusammengefasst und als Bewertungseinheit behandelt,
wobei nur die im Untersuchungsgebiet brütenden Arten berücksichtigt werden. Unter einer Gilde wird eine
Gruppe von Arten verstanden, welche ungeachtet ihres Verwandtschaftsgrades auf ähnliche Weise vergleich-
bare Ressourcen nutzt. Für Vogelarten ist es zweckmäßig, für die Bildung von Gilden den Aspekt „Nist-
platztyp“ heranzuziehen. Gefährdete Arten bzw. Arten, die in den Roten Listen Deutschlands und Baden-
Württembergs angeführt sind, werden auf Einzelartniveau abgehandelt.

Zur Konfliktermittlung wurde das Merkblatt 17 (MB17) gemäß der „Entwicklung von Methodiken zur Umset-
zung der Eingriffsregelung und artenschutzrechtlicher Regelungen des BNatSchG sowie Entwicklung von Dar-
stellungsformen für landschaftspflegerische Begleitpläne im Bundesfernstraßenbau“ herangezogen:

                                                                   25
Dipl.-Biol. Dieter Veile   Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
       Amselweg 10                zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt
       74182 Obersulm             Stadt Öhringen, Hohenlohekreis                                              März 2021

                                               Formblatt Artenschutz
Projektbezeichnung                           Vorhabenträger                            Betroffene Arten (Gilde)

Bebauungsplan „Römerallee, 2.                Stadt Öhringen                            Höhlenbrütende Vogelarten:
Bauabschnitt“                                Hohenlohekreis
                                             Baden-Württemberg                         Blaumeise
                                                                                       (Parus caeruleus)
                                                                                       Kohlmeise
                                                                                       (Parus major)

1. Schutz- und Gefährdungsstatus

Schutzstatus

       streng geschützt                                                     besonders geschützt
       Art nach Anh. A der EGArtSchVO                                        Art nach Anh. B der EGArtSchVO
       Art nach Anh. IV FFH-RL                                               Europäische Vogelart
       Art nach Anl. 1 Sp. 3 BArtSchV                                        Art nach Anl. 1 Sp. 2 BArtSchV

Das Formblatt ist nur für Arten nach Anhang IV FFH-RL und Europäische Vogelarten auszufüllen.

Gefährdungsstatus                                                 Einstufung des Erhaltungszustandes
    Rote Liste Deutschlands                                             FV günstig / hervorragend
                                                                        U1 ungünstig - unzureichend
    Rote Liste Baden-Württemberg                                        ungünstig - schlecht

2. Bestand und Empfindlichkeit

Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen
Lebensraum (Fortpflanzungs-, Ruhestätten und Nahrungshabitate): Unterschiedlichste Biotope mit größe-
ren Bäumen (Wälder, Feldgehölze, Streuobstwiesen, Hausgärten, Ufergehölze) werden besiedelt. Die
Brutvorkommen beider Arten befinden sich im Gehölz des Dammeinschnitts der mehrmals stündlich be-
fahrenen Bahnlinie Heilbronn – Nürnberg und zeigen somit eine relative Unempfindlichkeit gegenüber ver-
kehrsbedingten Störungen. Diese Störungstoleranz wird von beiden Arten auch durch den Umstand do-
kumentiert, dass sie auch in Hausgärten unter den Einwirkungen siedlungstypischen Beeinträchtigungen
als Brutvögel auftreten.
Das gesamte Revier dient als Fortpflanzungs- und Nahrungshabitat. Höhlenbrüter, die ihr Nest in Baum-
höhlen anlegen oder Kunsthöhlen annehmen. Die Mindestreviergrößen umfassen bei Blaumeise 0,87 ha
und Kohlmeise 6,6 ha. Beide Arten können theoretisch mehrjährig am selben Nistplatz (Baumhöhle) brü-
ten. Nistplatztreue und Geburtsortstreue sind ausgeprägt. Die Nahrung besteht aus Insekten und anderen
Wirbellosen.
Artspezifische Empfindlichkeit gegenüber bau-, anlage- und betriebsbedingten Störwirkungen des Vorha-
bens: Alle Arten sind schwach lärmempfindlich. Als Wirkdistanz wird nach GARNIEL & MIERWALD (2010)
die maximale Effektdistanz von 100 m verwendet. Standvögel ober Kurzstreckenzieher.
Bezüglich der Fortpflanzungszeiten gilt generell die Frist vom 1. März bis zum 30. September (im Sinne
von §39 Abs. 5 BNatSchG).

Quellen:
Bauer, H.-G., & W.Fiedler, E. B. (2005). Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Bd. 1-2 2. Aufl. Wies-
baden: Aula Verlag.
Garniel. A. & Mierwald, U. (2010): Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr. Ergebnis des Forschungs- und
Entwicklungsvorhabens FE 02.286/2007/LRB der Bundesanstalt für Straßenwesen: “Entwicklung eines
Handlungsleitfadens für Vermeidung und Kompensation verkehrsbedingter Wirkungen auf die Avifauna.
140 S.
                                                                   26
Dipl.-Biol. Dieter Veile   Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
       Amselweg 10                zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt
       74182 Obersulm             Stadt Öhringen, Hohenlohekreis                                               März 2021

                                               Formblatt Artenschutz
Projektbezeichnung                           Vorhabenträger                         Betroffene Arten (Gilde)

Bebauungsplan „Römerallee, 2.                Stadt Öhringen                         Höhlenbrütende Vogelarten:
Bauabschnitt“                                Hohenlohekreis
                                             Baden-Württemberg                      Blaumeise
                                                                                    (Parus caeruleus)
                                                                                    Kohlmeise
                                                                                    (Parus major)

Glutz von Blotzheim, Urs (Hrsg.): Handbuch der Vögel Mitteleuropas. Mit einem Lexikon ornithologischer
Fachbegriffe von Ralf Wassmann. Vogelzug-Verlag, Wiebelsheim 2004

Verbreitung
Verbreitung in Deutschland                                        Verbreitung im Baden-Württemberg
Alle Arten sind mit zahlreichen Brutpaaren in                     Alle Arten sind mit zahlreichen Brutpaaren in allen
allen Naturräumen vertreten:                                      Naturräumen vertreten:
Blaumeise 2.850.000–4.250.000                                     Blaumeise 300.000–500.000
Kohlmeise 5.200.000–6.450.000                                     Kohlmeise 600.000–800.000

Quelle: Bauer, H.-G., Boschert, M., Förschler,                    Quelle: Bauer, H.-G., Boschert, M., Förschler, M.,
M., Hölzinger, J., Kramer, M. & Mahler,                           Hölzinger, J., Kramer, M. & Mahler, U.(2016):
U.(2016): Rote Liste und kommentiertes Ver-                       Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der
zeichnis der Brutvogelarten Baden-Württem-                        Brutvogelarten     Baden-Württembergs.     Natur-
bergs. Naturschutz-Praxis, Artenschutz 11.                        schutz-Praxis, Artenschutz 11.

Verbreitung im Untersuchungsraum                                        Vorkommen potenziell möglich
    Vorkommen nachgewiesen

Im weiteren Umfeld des Untersuchungsgebiets befinden sich ein mit Gehölzen durchgrünter Siedlungsbe-
reich, der von Ufergehölz begleitete Epbach sowie das Hofgut Cappel mit Altbäumen, die über Höhlen
verfügen. Somit ist für höhlenbrütende Vogelarten ein gutes Nistplatzangebot vorhanden. Obwohl keine
Revierbestandszahlen existieren, muss aufgrund der günstigen Strukturen gefolgert werden, dass sich die
Populationen der Arten allgemein auf das gesamte weitere Umfeld erstrecken.
Der Erhaltungszustand der lokalen Populationen wird demnach bewertet mit: günstig

3. Prognose und Bewertung der Zugriffsverbote nach § 44 BNatSchG

a) Fang, Verletzung, Tötung (§ 44 Absatz 1 Nummer 1 BNatSchG)                                              nur Tiere

Werden im Zuge der baubedingten Zerstörung bzw. Beschädi-
gung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten Tiere unmittelbar                           ja                 nein
gefangen, getötet bzw. verletzt?

    Vermeidungsmaßnahme ist vorgesehen                            Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme ist vorgesehen

Der Verbotstatbestand tritt baubedingt ein.                                          ja                 nein

Entstehen betriebsbedingte Risiken, die über das allgemeine
Lebensrisiko hinausgehen (signifikante Erhöhung)?                                    ja                 nein

    Vermeidungsmaßnahme ist vorgesehen

Der Verbotstatbestand tritt betriebsbedingt ein.                                     ja                 nein

                                                                   27
Dipl.-Biol. Dieter Veile   Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
       Amselweg 10                zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt
       74182 Obersulm             Stadt Öhringen, Hohenlohekreis                                          März 2021

                                               Formblatt Artenschutz
Projektbezeichnung                           Vorhabenträger                       Betroffene Arten (Gilde)

Bebauungsplan „Römerallee, 2.                Stadt Öhringen                       Höhlenbrütende Vogelarten:
Bauabschnitt“                                Hohenlohekreis
                                             Baden-Württemberg                    Blaumeise
                                                                                  (Parus caeruleus)
                                                                                  Kohlmeise
                                                                                  (Parus major)

b) Störungstatbestände (§ 44 Absatz 1 Nummer 2 BNatSchG)                                                nur Tiere

Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Über-
Winterungs- und Wanderzeiten erheblich gestört (eine erhebliche Stö-
rung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand
Der lokalen Population der Art verschlechtert)?                                        ja                 nein

    Vermeidungsmaßnahme ist vorgesehen

    Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population tritt nicht ein.

Der Verbotstatbestand tritt ein.                                                      ja                 nein

c) Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten                                nur Tiere
(§ 44 Absatz 1 Nummer 3 BNatSchG)
Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen,
beschädigt oder zerstört?                                                              ja                 nein

    Vermeidungsmaßnahme ist vorgesehen                            Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme ist vorgesehen

    Funktionalität im räumlichen Zusammenhang bleibt gewahrt

Der Verbotstatbestand tritt ein.                                                      ja                 nein

d) Entnahme von wildlebenden Pflanzen oder ihren Entwicklungsformen, Be-                              nur Pflanzen
schädigung oder Zerstörung der Standorte (§ 44 Absatz 1 Nummer 4 BNatSchG)
Werden wildlebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der
Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört?                          ja               nein

    Vermeidungsmaßnahme ist vorgesehen                            Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme ist vorgesehen

Der Verbotstatbestand tritt ein.                                                      ja                 nein

e) Abschließende Bewertung

Mindestens ein Verbotstatbestand tritt ein                                        nein, Zulassung ist möglich;
                                                                                  Prüfung endet hiermit

                                                                                  ja; Ausnahmeprüfung ist er-
                                                                                  forderlich; weiter unter 4.

4. Prüfung der fachlichen Ausnahmebedingungen nach § 45 BNatSchG

                                                                   28
Dipl.-Biol. Dieter Veile   Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
           Amselweg 10                zum Bebauungsplan Römerallee, 2. Bauabschnitt
           74182 Obersulm             Stadt Öhringen, Hohenlohekreis                                        März 2021

                                                   Formblatt Artenschutz
Projektbezeichnung                               Vorhabenträger                       Betroffene Arten (Gilde)

Bebauungsplan „Römerallee, 2.                    Stadt Öhringen                       Höhlenbrütende Vogelarten:
Bauabschnitt“                                    Hohenlohekreis
                                                 Baden-Württemberg                    Blaumeise
                                                                                      (Parus caeruleus)
                                                                                      Kohlmeise
                                                                                      (Parus major)

a) Ausnahmegründe

Das Vorhaben wird durchgeführt

    im Interesse der Gesundheit des Menschen

    im Interesse der öffentlichen Sicherheit
    aus anderen zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder
    wirtschaftlicher Art: Benennung der Gründe

Ausnahmegrund liegt vor                                                                    ja                nein

b) Alternativenprüfung

Angabe zu geprüften Alternativen
Untersuchte Alternativen sind ausführlich in Unterlage Nummer Kapitel Nummer dargestellt.
Zumutbare Alternativen sind nicht gegeben                                                   ja               nein

c) Prüfung der Verschlechterung des Erhaltungszustands

Besteht das Risiko einer Veränderung des Erhaltungszustands der
lokalen Population?                                                                          ja                  nein
Besteht das Risiko einer Veränderung des Erhaltungszustands der
Population auf übergeordneter Ebene?                                                         ja                  nein

    Kompensatorische Maßnahme ist vorgesehen

Verschlechterung des Erhaltungszustands oder Verfestigung
Eines Ungünstigen Erhaltungszustands der Population ist nicht
zu befürchten                                                                                ja                  nein

Alle Ausnahmebedingungen sind erfüllt                                                    ja; Zulassung ist möglich;
                                                                                         Prüfung endet hiermit

                                                                                         nein; Zulassung ist nicht
                                                                                         möglich

5. Fazit

Die fachlich geeigneten und zumutbaren Vorkehrungen in Form von

    Vermeidungsmaßnahmen

                                                                       29
Sie können auch lesen