Bebauungsplan Gewerbegebiet Almosenberg - Erweiterungsfläche 1 - Stadt Wertheim
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Bebauungsplan Gewerbegebiet Almosenberg - Erweiterungsfläche 1 Almosenberg EF 1 Anlage 4 zur Begründung einschließlich Umweltbericht Dokumentation der faunistischen Kartierungen 2018 27.03.2019 Im Auftrag der Stadtverwaltung Wertheim Stadtplanung, Hochbau Mühlenstraße 26 97877 Wertheim Nordostpark 89 D-90411 Nürnberg Internet: www.anuva.de
Almosenberg EF 1 Anlage 4 Inhaltsverzeichnis 27.03.2019 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung .......................................................................................................................5 1.1 Anlass ....................................................................................................................5 1.2 Untersuchungsprogramm .......................................................................................5 1.3 Untersuchungsgebiet ..............................................................................................5 2 Erfassung Zauneidechse ..............................................................................................7 2.1 Methode .................................................................................................................7 2.3 Ergebnisse .............................................................................................................8 2.3.1 Grunddatenrecherche .................................................................................8 2.3.2 Ergebnisse der Kartierungen 2018 ..............................................................9 2.4 Naturschutzfachliche Bewertung...........................................................................11 3 Erfassung Avifauna .....................................................................................................12 3.1 Methode ...............................................................................................................12 3.3 Ergebnisse ...........................................................................................................13 3.3.1 Revierkartierung ........................................................................................13 3.3.2 Naturschutzfachliche Bewertung ...............................................................17 4 Beibeobachtung...........................................................................................................18 5 Zusammenfassung ......................................................................................................19 6 Literaturverzeichnis.....................................................................................................20 ANUVA Stadt- und Umweltplanung I
Almosenberg EF 1 Anlage 4 Tabellenverzeichnis 27.03.2019 Tabellenverzeichnis Tab. 1: Ergebnisse der Auswertung der ZAK-Daten des LUBWs für Reptilenarten............................................................8 Tab. 2: Nachgewiesene Reptilienarten ...................................................9 Tab. 3: Fundorte der nachgewiesenen Reptilien (Zauneidechse = ZE; Schlingnatter) mit Angaben zur Anzahl der erfassten Individuen .................................................9 Tab. 4: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Vogelarten und deren Gefährdungsgrad lt. Roter Liste...............................13 ANUVA Stadt- und Umweltplanung II
Almosenberg EF 1 Anlage 4 Abbildungsverzeichnis 27.03.2019 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Untersuchungsgebiet .................................................................6 Abb. 2: Fundorte der nachgewiesenen Reptilien ..................................10 ANUVA Stadt- und Umweltplanung III
Almosenberg EF 1 Anlage 4 Bearbeiter 27.03.2019 Bearbeiter Katharina Scharf, M. Sc. Biodiversität, Ökologie und Evolution Patrick Jocher, M. Sc. Naturschutz und Landschaftsplanung Nürnberg, 27.03.2019 ANUVA Stadt- und Umweltplanung Nordostpark 89 90411 Nürnberg Tel.: 0911 / 46 26 27-6 Fax: 0911 / 46 26 27-70 Internet: www.anuva.de ANUVA Stadt- und Umweltplanung IV
Almosenberg EF 1 Anlage 4 1 Einleitung 27.03.2019 1 Einleitung 1.1 Anlass Die Stadt Wertheim plant die Erweiterung des Gewerbestandorts Almosenberg in Wertheim-Dertingen. Das geplante Erweiterungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 12,3 ha und grenzt östlich an das bestehende Gewerbegebiet “Gewerbegebiet und Sondergebiet Almosenberg”. 1.2 Untersuchungsprogramm Die faunistischen Erhebungen wurden gemäß den Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag (Albrecht et al., 2015) durchgeführt. Ziel war die Schaffung einer Datengrundlage für die Prüfung des Konfliktpotenzials des Vor- habens mit dem europäischen Artenschutz gem. § 44 BNatSchG. Neben der Tiergruppe Vögel wurden auch die Reptilien (Zauneidechse) erfasst. Die Auswahl der Artengruppen wurde mit dem zuständigen Landratsamt (Main- Tauber-Kreis) abgestimmt. Hierbei wurde die Lebensraumausstattung des Plange- biets und die aktuelle landwirtschaftliche Nutzung berücksichtigt. Es existieren keine anderen Strukturbereiche/-elemente (z.B. Wälder, Hecken, Gewässer, Feuchtgebie- te, Magerrasen oder ähnlichen). Demnach wurden keine anderen planungsrelevan- ten Arten erwartet. 1.3 Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet (UG) befindet sich nördlich der Ausfahrt 66 Wert- heim/Lengfurt der Autobahn A3 zwischen Bettingen und Dertingen (beide Kreisstadt Wertheim im Main-Tauber-Kreis, Regierungsbezirk Stuttgart). Um den Geltungsbe- reich wurde ein 300 Meter breiter Puffer gelegt, um auch Störwirkungen und Effekt- distanzen aufgrund von z.B. Lärm auf empfindliche Tierarten wie Vögel erfassen und bewerten zu können. ANUVA Stadt- und Umweltplanung 5
Almosenberg EF 1 Anlage 4 1 Einleitung 27.03.2019 Abb. 1: Untersuchungsgebiet ANUVA Stadt- und Umweltplanung 6
Almosenberg EF 1 Anlage 4 2 Erfassung Zauneidechse 27.03.2019 2 Erfassung Zauneidechse 2.1 Methode Zur Erfassung der Zauneidechse wurden vier Begehungen im Zeitraum von April bis September 2018 durchgeführt. Aufgrund von sich ändernden Witterungsverhältnis- sen (Aufkommen von Wind, Bewölkung) während der Begehungen wurden diese auf mehrere Tage aufgeteilt. Hierbei kam es teilweise zu wiederholten Kartierungen der einzelnen Flächen innerhalb einer Begehung, sodass die Nachweiswahrschein- lichkeit für die Zauneidechse erhöht wurde. Die Begehungen fanden bei geeigneten Bedingungen (kein Niederschlag, 20 - 27°C, maximal leichter Wind, maximal teil- weise bedeckt) an folgenden Terminen statt: (1): 18.04. + 19.04.2018, (2): 26.05. + 30.05. + 31.05.2018, (3): 07.06. + 21.06.2018. (4): 26.09.2018 Mit der Verteilung der Termine über die Saison wird generell gewährleistet, dass die gesamte Altersstruktur einer Population erfasst werden kann. Das langsame und ruhige Abgehen von vorhandenen geeigneten Lebensräumen wie linearen Struktu- ren, Sonnenplätzen und Nahrungshabitaten erhöht die Nachweiswahrscheinlichkeit deutlich. Ebenfalls erfolgte eine Nachsuche unter potentiellen Versteckmöglichkei- ten (z.B. Steine, Totholz) der Zauneidechse. Zusätzlich wurden folgende Informationen zu bekannten Reptilienvorkommen aus- gewertet: • Zielartenkonzept (ZAK)-Daten der LUBW für die Gemeinde Stadt Wertheim (Stand Juli 2018). Das Informationssystem Zielartenkonzept (ZAK) dient in erster Linie der systemati- schen Berücksichtigung tierökologischer Belange im Rahmen kommunaler Planun- gen. Es liefert Hinweise über Artenpotentiale von Lebensräumen sowie Anhalts- punkte zu bekannten bzw. potentiell zu berücksichtigenden planungsrelevanten Ar- ten im kommunalen Planungsraum. ANUVA Stadt- und Umweltplanung 7
Almosenberg EF 1 Anlage 4 2 Erfassung Zauneidechse 27.03.2019 2.3 Ergebnisse 2.3.1 Grunddatenrecherche Die Auswertung der Daten des Zielartenkonzepts für die Gemeinde Stadt Wertheim ergab, dass zwei Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie im Untersuchungsgebiet zu erwarten sind (Tab. 1). Weiterhin wäre ein Vorkommen der Ringelnatter, die nicht im Anhang IV der FFH-RL gelistet ist, möglich. Tab. 1: Ergebnisse der Auswertung der ZAK-Daten des LUBWs für Reptilienarten Art RL BW RL D FFH deutsch wissenschaftlich Ringelnatter Natrix natrix 3 3 - Schlingnatter Coronella austriaca 3 2 IV Zauneidechse Lacerta agilis V V IV RL D = Rote Liste D (BfN 2009), RL BW = Rote Liste Baden-Württemberg (Laufer, 1999) G Gefährdung unbekannten Ausmaßes V Art der Vorwarnliste 3 Gefährdete Art 2 Stark gefährdete Art * nicht gelistet, ungefährdet FFH = Nr des Anhangs der FFH-Richtlinie Ein Vorkommen der Ringelnatter (Natrix natrix) im UG kann mit hinreichender Si- cherheit ausgeschlossen werden. Das Verbreitungsgebiet der Ringelnatter umfasst beinahe den gesamten europäischen Kontinent. Sie bewohnt ein sehr weites Spekt- rum offener bis halboffener Lebensräume. Hierbei ist das Vorhandensein von Ge- wässern und Biotopmosaiken mit vielfältigen Vegetationsstrukturen wichtig, da tro- ckene Winterquartiere, Eiablage- und Sonnenplätze sowie Jagdgebiete teilweise eng nebeneinander liegen. Im Untersuchungsgebiet fehlt dieses Mosaik weitestge- hend. Die nächstgelegenen Gewässer befinden sich ca. 200 Meter südwestlich des UG. Diese sind durch die stark frequentierte L2310 und die BAB A3 stark isoliert. Die Schlingnatter besiedelt in Baden-Württemberg typischerweise wärmebegüns- tigte Hanglagen mit niedriger Vegetation auf sandig-steinigem Untergrund wie offe- ne und halboffene Hügelländer mit Hecken und einem kleinflächigen Mosaik aus Trocken- oder Magerrasen, des Weiteren Wacholderheiden, Felsen, Waldränder, Rebhänge, Weinbergbrachen, Trockenmauern, Bahndämme und Steinbrüche. Im Allgemeinen werden nasse Bereiche gemieden. Im Geltungsbereich existieren nur nachrangige Habitate (Brachen, Straßen- und Waldränder als Wanderkorridore und nachrangige Nahrungshabitate). Auf diesen Flächen ist die Aufenthaltswahrschein- lichkeit als sehr gering anzusehen, da im näheren Umfeld geeignetere Habitate (Magerrasen im Nordwesten, thermophile Waldränder existieren. Die Zauneidechse besiedelt ein breites Spektrum von strukturreichen Habitaten (Gebüsch-Offenland-Mosaik) einschließlich Straßen-, Weg- und Uferrändern. Ge- eignete Lebensräume sind wärmebegünstigt, bieten aber gleichzeitig Schutz vor zu hohen Temperaturen. Die Habitate müssen im Jahresverlauf ein Mosaik unter- schiedlichster Strukturen aufweisen, um trockene und gut isolierte Winterquartiere, geeignete Eiablageplätze, Möglichkeiten zur Thermoregulation, Vorkommen von Beutetieren und Deckungsmöglichkeiten zu gewährleisten. Dieses Mosaik ist im ANUVA Stadt- und Umweltplanung 8
Almosenberg EF 1 Anlage 4 2 Erfassung Zauneidechse 27.03.2019 Geltungsbereich (Brachflächen) so gut wie nicht vorhanden und besitzt demnach ei- ne sehr geringe Habitateignung. Die Aufenthaltswahrscheinlichkeit im Geltungsbe- reich ist hiermit ebenfalls als sehr gering anzusehen, da im näheren Umfeld geeig- netere Habitate (Magerrasen im Nordwesten, thermophile Waldränder) außerhalb des Geltungsbereiches existieren. 2.3.2 Ergebnisse der Kartierungen 2018 Innerhalb des Untersuchungsgebietes wurden die Zauneidechse und die Schlingnatter nachgewiesen (Tab. 2). Im Geltungsbereich wurden keine Individuen der beiden Arten erfasst (vgl. Abb. 2). Tab. 2: Nachgewiesene Reptilienarten Nachweis der Art RL BW RL D FFH deutsch wissenschaftlich Schlingnatter Coronella austriaca 3 2 IV Zauneidechse Lacerta agilis V V IV RL D = Rote Liste D (BfN 2009), RL BW = Rote Liste Baden-Württemberg (Laufer, 1999) G Gefährdung unbekannten Ausmaßes V Art der Vorwarnliste 3 Gefährdete Art 2 Stark gefährdete Art * nicht gelistet, ungefährdet FFH = Nr des Anhangs der FFH-Richtlinie Die Ringelnatter wurde innerhalb des Untersuchungsgebietes nicht erfasst. Die Art, Fundbereiche und die Anzahl der jeweils nachgewiesenen Individuen von Zauneidechse und Schlingnatter sind in Tabelle 3 gelistet. Tab. 3: Fundorte der nachgewiesenen Reptilien (Zauneidechse = ZE; Schlingnatter) mit Angaben zur Anzahl der erfassten Individuen Fundort Beschreibung des Fundortes Art und Anzahl der Individuen 1 Westlicher Waldrand des Waldstücks • 1 Männchen (ZE) nordöstlich der Straße Hymerring • 1 Weibchen (ZE) • 2 subadulte Individuen (ZE) 2 Östlicher Waldrand des Waldstücks • 4 Männchen (ZE) nordöstlich der Straße Hymerring • 4 Weibchen (ZE) • 8 subadulte Individuen (ZE) • 3 juvenile Individuen (ZE) 3 Offenlandbereich nördlich der Straße • 1 Weibchen (ZE) Almosenberg und östlich der Straße • 4 subadulte Individuen (ZE) Hymerring 4 Entlang der Straße L2310 • 6 Männchen (ZE) • 3 Weibchen (ZE) • 3 subadulte Individuen (ZE) • 1 adulte Schlingnatter ANUVA Stadt- und Umweltplanung 9
Almosenberg EF 1 Anlage 4 2 Erfassung Zauneidechse 27.03.2019 Abb. 2: Fundorte der nachgewiesenen Reptilien An jedem der vier Fundbereiche wurden sowohl adulte Individuen als auch subadul- te Individuen der Zauneidechse erfasst. Die höchsten Nachweisdichten der Zau- neidechse wurden am östlichen Waldrand des im Norden gelegenen Waldstücks (Fundort 2) und in dem Bereich entlang der Straße L2310 (Fundort 4) erfasst. Eben- falls wurde die Schlingnatter nördlich der Landstraße L2310 (Fundort 4) mit einem Exemplar nachgewiesen. ANUVA Stadt- und Umweltplanung 10
Almosenberg EF 1 Anlage 4 2 Erfassung Zauneidechse 27.03.2019 2.4 Naturschutzfachliche Bewertung Die Brachen innerhalb des Geltungsbereiches sind als potentielles, nachrangiges Nahrungshabitat der beiden Reptilienarten Schlingnatter und Zauneidechse einzu- stufen. Die Randstreifen von Feldwegen entlang und innerhalb des Geltungsberei- ches können von beiden Arten als potentielle Wanderkorridore genutzt werden. Auf den Brachen und Randsteifen im Geltungsbereich wurde jedoch keine Zau- neidechse und Schlingnatter erfasst . Für beide Reptilienarten ist der Sandmagerrasen (Abb. 2; Fundpunkt 2) nordwest- lich des Geltungsbereiches von sehr hoher Bedeutung. Hier findet die Zauneidechse ein Mosaik aus offenen Bereichen, Verbuschungsstadien, Waldrändern, Reisighau- fen, gut grabbare Böden, Verbundstrukturen und ein ausgezeichnete Nahrungsan- gebot vor. Diese Fläche ist somit als vorrangiges Nahrungshabitat und als Fort- pflanzungs- und Ruhestätte dieser Tierart anzusehen. Aufgrund der hohen Dichte an Zauneidechsen (Beutetiere der Schlingnatter) und ähnlichen Lebensraumansprüchen ist dieses Gebiet (Abb. 2; Fundpunkt 2) auch für die Schlingnatter von sehr hoher Bedeutung. Zwar kann diese ovovivipare Schlan- genart generell überall ihre Jungen gebären, jedoch ist der Sandmagerrasen auf- grund der vielen Versteckmöglichkeiten und deckungsspendenden Strukturen von besonderer Bedeutung. Somit wird hier ebenfalls von einer Fortpflanzungs- und Ru- hestätte besonderer Bedeutung für die Schlingnatter ausgegangen. Geeignete Win- terhabitate für beide Reptilienarten finden sich entweder auf derselben Fläche oder in den angrenzenden Waldbereichen. Die Süd- und Ostseite des McDonald´s-Restaurants besitzt ebenso eine hohe Be- deutung für beide Reptilienarten (Abb. 2; Fundpunkt 4). Im Süden befindet sich eine Steinmauer mit anschließendem magerem Saum. Dieser ist für beide Reptilienarten als vorrangiges Nahrungshabitat auszuweisen. Die Steinmauer selbst besitzt vor al- lem an ihrem Grund tiefe Spalten, die als Versteckmöglichkeiten genutzt und als Fortpflanzungs- und Ruhestätten fungieren können. Der Randbereich der Waldflä- chen westlich des McDonald´s-Restaurants, wird aufgrund geeigneter Strukturen ebenfalls als potentielles, jedoch nachrangiges Winterhabitat angesehen. Ferner ist östlich des McDonald´s-Restaurants eine mit Rindenmulch und niedrig wachsenden Sträuchern bedeckte Sandfläche als Fortpflanzungs- und Ruhestätte der Zauneidechse auszuweisen. Hier finden die Tiere genügend Deckung mit ent- sprechenden Offenstellen zur Thermoregulation. An den gegenüberliegenden, östlichen Straßenrändern wurde die Schlingnatter einmal und ein Exemplar der Zauneidechse nachgewiesen. Es wird daher davon ausgegangen, dass diese Tiere die Straßenränder als nachrangige Nahrungshabita- te und Wanderkorridore nutzen. Durch eine Kombination von Spenderhabitaten in direkter Nähe des Geltungsbe- reichs und der eventuellen Lagerung von z.B. Steinen, Totholz oder Erdmassen im Rahmen der Baumaßnahmen ist eine künstliche Schaffung neuer Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch strukturgebende Elemente für Reptilienarten innerhalb des Geltungsbereiches denkbar. Hierfür wird die Anwendung geeigneter Vermeidungs- strategien angeraten, um ein Auslösen der Verbotstatbestände nach §44 BNatSchG zu vermeiden. ANUVA Stadt- und Umweltplanung 11
Almosenberg EF 1 Anlage 4 3 Erfassung Avifauna 27.03.2019 3 Erfassung Avifauna 3.1 Methode Die Erfassung der Brutvögel fand innerhalb des gesamten Untersuchungsgebietes statt. Die Erfassungen erfolgten zwischen März und Juli 2018 mit 8 Begehungen. Neben fünf Tagerfassungen wurden fünf Begehungen in den Abend- bzw. Nacht- stunden durchgeführt, um auch Arten wie Rebhuhn und Wachtel zu erfassen, da insbesondere die Wachtel auch nachts aktiv ist. Die Begehungen fanden an folgenden Terminen statt. (1): 09.03.2018 (Tag- und Nachtbegehung), (2): 09.04.2018 (Tagbegehung), (3): 24.04.2018 (Nachtbegehung), (4): 07.05.2018 (Tagbegehung), (5): 23.05.2018 (Tagbegehung), (6): 24.05.2018 (Nachtbegehung), (7): 11.06.2018 (Tag- und Nachtbegehung), (8): 29.06.2018 (Nachtbegehung). Die Begehungen wurden bei geeigneter Witterung (keine Regen, kein Wind) durch- geführt und erfolgten nach den Methodenstandards zur flächenhaften Brutvogelkar- tierung von Südbeck et al. (2005). Arten, welche im Allgemeinen als eingriffsempfindlich und somit planungsrelevant eingestuft werden, wurden bei jeder Begehung punktgenau erfasst. Es handelt sich hierbei um Arten • der Roten Liste Deutschland bzw. Baden-Württemberg inkl. Vorwarnliste, • Arten des Anhang I bzw. Art. 4 (2) der Europäischen Vogelschutzrichtlinie, • die nach Bundesartenschutzverordnung streng geschützt sind, • die in Kolonien brüten, • für die Deutschland oder Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung trägt, • mit kollisionsgeeignetem Verhalten, die nicht flächendeckend vorkommen. Für alle weiteren Arten wurden im Gelände nur qualitative Daten erhoben. ANUVA Stadt- und Umweltplanung 12
Almosenberg EF 1 Anlage 4 3 Erfassung Avifauna 27.03.2019 3.3 Ergebnisse 3.3.1 Revierkartierung Im Rahmen der Erfassungen konnten 50 europäische Vogelarten im Untersu- chungsgebiet nachgewiesen werden, von denen 29 Arten Brutvögel oder potenzielle Brutvögel sind. Das Artenspektrum sowie der dazugehörige Status sind in Tab. 4 dokumentiert und auf der Bestandskarte (Anlage 3 zur Begründung einschließlich Umweltbericht) dargestellt. Tab. 4: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Vogelarten und deren Gefährdungsgrad lt. Roter Liste. Hellrot hinterlegt sind alle besonders planungsrelevanten Vogelarten. Art RL BW RL D VSchRL Status deutsch wissenschaftlich Amsel Turdus merula * * BV Bachstelze Motacilla alba * * BV Baumfalke Falco subbuteo V 3 Art. 4(2) NG Blaumeise Parus caeruleus * * BV Braunkehlchen Saxicola rubetra 1 2 Art. 4(2) D Buchfink Fringilla coelebs * * BV Buntspecht Dendrocopos major * * BV Dorngrasmücke Sylvia communis * * BV Elster Pica pica * * NG Feldlerche Alauda arvensis 3 3 BV Gartengrasmücke Sylvia borin * * BV Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus V V BV Gimpel Pyrrhula pyrrhula * * NG Goldammer Emberiza citrinella V V BV Graureiher Ardea cinerea * * NG Grauschnäpper Muscicapa striata V V BV Grünfink Carduelis chloris * * BV Grünspecht Picus viridis * * BV Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros * * BV Heckenbraunelle Prunella modularis * * BV Hohltaube Columba oenas V * Art. 4(2) NG Kiebitz Vanellus vanellus 1 2 Art. 4(2) D/NG Kleiber Sitta europaea * * BV Kohlmeise Parus major * * BV Mandarinente Aix galericulata NG Mäusebussard Buteo buteo * * NG Misteldrossel Turdus viscivorus * * NG Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla * * BV Nachtigall Luscinia megarhynchos * * BV Neuntöter Lanius collurio * * Anhang I D Nilgans Alopochen aegyptiaca NG Rabenkrähe Corvus corone * * NG ANUVA Stadt- und Umweltplanung 13
Almosenberg EF 1 Anlage 4 3 Erfassung Avifauna 27.03.2019 Art RL BW RL D VSchRL Status deutsch wissenschaftlich Rauchschwalbe Hirundo rustica 3 3 NG Ringeltaube Columba palumbus * * BV Rotkehlchen Erithacus rubecula * * BV Schwarzmilan Milvus migrans * * Anhang I NG Singdrossel Turdus philomelos * * BV Star Sturnus vulgaris * 3 BV Straßentaube Columba livia f. domestica * NG Stieglitz Carduelis carduelis * * BV Stockente Anas platyrhynchos V * NG Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris * * BV Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus * * BV Turmfalke Falco tinnunculus V * NG Wacholderdrossel Turdus pilaris * * NG Wasseramsel Cinclus cinclus * * NG Wendehals Jynx torquilla 2 2 Art. 4(2) BV Wiesenschafstelze Motacilla flava V * Art. 4(2) D/NG Zaunkönig Troglodytes troglodytes * * BV Zilpzalp Phylloscopus collybita * * BV RL BW: Rote Liste Baden-Württemberg, RL D: Rote Liste Deutschland 1: vom Aussterben bedroht, 2: stark gefährdet, 3: gefährdet, V: Vorwarnstufe, *: keine Gefährdung; VSchRL: Vogelschutzrichtlinie: Anhang I: Arten für deren Schutz besonderer Maßnahmen ergriffen werden müssen (Auswei- sung von Schutzgebieten), Art. 4 (2): nicht in Anhang I aufgeführte, regelmäßig auftretende Zugvogelarten fett: alle streng geschützten Arten nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG Status: BV: Brutvogel; NG: Nahrungsgast; D: Durchzügler; Von den 50 nachgewiesenen Vogelarten sind • 14 Arten auf der Roten Liste Baden-Württembergs und / oder Deutschlands (inkl. Vorwarnliste), • 2 Arten im Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie aufgeführt, • 6 Arten im Artikel 4 (2) der Europäischen Vogelschutzrichtlinie aufgeführt, • 7 Arten nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt. In der Summe handelt es sich somit um 18 besonders planungsrelevante Vogelar- ten. Ihr Vorkommen im Gebiet wird im Folgenden artspezifisch erläutert. ANUVA Stadt- und Umweltplanung 14
Almosenberg EF 1 Anlage 4 3 Erfassung Avifauna 27.03.2019 Brutvögel Feldlerche Die Feldlerche wurde 2018 mit 18 Brutpaaren auf den offenen Flächen im Untersu- chungsgebiet erfasst. Die Reviere verteilen sich relativ gleichmäßig. Vier dieser Re- viere befinden sich im Geltungsbereich; weitere Reviere wurden nordöstlich davon auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen erfasst. Vier weitere Brutpaare wurden westlich des Geltungsbereiches auf dem Offenland im Bereich zwischen den Stra- ßen Almosenberg, Hymerring und dem im Norden angrenzenden Waldgebiet erfasst (Geltungsbereich Bebauungsplan Gewerbe- und Sondergebiet Almosenberg). Die Feldlerche ist in Baden-Württemberg und in Deutschland als gefährdete Art gelistet. Gartenrotschwanz Im Untersuchungsgebiet konnte ein Revier des Gartenrotschwanzes am südöstli- chen Waldrand westlich des Geltungsbereiches erfasst werden. Die Art ist auf ge- eignete Nisthöhlen angewiesen. In den umliegenden Offenlandbereichen findet sie geeignetes Nahrungshabitat. Der Gartenrotschwanz steht auf der Vorwarnliste. Goldammer Die Goldammer wurde 2018 im Untersuchungsgebiet mit drei Brutpaaren nachge- wiesen. Diese wurden am Waldrand sowie in Heckenstrukturen erfasst. Das nächs- te Revier liegt am nordwestlichen Rand des Geltungsbereiches. Die dort befindli- chen offenen, aber strukturreichen Bereiche bieten geeigneten Lebensraum. Die Goldammer steht in Baden-Württemberg und Deutschland auf der Vorwarnliste Grauschnäpper Ein Revier des Grauschnäppers konnte im Waldrandbereich westlich des Geltungs- bereiches erfasst werden. In den umliegenden Bereichen ist eine ausreichende Nahrungsverfügbarkeit durch Insekten gegeben. Der Grauschnäpper steht in Ba- den-Württemberg und Deutschland auf der Vorwarnliste. Grünspecht Im südlich an den Geltungsbereich angrenzenden Waldstück wurde ein Revier des Grünspechts belegt. Die Kombination mit den umliegenden Offenlandbereichen, insbesondere mit mageren Wiesen und Saumbereichen, macht einen geeigneten Lebensraum aus. Dort findet der Grünspecht ein ausreichendes Angebot an Amei- sen – seine Hauptnahrungsquelle. Star Der Star konnte mit zwei Revieren im Waldstück, das südlich an den Geltungsbe- reich angrenzt, erfasst werden. Als Höhlenbrüter benötigt er ein ausreichendes An- gebot an Baumhöhlen. Der Star ist in Deutschland als gefährdete Art gelistet. ANUVA Stadt- und Umweltplanung 15
Almosenberg EF 1 Anlage 4 3 Erfassung Avifauna 27.03.2019 Wendehals Ein Brutpaar des Wendehalses wurde 2018 im Waldstück südlich des Geltungsbe- reiches erfasst. Insbesondere auf den nördlich angrenzenden Offenlandflächen kann die Art ein geeignetes Nahrungsangebot (Ameisen) finden. Der Wendehals ist in Deutschland und Baden-Württemberg als stark gefährdet gelistet. Rast- und Zugvögel Braunkehlchen Das Braunkehlchen wurde lediglich als Einzelereignis Anfang Mai 2018 mit zwei In- dividuen auf den Feldern nördlich des Geltungsbereiches erfasst. Weitere Nachwei- se der Art zu einem späteren Zeitpunkt wurden nicht erbracht. Bei der Beobachtung wird es sich daher um ein rastendes Tier handeln, das sich auf dem Durchzug be- fand. Neuntöter Ein männlicher Neuntöter wurde einmalig im Mai 2018 am Waldrand westlich des Geltungsbereiches erfasst. Nahrungsgäste Mäusebussard, Schwarzmilan, Baumfalke und Turmfalke Mäusebussard, Schwarzmilan und Turmfalke konnten vereinzelt bei der Nahrungs- suche über den Ackerflächen im Nordosten des Untersuchungsgebietes beobachtet werden. Der Mäusebussard wurde auch in der Nähe des südöstlichen Waldstückes und der Turmfalke am Waldrand des Waldstücks südlich der Straße Almosenberg erfasst. Der Baumfalke wurde bei der Nahrungssuche über den landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb des Geltungsbereiches beobachtet. Brutplätze dieser Arten befinden sich 2018 nicht innerhalb des Geltungsbereiches. Die Arten werden daher als gelegentliche Nahrungsgäste betrachtet. Hohltaube Die Hohltaube wurde einmalig im Norden des Untersuchungsgebietes erfasst. Da- her ist ein Brutvorkommen innerhalb des Untersuchungsgebietes nicht zu erwarten. Mit Brutplätzen ist in umliegenden Wäldern zu rechnen. Dort ist sie auf ein ausrei- chendes Angebot an geeigneten Nisthöhlen, wie zum Beispiel Schwarzspechthöh- len, angewiesen. Kiebitz Der Kiebitz wurde lediglich einmal auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen öst- lich des Geltungsbereiches erfasst. Rauchschwalbe Die Rauchschwalbe konnte im Untersuchungsgebiet bei der Nahrungssuche über dem Offenland südlich der Straße L2310 erfasst werden. Als an Gebäuden brütende ANUVA Stadt- und Umweltplanung 16
Almosenberg EF 1 Anlage 4 3 Erfassung Avifauna 27.03.2019 Art sind Brutplätze in den umliegenden Ortschaften Bettingen und Dertingen außer- halb des Untersuchungsgebietes zu erwarten. Stockente Die Stockente wurde im Süden des Untersuchungsgebietes am Aalbach erfasst. Wiesenschafstelze Die Wiesenschafstelze wurde auf den landwirtschaftlich genutzten offenen Flächen nördlich des Geltungsbereiches erfasst. 3.3.2 Naturschutzfachliche Bewertung Der Geltungsbereich und die angrenzenden, offenen, landwirtschaftlich genutzten Flächen sind Lebensraum der Feldlerche. Daher werden durch direkte Flächeninan- spruchnahme und die Kulissenwirkung des Vorhabens voraussichtlich Maßnahmen zum Ausgleich des Lebensraumverlustes dieser Art erforderlich. Andere relevante Feldvögel wie Wachtel und Rebhuhn wurden nicht erfasst. Die Waldränder im Süden des Geltungsbereiches und die Brachen sind Teile des Nahrungshabitats für Wendehals und Grünspecht. Bei der Verwirklichung des Vor- habens sollte berücksichtigt werden, dass weiterhin ausreichend Nahrungshabitat für diese Arten gewährleistet ist. Weitere hochwertige Arten (Gartenrotschwanz, Goldammer, Grauschnäpper, Star) haben ihren Lebensraum in Lebensräumen nordwestlich und südöstlich außerhalb des Geltungsbereichs. Hier erfolgt kein Ein- griff durch das Vorhaben. Greifvögel wie der Mäusebussard, Schwarzmilan, Baum- und Turmfalke nutzen das Gebiet als Nahrungsgäste. Der Geltungsbereich hat jedoch keine herausragende Bedeutung als Nahrungshabitat für diese Arten, da angrenzende Flächen in näherer Umgebung ebenfalls diese Funktion in gleichartiger bzw. gleichwertiger Weise erfül- len. ANUVA Stadt- und Umweltplanung 17
Almosenberg EF 1 Anlage 4 4 Beibeobachtung 27.03.2019 4 Beibeobachtung Im Rahmen der Reptilienkartierungen wurden Futterpflanzen der Raupen des Gro- ßen Feuerfalters („nichtsaure“ Ampferarten wie z.B. Stumpfblättriger Ampfer (Rumex obtusifolius) und Krauser Ampfer (Rumex crispus)) festgestellt. Ein Vor- kommen des Großen Feuerfalters (Lycaena dispar) kann somit auf den Brachen im Geltungsbereich nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Auf der südlichen Brache (Flurnummer 26084) kommen „nichtsauren“ Ampferarten über die gesamte Fläche verteilt vor (ca. 20 Pflanzen). Ebenfalls wurden auf der nördlichen Ackerbrache (Flurnummern 25796 und 25797) östlich des Klettergartens „nichtsaure“ Ampferarten zerstreut vorgefunden (ebenfalls ca. 20 Pflanzen). Die Pflanzen innerhalb des Geltungsbereichs machen jedoch nur einen kleinen Teil des gesamten Bestandes im näheren Umkreis aus. In näherer Umgebung des Vor- habens existieren weitere Ackerbrachen und -randsteifen mit unterschiedlich dichten Beständen. Diese schwanken von 1-100 Pflanzen je 100 m2. Eine verlässliche Prognose der Bestände und deren genaue Standorte im UG für die nächsten Jahren ist aufgrund der Fähigkeit der Art zur schnellen Besiedlung (Pionierpflanzen) nicht möglich. Für den Feuerfalter ist der Geltungsbereich, aufgrund der kleinen Bestände an „nichtsauren“ Ampferarten als nachrangiges Habitat auszuweisen. Großräumige Populationsverbünde sind typisch für diese hochmobile Schmetterlingsart. Die be- vorzugten Lebensräume der Raupen sind allgemein Nass- und Feuchtwiesen der wärmebegünstigten Niederungen, auf denen „nichtsaure“ Ampferarten wachsen. Im Südwesten Deutschlands handelt es sich meist um frische bis feuchte Wirtschafts- wiesen und deren Brachen, frische bis feuchte, nicht zu stark genutzte Mähweiden und deren Brachen, frische ausdauernde Ruderalfluren, Weg- und Ackerränder, Ackerbrachen sowie untergeordnet Seggenbestände und Röhrichte. Solche Nut- zungen sind oft, aber nicht nur, in Auensystemen von Bächen und Flüssen zu fin- den, wie sie im Untersuchungsgebiet an den Fließgewässern Aalbach und Main zu erwarten sind. Somit sind die kleinflächigen Ackerbrachen mit geringen Beständen an „nichtsaurem“ Ampfer im Geltungsbereich nur als nachrangige Fortpflanzungs- und Ruhestätte für den Feuerfalter zu werten. Diese Einschätzung wurde durch eine gezielte Suche nach Eihüllen und jungen Raupen des Großen Feuerfalters der 2. Generation innerhalb des Geltungsbereiches im Herbst 2018 bestätigt. Sie brach- te keine Nachweise. Aufgrund von potentiellen Lebensräumen (nachrangige Fortpflanzungs- und Ruhe- stätten) innerhalb des Geltungsbereiches werden geeignete Vermeidungsstrategien (z.B. Vergrämungsmahd) notwendig, um einem Auslösen von Verbotstatbeständen gem. §44 BNatSchG zu verhindern. ANUVA Stadt- und Umweltplanung 18
Almosenberg EF 1 Anlage 4 5 Zusammenfassung 27.03.2019 5 Zusammenfassung Die Stadt Wertheim plant die Erweiterung des Gewerbe- und Sondergebiets Almo- senberg in Wertheim-Dertingen. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 12,29 ha. Um eine ausreichende Datengrundlage zur Bewertung des artenschutz- rechtlichen Konfliktpotenzials zu haben, wurden Reptilien (Zauneidechse) und Vögel untersucht. Die Zauneidechse wurde nur außerhalb des Geltungsbereichs nachgewiesen. Ins- besondere westlich angrenzend an den Geltungsbereich wurden nahe dem Wald- rand zahlreich Tiere gefunden, was auf eine besondere Bedeutung als Fortpflan- zungs- und Ruhestätte hinweist. Weiterhin wurde die Schlingnatter in einem Stra- ßengraben der Straße L2310 erfasst. Sie ist daher als Nahrungsgast im Geltungs- bereich nicht auszuschließen. Insgesamt wurden 50 Vogelarten im Untersuchungsgebiet nachgewiesen, von de- nen 29 Brutvögel sind. Die Arten Rebhuhn und Wachtel wurden nicht nachgewiesen und können daher ausgeschlossen werden. Im Geltungsbereich wurden Reviere der als planungsrelevant einzustufenden Feldlerche erfasst. Im Wald, der südlich an den Geltungsbereich angrenzt, wurden Reviere von planungsrelevanten Arten wie Wendehals und Grünspecht belegt, für die der Geltungsbereich eine Bedeutung als Nahrungshabitat erfüllt. Weiterhin wurden im UG Nahrungspflanzen des Großen Feuerfalters auf den Bra- chen im Geltungsbereich nachgewiesen. Diese sind jedoch aufgrund der geringen Dichte an Futterpflanzen („nichtsaure“ Ampferarten) nur als nachrangige Fortpflan- zungs- und Ruhestätte zu werten. Eine gezielte Suche nach Eihüllen und jungen Raupen des Großen Feuerfalters der 2. Generation im Herbst 2018 brachte keine Nachweise. Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte bei Umsetzung der Planung kön- nen auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse demnach Vermeidungsmaßnahmen für die Arten Großer Feuerfalter, Zauneidechse und Feldlerche erforderlich werden, da für diese Arten (potenzielle) Teillebensräume innerhalb des Geltungsbereichs liegen bzw. geschaffen werden können. Für die Feldlerche werden voraussichtlich zusätzlich Maßnahmen zum Ausgleich des Lebensraumverlustes nötig. Im Hinblick auf Wendehals und Grünspecht ist auf die Gewährleistung von ausreichend Nah- rungshabitat zu achten. ANUVA Stadt- und Umweltplanung 19
Almosenberg EF 1 Anlage 4 6 Literaturverzeichnis 27.03.2019 6 Literaturverzeichnis Albrecht, K. et al. (2015) ‘Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen - FE 02.0332/2011/LRB’, Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik. Edited by Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Bremen: Fachverlag NW im Carl Schünemannverlag, (1115), p. 308. Available at: http://www.schuenemann-verlag.de/buchverlag/neuste- produkte/leistungsbeschreibungen-fuer-faunistische-untersuchungen.html. Laufer, H. (1999) ‘Die Roten Listen der Amphibien und Reptilien Baden- Württembergs’, 73, pp. 103–133. Lorho, H. (2009). Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden- Württemberg - MLR-Definitionen-LANA-Hinweise, 2379, 1–5. LUBW (2010). Naturräume Baden-Württembergs. (Landesanstalt für Umwelt Mes- sungen und Naturschutz Baden-Württemberg, Hrsg.) Südbeck, P. et al. (2005) Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Edited by P. Südbeck et al. Radolfzell. ANUVA Stadt- und Umweltplanung 20
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