Bebauungsplan Gewerbegebiet Almosenberg - Erweiterungsfläche 1 - Stadt Wertheim

Die Seite wird erstellt Charlotte Baum
 
WEITER LESEN
Bebauungsplan Gewerbegebiet Almosenberg - Erweiterungsfläche 1 - Stadt Wertheim
Bebauungsplan
Gewerbegebiet Almosenberg -
Erweiterungsfläche 1
Almosenberg EF 1

Anlage 4 zur Begründung einschließlich Umweltbericht

Dokumentation der faunistischen Kartierungen 2018

27.03.2019

Im Auftrag der
Stadtverwaltung Wertheim
Stadtplanung, Hochbau
Mühlenstraße 26
97877 Wertheim                           Nordostpark 89
                                         D-90411 Nürnberg
                                         Internet: www.anuva.de
Bebauungsplan Gewerbegebiet Almosenberg - Erweiterungsfläche 1 - Stadt Wertheim
Almosenberg EF 1                                                                                                              Anlage 4
Inhaltsverzeichnis                                                                                                         27.03.2019

Inhaltsverzeichnis

1    Einleitung .......................................................................................................................5

     1.1     Anlass ....................................................................................................................5

     1.2     Untersuchungsprogramm .......................................................................................5

     1.3     Untersuchungsgebiet ..............................................................................................5

2    Erfassung Zauneidechse ..............................................................................................7

     2.1     Methode .................................................................................................................7

     2.3     Ergebnisse .............................................................................................................8
             2.3.1 Grunddatenrecherche .................................................................................8
             2.3.2 Ergebnisse der Kartierungen 2018 ..............................................................9

     2.4     Naturschutzfachliche Bewertung...........................................................................11

3    Erfassung Avifauna .....................................................................................................12

     3.1     Methode ...............................................................................................................12

     3.3     Ergebnisse ...........................................................................................................13
             3.3.1 Revierkartierung ........................................................................................13
             3.3.2 Naturschutzfachliche Bewertung ...............................................................17

4    Beibeobachtung...........................................................................................................18

5    Zusammenfassung ......................................................................................................19

6    Literaturverzeichnis.....................................................................................................20

ANUVA Stadt- und Umweltplanung                                                                                                          I
Almosenberg EF 1                                                                                        Anlage 4
Tabellenverzeichnis                                                                                   27.03.2019

Tabellenverzeichnis
          Tab. 1:      Ergebnisse der Auswertung der ZAK-Daten des
                       LUBWs für Reptilenarten............................................................8
          Tab. 2:      Nachgewiesene Reptilienarten ...................................................9
          Tab. 3:      Fundorte der nachgewiesenen Reptilien
                       (Zauneidechse = ZE; Schlingnatter) mit Angaben zur
                       Anzahl der erfassten Individuen .................................................9
          Tab. 4:      Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Vogelarten
                       und deren Gefährdungsgrad lt. Roter Liste...............................13

ANUVA Stadt- und Umweltplanung                                                                                II
Almosenberg EF 1                                                                                           Anlage 4
Abbildungsverzeichnis                                                                                    27.03.2019

Abbildungsverzeichnis
         Abb. 1:        Untersuchungsgebiet .................................................................6
         Abb. 2:        Fundorte der nachgewiesenen Reptilien ..................................10

ANUVA Stadt- und Umweltplanung                                                                                   III
Almosenberg EF 1                                                        Anlage 4
Bearbeiter                                                            27.03.2019

Bearbeiter
     Katharina Scharf, M. Sc. Biodiversität, Ökologie und Evolution
     Patrick Jocher, M. Sc. Naturschutz und Landschaftsplanung

     Nürnberg,     27.03.2019

     ANUVA Stadt- und Umweltplanung
     Nordostpark 89
     90411 Nürnberg
     Tel.: 0911 / 46 26 27-6
     Fax: 0911 / 46 26 27-70
     Internet: www.anuva.de

ANUVA Stadt- und Umweltplanung                                                IV
Almosenberg EF 1                                                                        Anlage 4
1 Einleitung                                                                          27.03.2019

1         Einleitung
1.1       Anlass
          Die Stadt Wertheim plant die Erweiterung des Gewerbestandorts Almosenberg in
          Wertheim-Dertingen. Das geplante Erweiterungsgebiet umfasst eine Fläche von ca.
          12,3 ha und grenzt östlich an das bestehende Gewerbegebiet “Gewerbegebiet und
          Sondergebiet Almosenberg”.

1.2       Untersuchungsprogramm
          Die faunistischen Erhebungen wurden gemäß den Leistungsbeschreibungen für
          faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen
          Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag (Albrecht et al., 2015) durchgeführt. Ziel war
          die Schaffung einer Datengrundlage für die Prüfung des Konfliktpotenzials des Vor-
          habens mit dem europäischen Artenschutz gem. § 44 BNatSchG.
          Neben der Tiergruppe Vögel wurden auch die Reptilien (Zauneidechse) erfasst.
          Die Auswahl der Artengruppen wurde mit dem zuständigen Landratsamt (Main-
          Tauber-Kreis) abgestimmt. Hierbei wurde die Lebensraumausstattung des Plange-
          biets und die aktuelle landwirtschaftliche Nutzung berücksichtigt. Es existieren keine
          anderen Strukturbereiche/-elemente (z.B. Wälder, Hecken, Gewässer, Feuchtgebie-
          te, Magerrasen oder ähnlichen). Demnach wurden keine anderen planungsrelevan-
          ten Arten erwartet.

1.3       Untersuchungsgebiet
          Das Untersuchungsgebiet (UG) befindet sich nördlich der Ausfahrt 66 Wert-
          heim/Lengfurt der Autobahn A3 zwischen Bettingen und Dertingen (beide Kreisstadt
          Wertheim im Main-Tauber-Kreis, Regierungsbezirk Stuttgart). Um den Geltungsbe-
          reich wurde ein 300 Meter breiter Puffer gelegt, um auch Störwirkungen und Effekt-
          distanzen aufgrund von z.B. Lärm auf empfindliche Tierarten wie Vögel erfassen
          und bewerten zu können.

ANUVA Stadt- und Umweltplanung                                                                5
Almosenberg EF 1                            Anlage 4
1 Einleitung                              27.03.2019

          Abb. 1:   Untersuchungsgebiet

ANUVA Stadt- und Umweltplanung                    6
Almosenberg EF 1                                                                     Anlage 4
2 Erfassung Zauneidechse                                                           27.03.2019

2        Erfassung Zauneidechse
2.1      Methode
         Zur Erfassung der Zauneidechse wurden vier Begehungen im Zeitraum von April bis
         September 2018 durchgeführt. Aufgrund von sich ändernden Witterungsverhältnis-
         sen (Aufkommen von Wind, Bewölkung) während der Begehungen wurden diese
         auf mehrere Tage aufgeteilt. Hierbei kam es teilweise zu wiederholten Kartierungen
         der einzelnen Flächen innerhalb einer Begehung, sodass die Nachweiswahrschein-
         lichkeit für die Zauneidechse erhöht wurde. Die Begehungen fanden bei geeigneten
         Bedingungen (kein Niederschlag, 20 - 27°C, maximal leichter Wind, maximal teil-
         weise bedeckt) an folgenden Terminen statt:
         (1): 18.04. + 19.04.2018, (2): 26.05. + 30.05. + 31.05.2018, (3): 07.06. +
         21.06.2018. (4): 26.09.2018
         Mit der Verteilung der Termine über die Saison wird generell gewährleistet, dass die
         gesamte Altersstruktur einer Population erfasst werden kann. Das langsame und
         ruhige Abgehen von vorhandenen geeigneten Lebensräumen wie linearen Struktu-
         ren, Sonnenplätzen und Nahrungshabitaten erhöht die Nachweiswahrscheinlichkeit
         deutlich. Ebenfalls erfolgte eine Nachsuche unter potentiellen Versteckmöglichkei-
         ten (z.B. Steine, Totholz) der Zauneidechse.
         Zusätzlich wurden folgende Informationen zu bekannten Reptilienvorkommen aus-
         gewertet:
             •     Zielartenkonzept (ZAK)-Daten der LUBW für die Gemeinde Stadt Wertheim
                   (Stand Juli 2018).
         Das Informationssystem Zielartenkonzept (ZAK) dient in erster Linie der systemati-
         schen Berücksichtigung tierökologischer Belange im Rahmen kommunaler Planun-
         gen. Es liefert Hinweise über Artenpotentiale von Lebensräumen sowie Anhalts-
         punkte zu bekannten bzw. potentiell zu berücksichtigenden planungsrelevanten Ar-
         ten im kommunalen Planungsraum.

ANUVA Stadt- und Umweltplanung                                                             7
Almosenberg EF 1                                                                                 Anlage 4
2 Erfassung Zauneidechse                                                                       27.03.2019

2.3      Ergebnisse

2.3.1    Grunddatenrecherche
         Die Auswertung der Daten des Zielartenkonzepts für die Gemeinde Stadt Wertheim
         ergab, dass zwei Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie im Untersuchungsgebiet
         zu erwarten sind (Tab. 1). Weiterhin wäre ein Vorkommen der Ringelnatter, die nicht
         im Anhang IV der FFH-RL gelistet ist, möglich.

         Tab. 1:    Ergebnisse der Auswertung der ZAK-Daten des LUBWs für Reptilienarten
          Art
                                                       RL BW          RL D          FFH
          deutsch            wissenschaftlich
          Ringelnatter       Natrix natrix                3             3             -
          Schlingnatter      Coronella austriaca          3             2            IV
          Zauneidechse       Lacerta agilis               V             V            IV

         RL D = Rote Liste D (BfN 2009), RL BW = Rote Liste Baden-Württemberg (Laufer, 1999)
               G        Gefährdung unbekannten Ausmaßes
               V        Art der Vorwarnliste
               3        Gefährdete Art
               2        Stark gefährdete Art
               *        nicht gelistet, ungefährdet
         FFH = Nr des Anhangs der FFH-Richtlinie

         Ein Vorkommen der Ringelnatter (Natrix natrix) im UG kann mit hinreichender Si-
         cherheit ausgeschlossen werden. Das Verbreitungsgebiet der Ringelnatter umfasst
         beinahe den gesamten europäischen Kontinent. Sie bewohnt ein sehr weites Spekt-
         rum offener bis halboffener Lebensräume. Hierbei ist das Vorhandensein von Ge-
         wässern und Biotopmosaiken mit vielfältigen Vegetationsstrukturen wichtig, da tro-
         ckene Winterquartiere, Eiablage- und Sonnenplätze sowie Jagdgebiete teilweise
         eng nebeneinander liegen. Im Untersuchungsgebiet fehlt dieses Mosaik weitestge-
         hend. Die nächstgelegenen Gewässer befinden sich ca. 200 Meter südwestlich des
         UG. Diese sind durch die stark frequentierte L2310 und die BAB A3 stark isoliert.
         Die Schlingnatter besiedelt in Baden-Württemberg typischerweise wärmebegüns-
         tigte Hanglagen mit niedriger Vegetation auf sandig-steinigem Untergrund wie offe-
         ne und halboffene Hügelländer mit Hecken und einem kleinflächigen Mosaik aus
         Trocken- oder Magerrasen, des Weiteren Wacholderheiden, Felsen, Waldränder,
         Rebhänge, Weinbergbrachen, Trockenmauern, Bahndämme und Steinbrüche. Im
         Allgemeinen werden nasse Bereiche gemieden. Im Geltungsbereich existieren nur
         nachrangige Habitate (Brachen, Straßen- und Waldränder als Wanderkorridore und
         nachrangige Nahrungshabitate). Auf diesen Flächen ist die Aufenthaltswahrschein-
         lichkeit als sehr gering anzusehen, da im näheren Umfeld geeignetere Habitate
         (Magerrasen im Nordwesten, thermophile Waldränder existieren.
         Die Zauneidechse besiedelt ein breites Spektrum von strukturreichen Habitaten
         (Gebüsch-Offenland-Mosaik) einschließlich Straßen-, Weg- und Uferrändern. Ge-
         eignete Lebensräume sind wärmebegünstigt, bieten aber gleichzeitig Schutz vor zu
         hohen Temperaturen. Die Habitate müssen im Jahresverlauf ein Mosaik unter-
         schiedlichster Strukturen aufweisen, um trockene und gut isolierte Winterquartiere,
         geeignete Eiablageplätze, Möglichkeiten zur Thermoregulation, Vorkommen von
         Beutetieren und Deckungsmöglichkeiten zu gewährleisten. Dieses Mosaik ist im

ANUVA Stadt- und Umweltplanung                                                                         8
Almosenberg EF 1                                                                                     Anlage 4
2 Erfassung Zauneidechse                                                                           27.03.2019

         Geltungsbereich (Brachflächen) so gut wie nicht vorhanden und besitzt demnach ei-
         ne sehr geringe Habitateignung. Die Aufenthaltswahrscheinlichkeit im Geltungsbe-
         reich ist hiermit ebenfalls als sehr gering anzusehen, da im näheren Umfeld geeig-
         netere Habitate (Magerrasen im Nordwesten, thermophile Waldränder) außerhalb
         des Geltungsbereiches existieren.

2.3.2    Ergebnisse der Kartierungen 2018
         Innerhalb des Untersuchungsgebietes wurden die Zauneidechse und die
         Schlingnatter nachgewiesen (Tab. 2). Im Geltungsbereich wurden keine Individuen
         der beiden Arten erfasst (vgl. Abb. 2).

         Tab. 2:    Nachgewiesene Reptilienarten
          Nachweis der Art
                                                          RL BW           RL D           FFH
          deutsch             wissenschaftlich
          Schlingnatter       Coronella austriaca            3              2             IV
          Zauneidechse        Lacerta agilis                 V              V             IV

         RL D = Rote Liste D (BfN 2009), RL BW = Rote Liste Baden-Württemberg (Laufer, 1999)
               G        Gefährdung unbekannten Ausmaßes
               V        Art der Vorwarnliste
               3        Gefährdete Art
               2        Stark gefährdete Art
               *        nicht gelistet, ungefährdet
         FFH = Nr des Anhangs der FFH-Richtlinie

         Die Ringelnatter wurde innerhalb des Untersuchungsgebietes nicht erfasst.
         Die Art, Fundbereiche und die Anzahl der jeweils nachgewiesenen Individuen von
         Zauneidechse und Schlingnatter sind in Tabelle 3 gelistet.

         Tab. 3:    Fundorte der nachgewiesenen Reptilien (Zauneidechse = ZE; Schlingnatter) mit
                    Angaben zur Anzahl der erfassten Individuen

          Fundort     Beschreibung des Fundortes             Art und Anzahl der Individuen

              1       Westlicher Waldrand des Waldstücks         •   1 Männchen (ZE)
                      nordöstlich der Straße Hymerring           •   1 Weibchen (ZE)
                                                                 •   2 subadulte Individuen (ZE)
              2       Östlicher Waldrand des Waldstücks          •   4 Männchen (ZE)
                      nordöstlich der Straße Hymerring           •   4 Weibchen (ZE)
                                                                 •   8 subadulte Individuen (ZE)
                                                                 •   3 juvenile Individuen (ZE)
              3       Offenlandbereich nördlich der Straße       •   1 Weibchen (ZE)
                      Almosenberg und östlich der Straße         •   4 subadulte Individuen (ZE)
                      Hymerring
              4       Entlang der Straße L2310                   •   6 Männchen (ZE)
                                                                 •   3 Weibchen (ZE)
                                                                 •   3 subadulte Individuen (ZE)
                                                                 •   1 adulte Schlingnatter

ANUVA Stadt- und Umweltplanung                                                                             9
Almosenberg EF 1                                                                   Anlage 4
2 Erfassung Zauneidechse                                                         27.03.2019

         Abb. 2:       Fundorte der nachgewiesenen Reptilien

         An jedem der vier Fundbereiche wurden sowohl adulte Individuen als auch subadul-
         te Individuen der Zauneidechse erfasst. Die höchsten Nachweisdichten der Zau-
         neidechse wurden am östlichen Waldrand des im Norden gelegenen Waldstücks
         (Fundort 2) und in dem Bereich entlang der Straße L2310 (Fundort 4) erfasst. Eben-
         falls wurde die Schlingnatter nördlich der Landstraße L2310 (Fundort 4) mit einem
         Exemplar nachgewiesen.

ANUVA Stadt- und Umweltplanung                                                          10
Almosenberg EF 1                                                                    Anlage 4
2 Erfassung Zauneidechse                                                          27.03.2019

2.4      Naturschutzfachliche Bewertung
         Die Brachen innerhalb des Geltungsbereiches sind als potentielles, nachrangiges
         Nahrungshabitat der beiden Reptilienarten Schlingnatter und Zauneidechse einzu-
         stufen. Die Randstreifen von Feldwegen entlang und innerhalb des Geltungsberei-
         ches können von beiden Arten als potentielle Wanderkorridore genutzt werden. Auf
         den Brachen und Randsteifen im Geltungsbereich wurde jedoch keine Zau-
         neidechse und Schlingnatter erfasst .
         Für beide Reptilienarten ist der Sandmagerrasen (Abb. 2; Fundpunkt 2) nordwest-
         lich des Geltungsbereiches von sehr hoher Bedeutung. Hier findet die Zauneidechse
         ein Mosaik aus offenen Bereichen, Verbuschungsstadien, Waldrändern, Reisighau-
         fen, gut grabbare Böden, Verbundstrukturen und ein ausgezeichnete Nahrungsan-
         gebot vor. Diese Fläche ist somit als vorrangiges Nahrungshabitat und als Fort-
         pflanzungs- und Ruhestätte dieser Tierart anzusehen.
         Aufgrund der hohen Dichte an Zauneidechsen (Beutetiere der Schlingnatter) und
         ähnlichen Lebensraumansprüchen ist dieses Gebiet (Abb. 2; Fundpunkt 2) auch für
         die Schlingnatter von sehr hoher Bedeutung. Zwar kann diese ovovivipare Schlan-
         genart generell überall ihre Jungen gebären, jedoch ist der Sandmagerrasen auf-
         grund der vielen Versteckmöglichkeiten und deckungsspendenden Strukturen von
         besonderer Bedeutung. Somit wird hier ebenfalls von einer Fortpflanzungs- und Ru-
         hestätte besonderer Bedeutung für die Schlingnatter ausgegangen. Geeignete Win-
         terhabitate für beide Reptilienarten finden sich entweder auf derselben Fläche oder
         in den angrenzenden Waldbereichen.
         Die Süd- und Ostseite des McDonald´s-Restaurants besitzt ebenso eine hohe Be-
         deutung für beide Reptilienarten (Abb. 2; Fundpunkt 4). Im Süden befindet sich eine
         Steinmauer mit anschließendem magerem Saum. Dieser ist für beide Reptilienarten
         als vorrangiges Nahrungshabitat auszuweisen. Die Steinmauer selbst besitzt vor al-
         lem an ihrem Grund tiefe Spalten, die als Versteckmöglichkeiten genutzt und als
         Fortpflanzungs- und Ruhestätten fungieren können. Der Randbereich der Waldflä-
         chen westlich des McDonald´s-Restaurants, wird aufgrund geeigneter Strukturen
         ebenfalls als potentielles, jedoch nachrangiges Winterhabitat angesehen.
         Ferner ist östlich des McDonald´s-Restaurants eine mit Rindenmulch und niedrig
         wachsenden Sträuchern bedeckte Sandfläche als Fortpflanzungs- und Ruhestätte
         der Zauneidechse auszuweisen. Hier finden die Tiere genügend Deckung mit ent-
         sprechenden Offenstellen zur Thermoregulation.
         An den gegenüberliegenden, östlichen Straßenrändern wurde die Schlingnatter
         einmal und ein Exemplar der Zauneidechse nachgewiesen. Es wird daher davon
         ausgegangen, dass diese Tiere die Straßenränder als nachrangige Nahrungshabita-
         te und Wanderkorridore nutzen.
         Durch eine Kombination von Spenderhabitaten in direkter Nähe des Geltungsbe-
         reichs und der eventuellen Lagerung von z.B. Steinen, Totholz oder Erdmassen im
         Rahmen der Baumaßnahmen ist eine künstliche Schaffung neuer Fortpflanzungs-
         und Ruhestätten durch strukturgebende Elemente für Reptilienarten innerhalb des
         Geltungsbereiches denkbar. Hierfür wird die Anwendung geeigneter Vermeidungs-
         strategien angeraten, um ein Auslösen der Verbotstatbestände nach §44 BNatSchG
         zu vermeiden.

ANUVA Stadt- und Umweltplanung                                                           11
Almosenberg EF 1                                                                       Anlage 4
3 Erfassung Avifauna                                                                 27.03.2019

3        Erfassung Avifauna
3.1      Methode
         Die Erfassung der Brutvögel fand innerhalb des gesamten Untersuchungsgebietes
         statt. Die Erfassungen erfolgten zwischen März und Juli 2018 mit 8 Begehungen.
         Neben fünf Tagerfassungen wurden fünf Begehungen in den Abend- bzw. Nacht-
         stunden durchgeführt, um auch Arten wie Rebhuhn und Wachtel zu erfassen, da
         insbesondere die Wachtel auch nachts aktiv ist.
         Die Begehungen fanden an folgenden Terminen statt.
         (1): 09.03.2018 (Tag- und Nachtbegehung), (2): 09.04.2018 (Tagbegehung), (3):
         24.04.2018 (Nachtbegehung), (4): 07.05.2018 (Tagbegehung), (5): 23.05.2018
         (Tagbegehung), (6): 24.05.2018 (Nachtbegehung), (7): 11.06.2018 (Tag- und
         Nachtbegehung), (8): 29.06.2018 (Nachtbegehung).
         Die Begehungen wurden bei geeigneter Witterung (keine Regen, kein Wind) durch-
         geführt und erfolgten nach den Methodenstandards zur flächenhaften Brutvogelkar-
         tierung von Südbeck et al. (2005).
         Arten, welche im Allgemeinen als eingriffsempfindlich und somit planungsrelevant
         eingestuft werden, wurden bei jeder Begehung punktgenau erfasst. Es handelt sich
         hierbei um Arten
         •    der Roten Liste Deutschland bzw. Baden-Württemberg inkl. Vorwarnliste,
         •    Arten des Anhang I bzw. Art. 4 (2) der Europäischen Vogelschutzrichtlinie,
         •    die nach Bundesartenschutzverordnung streng geschützt sind,
         •    die in Kolonien brüten,
         •    für die Deutschland oder Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung
              trägt,
         •    mit kollisionsgeeignetem Verhalten, die nicht flächendeckend vorkommen.
         Für alle weiteren Arten wurden im Gelände nur qualitative Daten erhoben.

ANUVA Stadt- und Umweltplanung                                                              12
Almosenberg EF 1                                                                                         Anlage 4
3 Erfassung Avifauna                                                                                   27.03.2019

3.3      Ergebnisse

3.3.1    Revierkartierung
         Im Rahmen der Erfassungen konnten 50 europäische Vogelarten im Untersu-
         chungsgebiet nachgewiesen werden, von denen 29 Arten Brutvögel oder potenzielle
         Brutvögel sind. Das Artenspektrum sowie der dazugehörige Status sind in Tab. 4
         dokumentiert und auf der Bestandskarte (Anlage 3 zur Begründung einschließlich
         Umweltbericht) dargestellt.

         Tab. 4:       Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Vogelarten und deren Gefährdungsgrad
                       lt. Roter Liste.
                       Hellrot hinterlegt sind alle besonders planungsrelevanten Vogelarten.

          Art
                                                                 RL BW         RL D        VSchRL       Status
          deutsch                 wissenschaftlich
          Amsel                   Turdus merula                     *            *                       BV
          Bachstelze              Motacilla alba                    *            *                       BV
          Baumfalke               Falco subbuteo                    V            3         Art. 4(2)     NG
          Blaumeise               Parus caeruleus                   *            *                       BV
          Braunkehlchen           Saxicola rubetra                  1            2         Art. 4(2)      D
          Buchfink                Fringilla coelebs                 *            *                       BV
          Buntspecht              Dendrocopos major                 *            *                       BV
          Dorngrasmücke           Sylvia communis                   *            *                       BV
          Elster                  Pica pica                         *            *                       NG
          Feldlerche              Alauda arvensis                   3            3                       BV
          Gartengrasmücke         Sylvia borin                      *            *                       BV
          Gartenrotschwanz        Phoenicurus phoenicurus           V            V                       BV
          Gimpel                  Pyrrhula pyrrhula                 *            *                       NG
          Goldammer               Emberiza citrinella               V            V                       BV
          Graureiher              Ardea cinerea                     *            *                       NG
          Grauschnäpper           Muscicapa striata                 V            V                       BV
          Grünfink                Carduelis chloris                 *            *                       BV
          Grünspecht              Picus viridis                     *            *                       BV
          Hausrotschwanz          Phoenicurus ochruros              *            *                       BV
          Heckenbraunelle         Prunella modularis                *            *                       BV
          Hohltaube               Columba oenas                     V            *         Art. 4(2)     NG
          Kiebitz                 Vanellus vanellus                 1            2         Art. 4(2)    D/NG
          Kleiber                 Sitta europaea                    *            *                       BV
          Kohlmeise               Parus major                       *            *                       BV
          Mandarinente            Aix galericulata                                                       NG
          Mäusebussard            Buteo buteo                       *            *                       NG
          Misteldrossel           Turdus viscivorus                 *            *                       NG
          Mönchsgrasmücke         Sylvia atricapilla                *            *                       BV
          Nachtigall              Luscinia megarhynchos             *            *                       BV
          Neuntöter               Lanius collurio                   *            *        Anhang I        D
          Nilgans                 Alopochen aegyptiaca                                                   NG
          Rabenkrähe              Corvus corone                     *            *                       NG

ANUVA Stadt- und Umweltplanung                                                                                   13
Almosenberg EF 1                                                                               Anlage 4
3 Erfassung Avifauna                                                                         27.03.2019

          Art
                                                             RL BW    RL D       VSchRL       Status
          deutsch               wissenschaftlich
          Rauchschwalbe         Hirundo rustica                3        3                      NG
          Ringeltaube           Columba palumbus               *        *                       BV
          Rotkehlchen           Erithacus rubecula             *        *                       BV
          Schwarzmilan          Milvus migrans                 *        *       Anhang I       NG
          Singdrossel           Turdus philomelos              *        *                       BV
          Star                  Sturnus vulgaris               *        3                       BV
          Straßentaube          Columba livia f. domestica              *                      NG
          Stieglitz             Carduelis carduelis            *        *                       BV
          Stockente             Anas platyrhynchos            V         *                      NG
          Sumpfrohrsänger       Acrocephalus palustris         *        *                       BV
          Teichrohrsänger       Acrocephalus scirpaceus        *        *                       BV
          Turmfalke             Falco tinnunculus             V         *                      NG
          Wacholderdrossel      Turdus pilaris                 *        *                      NG
          Wasseramsel           Cinclus cinclus                *        *                      NG
          Wendehals             Jynx torquilla                 2        2        Art. 4(2)      BV
          Wiesenschafstelze     Motacilla flava               V         *        Art. 4(2)    D/NG
          Zaunkönig             Troglodytes troglodytes        *        *                       BV
          Zilpzalp              Phylloscopus collybita         *        *                       BV

         RL BW: Rote Liste Baden-Württemberg, RL D: Rote Liste Deutschland
               1: vom Aussterben bedroht,
               2: stark gefährdet,
               3: gefährdet,
               V: Vorwarnstufe,
               *: keine Gefährdung;
         VSchRL: Vogelschutzrichtlinie:
               Anhang I: Arten für deren Schutz besonderer Maßnahmen ergriffen werden müssen (Auswei-
               sung von Schutzgebieten),
               Art. 4 (2): nicht in Anhang I aufgeführte, regelmäßig auftretende Zugvogelarten
         fett: alle streng geschützten Arten nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG
         Status:
               BV: Brutvogel;
               NG: Nahrungsgast;
               D: Durchzügler;

         Von den 50 nachgewiesenen Vogelarten sind
                •     14 Arten auf der Roten Liste Baden-Württembergs und / oder Deutschlands
                      (inkl. Vorwarnliste),
                •     2 Arten im Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie aufgeführt,
                •     6 Arten im Artikel 4 (2) der Europäischen Vogelschutzrichtlinie aufgeführt,
                •     7 Arten nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt.
         In der Summe handelt es sich somit um 18 besonders planungsrelevante Vogelar-
         ten. Ihr Vorkommen im Gebiet wird im Folgenden artspezifisch erläutert.

ANUVA Stadt- und Umweltplanung                                                                          14
Almosenberg EF 1                                                                      Anlage 4
3 Erfassung Avifauna                                                                27.03.2019

         Brutvögel

         Feldlerche
         Die Feldlerche wurde 2018 mit 18 Brutpaaren auf den offenen Flächen im Untersu-
         chungsgebiet erfasst. Die Reviere verteilen sich relativ gleichmäßig. Vier dieser Re-
         viere befinden sich im Geltungsbereich; weitere Reviere wurden nordöstlich davon
         auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen erfasst. Vier weitere Brutpaare wurden
         westlich des Geltungsbereiches auf dem Offenland im Bereich zwischen den Stra-
         ßen Almosenberg, Hymerring und dem im Norden angrenzenden Waldgebiet erfasst
         (Geltungsbereich Bebauungsplan Gewerbe- und Sondergebiet Almosenberg). Die
         Feldlerche ist in Baden-Württemberg und in Deutschland als gefährdete Art gelistet.

         Gartenrotschwanz
         Im Untersuchungsgebiet konnte ein Revier des Gartenrotschwanzes am südöstli-
         chen Waldrand westlich des Geltungsbereiches erfasst werden. Die Art ist auf ge-
         eignete Nisthöhlen angewiesen. In den umliegenden Offenlandbereichen findet sie
         geeignetes Nahrungshabitat. Der Gartenrotschwanz steht auf der Vorwarnliste.

         Goldammer
         Die Goldammer wurde 2018 im Untersuchungsgebiet mit drei Brutpaaren nachge-
         wiesen. Diese wurden am Waldrand sowie in Heckenstrukturen erfasst. Das nächs-
         te Revier liegt am nordwestlichen Rand des Geltungsbereiches. Die dort befindli-
         chen offenen, aber strukturreichen Bereiche bieten geeigneten Lebensraum. Die
         Goldammer steht in Baden-Württemberg und Deutschland auf der Vorwarnliste

         Grauschnäpper
         Ein Revier des Grauschnäppers konnte im Waldrandbereich westlich des Geltungs-
         bereiches erfasst werden. In den umliegenden Bereichen ist eine ausreichende
         Nahrungsverfügbarkeit durch Insekten gegeben. Der Grauschnäpper steht in Ba-
         den-Württemberg und Deutschland auf der Vorwarnliste.

         Grünspecht
         Im südlich an den Geltungsbereich angrenzenden Waldstück wurde ein Revier des
         Grünspechts belegt. Die Kombination mit den umliegenden Offenlandbereichen,
         insbesondere mit mageren Wiesen und Saumbereichen, macht einen geeigneten
         Lebensraum aus. Dort findet der Grünspecht ein ausreichendes Angebot an Amei-
         sen – seine Hauptnahrungsquelle.

         Star
         Der Star konnte mit zwei Revieren im Waldstück, das südlich an den Geltungsbe-
         reich angrenzt, erfasst werden. Als Höhlenbrüter benötigt er ein ausreichendes An-
         gebot an Baumhöhlen. Der Star ist in Deutschland als gefährdete Art gelistet.

ANUVA Stadt- und Umweltplanung                                                             15
Almosenberg EF 1                                                                     Anlage 4
3 Erfassung Avifauna                                                               27.03.2019

         Wendehals
         Ein Brutpaar des Wendehalses wurde 2018 im Waldstück südlich des Geltungsbe-
         reiches erfasst. Insbesondere auf den nördlich angrenzenden Offenlandflächen
         kann die Art ein geeignetes Nahrungsangebot (Ameisen) finden. Der Wendehals ist
         in Deutschland und Baden-Württemberg als stark gefährdet gelistet.

         Rast- und Zugvögel

         Braunkehlchen
         Das Braunkehlchen wurde lediglich als Einzelereignis Anfang Mai 2018 mit zwei In-
         dividuen auf den Feldern nördlich des Geltungsbereiches erfasst. Weitere Nachwei-
         se der Art zu einem späteren Zeitpunkt wurden nicht erbracht. Bei der Beobachtung
         wird es sich daher um ein rastendes Tier handeln, das sich auf dem Durchzug be-
         fand.

         Neuntöter
         Ein männlicher Neuntöter wurde einmalig im Mai 2018 am Waldrand westlich des
         Geltungsbereiches erfasst.

         Nahrungsgäste

         Mäusebussard, Schwarzmilan, Baumfalke und Turmfalke
         Mäusebussard, Schwarzmilan und Turmfalke konnten vereinzelt bei der Nahrungs-
         suche über den Ackerflächen im Nordosten des Untersuchungsgebietes beobachtet
         werden. Der Mäusebussard wurde auch in der Nähe des südöstlichen Waldstückes
         und der Turmfalke am Waldrand des Waldstücks südlich der Straße Almosenberg
         erfasst. Der Baumfalke wurde bei der Nahrungssuche über den landwirtschaftlich
         genutzten Flächen innerhalb des Geltungsbereiches beobachtet. Brutplätze dieser
         Arten befinden sich 2018 nicht innerhalb des Geltungsbereiches. Die Arten werden
         daher als gelegentliche Nahrungsgäste betrachtet.

         Hohltaube
         Die Hohltaube wurde einmalig im Norden des Untersuchungsgebietes erfasst. Da-
         her ist ein Brutvorkommen innerhalb des Untersuchungsgebietes nicht zu erwarten.
         Mit Brutplätzen ist in umliegenden Wäldern zu rechnen. Dort ist sie auf ein ausrei-
         chendes Angebot an geeigneten Nisthöhlen, wie zum Beispiel Schwarzspechthöh-
         len, angewiesen.

         Kiebitz
         Der Kiebitz wurde lediglich einmal auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen öst-
         lich des Geltungsbereiches erfasst.

         Rauchschwalbe
         Die Rauchschwalbe konnte im Untersuchungsgebiet bei der Nahrungssuche über
         dem Offenland südlich der Straße L2310 erfasst werden. Als an Gebäuden brütende

ANUVA Stadt- und Umweltplanung                                                            16
Almosenberg EF 1                                                                    Anlage 4
3 Erfassung Avifauna                                                              27.03.2019

         Art sind Brutplätze in den umliegenden Ortschaften Bettingen und Dertingen außer-
         halb des Untersuchungsgebietes zu erwarten.

         Stockente
         Die Stockente wurde im Süden des Untersuchungsgebietes am Aalbach erfasst.

         Wiesenschafstelze
         Die Wiesenschafstelze wurde auf den landwirtschaftlich genutzten offenen Flächen
         nördlich des Geltungsbereiches erfasst.

3.3.2    Naturschutzfachliche Bewertung
         Der Geltungsbereich und die angrenzenden, offenen, landwirtschaftlich genutzten
         Flächen sind Lebensraum der Feldlerche. Daher werden durch direkte Flächeninan-
         spruchnahme und die Kulissenwirkung des Vorhabens voraussichtlich Maßnahmen
         zum Ausgleich des Lebensraumverlustes dieser Art erforderlich.
         Andere relevante Feldvögel wie Wachtel und Rebhuhn wurden nicht erfasst.
         Die Waldränder im Süden des Geltungsbereiches und die Brachen sind Teile des
         Nahrungshabitats für Wendehals und Grünspecht. Bei der Verwirklichung des Vor-
         habens sollte berücksichtigt werden, dass weiterhin ausreichend Nahrungshabitat
         für diese Arten gewährleistet ist. Weitere hochwertige Arten (Gartenrotschwanz,
         Goldammer, Grauschnäpper, Star) haben ihren Lebensraum in Lebensräumen
         nordwestlich und südöstlich außerhalb des Geltungsbereichs. Hier erfolgt kein Ein-
         griff durch das Vorhaben.
         Greifvögel wie der Mäusebussard, Schwarzmilan, Baum- und Turmfalke nutzen das
         Gebiet als Nahrungsgäste. Der Geltungsbereich hat jedoch keine herausragende
         Bedeutung als Nahrungshabitat für diese Arten, da angrenzende Flächen in näherer
         Umgebung ebenfalls diese Funktion in gleichartiger bzw. gleichwertiger Weise erfül-
         len.

ANUVA Stadt- und Umweltplanung                                                           17
Almosenberg EF 1                                                                    Anlage 4
4 Beibeobachtung                                                                  27.03.2019

4        Beibeobachtung
         Im Rahmen der Reptilienkartierungen wurden Futterpflanzen der Raupen des Gro-
         ßen Feuerfalters („nichtsaure“ Ampferarten wie z.B. Stumpfblättriger Ampfer
         (Rumex obtusifolius) und Krauser Ampfer (Rumex crispus)) festgestellt. Ein Vor-
         kommen des Großen Feuerfalters (Lycaena dispar) kann somit auf den Brachen im
         Geltungsbereich nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
         Auf der südlichen Brache (Flurnummer 26084) kommen „nichtsauren“ Ampferarten
         über die gesamte Fläche verteilt vor (ca. 20 Pflanzen). Ebenfalls wurden auf der
         nördlichen Ackerbrache (Flurnummern 25796 und 25797) östlich des Klettergartens
         „nichtsaure“ Ampferarten zerstreut vorgefunden (ebenfalls ca. 20 Pflanzen).
         Die Pflanzen innerhalb des Geltungsbereichs machen jedoch nur einen kleinen Teil
         des gesamten Bestandes im näheren Umkreis aus. In näherer Umgebung des Vor-
         habens existieren weitere Ackerbrachen und -randsteifen mit unterschiedlich dichten
         Beständen. Diese schwanken von 1-100 Pflanzen je 100 m2. Eine verlässliche
         Prognose der Bestände und deren genaue Standorte im UG für die nächsten Jahren
         ist aufgrund der Fähigkeit der Art zur schnellen Besiedlung (Pionierpflanzen) nicht
         möglich.
         Für den Feuerfalter ist der Geltungsbereich, aufgrund der kleinen Bestände an
         „nichtsauren“ Ampferarten als nachrangiges Habitat auszuweisen. Großräumige
         Populationsverbünde sind typisch für diese hochmobile Schmetterlingsart. Die be-
         vorzugten Lebensräume der Raupen sind allgemein Nass- und Feuchtwiesen der
         wärmebegünstigten Niederungen, auf denen „nichtsaure“ Ampferarten wachsen. Im
         Südwesten Deutschlands handelt es sich meist um frische bis feuchte Wirtschafts-
         wiesen und deren Brachen, frische bis feuchte, nicht zu stark genutzte Mähweiden
         und deren Brachen, frische ausdauernde Ruderalfluren, Weg- und Ackerränder,
         Ackerbrachen sowie untergeordnet Seggenbestände und Röhrichte. Solche Nut-
         zungen sind oft, aber nicht nur, in Auensystemen von Bächen und Flüssen zu fin-
         den, wie sie im Untersuchungsgebiet an den Fließgewässern Aalbach und Main zu
         erwarten sind. Somit sind die kleinflächigen Ackerbrachen mit geringen Beständen
         an „nichtsaurem“ Ampfer im Geltungsbereich nur als nachrangige Fortpflanzungs-
         und Ruhestätte für den Feuerfalter zu werten. Diese Einschätzung wurde durch eine
         gezielte Suche nach Eihüllen und jungen Raupen des Großen Feuerfalters der
         2. Generation innerhalb des Geltungsbereiches im Herbst 2018 bestätigt. Sie brach-
         te keine Nachweise.
         Aufgrund von potentiellen Lebensräumen (nachrangige Fortpflanzungs- und Ruhe-
         stätten) innerhalb des Geltungsbereiches werden geeignete Vermeidungsstrategien
         (z.B. Vergrämungsmahd) notwendig, um einem Auslösen von Verbotstatbeständen
         gem. §44 BNatSchG zu verhindern.

ANUVA Stadt- und Umweltplanung                                                           18
Almosenberg EF 1                                                                   Anlage 4
5 Zusammenfassung                                                                27.03.2019

5        Zusammenfassung
         Die Stadt Wertheim plant die Erweiterung des Gewerbe- und Sondergebiets Almo-
         senberg in Wertheim-Dertingen. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca.
         12,29 ha. Um eine ausreichende Datengrundlage zur Bewertung des artenschutz-
         rechtlichen Konfliktpotenzials zu haben, wurden Reptilien (Zauneidechse) und Vögel
         untersucht.
         Die Zauneidechse wurde nur außerhalb des Geltungsbereichs nachgewiesen. Ins-
         besondere westlich angrenzend an den Geltungsbereich wurden nahe dem Wald-
         rand zahlreich Tiere gefunden, was auf eine besondere Bedeutung als Fortpflan-
         zungs- und Ruhestätte hinweist. Weiterhin wurde die Schlingnatter in einem Stra-
         ßengraben der Straße L2310 erfasst. Sie ist daher als Nahrungsgast im Geltungs-
         bereich nicht auszuschließen.
         Insgesamt wurden 50 Vogelarten im Untersuchungsgebiet nachgewiesen, von de-
         nen 29 Brutvögel sind. Die Arten Rebhuhn und Wachtel wurden nicht nachgewiesen
         und können daher ausgeschlossen werden. Im Geltungsbereich wurden Reviere der
         als planungsrelevant einzustufenden Feldlerche erfasst. Im Wald, der südlich an
         den Geltungsbereich angrenzt, wurden Reviere von planungsrelevanten Arten wie
         Wendehals und Grünspecht belegt, für die der Geltungsbereich eine Bedeutung als
         Nahrungshabitat erfüllt.
         Weiterhin wurden im UG Nahrungspflanzen des Großen Feuerfalters auf den Bra-
         chen im Geltungsbereich nachgewiesen. Diese sind jedoch aufgrund der geringen
         Dichte an Futterpflanzen („nichtsaure“ Ampferarten) nur als nachrangige Fortpflan-
         zungs- und Ruhestätte zu werten. Eine gezielte Suche nach Eihüllen und jungen
         Raupen des Großen Feuerfalters der 2. Generation im Herbst 2018 brachte keine
         Nachweise.
         Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte bei Umsetzung der Planung kön-
         nen auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse demnach Vermeidungsmaßnahmen
         für die Arten Großer Feuerfalter, Zauneidechse und Feldlerche erforderlich werden,
         da für diese Arten (potenzielle) Teillebensräume innerhalb des Geltungsbereichs
         liegen bzw. geschaffen werden können. Für die Feldlerche werden voraussichtlich
         zusätzlich Maßnahmen zum Ausgleich des Lebensraumverlustes nötig. Im Hinblick
         auf Wendehals und Grünspecht ist auf die Gewährleistung von ausreichend Nah-
         rungshabitat zu achten.

ANUVA Stadt- und Umweltplanung                                                          19
Almosenberg EF 1                                                                     Anlage 4
6 Literaturverzeichnis                                                             27.03.2019

6         Literaturverzeichnis
          Albrecht, K. et al. (2015) ‘Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen
          - FE 02.0332/2011/LRB’, Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik.
          Edited by Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Bremen:
          Fachverlag NW im Carl Schünemannverlag, (1115), p. 308. Available at:
          http://www.schuenemann-verlag.de/buchverlag/neuste-
          produkte/leistungsbeschreibungen-fuer-faunistische-untersuchungen.html.
          Laufer, H. (1999) ‘Die Roten Listen der Amphibien und Reptilien Baden-
          Württembergs’, 73, pp. 103–133.
          Lorho, H. (2009). Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-
          Württemberg - MLR-Definitionen-LANA-Hinweise, 2379, 1–5.
          LUBW (2010). Naturräume Baden-Württembergs. (Landesanstalt für Umwelt Mes-
          sungen und Naturschutz Baden-Württemberg, Hrsg.)
          Südbeck, P. et al. (2005) Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel
          Deutschlands. Edited by P. Südbeck et al. Radolfzell.

ANUVA Stadt- und Umweltplanung                                                            20
Sie können auch lesen