Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Gewerbegebiet Talheim Ost"

 
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Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Gewerbegebiet Talheim Ost"
Bebauungsplan mit
integriertem Grünordnungsplan
"Gewerbegebiet Talheim Ost"

Behandlung der im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligungsverfahren
eingegangenen Stellungnahmen
(§ 1 Abs. 7 BauGB)

Anerkannt:    Vellberg, 12.08.2019

              __________________
              Zoll, Bürgermeisterin

Gefertigt:    Ellwangen, 12.08.2019

Projekt:       VB1803 / 412385
Bearbeiter/in: IH
Stadt Vellberg                     BPL „Gewerbegebiet Talheim Ost“

Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen (§ 1 Abs.7 BauGB)

Beteiligungszeitraum: Öffentliche Auslegung 10.12.2018 – 10.01.2019
                      Behördenbeteiligung 10.12.2018 – 10.01.2019

      1. Ergebnis der Prüfung der im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen

Nr.     Behörden und sonstige Träger    Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange      Abwägungsvorschlag der Verwaltung
             öffentlicher Belange
           (Stellungnahme von ...)
1.     Gemeinde Obersontheim           Die Gemeinde hat weder Einwendungen noch Anregungen.                      ‐‐‐‐‐
       Ansprechpartner: Dieter Herr‐
       mann (0797369611)
       07.12.2018
2.     Gemeinde Frankenhardt           Die Gemeinde Frankenhardt hat keine Anregungen oder Bedenken.             ‐‐‐‐‐
       Ansprechpartnerin: Simone
       Gahm: 07959 910520
       07.12.2018
3.     terranets bw GmbH               Im Geltungsbereich des oben genannten Bebauungsplanes (gilt nur für rot
       Ansprechpartner: Andreas Dias   markierten Bereich) liegen keine Anlagen der terranets bw GmbH, so dass
       Andrade (49 711 7812‐0)         wir von dieser Maßnahme nicht betroffen werden.
       13.12.2018                      Eine Beteiligung am weiteren Verfahren ist nicht erforderlich.            ‐‐‐‐‐
4.     IHK Heilbronn‐Franken           Nach Prüfung dieser Unterlagen begrüßt es die IHK Heilbronn‐Franken,
       Ansprechpartner: Jonas Kraiß    wenn für bestehende oder ansiedlungswillige Unternehmen Entwick‐
       (071319677310)                  lungsmöglichkeiten geschaffen und die planungsrechtlichen Festsetzungen
       18.12.2018                      aktualisiert werden. Sonstige Bedenken und Anregungen zu o.g. Bebau‐
                                       ungsplan liegen uns zurzeit nicht vor.                                  ‐‐‐‐‐
5.     Netze NGO                      Wir haben keine Anregungen zur vorliegenden Planung. Eine Erschließung
       Ansprechpartner: Martin Bühler mit Erdgas ist geplant.                                                    ‐‐‐‐‐
       (0796193361431)

                                                                         Seite 1
Stadt Vellberg                      BPL „Gewerbegebiet Talheim Ost“

     18.12.2018
6.   Stadt Crailsheim               Es bestehen keine Bedenken und Anregungen.                                  ‐‐‐‐‐
     Ansprechpartner: Günter Utz
     (79514031337)
     19.12.2018
7.   NOW                            Im betreffenden Plangebiet in Vellberg‐Talheim befinden sich keine Anla‐
     Ansprechpartner: Marion Kurz   gen beziehungsweise Fernwasserleitungen der NOW. Es werden durch den
     (07951481776)                  Bebauungsplan keine Belange der NOW berührt. Wir weisen auf Anlagen
     20.12.2018                     des Zweckverbandes Schmerachgruppe hin.                                  ‐‐‐‐‐
8.   Unitymedia BW GmbH             Gegen die o.a. Planung haben wir keine Einwände.                            ‐‐‐‐‐
     Ansprechpartner: Herr Weyh
     (05617818141)
     02.01.2019
9.   Handwerkskammer Heilbronn‐ Gegen den im Betreff genannten Bebauungsplan werden von Seiten der
     Franken                        Handwerkskammer keine Bedenken erhoben.                                     ‐‐‐‐‐
     Ansprechpartnerin: Regina Mül‐
     ler (07131791141)
     03.01.2019
10. Landratsamt Schwäbisch Hall     Untere Naturschutzbehörde:
    Ansprechpartnerin: Simone       Die Eingriffs‐Ausgleichs‐Berechnung geht von der erfolgreichen Anlage von   Auf den Baugrundstücken am südlichen
    Harms (07917557451)             Magerwiesenflächen u.a. innerhalb der Baugrundstücke aus. Welche Flä‐       und westlichen Rand ist ein flächiges
    09.01.2019                      chen dort gemeint sind, kann aus den Unterlagen leider nicht nachvollzo‐    Pflanzgebot ausgewiesen. Nach Fest‐
                                    gen werden. Insgesamt wird auch angezweifelt, ob sich die Flächen, vor      setzung sind 50 % der Fläche zu be‐
                                    allem aufgrund der zukünftigen weiteren intensiven Nutzung der restlichen   pflanzen und 50 % der Fläche mit einer
                                    Grundstücksflächen, zu solch hochwertigen Biotopen entwickeln werden.       artenreichen mageren Saatgutmi‐
                                    Eine Abpflanzung im Norden des Geländes wäre ebenfalls wünschenswert.       schung zu begrünen. Es wird davon
                                    Im weiteren Verfahren bitten auch wir um Vorschläge bzgl. des notwendi‐     ausgegangen, dass diese Wiesenflächen
                                    gen planexternen Ausgleichs.                                                nur 1‐2 mal im Jahr gemäht und nicht
                                    Zudem bitten wir um eine Konkretisierung der Gestaltung des RRB, des        gedüngt werden, so dass eine Einstu‐
                                    Feuerlöschbehälters und des RÜB, außer dies ist Inhalt eines separaten      fung in den Biotoptyp „Magerwiese“
                                    Wasserrechtsverfahrens, an dem wir beteiligt werden.                        erfolgen kann. Die Festsetzung einer
                                    Den Ergebnissen der artenschutzrechtlichen Relevanzuntersuchung wird        extensiven Pflege wird im Textteil noch
                                    zugestimmt.                                                                 ergänzt. Bei weiteren Flächen, bei wel‐
                                                                       Seite 2
Stadt Vellberg                     BPL „Gewerbegebiet Talheim Ost“

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                                                                           sind, handelt es sich um die Randflä‐
                                                                           chen am RÜB (öffentliche Grünfläche).
                                                                           Weitergehende externe Maßnahmen‐
                                                                           vorschläge werden in die Unterlagen
                                                                           zum Bebauungsplan‐Entwurf eingear‐
                                                                           beitet.
                                                                           Eine Ergänzung des Pflanzgebotes im
                                                                           Norden wird nicht vorgesehen, da hier
                                                                           die Möglichkeit besteht, kleinere Bau‐
                                                                           grundstücke zu veräußern, da die Er‐
                                                                           schließung von der nördlichen Erschlie‐
                                                                           ßungsstraße erfolgen kann (mehrere
                                                                           Zufahrten).

                                                                           Die geplante Entwässerung wurde mit
                                                                           der UWB bereits abgestimmt. Eine ge‐
                                                                           nauere Beschreibung der Gestaltung
                                                                           der Anlagen wird ebenfalls im Bebau‐
                                                                           ungsplan‐Entwurf ergänzt.
                                                                           Für den Bau der Becken (RRB + RÜB) ist
                                                                           ein Wasserrechtsverfahren erforder‐
                                                                           lich, in welchem eine Beteiligung der
                                                                           UNB erfolgen wird (siehe nachfolgende
                                                                           Stellungnahme der UWB). Der Bau des
                                                                           Feuerlöschbehälters erfolgt auf Basis
                                                                           eines Baugesuchs.
Untere Wasserbehörde:
                                                                           Die Entwurfsplanung wird mit dem
Entwässerung                                                               Bau‐ und Umweltamt abgestimmt und
Das Entwässerungssystem wurde am 12.11.2018 im Detail mit dem Pla‐         eine entsprechende Beschreibung auch
nungsbüro stadtlandingenieure (Herrn Strobel) besprochen. Die Ergebnisse   im Bebauungsplan‐Entwurf aufgenom‐
der Besprechung sind zu beachten. Die weitere Planung ist mit dem Bau‐     men. Zur Genehmigung der Anlagen
und Umweltamt des Landratsamtes Schwäbisch Hall abzustimmen.               wird ein Wasserrechtsverfahren durch‐
                                                                           geführt.

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Grundwasser
Zur Prüfung, ob durch die vorgesehene Bebauung in das Grundwasser ein‐       Ein Gutachten des BFI Zeiser (Ellwan‐
gegriffen wird, wird nach Kenntnis des Landratsamtes aktuell ein Gutach‐     gen) liegt zwischenzeitlich vor. Dieses
ten erstellt. Nach Fertigstellung ist dem Landratsamt, FB 33.3, eine Mehr‐   wird dem LRA, FB 33.3 zur Verfügung
fertigung zuzuleiten. Falls eine Wasserhaltung notwendig wird, muss diese    gestellt und das weitere Vorgehen ab‐
wasserrechtlich behandelt werden.                                            gestimmt.
Die dazu benötigten Unterlagen sind vorab mit dem Landratsamt – Bau‐
und Umweltamt abzustimmen. Die Antragsunterlagen sind mindestens
einen Monat vor Baubeginn (Beginn der Aushubarbeiten Baugrube) einzu‐
reichen. Eine vorübergehende Grundwasserableitung ist nach Zustimmung
der unteren Wasserbehörde höchstens für die Dauer der Bauzeit erlaubt.       Kenntnisnahme

Bodenschutz
Generell gelten bei Aushubarbeiten und Bodenbewegungen die Vorgaben
der DIN 19731. Neben den Vorgaben zum Schutz des Oberbodens aus den
textlichen Festsetzungen sind noch weitere Bodenschutzmaßnahmen zu
beachten. Erdbauarbeiten dürfen nur bei trockener Witterung und geeig‐
netem Feuchtezustand des Bodens erfolgen. Unbedeckter Boden darf nicht
mit Radfahrzeugen befahren werden.
Die Verwertung des anfallenden Bodenmaterials außerhalb des Baugebie‐
tes ist im Vorfeld mit dem Landratsamt – Bau‐ und Umweltamt abzustim‐
men. Im Fall zum Erdmassenausgleich im Baugebiet Material von außer‐
halb angefahren wird, ist hierfür zunächst nur unbelasteter Erdaushub zu‐    Die Hinweise im Textteil werden im
gelassen.                                                                    Bebauungsplan – Entwurf entspre‐
Es wird dringend empfohlen, eine gutachterliche Bewertung des anstehen‐      chend ergänzt.
den Bodens am Ausbauort, entsprechend den Vorgaben der „Verwaltungs‐         Im Rahmen der Baugrunduntersuchung
vorschrift des Umweltministeriums für die Verwertung von als Abfall ein‐     wurde aus den anstehenden Tonen ei‐
gestuftem Bodenmaterial“ (VwVBoden), hinsichtlich einer Verwertung des       ne Mischprobe hergestellt und analy‐
u. a. bei den Erschließungs‐ und Gründungsarbeiten anfallenden Aushub‐       siert. Die Analyseergebnisse sind im
materials außerhalb des Baugebietes einzuholen.                              Gutachten dargestellt. Danach weist
Dies bietet sich insbesondere im Zusammenhang mit einer eventuell statt‐     das Material keine erhöhten Gehalte
findenden hydrogeologischen Erkundung des Untergrundes an.                   auf. Alle Parameter unterschreiten die
                                                                             Z 0 – Zuordnungswerte der VwV Boden.

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Untere Immissionsschutzbehörde:
Keine Bedenken und Anregungen.                                                ‐‐‐‐‐

Untere Landwirtschaftsbehörde:
Seitens der Unteren Landwirtschaftsbehörde werden keine grundsätzli‐
chen Bedenken gegen den o.g. Bebauungsplan erhoben.
Außer dem Verlust der landwirtschaftlichen Nutzflächen, die nach Digitaler
Flurbilanz Baden‐Württemberg (Wirtschaftsfunktionenkarte) als Grenzflur
eingestuft sind, werden ansonsten keine landwirtschaftlichen Belange be‐
einträchtigt. Wir regen an, naturschutzrechtliche Ausgleichs‐ und Kompen‐
sationsmaßnahmen auf das Plangebiet zu beschränken; z.B. eine Einsaat         Im Hinblick auf die bereits erstellte Ein‐
von Restflächen mit Flachlandmähwiesen, Magerrasen, Anbringen von             griffs‐/Ausgleichsbilanz ist ein vollstän‐
Wildbienenhotels, Anlage von Trockenmauern, Anlage bzw.                       diger Ausgleich innerhalb des Bebau‐
Erhalt und Verbesserung von vorhandenen Streuobst/Hecken/Gehölzen             ungsplangebietes nicht möglich.
oder ähnlichen flächenverbrauchsschonenden und anderen Maßnahmen
die dem o.g. naturschutzrechtlichen Ausgleich dienen und den Flächenver‐
brauch minimieren.
Sollten Kompensationsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen au‐
ßerhalb des Plangebiets notwendig werden, ist gemäß § 1a Abs. 3, Satz 4       Bei der weiteren Planung externer
BauGB der § 15 Abs. 3 BNatSchG anzuwenden; Das Ziel ist mit Maßnahmen         Maßnahmen, wird darauf geachtet,
hoher Aufwertungspotentiale möglichst wenig landwirtschaftliche Fläche        dass keine wertvollen landwirtschaftli‐
umzunutzen bzw. der landwirtschaftlichen Nutzung zu entziehen. Zusätz‐        chen Flächen für den Ausgleich heran‐
lich ist bei der Flächenauswahl zu beachten, dass Flächen mit hoher agrar‐    gezogen werden.
struktureller Bedeutung (zum Beispiel: überdurchschnittliche Bodengüte        Maßnahmenvorschläge und die Einstu‐
und Flurstruktur, Flurbilanz Baden‐Württemberg Wirtschaftsfunktionen‐         fung im Hinblick auf agrarstrukturelle
karte Vorrangflur I) nur im äußersten Notfall in Anspruch genommen wer‐       Belange werden im Bebauungsplan‐
den. In den Planunterlagen ist daher auf die Berücksichtigung agrarstruktu‐   Entwurf ergänzt.
reller Belange einzugehen.

Untere Baurechtsbehörde:
Von Seiten der Baurechtsbehörde erfolgen vorab folgende Hinweise:
1. Einige Darstellungen im zeichnerischen Teil (z.B. Höhenangaben Straße)     Der zeichnerische Teil wird zum Bebau‐
sind nur schwer erkennbar. Im weiteren Verfahren ist darauf zu achten,        ungsplan‐Entwurf im Hinblick auf die
dass Darstellungen eindeutig erkennbar sein müssen – umso mehr, wenn          Lesbarkeit verbessert.
im Textteil auf Angaben im zeichn. Teil verwiesen wird.

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Stadt Vellberg                      BPL „Gewerbegebiet Talheim Ost“

                                   2. Im zeichnerischen Teil ist abweichend von den Begründungsausführun‐        Im Bebauungsplan ist der Bestand dar‐
                                   gen die bestehende Stromleitungstrasse unverändert dargestellt.               gestellt, die geplante Verlegung wird
                                                                                                                 nur beschrieben. Im Plan erfolgt keine
                                                                                                                 Ausweisung, da kein Leitungsrecht er‐
                                                                                                                 forderlich wird aufgrund der Verlegung
                                                                                                                 in öffentlichen Flächen (entlang Feld‐
                                                                                                                 weg außerhalb des Geltungsbereiches)
                                   Amt für Straßenbau und Nahverkehr:
                                   Straßenbau
                                   Gegen den o.g. Bebauungsplan erheben wir hierzu keine Einwendungen,
                                   da keine Betroffenheit unsererseits vorliegt.                                 ‐‐‐‐‐
11. Deutsche Telekom Technik       Im Planbereich befinden sich noch keine Telekommunikationslinien der
    GmbH                           Telekom. Siehe Anlage.
    Ansprechpartner: Dietmar Lo‐   Eine Versorgung des Neubaugebietes mit Telekommunikationsinfrastruk‐
    ber (07131666554)              tur in unterirdischer Bauweise ist aus wirtschaftlichen Gründen nur bei
    09.01.2019                     Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung sowie einer
                                   ausreichenden Planungssicherheit möglich.
                                   In allen Straßen bzw. Gehwegen sind daher geeignete und ausreichende
                                   Trassen für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom
                                   vorzusehen.
                                   Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die           Eine rechtzeitige Beteiligung der Lei‐
                                   Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen             tungsträger findet im Rahmen der Ent‐
                                   Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschlie‐         wurfs‐ und Ausführungsplanung statt.
                                   ßungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutsche Telekom Technik
                                   GmbH unter der im Briefkopf genannten Adresse so früh wie möglich,
                                   mindestens 3 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden.
                                   Vorsorglich weisen wir schon jetzt darauf hin, dass Telekom an einer ge‐
                                   meinsamen Ausschreibung nicht teilnehmen wird.
                                   Wir bitten Sie weiterhin in Ihrer Ausschreibung ausdrücklich darauf hinzu‐    Der Hinweis wird im Rahmen der Bau‐
                                   weisen, dass Telekom an der Ausschreibung nicht teilnimmt, jedoch be‐         ausführung berücksichtigt.
                                   strebt ist mit der Firma, die den Zuschlag erhalten hat, eigene Verhandlun‐
                                   gen zu führen.
                                   Nach erfolgter Vergabe bitten wir Sie um Bekanntgabe der von Ihnen be‐
                                   auftragten Tiefbaufirma. Zur Vereinfachung der Koordinierung ist Telekom      Der Hinweis wird im Rahmen der Bau‐

                                                                      Seite 6
Stadt Vellberg                       BPL „Gewerbegebiet Talheim Ost“

                                    bestrebt, die vor Ort eingesetzte Firma mit der Durchführung der notwen‐ ausführung berücksichtigt.
                                    digen eigenen Arbeiten zu beauftragen.
                                    Rein vorsorglich und lediglich der guten Ordnung halber weisen wir darauf
                                    hin, dass, sollten unsere Verhandlungen mit der Firma erfolglos verlaufen‐,
                                    von Ihrer Seite gemeinsam abgestimmte Bauzeitenfenster zur Verlegung
                                    der Telekommunikationslinie, während der Erschließungsmaßnahme ein‐
                                    zuplanen sind. Diese werden in den Koordinierungsgesprächen festzulegen
                                    sein. Die Bekanntgabe der beauftragten Tiefbaufirma möchten Sie bitte an Der Hinweis wird im Rahmen der Bau‐
                                    die im Absender genannte Adresse richten.                                   ausführung berücksichtigt.
12. Regierungspräsidium Freiburg,   1. Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelungen,
    Landesamt für Geologie, Roh‐    die im Regelfall nicht überwunden werden können
    stoffe und Bergbau              Keine                                                                        ‐‐‐‐‐
    Ansprechpartnerin: Anke Ko‐
    schel (07612083046)             2. Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen,
    10.01.2019                      die den Plan berühren können, mit Angabe des Sachstandes
                                    Keine                                                                        ‐‐‐‐‐

                                    3. Hinweise, Anregungen oder Bedenken

                                    Geotechnik
                                    Das LGRB weist darauf hin, dass im Anhörungsverfahren des LGRB als Trä‐
                                    ger öffentlicher Belange keine fachtechnische Prüfung vorgelegter Gutach‐
                                    ten oder von Auszügen daraus erfolgt. Sofern für das Plangebiet ein inge‐
                                    nieurgeologisches Übersichtsgutachten, Baugrundgutachten oder geo‐          Ein Gutachten liegt zwischenzeitlich
                                    technischer Bericht vorliegt, liegen die darin getroffenen Aussagen im Ver‐ vor, der Hinweis wird im Textteil er‐
                                    antwortungsbereich des gutachtenden Ingenieurbüros.                         gänzt.
                                    Andernfalls empfiehlt das LGRB die Übernahme der folgenden geotechni‐
                                    schen Hinweise in den Bebauungsplan:
                                    Auf Grundlage des geologischen Basisdatensatzes des LGRB befindet sich
                                    das Plangebiet überwiegend im Ausstrichbereich von Gesteinen der Erfurt‐
                                    Formation (Unterkeuper, frühere Bezeichnung Lettenkeuper). Im nord‐
                                    westlichen Teil des Plangebietes wird der oberflächennahe Baugrund von
                                    Gesteinen der Grabfeld‐Formation (Mittelkeuper, frühere Bezeichnung
                                    Gipskeuper) gebildet.

                                                                        Seite 7
Stadt Vellberg                      BPL „Gewerbegebiet Talheim Ost“

Verkarstungserscheinungen (offene oder lehmerfüllte Spalten, Hohlräume,
Dolinen) sind nicht auszuschließen. Wegen der Gefahr einer Verschlechte‐
rung der Baugrundeigenschaften sowie im Bereich der Grabfeld‐Formation
ggf. von Sulfatgesteinslösung im Untergrund sollte von der Errichtung
technischer Versickerungsanlagen (z. B. Sicker‐schächte, Sickerbecken,
Mulden‐Rigolen‐Systeme zur Versickerung) Abstand genommen werden.
Mit einem oberflächennahen saisonalen Schwinden (bei Austrocknung)
und Quellen (bei Wiederbefeuchtung) des tonigen/tonig‐schluffigen Ver‐
witterungsbodens ist zu rechnen.
Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planungen oder
von Bauarbeiten (z. B. zum genauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwer‐
ten, zur Wahl und Trag‐fähigkeit des Gründungshorizontes, zum Grund‐
wasser, zur Baugrubensicherung, bei Antreffen verkarstungsbedingter        Ein Hinweis ist bereits im Textteil ent‐
Fehlstellen wie z. B. offenen bzw. lehmerfüllten Spalten) werden objektbe‐ halten und wird entsprechend ergänzt.
zogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997‐2 bzw. DIN 4020
durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen.

Boden
Zur Planung sind aus bodenkundlicher Sicht keine Hinweise, Anregungen       ‐‐‐‐‐‐
oder Bedenken vorzutragen.

Mineralische Rohstoffe
Zum Planungsvorhaben sind aus rohstoffgeologischer Sicht keine Hinweise, ‐‐‐‐‐
Anregungen oder Bedenken vorzubringen.

Grundwasser
Auf die Bereitstellung von Geo‐Daten durch die LGRB‐Informationsdienste
(http://www.lgrb‐bw.de/informationssysteme/) wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Anhörung als Träger öf‐
fentlicher Belange keine Überprüfung vorgelegter Gutachten oder von
Auszügen daraus erfolgt.
Ansonsten sind zum Planungsvorhaben aus hydrogeologischer Sicht keine       ‐‐‐‐‐
Hinweise, Anregungen oder Anmerkungen vorzubringen.

Bergbau

                                   Seite 8
Stadt Vellberg                        BPL „Gewerbegebiet Talheim Ost“

                                     Das Plangebiet liegt innerhalb der unbefristet und rechtskräftig bestehen‐
                                     den Bergbauberechtigung „Gipswerk Vellberg“, die zur Aufsuchung und             Der Hinweis auf den Abbau von Gips
                                     Gewinnung von Gips und Anhydrit berechtigt. Rechtsinhaber der Berechti‐         und Anhydrit in der Umgebung wird in
                                     gung ist die Schwenk Zement KG, Ulm. Derzeit findet innerhalb der Berg‐         die Begründung und in den Hinweisen
                                     bauberechtigung ein Abbau von Gips und Anhydrit im Gipstagebau „Vell‐           im Textteil aufgenommen.
                                     berg‐Talheim (Äulesberg)“ statt.
                                     Innerhalb des vom Bebauungsplan umfassten Gebietes liegen der Landes‐
                                     bergdirektion keine bergbaulichen Planungen vor.                                ‐‐‐‐‐

                                     Geotopschutz
                                     Im Bereich der Planfläche sind Belange des geowissenschaftlichen Natur‐
                                     schutzes nicht tangiert.                                                        ‐‐‐‐‐

                                     Allgemeine Hinweise
                                     Die lokalen geologischen Untergrundverhältnisse können dem bestehen‐
                                     den Geologischen Kartenwerk, eine Übersicht über die am LGRB vorhan‐            Der Hinweis auf bereits vorhandene
                                     denen Bohrdaten der Homepage des LGRB (http://www.lgrb‐bw.de) ent‐              Bohrungen in der Umgebung wird In
                                     nommen werden.                                                                  den Textteil des Bebauungsplanes auf‐
                                     Des Weiteren verweisen wir auf unser Geotop‐Kataster, welches im Inter‐         genommen.
                                     net unter der Adresse http://lgrb‐bw.de/geotourismus/geotope (Anwen‐            Der Hinweis wird zur Kenntnis genom‐
                                     dung LGRB‐Mapserver Geotop‐Kataster) abgerufen werden kann.                     men. Im Bereich der Planungsflächen
                                                                                                                     ist kein Geotop eingetragen.

13. Regionalverband Heilbronn‐       Durch die Planung werden regionalplanerische Zielfestlegungen berührt.
    Franken                          Vellberg ist im Regionalplan Heilbronn‐Franken 2020 als Gemeinde mit
    Ansprechpartner: Christof Krä‐   verstärkter Siedlungstätigkeit (Siedlungsbereich, Plansatz 2.4.1) festgelegt.
    mer (07131 621013)               Die Absicht der Gemeinde, sich im gewerblichen Bereich weiterzuentwi‐
    10.01.2019                       ckeln, ist durch den Regionalplan grundsätzlich gedeckt. In den Unterlagen
                                     wird der Bedarf an einer Neuausweisung gewerblicher Flächen unter Be‐
                                     rücksichtigung bestehender Potentiale in GE‐/GI‐Flächen und des konkre‐
                                     ten Bedarfs nachvollziehbar darstellt. Um die Voraussetzung für ein Neu‐
                                     ausweisung zu schaffen, wird der bestehende Bebauungsplan „Gewerbe‐
                                     gebiet Länderäcker“ im Ortsteil Großaltdorf, der einen Gesamtumfang von
                                     4,8 ha aufweist und aus Eigentumsgründen bislang nicht realisiert werden

                                                                          Seite 9
Stadt Vellberg                      BPL „Gewerbegebiet Talheim Ost“

                                      konnte, aufgehoben. Dem steht der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tal‐
                                      heim Ost“ mit einem Umfang von 4,16 ha gegenüber.
                                      Durch die Planung wird der Regionale Grünzug Raum Schwäbisch Hall mit
                                      Bühlertal nach Plansatz 3.1.1 berührt. Da es sich um eine sehr kleine Über‐
                                      schneidung im süd‐östlichen Bereich handelt und hier lediglich eine öffent‐
                                      liche Grünfläche mit Regenrückhaltebecken sowie ein Regenüberlaufbe‐
                                      cken geplant sind, gehen wir von einer Ausformung im Rahmen der Bau‐
                                      leitplanung aus.
                                      Somit ist das Vorhaben mit den Zielen der Raumordnung vereinbar und es
                                      bestehen keine Bedenken gegen die vorgelegte Planung. Wir bitten um           Die weitere Beteiligung findet im Rah‐
                                      Beteiligung im weiteren Verlauf dieses Verfahrens.                            men der Entwurfsanhörung statt.
                                      Wir bitten um Mitteilung der Rechtsverbindlichkeit der Planung unter Be‐      Nach Abschluss des Bebauungsplanver‐
                                      nennung der Planbezeichnung, des Datums und Übersendung einer Plan‐           fahrens wird das Datum der Rechtsver‐
                                      zeichnung, gerne auch in digitaler Form. Die Übersendung einer rechtskräf‐    bindlichkeit mitgeteilt.
                                      tigen Ausfertigung ist nicht erforderlich.

14. Regierungspräsidium Stuttgart,    Die vorliegende Planung steht im Zusammenhang mit der Aufhebung des
    Abteilung Wirtschaft und Infra‐   Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Länderäcker“ in Großaltdorf und der
    struktur                          geplanten 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2002 des GVV Ils‐
    Ansprechpartner: Andreas          hofen‐Vellberg, bei der die 4,8 ha große geplante gewerbliche Baufläche
    Drung (071190412132)              nicht entwickelt werden kann und daher wieder als landwirtschaftliche
    11.01.2019                        Fläche dargestellt werden soll. Unter der Voraussetzung der Aufhebung
                                      dieser Planung bestehen aus raumordnerischer Sicht keine Bedenken ge‐
                                      gen die vorliegende Planung.
                                      Jedoch regen wir an, für den sog. „Eigenverkauf“ eine prozentuale be‐         Im Textteil des BPL‐Entwurfs wird der
                                      triebsbezogene Flächenbegrenzung der betrieblichen Nutzfläche und eine        „Eigenverkauf“ nur kleinflächig zugelas‐
                                      absolute Flächenobergrenze in den Textteil aufzunehmen. Die Grenze der        sen und ist damit ausreichend be‐
                                      Großflächigkeit sollte dabei keinesfalls überschritten werden; die Agglome‐   grenzt.
                                      rationsregelung ist gegebenenfalls zu beachten.                               Eine allgemeine Zulässigkeit von Einzel‐
                                      Wir weisen noch darauf hin, dass der Vorhabenstandort in einem Regiona‐       handelsbetriebe wurde ausgeschlossen.
                                      len Grünzug gemäß Plansatz 3.1.1 Regionalplan Heilbronn‐Franken 2020
                                      liegt. Die Regionalen Grünzüge sind von Siedlungstätigkeit und anderen
                                      funktionswidrigen Nutzungen freizuhalten. Innerhalb der Regionalen Grün‐
                                      züge sind die Landnutzungen auf eine Erhaltung und Entwicklung der Aus‐

                                                                         Seite 10
Stadt Vellberg                       BPL „Gewerbegebiet Talheim Ost“

                                     gleichsfunktionen und der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts auszu‐
                                     richten (vgl. PS 3.1.1 Abs. 2 (Z)).
                                     Da der Grünzug nur in einem geringen Flächenausmaß in Anspruch ge‐
                                     nommen wird, gehen wir davon aus, dass der Grünzug an dieser Stelle
                                     durch die vorliegende Planung ausgeformt wird, so dass auch insoweit kei‐
                                     ne Bedenken bestehen.

                                     Anmerkung:
                                     Abteilung 8 – Landesamt für Denkmalpflege – meldet Fehlanzeige                  ‐‐‐‐‐
15. Regierungspräsidium Stuttgart,   Die Stadt Vellberg beabsichtigt nördlich ihres Teilortes Talheim das „Ge‐
    Abteilung Straßenwesen und       werbegebiet Talheim‐Ost“ auszuweisen. Das Gewerbegebiet liegt zentral
    Verkehr                          zwischen Vellberg und seinem Teilort Großaltdorf gegenüber des beste‐
    Ansprechpartnerin: Yvonne        henden Industriegebietes Talheim‐Großaltdorf mit den Firmen Knauf und
    Zweschper (071190414210)         Spedition Schmitt. Das Industriegebiet Talheim‐Großaltdorf ist im Bereich
    22.01.2019                       des Knotenpunkt L 1040 / In den Datzenäckern / Erschließungsstraße mit
                                     Linksabbiegespuren erschlossen.
                                     Die Erschließung des geplanten Gewerbegebietes Talheim‐Ost soll über die
                                     bestehende Linksabbiegespur in der Landesstraße 1040 erfolgen.
                                     Einer Unterschreitung des Anbauverbots auf einen Abstand von 15 m wie
                                     beim Gewerbegebiet Talheim (Feuerwehr und Bauhof der Stadt Vellberg)
                                     wird nicht zugestimmt.
                                     Dem o.a. Bebauungsplan kann von hier aus zugestimmt werden, wenn fol‐
                                     gende Auflagen berücksichtigt werden:
                                           Nach § 22 Straßengesetz Baden Württemberg werden im Abstand
                                              von 20 m entlang der Landesstraße keine Nebenanlagen nach §
                                              14, Abs. 1 Bau NVO und keine sonstigen baulichen Anlagen, auch         Bei der Ausweisung des Baufensters
                                              soweit solche nicht genehmigungspflichtig sind, zugelassen. Dies       und den Festsetzungen im Textteil wird
                                              gilt auch für Garagen, Carports, Stellplätze, Werbeanla‐               im Bebauungsplan‐Entwurf ein Anbau‐
                                              gen/Sammeltafeln, u. s. w. Wir bitten, dies in den schriftlichen und   verbot von 20 m berücksichtigt.
                                              zeichnerischen Teil des Bebauungsplans zu übernehmen.
                                           Die Einmündung der Erschließungsstraße muss nach RAL 2012 aus‐           Die Einmündung wird RAL‐konform
                                              gebaut werden, wobei der bestehende Radweg zu berücksichtigen          ausgebaut.
                                              ist. Dabei hat die Kosten für alle Änderungen die Stadt als Veran‐
                                              lasserin allein zu tragen. Hierzu gehören auch die Kosten für ggf.

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Stadt Vellberg                       BPL „Gewerbegebiet Talheim Ost“

                                     notwendig werdende Änderung der Beschilderung und Fahr‐
                                     bahnmarkierung, Einlegung von Leerrohren, usw.
                                   Die erforderlichen Sichtfelder in die Landesstraße sind weiterhin     Die Sichtfelder sind im zeichnerischen
                                     im zeichnerischen und schriftlichen Teil des Bebauungsplanes zu      Teil sowie im Textteil bereits enthalten,
                                     berücksichtigen.                                                     eine Änderung ist nicht erforderlich.
                                   Grundsätzlich müssen alle geplanten Umgestaltungen auf den lan‐
                                     deseigenen Flächen der L 1040 und des Knotenpunktes weiterhin        Die Abstimmung findet im Rahmen der
                                     frühzeitig und auf Grundlage von Detailplänen mit dem Regie‐         weiteren Planung statt.
                                     rungspräsidium Stuttgart, Baureferat Ost, abgestimmt werden.
                                   Außer der bestehenden Erschließungsstraße “Bodenhaldenweg“            Die Ausweisung des Zu‐ und Ausfahrts‐
                                     dürfen keine weiteren Zufahrten zur L 1040 angelegt werden.          verbots ist im zeichnerischen Teil be‐
                                     Vorhandene Zufahrten müssen geschlossen werden. Das Zugang‐,         reits enthalten, eine Festsetzung im
                                     Zu‐ und Ausfahrverbot entlang der Landesstraße 1040 ist weiter‐      Textteil ist nicht erforderlich.
                                     hin im zeichnerischen und schriftlichen Teil des Bebauungsplans
                                     darzustellen.
                                   Abwasser und Oberflächenwasser dürfen der Landesstraße und ih‐        Einleitungen von Oberflächenwasser
                                     ren Entwässerungsanlagen nicht zugeleitet werden.                    oder Abwasser aus dem Plangebiet in
                                   Im Falle, dass der Löschwasserbehälter überirdisch realisiert wird,   Anlagen des Landes erfolgen nicht.
                                     sind dementsprechende Schutzeinrichtungen zu installieren. Diese     Der Löschwasserbehälter wird als un‐
                                     sind mit den Anforderungen an die Sichtfelder im Einmündungs‐        terirdisches Bauwerk ausgeführt.
                                     bereich abzustimmen.
                                   Die Zufahrten und Zugänge zum Löschwasserbehälter sollten so
                                     gestaltet werden, dass sie das Betriebspersonal nicht gefährden      Die Hinweise hinsichtlich des Becken‐
                                     und einen ordnungsgemäßen Betrieb des Behälters gewährleisten.       betriebes werden in der weiteren Pla‐
                                     Das heißt, entlang des Beckens ist ausreichend Platz vorzusehen,     nung berücksichtigt.
                                     damit im Rahmen der Reinigung benötigte LKW bzw. Bagger ohne
                                     Probleme zufahren können (Schleppkurven). Diese Zufahrtsberei‐
                                     che sollten auch entsprechend den zu erwartenden Belastungen
                                     befestigt werden.
16. Stadt Ilshofen          Keine Stellungnahme eingegangen.
17. Stadt Schwäbisch Hall   Keine Stellungnahme eingegangen.

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Stadt Vellberg                       BPL „Gewerbegebiet Talheim Ost“

      2. Ergebnis der Prüfung der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen

Nr.              Privatperson                              Stellungnahme der Öffentlichkeit                      Abwägungsvorschlag der Verwaltung
           (Stellungnahme von ...)
                                     Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen bei
                                     der Stadt Vellberg eingegangen.

                                                                         Seite 13
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