Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Gewerbegebiet Talheim Ost"
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Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Gewerbegebiet Talheim Ost" Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen (§ 1 Abs. 7 BauGB) Anerkannt: Vellberg, 12.08.2019 __________________ Zoll, Bürgermeisterin Gefertigt: Ellwangen, 12.08.2019 Projekt: VB1803 / 412385 Bearbeiter/in: IH
Stadt Vellberg BPL „Gewerbegebiet Talheim Ost“ Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen (§ 1 Abs.7 BauGB) Beteiligungszeitraum: Öffentliche Auslegung 10.12.2018 – 10.01.2019 Behördenbeteiligung 10.12.2018 – 10.01.2019 1. Ergebnis der Prüfung der im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen Nr. Behörden und sonstige Träger Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Abwägungsvorschlag der Verwaltung öffentlicher Belange (Stellungnahme von ...) 1. Gemeinde Obersontheim Die Gemeinde hat weder Einwendungen noch Anregungen. ‐‐‐‐‐ Ansprechpartner: Dieter Herr‐ mann (0797369611) 07.12.2018 2. Gemeinde Frankenhardt Die Gemeinde Frankenhardt hat keine Anregungen oder Bedenken. ‐‐‐‐‐ Ansprechpartnerin: Simone Gahm: 07959 910520 07.12.2018 3. terranets bw GmbH Im Geltungsbereich des oben genannten Bebauungsplanes (gilt nur für rot Ansprechpartner: Andreas Dias markierten Bereich) liegen keine Anlagen der terranets bw GmbH, so dass Andrade (49 711 7812‐0) wir von dieser Maßnahme nicht betroffen werden. 13.12.2018 Eine Beteiligung am weiteren Verfahren ist nicht erforderlich. ‐‐‐‐‐ 4. IHK Heilbronn‐Franken Nach Prüfung dieser Unterlagen begrüßt es die IHK Heilbronn‐Franken, Ansprechpartner: Jonas Kraiß wenn für bestehende oder ansiedlungswillige Unternehmen Entwick‐ (071319677310) lungsmöglichkeiten geschaffen und die planungsrechtlichen Festsetzungen 18.12.2018 aktualisiert werden. Sonstige Bedenken und Anregungen zu o.g. Bebau‐ ungsplan liegen uns zurzeit nicht vor. ‐‐‐‐‐ 5. Netze NGO Wir haben keine Anregungen zur vorliegenden Planung. Eine Erschließung Ansprechpartner: Martin Bühler mit Erdgas ist geplant. ‐‐‐‐‐ (0796193361431) Seite 1
Stadt Vellberg BPL „Gewerbegebiet Talheim Ost“ 18.12.2018 6. Stadt Crailsheim Es bestehen keine Bedenken und Anregungen. ‐‐‐‐‐ Ansprechpartner: Günter Utz (79514031337) 19.12.2018 7. NOW Im betreffenden Plangebiet in Vellberg‐Talheim befinden sich keine Anla‐ Ansprechpartner: Marion Kurz gen beziehungsweise Fernwasserleitungen der NOW. Es werden durch den (07951481776) Bebauungsplan keine Belange der NOW berührt. Wir weisen auf Anlagen 20.12.2018 des Zweckverbandes Schmerachgruppe hin. ‐‐‐‐‐ 8. Unitymedia BW GmbH Gegen die o.a. Planung haben wir keine Einwände. ‐‐‐‐‐ Ansprechpartner: Herr Weyh (05617818141) 02.01.2019 9. Handwerkskammer Heilbronn‐ Gegen den im Betreff genannten Bebauungsplan werden von Seiten der Franken Handwerkskammer keine Bedenken erhoben. ‐‐‐‐‐ Ansprechpartnerin: Regina Mül‐ ler (07131791141) 03.01.2019 10. Landratsamt Schwäbisch Hall Untere Naturschutzbehörde: Ansprechpartnerin: Simone Die Eingriffs‐Ausgleichs‐Berechnung geht von der erfolgreichen Anlage von Auf den Baugrundstücken am südlichen Harms (07917557451) Magerwiesenflächen u.a. innerhalb der Baugrundstücke aus. Welche Flä‐ und westlichen Rand ist ein flächiges 09.01.2019 chen dort gemeint sind, kann aus den Unterlagen leider nicht nachvollzo‐ Pflanzgebot ausgewiesen. Nach Fest‐ gen werden. Insgesamt wird auch angezweifelt, ob sich die Flächen, vor setzung sind 50 % der Fläche zu be‐ allem aufgrund der zukünftigen weiteren intensiven Nutzung der restlichen pflanzen und 50 % der Fläche mit einer Grundstücksflächen, zu solch hochwertigen Biotopen entwickeln werden. artenreichen mageren Saatgutmi‐ Eine Abpflanzung im Norden des Geländes wäre ebenfalls wünschenswert. schung zu begrünen. Es wird davon Im weiteren Verfahren bitten auch wir um Vorschläge bzgl. des notwendi‐ ausgegangen, dass diese Wiesenflächen gen planexternen Ausgleichs. nur 1‐2 mal im Jahr gemäht und nicht Zudem bitten wir um eine Konkretisierung der Gestaltung des RRB, des gedüngt werden, so dass eine Einstu‐ Feuerlöschbehälters und des RÜB, außer dies ist Inhalt eines separaten fung in den Biotoptyp „Magerwiese“ Wasserrechtsverfahrens, an dem wir beteiligt werden. erfolgen kann. Die Festsetzung einer Den Ergebnissen der artenschutzrechtlichen Relevanzuntersuchung wird extensiven Pflege wird im Textteil noch zugestimmt. ergänzt. Bei weiteren Flächen, bei wel‐ Seite 2
Stadt Vellberg BPL „Gewerbegebiet Talheim Ost“ chen diese Voraussetzungen gegeben sind, handelt es sich um die Randflä‐ chen am RÜB (öffentliche Grünfläche). Weitergehende externe Maßnahmen‐ vorschläge werden in die Unterlagen zum Bebauungsplan‐Entwurf eingear‐ beitet. Eine Ergänzung des Pflanzgebotes im Norden wird nicht vorgesehen, da hier die Möglichkeit besteht, kleinere Bau‐ grundstücke zu veräußern, da die Er‐ schließung von der nördlichen Erschlie‐ ßungsstraße erfolgen kann (mehrere Zufahrten). Die geplante Entwässerung wurde mit der UWB bereits abgestimmt. Eine ge‐ nauere Beschreibung der Gestaltung der Anlagen wird ebenfalls im Bebau‐ ungsplan‐Entwurf ergänzt. Für den Bau der Becken (RRB + RÜB) ist ein Wasserrechtsverfahren erforder‐ lich, in welchem eine Beteiligung der UNB erfolgen wird (siehe nachfolgende Stellungnahme der UWB). Der Bau des Feuerlöschbehälters erfolgt auf Basis eines Baugesuchs. Untere Wasserbehörde: Die Entwurfsplanung wird mit dem Entwässerung Bau‐ und Umweltamt abgestimmt und Das Entwässerungssystem wurde am 12.11.2018 im Detail mit dem Pla‐ eine entsprechende Beschreibung auch nungsbüro stadtlandingenieure (Herrn Strobel) besprochen. Die Ergebnisse im Bebauungsplan‐Entwurf aufgenom‐ der Besprechung sind zu beachten. Die weitere Planung ist mit dem Bau‐ men. Zur Genehmigung der Anlagen und Umweltamt des Landratsamtes Schwäbisch Hall abzustimmen. wird ein Wasserrechtsverfahren durch‐ geführt. Seite 3
Stadt Vellberg BPL „Gewerbegebiet Talheim Ost“ Grundwasser Zur Prüfung, ob durch die vorgesehene Bebauung in das Grundwasser ein‐ Ein Gutachten des BFI Zeiser (Ellwan‐ gegriffen wird, wird nach Kenntnis des Landratsamtes aktuell ein Gutach‐ gen) liegt zwischenzeitlich vor. Dieses ten erstellt. Nach Fertigstellung ist dem Landratsamt, FB 33.3, eine Mehr‐ wird dem LRA, FB 33.3 zur Verfügung fertigung zuzuleiten. Falls eine Wasserhaltung notwendig wird, muss diese gestellt und das weitere Vorgehen ab‐ wasserrechtlich behandelt werden. gestimmt. Die dazu benötigten Unterlagen sind vorab mit dem Landratsamt – Bau‐ und Umweltamt abzustimmen. Die Antragsunterlagen sind mindestens einen Monat vor Baubeginn (Beginn der Aushubarbeiten Baugrube) einzu‐ reichen. Eine vorübergehende Grundwasserableitung ist nach Zustimmung der unteren Wasserbehörde höchstens für die Dauer der Bauzeit erlaubt. Kenntnisnahme Bodenschutz Generell gelten bei Aushubarbeiten und Bodenbewegungen die Vorgaben der DIN 19731. Neben den Vorgaben zum Schutz des Oberbodens aus den textlichen Festsetzungen sind noch weitere Bodenschutzmaßnahmen zu beachten. Erdbauarbeiten dürfen nur bei trockener Witterung und geeig‐ netem Feuchtezustand des Bodens erfolgen. Unbedeckter Boden darf nicht mit Radfahrzeugen befahren werden. Die Verwertung des anfallenden Bodenmaterials außerhalb des Baugebie‐ tes ist im Vorfeld mit dem Landratsamt – Bau‐ und Umweltamt abzustim‐ men. Im Fall zum Erdmassenausgleich im Baugebiet Material von außer‐ halb angefahren wird, ist hierfür zunächst nur unbelasteter Erdaushub zu‐ Die Hinweise im Textteil werden im gelassen. Bebauungsplan – Entwurf entspre‐ Es wird dringend empfohlen, eine gutachterliche Bewertung des anstehen‐ chend ergänzt. den Bodens am Ausbauort, entsprechend den Vorgaben der „Verwaltungs‐ Im Rahmen der Baugrunduntersuchung vorschrift des Umweltministeriums für die Verwertung von als Abfall ein‐ wurde aus den anstehenden Tonen ei‐ gestuftem Bodenmaterial“ (VwVBoden), hinsichtlich einer Verwertung des ne Mischprobe hergestellt und analy‐ u. a. bei den Erschließungs‐ und Gründungsarbeiten anfallenden Aushub‐ siert. Die Analyseergebnisse sind im materials außerhalb des Baugebietes einzuholen. Gutachten dargestellt. Danach weist Dies bietet sich insbesondere im Zusammenhang mit einer eventuell statt‐ das Material keine erhöhten Gehalte findenden hydrogeologischen Erkundung des Untergrundes an. auf. Alle Parameter unterschreiten die Z 0 – Zuordnungswerte der VwV Boden. Seite 4
Stadt Vellberg BPL „Gewerbegebiet Talheim Ost“ Untere Immissionsschutzbehörde: Keine Bedenken und Anregungen. ‐‐‐‐‐ Untere Landwirtschaftsbehörde: Seitens der Unteren Landwirtschaftsbehörde werden keine grundsätzli‐ chen Bedenken gegen den o.g. Bebauungsplan erhoben. Außer dem Verlust der landwirtschaftlichen Nutzflächen, die nach Digitaler Flurbilanz Baden‐Württemberg (Wirtschaftsfunktionenkarte) als Grenzflur eingestuft sind, werden ansonsten keine landwirtschaftlichen Belange be‐ einträchtigt. Wir regen an, naturschutzrechtliche Ausgleichs‐ und Kompen‐ sationsmaßnahmen auf das Plangebiet zu beschränken; z.B. eine Einsaat Im Hinblick auf die bereits erstellte Ein‐ von Restflächen mit Flachlandmähwiesen, Magerrasen, Anbringen von griffs‐/Ausgleichsbilanz ist ein vollstän‐ Wildbienenhotels, Anlage von Trockenmauern, Anlage bzw. diger Ausgleich innerhalb des Bebau‐ Erhalt und Verbesserung von vorhandenen Streuobst/Hecken/Gehölzen ungsplangebietes nicht möglich. oder ähnlichen flächenverbrauchsschonenden und anderen Maßnahmen die dem o.g. naturschutzrechtlichen Ausgleich dienen und den Flächenver‐ brauch minimieren. Sollten Kompensationsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen au‐ ßerhalb des Plangebiets notwendig werden, ist gemäß § 1a Abs. 3, Satz 4 Bei der weiteren Planung externer BauGB der § 15 Abs. 3 BNatSchG anzuwenden; Das Ziel ist mit Maßnahmen Maßnahmen, wird darauf geachtet, hoher Aufwertungspotentiale möglichst wenig landwirtschaftliche Fläche dass keine wertvollen landwirtschaftli‐ umzunutzen bzw. der landwirtschaftlichen Nutzung zu entziehen. Zusätz‐ chen Flächen für den Ausgleich heran‐ lich ist bei der Flächenauswahl zu beachten, dass Flächen mit hoher agrar‐ gezogen werden. struktureller Bedeutung (zum Beispiel: überdurchschnittliche Bodengüte Maßnahmenvorschläge und die Einstu‐ und Flurstruktur, Flurbilanz Baden‐Württemberg Wirtschaftsfunktionen‐ fung im Hinblick auf agrarstrukturelle karte Vorrangflur I) nur im äußersten Notfall in Anspruch genommen wer‐ Belange werden im Bebauungsplan‐ den. In den Planunterlagen ist daher auf die Berücksichtigung agrarstruktu‐ Entwurf ergänzt. reller Belange einzugehen. Untere Baurechtsbehörde: Von Seiten der Baurechtsbehörde erfolgen vorab folgende Hinweise: 1. Einige Darstellungen im zeichnerischen Teil (z.B. Höhenangaben Straße) Der zeichnerische Teil wird zum Bebau‐ sind nur schwer erkennbar. Im weiteren Verfahren ist darauf zu achten, ungsplan‐Entwurf im Hinblick auf die dass Darstellungen eindeutig erkennbar sein müssen – umso mehr, wenn Lesbarkeit verbessert. im Textteil auf Angaben im zeichn. Teil verwiesen wird. Seite 5
Stadt Vellberg BPL „Gewerbegebiet Talheim Ost“ 2. Im zeichnerischen Teil ist abweichend von den Begründungsausführun‐ Im Bebauungsplan ist der Bestand dar‐ gen die bestehende Stromleitungstrasse unverändert dargestellt. gestellt, die geplante Verlegung wird nur beschrieben. Im Plan erfolgt keine Ausweisung, da kein Leitungsrecht er‐ forderlich wird aufgrund der Verlegung in öffentlichen Flächen (entlang Feld‐ weg außerhalb des Geltungsbereiches) Amt für Straßenbau und Nahverkehr: Straßenbau Gegen den o.g. Bebauungsplan erheben wir hierzu keine Einwendungen, da keine Betroffenheit unsererseits vorliegt. ‐‐‐‐‐ 11. Deutsche Telekom Technik Im Planbereich befinden sich noch keine Telekommunikationslinien der GmbH Telekom. Siehe Anlage. Ansprechpartner: Dietmar Lo‐ Eine Versorgung des Neubaugebietes mit Telekommunikationsinfrastruk‐ ber (07131666554) tur in unterirdischer Bauweise ist aus wirtschaftlichen Gründen nur bei 09.01.2019 Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung sowie einer ausreichenden Planungssicherheit möglich. In allen Straßen bzw. Gehwegen sind daher geeignete und ausreichende Trassen für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Eine rechtzeitige Beteiligung der Lei‐ Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen tungsträger findet im Rahmen der Ent‐ Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschlie‐ wurfs‐ und Ausführungsplanung statt. ßungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutsche Telekom Technik GmbH unter der im Briefkopf genannten Adresse so früh wie möglich, mindestens 3 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. Vorsorglich weisen wir schon jetzt darauf hin, dass Telekom an einer ge‐ meinsamen Ausschreibung nicht teilnehmen wird. Wir bitten Sie weiterhin in Ihrer Ausschreibung ausdrücklich darauf hinzu‐ Der Hinweis wird im Rahmen der Bau‐ weisen, dass Telekom an der Ausschreibung nicht teilnimmt, jedoch be‐ ausführung berücksichtigt. strebt ist mit der Firma, die den Zuschlag erhalten hat, eigene Verhandlun‐ gen zu führen. Nach erfolgter Vergabe bitten wir Sie um Bekanntgabe der von Ihnen be‐ auftragten Tiefbaufirma. Zur Vereinfachung der Koordinierung ist Telekom Der Hinweis wird im Rahmen der Bau‐ Seite 6
Stadt Vellberg BPL „Gewerbegebiet Talheim Ost“ bestrebt, die vor Ort eingesetzte Firma mit der Durchführung der notwen‐ ausführung berücksichtigt. digen eigenen Arbeiten zu beauftragen. Rein vorsorglich und lediglich der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass, sollten unsere Verhandlungen mit der Firma erfolglos verlaufen‐, von Ihrer Seite gemeinsam abgestimmte Bauzeitenfenster zur Verlegung der Telekommunikationslinie, während der Erschließungsmaßnahme ein‐ zuplanen sind. Diese werden in den Koordinierungsgesprächen festzulegen sein. Die Bekanntgabe der beauftragten Tiefbaufirma möchten Sie bitte an Der Hinweis wird im Rahmen der Bau‐ die im Absender genannte Adresse richten. ausführung berücksichtigt. 12. Regierungspräsidium Freiburg, 1. Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, Landesamt für Geologie, Roh‐ die im Regelfall nicht überwunden werden können stoffe und Bergbau Keine ‐‐‐‐‐ Ansprechpartnerin: Anke Ko‐ schel (07612083046) 2. Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, 10.01.2019 die den Plan berühren können, mit Angabe des Sachstandes Keine ‐‐‐‐‐ 3. Hinweise, Anregungen oder Bedenken Geotechnik Das LGRB weist darauf hin, dass im Anhörungsverfahren des LGRB als Trä‐ ger öffentlicher Belange keine fachtechnische Prüfung vorgelegter Gutach‐ ten oder von Auszügen daraus erfolgt. Sofern für das Plangebiet ein inge‐ nieurgeologisches Übersichtsgutachten, Baugrundgutachten oder geo‐ Ein Gutachten liegt zwischenzeitlich technischer Bericht vorliegt, liegen die darin getroffenen Aussagen im Ver‐ vor, der Hinweis wird im Textteil er‐ antwortungsbereich des gutachtenden Ingenieurbüros. gänzt. Andernfalls empfiehlt das LGRB die Übernahme der folgenden geotechni‐ schen Hinweise in den Bebauungsplan: Auf Grundlage des geologischen Basisdatensatzes des LGRB befindet sich das Plangebiet überwiegend im Ausstrichbereich von Gesteinen der Erfurt‐ Formation (Unterkeuper, frühere Bezeichnung Lettenkeuper). Im nord‐ westlichen Teil des Plangebietes wird der oberflächennahe Baugrund von Gesteinen der Grabfeld‐Formation (Mittelkeuper, frühere Bezeichnung Gipskeuper) gebildet. Seite 7
Stadt Vellberg BPL „Gewerbegebiet Talheim Ost“ Verkarstungserscheinungen (offene oder lehmerfüllte Spalten, Hohlräume, Dolinen) sind nicht auszuschließen. Wegen der Gefahr einer Verschlechte‐ rung der Baugrundeigenschaften sowie im Bereich der Grabfeld‐Formation ggf. von Sulfatgesteinslösung im Untergrund sollte von der Errichtung technischer Versickerungsanlagen (z. B. Sicker‐schächte, Sickerbecken, Mulden‐Rigolen‐Systeme zur Versickerung) Abstand genommen werden. Mit einem oberflächennahen saisonalen Schwinden (bei Austrocknung) und Quellen (bei Wiederbefeuchtung) des tonigen/tonig‐schluffigen Ver‐ witterungsbodens ist zu rechnen. Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planungen oder von Bauarbeiten (z. B. zum genauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwer‐ ten, zur Wahl und Trag‐fähigkeit des Gründungshorizontes, zum Grund‐ wasser, zur Baugrubensicherung, bei Antreffen verkarstungsbedingter Ein Hinweis ist bereits im Textteil ent‐ Fehlstellen wie z. B. offenen bzw. lehmerfüllten Spalten) werden objektbe‐ halten und wird entsprechend ergänzt. zogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997‐2 bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen. Boden Zur Planung sind aus bodenkundlicher Sicht keine Hinweise, Anregungen ‐‐‐‐‐‐ oder Bedenken vorzutragen. Mineralische Rohstoffe Zum Planungsvorhaben sind aus rohstoffgeologischer Sicht keine Hinweise, ‐‐‐‐‐ Anregungen oder Bedenken vorzubringen. Grundwasser Auf die Bereitstellung von Geo‐Daten durch die LGRB‐Informationsdienste (http://www.lgrb‐bw.de/informationssysteme/) wird hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Anhörung als Träger öf‐ fentlicher Belange keine Überprüfung vorgelegter Gutachten oder von Auszügen daraus erfolgt. Ansonsten sind zum Planungsvorhaben aus hydrogeologischer Sicht keine ‐‐‐‐‐ Hinweise, Anregungen oder Anmerkungen vorzubringen. Bergbau Seite 8
Stadt Vellberg BPL „Gewerbegebiet Talheim Ost“ Das Plangebiet liegt innerhalb der unbefristet und rechtskräftig bestehen‐ den Bergbauberechtigung „Gipswerk Vellberg“, die zur Aufsuchung und Der Hinweis auf den Abbau von Gips Gewinnung von Gips und Anhydrit berechtigt. Rechtsinhaber der Berechti‐ und Anhydrit in der Umgebung wird in gung ist die Schwenk Zement KG, Ulm. Derzeit findet innerhalb der Berg‐ die Begründung und in den Hinweisen bauberechtigung ein Abbau von Gips und Anhydrit im Gipstagebau „Vell‐ im Textteil aufgenommen. berg‐Talheim (Äulesberg)“ statt. Innerhalb des vom Bebauungsplan umfassten Gebietes liegen der Landes‐ bergdirektion keine bergbaulichen Planungen vor. ‐‐‐‐‐ Geotopschutz Im Bereich der Planfläche sind Belange des geowissenschaftlichen Natur‐ schutzes nicht tangiert. ‐‐‐‐‐ Allgemeine Hinweise Die lokalen geologischen Untergrundverhältnisse können dem bestehen‐ den Geologischen Kartenwerk, eine Übersicht über die am LGRB vorhan‐ Der Hinweis auf bereits vorhandene denen Bohrdaten der Homepage des LGRB (http://www.lgrb‐bw.de) ent‐ Bohrungen in der Umgebung wird In nommen werden. den Textteil des Bebauungsplanes auf‐ Des Weiteren verweisen wir auf unser Geotop‐Kataster, welches im Inter‐ genommen. net unter der Adresse http://lgrb‐bw.de/geotourismus/geotope (Anwen‐ Der Hinweis wird zur Kenntnis genom‐ dung LGRB‐Mapserver Geotop‐Kataster) abgerufen werden kann. men. Im Bereich der Planungsflächen ist kein Geotop eingetragen. 13. Regionalverband Heilbronn‐ Durch die Planung werden regionalplanerische Zielfestlegungen berührt. Franken Vellberg ist im Regionalplan Heilbronn‐Franken 2020 als Gemeinde mit Ansprechpartner: Christof Krä‐ verstärkter Siedlungstätigkeit (Siedlungsbereich, Plansatz 2.4.1) festgelegt. mer (07131 621013) Die Absicht der Gemeinde, sich im gewerblichen Bereich weiterzuentwi‐ 10.01.2019 ckeln, ist durch den Regionalplan grundsätzlich gedeckt. In den Unterlagen wird der Bedarf an einer Neuausweisung gewerblicher Flächen unter Be‐ rücksichtigung bestehender Potentiale in GE‐/GI‐Flächen und des konkre‐ ten Bedarfs nachvollziehbar darstellt. Um die Voraussetzung für ein Neu‐ ausweisung zu schaffen, wird der bestehende Bebauungsplan „Gewerbe‐ gebiet Länderäcker“ im Ortsteil Großaltdorf, der einen Gesamtumfang von 4,8 ha aufweist und aus Eigentumsgründen bislang nicht realisiert werden Seite 9
Stadt Vellberg BPL „Gewerbegebiet Talheim Ost“ konnte, aufgehoben. Dem steht der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tal‐ heim Ost“ mit einem Umfang von 4,16 ha gegenüber. Durch die Planung wird der Regionale Grünzug Raum Schwäbisch Hall mit Bühlertal nach Plansatz 3.1.1 berührt. Da es sich um eine sehr kleine Über‐ schneidung im süd‐östlichen Bereich handelt und hier lediglich eine öffent‐ liche Grünfläche mit Regenrückhaltebecken sowie ein Regenüberlaufbe‐ cken geplant sind, gehen wir von einer Ausformung im Rahmen der Bau‐ leitplanung aus. Somit ist das Vorhaben mit den Zielen der Raumordnung vereinbar und es bestehen keine Bedenken gegen die vorgelegte Planung. Wir bitten um Die weitere Beteiligung findet im Rah‐ Beteiligung im weiteren Verlauf dieses Verfahrens. men der Entwurfsanhörung statt. Wir bitten um Mitteilung der Rechtsverbindlichkeit der Planung unter Be‐ Nach Abschluss des Bebauungsplanver‐ nennung der Planbezeichnung, des Datums und Übersendung einer Plan‐ fahrens wird das Datum der Rechtsver‐ zeichnung, gerne auch in digitaler Form. Die Übersendung einer rechtskräf‐ bindlichkeit mitgeteilt. tigen Ausfertigung ist nicht erforderlich. 14. Regierungspräsidium Stuttgart, Die vorliegende Planung steht im Zusammenhang mit der Aufhebung des Abteilung Wirtschaft und Infra‐ Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Länderäcker“ in Großaltdorf und der struktur geplanten 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2002 des GVV Ils‐ Ansprechpartner: Andreas hofen‐Vellberg, bei der die 4,8 ha große geplante gewerbliche Baufläche Drung (071190412132) nicht entwickelt werden kann und daher wieder als landwirtschaftliche 11.01.2019 Fläche dargestellt werden soll. Unter der Voraussetzung der Aufhebung dieser Planung bestehen aus raumordnerischer Sicht keine Bedenken ge‐ gen die vorliegende Planung. Jedoch regen wir an, für den sog. „Eigenverkauf“ eine prozentuale be‐ Im Textteil des BPL‐Entwurfs wird der triebsbezogene Flächenbegrenzung der betrieblichen Nutzfläche und eine „Eigenverkauf“ nur kleinflächig zugelas‐ absolute Flächenobergrenze in den Textteil aufzunehmen. Die Grenze der sen und ist damit ausreichend be‐ Großflächigkeit sollte dabei keinesfalls überschritten werden; die Agglome‐ grenzt. rationsregelung ist gegebenenfalls zu beachten. Eine allgemeine Zulässigkeit von Einzel‐ Wir weisen noch darauf hin, dass der Vorhabenstandort in einem Regiona‐ handelsbetriebe wurde ausgeschlossen. len Grünzug gemäß Plansatz 3.1.1 Regionalplan Heilbronn‐Franken 2020 liegt. Die Regionalen Grünzüge sind von Siedlungstätigkeit und anderen funktionswidrigen Nutzungen freizuhalten. Innerhalb der Regionalen Grün‐ züge sind die Landnutzungen auf eine Erhaltung und Entwicklung der Aus‐ Seite 10
Stadt Vellberg BPL „Gewerbegebiet Talheim Ost“ gleichsfunktionen und der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts auszu‐ richten (vgl. PS 3.1.1 Abs. 2 (Z)). Da der Grünzug nur in einem geringen Flächenausmaß in Anspruch ge‐ nommen wird, gehen wir davon aus, dass der Grünzug an dieser Stelle durch die vorliegende Planung ausgeformt wird, so dass auch insoweit kei‐ ne Bedenken bestehen. Anmerkung: Abteilung 8 – Landesamt für Denkmalpflege – meldet Fehlanzeige ‐‐‐‐‐ 15. Regierungspräsidium Stuttgart, Die Stadt Vellberg beabsichtigt nördlich ihres Teilortes Talheim das „Ge‐ Abteilung Straßenwesen und werbegebiet Talheim‐Ost“ auszuweisen. Das Gewerbegebiet liegt zentral Verkehr zwischen Vellberg und seinem Teilort Großaltdorf gegenüber des beste‐ Ansprechpartnerin: Yvonne henden Industriegebietes Talheim‐Großaltdorf mit den Firmen Knauf und Zweschper (071190414210) Spedition Schmitt. Das Industriegebiet Talheim‐Großaltdorf ist im Bereich 22.01.2019 des Knotenpunkt L 1040 / In den Datzenäckern / Erschließungsstraße mit Linksabbiegespuren erschlossen. Die Erschließung des geplanten Gewerbegebietes Talheim‐Ost soll über die bestehende Linksabbiegespur in der Landesstraße 1040 erfolgen. Einer Unterschreitung des Anbauverbots auf einen Abstand von 15 m wie beim Gewerbegebiet Talheim (Feuerwehr und Bauhof der Stadt Vellberg) wird nicht zugestimmt. Dem o.a. Bebauungsplan kann von hier aus zugestimmt werden, wenn fol‐ gende Auflagen berücksichtigt werden: Nach § 22 Straßengesetz Baden Württemberg werden im Abstand von 20 m entlang der Landesstraße keine Nebenanlagen nach § 14, Abs. 1 Bau NVO und keine sonstigen baulichen Anlagen, auch Bei der Ausweisung des Baufensters soweit solche nicht genehmigungspflichtig sind, zugelassen. Dies und den Festsetzungen im Textteil wird gilt auch für Garagen, Carports, Stellplätze, Werbeanla‐ im Bebauungsplan‐Entwurf ein Anbau‐ gen/Sammeltafeln, u. s. w. Wir bitten, dies in den schriftlichen und verbot von 20 m berücksichtigt. zeichnerischen Teil des Bebauungsplans zu übernehmen. Die Einmündung der Erschließungsstraße muss nach RAL 2012 aus‐ Die Einmündung wird RAL‐konform gebaut werden, wobei der bestehende Radweg zu berücksichtigen ausgebaut. ist. Dabei hat die Kosten für alle Änderungen die Stadt als Veran‐ lasserin allein zu tragen. Hierzu gehören auch die Kosten für ggf. Seite 11
Stadt Vellberg BPL „Gewerbegebiet Talheim Ost“ notwendig werdende Änderung der Beschilderung und Fahr‐ bahnmarkierung, Einlegung von Leerrohren, usw. Die erforderlichen Sichtfelder in die Landesstraße sind weiterhin Die Sichtfelder sind im zeichnerischen im zeichnerischen und schriftlichen Teil des Bebauungsplanes zu Teil sowie im Textteil bereits enthalten, berücksichtigen. eine Änderung ist nicht erforderlich. Grundsätzlich müssen alle geplanten Umgestaltungen auf den lan‐ deseigenen Flächen der L 1040 und des Knotenpunktes weiterhin Die Abstimmung findet im Rahmen der frühzeitig und auf Grundlage von Detailplänen mit dem Regie‐ weiteren Planung statt. rungspräsidium Stuttgart, Baureferat Ost, abgestimmt werden. Außer der bestehenden Erschließungsstraße “Bodenhaldenweg“ Die Ausweisung des Zu‐ und Ausfahrts‐ dürfen keine weiteren Zufahrten zur L 1040 angelegt werden. verbots ist im zeichnerischen Teil be‐ Vorhandene Zufahrten müssen geschlossen werden. Das Zugang‐, reits enthalten, eine Festsetzung im Zu‐ und Ausfahrverbot entlang der Landesstraße 1040 ist weiter‐ Textteil ist nicht erforderlich. hin im zeichnerischen und schriftlichen Teil des Bebauungsplans darzustellen. Abwasser und Oberflächenwasser dürfen der Landesstraße und ih‐ Einleitungen von Oberflächenwasser ren Entwässerungsanlagen nicht zugeleitet werden. oder Abwasser aus dem Plangebiet in Im Falle, dass der Löschwasserbehälter überirdisch realisiert wird, Anlagen des Landes erfolgen nicht. sind dementsprechende Schutzeinrichtungen zu installieren. Diese Der Löschwasserbehälter wird als un‐ sind mit den Anforderungen an die Sichtfelder im Einmündungs‐ terirdisches Bauwerk ausgeführt. bereich abzustimmen. Die Zufahrten und Zugänge zum Löschwasserbehälter sollten so gestaltet werden, dass sie das Betriebspersonal nicht gefährden Die Hinweise hinsichtlich des Becken‐ und einen ordnungsgemäßen Betrieb des Behälters gewährleisten. betriebes werden in der weiteren Pla‐ Das heißt, entlang des Beckens ist ausreichend Platz vorzusehen, nung berücksichtigt. damit im Rahmen der Reinigung benötigte LKW bzw. Bagger ohne Probleme zufahren können (Schleppkurven). Diese Zufahrtsberei‐ che sollten auch entsprechend den zu erwartenden Belastungen befestigt werden. 16. Stadt Ilshofen Keine Stellungnahme eingegangen. 17. Stadt Schwäbisch Hall Keine Stellungnahme eingegangen. Seite 12
Stadt Vellberg BPL „Gewerbegebiet Talheim Ost“ 2. Ergebnis der Prüfung der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen Nr. Privatperson Stellungnahme der Öffentlichkeit Abwägungsvorschlag der Verwaltung (Stellungnahme von ...) Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen bei der Stadt Vellberg eingegangen. Seite 13
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