Bebauungsplan Nr. 31 "Luderhäusl II" (Adelschlag / Ochsenfeld) - Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
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Bebauungsplan Nr. 31 „Luderhäusl II“ (Adelschlag / Ochsenfeld) Projektbezeichnung 6113_Baugebiet Luderhäusl II Ochsenfeld 6305.9500/7005.9500 Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) ENTWURF
BPlan Nr. 31 „Luderhäusl II“ (Ochsenfeld) Gutachten zur saP (Entwurf) Auftraggeber: Verwaltungsgemeinschaft Nassenfels Gemeinde Adelschlag Schulstr. 9, 85128 Nassenfels Auftragnehmer: Ing.-Büro Umweltforschung und Raumplanung Am Bauernfeld 30, 93152 Schönhofen (b. Regensburg) Tel. 09404 / 952420 Bearbeitung: Banse, G., Dipl.-Ing. Lehar, A., techn. Fachkraft Datum: 07.02.2022 (Günter Banse, Verfasser) Ing.-Büro Umweltforschung und Raumplanung Seite II
BPlan Nr. 31 „Luderhäusl II“ (Ochsenfeld) Gutachten zur saP (Entwurf) Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 1 1.1 Anlass und Aufgabenstellung 1 1.2 Untersuchungsfläche 1 1.3 Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen 1 2. Ermittlung und Vorkommen prüfungsrelevanter Arten 4 2.1 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie 4 2.1.1 Pflanzen 4 2.1.2 Tiere 4 2.2 Arten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie 5 3. Wirkungen des Vorhabens 8 3.1 Kurzbeschreibung des Bauprojektes 8 3.2 Relevante Wirkfaktoren und Wirkprozesse 9 4. Rechtliche Betroffenheit der untersuchten Arten 10 4.1 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie 10 4.2 Arten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie 13 5. Maßnahmen 13 5.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 13 5.2 CEF-Maßnahme 13 6. Zusammengefasste Prüfungsergebnisse 14 6.1 Berührte Verbote und Stellenwert der Maßnahmen 14 6.2 Wahrung der Erhaltungszustände 14 6.3 Zumutbare Alternative des Vorhabens 14 7. Gutachterliches Fazit 14 8. Quellen 15 9. Anhang 18 9.1 Verfahren und Listen der Relevanzprüfungen 18 9.2 Fotodokumentation 28 Ing.-Büro Umweltforschung und Raumplanung Seite III
BPlan Nr. 31 „Luderhäusl II“ (Ochsenfeld) Gutachten zur saP (Entwurf) 1. Einleitung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Am südwestlichen Ortsrand von Ochsenfeld, Gemeinde Adelschlag, ist ein Allgemei- nes Wohngebiet (WA) in einer Größe von 1,53 ha vorgesehen. Im Wesentlichen kommt noch ein angrenzender Bereich als naturschutzfachliche Ausgleichsfläche mit 0,79 ha hinzu. Der betreffende Bebauungsplan nach § 13b BauGB umfasst letztlich insgesamt 2,34 ha. Aufgabe des vorliegenden Gutachtens als Fachbeitrag zur speziellen artenschutz- rechtlichen Prüfung (saP) ist es zu beurteilen, inwieweit durch das Vorhaben Arten- schutzbelange gemäß Art. 12, 13 und 16 der FFH-Richtlinie (92/43/EWG), nach Art. 5 und 9 der Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG) sowie nach § 15 und 44 des im März 2010 neugeregelten BNatSchG berührt sind. Der Sachverhalt betrifft europarechtlich relevante Arten nach Anhang IV der FFH-RL sowie nach Art. 1 der VSchRL. Rahmensetzung für die saP ist der Entwurf des betreffenden Bebauungsplans Nr. 31 „Luderhäusl II“ mit integrierter Grünordnung (Architekturbüro Böhm), Stand vom 18. März 2021. Nachfolgend ist vorab das Resümee der Untersuchung dargelegt. 1.2 Untersuchungsfläche Die übergeordnete Lage des Bauprojekts ist den Planungsunterlagen des beauftrag- ten Büros (siehe oben) zu entnehmen. Räumlicher Bezug für die Erhebungen aus ar- tenschutzrechtlicher Sicht ist der Geltungsbereich des BPlans (derzeit vorwiegend intensiv genutztes Grünland und ein geringer Anteil Acker) mit einem Umgriff von rund 40 - 100 m je nach den strukturellen Gegebenheiten und vor dem Hintergrund ei- nes möglichen Vorkommens von Feldlerche und Zauneidechse. Die Gesamtgröße be- trägt rund 10,4 ha. Siehe Abbildung 1. 1.3 Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen Kartierungstermine Das Bearbeitungsgebiet wurde dahingehend überprüft, ob und welche saP-relevante Arten vorkommen könnten. Die Anzahl Erhebungen war mit der Unteren Naturschutz- behörde abgestimmt. Geländeaufnahmen 2021: 23.04., 09:45 – 11:15 Uhr (Lehar) sonnig, leichte Brise, 5 - 10 °C; 03.05., 07:30 – 09:00 Uhr (Lehar) Sonnenschein, wenig Wind, ab 3 °C; 31.05.; 06:45 – 07:45 Uhr (Banse) blauer Himmel, fast windstill, 8 - 9 °C; 16.06.; 07:45 – 09:15 Uhr (Banse) leicht windig, Schlierenwolken, 19 - 22 °C Kartierungsdauer insgesamt: 5,5 Stunden Ing.-Büro Umweltforschung und Raumplanung Seite 1
BPlan Nr. 31 „Luderhäusl II“ (Ochsenfeld) Gutachten zur saP (Entwurf) Abb. 1: Untersuchungsgebiet zum saP-Gutachten (Abgrenzung in Schwarz); durchgezogene Linie rot = BPlan-Bereich Nr. 31, Weiteres siehe die Abbildung 2; Maßstab ca. 1 : 3.000; Grundlage: Architekturbüro Josef Böhm; Luftbild: BayernAtlas-plus Erläuterungen Landwirtschaftliche Nutzungen: „ Grünland (v.a. Mähwiese; siehe Text) o Acker (bei Aufnahmetag Weizen) Kleingehölze im BPlan-Bereich: 1 Bestand Kiefer/Fichte, mittelalt 2 Kiefern und teils Fichten einzeln bis gruppiert, jünger als Nr. 1 3 gebüschreiches Gehölz, mit jungen Bäumen Morphologie: ab dem nördlichen Weg und in Fortsetzung Fl.Nr. 477 Exposition nach Süden bis ca. auf Höhe der Parzellen- beschriftung 472, dann wieder leicht ansteigendes Gelände bis zur Untersuchungsgrenze Ing.-Büro Umweltforschung und Raumplanung Seite 2
BPlan Nr. 31 „Luderhäusl II“ (Ochsenfeld) Gutachten zur saP (Entwurf) Bestandsaufnahme der Vogelwelt Das Kartierungsgebiet wurde unter besonderer Berücksichtigung von Höhlen bzw. Ni- schen sowie größeren Nestern flächendeckend überprüft. Zielsetzung war die Do- kumenation der nachgewiesenen Vogelarten und die Einschätzung der Präsenz wei- terer Spezies aufgrund der bestehenden Biotop- bzw. Habitatbedingungen. Im beson- deren Fokus standen Offenlandarten, vor allem betreffend die Feldlerche. Der Ein- griffsbereich liegt ausschließlich in der freien Flur ohne Kleinstrukturen. Die Gesamtdauer der vier Geländeeinsätze betrug 5,5 Stunden. Davon entfielen auf reine avifaunistische Überprüfungen geschätzt drei Stunden. Dies sind gemittelt et- wa 45 min pro Termin. Die relativ lange Verweildauer in Verbindung mit der über- sichtlichen Untersuchungsfläche (Größe 10,4 ha) ermöglichte es, reale und potenzi- elle Vorkommen hinreichend zu erfassen. SÜDBECK et al. (2005) empfehlen für ein Gelände wie vorliegend bei einem Durchgang rund 25 - 30 min pro 10 ha. Dieser Wert wurde deutlich überschritten. Ermittlung von Fledermausvorkommen Zielsetzung war die Überprüfung, ob im Untersuchungsgebiet und hierbei insbeson- dere im Geltungsbereich des BPlans Bäume und Gebäude mit Höhlen oder Spalten als mögliche Fortpflanzungs- bzw. Ruhestätten vorhanden sind. Eine intensive Er- fassung solcher Objekte abseits der geplanten Bebauung stand nicht im Fokus. Überprüfung sonstiger relevanter Tierbestände Nach der Vorprüfung bezüglich Spezies, die habitatbedingt oder aufgrund ihrer allge- meinen Verbreitung in Bayern ausgeschlossen werden können, wurden an den besag- ten Terminen ebenso Kontrollen zur Anwesenheit relevanter Reptilien (potenziell pri- mär die Zauneidechse) sowie Insekten durchgeführt. Im Durchschnitt wurde diesbe- züglich 35 - 40 min pro Termin angesetzt. Die relevante Flächengröße umfasst etwa 1,7 ha (halboffenes Grünland mit Gehölzen bzw. Waldrändern im Norden des Unter- suchungsgebietes; siehe Abbildung 1). Strukturierung des Fachgutachtens Das methodische Vorgehen und die Begriffsabgrenzungen des Gutachtens stützen sich auf die „Hinweise zur Aufstellung der naturschutzfachlichen Angaben zur spezi- ellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)“ der Obersten Baubehörde OBB (IMS vom 12.02.2013; Gz. IIZ7-4022.2-001/05) bzw. auf die entsprechenden aktuellen An- gaben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (online-Informationen). Abweichend von den behördlichen Empfehlungen hat sich bei den bisherigen saP- Gutachten eine vorab dargelegte, zusammengefasste Bestandsdokumentation be- währt. Es werden vorliegend (aufgrund der geringen Artenmenge) im Textteil keine Spezies in Tabellenform aufgeführt, sondern ggf. Verweise auf die Abschichtungslis- ten in Kapitel 9 gemacht. Ing.-Büro Umweltforschung und Raumplanung Seite 3
BPlan Nr. 31 „Luderhäusl II“ (Ochsenfeld) Gutachten zur saP (Entwurf) Obige Quellen legen teils unterschiedliche Prüfungsteile dar. Für die Analysen in Ka- pitel 5 wurden folgende strukturelle Inhalte gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG definiert: - Nr. 3 / 1 (Zerstörungsverbot von Fortpflanzungs- und Ruhestätten mit dem möglichen Tathergang des Tötens oder Verletzens von Tieren bzw. der Beschädigung von Pflanzen) in Verbindung mit Abs. 5 Sätze 1 und 2 BNatSchG; - Nr. 2 (Verbot der erheblichen Störung von Individuen/Arten während Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten). 2. Ermittlung und Vorkommen prüfungsrelevanter Arten 2.1 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie 2.1.1 Pflanzen In Deutschland sind 28 Arten gemäß Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG nachge- wiesen (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2003 und 2006, KOLODZIEJCOK & RECKEN 2021). Von ihnen können in Bayern gemäß OBB (2013) 17 Arten betroffen sein. Für das betreffende Messtischblatt 7132 (Dollnstein) sind gemäß LfU online zwei Arten genannt (Europäischer Frauenschuh, Sumpf-Glanzkraut). Diese sowie alle anderen gelisteten Pflanzensippen sind im BPlan-Bereich arealgeographisch bzw. ha- bitatbedingt auszuschließen. 2.1.2 Tiere Fledermäuse Im überprüften Geltungsbereich des Vorhabens gibt es keine Fledermausquartiere. Der Eingriffsbereich selbst ist reines Offenland. Der Norden bis Nordwesten weist zwar Gehölze auf, doch sind dortige Bäume zu jung und ohne Höhlenpotenzial. Meist überwiegen Gebüsche. Der entsprechende Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. mit Nr. 1 BNatSchG ist nicht betroffen. Es ist davon auszugehen, dass vor allem der obige Gehölzbereich mit dazu (weitge- hend extensivem) Grünland für Fledermäuse als Nahrungsbiotop in Frage kommt. Lebensräume mit allgemeiner – und keinesfalls essentieller – Funktion in dieser Hin- sicht fallen nicht unter ein BNatSchG-Verbot. Grundsätzlich scheiden durch den Ein- griff auch erhebliche Störungen gegenüber Fledermäusen aus. Die LfU (online) führt bezüglich der TK 7132 (Dollnstein) und das östlich benachbarte Messtischblatt 7133 (Eichstätt), es beginnt in 700 - 800 m Entfernung und wird ange- sichts der hohen Mobilität von Fledermäusen mit betrachtet, insgesamt 17 Arten der vorliegenden Tiergruppe auf. Davon könnten im Geltungsbereich des Bebauungs- plans 12 Spezies, auch wenn eventuell nur randlich, auftreten. Am ehesten dürften Kleine Bartfledermaus, Großer Abendsegler, Zwerg- bzw. Rauhautfledermaus sowie Braunes Langohr zur Nahrungssuche vorkommen (vergl. Kapitel 9.1). Ing.-Büro Umweltforschung und Raumplanung Seite 4
BPlan Nr. 31 „Luderhäusl II“ (Ochsenfeld) Gutachten zur saP (Entwurf) Ob in der Kirche Ochsenfeld noch das Große Mausohr erscheint (vergl. ASK-Obj. Nrn. 1142 / 1143; Nachweis 1985) ist unbekannt, aber für die saP ohnehin nicht von Bedeutung. Sonstige Tiergruppen Für die Relevanzprüfung sind gemäß LfU (online) zur TK 7132 insgesamt 13 Arten aus fünf biosystematischen Einheiten aufgeführt (Säuger ohne Fledermäuse, Kriech- tiere, Lurche, Libellen und Schmetterlinge). Sie können für die vorliegende saP nach einer Bewertung über die Kriterien Verbreitung und Lebensraumansprüche in Bay- ern bis auf einen Fall vorab ausgeschlossen werden (siehe die Bearbeitungslisten in Kapitel 9.1/Anhang). In dem bereits erwähnten Grünland/Gehölz-Komplex könnte die Zauneidechse vor- kommen. Allerdings steht kein relevanter Verlust an Habitatflächen durch die ge- plante Wohnbebauung an. Theoretisch denkbar sind temporäre baubedingte Störun- gen im Zuge der einzelnen Errichtung der fünf Wohnhäuser inkl. Gartengestaltung entlang des nördlich angrenzenden Feldweges. Gleichwohl können erhebliche, also populationsrelevante Scheuchwirkungen verneint werden. Auch wenn zu der Zaunei- dechse 2021 kein Nachweis gelang, wird diese Art dennoch detailliert geprüft (siehe Kapitel 4). 2.2 Arten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie Grundlage der Relevanzprüfung ist die Liste der Brutvogelarten Bayerns nach RÖDL et al. (2012) in Verbindung mit den gemäß LfU (online) hervorgehoben zu betrach- tenden Arten für die Karten 7132 (Dollnstein) und 7133 (Eichstätt; nicht weit entfernt östlich anschließend). Von dem Gesamtpool kann für das Untersuchungsgebiet ge- mäß Abbildung 1 der allergrößte Teil aus arealgeographischen Gründen oder habi- tatbedingt (Grobfilter) ausgeschlossen werden (Kapitel 9.1, Seite 22 ff). Die verblei- benden 28 Spezies lassen sich drei folgenden Einheiten zuordnen (NW = Nachweis bei den Bestandsaufnahmen im Jahr 2021; PO = potenziell vorkommend): Gruppen NW PO insg. A) bei uns allgemein häufige bzw. weit verbreitete 14 2 16 Arten; über einfache Prüfung vorzeitig abschichtbar B) primär saP-relevante Arten gemäß LfU für die TKs 7 5 12 7132 und 7133; aus etwas genauer aufgeführten Gründen ebenfalls von vornherein auszuschließen C) Ausgangsliste wie zuvor; verbleibende Spezies für 0 0 0 eine detaillierte artenschutzrechtliche Prüfung Die Arten sind hier nicht eigens in einer Tabelle aufgeführt, sondern dem Kapitel 9.1 ab Seite 22 zu entnehmen. Ing.-Büro Umweltforschung und Raumplanung Seite 5
BPlan Nr. 31 „Luderhäusl II“ (Ochsenfeld) Gutachten zur saP (Entwurf) Gruppe A: Gemäß LfU gibt es weit verbreitete Spezies („Allerweltsarten“), bei denen regelmä- ßig davon auszugehen ist, dass durch Vorhaben keine populationsbezogene Ver- schlechterung des Erhaltungszustandes erfolgt. Hier reicht in der Regel eine verein- fachte Betrachtung aus. Es sind aus nachfolgenden Gründen keine relevanten Be- einträchtigungen der mindestens 16 vorkommenden Arten zu erwarten. Im Geltungsbereich des BPlans (fast nur Mähwiese) gibt es keine Brutvorkommen. Auch Nahrungsgäste in der Fortpflanzungsperiode konnten nicht nachgewiesen wer- den, doch könnten gelegentlich Rabenkrähen und vor allem nach einer Mahd außer- dem Drosseln und Stare erscheinen. Analoges gilt für den westlichen Teil des offe- nen Untersuchungsgebietes. Im Südbereich wurde 2021 Getreide angebaut. Solche Flächen locken im Herbst nach der Ernte Ringeltauben an. Der Schwerpunkt an Vogelbständen betrifft den nördlichen Teil des Kartierungsge- biets mit Gehölzen und eingestreuten Wiesen, im Westen einschließlich einer Wald- randzone. Der Lebenraumskomplex grenzt nach einem Feldweg teils direkt an die ge- plante Bebauung an. An wahrscheinlich brütenden Arten wurden Eichelhäher, Zilp- zalp, Mönchsgrasmücke, Amsel, Singdrossel, Buchfink und Grünling festgestellt. Zu beobachten waren auch Blaumeise, Kohlmeise und Kleiber (mit wohl Nisthöhlen im benachbarten Wald, da im betreffenden Untersuchungsgebiet nach einer Übersicht keine geeigneten Bäume zu entdecken waren). Einmal war auch ein Stieglitz anwe- send (Status unklar). Abgesehen von der Möchsgrasmücke mit vermutlich 3 - 4 Re- vieren ist bei den anderen betreffenden Spezies eher von höchstens einem Paar aus- zugehen. An Nahrungsgästen wurden Elster, Star sowie der Haussperling (oft größe- re Trupps in Siedlungsnähe) nachgewiesen. Durch das Bauvorhaben sind keine Spezies im Sinne § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V. mit Nr. 1 BNatSchG betroffen. Die Bebauung betrifft auch kein unabdingbares Nahrungshabi- tat (vergl. Rotmilan unten). Zudem bleibt für alle genannten sowie sonstigen in Frage kommenden Arten das Störungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG unberührt, da sich der Erhaltungszustand der lokalen Populationen bau-, anlagen- bzw. betriebs- bedingt nicht (erheblich) verschlechtert. Gruppe B: Das Bayerische Landesamt für Umwelt listet für die topographischen Karten 7132 und 7233 insgesamt rund 60 Vogelarten mit einer hervorgehobenen Bedeutung für eine saP auf. Davon lassen sich 11 mit einem (hinreichend potenziellen) Auftreten im Untersuchungsgebiet herausfiltern. Nachgewiesen wurden bei den vier Kartierungen 2021 im Zeitraum April bis Juni sechs Spezies (Rotmilan, Turmfalke, Rauchschwalbe, Klappergrasmücke, Feldsperling und Goldammer). Nachfolgend sind kurz die Gründe für eine Nicht-Betroffenheit aller ermittelten Spezies dargelegt.Soweit nicht anderes genannt ist der räumliche Bezug jeweils das Untersuchungsgebiet. - Rotmilan: am 23.04.2021 um ca. 10 Uhr von Osten in rund 20 m Höhe kommend, etwa mittig im Offenland kurz nach Beute suchend, dann hochkreisend auf rund 200 m und im Stre- Ing.-Büro Umweltforschung und Raumplanung Seite 6
BPlan Nr. 31 „Luderhäusl II“ (Ochsenfeld) Gutachten zur saP (Entwurf) ckenflug nach Westen abfliegend; mit Sicherheit nur ein spärlicher bis seltener jagen- der Gast; durch die reine Bebauung nicht zwangsläufig erheblich beeinträchtigt (im- mer noch großer Anteil Grünland im betreffenden Kartierungsgebiet), aber Nahrungs- habitate (außer essentielle) ohnehin generell nicht verbotsrelevant - Mäusebussard, Turmfalke: keine Beobachtung, allerdings eine gelegentliche Suche nach Beute (Feldmäuse) nicht auszuschließen; dagegen einmal einen Turmfalken (03.05.) vom südlichen Waldrand in das Grünland kreisend (deutlich abseits der vorgesehenen Bebauung) und wieder dorthin beobachtet; eventuell häufiger als der Bussard auftretend und an sich wohl nicht durch das Vorhaben berührt; abgesehen davon siehe zur Bedeutung der Wiesen aus artenschutzrechtlicher Sicht die Anmerkung beim Rotmilan - Wachtel: eher nicht in Wiesen mit intensiver Nutzung zu erwarten (zumal direkt in Siedlungsnä- he), dagegen oft in Getreideschlägen; vorliegend der potenzielle Bereich (eine 1,8 ha große Parzelle mit 2021 Weizen) ohne einen Nachweis; durch die zu geringe Offen- helt des Geländes höchstwahrscheinlich für eine Besiedlung nicht in Frage kommend - Rebhuhn: angesichts praktisch fehlender Kleinstrukturen im relevanten Offenland, auch im Falle des Grünlandes, eine Präsenz der Art auszuschließen; auch hier das Gebiet relativ zu nahe an Wald und Siedlung in mehrere Richtungen - Feldlerche: 2021 definitiv kein Brutvorkommen; trotz Belegen von durchaus geringen Entfernun- gen zu höheren Strukturen als aus der Vergangenheit bekannt, vorliegend in jedem Fall ein Bestand im geplanten Bebauungsbereich mit Umgriff wegen der geringen Of- fenheit auszuschließen (analoges gilt übrigens für die Wiesenschafstelze) - Rauchschwalbe: bei den Terminen im Mai und Juni jagende Rauschschwalben regelmäßig (aber nicht alleinig) ortsnah über dem offenen Grünland sowie Wiesen im nördlichen Teil des Un- tersuchungsgebiets registriert; real und gleichsam konkret aus Sicht der saP keine Be- troffenheit - Klappergrasmücke: ein mögliches Brutpaar in einem Gebüschbestand nördöstlich nahe der ersten Häuser von Ochsenfeld; aufgrund der Abschirmung durch weitere Gehölze nach Süden bis zu dem Feldweg als Nordgrenze der geplanten Wohnbebauung (Distanz rund 50 m) er- hebliche Scheuchwirkungen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG zu verneinen - Baumpieper, Goldammer: 2021 die letztgenannte Spezies beim Waldrand im Nordwesten (über 100 m zum Ein- griffsort entfernt) bestätigt; nur dort auch der Baumpieper denkbar; keine Betroffenheit - Feldsperling: öfters einzelne Individuen in Trupps mit Haussperlingen entdeckt (siehe Seite 6); durch das Projekt nicht negativ berührt; durch die Bebauung eventuell sogar neue Nistmöglichkeiten für die hier betrachtete Art enstehend Alle aufgeführten Vogelarten sind durch das Bauvorhaben von keinem Verbot nach § 44 Abs. 1 BNatSchG betroffen und können von einer genauen artenschutzrechtlichen Prüfung vorzeitig abgeschichtet werden. Ing.-Büro Umweltforschung und Raumplanung Seite 7
BPlan Nr. 31 „Luderhäusl II“ (Ochsenfeld) Gutachten zur saP (Entwurf) Gruppe C: Die Relevanzprüfung ergab keine Vogelarten, die einer detaillierten artenschutzrecht- lichen Analyse nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu unterziehen sind. Resümee Ein a priori im Fokus stehender Vertreter der Avifauna war die Feldlerche. Sie gilt in Bayern mittlerweile als gefährdet. Die Kartierungen im Jahr 2021 ergaben weder im Geltungsbereich des BPlans, noch im restlichen Untersuchungsbiet einen Nachweis der Art. Nächste singende (revieranzeigende) Männchen Richtung Süden und Süd- osten waren mindestens 200 - 300 m entfernt. Die Lage der geplanten Bebauung, anteilig umringt von der Ortschaft Ochsenfeld sowie Waldflächen, spricht gemäß den Habitatansprüchen der Feldlerche nicht für eine Präsenz im Projektareal mit direktem Umgriff, auch wenn nach alten Quellen festgestellte Meidungsdistanzen zu hohen Strukturen nicht zwingend bzw. überall gelten (siehe OELKE 1968, SCHAEFER 2001, und andere). Im Westen des BPlan-Bereichs (Mähwiesen) konnte der Turmfalke als Nahrungs- gast festgestellt werden. Auch Mäusebussard, Rabenkrähe u.a. sind zu erwarten. Durch den Wegfall an Grünland aufgrund der neuen Bebauung ergeben sich jedoch keine einschlägigen Verbote nach BNatSchG, zumal die rund 0,8 ha große Aus- gleichsfläche im Südwesten (Zielbiotop extensive Streuobstwiese mit zum Teil sehr magerer, lückiger Vegetation) gegenüber dem aktuellen Stand für relevante Arten unter z.B. Greifvögeln und eventuell Eulen sogar optimierte Nahrungsbedingungen schafft. 3. Wirkungen des Vorhabens 3.1 Kurzbeschreibung des Bauprojektes Der Geltungsbereich des Vorhabens mit der konkreten Planung ist Abbildung 2 zu ent- nehmen. Bezugsfläche ist im Wesentlichen ein größerer Teil des Flurstücks 472 der Gemarkung Ochsenfeld. Es wird primär als Intensivwiese genutzt. Im Süden reicht ein schmaler Streifen Ackerland in den Planungskorridor hinein (siehe die Abbildung 1, Seite 2). Der höchste Geländepunkt mit ca. 478 m ü.NN befindet sich im Nordos- ten. Die tiefste Stelle am Südwestrand des Geltungsbereichs liegt auf 466 m ü.NN. Die gesamte Planungsfläche hat eine Größe von 23.386 m². Vorgesehen ist ein „All- gemeines Wohngebiet“ (WA) mit 20 Parzellen und möglicherweise 25 Wohnungs- einheiten. Der Eingriffsbereich umfasst 15.319 m². Im Südwesten wird eine Aus- gleichsfläche (7.889 m²) als Streuobstwiese mit einem Regenrückhaltebecken anvi- siert. Dort soll das aus dem nördlichen Einzugsbereich auf das Baugebiet zufließen- de Oberflächenwasser durch entsprechende Gräben und Rigolen gesammelt und weiter ins Tal abgeleitet werden. Sonstige Angaben sind dem Umweltbericht vom 04.02.2022 zum BPlan des Archi- tekturbüros J. Böhm aus Eichstätt zu entnehmen. Ing.-Büro Umweltforschung und Raumplanung Seite 8
BPlan Nr. 31 „Luderhäusl II“ (Ochsenfeld) Gutachten zur saP (Entwurf) Abb. 2: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 31 „Luderhäusl II“ Ochsenfeld“; Maßstab ca. 1 : 2.000; Darstellung: Architekturbüro J, Böhm, Stand vom 07.02.2022; grüne Fläche mit dem Regen- rückhaltebecken der Kompensationsbereich zum Eingriff; weitere Erläuterungen siehe im betreffenden Umweltbericht 3.2 Relevante Wirkfaktoren und Wirkprozesse Zu dem Eingriffstyp sind mit Fokusierung auf die Fauna allgemein nachfolgende Ef- fekte aufgeführt, die Beeinträchtigungen saP-relevanter Arten verursachen können. Baubedingte Wirkungen ⚫ vorübergehender Funktionsverlust oder Funktionsbeeinträchtigung von Tierle- bensräumen durch mechanische Beanspruchung oder Entfernen von Vegeta- tionsflächen ⚫ temporäre Funktionsminderung von Biotopen durch Baulärm und Vibrationen (Fahrzeuge), Staubentwicklung oder optische Störeffekte (Anwesenheit von Personen) ⚫ temporäre Funktionsminderung von Biotopen durch Baulärm und Vibrationen (Fahrzeuge), Staubentwicklung oder optische Störeffekte (Anwesenheit von Personen) Ing.-Büro Umweltforschung und Raumplanung Seite 9
BPlan Nr. 31 „Luderhäusl II“ (Ochsenfeld) Gutachten zur saP (Entwurf) Anlagenbedingte Wirkungen ⚫ Verlust von Habitaten relevanter Tierarten durch Flächeninanspruchnahmen (Überbauung bzw. vollständige oder teilweise Versiegelung) ⚫ indirekter Verlust oder Minderung der Funktion von Habitaten durch Standort- veränderungen (Kleinklima, Bodenfeuchte) zum Beispiel durch neue Verschat- tungen ⚫ eventuelle Zerschneidungseffekte von Teilbiotopen innerhalb des anstehenden Baugebietes je nach zeitlicher Errichtung der Wohneinheiten Betriebsbedingte Wirkungen ⚫ mögliche optische und akustische Störungen (Scheuchwirkungen) durch die konstante Nutzung des Wohngebietes ⚫ Verunglückungsgefahr für Vögel an größeren Glasfronten je nach standört- licher Faktorenkonstellation ⚫ potenzielle Beeinflussung durch nächtliche Beleuchtungen (insbesondere Straßenlaternen) ⚫ als positiver Effekt die Entstehung neuer besiedelbarer Biotope für beispiels- weise Amsel, Grünfink und – je nach einem passiven oder aktiven Höhlen- angebot – auch für Kohlmeise, Blaumeise, Hausrotschwanz, Star sowie Feldsperling ⚫ über die erforderliche Ausgleichsfläche mit Regenrückhaltebecken Schaffung eines neuen Biotopkomplexes mit potenziell hoher Attraktivität für insbeson- dere die Fauna (Kleinsäuger, Vögel, Insekten, etc.) 4. Rechtliche Betroffenheit der untersuchten Arten 4.1 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Bei der Untersuchung 2021 konnte zum Bebauungsplan Nr. 31 „Luderhäusl II“ in Ochsenfeld, Gemeinde Adelschlag, mit definiertem Umgriff nur eine Art gemäß dem obigen europäischen Status ermittelt werden (Zauneidechse), die einer genauen ar- tenschutzrechtlichen Prüfung unterzogen werden soll. Zu diesem Reptil gelangen zwar keine Nachweise, doch ist ein Kleinstvorkommen nicht ganz ausgeschlossen. Die betreffende rechtliche Analyse ist dem nachfolgenden Formblatt nach OBB (2013) zu entnehmen. Ansonsten dürften im Geltungsbereich in jedem Fall nahrungssuchende Fledermäu- se auftreten. Das Vorhaben löst diesbezüglich, wie bereits in Kapitel 2.1.2 dargelegt, aber keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG aus. Es fehlen auch Fortpflan- zungs- und Ruhestätten. Ing.-Büro Umweltforschung und Raumplanung Seite 10
BPlan Nr. 31 „Luderhäusl II“ (Ochsenfeld) Gutachten zur saP (Entwurf) Zauneidechse Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL 1 Grundinformationen Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: 3 im UG: Nachweis potenziell Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region: günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht Im binnenländischen Mitteleuropa besiedelt die Art Heiden, Trocken- und Halbtrockenrasen, Waldränder, Feldraine, Böschungen verschiedenster Art (vor allem Bahndämme, Flussdeiche, Wegränder), Ruderalfluren bzw. Brachen, Kies- bzw. Steinbrüche u.a. Als Kulturfolger ist sie ebenso in größeren Parks, Friedhöfen und Gärten vorzufinden (BUNDESAMT FÜR NATUR- SCHUTZ 2004). Von den Standortbedingungen her werden südwest- bis südostexponierte Lagen, lockeres und trockenes bis mäßig trockenes Substrat, unbewachsene Teilflächen, geringe Verbuschung bzw. dichtes Gras als Deckung sowie Kleinstrukturen wie Steine, Totholz, usw. als Sonnenplätze präferiert (GLANDT & BISCHOF 1988, BLANKE 2004). Lokale Population: Angaben zur Größe saisonaler Aktivitätsbereiche einzelner Individuen reichen von rund 400 m² bis über 1.500 m². Manche Untersuchungen benennen sogar deutlich niedrigere Werte. Sie sind vor allem von der Jahreszeit bzw. von dem physiologischen Zustand eines Tieres abhängig. Maximale Wanderleistungen können ausnahmsweise über 1 km betragen, liegen ansonsten aber offenbar bei wenigen 100 m (GÜNTHER 1996). Dies bedeutet, dass ein Vor- kommen bei der Zauneidechse mit konstantem Genaustausch ein relativ kleines Gebiet um- fasst. Soweit im Wiesen-Gehölz-Komplex im Nordteil des Untersuchungsgebiets überhaupt ein Vorkommen (mit wenigen Individuen) existiert, ist von einem stark isolierten Bestand auszu- gehen. Allenthalben umfasst die lokale Population im artenschutzrechtlichen Sinn noch Be- siedlungen an Waldrändern im Süden außerhalb des Geltungsbereichs. Die Lebensbedingun- gen für die Art sind als pessimal einzustufen. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C) 2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 / 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG Das gesamte Planungsareal (Bebauung und Kompensationsfläche) weist keine Fortpflan- zungs- und Ruhestätten (einschließlich Winterqartiere) auf. Auch direkt nördlich angrenzend (z.B. ein Streifen von 5 - 10 m) sind nach den standörtlichen Gegebenheiten keine solche zu erwarten. Damit entfällt ein Verlust oder eine Beeinträchtigung jener Funktionsbereiche genau so wie eine Tötungsgefahr im theoretischen Fall, wenn genau zum Zeitpunkt einer Vernich- tung bzw. Beschädigung der genannten Stätten dort Individuen verweilen. keine Maßnahmen anstehen Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein Ing.-Büro Umweltforschung und Raumplanung Seite 11
BPlan Nr. 31 „Luderhäusl II“ (Ochsenfeld) Gutachten zur saP (Entwurf) Zauneidechse Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL 2.2 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG Es kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass im zitierten Lebensraumkomplex (siehe Punkt 2.1) Zauneidechsen vorhanden sind und hierbei auch am Rand des Feldweges an der nördlichen Grenze des Geltungsbereichs agieren bzw. den Weg zur Wiese hin queren. Unter der vorsorglichen Annahme, dass dort (teilweise) ein Bauverkehr zur Erschließung und Ge- staltung des Planungsgebiets stattfindet, besteht insofern ein Risiko des Überfahrens von Individuen. Zwar ist aufgrund der offensichtlich höchstens geringen Präsenz der Art und in Verbindung mit der an sich guten Reaktions- bzw. Ausweichfähigkeit der Zauneidechse von einem (sehr) seltenen Vorfall zu sprechen, doch soll zur Sicherheit eine geeignete Vermei- dungsmaßnahme festgelegt werden. . Vorkehrung sofern überhaupt relevant: Bauzeitenregelung oder Schutzzaun (Kapitel 5.1) Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein 2.3 Prognose des Störungsverbotes nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG Das vorliegende Zugriffsverbot bezieht sich auf erhebliche Beeinträchtigungen während Fort- pflanzungs-, Ruhe-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Bezug ist immer eine gesamte lokale Population. Diese umfasst vorliegend wahrscheinlich nur wenige Tiere (und diese be- finden sich eventuell sogar nur weiter südlich des Geltungsbereichs zum Bauprojekt). Selbst im Falle eines kleinen Bestandes ebenso direkt nördlich des Planungsgebiets und unter der Maßgabe einer besonderen Berücksichtigung der gesamten Population wegen der geringen Individuenmenge kann eine hier relevante Störung verneint werden. keine Maßnahmen relevant Störungsverbot ist erfüllt: ja nein Abb. 3: Zauneidechsen-Weibchen in einer Sandkuhle neben einem Weg; Aufnahme 2018 (A. Lehar), nicht aus dem Untersuchungsgebiet Ing.-Büro Umweltforschung und Raumplanung Seite 12
BPlan Nr. 31 „Luderhäusl II“ (Ochsenfeld) Gutachten zur saP (Entwurf) 4.2 Arten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie Zu dem überprüften BPlan mit relevantem Umgriff konnten keine Arten gemäß dem obigen europäischen Status festgestellt werden, die einer genauen artenschutz- rechtlichen Prüfung zu unterziehen wären. Am ehesten präsent sind nahrungssu- chende Fledermäuse. Das Vorhaben löst ihnen gegenüber jedoch keine Verbotstat- bestände nach § 44 BNatSchG aus. Unabhängig davon ist obige Maßnahme (Kapi- tel 4.1) fachlich zu empfehlen. 5. Maßnahmen 5.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Bei dem Bauprojekt sind zur Vermeidung und Minderung direkter sowie mittelbarer Gefährdungen bzw. Beeinträchtigungen von Arten der FFH-Richtlinie nachfolgende Maßnahmen durchzuführen. Sie stehen originär ausschließlich im Falle der Zaunei- dechse an und sind hierbei eine vorsorgliche Zielsetzung. Darüber hinaus wird eine Maßnahme für Fledermäuse mit aufgegriffen, die sich aber nicht aus einer konkre- ten Gefahrensituation für bestimmte Arten ableitet. ⚫ kein Bauverkehr, nur sofern überhaupt anstehend, im Zuge der Gelän- deplanierungen und Erschließungsarbeiten zu dem Baugebiet und ggf. auch im Falle des Regenrückhaltebeckens entlang der nördlichen Gren- ze des Geltungsbereichs in der Jahreszeit von Anfang März bis Ende Oktober, um ein Überfahren von Individuen der Zauneidechse auszu- schließen; alternativ: bei unausweichlichem Bauverkehr in der zuvor genannten Zeitspanne Errichtung eines Schutzzaunes (Länge 130 m) ab dem Kapellenweg Richtung Westen entlang des gekiesten Feldweges (nordseitig) zur Vermeidung des Überfahrens von Tieren der Art; technische Daten zum Zaun: glatter Kunststoff mit einer Höhe von mindestens 40 cm über dem Erdboden und einer Tiefe von ca. 20 cm in den Grund; zur Stabilisie- rung alle 3 - 5 m Anbringung senkrechter Erdpfähle; ggf. Kurzhalten des angrenzenden Grünlands in einer Breite von rund 2 m ⚫ für die Außenbeleuchtung an den öffentlichen Straßen möglichst Ver- wendung von Lampen mit geringem niederwelligen Strahlungsanteil (Natriumdampfhochdrucklampen), mit UV-absorbierenden Abdeckugen und mit vollständig gekapselten Beleuchtungskörpern, um ein Eindringen von Tieren (nachtaktive Insekten) und um eventuelle Verletzungen ja- gender Fledermäuse zu verhindern 5.2 CEF-Maßnahmen Durch das Bauvorhaben sind keine Schädigungs- oder Störungsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG einschlägig, die Maßnahmen zur kontinuierlichen Aufrechterhaltung des Erhaltungszustandes von Spezies erfordern würden. Ing.-Büro Umweltforschung und Raumplanung Seite 13
BPlan Nr. 31 „Luderhäusl II“ (Ochsenfeld) Gutachten zur saP (Entwurf) 6. Zusammengefasste Prüfungsergebnisse 6.1 Berührte Verbote und Stellenwert der Maßnahmen Im Wirkbereich des Vorhabens sind Bestände von Pflanzenarten gemeinschaftlicher Bedeutung zu verneinen. Bei der Tierwelt gab es lediglich die Zauneidechse als ge- nau detailliert prüfungsrelevante Art. Ansonsten zeigte sich, dass keine Verbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BNat SchG bzw. nach Art. 5 lit. a, b und d der VSchRL (2009/ 147/EG) oder gemäß Art. 12 der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) berührt sind. Dargelegte Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind Bestandteil der Bewer- tung. Eine tabellarische Zusammenfassung der Befunde zur Verbotsbetrachtung (sie- he die OBB-Handlungsempfehlungen) kann aufgrund der Betroffenheit einer einzigen Art entfallen. 6.2 Wahrung der Erhaltungszustände Durch das Vorhaben ergibt sich generell bzw. unter Berücksichtigung der definierten Maßnahmen keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes umliegender lokaler Populationen. 6.3 Zumutbare Alternative des Vorhabens Der wesentliche potenzielle Konfliktpunkt bei dem Bauprojekt ist der Biotopverlust (vor allem Mähwiese). Im Falle einschlägiger Schädigungs- und/oder Störungsverbo- te durch ein Vorhaben wäre darzulegen, inwieweit es in zumutbarer Weise (Beach- tung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes) Standort- bzw. technische Varianten gibt, die zu einer deutlich geringeren Betroffenheit von Arten führen könnten. Eine solche Überprüfung steht hier aufgrund des artenschutzrechtlichen Resultates nicht zur Dis- kussion. Durch eine großflächige Kompensationsfläche mit einem Gewässer (Regenrückhal- tebecken) entsteht für verschiedene Gruppen der Tierwelt ein attraktiver neuer Biotop- komplex. 7. Gutachterliches Fazit Im Zuge der floristischen Ermittlungen konnten keine in Frage kommenden Pflanzen bestätigt werden. Die faunistischen Aufnahmen ergaben als Einziges die Zauneidech- se als detailliert zu prüfende Tierart. Durch das Projekt sind unter Beachtung der vorgesehenen Maßnahmen weder bau-, noch anlagen- und betriebsbedingt Beeinträchtigungen von Arten festzustellen, die Schädigungs- oder Störungsverboten nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 - 3 i.V. mit Abs. 5 BNat SchG unterliegen würden. Ing.-Büro Umweltforschung und Raumplanung Seite 14
BPlan Nr. 31 „Luderhäusl II“ (Ochsenfeld) Gutachten zur saP (Entwurf) 8. Quellen Gesetze, Normen und Richtlinien BAYERISCHES NATURSCHUTZGESETZ (BAYNATSCHG): Gesetz über den Schutz der Na- tur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Februar 2011 (GVBl. Nr. 4/2011, 791-1-UG). GESETZ ÜBER NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE (BUNDESNATURSCHUTZ- GESETZ - BNATSCHG) in der Fassung der Bekanntmachung im Gesetz zur Neurege- lung des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften (BNatSchGNeuregG) vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193 bzw. Nr. 22, Bonn 03, April 2002), geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 10. März 2007 (BGBl. I S. 666), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 12.12.2007 (BGBl. I S. 2873; 2008, 47), neugeregelt in der Bekanntmachung vom 01.03.2010. BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG (BARTSCHV) - Verordnung zum Schutz wild le- bender Tier- und Pflanzenarten. Vom 16. Februar 2005 (BGBl. I Nr. 11 vom 24.2.2005 S.258; ber. 18.3.2005 S.896) Gl.-Nr.: 791-8-1. RICHTLINIE DES RATES 92/43/EWG VOM 21. MAI 1992 ZUR ERHALTUNG DER NA- TÜRLICHEN LEBENSRÄUME SOWIE DER WILD LEBENDEN TIERE UND PFLAN- ZEN (FFH-RICHTLINIE); ABl. Nr. L 206 vom 22.07.1992, zuletzt geändert durch die Richtlinie des Rates 97/62/EG vom 08.11.1997 (ABl. Nr. 305). RICHTLINIE DES RATES 79/409/EWG VOM 02. APRIL 1979 ÜBER DIE ERHALTUNG DER WILD LEBENDEN VOGELARTEN (VOGELSCHUTZ-RICHTLINIE); ABl. Nr. L 103 vom 25.04.1979, zuletzt geändert durch die Richtlinie des Rates 91/244/EWG vom 08.05.1991 (ABl. Nr. 115). RICHTLINIE 97/62/EG DES RATES VOM 27. OKTOBER 1997 zur Anpassung der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt. - Amtsblatt Nr. L 305/42 vom 08.11.1997. Literatur AMLER, K., A. BAHL, K. HENLE, G. KAULE, P. POSCHLOD & J. SETTELE (Hrsg., 1999): Populationsbiologie in der Naturschutzpraxis. Isolation, Flächenbedarf und Biotopan- sprüche von Pflanzen und Tieren. – Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart; 336 Seiten. ANDRÄ, E., O. ASSMANN, T. DÜRST, G. HANSBAUER & A. ZAHN (2019): Amphibien und Reptilien in Bayern. – Eugen Ulmer KG, Stuttgart; 783 Seiten. BANSE, G. & E. BEZZEL (1984): Artenzahl und Flächengröße am Beispiel der Brutvögel Mitteleuropas. – J. Orn. 125: 291-305. BARTHEL, P.H. & A.J. HELBIG (2005): Artenliste der Vögel Deutschlands. – Limicola 19: 89- 111. BAUER, H.-G., E. BEZZEL & W. FIEDLER (2005a): Das Kompendium der Vögel Mitteleu- ropas. Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz. Nonpasseriformes - Nichtsper- lingsvögel. – AULA-Verlag, Wiebelsheim; 808 Seiten. Ing.-Büro Umweltforschung und Raumplanung Seite 15
BPlan Nr. 31 „Luderhäusl II“ (Ochsenfeld) Gutachten zur saP (Entwurf) BAUER, H.-G., E. BEZZEL & W. FIEDLER (2005b): Das Kompendium der Vögel Mitteleu- ropas. Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz. Passeriformes - Sperlingsvögel. – AULA-Verlag, Wiebelsheim; 622 Seiten. BAUER, H.-G., E. BEZZEL & W. FIEDLER (2005c): Das Kompendium der Vögel Mitteleu- ropas. Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz. Literatur und Anhang. – AULA- Verlag, Wiebelsheim; 337 Seiten. BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (Hrsg., 2016): Rote Liste und Liste der Brutvö- gel Bayerns. – Augsburg; 30 Seiten. BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (Hrsg., 2017): Rote Liste und kommentierte Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Bayerns. – Augsburg; 83 Seiten. BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (Hrsg., 2019): Rote Liste und Gesamtartenliste der Kriechtiere (Reptilia) Bayerns. – Augsburg; 19 Seiten. BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (Hrsg., 2020): Arbeitshilfe zur speziellen ar- tenschutzrechtichen Prüfung. Zaueidechse. Relevanzprüfung – Erhebungsmethoden – Maßnahmen. – Augsburg; 33 Seiten. BELLMANN, H. (1985): Heuschrecken. – Verlag Neumann-Neudamm, Melsungen; 210 Sei- ten. BEZZEL, E., I. GEIERSBERGER, G. v. LOSSOW & R. PFEIFER (2005): Brutvögel in Bay- ern. Verbreitung 1996 bis 1999. – Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart; 555 Seiten. BLANKE, I. (2004): Die Zauneidechse. – Beih. Zeitschr. Feldherp. 7, 160 Seiten. BRÄU, M, R. BOLZ, H. KOLBECK, A. NUMMER, J. VOITH und W. WOLF (2013): Tagfalter in Bayern. – Verlg Eugen Ulmer KG, Stuttgart; 781 Seiten. BRAUN, M & F. DIETERLEIN (Hrsg., 2003): Die Säugetiere Baden-Württembergs. Band 1: Allgemeiner Teil; Fledermäuse (Chiroptera). – Eugen Ulmer Verlag, Stuttgart; 687 Sei- ten. BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (Hrsg., 2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Band 1: Wirbeltiere. – Naturschutz und Biologische Vielfalt H. 70 (1): 386 Seiten. DIETZ, C., O. von HELVERSEN & D. NILL (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas. – Franckh-Kosmos Verlags GmbH & Co. KG, Stuttgart; 399 Seiten. GLANDT, D. & W. BISCHOF (Hrsg., 1988): Biologie und Schutz der Zauneidechse (Lacerta agilis). – Mertensiella 1: 1-257. GROSSE, W.-R. & M. SEYRING (2015): Zauneidechse – Lacerta agilis (Linnaeus, 1758). – Ber. Landesamt Umweltschutz Sachsen-Anhalt H. 4/2015: 443-468. GÜNTHER, R. (Hrsg., 1996): Die Amphibien und Reptilien Deutschlands. – Gustav Fischer Verlag, Jena-Stuttgart-Lübeck-Ulm; 825 Seiten. KOLODZIEJCOK, K.-G. & J. RECKEN (2021): Naturschutz und Landschaftspflege und ein- schlägige Regelungen des Jagd- und Forstrechts. – Loseblatt-Sammlung; Erich Schmidt Verlag, Berlin. Ing.-Büro Umweltforschung und Raumplanung Seite 16
BPlan Nr. 31 „Luderhäusl II“ (Ochsenfeld) Gutachten zur saP (Entwurf) KRAPP, F. (Hrsg., 2001): Handbuch der Säugetiere Europas. Band 4: Fledertiere; Teil I: Chi- roptera I. – AULA-Verlag, Wiebelsheim, 603 Seiten. KRAPP, F. (Hrsg., 2004): Handbuch der Säugetiere Europas. Band 4: Fledertiere; Teil II: Chi- roptera II (Vespertilionidae 2, Molossidae, Nycteridae). – AULA-Verlag, Wiebelsheim, 582 Seiten. LANA (Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz; 2010): Hinweise zu zentralen unbestimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetzes. – Thüringer Ministerium für Landwirt- schaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN); 26 Seiten. MACZEY, N. & P. BOYE (1995): Lärmwirkungen auf Tiere - ein Naturschutzproblem? Aus- wertung einer Fachtagung des Bundesamtes für Naturschutz. – Natur und Landschaft 70: 545-549. MEBS, T. & D. SCHMIDT (2006): Die Greifvögel Europas, Nordafrikas und Vorderasiens. – Franckh-Kosmos Verlagsgesellschaft GmbH & Co. KG, Stuttgart; 495 Seiten. MESCHEDE, A. & B.-U. RUDOLPH (2004): Fledermäuse in Bayern. – Ulmer Verlag, Stutt- gart; 411 Seiten. OBB (Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren - Abt. Straßen- und Brückenbau, Hrsg.; 2013): Hinweise zur Aufstellung der naturschutzfachlichen An- gaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP). Anlage 1: Beispieltexte. – Unveröff. Bericht, 66 Seiten. OELKE, H. (1968): Wo beginnt bzw. wo endet der Biotop der Feldlerche . - J. Orn. 109: 25- 29. RÖDL, T., B.-U. RUDOLPH, I. GEIERSBERGER, K. WEIXLER & A. GÖRGEN (2012): Atlas der Brutvögel in Bayern. Verbreitung 2005 bis 2009. – Ulmer Verlag, Stuttgart; 256 Sei- ten. SCHAEFER, T. (2001): Die Feldlerche Alauda arvensis als Brutvogel halboffener Landschaf- ten. – Vogelwelt 122: 257-262. SCHLUMPECHT,H. & G. WAEBER (2003): Heuschrecken in Bayern. – Verlag Eugen Ulmer GmbH & Co., Stuttgart; 515 Seiten. SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER & C. SUDFELDT (Hrsg., 2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. – Radolfzell, 792 Seiten. Ing.-Büro Umweltforschung und Raumplanung Seite 17
BPlan Nr. 31 „Luderhäusl II“ (Ochsenfeld) Gutachten zur saP (Entwurf) 9. Anhang 9.1 Verfahren und Listen der Relevanzprüfungen Schritt 1: Relevanzprüfung Abschichtungskriterien (die drei linken Tabellenspalten): V: Wirkraum des Vorhabens liegt: X = innerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes der Art in Bayern oder keine Angaben zur Verbreitung der Art in Bayern vorhanden (k.A.) 0 = außerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes der Art in Bayern L: Erforderlicher Lebensraum/Standort der Art im Wirkraum des Vorhabens (Lebensraum-Grobfilter nach z.B. Feuchtlebensräume, Wälder, Gewässer): X = vorkommend; spezifische Habitatansprüche der Art voraussichtlich erfüllt oder keine Angaben möglich (k.A.) 0 = nicht vorkommend; spezifische Habitatansprüche der Art mit Sicherheit nicht erfüllt E: Wirkungsempfindlichkeit der Art: X = gegeben, oder nicht auszuschließen, dass Verbotstatbestände ausgelöst werden können 0 = projektspezifisch so gering, dass mit hinreichender Sicherheit davon aus- gegangen werden kann, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden können (i.d.R. nur weitverbreitete, ungefährdete Arten) Arten, bei denen eines der o.g. Kriterien mit "0" bewertet wurde, sind zunächst als nicht-relevant identifiziert und können von einer weiteren detaillierten Prüfung aus- geschlossen werden. Alle übrigen Arten sind als relevant identifiziert; für sie ist die Prüfung mit Schritt 2 fortzusetzen. Schritt 2: Bestandsaufnahme NW: Art im Wirkraum durch Bestandserfassung nachgewiesen X = ja 0 = nein (in den folgenden Tabellen nicht eigens eingetragen) PO: potenzielles Vorkommen: Vorkommen im Untersuchungsgebiet möglich, d. h. ein Vorkommen ist nicht sicher auszuschließen und aufgrund der Lebensraumausstattung des Gebietes und der Verbreitung der Art in Bayern nicht unwahrscheinlich X = ja 0 = nein (in den folgenden Tabellen nicht eigens eingetragen) Auf Grund der Ergebnisse der Bestandsaufnahme sind die Ergebnisse der in der Relevanzprüfung (Schritt 1) vorgenommenen Abschichtung nochmals auf Plausibilität zu überprüfen. Arten, bei denen eines der o.g. Kriterien mit "X" bewertet wurde, werden der weiteren saP zugrunde gelegt. Für alle übrigen Arten ist dagegen eine weitergehende Bearbeitung in der saP entbehrlich. Ing.-Büro Umweltforschung und Raumplanung Seite 18
BPlan Nr. 31 „Luderhäusl II“ (Ochsenfeld) Gutachten zur saP (Entwurf) Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie Rote-Liste-Status: siehe bei den einzelnen Gruppen; sg = streng geschützt in Blau = Art abgeschichtet mit etwas genauerer Begründung (hier keine Fälle) Hinweis (außer Fledermäuse; siehe hierzu Seite 4): ein + in Spalte NW = amtlich gemeldet für die relevante TK 7132, aber für die vorliegende saP habitatbedingt nicht in Frage kommend Tierarten (ohne Vögel): V L E NW PO Art Art RLB RLD sg Fledermäuse (RLB 2017, RLD 2009) 0 Alpenfledermaus Hypsugo savii R D x X 0 Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii 3 2 x X X 0 X Braunes Langohr Plecotus auritus - V x X X 0 X Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 3 G x X X 0 X Fransenfledermaus Myotis nattereri - - x X 0 Graues Langohr Plecotus austriacus 2 2 x 0 Große Bartfledermaus Myotis brandtii 2 V x 0 Große Hufeisennase Rhinolophus ferrumequinum 1 1 x X X 0 X Großer Abendsegler Nyctalus noctula - V x X X 0 X Großes Mausohr Myotis myotis - V x X X 0 X Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus - V x X 0 Kleine Hufeisennase Rhinolophus hipposideros 2 1 x X 0 Kleinabendsegler Nyctalus leisleri 2 D x X X 0 X Mopsfledermaus Barbastella barbastellus 3 2 x X 0 Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus V D x X X 0 X Nordfledermaus Eptesicus nilssonii 3 G x 0 Nymphenfledermaus Myotis alcathoe 1 1 x X X 0 X Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii - - x X X 0 X Wasserfledermaus Myotis daubentonii - - x 0 Weißrandfledermaus Pipistrellus kuhlii - - x X 0 Wimperfledermaus Myotis emarginatus 1 2 x X X 0 X Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus 2 D x X X 0 X Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus - - x Weitere Säugetiere (wie zuvor) 0 Baumschläfer Dryomys nitedula 1 R x X 0 + Biber Castor fiber - V x Ing.-Büro Umweltforschung und Raumplanung Seite 19
BPlan Nr. 31 „Luderhäusl II“ (Ochsenfeld) Gutachten zur saP (Entwurf) V L E NW PO Art Art RLB RLD sg 0 Feldhamster Cricetus cricetus 1 1 x 0 Fischotter Lutra lutra 3 3 x X 0 Haselmaus Muscardinus avellanarius - 1 x 0 Luchs Lynx lynx 1 2 x 0 Waldbirkenmaus Sicista betulina 2 1 x X 0 + Wildkatze Felis silvestris 2 3 x Kriechtiere (RLB 2003, RLD 2009) 0 Äskulapnatter Zamenis longissimus 1 2 x 0 Europ. Sumpfschildkröte Emys orbicularis 1 1 x 0 Mauereidechse Podarcis muralis 1 V x X 0 + Schlingnatter Coronella austriaca 2 3 x 0 Östliche Smaragdeidechse Lacerta viridis 1 1 x X X X X Zauneidechse Lacerta agilis V V x Lurche (wie zuvor) 0 Alpensalamander Salamandra atra - - x 0 Geburtshelferkröte Alytes obstetricans 1 3 x X 0 + Gelbbauchunke Bombina variegata 2 2 x X 0 + Kammmolch Triturus cristatus 2 V x X 0 Kleiner Wasserfrosch Pelophylax lessonae D G x X 0 + Knoblauchkröte Pelobates fuscus 2 3 x X 0 + Kreuzkröte Bufo calamita 2 V x X 0 + Laubfrosch Hyla arborea 2 3 x 0 Moorfrosch Rana arvalis 1 3 x X 0 + Springfrosch Rana dalmatina 3 - x X 0 Wechselkröte Pseudepidalea viridis 1 3 x Fische (wie zuvor) 0 Donaukaulbarsch Gymnocephalus baloni D - x Libellen (RLB 2018, RLD 2015) 0 Asiatische Keiljungfer Gomphus flavipes 3 - x 0 Östliche Moosjungfer Leucorrhinia albifrons 1 2 x 0 Zierliche Moosjungfer Leucorrhinia caudalis 1 3 x 0 Große Moosjungfer Leucorrhinia pectoralis 2 3 x X 0 + Grüne Keiljungfer Ophiogomphus cecilia V - x 0 Sibirische Winterlibelle Sympecma paedisca (S. braueri) 2 1 x Ing.-Büro Umweltforschung und Raumplanung Seite 20
BPlan Nr. 31 „Luderhäusl II“ (Ochsenfeld) Gutachten zur saP (Entwurf) V L E NW PO Art Art RLB RLD sg Käfer (RLB 2003, RLD 1998/1999) 0 Großer Eichenbock Cerambyx cerdo 1 1 x 0 Schwarzer Grubenlaufkäfer Carabus nodulosus 1 1 x 0 Scharlach-Plattkäfer Cucujus cinnaberinus R 1 x 0 Breitrand Dytiscus latissimus 1 1 x 0 Schmalbind. Breitflügel-T. Graphoderus bilineatus 0 (1) 1 x X 0 Eremit Osmoderma eremita 2 2 x 0 Alpenbock Rosalia alpina 2 2 x Tagfalter (RLB 2016, RLD 2011) X 0 Wald-Wiesenvögelchen Coenonympha hero 2 2 x 0 Moor-Wiesenvögelchen Coenonympha oedippus 1 1 x 0 Kleiner Maivogel Euphydryas maturna 1 1 x 0 Gelbringfalter Lopinga achine 2 2 x 0 Flussampfer-Dukatenfalter Lycaena dispar R 3 x 0 Blauschillernder Feuerfalter Lycaena helle 2 2 x X 0 + Apollo Parnassius apollo 2 2 x 0 Schwarzer Apollo Parnassius mnemosyne 2 2 x X 0 + Thymian-Ameisenbläuling Phenargis arion 2 3 x X 0 Dunkler Wiesenknopf- Phenargis nausithous V V x Ameisenbläuling 0 Heller Wiesenknopf- Phenargis teleius 2 2 x Ameisenbläuling Nachtfalter (RLB 2003, RLD 1998) 0 Heckenwollafter Eriogaster catax 1 1 x 0 Haarstrangwurzeleule Gortyna borelii 1 1 x 0 Nachtkerzenschwärmer Proserpinus proserpina V - x Schnecken (RLB 2003, RLD 1998) 0 Zierliche Tellerschnecke Anisus vorticulus 1 1 x 0 Gebänderte Kahnschnecke Theodoxus transversalis 1 1 x Muscheln (wie zuvor) X 0 Bachmuschel, Gemeine Unio crassus 1 1 x Flussmuschel Ing.-Büro Umweltforschung und Raumplanung Seite 21
BPlan Nr. 31 „Luderhäusl II“ (Ochsenfeld) Gutachten zur saP (Entwurf) Gefäßpflanzen: V L E NW PO Art Art RLB RLD sg 0 Lilienblättrige Becherglocke Adenophora liliifolia 1 1 x X 0 Kriechender Sellerie Apium/Helosciadium repens 2 1 x 0 Braungrüner Streifenfarn Asplenium adulterinum 2 2 x 0 Dicke Trespe Bromus grossus 1 1 x 0 Herzlöffel Caldesia parnassifolia 1 1 x X 0 + Europäischer Frauenschuh Cypripedium calceolus 3 3 x 0 Böhmischer Fransenenzian Gentianella bohemica 1 1 x 0 Sumpf-Siegwurz Gladiolus palustris 2 2 x 0 Sand-Silberscharte Jurinea cyanoides 1 2 x 0 Liegendes Büchsenkraut Lindernia procumbens 2 2 x X 0 + Sumpf-Glanzkraut Liparis loeselii 2 2 x 0 Froschkraut Luronium natans 0 2 x 0 Bodensee-Vergissmeinnicht Myosotis rehsteineri 1 1 x 0 Finger-Küchenschelle Pulsatilla patens 1 1 x 0 Sommer-Wendelähre Spiranthes aestivalis 2 2 x X 0 Bayerisches Federgras Stipa pulcherrima ssp. bavarica 1 1 x 0 Prächtiger Dünnfarn Trichomanes speciosum R - x Arten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie (Brutvögel) LfU-Liste online, Fassung 01/2013; Spezies in Bayern 2005 - 2009 nach RÖDL et al. (2012) Rote-Liste-Status (Stand 2016) siehe LfU online; sg = streng geschützt; Farben des Status „X“ in den Spalten NW (Nachweise) und PO (potenzielle Vorkommen): - in Schwarz häufige Art; Abschichtung mit vereinfachter Prüfung (siehe Kapitel 2.2, Gruppe A); - in Blau gemäß LfU primär saP-relevant, doch hier ebenso abgeschichtet (Kap. 2.2, Gruppe B); - in Rot verbleibende Art mit detaillierter Prüfung; keine Spezies (Kapitel 2.2, Gruppe C) V L E NW PO Art Art RLB RLD sg 0 Alpenbraunelle Prunella collaris - R - 0 Alpendohle Pyrrhocorax graculus - R - 0 Alpenschneehuhn Lagopus muta R R - 0 Alpensegler Apus melba 1 R - ) X X 0 X Amsel* Turdus merula - - - 0 Auerhuhn Tetrao urogallus 1 1 x ) X 0 Bachstelze* Motacilla alba - - - 0 Bartmeise Panurus biarmicus R - - X 0 Baumfalke Falco subbuteo - 3 x Ing.-Büro Umweltforschung und Raumplanung Seite 22
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