Bebauungsplan Nr. 31 "Luderhäusl II" (Adelschlag / Ochsenfeld) - Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

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Bebauungsplan Nr. 31 "Luderhäusl II" (Adelschlag / Ochsenfeld) - Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
Bebauungsplan
     Nr. 31 „Luderhäusl II“
   (Adelschlag / Ochsenfeld)

          Projektbezeichnung
6113_Baugebiet Luderhäusl II Ochsenfeld
        6305.9500/7005.9500

      Gutachten zur speziellen
artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

               ENTWURF
Bebauungsplan Nr. 31 "Luderhäusl II" (Adelschlag / Ochsenfeld) - Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
BPlan Nr. 31 „Luderhäusl II“ (Ochsenfeld)                     Gutachten zur saP (Entwurf)

              Auftraggeber:

              Verwaltungsgemeinschaft Nassenfels
              Gemeinde Adelschlag
              Schulstr. 9, 85128 Nassenfels

              Auftragnehmer:

              Ing.-Büro Umweltforschung und Raumplanung
              Am Bauernfeld 30, 93152 Schönhofen (b. Regensburg)
              Tel. 09404 / 952420

              Bearbeitung:
              Banse, G., Dipl.-Ing.
              Lehar, A., techn. Fachkraft

              Datum: 07.02.2022

                  (Günter Banse, Verfasser)

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Inhaltsverzeichnis

1.         Einleitung                                                           1
1.1        Anlass und Aufgabenstellung                                          1
1.2        Untersuchungsfläche                                                  1
1.3        Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen                       1

2.         Ermittlung und Vorkommen prüfungsrelevanter Arten                    4
2.1        Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie                              4
2.1.1      Pflanzen                                                             4
2.1.2      Tiere                                                                4
2.2        Arten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie                          5

3.         Wirkungen des Vorhabens                                              8
3.1        Kurzbeschreibung des Bauprojektes                                    8
3.2        Relevante Wirkfaktoren und Wirkprozesse                              9

4.         Rechtliche Betroffenheit der untersuchten Arten                     10
4.1        Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie                             10
4.2        Arten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie                         13

5.         Maßnahmen                                                           13
5.1        Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen                              13
5.2        CEF-Maßnahme                                                        13

6.         Zusammengefasste Prüfungsergebnisse                                 14
6.1        Berührte Verbote und Stellenwert der Maßnahmen                      14
6.2        Wahrung der Erhaltungszustände                                      14
6.3        Zumutbare Alternative des Vorhabens                                 14

7.         Gutachterliches Fazit                                               14

8.         Quellen                                                             15

9.         Anhang                                                              18
9.1        Verfahren und Listen der Relevanzprüfungen                          18
9.2        Fotodokumentation                                                   28

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BPlan Nr. 31 „Luderhäusl II“ (Ochsenfeld)                          Gutachten zur saP (Entwurf)

1.       Einleitung

1.1      Anlass und Aufgabenstellung

         Am südwestlichen Ortsrand von Ochsenfeld, Gemeinde Adelschlag, ist ein Allgemei-
         nes Wohngebiet (WA) in einer Größe von 1,53 ha vorgesehen. Im Wesentlichen
         kommt noch ein angrenzender Bereich als naturschutzfachliche Ausgleichsfläche mit
         0,79 ha hinzu. Der betreffende Bebauungsplan nach § 13b BauGB umfasst letztlich
         insgesamt 2,34 ha.

         Aufgabe des vorliegenden Gutachtens als Fachbeitrag zur speziellen artenschutz-
         rechtlichen Prüfung (saP) ist es zu beurteilen, inwieweit durch das Vorhaben Arten-
         schutzbelange gemäß Art. 12, 13 und 16 der FFH-Richtlinie (92/43/EWG), nach Art. 5
         und 9 der Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG) sowie nach § 15 und 44 des im März
         2010 neugeregelten BNatSchG berührt sind. Der Sachverhalt betrifft europarechtlich
         relevante Arten nach Anhang IV der FFH-RL sowie nach Art. 1 der VSchRL.

         Rahmensetzung für die saP ist der Entwurf des betreffenden Bebauungsplans Nr. 31
         „Luderhäusl II“ mit integrierter Grünordnung (Architekturbüro Böhm), Stand vom 18.
         März 2021. Nachfolgend ist vorab das Resümee der Untersuchung dargelegt.

1.2      Untersuchungsfläche

         Die übergeordnete Lage des Bauprojekts ist den Planungsunterlagen des beauftrag-
         ten Büros (siehe oben) zu entnehmen. Räumlicher Bezug für die Erhebungen aus ar-
         tenschutzrechtlicher Sicht ist der Geltungsbereich des BPlans (derzeit vorwiegend
         intensiv genutztes Grünland und ein geringer Anteil Acker) mit einem Umgriff von
         rund 40 - 100 m je nach den strukturellen Gegebenheiten und vor dem Hintergrund ei-
         nes möglichen Vorkommens von Feldlerche und Zauneidechse. Die Gesamtgröße be-
         trägt rund 10,4 ha. Siehe Abbildung 1.

1.3      Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen

         Kartierungstermine

         Das Bearbeitungsgebiet wurde dahingehend überprüft, ob und welche saP-relevante
         Arten vorkommen könnten. Die Anzahl Erhebungen war mit der Unteren Naturschutz-
         behörde abgestimmt.

         Geländeaufnahmen 2021:
         23.04., 09:45 – 11:15 Uhr (Lehar)   sonnig, leichte Brise, 5 - 10 °C;
         03.05., 07:30 – 09:00 Uhr (Lehar)   Sonnenschein, wenig Wind, ab 3 °C;
         31.05.; 06:45 – 07:45 Uhr (Banse)   blauer Himmel, fast windstill, 8 - 9 °C;
         16.06.; 07:45 – 09:15 Uhr (Banse)   leicht windig, Schlierenwolken, 19 - 22 °C
         Kartierungsdauer insgesamt: 5,5 Stunden

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         Abb. 1: Untersuchungsgebiet zum saP-Gutachten (Abgrenzung in Schwarz);
                 durchgezogene Linie rot = BPlan-Bereich Nr. 31, Weiteres siehe die
                 Abbildung 2; Maßstab ca. 1 : 3.000; Grundlage: Architekturbüro
                 Josef Böhm; Luftbild: BayernAtlas-plus

                  Erläuterungen

                  Landwirtschaftliche Nutzungen:
                  „ Grünland (v.a. Mähwiese; siehe Text)
                  o Acker (bei Aufnahmetag Weizen)
                  Kleingehölze im BPlan-Bereich:
                  1 Bestand Kiefer/Fichte, mittelalt
                  2 Kiefern und teils Fichten einzeln bis gruppiert, jünger als Nr. 1
                  3 gebüschreiches Gehölz, mit jungen Bäumen
                  Morphologie:
                  ab dem nördlichen Weg und in Fortsetzung Fl.Nr. 477
                  Exposition nach Süden bis ca. auf Höhe der Parzellen-
                  beschriftung 472, dann wieder leicht ansteigendes
                  Gelände bis zur Untersuchungsgrenze

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         Bestandsaufnahme der Vogelwelt

         Das Kartierungsgebiet wurde unter besonderer Berücksichtigung von Höhlen bzw. Ni-
         schen sowie größeren Nestern flächendeckend überprüft. Zielsetzung war die Do-
         kumenation der nachgewiesenen Vogelarten und die Einschätzung der Präsenz wei-
         terer Spezies aufgrund der bestehenden Biotop- bzw. Habitatbedingungen. Im beson-
         deren Fokus standen Offenlandarten, vor allem betreffend die Feldlerche. Der Ein-
         griffsbereich liegt ausschließlich in der freien Flur ohne Kleinstrukturen.

         Die Gesamtdauer der vier Geländeeinsätze betrug 5,5 Stunden. Davon entfielen auf
         reine avifaunistische Überprüfungen geschätzt drei Stunden. Dies sind gemittelt et-
         wa 45 min pro Termin. Die relativ lange Verweildauer in Verbindung mit der über-
         sichtlichen Untersuchungsfläche (Größe 10,4 ha) ermöglichte es, reale und potenzi-
         elle Vorkommen hinreichend zu erfassen. SÜDBECK et al. (2005) empfehlen für ein
         Gelände wie vorliegend bei einem Durchgang rund 25 - 30 min pro 10 ha. Dieser
         Wert wurde deutlich überschritten.

         Ermittlung von Fledermausvorkommen

         Zielsetzung war die Überprüfung, ob im Untersuchungsgebiet und hierbei insbeson-
         dere im Geltungsbereich des BPlans Bäume und Gebäude mit Höhlen oder Spalten
         als mögliche Fortpflanzungs- bzw. Ruhestätten vorhanden sind. Eine intensive Er-
         fassung solcher Objekte abseits der geplanten Bebauung stand nicht im Fokus.

         Überprüfung sonstiger relevanter Tierbestände

         Nach der Vorprüfung bezüglich Spezies, die habitatbedingt oder aufgrund ihrer allge-
         meinen Verbreitung in Bayern ausgeschlossen werden können, wurden an den besag-
         ten Terminen ebenso Kontrollen zur Anwesenheit relevanter Reptilien (potenziell pri-
         mär die Zauneidechse) sowie Insekten durchgeführt. Im Durchschnitt wurde diesbe-
         züglich 35 - 40 min pro Termin angesetzt. Die relevante Flächengröße umfasst etwa
         1,7 ha (halboffenes Grünland mit Gehölzen bzw. Waldrändern im Norden des Unter-
         suchungsgebietes; siehe Abbildung 1).

         Strukturierung des Fachgutachtens

         Das methodische Vorgehen und die Begriffsabgrenzungen des Gutachtens stützen
         sich auf die „Hinweise zur Aufstellung der naturschutzfachlichen Angaben zur spezi-
         ellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)“ der Obersten Baubehörde OBB (IMS
         vom 12.02.2013; Gz. IIZ7-4022.2-001/05) bzw. auf die entsprechenden aktuellen An-
         gaben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (online-Informationen).

         Abweichend von den behördlichen Empfehlungen hat sich bei den bisherigen saP-
         Gutachten eine vorab dargelegte, zusammengefasste Bestandsdokumentation be-
         währt. Es werden vorliegend (aufgrund der geringen Artenmenge) im Textteil keine
         Spezies in Tabellenform aufgeführt, sondern ggf. Verweise auf die Abschichtungslis-
         ten in Kapitel 9 gemacht.

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         Obige Quellen legen teils unterschiedliche Prüfungsteile dar. Für die Analysen in Ka-
         pitel 5 wurden folgende strukturelle Inhalte gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG definiert:

         - Nr. 3 / 1
           (Zerstörungsverbot von Fortpflanzungs- und Ruhestätten mit dem möglichen
           Tathergang des Tötens oder Verletzens von Tieren bzw. der Beschädigung von
           Pflanzen) in Verbindung mit Abs. 5 Sätze 1 und 2 BNatSchG;
         - Nr. 2
           (Verbot der erheblichen Störung von Individuen/Arten während Fortpflanzungs-,
           Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten).

2.       Ermittlung und Vorkommen prüfungsrelevanter Arten

2.1      Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

2.1.1    Pflanzen

         In Deutschland sind 28 Arten gemäß Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG nachge-
         wiesen (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2003 und 2006, KOLODZIEJCOK &
         RECKEN 2021). Von ihnen können in Bayern gemäß OBB (2013) 17 Arten betroffen
         sein. Für das betreffende Messtischblatt 7132 (Dollnstein) sind gemäß LfU online
         zwei Arten genannt (Europäischer Frauenschuh, Sumpf-Glanzkraut). Diese sowie alle
         anderen gelisteten Pflanzensippen sind im BPlan-Bereich arealgeographisch bzw. ha-
         bitatbedingt auszuschließen.

2.1.2    Tiere

         Fledermäuse

         Im überprüften Geltungsbereich des Vorhabens gibt es keine Fledermausquartiere.
         Der Eingriffsbereich selbst ist reines Offenland. Der Norden bis Nordwesten weist
         zwar Gehölze auf, doch sind dortige Bäume zu jung und ohne Höhlenpotenzial. Meist
         überwiegen Gebüsche. Der entsprechende Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 3
         i. V. mit Nr. 1 BNatSchG ist nicht betroffen.
         Es ist davon auszugehen, dass vor allem der obige Gehölzbereich mit dazu (weitge-
         hend extensivem) Grünland für Fledermäuse als Nahrungsbiotop in Frage kommt.
         Lebensräume mit allgemeiner – und keinesfalls essentieller – Funktion in dieser Hin-
         sicht fallen nicht unter ein BNatSchG-Verbot. Grundsätzlich scheiden durch den Ein-
         griff auch erhebliche Störungen gegenüber Fledermäusen aus.

         Die LfU (online) führt bezüglich der TK 7132 (Dollnstein) und das östlich benachbarte
         Messtischblatt 7133 (Eichstätt), es beginnt in 700 - 800 m Entfernung und wird ange-
         sichts der hohen Mobilität von Fledermäusen mit betrachtet, insgesamt 17 Arten der
         vorliegenden Tiergruppe auf. Davon könnten im Geltungsbereich des Bebauungs-
         plans 12 Spezies, auch wenn eventuell nur randlich, auftreten. Am ehesten dürften
         Kleine Bartfledermaus, Großer Abendsegler, Zwerg- bzw. Rauhautfledermaus sowie
         Braunes Langohr zur Nahrungssuche vorkommen (vergl. Kapitel 9.1).

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         Ob in der Kirche Ochsenfeld noch das Große Mausohr erscheint (vergl. ASK-Obj.
         Nrn. 1142 / 1143; Nachweis 1985) ist unbekannt, aber für die saP ohnehin nicht von
         Bedeutung.

         Sonstige Tiergruppen

         Für die Relevanzprüfung sind gemäß LfU (online) zur TK 7132 insgesamt 13 Arten
         aus fünf biosystematischen Einheiten aufgeführt (Säuger ohne Fledermäuse, Kriech-
         tiere, Lurche, Libellen und Schmetterlinge). Sie können für die vorliegende saP nach
         einer Bewertung über die Kriterien Verbreitung und Lebensraumansprüche in Bay-
         ern bis auf einen Fall vorab ausgeschlossen werden (siehe die Bearbeitungslisten in
         Kapitel 9.1/Anhang).

         In dem bereits erwähnten Grünland/Gehölz-Komplex könnte die Zauneidechse vor-
         kommen. Allerdings steht kein relevanter Verlust an Habitatflächen durch die ge-
         plante Wohnbebauung an. Theoretisch denkbar sind temporäre baubedingte Störun-
         gen im Zuge der einzelnen Errichtung der fünf Wohnhäuser inkl. Gartengestaltung
         entlang des nördlich angrenzenden Feldweges. Gleichwohl können erhebliche, also
         populationsrelevante Scheuchwirkungen verneint werden. Auch wenn zu der Zaunei-
         dechse 2021 kein Nachweis gelang, wird diese Art dennoch detailliert geprüft (siehe
         Kapitel 4).

2.2      Arten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie

         Grundlage der Relevanzprüfung ist die Liste der Brutvogelarten Bayerns nach RÖDL
         et al. (2012) in Verbindung mit den gemäß LfU (online) hervorgehoben zu betrach-
         tenden Arten für die Karten 7132 (Dollnstein) und 7133 (Eichstätt; nicht weit entfernt
         östlich anschließend). Von dem Gesamtpool kann für das Untersuchungsgebiet ge-
         mäß Abbildung 1 der allergrößte Teil aus arealgeographischen Gründen oder habi-
         tatbedingt (Grobfilter) ausgeschlossen werden (Kapitel 9.1, Seite 22 ff). Die verblei-
         benden 28 Spezies lassen sich drei folgenden Einheiten zuordnen (NW = Nachweis
         bei den Bestandsaufnahmen im Jahr 2021; PO = potenziell vorkommend):

         Gruppen                                                    NW    PO       insg.

         A) bei uns allgemein häufige bzw. weit verbreitete         14      2      16
            Arten; über einfache Prüfung vorzeitig abschichtbar
         B) primär saP-relevante Arten gemäß LfU für die TKs          7     5      12
            7132 und 7133; aus etwas genauer aufgeführten
            Gründen ebenfalls von vornherein auszuschließen
         C) Ausgangsliste wie zuvor; verbleibende Spezies für         0     0        0
            eine detaillierte artenschutzrechtliche Prüfung

         Die Arten sind hier nicht eigens in einer Tabelle aufgeführt, sondern dem Kapitel 9.1
         ab Seite 22 zu entnehmen.

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         Gruppe A:
         Gemäß LfU gibt es weit verbreitete Spezies („Allerweltsarten“), bei denen regelmä-
         ßig davon auszugehen ist, dass durch Vorhaben keine populationsbezogene Ver-
         schlechterung des Erhaltungszustandes erfolgt. Hier reicht in der Regel eine verein-
         fachte Betrachtung aus. Es sind aus nachfolgenden Gründen keine relevanten Be-
         einträchtigungen der mindestens 16 vorkommenden Arten zu erwarten.

         Im Geltungsbereich des BPlans (fast nur Mähwiese) gibt es keine Brutvorkommen.
         Auch Nahrungsgäste in der Fortpflanzungsperiode konnten nicht nachgewiesen wer-
         den, doch könnten gelegentlich Rabenkrähen und vor allem nach einer Mahd außer-
         dem Drosseln und Stare erscheinen. Analoges gilt für den westlichen Teil des offe-
         nen Untersuchungsgebietes. Im Südbereich wurde 2021 Getreide angebaut. Solche
         Flächen locken im Herbst nach der Ernte Ringeltauben an.

         Der Schwerpunkt an Vogelbständen betrifft den nördlichen Teil des Kartierungsge-
         biets mit Gehölzen und eingestreuten Wiesen, im Westen einschließlich einer Wald-
         randzone. Der Lebenraumskomplex grenzt nach einem Feldweg teils direkt an die ge-
         plante Bebauung an. An wahrscheinlich brütenden Arten wurden Eichelhäher, Zilp-
         zalp, Mönchsgrasmücke, Amsel, Singdrossel, Buchfink und Grünling festgestellt. Zu
         beobachten waren auch Blaumeise, Kohlmeise und Kleiber (mit wohl Nisthöhlen im
         benachbarten Wald, da im betreffenden Untersuchungsgebiet nach einer Übersicht
         keine geeigneten Bäume zu entdecken waren). Einmal war auch ein Stieglitz anwe-
         send (Status unklar). Abgesehen von der Möchsgrasmücke mit vermutlich 3 - 4 Re-
         vieren ist bei den anderen betreffenden Spezies eher von höchstens einem Paar aus-
         zugehen. An Nahrungsgästen wurden Elster, Star sowie der Haussperling (oft größe-
         re Trupps in Siedlungsnähe) nachgewiesen.

         Durch das Bauvorhaben sind keine Spezies im Sinne § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V. mit Nr. 1
         BNatSchG betroffen. Die Bebauung betrifft auch kein unabdingbares Nahrungshabi-
         tat (vergl. Rotmilan unten). Zudem bleibt für alle genannten sowie sonstigen in Frage
         kommenden Arten das Störungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG unberührt,
         da sich der Erhaltungszustand der lokalen Populationen bau-, anlagen- bzw. betriebs-
         bedingt nicht (erheblich) verschlechtert.

         Gruppe B:

         Das Bayerische Landesamt für Umwelt listet für die topographischen Karten 7132
         und 7233 insgesamt rund 60 Vogelarten mit einer hervorgehobenen Bedeutung für
         eine saP auf. Davon lassen sich 11 mit einem (hinreichend potenziellen) Auftreten im
         Untersuchungsgebiet herausfiltern. Nachgewiesen wurden bei den vier Kartierungen
         2021 im Zeitraum April bis Juni sechs Spezies (Rotmilan, Turmfalke, Rauchschwalbe,
         Klappergrasmücke, Feldsperling und Goldammer). Nachfolgend sind kurz die Gründe
         für eine Nicht-Betroffenheit aller ermittelten Spezies dargelegt.Soweit nicht anderes
         genannt ist der räumliche Bezug jeweils das Untersuchungsgebiet.

         -   Rotmilan:
             am 23.04.2021 um ca. 10 Uhr von Osten in rund 20 m Höhe kommend, etwa mittig im
             Offenland kurz nach Beute suchend, dann hochkreisend auf rund 200 m und im Stre-

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             ckenflug nach Westen abfliegend; mit Sicherheit nur ein spärlicher bis seltener jagen-
             der Gast; durch die reine Bebauung nicht zwangsläufig erheblich beeinträchtigt (im-
             mer noch großer Anteil Grünland im betreffenden Kartierungsgebiet), aber Nahrungs-
             habitate (außer essentielle) ohnehin generell nicht verbotsrelevant
         -   Mäusebussard, Turmfalke:
             keine Beobachtung, allerdings eine gelegentliche Suche nach Beute (Feldmäuse)
             nicht auszuschließen; dagegen einmal einen Turmfalken (03.05.) vom südlichen
             Waldrand in das Grünland kreisend (deutlich abseits der vorgesehenen Bebauung)
             und wieder dorthin beobachtet; eventuell häufiger als der Bussard auftretend und an
             sich wohl nicht durch das Vorhaben berührt; abgesehen davon siehe zur Bedeutung
             der Wiesen aus artenschutzrechtlicher Sicht die Anmerkung beim Rotmilan
         -   Wachtel:
             eher nicht in Wiesen mit intensiver Nutzung zu erwarten (zumal direkt in Siedlungsnä-
             he), dagegen oft in Getreideschlägen; vorliegend der potenzielle Bereich (eine 1,8 ha
             große Parzelle mit 2021 Weizen) ohne einen Nachweis; durch die zu geringe Offen-
             helt des Geländes höchstwahrscheinlich für eine Besiedlung nicht in Frage kommend
         -   Rebhuhn:
             angesichts praktisch fehlender Kleinstrukturen im relevanten Offenland, auch im Falle
             des Grünlandes, eine Präsenz der Art auszuschließen; auch hier das Gebiet relativ zu
             nahe an Wald und Siedlung in mehrere Richtungen
         -   Feldlerche:
             2021 definitiv kein Brutvorkommen; trotz Belegen von durchaus geringen Entfernun-
             gen zu höheren Strukturen als aus der Vergangenheit bekannt, vorliegend in jedem
             Fall ein Bestand im geplanten Bebauungsbereich mit Umgriff wegen der geringen Of-
             fenheit auszuschließen (analoges gilt übrigens für die Wiesenschafstelze)
         -   Rauchschwalbe:
             bei den Terminen im Mai und Juni jagende Rauschschwalben regelmäßig (aber nicht
             alleinig) ortsnah über dem offenen Grünland sowie Wiesen im nördlichen Teil des Un-
             tersuchungsgebiets registriert; real und gleichsam konkret aus Sicht der saP keine Be-
             troffenheit
         -   Klappergrasmücke:
             ein mögliches Brutpaar in einem Gebüschbestand nördöstlich nahe der ersten Häuser
             von Ochsenfeld; aufgrund der Abschirmung durch weitere Gehölze nach Süden bis zu
             dem Feldweg als Nordgrenze der geplanten Wohnbebauung (Distanz rund 50 m) er-
             hebliche Scheuchwirkungen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG zu verneinen
         -   Baumpieper, Goldammer:
             2021 die letztgenannte Spezies beim Waldrand im Nordwesten (über 100 m zum Ein-
             griffsort entfernt) bestätigt; nur dort auch der Baumpieper denkbar; keine Betroffenheit
         -   Feldsperling:
             öfters einzelne Individuen in Trupps mit Haussperlingen entdeckt (siehe Seite 6);
             durch das Projekt nicht negativ berührt; durch die Bebauung eventuell sogar neue
             Nistmöglichkeiten für die hier betrachtete Art enstehend

         Alle aufgeführten Vogelarten sind durch das Bauvorhaben von keinem Verbot nach §
         44 Abs. 1 BNatSchG betroffen und können von einer genauen artenschutzrechtlichen
         Prüfung vorzeitig abgeschichtet werden.

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         Gruppe C:

         Die Relevanzprüfung ergab keine Vogelarten, die einer detaillierten artenschutzrecht-
         lichen Analyse nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu unterziehen sind.

         Resümee

         Ein a priori im Fokus stehender Vertreter der Avifauna war die Feldlerche. Sie gilt in
         Bayern mittlerweile als gefährdet. Die Kartierungen im Jahr 2021 ergaben weder im
         Geltungsbereich des BPlans, noch im restlichen Untersuchungsbiet einen Nachweis
         der Art. Nächste singende (revieranzeigende) Männchen Richtung Süden und Süd-
         osten waren mindestens 200 - 300 m entfernt. Die Lage der geplanten Bebauung,
         anteilig umringt von der Ortschaft Ochsenfeld sowie Waldflächen, spricht gemäß den
         Habitatansprüchen der Feldlerche nicht für eine Präsenz im Projektareal mit direktem
         Umgriff, auch wenn nach alten Quellen festgestellte Meidungsdistanzen zu hohen
         Strukturen nicht zwingend bzw. überall gelten (siehe OELKE 1968, SCHAEFER 2001,
         und andere).

         Im Westen des BPlan-Bereichs (Mähwiesen) konnte der Turmfalke als Nahrungs-
         gast festgestellt werden. Auch Mäusebussard, Rabenkrähe u.a. sind zu erwarten.
         Durch den Wegfall an Grünland aufgrund der neuen Bebauung ergeben sich jedoch
         keine einschlägigen Verbote nach BNatSchG, zumal die rund 0,8 ha große Aus-
         gleichsfläche im Südwesten (Zielbiotop extensive Streuobstwiese mit zum Teil sehr
         magerer, lückiger Vegetation) gegenüber dem aktuellen Stand für relevante Arten
         unter z.B. Greifvögeln und eventuell Eulen sogar optimierte Nahrungsbedingungen
         schafft.

3.       Wirkungen des Vorhabens

3.1      Kurzbeschreibung des Bauprojektes

         Der Geltungsbereich des Vorhabens mit der konkreten Planung ist Abbildung 2 zu ent-
         nehmen. Bezugsfläche ist im Wesentlichen ein größerer Teil des Flurstücks 472 der
         Gemarkung Ochsenfeld. Es wird primär als Intensivwiese genutzt. Im Süden reicht
         ein schmaler Streifen Ackerland in den Planungskorridor hinein (siehe die Abbildung
         1, Seite 2). Der höchste Geländepunkt mit ca. 478 m ü.NN befindet sich im Nordos-
         ten. Die tiefste Stelle am Südwestrand des Geltungsbereichs liegt auf 466 m ü.NN.

         Die gesamte Planungsfläche hat eine Größe von 23.386 m². Vorgesehen ist ein „All-
         gemeines Wohngebiet“ (WA) mit 20 Parzellen und möglicherweise 25 Wohnungs-
         einheiten. Der Eingriffsbereich umfasst 15.319 m². Im Südwesten wird eine Aus-
         gleichsfläche (7.889 m²) als Streuobstwiese mit einem Regenrückhaltebecken anvi-
         siert. Dort soll das aus dem nördlichen Einzugsbereich auf das Baugebiet zufließen-
         de Oberflächenwasser durch entsprechende Gräben und Rigolen gesammelt und
         weiter ins Tal abgeleitet werden.

         Sonstige Angaben sind dem Umweltbericht vom 04.02.2022 zum BPlan des Archi-
         tekturbüros J. Böhm aus Eichstätt zu entnehmen.

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         Abb. 2: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 31 „Luderhäusl II“
                 Ochsenfeld“; Maßstab ca. 1 : 2.000; Darstellung: Architekturbüro
                 J, Böhm, Stand vom 07.02.2022; grüne Fläche mit dem Regen-
                 rückhaltebecken der Kompensationsbereich zum Eingriff;
                 weitere Erläuterungen siehe im betreffenden Umweltbericht

3.2      Relevante Wirkfaktoren und Wirkprozesse

         Zu dem Eingriffstyp sind mit Fokusierung auf die Fauna allgemein nachfolgende Ef-
         fekte aufgeführt, die Beeinträchtigungen saP-relevanter Arten verursachen können.

         Baubedingte Wirkungen
         ⚫   vorübergehender Funktionsverlust oder Funktionsbeeinträchtigung von Tierle-
             bensräumen durch mechanische Beanspruchung oder Entfernen von Vegeta-
             tionsflächen
         ⚫   temporäre Funktionsminderung von Biotopen durch Baulärm und Vibrationen
             (Fahrzeuge), Staubentwicklung oder optische Störeffekte (Anwesenheit von
             Personen)
         ⚫   temporäre Funktionsminderung von Biotopen durch Baulärm und Vibrationen
             (Fahrzeuge), Staubentwicklung oder optische Störeffekte (Anwesenheit von
             Personen)

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         Anlagenbedingte Wirkungen
         ⚫   Verlust von Habitaten relevanter Tierarten durch Flächeninanspruchnahmen
             (Überbauung bzw. vollständige oder teilweise Versiegelung)
         ⚫   indirekter Verlust oder Minderung der Funktion von Habitaten durch Standort-
             veränderungen (Kleinklima, Bodenfeuchte) zum Beispiel durch neue Verschat-
             tungen
         ⚫   eventuelle Zerschneidungseffekte von Teilbiotopen innerhalb des anstehenden
             Baugebietes je nach zeitlicher Errichtung der Wohneinheiten

         Betriebsbedingte Wirkungen
         ⚫   mögliche optische und akustische Störungen (Scheuchwirkungen) durch die
             konstante Nutzung des Wohngebietes
         ⚫   Verunglückungsgefahr für Vögel an größeren Glasfronten je nach standört-
             licher Faktorenkonstellation
         ⚫   potenzielle Beeinflussung durch nächtliche Beleuchtungen (insbesondere
             Straßenlaternen)
         ⚫   als positiver Effekt die Entstehung neuer besiedelbarer Biotope für beispiels-
             weise Amsel, Grünfink und – je nach einem passiven oder aktiven Höhlen-
             angebot – auch für Kohlmeise, Blaumeise, Hausrotschwanz, Star sowie
             Feldsperling
         ⚫   über die erforderliche Ausgleichsfläche mit Regenrückhaltebecken Schaffung
             eines neuen Biotopkomplexes mit potenziell hoher Attraktivität für insbeson-
             dere die Fauna (Kleinsäuger, Vögel, Insekten, etc.)

4.       Rechtliche Betroffenheit der untersuchten Arten

4.1      Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

         Bei der Untersuchung 2021 konnte zum Bebauungsplan Nr. 31 „Luderhäusl II“ in
         Ochsenfeld, Gemeinde Adelschlag, mit definiertem Umgriff nur eine Art gemäß dem
         obigen europäischen Status ermittelt werden (Zauneidechse), die einer genauen ar-
         tenschutzrechtlichen Prüfung unterzogen werden soll. Zu diesem Reptil gelangen
         zwar keine Nachweise, doch ist ein Kleinstvorkommen nicht ganz ausgeschlossen.
         Die betreffende rechtliche Analyse ist dem nachfolgenden Formblatt nach OBB (2013)
         zu entnehmen.

         Ansonsten dürften im Geltungsbereich in jedem Fall nahrungssuchende Fledermäu-
         se auftreten. Das Vorhaben löst diesbezüglich, wie bereits in Kapitel 2.1.2 dargelegt,
         aber keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG aus. Es fehlen auch Fortpflan-
         zungs- und Ruhestätten.

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  Zauneidechse                                                Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL

  1   Grundinformationen

      Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: 3         im UG:       Nachweis       potenziell

      Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region:
         günstig       ungünstig – unzureichend         ungünstig – schlecht

      Im binnenländischen Mitteleuropa besiedelt die Art Heiden, Trocken- und Halbtrockenrasen,
      Waldränder, Feldraine, Böschungen verschiedenster Art (vor allem Bahndämme, Flussdeiche,
      Wegränder), Ruderalfluren bzw. Brachen, Kies- bzw. Steinbrüche u.a. Als Kulturfolger ist sie
      ebenso in größeren Parks, Friedhöfen und Gärten vorzufinden (BUNDESAMT FÜR NATUR-
      SCHUTZ 2004). Von den Standortbedingungen her werden südwest- bis südostexponierte
      Lagen, lockeres und trockenes bis mäßig trockenes Substrat, unbewachsene Teilflächen,
      geringe Verbuschung bzw. dichtes Gras als Deckung sowie Kleinstrukturen wie Steine,
      Totholz, usw. als Sonnenplätze präferiert (GLANDT & BISCHOF 1988, BLANKE 2004).

      Lokale Population:
      Angaben zur Größe saisonaler Aktivitätsbereiche einzelner Individuen reichen von rund 400
      m² bis über 1.500 m². Manche Untersuchungen benennen sogar deutlich niedrigere Werte.
      Sie sind vor allem von der Jahreszeit bzw. von dem physiologischen Zustand eines Tieres
      abhängig. Maximale Wanderleistungen können ausnahmsweise über 1 km betragen, liegen
      ansonsten aber offenbar bei wenigen 100 m (GÜNTHER 1996). Dies bedeutet, dass ein Vor-
      kommen bei der Zauneidechse mit konstantem Genaustausch ein relativ kleines Gebiet um-
      fasst.
      Soweit im Wiesen-Gehölz-Komplex im Nordteil des Untersuchungsgebiets überhaupt ein
      Vorkommen (mit wenigen Individuen) existiert, ist von einem stark isolierten Bestand auszu-
      gehen. Allenthalben umfasst die lokale Population im artenschutzrechtlichen Sinn noch Be-
      siedlungen an Waldrändern im Süden außerhalb des Geltungsbereichs. Die Lebensbedingun-
      gen für die Art sind als pessimal einzustufen.

      Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird bewertet mit:
         hervorragend (A)         gut (B)          mittel – schlecht (C)

  2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 / 1
      i.V.m. Abs. 5 BNatSchG
      Das gesamte Planungsareal (Bebauung und Kompensationsfläche) weist keine Fortpflan-
      zungs- und Ruhestätten (einschließlich Winterqartiere) auf. Auch direkt nördlich angrenzend
      (z.B. ein Streifen von 5 - 10 m) sind nach den standörtlichen Gegebenheiten keine solche zu
      erwarten. Damit entfällt ein Verlust oder eine Beeinträchtigung jener Funktionsbereiche genau
      so wie eine Tötungsgefahr im theoretischen Fall, wenn genau zum Zeitpunkt einer Vernich-
      tung bzw. Beschädigung der genannten Stätten dort Individuen verweilen.

          keine Maßnahmen anstehen

      Schädigungsverbot ist erfüllt:              ja       nein

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  Zauneidechse                                              Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL

  2.2 Prognose des Schädigungsverbotes nach § 44 Abs. 1 Nr. 1
      i.V.m. Abs. 5 BNatSchG
     Es kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass im zitierten Lebensraumkomplex (siehe
     Punkt 2.1) Zauneidechsen vorhanden sind und hierbei auch am Rand des Feldweges an der
     nördlichen Grenze des Geltungsbereichs agieren bzw. den Weg zur Wiese hin queren. Unter
     der vorsorglichen Annahme, dass dort (teilweise) ein Bauverkehr zur Erschließung und Ge-
     staltung des Planungsgebiets stattfindet, besteht insofern ein Risiko des Überfahrens von
     Individuen. Zwar ist aufgrund der offensichtlich höchstens geringen Präsenz der Art und in
     Verbindung mit der an sich guten Reaktions- bzw. Ausweichfähigkeit der Zauneidechse von
     einem (sehr) seltenen Vorfall zu sprechen, doch soll zur Sicherheit eine geeignete Vermei-
     dungsmaßnahme festgelegt werden. .
          Vorkehrung sofern überhaupt relevant: Bauzeitenregelung oder Schutzzaun (Kapitel 5.1)

     Schädigungsverbot ist erfüllt:             ja       nein

  2.3 Prognose des Störungsverbotes nach § 44 Abs. 1 Nr. 2
      i.V.m. Abs. 5 BNatSchG
     Das vorliegende Zugriffsverbot bezieht sich auf erhebliche Beeinträchtigungen während Fort-
     pflanzungs-, Ruhe-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Bezug ist immer eine gesamte
     lokale Population. Diese umfasst vorliegend wahrscheinlich nur wenige Tiere (und diese be-
     finden sich eventuell sogar nur weiter südlich des Geltungsbereichs zum Bauprojekt). Selbst
     im Falle eines kleinen Bestandes ebenso direkt nördlich des Planungsgebiets und unter der
     Maßgabe einer besonderen Berücksichtigung der gesamten Population wegen der geringen
     Individuenmenge kann eine hier relevante Störung verneint werden.

          keine Maßnahmen relevant

     Störungsverbot ist erfüllt:                ja       nein

                                                        Abb. 3:
                                                        Zauneidechsen-Weibchen
                                                        in einer Sandkuhle neben
                                                        einem Weg; Aufnahme 2018
                                                        (A. Lehar), nicht aus dem
                                                        Untersuchungsgebiet

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4.2      Arten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie

         Zu dem überprüften BPlan mit relevantem Umgriff konnten keine Arten gemäß dem
         obigen europäischen Status festgestellt werden, die einer genauen artenschutz-
         rechtlichen Prüfung zu unterziehen wären. Am ehesten präsent sind nahrungssu-
         chende Fledermäuse. Das Vorhaben löst ihnen gegenüber jedoch keine Verbotstat-
         bestände nach § 44 BNatSchG aus. Unabhängig davon ist obige Maßnahme (Kapi-
         tel 4.1) fachlich zu empfehlen.

5.       Maßnahmen

5.1      Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

         Bei dem Bauprojekt sind zur Vermeidung und Minderung direkter sowie mittelbarer
         Gefährdungen bzw. Beeinträchtigungen von Arten der FFH-Richtlinie nachfolgende
         Maßnahmen durchzuführen. Sie stehen originär ausschließlich im Falle der Zaunei-
         dechse an und sind hierbei eine vorsorgliche Zielsetzung. Darüber hinaus wird eine
         Maßnahme für Fledermäuse mit aufgegriffen, die sich aber nicht aus einer konkre-
         ten Gefahrensituation für bestimmte Arten ableitet.

         ⚫   kein Bauverkehr, nur sofern überhaupt anstehend, im Zuge der Gelän-
             deplanierungen und Erschließungsarbeiten zu dem Baugebiet und ggf.
             auch im Falle des Regenrückhaltebeckens entlang der nördlichen Gren-
             ze des Geltungsbereichs in der Jahreszeit von Anfang März bis Ende
             Oktober, um ein Überfahren von Individuen der Zauneidechse auszu-
             schließen; alternativ:
             bei unausweichlichem Bauverkehr in der zuvor genannten Zeitspanne
             Errichtung eines Schutzzaunes (Länge 130 m) ab dem Kapellenweg
             Richtung Westen entlang des gekiesten Feldweges (nordseitig) zur
             Vermeidung des Überfahrens von Tieren der Art; technische Daten zum
             Zaun: glatter Kunststoff mit einer Höhe von mindestens 40 cm über dem
             Erdboden und einer Tiefe von ca. 20 cm in den Grund; zur Stabilisie-
             rung alle 3 - 5 m Anbringung senkrechter Erdpfähle; ggf. Kurzhalten des
             angrenzenden Grünlands in einer Breite von rund 2 m

         ⚫   für die Außenbeleuchtung an den öffentlichen Straßen möglichst Ver-
             wendung von Lampen mit geringem niederwelligen Strahlungsanteil
             (Natriumdampfhochdrucklampen), mit UV-absorbierenden Abdeckugen
             und mit vollständig gekapselten Beleuchtungskörpern, um ein Eindringen
             von Tieren (nachtaktive Insekten) und um eventuelle Verletzungen ja-
             gender Fledermäuse zu verhindern

5.2      CEF-Maßnahmen

         Durch das Bauvorhaben sind keine Schädigungs- oder Störungsverbote nach § 44
         Abs. 1 BNatSchG einschlägig, die Maßnahmen zur kontinuierlichen Aufrechterhaltung
         des Erhaltungszustandes von Spezies erfordern würden.

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6.       Zusammengefasste Prüfungsergebnisse

6.1      Berührte Verbote und Stellenwert der Maßnahmen

         Im Wirkbereich des Vorhabens sind Bestände von Pflanzenarten gemeinschaftlicher
         Bedeutung zu verneinen. Bei der Tierwelt gab es lediglich die Zauneidechse als ge-
         nau detailliert prüfungsrelevante Art. Ansonsten zeigte sich, dass keine Verbote nach
         § 44 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BNat SchG bzw. nach Art. 5 lit. a, b und d der VSchRL (2009/
         147/EG) oder gemäß Art. 12 der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) berührt sind.

         Dargelegte Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind Bestandteil der Bewer-
         tung. Eine tabellarische Zusammenfassung der Befunde zur Verbotsbetrachtung (sie-
         he die OBB-Handlungsempfehlungen) kann aufgrund der Betroffenheit einer einzigen
         Art entfallen.

6.2      Wahrung der Erhaltungszustände

         Durch das Vorhaben ergibt sich generell bzw. unter Berücksichtigung der definierten
         Maßnahmen keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes umliegender lokaler
         Populationen.

6.3      Zumutbare Alternative des Vorhabens

         Der wesentliche potenzielle Konfliktpunkt bei dem Bauprojekt ist der Biotopverlust
         (vor allem Mähwiese). Im Falle einschlägiger Schädigungs- und/oder Störungsverbo-
         te durch ein Vorhaben wäre darzulegen, inwieweit es in zumutbarer Weise (Beach-
         tung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes) Standort- bzw. technische Varianten gibt,
         die zu einer deutlich geringeren Betroffenheit von Arten führen könnten. Eine solche
         Überprüfung steht hier aufgrund des artenschutzrechtlichen Resultates nicht zur Dis-
         kussion.

         Durch eine großflächige Kompensationsfläche mit einem Gewässer (Regenrückhal-
         tebecken) entsteht für verschiedene Gruppen der Tierwelt ein attraktiver neuer Biotop-
         komplex.

7.       Gutachterliches Fazit

         Im Zuge der floristischen Ermittlungen konnten keine in Frage kommenden Pflanzen
         bestätigt werden. Die faunistischen Aufnahmen ergaben als Einziges die Zauneidech-
         se als detailliert zu prüfende Tierart.
         Durch das Projekt sind unter Beachtung der vorgesehenen Maßnahmen weder bau-,
         noch anlagen- und betriebsbedingt Beeinträchtigungen von Arten festzustellen, die
         Schädigungs- oder Störungsverboten nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 - 3 i.V. mit Abs. 5 BNat
         SchG unterliegen würden.

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8.       Quellen

         Gesetze, Normen und Richtlinien

         BAYERISCHES NATURSCHUTZGESETZ (BAYNATSCHG): Gesetz über den Schutz der Na-
            tur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur in der Fassung der
            Bekanntmachung vom 23. Februar 2011 (GVBl. Nr. 4/2011, 791-1-UG).

         GESETZ ÜBER NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE (BUNDESNATURSCHUTZ-
            GESETZ - BNATSCHG) in der Fassung der Bekanntmachung im Gesetz zur Neurege-
            lung des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer
            Rechtsvorschriften (BNatSchGNeuregG) vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193 bzw. Nr.
            22, Bonn 03, April 2002), geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 10. März 2007
            (BGBl. I S. 666), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 12.12.2007 (BGBl. I
            S. 2873; 2008, 47), neugeregelt in der Bekanntmachung vom 01.03.2010.

         BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG (BARTSCHV) - Verordnung zum Schutz wild le-
            bender Tier- und Pflanzenarten. Vom 16. Februar 2005 (BGBl. I Nr. 11 vom 24.2.2005
            S.258; ber. 18.3.2005 S.896) Gl.-Nr.: 791-8-1.

         RICHTLINIE DES RATES 92/43/EWG VOM 21. MAI 1992 ZUR ERHALTUNG DER NA-
             TÜRLICHEN LEBENSRÄUME SOWIE DER WILD LEBENDEN TIERE UND PFLAN-
             ZEN (FFH-RICHTLINIE); ABl. Nr. L 206 vom 22.07.1992, zuletzt geändert durch die
             Richtlinie des Rates 97/62/EG vom 08.11.1997 (ABl. Nr. 305).

         RICHTLINIE DES RATES 79/409/EWG VOM 02. APRIL 1979 ÜBER DIE ERHALTUNG
             DER WILD LEBENDEN VOGELARTEN (VOGELSCHUTZ-RICHTLINIE); ABl. Nr. L 103
             vom 25.04.1979, zuletzt geändert durch die Richtlinie des Rates 91/244/EWG vom
             08.05.1991 (ABl. Nr. 115).

         RICHTLINIE 97/62/EG DES RATES VOM 27. OKTOBER 1997 zur Anpassung der Richtlinie
             92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere
             und Pflanzen an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt. - Amtsblatt Nr. L
             305/42 vom 08.11.1997.

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BPlan Nr. 31 „Luderhäusl II“ (Ochsenfeld)                               Gutachten zur saP (Entwurf)

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            roptera I. – AULA-Verlag, Wiebelsheim, 603 Seiten.

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            roptera II (Vespertilionidae 2, Molossidae, Nycteridae). – AULA-Verlag, Wiebelsheim,
            582 Seiten.

         LANA (Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz; 2010): Hinweise zu zentralen unbestimmten
            Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetzes. – Thüringer Ministerium für Landwirt-
            schaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN); 26 Seiten.

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         MEBS, T. & D. SCHMIDT (2006): Die Greifvögel Europas, Nordafrikas und Vorderasiens. –
            Franckh-Kosmos Verlagsgesellschaft GmbH & Co. KG, Stuttgart; 495 Seiten.

         MESCHEDE, A. & B.-U. RUDOLPH (2004): Fledermäuse in Bayern. – Ulmer Verlag, Stutt-
            gart; 411 Seiten.

         OBB (Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren - Abt. Straßen-
            und Brückenbau, Hrsg.; 2013): Hinweise zur Aufstellung der naturschutzfachlichen An-
            gaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP). Anlage 1: Beispieltexte. –
            Unveröff. Bericht, 66 Seiten.

         OELKE, H. (1968): Wo beginnt bzw. wo endet der Biotop der Feldlerche . - J. Orn. 109: 25-
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         RÖDL, T., B.-U. RUDOLPH, I. GEIERSBERGER, K. WEIXLER & A. GÖRGEN (2012): Atlas
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         SCHAEFER, T. (2001): Die Feldlerche Alauda arvensis als Brutvogel halboffener Landschaf-
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         SCHLUMPECHT,H. & G. WAEBER (2003): Heuschrecken in Bayern. – Verlag Eugen Ulmer
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         SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER
            & C. SUDFELDT (Hrsg., 2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel
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9.       Anhang

9.1      Verfahren und Listen der Relevanzprüfungen

         Schritt 1: Relevanzprüfung

         Abschichtungskriterien (die drei linken Tabellenspalten):

         V:    Wirkraum des Vorhabens liegt:
               X =    innerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes der Art in Bayern oder
                      keine Angaben zur Verbreitung der Art in Bayern vorhanden (k.A.)
               0 =    außerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes der Art in Bayern

         L:    Erforderlicher Lebensraum/Standort der Art im Wirkraum des Vorhabens
               (Lebensraum-Grobfilter nach z.B. Feuchtlebensräume, Wälder, Gewässer):
               X =    vorkommend; spezifische Habitatansprüche der Art voraussichtlich erfüllt
                      oder keine Angaben möglich (k.A.)
               0 =    nicht vorkommend; spezifische Habitatansprüche der Art mit Sicherheit
                      nicht erfüllt

         E:    Wirkungsempfindlichkeit der Art:
               X =    gegeben, oder nicht auszuschließen, dass Verbotstatbestände ausgelöst
                      werden können
               0 =    projektspezifisch so gering, dass mit hinreichender Sicherheit davon aus-
                      gegangen werden kann, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden
                      können (i.d.R. nur weitverbreitete, ungefährdete Arten)

         Arten, bei denen eines der o.g. Kriterien mit "0" bewertet wurde, sind zunächst als
         nicht-relevant identifiziert und können von einer weiteren detaillierten Prüfung aus-
         geschlossen werden. Alle übrigen Arten sind als relevant identifiziert; für sie ist die
         Prüfung mit Schritt 2 fortzusetzen.

         Schritt 2: Bestandsaufnahme
         NW: Art im Wirkraum durch Bestandserfassung nachgewiesen
             X = ja
             0 = nein (in den folgenden Tabellen nicht eigens eingetragen)
         PO:   potenzielles Vorkommen: Vorkommen im Untersuchungsgebiet möglich,
               d. h. ein Vorkommen ist nicht sicher auszuschließen und aufgrund der
               Lebensraumausstattung des Gebietes und der Verbreitung der Art in
               Bayern nicht unwahrscheinlich
               X = ja
               0 = nein (in den folgenden Tabellen nicht eigens eingetragen)

         Auf Grund der Ergebnisse der Bestandsaufnahme sind die Ergebnisse der in der
         Relevanzprüfung (Schritt 1) vorgenommenen Abschichtung nochmals auf Plausibilität
         zu überprüfen. Arten, bei denen eines der o.g. Kriterien mit "X" bewertet wurde,
         werden der weiteren saP zugrunde gelegt. Für alle übrigen Arten ist dagegen eine
         weitergehende Bearbeitung in der saP entbehrlich.

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Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie

Rote-Liste-Status: siehe bei den einzelnen Gruppen; sg = streng geschützt
in Blau = Art abgeschichtet mit etwas genauerer Begründung (hier keine Fälle)
Hinweis (außer Fledermäuse; siehe hierzu Seite 4):
ein + in Spalte NW = amtlich gemeldet für die relevante TK 7132,
aber für die vorliegende saP habitatbedingt nicht in Frage kommend

Tierarten (ohne Vögel):

 V   L   E   NW PO Art                        Art                           RLB    RLD     sg

                     Fledermäuse (RLB 2017, RLD 2009)

 0                   Alpenfledermaus          Hypsugo savii                 R       D      x

 X   0               Bechsteinfledermaus      Myotis bechsteinii             3      2      x

 X   X   0       X   Braunes Langohr          Plecotus auritus               -      V      x

 X   X   0       X   Breitflügelfledermaus    Eptesicus serotinus            3      G      x

 X   X   0       X   Fransenfledermaus        Myotis nattereri               -      -      x

 X   0               Graues Langohr           Plecotus austriacus            2      2      x

 0                   Große Bartfledermaus     Myotis brandtii                2      V      x

 0                   Große Hufeisennase       Rhinolophus ferrumequinum      1      1      x

 X   X   0       X   Großer Abendsegler       Nyctalus noctula               -      V      x

 X   X   0       X   Großes Mausohr           Myotis myotis                  -      V      x

 X   X   0       X   Kleine Bartfledermaus    Myotis mystacinus              -      V      x

 X   0               Kleine Hufeisennase      Rhinolophus hipposideros       2      1      x

 X   0               Kleinabendsegler         Nyctalus leisleri              2      D      x

 X   X   0       X   Mopsfledermaus           Barbastella barbastellus       3      2      x

 X   0               Mückenfledermaus         Pipistrellus pygmaeus          V      D      x

 X   X   0       X   Nordfledermaus           Eptesicus nilssonii            3      G      x

 0                   Nymphenfledermaus        Myotis alcathoe                1      1      x

 X   X   0       X   Rauhautfledermaus        Pipistrellus nathusii          -      -      x

 X   X   0       X   Wasserfledermaus         Myotis daubentonii             -      -      x

 0                   Weißrandfledermaus       Pipistrellus kuhlii            -      -      x

 X   0               Wimperfledermaus         Myotis emarginatus             1      2      x

 X   X   0       X   Zweifarbfledermaus       Vespertilio murinus            2      D      x

 X   X   0       X   Zwergfledermaus          Pipistrellus pipistrellus      -      -      x

                     Weitere Säugetiere (wie zuvor)

 0                   Baumschläfer              Dryomys nitedula              1      R      x

 X   0       +       Biber                     Castor fiber                  -      V      x

Ing.-Büro Umweltforschung und Raumplanung                                                      Seite 19
BPlan Nr. 31 „Luderhäusl II“ (Ochsenfeld)                                         Gutachten zur saP (Entwurf)

 V   L   E   NW PO Art                          Art                                RLB     RLD     sg

 0                   Feldhamster                 Cricetus cricetus                  1       1      x

 0                   Fischotter                  Lutra lutra                        3       3      x

 X   0               Haselmaus                   Muscardinus avellanarius           -       1      x

 0                   Luchs                       Lynx lynx                          1       2      x

 0                   Waldbirkenmaus              Sicista betulina                   2       1      x

 X   0       +       Wildkatze                   Felis silvestris                   2       3      x

                     Kriechtiere (RLB 2003, RLD 2009)

 0                   Äskulapnatter               Zamenis longissimus                1       2      x

 0                   Europ. Sumpfschildkröte     Emys orbicularis                   1       1      x

 0                   Mauereidechse               Podarcis muralis                   1       V      x

 X   0       +       Schlingnatter               Coronella austriaca                2       3      x

 0                   Östliche Smaragdeidechse    Lacerta viridis                    1       1      x

 X   X   X       X   Zauneidechse                Lacerta agilis                     V       V      x

                     Lurche (wie zuvor)

 0                   Alpensalamander             Salamandra atra                    -       -      x

 0                   Geburtshelferkröte          Alytes obstetricans                1       3      x

 X   0       +       Gelbbauchunke               Bombina variegata                  2       2      x

 X   0       +       Kammmolch                   Triturus cristatus                 2       V      x

 X   0               Kleiner Wasserfrosch        Pelophylax lessonae                D       G      x

 X   0       +       Knoblauchkröte              Pelobates fuscus                   2       3      x

 X   0       +       Kreuzkröte                  Bufo calamita                      2       V      x

 X   0       +       Laubfrosch                  Hyla arborea                       2       3      x

 0                   Moorfrosch                  Rana arvalis                       1       3      x

 X   0       +       Springfrosch                Rana dalmatina                     3       -      x

 X   0               Wechselkröte                Pseudepidalea viridis              1       3      x

                     Fische (wie zuvor)

 0                   Donaukaulbarsch             Gymnocephalus baloni               D       -      x

                     Libellen (RLB 2018, RLD 2015)

 0                   Asiatische Keiljungfer      Gomphus flavipes                   3       -      x

 0                   Östliche Moosjungfer        Leucorrhinia albifrons             1       2      x

 0                   Zierliche Moosjungfer       Leucorrhinia caudalis              1       3      x

 0                   Große Moosjungfer           Leucorrhinia pectoralis            2       3      x

 X   0       +       Grüne Keiljungfer           Ophiogomphus cecilia               V       -      x

 0                   Sibirische Winterlibelle    Sympecma paedisca (S. braueri)     2       1      x

Ing.-Büro Umweltforschung und Raumplanung                                                              Seite 20
BPlan Nr. 31 „Luderhäusl II“ (Ochsenfeld)                                 Gutachten zur saP (Entwurf)

 V   L   E   NW PO Art                          Art                        RLB     RLD     sg

                   Käfer (RLB 2003, RLD 1998/1999)

 0                 Großer Eichenbock             Cerambyx cerdo             1       1      x

 0                 Schwarzer Grubenlaufkäfer Carabus nodulosus              1       1      x

 0                 Scharlach-Plattkäfer          Cucujus cinnaberinus       R       1      x

 0                 Breitrand                     Dytiscus latissimus        1       1      x

 0                 Schmalbind. Breitflügel-T.    Graphoderus bilineatus    0 (1)    1      x

 X   0             Eremit                        Osmoderma eremita          2       2      x

 0                 Alpenbock                     Rosalia alpina             2       2      x

                   Tagfalter (RLB 2016, RLD 2011)

 X   0             Wald-Wiesenvögelchen          Coenonympha hero           2       2      x

 0                 Moor-Wiesenvögelchen          Coenonympha oedippus       1       1      x

 0                 Kleiner Maivogel              Euphydryas maturna         1       1      x

 0                 Gelbringfalter                Lopinga achine             2       2      x

 0                 Flussampfer-Dukatenfalter     Lycaena dispar             R       3      x

 0                 Blauschillernder Feuerfalter Lycaena helle               2       2      x

 X   0       +     Apollo                        Parnassius apollo          2       2      x

 0                 Schwarzer Apollo              Parnassius mnemosyne       2       2      x

 X   0       +     Thymian-Ameisenbläuling       Phenargis arion            2       3      x

 X   0             Dunkler Wiesenknopf-          Phenargis nausithous       V       V      x
                   Ameisenbläuling

 0                 Heller Wiesenknopf-           Phenargis teleius          2       2      x
                   Ameisenbläuling

                   Nachtfalter (RLB 2003, RLD 1998)

 0                 Heckenwollafter               Eriogaster catax           1       1      x

 0                 Haarstrangwurzeleule          Gortyna borelii            1       1      x

 0                 Nachtkerzenschwärmer          Proserpinus proserpina     V       -      x

                   Schnecken (RLB 2003, RLD 1998)

 0                 Zierliche Tellerschnecke      Anisus vorticulus          1       1      x

 0                 Gebänderte Kahnschnecke Theodoxus transversalis          1       1      x

                   Muscheln (wie zuvor)

 X   0             Bachmuschel, Gemeine          Unio crassus               1       1      x
                   Flussmuschel

Ing.-Büro Umweltforschung und Raumplanung                                                      Seite 21
BPlan Nr. 31 „Luderhäusl II“ (Ochsenfeld)                                             Gutachten zur saP (Entwurf)

Gefäßpflanzen:

 V   L   E NW PO Art                               Art                                 RLB     RLD     sg

 0                 Lilienblättrige Becherglocke     Adenophora liliifolia               1       1      x

 X   0             Kriechender Sellerie             Apium/Helosciadium repens           2       1      x

 0                 Braungrüner Streifenfarn         Asplenium adulterinum               2       2      x

 0                 Dicke Trespe                     Bromus grossus                      1       1      x

 0                 Herzlöffel                       Caldesia parnassifolia              1       1      x

 X   0       +     Europäischer Frauenschuh         Cypripedium calceolus               3       3      x

 0                 Böhmischer Fransenenzian         Gentianella bohemica                1       1      x

 0                 Sumpf-Siegwurz                   Gladiolus palustris                 2       2      x

 0                 Sand-Silberscharte               Jurinea cyanoides                   1       2      x

 0                 Liegendes Büchsenkraut           Lindernia procumbens                2       2      x

 X   0       +     Sumpf-Glanzkraut                 Liparis loeselii                    2       2      x

 0                 Froschkraut                      Luronium natans                     0       2      x

 0                 Bodensee-Vergissmeinnicht Myosotis rehsteineri                       1       1      x

 0                 Finger-Küchenschelle             Pulsatilla patens                   1       1      x

 0                 Sommer-Wendelähre                Spiranthes aestivalis               2       2      x

 X   0             Bayerisches Federgras            Stipa pulcherrima ssp. bavarica     1       1      x

 0                 Prächtiger Dünnfarn              Trichomanes speciosum               R       -      x

Arten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie (Brutvögel)

LfU-Liste online, Fassung 01/2013; Spezies in Bayern 2005 - 2009 nach RÖDL et al. (2012)

Rote-Liste-Status (Stand 2016) siehe LfU online; sg = streng geschützt;
Farben des Status „X“ in den Spalten NW (Nachweise) und PO (potenzielle Vorkommen):
- in Schwarz häufige Art; Abschichtung mit vereinfachter Prüfung (siehe Kapitel 2.2, Gruppe A);
- in Blau     gemäß LfU primär saP-relevant, doch hier ebenso abgeschichtet (Kap. 2.2, Gruppe B);
- in Rot      verbleibende Art mit detaillierter Prüfung; keine Spezies (Kapitel 2.2, Gruppe C)

 V   L   E   NW PO Art                            Art                                  RLB     RLD     sg

 0                 Alpenbraunelle                 Prunella collaris                     -       R       -

 0                 Alpendohle                     Pyrrhocorax graculus                  -       R       -

 0                 Alpenschneehuhn                Lagopus muta                          R       R       -

 0                 Alpensegler                    Apus melba                            1       R       -
                            )
 X   X   0   X     Amsel*                         Turdus merula                         -       -       -

 0                 Auerhuhn                       Tetrao urogallus                      1       1       x
                                 )
 X   0             Bachstelze*                    Motacilla alba                        -       -       -

 0                 Bartmeise                      Panurus biarmicus                     R       -       -

 X   0             Baumfalke                      Falco subbuteo                        -       3       x

Ing.-Büro Umweltforschung und Raumplanung                                                                   Seite 22
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