Bedarfsplanung 2019/ 2020 - Wangen im Allgäu
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Bedarfsplanung 2019/ 2020 Kleinkinder Kindergartenkinder Schulkinder Fachbereich Jugend Schulen und Familie Andrea Feuerstein
Bedarfsplanung 2019/ 2020 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung Bedarfsplanung Wangen im Allgäu ........................................ 5 2 Abkürzungsverzeichnis ..................................................................................... 6 3 Gesetzliche Grundlagen und Regelungen ....................................................... 7 3.1 Vorgaben nach dem Sozialgesetzbuch VIII, Kindertagesbetreuungsgesetz .......... 7 3.2 Gesetzliche Entwicklungen von Bund und Land ..................................................... 7 3.2.1 Gute-Kita-Gesetz ....................................................................................................... 7 3.2.2 Pakt für Bildung und Betreuung ................................................................................. 8 3.2.3 Investitionsprogramm des Bundes ............................................................................. 9 3.3 Wangener Beschlüsse und Regelungen................................................................... 9 3.3.1 Mindestgruppengröße ................................................................................................ 9 3.3.2 Freistellung der Kindergartenleitung ..........................................................................10 3.3.3 Aufnahme auswärtiger Kinder ...................................................................................11 3.3.4 Hauswirtschaftliche Kräfte .........................................................................................12 3.3.5 Betreuungsmodelle ...................................................................................................13 4 Organisatorischer Rahmen ............................................................................. 13 4.1 Verordnung über die verpflichtende Festlegung der personellen Ausstattung und Personalfortbildung im Kindergarten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen (KiTaVO) .......................................................................13 4.2 Mindestpersonalschlüssel ........................................................................................14 4.3 Kita-Personal .............................................................................................................15 5 Qualitativer Bedarf ........................................................................................... 17 5.1 Orientierungsplan .....................................................................................................17 5.2 Frühkindliche Sprachförderung – SPATZ................................................................18 5.2.1 Intensive Sprachförderung im Kindergarten (ISK) .....................................................18 5.2.2 Singen-Bewegen-Sprechen (SBS) ............................................................................18 5.3 Schuluntersuchungsverordnung – ESU2010 ..........................................................19 5.4 Kindertageseinrichtungen in Wangen .....................................................................20 5.4.1 Städtische Einrichtungen ..........................................................................................20 5.4.2 Kirchliche Einrichtungen ............................................................................................25 5.4.3 Sonstige Einrichtungen .............................................................................................34 5.5 Ferienbetreuung ........................................................................................................40 2
6 Quantitativer Bedarf......................................................................................... 41 6.1 Entwicklung der Einwohnerzahlen in Wangen ........ Fehler! Textmarke nicht definiert. 6.2 Wanderungsbewegung .............................................................................................42 6.3 Bestandsaufnahme ...................................................................................................43 6.3.1 Bestandsaufnahme städtische Einrichtungen ............................................................44 6.3.2 Bestandsaufnahme kirchliche Einrichtungen .............................................................45 6.3.3 Bestandsaufnahme sonstige Einrichtungen ..............................................................46 6.3.4 Bestandsaufnahme Kindergarten ..............................................................................47 6.3.4.1 Kinder mit Behinderung ..........................................................................................48 6.3.4.2 Kinder mit Migrationshintergrund ............................................................................48 6.3.4.3 Verhaltensauffällige Kinder .....................................................................................48 6.3.4.4 Mittagessen im Kindergarten ..................................................................................48 6.3.4.5 Erstklässler .............................................................................................................48 6.3.5 Bestandsaufnahme Kleinkinderbetreuung .................................................................49 6.3.6 Bestandsaufnahme Schulkindbetreuung ...................................................................49 6.3.7 Bestandsaufnahme Tagespflege ...............................................................................51 6.4 Übersicht Kitas und Kigas in Wangen mit Auslastungsquoten der Ü3-Kinder.....52 6.5 Bedarfsermittlung .....................................................................................................53 6.5.1 Bedarfsermittlung im Kindergartenbereich ................................................................53 6.5.1.1 Bedarfsermittlung Gesamtstadt Wangen (Stadtteile 1 – 15)....................................54 6.5.1.2 Bedarfsermittlung Innenstadt Wangen (Stadtteile 1 – 9) .........................................55 6.5.1.3 Bedarfsermittlung Niederwangen (Stadtteil 10) .......................................................56 6.5.1.4 Bedarfsermittlung Neuravensburg (Stadtteil 11) .....................................................57 6.5.1.5 Bedarfsermittlung Schomburg (Stadtteil 12)............................................................58 6.5.1.6 Bedarfsermittlung Primisweiler (Stadtteil 12.1) ........................................................59 6.5.1.7 Bedarfsermittlung Haslach (Stadtteil 12.2) ..............................................................60 6.5.1.8 Bedarfsermittlung Leupolz/ Karsee (Stadtteil 13/ 14) ..............................................61 6.5.1.9 Bedarfsermittlung Deuchelried (Stadtteil 15) ...........................................................62 6.5.2 Bedarfsermittlung Kleinkinderbereich ........................................................................63 6.6 Platzkapazität ............................................................................................................64 6.6.1 Platzkapazität Kindergartenplätze 2019/ 2020 ..........................................................64 6.6.2 Platzkapazität Kleinkinderbetreuung 2019/ 2020.......................................................65 6.6.3 Platzkapazität städtische Einrichtungen ....................................................................66 3
6.6.4 Platzkapazität kirchliche Einrichtungen .....................................................................67 6.6.5 Platzkapazität sonstige Einrichtungen .......................................................................68 7 Planung notwendiger Veränderungen 2019/ 2020......................................... 69 7.1 Gesamtanalyse Kindergartenbereich ......................................................................69 7.1.1 Veränderung zum Kindergartenjahr 2019/ 2020 ........................................................70 7.1.2 Planung der notwendigen Veränderungen zum Kindergarten- und Schuljahr 2019/ 2020 ..........................................................................................................................70 7.2 Gesamtanalyse Kleinkinderbetreuung ....................................................................71 7.2.1 Planung der notwendigen Veränderungen zum Kindergartenjahr 2019/ 2012 ...........72 7.2.2 Platzkapazität im neuen Kindergartenjahr 2019/ 2020 .......... Fehler! Textmarke nicht definiert. 7.3 Gesamtanalyse Schulkinderbetreuung ...................................................................73 7.3.1 Planung der notwendigen Veränderungen zum Schuljahr 2019/ 2020 ......................73 7.3.2 Öffnungszeiten verlässliche Grundschule .................................................................74 8 Finanzen ........................................................................................................... 75 8.1 Finanzausgleichsgesetz (FAG) Landesrecht ........... Fehler! Textmarke nicht definiert. 8.1.1 Kindergartenförderung .......................................... Fehler! Textmarke nicht definiert. 8.1.2 Kleinkindförderung ................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert. 8.2 Pakt für Familien mit Kindern Landesrecht ............. Fehler! Textmarke nicht definiert. 8.3 Interkommunaler Kostenausgleich .......................... Fehler! Textmarke nicht definiert. 9 Fazit ................................................................................................................... 75 4
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Vorbemerkung 1 Vorbemerkung Bedarfsplanung Wangen im Allgäu Mit der jährlichen Fortschreibung und Beschlussfassung der Bedarfsplanung kommt die Stadt Wangen im Allgäu dem gesetzlichen Auftrag nach § 3 KiTaG nach. Das Leistungsangebot der Tageseinrichtungen für Kinder soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren (§ 22 (3) SGB VIII). Tageseinrichtungen fördern die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder und tragen dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Ablauf der Bedarfsplanung Vom Amt für Jugend, Schulen & Familie wird anhand der Aufstellung der stichtagsbezogenen Geburtenzahlen der Bedarf an Kindergartenplätzen ermittelt. Die Einwohnerdaten wurden zum Stichtag 01.April 2019 ausgewertet und aktualisiert. Seitens der Verwaltung werden Änderungsvorschläge, wie Umwandlung von Betriebsformen, Änderung der Gruppenstärke oder effizienter Einsatz des Personals ausgearbeitet. Die Vorschläge der Trägervertreter oder der Kindergartenleitungen werden in die Überlegungen mit aufgenommen. Für die Ausgestaltung der Planung und der darin aufzuzeigenden Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen werden folgende Prämissen zugrunde gelegt: Die Weiterentwicklung der Angebote erfordert eine sorgfältige Bedarfsplanung, die auf der Grundlage einer Erhebung des vorhandenen und absehbaren Bedarfs aufgestellt wird. Aufgrund der familiären und gesellschaftlichen Veränderungen sollen bedarfsgerechte Angebote der Tagesbetreuung mit unterschiedlichen Öffnungszeiten bzw. Betreuungszeiten vorgesehen werden. Die Angebote sollen einen breiten Personenkreis ansprechen und möglichst wenig selektieren, d.h. für alle Kinder und Familien die notwendigen Fördermöglichkeiten bieten. Durch die Trägervielfalt soll den Familien Zugang zu unterschiedlichen pädagogischen Konzepten ermöglicht werden. Ein Entwurf der Bedarfsplanung wird von der Verwaltung für den Arbeitskreis Bedarfsplanung erarbeitet. Zum Arbeitskreis werden die jeweiligen Trägervertreter, je Träger ein/e KindergartenleiterIn, der städtische Kindergartenausschuss, die GEB-Vorsitzende, 1 Vertreter/in des Landkreises, sowie die Ortsvorsteher eingeladen. Bei der Sitzung wird der Entwurf vorgestellt, diskutiert und im Bedarfsfall entsprechend geändert. Das Ergebnis des Arbeitskreises wird in einer Kindergartenausschusssitzung nochmals diskutiert und anschließend dem Gemeinderat zur Beratung und zum Beschluss vorgelegt. § 80 SGB VIII benennt drei wesentliche Phasen der Jugendhilfeplanung, die auch auf die Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung angewandt werden können: I. Die Bestandsaufnahme an Einrichtungen und Diensten II. Die Bedarfsermittlung III. Die Planung der notwendigen Vorhaben 5
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Abkürzungsverzeichnis 2 Abkürzungsverzeichnis SGB VIII Sozialgesetzbuch Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfe Kita Kindertageseinrichtung (Einrichtungen U3 und Ü3) U3 Kinder im Alter von unter 3 Jahren Ü3 Kinder im Alter von über 3 Jahren RG Regelgruppe Betreuungszeit von durchschnittlich 6 Stunden am Tag mit Unterbrechung am Mittag VÖ Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten durchgängige Betreuungszeit von mindestens 6 Stunden bis höchstens 7 Stunden am Tag GT Gruppe mit Ganztagesbetreuung Betreuungszeit von über 7 Stunden am Tag durchgehend AM Altersgemischte Gruppe Gruppen mit Kindern im Alter von 2 bis 6 Jahren (die Anzahl der Kinder ab 3 Jahren überwiegt) oder Gruppen mit Kindern im Alter von 1 bis 6 Jahren (die Anzahl der Kinder unter 3 Jahren ist auf maximal 5 Kinder begrenzt) Altersgemischte Gruppen können mit unterschiedlichen Öffnungszeiten geführt werden Krippen Gruppe mit Kindern unter 3 Jahren Betr. SG betreute Spielgruppe Betreuung für Kinder unter 3 Jahren mit einer Betreuungszeit zwischen 10 und 15 Std. wöchentlich FAG Finanzausgleich (Landesförderung) IN Integrative Gruppe Gruppen, in denen Kinder betreut werden, die aufgrund von einer Behinderung einer zusätzlichen Förderung bedürfen KG Kleingruppe Gruppen mit einer geringeren Belegungsmöglichkeit (Belegung bis zur Hälfte der Höchstgruppenstärke) 6
Bedarfsplanung Bedarfsplanung 2019/ 2019/ 2020: 2020: Gesetzliche Gesetzliche Grundlagen Grundlagen und und Regelungen Regelungen 3 Gesetzliche Grundlagen und Regelungen Die gesetzlichen Grundlagen der Kindertagesbetreuung lassen sich in folgender Gesetzespyramide darstellen. KiTaG Sozialgesetzbuch VIII Grundgesetz 3.1 Bundesrecht 3.1.1 Vorgaben nach dem Sozialgesetzbuch VIII, Kindertagesbetreuungsgesetz Das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) regelt die frühkindliche Förderung. § 24 SGB VIII benennt den Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kita. Mit Vollendung des ersten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres hat das Kind Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertgespflege. Dieser Rechtsanspruch gilt seit dem 01.08.2013. Des Weiteren wird geregelt, dass ein Kind mit Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung hat, ergänzend kann bei besonderem Bedarf eine Betreuung in der Kindertagespflege hinzugezogen werden. In Einzelfällen ist auch der Rechtsanspruch für Kinder auf die Förderung in einer Einrichtung formuliert, die das erste Lebnsjahr noch nicht vollendet haben. Das Kindtagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg (KiTaG) bekräftigt in § 3 diesen Rechtsanspruch nochmals und trifft keine weitergehenden Regelungen. Des Weiteren regelt das KiTaG einzelne Fragenn, wie z. B. die Qualifikationsanforderungen für die pädagogischen Fachkräfte, die Einrichtung von Elternbeiräten, den Interkommunalen Kostenausgleich, die Förderung derEinrichtungen u.s.w. 3.2 Gesetzliche Entwicklungen von Bund und Land 3.2.1 Gute-Kita-Gesetz Die Weiterentwicklung der Qualität in Kitas und in der Kindertagespflege ist eine gesamtgesellschftliche Aufgabe und gemeinsames ziel von Bund, Ländern und Kommunen. Das „Gute-Kita-Gesetz“ setzt genau hier an – für mehr Qualität und weniger Gebühren. Am 01. Junuar 2019 ist das „Gute-Kita-Gesetz“ in Kraft getreten. Mit dem Gesetz investiert der Bund insgesamt 5,5 Milliarden Euro bis 2022. Ganz neu: Das Gesetz ist ein Instrumentenkasten, um Kinderbetreuung überall in Deutschland besser zu machen. Gute 7
Kinderbetreuung wir vor Ort gestaltet. Darum entscheiden die Länder selbst, welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen wollen. – von einem guten Betreuungsschlüssel, über kindgerechte Räume bis hin zur sprachlichen Bildung. Insgesamt gibt es zehn handlungsfelder zur Weiterentwicklung der Qualität. Die 16 Bundesländer schließen mit dem Bund dazu individuelle Verträge. Erst nach Abschluss dieser 16 Verträge wird das Gesetz rechtswirksam. Im Gesetz sind 10 Handlungsfelder definiert. Diese sind: 1. Bedarfsgerechte Angebote, wie beispielsweise erweiterte Öffnungszeiten 2. Guter Betreuungsschlüssel 3. Qualifizierte Fachkräfte 4. Starke Kita-Leitungen 5. Kindgerechte Räume 6. Gesundes Aufwachsen 7. Sprachliche Bildung 8. Starke Kindertagepflege 9. Netzwerke für mehr Qualität 10. Vielfältige pädagogische Arbeit Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände haben sich darauf verständigt, dass Baden-Württemberg den Schwerpunkt auf den Punkt 4 legt und die Leitungszeit in den Kitas ausgebaut und neu geregelt werden soll. Die Abstimmungen finden derzeit noch statt. Bis zum Start des Kita-Jahres sollen die neuen Regelungen vom Kultusministerium dann auch vorliegen. 3.2.2 Pakt für Bildung und Betreuung Mit dem Pakt für gute Bildung und Betreuung wird die Qualität der frühkindlichen Bildung weiterentwicklet, um allen Kindern, unabhängig von ihrem familiären Kontext gute Startchancen zu ermöglichen. Das finanzielle Gesamtvolumen des Pakts umfasst rund 80 Millionen Euro. Das Konzept beinhaltet die folgenden Punkte: 1. Eine Ausbildungsoffensive für Fachkräfte 2. Eine stärkere Unterstützung ind er Inklusion 3. Eine qualifizierte Sprachförderung 4. Eine Weiterentwicklung der Kooperation Kindergarten – Grundschule 5. Eine Stärkung der Kindertagepflege 8
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Gesetzliche Grundlagen und Regelungen Bedarfsplanung 2019/ 2020: Gesetzliche Grundlagen und Regelungen 6. Eine Evaluation des Orientierungsplans 7. Die Einrichtung eines „Formums frühkindliche Bidlung“ Über den Pakt hinasu soll die Leitungszeit in Kindertageseinrichutnen über die Mittel des Gute-Kita Gesetzes verbindlich geregelt werden. 3.2.3 Investitionsprogramm des Bundes Seit vielen Jahren unterstütz der Bund den Ausbau der Kleinkindbetreuung in den Kitas. Aktuell läuft das Investitionsförderprogramm „Kinderbetruungsfinanzierung 2017-2020“. Das Programm ermöglich nicht nur eine Investitionsförderung bei der Schaffung neuer Plätze in der Kleinkindbetreuung (wie deie Vorgängerprogramme), sondern erstmals auch die Förderung der Schaffung von Plätzen für Kindern über drei Jahren bis zum Schuleintritt und unter bestimmten Voraussetzungen auch Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zum Erhalt der Plätze notwendig sind. 3.3 Wangener Beschlüsse und Regelungen 3.3.1 Mindestgruppengröße Nach der Rahmenvereinbarung sollen für jede Betreuungsform nach § 1 KiTaG als Grundlage der Planung Mindestgruppengrößen vereinbart werden. Stichtag: 31.Dezember Vorgaben für Kiga-Gruppen Regelgruppen* unter 14 Kinder Kleingruppe - Klärungsbedarf bis 25/ 28 Kinder 1 Gruppe bis 42 Kinder 1 Gruppe + 1 Kleingruppe bis 50/ 56 Kinder 2 Gruppen bis 70 Kinder 2 Gruppen + 1 Kleingruppe bis 75/ 84 Kinder 3 Gruppen Ganztages- und Waldgruppen* unter 10 Kinder Kleingruppe – Klärungsbedarf bis 20 Kinder 1 Gruppe bis 30 Kinder 1 Gruppe + 1 Kleingruppe bis 40 Kinder 2 Gruppen bis 50 Kinder 2 Gruppen + 1 Kleingruppe bis 60 Kinder 3 Gruppen bis 70 Kinder 3 Gruppen + 1 Kleingruppe bis 80 Kinder 4 Gruppen bis 90 Kinder 4 Gruppen + 1 Kleingruppe bis 100 Kinder 5 Gruppen Gruppen mit verl. unter 12 Kinder Kleingruppe – Klärungsbedarf Öffnungszeiten* bis 22/ 25 Kinder 1 Gruppe bis 37 Kinder 1 Gruppe + 1 Kleingruppe bis 44/ 50 Kinder 2 Gruppen bis 59 Kinder 2 Gruppen + 1 Kleingruppe bis 66/ 75 Kinder 3 Gruppen bis 81 Kinder 3 Gruppen + 1 Kleingruppe 9
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Gesetzliche Grundlagen und Regelungen bis 88/ 100 Kinder 4 Gruppen bis 103 Kinder 4 Gruppen + 1 Kleingruppe bis 110/ 125 Kinder 5 Gruppen bis 125 5 Gruppen + 1 Kleingruppe bis 132/ 150 Kinder 6 Gruppen bis 148 Kinder 6 Gruppen + 1 Kleingruppe Mischgruppen und unter 12 Kinder Kleingruppe – Klärungsbedarf altersgemischte Gruppen* bis 20/ 25 Kinder 1 Gruppe bis 37 Kinder 1 Gruppe + 1 Kleingruppe bis 40/ 50 Kinder 2 Gruppen bis 62 Kinder 2 Gruppen + 1 Kleingruppe bis 60/ 75 Kinder 3 Gruppen bis 87 Kinder 3 Gruppen + 1 Kleingruppe bis 80/ 100 Kinder 4 Gruppen bis 112 Kinder 4 Gruppen + 1 Kleingruppe bis 110/ 125 Kinder 5 Gruppen bis 137 Kinder 5 Gruppen + 1 Kleingruppe bis 132/ 150 Kinder 6 Gruppen bis 162 Kinder 6 Gruppen + 1 Kleingruppe Halbtagesgruppen* unter 14 Kinder Klärungsbedarf bis 25/ 28 Kinder 1 Gruppe bis 42 Kinder 1 Gruppe + 1 Kleingruppe bis 50/ 56 Kinder 2 Gruppen bis 70 Kinder 2 Gruppen + 1 Kleingruppe Integrative Gruppe* entsprechend jeweiliger Angebotsform abzgl. 1 – 3 Plätze pro Kind * Es ist die max. Gruppengröße der Betriebserlaubnis maßgeblich. Bei der Berechnung der Mindestgruppengröße sind bei mehrgruppigen Einrichtungen die bestehenden Gruppen bis zur maximalen Belegung aufzufüllen - die verbleibende Kinderzahl ist dann der Mindestgruppengröße gegenüberzustellen. Als maximale Belegung gilt die in der Betriebserlaubnis angegebene Mindestbelegung. Wird die Mindestgruppengröße über einen Zeitraum von drei Monaten unterschritten, so muss dies der Stadt Wangen unverzüglich mitgeteilt werden, damit gemeinsam nach einer Lösung gesucht werden kann. Es muss versucht werden, die Kinder in Einrichtungen desselben Kindergartenbezirkes unterzubringen. 3.3.2 Freistellung der Kindergartenleitung Die Verwaltungsaufgaben der Kindergartenleitung haben in den vergangenen Jahren durch Veränderungen in der Kindergartenlandschaft wie z.B. Implementierung des Orientierungsplanes, Neuregelung der Einschulungsuntersuchung, Teilnahme an Projekten, erheblich zugenommen. Im Rahmen der Bedarfsplanung 2009/2010 hat sich der Gemeinderat in Wangen für eine einheitliche Freistellung der Kindergartenleitungen 10
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Gesetzliche Grundlagen und Regelungen ausgesprochen. Eine rechtliche Verpflichtung gibt es bisher nicht. Auch in der KiTaVO (vgl. 4.2 Mindestpersonalschlüssel) sind im Mindestpersonalschlüssel keine Anteile für die Leitungsfreistellung vorgesehen. Vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden- Württemberg (KVJS) wurde folgende Empfehlung ausgesprochen: Gruppen Freistellung in Std. 1. Gruppe 7,5 Jede weitere Gruppe 5 Die Kindergartenleitungen der kommunalen Kindergärten sind analog den Empfehlungen des Landesjugendamtes freigestellt. In den kirchlichen Kindergärten wurde die Freistellung zum Kindergartenjahr 2009/2010 ebenfalls umgesetzt und liegt bei 5 Stunden je Gruppe. 3.3.3 Aufnahme auswärtiger Kinder Grundsätzlich werden in den städtischen und kirchlichen Kindertageseinrichtungen in Wangen im Allgäu nur Kinder aufgenommen, die in Wangen ihren Hauptwohnsitz haben. Sofern der Platzbedarf für Wangener Kinder sichergestellt ist, kann im Einzelfall über die Aufnahme auswärtiger Kinder entschieden werden. Vor der Aufnahme von Kindern aus umliegenden Gemeinden bedarf es für alle in die Bedarfsplanung aufgenommene Einrichtungen der Rücksprache mit der Stadtverwaltung Wangen. Im Rahmen der Bedarfsplanung 2009/2010 hat sich die Stadt Wangen für die Abrechnung des interkommunalen Kostenausgleiches auf Grundlage der Empfehlungen des Gemeinde- und Städtetages ausgesprochen. Unter den Kommunen im Landkreis Ravensburg wurde hierzu ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen. Dieser trat rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft und regelt die kreisweite Anpassung an die empfohlenen Beträge (vgl. 8.3 Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.) Im Jahr 2017 wurden in Wangen insgesamt 60 Kinder aus 19 umliegenden Gemeinden (9 Gemeinden in Baden-Württemberg, 10 Gemeinden in Bayern) betreut. Die Betreuung fand zum Großteil im Kindergarten Leupolz und in den überörtlichen Einrichtungen wie dem Waldorfkindergarten statt. Die Ausgleichszahlungen zwischen den Kommunen in Baden- Württemberg für das Kalenderjahr 2018 erfolgten im Frühjahr 2019. 11
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Gesetzliche Grundlagen und Regelungen 3.3.4 Hauswirtschaftliche Kräfte Alle Wangener Kindertageseinrichtungen bieten ein warmes Mittagessen an. Die Anzahl der Kinder, welche regelmäßig am Mittagessen in der Kindertageseinrichtung teilnehmen, steigt kontinuierlich. Aktuell nehmen 512 Kinder am Mittagessen teil, diese Zahl steigt kontinuierlich (2016/17 – 503 Mittagessen). Diese steigenden Essenszahlen sowie die sich wandelnden Hygienebestimmungen stellen das Erzieherpersonal täglich vor große Herausforderungen. Bei Einführung des Mittagstisches in den Einrichtungen lies die Essenszahlen noch einen familiären Charakter zu. Dies ist mit bis zu 40 Essen am Tag derzeit nicht mehr möglich. Eine pädagogische Fachkraft war bis zu 3 Stunden pro Tag gebunden mit Aufgaben wie Essen annehmen, kontrollieren, warm machen (halten), Spülmaschine ein- und ausräumen und anderen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Seit dem Kindergartenjahr 2015/16 kann in allen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung eine Hauswirtschaftliche Kraft eingestellt und von den freien Trägern im Rahmen der Betriebskostenabrechnung geltend gemacht werden. Der maximale Beschäftigungsumfang wird anhand der durchschnittlich am Essen teilnehmenden Kinder wie folgt berechnet: bis 15 Kinder 2 Stunden pro Tag bis 30 Kinder 2,5 Stunden pro Tag bis 45 Kinder 3 Stunden pro Tag bis 60 Kinder 3,5 Stunden pro Tag Zur Vereinfachung der Essensbestellung/-abrechnung wird seit September 2015 an allen städtischen Wangener Bildungseinrichtungen die internetbasierte Bestell- und Abrechnungssoftware MensaMax in allen kommunalen Schulen und Kindergärten genutzt. Eltern können gemeinsam mit ihren Kindern von zu Hause aus das Essen im Voraus bestellen und die Abrechnung erfolgt auf Guthaben-Basis und bargeldlos. Vorteil an dieser Lösung ist auch, dass das Guthaben an die Grundschule bzw. weiterführende Schule „mitgenommen“ werden kann und somit ein einheitliches System zum reibungslosen Ablauf führt. Seit dem Kindergartenjahr 2015/16 werden neben den jeweiligen Kosten des Caterers für das Mittagsmenü ein Elternbeitrag erhoben. Die finanzielle Beteiligung der Eltern wird mit den steigenden Kosten durch die Einstellung von Personal für hauswirtschaftliche Tätigkeiten und die Einführung von MensaMax begründet. Seit September 2017 beträgt der Elternbeitrag 0,25 €. 12
Bedarfsplanung Bedarfsplanung 2019/ 2020: 2019/Gesetzliche 2020: Organisatorischer Grundlagen und Rahmen Regelungen 3.3.5 Betreuungsmodelle In den Kindertageseinrichtungen in Wangen können Betreuungsmodelle mit 30, 35, 40 und 47 Betreuungsstunden pro Woche angeboten werden. Ab dem Kindergartenjahr 2019/20 kann ein weiteres Betreuungsmodell mit 48 Stunden pro Woche unter folgenden Rahmenbedingungen angeboten werden: a) Es muss ein Bedarf von mindestens 10 % der angebotenen Plätze je Einrichtung vorhanden sein, damit das entsprechende Modell angeboten werden kann. b) In jeder Einrichtung dürfen lediglich drei Modelle angeboten werden. c) Jedes Modell darf nur einmal angeboten werden, es sei denn es wird auf ein anderes Modell verzichtet. d) Die Betreuungsmodelle mit den geringeren Öffnungszeiten müssen in den festgelegten Öffnungszeiten des Betreuungsmodells mit der größten Stundenanzahl liegen. e) Die konkreten Öffnungszeiten sind in Abstimmung mit den Eltern festzulegen. 4 Organisatorischer Rahmen 4.1 Verordnung über die verpflichtende Festlegung der personellen Ausstattung und Personalfortbildung im Kindergarten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen (KiTaVO) Die Rechtsverordnung über den Mindestpersonalschlüssel und die Personalfortbildung in Kindergärten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen (KiTaVO) ist am 10.12.2010 in Kraft getreten. Die entsprechende Ermächtigungsgrundlage wurde mit Änderung des KiTaG in § 2a Abs. 4 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) geschaffen. Zur teilweisen Umsetzung des Orientierungsplans enthält die KiTaVO die schrittweise Erhöhung des Mindestpersonalschlüssels von 01.09.2010 bis 01.09.2012 in drei Stufen. Die Personalerhöhung ist zu 100% von den Kommunen zu tragen. Sie erhalten jedoch über den Finanzausgleich rd. 2/3 vom Land. Das Finanzausgleichsgesetz wurde hierzu geändert. Der Gemeindetag und der Städtetag Baden-Württemberg sowie die Evangelischen und Katholischen Kirchen in Baden-Württemberg haben sich auf gemeinsame Hinweise für die örtlichen Verhandlungen zwischen Kommunen und kirchlichen Kindergartenträger verständigt. Ziel dieser Hinweise ist die einvernehmliche und partnerschaftliche Umsetzung der neuen Mindestpersonalschlüssel vor Ort. Es wird klargestellt, dass die kirchenrechtlichen Regelungen die Vorschriften der KiTaVO nicht überlagern. Andererseits stellt die KiTaVO solche trägerspezifische Regelungen, die bereits in der Vergangenheit den 13
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Organisatorischer Rahmen Vertragsbeziehungen zwischen bürgerlicher Gemeinde und kirchlichen Trägern zugrunde lagen, nicht in Frage. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg- KVJS empfiehlt zur Berechnung der Mindestpersonalschlüssel bestimmte Standards. Wird aufgrund örtlicher Gegebenheiten davon abgewichen, ist der Mindestpersonalschlüssel entsprechend anzupassen. Bestehende Betriebserlaubnisse, die vor dem in Kraft treten der KiTaVO erteilt wurden, bleiben zunächst gültig. Betriebserlaubnisse für neue Einrichtungen und für Einrichtungen, bei denen sich die Angebotsform oder Gruppenzahl verändert, werden vom KVJS nur noch auf Grundlage der KiTaVO erteilt. 4.2 Mindestpersonalschlüssel Zur Erreichung der im Orientierungsplan genannten Ziele ist eine Erhöhung des Mindestpersonalschlüssels zielführend. Darüber besteht zwischen dem Land Baden- Württemberg und den kommunalen Landesverbänden Einigkeit. Im Rahmen der KiTaVO (basierend auf § 2a KiTaG) wurde daher festgeschrieben, dass der Mindestpersonalschlüssel – bezogen auf die einzelnen Betriebsformen und Gruppen – ab dem 1. September 2010 stufenweise angehoben werden soll. Dabei steht es entsprechend der Prinzipien von Pluralität, Trägerautonomie und Konzeptvielfalt in der Verantwortung der Träger und Einrichtungen, wie die im Orientierungsplan genannten Ziele im pädagogischen Alltag erreicht werden. Dies wiederum bedeutet, dass der Orientierungsplan nicht rechtsverbindlich bleibt. Seit dem 1. September 2012 ist die Endstufe des Mindestpersonalschlüssels erreicht und liegt bei einer Schließzeit von 26 Tagen/ Jahr bei folgender Größenordnung: Ab 01.09.2012 gültige Mindestpersonalschlüssel pro Stunde/Tag Halbtagsgruppe (HT) Kindergarten ohne Altersmischung 0,325 Stellen/Std. Regelgruppe (RG) Kindergarten ohne Altersmischung 0,300 Stellen/Std. HT mit Altersmischung Kinder unter 3 Jahren (U 3) pro Randzeit: 0,200 Stellen/Std. pro Stunde Hauptbetreuungszeit: 0,400 Stellen/Std. RG mit Altersmischung U 3 pro Stunde Randzeit: 0,182 Stellen/Std. pro Stunde Hauptbetreuungszeit: 0,364 Stellen/Std. Gruppe VÖ nur mit Altersmischung pro Stunde Randzeit: 0,182 Stellen/Std. pro Stunde Hauptbetreuungszeit: 0,364 Stellen/Std. Gruppe GT einschl. alle Formen der Altersmischung pro Stunde Randzeit: 0,177 Stellen/Std pro Stunde Hauptbetreuungszeit: 0,354 Stellen/Std. 14
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Organisatorischer Rahmen 4.3 Kita-Personal Im Stellenplan 2019 sind 64 Planstellen für Fachpersonal und ca. 1,5 Planstellen für Hauswirtschafts-kräfte besetzt. Das Fachpersonal in Wangen setzt sich aus ca. 57 % Vollzeit- und 43 % Teilzeitkräften sowie ca. 12 % ErzieherInnen im Berufspraktikum und PIA zusammen. Grundlage für die Kalkulation der Personalkosten sind die Tarifverträge der Kita-Träger. Je nach Träger finden unterschiedlichste Tarifverträge Anwendung. Diese Tarifverträge sind eigenständig, orientieren sich aber teilweise am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst(TVöD). Die Träger können mit der Stadt die Personalkosten ihrer pädagogischen Fachkräfte gemäß der gültigen Tarifverträge abrechnen. Unterjährige Anpassungen sind auch hier jederzeit möglich, was eine Anpassung der Personalkosten erforderlich macht. In diesen Fällen steigt der städtische Abmangel entsprechend, da der Träger mit der Stadt höhere Personalkosten abrechnen kann. BK-Praktikanten Das Berufskolleg für Praktikanten zählt schulrechtlich gesehen nicht als Teil der Berufsausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher. Diese 12 Monate gelten lediglich als Voraussetzung für die Aufnahme in die nachfolgende Erzieherausbildung vergleichbar mit dem früheren Vorpraktikum. Die Stadt hat mit den Trägern ein monatliches Taschengeld vereinbart. Eine Anrechnung auf den Personalschlüssel kann nicht vorgenommen werden. Grundlage für die Berechnung ist eine 5-Tage-Woche: 1. Ausbildungsjahr: 400,00 €, 2. Ausbildungsjahr: 450,00 € Fachakademie Institut für Geschwister- für Merkmal Ausbildungsjahr Soziale Berufe Scholl-Schule Sozialpädagogik Ravensburg Leutkirch Lindau 2-Tage- Arbeitszeit 3 Tage-Woche 4-Tage-Woche Woche 1BKSP Vergütung 240,00 € 320,00 € 160,00 € Urlaub/Ferien 30 Tage Urlaub 30 Tage Urlaub Ferien Arbeitszeit 2BKSP Blockpraktikas 4-Tage-Woche Blockpraktikas 15
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Organisatorischer Rahmen Vergütung Keine 360,00 € Keine Urlaub/Ferien Ferien 30 Tage Urlaub Ferien Praxisintegrierte Erzieher-/innen Ausbildung PIA Start der praxisintegrierten Ausbildung war im September 2013. Die Fachkräfte in Anstellung werden mit 0,2 Stellen im Personalschlüssel gerechnet. Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Davon sind die Azubis 3 Tage/Woche in der Einrichtung und 2 Tage/Woche in der Schule. Aktuell hat jede Kindertageseinrichtung in Wangen eine PIA-Auszubildende. Somit beschäftigt die Stadt Wangen 5 Personen. Forderung von Freiwilligendiensten Zur Unterstützung und Entlastung der pädagogischen Fachkräfte in den Einrichtungen fördert die Stadt Stellen von Freiwilligendiensten (z.B. Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr) in den Kitas, im Bereich Schulsozialarbeit und in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die Personalkosten des Bundesfreiwilligendienstes werden mit 250,00 € monatlich je Bundesfreiwilligendienstler vom Bundesamt für Familie und Zivilgesellschaftliche Aufgaben bezuschusst. Für den Freiwilligendienst steht jährlich ein Budget von maximal 95.000 Euro zur Verfügung. Derzeit sind insgesamt 2 Stellen im Bundesfreiwilligendienst und 10 Stellen im Freiwilligen Sozialen Jahr bei den Trägern in 5 Kindertagesstätten, 4 Schulen und im Jugend- und Vereinshaus bewilligt. 16
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf 5 Qualitativer Bedarf 5.1 Orientierungsplan Mit dem Orientierungsplan (§ 9 (2) KiTaG) für Bildung und Erziehung für Kindergärten konkretisiert Baden-Württemberg den Bildungsauftrag des Kindergartens und stärkt damit die frühkindliche Bildung und Erziehung in Familie und Kindertageseinrichtungen. Wesentlicher Inhalt des Orientierungsplanes bildet die Erziehungs- und Bildungsmatrix mit seinen 6 Bildungs- und Entwicklungsfeldern: Der Orientierungsplan wurde Mitte 2009 zu folgenden Themenbereichen fortgeschrieben und ergänzt: - Bildung von Kindern unter drei Jahren - Lebenslagen von Kindern heute - Stärkere Berücksichtigung von Kindern mit Behinderung - Qualitätsmanagement, systematische Beobachtung - Konkretisierung der „Verbindlichkeit“ Gem. §9 (3) KiTaG wird der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Amtsblatt des Kultusministeriums bekannt gegeben. Daraus lässt sich schließen, dass die Umsetzung der Inhalte des Orientierungsplanes nicht rechtsverbindlich ist. Es liegt in der Verantwortung der Träger/Einrichtungen, wie die Ziele des Orientierungsplanes erreicht werden. 17
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf 5.2 Frühkindliche Sprachförderung – SPATZ (Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf). Für die Sprachförderung ab dem ersten Kindergartenjahr können die Träger seit 2012/13 unter dem Dach von SPATZ zwei Förderwege wählen: die intensive Sprachförderung (ISK) oder Singen-Bewegen-Sprechen (S-B-S). 5.2.1 Intensive Sprachförderung im Kindergarten (ISK) Das Land hat seit September 2010 die Finanzierung der vorschulischen Sprachförderung für Kindergartenkinder, die bei der Einschulungsuntersuchung noch Sprachprobleme aufweisen, übernommen. Bis dahin wurde die Sprachförderung im Kindergarten von der Baden- Württemberg-Stiftung mit dem Programm "Sag mal was" unterstützt. Die Förderrichtlinien (Grundlagen, Ziele, Voraussetzungen und Zuwendungsbestimmungen) sind in der "Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über Zuwendungen zu intensiver Sprachförderung im Kindergarten (ISK-Richtlinie)" vom 12. Mai 2010 veröffentlicht. Damit sind im Vergleich zum bisherigen Programm "Sag mal was" nun modifizierte Förderrichtlinien in Kraft getreten. Es wird daher in Zukunft kleinere Fördergruppen, ab zwei und bis maximal zehn Kindern, geben können. Darüber hinaus ermöglichen die neuen Förderrichtlinien ein schlankeres Antragverfahren sowie die Aufnahme von Kindern mit Förderbedarf, die noch keine Einschulungsuntersuchung durchlaufen haben. Die finanzielle Förderung pro Gruppe wurde auf 2.200 Euro pauschaliert, unabhängig von der Gruppengröße. Am Projekt ISK nimmt im Kindergartenjahr 2018/19 der Kindergarten Ebnet teil. 5.2.2 Singen-Bewegen-Sprechen (SBS) „Singen – Bewegen – Sprechen“ zeichnet sich dadurch aus, dass es ein umfassendes pädagogisch-didaktisches Programm zur Umsetzung des Orientierungsplans in vorschulischen Einrichtungen ist. SBS erfasst durch seine ganzheitliche Vorgehensweise alle grundlegenden Vorgaben und Ziele der Bildungsarbeit im Kindergarten und alle Bildungs- und Entwicklungsfelder des Orientierungsplanes. Dieses Programm bringt durch die Hinzuziehung musikpädagogischen Fachpersonals von außen die nötige fachliche Qualität als wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Anwendung. Die Kostenfreiheit des Programmes und die breite Streuung garantieren die Erreichbarkeit aller sozialer Gruppen. „Singen – Bewegen – Sprechen“ bietet flächendeckende Ausdehnung und kostenlose Einbeziehung aller förderbedürftigen Kinder durch Übernahme der Kosten für das musikpädagogische Fachpersonal durch das Land. Die finanzielle Förderung pro Gruppe ist auf 2.200 Euro pauschaliert. Am Projekt SBS nimmt im Kindergartenjahr 2018/2019 der Kindergarten Ebnet, Kindergarten Neuravensburg und der Kindergarten Leupolz teil. 18
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf 5.3 Schuluntersuchungsverordnung – ESU2010 Gem. § 74 (1) Schulgesetz (SchulG) ist der geistige und körperliche Entwicklungsstand des Kindes für die Aufnahme in die Schule mit ausschlaggebend und entscheidet mit über den Beginn der Schulpflicht oder eine Rückstellung. Die Schuluntersuchungsverordnung (§ 2 (1) Nr. 2 i.V. mit § 8 (1) Gesundheitsdienstgesetz bestimmt Näheres. Die schulärztlichen Untersuchungen dienen dem Zweck, gesundheitliche Einschränkungen der Schulfähigkeit oder die Teilnahme am Unterricht betreffende gesundheitliche Einschränkungen bei den zur Schule angemeldeten Kindern festzustellen. Die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Soziales vom 18.12.2011, regelt nähere Bestimmungen zur Zuständigkeit, Häufigkeit und Durchführung der ESU. Die Zuständigkeit liegt bei der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich das Kind wohnt. Für die Durchführung der ESU sind zwei Schritte vorgesehen. Dabei wird das Ziel verfolgt, mehr Zeit für evtl. erforderliche Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung zu gewinnen. Schritt 1: Im vorletzten Kindergartenjahr (Alter 4 - 5 Jahre) Basisuntersuchung bei allen Kindern Schulärztliche Untersuchung bei Bedarf Schritt 2: Im letzten Kindergartenjahr (5 - 6 Jahre) Evaluation Schritt 1 bei allen Kindern Schulärztliche Untersuchung bei Bedarf Bestandteile der Basisuntersuchungen, die von einer schulmedizinischen Assistentin durchgeführt wird, sind unter anderem: Sichtung der Unterlagen wie U-Heft, Impfbuch, Eltern- und Erzieherinnenfragebogen Seh- und Hörtest Sprachtest Test der Motorik und Mengenerfassung Größe und Gewicht 19
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf 5.4 Kindertageseinrichtungen in Wangen 5.4.1 Städtische Einrichtungen Kindertagesstätte Haid Anschrift Nieratzer Weg 33 88239 Wangen im Allgäu Telefon 07522 28710 E-Mail kiga-haid@t-online.de Leitung Frau Raphaela Kinzelmann Betreuungszeiten Regelbetreuung bis 30 Std. Mo. – Fr. Kindergarten 07:30 Uhr – 12:30 Uhr Mo. + Do. 14:00 Uhr – 16:30 Uhr Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std. Mo. – Fr. 07:00 Uhr – 14:00 Uhr Ganztageskindergarten bis 47 Std. Mo. – Do. 07:00 Uhr – 17:00 Uhr Fr. 07:00 Uhr – 14:00 Uhr Betreuungszeiten Regelbetreuung bis 30 Std. Mo. – Fr. Kinderkrippe 08:00 Uhr – 14:00 Uhr Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std. Mo. – Fr. 07:00 Uhr – 14:00 Uhr Verlängerte Öffnungszeit bis 40 Std. Mo. – Do. 07:00 Uhr – 15:15 Uhr Größe 4 GT/VÖ/RG-Gruppen (Ganztagesbetreuung max. 40 Kinder) 2 Krippen-Gruppen (20 U3-Plätze) 20
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf Kindertagesstätte Am Gottesacker Anschrift Gottesackerweg 11 88239 Wangen im Allgäu Telefon 07522 6857 E-Mail kiga-gottesacker@t-online.de Leitung Frau Madleine Matheis Betreuungszeiten Regelbetreuung bis 30 Std. Mo. Kindergarten 07:30 Uhr – 15:30 Uhr Di. – Fr. 07:30 Uhr – 13:00 Uhr Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std. Mo. – Fr. 07:00 Uhr – 14:00 Uhr Ganztageskindergarten bis 47 Std. Mo. – Do. 07:00 Uhr – 17:00 Uhr Fr. 07:00 Uhr – 14:00 Uhr Betreuungszeiten Regelbetreuung bis 30 Std. Mo. – Fr. Kinderkrippe 07:00 Uhr – 13:00 Uhr Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std. Mo. – Fr. 07:00 Uhr – 14:00 Uhr Größe 3 GT/VÖ/RG-Gruppen (Ganztagesbetreuung max. 30 Kinder) 1 Krippen-Gruppe (10 U3-Plätze) 21
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf Kindertagesstätte Im Ebnet Anschrift Danneckerweg 38 88239 Wangen im Allgäu Telefon 07522 22510 E-Mail kiga-ebnet@t-online.de Leitung Frau Teresa Fernandes Betreuungszeiten Regelbetreuung bis 30 Std. Mo. – Fr. 07:30 Uhr – 13:30 Uhr Ganztageskindergarten bis 40 Std. Mo. – Fr. 07:15 Uhr – 15:15 Uhr Ganztageskindergarten bis 47 Std. Mo. – Do. 7:15 Uhr – 17:00 Uhr Fr. 7:15 Uhr – 15:15 Uhr Größe 2 AM-Gruppen mit GT/VÖ/RG (Ganztagesbetreuung max. 20 Kinder, 4 U3-Plätze) 1 Gruppe mit GT/VO/RG (Ganztagesbetreuung max.10 Kinder) 1 AM-Gruppe mit RG (4 U3-Plätze) 22
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf Kindertagesstätte Bienenstock Neuravensburg Anschrift Engetsweiler Str. 6 88239 Wangen im Allgäu/ Neuravensburg Telefon 07528 7065 E-Mail kiga-neuravensburg@t-online.de Leitung Frau B. Binder-Wildner Betreuungszeiten Regelbetreuung bis 30 Std. Mo. – Fr. 07:30 Uhr – 13:30 Uhr Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std. Mo. – Fr. 07:00 Uhr – 14:00 Uhr Tagespflege Mo. – Fr. 13:30 Uhr – 18:00 Uhr Betreuungsvermittlung bei familiären Engpässen und in Ferienzeiten durch Leihgroßeltern und Tagesmütter Größe 3 AM-Gruppen mit VÖ (12 U3-Plätze) 1 Krippen-Gruppe (10 U3-Plätze) 2 VÖ/RG-Gruppen 2 Waldgruppen mit VÖ 23
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf Kindergarten Leupolz Anschrift Schulweg 15 88239 Wangen im Allgäu/ Leupolz Telefon 07506 204 07506 951099 E-Mail kiga-leupolz@t-online.de Leitung Frau Hedwig Kraft Betreuungszeiten Betreuungsmodell A: bis 30 Std. Mo. – Fr. ohne Mittagessen 07:15 Uhr – 13:15 Uhr Betreuungsmodel B: Mo. – Fr. mit Mittagessen 08:15 Uhr – 14:15 Uhr Betreuungsmodel C: 35 Std. Mo. – Fr. mit Mittagessen 07:15 Uhr – 14:15 Uhr Größe 1 AM-Gruppen mit VÖ (2 U3-Kinder) 1 AM-Gruppe mit VÖ (8 Ü3 Kinder, 7 U3 Kinder) 1 VÖ-Gruppe nur Ü3 24
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf 5.4.2 Kirchliche Einrichtungen Kindergarten St. Antonius Anschrift Johannes-Jung-Str. 17 88239 Wangen im Allgäu Telefon 07522 6765 E-Mail LeitungStAntonius.WangenimAllgaeu@kiga.drs.de Leitung Frau Katharina Göser Betreuungszeiten Regelbetreuung bis 30 Std. Mo. – Fr. 07:30 Uhr – 12:30 Uhr Di. 13:45 Uhr – 16:45 Uhr Do. 14:00 Uhr – 16:00 Uhr Mo. – Fr. 07:30 Uhr – 13:15 Uhr Do. 07:30 Uhr – 14:30 Uhr Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std. Mo. – Fr. 07:30 Uhr – 13:15 Uhr Di. 07:30 Uhr – 16:45 Uhr Do. 07:30 Uhr – 16:00 Uhr Größe 1 GT/VÖ/RG-Gruppe (Ganztagesbetreuung max. 10 Kinder) 1 AM-Gruppe mit VÖ 1 AM-Gruppe mit GT/VÖ/RG (Ganztagesbetreuung max. 10 Kinder, 4 U3-Plätze) 25
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf Kindergarten St. Michael Anschrift Katzbachweg 36 88239 Wangen im Allgäu Telefon 07522 6790 E-Mail StMichael.Wangen@kiga.drs.de Leitung Frau Ulrike Häfele Betreuungszeiten Regelbetreuung bis 30 Std. Mo. + Mi. + Fr. 07:30 Uhr – 12:30 Uhr Di. + Do. 07:30 Uhr – 12:30 Uhr 14:00 Uhr – 16:30 Uhr Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std. Mo. + Mi. 07:15 Uhr – 13:15 Uhr Di. + Do. 07:15 Uhr – 16:00 Uhr Fr. 07:15 Uhr – 12:45 Uhr Größe 2 AM-Gruppen mit GT/VÖ/RG (Ganztagesbetreuung max. 20 Kinder, 8 U3-Plätze) 26
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf Kindergarten St. Verena Anschrift Säntisweg 18 88239 Wangen im Allgäu Telefon 07522 6938 E-Mail LeitungStVerena.Wangen@kiga.drs.de Leitung Frau Dominique Rölli Betreuungszeiten Regelbetreuung bis 30 Std. Mo. – Fr. 07:30 Uhr – 12:30 Uhr Di. + Do. 13:30 Uhr – 16:00 Uhr Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std. Mo. + Mi. 07:15 Uhr – 13:15 Uhr Di. + Do. 7:15 Uhr – 16:00 Uhr Fr. 07:15 Uhr – 12:45 Uhr Ganztageskindergarten bis 40 Std. Mo. + Mi. 07:15 Uhr – 15:15 Uhr Di. + Do. 07:15 Uhr – 16:00 Uhr Fr. 07:15 Uhr – 14:00 Uhr Größe 3 GT/VÖ/RG-Gruppen (Ganztagesbetreuung max. 30 Kinder) 27
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf Kath. Kindergarten St. Monika Anschrift Danneckerweg 36 88239 Wangen im Allgäu Telefon 07522 6877 E-Mail StMonika.Wangen@kiga.drs.de Leitung Frau Heidi Beck Betreuungszeiten Regelbetreuung bis 30 Std. Mo. – Fr. Kindergarten 07:15 Uhr – 13:15 Uhr Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std. Mo. – Fr. 07:15 Uhr – 14:15 Uhr Betreuungszeiten Regelbetreuung bis 30 Std. Mo. – Fr. Kinderkrippe 08:15 Uhr – 14:15 Uhr Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std. Mo. – Fr. 07:15 Uhr – 14:15 Uhr Größe 3 VÖ/RG-Gruppen 1 Krippen-Gruppe (10 U3-Plätze) 28
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf Kath. Kindergarten Maria Regina Anschrift Wolfazer Weg 3 88239 Wangen im Allgäu/ Deuchelried Telefon 07522 6983 E-Mail MariaRegina.Wangen@kiga.drs.de Leitung Frau Hedwig Hänsler Betreuungszeiten Regelbetreuung bis 30 Std. Mo. – Fr. 07:45 Uhr – 12:45 Uhr Di. + Do. 14:00 Uhr – 16:30 Uhr Verlängerte Öffnungszeit bis 30 Std. Mo. + Mi. (Waldgruppe) 07:30 Uhr – 13:30 Uhr Di. + Do. 7:30 Uhr – 14:00 Uhr Fr. 07:30 Uhr – 12:30 Uhr Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std. Mo. + Mi. 07:30 Uhr – 13:30 Uhr Di. + Do. 7:30 Uhr – 16:30 Uhr Fr. 07:30 Uhr – 12:30 Uhr Größe 1 Waldgruppe mit (GT)/VÖ/RG (Ganztagesbetreuung max. 10 Kinder) 1 AM-Gruppe mit GT/VÖ/RG (Ganztagesbetreuung max. 10 Kinder; 4 U3 Plätze (U3: nur VÖ/RG)) 1 AM-Gruppe mit VÖ (4 U3-Plätze) 29
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf Kath. Kindergarten St. Elisabeth Anschrift Engelitzer Str. 5 88239 Wangen im Allgäu/ Haslach Telefon 07528 1518 E-Mail LeitungStElisabeth.haslach@kiga.drs.de Leitung Frau Anja Dornhege Betreuungszeiten Verlängerte Öffnungszeit bis 30 Std. Mo. – Fr. 07:30 Uhr – 13:30 Uhr Verlängerte Öffnungszeit/ Mo. + Mi. + Fr. Ganztagesbetreuung bis 35 Std. 07:30 Uhr – 13:30 Uhr Di. + Do. 7:30 Uhr – 16:00 Uhr Verlängerte Öffnungszeit/ Mo. + Fr. Ganztagesbetreuung bis 40 Std. 07:30 Uhr – 13:30 Uhr Di. + Do. 07:30 Uhr – 17:00 Uhr Mi. 07:30 Uhr – 16:30 Uhr Größe 1 VÖ/RG-Gruppe 1 AM-Gruppe mit GT/VÖ/RG (Ganztagesbetreuung max. 10 Kinder, 4 U3-Plätze) 30
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf Kath. Kindergarten St. Raphael Anschrift Kühlaustr. 1 88239 Wangen im Allgäu/ Primisweiler Telefon 07528 7538 E-Mail straphael.primisweiler@kiga.drs.de Leitung Frau Ulrike Heiling Betreuungszeiten Regelbetreuungszeiten bis 30 Std. Mo. – Fr. 07:30 Uhr – 12:30 Uhr Mo. + Di. 13:30 Uhr – 16:00 Uhr Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std. Mo. + Di. 07:30 Uhr – 16:00 Uhr Mi. – Fr. 7:30 Uhr – 13:30 Uhr Ganztagesbetreuung bis 40 Std. Mo. – Do. 07:30 Uhr – 16:00 Uhr Fr. 07:30 Uhr – 13:30 Uhr Größe 1 VÖ-Gruppe 2 AM-Gruppen mit GT/VÖ/RG (Ganztagesbetreuung max. 20 Kinder, 8 U3-Plätze) 31
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf Kindergarten St. Franziskus Anschrift Schulstraße 4 88239 Wangen im Allgäu/ Niederwangen Telefon 07522 20111 E-Mail kiga-st.franziskus@online.de Leitung Frau Maria Gleich Betreuungszeiten Regelbetreuungszeit bis 30 Std. Mo. Kindergarten 07:30 Uhr – 12:15 Uhr 13:30 Uhr – 16:00 Uhr Di. + Mi. + Do. 07:30 Uhr – 13:30 Uhr Fr. 07:30 Uhr – 12:15 Uhr Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std. Mo. + Mi. 07:30 Uhr – 16:00 Uhr Di. + Do. + Fr. 7:30 Uhr – 13:30 Uhr Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std. Mo. – Fr. 07:00 Uhr – 14:00 Uhr Betreuungszeiten Regelbetreuungszeit bis 30 Std. Mo. – Fr. Kinderkrippe 08:00 Uhr – 14:00 Uhr Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std. Mo. – Fr. 07:00 Uhr – 14:00 Uhr Größe 2 VÖ-Gruppen 1 GT/VÖ/RG-Gruppe (Ganztagesbetreuung max. 10 Kinder) 1 Krippen-Gruppe (10 U3-Plätze) 32
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf Evangelischer Kindergarten Arche Noah Anschrift Siebenbürgenstr. 40 88239 Wangen im Allgäu Telefon 07522 3150 E-Mail archenoah.kiga-wangen@evkirche-rv.de Leitung Frau Claudia Koch Betreuungszeiten Regelbetreuungszeit bis 30 Std. 3 kurze Tage 07:30 Uhr – 12:50 Uhr 2 lange Tage 07:30 Uhr – 14:30 Uhr Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std. Mo. – Fr. 07:30 Uhr – 14:30 Uhr Größe 1 AM-Gruppe mit VÖ (2 U3-Plätze) 1 Waldgruppe mit VÖ 33
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf 5.4.3 Sonstige Einrichtungen Waldorfkindergarten Anschrift Morfstr. 5 88239 Wangen im Allgäu Telefon 07522 9318-20 E-Mail kindergarten@waldorfschule-wangen.de Leitung Frau Reinelde Summer Betreuungszeiten Verlängerte Öffnungszeit Mo. – Fr. 07:15 Uhr – 13:15 Uhr Größe 1 GT/VÖ/RG-Gruppe (Ganztagesbetreuung max. 10 Kinder) 1 AM-Gruppe mit VÖ/RG 34
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf Waldorfkinderkrippe „Kinderstüble“ Anschrift Morfstr. 8 88239 Wangen im Allgäu Telefon 07522 931821 E-Mail kinderkrippe@waldorfschule-wangen.de Leitung Frau Ruth Klaffke Betreuungszeiten Verlängerte Öffnungszeit Mo. – Fr. 7.30 Uhr – 13:30 Uhr Größe 2 Krippen-Gruppen (20 U3-Plätze) 35
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