Bedarfsplanung 2019/ 2020 - Wangen im Allgäu

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Bedarfsplanung 2019/ 2020 - Wangen im Allgäu
Bedarfsplanung 2019/ 2020
                 Kleinkinder
             Kindergartenkinder
                Schulkinder

    Fachbereich Jugend Schulen und Familie

              Andrea Feuerstein
Bedarfsplanung 2019/ 2020 - Wangen im Allgäu
Bedarfsplanung 2019/ 2020

                                              Inhaltsverzeichnis
1     Vorbemerkung Bedarfsplanung Wangen im Allgäu ........................................ 5
2     Abkürzungsverzeichnis ..................................................................................... 6
3     Gesetzliche Grundlagen und Regelungen ....................................................... 7
3.1    Vorgaben nach dem Sozialgesetzbuch VIII, Kindertagesbetreuungsgesetz .......... 7
3.2    Gesetzliche Entwicklungen von Bund und Land ..................................................... 7
3.2.1 Gute-Kita-Gesetz ....................................................................................................... 7
3.2.2 Pakt für Bildung und Betreuung ................................................................................. 8
3.2.3 Investitionsprogramm des Bundes ............................................................................. 9

3.3    Wangener Beschlüsse und Regelungen................................................................... 9
3.3.1 Mindestgruppengröße ................................................................................................ 9
3.3.2 Freistellung der Kindergartenleitung ..........................................................................10
3.3.3 Aufnahme auswärtiger Kinder ...................................................................................11
3.3.4 Hauswirtschaftliche Kräfte .........................................................................................12
3.3.5 Betreuungsmodelle ...................................................................................................13

4     Organisatorischer Rahmen ............................................................................. 13
4.1    Verordnung über die verpflichtende Festlegung der personellen Ausstattung und
       Personalfortbildung im Kindergarten und Tageseinrichtungen mit
       altersgemischten Gruppen (KiTaVO) .......................................................................13
4.2    Mindestpersonalschlüssel ........................................................................................14
4.3    Kita-Personal .............................................................................................................15

5     Qualitativer Bedarf ........................................................................................... 17
5.1    Orientierungsplan .....................................................................................................17
5.2    Frühkindliche Sprachförderung – SPATZ................................................................18
5.2.1 Intensive Sprachförderung im Kindergarten (ISK) .....................................................18
5.2.2 Singen-Bewegen-Sprechen (SBS) ............................................................................18
5.3    Schuluntersuchungsverordnung – ESU2010 ..........................................................19
5.4    Kindertageseinrichtungen in Wangen .....................................................................20
5.4.1 Städtische Einrichtungen ..........................................................................................20
5.4.2 Kirchliche Einrichtungen ............................................................................................25
5.4.3 Sonstige Einrichtungen .............................................................................................34
5.5    Ferienbetreuung ........................................................................................................40
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Bedarfsplanung 2019/ 2020 - Wangen im Allgäu
6     Quantitativer Bedarf......................................................................................... 41
6.1     Entwicklung der Einwohnerzahlen in Wangen ........ Fehler! Textmarke nicht definiert.
6.2     Wanderungsbewegung .............................................................................................42
6.3     Bestandsaufnahme ...................................................................................................43
6.3.1 Bestandsaufnahme städtische Einrichtungen ............................................................44
6.3.2 Bestandsaufnahme kirchliche Einrichtungen .............................................................45
6.3.3 Bestandsaufnahme sonstige Einrichtungen ..............................................................46
6.3.4 Bestandsaufnahme Kindergarten ..............................................................................47
6.3.4.1 Kinder mit Behinderung ..........................................................................................48
6.3.4.2 Kinder mit Migrationshintergrund ............................................................................48
6.3.4.3 Verhaltensauffällige Kinder .....................................................................................48
6.3.4.4 Mittagessen im Kindergarten ..................................................................................48
6.3.4.5 Erstklässler .............................................................................................................48
6.3.5 Bestandsaufnahme Kleinkinderbetreuung .................................................................49
6.3.6 Bestandsaufnahme Schulkindbetreuung ...................................................................49
6.3.7 Bestandsaufnahme Tagespflege ...............................................................................51
6.4     Übersicht Kitas und Kigas in Wangen mit Auslastungsquoten der Ü3-Kinder.....52
6.5     Bedarfsermittlung .....................................................................................................53
6.5.1 Bedarfsermittlung im Kindergartenbereich ................................................................53
6.5.1.1 Bedarfsermittlung Gesamtstadt Wangen (Stadtteile 1 – 15)....................................54
6.5.1.2 Bedarfsermittlung Innenstadt Wangen (Stadtteile 1 – 9) .........................................55
6.5.1.3 Bedarfsermittlung Niederwangen (Stadtteil 10) .......................................................56
6.5.1.4 Bedarfsermittlung Neuravensburg (Stadtteil 11) .....................................................57
6.5.1.5 Bedarfsermittlung Schomburg (Stadtteil 12)............................................................58
6.5.1.6 Bedarfsermittlung Primisweiler (Stadtteil 12.1) ........................................................59
6.5.1.7 Bedarfsermittlung Haslach (Stadtteil 12.2) ..............................................................60
6.5.1.8 Bedarfsermittlung Leupolz/ Karsee (Stadtteil 13/ 14) ..............................................61
6.5.1.9 Bedarfsermittlung Deuchelried (Stadtteil 15) ...........................................................62
6.5.2 Bedarfsermittlung Kleinkinderbereich ........................................................................63
6.6     Platzkapazität ............................................................................................................64
6.6.1 Platzkapazität Kindergartenplätze 2019/ 2020 ..........................................................64
6.6.2 Platzkapazität Kleinkinderbetreuung 2019/ 2020.......................................................65
6.6.3 Platzkapazität städtische Einrichtungen ....................................................................66
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Bedarfsplanung 2019/ 2020 - Wangen im Allgäu
6.6.4 Platzkapazität kirchliche Einrichtungen .....................................................................67
6.6.5 Platzkapazität sonstige Einrichtungen .......................................................................68

7     Planung notwendiger Veränderungen 2019/ 2020......................................... 69
7.1     Gesamtanalyse Kindergartenbereich ......................................................................69
7.1.1 Veränderung zum Kindergartenjahr 2019/ 2020 ........................................................70
7.1.2 Planung der notwendigen Veränderungen zum Kindergarten- und Schuljahr 2019/
      2020 ..........................................................................................................................70
7.2     Gesamtanalyse Kleinkinderbetreuung ....................................................................71
7.2.1 Planung der notwendigen Veränderungen zum Kindergartenjahr 2019/ 2012 ...........72
7.2.2 Platzkapazität im neuen Kindergartenjahr 2019/ 2020 .......... Fehler! Textmarke nicht
      definiert.
7.3     Gesamtanalyse Schulkinderbetreuung ...................................................................73
7.3.1 Planung der notwendigen Veränderungen zum Schuljahr 2019/ 2020 ......................73
7.3.2 Öffnungszeiten verlässliche Grundschule .................................................................74

8     Finanzen ........................................................................................................... 75
8.1     Finanzausgleichsgesetz (FAG) Landesrecht ........... Fehler! Textmarke nicht definiert.
8.1.1 Kindergartenförderung .......................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
8.1.2 Kleinkindförderung ................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.
8.2     Pakt für Familien mit Kindern Landesrecht ............. Fehler! Textmarke nicht definiert.
8.3     Interkommunaler Kostenausgleich .......................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

9     Fazit ................................................................................................................... 75

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Bedarfsplanung 2019/ 2020 - Wangen im Allgäu
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Vorbemerkung

1         Vorbemerkung Bedarfsplanung Wangen im Allgäu
Mit der jährlichen Fortschreibung und Beschlussfassung der Bedarfsplanung kommt die
Stadt Wangen im Allgäu dem gesetzlichen Auftrag nach § 3 KiTaG nach. Das
Leistungsangebot der Tageseinrichtungen für Kinder soll sich pädagogisch und
organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren (§ 22 (3) SGB
VIII). Tageseinrichtungen fördern die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder und
tragen dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.

Ablauf der Bedarfsplanung
Vom Amt für Jugend, Schulen & Familie wird anhand der Aufstellung der
stichtagsbezogenen Geburtenzahlen der Bedarf an Kindergartenplätzen ermittelt. Die
Einwohnerdaten wurden zum Stichtag 01.April 2019 ausgewertet und aktualisiert.

Seitens der Verwaltung werden Änderungsvorschläge, wie Umwandlung von
Betriebsformen, Änderung der Gruppenstärke oder effizienter Einsatz des Personals
ausgearbeitet. Die Vorschläge der Trägervertreter oder der Kindergartenleitungen werden in
die Überlegungen mit aufgenommen.

Für die Ausgestaltung der Planung und der darin aufzuzeigenden Weiterentwicklung der
Kindertageseinrichtungen werden folgende Prämissen zugrunde gelegt:

      Die Weiterentwicklung der Angebote erfordert eine sorgfältige Bedarfsplanung, die auf
       der Grundlage einer Erhebung des vorhandenen und absehbaren Bedarfs aufgestellt
       wird.
      Aufgrund der familiären und gesellschaftlichen Veränderungen sollen bedarfsgerechte
       Angebote der Tagesbetreuung mit unterschiedlichen Öffnungszeiten bzw.
       Betreuungszeiten vorgesehen werden.
      Die Angebote sollen einen breiten Personenkreis ansprechen und möglichst wenig
       selektieren, d.h. für alle Kinder und Familien die notwendigen Fördermöglichkeiten
       bieten.
      Durch die Trägervielfalt soll den Familien Zugang zu unterschiedlichen pädagogischen
       Konzepten ermöglicht werden.
Ein Entwurf der Bedarfsplanung wird von der Verwaltung für den Arbeitskreis
Bedarfsplanung erarbeitet. Zum Arbeitskreis werden die jeweiligen Trägervertreter, je Träger
ein/e KindergartenleiterIn, der städtische Kindergartenausschuss, die GEB-Vorsitzende, 1
Vertreter/in des Landkreises, sowie die Ortsvorsteher eingeladen. Bei der Sitzung wird der
Entwurf vorgestellt, diskutiert und im Bedarfsfall entsprechend geändert. Das Ergebnis des
Arbeitskreises wird in einer Kindergartenausschusssitzung nochmals diskutiert und
anschließend dem Gemeinderat zur Beratung und zum Beschluss vorgelegt.

§ 80 SGB VIII benennt drei wesentliche Phasen der Jugendhilfeplanung, die auch auf die
Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung angewandt werden können:

I.        Die Bestandsaufnahme an Einrichtungen und Diensten
II.       Die Bedarfsermittlung
III.      Die Planung der notwendigen Vorhaben

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Bedarfsplanung 2019/ 2020 - Wangen im Allgäu
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Abkürzungsverzeichnis

2      Abkürzungsverzeichnis
SGB VIII              Sozialgesetzbuch Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfe

Kita                  Kindertageseinrichtung (Einrichtungen U3 und Ü3)

U3                    Kinder im Alter von unter 3 Jahren

Ü3                    Kinder im Alter von über 3 Jahren

RG                    Regelgruppe
                         Betreuungszeit von durchschnittlich 6
                          Stunden am Tag mit Unterbrechung am Mittag

VÖ                    Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten
                         durchgängige Betreuungszeit von mindestens 6 Stunden bis
                          höchstens 7 Stunden am Tag

GT                    Gruppe mit Ganztagesbetreuung
                         Betreuungszeit von über 7 Stunden am Tag durchgehend

AM                    Altersgemischte Gruppe
                         Gruppen mit Kindern im Alter von 2 bis 6 Jahren (die Anzahl
                          der Kinder ab 3 Jahren überwiegt) oder
                         Gruppen mit Kindern im Alter von 1 bis 6 Jahren (die Anzahl
                          der Kinder unter 3 Jahren ist auf maximal 5 Kinder begrenzt)
                         Altersgemischte Gruppen können mit unterschiedlichen
                          Öffnungszeiten geführt werden

Krippen               Gruppe mit Kindern unter 3 Jahren

Betr. SG              betreute Spielgruppe
                         Betreuung für Kinder unter 3 Jahren mit einer Betreuungszeit
                          zwischen 10 und 15 Std. wöchentlich

FAG                   Finanzausgleich (Landesförderung)

IN                    Integrative Gruppe
                         Gruppen, in denen Kinder betreut werden, die aufgrund von
                          einer Behinderung einer zusätzlichen Förderung bedürfen

KG                    Kleingruppe
                         Gruppen mit einer geringeren Belegungsmöglichkeit
                          (Belegung bis zur Hälfte der Höchstgruppenstärke)

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Bedarfsplanung 2019/ 2020 - Wangen im Allgäu
Bedarfsplanung
            Bedarfsplanung 2019/
                           2019/ 2020:
                                 2020: Gesetzliche
                                       Gesetzliche Grundlagen
                                                   Grundlagen und
                                                              und Regelungen
                                                                  Regelungen

3      Gesetzliche Grundlagen und Regelungen
Die gesetzlichen Grundlagen der Kindertagesbetreuung lassen sich in folgender
Gesetzespyramide darstellen.
                                                   KiTaG

                                         Sozialgesetzbuch VIII

                                             Grundgesetz

3.1    Bundesrecht

3.1.1 Vorgaben nach dem Sozialgesetzbuch VIII,
       Kindertagesbetreuungsgesetz

Das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) regelt die frühkindliche Förderung. § 24 SGB VIII
benennt den Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kita. Mit Vollendung des ersten bis zur
Vollendung des dritten Lebensjahres hat das Kind Anspruch auf frühkindliche Förderung in
einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertgespflege. Dieser Rechtsanspruch gilt seit
dem 01.08.2013. Des Weiteren wird geregelt, dass ein Kind mit Vollendung des dritten
Lebensjahres bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung
hat, ergänzend kann bei besonderem Bedarf eine Betreuung in der Kindertagespflege
hinzugezogen werden. In Einzelfällen ist auch der Rechtsanspruch für Kinder auf die
Förderung in einer Einrichtung formuliert, die das erste Lebnsjahr noch nicht vollendet
haben. Das Kindtagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg (KiTaG) bekräftigt in § 3 diesen
Rechtsanspruch nochmals und trifft keine weitergehenden Regelungen. Des Weiteren regelt
das KiTaG einzelne Fragenn, wie z. B. die Qualifikationsanforderungen für die
pädagogischen Fachkräfte, die Einrichtung von Elternbeiräten, den Interkommunalen
Kostenausgleich, die Förderung derEinrichtungen u.s.w.

3.2    Gesetzliche Entwicklungen von Bund und Land

3.2.1 Gute-Kita-Gesetz

Die Weiterentwicklung der Qualität in Kitas und in der Kindertagespflege ist eine
gesamtgesellschftliche Aufgabe und gemeinsames ziel von Bund, Ländern und Kommunen.
Das „Gute-Kita-Gesetz“ setzt genau hier an – für mehr Qualität und weniger Gebühren. Am
01. Junuar 2019 ist das „Gute-Kita-Gesetz“ in Kraft getreten. Mit dem Gesetz investiert der
Bund insgesamt 5,5 Milliarden Euro bis 2022. Ganz neu: Das Gesetz ist ein
Instrumentenkasten, um Kinderbetreuung überall in Deutschland besser zu machen. Gute
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Bedarfsplanung 2019/ 2020 - Wangen im Allgäu
Kinderbetreuung wir vor Ort gestaltet. Darum entscheiden die Länder selbst, welche
konkreten Maßnahmen sie ergreifen wollen. – von einem guten Betreuungsschlüssel, über
kindgerechte Räume bis hin zur sprachlichen Bildung. Insgesamt gibt es zehn
handlungsfelder zur Weiterentwicklung der Qualität. Die 16 Bundesländer schließen mit dem
Bund dazu individuelle Verträge. Erst nach Abschluss dieser 16 Verträge wird das Gesetz
rechtswirksam.

Im Gesetz sind 10 Handlungsfelder definiert. Diese sind:

1.     Bedarfsgerechte Angebote, wie beispielsweise erweiterte Öffnungszeiten
2.     Guter Betreuungsschlüssel
3.     Qualifizierte Fachkräfte
4.     Starke Kita-Leitungen
5.     Kindgerechte Räume
6.     Gesundes Aufwachsen
7.     Sprachliche Bildung
8.     Starke Kindertagepflege
9.     Netzwerke für mehr Qualität
10.    Vielfältige pädagogische Arbeit
Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände haben sich darauf verständigt,
dass Baden-Württemberg den Schwerpunkt auf den Punkt 4 legt und die Leitungszeit in den
Kitas ausgebaut und neu geregelt werden soll. Die Abstimmungen finden derzeit noch statt.
Bis zum Start des Kita-Jahres sollen die neuen Regelungen vom Kultusministerium dann
auch vorliegen.

3.2.2 Pakt für Bildung und Betreuung

Mit dem Pakt für gute Bildung und Betreuung wird die Qualität der frühkindlichen Bildung
weiterentwicklet, um allen Kindern, unabhängig von ihrem familiären Kontext gute
Startchancen zu ermöglichen. Das finanzielle Gesamtvolumen des Pakts umfasst rund 80
Millionen Euro.

Das Konzept beinhaltet die folgenden Punkte:

1.     Eine Ausbildungsoffensive für Fachkräfte
2.     Eine stärkere Unterstützung ind er Inklusion
3.     Eine qualifizierte Sprachförderung
4.     Eine Weiterentwicklung der Kooperation Kindergarten – Grundschule
5.     Eine Stärkung der Kindertagepflege

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Bedarfsplanung 2019/ 2020 - Wangen im Allgäu
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Gesetzliche Grundlagen und Regelungen
            Bedarfsplanung 2019/ 2020: Gesetzliche Grundlagen und Regelungen

6.     Eine Evaluation des Orientierungsplans
7.     Die Einrichtung eines „Formums frühkindliche Bidlung“

Über den Pakt hinasu soll die Leitungszeit in Kindertageseinrichutnen über die Mittel des
Gute-Kita Gesetzes verbindlich geregelt werden.

3.2.3 Investitionsprogramm des Bundes

Seit vielen Jahren unterstütz der Bund den Ausbau der Kleinkindbetreuung in den Kitas.
Aktuell läuft das Investitionsförderprogramm „Kinderbetruungsfinanzierung 2017-2020“. Das
Programm ermöglich nicht nur eine Investitionsförderung bei der Schaffung neuer Plätze in
der Kleinkindbetreuung (wie deie Vorgängerprogramme), sondern erstmals auch die
Förderung der Schaffung von Plätzen für Kindern über drei Jahren bis zum Schuleintritt und
unter bestimmten Voraussetzungen auch Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden,
die zum Erhalt der Plätze notwendig sind.

3.3    Wangener Beschlüsse und Regelungen

3.3.1 Mindestgruppengröße

Nach der Rahmenvereinbarung sollen für jede Betreuungsform nach § 1 KiTaG als
Grundlage der Planung Mindestgruppengrößen vereinbart werden.
Stichtag: 31.Dezember
                          Vorgaben für Kiga-Gruppen
Regelgruppen*                 unter 14 Kinder                  Kleingruppe - Klärungsbedarf
                              bis 25/ 28 Kinder                1 Gruppe
                              bis 42 Kinder                    1 Gruppe + 1 Kleingruppe
                              bis 50/ 56 Kinder                2 Gruppen
                              bis 70 Kinder                    2 Gruppen + 1 Kleingruppe
                              bis 75/ 84 Kinder                3 Gruppen
Ganztages- und Waldgruppen* unter 10 Kinder                    Kleingruppe – Klärungsbedarf
                              bis 20 Kinder                    1 Gruppe
                              bis 30 Kinder                    1 Gruppe + 1 Kleingruppe
                              bis 40 Kinder                    2 Gruppen
                              bis 50 Kinder                    2 Gruppen + 1 Kleingruppe
                              bis 60 Kinder                    3 Gruppen
                              bis 70 Kinder                    3 Gruppen + 1 Kleingruppe
                              bis 80 Kinder                    4 Gruppen
                              bis 90 Kinder                    4 Gruppen + 1 Kleingruppe
                              bis 100 Kinder                   5 Gruppen
Gruppen mit verl.             unter 12 Kinder                  Kleingruppe – Klärungsbedarf
Öffnungszeiten*               bis 22/ 25 Kinder                1 Gruppe
                              bis 37 Kinder                    1 Gruppe + 1 Kleingruppe
                              bis 44/ 50 Kinder                2 Gruppen
                              bis 59 Kinder                    2 Gruppen + 1 Kleingruppe
                              bis 66/ 75 Kinder                3 Gruppen
                              bis 81 Kinder                    3 Gruppen + 1 Kleingruppe
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Bedarfsplanung 2019/ 2020 - Wangen im Allgäu
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Gesetzliche Grundlagen und Regelungen

                                       bis 88/ 100 Kinder          4 Gruppen
                                       bis 103 Kinder              4 Gruppen + 1 Kleingruppe
                                       bis 110/ 125 Kinder         5 Gruppen
                                       bis 125                     5 Gruppen + 1 Kleingruppe
                                       bis 132/ 150 Kinder         6 Gruppen
                                       bis 148 Kinder              6 Gruppen + 1 Kleingruppe
Mischgruppen und                       unter 12 Kinder             Kleingruppe – Klärungsbedarf
altersgemischte Gruppen*               bis 20/ 25 Kinder           1 Gruppe
                                       bis 37 Kinder               1 Gruppe + 1 Kleingruppe
                                       bis 40/ 50 Kinder           2 Gruppen
                                       bis 62 Kinder               2 Gruppen + 1 Kleingruppe
                                       bis 60/ 75 Kinder           3 Gruppen
                                       bis 87 Kinder               3 Gruppen + 1 Kleingruppe
                                       bis 80/ 100 Kinder          4 Gruppen
                                       bis 112 Kinder              4 Gruppen + 1 Kleingruppe
                                       bis 110/ 125 Kinder         5 Gruppen
                                       bis 137 Kinder              5 Gruppen + 1 Kleingruppe
                                       bis 132/ 150 Kinder         6 Gruppen
                                       bis 162 Kinder              6 Gruppen + 1 Kleingruppe

Halbtagesgruppen*                      unter 14 Kinder           Klärungsbedarf
                                       bis 25/ 28 Kinder         1 Gruppe
                                       bis 42 Kinder             1 Gruppe + 1 Kleingruppe
                                       bis 50/ 56 Kinder         2 Gruppen
                                       bis 70 Kinder             2 Gruppen + 1 Kleingruppe
Integrative Gruppe*                    entsprechend jeweiliger Angebotsform abzgl. 1 – 3
                                       Plätze pro Kind
* Es ist die max. Gruppengröße der Betriebserlaubnis maßgeblich.

Bei der Berechnung der Mindestgruppengröße sind bei mehrgruppigen Einrichtungen die
bestehenden Gruppen bis zur maximalen Belegung aufzufüllen - die verbleibende Kinderzahl
ist dann der Mindestgruppengröße gegenüberzustellen. Als maximale Belegung gilt die in
der Betriebserlaubnis angegebene Mindestbelegung.

Wird die Mindestgruppengröße über einen Zeitraum von drei Monaten unterschritten, so
muss dies der Stadt Wangen unverzüglich mitgeteilt werden, damit gemeinsam nach einer
Lösung gesucht werden kann.

Es muss versucht werden, die Kinder in Einrichtungen desselben Kindergartenbezirkes
unterzubringen.

3.3.2 Freistellung der Kindergartenleitung

Die Verwaltungsaufgaben der Kindergartenleitung haben in den vergangenen Jahren durch
Veränderungen in der Kindergartenlandschaft wie z.B. Implementierung des
Orientierungsplanes, Neuregelung der Einschulungsuntersuchung, Teilnahme an Projekten,
erheblich zugenommen. Im Rahmen der Bedarfsplanung 2009/2010 hat sich der
Gemeinderat in Wangen für eine einheitliche Freistellung der Kindergartenleitungen

                                                 10
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Gesetzliche Grundlagen und Regelungen

ausgesprochen. Eine rechtliche Verpflichtung gibt es bisher nicht. Auch in der KiTaVO (vgl.
4.2 Mindestpersonalschlüssel) sind im Mindestpersonalschlüssel keine Anteile für die
Leitungsfreistellung vorgesehen. Vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-
Württemberg (KVJS) wurde folgende Empfehlung ausgesprochen:

Gruppen               Freistellung in Std.

1. Gruppe                      7,5

Jede weitere Gruppe             5

Die Kindergartenleitungen der kommunalen Kindergärten sind analog den Empfehlungen
des Landesjugendamtes freigestellt.

In den kirchlichen Kindergärten wurde die Freistellung zum Kindergartenjahr 2009/2010
ebenfalls umgesetzt und liegt bei 5 Stunden je Gruppe.

3.3.3 Aufnahme auswärtiger Kinder

Grundsätzlich werden in den städtischen und kirchlichen Kindertageseinrichtungen in
Wangen im Allgäu nur Kinder aufgenommen, die in Wangen ihren Hauptwohnsitz haben.
Sofern der Platzbedarf für Wangener Kinder sichergestellt ist, kann im Einzelfall über die
Aufnahme auswärtiger Kinder entschieden werden.

Vor der Aufnahme von Kindern aus umliegenden Gemeinden bedarf es für alle in die
Bedarfsplanung aufgenommene Einrichtungen der Rücksprache mit der Stadtverwaltung
Wangen. Im Rahmen der Bedarfsplanung 2009/2010 hat sich die Stadt Wangen für die
Abrechnung des interkommunalen Kostenausgleiches auf Grundlage der Empfehlungen des
Gemeinde- und Städtetages ausgesprochen. Unter den Kommunen im Landkreis
Ravensburg wurde hierzu ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen. Dieser trat
rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft und regelt die kreisweite Anpassung an die
empfohlenen Beträge (vgl. 8.3 Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.)

Im Jahr 2017 wurden in Wangen insgesamt 60 Kinder aus 19 umliegenden Gemeinden (9
Gemeinden in Baden-Württemberg, 10 Gemeinden in Bayern) betreut. Die Betreuung fand
zum Großteil im Kindergarten Leupolz und in den überörtlichen Einrichtungen wie dem
Waldorfkindergarten statt. Die Ausgleichszahlungen zwischen den Kommunen in Baden-
Württemberg für das Kalenderjahr 2018 erfolgten im Frühjahr 2019.

                                              11
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Gesetzliche Grundlagen und Regelungen

3.3.4 Hauswirtschaftliche Kräfte

Alle Wangener Kindertageseinrichtungen bieten ein warmes Mittagessen an. Die Anzahl der
Kinder, welche regelmäßig am Mittagessen in der Kindertageseinrichtung teilnehmen, steigt
kontinuierlich. Aktuell nehmen 512 Kinder am Mittagessen teil, diese Zahl steigt
kontinuierlich (2016/17 – 503 Mittagessen).

Diese steigenden Essenszahlen sowie die sich wandelnden Hygienebestimmungen stellen
das Erzieherpersonal täglich vor große Herausforderungen. Bei Einführung des
Mittagstisches in den Einrichtungen lies die Essenszahlen noch einen familiären Charakter
zu. Dies ist mit bis zu 40 Essen am Tag derzeit nicht mehr möglich. Eine pädagogische
Fachkraft war bis zu 3 Stunden pro Tag gebunden mit Aufgaben wie Essen annehmen,
kontrollieren, warm machen (halten), Spülmaschine ein- und ausräumen und anderen
hauswirtschaftlichen Tätigkeiten.

Seit dem Kindergartenjahr 2015/16 kann in allen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung
eine Hauswirtschaftliche Kraft eingestellt und von den freien Trägern im Rahmen der
Betriebskostenabrechnung geltend gemacht werden. Der maximale Beschäftigungsumfang
wird anhand der durchschnittlich am Essen teilnehmenden Kinder wie folgt berechnet:

bis 15 Kinder           2 Stunden pro Tag

bis 30 Kinder           2,5 Stunden pro Tag

bis 45 Kinder           3 Stunden pro Tag

bis 60 Kinder           3,5 Stunden pro Tag

Zur Vereinfachung der Essensbestellung/-abrechnung wird seit September 2015 an allen
städtischen Wangener Bildungseinrichtungen die internetbasierte Bestell- und
Abrechnungssoftware MensaMax in allen kommunalen Schulen und Kindergärten genutzt.

Eltern können gemeinsam mit ihren Kindern von zu Hause aus das Essen im Voraus
bestellen und die Abrechnung erfolgt auf Guthaben-Basis und bargeldlos. Vorteil an dieser
Lösung ist auch, dass das Guthaben an die Grundschule bzw. weiterführende Schule
„mitgenommen“ werden kann und somit ein einheitliches System zum reibungslosen Ablauf
führt.

Seit dem Kindergartenjahr 2015/16 werden neben den jeweiligen Kosten des Caterers für
das Mittagsmenü ein Elternbeitrag erhoben. Die finanzielle Beteiligung der Eltern wird mit
den steigenden Kosten durch die Einstellung von Personal für hauswirtschaftliche
Tätigkeiten und die Einführung von MensaMax begründet. Seit September 2017 beträgt der
Elternbeitrag 0,25 €.
                                              12
Bedarfsplanung
                   Bedarfsplanung
                            2019/ 2020:
                                   2019/Gesetzliche
                                         2020: Organisatorischer
                                                    Grundlagen und
                                                                 Rahmen
                                                                   Regelungen

3.3.5 Betreuungsmodelle

In den Kindertageseinrichtungen in Wangen können Betreuungsmodelle mit 30, 35, 40 und
47 Betreuungsstunden pro Woche angeboten werden. Ab dem Kindergartenjahr 2019/20
kann ein weiteres Betreuungsmodell mit 48 Stunden pro Woche unter folgenden
Rahmenbedingungen angeboten werden:

a) Es muss ein Bedarf von mindestens 10 % der angebotenen Plätze je Einrichtung
    vorhanden sein, damit das entsprechende Modell angeboten werden kann.
b) In jeder Einrichtung dürfen lediglich drei Modelle angeboten werden.
c) Jedes Modell darf nur einmal angeboten werden, es sei denn es wird auf ein anderes
    Modell verzichtet.
d) Die Betreuungsmodelle mit den geringeren Öffnungszeiten müssen in den festgelegten
    Öffnungszeiten des Betreuungsmodells mit der größten Stundenanzahl liegen.
e) Die konkreten Öffnungszeiten sind in Abstimmung mit den Eltern festzulegen.

4      Organisatorischer Rahmen

4.1    Verordnung über die verpflichtende Festlegung der
       personellen Ausstattung und Personalfortbildung im
       Kindergarten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten
       Gruppen (KiTaVO)
Die Rechtsverordnung über den Mindestpersonalschlüssel und die Personalfortbildung in
Kindergärten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen (KiTaVO) ist am
10.12.2010 in Kraft getreten. Die entsprechende Ermächtigungsgrundlage wurde mit
Änderung des KiTaG in § 2a Abs. 4 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) geschaffen. Zur
teilweisen Umsetzung des Orientierungsplans enthält die KiTaVO die schrittweise Erhöhung
des Mindestpersonalschlüssels von 01.09.2010 bis 01.09.2012 in drei Stufen. Die
Personalerhöhung ist zu 100% von den Kommunen zu tragen. Sie erhalten jedoch über den
Finanzausgleich rd. 2/3 vom Land. Das Finanzausgleichsgesetz wurde hierzu geändert. Der
Gemeindetag und der Städtetag Baden-Württemberg sowie die Evangelischen und
Katholischen Kirchen in Baden-Württemberg haben sich auf gemeinsame Hinweise für die
örtlichen Verhandlungen zwischen Kommunen und kirchlichen Kindergartenträger
verständigt. Ziel dieser Hinweise ist die einvernehmliche und partnerschaftliche Umsetzung
der neuen Mindestpersonalschlüssel vor Ort. Es wird klargestellt, dass die kirchenrechtlichen
Regelungen die Vorschriften der KiTaVO nicht überlagern. Andererseits stellt die KiTaVO
solche trägerspezifische Regelungen, die bereits in der Vergangenheit den
                                             13
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Organisatorischer Rahmen

Vertragsbeziehungen zwischen bürgerlicher Gemeinde und kirchlichen Trägern zugrunde
lagen, nicht in Frage. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg-
KVJS empfiehlt zur Berechnung der Mindestpersonalschlüssel bestimmte Standards. Wird
aufgrund örtlicher Gegebenheiten davon abgewichen, ist der Mindestpersonalschlüssel
entsprechend anzupassen. Bestehende Betriebserlaubnisse, die vor dem in Kraft treten der
KiTaVO erteilt wurden, bleiben zunächst gültig. Betriebserlaubnisse für neue Einrichtungen
und für Einrichtungen, bei denen sich die Angebotsform oder Gruppenzahl verändert,
werden vom KVJS nur noch auf Grundlage der KiTaVO erteilt.

4.2    Mindestpersonalschlüssel
Zur Erreichung der im Orientierungsplan genannten Ziele ist eine Erhöhung des
Mindestpersonalschlüssels zielführend. Darüber besteht zwischen dem Land Baden-
Württemberg und den kommunalen Landesverbänden Einigkeit. Im Rahmen der KiTaVO
(basierend auf § 2a KiTaG) wurde daher festgeschrieben, dass der
Mindestpersonalschlüssel – bezogen auf die einzelnen Betriebsformen und Gruppen – ab
dem 1. September 2010 stufenweise angehoben werden soll. Dabei steht es entsprechend
der Prinzipien von Pluralität, Trägerautonomie und Konzeptvielfalt in der Verantwortung der
Träger und Einrichtungen, wie die im Orientierungsplan genannten Ziele im pädagogischen
Alltag erreicht werden. Dies wiederum bedeutet, dass der Orientierungsplan nicht
rechtsverbindlich bleibt.

Seit dem 1. September 2012 ist die Endstufe des Mindestpersonalschlüssels erreicht und
liegt bei einer Schließzeit von 26 Tagen/ Jahr bei folgender Größenordnung:

Ab 01.09.2012 gültige Mindestpersonalschlüssel pro Stunde/Tag
Halbtagsgruppe (HT) Kindergarten ohne Altersmischung             0,325 Stellen/Std.
Regelgruppe (RG) Kindergarten ohne Altersmischung                0,300 Stellen/Std.
HT mit Altersmischung Kinder unter 3 Jahren (U 3)
pro Randzeit:                                                    0,200 Stellen/Std.
pro Stunde Hauptbetreuungszeit:                                  0,400 Stellen/Std.
RG mit Altersmischung U 3
pro Stunde Randzeit:                                             0,182 Stellen/Std.
pro Stunde Hauptbetreuungszeit:                                  0,364 Stellen/Std.
Gruppe VÖ nur mit Altersmischung
pro Stunde Randzeit:                                             0,182 Stellen/Std.
pro Stunde Hauptbetreuungszeit:                                  0,364 Stellen/Std.
Gruppe GT einschl. alle Formen der Altersmischung
pro Stunde Randzeit:                                             0,177 Stellen/Std
pro Stunde Hauptbetreuungszeit:                                  0,354 Stellen/Std.

                                                14
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Organisatorischer Rahmen

4.3    Kita-Personal
Im Stellenplan 2019 sind 64 Planstellen für Fachpersonal und ca. 1,5 Planstellen für
Hauswirtschafts-kräfte besetzt. Das Fachpersonal in Wangen setzt sich aus ca. 57 %
Vollzeit- und 43 % Teilzeitkräften sowie ca. 12 % ErzieherInnen im Berufspraktikum und PIA
zusammen.

Grundlage für die Kalkulation der Personalkosten sind die Tarifverträge der Kita-Träger. Je
nach Träger finden unterschiedlichste Tarifverträge Anwendung. Diese Tarifverträge sind
eigenständig, orientieren sich aber teilweise am Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst(TVöD). Die Träger können mit der Stadt die Personalkosten ihrer pädagogischen
Fachkräfte gemäß der gültigen Tarifverträge abrechnen. Unterjährige Anpassungen sind
auch hier jederzeit möglich, was eine Anpassung der Personalkosten erforderlich macht. In
diesen Fällen steigt der städtische Abmangel entsprechend, da der Träger mit der Stadt
höhere Personalkosten abrechnen kann.

BK-Praktikanten

Das Berufskolleg für Praktikanten zählt schulrechtlich gesehen nicht als Teil der
Berufsausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher. Diese 12 Monate gelten lediglich als
Voraussetzung für die Aufnahme in die nachfolgende Erzieherausbildung vergleichbar mit
dem früheren Vorpraktikum. Die Stadt hat mit den Trägern ein monatliches Taschengeld
vereinbart. Eine Anrechnung auf den Personalschlüssel kann nicht vorgenommen werden.

Grundlage für die Berechnung ist eine 5-Tage-Woche:
1. Ausbildungsjahr: 400,00 €,
2. Ausbildungsjahr: 450,00 €

                                                         Fachakademie
                                      Institut für                           Geschwister-
                                                         für
Merkmal          Ausbildungsjahr Soziale Berufe                              Scholl-Schule
                                                         Sozialpädagogik
                                      Ravensburg                             Leutkirch
                                                         Lindau
                                                                              2-Tage-
Arbeitszeit                           3 Tage-Woche       4-Tage-Woche
                                                                             Woche
                      1BKSP
Vergütung                             240,00 €           320,00 €            160,00 €
Urlaub/Ferien                         30 Tage Urlaub     30 Tage Urlaub      Ferien
Arbeitszeit           2BKSP           Blockpraktikas     4-Tage-Woche        Blockpraktikas

                                               15
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Organisatorischer Rahmen

Vergütung                             Keine               360,00 €             Keine
Urlaub/Ferien                         Ferien              30 Tage Urlaub       Ferien

Praxisintegrierte Erzieher-/innen Ausbildung PIA

Start der praxisintegrierten Ausbildung war im September 2013. Die Fachkräfte in Anstellung
werden mit 0,2 Stellen im Personalschlüssel gerechnet. Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
Davon sind die Azubis 3 Tage/Woche in der Einrichtung und 2 Tage/Woche in der Schule.

Aktuell hat jede Kindertageseinrichtung in Wangen eine PIA-Auszubildende. Somit
beschäftigt die Stadt Wangen 5 Personen.

Forderung von Freiwilligendiensten

Zur Unterstützung und Entlastung der pädagogischen Fachkräfte in den Einrichtungen
fördert die Stadt Stellen von Freiwilligendiensten (z.B. Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges
Soziales Jahr) in den Kitas, im Bereich Schulsozialarbeit und in der Offenen Kinder- und
Jugendarbeit. Die Personalkosten des Bundesfreiwilligendienstes werden mit 250,00 €
monatlich je Bundesfreiwilligendienstler vom Bundesamt für Familie und
Zivilgesellschaftliche Aufgaben bezuschusst. Für den Freiwilligendienst steht jährlich ein
Budget von maximal 95.000 Euro zur Verfügung.

Derzeit sind insgesamt 2 Stellen im Bundesfreiwilligendienst und 10 Stellen im Freiwilligen
Sozialen Jahr bei den Trägern in 5 Kindertagesstätten, 4 Schulen und im Jugend- und
Vereinshaus bewilligt.

                                               16
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf

5      Qualitativer Bedarf

5.1    Orientierungsplan
Mit dem Orientierungsplan (§ 9 (2) KiTaG) für Bildung und Erziehung für Kindergärten
konkretisiert Baden-Württemberg den Bildungsauftrag des Kindergartens und stärkt damit
die frühkindliche Bildung und Erziehung in Familie und Kindertageseinrichtungen.
Wesentlicher Inhalt des Orientierungsplanes bildet die Erziehungs- und Bildungsmatrix mit
seinen 6 Bildungs- und Entwicklungsfeldern:

Der Orientierungsplan wurde Mitte 2009 zu folgenden Themenbereichen fortgeschrieben und
ergänzt:

-   Bildung von Kindern unter drei Jahren
-   Lebenslagen von Kindern heute
-   Stärkere Berücksichtigung von Kindern mit Behinderung
-   Qualitätsmanagement, systematische Beobachtung
-   Konkretisierung der „Verbindlichkeit“

Gem. §9 (3) KiTaG wird der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Amtsblatt des
Kultusministeriums bekannt gegeben. Daraus lässt sich schließen, dass die Umsetzung der
Inhalte des Orientierungsplanes nicht rechtsverbindlich ist. Es liegt in der Verantwortung der
Träger/Einrichtungen, wie die Ziele des Orientierungsplanes erreicht werden.

                                              17
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf

5.2    Frühkindliche Sprachförderung – SPATZ
(Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf).

Für die Sprachförderung ab dem ersten Kindergartenjahr können die Träger seit 2012/13 unter
dem Dach von SPATZ zwei Förderwege wählen:
   die intensive Sprachförderung (ISK) oder
   Singen-Bewegen-Sprechen (S-B-S).

5.2.1 Intensive Sprachförderung im Kindergarten (ISK)

Das Land hat seit September 2010 die Finanzierung der vorschulischen Sprachförderung für
Kindergartenkinder, die bei der Einschulungsuntersuchung noch Sprachprobleme aufweisen,
übernommen. Bis dahin wurde die Sprachförderung im Kindergarten von der Baden-
Württemberg-Stiftung mit dem Programm "Sag mal was" unterstützt. Die Förderrichtlinien
(Grundlagen, Ziele, Voraussetzungen und Zuwendungsbestimmungen) sind in der
"Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über Zuwendungen zu intensiver
Sprachförderung im Kindergarten (ISK-Richtlinie)" vom 12. Mai 2010 veröffentlicht. Damit
sind im Vergleich zum bisherigen Programm "Sag mal was" nun modifizierte Förderrichtlinien
in Kraft getreten. Es wird daher in Zukunft kleinere Fördergruppen, ab zwei und bis maximal
zehn Kindern, geben können. Darüber hinaus ermöglichen die neuen Förderrichtlinien ein
schlankeres Antragverfahren sowie die Aufnahme von Kindern mit Förderbedarf, die noch
keine Einschulungsuntersuchung durchlaufen haben. Die finanzielle Förderung pro Gruppe
wurde auf 2.200 Euro pauschaliert, unabhängig von der Gruppengröße. Am Projekt ISK
nimmt im Kindergartenjahr 2018/19 der Kindergarten Ebnet teil.

5.2.2 Singen-Bewegen-Sprechen (SBS)

„Singen – Bewegen – Sprechen“ zeichnet sich dadurch aus, dass es ein umfassendes
pädagogisch-didaktisches Programm zur Umsetzung des Orientierungsplans in
vorschulischen Einrichtungen ist.

SBS erfasst durch seine ganzheitliche Vorgehensweise alle grundlegenden Vorgaben und
Ziele der Bildungsarbeit im Kindergarten und alle Bildungs- und Entwicklungsfelder des
Orientierungsplanes. Dieses Programm bringt durch die Hinzuziehung musikpädagogischen
Fachpersonals von außen die nötige fachliche Qualität als wesentliche Voraussetzung für
eine erfolgreiche Anwendung.

Die Kostenfreiheit des Programmes und die breite Streuung garantieren die Erreichbarkeit
aller sozialer Gruppen.

„Singen – Bewegen – Sprechen“ bietet flächendeckende Ausdehnung und kostenlose
Einbeziehung aller förderbedürftigen Kinder durch Übernahme der Kosten für das
musikpädagogische Fachpersonal durch das Land.

Die finanzielle Förderung pro Gruppe ist auf 2.200 Euro pauschaliert.

Am Projekt SBS nimmt im Kindergartenjahr 2018/2019 der Kindergarten Ebnet, Kindergarten
Neuravensburg und der Kindergarten Leupolz teil.
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Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf

5.3    Schuluntersuchungsverordnung – ESU2010
Gem. § 74 (1) Schulgesetz (SchulG) ist der geistige und körperliche Entwicklungsstand des
Kindes für die Aufnahme in die Schule mit ausschlaggebend und entscheidet mit über den
Beginn der Schulpflicht oder eine Rückstellung. Die Schuluntersuchungsverordnung (§ 2 (1)
Nr. 2 i.V. mit § 8 (1) Gesundheitsdienstgesetz bestimmt Näheres. Die schulärztlichen
Untersuchungen dienen dem Zweck, gesundheitliche Einschränkungen der Schulfähigkeit
oder die Teilnahme am Unterricht betreffende gesundheitliche Einschränkungen bei den zur
Schule angemeldeten Kindern festzustellen.

Die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Soziales vom 18.12.2011, regelt
nähere Bestimmungen zur Zuständigkeit, Häufigkeit und Durchführung der ESU. Die
Zuständigkeit liegt bei der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) in deren örtlichem
Zuständigkeitsbereich das Kind wohnt.

Für die Durchführung der ESU sind zwei Schritte vorgesehen. Dabei wird das Ziel verfolgt,
mehr Zeit für evtl. erforderliche Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung zu
gewinnen.

Schritt 1:

Im vorletzten Kindergartenjahr (Alter 4 - 5 Jahre)

   Basisuntersuchung bei allen Kindern
   Schulärztliche Untersuchung bei Bedarf

Schritt 2:

Im letzten Kindergartenjahr (5 - 6 Jahre)

   Evaluation Schritt 1 bei allen Kindern
   Schulärztliche Untersuchung bei Bedarf

Bestandteile der Basisuntersuchungen, die von einer schulmedizinischen Assistentin
durchgeführt wird, sind unter anderem:

   Sichtung der Unterlagen wie U-Heft, Impfbuch, Eltern- und Erzieherinnenfragebogen
   Seh- und Hörtest
   Sprachtest
   Test der Motorik und Mengenerfassung
   Größe und Gewicht

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Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf

5.4      Kindertageseinrichtungen in Wangen

5.4.1 Städtische Einrichtungen

Kindertagesstätte Haid

Anschrift          Nieratzer Weg 33
                   88239 Wangen im Allgäu

Telefon            07522 28710

E-Mail             kiga-haid@t-online.de

Leitung            Frau Raphaela Kinzelmann

Betreuungszeiten   Regelbetreuung bis 30 Std.             Mo. – Fr.
Kindergarten                                              07:30 Uhr – 12:30 Uhr
                                                          Mo. + Do.
                                                          14:00 Uhr – 16:30 Uhr

                   Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std.   Mo. – Fr.
                                                          07:00 Uhr – 14:00 Uhr

                   Ganztageskindergarten bis 47 Std.      Mo. – Do.
                                                          07:00 Uhr – 17:00 Uhr
                                                          Fr.
                                                          07:00 Uhr – 14:00 Uhr

Betreuungszeiten   Regelbetreuung bis 30 Std.             Mo. – Fr.
Kinderkrippe                                              08:00 Uhr – 14:00 Uhr

                   Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std.   Mo. – Fr.
                                                          07:00 Uhr – 14:00 Uhr

                   Verlängerte Öffnungszeit bis 40 Std.   Mo. – Do.
                                                          07:00 Uhr – 15:15 Uhr

Größe              4 GT/VÖ/RG-Gruppen (Ganztagesbetreuung max. 40 Kinder)
                   2 Krippen-Gruppen (20 U3-Plätze)

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Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf

Kindertagesstätte Am Gottesacker

Anschrift          Gottesackerweg 11
                   88239 Wangen im Allgäu

Telefon            07522 6857

E-Mail             kiga-gottesacker@t-online.de

Leitung            Frau Madleine Matheis

Betreuungszeiten   Regelbetreuung bis 30 Std.             Mo.
Kindergarten                                              07:30 Uhr – 15:30 Uhr
                                                          Di. – Fr.
                                                          07:30 Uhr – 13:00 Uhr

                   Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std.   Mo. – Fr.
                                                          07:00 Uhr – 14:00 Uhr

                   Ganztageskindergarten bis 47 Std.      Mo. – Do.
                                                          07:00 Uhr – 17:00 Uhr
                                                          Fr.
                                                          07:00 Uhr – 14:00 Uhr

Betreuungszeiten   Regelbetreuung bis 30 Std.             Mo. – Fr.
Kinderkrippe                                              07:00 Uhr – 13:00 Uhr

                   Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std.   Mo. – Fr.
                                                          07:00 Uhr – 14:00 Uhr

Größe              3 GT/VÖ/RG-Gruppen (Ganztagesbetreuung max. 30 Kinder)
                   1 Krippen-Gruppe (10 U3-Plätze)

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Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf

Kindertagesstätte Im Ebnet

Anschrift          Danneckerweg 38
                   88239 Wangen im Allgäu

Telefon            07522 22510

E-Mail             kiga-ebnet@t-online.de

Leitung            Frau Teresa Fernandes

Betreuungszeiten   Regelbetreuung bis 30 Std.            Mo. – Fr.
                                                         07:30 Uhr – 13:30 Uhr

                   Ganztageskindergarten bis 40 Std.     Mo. – Fr.
                                                         07:15 Uhr – 15:15 Uhr

                   Ganztageskindergarten bis 47 Std.     Mo. – Do.
                                                         7:15 Uhr – 17:00 Uhr
                                                         Fr.
                                                         7:15 Uhr – 15:15 Uhr

Größe              2 AM-Gruppen mit GT/VÖ/RG (Ganztagesbetreuung max. 20
                                                  Kinder, 4 U3-Plätze)

                   1 Gruppe mit GT/VO/RG (Ganztagesbetreuung max.10 Kinder)

                   1 AM-Gruppe mit RG (4 U3-Plätze)

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Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf

Kindertagesstätte Bienenstock Neuravensburg

Anschrift          Engetsweiler Str. 6
                   88239 Wangen im Allgäu/ Neuravensburg

Telefon            07528 7065

E-Mail             kiga-neuravensburg@t-online.de

Leitung            Frau B. Binder-Wildner

Betreuungszeiten   Regelbetreuung bis 30 Std.             Mo. – Fr.
                                                          07:30 Uhr – 13:30 Uhr

                   Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std.   Mo. – Fr.
                                                          07:00 Uhr – 14:00 Uhr

                   Tagespflege                            Mo. – Fr.
                                                          13:30 Uhr – 18:00 Uhr

                   Betreuungsvermittlung bei familiären Engpässen und in
                   Ferienzeiten durch Leihgroßeltern und Tagesmütter

Größe              3 AM-Gruppen mit VÖ (12 U3-Plätze)
                   1 Krippen-Gruppe (10 U3-Plätze)
                   2 VÖ/RG-Gruppen
                   2 Waldgruppen mit VÖ

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Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf

Kindergarten Leupolz

Anschrift          Schulweg 15
                   88239 Wangen im Allgäu/ Leupolz

Telefon            07506 204
                   07506 951099

E-Mail             kiga-leupolz@t-online.de

Leitung            Frau Hedwig Kraft

Betreuungszeiten   Betreuungsmodell A: bis 30 Std.       Mo. – Fr.
                   ohne Mittagessen                      07:15 Uhr – 13:15 Uhr

                   Betreuungsmodel B:                    Mo. – Fr.
                   mit Mittagessen                       08:15 Uhr – 14:15 Uhr

                   Betreuungsmodel C: 35 Std.            Mo. – Fr.
                   mit Mittagessen                       07:15 Uhr – 14:15 Uhr

Größe              1 AM-Gruppen mit VÖ (2 U3-Kinder)
                   1 AM-Gruppe mit VÖ (8 Ü3 Kinder, 7 U3 Kinder)
                   1 VÖ-Gruppe nur Ü3

                                        24
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf

5.4.2 Kirchliche Einrichtungen

Kindergarten St. Antonius

Anschrift          Johannes-Jung-Str. 17
                   88239 Wangen im Allgäu

Telefon            07522 6765

E-Mail             LeitungStAntonius.WangenimAllgaeu@kiga.drs.de

Leitung            Frau Katharina Göser

Betreuungszeiten   Regelbetreuung bis 30 Std.             Mo. – Fr.
                                                          07:30 Uhr – 12:30 Uhr
                                                          Di.
                                                          13:45 Uhr – 16:45 Uhr
                                                          Do.
                                                          14:00 Uhr – 16:00 Uhr
                                                          Mo. – Fr.
                                                          07:30 Uhr – 13:15 Uhr
                                                          Do.
                                                          07:30 Uhr – 14:30 Uhr

                   Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std.   Mo. – Fr.
                                                          07:30 Uhr – 13:15 Uhr
                                                          Di.
                                                          07:30 Uhr – 16:45 Uhr
                                                          Do.
                                                          07:30 Uhr – 16:00 Uhr

Größe              1 GT/VÖ/RG-Gruppe (Ganztagesbetreuung max. 10 Kinder)
                   1 AM-Gruppe mit VÖ
                   1 AM-Gruppe mit GT/VÖ/RG (Ganztagesbetreuung max. 10 Kinder,
                                             4 U3-Plätze)

                                          25
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf

Kindergarten St. Michael

Anschrift          Katzbachweg 36
                   88239 Wangen im Allgäu

Telefon            07522 6790

E-Mail             StMichael.Wangen@kiga.drs.de

Leitung            Frau Ulrike Häfele

Betreuungszeiten   Regelbetreuung bis 30 Std.             Mo. + Mi. + Fr.
                                                          07:30 Uhr – 12:30 Uhr
                                                          Di. + Do.
                                                          07:30 Uhr – 12:30 Uhr
                                                          14:00 Uhr – 16:30 Uhr

                   Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std.   Mo. + Mi.
                                                          07:15 Uhr – 13:15 Uhr
                                                          Di. + Do.
                                                          07:15 Uhr – 16:00 Uhr
                                                          Fr.
                                                          07:15 Uhr – 12:45 Uhr

Größe              2 AM-Gruppen mit GT/VÖ/RG (Ganztagesbetreuung max. 20
                                                   Kinder, 8 U3-Plätze)

                                         26
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf

Kindergarten St. Verena

Anschrift          Säntisweg 18
                   88239 Wangen im Allgäu

Telefon            07522 6938

E-Mail             LeitungStVerena.Wangen@kiga.drs.de

Leitung            Frau Dominique Rölli

Betreuungszeiten   Regelbetreuung bis 30 Std.             Mo. – Fr.
                                                          07:30 Uhr – 12:30 Uhr
                                                          Di. + Do.
                                                          13:30 Uhr – 16:00 Uhr

                   Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std.   Mo. + Mi.
                                                          07:15 Uhr – 13:15 Uhr
                                                          Di. + Do.
                                                          7:15 Uhr – 16:00 Uhr
                                                          Fr.
                                                          07:15 Uhr – 12:45 Uhr

                   Ganztageskindergarten bis 40 Std.      Mo. + Mi.
                                                          07:15 Uhr – 15:15 Uhr
                                                          Di. + Do.
                                                          07:15 Uhr – 16:00 Uhr
                                                          Fr.
                                                          07:15 Uhr – 14:00 Uhr

Größe              3 GT/VÖ/RG-Gruppen (Ganztagesbetreuung max. 30 Kinder)

                                          27
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf

Kath. Kindergarten St. Monika

Anschrift          Danneckerweg 36
                   88239 Wangen im Allgäu

Telefon            07522 6877

E-Mail             StMonika.Wangen@kiga.drs.de

Leitung            Frau Heidi Beck

Betreuungszeiten   Regelbetreuung bis 30 Std.             Mo. – Fr.
Kindergarten                                              07:15 Uhr – 13:15 Uhr

                   Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std.   Mo. – Fr.
                                                          07:15 Uhr – 14:15 Uhr

Betreuungszeiten   Regelbetreuung bis 30 Std.             Mo. – Fr.
Kinderkrippe                                              08:15 Uhr – 14:15 Uhr

                   Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std.   Mo. – Fr.
                                                          07:15 Uhr – 14:15 Uhr

Größe              3 VÖ/RG-Gruppen
                   1 Krippen-Gruppe (10 U3-Plätze)

                                         28
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf

Kath. Kindergarten Maria Regina

Anschrift          Wolfazer Weg 3
                   88239 Wangen im Allgäu/ Deuchelried

Telefon            07522 6983

E-Mail             MariaRegina.Wangen@kiga.drs.de

Leitung            Frau Hedwig Hänsler

Betreuungszeiten   Regelbetreuung bis 30 Std.             Mo. – Fr.
                                                          07:45 Uhr – 12:45 Uhr
                                                          Di. + Do.
                                                          14:00 Uhr – 16:30 Uhr

                   Verlängerte Öffnungszeit bis 30 Std.   Mo. + Mi.
                   (Waldgruppe)                           07:30 Uhr – 13:30 Uhr
                                                          Di. + Do.
                                                          7:30 Uhr – 14:00 Uhr
                                                          Fr.
                                                          07:30 Uhr – 12:30 Uhr

                   Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std.   Mo. + Mi.
                                                          07:30 Uhr – 13:30 Uhr
                                                          Di. + Do.
                                                          7:30 Uhr – 16:30 Uhr
                                                          Fr.
                                                          07:30 Uhr – 12:30 Uhr

Größe              1 Waldgruppe mit (GT)/VÖ/RG (Ganztagesbetreuung max. 10
                                                   Kinder)

                   1 AM-Gruppe mit GT/VÖ/RG (Ganztagesbetreuung max. 10 Kinder;
                                                 4 U3 Plätze (U3: nur VÖ/RG))

                   1 AM-Gruppe mit VÖ (4 U3-Plätze)

                                         29
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf

Kath. Kindergarten St. Elisabeth

Anschrift          Engelitzer Str. 5
                   88239 Wangen im Allgäu/ Haslach

Telefon            07528 1518

E-Mail             LeitungStElisabeth.haslach@kiga.drs.de

Leitung            Frau Anja Dornhege

Betreuungszeiten   Verlängerte Öffnungszeit bis 30 Std.   Mo. – Fr.
                                                          07:30 Uhr – 13:30 Uhr

                   Verlängerte Öffnungszeit/              Mo. + Mi. + Fr.
                   Ganztagesbetreuung bis 35 Std.         07:30 Uhr – 13:30 Uhr
                                                          Di. + Do.
                                                          7:30 Uhr – 16:00 Uhr

                   Verlängerte Öffnungszeit/              Mo. + Fr.
                   Ganztagesbetreuung bis 40 Std.         07:30 Uhr – 13:30 Uhr
                                                          Di. + Do.
                                                          07:30 Uhr – 17:00 Uhr
                                                          Mi.
                                                          07:30 Uhr – 16:30 Uhr

Größe              1 VÖ/RG-Gruppe
                   1 AM-Gruppe mit GT/VÖ/RG (Ganztagesbetreuung max. 10 Kinder,
                                                 4 U3-Plätze)

                                         30
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf

Kath. Kindergarten St. Raphael

Anschrift          Kühlaustr. 1
                   88239 Wangen im Allgäu/ Primisweiler

Telefon            07528 7538

E-Mail             straphael.primisweiler@kiga.drs.de

Leitung            Frau Ulrike Heiling

Betreuungszeiten   Regelbetreuungszeiten bis 30 Std.      Mo. – Fr.
                                                          07:30 Uhr – 12:30 Uhr
                                                          Mo. + Di.
                                                          13:30 Uhr – 16:00 Uhr

                   Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std.   Mo. + Di.
                                                          07:30 Uhr – 16:00 Uhr
                                                          Mi. – Fr.
                                                          7:30 Uhr – 13:30 Uhr

                   Ganztagesbetreuung bis 40 Std.         Mo. – Do.
                                                          07:30 Uhr – 16:00 Uhr
                                                          Fr.
                                                          07:30 Uhr – 13:30 Uhr

Größe              1 VÖ-Gruppe
                   2 AM-Gruppen mit GT/VÖ/RG (Ganztagesbetreuung max. 20
                                                  Kinder, 8 U3-Plätze)

                                         31
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf

Kindergarten St. Franziskus

Anschrift          Schulstraße 4
                   88239 Wangen im Allgäu/ Niederwangen

Telefon            07522 20111

E-Mail             kiga-st.franziskus@online.de

Leitung            Frau Maria Gleich

Betreuungszeiten   Regelbetreuungszeit bis 30 Std.        Mo.
Kindergarten                                              07:30 Uhr – 12:15 Uhr
                                                          13:30 Uhr – 16:00 Uhr
                                                          Di. + Mi. + Do.
                                                          07:30 Uhr – 13:30 Uhr
                                                          Fr.
                                                          07:30 Uhr – 12:15 Uhr

                   Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std.   Mo. + Mi.
                                                          07:30 Uhr – 16:00 Uhr
                                                          Di. + Do. + Fr.
                                                          7:30 Uhr – 13:30 Uhr

                   Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std.   Mo. – Fr.
                                                          07:00 Uhr – 14:00 Uhr

Betreuungszeiten   Regelbetreuungszeit bis 30 Std.        Mo. – Fr.
Kinderkrippe                                              08:00 Uhr – 14:00 Uhr

                   Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std.   Mo. – Fr.
                                                          07:00 Uhr – 14:00 Uhr

Größe              2 VÖ-Gruppen
                   1 GT/VÖ/RG-Gruppe (Ganztagesbetreuung max. 10 Kinder)
                   1 Krippen-Gruppe (10 U3-Plätze)

                                         32
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf

Evangelischer Kindergarten Arche Noah

Anschrift          Siebenbürgenstr. 40
                   88239 Wangen im Allgäu

Telefon            07522 3150

E-Mail             archenoah.kiga-wangen@evkirche-rv.de

Leitung            Frau Claudia Koch

Betreuungszeiten   Regelbetreuungszeit bis 30 Std.        3 kurze Tage
                                                          07:30 Uhr – 12:50 Uhr
                                                          2 lange Tage
                                                          07:30 Uhr – 14:30 Uhr

                   Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std.   Mo. – Fr.
                                                          07:30 Uhr – 14:30 Uhr

Größe              1 AM-Gruppe mit VÖ (2 U3-Plätze)
                   1 Waldgruppe mit VÖ

                                         33
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf

5.4.3 Sonstige Einrichtungen

Waldorfkindergarten

Anschrift          Morfstr. 5
                   88239 Wangen im Allgäu

Telefon            07522 9318-20

E-Mail             kindergarten@waldorfschule-wangen.de

Leitung            Frau Reinelde Summer

Betreuungszeiten   Verlängerte Öffnungszeit              Mo. – Fr.
                                                         07:15 Uhr – 13:15 Uhr

Größe              1 GT/VÖ/RG-Gruppe (Ganztagesbetreuung max. 10 Kinder)
                   1 AM-Gruppe mit VÖ/RG

                                        34
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf

Waldorfkinderkrippe „Kinderstüble“

Anschrift          Morfstr. 8
                   88239 Wangen im Allgäu

Telefon            07522 931821

E-Mail             kinderkrippe@waldorfschule-wangen.de

Leitung            Frau Ruth Klaffke

Betreuungszeiten   Verlängerte Öffnungszeit              Mo. – Fr.
                                                         7.30 Uhr – 13:30 Uhr

Größe              2 Krippen-Gruppen (20 U3-Plätze)

                                        35
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