Bedarfsplanung 2019/ 2020 - Wangen im Allgäu
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Bedarfsplanung 2019/ 2020
Kleinkinder
Kindergartenkinder
Schulkinder
Fachbereich Jugend Schulen und Familie
Andrea FeuersteinBedarfsplanung 2019/ 2020
Inhaltsverzeichnis
1 Vorbemerkung Bedarfsplanung Wangen im Allgäu ........................................ 5
2 Abkürzungsverzeichnis ..................................................................................... 6
3 Gesetzliche Grundlagen und Regelungen ....................................................... 7
3.1 Vorgaben nach dem Sozialgesetzbuch VIII, Kindertagesbetreuungsgesetz .......... 7
3.2 Gesetzliche Entwicklungen von Bund und Land ..................................................... 7
3.2.1 Gute-Kita-Gesetz ....................................................................................................... 7
3.2.2 Pakt für Bildung und Betreuung ................................................................................. 8
3.2.3 Investitionsprogramm des Bundes ............................................................................. 9
3.3 Wangener Beschlüsse und Regelungen................................................................... 9
3.3.1 Mindestgruppengröße ................................................................................................ 9
3.3.2 Freistellung der Kindergartenleitung ..........................................................................10
3.3.3 Aufnahme auswärtiger Kinder ...................................................................................11
3.3.4 Hauswirtschaftliche Kräfte .........................................................................................12
3.3.5 Betreuungsmodelle ...................................................................................................13
4 Organisatorischer Rahmen ............................................................................. 13
4.1 Verordnung über die verpflichtende Festlegung der personellen Ausstattung und
Personalfortbildung im Kindergarten und Tageseinrichtungen mit
altersgemischten Gruppen (KiTaVO) .......................................................................13
4.2 Mindestpersonalschlüssel ........................................................................................14
4.3 Kita-Personal .............................................................................................................15
5 Qualitativer Bedarf ........................................................................................... 17
5.1 Orientierungsplan .....................................................................................................17
5.2 Frühkindliche Sprachförderung – SPATZ................................................................18
5.2.1 Intensive Sprachförderung im Kindergarten (ISK) .....................................................18
5.2.2 Singen-Bewegen-Sprechen (SBS) ............................................................................18
5.3 Schuluntersuchungsverordnung – ESU2010 ..........................................................19
5.4 Kindertageseinrichtungen in Wangen .....................................................................20
5.4.1 Städtische Einrichtungen ..........................................................................................20
5.4.2 Kirchliche Einrichtungen ............................................................................................25
5.4.3 Sonstige Einrichtungen .............................................................................................34
5.5 Ferienbetreuung ........................................................................................................40
26 Quantitativer Bedarf......................................................................................... 41
6.1 Entwicklung der Einwohnerzahlen in Wangen ........ Fehler! Textmarke nicht definiert.
6.2 Wanderungsbewegung .............................................................................................42
6.3 Bestandsaufnahme ...................................................................................................43
6.3.1 Bestandsaufnahme städtische Einrichtungen ............................................................44
6.3.2 Bestandsaufnahme kirchliche Einrichtungen .............................................................45
6.3.3 Bestandsaufnahme sonstige Einrichtungen ..............................................................46
6.3.4 Bestandsaufnahme Kindergarten ..............................................................................47
6.3.4.1 Kinder mit Behinderung ..........................................................................................48
6.3.4.2 Kinder mit Migrationshintergrund ............................................................................48
6.3.4.3 Verhaltensauffällige Kinder .....................................................................................48
6.3.4.4 Mittagessen im Kindergarten ..................................................................................48
6.3.4.5 Erstklässler .............................................................................................................48
6.3.5 Bestandsaufnahme Kleinkinderbetreuung .................................................................49
6.3.6 Bestandsaufnahme Schulkindbetreuung ...................................................................49
6.3.7 Bestandsaufnahme Tagespflege ...............................................................................51
6.4 Übersicht Kitas und Kigas in Wangen mit Auslastungsquoten der Ü3-Kinder.....52
6.5 Bedarfsermittlung .....................................................................................................53
6.5.1 Bedarfsermittlung im Kindergartenbereich ................................................................53
6.5.1.1 Bedarfsermittlung Gesamtstadt Wangen (Stadtteile 1 – 15)....................................54
6.5.1.2 Bedarfsermittlung Innenstadt Wangen (Stadtteile 1 – 9) .........................................55
6.5.1.3 Bedarfsermittlung Niederwangen (Stadtteil 10) .......................................................56
6.5.1.4 Bedarfsermittlung Neuravensburg (Stadtteil 11) .....................................................57
6.5.1.5 Bedarfsermittlung Schomburg (Stadtteil 12)............................................................58
6.5.1.6 Bedarfsermittlung Primisweiler (Stadtteil 12.1) ........................................................59
6.5.1.7 Bedarfsermittlung Haslach (Stadtteil 12.2) ..............................................................60
6.5.1.8 Bedarfsermittlung Leupolz/ Karsee (Stadtteil 13/ 14) ..............................................61
6.5.1.9 Bedarfsermittlung Deuchelried (Stadtteil 15) ...........................................................62
6.5.2 Bedarfsermittlung Kleinkinderbereich ........................................................................63
6.6 Platzkapazität ............................................................................................................64
6.6.1 Platzkapazität Kindergartenplätze 2019/ 2020 ..........................................................64
6.6.2 Platzkapazität Kleinkinderbetreuung 2019/ 2020.......................................................65
6.6.3 Platzkapazität städtische Einrichtungen ....................................................................66
36.6.4 Platzkapazität kirchliche Einrichtungen .....................................................................67
6.6.5 Platzkapazität sonstige Einrichtungen .......................................................................68
7 Planung notwendiger Veränderungen 2019/ 2020......................................... 69
7.1 Gesamtanalyse Kindergartenbereich ......................................................................69
7.1.1 Veränderung zum Kindergartenjahr 2019/ 2020 ........................................................70
7.1.2 Planung der notwendigen Veränderungen zum Kindergarten- und Schuljahr 2019/
2020 ..........................................................................................................................70
7.2 Gesamtanalyse Kleinkinderbetreuung ....................................................................71
7.2.1 Planung der notwendigen Veränderungen zum Kindergartenjahr 2019/ 2012 ...........72
7.2.2 Platzkapazität im neuen Kindergartenjahr 2019/ 2020 .......... Fehler! Textmarke nicht
definiert.
7.3 Gesamtanalyse Schulkinderbetreuung ...................................................................73
7.3.1 Planung der notwendigen Veränderungen zum Schuljahr 2019/ 2020 ......................73
7.3.2 Öffnungszeiten verlässliche Grundschule .................................................................74
8 Finanzen ........................................................................................................... 75
8.1 Finanzausgleichsgesetz (FAG) Landesrecht ........... Fehler! Textmarke nicht definiert.
8.1.1 Kindergartenförderung .......................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
8.1.2 Kleinkindförderung ................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.
8.2 Pakt für Familien mit Kindern Landesrecht ............. Fehler! Textmarke nicht definiert.
8.3 Interkommunaler Kostenausgleich .......................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
9 Fazit ................................................................................................................... 75
4Bedarfsplanung 2019/ 2020: Vorbemerkung
1 Vorbemerkung Bedarfsplanung Wangen im Allgäu
Mit der jährlichen Fortschreibung und Beschlussfassung der Bedarfsplanung kommt die
Stadt Wangen im Allgäu dem gesetzlichen Auftrag nach § 3 KiTaG nach. Das
Leistungsangebot der Tageseinrichtungen für Kinder soll sich pädagogisch und
organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren (§ 22 (3) SGB
VIII). Tageseinrichtungen fördern die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder und
tragen dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.
Ablauf der Bedarfsplanung
Vom Amt für Jugend, Schulen & Familie wird anhand der Aufstellung der
stichtagsbezogenen Geburtenzahlen der Bedarf an Kindergartenplätzen ermittelt. Die
Einwohnerdaten wurden zum Stichtag 01.April 2019 ausgewertet und aktualisiert.
Seitens der Verwaltung werden Änderungsvorschläge, wie Umwandlung von
Betriebsformen, Änderung der Gruppenstärke oder effizienter Einsatz des Personals
ausgearbeitet. Die Vorschläge der Trägervertreter oder der Kindergartenleitungen werden in
die Überlegungen mit aufgenommen.
Für die Ausgestaltung der Planung und der darin aufzuzeigenden Weiterentwicklung der
Kindertageseinrichtungen werden folgende Prämissen zugrunde gelegt:
Die Weiterentwicklung der Angebote erfordert eine sorgfältige Bedarfsplanung, die auf
der Grundlage einer Erhebung des vorhandenen und absehbaren Bedarfs aufgestellt
wird.
Aufgrund der familiären und gesellschaftlichen Veränderungen sollen bedarfsgerechte
Angebote der Tagesbetreuung mit unterschiedlichen Öffnungszeiten bzw.
Betreuungszeiten vorgesehen werden.
Die Angebote sollen einen breiten Personenkreis ansprechen und möglichst wenig
selektieren, d.h. für alle Kinder und Familien die notwendigen Fördermöglichkeiten
bieten.
Durch die Trägervielfalt soll den Familien Zugang zu unterschiedlichen pädagogischen
Konzepten ermöglicht werden.
Ein Entwurf der Bedarfsplanung wird von der Verwaltung für den Arbeitskreis
Bedarfsplanung erarbeitet. Zum Arbeitskreis werden die jeweiligen Trägervertreter, je Träger
ein/e KindergartenleiterIn, der städtische Kindergartenausschuss, die GEB-Vorsitzende, 1
Vertreter/in des Landkreises, sowie die Ortsvorsteher eingeladen. Bei der Sitzung wird der
Entwurf vorgestellt, diskutiert und im Bedarfsfall entsprechend geändert. Das Ergebnis des
Arbeitskreises wird in einer Kindergartenausschusssitzung nochmals diskutiert und
anschließend dem Gemeinderat zur Beratung und zum Beschluss vorgelegt.
§ 80 SGB VIII benennt drei wesentliche Phasen der Jugendhilfeplanung, die auch auf die
Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung angewandt werden können:
I. Die Bestandsaufnahme an Einrichtungen und Diensten
II. Die Bedarfsermittlung
III. Die Planung der notwendigen Vorhaben
5Bedarfsplanung 2019/ 2020: Abkürzungsverzeichnis
2 Abkürzungsverzeichnis
SGB VIII Sozialgesetzbuch Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfe
Kita Kindertageseinrichtung (Einrichtungen U3 und Ü3)
U3 Kinder im Alter von unter 3 Jahren
Ü3 Kinder im Alter von über 3 Jahren
RG Regelgruppe
Betreuungszeit von durchschnittlich 6
Stunden am Tag mit Unterbrechung am Mittag
VÖ Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten
durchgängige Betreuungszeit von mindestens 6 Stunden bis
höchstens 7 Stunden am Tag
GT Gruppe mit Ganztagesbetreuung
Betreuungszeit von über 7 Stunden am Tag durchgehend
AM Altersgemischte Gruppe
Gruppen mit Kindern im Alter von 2 bis 6 Jahren (die Anzahl
der Kinder ab 3 Jahren überwiegt) oder
Gruppen mit Kindern im Alter von 1 bis 6 Jahren (die Anzahl
der Kinder unter 3 Jahren ist auf maximal 5 Kinder begrenzt)
Altersgemischte Gruppen können mit unterschiedlichen
Öffnungszeiten geführt werden
Krippen Gruppe mit Kindern unter 3 Jahren
Betr. SG betreute Spielgruppe
Betreuung für Kinder unter 3 Jahren mit einer Betreuungszeit
zwischen 10 und 15 Std. wöchentlich
FAG Finanzausgleich (Landesförderung)
IN Integrative Gruppe
Gruppen, in denen Kinder betreut werden, die aufgrund von
einer Behinderung einer zusätzlichen Förderung bedürfen
KG Kleingruppe
Gruppen mit einer geringeren Belegungsmöglichkeit
(Belegung bis zur Hälfte der Höchstgruppenstärke)
6Bedarfsplanung
Bedarfsplanung 2019/
2019/ 2020:
2020: Gesetzliche
Gesetzliche Grundlagen
Grundlagen und
und Regelungen
Regelungen
3 Gesetzliche Grundlagen und Regelungen
Die gesetzlichen Grundlagen der Kindertagesbetreuung lassen sich in folgender
Gesetzespyramide darstellen.
KiTaG
Sozialgesetzbuch VIII
Grundgesetz
3.1 Bundesrecht
3.1.1 Vorgaben nach dem Sozialgesetzbuch VIII,
Kindertagesbetreuungsgesetz
Das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) regelt die frühkindliche Förderung. § 24 SGB VIII
benennt den Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kita. Mit Vollendung des ersten bis zur
Vollendung des dritten Lebensjahres hat das Kind Anspruch auf frühkindliche Förderung in
einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertgespflege. Dieser Rechtsanspruch gilt seit
dem 01.08.2013. Des Weiteren wird geregelt, dass ein Kind mit Vollendung des dritten
Lebensjahres bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung
hat, ergänzend kann bei besonderem Bedarf eine Betreuung in der Kindertagespflege
hinzugezogen werden. In Einzelfällen ist auch der Rechtsanspruch für Kinder auf die
Förderung in einer Einrichtung formuliert, die das erste Lebnsjahr noch nicht vollendet
haben. Das Kindtagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg (KiTaG) bekräftigt in § 3 diesen
Rechtsanspruch nochmals und trifft keine weitergehenden Regelungen. Des Weiteren regelt
das KiTaG einzelne Fragenn, wie z. B. die Qualifikationsanforderungen für die
pädagogischen Fachkräfte, die Einrichtung von Elternbeiräten, den Interkommunalen
Kostenausgleich, die Förderung derEinrichtungen u.s.w.
3.2 Gesetzliche Entwicklungen von Bund und Land
3.2.1 Gute-Kita-Gesetz
Die Weiterentwicklung der Qualität in Kitas und in der Kindertagespflege ist eine
gesamtgesellschftliche Aufgabe und gemeinsames ziel von Bund, Ländern und Kommunen.
Das „Gute-Kita-Gesetz“ setzt genau hier an – für mehr Qualität und weniger Gebühren. Am
01. Junuar 2019 ist das „Gute-Kita-Gesetz“ in Kraft getreten. Mit dem Gesetz investiert der
Bund insgesamt 5,5 Milliarden Euro bis 2022. Ganz neu: Das Gesetz ist ein
Instrumentenkasten, um Kinderbetreuung überall in Deutschland besser zu machen. Gute
7Kinderbetreuung wir vor Ort gestaltet. Darum entscheiden die Länder selbst, welche
konkreten Maßnahmen sie ergreifen wollen. – von einem guten Betreuungsschlüssel, über
kindgerechte Räume bis hin zur sprachlichen Bildung. Insgesamt gibt es zehn
handlungsfelder zur Weiterentwicklung der Qualität. Die 16 Bundesländer schließen mit dem
Bund dazu individuelle Verträge. Erst nach Abschluss dieser 16 Verträge wird das Gesetz
rechtswirksam.
Im Gesetz sind 10 Handlungsfelder definiert. Diese sind:
1. Bedarfsgerechte Angebote, wie beispielsweise erweiterte Öffnungszeiten
2. Guter Betreuungsschlüssel
3. Qualifizierte Fachkräfte
4. Starke Kita-Leitungen
5. Kindgerechte Räume
6. Gesundes Aufwachsen
7. Sprachliche Bildung
8. Starke Kindertagepflege
9. Netzwerke für mehr Qualität
10. Vielfältige pädagogische Arbeit
Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände haben sich darauf verständigt,
dass Baden-Württemberg den Schwerpunkt auf den Punkt 4 legt und die Leitungszeit in den
Kitas ausgebaut und neu geregelt werden soll. Die Abstimmungen finden derzeit noch statt.
Bis zum Start des Kita-Jahres sollen die neuen Regelungen vom Kultusministerium dann
auch vorliegen.
3.2.2 Pakt für Bildung und Betreuung
Mit dem Pakt für gute Bildung und Betreuung wird die Qualität der frühkindlichen Bildung
weiterentwicklet, um allen Kindern, unabhängig von ihrem familiären Kontext gute
Startchancen zu ermöglichen. Das finanzielle Gesamtvolumen des Pakts umfasst rund 80
Millionen Euro.
Das Konzept beinhaltet die folgenden Punkte:
1. Eine Ausbildungsoffensive für Fachkräfte
2. Eine stärkere Unterstützung ind er Inklusion
3. Eine qualifizierte Sprachförderung
4. Eine Weiterentwicklung der Kooperation Kindergarten – Grundschule
5. Eine Stärkung der Kindertagepflege
8Bedarfsplanung 2019/ 2020: Gesetzliche Grundlagen und Regelungen
Bedarfsplanung 2019/ 2020: Gesetzliche Grundlagen und Regelungen
6. Eine Evaluation des Orientierungsplans
7. Die Einrichtung eines „Formums frühkindliche Bidlung“
Über den Pakt hinasu soll die Leitungszeit in Kindertageseinrichutnen über die Mittel des
Gute-Kita Gesetzes verbindlich geregelt werden.
3.2.3 Investitionsprogramm des Bundes
Seit vielen Jahren unterstütz der Bund den Ausbau der Kleinkindbetreuung in den Kitas.
Aktuell läuft das Investitionsförderprogramm „Kinderbetruungsfinanzierung 2017-2020“. Das
Programm ermöglich nicht nur eine Investitionsförderung bei der Schaffung neuer Plätze in
der Kleinkindbetreuung (wie deie Vorgängerprogramme), sondern erstmals auch die
Förderung der Schaffung von Plätzen für Kindern über drei Jahren bis zum Schuleintritt und
unter bestimmten Voraussetzungen auch Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden,
die zum Erhalt der Plätze notwendig sind.
3.3 Wangener Beschlüsse und Regelungen
3.3.1 Mindestgruppengröße
Nach der Rahmenvereinbarung sollen für jede Betreuungsform nach § 1 KiTaG als
Grundlage der Planung Mindestgruppengrößen vereinbart werden.
Stichtag: 31.Dezember
Vorgaben für Kiga-Gruppen
Regelgruppen* unter 14 Kinder Kleingruppe - Klärungsbedarf
bis 25/ 28 Kinder 1 Gruppe
bis 42 Kinder 1 Gruppe + 1 Kleingruppe
bis 50/ 56 Kinder 2 Gruppen
bis 70 Kinder 2 Gruppen + 1 Kleingruppe
bis 75/ 84 Kinder 3 Gruppen
Ganztages- und Waldgruppen* unter 10 Kinder Kleingruppe – Klärungsbedarf
bis 20 Kinder 1 Gruppe
bis 30 Kinder 1 Gruppe + 1 Kleingruppe
bis 40 Kinder 2 Gruppen
bis 50 Kinder 2 Gruppen + 1 Kleingruppe
bis 60 Kinder 3 Gruppen
bis 70 Kinder 3 Gruppen + 1 Kleingruppe
bis 80 Kinder 4 Gruppen
bis 90 Kinder 4 Gruppen + 1 Kleingruppe
bis 100 Kinder 5 Gruppen
Gruppen mit verl. unter 12 Kinder Kleingruppe – Klärungsbedarf
Öffnungszeiten* bis 22/ 25 Kinder 1 Gruppe
bis 37 Kinder 1 Gruppe + 1 Kleingruppe
bis 44/ 50 Kinder 2 Gruppen
bis 59 Kinder 2 Gruppen + 1 Kleingruppe
bis 66/ 75 Kinder 3 Gruppen
bis 81 Kinder 3 Gruppen + 1 Kleingruppe
9Bedarfsplanung 2019/ 2020: Gesetzliche Grundlagen und Regelungen
bis 88/ 100 Kinder 4 Gruppen
bis 103 Kinder 4 Gruppen + 1 Kleingruppe
bis 110/ 125 Kinder 5 Gruppen
bis 125 5 Gruppen + 1 Kleingruppe
bis 132/ 150 Kinder 6 Gruppen
bis 148 Kinder 6 Gruppen + 1 Kleingruppe
Mischgruppen und unter 12 Kinder Kleingruppe – Klärungsbedarf
altersgemischte Gruppen* bis 20/ 25 Kinder 1 Gruppe
bis 37 Kinder 1 Gruppe + 1 Kleingruppe
bis 40/ 50 Kinder 2 Gruppen
bis 62 Kinder 2 Gruppen + 1 Kleingruppe
bis 60/ 75 Kinder 3 Gruppen
bis 87 Kinder 3 Gruppen + 1 Kleingruppe
bis 80/ 100 Kinder 4 Gruppen
bis 112 Kinder 4 Gruppen + 1 Kleingruppe
bis 110/ 125 Kinder 5 Gruppen
bis 137 Kinder 5 Gruppen + 1 Kleingruppe
bis 132/ 150 Kinder 6 Gruppen
bis 162 Kinder 6 Gruppen + 1 Kleingruppe
Halbtagesgruppen* unter 14 Kinder Klärungsbedarf
bis 25/ 28 Kinder 1 Gruppe
bis 42 Kinder 1 Gruppe + 1 Kleingruppe
bis 50/ 56 Kinder 2 Gruppen
bis 70 Kinder 2 Gruppen + 1 Kleingruppe
Integrative Gruppe* entsprechend jeweiliger Angebotsform abzgl. 1 – 3
Plätze pro Kind
* Es ist die max. Gruppengröße der Betriebserlaubnis maßgeblich.
Bei der Berechnung der Mindestgruppengröße sind bei mehrgruppigen Einrichtungen die
bestehenden Gruppen bis zur maximalen Belegung aufzufüllen - die verbleibende Kinderzahl
ist dann der Mindestgruppengröße gegenüberzustellen. Als maximale Belegung gilt die in
der Betriebserlaubnis angegebene Mindestbelegung.
Wird die Mindestgruppengröße über einen Zeitraum von drei Monaten unterschritten, so
muss dies der Stadt Wangen unverzüglich mitgeteilt werden, damit gemeinsam nach einer
Lösung gesucht werden kann.
Es muss versucht werden, die Kinder in Einrichtungen desselben Kindergartenbezirkes
unterzubringen.
3.3.2 Freistellung der Kindergartenleitung
Die Verwaltungsaufgaben der Kindergartenleitung haben in den vergangenen Jahren durch
Veränderungen in der Kindergartenlandschaft wie z.B. Implementierung des
Orientierungsplanes, Neuregelung der Einschulungsuntersuchung, Teilnahme an Projekten,
erheblich zugenommen. Im Rahmen der Bedarfsplanung 2009/2010 hat sich der
Gemeinderat in Wangen für eine einheitliche Freistellung der Kindergartenleitungen
10Bedarfsplanung 2019/ 2020: Gesetzliche Grundlagen und Regelungen
ausgesprochen. Eine rechtliche Verpflichtung gibt es bisher nicht. Auch in der KiTaVO (vgl.
4.2 Mindestpersonalschlüssel) sind im Mindestpersonalschlüssel keine Anteile für die
Leitungsfreistellung vorgesehen. Vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-
Württemberg (KVJS) wurde folgende Empfehlung ausgesprochen:
Gruppen Freistellung in Std.
1. Gruppe 7,5
Jede weitere Gruppe 5
Die Kindergartenleitungen der kommunalen Kindergärten sind analog den Empfehlungen
des Landesjugendamtes freigestellt.
In den kirchlichen Kindergärten wurde die Freistellung zum Kindergartenjahr 2009/2010
ebenfalls umgesetzt und liegt bei 5 Stunden je Gruppe.
3.3.3 Aufnahme auswärtiger Kinder
Grundsätzlich werden in den städtischen und kirchlichen Kindertageseinrichtungen in
Wangen im Allgäu nur Kinder aufgenommen, die in Wangen ihren Hauptwohnsitz haben.
Sofern der Platzbedarf für Wangener Kinder sichergestellt ist, kann im Einzelfall über die
Aufnahme auswärtiger Kinder entschieden werden.
Vor der Aufnahme von Kindern aus umliegenden Gemeinden bedarf es für alle in die
Bedarfsplanung aufgenommene Einrichtungen der Rücksprache mit der Stadtverwaltung
Wangen. Im Rahmen der Bedarfsplanung 2009/2010 hat sich die Stadt Wangen für die
Abrechnung des interkommunalen Kostenausgleiches auf Grundlage der Empfehlungen des
Gemeinde- und Städtetages ausgesprochen. Unter den Kommunen im Landkreis
Ravensburg wurde hierzu ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen. Dieser trat
rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft und regelt die kreisweite Anpassung an die
empfohlenen Beträge (vgl. 8.3 Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.)
Im Jahr 2017 wurden in Wangen insgesamt 60 Kinder aus 19 umliegenden Gemeinden (9
Gemeinden in Baden-Württemberg, 10 Gemeinden in Bayern) betreut. Die Betreuung fand
zum Großteil im Kindergarten Leupolz und in den überörtlichen Einrichtungen wie dem
Waldorfkindergarten statt. Die Ausgleichszahlungen zwischen den Kommunen in Baden-
Württemberg für das Kalenderjahr 2018 erfolgten im Frühjahr 2019.
11Bedarfsplanung 2019/ 2020: Gesetzliche Grundlagen und Regelungen
3.3.4 Hauswirtschaftliche Kräfte
Alle Wangener Kindertageseinrichtungen bieten ein warmes Mittagessen an. Die Anzahl der
Kinder, welche regelmäßig am Mittagessen in der Kindertageseinrichtung teilnehmen, steigt
kontinuierlich. Aktuell nehmen 512 Kinder am Mittagessen teil, diese Zahl steigt
kontinuierlich (2016/17 – 503 Mittagessen).
Diese steigenden Essenszahlen sowie die sich wandelnden Hygienebestimmungen stellen
das Erzieherpersonal täglich vor große Herausforderungen. Bei Einführung des
Mittagstisches in den Einrichtungen lies die Essenszahlen noch einen familiären Charakter
zu. Dies ist mit bis zu 40 Essen am Tag derzeit nicht mehr möglich. Eine pädagogische
Fachkraft war bis zu 3 Stunden pro Tag gebunden mit Aufgaben wie Essen annehmen,
kontrollieren, warm machen (halten), Spülmaschine ein- und ausräumen und anderen
hauswirtschaftlichen Tätigkeiten.
Seit dem Kindergartenjahr 2015/16 kann in allen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung
eine Hauswirtschaftliche Kraft eingestellt und von den freien Trägern im Rahmen der
Betriebskostenabrechnung geltend gemacht werden. Der maximale Beschäftigungsumfang
wird anhand der durchschnittlich am Essen teilnehmenden Kinder wie folgt berechnet:
bis 15 Kinder 2 Stunden pro Tag
bis 30 Kinder 2,5 Stunden pro Tag
bis 45 Kinder 3 Stunden pro Tag
bis 60 Kinder 3,5 Stunden pro Tag
Zur Vereinfachung der Essensbestellung/-abrechnung wird seit September 2015 an allen
städtischen Wangener Bildungseinrichtungen die internetbasierte Bestell- und
Abrechnungssoftware MensaMax in allen kommunalen Schulen und Kindergärten genutzt.
Eltern können gemeinsam mit ihren Kindern von zu Hause aus das Essen im Voraus
bestellen und die Abrechnung erfolgt auf Guthaben-Basis und bargeldlos. Vorteil an dieser
Lösung ist auch, dass das Guthaben an die Grundschule bzw. weiterführende Schule
„mitgenommen“ werden kann und somit ein einheitliches System zum reibungslosen Ablauf
führt.
Seit dem Kindergartenjahr 2015/16 werden neben den jeweiligen Kosten des Caterers für
das Mittagsmenü ein Elternbeitrag erhoben. Die finanzielle Beteiligung der Eltern wird mit
den steigenden Kosten durch die Einstellung von Personal für hauswirtschaftliche
Tätigkeiten und die Einführung von MensaMax begründet. Seit September 2017 beträgt der
Elternbeitrag 0,25 €.
12Bedarfsplanung
Bedarfsplanung
2019/ 2020:
2019/Gesetzliche
2020: Organisatorischer
Grundlagen und
Rahmen
Regelungen
3.3.5 Betreuungsmodelle
In den Kindertageseinrichtungen in Wangen können Betreuungsmodelle mit 30, 35, 40 und
47 Betreuungsstunden pro Woche angeboten werden. Ab dem Kindergartenjahr 2019/20
kann ein weiteres Betreuungsmodell mit 48 Stunden pro Woche unter folgenden
Rahmenbedingungen angeboten werden:
a) Es muss ein Bedarf von mindestens 10 % der angebotenen Plätze je Einrichtung
vorhanden sein, damit das entsprechende Modell angeboten werden kann.
b) In jeder Einrichtung dürfen lediglich drei Modelle angeboten werden.
c) Jedes Modell darf nur einmal angeboten werden, es sei denn es wird auf ein anderes
Modell verzichtet.
d) Die Betreuungsmodelle mit den geringeren Öffnungszeiten müssen in den festgelegten
Öffnungszeiten des Betreuungsmodells mit der größten Stundenanzahl liegen.
e) Die konkreten Öffnungszeiten sind in Abstimmung mit den Eltern festzulegen.
4 Organisatorischer Rahmen
4.1 Verordnung über die verpflichtende Festlegung der
personellen Ausstattung und Personalfortbildung im
Kindergarten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten
Gruppen (KiTaVO)
Die Rechtsverordnung über den Mindestpersonalschlüssel und die Personalfortbildung in
Kindergärten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen (KiTaVO) ist am
10.12.2010 in Kraft getreten. Die entsprechende Ermächtigungsgrundlage wurde mit
Änderung des KiTaG in § 2a Abs. 4 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) geschaffen. Zur
teilweisen Umsetzung des Orientierungsplans enthält die KiTaVO die schrittweise Erhöhung
des Mindestpersonalschlüssels von 01.09.2010 bis 01.09.2012 in drei Stufen. Die
Personalerhöhung ist zu 100% von den Kommunen zu tragen. Sie erhalten jedoch über den
Finanzausgleich rd. 2/3 vom Land. Das Finanzausgleichsgesetz wurde hierzu geändert. Der
Gemeindetag und der Städtetag Baden-Württemberg sowie die Evangelischen und
Katholischen Kirchen in Baden-Württemberg haben sich auf gemeinsame Hinweise für die
örtlichen Verhandlungen zwischen Kommunen und kirchlichen Kindergartenträger
verständigt. Ziel dieser Hinweise ist die einvernehmliche und partnerschaftliche Umsetzung
der neuen Mindestpersonalschlüssel vor Ort. Es wird klargestellt, dass die kirchenrechtlichen
Regelungen die Vorschriften der KiTaVO nicht überlagern. Andererseits stellt die KiTaVO
solche trägerspezifische Regelungen, die bereits in der Vergangenheit den
13Bedarfsplanung 2019/ 2020: Organisatorischer Rahmen
Vertragsbeziehungen zwischen bürgerlicher Gemeinde und kirchlichen Trägern zugrunde
lagen, nicht in Frage. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg-
KVJS empfiehlt zur Berechnung der Mindestpersonalschlüssel bestimmte Standards. Wird
aufgrund örtlicher Gegebenheiten davon abgewichen, ist der Mindestpersonalschlüssel
entsprechend anzupassen. Bestehende Betriebserlaubnisse, die vor dem in Kraft treten der
KiTaVO erteilt wurden, bleiben zunächst gültig. Betriebserlaubnisse für neue Einrichtungen
und für Einrichtungen, bei denen sich die Angebotsform oder Gruppenzahl verändert,
werden vom KVJS nur noch auf Grundlage der KiTaVO erteilt.
4.2 Mindestpersonalschlüssel
Zur Erreichung der im Orientierungsplan genannten Ziele ist eine Erhöhung des
Mindestpersonalschlüssels zielführend. Darüber besteht zwischen dem Land Baden-
Württemberg und den kommunalen Landesverbänden Einigkeit. Im Rahmen der KiTaVO
(basierend auf § 2a KiTaG) wurde daher festgeschrieben, dass der
Mindestpersonalschlüssel – bezogen auf die einzelnen Betriebsformen und Gruppen – ab
dem 1. September 2010 stufenweise angehoben werden soll. Dabei steht es entsprechend
der Prinzipien von Pluralität, Trägerautonomie und Konzeptvielfalt in der Verantwortung der
Träger und Einrichtungen, wie die im Orientierungsplan genannten Ziele im pädagogischen
Alltag erreicht werden. Dies wiederum bedeutet, dass der Orientierungsplan nicht
rechtsverbindlich bleibt.
Seit dem 1. September 2012 ist die Endstufe des Mindestpersonalschlüssels erreicht und
liegt bei einer Schließzeit von 26 Tagen/ Jahr bei folgender Größenordnung:
Ab 01.09.2012 gültige Mindestpersonalschlüssel pro Stunde/Tag
Halbtagsgruppe (HT) Kindergarten ohne Altersmischung 0,325 Stellen/Std.
Regelgruppe (RG) Kindergarten ohne Altersmischung 0,300 Stellen/Std.
HT mit Altersmischung Kinder unter 3 Jahren (U 3)
pro Randzeit: 0,200 Stellen/Std.
pro Stunde Hauptbetreuungszeit: 0,400 Stellen/Std.
RG mit Altersmischung U 3
pro Stunde Randzeit: 0,182 Stellen/Std.
pro Stunde Hauptbetreuungszeit: 0,364 Stellen/Std.
Gruppe VÖ nur mit Altersmischung
pro Stunde Randzeit: 0,182 Stellen/Std.
pro Stunde Hauptbetreuungszeit: 0,364 Stellen/Std.
Gruppe GT einschl. alle Formen der Altersmischung
pro Stunde Randzeit: 0,177 Stellen/Std
pro Stunde Hauptbetreuungszeit: 0,354 Stellen/Std.
14Bedarfsplanung 2019/ 2020: Organisatorischer Rahmen
4.3 Kita-Personal
Im Stellenplan 2019 sind 64 Planstellen für Fachpersonal und ca. 1,5 Planstellen für
Hauswirtschafts-kräfte besetzt. Das Fachpersonal in Wangen setzt sich aus ca. 57 %
Vollzeit- und 43 % Teilzeitkräften sowie ca. 12 % ErzieherInnen im Berufspraktikum und PIA
zusammen.
Grundlage für die Kalkulation der Personalkosten sind die Tarifverträge der Kita-Träger. Je
nach Träger finden unterschiedlichste Tarifverträge Anwendung. Diese Tarifverträge sind
eigenständig, orientieren sich aber teilweise am Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst(TVöD). Die Träger können mit der Stadt die Personalkosten ihrer pädagogischen
Fachkräfte gemäß der gültigen Tarifverträge abrechnen. Unterjährige Anpassungen sind
auch hier jederzeit möglich, was eine Anpassung der Personalkosten erforderlich macht. In
diesen Fällen steigt der städtische Abmangel entsprechend, da der Träger mit der Stadt
höhere Personalkosten abrechnen kann.
BK-Praktikanten
Das Berufskolleg für Praktikanten zählt schulrechtlich gesehen nicht als Teil der
Berufsausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher. Diese 12 Monate gelten lediglich als
Voraussetzung für die Aufnahme in die nachfolgende Erzieherausbildung vergleichbar mit
dem früheren Vorpraktikum. Die Stadt hat mit den Trägern ein monatliches Taschengeld
vereinbart. Eine Anrechnung auf den Personalschlüssel kann nicht vorgenommen werden.
Grundlage für die Berechnung ist eine 5-Tage-Woche:
1. Ausbildungsjahr: 400,00 €,
2. Ausbildungsjahr: 450,00 €
Fachakademie
Institut für Geschwister-
für
Merkmal Ausbildungsjahr Soziale Berufe Scholl-Schule
Sozialpädagogik
Ravensburg Leutkirch
Lindau
2-Tage-
Arbeitszeit 3 Tage-Woche 4-Tage-Woche
Woche
1BKSP
Vergütung 240,00 € 320,00 € 160,00 €
Urlaub/Ferien 30 Tage Urlaub 30 Tage Urlaub Ferien
Arbeitszeit 2BKSP Blockpraktikas 4-Tage-Woche Blockpraktikas
15Bedarfsplanung 2019/ 2020: Organisatorischer Rahmen
Vergütung Keine 360,00 € Keine
Urlaub/Ferien Ferien 30 Tage Urlaub Ferien
Praxisintegrierte Erzieher-/innen Ausbildung PIA
Start der praxisintegrierten Ausbildung war im September 2013. Die Fachkräfte in Anstellung
werden mit 0,2 Stellen im Personalschlüssel gerechnet. Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
Davon sind die Azubis 3 Tage/Woche in der Einrichtung und 2 Tage/Woche in der Schule.
Aktuell hat jede Kindertageseinrichtung in Wangen eine PIA-Auszubildende. Somit
beschäftigt die Stadt Wangen 5 Personen.
Forderung von Freiwilligendiensten
Zur Unterstützung und Entlastung der pädagogischen Fachkräfte in den Einrichtungen
fördert die Stadt Stellen von Freiwilligendiensten (z.B. Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges
Soziales Jahr) in den Kitas, im Bereich Schulsozialarbeit und in der Offenen Kinder- und
Jugendarbeit. Die Personalkosten des Bundesfreiwilligendienstes werden mit 250,00 €
monatlich je Bundesfreiwilligendienstler vom Bundesamt für Familie und
Zivilgesellschaftliche Aufgaben bezuschusst. Für den Freiwilligendienst steht jährlich ein
Budget von maximal 95.000 Euro zur Verfügung.
Derzeit sind insgesamt 2 Stellen im Bundesfreiwilligendienst und 10 Stellen im Freiwilligen
Sozialen Jahr bei den Trägern in 5 Kindertagesstätten, 4 Schulen und im Jugend- und
Vereinshaus bewilligt.
16Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf
5 Qualitativer Bedarf
5.1 Orientierungsplan
Mit dem Orientierungsplan (§ 9 (2) KiTaG) für Bildung und Erziehung für Kindergärten
konkretisiert Baden-Württemberg den Bildungsauftrag des Kindergartens und stärkt damit
die frühkindliche Bildung und Erziehung in Familie und Kindertageseinrichtungen.
Wesentlicher Inhalt des Orientierungsplanes bildet die Erziehungs- und Bildungsmatrix mit
seinen 6 Bildungs- und Entwicklungsfeldern:
Der Orientierungsplan wurde Mitte 2009 zu folgenden Themenbereichen fortgeschrieben und
ergänzt:
- Bildung von Kindern unter drei Jahren
- Lebenslagen von Kindern heute
- Stärkere Berücksichtigung von Kindern mit Behinderung
- Qualitätsmanagement, systematische Beobachtung
- Konkretisierung der „Verbindlichkeit“
Gem. §9 (3) KiTaG wird der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Amtsblatt des
Kultusministeriums bekannt gegeben. Daraus lässt sich schließen, dass die Umsetzung der
Inhalte des Orientierungsplanes nicht rechtsverbindlich ist. Es liegt in der Verantwortung der
Träger/Einrichtungen, wie die Ziele des Orientierungsplanes erreicht werden.
17Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf
5.2 Frühkindliche Sprachförderung – SPATZ
(Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf).
Für die Sprachförderung ab dem ersten Kindergartenjahr können die Träger seit 2012/13 unter
dem Dach von SPATZ zwei Förderwege wählen:
die intensive Sprachförderung (ISK) oder
Singen-Bewegen-Sprechen (S-B-S).
5.2.1 Intensive Sprachförderung im Kindergarten (ISK)
Das Land hat seit September 2010 die Finanzierung der vorschulischen Sprachförderung für
Kindergartenkinder, die bei der Einschulungsuntersuchung noch Sprachprobleme aufweisen,
übernommen. Bis dahin wurde die Sprachförderung im Kindergarten von der Baden-
Württemberg-Stiftung mit dem Programm "Sag mal was" unterstützt. Die Förderrichtlinien
(Grundlagen, Ziele, Voraussetzungen und Zuwendungsbestimmungen) sind in der
"Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über Zuwendungen zu intensiver
Sprachförderung im Kindergarten (ISK-Richtlinie)" vom 12. Mai 2010 veröffentlicht. Damit
sind im Vergleich zum bisherigen Programm "Sag mal was" nun modifizierte Förderrichtlinien
in Kraft getreten. Es wird daher in Zukunft kleinere Fördergruppen, ab zwei und bis maximal
zehn Kindern, geben können. Darüber hinaus ermöglichen die neuen Förderrichtlinien ein
schlankeres Antragverfahren sowie die Aufnahme von Kindern mit Förderbedarf, die noch
keine Einschulungsuntersuchung durchlaufen haben. Die finanzielle Förderung pro Gruppe
wurde auf 2.200 Euro pauschaliert, unabhängig von der Gruppengröße. Am Projekt ISK
nimmt im Kindergartenjahr 2018/19 der Kindergarten Ebnet teil.
5.2.2 Singen-Bewegen-Sprechen (SBS)
„Singen – Bewegen – Sprechen“ zeichnet sich dadurch aus, dass es ein umfassendes
pädagogisch-didaktisches Programm zur Umsetzung des Orientierungsplans in
vorschulischen Einrichtungen ist.
SBS erfasst durch seine ganzheitliche Vorgehensweise alle grundlegenden Vorgaben und
Ziele der Bildungsarbeit im Kindergarten und alle Bildungs- und Entwicklungsfelder des
Orientierungsplanes. Dieses Programm bringt durch die Hinzuziehung musikpädagogischen
Fachpersonals von außen die nötige fachliche Qualität als wesentliche Voraussetzung für
eine erfolgreiche Anwendung.
Die Kostenfreiheit des Programmes und die breite Streuung garantieren die Erreichbarkeit
aller sozialer Gruppen.
„Singen – Bewegen – Sprechen“ bietet flächendeckende Ausdehnung und kostenlose
Einbeziehung aller förderbedürftigen Kinder durch Übernahme der Kosten für das
musikpädagogische Fachpersonal durch das Land.
Die finanzielle Förderung pro Gruppe ist auf 2.200 Euro pauschaliert.
Am Projekt SBS nimmt im Kindergartenjahr 2018/2019 der Kindergarten Ebnet, Kindergarten
Neuravensburg und der Kindergarten Leupolz teil.
18Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf
5.3 Schuluntersuchungsverordnung – ESU2010
Gem. § 74 (1) Schulgesetz (SchulG) ist der geistige und körperliche Entwicklungsstand des
Kindes für die Aufnahme in die Schule mit ausschlaggebend und entscheidet mit über den
Beginn der Schulpflicht oder eine Rückstellung. Die Schuluntersuchungsverordnung (§ 2 (1)
Nr. 2 i.V. mit § 8 (1) Gesundheitsdienstgesetz bestimmt Näheres. Die schulärztlichen
Untersuchungen dienen dem Zweck, gesundheitliche Einschränkungen der Schulfähigkeit
oder die Teilnahme am Unterricht betreffende gesundheitliche Einschränkungen bei den zur
Schule angemeldeten Kindern festzustellen.
Die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Soziales vom 18.12.2011, regelt
nähere Bestimmungen zur Zuständigkeit, Häufigkeit und Durchführung der ESU. Die
Zuständigkeit liegt bei der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) in deren örtlichem
Zuständigkeitsbereich das Kind wohnt.
Für die Durchführung der ESU sind zwei Schritte vorgesehen. Dabei wird das Ziel verfolgt,
mehr Zeit für evtl. erforderliche Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung zu
gewinnen.
Schritt 1:
Im vorletzten Kindergartenjahr (Alter 4 - 5 Jahre)
Basisuntersuchung bei allen Kindern
Schulärztliche Untersuchung bei Bedarf
Schritt 2:
Im letzten Kindergartenjahr (5 - 6 Jahre)
Evaluation Schritt 1 bei allen Kindern
Schulärztliche Untersuchung bei Bedarf
Bestandteile der Basisuntersuchungen, die von einer schulmedizinischen Assistentin
durchgeführt wird, sind unter anderem:
Sichtung der Unterlagen wie U-Heft, Impfbuch, Eltern- und Erzieherinnenfragebogen
Seh- und Hörtest
Sprachtest
Test der Motorik und Mengenerfassung
Größe und Gewicht
19Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf
5.4 Kindertageseinrichtungen in Wangen
5.4.1 Städtische Einrichtungen
Kindertagesstätte Haid
Anschrift Nieratzer Weg 33
88239 Wangen im Allgäu
Telefon 07522 28710
E-Mail kiga-haid@t-online.de
Leitung Frau Raphaela Kinzelmann
Betreuungszeiten Regelbetreuung bis 30 Std. Mo. – Fr.
Kindergarten 07:30 Uhr – 12:30 Uhr
Mo. + Do.
14:00 Uhr – 16:30 Uhr
Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std. Mo. – Fr.
07:00 Uhr – 14:00 Uhr
Ganztageskindergarten bis 47 Std. Mo. – Do.
07:00 Uhr – 17:00 Uhr
Fr.
07:00 Uhr – 14:00 Uhr
Betreuungszeiten Regelbetreuung bis 30 Std. Mo. – Fr.
Kinderkrippe 08:00 Uhr – 14:00 Uhr
Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std. Mo. – Fr.
07:00 Uhr – 14:00 Uhr
Verlängerte Öffnungszeit bis 40 Std. Mo. – Do.
07:00 Uhr – 15:15 Uhr
Größe 4 GT/VÖ/RG-Gruppen (Ganztagesbetreuung max. 40 Kinder)
2 Krippen-Gruppen (20 U3-Plätze)
20Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf
Kindertagesstätte Am Gottesacker
Anschrift Gottesackerweg 11
88239 Wangen im Allgäu
Telefon 07522 6857
E-Mail kiga-gottesacker@t-online.de
Leitung Frau Madleine Matheis
Betreuungszeiten Regelbetreuung bis 30 Std. Mo.
Kindergarten 07:30 Uhr – 15:30 Uhr
Di. – Fr.
07:30 Uhr – 13:00 Uhr
Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std. Mo. – Fr.
07:00 Uhr – 14:00 Uhr
Ganztageskindergarten bis 47 Std. Mo. – Do.
07:00 Uhr – 17:00 Uhr
Fr.
07:00 Uhr – 14:00 Uhr
Betreuungszeiten Regelbetreuung bis 30 Std. Mo. – Fr.
Kinderkrippe 07:00 Uhr – 13:00 Uhr
Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std. Mo. – Fr.
07:00 Uhr – 14:00 Uhr
Größe 3 GT/VÖ/RG-Gruppen (Ganztagesbetreuung max. 30 Kinder)
1 Krippen-Gruppe (10 U3-Plätze)
21Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf
Kindertagesstätte Im Ebnet
Anschrift Danneckerweg 38
88239 Wangen im Allgäu
Telefon 07522 22510
E-Mail kiga-ebnet@t-online.de
Leitung Frau Teresa Fernandes
Betreuungszeiten Regelbetreuung bis 30 Std. Mo. – Fr.
07:30 Uhr – 13:30 Uhr
Ganztageskindergarten bis 40 Std. Mo. – Fr.
07:15 Uhr – 15:15 Uhr
Ganztageskindergarten bis 47 Std. Mo. – Do.
7:15 Uhr – 17:00 Uhr
Fr.
7:15 Uhr – 15:15 Uhr
Größe 2 AM-Gruppen mit GT/VÖ/RG (Ganztagesbetreuung max. 20
Kinder, 4 U3-Plätze)
1 Gruppe mit GT/VO/RG (Ganztagesbetreuung max.10 Kinder)
1 AM-Gruppe mit RG (4 U3-Plätze)
22Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf
Kindertagesstätte Bienenstock Neuravensburg
Anschrift Engetsweiler Str. 6
88239 Wangen im Allgäu/ Neuravensburg
Telefon 07528 7065
E-Mail kiga-neuravensburg@t-online.de
Leitung Frau B. Binder-Wildner
Betreuungszeiten Regelbetreuung bis 30 Std. Mo. – Fr.
07:30 Uhr – 13:30 Uhr
Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std. Mo. – Fr.
07:00 Uhr – 14:00 Uhr
Tagespflege Mo. – Fr.
13:30 Uhr – 18:00 Uhr
Betreuungsvermittlung bei familiären Engpässen und in
Ferienzeiten durch Leihgroßeltern und Tagesmütter
Größe 3 AM-Gruppen mit VÖ (12 U3-Plätze)
1 Krippen-Gruppe (10 U3-Plätze)
2 VÖ/RG-Gruppen
2 Waldgruppen mit VÖ
23Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf
Kindergarten Leupolz
Anschrift Schulweg 15
88239 Wangen im Allgäu/ Leupolz
Telefon 07506 204
07506 951099
E-Mail kiga-leupolz@t-online.de
Leitung Frau Hedwig Kraft
Betreuungszeiten Betreuungsmodell A: bis 30 Std. Mo. – Fr.
ohne Mittagessen 07:15 Uhr – 13:15 Uhr
Betreuungsmodel B: Mo. – Fr.
mit Mittagessen 08:15 Uhr – 14:15 Uhr
Betreuungsmodel C: 35 Std. Mo. – Fr.
mit Mittagessen 07:15 Uhr – 14:15 Uhr
Größe 1 AM-Gruppen mit VÖ (2 U3-Kinder)
1 AM-Gruppe mit VÖ (8 Ü3 Kinder, 7 U3 Kinder)
1 VÖ-Gruppe nur Ü3
24Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf
5.4.2 Kirchliche Einrichtungen
Kindergarten St. Antonius
Anschrift Johannes-Jung-Str. 17
88239 Wangen im Allgäu
Telefon 07522 6765
E-Mail LeitungStAntonius.WangenimAllgaeu@kiga.drs.de
Leitung Frau Katharina Göser
Betreuungszeiten Regelbetreuung bis 30 Std. Mo. – Fr.
07:30 Uhr – 12:30 Uhr
Di.
13:45 Uhr – 16:45 Uhr
Do.
14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mo. – Fr.
07:30 Uhr – 13:15 Uhr
Do.
07:30 Uhr – 14:30 Uhr
Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std. Mo. – Fr.
07:30 Uhr – 13:15 Uhr
Di.
07:30 Uhr – 16:45 Uhr
Do.
07:30 Uhr – 16:00 Uhr
Größe 1 GT/VÖ/RG-Gruppe (Ganztagesbetreuung max. 10 Kinder)
1 AM-Gruppe mit VÖ
1 AM-Gruppe mit GT/VÖ/RG (Ganztagesbetreuung max. 10 Kinder,
4 U3-Plätze)
25Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf
Kindergarten St. Michael
Anschrift Katzbachweg 36
88239 Wangen im Allgäu
Telefon 07522 6790
E-Mail StMichael.Wangen@kiga.drs.de
Leitung Frau Ulrike Häfele
Betreuungszeiten Regelbetreuung bis 30 Std. Mo. + Mi. + Fr.
07:30 Uhr – 12:30 Uhr
Di. + Do.
07:30 Uhr – 12:30 Uhr
14:00 Uhr – 16:30 Uhr
Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std. Mo. + Mi.
07:15 Uhr – 13:15 Uhr
Di. + Do.
07:15 Uhr – 16:00 Uhr
Fr.
07:15 Uhr – 12:45 Uhr
Größe 2 AM-Gruppen mit GT/VÖ/RG (Ganztagesbetreuung max. 20
Kinder, 8 U3-Plätze)
26Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf
Kindergarten St. Verena
Anschrift Säntisweg 18
88239 Wangen im Allgäu
Telefon 07522 6938
E-Mail LeitungStVerena.Wangen@kiga.drs.de
Leitung Frau Dominique Rölli
Betreuungszeiten Regelbetreuung bis 30 Std. Mo. – Fr.
07:30 Uhr – 12:30 Uhr
Di. + Do.
13:30 Uhr – 16:00 Uhr
Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std. Mo. + Mi.
07:15 Uhr – 13:15 Uhr
Di. + Do.
7:15 Uhr – 16:00 Uhr
Fr.
07:15 Uhr – 12:45 Uhr
Ganztageskindergarten bis 40 Std. Mo. + Mi.
07:15 Uhr – 15:15 Uhr
Di. + Do.
07:15 Uhr – 16:00 Uhr
Fr.
07:15 Uhr – 14:00 Uhr
Größe 3 GT/VÖ/RG-Gruppen (Ganztagesbetreuung max. 30 Kinder)
27Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf
Kath. Kindergarten St. Monika
Anschrift Danneckerweg 36
88239 Wangen im Allgäu
Telefon 07522 6877
E-Mail StMonika.Wangen@kiga.drs.de
Leitung Frau Heidi Beck
Betreuungszeiten Regelbetreuung bis 30 Std. Mo. – Fr.
Kindergarten 07:15 Uhr – 13:15 Uhr
Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std. Mo. – Fr.
07:15 Uhr – 14:15 Uhr
Betreuungszeiten Regelbetreuung bis 30 Std. Mo. – Fr.
Kinderkrippe 08:15 Uhr – 14:15 Uhr
Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std. Mo. – Fr.
07:15 Uhr – 14:15 Uhr
Größe 3 VÖ/RG-Gruppen
1 Krippen-Gruppe (10 U3-Plätze)
28Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf
Kath. Kindergarten Maria Regina
Anschrift Wolfazer Weg 3
88239 Wangen im Allgäu/ Deuchelried
Telefon 07522 6983
E-Mail MariaRegina.Wangen@kiga.drs.de
Leitung Frau Hedwig Hänsler
Betreuungszeiten Regelbetreuung bis 30 Std. Mo. – Fr.
07:45 Uhr – 12:45 Uhr
Di. + Do.
14:00 Uhr – 16:30 Uhr
Verlängerte Öffnungszeit bis 30 Std. Mo. + Mi.
(Waldgruppe) 07:30 Uhr – 13:30 Uhr
Di. + Do.
7:30 Uhr – 14:00 Uhr
Fr.
07:30 Uhr – 12:30 Uhr
Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std. Mo. + Mi.
07:30 Uhr – 13:30 Uhr
Di. + Do.
7:30 Uhr – 16:30 Uhr
Fr.
07:30 Uhr – 12:30 Uhr
Größe 1 Waldgruppe mit (GT)/VÖ/RG (Ganztagesbetreuung max. 10
Kinder)
1 AM-Gruppe mit GT/VÖ/RG (Ganztagesbetreuung max. 10 Kinder;
4 U3 Plätze (U3: nur VÖ/RG))
1 AM-Gruppe mit VÖ (4 U3-Plätze)
29Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf
Kath. Kindergarten St. Elisabeth
Anschrift Engelitzer Str. 5
88239 Wangen im Allgäu/ Haslach
Telefon 07528 1518
E-Mail LeitungStElisabeth.haslach@kiga.drs.de
Leitung Frau Anja Dornhege
Betreuungszeiten Verlängerte Öffnungszeit bis 30 Std. Mo. – Fr.
07:30 Uhr – 13:30 Uhr
Verlängerte Öffnungszeit/ Mo. + Mi. + Fr.
Ganztagesbetreuung bis 35 Std. 07:30 Uhr – 13:30 Uhr
Di. + Do.
7:30 Uhr – 16:00 Uhr
Verlängerte Öffnungszeit/ Mo. + Fr.
Ganztagesbetreuung bis 40 Std. 07:30 Uhr – 13:30 Uhr
Di. + Do.
07:30 Uhr – 17:00 Uhr
Mi.
07:30 Uhr – 16:30 Uhr
Größe 1 VÖ/RG-Gruppe
1 AM-Gruppe mit GT/VÖ/RG (Ganztagesbetreuung max. 10 Kinder,
4 U3-Plätze)
30Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf
Kath. Kindergarten St. Raphael
Anschrift Kühlaustr. 1
88239 Wangen im Allgäu/ Primisweiler
Telefon 07528 7538
E-Mail straphael.primisweiler@kiga.drs.de
Leitung Frau Ulrike Heiling
Betreuungszeiten Regelbetreuungszeiten bis 30 Std. Mo. – Fr.
07:30 Uhr – 12:30 Uhr
Mo. + Di.
13:30 Uhr – 16:00 Uhr
Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std. Mo. + Di.
07:30 Uhr – 16:00 Uhr
Mi. – Fr.
7:30 Uhr – 13:30 Uhr
Ganztagesbetreuung bis 40 Std. Mo. – Do.
07:30 Uhr – 16:00 Uhr
Fr.
07:30 Uhr – 13:30 Uhr
Größe 1 VÖ-Gruppe
2 AM-Gruppen mit GT/VÖ/RG (Ganztagesbetreuung max. 20
Kinder, 8 U3-Plätze)
31Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf
Kindergarten St. Franziskus
Anschrift Schulstraße 4
88239 Wangen im Allgäu/ Niederwangen
Telefon 07522 20111
E-Mail kiga-st.franziskus@online.de
Leitung Frau Maria Gleich
Betreuungszeiten Regelbetreuungszeit bis 30 Std. Mo.
Kindergarten 07:30 Uhr – 12:15 Uhr
13:30 Uhr – 16:00 Uhr
Di. + Mi. + Do.
07:30 Uhr – 13:30 Uhr
Fr.
07:30 Uhr – 12:15 Uhr
Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std. Mo. + Mi.
07:30 Uhr – 16:00 Uhr
Di. + Do. + Fr.
7:30 Uhr – 13:30 Uhr
Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std. Mo. – Fr.
07:00 Uhr – 14:00 Uhr
Betreuungszeiten Regelbetreuungszeit bis 30 Std. Mo. – Fr.
Kinderkrippe 08:00 Uhr – 14:00 Uhr
Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std. Mo. – Fr.
07:00 Uhr – 14:00 Uhr
Größe 2 VÖ-Gruppen
1 GT/VÖ/RG-Gruppe (Ganztagesbetreuung max. 10 Kinder)
1 Krippen-Gruppe (10 U3-Plätze)
32Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf
Evangelischer Kindergarten Arche Noah
Anschrift Siebenbürgenstr. 40
88239 Wangen im Allgäu
Telefon 07522 3150
E-Mail archenoah.kiga-wangen@evkirche-rv.de
Leitung Frau Claudia Koch
Betreuungszeiten Regelbetreuungszeit bis 30 Std. 3 kurze Tage
07:30 Uhr – 12:50 Uhr
2 lange Tage
07:30 Uhr – 14:30 Uhr
Verlängerte Öffnungszeit bis 35 Std. Mo. – Fr.
07:30 Uhr – 14:30 Uhr
Größe 1 AM-Gruppe mit VÖ (2 U3-Plätze)
1 Waldgruppe mit VÖ
33Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf
5.4.3 Sonstige Einrichtungen
Waldorfkindergarten
Anschrift Morfstr. 5
88239 Wangen im Allgäu
Telefon 07522 9318-20
E-Mail kindergarten@waldorfschule-wangen.de
Leitung Frau Reinelde Summer
Betreuungszeiten Verlängerte Öffnungszeit Mo. – Fr.
07:15 Uhr – 13:15 Uhr
Größe 1 GT/VÖ/RG-Gruppe (Ganztagesbetreuung max. 10 Kinder)
1 AM-Gruppe mit VÖ/RG
34Bedarfsplanung 2019/ 2020: Qualitativer Bedarf
Waldorfkinderkrippe „Kinderstüble“
Anschrift Morfstr. 8
88239 Wangen im Allgäu
Telefon 07522 931821
E-Mail kinderkrippe@waldorfschule-wangen.de
Leitung Frau Ruth Klaffke
Betreuungszeiten Verlängerte Öffnungszeit Mo. – Fr.
7.30 Uhr – 13:30 Uhr
Größe 2 Krippen-Gruppen (20 U3-Plätze)
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