Sie sind herzlich eingeladen zur - Verbandsgemeinde Unstruttal

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Sie sind herzlich eingeladen zur - Verbandsgemeinde Unstruttal
Amtsblatt                   1                             Ausgabe 07/2017 (28.07.2017)

                        der Verbandsgemeinde Unstruttal
                                Ausgabe 07/2017 . 28.07.2017

            Sie sind herzlich eingeladen zur
Sie sind herzlich eingeladen zur - Verbandsgemeinde Unstruttal
Amtsblatt                                                                                                        2                                                             Ausgabe 07/2017 (28.07.2017)

                       IHRE ANSPRECHPARTNER IN STÄDTEN UND GEMEINDEN

     Notrufe                                                                                                             Sprechzeit der Regionalbereichsbeamten
     Polizei ............................................................................................ 1 10           jeden Mittwoch 16.00-18.00 Uhr
     Feuerwehr ..................................................................................... 1 12
     Rettungsdienst .............................................................................. 1 12
                                                                                                                         Polizeirevier Burgenlandkreis
                                                                                                                         Regionalbereich Unstruttal
     Wichtige Telefonnummern                                                                                             Hinter der Kirche 2, 06632 Freyburg (Unstrut)
     Regionalbereichsbeamte Freyburg (Unstrut) ......... 03 44 64 / 35 58 90                                             Tel.: 03 44 64 / 35 58 90
                                            rbb-unstruttal@polizei.sachsen-anhalt.de                                     Email: rbb-unstruttal@polizei.sachsen-anhalt.de
                                                                                                                                                                                             Änderungen vorbehalten
     Polizeistation Nebra (Unstrut) ....................................... 03 44 61 / 69-0
     Kreisstelle Naumburg für Brand- und
     Katastrophenschutz, Rettungswesen ........................ 0 34 45 / 7 52 90
     Klinikum Burgenlandkreis GmbH Naumburg ................. 0 34 45 / 72-0
     Trinkwasserversorgung Saale-Unstrut GmbH ........... 03 44 64 / 6 61-0                                              Amtsblatt der Verbandsgemeinde Unstruttal
     envia Mitteldeutsche Energie AG
     Montag – Freitag ..................................................... 0800 / 2 30 50 70                            Redaktion: Sandra Fuchs
     Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut ....... 03 44 64 / 3 55 60                                                Telefon 03 44 64 / 3 00 28 · Fax 03 44 64 / 3 00 60
     - Bereitschaftsnummer ............................................. 03 44 64 / 6 61-0                               E-Mail: s.fuchs@verbgem-unstruttal.de
     Abwasserzweckverband Unstrut-Finne .................. 03 44 61 / 3 54 61
     Zweckverband Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt                                                                                       Der Redaktionsschluss für die
     Gewerbegebiet Görschen .......................................... 03 44 45 / 22 3-0
     Amtsgericht Naumburg und Grundbuchamt ................. 0 34 45 / 28-0
                                                                                                                                        Ausgabe 08/2017 (01.09.2017)
     Unterhaltungsverband „Untere Unstrut“ ................. 03 44 61 / 5 58 18                                                              ist der 21.08.2017.
                                                        uhv_untere-unstrut@t-online.de

                                                              Verbandsgemeinde Unstruttal
                                                                                                                        Vermessung/Kataster .................................................... 03 44 64 / 3 00-50
Sitz Freyburg (Unstrut)                                                                                                 Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge ................. 03 44 64 / 3 00-56
                                                                                                                        Liegenschaften Balgstädt/Freyburg (U.)/Gleina ............... 03 44 64 / 3 00-15
Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut)
                                                                                                                        Liegenschaften Goseck/Karsdorf/Laucha a. d. U./
sowie Außenstellen Laucha an der Unstrut und Nebra (Unstrut)
                                                                                                                        Nebra (U.) ..................................................................... 03 44 64 / 3 00-16
Sprechzeiten:              dienstags                 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr                                Tiefbau .......................................................................... 03 44 64 / 3 00-52
                           donnerstags               09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr
                           freitags                  09:00-12:00 Uhr                                                 Schiedsstelle Freyburg (Unstrut)
                                                                                                                     Rathaus Freyburg (Unstrut) – Verwaltungsgebäude II (hinter der Kirche,
Telefonverzeichnis                                                                                                   Sitzungsraum)
VerbGem Unstruttal ............................................................. 03 44 64 / 3 00-0                   Sprechzeiten: jeden letzten Donnerstag im Monat, 18:00-19:00 Uhr
Fax Freyburg .................................................................... 03 44 64 / 3 00-60
Bereitschaftsdienst außerhalb der Dienstzeiten ................. 01 77 / 3 39 06 25                                  Schiedsstelle Laucha an der Unstrut
Verbandsgemeindebürgermeisterin .................................. 03 44 64 / 3 00-20
                                                                                                                     Markt 1
Hauptamt .......................................................................... 03 44 64 / 3 00-20               Sprechzeiten: jeden 1. Montag im Monat von 17:00-18:00 Uhr
  Poststelle ....................................................................... 03 44 64 / 3 00-20
  Öffentlichkeitsarbeit und Wirtschaftsförderung ............. 03 44 64 / 3 00-13                                    Schiedsstelle Nebra (Unstrut)
  Sportamt ....................................................................... 03 44 64 / 3 00-14                Poststraße 1 in 06638 Karsdorf/OT Wetzendorf
Ordnungsamt ................................................................... 03 44 64 / 3 00-31                   Sprechzeiten: jeden 1. Dienstag im Monat von 16:00-18:00 Uhr
  Einwohnermeldeamt ..................................................... 03 44 64 / 3 00-33
  Friedhofsamt ................................................................. 03 44 64 / 3 00-30                  Einwohnermeldeamt Nebra (Unstrut)
  Standesamt ................................................................... 03 44 64 / 3 00-34                  Telefonnummer .................................................................. 03 44 61 / 2 56 76
  Fundbüro / Ordnungsangelegenheiten ......................... 03 44 64 / 3 00-32                                    Sprechz.: Di 10:00-12:00/14:00-17:00 Uhr
  Gewerbeamt .................................................................. 03 44 64 / 3 00-36
  Feuerwehr .................................................................... 03 44 64 / 3 00-35
  Straßenverkehrsangelegenheiten .................................. 03 44 64 / 3 00-32
Finanzverwaltung ............................................................. 03 44 64 / 3 00-41                    E-mail-Adressen der Ämter
   Grundsteuern ............................................................... 03 44 64 / 3 00-45
   Kasse ............................................................................ 03 44 64 / 3 00-42             Verbandsgemeindebürgerm.: ... buergermeisterin@verbgem-unstruttal.de
   Elternbeiträge ................................................................ 03 44 64 / 3 00 44                Hauptamt: .............................................. hauptamt@verbgem-unstruttal.de
   Gewerbesteuer ............................................................... 03 44 64 / 3 00 48
Bauverwaltung ..................................................................     03 44 64 / 3 00-61              Ordnungsamt: ................................. ordnungsamt@verbgem-unstruttal.de
  Bauanträge/Vorkaufsrecht .............................................             03 44 64 / 3 00-54              Finanzverwaltung: ................................... finanzen@verbgem-unstruttal.de
  Bauplanung/Stadtsanierung .........................................                03 44 64 / 3 00-55
  Dorferneuerung/Hochbau .............................................               03 44 64 / 3 00-59              Bauverwaltungsamt: .................................. bauamt@verbgem-unstruttal.de
Sie sind herzlich eingeladen zur - Verbandsgemeinde Unstruttal
Amtsblatt                                                                                              3                                                             Ausgabe 07/2017 (28.07.2017)

                                                                                                           Gemeinde Goseck und Gleina
Notdienst - Ärzte                                                                                          R. Cholewa, Weimarer Str. 17, 06618 Naumburg ....... Tel. 0 34 45 / 70 23 32
                                                                                                                                                                Fax 0 34 45 / 70 10 95
                                                                                                           AZV Unstrut-Finne
Dienstgebiet Unstruttal – Bad Bibra                                                                        Störmeldung Einzugsbereich Kläranlage Karsdorf ...... Tel. 03 44 61 / 5 52 50
Dienstgebiet Naumburg (Saale)                                                                                                                                    Fax 03 44 61 / 5 52 49
                                                                                                           Störmeldung Einzugsbereich Kläranlage Laucha                            Tel. 03 44 62 / 2 16 58
Sie haben außerhalb der Praxisöffnungszeiten gesundheitliche Beschwer-                                                                                                             Fax 03 44 62 / 2 16 56
den, aber die Behandlung kann aus medizinischen Gründen nicht bis zum
nächsten (Werk-)Tag aufgeschoben werden?                                                                   Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut
                                                                                                           Bereitschaftsdienst ........................................................ Tel. 03 44 64 / 6 61-0
Dann wählen Sie die bundesweite und kostenlose
                                                                                                           AZV Naumburg Bereitschaftsdienst ............................ Tel. 01 71 / 7 49 08 40
zentrale Rufnummer: 116 117                                                                                Trinkwasser Goseck ................................................ Tel. 01 71 / 1 76 90 10
für den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung. Über
                                                                                                           envia Mitteldeutsche Energie AG
diese kostenfreie Nummer werden Sie direkt mit einer Leitstelle, einer                                     Entstörertelefon: ........................................................... Tel. 0800 / 2 30 50 70
Bereitschaftsdienstpraxis oder einem Arzt in Ihrer Nähe verbunden.
                                                                                                           MITGAS ....................................................................... Tel. 01 80 / 2 700 701
Die Einsatzzeiten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes                                                     Entstörertelefon: ...................................................................... 01 80 / 2 20 09
Einsatzzeiten:
                                                                                                           Frauennotruf .................................................................... 01 73 / 9 46 20 79
Montag:                         19.00    Uhr bis 07.00 Uhr
                                                                                                           Tierheim Freyburg e.V., Am Ententeich, 06632 Freyburg (Unstrut)
Dienstag:                       19.00    Uhr bis 07.00 Uhr
                                                                                                           Mo-So 10.00-12.00 Uhr u. 15.00-16.00 Uhr ........... Tel. 01 52 / 24 49 69 48
Mittwoch:                       14.00    Uhr bis 07.00 Uhr
Donnerstag:                     19.00    Uhr bis 07.00 Uhr
Freitag:                        14.00    Uhr bis 07.00 Uhr
Samstag:                        07.00    Uhr bis Folgetag 07.00 Uhr
Sonntag:                        07.00    Uhr bis Montag 07.00 Uhr                                          Apotheken
Notfallsprechstunde:                                                                                       Freyburg
In der genannten Praxis: Sa.: 09.00 -10.00 Uhr, So.: 10.00 -11.00 Uhr                                      Elisabeth-Apotheke
                                                                                                           Oberstraße 54, 06632 Freyburg (Unstrut) ......................... 03 44 64 / 2 90 04
Dienstgebiet Weißenfels                                                                                    Jahn-Apotheke
                                                                                                           Markt 3, 06632 Freyburg (Unstrut) .................................... 03 44 64 / 2 73 65
Für folgende Orte der VerbGem Unstruttal:
                                                                                                           Karsdorf
Goseck mit OT Markröhlitz                                                                                  Unstrut-Apotheke
Der kassenärztliche Hausbesuchsdienst ist zu folgenden                                                     Straße der Befreiung 1a, 06638 Karsdorf OT Wetzendorf .... 03 44 61 / 5 70 11
Dienstzeiten                                                                                               Laucha
Mo., Di., Do.: 19:00 Uhr bis Folgetag 07:00 Uhr                                                            Löwen-Apotheke
Mi., Fr.: 14:00 Uhr bis Folgetag 07:00 Uhr                                                                 Golzener Straße 1, 06636 Laucha an der Unstrut .............. 03 44 62 / 2 03 39
Sa., So. und alle Feiertage 07:00 Uhr bis Folgetag 07:00 Uhr
                                                                                                           Nebra
unter der zentralen Rufnummer: 116 117 zu erreichen.                                                       Georg-Apotheke
Eine Notfallsprechstunde findet in der Asklepios Klinik, Naumburger Straße                                 Am Markt 3, 06642 Nebra (Unstrut) .................................. 03 44 61 / 2 24 05
76 in Weißenfels Mi., Sa., So. und Feiertags zu folgenden Dienstzeiten statt.
Mittwoch und Freitag: 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Sonnabend, Sonntag und Feiertags: 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 16:00 Uhr bis
18:00 Uhr
                                                                                                           Bibliotheken
                                                                                                           Freyburg (Unstrut), Hinter der Kirche 2 .............................. 03 44 64 / 2 80 51
                                                                                                           Nebra (Unstrut), Breite Straße 19 ....................................... 03 44 61 / 2 22 16
Bereitschaftsdienste
Wohnungsbaugesellschaften / Wohnungsgenossenschaften / Grund-
stücksverwaltungen für dringende Havariefälle bzw. Hausverwalter
Freyburger Wohnungsbau GmbH                                                                                Kindertagesstätten/Horte
Sektkellereistraße 2,
06632 Freyburg ................... Tel. 03 44 64 / 2 86 70 und 01 71 / 5 47 60 50                          Kindertagesstätte „Unstrut-Knirpse“ Nebra ....................... 03 44 61 / 2 20 01
Karsdorfer Wohnungsbau GmbH                                                                                Kindertagesstätte „Schlosszwerge“ Burgscheidungen ...... 03 44 62 / 2 18 00
von Montag bis Freitag zu erreichen unter .................. Tel. 03 44 61 / 5 52 84
                                                                                                           Kindertagesstätte „Freundschaft“ Karsdorf ........................ 03 44 61 / 5 52 89
an den Wochenenden und Havarie ............................. Tel. 03 44 61 / 5 58 92
                                                                                                           Kindertagesstätte „Glöckchen“ Laucha ............................... 03 44 62 / 2 07 09
Wohnungsgenossenschaft „Frieden“ Nebra e.G.                                                                Kindertagesstätte „Reinsdorfer Landzwerge“ ..................... 03 44 61 / 2 27 93
Geschäftsstelle ............................................................ Tel. 03 44 61 / 2 42 70
                                                                                                           Kindertagesstätte „Hühnerjagd“ Freyburg ......................... 03 44 64 / 2 74 75
Nebraer Wohnungsgesellschaft mbH                                                                           Kindertagesstätte „Pittiplatsch“ Gleina ................................ 03 44 62 / 2 06 61
von Montag bis Freitag erreichbar unter ..................... Tel. 03 44 61 / 2 20 83
                                                                                                           Kindertagesstätte „Sonnenschein“ Freyburg ..................... 03 44 64 / 2 82 01
von Freitag 12:30 Uhr bis Montag 07:00 Uhr ist nur bei dringenden Havarie-
fällen ausschließlich Tel. 03 44 61 / 2 45 70 anzuwählen.                                                  Kindertagesstätte „Zwergenschloss“ Balgstädt .................. 03 44 64 / 2 76 84
                                                                                                           Kindertagesstätte „Buddelflink“ Goseck .............................. 0 34 43 / 20 02 88
Stadt Nebra (Unstrut) OT Reinsdorf
Böckeler, Goetheweg 3, 06618 Naumburg ................... Tel. 0 34 45 / 70 86-0                           Kindertagesstätte „Kleine Rebläuse“ Freyburg ................... 03 44 64 / 6 68 33
                                                                                                           Tagesmutti Ines Ballin, Wangener Unstrutspatzen .............. 03 44 61 / 2 33 54
Stadt Nebra (Unstrut) OT Klein- und Großwangen
                                                                                                           Hort Hühnerjagd Freyburg ................................................. 03 44 64 / 2 72 93
Nebraer Wohnungsgesellschaft mbH .......................... Tel. 03 44 61 / 2 20 83
von Freitag 12:30 Uhr bis Montag 07:00 Uhr ist nur bei dringenden Havarie-                                 Hort Laucha ...................................................................... 03 44 62 / 60 19 25
fällen ausschließlich Tel. 03 44 61 / 2 45 70 anzuwählen.                                                  Hort Nebra ........................................................................ 0152 / 02 11 88 95
Sie sind herzlich eingeladen zur - Verbandsgemeinde Unstruttal
Amtsblatt                                                        4                                      Ausgabe 07/2017 (28.07.2017)

                                            Dienstag, 01.08.2017                          Donnerstag, 03.08.2017
  Mülltermine                               Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha,           Großwangen, Kleinwangen
                                            Plößnitz                                      Freitag, 04.08.2017
Hausmüll                                    Mittwoch, 02.08.2017                          Nebra
                                            Freyburg (Niersteiner Straße, Nordstraße,     Montag, 07.08.2017
Freitag, 28.07.2017                         Weinbergstraße)
Freyburg, Neuenburg, Nißmitz                                                              Burgscheidungen, Kirchscheidungen,
                                            Donnerstag, 03.08.2017                        Tröbsdorf
Dienstag, 01.08.2017                        Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Goseck,
Kleinwangen, Nebra                                                                        Dienstag, 08.08.2017
                                            Hirschroda, Städten, Weischütz, Zscheiplitz   Goseck, Markröhlitz
Mittwoch, 02.08.2017                        Freitag, 04.08.2017
Baumersroda, Dobichau, Dorndorf,                                                          Mittwoch, 09.08.2017
                                            Freyburg (außer Niersteiner Straße, Nord-     Freyburg, Neuenburg
Ebersroda, Gleina, Müncheroda, Pödelist,    straße, Weinbergstraße), Neuenburg,
Schleberoda, Weischütz, Zeuchfeld,          Nißmitz                                       Freitag, 11.08.2017
Zscheiplitz                                                                               Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Hirschroda,
                                            Dienstag, 08.08.2017                          Müncheroda, Plößnitz, Reinsdorf, Städten,
Donnerstag, 03.08.2017                      Nebra
Markröhlitz                                                                               Weischütz
                                            Mittwoch, 09.08.2017                          Montag, 14.08.2017
Freitag, 04.08.2017                         Baumersroda, Dobichau, Ebersroda, Gleina,
Burgscheidungen, Karsdorf,                                                                Laucha
                                            Müncheroda, Pödelist, Schleberoda,
Kirchscheidungen, Reinsdorf, Tröbsdorf,     Zeuchfeld                                     Dienstag, 15.08.2017
Wennungen, Wetzendorf                                                                     Baumersroda, Ebersroda, Gleina, Nißmitz,
                                            Donnerstag, 10.08.2017                        Schleberoda, Zeuchfeld, Zscheiplitz
Montag, 07.08.2017                          Burgscheidungen, Großwangen,
Großwangen                                  Kirchscheidungen, Kleinwangen, Tröbsdorf,     Dienstag, 22.08.2017
Dienstag, 08.08.2017                        Wennungen                                     Burkersroda, Dietrichsroda
Balgstädt, Burkersroda, Dietrichsroda,      Freitag, 11.08.2017                           Mittwoch, 23.08.2017
Größnitz, Hirschroda, Laucha, Plößnitz,     Karsdorf, Markröhlitz, Reinsdorf, Wetzen-     Dobichau, Pödelist
Städten                                     dorf                                          Freitag, 25.08.2017
Donnerstag, 10.08.2017                      Dienstag, 15.08.2017                          Karsdorf, Wennungen, Wetzendorf
Goseck                                      Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha,           Dienstag, 29.08.2017
Freitag, 11.08.2017                         Plößnitz                                      Großwangen, Kleinwangen
Freyburg, Neuenburg, Nißmitz                Mittwoch, 16.08.2017                          Mittwoch, 30.08.2017
Dienstag, 15.08.2017                        Freyburg (Niersteiner Straße, Nordstraße,     Nebra
Kleinwangen, Nebra                          Weinbergstraße)
                                                                                          Donnerstag, 31.08.2017
Mittwoch, 16.08.2017                        Donnerstag, 17.08.2017                        Burgscheidungen, Kirchscheidungen,
Baumersroda, Dobichau, Dorndorf,            Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Goseck,        Tröbsdorf
Ebersroda, Gleina, Müncheroda, Pödelist,    Hirschroda, Städten, Weischütz, Zscheiplitz
Schleberoda, Weischütz, Zeuchfeld,          Freitag, 18.08.2017                           Blaue Tonne
Zscheiplitz                                 Freyburg (außer Niersteiner Straße, Nord-
                                            straße, Weinbergstraße), Neuenburg,           Dienstag, 01.08.2017
Donnerstag, 17.08.2017
                                            Nißmitz                                       Freyburg, Goseck, Markröhlitz
Markröhlitz
                                            Dienstag, 22.08.2017                          Freitag, 04.08.2017
Freitag, 18.08.2017
                                            Nebra                                         Burkersroda, Dietrichsroda
Burgscheidungen, Karsdorf,
Kirchscheidungen; Reinsdorf, Tröbsdorf,     Mittwoch, 23.08.2017                          Montag, 07.08.2017
Wennungen, Wetzendorf                       Baumersroda, Dobichau, Ebersroda, Gleina,     Dobichau, Pödlist
Montag, 21.08.2017                          Müncheroda, Pödelist, Schleberoda,            Mittwoch, 09.08.2017
Großwangen                                  Zeuchfeld                                     Karsdorf, Wennungen, Wetzendorf
Dienstag, 22.08.2017                        Donnerstag, 24.08.2017                        Donnerstag, 10.08.2017
Balgstädt, Burkersroda, Dietrichsroda,      Burgscheidungen, Großwangen,                  Nebra
Größnitz, Hirschroda, Laucha, Plößnitz,     Kirchscheidungen, Kleinwangen, Tröbsdorf,     Freitag, 11.08.2017
Städten                                     Wennungen
                                                                                          Großwangen, Kleinwangen
Donnerstag, 24.08.2017                      Freitag, 25.08.2017                           Dienstag, 15.08.2017
Goseck                                      Karsdorf, Markröhlitz, Reinsdorf, Wetzen-
                                                                                          Burgscheidungen, Kirchscheidungen,
                                            dorf
Freitag, 25.08.2017                                                                       Tröbsdorf
Freyburg, Neuenburg, Nißmitz                Montag, 29.08.2017                            Donnerstag, 17.08.2017
                                            Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha,
Dienstag, 29.08.2017                                                                      Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Hirschroda,
                                            Plößnitz                                      Müncheroda, Plößnitz, Reinsdorf, Städten,
Kleinwangen, Nebra
                                            Dienstag, 30.08.2017                          Weischütz
Mittwoch, 30.08.2017                        Freyburg (Niersteiner Straße, Nordstraße,
Baumersroda, Dobichau, Dorndorf,                                                          Freitag, 18.08.2017
                                            Weinbergstraße)                               Laucha
Ebersroda, Gleina, Müncheroda, Pödelist,
Schleberoda, Weischütz, Zeuchfeld,          Donnerstag, 31.08.2017
                                                                                          Montag, 21.08.2017
Zscheiplitz                                 Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Goseck,        Baumersroda, Ebersroda, Gleina, Nißmitz,
                                            Hirschroda, Städten, Weischütz, Zscheiplitz
Donnerstag, 31.08.2017                                                                    Schleberoda, Zeuchfeld, Zscheiplitz
Markröhlitz                                                                               Freitag, 25.08.2017
                                            Gelbe Tonne
                                                                                          Freyburg, Neuenburg, Goseck, Markröhlitz
Bioabfall                                   Freitag, 28.07.2017                           Mittwoch, 30.08.2017
Freitag, 28.07.2017                         Dobichau, Pödelist                            Burkersroda, Dietrichsroda
Karsdorf, Markröhlitz, Reinsdorf, Wetzen-   Dienstag, 01.08.2017                          Donnerstag, 31.08.2017
dorf                                        Karsdorf, Wennungen, Wetzendorf               Dobichau, Pödelist
Sie sind herzlich eingeladen zur - Verbandsgemeinde Unstruttal
Amtsblatt                                                                  5                                           Ausgabe 07/2017 (28.07.2017)

      Amtliche Bekanntmachungen                                                Mitteilung des Steueramtes der
    der Verbandsgemeinde Unstruttal                                            Verbandsgemeinde Unstruttal
                               sowie                                           Das Steueramt der Verbandsgemeinde Unstruttal weist alle Steuer-
    Informationen und Wissenswertes                                            pflichtigen in den zur Verbandsgemeinde Unstruttal gehörenden Städ-
                                                                               ten und Gemeinden zur Zahlung der Steuern und Abgaben auf den
        aus dem Verwaltungsamt                                                 nächsten Zahlungstermin hin.
                                                                               Zum Zahlungstermin 15.08. werden für die Ratenzahler folgende
                                                                               Steuern fällig:
                                                                                               Grundsteuer A
Mitteilung der Finanzverwaltung                                                                Grundsteuer B
                                                                                               Gewerbesteuer
Am 02.08., 03.08. und 08.08.2017 wird die Finanzverwaltung,                    Bitte beachten Sie auch, dass bei Übertragungen bzw. Verkäufen von
insbesondere das Steueramt und die Kasse, aufgrund technischer                 Gebäuden an einen neuen Eigentümer, dies schriftlich beim Steueramt
Gründe geschlossen.                                                            der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, in 06632 Freyburg
                                                                               (Unstrut), anzuzeigen ist.
Wolfert
Leiterin Finanzverwaltung                                                      Weiterhin werden Hundehalter dazu aufgefordert, gemäß der An-
                                                                               meldefrist aus den ortsgebundenen Satzungen, ihre Hunde anzumel-
                                                                               den! Bei Verstößen gegen die Anmeldepflicht gemäß Hundesteuer-
                                                                               satzung droht eine ordnungsrechtliche Strafe!
Sprechzeiten des Standesamtes
Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut)

Sprechzeiten:                                                                  Wolfert
Dienstag       9.00-12.00 Uhr und 13.00-17.30 Uhr                              Leiterin Finanzverwaltung
Donnerstag 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung Tel. 03 44 64 / 3 00 34

Böttcher                                                                       Das Ordnungsamt informiert
Standesbeamtin
                                                                               Straßensperrungen
                                                                               Vollsperrung der Bundesstraße B 176 zwischen Ortsausgang
Bekanntmachung des Einwohner-                                                  Balgstädt und der Ortslage Freyburg (Unstrut) bis voraussichtlich
                                                                               30.09.2017 wegen Kanal- und Straßenbauarbeiten im Auftrag der
meldeamtes                                                                     Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt.
                                                                               Die Umleitung des Verkehrs erfolgt ab Laucha über die L 212 –
Die Landesregierung möchte Ehejubilaren, die in Sachsen-Anhalt ihren           Kirchscheidungen – Tröbsdorf – Wennungen – Wetzendorf – L 177 –
Wohnsitz haben, aus Anlass des 50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstages       Karsdorf – K 2662 – B 180 – Gleina – Ortsumgehung Freyburg –
gratulieren.                                                                   Kreisverkehr Nißmitz – B 176 – und zurück.
Da die Eheschließungsdaten nicht immer vollständig gespeichert und
auch auf andere Weise nicht zu erhalten sind, werden Ehepaare, die in          Vollsperrung der Breiten Straße in Freyburg (Unstrut) in der Zeit
den Jahren 1943, 1948, 1953, 1958 und 1968 geheiratet haben, gebeten           vom 06.03.2017 bis ca. 08.09.2017 wegen Kanal- und Straßenbau-
sich beim Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Unstruttal,                   arbeiten.
Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) oder in deren Außenstellen bis zum
06.09.2017 zu melden. Bei der Meldung ist der Tag der Eheschließung            Vollsperrung der Landesstraße L 205, Bahnunterführung zwi-
urkundlich nachzuweisen.                                                       schen Naumburg und Naumburg OT Henne in der Zeit vom
                                                                               17.07.2017 bis voraussichtlich 04.08.2017 wegen Instandsetzungs-
                                                                               arbeiten an der Bahnbrücke im Auftrag der Deutschen Bahn AG.
                                                                               Die Umleitung des Verkehrs erfolgt ab Naumburg über die B 180
Das Einwohnermeldeamt informiert                                               (Roßbacher Straße) – bis Kreisverkehr Nißmitz – B 176 / B 180 OU
                                                                               Freyburg – L 207 – L 205 Naumburg/Henne und zurück.
Samstagsöffnungszeiten
                                                                               Halbseitige Sperrung der Kreisstraße K 2233, Brücke über die
Das Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Unstruttal in                       Unstrut bei Großjena
Freyburg (Unstrut), Markt 1, hat an folgenden Samstag in der Zeit              in der Zeit vom 10.07.2017 bis voraussichtlich 31.03.2018 wegen
von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet:                                               Brückenbauarbeiten. Die Regelung des Verkehrs erfolgt mittels
                                                                               Lichtsignalanlage.
       Samstag, den 05.08.2017
       Samstag, den 02.09.2017                                                 Vollsperrung der Kreisstraße K 2256, Ortsdurchfahrt Sau-
                                                                               bach,
Alle Bürger aus den Mitgliedsgemeinden der VerbGem Unstruttal                  Bahnhofstraße bis voraussichtlich 24.11.2017. (Fortführung des nächs-
haben damit die Möglichkeit, einmal im Monat auch am Wochenende                ten Bauabschnittes, jetzt: Straßenbau) Die Umleitung des Verkehrs
den gewohnten Service des Einwohnermeldeamtes in Anspruch zu                   erfolgt über die B 176 – Bad Bibra – B 250 – Steinbach – K 2254 – Kalbitz
nehmen.                                                                        – kommunale Verbindungsstraße – K 2256 – Steinburg – Saubach – und
                                                                               zurück.

                                                                               Vollsperrung der L 208 zwischen Balgstädt und Hirschroda
                                                                               vom 31.07. bis 04.08.2017 wegen Fahrbahnsanierung.
Winter
Einwohnermeldeamt                                                              Wir bitten um Beachtung und Ihr Verständnis!
Sie sind herzlich eingeladen zur - Verbandsgemeinde Unstruttal
Amtsblatt                                                                  6                                          Ausgabe 07/2017 (28.07.2017)

                                                                                       Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung ent-
Bekanntmachung der Verbands-                                                           standen ist,
gemeinde Unstruttal                                                                 c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt wor-
                                                                                       den und die Feststellung erst nach Abschluss des Wähler-
über das Recht auf Einsicht in das Wähler-                                             verzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
                                                                                    Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis einge-
verzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen                                      tragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 22.09.2017, 18.00
für die Wahl zum Deutschen Bundestag                                                Uhr, bei der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632
                                                                                    Freyburg (Unstrut), im Einwohnermeldeamt, mündlich, schriftlich
am 24. September 2017                                                               oder elektronisch beantragt werden.
                                                                                    Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen
1.   Die Wählerverzeichnisse zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke                 des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierig-
     der Mitgliedsgemeinden der VerbGem Unstruttal (Gemeinde                        keiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage,
     Balgstädt, Stadt Freyburg (Unstrut), Gemeinde Gleina,                          15.00 Uhr, gestellt werden.
     Gemeinde Goseck, Gemeinde Karsdorf, Stadt Laucha an der                        Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte
     Unstrut und Stadt Nebra (Unstrut) wird in der Zeit vom                         Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der
     04.09.2017 bis 08.09.2017 während der Dienststunden:                           Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
     Montag          8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr                             Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte
     Dienstag        8.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr                             können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen
     Mittwoch        8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr                             Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis
     Donnerstag 8.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr                                  zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.
     Freitag         8.00-12.00 Uhr                                                 Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer
     in der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Frey-                       schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
     burg (Unstrut), im Einwohnermeldeamt, Zimmer 15, für                           Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung
     Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.                              der Hilfe einer anderen Person bedienen.
     Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit
     der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten             6.   Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
     überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Voll-             - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
     ständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis einge-                  - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
     tragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu               - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurück-
     machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit                 zusenden ist, versehenen hellroten Wahlbriefumschlag und
     des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprü-                  - ein Merkblatt für die Briefwahl.
     fung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für            Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine
     die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Abs. 1 des                    andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur
     Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.                                           Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen
     Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.               Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person
     Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.                       nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der
     Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist                  Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich
     oder einen Wahlschein hat.                                                     zu versichern.
                                                                                    Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
2.   Wer das Wählverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält,                 Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimm-
     kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl,                     zettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle
     spätestens am 08.09.2017 bis 12.00 Uhr, in der Verbands-                       absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis
     gemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut),                        18.00 Uhr eingeht.
     im Einwohnermeldeamt Einspruch einlegen.                                       Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
     Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Nieder-                ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deut-
     schrift eingelegt werden.                                                      schen Post AG unentgeltlich befördert.
                                                                                    Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle
3.   Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,                abgegeben werden.
     erhalten bis spätestens zum 03.09.2017 eine Wahlbenachrich-
     tigung.                                                                   Freyburg (Unstrut), 17.07.2017
     Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahl-
     berechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis
     einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht        Jana Grandi
     nicht ausüben kann.
     Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis
     eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und
     Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahl-                        Erscheinungsdaten/Redaktionsschlüsse
     benachrichtigung.                                                                  der Ausgaben des Amtsblattes 2017
4.   Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis                             der Verbandsgemeinde Unstruttal
     Nr. 73 Burgenland - Saalekreis durch Stimmabgabe in einem                        Ausgabe 08/2017
     beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder                         Erscheinungstag                  Freitag, 01.09.2017
     durch Briefwahl teilnehmen.                                                      Redaktionsschluss                Montag, 21.08.2017
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag                                                 Ausgabe 09/2017
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,                      Erscheinungstag                  Freitag, 29.09.2017
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberech-                      Redaktionsschluss                Montag, 18.09.2017
    tigter,                                                                           Ausgabe 10/2017
    a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antrags-                  Erscheinungstag                  Freitag, 27.10.2017
       frist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der               Redaktionsschluss                Montag, 16.10.2017
       Bundeswahlordnung (bis zum 03.09.2017) oder die Ein-
       spruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der                  Ausgabe 11/2017
       Bundeswahlordnung (bis zum 08.09.2017) versäumt hat,                           Erscheinungstag                  Freitag, 24.11.2017
    b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der                 Redaktionsschluss                Montag, 13.11.2017
       Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der
Sie sind herzlich eingeladen zur - Verbandsgemeinde Unstruttal
Amtsblatt                                                               7                                            Ausgabe 07/2017 (28.07.2017)

Tierärztlicher Bereitschaftsdienstplan                                                       Gemeinde Balgstädt
29.07.-30.07.2017: TÄ Siebert
Bad Bibra, Unter den Bergen 43
Telefon: 03 44 65 / 70 00 30 oder 0170 / 5 26 56 14                           Sprechzeiten der Gemeinde Balgstädt
08.-06.08.2017: TA Heinicke                                                   Ort: Am Schloß 20, 06632 Balgstädt
Wetzendorf, Lange Gasse 14
Telefon: 0172 / 9 82 64 68                                                    Bürgermeistersprechstunde:
12.08.-13.08.2017: Dr. Reglich                                                Herr Krause: 0173 / 3 62 41 09
Freyburg, Schleberoda 12                                                      nach telefonischer Vereinbarung
Telefon: 03 44 64 / 2 63 71 o. 0171 / 6 34 86 46
19.08.-20.08.2017: Dr. Reglich
Freyburg, Schleberoda 12
Telefon: 03 44 64 / 2 63 71 o. 0171 / 6 34 86 46
26.08.-27.08.2017: TÄ Bendix
                                                                             Gemeinde Balgstädt OT Burkersroda
Memleben, Freiheit 10
Telefon: 0173 / 9 06 54 87                                                  - Ausfertigung

                 Mitteldeutschland
                                                                            Amtsgericht Naumburg
Sprechzeiten der Versichertenältesten
                                                                            7 K 32/16
Unsere Versichertenältesten stehen Ihnen zusätzlich zu den Mitarbei-
tern in den zahlreichen Auskunfts- und Beratungsstellen als                 20.06.2017
Ansprechpartner in allen Fragen der Rentenversicherung zur Verfü-
gung. Sie sind auch bei der Kontenklärung und Antragstellung behilf-        Termin zur Zwangsversteigerung
lich.
Der Service unserer Versichertenältesten sowie die Bereitstellung von       Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, 30. August
Antragsvordrucken ist kostenfrei.                                           2017, 09.00 Uhr, im Amtsgericht Naumburg, Markt 7, Saal 1,
Versichertenälteste suchen Sie nie unaufgefordert in Ihrer Wohnung          versteigert werden:
auf, es sei denn, es liegt dafür eine telefonische oder schriftliche        Das im Grundbuch in Burkersroda Blatt 258 eingetragene Grundstück
Vereinbarung vor.
Die Versichertenältesten können sich durch einen „Ausweis für               Lfd. Gemarkung Flur        Flur-    Wirtschaftsart                Größe
Versichertenälteste der Deutschen Rentenversicherung Mittel-                Nr.                        stück    und Lage                      m2
deutschland“ legitimieren.                                                  1    Burkersroda 9         7/1      Gebäude- und Freifläche,      1200
In Ihrem Wohnbereich berät und unterstützt Sie:                                                                 Wohnen, Gartenland,
Karin Schwinzer                                                                                                 Hauptstraße 58a,
Verbandsgemeinde Unstruttal                                                                                     06632 Balgstädt
Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut)                                                                               OT Burkersroda
Telefon: 0174 / 1 87 09 46
                                                                            Der Versteigerungsvermerk wurde am 22.07.2016 in das Grundbuch
Sprechzeiten: samstags während der Öffnungszeiten des Einwohner-            eingetragen.
meldeamtes nach telefonischer Vereinbarung
(Im August keine Sprechzeit.)                                               Verkehrswert: 55.000,00 €

                                                                            Objektbeschreibung: Doppelhaushälfte

                                                                            Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später
                                                                            als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es
                                                                            spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe
                                                                            von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der
                                                                            Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalter-
                                                                            versteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird
                                                                            sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung
                                                                            des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den
                                                                            übrigen Rechten nachgesetzt.
                                                                            Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berech-
                                                                            nung des Anspruchs - getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und
                                                                            Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der
                                                                            Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäfts-
                                                                            stelle abgeben.
                                                                            Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten
                                                                            Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs
                                                                            entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige
                                                                            Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag
                                                                            erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös
                                                                            an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
                                                                            Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Naumburg (Zimmer Nr. 2.18)
                                                                            Montag bis Freitag von 9.00-12.00 Uhr eingesehen werden.
Sie sind herzlich eingeladen zur - Verbandsgemeinde Unstruttal
Amtsblatt                                                                     8                                          Ausgabe 07/2017 (28.07.2017)

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen
und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in                            Stadt Freyburg (Unstrut)
Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen. Die Sicherheit
ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrech-
nungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum
Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der                     Sprechzeiten der Stadt Freyburg (Unstrut)
Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am
3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden                     Ort: Rathaus, Zimmer 110, Markt 1,
sein. Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein                         06632 Freyburg (Unstrut)
Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der
Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und                    Sekretariat:
ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.                                            Frau Conrad:    03 44 64 / 3 00-10
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.                        Dienstag        9.00-12.00 Uhr u. 13.00-18.00 Uhr
                                                                                     Donnerstag      9.00-12.00 Uhr u. 13.00-16.00 Uhr
 Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsversteigerungs-                      Freitag         9.00-12.00 Uhr
 objekte im Internet unter www.zvg.com und www.zvg-portal.de
                                                                                     Bürgermeistersprechstunde:
                                                                                     Herr Mänicke nach Vereinbarung
Goerke
Rechtspfleger                                                                        Gemeinderatssprechstunde:
                                                                                     Dienstag      17.00-18.00 Uhr
Ausgefertigt                                            Siegel                       Zimmer 110
Amtsgericht Naumburg, 29.06.2017                                                     Termine können bei Frau Conrad (Tel. 03 44 64 / 3 00 10)
                                                                                     vereinbart werden.

Kindel, Justizhauptsekretärin
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
                                                                                  Waldführungen im FriedWald
                                                                                  Freyburg (Unstrut)
                                                                                  Freyburg an der Unstrut – Bei einer kostenlosen Waldführung durch
     Gemeinde Balgstädt OT Größnitz                                               den FriedWald Freyburg haben Interessenten die Möglichkeit, mehr
                                                                                  über das Konzept der Naturbestattung zu erfahren.
                                                                                  Am 12. und 26. August, jeweils um 14.00 Uhr, führen die Förster
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung                                            durch den FriedWald und informieren Interessenten über Vorsorge-
und Forsten Süd                                                                   und Beisetzungsmöglichkeiten. Treffpunkt für alle Waldführungen ist
                                                                                  die Infotafel am FriedWald-Parkplatz. Um Anmeldung unter Telefon
Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels                                                0 61 55/ 8 48 - 2 00 oder www.friedwald.de wird gebeten.
                                                                                  FriedWald ist eine alternative Form der Bestattung. Hier ruht die Asche
Öffentliche Bekanntmachung                                                        Verstorbener an den Wurzeln eines Baumes, der in einem als
                                                                                  FriedWald ausgewiesenen Wald steht. In Deutschland gibt es derzeit
Schlussfeststellung vom 22.06.2017                                                59 FriedWald-Standorte.

Bodenordnungsverfahren:         Größnitz                                          FriedWald in Deutschland
Aktenzeichen:                   42 BLK 315                                        Seit Mitte 2000 gibt es das FriedWald-Konzept in Deutschland. Mit
Gemarkung:                      Größnitz                                          dem FriedWald Reinhardswald bei Kassel wurde im Jahr 2001 der erste
                                                                                  Bestattungswald in der Bundesrepublik eröffnet. Mittlerweile gibt es
Flur:      1
                                                                                  bundesweit 59 FriedWald-Standorte - von Rügen im Norden bis nach
Flurstück: 163, 164, 165, 166, 167, 168, 173, 174, 175, 176, 177                  Heiligenberg am Bodensee. Die FriedWald GmbH unter der Leitung
                                                                                  von Petra Bach hat ihren Sitz in Griesheim bei Darmstadt.
Flur:      2
Flurstück: 201, 202, 203, 204, 205, 206, 207, 208, 211, 212, 213, 214, 215,       Kontakt für Interessenten
           216, 217, 218, 219                                                     FriedWald GmbH
Im vorgenannten Bodenordnungsverfahren nach § 64 i.V. mit § 56                    Im Leuschnerpark 3
Landwirtschaftsanpassungsgesetz, ergeht hiermit die Schluss-                      64347 Griesheim
feststellung.                                                                     Telefon: 06 15 5 / 8 48 - 1 00
                                                                                  E.Mail: info@friedwald.de
Begründung:                                                                       www.friedwald.de
Die Ausführung des Bodenordnungsplanes im Verfahren AZ: 42
BLK 315 ist bewirkt.
Alle gegenseitigen Verpflichtungen und Ansprüche zwischen den
Beteiligten sind unanfechtbar und erledigt. Die Festsetzungen des
Bodenordnungsplanes wurden ordnungsgemäß ausgeführt.
Die öffentlichen Bücher wurden entsprechend dem Bodenordnungs-
plan berichtigt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Amt
für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße
59, 06667 Weißenfels erhoben werden.

Glasewald                               - Dienstsiegel -
Sie sind herzlich eingeladen zur - Verbandsgemeinde Unstruttal
Amtsblatt                                                              9                                          Ausgabe 07/2017 (28.07.2017)

                                                                           (2) Stichtag für die Heranziehung der Grundstücks- und Eigentümer-
Sprechstunden                                                              daten zur Beitragsberechnung ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe des
der Notare in Freyburg (Unstrut)                                           Beitragsbescheides.

                                                                           § 2 Umlagefähiger Aufwand
Die Notare Herr Hisecke und Herr Seeger führen in der Begegnungs-          Der umlagefähige Aufwand ermittelt sich gemäß § 5 (3) SABS-W sowie
stätte der Arbeiterwohlfahrt, Hinter der Kirche 2, Sitzungssaal,           § 11 SABS-W aus dem beitragsfähigen Aufwand abzüglich des prozen-
1. Etage Sprechstunden durch.                                              tualen Anteils der Gemeinde.
Notariat Hisecke:     11.08.2017,    08.09.2017,      13.10.2017           § 3 Beitragssatz
                      jeweils von 9.00-12.00 Uhr                           Der Beitragssatz je Einheit der bewerteten Verteilungsfläche (€/bVF)
                                                                           ergibt sich aus dem umlagefähigen Gesamtaufwand in Höhe von
Notariat Seeger:      28.07.2017,    25.08.2017,      29.09.2017           86.901,24 € geteilt durch die Summe der bewerteten Verteilungs-
                      jeweils von 8.00-12.00 Uhr                           flächen (bVF) 328.844,83 und wird auf 0,264262 €/bVF festgesetzt.
Termine können gerne vorher mit dem Notariat Seeger in Naumburg            § 4 Inkrafttreten
unter der Telefonnummer 0 34 45 / 2 61 43 abgestimmt und vereinbart        Diese Satzung tritt rückwirkend zum 26.11.2016 in Kraft. Die Beitrags-
werden.                                                                    satzung für das Abrechnungsjahr 2016 zur Erhebung wiederkehrender
                                                                           Beiträge in der Abrechnungseinheit 3 „Baumersroda“ der Gemeinde
                                                                           Gleina, beschlossen am 08.11.2016, tritt somit außer Kraft.

Mänicke                                                                    Gleina, den 21.06.2017
Bürgermeister

                                                                           Blankenburg
                                                                           Bürgermeister                                Siegel
                   Gemeinde Gleina
                                                                           Ausfertigungsvermerk
                                                                           Die Änderungssatzung zur Beitragssatzung für das Abrechnungsjahr
   Sprechzeiten der Gemeinde Gleina                                        2016 zur Erhebung wiederkehrender Beiträge in der Abrechnungs-
   Ort: Hauptstraße 47, 06632 Gleina                                       einheit 3 „Baumersroda“ der Gemeinde Gleina wurde dem Burgen-
                                                                           landkreis am 04.07.2017 angezeigt und wird hiermit ausgefertigt.
   Sekretariat:
   Frau Rühlmann:     03 44 62 / 2 04 89                                   Gleina, den 05.07.2017
   Dienstag           8.00-12.00 u. 15.00-18.00 Uhr
   Donnerstag         8.00-13.00 Uhr
   Bürgermeistersprechstunde:                                              Blankenburg
   Herr Blankenburg:03 44 62 / 2 04 89                                     Bürgermeister                                Siegel
   Dienstag         16.00-18.00 Uhr

                                                                                             Gemeinde Goseck
   Gemeinde Gleina OT Baumersroda
                                                                              Sprechzeiten der Gemeinde Goseck
Änderungssatzung                                                              Ort: Neue Straße 1 (ehem. Rittergut),
zur Beitragssatzung für das Abrechnungsjahr                                        06667 Goseck OT Markröhlitz
2016 zur Erhebung wiederkehrender Beiträge                                    Bürgermeistersprechstunde:
in der Abrechnungseinheit 3 „Baumersroda“                                     Herr Panse: 0171 / 1 76 90 10
                                                                              Dienstag    18.30-19.00 Uhr
der Gemeinde Gleina

Auf der Grundlage des § 11 der Satzung über die Erhebung wieder-
kehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde
Gleina (SABS-W) beschlossen am 09.02.2016 in der jeweils gültigen
Fassung, basierend auf §§ 5 und 8 des Kommunalverfassungsgesetzes
des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA)
vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der jeweils gültigen Fassung
sowie in Verbindung §§ 2, 6 und 6a des Kommunalabgabengesetz
(KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember
1996 (GVBl. LSA S. 405) in der jeweils gültigen Fassung hat der
Gemeinderat der Gemeinde Gleina in seiner Sitzung am 20.06.2017
folgende Änderungssatzung zur Beitragssatzung zur Erhebung eines
wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages (BS) für das Abrechnungs-
jahr 2016 in der Abrechnungseinheit 3 „Baumersroda“ beschlossen.

§ 1 Abrechnungszeitraum
(1) Zur Abrechnung kommen alle kassenwirksamen und beitrags-
fähigen Ausgaben und Einnahmen im Zeitraum vom 01.01.2016 bis
zum 31.12.2016.
Sie sind herzlich eingeladen zur - Verbandsgemeinde Unstruttal
Amtsblatt                                                         10                                           Ausgabe 07/2017 (28.07.2017)

                 Gemeinde Karsdorf                                              Stadt Laucha an der Unstrut

   Sprechzeiten der Gemeinde Karsdorf                                     Sprechzeiten der Stadt Laucha a.d. Unstrut
   Ort: Bürgerhaus, Poststraße 1, 06638 Karsdorf                          Ort: Rathaus, Markt 1, 06636 Laucha an der Unstrut

   Sekretariat: 03 44 61 / 5 52 36                                        Sekretariat und Stadtinformation:
   Dienstag     9.00-12.00 u. 13.30-17.30 Uhr                             Frau Thomas: 03 44 62 / 7 00 22
   Donnerstag 13.00-15.30 Uhr                                             Dienstag     08.30-18.00 Uhr
                                                                          Mi./Do.      08.00-15.00 Uhr
   Bürgermeistersprechstunde:                                             Freitag      08.00-12.00 Uhr
   Herr Schumann                                                          Samstag      10.00-12.00 Uhr
   Dienstag    15.00-17.00 Uhr                                            Sonntag      10.00-12.00 Uhr
                                                                          Bürgermeistersprechstunde
                                                                          Herr Bilstein: 03 44 62 / 7 00 11
Bürgerinformationsveranstaltung                                           Rathaus
zur Baumaßnahme Wetzendorf L 212,                                         1. u. 3. Dienstag im Monat 16.00-18.00 Uhr
2. Bauabschnitt Ortsdurchfahrt                                            OT Kirchscheidungen, Dorfgemeinschaftshaus
                                                                          2. Dienstag im Monat 16.00-18.00 Uhr
am 08. August 2017 um 17.30 Uhr
im Bürgerhaus, Poststraße 1, 06638 Karsdorf.                              OT Burgscheidungen, Kindergarten
                                                                          4. Dienstag im Monat 16.00-18.00 Uhr
                                                                          Bereitschaft Stadthof: 0174 / 2 13 81 29

Schumann
Bürgermeister                                                                Verbandsgemeinde Unstruttal
                                                                       - Die Verbandsgemeindebürgermeisterin -

  Einstieg für                                                         Bekanntmachung
  Aufsteiger.                                                          für die Stadt Laucha an der Unstrut
  Im Vertrieb
                                                                       Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und
  für AXA.                                                             die Erteilung von Wahlscheinen für die Bürgermeisterwahl am
                                                                       24.09.2017 und die evtl. erforderliche Bürgermeisterstichwahl am
                                                                       15.10.2017.
   Sie suchen Herausforderungen in einer für Sie neuen Branche?
   Wir freuen uns auf vertriebsaffine Beraterpersönlichkeiten          1. Zeit und Ort der Einsichtnahme
   und bieten Ihnen ideale Rahmenbedingungen und attraktive               Das Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl kann in der Zeit
   Verdienstmöglichkeiten. Willkommen im Team!                            vom 31.08.2017 bis 09.09.2017 während der Dienststunden:
                                                                          Montag        08.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr
                                                                          Dienstag      08.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr
   Vertriebsmitarbeiter (m/w)                                             Mittwoch      08.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr
                                                                          Donnerstag 08.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
   Das erwartet Sie bei uns:                                              Freitag       08.00-12.00 Uhr
   ƅ Im Tagesgeschäft lernen Sie die Rundumberatung nach                  bei der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg
     unserem plan360°-Ansatz, mit dem Sie den bestehenden                 (Unstrut) im Einwohnermeldeamt eingesehen werden.
     Kundenstamm kontinuierlich ausbauen.                                 Die Möglichkeit der Einsichtnahme endet am 09.09.2017. Die
   ƅ Unsere Weiterbildungsakademie bereitet Sie auf die Ab-               Verwaltung ist an diesem Tag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
     schluss-prüfung zum Versicherungsfachmann (m/w, IHK) vor.
                                                                          geöffnet.
                                                                          Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.
   ƅ Beste Aussichten auf eine Karriere in Wohnortnähe.                   Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
                                                                          Die wahlberechtigte Person kann verlangen, dass in dem Wähler-
   So überzeugen Sie uns:                                                 verzeichnis während der Möglichkeit der Einsichtnahme der Tag
   ƅ Mit einer kaufmännischen Ausbildung oder einem                       der Geburt unkenntlich gemacht wird.
     abgeschlossenen Studium. Auch Studienabbrecher sind
     willkommen. Erste Vertriebserfahrungen sind von Vorteil.          2. Berichtigung des Wählerverzeichnisses
                                                                          Anträge auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses sind inner-
   ƅ Sie haben Freude am Umgang mit Menschen, einen                       halb der möglichen Frist zur Einsichtnahme, spätestens am
     PKW-Führerschein Klasse B und einen eigenen PKW.                     09.09.2017 bis 12.00 Uhr, bei der Verbandsgemeinde Unstrut-
                                                                          tal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut), im Einwohnermeldeamt,
   Weitere Informationen finden Sie auf www.AXA.de/Karriere.              schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift zu stellen. Sofern
                                                                          die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat die
                                                                          Antragstellerin/der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel
     Bewerben Sie sich – wir freuen uns auf Sie!
                                                                          beizubringen.
     AXA Generalvertretung Martin Zimmermann
     Ihr Ansprechpartner: Martin Zimmermann                            3. Wahlbenachrichtigung
     Tel.: 034461 / 61030, martin.zimmermann@axa.de                       Wahlberechtigte Personen, die in das Wählerverzeichnis eingetra-
                                                                          gen sind, erhalten bis spätestens zum 30.08.2017 eine Wahl-
                                                                          benachrichtigung.
Amtsblatt                                                                  11                                        Ausgabe 07/2017 (28.07.2017)

    Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt,
    wahlberechtigt zu sein, muss das Wählerverzeichnis einsehen und                             Stadt Nebra (Unstrut)
    gegebenenfalls Antrag auf Berichtigung stellen, wenn sie/er nicht
    Gefahr laufen will, dass sie/er ihr/sein Wahlrecht nicht ausüben
    kann.
    Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist                  Sprechzeiten der Stadt Nebra (Unstrut)
    oder einen Wahlschein hat.                                                     Ort: Rathaus, Promenade 13, 06642 Nebra (Unstrut)
4. Einen Wahlschein erhält auf Antrag                                              Sekretariat & Stadtinformation
4.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Per-                Frau Nitzschker: 03 44 61 / 2 20 16
    son,                                                                           Dienstag         09.30-18.00 Uhr
4.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtig-                Mittwoch         09.30-14.30 Uhr
    te Person,                                                                     Donnerstag       09.30-16.00 Uhr
    a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antrags-
       frist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat,           Bürgermeistersprechstunde:
    b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der               Frau Scheschinski:03 44 61 / 2 21 01
       Antragsfrist entstanden ist.
    Wahlscheine können bis zum 22.09.2017, 18.00 Uhr, schrift-                     Rathaus
    lich oder mündlich bei der Verbandsgemeinde Unstruttal,                        Dienstag          10.00-12.00 u. 16.00-18.00 Uhr
    Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) im Einwohnermeldeamt zu                      Donnerstag        16.00-18.00 Uhr
    den im Pkt. 1 genannten Dienststunden, beantragt werden.
    Der Schriftform wird auch durch Telegramm, Fernschreiben oder                  OT Reinsdorf, Gemeindehaus
    Fernkopie Genüge getan.                                                        07.09.2017, 02.11.2017
    Soweit die Gemeinde diese Möglichkeit eröffnet, kann der Antrag
    auch elektronisch übermittelt werden. Fernmündliche Anträge
    sind nicht zulässig.
    Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung
    der Hilfe einer anderen Person bedienen.
                                                                                Sprechtage des Notars
    Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte
    Personen können aus den unter 4.2 Buchst. a) und b) angegebenen
                                                                                Josef Seeger in Nebra (Unstrut)
    Gründen den Antrag noch bis zum Wahltag 15.00 Uhr bei der                   Wo:
    Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut),             Beratungsraum der Stadt Nebra (Unstrut)
    im Einwohnermeldeamt stellen. Gleiches gilt, wenn die wahlbe-               Promenade 13a
    rechtigte Person schriftlich erklärt, wegen einer plötzlichen Er-
    krankung das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren                09.08.2017 14.00-17.00 Uhr
    Schwierigkeiten aufsuchen zu können.                                        30.08.2017 15.00-17.00 Uhr
    Die beantragende Person muss den Grund für die Erteilung eines
    Wahlscheins glaubhaft machen. Wer den Antrag für eine andere                13.09.2017 14.00-17.00 Uhr
    Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht             27.09.2017 15.00-17.00 Uhr
    nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt ist.                                11.10.2017 14.00-17.00 Uhr
    Verlorene und nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine oder                25.10.2017 15.00-17.00 Uhr
    Stimmzettel werden nicht ersetzt.
                                                                                Termine können gerne vorher mit dem Notariat in Naumburg unter der
5. Briefwahl                                                                    Telefonnummer 0 34 45 / 2 61 43 abgestimmt und vereinbart werden.
   Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe
   in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebietes oder durch
   Briefwahl teilnehmen.
   Bei der Briefwahl hat die Wählerin/der Wähler im verschlosse-
   nen Wahlbriefumschlag
   1. ihren/seinen Wahlschein
   2. den Stimmzettel in dem Wahlumschlag
   so rechtzeitig an die/den auf dem Wahlbriefumschlag angegebene
   Wahlleiterin/Wahlleiter zu übersenden, dass der Wahlbrief
   spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.
   Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des/der zuständigen
   Wahlleiters/in abgegeben werden. Nähere Hinweise sind dem
   Merkblatt zur Briefwahl, das mit den Briefwahlunterlagen überge-
   ben wird, zu entnehmen.

Freyburg (Unstrut), den 17.07.2017

Jana Grandi

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Amtsblatt                                                                  12                                              Ausgabe 07/2017 (28.07.2017)

Ausgleichsbeträge im Sanierungs-                                                Ordentlich zuverlässig… Unser Service:
gebiet                                                                          Haushaltsauflösungen
Liebe Eigentümerinnen und Eigentümer im Sanierungsgebiet
„Nebra-Stadtkern“,
                                                                                Entrümpelung, Beräumung
                                                                                mit Wertanrechnung • kostenlose Besichtigung
ich möchte Sie heute darüber informieren, dass bereits die Hälfte der           keine Anfahrtkosten • besenrein • Festpreis
Eigentümer im Sanierungsgebiet „Nebra-Stadtkern“ den Ausgleichs-                Hans Thomas Lampert – seit 1980/1990
betrag in Form einer freiwilligen Ablösevereinbarung abgelöst und
                                                                                Spechsart 23, 06618 Naumburg
somit viele Vorteile erlangt haben - aber dazu später mehr.
                                                                                Tel. 03445 7387985, Fax 03445 7387986
Die Stadt Nebra (Unstrut) wurde 1994 in die Stadtsanierung aufgenom-
men, seither wurde viel erreicht. Es wurden Straßen, Wege und Plätze
                                                                                Mail naumburg@lampert-maerkte.de
saniert, sowie öffentliche Einrichtungen instandgesetzt. Dies war nur           Außerdem: Ankauf von Antik/Trödel/Sammlerware/Hausrat
unter Zuhilfenahme von Fördermitteln über die Stadtsanierung mög-
lich.
Wie Ihnen sicher bekannt ist, wurden in diesem Zusammenhang keine
Straßenausbaubeiträge erhoben. Der Gesetzgeber sieht vor, bei Grund-
                                                                                                                 Bestattungsinstitut
stücken innerhalb eines Sanierungsgebietes, sogenannte Ausgleichs-
beträge zu erheben. Diese Erhebung ist eine gesetzliche Pflicht der
                                                                                                                     & Blumengeschäft
Gemeinde (keine Ermessensentscheidung).                                                                                     A. Schmidt
Spätestens zum Ende der Sanierungsmaßnahme (2021) müssen die
Ausgleichsbeträge durch die Stadt Nebra (Unstrut) in Form eines                                                       – Bestattungen aller Art
Bescheides erhoben und an das Land abgeführt werden. Es besteht                                                       – Trauerreden
jedoch die Möglichkeit, den Ausgleichsbetrag bereits vor Abschluss der                     Büro Laucha                – Trauerfloristik
                                                                                      Glockenmuseumstr. 24            – Erledigung sämtl. Formalitäten
Sanierung abzulösen und wieder im Sanierungsgebiet einzusetzen.
                                                                                 Tel. 03 44 62-30 90, Fax -3 09 19
Ich möchte Sie gerne von einer vorzeitigen Ablöse des Ausgleichs-               www.Bestattungen-Axel-Schmidt.de      – Bestattungsvorsorge
betrages überzeugen.                                                                                                  – Tag- und Nachtbereitschaft
Durch eine vorzeitige Ablösung ergeben sich Vorteile für die                        Büro Freyburg, Jahnplatz 7
Grundstückseigentümer und die Stadt.                                                   Tel. 03 44 64-2 80 57         NEU   eigene Trauerhalle und Trauercafé

Vorteile Grundstückseigentümer
- Eigentümer können prozentuale Abschläge auf den eigentlich zu
  erhebenden Ausgleichsbetrag in Anspruch nehmen - derzeit sind
  das 10 % (diese gibt es bei keiner Bank)
- Die Zahlungsmodalitäten können verhandelt werden z.B. Raten-
  zahlungen (ein Bescheid wäre sofort vollstreckbar)
- Sanierungsvermerk lt. § 163 BauGB kann auf Antrag aus dem
  Grundbuch gelöscht werden

Vorteile Stadt
- Einnahmen stehen frühzeitig und für weitere Maßnahmen im
  Sanierungsgebiet zur Verfügung und müssen nicht, wie bei der
  Erhebung per Bescheid, nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme
  anteilig an das Land zurückgezahlt werden
- sofortiger Wiedereinsatz der Ausgleichsbeträge möglich

Konkret geht es um die Sanierung der Reinsdorfer Straße. Diese
Sanierung ist derzeit leider aufgrund der schlechten Haushaltslage
finanziell nicht umsetzbar. Sollten allerdings alle verbleibenden Eigen-
tümer den Ausgleichsbetrag vorzeitig ablösen, könnte die Stadt diese
Mittel dafür nutzen und die Reinsdorfer Straße sanieren - das Geld              A N Z E I G E N P R E I S E
bleibt demnach in der Stadt.
Sollten Sie sich nun entscheiden, Ihren Teil dazu beizutragen, stehe ich               Anzeigengrößen                                  Preis
Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Die nötigen Auskünfte können Sie
auch telefonisch bekommen, dazu können Sie den zuständigen Sach-                         6,0 x 4,0 cm                      =         20,16 €
bearbeiter (Herr Jasef 03 44 64 / 3 00 55) oder die Bauverwaltungs-                      6,0 x 6,0 cm                      =         30,24 €
leiterin (Frau Weide 03 44 64 / 3 00 61) jederzeit kontaktieren.                         6,0 x 9,0 cm                      =         45,36 €
Mit freundlichen Grüßen                                                                  9,0 x 5,0 cm                      =         37,80 €
                                                                                         9,0 x 7,0 cm                      =         52,80 €
                                                                                         9,0 x 8,0 cm                      =         60,48 €
                                                                                        12,5 x 8,0 cm                      =         84,00 €
Scheschinski                                                                            19,0 x 5,5 cm                      =         87,78 €
                                                                                        19,0 x 10,0 cm                     =        159,60 €
                                                                                   Diese Preise verstehen sich zuzüglich gesetzliche
      Der Redaktionsschluss für die                                                Mehrwertsteuer. Farbbelegung auf Anfrage.

      Ausgabe 08/2017 (01.09.2017)                                                 Bei mehrmaliger Schaltung Gewährung von Rabatten
                                                                                   möglich (je nach Schaltweise zwischen 5 und 15 %
           ist der 21.08.2017.                                                     auf den Grundpreis).
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