Sie sind herzlich eingeladen zur - Verbandsgemeinde Unstruttal
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Amtsblatt 1 Ausgabe 07/2017 (28.07.2017) der Verbandsgemeinde Unstruttal Ausgabe 07/2017 . 28.07.2017 Sie sind herzlich eingeladen zur
Amtsblatt 2 Ausgabe 07/2017 (28.07.2017) IHRE ANSPRECHPARTNER IN STÄDTEN UND GEMEINDEN Notrufe Sprechzeit der Regionalbereichsbeamten Polizei ............................................................................................ 1 10 jeden Mittwoch 16.00-18.00 Uhr Feuerwehr ..................................................................................... 1 12 Rettungsdienst .............................................................................. 1 12 Polizeirevier Burgenlandkreis Regionalbereich Unstruttal Wichtige Telefonnummern Hinter der Kirche 2, 06632 Freyburg (Unstrut) Regionalbereichsbeamte Freyburg (Unstrut) ......... 03 44 64 / 35 58 90 Tel.: 03 44 64 / 35 58 90 rbb-unstruttal@polizei.sachsen-anhalt.de Email: rbb-unstruttal@polizei.sachsen-anhalt.de Änderungen vorbehalten Polizeistation Nebra (Unstrut) ....................................... 03 44 61 / 69-0 Kreisstelle Naumburg für Brand- und Katastrophenschutz, Rettungswesen ........................ 0 34 45 / 7 52 90 Klinikum Burgenlandkreis GmbH Naumburg ................. 0 34 45 / 72-0 Trinkwasserversorgung Saale-Unstrut GmbH ........... 03 44 64 / 6 61-0 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Unstruttal envia Mitteldeutsche Energie AG Montag – Freitag ..................................................... 0800 / 2 30 50 70 Redaktion: Sandra Fuchs Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut ....... 03 44 64 / 3 55 60 Telefon 03 44 64 / 3 00 28 · Fax 03 44 64 / 3 00 60 - Bereitschaftsnummer ............................................. 03 44 64 / 6 61-0 E-Mail: s.fuchs@verbgem-unstruttal.de Abwasserzweckverband Unstrut-Finne .................. 03 44 61 / 3 54 61 Zweckverband Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Der Redaktionsschluss für die Gewerbegebiet Görschen .......................................... 03 44 45 / 22 3-0 Amtsgericht Naumburg und Grundbuchamt ................. 0 34 45 / 28-0 Ausgabe 08/2017 (01.09.2017) Unterhaltungsverband „Untere Unstrut“ ................. 03 44 61 / 5 58 18 ist der 21.08.2017. uhv_untere-unstrut@t-online.de Verbandsgemeinde Unstruttal Vermessung/Kataster .................................................... 03 44 64 / 3 00-50 Sitz Freyburg (Unstrut) Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge ................. 03 44 64 / 3 00-56 Liegenschaften Balgstädt/Freyburg (U.)/Gleina ............... 03 44 64 / 3 00-15 Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) Liegenschaften Goseck/Karsdorf/Laucha a. d. U./ sowie Außenstellen Laucha an der Unstrut und Nebra (Unstrut) Nebra (U.) ..................................................................... 03 44 64 / 3 00-16 Sprechzeiten: dienstags 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Tiefbau .......................................................................... 03 44 64 / 3 00-52 donnerstags 09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr freitags 09:00-12:00 Uhr Schiedsstelle Freyburg (Unstrut) Rathaus Freyburg (Unstrut) – Verwaltungsgebäude II (hinter der Kirche, Telefonverzeichnis Sitzungsraum) VerbGem Unstruttal ............................................................. 03 44 64 / 3 00-0 Sprechzeiten: jeden letzten Donnerstag im Monat, 18:00-19:00 Uhr Fax Freyburg .................................................................... 03 44 64 / 3 00-60 Bereitschaftsdienst außerhalb der Dienstzeiten ................. 01 77 / 3 39 06 25 Schiedsstelle Laucha an der Unstrut Verbandsgemeindebürgermeisterin .................................. 03 44 64 / 3 00-20 Markt 1 Hauptamt .......................................................................... 03 44 64 / 3 00-20 Sprechzeiten: jeden 1. Montag im Monat von 17:00-18:00 Uhr Poststelle ....................................................................... 03 44 64 / 3 00-20 Öffentlichkeitsarbeit und Wirtschaftsförderung ............. 03 44 64 / 3 00-13 Schiedsstelle Nebra (Unstrut) Sportamt ....................................................................... 03 44 64 / 3 00-14 Poststraße 1 in 06638 Karsdorf/OT Wetzendorf Ordnungsamt ................................................................... 03 44 64 / 3 00-31 Sprechzeiten: jeden 1. Dienstag im Monat von 16:00-18:00 Uhr Einwohnermeldeamt ..................................................... 03 44 64 / 3 00-33 Friedhofsamt ................................................................. 03 44 64 / 3 00-30 Einwohnermeldeamt Nebra (Unstrut) Standesamt ................................................................... 03 44 64 / 3 00-34 Telefonnummer .................................................................. 03 44 61 / 2 56 76 Fundbüro / Ordnungsangelegenheiten ......................... 03 44 64 / 3 00-32 Sprechz.: Di 10:00-12:00/14:00-17:00 Uhr Gewerbeamt .................................................................. 03 44 64 / 3 00-36 Feuerwehr .................................................................... 03 44 64 / 3 00-35 Straßenverkehrsangelegenheiten .................................. 03 44 64 / 3 00-32 Finanzverwaltung ............................................................. 03 44 64 / 3 00-41 E-mail-Adressen der Ämter Grundsteuern ............................................................... 03 44 64 / 3 00-45 Kasse ............................................................................ 03 44 64 / 3 00-42 Verbandsgemeindebürgerm.: ... buergermeisterin@verbgem-unstruttal.de Elternbeiträge ................................................................ 03 44 64 / 3 00 44 Hauptamt: .............................................. hauptamt@verbgem-unstruttal.de Gewerbesteuer ............................................................... 03 44 64 / 3 00 48 Bauverwaltung .................................................................. 03 44 64 / 3 00-61 Ordnungsamt: ................................. ordnungsamt@verbgem-unstruttal.de Bauanträge/Vorkaufsrecht ............................................. 03 44 64 / 3 00-54 Finanzverwaltung: ................................... finanzen@verbgem-unstruttal.de Bauplanung/Stadtsanierung ......................................... 03 44 64 / 3 00-55 Dorferneuerung/Hochbau ............................................. 03 44 64 / 3 00-59 Bauverwaltungsamt: .................................. bauamt@verbgem-unstruttal.de
Amtsblatt 3 Ausgabe 07/2017 (28.07.2017) Gemeinde Goseck und Gleina Notdienst - Ärzte R. Cholewa, Weimarer Str. 17, 06618 Naumburg ....... Tel. 0 34 45 / 70 23 32 Fax 0 34 45 / 70 10 95 AZV Unstrut-Finne Dienstgebiet Unstruttal – Bad Bibra Störmeldung Einzugsbereich Kläranlage Karsdorf ...... Tel. 03 44 61 / 5 52 50 Dienstgebiet Naumburg (Saale) Fax 03 44 61 / 5 52 49 Störmeldung Einzugsbereich Kläranlage Laucha Tel. 03 44 62 / 2 16 58 Sie haben außerhalb der Praxisöffnungszeiten gesundheitliche Beschwer- Fax 03 44 62 / 2 16 56 den, aber die Behandlung kann aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten (Werk-)Tag aufgeschoben werden? Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut Bereitschaftsdienst ........................................................ Tel. 03 44 64 / 6 61-0 Dann wählen Sie die bundesweite und kostenlose AZV Naumburg Bereitschaftsdienst ............................ Tel. 01 71 / 7 49 08 40 zentrale Rufnummer: 116 117 Trinkwasser Goseck ................................................ Tel. 01 71 / 1 76 90 10 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung. Über envia Mitteldeutsche Energie AG diese kostenfreie Nummer werden Sie direkt mit einer Leitstelle, einer Entstörertelefon: ........................................................... Tel. 0800 / 2 30 50 70 Bereitschaftsdienstpraxis oder einem Arzt in Ihrer Nähe verbunden. MITGAS ....................................................................... Tel. 01 80 / 2 700 701 Die Einsatzzeiten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes Entstörertelefon: ...................................................................... 01 80 / 2 20 09 Einsatzzeiten: Frauennotruf .................................................................... 01 73 / 9 46 20 79 Montag: 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr Tierheim Freyburg e.V., Am Ententeich, 06632 Freyburg (Unstrut) Dienstag: 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr Mo-So 10.00-12.00 Uhr u. 15.00-16.00 Uhr ........... Tel. 01 52 / 24 49 69 48 Mittwoch: 14.00 Uhr bis 07.00 Uhr Donnerstag: 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr Freitag: 14.00 Uhr bis 07.00 Uhr Samstag: 07.00 Uhr bis Folgetag 07.00 Uhr Sonntag: 07.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr Apotheken Notfallsprechstunde: Freyburg In der genannten Praxis: Sa.: 09.00 -10.00 Uhr, So.: 10.00 -11.00 Uhr Elisabeth-Apotheke Oberstraße 54, 06632 Freyburg (Unstrut) ......................... 03 44 64 / 2 90 04 Dienstgebiet Weißenfels Jahn-Apotheke Markt 3, 06632 Freyburg (Unstrut) .................................... 03 44 64 / 2 73 65 Für folgende Orte der VerbGem Unstruttal: Karsdorf Goseck mit OT Markröhlitz Unstrut-Apotheke Der kassenärztliche Hausbesuchsdienst ist zu folgenden Straße der Befreiung 1a, 06638 Karsdorf OT Wetzendorf .... 03 44 61 / 5 70 11 Dienstzeiten Laucha Mo., Di., Do.: 19:00 Uhr bis Folgetag 07:00 Uhr Löwen-Apotheke Mi., Fr.: 14:00 Uhr bis Folgetag 07:00 Uhr Golzener Straße 1, 06636 Laucha an der Unstrut .............. 03 44 62 / 2 03 39 Sa., So. und alle Feiertage 07:00 Uhr bis Folgetag 07:00 Uhr Nebra unter der zentralen Rufnummer: 116 117 zu erreichen. Georg-Apotheke Eine Notfallsprechstunde findet in der Asklepios Klinik, Naumburger Straße Am Markt 3, 06642 Nebra (Unstrut) .................................. 03 44 61 / 2 24 05 76 in Weißenfels Mi., Sa., So. und Feiertags zu folgenden Dienstzeiten statt. Mittwoch und Freitag: 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr Sonnabend, Sonntag und Feiertags: 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr Bibliotheken Freyburg (Unstrut), Hinter der Kirche 2 .............................. 03 44 64 / 2 80 51 Nebra (Unstrut), Breite Straße 19 ....................................... 03 44 61 / 2 22 16 Bereitschaftsdienste Wohnungsbaugesellschaften / Wohnungsgenossenschaften / Grund- stücksverwaltungen für dringende Havariefälle bzw. Hausverwalter Freyburger Wohnungsbau GmbH Kindertagesstätten/Horte Sektkellereistraße 2, 06632 Freyburg ................... Tel. 03 44 64 / 2 86 70 und 01 71 / 5 47 60 50 Kindertagesstätte „Unstrut-Knirpse“ Nebra ....................... 03 44 61 / 2 20 01 Karsdorfer Wohnungsbau GmbH Kindertagesstätte „Schlosszwerge“ Burgscheidungen ...... 03 44 62 / 2 18 00 von Montag bis Freitag zu erreichen unter .................. Tel. 03 44 61 / 5 52 84 Kindertagesstätte „Freundschaft“ Karsdorf ........................ 03 44 61 / 5 52 89 an den Wochenenden und Havarie ............................. Tel. 03 44 61 / 5 58 92 Kindertagesstätte „Glöckchen“ Laucha ............................... 03 44 62 / 2 07 09 Wohnungsgenossenschaft „Frieden“ Nebra e.G. Kindertagesstätte „Reinsdorfer Landzwerge“ ..................... 03 44 61 / 2 27 93 Geschäftsstelle ............................................................ Tel. 03 44 61 / 2 42 70 Kindertagesstätte „Hühnerjagd“ Freyburg ......................... 03 44 64 / 2 74 75 Nebraer Wohnungsgesellschaft mbH Kindertagesstätte „Pittiplatsch“ Gleina ................................ 03 44 62 / 2 06 61 von Montag bis Freitag erreichbar unter ..................... Tel. 03 44 61 / 2 20 83 Kindertagesstätte „Sonnenschein“ Freyburg ..................... 03 44 64 / 2 82 01 von Freitag 12:30 Uhr bis Montag 07:00 Uhr ist nur bei dringenden Havarie- fällen ausschließlich Tel. 03 44 61 / 2 45 70 anzuwählen. Kindertagesstätte „Zwergenschloss“ Balgstädt .................. 03 44 64 / 2 76 84 Kindertagesstätte „Buddelflink“ Goseck .............................. 0 34 43 / 20 02 88 Stadt Nebra (Unstrut) OT Reinsdorf Böckeler, Goetheweg 3, 06618 Naumburg ................... Tel. 0 34 45 / 70 86-0 Kindertagesstätte „Kleine Rebläuse“ Freyburg ................... 03 44 64 / 6 68 33 Tagesmutti Ines Ballin, Wangener Unstrutspatzen .............. 03 44 61 / 2 33 54 Stadt Nebra (Unstrut) OT Klein- und Großwangen Hort Hühnerjagd Freyburg ................................................. 03 44 64 / 2 72 93 Nebraer Wohnungsgesellschaft mbH .......................... Tel. 03 44 61 / 2 20 83 von Freitag 12:30 Uhr bis Montag 07:00 Uhr ist nur bei dringenden Havarie- Hort Laucha ...................................................................... 03 44 62 / 60 19 25 fällen ausschließlich Tel. 03 44 61 / 2 45 70 anzuwählen. Hort Nebra ........................................................................ 0152 / 02 11 88 95
Amtsblatt 4 Ausgabe 07/2017 (28.07.2017) Dienstag, 01.08.2017 Donnerstag, 03.08.2017 Mülltermine Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha, Großwangen, Kleinwangen Plößnitz Freitag, 04.08.2017 Hausmüll Mittwoch, 02.08.2017 Nebra Freyburg (Niersteiner Straße, Nordstraße, Montag, 07.08.2017 Freitag, 28.07.2017 Weinbergstraße) Freyburg, Neuenburg, Nißmitz Burgscheidungen, Kirchscheidungen, Donnerstag, 03.08.2017 Tröbsdorf Dienstag, 01.08.2017 Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Goseck, Kleinwangen, Nebra Dienstag, 08.08.2017 Hirschroda, Städten, Weischütz, Zscheiplitz Goseck, Markröhlitz Mittwoch, 02.08.2017 Freitag, 04.08.2017 Baumersroda, Dobichau, Dorndorf, Mittwoch, 09.08.2017 Freyburg (außer Niersteiner Straße, Nord- Freyburg, Neuenburg Ebersroda, Gleina, Müncheroda, Pödelist, straße, Weinbergstraße), Neuenburg, Schleberoda, Weischütz, Zeuchfeld, Nißmitz Freitag, 11.08.2017 Zscheiplitz Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Hirschroda, Dienstag, 08.08.2017 Müncheroda, Plößnitz, Reinsdorf, Städten, Donnerstag, 03.08.2017 Nebra Markröhlitz Weischütz Mittwoch, 09.08.2017 Montag, 14.08.2017 Freitag, 04.08.2017 Baumersroda, Dobichau, Ebersroda, Gleina, Burgscheidungen, Karsdorf, Laucha Müncheroda, Pödelist, Schleberoda, Kirchscheidungen, Reinsdorf, Tröbsdorf, Zeuchfeld Dienstag, 15.08.2017 Wennungen, Wetzendorf Baumersroda, Ebersroda, Gleina, Nißmitz, Donnerstag, 10.08.2017 Schleberoda, Zeuchfeld, Zscheiplitz Montag, 07.08.2017 Burgscheidungen, Großwangen, Großwangen Kirchscheidungen, Kleinwangen, Tröbsdorf, Dienstag, 22.08.2017 Dienstag, 08.08.2017 Wennungen Burkersroda, Dietrichsroda Balgstädt, Burkersroda, Dietrichsroda, Freitag, 11.08.2017 Mittwoch, 23.08.2017 Größnitz, Hirschroda, Laucha, Plößnitz, Karsdorf, Markröhlitz, Reinsdorf, Wetzen- Dobichau, Pödelist Städten dorf Freitag, 25.08.2017 Donnerstag, 10.08.2017 Dienstag, 15.08.2017 Karsdorf, Wennungen, Wetzendorf Goseck Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha, Dienstag, 29.08.2017 Freitag, 11.08.2017 Plößnitz Großwangen, Kleinwangen Freyburg, Neuenburg, Nißmitz Mittwoch, 16.08.2017 Mittwoch, 30.08.2017 Dienstag, 15.08.2017 Freyburg (Niersteiner Straße, Nordstraße, Nebra Kleinwangen, Nebra Weinbergstraße) Donnerstag, 31.08.2017 Mittwoch, 16.08.2017 Donnerstag, 17.08.2017 Burgscheidungen, Kirchscheidungen, Baumersroda, Dobichau, Dorndorf, Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Goseck, Tröbsdorf Ebersroda, Gleina, Müncheroda, Pödelist, Hirschroda, Städten, Weischütz, Zscheiplitz Schleberoda, Weischütz, Zeuchfeld, Freitag, 18.08.2017 Blaue Tonne Zscheiplitz Freyburg (außer Niersteiner Straße, Nord- straße, Weinbergstraße), Neuenburg, Dienstag, 01.08.2017 Donnerstag, 17.08.2017 Nißmitz Freyburg, Goseck, Markröhlitz Markröhlitz Dienstag, 22.08.2017 Freitag, 04.08.2017 Freitag, 18.08.2017 Nebra Burkersroda, Dietrichsroda Burgscheidungen, Karsdorf, Kirchscheidungen; Reinsdorf, Tröbsdorf, Mittwoch, 23.08.2017 Montag, 07.08.2017 Wennungen, Wetzendorf Baumersroda, Dobichau, Ebersroda, Gleina, Dobichau, Pödlist Montag, 21.08.2017 Müncheroda, Pödelist, Schleberoda, Mittwoch, 09.08.2017 Großwangen Zeuchfeld Karsdorf, Wennungen, Wetzendorf Dienstag, 22.08.2017 Donnerstag, 24.08.2017 Donnerstag, 10.08.2017 Balgstädt, Burkersroda, Dietrichsroda, Burgscheidungen, Großwangen, Nebra Größnitz, Hirschroda, Laucha, Plößnitz, Kirchscheidungen, Kleinwangen, Tröbsdorf, Freitag, 11.08.2017 Städten Wennungen Großwangen, Kleinwangen Donnerstag, 24.08.2017 Freitag, 25.08.2017 Dienstag, 15.08.2017 Goseck Karsdorf, Markröhlitz, Reinsdorf, Wetzen- Burgscheidungen, Kirchscheidungen, dorf Freitag, 25.08.2017 Tröbsdorf Freyburg, Neuenburg, Nißmitz Montag, 29.08.2017 Donnerstag, 17.08.2017 Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha, Dienstag, 29.08.2017 Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Hirschroda, Plößnitz Müncheroda, Plößnitz, Reinsdorf, Städten, Kleinwangen, Nebra Dienstag, 30.08.2017 Weischütz Mittwoch, 30.08.2017 Freyburg (Niersteiner Straße, Nordstraße, Baumersroda, Dobichau, Dorndorf, Freitag, 18.08.2017 Weinbergstraße) Laucha Ebersroda, Gleina, Müncheroda, Pödelist, Schleberoda, Weischütz, Zeuchfeld, Donnerstag, 31.08.2017 Montag, 21.08.2017 Zscheiplitz Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Goseck, Baumersroda, Ebersroda, Gleina, Nißmitz, Hirschroda, Städten, Weischütz, Zscheiplitz Donnerstag, 31.08.2017 Schleberoda, Zeuchfeld, Zscheiplitz Markröhlitz Freitag, 25.08.2017 Gelbe Tonne Freyburg, Neuenburg, Goseck, Markröhlitz Bioabfall Freitag, 28.07.2017 Mittwoch, 30.08.2017 Freitag, 28.07.2017 Dobichau, Pödelist Burkersroda, Dietrichsroda Karsdorf, Markröhlitz, Reinsdorf, Wetzen- Dienstag, 01.08.2017 Donnerstag, 31.08.2017 dorf Karsdorf, Wennungen, Wetzendorf Dobichau, Pödelist
Amtsblatt 5 Ausgabe 07/2017 (28.07.2017) Amtliche Bekanntmachungen Mitteilung des Steueramtes der der Verbandsgemeinde Unstruttal Verbandsgemeinde Unstruttal sowie Das Steueramt der Verbandsgemeinde Unstruttal weist alle Steuer- Informationen und Wissenswertes pflichtigen in den zur Verbandsgemeinde Unstruttal gehörenden Städ- ten und Gemeinden zur Zahlung der Steuern und Abgaben auf den aus dem Verwaltungsamt nächsten Zahlungstermin hin. Zum Zahlungstermin 15.08. werden für die Ratenzahler folgende Steuern fällig: Grundsteuer A Mitteilung der Finanzverwaltung Grundsteuer B Gewerbesteuer Am 02.08., 03.08. und 08.08.2017 wird die Finanzverwaltung, Bitte beachten Sie auch, dass bei Übertragungen bzw. Verkäufen von insbesondere das Steueramt und die Kasse, aufgrund technischer Gebäuden an einen neuen Eigentümer, dies schriftlich beim Steueramt Gründe geschlossen. der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, in 06632 Freyburg (Unstrut), anzuzeigen ist. Wolfert Leiterin Finanzverwaltung Weiterhin werden Hundehalter dazu aufgefordert, gemäß der An- meldefrist aus den ortsgebundenen Satzungen, ihre Hunde anzumel- den! Bei Verstößen gegen die Anmeldepflicht gemäß Hundesteuer- satzung droht eine ordnungsrechtliche Strafe! Sprechzeiten des Standesamtes Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) Sprechzeiten: Wolfert Dienstag 9.00-12.00 Uhr und 13.00-17.30 Uhr Leiterin Finanzverwaltung Donnerstag 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung Tel. 03 44 64 / 3 00 34 Böttcher Das Ordnungsamt informiert Standesbeamtin Straßensperrungen Vollsperrung der Bundesstraße B 176 zwischen Ortsausgang Bekanntmachung des Einwohner- Balgstädt und der Ortslage Freyburg (Unstrut) bis voraussichtlich 30.09.2017 wegen Kanal- und Straßenbauarbeiten im Auftrag der meldeamtes Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt. Die Umleitung des Verkehrs erfolgt ab Laucha über die L 212 – Die Landesregierung möchte Ehejubilaren, die in Sachsen-Anhalt ihren Kirchscheidungen – Tröbsdorf – Wennungen – Wetzendorf – L 177 – Wohnsitz haben, aus Anlass des 50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstages Karsdorf – K 2662 – B 180 – Gleina – Ortsumgehung Freyburg – gratulieren. Kreisverkehr Nißmitz – B 176 – und zurück. Da die Eheschließungsdaten nicht immer vollständig gespeichert und auch auf andere Weise nicht zu erhalten sind, werden Ehepaare, die in Vollsperrung der Breiten Straße in Freyburg (Unstrut) in der Zeit den Jahren 1943, 1948, 1953, 1958 und 1968 geheiratet haben, gebeten vom 06.03.2017 bis ca. 08.09.2017 wegen Kanal- und Straßenbau- sich beim Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Unstruttal, arbeiten. Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) oder in deren Außenstellen bis zum 06.09.2017 zu melden. Bei der Meldung ist der Tag der Eheschließung Vollsperrung der Landesstraße L 205, Bahnunterführung zwi- urkundlich nachzuweisen. schen Naumburg und Naumburg OT Henne in der Zeit vom 17.07.2017 bis voraussichtlich 04.08.2017 wegen Instandsetzungs- arbeiten an der Bahnbrücke im Auftrag der Deutschen Bahn AG. Die Umleitung des Verkehrs erfolgt ab Naumburg über die B 180 Das Einwohnermeldeamt informiert (Roßbacher Straße) – bis Kreisverkehr Nißmitz – B 176 / B 180 OU Freyburg – L 207 – L 205 Naumburg/Henne und zurück. Samstagsöffnungszeiten Halbseitige Sperrung der Kreisstraße K 2233, Brücke über die Das Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Unstruttal in Unstrut bei Großjena Freyburg (Unstrut), Markt 1, hat an folgenden Samstag in der Zeit in der Zeit vom 10.07.2017 bis voraussichtlich 31.03.2018 wegen von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet: Brückenbauarbeiten. Die Regelung des Verkehrs erfolgt mittels Lichtsignalanlage. Samstag, den 05.08.2017 Samstag, den 02.09.2017 Vollsperrung der Kreisstraße K 2256, Ortsdurchfahrt Sau- bach, Alle Bürger aus den Mitgliedsgemeinden der VerbGem Unstruttal Bahnhofstraße bis voraussichtlich 24.11.2017. (Fortführung des nächs- haben damit die Möglichkeit, einmal im Monat auch am Wochenende ten Bauabschnittes, jetzt: Straßenbau) Die Umleitung des Verkehrs den gewohnten Service des Einwohnermeldeamtes in Anspruch zu erfolgt über die B 176 – Bad Bibra – B 250 – Steinbach – K 2254 – Kalbitz nehmen. – kommunale Verbindungsstraße – K 2256 – Steinburg – Saubach – und zurück. Vollsperrung der L 208 zwischen Balgstädt und Hirschroda vom 31.07. bis 04.08.2017 wegen Fahrbahnsanierung. Winter Einwohnermeldeamt Wir bitten um Beachtung und Ihr Verständnis!
Amtsblatt 6 Ausgabe 07/2017 (28.07.2017) Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung ent- Bekanntmachung der Verbands- standen ist, gemeinde Unstruttal c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt wor- den und die Feststellung erst nach Abschluss des Wähler- über das Recht auf Einsicht in das Wähler- verzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis einge- verzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen tragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 22.09.2017, 18.00 für die Wahl zum Deutschen Bundestag Uhr, bei der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut), im Einwohnermeldeamt, mündlich, schriftlich am 24. September 2017 oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen 1. Die Wählerverzeichnisse zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierig- der Mitgliedsgemeinden der VerbGem Unstruttal (Gemeinde keiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, Balgstädt, Stadt Freyburg (Unstrut), Gemeinde Gleina, 15.00 Uhr, gestellt werden. Gemeinde Goseck, Gemeinde Karsdorf, Stadt Laucha an der Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Unstrut und Stadt Nebra (Unstrut) wird in der Zeit vom Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der 04.09.2017 bis 08.09.2017 während der Dienststunden: Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Montag 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte Dienstag 8.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Mittwoch 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis Donnerstag 8.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. Freitag 8.00-12.00 Uhr Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer in der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Frey- schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. burg (Unstrut), im Einwohnermeldeamt, Zimmer 15, für Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. der Hilfe einer anderen Person bedienen. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Voll- - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, ständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis einge- - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, tragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurück- machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit zusenden ist, versehenen hellroten Wahlbriefumschlag und des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprü- - ein Merkblatt für die Briefwahl. fung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Abs. 1 des andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich oder einen Wahlschein hat. zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. 2. Wer das Wählverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimm- kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, zettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle spätestens am 08.09.2017 bis 12.00 Uhr, in der Verbands- absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis gemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut), 18.00 Uhr eingeht. im Einwohnermeldeamt Einspruch einlegen. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Nieder- ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deut- schrift eingelegt werden. schen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, abgegeben werden. erhalten bis spätestens zum 03.09.2017 eine Wahlbenachrich- tigung. Freyburg (Unstrut), 17.07.2017 Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahl- berechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht Jana Grandi nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahl- Erscheinungsdaten/Redaktionsschlüsse benachrichtigung. der Ausgaben des Amtsblattes 2017 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis der Verbandsgemeinde Unstruttal Nr. 73 Burgenland - Saalekreis durch Stimmabgabe in einem Ausgabe 08/2017 beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder Erscheinungstag Freitag, 01.09.2017 durch Briefwahl teilnehmen. Redaktionsschluss Montag, 21.08.2017 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag Ausgabe 09/2017 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, Erscheinungstag Freitag, 29.09.2017 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberech- Redaktionsschluss Montag, 18.09.2017 tigter, Ausgabe 10/2017 a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antrags- Erscheinungstag Freitag, 27.10.2017 frist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Redaktionsschluss Montag, 16.10.2017 Bundeswahlordnung (bis zum 03.09.2017) oder die Ein- spruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Ausgabe 11/2017 Bundeswahlordnung (bis zum 08.09.2017) versäumt hat, Erscheinungstag Freitag, 24.11.2017 b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Redaktionsschluss Montag, 13.11.2017 Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der
Amtsblatt 7 Ausgabe 07/2017 (28.07.2017) Tierärztlicher Bereitschaftsdienstplan Gemeinde Balgstädt 29.07.-30.07.2017: TÄ Siebert Bad Bibra, Unter den Bergen 43 Telefon: 03 44 65 / 70 00 30 oder 0170 / 5 26 56 14 Sprechzeiten der Gemeinde Balgstädt 08.-06.08.2017: TA Heinicke Ort: Am Schloß 20, 06632 Balgstädt Wetzendorf, Lange Gasse 14 Telefon: 0172 / 9 82 64 68 Bürgermeistersprechstunde: 12.08.-13.08.2017: Dr. Reglich Herr Krause: 0173 / 3 62 41 09 Freyburg, Schleberoda 12 nach telefonischer Vereinbarung Telefon: 03 44 64 / 2 63 71 o. 0171 / 6 34 86 46 19.08.-20.08.2017: Dr. Reglich Freyburg, Schleberoda 12 Telefon: 03 44 64 / 2 63 71 o. 0171 / 6 34 86 46 26.08.-27.08.2017: TÄ Bendix Gemeinde Balgstädt OT Burkersroda Memleben, Freiheit 10 Telefon: 0173 / 9 06 54 87 - Ausfertigung Mitteldeutschland Amtsgericht Naumburg Sprechzeiten der Versichertenältesten 7 K 32/16 Unsere Versichertenältesten stehen Ihnen zusätzlich zu den Mitarbei- tern in den zahlreichen Auskunfts- und Beratungsstellen als 20.06.2017 Ansprechpartner in allen Fragen der Rentenversicherung zur Verfü- gung. Sie sind auch bei der Kontenklärung und Antragstellung behilf- Termin zur Zwangsversteigerung lich. Der Service unserer Versichertenältesten sowie die Bereitstellung von Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, 30. August Antragsvordrucken ist kostenfrei. 2017, 09.00 Uhr, im Amtsgericht Naumburg, Markt 7, Saal 1, Versichertenälteste suchen Sie nie unaufgefordert in Ihrer Wohnung versteigert werden: auf, es sei denn, es liegt dafür eine telefonische oder schriftliche Das im Grundbuch in Burkersroda Blatt 258 eingetragene Grundstück Vereinbarung vor. Die Versichertenältesten können sich durch einen „Ausweis für Lfd. Gemarkung Flur Flur- Wirtschaftsart Größe Versichertenälteste der Deutschen Rentenversicherung Mittel- Nr. stück und Lage m2 deutschland“ legitimieren. 1 Burkersroda 9 7/1 Gebäude- und Freifläche, 1200 In Ihrem Wohnbereich berät und unterstützt Sie: Wohnen, Gartenland, Karin Schwinzer Hauptstraße 58a, Verbandsgemeinde Unstruttal 06632 Balgstädt Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) OT Burkersroda Telefon: 0174 / 1 87 09 46 Der Versteigerungsvermerk wurde am 22.07.2016 in das Grundbuch Sprechzeiten: samstags während der Öffnungszeiten des Einwohner- eingetragen. meldeamtes nach telefonischer Vereinbarung (Im August keine Sprechzeit.) Verkehrswert: 55.000,00 € Objektbeschreibung: Doppelhaushälfte Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalter- versteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berech- nung des Anspruchs - getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäfts- stelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Naumburg (Zimmer Nr. 2.18) Montag bis Freitag von 9.00-12.00 Uhr eingesehen werden.
Amtsblatt 8 Ausgabe 07/2017 (28.07.2017) Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Stadt Freyburg (Unstrut) Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen. Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrech- nungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Sprechzeiten der Stadt Freyburg (Unstrut) Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden Ort: Rathaus, Zimmer 110, Markt 1, sein. Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein 06632 Freyburg (Unstrut) Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und Sekretariat: ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Frau Conrad: 03 44 64 / 3 00-10 Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Dienstag 9.00-12.00 Uhr u. 13.00-18.00 Uhr Donnerstag 9.00-12.00 Uhr u. 13.00-16.00 Uhr Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsversteigerungs- Freitag 9.00-12.00 Uhr objekte im Internet unter www.zvg.com und www.zvg-portal.de Bürgermeistersprechstunde: Herr Mänicke nach Vereinbarung Goerke Rechtspfleger Gemeinderatssprechstunde: Dienstag 17.00-18.00 Uhr Ausgefertigt Siegel Zimmer 110 Amtsgericht Naumburg, 29.06.2017 Termine können bei Frau Conrad (Tel. 03 44 64 / 3 00 10) vereinbart werden. Kindel, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Waldführungen im FriedWald Freyburg (Unstrut) Freyburg an der Unstrut – Bei einer kostenlosen Waldführung durch Gemeinde Balgstädt OT Größnitz den FriedWald Freyburg haben Interessenten die Möglichkeit, mehr über das Konzept der Naturbestattung zu erfahren. Am 12. und 26. August, jeweils um 14.00 Uhr, führen die Förster Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung durch den FriedWald und informieren Interessenten über Vorsorge- und Forsten Süd und Beisetzungsmöglichkeiten. Treffpunkt für alle Waldführungen ist die Infotafel am FriedWald-Parkplatz. Um Anmeldung unter Telefon Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels 0 61 55/ 8 48 - 2 00 oder www.friedwald.de wird gebeten. FriedWald ist eine alternative Form der Bestattung. Hier ruht die Asche Öffentliche Bekanntmachung Verstorbener an den Wurzeln eines Baumes, der in einem als FriedWald ausgewiesenen Wald steht. In Deutschland gibt es derzeit Schlussfeststellung vom 22.06.2017 59 FriedWald-Standorte. Bodenordnungsverfahren: Größnitz FriedWald in Deutschland Aktenzeichen: 42 BLK 315 Seit Mitte 2000 gibt es das FriedWald-Konzept in Deutschland. Mit Gemarkung: Größnitz dem FriedWald Reinhardswald bei Kassel wurde im Jahr 2001 der erste Bestattungswald in der Bundesrepublik eröffnet. Mittlerweile gibt es Flur: 1 bundesweit 59 FriedWald-Standorte - von Rügen im Norden bis nach Flurstück: 163, 164, 165, 166, 167, 168, 173, 174, 175, 176, 177 Heiligenberg am Bodensee. Die FriedWald GmbH unter der Leitung von Petra Bach hat ihren Sitz in Griesheim bei Darmstadt. Flur: 2 Flurstück: 201, 202, 203, 204, 205, 206, 207, 208, 211, 212, 213, 214, 215, Kontakt für Interessenten 216, 217, 218, 219 FriedWald GmbH Im vorgenannten Bodenordnungsverfahren nach § 64 i.V. mit § 56 Im Leuschnerpark 3 Landwirtschaftsanpassungsgesetz, ergeht hiermit die Schluss- 64347 Griesheim feststellung. Telefon: 06 15 5 / 8 48 - 1 00 E.Mail: info@friedwald.de Begründung: www.friedwald.de Die Ausführung des Bodenordnungsplanes im Verfahren AZ: 42 BLK 315 ist bewirkt. Alle gegenseitigen Verpflichtungen und Ansprüche zwischen den Beteiligten sind unanfechtbar und erledigt. Die Festsetzungen des Bodenordnungsplanes wurden ordnungsgemäß ausgeführt. Die öffentlichen Bücher wurden entsprechend dem Bodenordnungs- plan berichtigt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels erhoben werden. Glasewald - Dienstsiegel -
Amtsblatt 9 Ausgabe 07/2017 (28.07.2017) (2) Stichtag für die Heranziehung der Grundstücks- und Eigentümer- Sprechstunden daten zur Beitragsberechnung ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe des der Notare in Freyburg (Unstrut) Beitragsbescheides. § 2 Umlagefähiger Aufwand Die Notare Herr Hisecke und Herr Seeger führen in der Begegnungs- Der umlagefähige Aufwand ermittelt sich gemäß § 5 (3) SABS-W sowie stätte der Arbeiterwohlfahrt, Hinter der Kirche 2, Sitzungssaal, § 11 SABS-W aus dem beitragsfähigen Aufwand abzüglich des prozen- 1. Etage Sprechstunden durch. tualen Anteils der Gemeinde. Notariat Hisecke: 11.08.2017, 08.09.2017, 13.10.2017 § 3 Beitragssatz jeweils von 9.00-12.00 Uhr Der Beitragssatz je Einheit der bewerteten Verteilungsfläche (€/bVF) ergibt sich aus dem umlagefähigen Gesamtaufwand in Höhe von Notariat Seeger: 28.07.2017, 25.08.2017, 29.09.2017 86.901,24 € geteilt durch die Summe der bewerteten Verteilungs- jeweils von 8.00-12.00 Uhr flächen (bVF) 328.844,83 und wird auf 0,264262 €/bVF festgesetzt. Termine können gerne vorher mit dem Notariat Seeger in Naumburg § 4 Inkrafttreten unter der Telefonnummer 0 34 45 / 2 61 43 abgestimmt und vereinbart Diese Satzung tritt rückwirkend zum 26.11.2016 in Kraft. Die Beitrags- werden. satzung für das Abrechnungsjahr 2016 zur Erhebung wiederkehrender Beiträge in der Abrechnungseinheit 3 „Baumersroda“ der Gemeinde Gleina, beschlossen am 08.11.2016, tritt somit außer Kraft. Mänicke Gleina, den 21.06.2017 Bürgermeister Blankenburg Bürgermeister Siegel Gemeinde Gleina Ausfertigungsvermerk Die Änderungssatzung zur Beitragssatzung für das Abrechnungsjahr Sprechzeiten der Gemeinde Gleina 2016 zur Erhebung wiederkehrender Beiträge in der Abrechnungs- Ort: Hauptstraße 47, 06632 Gleina einheit 3 „Baumersroda“ der Gemeinde Gleina wurde dem Burgen- landkreis am 04.07.2017 angezeigt und wird hiermit ausgefertigt. Sekretariat: Frau Rühlmann: 03 44 62 / 2 04 89 Gleina, den 05.07.2017 Dienstag 8.00-12.00 u. 15.00-18.00 Uhr Donnerstag 8.00-13.00 Uhr Bürgermeistersprechstunde: Blankenburg Herr Blankenburg:03 44 62 / 2 04 89 Bürgermeister Siegel Dienstag 16.00-18.00 Uhr Gemeinde Goseck Gemeinde Gleina OT Baumersroda Sprechzeiten der Gemeinde Goseck Änderungssatzung Ort: Neue Straße 1 (ehem. Rittergut), zur Beitragssatzung für das Abrechnungsjahr 06667 Goseck OT Markröhlitz 2016 zur Erhebung wiederkehrender Beiträge Bürgermeistersprechstunde: in der Abrechnungseinheit 3 „Baumersroda“ Herr Panse: 0171 / 1 76 90 10 Dienstag 18.30-19.00 Uhr der Gemeinde Gleina Auf der Grundlage des § 11 der Satzung über die Erhebung wieder- kehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Gleina (SABS-W) beschlossen am 09.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung, basierend auf §§ 5 und 8 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der jeweils gültigen Fassung sowie in Verbindung §§ 2, 6 und 6a des Kommunalabgabengesetz (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405) in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Gleina in seiner Sitzung am 20.06.2017 folgende Änderungssatzung zur Beitragssatzung zur Erhebung eines wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages (BS) für das Abrechnungs- jahr 2016 in der Abrechnungseinheit 3 „Baumersroda“ beschlossen. § 1 Abrechnungszeitraum (1) Zur Abrechnung kommen alle kassenwirksamen und beitrags- fähigen Ausgaben und Einnahmen im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016.
Amtsblatt 10 Ausgabe 07/2017 (28.07.2017) Gemeinde Karsdorf Stadt Laucha an der Unstrut Sprechzeiten der Gemeinde Karsdorf Sprechzeiten der Stadt Laucha a.d. Unstrut Ort: Bürgerhaus, Poststraße 1, 06638 Karsdorf Ort: Rathaus, Markt 1, 06636 Laucha an der Unstrut Sekretariat: 03 44 61 / 5 52 36 Sekretariat und Stadtinformation: Dienstag 9.00-12.00 u. 13.30-17.30 Uhr Frau Thomas: 03 44 62 / 7 00 22 Donnerstag 13.00-15.30 Uhr Dienstag 08.30-18.00 Uhr Mi./Do. 08.00-15.00 Uhr Bürgermeistersprechstunde: Freitag 08.00-12.00 Uhr Herr Schumann Samstag 10.00-12.00 Uhr Dienstag 15.00-17.00 Uhr Sonntag 10.00-12.00 Uhr Bürgermeistersprechstunde Herr Bilstein: 03 44 62 / 7 00 11 Bürgerinformationsveranstaltung Rathaus zur Baumaßnahme Wetzendorf L 212, 1. u. 3. Dienstag im Monat 16.00-18.00 Uhr 2. Bauabschnitt Ortsdurchfahrt OT Kirchscheidungen, Dorfgemeinschaftshaus 2. Dienstag im Monat 16.00-18.00 Uhr am 08. August 2017 um 17.30 Uhr im Bürgerhaus, Poststraße 1, 06638 Karsdorf. OT Burgscheidungen, Kindergarten 4. Dienstag im Monat 16.00-18.00 Uhr Bereitschaft Stadthof: 0174 / 2 13 81 29 Schumann Bürgermeister Verbandsgemeinde Unstruttal - Die Verbandsgemeindebürgermeisterin - Einstieg für Bekanntmachung Aufsteiger. für die Stadt Laucha an der Unstrut Im Vertrieb Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und für AXA. die Erteilung von Wahlscheinen für die Bürgermeisterwahl am 24.09.2017 und die evtl. erforderliche Bürgermeisterstichwahl am 15.10.2017. Sie suchen Herausforderungen in einer für Sie neuen Branche? Wir freuen uns auf vertriebsaffine Beraterpersönlichkeiten 1. Zeit und Ort der Einsichtnahme und bieten Ihnen ideale Rahmenbedingungen und attraktive Das Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl kann in der Zeit Verdienstmöglichkeiten. Willkommen im Team! vom 31.08.2017 bis 09.09.2017 während der Dienststunden: Montag 08.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr Dienstag 08.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr Vertriebsmitarbeiter (m/w) Mittwoch 08.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr Donnerstag 08.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr Das erwartet Sie bei uns: Freitag 08.00-12.00 Uhr ƅ Im Tagesgeschäft lernen Sie die Rundumberatung nach bei der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg unserem plan360°-Ansatz, mit dem Sie den bestehenden (Unstrut) im Einwohnermeldeamt eingesehen werden. Kundenstamm kontinuierlich ausbauen. Die Möglichkeit der Einsichtnahme endet am 09.09.2017. Die ƅ Unsere Weiterbildungsakademie bereitet Sie auf die Ab- Verwaltung ist an diesem Tag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr schluss-prüfung zum Versicherungsfachmann (m/w, IHK) vor. geöffnet. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. ƅ Beste Aussichten auf eine Karriere in Wohnortnähe. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Die wahlberechtigte Person kann verlangen, dass in dem Wähler- So überzeugen Sie uns: verzeichnis während der Möglichkeit der Einsichtnahme der Tag ƅ Mit einer kaufmännischen Ausbildung oder einem der Geburt unkenntlich gemacht wird. abgeschlossenen Studium. Auch Studienabbrecher sind willkommen. Erste Vertriebserfahrungen sind von Vorteil. 2. Berichtigung des Wählerverzeichnisses Anträge auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses sind inner- ƅ Sie haben Freude am Umgang mit Menschen, einen halb der möglichen Frist zur Einsichtnahme, spätestens am PKW-Führerschein Klasse B und einen eigenen PKW. 09.09.2017 bis 12.00 Uhr, bei der Verbandsgemeinde Unstrut- tal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut), im Einwohnermeldeamt, Weitere Informationen finden Sie auf www.AXA.de/Karriere. schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift zu stellen. Sofern die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat die Antragstellerin/der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel Bewerben Sie sich – wir freuen uns auf Sie! beizubringen. AXA Generalvertretung Martin Zimmermann Ihr Ansprechpartner: Martin Zimmermann 3. Wahlbenachrichtigung Tel.: 034461 / 61030, martin.zimmermann@axa.de Wahlberechtigte Personen, die in das Wählerverzeichnis eingetra- gen sind, erhalten bis spätestens zum 30.08.2017 eine Wahl- benachrichtigung.
Amtsblatt 11 Ausgabe 07/2017 (28.07.2017) Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss das Wählerverzeichnis einsehen und Stadt Nebra (Unstrut) gegebenenfalls Antrag auf Berichtigung stellen, wenn sie/er nicht Gefahr laufen will, dass sie/er ihr/sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist Sprechzeiten der Stadt Nebra (Unstrut) oder einen Wahlschein hat. Ort: Rathaus, Promenade 13, 06642 Nebra (Unstrut) 4. Einen Wahlschein erhält auf Antrag Sekretariat & Stadtinformation 4.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Per- Frau Nitzschker: 03 44 61 / 2 20 16 son, Dienstag 09.30-18.00 Uhr 4.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtig- Mittwoch 09.30-14.30 Uhr te Person, Donnerstag 09.30-16.00 Uhr a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antrags- frist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat, Bürgermeistersprechstunde: b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frau Scheschinski:03 44 61 / 2 21 01 Antragsfrist entstanden ist. Wahlscheine können bis zum 22.09.2017, 18.00 Uhr, schrift- Rathaus lich oder mündlich bei der Verbandsgemeinde Unstruttal, Dienstag 10.00-12.00 u. 16.00-18.00 Uhr Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) im Einwohnermeldeamt zu Donnerstag 16.00-18.00 Uhr den im Pkt. 1 genannten Dienststunden, beantragt werden. Der Schriftform wird auch durch Telegramm, Fernschreiben oder OT Reinsdorf, Gemeindehaus Fernkopie Genüge getan. 07.09.2017, 02.11.2017 Soweit die Gemeinde diese Möglichkeit eröffnet, kann der Antrag auch elektronisch übermittelt werden. Fernmündliche Anträge sind nicht zulässig. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Sprechtage des Notars Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Personen können aus den unter 4.2 Buchst. a) und b) angegebenen Josef Seeger in Nebra (Unstrut) Gründen den Antrag noch bis zum Wahltag 15.00 Uhr bei der Wo: Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut), Beratungsraum der Stadt Nebra (Unstrut) im Einwohnermeldeamt stellen. Gleiches gilt, wenn die wahlbe- Promenade 13a rechtigte Person schriftlich erklärt, wegen einer plötzlichen Er- krankung das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren 09.08.2017 14.00-17.00 Uhr Schwierigkeiten aufsuchen zu können. 30.08.2017 15.00-17.00 Uhr Die beantragende Person muss den Grund für die Erteilung eines Wahlscheins glaubhaft machen. Wer den Antrag für eine andere 13.09.2017 14.00-17.00 Uhr Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht 27.09.2017 15.00-17.00 Uhr nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt ist. 11.10.2017 14.00-17.00 Uhr Verlorene und nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine oder 25.10.2017 15.00-17.00 Uhr Stimmzettel werden nicht ersetzt. Termine können gerne vorher mit dem Notariat in Naumburg unter der 5. Briefwahl Telefonnummer 0 34 45 / 2 61 43 abgestimmt und vereinbart werden. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebietes oder durch Briefwahl teilnehmen. Bei der Briefwahl hat die Wählerin/der Wähler im verschlosse- nen Wahlbriefumschlag 1. ihren/seinen Wahlschein 2. den Stimmzettel in dem Wahlumschlag so rechtzeitig an die/den auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Wahlleiterin/Wahlleiter zu übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des/der zuständigen Wahlleiters/in abgegeben werden. Nähere Hinweise sind dem Merkblatt zur Briefwahl, das mit den Briefwahlunterlagen überge- ben wird, zu entnehmen. Freyburg (Unstrut), den 17.07.2017 Jana Grandi Für Ihre Werbung: Telefon: (0 34 66) 30 22 21 Fax: (0 34 66) 32 38 23 E-mail: info@druckerei-moebius.de
Amtsblatt 12 Ausgabe 07/2017 (28.07.2017) Ausgleichsbeträge im Sanierungs- Ordentlich zuverlässig… Unser Service: gebiet Haushaltsauflösungen Liebe Eigentümerinnen und Eigentümer im Sanierungsgebiet „Nebra-Stadtkern“, Entrümpelung, Beräumung mit Wertanrechnung • kostenlose Besichtigung ich möchte Sie heute darüber informieren, dass bereits die Hälfte der keine Anfahrtkosten • besenrein • Festpreis Eigentümer im Sanierungsgebiet „Nebra-Stadtkern“ den Ausgleichs- Hans Thomas Lampert – seit 1980/1990 betrag in Form einer freiwilligen Ablösevereinbarung abgelöst und Spechsart 23, 06618 Naumburg somit viele Vorteile erlangt haben - aber dazu später mehr. Tel. 03445 7387985, Fax 03445 7387986 Die Stadt Nebra (Unstrut) wurde 1994 in die Stadtsanierung aufgenom- men, seither wurde viel erreicht. Es wurden Straßen, Wege und Plätze Mail naumburg@lampert-maerkte.de saniert, sowie öffentliche Einrichtungen instandgesetzt. Dies war nur Außerdem: Ankauf von Antik/Trödel/Sammlerware/Hausrat unter Zuhilfenahme von Fördermitteln über die Stadtsanierung mög- lich. Wie Ihnen sicher bekannt ist, wurden in diesem Zusammenhang keine Straßenausbaubeiträge erhoben. Der Gesetzgeber sieht vor, bei Grund- Bestattungsinstitut stücken innerhalb eines Sanierungsgebietes, sogenannte Ausgleichs- beträge zu erheben. Diese Erhebung ist eine gesetzliche Pflicht der & Blumengeschäft Gemeinde (keine Ermessensentscheidung). A. Schmidt Spätestens zum Ende der Sanierungsmaßnahme (2021) müssen die Ausgleichsbeträge durch die Stadt Nebra (Unstrut) in Form eines – Bestattungen aller Art Bescheides erhoben und an das Land abgeführt werden. Es besteht – Trauerreden jedoch die Möglichkeit, den Ausgleichsbetrag bereits vor Abschluss der Büro Laucha – Trauerfloristik Glockenmuseumstr. 24 – Erledigung sämtl. Formalitäten Sanierung abzulösen und wieder im Sanierungsgebiet einzusetzen. Tel. 03 44 62-30 90, Fax -3 09 19 Ich möchte Sie gerne von einer vorzeitigen Ablöse des Ausgleichs- www.Bestattungen-Axel-Schmidt.de – Bestattungsvorsorge betrages überzeugen. – Tag- und Nachtbereitschaft Durch eine vorzeitige Ablösung ergeben sich Vorteile für die Büro Freyburg, Jahnplatz 7 Grundstückseigentümer und die Stadt. Tel. 03 44 64-2 80 57 NEU eigene Trauerhalle und Trauercafé Vorteile Grundstückseigentümer - Eigentümer können prozentuale Abschläge auf den eigentlich zu erhebenden Ausgleichsbetrag in Anspruch nehmen - derzeit sind das 10 % (diese gibt es bei keiner Bank) - Die Zahlungsmodalitäten können verhandelt werden z.B. Raten- zahlungen (ein Bescheid wäre sofort vollstreckbar) - Sanierungsvermerk lt. § 163 BauGB kann auf Antrag aus dem Grundbuch gelöscht werden Vorteile Stadt - Einnahmen stehen frühzeitig und für weitere Maßnahmen im Sanierungsgebiet zur Verfügung und müssen nicht, wie bei der Erhebung per Bescheid, nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme anteilig an das Land zurückgezahlt werden - sofortiger Wiedereinsatz der Ausgleichsbeträge möglich Konkret geht es um die Sanierung der Reinsdorfer Straße. Diese Sanierung ist derzeit leider aufgrund der schlechten Haushaltslage finanziell nicht umsetzbar. Sollten allerdings alle verbleibenden Eigen- tümer den Ausgleichsbetrag vorzeitig ablösen, könnte die Stadt diese Mittel dafür nutzen und die Reinsdorfer Straße sanieren - das Geld A N Z E I G E N P R E I S E bleibt demnach in der Stadt. Sollten Sie sich nun entscheiden, Ihren Teil dazu beizutragen, stehe ich Anzeigengrößen Preis Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Die nötigen Auskünfte können Sie auch telefonisch bekommen, dazu können Sie den zuständigen Sach- 6,0 x 4,0 cm = 20,16 € bearbeiter (Herr Jasef 03 44 64 / 3 00 55) oder die Bauverwaltungs- 6,0 x 6,0 cm = 30,24 € leiterin (Frau Weide 03 44 64 / 3 00 61) jederzeit kontaktieren. 6,0 x 9,0 cm = 45,36 € Mit freundlichen Grüßen 9,0 x 5,0 cm = 37,80 € 9,0 x 7,0 cm = 52,80 € 9,0 x 8,0 cm = 60,48 € 12,5 x 8,0 cm = 84,00 € Scheschinski 19,0 x 5,5 cm = 87,78 € 19,0 x 10,0 cm = 159,60 € Diese Preise verstehen sich zuzüglich gesetzliche Der Redaktionsschluss für die Mehrwertsteuer. Farbbelegung auf Anfrage. Ausgabe 08/2017 (01.09.2017) Bei mehrmaliger Schaltung Gewährung von Rabatten möglich (je nach Schaltweise zwischen 5 und 15 % ist der 21.08.2017. auf den Grundpreis).
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