Sie sind herzlich eingeladen zur - Verbandsgemeinde Unstruttal
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Amtsblatt 1 Ausgabe 07/2017 (28.07.2017)
der Verbandsgemeinde Unstruttal
Ausgabe 07/2017 . 28.07.2017
Sie sind herzlich eingeladen zurAmtsblatt 2 Ausgabe 07/2017 (28.07.2017)
IHRE ANSPRECHPARTNER IN STÄDTEN UND GEMEINDEN
Notrufe Sprechzeit der Regionalbereichsbeamten
Polizei ............................................................................................ 1 10 jeden Mittwoch 16.00-18.00 Uhr
Feuerwehr ..................................................................................... 1 12
Rettungsdienst .............................................................................. 1 12
Polizeirevier Burgenlandkreis
Regionalbereich Unstruttal
Wichtige Telefonnummern Hinter der Kirche 2, 06632 Freyburg (Unstrut)
Regionalbereichsbeamte Freyburg (Unstrut) ......... 03 44 64 / 35 58 90 Tel.: 03 44 64 / 35 58 90
rbb-unstruttal@polizei.sachsen-anhalt.de Email: rbb-unstruttal@polizei.sachsen-anhalt.de
Änderungen vorbehalten
Polizeistation Nebra (Unstrut) ....................................... 03 44 61 / 69-0
Kreisstelle Naumburg für Brand- und
Katastrophenschutz, Rettungswesen ........................ 0 34 45 / 7 52 90
Klinikum Burgenlandkreis GmbH Naumburg ................. 0 34 45 / 72-0
Trinkwasserversorgung Saale-Unstrut GmbH ........... 03 44 64 / 6 61-0 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Unstruttal
envia Mitteldeutsche Energie AG
Montag – Freitag ..................................................... 0800 / 2 30 50 70 Redaktion: Sandra Fuchs
Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut ....... 03 44 64 / 3 55 60 Telefon 03 44 64 / 3 00 28 · Fax 03 44 64 / 3 00 60
- Bereitschaftsnummer ............................................. 03 44 64 / 6 61-0 E-Mail: s.fuchs@verbgem-unstruttal.de
Abwasserzweckverband Unstrut-Finne .................. 03 44 61 / 3 54 61
Zweckverband Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Der Redaktionsschluss für die
Gewerbegebiet Görschen .......................................... 03 44 45 / 22 3-0
Amtsgericht Naumburg und Grundbuchamt ................. 0 34 45 / 28-0
Ausgabe 08/2017 (01.09.2017)
Unterhaltungsverband „Untere Unstrut“ ................. 03 44 61 / 5 58 18 ist der 21.08.2017.
uhv_untere-unstrut@t-online.de
Verbandsgemeinde Unstruttal
Vermessung/Kataster .................................................... 03 44 64 / 3 00-50
Sitz Freyburg (Unstrut) Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge ................. 03 44 64 / 3 00-56
Liegenschaften Balgstädt/Freyburg (U.)/Gleina ............... 03 44 64 / 3 00-15
Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut)
Liegenschaften Goseck/Karsdorf/Laucha a. d. U./
sowie Außenstellen Laucha an der Unstrut und Nebra (Unstrut)
Nebra (U.) ..................................................................... 03 44 64 / 3 00-16
Sprechzeiten: dienstags 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Tiefbau .......................................................................... 03 44 64 / 3 00-52
donnerstags 09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr
freitags 09:00-12:00 Uhr Schiedsstelle Freyburg (Unstrut)
Rathaus Freyburg (Unstrut) – Verwaltungsgebäude II (hinter der Kirche,
Telefonverzeichnis Sitzungsraum)
VerbGem Unstruttal ............................................................. 03 44 64 / 3 00-0 Sprechzeiten: jeden letzten Donnerstag im Monat, 18:00-19:00 Uhr
Fax Freyburg .................................................................... 03 44 64 / 3 00-60
Bereitschaftsdienst außerhalb der Dienstzeiten ................. 01 77 / 3 39 06 25 Schiedsstelle Laucha an der Unstrut
Verbandsgemeindebürgermeisterin .................................. 03 44 64 / 3 00-20
Markt 1
Hauptamt .......................................................................... 03 44 64 / 3 00-20 Sprechzeiten: jeden 1. Montag im Monat von 17:00-18:00 Uhr
Poststelle ....................................................................... 03 44 64 / 3 00-20
Öffentlichkeitsarbeit und Wirtschaftsförderung ............. 03 44 64 / 3 00-13 Schiedsstelle Nebra (Unstrut)
Sportamt ....................................................................... 03 44 64 / 3 00-14 Poststraße 1 in 06638 Karsdorf/OT Wetzendorf
Ordnungsamt ................................................................... 03 44 64 / 3 00-31 Sprechzeiten: jeden 1. Dienstag im Monat von 16:00-18:00 Uhr
Einwohnermeldeamt ..................................................... 03 44 64 / 3 00-33
Friedhofsamt ................................................................. 03 44 64 / 3 00-30 Einwohnermeldeamt Nebra (Unstrut)
Standesamt ................................................................... 03 44 64 / 3 00-34 Telefonnummer .................................................................. 03 44 61 / 2 56 76
Fundbüro / Ordnungsangelegenheiten ......................... 03 44 64 / 3 00-32 Sprechz.: Di 10:00-12:00/14:00-17:00 Uhr
Gewerbeamt .................................................................. 03 44 64 / 3 00-36
Feuerwehr .................................................................... 03 44 64 / 3 00-35
Straßenverkehrsangelegenheiten .................................. 03 44 64 / 3 00-32
Finanzverwaltung ............................................................. 03 44 64 / 3 00-41 E-mail-Adressen der Ämter
Grundsteuern ............................................................... 03 44 64 / 3 00-45
Kasse ............................................................................ 03 44 64 / 3 00-42 Verbandsgemeindebürgerm.: ... buergermeisterin@verbgem-unstruttal.de
Elternbeiträge ................................................................ 03 44 64 / 3 00 44 Hauptamt: .............................................. hauptamt@verbgem-unstruttal.de
Gewerbesteuer ............................................................... 03 44 64 / 3 00 48
Bauverwaltung .................................................................. 03 44 64 / 3 00-61 Ordnungsamt: ................................. ordnungsamt@verbgem-unstruttal.de
Bauanträge/Vorkaufsrecht ............................................. 03 44 64 / 3 00-54 Finanzverwaltung: ................................... finanzen@verbgem-unstruttal.de
Bauplanung/Stadtsanierung ......................................... 03 44 64 / 3 00-55
Dorferneuerung/Hochbau ............................................. 03 44 64 / 3 00-59 Bauverwaltungsamt: .................................. bauamt@verbgem-unstruttal.deAmtsblatt 3 Ausgabe 07/2017 (28.07.2017)
Gemeinde Goseck und Gleina
Notdienst - Ärzte R. Cholewa, Weimarer Str. 17, 06618 Naumburg ....... Tel. 0 34 45 / 70 23 32
Fax 0 34 45 / 70 10 95
AZV Unstrut-Finne
Dienstgebiet Unstruttal – Bad Bibra Störmeldung Einzugsbereich Kläranlage Karsdorf ...... Tel. 03 44 61 / 5 52 50
Dienstgebiet Naumburg (Saale) Fax 03 44 61 / 5 52 49
Störmeldung Einzugsbereich Kläranlage Laucha Tel. 03 44 62 / 2 16 58
Sie haben außerhalb der Praxisöffnungszeiten gesundheitliche Beschwer- Fax 03 44 62 / 2 16 56
den, aber die Behandlung kann aus medizinischen Gründen nicht bis zum
nächsten (Werk-)Tag aufgeschoben werden? Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut
Bereitschaftsdienst ........................................................ Tel. 03 44 64 / 6 61-0
Dann wählen Sie die bundesweite und kostenlose
AZV Naumburg Bereitschaftsdienst ............................ Tel. 01 71 / 7 49 08 40
zentrale Rufnummer: 116 117 Trinkwasser Goseck ................................................ Tel. 01 71 / 1 76 90 10
für den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung. Über
envia Mitteldeutsche Energie AG
diese kostenfreie Nummer werden Sie direkt mit einer Leitstelle, einer Entstörertelefon: ........................................................... Tel. 0800 / 2 30 50 70
Bereitschaftsdienstpraxis oder einem Arzt in Ihrer Nähe verbunden.
MITGAS ....................................................................... Tel. 01 80 / 2 700 701
Die Einsatzzeiten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes Entstörertelefon: ...................................................................... 01 80 / 2 20 09
Einsatzzeiten:
Frauennotruf .................................................................... 01 73 / 9 46 20 79
Montag: 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr
Tierheim Freyburg e.V., Am Ententeich, 06632 Freyburg (Unstrut)
Dienstag: 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr
Mo-So 10.00-12.00 Uhr u. 15.00-16.00 Uhr ........... Tel. 01 52 / 24 49 69 48
Mittwoch: 14.00 Uhr bis 07.00 Uhr
Donnerstag: 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr
Freitag: 14.00 Uhr bis 07.00 Uhr
Samstag: 07.00 Uhr bis Folgetag 07.00 Uhr
Sonntag: 07.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr Apotheken
Notfallsprechstunde: Freyburg
In der genannten Praxis: Sa.: 09.00 -10.00 Uhr, So.: 10.00 -11.00 Uhr Elisabeth-Apotheke
Oberstraße 54, 06632 Freyburg (Unstrut) ......................... 03 44 64 / 2 90 04
Dienstgebiet Weißenfels Jahn-Apotheke
Markt 3, 06632 Freyburg (Unstrut) .................................... 03 44 64 / 2 73 65
Für folgende Orte der VerbGem Unstruttal:
Karsdorf
Goseck mit OT Markröhlitz Unstrut-Apotheke
Der kassenärztliche Hausbesuchsdienst ist zu folgenden Straße der Befreiung 1a, 06638 Karsdorf OT Wetzendorf .... 03 44 61 / 5 70 11
Dienstzeiten Laucha
Mo., Di., Do.: 19:00 Uhr bis Folgetag 07:00 Uhr Löwen-Apotheke
Mi., Fr.: 14:00 Uhr bis Folgetag 07:00 Uhr Golzener Straße 1, 06636 Laucha an der Unstrut .............. 03 44 62 / 2 03 39
Sa., So. und alle Feiertage 07:00 Uhr bis Folgetag 07:00 Uhr
Nebra
unter der zentralen Rufnummer: 116 117 zu erreichen. Georg-Apotheke
Eine Notfallsprechstunde findet in der Asklepios Klinik, Naumburger Straße Am Markt 3, 06642 Nebra (Unstrut) .................................. 03 44 61 / 2 24 05
76 in Weißenfels Mi., Sa., So. und Feiertags zu folgenden Dienstzeiten statt.
Mittwoch und Freitag: 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Sonnabend, Sonntag und Feiertags: 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 16:00 Uhr bis
18:00 Uhr
Bibliotheken
Freyburg (Unstrut), Hinter der Kirche 2 .............................. 03 44 64 / 2 80 51
Nebra (Unstrut), Breite Straße 19 ....................................... 03 44 61 / 2 22 16
Bereitschaftsdienste
Wohnungsbaugesellschaften / Wohnungsgenossenschaften / Grund-
stücksverwaltungen für dringende Havariefälle bzw. Hausverwalter
Freyburger Wohnungsbau GmbH Kindertagesstätten/Horte
Sektkellereistraße 2,
06632 Freyburg ................... Tel. 03 44 64 / 2 86 70 und 01 71 / 5 47 60 50 Kindertagesstätte „Unstrut-Knirpse“ Nebra ....................... 03 44 61 / 2 20 01
Karsdorfer Wohnungsbau GmbH Kindertagesstätte „Schlosszwerge“ Burgscheidungen ...... 03 44 62 / 2 18 00
von Montag bis Freitag zu erreichen unter .................. Tel. 03 44 61 / 5 52 84
Kindertagesstätte „Freundschaft“ Karsdorf ........................ 03 44 61 / 5 52 89
an den Wochenenden und Havarie ............................. Tel. 03 44 61 / 5 58 92
Kindertagesstätte „Glöckchen“ Laucha ............................... 03 44 62 / 2 07 09
Wohnungsgenossenschaft „Frieden“ Nebra e.G. Kindertagesstätte „Reinsdorfer Landzwerge“ ..................... 03 44 61 / 2 27 93
Geschäftsstelle ............................................................ Tel. 03 44 61 / 2 42 70
Kindertagesstätte „Hühnerjagd“ Freyburg ......................... 03 44 64 / 2 74 75
Nebraer Wohnungsgesellschaft mbH Kindertagesstätte „Pittiplatsch“ Gleina ................................ 03 44 62 / 2 06 61
von Montag bis Freitag erreichbar unter ..................... Tel. 03 44 61 / 2 20 83
Kindertagesstätte „Sonnenschein“ Freyburg ..................... 03 44 64 / 2 82 01
von Freitag 12:30 Uhr bis Montag 07:00 Uhr ist nur bei dringenden Havarie-
fällen ausschließlich Tel. 03 44 61 / 2 45 70 anzuwählen. Kindertagesstätte „Zwergenschloss“ Balgstädt .................. 03 44 64 / 2 76 84
Kindertagesstätte „Buddelflink“ Goseck .............................. 0 34 43 / 20 02 88
Stadt Nebra (Unstrut) OT Reinsdorf
Böckeler, Goetheweg 3, 06618 Naumburg ................... Tel. 0 34 45 / 70 86-0 Kindertagesstätte „Kleine Rebläuse“ Freyburg ................... 03 44 64 / 6 68 33
Tagesmutti Ines Ballin, Wangener Unstrutspatzen .............. 03 44 61 / 2 33 54
Stadt Nebra (Unstrut) OT Klein- und Großwangen
Hort Hühnerjagd Freyburg ................................................. 03 44 64 / 2 72 93
Nebraer Wohnungsgesellschaft mbH .......................... Tel. 03 44 61 / 2 20 83
von Freitag 12:30 Uhr bis Montag 07:00 Uhr ist nur bei dringenden Havarie- Hort Laucha ...................................................................... 03 44 62 / 60 19 25
fällen ausschließlich Tel. 03 44 61 / 2 45 70 anzuwählen. Hort Nebra ........................................................................ 0152 / 02 11 88 95Amtsblatt 4 Ausgabe 07/2017 (28.07.2017)
Dienstag, 01.08.2017 Donnerstag, 03.08.2017
Mülltermine Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha, Großwangen, Kleinwangen
Plößnitz Freitag, 04.08.2017
Hausmüll Mittwoch, 02.08.2017 Nebra
Freyburg (Niersteiner Straße, Nordstraße, Montag, 07.08.2017
Freitag, 28.07.2017 Weinbergstraße)
Freyburg, Neuenburg, Nißmitz Burgscheidungen, Kirchscheidungen,
Donnerstag, 03.08.2017 Tröbsdorf
Dienstag, 01.08.2017 Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Goseck,
Kleinwangen, Nebra Dienstag, 08.08.2017
Hirschroda, Städten, Weischütz, Zscheiplitz Goseck, Markröhlitz
Mittwoch, 02.08.2017 Freitag, 04.08.2017
Baumersroda, Dobichau, Dorndorf, Mittwoch, 09.08.2017
Freyburg (außer Niersteiner Straße, Nord- Freyburg, Neuenburg
Ebersroda, Gleina, Müncheroda, Pödelist, straße, Weinbergstraße), Neuenburg,
Schleberoda, Weischütz, Zeuchfeld, Nißmitz Freitag, 11.08.2017
Zscheiplitz Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Hirschroda,
Dienstag, 08.08.2017 Müncheroda, Plößnitz, Reinsdorf, Städten,
Donnerstag, 03.08.2017 Nebra
Markröhlitz Weischütz
Mittwoch, 09.08.2017 Montag, 14.08.2017
Freitag, 04.08.2017 Baumersroda, Dobichau, Ebersroda, Gleina,
Burgscheidungen, Karsdorf, Laucha
Müncheroda, Pödelist, Schleberoda,
Kirchscheidungen, Reinsdorf, Tröbsdorf, Zeuchfeld Dienstag, 15.08.2017
Wennungen, Wetzendorf Baumersroda, Ebersroda, Gleina, Nißmitz,
Donnerstag, 10.08.2017 Schleberoda, Zeuchfeld, Zscheiplitz
Montag, 07.08.2017 Burgscheidungen, Großwangen,
Großwangen Kirchscheidungen, Kleinwangen, Tröbsdorf, Dienstag, 22.08.2017
Dienstag, 08.08.2017 Wennungen Burkersroda, Dietrichsroda
Balgstädt, Burkersroda, Dietrichsroda, Freitag, 11.08.2017 Mittwoch, 23.08.2017
Größnitz, Hirschroda, Laucha, Plößnitz, Karsdorf, Markröhlitz, Reinsdorf, Wetzen- Dobichau, Pödelist
Städten dorf Freitag, 25.08.2017
Donnerstag, 10.08.2017 Dienstag, 15.08.2017 Karsdorf, Wennungen, Wetzendorf
Goseck Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha, Dienstag, 29.08.2017
Freitag, 11.08.2017 Plößnitz Großwangen, Kleinwangen
Freyburg, Neuenburg, Nißmitz Mittwoch, 16.08.2017 Mittwoch, 30.08.2017
Dienstag, 15.08.2017 Freyburg (Niersteiner Straße, Nordstraße, Nebra
Kleinwangen, Nebra Weinbergstraße)
Donnerstag, 31.08.2017
Mittwoch, 16.08.2017 Donnerstag, 17.08.2017 Burgscheidungen, Kirchscheidungen,
Baumersroda, Dobichau, Dorndorf, Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Goseck, Tröbsdorf
Ebersroda, Gleina, Müncheroda, Pödelist, Hirschroda, Städten, Weischütz, Zscheiplitz
Schleberoda, Weischütz, Zeuchfeld, Freitag, 18.08.2017 Blaue Tonne
Zscheiplitz Freyburg (außer Niersteiner Straße, Nord-
straße, Weinbergstraße), Neuenburg, Dienstag, 01.08.2017
Donnerstag, 17.08.2017
Nißmitz Freyburg, Goseck, Markröhlitz
Markröhlitz
Dienstag, 22.08.2017 Freitag, 04.08.2017
Freitag, 18.08.2017
Nebra Burkersroda, Dietrichsroda
Burgscheidungen, Karsdorf,
Kirchscheidungen; Reinsdorf, Tröbsdorf, Mittwoch, 23.08.2017 Montag, 07.08.2017
Wennungen, Wetzendorf Baumersroda, Dobichau, Ebersroda, Gleina, Dobichau, Pödlist
Montag, 21.08.2017 Müncheroda, Pödelist, Schleberoda, Mittwoch, 09.08.2017
Großwangen Zeuchfeld Karsdorf, Wennungen, Wetzendorf
Dienstag, 22.08.2017 Donnerstag, 24.08.2017 Donnerstag, 10.08.2017
Balgstädt, Burkersroda, Dietrichsroda, Burgscheidungen, Großwangen, Nebra
Größnitz, Hirschroda, Laucha, Plößnitz, Kirchscheidungen, Kleinwangen, Tröbsdorf, Freitag, 11.08.2017
Städten Wennungen
Großwangen, Kleinwangen
Donnerstag, 24.08.2017 Freitag, 25.08.2017 Dienstag, 15.08.2017
Goseck Karsdorf, Markröhlitz, Reinsdorf, Wetzen-
Burgscheidungen, Kirchscheidungen,
dorf
Freitag, 25.08.2017 Tröbsdorf
Freyburg, Neuenburg, Nißmitz Montag, 29.08.2017 Donnerstag, 17.08.2017
Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha,
Dienstag, 29.08.2017 Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Hirschroda,
Plößnitz Müncheroda, Plößnitz, Reinsdorf, Städten,
Kleinwangen, Nebra
Dienstag, 30.08.2017 Weischütz
Mittwoch, 30.08.2017 Freyburg (Niersteiner Straße, Nordstraße,
Baumersroda, Dobichau, Dorndorf, Freitag, 18.08.2017
Weinbergstraße) Laucha
Ebersroda, Gleina, Müncheroda, Pödelist,
Schleberoda, Weischütz, Zeuchfeld, Donnerstag, 31.08.2017
Montag, 21.08.2017
Zscheiplitz Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Goseck, Baumersroda, Ebersroda, Gleina, Nißmitz,
Hirschroda, Städten, Weischütz, Zscheiplitz
Donnerstag, 31.08.2017 Schleberoda, Zeuchfeld, Zscheiplitz
Markröhlitz Freitag, 25.08.2017
Gelbe Tonne
Freyburg, Neuenburg, Goseck, Markröhlitz
Bioabfall Freitag, 28.07.2017 Mittwoch, 30.08.2017
Freitag, 28.07.2017 Dobichau, Pödelist Burkersroda, Dietrichsroda
Karsdorf, Markröhlitz, Reinsdorf, Wetzen- Dienstag, 01.08.2017 Donnerstag, 31.08.2017
dorf Karsdorf, Wennungen, Wetzendorf Dobichau, PödelistAmtsblatt 5 Ausgabe 07/2017 (28.07.2017)
Amtliche Bekanntmachungen Mitteilung des Steueramtes der
der Verbandsgemeinde Unstruttal Verbandsgemeinde Unstruttal
sowie Das Steueramt der Verbandsgemeinde Unstruttal weist alle Steuer-
Informationen und Wissenswertes pflichtigen in den zur Verbandsgemeinde Unstruttal gehörenden Städ-
ten und Gemeinden zur Zahlung der Steuern und Abgaben auf den
aus dem Verwaltungsamt nächsten Zahlungstermin hin.
Zum Zahlungstermin 15.08. werden für die Ratenzahler folgende
Steuern fällig:
Grundsteuer A
Mitteilung der Finanzverwaltung Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Am 02.08., 03.08. und 08.08.2017 wird die Finanzverwaltung, Bitte beachten Sie auch, dass bei Übertragungen bzw. Verkäufen von
insbesondere das Steueramt und die Kasse, aufgrund technischer Gebäuden an einen neuen Eigentümer, dies schriftlich beim Steueramt
Gründe geschlossen. der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, in 06632 Freyburg
(Unstrut), anzuzeigen ist.
Wolfert
Leiterin Finanzverwaltung Weiterhin werden Hundehalter dazu aufgefordert, gemäß der An-
meldefrist aus den ortsgebundenen Satzungen, ihre Hunde anzumel-
den! Bei Verstößen gegen die Anmeldepflicht gemäß Hundesteuer-
satzung droht eine ordnungsrechtliche Strafe!
Sprechzeiten des Standesamtes
Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut)
Sprechzeiten: Wolfert
Dienstag 9.00-12.00 Uhr und 13.00-17.30 Uhr Leiterin Finanzverwaltung
Donnerstag 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung Tel. 03 44 64 / 3 00 34
Böttcher Das Ordnungsamt informiert
Standesbeamtin
Straßensperrungen
Vollsperrung der Bundesstraße B 176 zwischen Ortsausgang
Bekanntmachung des Einwohner- Balgstädt und der Ortslage Freyburg (Unstrut) bis voraussichtlich
30.09.2017 wegen Kanal- und Straßenbauarbeiten im Auftrag der
meldeamtes Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt.
Die Umleitung des Verkehrs erfolgt ab Laucha über die L 212 –
Die Landesregierung möchte Ehejubilaren, die in Sachsen-Anhalt ihren Kirchscheidungen – Tröbsdorf – Wennungen – Wetzendorf – L 177 –
Wohnsitz haben, aus Anlass des 50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstages Karsdorf – K 2662 – B 180 – Gleina – Ortsumgehung Freyburg –
gratulieren. Kreisverkehr Nißmitz – B 176 – und zurück.
Da die Eheschließungsdaten nicht immer vollständig gespeichert und
auch auf andere Weise nicht zu erhalten sind, werden Ehepaare, die in Vollsperrung der Breiten Straße in Freyburg (Unstrut) in der Zeit
den Jahren 1943, 1948, 1953, 1958 und 1968 geheiratet haben, gebeten vom 06.03.2017 bis ca. 08.09.2017 wegen Kanal- und Straßenbau-
sich beim Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Unstruttal, arbeiten.
Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) oder in deren Außenstellen bis zum
06.09.2017 zu melden. Bei der Meldung ist der Tag der Eheschließung Vollsperrung der Landesstraße L 205, Bahnunterführung zwi-
urkundlich nachzuweisen. schen Naumburg und Naumburg OT Henne in der Zeit vom
17.07.2017 bis voraussichtlich 04.08.2017 wegen Instandsetzungs-
arbeiten an der Bahnbrücke im Auftrag der Deutschen Bahn AG.
Die Umleitung des Verkehrs erfolgt ab Naumburg über die B 180
Das Einwohnermeldeamt informiert (Roßbacher Straße) – bis Kreisverkehr Nißmitz – B 176 / B 180 OU
Freyburg – L 207 – L 205 Naumburg/Henne und zurück.
Samstagsöffnungszeiten
Halbseitige Sperrung der Kreisstraße K 2233, Brücke über die
Das Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Unstruttal in Unstrut bei Großjena
Freyburg (Unstrut), Markt 1, hat an folgenden Samstag in der Zeit in der Zeit vom 10.07.2017 bis voraussichtlich 31.03.2018 wegen
von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet: Brückenbauarbeiten. Die Regelung des Verkehrs erfolgt mittels
Lichtsignalanlage.
Samstag, den 05.08.2017
Samstag, den 02.09.2017 Vollsperrung der Kreisstraße K 2256, Ortsdurchfahrt Sau-
bach,
Alle Bürger aus den Mitgliedsgemeinden der VerbGem Unstruttal Bahnhofstraße bis voraussichtlich 24.11.2017. (Fortführung des nächs-
haben damit die Möglichkeit, einmal im Monat auch am Wochenende ten Bauabschnittes, jetzt: Straßenbau) Die Umleitung des Verkehrs
den gewohnten Service des Einwohnermeldeamtes in Anspruch zu erfolgt über die B 176 – Bad Bibra – B 250 – Steinbach – K 2254 – Kalbitz
nehmen. – kommunale Verbindungsstraße – K 2256 – Steinburg – Saubach – und
zurück.
Vollsperrung der L 208 zwischen Balgstädt und Hirschroda
vom 31.07. bis 04.08.2017 wegen Fahrbahnsanierung.
Winter
Einwohnermeldeamt Wir bitten um Beachtung und Ihr Verständnis!Amtsblatt 6 Ausgabe 07/2017 (28.07.2017)
Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung ent-
Bekanntmachung der Verbands- standen ist,
gemeinde Unstruttal c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt wor-
den und die Feststellung erst nach Abschluss des Wähler-
über das Recht auf Einsicht in das Wähler- verzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis einge-
verzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen tragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 22.09.2017, 18.00
für die Wahl zum Deutschen Bundestag Uhr, bei der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632
Freyburg (Unstrut), im Einwohnermeldeamt, mündlich, schriftlich
am 24. September 2017 oder elektronisch beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen
1. Die Wählerverzeichnisse zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierig-
der Mitgliedsgemeinden der VerbGem Unstruttal (Gemeinde keiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage,
Balgstädt, Stadt Freyburg (Unstrut), Gemeinde Gleina, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Gemeinde Goseck, Gemeinde Karsdorf, Stadt Laucha an der Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte
Unstrut und Stadt Nebra (Unstrut) wird in der Zeit vom Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der
04.09.2017 bis 08.09.2017 während der Dienststunden: Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Montag 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte
Dienstag 8.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen
Mittwoch 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis
Donnerstag 8.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.
Freitag 8.00-12.00 Uhr Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer
in der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Frey- schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
burg (Unstrut), im Einwohnermeldeamt, Zimmer 15, für Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung
Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit
der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Voll- - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
ständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis einge- - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
tragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurück-
machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit zusenden ist, versehenen hellroten Wahlbriefumschlag und
des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprü- - ein Merkblatt für die Briefwahl.
fung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine
die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Abs. 1 des andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur
Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person
Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich
oder einen Wahlschein hat. zu versichern.
Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
2. Wer das Wählverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimm-
kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, zettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle
spätestens am 08.09.2017 bis 12.00 Uhr, in der Verbands- absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis
gemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut), 18.00 Uhr eingeht.
im Einwohnermeldeamt Einspruch einlegen. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Nieder- ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deut-
schrift eingelegt werden. schen Post AG unentgeltlich befördert.
Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, abgegeben werden.
erhalten bis spätestens zum 03.09.2017 eine Wahlbenachrich-
tigung. Freyburg (Unstrut), 17.07.2017
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahl-
berechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis
einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht Jana Grandi
nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis
eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und
Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahl- Erscheinungsdaten/Redaktionsschlüsse
benachrichtigung. der Ausgaben des Amtsblattes 2017
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis der Verbandsgemeinde Unstruttal
Nr. 73 Burgenland - Saalekreis durch Stimmabgabe in einem Ausgabe 08/2017
beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder Erscheinungstag Freitag, 01.09.2017
durch Briefwahl teilnehmen. Redaktionsschluss Montag, 21.08.2017
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag Ausgabe 09/2017
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, Erscheinungstag Freitag, 29.09.2017
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberech- Redaktionsschluss Montag, 18.09.2017
tigter, Ausgabe 10/2017
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antrags- Erscheinungstag Freitag, 27.10.2017
frist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Redaktionsschluss Montag, 16.10.2017
Bundeswahlordnung (bis zum 03.09.2017) oder die Ein-
spruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Ausgabe 11/2017
Bundeswahlordnung (bis zum 08.09.2017) versäumt hat, Erscheinungstag Freitag, 24.11.2017
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Redaktionsschluss Montag, 13.11.2017
Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder derAmtsblatt 7 Ausgabe 07/2017 (28.07.2017)
Tierärztlicher Bereitschaftsdienstplan Gemeinde Balgstädt
29.07.-30.07.2017: TÄ Siebert
Bad Bibra, Unter den Bergen 43
Telefon: 03 44 65 / 70 00 30 oder 0170 / 5 26 56 14 Sprechzeiten der Gemeinde Balgstädt
08.-06.08.2017: TA Heinicke Ort: Am Schloß 20, 06632 Balgstädt
Wetzendorf, Lange Gasse 14
Telefon: 0172 / 9 82 64 68 Bürgermeistersprechstunde:
12.08.-13.08.2017: Dr. Reglich Herr Krause: 0173 / 3 62 41 09
Freyburg, Schleberoda 12 nach telefonischer Vereinbarung
Telefon: 03 44 64 / 2 63 71 o. 0171 / 6 34 86 46
19.08.-20.08.2017: Dr. Reglich
Freyburg, Schleberoda 12
Telefon: 03 44 64 / 2 63 71 o. 0171 / 6 34 86 46
26.08.-27.08.2017: TÄ Bendix
Gemeinde Balgstädt OT Burkersroda
Memleben, Freiheit 10
Telefon: 0173 / 9 06 54 87 - Ausfertigung
Mitteldeutschland
Amtsgericht Naumburg
Sprechzeiten der Versichertenältesten
7 K 32/16
Unsere Versichertenältesten stehen Ihnen zusätzlich zu den Mitarbei-
tern in den zahlreichen Auskunfts- und Beratungsstellen als 20.06.2017
Ansprechpartner in allen Fragen der Rentenversicherung zur Verfü-
gung. Sie sind auch bei der Kontenklärung und Antragstellung behilf- Termin zur Zwangsversteigerung
lich.
Der Service unserer Versichertenältesten sowie die Bereitstellung von Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, 30. August
Antragsvordrucken ist kostenfrei. 2017, 09.00 Uhr, im Amtsgericht Naumburg, Markt 7, Saal 1,
Versichertenälteste suchen Sie nie unaufgefordert in Ihrer Wohnung versteigert werden:
auf, es sei denn, es liegt dafür eine telefonische oder schriftliche Das im Grundbuch in Burkersroda Blatt 258 eingetragene Grundstück
Vereinbarung vor.
Die Versichertenältesten können sich durch einen „Ausweis für Lfd. Gemarkung Flur Flur- Wirtschaftsart Größe
Versichertenälteste der Deutschen Rentenversicherung Mittel- Nr. stück und Lage m2
deutschland“ legitimieren. 1 Burkersroda 9 7/1 Gebäude- und Freifläche, 1200
In Ihrem Wohnbereich berät und unterstützt Sie: Wohnen, Gartenland,
Karin Schwinzer Hauptstraße 58a,
Verbandsgemeinde Unstruttal 06632 Balgstädt
Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) OT Burkersroda
Telefon: 0174 / 1 87 09 46
Der Versteigerungsvermerk wurde am 22.07.2016 in das Grundbuch
Sprechzeiten: samstags während der Öffnungszeiten des Einwohner- eingetragen.
meldeamtes nach telefonischer Vereinbarung
(Im August keine Sprechzeit.) Verkehrswert: 55.000,00 €
Objektbeschreibung: Doppelhaushälfte
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später
als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es
spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe
von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der
Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalter-
versteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird
sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung
des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den
übrigen Rechten nachgesetzt.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berech-
nung des Anspruchs - getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und
Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der
Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäfts-
stelle abgeben.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten
Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs
entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige
Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag
erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös
an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Naumburg (Zimmer Nr. 2.18)
Montag bis Freitag von 9.00-12.00 Uhr eingesehen werden.Amtsblatt 8 Ausgabe 07/2017 (28.07.2017)
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen
und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Stadt Freyburg (Unstrut)
Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen. Die Sicherheit
ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrech-
nungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum
Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Sprechzeiten der Stadt Freyburg (Unstrut)
Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am
3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden Ort: Rathaus, Zimmer 110, Markt 1,
sein. Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein 06632 Freyburg (Unstrut)
Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der
Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und Sekretariat:
ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Frau Conrad: 03 44 64 / 3 00-10
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Dienstag 9.00-12.00 Uhr u. 13.00-18.00 Uhr
Donnerstag 9.00-12.00 Uhr u. 13.00-16.00 Uhr
Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsversteigerungs- Freitag 9.00-12.00 Uhr
objekte im Internet unter www.zvg.com und www.zvg-portal.de
Bürgermeistersprechstunde:
Herr Mänicke nach Vereinbarung
Goerke
Rechtspfleger Gemeinderatssprechstunde:
Dienstag 17.00-18.00 Uhr
Ausgefertigt Siegel Zimmer 110
Amtsgericht Naumburg, 29.06.2017 Termine können bei Frau Conrad (Tel. 03 44 64 / 3 00 10)
vereinbart werden.
Kindel, Justizhauptsekretärin
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Waldführungen im FriedWald
Freyburg (Unstrut)
Freyburg an der Unstrut – Bei einer kostenlosen Waldführung durch
Gemeinde Balgstädt OT Größnitz den FriedWald Freyburg haben Interessenten die Möglichkeit, mehr
über das Konzept der Naturbestattung zu erfahren.
Am 12. und 26. August, jeweils um 14.00 Uhr, führen die Förster
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung durch den FriedWald und informieren Interessenten über Vorsorge-
und Forsten Süd und Beisetzungsmöglichkeiten. Treffpunkt für alle Waldführungen ist
die Infotafel am FriedWald-Parkplatz. Um Anmeldung unter Telefon
Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels 0 61 55/ 8 48 - 2 00 oder www.friedwald.de wird gebeten.
FriedWald ist eine alternative Form der Bestattung. Hier ruht die Asche
Öffentliche Bekanntmachung Verstorbener an den Wurzeln eines Baumes, der in einem als
FriedWald ausgewiesenen Wald steht. In Deutschland gibt es derzeit
Schlussfeststellung vom 22.06.2017 59 FriedWald-Standorte.
Bodenordnungsverfahren: Größnitz FriedWald in Deutschland
Aktenzeichen: 42 BLK 315 Seit Mitte 2000 gibt es das FriedWald-Konzept in Deutschland. Mit
Gemarkung: Größnitz dem FriedWald Reinhardswald bei Kassel wurde im Jahr 2001 der erste
Bestattungswald in der Bundesrepublik eröffnet. Mittlerweile gibt es
Flur: 1
bundesweit 59 FriedWald-Standorte - von Rügen im Norden bis nach
Flurstück: 163, 164, 165, 166, 167, 168, 173, 174, 175, 176, 177 Heiligenberg am Bodensee. Die FriedWald GmbH unter der Leitung
von Petra Bach hat ihren Sitz in Griesheim bei Darmstadt.
Flur: 2
Flurstück: 201, 202, 203, 204, 205, 206, 207, 208, 211, 212, 213, 214, 215, Kontakt für Interessenten
216, 217, 218, 219 FriedWald GmbH
Im vorgenannten Bodenordnungsverfahren nach § 64 i.V. mit § 56 Im Leuschnerpark 3
Landwirtschaftsanpassungsgesetz, ergeht hiermit die Schluss- 64347 Griesheim
feststellung. Telefon: 06 15 5 / 8 48 - 1 00
E.Mail: info@friedwald.de
Begründung: www.friedwald.de
Die Ausführung des Bodenordnungsplanes im Verfahren AZ: 42
BLK 315 ist bewirkt.
Alle gegenseitigen Verpflichtungen und Ansprüche zwischen den
Beteiligten sind unanfechtbar und erledigt. Die Festsetzungen des
Bodenordnungsplanes wurden ordnungsgemäß ausgeführt.
Die öffentlichen Bücher wurden entsprechend dem Bodenordnungs-
plan berichtigt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Amt
für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße
59, 06667 Weißenfels erhoben werden.
Glasewald - Dienstsiegel -Amtsblatt 9 Ausgabe 07/2017 (28.07.2017)
(2) Stichtag für die Heranziehung der Grundstücks- und Eigentümer-
Sprechstunden daten zur Beitragsberechnung ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe des
der Notare in Freyburg (Unstrut) Beitragsbescheides.
§ 2 Umlagefähiger Aufwand
Die Notare Herr Hisecke und Herr Seeger führen in der Begegnungs- Der umlagefähige Aufwand ermittelt sich gemäß § 5 (3) SABS-W sowie
stätte der Arbeiterwohlfahrt, Hinter der Kirche 2, Sitzungssaal, § 11 SABS-W aus dem beitragsfähigen Aufwand abzüglich des prozen-
1. Etage Sprechstunden durch. tualen Anteils der Gemeinde.
Notariat Hisecke: 11.08.2017, 08.09.2017, 13.10.2017 § 3 Beitragssatz
jeweils von 9.00-12.00 Uhr Der Beitragssatz je Einheit der bewerteten Verteilungsfläche (€/bVF)
ergibt sich aus dem umlagefähigen Gesamtaufwand in Höhe von
Notariat Seeger: 28.07.2017, 25.08.2017, 29.09.2017 86.901,24 € geteilt durch die Summe der bewerteten Verteilungs-
jeweils von 8.00-12.00 Uhr flächen (bVF) 328.844,83 und wird auf 0,264262 €/bVF festgesetzt.
Termine können gerne vorher mit dem Notariat Seeger in Naumburg § 4 Inkrafttreten
unter der Telefonnummer 0 34 45 / 2 61 43 abgestimmt und vereinbart Diese Satzung tritt rückwirkend zum 26.11.2016 in Kraft. Die Beitrags-
werden. satzung für das Abrechnungsjahr 2016 zur Erhebung wiederkehrender
Beiträge in der Abrechnungseinheit 3 „Baumersroda“ der Gemeinde
Gleina, beschlossen am 08.11.2016, tritt somit außer Kraft.
Mänicke Gleina, den 21.06.2017
Bürgermeister
Blankenburg
Bürgermeister Siegel
Gemeinde Gleina
Ausfertigungsvermerk
Die Änderungssatzung zur Beitragssatzung für das Abrechnungsjahr
Sprechzeiten der Gemeinde Gleina 2016 zur Erhebung wiederkehrender Beiträge in der Abrechnungs-
Ort: Hauptstraße 47, 06632 Gleina einheit 3 „Baumersroda“ der Gemeinde Gleina wurde dem Burgen-
landkreis am 04.07.2017 angezeigt und wird hiermit ausgefertigt.
Sekretariat:
Frau Rühlmann: 03 44 62 / 2 04 89 Gleina, den 05.07.2017
Dienstag 8.00-12.00 u. 15.00-18.00 Uhr
Donnerstag 8.00-13.00 Uhr
Bürgermeistersprechstunde: Blankenburg
Herr Blankenburg:03 44 62 / 2 04 89 Bürgermeister Siegel
Dienstag 16.00-18.00 Uhr
Gemeinde Goseck
Gemeinde Gleina OT Baumersroda
Sprechzeiten der Gemeinde Goseck
Änderungssatzung Ort: Neue Straße 1 (ehem. Rittergut),
zur Beitragssatzung für das Abrechnungsjahr 06667 Goseck OT Markröhlitz
2016 zur Erhebung wiederkehrender Beiträge Bürgermeistersprechstunde:
in der Abrechnungseinheit 3 „Baumersroda“ Herr Panse: 0171 / 1 76 90 10
Dienstag 18.30-19.00 Uhr
der Gemeinde Gleina
Auf der Grundlage des § 11 der Satzung über die Erhebung wieder-
kehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde
Gleina (SABS-W) beschlossen am 09.02.2016 in der jeweils gültigen
Fassung, basierend auf §§ 5 und 8 des Kommunalverfassungsgesetzes
des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA)
vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der jeweils gültigen Fassung
sowie in Verbindung §§ 2, 6 und 6a des Kommunalabgabengesetz
(KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember
1996 (GVBl. LSA S. 405) in der jeweils gültigen Fassung hat der
Gemeinderat der Gemeinde Gleina in seiner Sitzung am 20.06.2017
folgende Änderungssatzung zur Beitragssatzung zur Erhebung eines
wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages (BS) für das Abrechnungs-
jahr 2016 in der Abrechnungseinheit 3 „Baumersroda“ beschlossen.
§ 1 Abrechnungszeitraum
(1) Zur Abrechnung kommen alle kassenwirksamen und beitrags-
fähigen Ausgaben und Einnahmen im Zeitraum vom 01.01.2016 bis
zum 31.12.2016.Amtsblatt 10 Ausgabe 07/2017 (28.07.2017)
Gemeinde Karsdorf Stadt Laucha an der Unstrut
Sprechzeiten der Gemeinde Karsdorf Sprechzeiten der Stadt Laucha a.d. Unstrut
Ort: Bürgerhaus, Poststraße 1, 06638 Karsdorf Ort: Rathaus, Markt 1, 06636 Laucha an der Unstrut
Sekretariat: 03 44 61 / 5 52 36 Sekretariat und Stadtinformation:
Dienstag 9.00-12.00 u. 13.30-17.30 Uhr Frau Thomas: 03 44 62 / 7 00 22
Donnerstag 13.00-15.30 Uhr Dienstag 08.30-18.00 Uhr
Mi./Do. 08.00-15.00 Uhr
Bürgermeistersprechstunde: Freitag 08.00-12.00 Uhr
Herr Schumann Samstag 10.00-12.00 Uhr
Dienstag 15.00-17.00 Uhr Sonntag 10.00-12.00 Uhr
Bürgermeistersprechstunde
Herr Bilstein: 03 44 62 / 7 00 11
Bürgerinformationsveranstaltung Rathaus
zur Baumaßnahme Wetzendorf L 212, 1. u. 3. Dienstag im Monat 16.00-18.00 Uhr
2. Bauabschnitt Ortsdurchfahrt OT Kirchscheidungen, Dorfgemeinschaftshaus
2. Dienstag im Monat 16.00-18.00 Uhr
am 08. August 2017 um 17.30 Uhr
im Bürgerhaus, Poststraße 1, 06638 Karsdorf. OT Burgscheidungen, Kindergarten
4. Dienstag im Monat 16.00-18.00 Uhr
Bereitschaft Stadthof: 0174 / 2 13 81 29
Schumann
Bürgermeister Verbandsgemeinde Unstruttal
- Die Verbandsgemeindebürgermeisterin -
Einstieg für Bekanntmachung
Aufsteiger. für die Stadt Laucha an der Unstrut
Im Vertrieb
Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und
für AXA. die Erteilung von Wahlscheinen für die Bürgermeisterwahl am
24.09.2017 und die evtl. erforderliche Bürgermeisterstichwahl am
15.10.2017.
Sie suchen Herausforderungen in einer für Sie neuen Branche?
Wir freuen uns auf vertriebsaffine Beraterpersönlichkeiten 1. Zeit und Ort der Einsichtnahme
und bieten Ihnen ideale Rahmenbedingungen und attraktive Das Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl kann in der Zeit
Verdienstmöglichkeiten. Willkommen im Team! vom 31.08.2017 bis 09.09.2017 während der Dienststunden:
Montag 08.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr
Dienstag 08.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr
Vertriebsmitarbeiter (m/w) Mittwoch 08.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr
Donnerstag 08.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Das erwartet Sie bei uns: Freitag 08.00-12.00 Uhr
ƅ Im Tagesgeschäft lernen Sie die Rundumberatung nach bei der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg
unserem plan360°-Ansatz, mit dem Sie den bestehenden (Unstrut) im Einwohnermeldeamt eingesehen werden.
Kundenstamm kontinuierlich ausbauen. Die Möglichkeit der Einsichtnahme endet am 09.09.2017. Die
ƅ Unsere Weiterbildungsakademie bereitet Sie auf die Ab- Verwaltung ist an diesem Tag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
schluss-prüfung zum Versicherungsfachmann (m/w, IHK) vor.
geöffnet.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.
ƅ Beste Aussichten auf eine Karriere in Wohnortnähe. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Die wahlberechtigte Person kann verlangen, dass in dem Wähler-
So überzeugen Sie uns: verzeichnis während der Möglichkeit der Einsichtnahme der Tag
ƅ Mit einer kaufmännischen Ausbildung oder einem der Geburt unkenntlich gemacht wird.
abgeschlossenen Studium. Auch Studienabbrecher sind
willkommen. Erste Vertriebserfahrungen sind von Vorteil. 2. Berichtigung des Wählerverzeichnisses
Anträge auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses sind inner-
ƅ Sie haben Freude am Umgang mit Menschen, einen halb der möglichen Frist zur Einsichtnahme, spätestens am
PKW-Führerschein Klasse B und einen eigenen PKW. 09.09.2017 bis 12.00 Uhr, bei der Verbandsgemeinde Unstrut-
tal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut), im Einwohnermeldeamt,
Weitere Informationen finden Sie auf www.AXA.de/Karriere. schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift zu stellen. Sofern
die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat die
Antragstellerin/der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel
Bewerben Sie sich – wir freuen uns auf Sie!
beizubringen.
AXA Generalvertretung Martin Zimmermann
Ihr Ansprechpartner: Martin Zimmermann 3. Wahlbenachrichtigung
Tel.: 034461 / 61030, martin.zimmermann@axa.de Wahlberechtigte Personen, die in das Wählerverzeichnis eingetra-
gen sind, erhalten bis spätestens zum 30.08.2017 eine Wahl-
benachrichtigung.Amtsblatt 11 Ausgabe 07/2017 (28.07.2017)
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt,
wahlberechtigt zu sein, muss das Wählerverzeichnis einsehen und Stadt Nebra (Unstrut)
gegebenenfalls Antrag auf Berichtigung stellen, wenn sie/er nicht
Gefahr laufen will, dass sie/er ihr/sein Wahlrecht nicht ausüben
kann.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist Sprechzeiten der Stadt Nebra (Unstrut)
oder einen Wahlschein hat. Ort: Rathaus, Promenade 13, 06642 Nebra (Unstrut)
4. Einen Wahlschein erhält auf Antrag Sekretariat & Stadtinformation
4.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Per- Frau Nitzschker: 03 44 61 / 2 20 16
son, Dienstag 09.30-18.00 Uhr
4.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtig- Mittwoch 09.30-14.30 Uhr
te Person, Donnerstag 09.30-16.00 Uhr
a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antrags-
frist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat, Bürgermeistersprechstunde:
b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frau Scheschinski:03 44 61 / 2 21 01
Antragsfrist entstanden ist.
Wahlscheine können bis zum 22.09.2017, 18.00 Uhr, schrift- Rathaus
lich oder mündlich bei der Verbandsgemeinde Unstruttal, Dienstag 10.00-12.00 u. 16.00-18.00 Uhr
Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) im Einwohnermeldeamt zu Donnerstag 16.00-18.00 Uhr
den im Pkt. 1 genannten Dienststunden, beantragt werden.
Der Schriftform wird auch durch Telegramm, Fernschreiben oder OT Reinsdorf, Gemeindehaus
Fernkopie Genüge getan. 07.09.2017, 02.11.2017
Soweit die Gemeinde diese Möglichkeit eröffnet, kann der Antrag
auch elektronisch übermittelt werden. Fernmündliche Anträge
sind nicht zulässig.
Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung
der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Sprechtage des Notars
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte
Personen können aus den unter 4.2 Buchst. a) und b) angegebenen
Josef Seeger in Nebra (Unstrut)
Gründen den Antrag noch bis zum Wahltag 15.00 Uhr bei der Wo:
Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut), Beratungsraum der Stadt Nebra (Unstrut)
im Einwohnermeldeamt stellen. Gleiches gilt, wenn die wahlbe- Promenade 13a
rechtigte Person schriftlich erklärt, wegen einer plötzlichen Er-
krankung das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren 09.08.2017 14.00-17.00 Uhr
Schwierigkeiten aufsuchen zu können. 30.08.2017 15.00-17.00 Uhr
Die beantragende Person muss den Grund für die Erteilung eines
Wahlscheins glaubhaft machen. Wer den Antrag für eine andere 13.09.2017 14.00-17.00 Uhr
Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht 27.09.2017 15.00-17.00 Uhr
nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt ist. 11.10.2017 14.00-17.00 Uhr
Verlorene und nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine oder 25.10.2017 15.00-17.00 Uhr
Stimmzettel werden nicht ersetzt.
Termine können gerne vorher mit dem Notariat in Naumburg unter der
5. Briefwahl Telefonnummer 0 34 45 / 2 61 43 abgestimmt und vereinbart werden.
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe
in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebietes oder durch
Briefwahl teilnehmen.
Bei der Briefwahl hat die Wählerin/der Wähler im verschlosse-
nen Wahlbriefumschlag
1. ihren/seinen Wahlschein
2. den Stimmzettel in dem Wahlumschlag
so rechtzeitig an die/den auf dem Wahlbriefumschlag angegebene
Wahlleiterin/Wahlleiter zu übersenden, dass der Wahlbrief
spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des/der zuständigen
Wahlleiters/in abgegeben werden. Nähere Hinweise sind dem
Merkblatt zur Briefwahl, das mit den Briefwahlunterlagen überge-
ben wird, zu entnehmen.
Freyburg (Unstrut), den 17.07.2017
Jana Grandi
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E-mail: info@druckerei-moebius.deAmtsblatt 12 Ausgabe 07/2017 (28.07.2017)
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somit viele Vorteile erlangt haben - aber dazu später mehr.
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Die Stadt Nebra (Unstrut) wurde 1994 in die Stadtsanierung aufgenom-
men, seither wurde viel erreicht. Es wurden Straßen, Wege und Plätze
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saniert, sowie öffentliche Einrichtungen instandgesetzt. Dies war nur Außerdem: Ankauf von Antik/Trödel/Sammlerware/Hausrat
unter Zuhilfenahme von Fördermitteln über die Stadtsanierung mög-
lich.
Wie Ihnen sicher bekannt ist, wurden in diesem Zusammenhang keine
Straßenausbaubeiträge erhoben. Der Gesetzgeber sieht vor, bei Grund-
Bestattungsinstitut
stücken innerhalb eines Sanierungsgebietes, sogenannte Ausgleichs-
beträge zu erheben. Diese Erhebung ist eine gesetzliche Pflicht der
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Gemeinde (keine Ermessensentscheidung). A. Schmidt
Spätestens zum Ende der Sanierungsmaßnahme (2021) müssen die
Ausgleichsbeträge durch die Stadt Nebra (Unstrut) in Form eines – Bestattungen aller Art
Bescheides erhoben und an das Land abgeführt werden. Es besteht – Trauerreden
jedoch die Möglichkeit, den Ausgleichsbetrag bereits vor Abschluss der Büro Laucha – Trauerfloristik
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Sanierung abzulösen und wieder im Sanierungsgebiet einzusetzen.
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Durch eine vorzeitige Ablösung ergeben sich Vorteile für die Büro Freyburg, Jahnplatz 7
Grundstückseigentümer und die Stadt. Tel. 03 44 64-2 80 57 NEU eigene Trauerhalle und Trauercafé
Vorteile Grundstückseigentümer
- Eigentümer können prozentuale Abschläge auf den eigentlich zu
erhebenden Ausgleichsbetrag in Anspruch nehmen - derzeit sind
das 10 % (diese gibt es bei keiner Bank)
- Die Zahlungsmodalitäten können verhandelt werden z.B. Raten-
zahlungen (ein Bescheid wäre sofort vollstreckbar)
- Sanierungsvermerk lt. § 163 BauGB kann auf Antrag aus dem
Grundbuch gelöscht werden
Vorteile Stadt
- Einnahmen stehen frühzeitig und für weitere Maßnahmen im
Sanierungsgebiet zur Verfügung und müssen nicht, wie bei der
Erhebung per Bescheid, nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme
anteilig an das Land zurückgezahlt werden
- sofortiger Wiedereinsatz der Ausgleichsbeträge möglich
Konkret geht es um die Sanierung der Reinsdorfer Straße. Diese
Sanierung ist derzeit leider aufgrund der schlechten Haushaltslage
finanziell nicht umsetzbar. Sollten allerdings alle verbleibenden Eigen-
tümer den Ausgleichsbetrag vorzeitig ablösen, könnte die Stadt diese
Mittel dafür nutzen und die Reinsdorfer Straße sanieren - das Geld A N Z E I G E N P R E I S E
bleibt demnach in der Stadt.
Sollten Sie sich nun entscheiden, Ihren Teil dazu beizutragen, stehe ich Anzeigengrößen Preis
Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Die nötigen Auskünfte können Sie
auch telefonisch bekommen, dazu können Sie den zuständigen Sach- 6,0 x 4,0 cm = 20,16 €
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Ausgabe 08/2017 (01.09.2017) Bei mehrmaliger Schaltung Gewährung von Rabatten
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ist der 21.08.2017. auf den Grundpreis).Sie können auch lesen