Bedeutung des Logos der Schule
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Schuljahr 2018 / 2019 Bedeutung des Logos der Schule stabil Die Trägerschaft der Schule Bubendorf ist die Gemeinde; sie sorgt für den stabilen Rahmen, in dem sich unsere Schule entfalten darf, symbo- lisiert durch den quadratischen (Hinter-) Grund des Logos und ergänzt durch den Schriftzug der Gemeinde. gemeinsam Seit der Einführung des neuen Bildungsgesetzes bilden der Kindergarten und die Primarschu- le eine Einheit, was neu durch den Schriftzug „Schule Bubendorf“ zum Ausdruck gebracht wird. dynamisch Die Schulzeit ist eine dynamische und anforde- rungsreiche Phase – für alle Schulbeteiligten: Für die Kinder, aber auch die Eltern sowie die Lehrpersonen. Schule stellt für alle beteiligten Personen eine Übergangszeit dar. fordernd und fördernd Die Schule erfordert von allen Engagement. Sie bietet Höhepunkte und ermöglicht Erkenntnis- se sowie Wissen. Lernen ist das Resultat von An- forderungen und gezielter Förderung. Die Lern- fortschritte ergeben sich nicht gleich-, sondern wellenförmig, einmal mehr, einmal weniger. lebendig und vielseitig Diese unterschiedliche Dynamiken bei Kin- dern, Eltern und Lehrpersonen werden durch die drei unterschiedlich gefärbten Wellen zum Ausdruck gebracht – und verdeutlichen die Lebendigkeit und Vielseitigkeit der „Schule Bu- www.schulebubendorf.ch bendorf“ auf einem stabilen Fundament.
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte Im Schuljahr 2018/2019 werden an unserer Schule in vier Kindergärten (Akazien 1+2, Langgarben, Brühl) 65 Kinder sowie 248 Kinder an der Primarschule unterrichtet. Die Primarschülerinnen und -schüler werden in 12 Regelklassen geführt. Total sind 313 Kinder (Vorjahr 317) an der „Schule Buben- dorf“. 42 Lehrpersonen engagieren sich in einem Voll- oder Teilzeitpensum an der Schule Bubendorf. Schulferien 2019 / 2020 Die vorliegende Broschüre gibt Ihnen Informationen über unsere Schule und das laufende Schuljahr. Sie ist zur Aufbewahrung gedacht. Jeder Mensch braucht das innere Feuer. Im Menschen lodern zwei Arten von Feuer. Da ist einerseits das positive, anspornende Feuer, nämlich die Schulbeginn: Mo. 12. August 2019 Begeisterung und die Liebe für eine Sache und andererseits das negati- ve, zermürbende Feuer der Ungeduld und des Zornes. Das positive, innere Semesterwechsel: Sa. 18. Januar 2020 Feuer ist unser Ansporn, unser Antrieb zum Leben und zu unserer Weiterent- wicklung. Ohne diese Begeisterung wäre unser Leben flau und unerträg- lich. Das negative Feuer in uns gilt es unter Kontrolle zu halten, damit es sich Herbstferien: Sa. 28. September 2019 bis So. 13. Oktober 2019 in uns nicht ausbreiten kann. In der Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler suchen wir das Weihnachtsferien: Sa. 21. Dezember 2019 bis So. 05. Januar 2020 positive innere Feuer der uns anvertrauten Kinder zu bilden, zu fördern und zu stärken. Dies ist eine interessante und vielseitige Aufgabe, welche Fasnachtsferien: Sa. 22. Februar 2020 bis So. 08. März 2020 vor allem fordert, dass wir als Vorbilder immer wieder mit Begeisterung an unsere Arbeit gehen. Die Kinder bringen viel Begeisterungsfähigkeit mit. Frühjahrsferien: Sa. 04. April 2020 bis So. 19. April 2020 Dies macht die Arbeit mit ihnen so spannend. Es ist eine unserer Aufgaben Sommerferien: Sa. 27. Juni 2020 bis So. 09. August 2020 in der Schule, diese Fähigkeit zu erhalten und zu stärken. Dies ist eine grosse Herausforderung, da wir uns als Schule an viele Vorgaben zu halten haben. Nebst der Persönlichkeitsschulung haben wir unseren Nachwuchs auf die Schulfreie Tage: Bewältigung der Aufgaben in unserer Gesellschaft vorzubereiten. Wir sind Tag der Arbeit Fr. 01. Mai 2020 in der Schule tätig, weil wir diese Herausforderung annehmen und uns mit Auffahrt Do. 21. Mai 2020 bis So. 24. Mai 2020 Ehrgeiz dafür einsetzen, mit denen uns anvertrauten Kindern viel zu errei- Pfingsmontag Mo. 01. Juni 2020 chen. Wir freuen uns, wenn Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte dies spüren und unser Bestreben durch Ihre positive Haltung der Schule gegenüber tatkräftig unterstützen. Die Schulleitung, U. Nick 3
Schulferien Da die Weihnachtsferien neu vierzehn Tage dauern, müssen künftig die schulinternen Weiter- bildungen in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden. Somit entfallen die bisher damit verbundenen schul- freien Tage für die Schülerinnen und Schüler. Inhaltsverzeichnis Schulferien 2018 / 2019 hulferien 2017 / 2018 Schulprofil 5 Spezielle Förderung, Heilpäda- 9 gogik und Logopädie Dialog statt Konflikt 12 Schulbeginn: Mo. 13. August 2018 Weitere wichtige Stellen 12 Semesterwechsel: Sa. 19. Januar 2019 Urlaube und Joker-Tage 13 Kopfläuse 15 Herbstferien: Sa. 29. September 2018 bis So. 14. Oktober 2018 Klassen- und Fachlehrpersonen 17 Schulleitung und Schulsekretariat 19 Weihnachtsferien: Sa. 22. Dezember 2018 bis So. 06. Januar 2019 Schulrat 19 Fasnachtsferien: Sa. 02. März 2019 bis So. 17. März 2019 Schulferien 21 Frühjahrsferien: Sa. 13. April 2019 bis So. 28. April 2019 Bedeutung des Logos der Schule 24 Sommerferien: Sa. 29. Juni 2019 bis So. 11. August 2019 Schulfreie Tage: Tag der Arbeit Di. 01. Mai 2019 Auffahrt Do. 30. Mai 2018 bis So. 02. Juni 2019 Pfingsmontag Mo. 10. Juni 2019 21
Schulprofil von Bubendorf Umfassende Blockzeiten Die Schule Bubendorf führte im Schuljahr 2006/2007 umfassende Blockzeiten für die Kinder- gärten und die Primarschulklassen ein. Nun sind die Blockzeiten ab dem Schuljahr 2015/2016 kantonal ver- ordnet. Der Unterricht beginnt für alle Schülerinnen und Schüler (Kindergarten bis sechste Klasse) um 08.00 Uhr und endet in Bubendorf um 12.00 Uhr. Die Schulglocke ertönt am Morgen • Er genehmigt das Schulprogramm und gewährleistet die Um- um 07.55 Uhr und gibt den Schülerinnen und Schülern fünf Minuten setzung der Evaluationsergebnisse. Zeit, um sich in ihre Klassenzimmer zu begeben. Der Nachmittagsun- • Er nimmt die unbefristeten Anstellungen von Lehrern und Lehrerin- terricht beginnt um 13.45 Uhr. Auch hier läutet die Schulglocke fünf nen sowie der Schulleitung vor. Minuten vor Lektionsbeginn, also um 13.40 Uhr. • Er ist Beschwerde- oder Rekursinstanz bei Entscheidungen der Schulleitung. HarmoS-Konkordat und Bildungsraum Nordwestschweiz • Er kann Schülerinnen und Schüler aus der Schule ausschliessen, die in schwerer Weise gegen Ordnung und Disziplin verstossen haben. Gemäss dem HarmoS-Konkordat, das die Baselbieter Bevölkerung im September 2010 an der Urnenabstimmung annahm, unterrichten wir seit dem Schuljahr 2015/2016 an der Primarschule auch die sechste Klasse. In Bubendorf findet der Lehrpersonenwechsel alle zwei Jahre statt. Die untenstehende Übersicht bildet den entsprechenden Leh- rerInnen- und Schulhauswechsel ab. Klassen- Klasse Klasse Postadresse: Ort Bemerkung lehrer- (Anzahl) (Anzahl) wechsel Schulrat Bubendorf Brühl Kindergarten Ab Schuljahr Ende Postfach 359 Langgarben 4 Klassen 2012/2013 Kindergar- Krummackerstr. 18 Akazien 1 jahrgangs- zwei Jahre ten 4416 Bubendorf Akazien 2 durchmischt obligatorisch Dorf 1. Klassen (2) 2. Klassen (2) Ende 2. Kl. Schulrat: (v.l.n.r.) Sappeten 2 3. Klassen (2) 4. Klassen (2) 3. Kl. Beginn Ende 4. Kl. Lorenz Fuss, Präsident Französisch Andrea Griner Sappeten 1 5. Klassen (2) 6. Klassen (2) 5. Kl. Beginn Ende 6. Kl. Elisabeth Ruff Rudin, Schul- und Gemeinderätin Englisch David Schaffner Andreas Schweizer 5
Schulleitung und Schulsekretariat Schulleitung und Schulsekretariat der Schule Bubendorf Schulhaus Sappeten 2 Krummackerstrasse 18 4416 Bubendorf Förderunterricht Sekretariat 061 931 23 03; sekretariat@schulebubendorf.ch Schulleitung 061 931 23 60; schulleitung@schulebubendorf.ch Kinder mit spezifischen Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben oder Webseite www.schulebubendorf.ch Rechnen erhalten in der 1. bis zur 6. Klasse eine gezielte Förderung. Wenn ein Kind für die Fördergruppe vorgesehen ist, wird die Lehrkraft Öffnungszeiten die Eltern orientieren und das Einverständnis einholen. Dieses Ange- bot ist für die Eltern kostenlos und findet während dem Regelunter- Schulsekretariat: Telefonisch erreichbar täglich von 08:30 – 11:30 Uhr richt statt. Speziell ausgebildete Lehrpersonen betreuen die Förder- Sprechstunden mit der Schulleitung nach gruppen während ein bis sechs Jahren. Neu wird nach dem Gesetz Vereinbarung. die Förderung in Deutsch und/oder Mathematik im Zeugnis vermerkt. Während der unterrichtsfreien Zeit sind wir per E-Mail erreichbar. Kinder, bei denen eine auditive oder visuelle Wahrnehmungs-Ver- arbeitungsstörung vermutet wird, werden in der Schule Bubendorf Schulleitung Sekretariat möglichst frühzeitig nach WARNKE getestet (vor allem in der 1. oder Ueli Nick Natalie Feierabend 2. Klasse). Das Einverständnis der Eltern ist Voraussetzung. Wenn sich die Vermutungen bestätigen, werden die entsprechenden Behand- lungsansätze (Lateral-Trainer, BrainBoy™) angeboten oder die Kinder an weitere Fachstellen verwiesen. Erste Erfahrungen haben ermuti- gende Resultate ergeben. Das Training mit dem BrainBoy™ geschieht täglich zu Hause und erfordert eine aktive Mitarbeit der Eltern. Abklä- rung und Förderung sind für die Eltern kostenlos. Für den BrainBoy™ werden eine Miet- und eine Depotgebühr erhoben. Das Depot wird rückerstattet. Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Schulrat Kinder, welche erst seit kurzer Zeit in der Schweiz sind oder noch nicht Der Schulrat ist eine gewählte Behörde. Er ist für strategische Fragen ausreichend Deutsch sprechen, werden von speziell ausgebildeten der Schule Bubendorf zuständig. Lehrkräften mehrere Stunden pro Woche in Deutsch unterrichtet. Die- se Kurse für Kinder, die Deutsch als Zweitsprache erlernen, werden • Er bringt die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Träger- bereits im Kindergarten angeboten (bis maximal vier Lektionen pro schaft in die Schule ein und vermittelt Anliegen der Schule gegen- Woche) und in der Primarschule weitergeführt. Der Besuch dieses An- über der Trägerschaft und der Öffentlichkeit. gebotes wird im Zeugnis unter den Bemerkungen erwähnt. 19
Begabungsförderung für Kinder mit besonderen Fähigkeiten Einige Kinder fallen in der Regelklasse dadurch auf, dass sie sehr schnell mit ihren Arbeiten fertig sind, ein sehr breites Allgemeinwissen und herausragende Fähigkeiten in einzelnen oder in mehreren schulischen Bereichen aufweisen. Werden sie über längere Zeit unter- fordert, kann es sein, dass sie den Unterricht und die Mitschüler zu stören beginnen. Jene Kinder werden von den Eltern selbst oder auf Heilpädagogin im Kindergarten Antrag der Lehrpersonen – im Einverständnis mit den Eltern – durch Alexandra Rossbach Tel. 061 931 15 56 den Schulpsychologischen Dienst abgeklärt (HAWIK-Intelligenztest). Förderunterricht / Integrative Schulungsform (ISF) Musik und Bewegung Natacha André, Beatrice Lander, Elisabeth Gerstenberg, Viviane Dyck, Beat Flückiger Die Schule Bubendorf fördert ab dem Schuljahr 2008/09 alle Kinder in der 1. und in der 2. Klasse mit zwei Wochenlektionen in Musik und Be- Logopädie wegung (in Halbklassen) musikalisch. Damit setzt die Schule Buben- Daniela Piccarreta Tel. 061 931 10 03 dorf die neueren Erkenntnisse der Hirnforschung um, die positive Aus- Stephanie Zehn-Kriechbaum logo@schulebubendorf.ch wirkungen auf die Entwicklung der Hirntätigkeit durch musikalische Förderung von Kindern nachgewiesen hat. Spezielle Förderung Deutsch als Zweitsprache im Kindergarten: Ute Mauchle Deutsch als Zweitsprache in der Primarschule: Michael Oesterle Bibliothek Elisabeth Gerstenberg Die beiden Schulstandorte bieten je eine Schulbibliothek an (Schul- Begabungs- und Begabtenförderung: Esther Recher haus Dorf und Schulhaus Sappeten 1); diese Bibliotheksräume werden von Klassenlehrpersonen zur Leseförderung genutzt. Im Dorfschulhaus Musik und Bewegung befindet sich die Unterstufenbibliothek (KiGa - 2. Klasse) und im Sap- Dominique Meschberger peten 1 Schulhaus die Mittelstufenbibliothek (3. - 6. Klasse). Die Kinder werden von den Klassenlehrpersonen über die Öffnungszeiten infor- Katholischer Unterricht miert. Marika Kussmann, Rahel Schaub Reformierter Unterricht Aufgabenhilfe Denise Neukom, Sabine Rudin, Therese Willms, Sybille Schiegg, Josef Zwei Mal pro Woche können Kinder ihre Aufgaben unter fachkun- Handschin diger Anleitung im Sappeten 1, Zimmer UG erledigen. Wenn sie ihre Aufgaben beendet haben, werden sie nach Hause geschickt. Kin- Zivildienstleistende der können das Angebot kostenlos kennenlernen. Wer regelmässig Dennis Reichen Christoph Blank 7
Klassen- und Fachlehrpersonen Schulhaus Dorf Tel. 061 931 23 27 1 A Selina von Allmen / Stéphanie Bader 1 B Daniela Del Medico / Dunja Schoch 2 A Jessica Grieder 2 B Alexa Grunert / Silvana Weber kommt, muss von den Eltern angemeldet werden. Der Besuch des Schulhaus Sappeten 1 Tel. 061 931 13 68 Aufgabenhortes kostet CHF 3.- pro Mal. 5A Sina Denzel / Béatrice Molleyres Leiterinnen: Frau Ildiko Wahl, Tel. 061 931 31 86 und Frau Viola Stebler, Tel. 061 931 23 83 5B Cédric Hammacher / Mirjam Niederer Zeit: Dienstag und Donnerstag, jeweils zwischen 15:30 und 17:30 Uhr 6A Jacqueline Martin / Béatrice Molleyres 6B Fabian Hallwyler Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) Textiles Werken: Ursula Buser Die Sprach- und die Hirnforschung sind sich einig, dass Kinder geför- Schulhaus Sappeten 2 Tel. 061 933 01 15 dert werden sollen, ihre Erst- oder Muttersprache so zu erlernen, dass 3A Noemi Hartmann / Angélique Kaiser sie sich sicher fühlen und diese gut beherrschen. Das nützt ihnen in al- 3B Barbara Wieser / Sabina Hiltmann len schulischen Bereichen sowie in ihrem Selbstwertgefühl. Die Kurse helfen mit, die Herkunfts-Sprache und die eigene Kultur besser zu ver- 4A Michael Tschopp / Angélique Kaiser stehen und zu bewahren. Lehrkräfte aus den jeweiligen Herkunftslän- 4B Christine Roth / Tatjana Henz dern erteilen diesen Unterricht, der meistens in der Freizeit stattfindet. Die Schule Bubendorf koordiniert die Anmeldungen und Kontakte. Schulhaus Feuerwehrmagazin Tel. 061 931 28 58 Der Unterricht findet jedoch nicht in Bubendorf statt. Textiles Werken: Gabriele Prock Logopädie: Daniela Piccarreta / Stephanie Zehn-Kriechbaum Mittagstisch Musik und Bewegung: Dominique Meschberger V Die Gemeinde Bubendorf bietet Kindern im Kindergarten und in der Primarschule an vier Wochentagen von 12:00 – 13:30 Uhr ei- nen Mittagstisch an, wo die Kinder essen und spielen können: Kindergarten Am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Der Mittags- Akazien 1 Erika Priestle / Gabriela Senn Tel. 061 931 38 66 tisch wird von Frau Bianca Lang (Leiterin) und Frau Claudia Blank Akazien 2 Megan Heath / Corinne Welschen Tel. 061 931 38 44 geführt. Er ist neu in der Mehrzweckhalle im Foyer einquartiert. Die Anmeldeformulare können bei der Gemeinde Bubendorf Brühl Maya Lehmann Tel. 061 931 28 30 (061 935 90 90) oder beim Sekretariat der Schule Bubendorf bestellt Langgarben Johanna Tschumi / Heidi von Rotz Tel. 061 931 32 93 werden. orschulheilpädagogik 17
Spezielle Förderung, Heilpädagogik und Logopädie Viele Kinder benötigen heute gezielte Förderung und Aufmerksamkeit in ganz unterschiedlichen Berei- chen (emotional, sozial, kognitiv, etc.). Das Förderan- gebot der Schule Bubendorf wird laufend den veränder- ten Bedürfnissen angepasst: Die individuellen Voraussetzungen sollen 6. Kombinieren Sie die chemische Behandlung in jedem Fall mit der möglichst früh erfasst und die Förderung frühzeitig und gezielt in die Benutzung eines Lauskamms: Zwei Mal wöchentlich im Anschluss Wege geleitet werden. an die Haarwäsche. Dazu tragen sie auf das noch nasse Haar eine normale Haarspülung (Pflegespülung) grosszügig auf. Das so Der Heilpädagogischer Dienst der Kindergärten (HPD) eingeschmierte Haar mit einem groben Kamm gut vorkämmen. Der Heilpädagogische Dienst der Schule Bubendorf ist die Fachstelle Mit dem Lauskamm nun das ganze Haar systematisch durchkäm- für Kinder mit Entwicklungsverzögerungen und Entwicklungsauffällig- men. Lauskamm in Küchenpapier ausstreichen und das Resultat keiten im Kindergarten. im Papier untersuchen. Zu Beginn eines neuen Schuljahres besucht die Heilpädagogin alle 7. Reinigung von Bettbezügen, Kleidern, Polstermöbel, Spielsachen Kindergärten und führt Reihenabklärungen mit den neu eingetre- etc: Kopfläuse können nur in menschlichem Kopfhaar überleben! tenen Kindergartenkindern durch. Im Gespräch mit der Kindergärt- Sie dürfen also mit gutem Gewissen jegliche Reinigung lassen, vo- nerin werden Auffälligkeiten besprochen und – falls notwendig – rausgesetzt sie führen einen Behandlungszyklus zu Ende! Möchten unterstützende Massnahmen in Betracht gezogen (im Einverständnis Sie zur Beruhigung trotzdem eine minimale Reinigung durchführen, mit den Eltern). Die Leistungen des Heilpädagogischen Dienstes sind dann gelten folgende Regeln: Bettbezüge, getragene Kleider bei für Kinder, Eltern und Erziehungsberechtigte freiwillig und kostenlos. 60 Grad waschen; verdächtige Gegenstände staubsaugen oder Die Fachstelle wird etwa bei Einschulungsfragen und Schulübertritts- für 2 Tage nicht gebrauchen. Kämme und Bürsten für 1 Minute in abklärungen hinzugezogen. 60 Grad heisses Wasser legen. 8. Ein Behandlungszyklus beinhaltet die Anwendung eines Lausmit- Eine Förderung durch die Heilpädagogin im Kindergarten kann tels gemäss Packungsbeilage und das zwei Mal wöchentliche angezeigt sein, wenn Kinder in den Bereichen Entwicklung, Wahrneh- Kämmen mit Lauskamm wie beschrieben (Punkt 6) für etwa einen mung, Verständigung oder Bewegung sowie in der Gruppe auffällig Monat oder aber bis mindestens 2 Wochen lang keine Läuse mehr sind. im Lauskamm hängen bleiben. Zum Behandlungszyklus gehört auch die wiederholte Kontrolle der restlichen Familienmitglieder. Kontakt: Heilpädagogischer Dienst der Kindergärten Bubendorf 9. Benachrichtigen Sie Schule, Kindergarten, Kinderkrippen, Tages- Frau Alexandra Rossbach Martin heime, Nachbarn, etc. Langgarbenstrasse 12, 4416 Bubendorf 061 931 15 56 oder via Email: arossbach@schulebubendorf.ch 10. Es ist sinnvoll lange Haare zusammen zu binden. Dies vermindert Ansteckung und Übertragung. 9
Kopfläuse Ihr Kind kann mit regelmässiger Behandlung gemäss Beschreibung (siehe unten) auch bei Lausbefall jederzeit den Kindergarten oder die Schule besuchen (Kantonale Regelung). Die folgenden Angaben stammen aus der Internetseite „www.kopflaus.ch“, wo Sie weitere Informationen vorfinden. Logopädischer Dienst 1. Jedermann kann Kopfläuse bekommen. Die Übertragung erfolgt Sprache ist die zentrale Form menschlicher Verständigung. Den praktisch ausschliesslich durch den direkten Kopf zu Kopf Kontakt. eigenen Platz in der Gesellschaft finden und selbstbewusst einnehmen geschieht im Dialog und in der Auseinandersetzung mit Menschen. 2. Nur durch ein wiederholtes und genaues Untersuchen des ganzen Logopädie investiert in die Kommunikationsfähigkeit sprachbehin- Haares, kann ein Befall ausgeschlossen werden (siehe Punkt 6). derter Menschen jeden Alters und fördert dadurch deren soziale und 3. Untersucht werden sollen jene, die sich am Kopf kratzen oder in berufliche Integration. deren Umfeld (Klasse, Kindergarten, Turnverein, Familie etc.) Läu- Der Logopädische Dienst Bubendorf stellt die professionelle Behand- se vorkommen. Kopflausbefall muss nicht immer einen Juckreiz lung von Sprach- und Kommunikationsstörungen sicher. Eine logopä- verursachen! dische Abklärung schafft Klarheit, ob eine Beratung oder Therapie nötig ist. 4. Für eine Behandlung mit chemischen Produkten (Lausshampoos) Logopädische Massnahmen umfassen fachgemässe Prävention, lassen Sie Sich zuvor in der Apotheke oder Drogerie beraten. Abklärung, Beratung und Therapie. Eine logopädische Abklärung ist Behandelt werden soll nur, wer wirklich Läuse hat! Schwangere angezeigt, wenn Sie durch die Sprachentwicklung Ihres Kindes verun- oder stillende Frauen, Säuglinge und Kleinkinder, Personen, die an sichert sind. Beispielsweise, wenn Ihr Kind spät mit Reden begonnen Krankheiten oder Verletzungen der Kopfhaut, an Allergien, Asth- hat, ausserhalb der Familie kaum verstanden wird, undeutlich oder ma, Epilepsie oder anderen vorbestehenden Krankheiten leiden, fehlerhaft spricht, falsche oder unvollständige Sätze bildet, scheinbar müssen vor einer Anwendung den Arzt konsultieren. Führen Sie nicht hören will, den Inhalt von Geschichten nicht versteht, stottert, keine vorbeugende Behandlung durch. Vermeiden Sie wieder- Probleme mit dem Lesen und Schreiben hat, über längere Zeit heiser holte Behandlungen (das heisst, mehr als in der Packungsbeilage ist oder näselt. angegeben sind). Je früher eine logopädische Intervention erfolgt, desto grösser sind die Erfolgschancen. 5. Lesen Sie die Packungsbeilage durch. Zum Ausspülen des Pro- dukts den Kopf vornüber über den Badewannenrand oder das Anmeldung: Sprachauffällige Kinder und Jugendliche ab ca. 2 ½ Lavabo halten; dadurch vermeiden Sie die unnötige Aufnahme Jahren können durch die Eltern oder nach Absprache mit den Eltern des Lausshampoos durch andere Stellen des Körpers. Die Augen von Lehrpersonen, Ärztinnen und Ärzten, Therapeutinnen und Thera- mit einem Lappen abdecken. Nur in gut belüfteten Räumen an- peuten oder anderen Fachpersonen angemeldet werden. wenden. Das Tragen von Gummihandschuhen ist empfehlens- Abklärung: Wir stellen fest, um welche Art von Sprachstörung es sich wert. Behandlungsversagen sind möglich - weitere Kontrollen sind handelt (logopädische Diagnose) und besprechen mit den Eltern in jedem Fall wichtig (siehe Punkt 6)! das weitere Vorgehen (Procedere). 15
Beratung/Therapie: Logopädie ist primär eine Einzeltherapie. Die logo- pädische Therapie findet ein- bis zweimal pro Woche statt. Die Dauer ist von verschiedenen Faktoren abhängig. In manchen Fällen genügt eine Beratung. Kostenträger für die Abklärung und Behandlung sind Gemeinde und Kanton. Joker-Tag-Karte. Diese Joker-Karte können Sie einmal pro Schuljahr Bei Fragen freuen wir uns, wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen: einsetzen, wenn Sie für Ihr Kind einen zusätzlichen freien Tag wün- Logopädischer Dienst Bubendorf schen. Sie brauchen keine Gründe für diese Kurzabwesenheit anzu- Daniela Piccarreta / Stephanie Zehn-Kriechbaum geben. Es ist ausreichend, wenn Sie die persönliche Joker-Karte eine Schulhaus Feuerwehrmagazin, Woche vor dem gewünschten freien Tag unterschrieben der Klassen- Hintergasse 17, 4416 Bubendorf lehrperson abgeben. 061 931 10 03 oder via Email: logo@schulebubendorf.ch Der Joker-Tag Integrative Schulungsform (ISF) • kann mit einem Urlaubsgesuch auch als Feiertags- oder Ferien- verlängerung eingesetzt werden. Das Urlaubsgesuch wird von Jedes Primarschulkind mit besonderem Zuwendungs- und Förder- der Schulleitung bewilligt. bedarf soll eine ihm angemessene Unterstützung erhalten. Um den • kann von der Schulleitung an einen bewilligten Urlaub gerechnet unterschiedlichen Lern- und Förderbedürfnissen der einzelnen Schüler werden. und Schülerinnen gerecht werden zu können, wird in Bubendorf als • darf nicht in der Woche vor den Sommerferien eingesetzt werden Alternative zu den Kleinklassen (ab 3. Klasse in Liestal) die Integrative • kann im Normalfall nur als ganzer Tag bezogen werden, da keine Schulungsform angeboten. Beide Angebote gelten als gleichwertige Stunden respektive Halbtage abgerechnet werden. Schulungsmöglichkeiten. Einer Inanspruchnahme dieser Angebote • kann nicht während gemeinnütziger Aktionen eingezogen wer- geht eine Abklärung einer Fachstelle voraus (SPD, KJD). Die Zustim- den (etwa bei Projektwochen, Schullager, Papiersammlung). mung der Erziehungsberechtigten ist zu einer Abklärung erforderlich. • erfordert die Unterschrift der Eltern, beziehungsweise der Erzie- Ebenso benötigt es einer Zustimmung der Erziehungsberechtigten hungsberechtigten. für den Übertritt eines Kindes in die Kleinklasse. Dank gleichzeitigem • Ausnahmen bewilligt die Schulleitung. Angebot von Kleinklassen und ISF soll jedes Kind eine ihm angemes- sene Förderung erhalten. Die integrative Schulung durch die Heilpä- Ausserdem dagogin oder den Heilpädagogen beschränkt sich auf die Fächer • Liegt das Nacharbeiten des versäumten Schulstoffs in der Verant- Mathematik, Deutsch, NMG (Natur, Mensch, Gesellschaft). Die inte- wortung des Kindes und der Eltern. grative Schulung kann mit oder ohne Klassenlernzielanpassung erfol- • Ist es der Lehrkraft freigestellt, versäumte Proben oder Prüfungen gen. Ebenso kann ein Kind mit «ISF Status» auch in anderen Fächern nachschreiben zu lassen. Klassenlernzielanpassungen erhalten. Die Klassenlernzielanpassung • Bei Missbrauch der Jokerkarte verliert der Schüler / die Schülerin erfolgt durch das Klassenteam in Absprache mit den Erziehungsbe- das Recht auf diesen freien Tag. rechtigten. Entsprechende Anmerkungen sind im Zeugnis vorzuneh- • Nicht bezogene Tage verfallen Ende Schuljahr. men. Die Notwendigkeit intensiver Förderunterstützung eines Kindes • Verlorene Karten können gegen eine Gebühr von Fr. 5.00 im wird jährlich überprüft und allenfalls angepasst oder aufgehoben. Sekretariat neu bezogen werden. 11
Wichtige Telefonnummern Schulpsychologischer Dienst, Liestal: 061 552 70 20 Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst, Liestal: 061 553 53 53 Musikschule beider Frenkentäler, Bubendorf: 061 961 15 65, www.msft.ch Integrative Sonderschulung Urlaube und Joker-Tage Kinder mit unterschiedlichen Formen von leichten Behinderungen, Schülerinnen und Schüler können auf schriftliches Gesuch der die sich erheblich auf das Lernen auswirken, können mit zusätzlicher Erziehungsberechtigten befristet vom Schulbesuch beurlaubt wer- Unterstützung ebenfalls den Kindergarten oder die Schule besuchen. den, wenn besondere Gründe vorliegen. Grundsätzlich müssen alle Um Lernfortschritte zu verbessern, werden diese Kinder von einer Urlaube bewilligt werden. Das Antragsformular finden Sie auf zusätzlichen Lehrperson gefördert. unserer Webseite www.schulebubendorf.ch unter „Urlaub/Joker- tag“ oder Sie erhalten es auf Anfrage von der Klassenlehrperson Ihres Kindes oder auf dem Schulsekretariat. Bei allen Urlaubsgesuchen Dialog statt Konflikt gilt: Melden Sie sich möglichst frühzeitig, vor allem, wenn mehrere In- Wo Menschen arbeiten, können Fehler passieren oder Inhalte falsch stanzen (Schulleitung und Schulrat) einbezogen werden müssen. Die verstanden werden. Um solche Missverständnisse möglichst schnell Schule Bubendorf gewährt Urlaube und Frei-Tage nach folgenden aus dem Weg zu räumen und aufzuklären, ist der direkte Dialog Grundsätzen: zwischen den Beteiligten notwendig – und meist erfolgreich. Für • 1 Tag bis 2 Wochen: alle Fragen, die in direktem Zusammenhang mit Ihrem Kind stehen, Abwesenheit bis 2 Wochen bewilligt die Schulleitung; die Klassen- ist die Klassenlehrperson Ihre erste Ansprechperson. Zentral ist der lehrperson nimmt Stellung zum Gesuch. Grundsatz, dass Konflikte immer zuerst von den direkt Beteiligten Einreichefrist: 3 Wochen im Voraus. angesprochen und wenn möglich gelöst werden sollen: Kinder mit • Mehr als 2 Wochen: Kindern, Eltern mit Eltern, Eltern mit den beteiligten Lehrpersonen, Abwesenheiten von mehr als zwei Wochen werden vom Schulrat Lehrpersonen mit Lehrpersonen. bewilligt; die Klassenlehrperson und die Schulleitung nehmen Stel- Bei ungelösten Konflikten zwischen Eltern und Lehrpersonen können lung zum Gesuch. Vertrauens- oder Fachpersonen hinzugezogen werden. Wenn dies Einreichefrist: 4 Wochen im Voraus. nicht gewünscht wird oder Entscheidungen gefällt werden müssen, • Ferien- und Feiertagsverlängerungen: wird die Schulleitung einbezogen. Eine verlängerte Abwesenheit vor oder nach Ferien sowie Feierta- Für Entscheidungen von Lehrpersonen (etwa Zeugnisse, Kurzabsen- gen wird pro Schuljahr nur einmal bewilligt. Die Schulleitung kann zen) ist die Schulleitung Rekursinstanz; gegen Entscheidungen der Ausnahmen bewilligen. Schulleitung (beispielsweise Klassenzuteilung, Urlaubsentscheidun- Einreichefrist: 4 Wochen im Voraus. gen bis 14 Tage) können Sie beim Schulrat innert 10 Tagen schriftlich Rekurs einlegen. Joker-Tage Bei Schuleintritt erhält Ihr Kind von der Klassenlehrperson eine 13
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