Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen - (Internet Banking und ELBA business) - Raiffeisen
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Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen (Internet Banking und ELBA business) Fassung Jänner 2021
Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen 1. Zweck, Teilnahmevereinbarung c) Teilnahmevereinbarung, Dauer und Beendigung Die konkret im Rahmen von Electronic Banking verfügbaren a) Electronic Banking Dienstleistungen werden bei Abschluss der Teilnahmeverein- Die vorliegenden Bedingungen regeln die Kommunikation zwi- barung bekannt gegeben. schen dem Kunden und dem Kreditinstitut auf elektronischem Die Teilnahmevereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abge- Weg („Electronic Banking“), dh über schlossen. Die Teilnahmevereinbarung, die ein Kontoinhaber zu - die bei Abschluss der Teilnahmevereinbarung bekann- seinem Konto mit dem Kreditinstitut abgeschlossen hat, endet gegebenen Internetseiten des Kreditinstituts („Internet jedenfalls mit der Beendigung dieser Kontoverbindung. Banking“) oder Der Kunde kann die Teilnahmevereinbarung jederzeit zum - eine Datenkommunikationsleitung, über die der Kunde auf Letzten eines jeden Monats kündigen. Kündigungen, die am eigene Kosten unter Verwendung eines vom Kreditinstitut zur letzten Geschäftstag eines Monats ausgesprochen werden, Verfügung gestellten oder eines anderen “Multi–Bank wirken erst zum ersten Geschäftstag des folgenden Monats. Standard- Programms“ die Kommunikation mit dem Rechen- zentrum des Kreditinstituts aufbauen kann („ELBA business“). Das Kreditinstitut kann die Teilnahmevereinbarung unter Ein- Als Kunde werden in diesen Bedingungen Kontoinhaber, Zeich- haltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten kündigen. nungsberechtigte und Abfrage-/Übermittlungsberechtigte (siehe Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die Teilnahmever- Punkt 2 a)) bezeichnet. einbarung vom Kunden und vom Kreditinstitut mit sofortiger Electronic Banking ermöglicht die Durchführung von Bank- Wirkung aufgelöst werden. geschäften (insbesondere von Zahlungsaufträgen zu den von Bestehende Verpflichtungen des Kunden werden durch die der Teilnahme umfassten Konten) und die Abgabe anderer Kündigung oder vorzeitige Auflösung nicht berührt und sind verbindlicher Erklärungen zwischen dem Kreditinstitut und dem zu erfüllen. Kunden. Laufende periodische Entgelte, die der Kunde, der Verbraucher ist, für die Teilnahme am Electronic Banking bezahlt hat, werden b) Verwendung des Electronic Banking für die Abgabe von ihm bei Beendigung der Teilnahmevereinbarung anteilig rück- Erklärungen zu Verträgen des Kunden mit dem Kredit- erstattet. institut und Dritten Electronic Banking kann für Erklärungen zum Abschluss 2. Berechtigungen und technische Voraussetzungen und im Rahmen von Verträgen verwendet werden, die das Kreditinstitut mit seinen Kunden abschließt bzw. abgeschlossen a) Berechtigungen hat oder die der Kunde mit Dritten (wie zB Bausparkassen, Der oder die Kontoinhaber und die vom Kontoinhaber dazu Versicherungsgesellschaften oder kreditkartenausgebenden autorisierten Zeichnungsberechtigten können im Rahmen ihrer Unternehmen) abschließt bzw. schon abgeschlossen hat. vorgemerkten Berechtigungen über Electronic Banking Aufträge Das Kreditinstitut ermöglicht die Verwendung der mit dem zum Konto erteilen und Informationen zum Konto abfragen. Kunden zum Electronic Banking vereinbarten Identifikations- Zeichnungsberechtigte können Informationen zum Konto im merkmale (Punkt 4) auch zur Identifizierung beim Zugriff auf selben Umfang wie ein Kontoinhaber abfragen, auch wenn Kundenportale, zur Authentifizierung von Zahlungsaufträgen diese Informationen die Zeit vor Einräumung der Zeichnungs- und sonstigen Aufträgen, die der Kunde an Dritte (wie zB berechtigung betreffen. kreditkartenausgebende Unternehmen) erteilt. Der Kontoinhaber kann bei ELBA business Personen (natürliche Wenn der Kunde für seine rechtsverbindlichen Erklärungen oder juristische Personen und rechtsfähige Personengesell- gegenüber dritten Vertragspartnern die zum Electronic Ban- schaften, nachstehend „Abfrage-/Übermittlungsberechtigte“) king vereinbarten Identifikationsmerkmale (Punkt 4) verwendet, benennen, die ausschließlich berechtigt sind, Informationen wird das Kreditinstitut die verwendeten Identifikationsmerkmale zum Konto im selben Umfang wie der Kontoinhaber abzufragen prüfen und gegebenenfalls ihre Richtigkeit gegenüber dem (auch wenn diese Informationen die Zeit vor der Einräumung Vertragspartner des Kunden bestätigen. Weitere Prüfungen - der Abfrageberechtigung betreffen) und Auftragsdaten zwecks insbesondere der solcherart authentifizierten Erklärungen und Vorbereitung späterer Auftragserteilung durch dazu berechtigte Zahlungsaufträge des Kunden - wird das Kreditinstitut nicht Personen zu übermitteln. Abfrage-/Übermittlungsberechtigte vornehmen. können natürliche Personen benennen, die für sie in diesem Unter welchen Voraussetzungen, in welchem Umfang und Rahmen tätig werden. mit welcher Wirkung die zum Electronic Banking vereinbarten Identifikationsmerkmale - wie beschrieben - gegenüber Dritten b) Erforderliche technische Einrichtungen verwendet werden können, ist zwischen dem Kunden und dem Die technischen Einrichtungen, über die auf das vom Kredit- Dritten zu vereinbaren. institut zur Verfügung gestellte Electronic Banking zugegriffen 2
Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen wird, müssen den technischen Spezifikationen entsprechen, Kreditinstitut vergeben und kann vom Kunden über Electronic die das Kreditinstitut bei Abschluss der Teilnahmevereinbarung Banking jederzeit geändert werden. bekannt gibt. ELBA business setzt in der Regel den Einsatz eines Multi-Bank (i) PIN/TAN-Verfahren Standard-Programms mit den Funktionalitäten der neuesten Die Identifikation erfolgt durch Eingabe der PIN und einer nur Version des vom Kreditinstitut angebotenen Programms voraus. einmal verwendbaren Transaktionsnummer („TAN“). Sollte die Teilnahme mit einer nicht vom Kreditinstitut bezogenen Die für eine konkrete Identifikation aktuell benötigte TAN wird multibankfähigen Fremdsoftware erfolgen, und diese Fremd- je nach Vereinbarung software eine Programmfunktion bieten, welche bei der vom - dem Kunden vom Kreditinstitut an einen vom Kunden Kreditinstitut angebotenen Software nicht realisiert ist, besteht bekannt gegebenen Mobiltelefon-Anschluss per SMS kein Anspruch auf die Bereitstellung dieser Funktionalität durch übermittelt („sms-TAN“), oder das Kreditinstitut. - vom Kunden mittels der vom Kreditinstitut zur Verfügung Erfolgt die Nutzung des Electronic Banking durch mobilen gestellten Einrichtungen ermittelt („card-TAN“). Datenaustausch über die vom Kreditinstitut im Rahmen eines nicht übertragbaren und nicht ausschließlichen Nutzungsrechts (ii) Signatur-App bereitgestellte, auf einem mobilen Endgerät gespeicherte Daten- Der Kunde installiert im Zuge der Registrierung auf seinem End- anwendungssoftware mit der Bezeichnung Raiffeisen Business gerät eine vom Kreditinstitut zur Verfügung gestellte Applikation Banking, können Abfragen zum Kontostand hinsichtlich der in („Signatur-App“). Die Verknüpfung der Signatur-App mit den das Electronic Banking eingebundenen Konten vorgenommen Electronic Banking Systemen des Kreditinstituts über das Inter- und / oder auf anderem Weg erfasste Zahlungsaufträge im Rah- net erfolgt automatisch oder über einen dem Kunden im Elect- men des vereinbarten Identifikationsverfahrens (siehe Punkt 4) ronic Banking angezeigten oder im Kreditinstitut übergebenen beauftragt werden. Für den Zugriff auf das Electronic Banking Aktivierungs-Code. Die Identifizierung unter Verwendung der über Raiffeisen Business Banking sind die dem Kunden vom Signatur-App erfolgt durch Eingabe der vom Kunden im Zuge Kreditinstitut zugeordnete Verfügernummer und die PIN einmalig der Registrierung zu diesem Verfahren festgelegten persön- bei Installation auf dem mobilen Endgerät zu verwenden. Der lichen Identifikationsnummer („Signatur-Code“). Durch diese Zugriff auf Raiffeisen Business Banking erfolgt in weiterer Folge Eingabe wird zum Zwecke der Identifikation automatisch eine durch Eingabe eines Passwortes, das der Kunde bei Installation zuvor aus den Electronic Banking Systemen des Kreditinstituts von Raiffeisen Business Banking festlegt. an das Endgerät des Kunden übermittelte, für den Kunden nicht sichtbare einmalige Transaktionsnummer wieder an die 3. Nutzungszeiten Electronic Banking Systeme des Kreditinstituts rückgesendet. In der Applikation für die mobile Version von Electronic Banking Zum Zweck der Wartung der für das Electronic Banking erfor- („ELBA-App“) ist die Signatur-App integriert. derlichen technischen Einrichtungen des Kreditinstituts können Sollte die Verwendung der Signatur-App aus beim Kreditinstitut vorübergehende Einschränkungen der Nutzung erforderlich liegenden Gründen nicht möglich sein, wird das Kreditinstitut sein. Sollten diese Einschränkungen zwischen 6:00 Uhr und dem Kunden für die Dauer dieser Störung die Verwendung 24:00 Uhr erfolgen müssen, wird das Kreditinstitut die Kunden des PIN/TAN-Verfahrens mittels smsTAN ermöglichen. Die vom darauf nach Möglichkeit vorweg, zB durch entsprechenden Kunden für diesen Zweck angeforderte smsTAN wird für diesen Hinweis auf der für Electronic Banking genutzten Internetseite Zweck an den vom Kunden bekanntgegebenen Mobiltelefon- des Kreditinstituts, hinweisen. Anschluss per SMS übermittelt. 4. Identifikationsverfahren (iii) Sonstige elektronische Signatur in ELBA business Welche sonstigen elektronischen Signaturen im Rahmen von a) Arten der Identifikationsverfahren ELBA business verwendet werden können, wird auf den Electro- Das Kreditinstitut vereinbart mit dem Kunden, der als Konto- nic Banking Internetseiten des Kreditinstituts bekannt gegeben. inhaber, Zeichnungsberechtigter oder Abfrage-/Übermittlungs- berechtigter im Sinne des Punkts 2 a) das Electronic Banking b) Verwendung biometrischer Erkennungsmerkmale in Iden- nutzen will, welches der nachstehend behandelten Identifika- tifikationsverfahren tionsverfahren für den Zugriff auf Electronic Banking sowie Sowohl für das PIN/TAN-Verfahren als auch für die Verwendung der Erteilung von Aufträgen und Abgabe von Erklärungen im im Rahmen der Signatur-App kann der Kunde bei entsprechen- Electronic Banking Verwendung findet. der technischer Ausstattung seines Endgeräts in der ELBA-App Die persönliche Identifikationsnummer („nachstehend „PIN“), biometrische Erkennungsmerkmale (wie zB Fingerprint oder auf die in diesen Bedingungen Bezug genommen wird, wird vom Gesichtserkennung) aktivieren und mit diesen biometrischen 3
Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen Erkennungsmerkmalen die Übermittlung der gespeicherten PIN g) ELBA business oder des Signatur-Codes an die Electronic Banking Systeme Für die Kommunikation im Rahmen von ELBA business erhält der des Kreditinstituts auslösen. Nach erstmaliger Aktivierung eines Kontoinhaber zusätzlich eine zugeordnete Kommunikationsbe- biometrischen Erkennungsmerkmals kann der Kunde auch auf rechtigung (Lizenznummer) und ein jederzeit änderbares Passwort. ein anderes vom Endgerät unterstütztes biometrisches Merkmal umstellen. h) Zusammenwirken mehrerer Kunden Die biometrischen Erkennungsmerkmale sind ausschließlich Ist die Inanspruchnahme einzelner Anwendungen nur durch das am Endgerät des Kunden gespeichert. Kann das Endgerät des Zusammenwirken mehrerer Kunden möglich, muss die Autori- Kunden das biometrische Erkennungsmerkmal nicht erkennen, sierung jeweils von den gemeinsam dispositionsberechtigten ist die PIN oder der Signatur-Code manuell einzugeben und Kunden veranlasst werden. zur Übermittlung freizugeben. Eine Deaktivierung des biometrischen Erkennungsmerkmals 5. Auftragsbearbeitung im Electronic Banking kann vom Kunden jederzeit im Bereich „Einstellungen“ der ELBA-App erfolgen. Bei Verlust oder Diebstahl des mobilen Unmittelbar nach vollständiger Eingabe der vereinbarten Identi- Endgerätes hat der Kunde die Deaktivierung beim Kreditinstitut fikationsmerkmale und vollständiger Eingabe der Daten eines zu veranlassen. Eine Änderung der PIN oder des Signatur-Codes Auftrages bestätigt das Kreditinstitut dem Kunden den Erhalt führt ebenso automatisch zu einer Deaktivierung des biome- der Daten. Bei Aufträgen, die unter Verwendung einer sonstigen trischen Erkennungsmerkmals, eine neuerliche Aktivierung elektronischen Signatur (Punkt 4 a) (iii) erteilt werden, erfolgt ist jedoch jederzeit im Bereich „Einstellungen“ der ELBA-App nach Einlangen des Auftrags in der Datenverarbeitung der Bank möglich. Der Kunde hat sicherzustellen, dass unbefugte Dritte und vor der weiteren Bearbeitung die Prüfung der Gültigkeit des keinen Zugriff auf das Endgerät haben. zugehörigen Zertifikats. Über Electronic Banking erteilte Aufträge können nach Eingabe c) Zugriff auf Electronic Banking aller zur Freigabe erforderlichen Identifikationsmerkmale nur Der Zugriff auf das Electronic Banking erfolgt unter Verwendung dann in Electronic Banking widerrufen werden, wenn dafür eine des vereinbarten Identifikationsverfahrens. Zusätzlich sind je Stornomöglichkeit angezeigt wird. nach Einstiegsart das Bundesland des Kreditinstituts und die vom Kreditinstitut vergebene Verfügernummer sowie die PIN 6. Sorgfaltspflichten der Kunden und Haftung einzugeben. Bei dreifacher Falscheingabe der PIN sind auch die IBAN Jeden Kunden treffen nachstehende Sorgfaltspflichten: oder Depotnummer und die Bankleitzahl des Kreditinstituts i. Die im Rahmen des vereinbarten Identifikationsverfahrens (ein- einzugeben. schließlich einer sonstigen elektronischen Signatur (Punkt 4 a) (iii)) zu verwendenden Identifikationsmerkmale müssen geheim d) Erteilung von Aufträgen und Abgabe von Erklärungen gehalten werden. Es ist sicherzustellen, dass unbefugte Dritte Für die Erteilung von Aufträgen sowie für die Abgabe anderer keinen Zugriff auf die Identifikationsmerkmale haben. Zuläs- verbindlicher Erklärungen im Electronic Banking hat der Kun- sig ist die Weitergabe der mit dem Kreditinstitut vereinbarten de – soweit sich nicht aus den Eingabefeldern ergibt, dass die Identifikationsmerkmale an Zahlungsauslösedienstleister oder Eingabe einer SMS-TAN ausreicht - das mit ihm vereinbarte Kontoinformationsdienstleister, wobei Zeichnungsberechtig- Identifikationsverfahren zu verwenden. te und Abfrage-/Übermittlungsberechtigte dazu auch ohne Zustimmung des Kontoinhabers berechtigt sind. Ist für die e) Weitere Identifikationsmerkmale Verwendung eines vereinbarten Identifikationsverfahrens ein Das Kreditinstitut kann nach entsprechender Verständigung Mobiltelefonanschluss erforderlich, ist für die Gültigkeitsdauer der Kunden auch noch weitere Identifikationsmerkmale für den des in diesem Identifikationsverfahren verwendeten Identifika- Zugriff, die Erteilung von Aufträgen und die Abgabe anderer tionsmerkmals auch sicherzustellen, dass Dritte keinen Zugriff verbindlicher Erklärungen im Rahmen des Electronic Banking auf die Telefone dieses Mobiltelefonanschlusses haben. Wird für vorsehen. das Identifikationsverfahren ein sonstiges Endgerät verwendet, ist für die Gültigkeitsdauer des in diesem Identifikationsverfahren f) Transaktionspasswort bei Wertpapiertransaktionen verwendeten Identifikationsmerkmals auch sicherzustellen, dass Bei Wertpapiertransaktionen kann der Kunde ein wieder ver- Dritte keinen Zugriff auf dieses Endgerät haben. wendbares Transaktions-Passwort definieren; die Definition des ii. Wenn der Verdacht besteht, dass ein unbefugter Dritter die Transaktions-Passwortes, eine Änderung oder ein Widerruf des Möglichkeit zum Missbrauch eines Identifikationsmerkmals Transaktions-Passwortes sind vom Kunden selbst durch Ein- erlangt haben könnte, hat der Kunde unverzüglich die in Punkt gabe des vereinbarten Identifikationsmerkmals zu bestätigen. 7. vorgesehenen Schritte zu setzen. 4
Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen iii. Alle eingegebenen Daten sind vor Freigabe auf Vollständigkeit pflichtet, wenn (wie zB bei einem biometrischen Erkennungs- und Richtigkeit zu überprüfen. merkmal) möglich das Identifikationsmerkmal bzw biometrische iv. Die vertraglichen Regelungen, die Benutzerführung und die Erkennungsmerkmal zu deaktivieren oder ansonsten die Sperre Sicherheitshinweise sind einzuhalten. der betroffenen Zugriffsberechtigungen zu veranlassen. Sollte v. Die EDV-Einrichtungen, über die das Electronic Banking des eine sofortige Sperre der Zugriffsberechtigung auf den vorste- Kreditinstituts in Anspruch genommen wird, müssen sich in hend beschriebenen Wegen nicht möglich sein, wird der Kunde technisch einwandfreiem Zustand befinden. Es darf von ihnen zunächst die PIN ändern oder im Sperrfenster (aufrufbar unter keine die technischen Einrichtungen (Hardware, Software) des der Rubrik „Sicherheit“ des Electronic Banking) die Sperre der Kreditinstituts oder anderer Kunden schädigenden Einflüsse Zugriffsberechtigung herbeiführen. Auch in diesem Fall wird der („Viren“ u. Ä.) ausgehen. Kunde zum frühest möglichen Zeitpunkt die Sperre auf dem vorstehend beschriebenen Weg veranlassen. Der Kontoinhaber ist dafür verantwortlich, dass alle anderen Jeder Kunde ist berechtigt, seinen Zugriff auf das Electronic Personen, denen er zu seinem Konto oder Depot Electronic Banking sperren zu lassen. Der Kontoinhaber ist darüber hinaus Banking-Berechtigungen eingeräumt hat, diese Sorgfaltspflich- auch berechtigt, den Zugriff auf seine Konten oder Wertpapier- ten kennen und erfüllen. depots für alle Personen, denen er zu seinem Konto oder Depot Aufträge der Personen, denen der Kontoinhaber zu seinem Electronic Banking-Berechtigungen eingeräumt hat, sperren zu Konto oder Depot Electronic Banking-Berechtigungen einge- lassen. räumt hat, werden zulasten des Kontos/Depots auf Rechnung Nach fünffacher Falscheingabe der PIN oder des Signatur- des Kontoinhabers durchgeführt. Allfällige Überziehungen des Codes wird der Zugriff automatisch gesperrt. Kontos werden im Rahmen des Electronic Banking auch zuge- Die Sperre der Zugriffsberechtigung kann vom Kunden in den lassen, wenn sie auf Verfügungen eines Zeichnungsberechtigten Einstellungen der ELBA App (mobile Version) auch selbst zurückgehen. Für derartige Überziehungen haftet der Konto- durchgeführt werden. inhaber uneingeschränkt. Die Aufhebung einer vom Kunden veranlassten Sperre ist nur Unternehmer haften für Schäden, die dem Kreditinstitut aus durch das Kreditinstitut möglich. Es bedarf dazu einer Weisung der schuldhaften Verletzung dieser Sorgfaltspflichten durch sie des von der Sperre betroffenen Kunden oder – wenn sich der oder Personen, denen sie zu ihrem Konto oder Depot Electronic Zugriff auf das Konto einer anderen Person bezieht - des Konto- Banking-Berechtigungen eingeräumt haben, entstehen, bei inhabers. jeder Art des Verschuldens betraglich unbegrenzt. b) Sperre über Veranlassung des Kreditinstituts 7. Sperre der Zugriffsberechtigung Das Kreditinstitut ist berechtigt, den Zugriff auf das Electronic Banking von sich aus zu sperren, wenn a) Sperre über Veranlassung des Kunden i. objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des Der Kunde kann die Sperre seiner Zugriffsberechtigung auf Electronic Banking dies rechtfertigen; Electronic Banking wie folgt beauftragen: ii. der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Ver- - jederzeit telefonisch bei der dafür eingerichteten Raiffeisen wendung der Identifikationsmerkmale besteht; oder SperrHotline für Karten und Electronic Banking, deren iii. der Kontoinhaber, auf dessen Konto sich der gesperrte Zugriff Telefonnummer das Kreditinstitut dem Kunden bekannt bezieht, seinen Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang gegeben hat und die auf der Internet-Seite www.raiffeisen.at mit einer mit dem Electronic Banking verbundenen Kreditge- abrufbar ist, oder währung (eingeräumte Kontoüberziehung oder Überschreitung) - zu den jeweiligen Öffnungszeiten beim Kreditinstitut. nicht nachgekommen ist und - entweder die Erfüllung dieser Zahlungsverpflichtungen In den oben genannten Fällen wird eine Sperre unmittelbar mit aufgrund einer Verschlechterung oder Gefährdung der Einlangen des Sperrauftrags wirksam. Vermögenslage des Kunden oder eines Mitverpflichteten Bei Verlust eines im Rahmen des vereinbarten Identifikationsver- gefährdet ist, fahrens zu verwendenden Identifikationsmerkmals, bei Verlust - oder beim Kunden die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist der zur Erstellung einer sonstigen elektronischen Signatur (Punkt oder diese unmittelbar droht. 4 a) (iii) erforderlichen Identifikationsmerkmale (insbesondere Das Kreditinstitut wird den Kontoinhaber – soweit eine Bekannt- einer Signaturkarte oder eines anderen zur Signaturerstellung gabe der Sperre des Zugriffs oder der Gründe für die Sperre des erforderlichen Datenträgers) oder bei Bestehen des Verdachts, Zugriffs nicht österreichischen oder unionsrechtlichen Rechts- dass eine unbefugte Person die Möglichkeit zum Missbrauch normen oder objektiven Sicherheitserwägungen zuwiderlaufen eines Identifikationsmerkmals oder eines aktivierten biomet- würde – von der Sperre des Zugriffs durch einen Kontoinfor- rischen Erkennungsmerkmals erlangt hat, ist der Kunde ver- mationsdienstleister bzw. Zahlungsauslösedienstleister auf das 5
Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen Konto des Kontoinhabers und über die Gründe für die Sperre - Z 7 Abs. 2 für Entgeltsaufstellungen, des Zugriffs in der mit dem Kontoinhaber vereinbarten Kom- - Z 38 für Kontoabschlüsse und Depotaufstellungen, munikationsform möglichst vor, spätestens aber unverzüglich - Z 39 Abs. 10 für Informationen zu auftrags des Kunden nach der Sperre informieren. durchgeführten Überweisungen, Eine vom Kreditinstitut veranlasste Sperre eines Zugriffs auf das - Z 40 Abs. 2 für Informationen zu auf dem Konto des Kunden Electronic Banking wird vom Kreditinstitut aufgehoben, sobald durchgeführten Gutschriften. die Gründe für die Sperre nicht mehr vorliegen. b) Regelung für andere Informationen und Erklärungen 8. Haftung des Kreditinstituts gegenüber Unternehmern für Auch andere als die vorstehend im Punkt a) angeführten Infor- Fehlfunktionen im Electronic Banking mationen und Erklärungen des Kreditinstituts mit Bezug auf die Geschäftsverbindung mit dem Kunden können vom Kreditinstitut Im Verhältnis zu Kunden, die Unternehmer sind, haftet das im Electronic Banking zum Abruf bereitgestellt werden. Kreditinstitut für durch Fehlfunktionen im Electronic Banking verursachte Schäden nur dann, wenn diese Fehlfunktionen auf c) Zugang der Informationen und Erklärungen vom Kreditinstitut zu vertretendes grob schuldhaftes Verhalten Wird der Kunde über die Zustellung in die Electronic Banking- zurückzuführen sind. Sollte diese Haftungsbegrenzung aus wel- Mailbox per Post oder – wenn mit dem Kunden vereinbart – an chen Gründen immer nicht wirksam sein und das Kreditinstitut eine vom Kunden bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesondert gegenüber einem Unternehmer für Schäden haften, ohne dass informiert, ist mit Zugang dieser gesonderten Information beim ein vom Kreditinstitut zu vertretendes Verschulden vorläge, so ist Kunden auch die in der Electronic Banking-Mailbox zugestellte diese Haftung pro schädigendem Ereignis und geschädigtem Information oder Erklärung dem Kunden zugegangen. Kunden auf EUR 20.000,00 und überdies insgesamt gegenüber Erfolgt keine gesonderte Information über die Zustellung in die allen seinen Kunden auf höchstens EUR 400.000,00 begrenzt. Electronic Banking-Mailbox, gelten die dort zum Abruf bereit- Das Kreditinstitut trifft aber jedenfalls keine Haftung, wenn der gestellten Informationen und Erklärungen mit tatsächlichem Schaden durch einen unabhängigen Dritten oder sonst durch Abruf über das Electronic Banking durch einen Kunden als ein unabwendbares Ereignis verursacht wurde, das weder auf dem Kontoinhaber zugestellt. Mit Abrufung, bei Kunden, die einen Fehler in der Beschaffenheit noch auf einem Versagen Unternehmer sind, aber jedenfalls mit Ablauf von sechs Wo- der Mittel der automationsunterstützten Datenverarbeitung des chen nach Bereitstellung, treten die Wirkungen der Zustellung Kreditinstituts beruht. ein und es beginnen allfällige Reklamationsfristen zu den zu- gestellten Mitteilungen des Kreditinstituts zu laufen. Dies gilt 9. Zustellung/Bereitstellung von Informationen und Erklärun- auch für einen Kontoabschluss, der keinen Zahlungsdienst gen des Kreditinstituts unter Verwendung des Electronic betrifft. Nicht über Electronic Banking übermittelte Beilagen zu Banking über Electronic Banking abgerufenen Mitteilungen werden je nach der mit dem Kontoinhaber getroffenen Vereinbarung am a) Anwendbare Regelungen in den Allgemeinen Geschäfts- Schalter des Kreditinstituts hinterlegt oder zugesandt. bedingungen und in Sonderbedingungen (i) Für die Zustellung der Angebote des Kreditinstituts auf Änderung d) Abfrageobliegenheit von Unternehmern von Leistungen, Entgelten, Rahmenverträgen und Geschäfts- Hat der Kontoinhaber mit dem Kreditinstitut vereinbart, dass bedingungen im Wege des Electronic Banking gelten folgende Mitteilungen zum Konto über Electronic Banking abgefragt Regelungen: werden, trifft den Kontoinhaber, der Unternehmer ist, die Ob- - Z 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Änderung liegenheit der regelmäßigen Abrufung der Kontoinformation der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie von Dauer- über das Electronic Banking. verträgen), - Punkt 10. der vorliegenden Bedingungen (Änderung der e) Zusätzliche Zusendung oder Hinterlegung Teilnahmevereinbarung für das Electronic Banking und der Ungeachtet der Abrufbarkeit über Electronic Banking können vorliegenden Bedingungen), Informationen und Erklärungen des Kreditinstituts oder zu- - Punkt I.11. der Besonderen Bedingungen für Debitkarten gehörige Beilagen im Einzelfall auch zugesandt oder – bei (Änderungen des Kartenvertrags und der Besonderen entsprechender Vereinbarung mit dem Kreditinstitut – beim Bedingungen für Debitkarten), Kreditinstitut schalterlagernd hinterlegt werden. - Punkt IV. bzw V. der Sonderbedingungen Online-Sparen (Änderung der Online-Sparverträge). f) Avisi (ii) Des Weiteren gelten für Zustellung über Electronic Banking Die im Rahmen des Electronic Banking bereitgestellten Infor- folgende Ziffern der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: mationen enthalten auch unverbindliche Avisi vorgemerkter 6
Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen Salden bzw. Kontobewegungen (Gutschriften, Belastungen). stimmung zur Verfügung gestellt und vom Kreditinstitut nicht auf Diese Avisi können vom Kreditinstitut jederzeit rückgängig ge- Vollständigkeit, Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität geprüft. macht werden. Der Kontoinhaber kann auch nicht in der Produktliste enthaltene Produkte (“Fremdprodukte”) in den Finanzstatus aufnehmen. 10. Änderungen der Teilnahmevereinbarung und dieser Diese Daten zu Fremdprodukten muss der Kontoinhaber selber Bedingungen warten und aktualisieren. Der Finanzstatus ist ausschließlich ein Informationsservice. Es Änderungen der Teilnahmevereinbarung oder dieser Bedingun- können darüber keine Transaktionen abgewickelt werden. gen werden dem Kontoinhaber vom Kreditinstitut spätestens Der Abruf des Finanzstatus ist in der Zeit von 05:00 bis 24:00 zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkraft- Uhr möglich. tretens wie in Z 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor- Über das vom Kreditinstitut zur Verfügung gestellte Electronic gesehen angeboten. Die Zustimmung des Kontoinhabers zu Banking sind weiters Depotstandsabfragen zu den von der Teil- diesen Änderungen gilt – auch mit Wirkung für alle Personen, nahme umfassten Wertpapierdepots möglich. Die dabei bekannt denen er zu seinem Konto oder Depot Electronic Banking-Be- gegebenen Wertpapierkurse sind unterschiedlich zeitverzögerte rechtigungen eingeräumt hat - als erteilt, wenn beim Kredit- Vergangenheitswerte. Sie dienen lediglich zur Orientierung, institut vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens geben jedoch nicht den Kurs wieder, der zum Zeitpunkt der kein Widerspruch des Kontoinhabers einlangt. Darauf wird das Abfrage an der Börse gebildet wird. Kreditinstitut den Kontoinhaber im Änderungsangebot hinwei- sen. Ein Änderungsangebot im Sinne der Z 2 der Allgemeinen 12. Wertpapiere Geschäftsbedingungen zu Änderungen der in der Teilnahme- vereinbarung oder den Bedingungen vereinbarten Leistungen a) Keine Anlageberatung des Kreditinstituts und der dafür zu zahlenden Entgelte ist nur Bei Erteilung von Wertpapieraufträgen über das vom Kredit- zulässig und wirksam, wenn die dafür in den Ziffern 43 Abs 2, institut zur Verfügung gestellte Electronic Banking oder Tele- 44 und 46 bis 47a der Allgemeinen Geschäftsbedingungen fonservice erfolgt keine persönliche Beratung. vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Kontoinhaber, der Verbraucher ist, hat das Recht, den Rah- b) Leistungsumfang menvertrag für Zahlungsdienste (Girokontovertrag) oder auch nur Der Kunde kann nur Geschäfte mit Wertpapieren durchführen, die Teilnahmevereinbarung bis zum Inkrafttreten der Änderung die über Electronic Banking/Telefonservice handelbar sind. kostenlos fristlos zu kündigen. Auch darauf wird das Kreditinstitut Bei Auftragserteilung über Electronic Banking bzw. Telefonser- den Kontoinhaber im Änderungsangebot hinweisen. vice wird vom Kreditinstitut ausschließlich geprüft, ob der Kunde über Erfahrungen und Kenntnisse zum gewählten Wertpapier 11. Finanzstatus und Depotabfrage verfügt (Angemessenheitsprüfung). Hat der Kunde nicht die entsprechenden Erfahrungen und Kenntnisse (bzw. erteilt er Der Finanzstatus ist eine Auflistung aller vom Kontoinhaber für keine Angaben dazu), wird er lediglich über die fehlende An- die Aufnahme in den Finanzstatus ausgewählten Raiffeisenpro- gemessenheit (bzw. mangelnde Prüfbarkeit der Angemessen- dukte. Raiffeisenprodukte im Sinne dieser Bestimmung sind alle heit) in standardisierter Form gewarnt. Der Auftrag kann aber Geschäfte, die in der im Finanzstatus aufrufbaren Produktliste dennoch erteilt werden. verzeichnet sind und die das Kreditinstitut entweder selbst mit dem Kontoinhaber abgeschlossen (wie zB Konten und Depots) c) Informationen und Kurse oder die sie ihm mit anderen Unternehmen vermittelt (wie zB i. Informationen Bausparen, Leasing und Versicherung) hat. Die Auswahl der Aktuelle Informationen über bestimmte Länder, Währungen, Raiffeisenprodukte kann über Electronic Banking erfolgen und Wertpapiere, Handelsplätze, Kurse etc., zur Verfügung gestellt auch geändert werden. über Electronic Banking oder durch das Telefonservice, stellen Die zu Raiffeisenprodukten abrufbaren Daten werden vom keine individuelle Beratung oder Empfehlung dar; derartige, Kreditinstitut je nach Verfügbarkeit aktualisiert und verwaltet. allgemeine Informationen sollen lediglich selbständige Kunden- Angegebene Kursinformationen, Statistiken und Tabellen werden entscheidungen erleichtern. unterschiedlich zeitverzögert dargestellt, diese Informationen ii. Kurse stellen daher keine Anlageberatung dar und sind auch keine Alle Kursangaben sind Vergangenheitswerte. Sie dienen lediglich geeignete Grundlage für eine Anlageentscheidung. der Orientierung und geben nicht den Kurs wieder, zu dem ein Daten, die sich auf vom Kreditinstitut vermittelte Raiffeisen- Auftrag tatsächlich durchgeführt wird. Insbesondere während produkte beziehen, werden von den Vertragspartnern des der Auftragserteilung und bis zu dessen Durchführung kann Kontoinhabers aufgrund der von ihm gesondert erklärten Zu- es zu Kursänderungen kommen. 7
Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen iii. Realtime-Kurse iv. Auftragsannahme Auf Grundlage einer besonderen Vereinbarung ermöglicht das Eine Auftragsannahme ist nur unter der Voraussetzung mög- Kreditinstitut dem Kunden für nichtunternehmerische Zwecke lich, dass Konto- und Depotdeckung gegeben sind und das den Zugriff auf von dritten Kurslieferanten zur Verfügung ge- gewählte Wertpapier aktuell zur Verfügung steht. stellten Realtime-Kurse der bei Abschluss der Vereinbarung Ob der Auftrag angenommen wurde, wird im “Orderbuch” im Preis-/Leistungsverzeichnis aufgelisteten Handelsplätze. angezeigt – dies gilt sinngemäß für das Telefonservice. Bei Die Verpflichtung des Kreditinstituts besteht ausschließlich in Ablehnung erfolgt eine entsprechende Fehlermeldung. Ein der Verschaffung des Zugriffs auf die vom Drittlieferanten zur Storno- bzw. Änderungsauftrag wird vorbehaltlich eines bereits Verfügung gestellten Kurse. Das Kreditinstitut ist nicht für die durchgeführten Auftrages an die Börse weitergeleitet; aufgrund Aktualität und Richtigkeit dieser Kurse verantwortlich. eines Storno- bzw. Änderungsauftrages kann nicht auf eine Das für die Verschaffung des Zugriffs auf die Kurse an das tatsächliche Stornierung bzw. Änderung geschlossen werden, Kreditinstitut zu zahlende monatliche Entgelt ist im der Ver- da die Rückmeldung der Börse an das Kreditinstitut mit vom einbarung zugrundeliegenden Preis-/Leistungsverzeichnis Kreditinstitut nicht beeinflussbarer zeitlicher Verzögerung erfolgt. enthalten. Es ist im Nachhinein zur Zahlung fällig. Der Kun- Sollte ein bereits stornierter bzw. geänderter Auftrag nochmals de ist berechtigt, die Vereinbarung über den Zugriff auf die erteilt werden und sowohl der stornierte bzw. geänderte als auch Realtime-Kurse jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündi- der neue Auftrag durchgeführt werden, hat der Kontoinhaber gen. Die Kündigung lässt den Entgeltsanspruch des Kredit- für die entsprechende Depot-/Kontodeckung zu sorgen. instituts für den Monat, in dem die Kündigung erklärt wird, v. Weiterleitung eines Auftrages unberührt. Die Weiterleitung eines vom Kreditinstitut angenommenen Auf- trages erfolgt je nach Handelsplatz voll- oder teilautomatisiert. d) Auftrag und Abrechnung Bei teilautomatischer Weiterleitung wird der Auftrag direkt oder i. Auftragserteilung mittels Partnerbanken an den jeweiligen Handelsplatz weiter- Für die Auftragserteilung sind die in Electronic Banking abruf- geleitet. Diese Weiterleitung hat einen zeitlichen Aufwand zur baren „Orderrichtlinien” zu beachten. Folge und erhöht das Kursrisiko. Je nach Annahmezeitpunkt Bei Auftragserteilung sind die ISIN, die Stückzahl bzw. das wird der Auftrag am selben österreichischen Bankarbeitstag Nominale, der gewünschte Handelsplatz und eventuelle Limits oder am folgenden österreichischen Bankarbeitstag weiter- oder Limitzusätze, die zeitliche Gültigkeit und das Depot und geleitet. Verrechnungskonto anzugeben. vi. Auftragsausführung ii. Limits und Limitzusätze Bei Ausführung eines Auftrages wird eine entsprechende Sta- Der Kunde hat zwischen den Limitarten „Betrag“ und „Bestens“ tusanzeige im “Orderbuch” erstellt. Wie bei der Abrechnung auszuwählen. stellt das Nichtanzeigen einer Ausführung kein Indiz dar, dass Das Erreichen von Limits an der Börse lässt nicht auf die tat- der gegenständliche Auftrag nicht durchgeführt worden wäre. sächliche Durchführung des erteilten Auftrages schließen. Zu Kursangaben in der Ausführungsanzeige erfolgen ohne Gewähr. beachten sind weiters vorgegebene Mindestauftragsgrößen Der tatsächliche Kurs eines Auftrages ist der Abrechnung zu sowie die für die jeweilige Börse geltenden Handelsbräuche. entnehmen. Dies gilt sinngemäß für das Telefonservice. Bei Wertpapierfonds sowie Raiffeisen-Anleihen können aus- schließlich Bestens-Aufträge erteilt werden, ausgenommen 13. Einbindung von Geschäftsbeziehungen mit börsennotierte Wertpapierfonds und börsennotierte Raiffeisen- anderen Banken Anleihen. iii. Zeitliche Gültigkeit Das Kreditinstitut ermöglicht dem Kunden über ein dafür ein- Die gewünschte zeitliche Gültigkeit eines Auftrages ist vom gerichtetes Modul des Electronic Banking den Zugriff auf Infor- Kunden anzugeben. Mit Ablauf des angegebenen Datums endet mationen zu Geschäftsbeziehungen (Zahlungskonten, Kredite, der Auftrag, auch wenn er noch nicht durchgeführt wurde. Es Veranlagungen, Wertpapierdepots) des Kunden mit anderen wird darauf hingewiesen, dass Abrechnungen zu Wertpapierauf- Banken („Drittinstitute“), soweit diese Informationen über das trägen, die noch innerhalb der zeitlichen Gültigkeit des Auftrages Internet Banking des Drittinstituts in dem vom Kunden ge- ausgeführt worden sind, nach Ablauf der Auftragsdauer zugehen nutzten Umfang zugänglich sind. Über dieses Modul hat der können. Das Nicht-Zugehen einer Auftragsabrechnung inner- Kunde dafür die von ihm mit dem Drittinstitut zu dessen Inter- halb der zeitlichen Gültigkeit eines Auftrages stellt daher kein netbanking vereinbarten Identifikationsmerkmale einzugeben. Indiz dar, dass der gegenständliche Auftrag nicht durchgeführt Das Kreditinstitut übermittelt diese Identifikationsmerkmale an worden wäre. Gewissheit, ob ein Auftrag durchgeführt worden das Drittinstitut, ruft die auf diesem Weg über dessen Internet- ist oder nicht, kann durch direkte Rückfrage beim Kreditinstitut banking zugänglichen Informationen beim Drittinstitut einmalig erlangt werden. oder laufend ab, stellt sie dem Kunden über Electronic Banking 8
Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen zu Verfügung und speichert sie für spätere weitere Abfragen über die Telefontastatur oder durch Verwendung eines anderen des Kunden. vereinbarten Identifikationsverfahrens zu identifizieren. Alle vom Auch für die Übermittlung von Aufträgen an das Drittinstitut Kunden mit dem Telefonservice-Center geführten Telefonate kann das Modul auf diesem Weg verwendet werden. werden aus Sicherheitsgründen aufgezeichnet und dürfen als Von den technischen Gegebenheiten beim Internet Banking Beweismittel verwendet werden. des Drittinstituts hängt es ab, ob - und in welchem Umfang die Einbindung von Geschäfts- 16. Software-Lizenz für ELBA business beziehungen mit Drittinstituten tatsächlich möglich ist, - die solcher Art abgefragten Informationen fehlerfrei und Für die Kommunikation im Rahmen von ELBA business stellt vollständig sind und vom Kreditinstitut gespeichert werden das Kreditinstitut ein Programm (nachstehend kurz “Pro- können, gramm”) zur Verarbeitung von Zahlungsaufträgen und Infor- - es zur Verzögerung oder zum gänzlichen Unterbleiben der mationen, die über Datenkommunikationsleitung an Banken, über Electronic Banking übermittelten Aufträge, kommt. die den vom Programm gebotenen Multibank-Status unter- stützen, übertragen werden, zur Verfügung. Mit dem Kauf des All dies liegt somit nicht in der Verantwortung des Kreditinstituts. Programms wird ein nicht übertragbares und nicht ausschließ- In der Verantwortung des Kunden liegt es, bei der Einbindung liches Nutzungsrecht am Programm und der zugehörigen der Geschäftsbeziehungen mit Drittinstituten über Electronic Dokumentation erworben. Banking auf die Einhaltung der von ihm mit dem Drittinstitut Die vereinbarten Funktionsteile des Programms werden auf getroffenen Vereinbarungen zu achten. CD-ROM oder einem anderen elektronischen Medium zur Der Kunde hat die Möglichkeit, diese Dienstleistung im Electronic Verfügung gestellt. Es dürfen nur die mit dem Kreditinstitut Banking jederzeit zu deaktivieren. vereinbarten Programmfunktionen genutzt werden. Unter der Voraussetzung, dass dadurch die vereinbarten Funktionsteile 14. Bezahlen über Electronic Banking im Internet und insbesondere die Multibankfähigkeit nicht beeinträchtigt werden, ist das Kreditinstitut jederzeit berechtigt, neue Soft- Über das vom Kreditinstitut zur Verfügung gestellte Electro- wareversionen zum Programm anzuliefern. nic Banking ist die Bezahlung von im Internet über entspre- Die für die Inanspruchnahme der Electronic Banking-Dienstleis- chend gekennzeichnete Internetseiten bezogenen Waren und tungen einer anderen Bank unter Verwendung des Programms Dienstleistungen möglich („eps-Zahlung“). Dabei baut der notwendige Vereinbarung ist mit der betreffenden Bank geson- Kunde gleichzeitig anlässlich des Vertragsabschlusses mit dert abzuschließen. Die an das Kreditinstitut zu zahlenden Ent- dem Verkäufer über dessen Internetseite eine Verbindung zum gelten decken nicht die Entgeltsansprüche anderer Banken, mit Bankrechenzentrum auf und überweist den Zahlungsbetrag denen unter Verwendung des vom Kreditinstitut zur Verfügung unmittelbar auf das Konto des Verkäufers. Derartige Aufträge gestellten Programms Datenfernübertragung betrieben wird, führen unmittelbar zu einer Zahlungsbestätigung und sind daher und nicht die Kosten der erforderlichen Datenübertragungs- nicht widerrufbar. Auch bei derartigen Überweisungen können leitungen. Einwendungen aus dem vom Kunden mit dem Verkäufer einge- Das Kreditinstitut verpflichtet sich, während der hiermit zuge- gangenen Vertragsverhältnis gegenüber dem Kreditinstitut nicht sagten Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Abschluss der geltend gemacht werden. Die Daten des Verkäufers werden Lizenzvereinbarung auftretende reproduzierbare Softwarefehler, automatisch in den Überweisungsauftrag übernommen. Der die eine ordnungsgemäße Erteilung von Zahlungsaufträgen Name des auftraggebenden Kunden sowie des Kontoinhabers bzw. Abfrage von Kontoinformationen verhindern, so schnell samt Bankverbindung werden dem Verkäufer für die Verkaufs- wie möglich, entweder selbst oder durch geeignete Beauftragte, abwicklung bekannt gegeben. kostenlos zu beheben. Dies unter der Voraussetzung, dass der Software-Fehler dem Kreditinstitut innerhalb der Gewähr- 15. Telefonservice leistungsfrist schriftlich angezeigt wird. Der Anspruch auf Gewährleistung entfällt jedenfalls, wenn das Telefonservice ermöglicht - nach elektronischer Autorisierung Programm ohne ausdrückliche Zustimmung des Kreditinstituts - die telefonische Erteilung von Zahlungsaufträgen und Wert- geändert wurde oder der Fehler auf mangelnde technische papieraufträgen an das Kreditinstitut über deren Telefonservice- Mindestausstattung zurückzuführen ist. Das Programm darf Center und die telefonische Abfrage von Kontoinformationen Dritten, welche zur Verwendung nicht berechtigt sind, nicht nach Maßgabe der vorliegenden Teilnahmebedingungen. zugänglich gemacht werden. Die Vervielfältigung (ausgenom- Bei Inanspruchnahme des Telefonservice hat der Kunde seinen men die Herstellung einer Sicherungskopie zur Förderung der Namen und allfällige sonstige Identifikationsmerkmale bekannt Betriebssicherheit) und die Weitergabe des Programms sind zu geben und sich durch Eingabe der verlangten Stellen der PIN nicht zulässig. 9
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