Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen - (Internet Banking und ELBA business) - Raiffeisen

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Bedingungen für Electronic
                      Banking-Leistungen

                      (Internet Banking und ELBA business)

Fassung Jänner 2021
Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen

1.   Zweck, Teilnahmevereinbarung                                      c)   Teilnahmevereinbarung, Dauer und Beendigung
                                                                            Die konkret im Rahmen von Electronic Banking verfügbaren
a)   Electronic Banking                                                     Dienstleistungen werden bei Abschluss der Teilnahmeverein-
     Die vorliegenden Bedingungen regeln die Kommunikation zwi-             barung bekannt gegeben.
     schen dem Kunden und dem Kreditinstitut auf elektronischem             Die Teilnahmevereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abge-
     Weg („Electronic Banking“), dh über                                    schlossen. Die Teilnahmevereinbarung, die ein Kontoinhaber zu
      - die bei Abschluss der Teilnahmevereinbarung bekann-                 seinem Konto mit dem Kreditinstitut abgeschlossen hat, endet
        gegebenen Internetseiten des Kreditinstituts („Internet             jedenfalls mit der Beendigung dieser Kontoverbindung.
        Banking“) oder                                                      Der Kunde kann die Teilnahmevereinbarung jederzeit zum
     - eine Datenkommunikationsleitung, über die der Kunde auf              Letzten eines jeden Monats kündigen. Kündigungen, die am
        eigene Kosten unter Verwendung eines vom Kreditinstitut zur         letzten Geschäftstag eines Monats ausgesprochen werden,
        Verfügung gestellten oder eines anderen “Multi–Bank                 wirken erst zum ersten Geschäftstag des folgenden Monats.
        Standard- Programms“ die Kommunikation mit dem Rechen-
        zentrum des Kreditinstituts aufbauen kann („ELBA business“).        Das Kreditinstitut kann die Teilnahmevereinbarung unter Ein-
     Als Kunde werden in diesen Bedingungen Kontoinhaber, Zeich-            haltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten kündigen.
     nungsberechtigte und Abfrage-/Übermittlungsberechtigte (siehe          Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die Teilnahmever-
     Punkt 2 a)) bezeichnet.                                                einbarung vom Kunden und vom Kreditinstitut mit sofortiger
     Electronic Banking ermöglicht die Durchführung von Bank-               Wirkung aufgelöst werden.
     geschäften (insbesondere von Zahlungsaufträgen zu den von              Bestehende Verpflichtungen des Kunden werden durch die
     der Teilnahme umfassten Konten) und die Abgabe anderer                 Kündigung oder vorzeitige Auflösung nicht berührt und sind
     verbindlicher Erklärungen zwischen dem Kreditinstitut und dem          zu erfüllen.
     Kunden.                                                                Laufende periodische Entgelte, die der Kunde, der Verbraucher
                                                                            ist, für die Teilnahme am Electronic Banking bezahlt hat, werden
b)   Verwendung des Electronic Banking für die Abgabe von                   ihm bei Beendigung der Teilnahmevereinbarung anteilig rück-
     Erklärungen zu Verträgen des Kunden mit dem Kredit-                    erstattet.
     institut und Dritten
     Electronic Banking kann für Erklärungen zum Abschluss             2.   Berechtigungen und technische Voraussetzungen
     und im Rahmen von Verträgen verwendet werden, die das
     Kreditinstitut mit seinen Kunden abschließt bzw. abgeschlossen    a)   Berechtigungen
     hat oder die der Kunde mit Dritten (wie zB Bausparkassen,              Der oder die Kontoinhaber und die vom Kontoinhaber dazu
     Versicherungsgesellschaften oder kreditkartenausgebenden               autorisierten Zeichnungsberechtigten können im Rahmen ihrer
     Unternehmen) abschließt bzw. schon abgeschlossen hat.                  vorgemerkten Berechtigungen über Electronic Banking Aufträge
     Das Kreditinstitut ermöglicht die Verwendung der mit dem               zum Konto erteilen und Informationen zum Konto abfragen.
     Kunden zum Electronic Banking vereinbarten Identifikations-            Zeichnungsberechtigte können Informationen zum Konto im
     merkmale (Punkt 4) auch zur Identifizierung beim Zugriff auf           selben Umfang wie ein Kontoinhaber abfragen, auch wenn
     Kundenportale, zur Authentifizierung von Zahlungsaufträgen             diese Informationen die Zeit vor Einräumung der Zeichnungs-
     und sonstigen Aufträgen, die der Kunde an Dritte (wie zB               berechtigung betreffen.
     kreditkartenausgebende Unternehmen) erteilt.                           Der Kontoinhaber kann bei ELBA business Personen (natürliche
     Wenn der Kunde für seine rechtsverbindlichen Erklärungen               oder juristische Personen und rechtsfähige Personengesell-
     gegenüber dritten Vertragspartnern die zum Electronic Ban-             schaften, nachstehend „Abfrage-/Übermittlungsberechtigte“)
     king vereinbarten Identifikationsmerkmale (Punkt 4) verwendet,         benennen, die ausschließlich berechtigt sind, Informationen
     wird das Kreditinstitut die verwendeten Identifikationsmerkmale        zum Konto im selben Umfang wie der Kontoinhaber abzufragen
     prüfen und gegebenenfalls ihre Richtigkeit gegenüber dem               (auch wenn diese Informationen die Zeit vor der Einräumung
     Vertragspartner des Kunden bestätigen. Weitere Prüfungen -             der Abfrageberechtigung betreffen) und Auftragsdaten zwecks
     insbesondere der solcherart authentifizierten Erklärungen und          Vorbereitung späterer Auftragserteilung durch dazu berechtigte
     Zahlungsaufträge des Kunden - wird das Kreditinstitut nicht            Personen zu übermitteln. Abfrage-/Übermittlungsberechtigte
     vornehmen.                                                             können natürliche Personen benennen, die für sie in diesem
     Unter welchen Voraussetzungen, in welchem Umfang und                   Rahmen tätig werden.
     mit welcher Wirkung die zum Electronic Banking vereinbarten
     Identifikationsmerkmale - wie beschrieben - gegenüber Dritten     b)   Erforderliche technische Einrichtungen
     verwendet werden können, ist zwischen dem Kunden und dem               Die technischen Einrichtungen, über die auf das vom Kredit-
     Dritten zu vereinbaren.                                                institut zur Verfügung gestellte Electronic Banking zugegriffen

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Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen

     wird, müssen den technischen Spezifikationen entsprechen,                  Kreditinstitut vergeben und kann vom Kunden über Electronic
     die das Kreditinstitut bei Abschluss der Teilnahmevereinbarung             Banking jederzeit geändert werden.
     bekannt gibt.
     ELBA business setzt in der Regel den Einsatz eines Multi-Bank       (i)    PIN/TAN-Verfahren
     Standard-Programms mit den Funktionalitäten der neuesten                   Die Identifikation erfolgt durch Eingabe der PIN und einer nur
     Version des vom Kreditinstitut angebotenen Programms voraus.               einmal verwendbaren Transaktionsnummer („TAN“).
     Sollte die Teilnahme mit einer nicht vom Kreditinstitut bezogenen          Die für eine konkrete Identifikation aktuell benötigte TAN wird
     multibankfähigen Fremdsoftware erfolgen, und diese Fremd-                  je nach Vereinbarung
     software eine Programmfunktion bieten, welche bei der vom                  - dem Kunden vom Kreditinstitut an einen vom Kunden
     Kreditinstitut angebotenen Software nicht realisiert ist, besteht              bekannt gegebenen Mobiltelefon-Anschluss per SMS
     kein Anspruch auf die Bereitstellung dieser Funktionalität durch               übermittelt („sms-TAN“), oder
     das Kreditinstitut.                                                        - vom Kunden mittels der vom Kreditinstitut zur Verfügung
     Erfolgt die Nutzung des Electronic Banking durch mobilen                       gestellten Einrichtungen ermittelt („card-TAN“).
     Datenaustausch über die vom Kreditinstitut im Rahmen eines
     nicht übertragbaren und nicht ausschließlichen Nutzungsrechts       (ii)   Signatur-App
     bereitgestellte, auf einem mobilen Endgerät gespeicherte Daten-            Der Kunde installiert im Zuge der Registrierung auf seinem End-
     anwendungssoftware mit der Bezeichnung Raiffeisen Business                 gerät eine vom Kreditinstitut zur Verfügung gestellte Applikation
     Banking, können Abfragen zum Kontostand hinsichtlich der in                („Signatur-App“). Die Verknüpfung der Signatur-App mit den
     das Electronic Banking eingebundenen Konten vorgenommen                    Electronic Banking Systemen des Kreditinstituts über das Inter-
     und / oder auf anderem Weg erfasste Zahlungsaufträge im Rah-               net erfolgt automatisch oder über einen dem Kunden im Elect-
     men des vereinbarten Identifikationsverfahrens (siehe Punkt 4)             ronic Banking angezeigten oder im Kreditinstitut übergebenen
     beauftragt werden. Für den Zugriff auf das Electronic Banking              Aktivierungs-Code. Die Identifizierung unter Verwendung der
     über Raiffeisen Business Banking sind die dem Kunden vom                   Signatur-App erfolgt durch Eingabe der vom Kunden im Zuge
     Kreditinstitut zugeordnete Verfügernummer und die PIN einmalig             der Registrierung zu diesem Verfahren festgelegten persön-
     bei Installation auf dem mobilen Endgerät zu verwenden. Der                lichen Identifikationsnummer („Signatur-Code“). Durch diese
     Zugriff auf Raiffeisen Business Banking erfolgt in weiterer Folge          Eingabe wird zum Zwecke der Identifikation automatisch eine
     durch Eingabe eines Passwortes, das der Kunde bei Installation             zuvor aus den Electronic Banking Systemen des Kreditinstituts
     von Raiffeisen Business Banking festlegt.                                  an das Endgerät des Kunden übermittelte, für den Kunden
                                                                                nicht sichtbare einmalige Transaktionsnummer wieder an die
3.   Nutzungszeiten                                                             Electronic Banking Systeme des Kreditinstituts rückgesendet.
                                                                                In der Applikation für die mobile Version von Electronic Banking
     Zum Zweck der Wartung der für das Electronic Banking erfor-                („ELBA-App“) ist die Signatur-App integriert.
     derlichen technischen Einrichtungen des Kreditinstituts können             Sollte die Verwendung der Signatur-App aus beim Kreditinstitut
     vorübergehende Einschränkungen der Nutzung erforderlich                    liegenden Gründen nicht möglich sein, wird das Kreditinstitut
     sein. Sollten diese Einschränkungen zwischen 6:00 Uhr und                  dem Kunden für die Dauer dieser Störung die Verwendung
     24:00 Uhr erfolgen müssen, wird das Kreditinstitut die Kunden              des PIN/TAN-Verfahrens mittels smsTAN ermöglichen. Die vom
     darauf nach Möglichkeit vorweg, zB durch entsprechenden                    Kunden für diesen Zweck angeforderte smsTAN wird für diesen
     Hinweis auf der für Electronic Banking genutzten Internetseite             Zweck an den vom Kunden bekanntgegebenen Mobiltelefon-
     des Kreditinstituts, hinweisen.                                            Anschluss per SMS übermittelt.

4.   Identifikationsverfahren                                            (iii) Sonstige elektronische Signatur in ELBA business
                                                                               Welche sonstigen elektronischen Signaturen im Rahmen von
a)   Arten der Identifikationsverfahren                                        ELBA business verwendet werden können, wird auf den Electro-
     Das Kreditinstitut vereinbart mit dem Kunden, der als Konto-              nic Banking Internetseiten des Kreditinstituts bekannt gegeben.
     inhaber, Zeichnungsberechtigter oder Abfrage-/Übermittlungs-
     berechtigter im Sinne des Punkts 2 a) das Electronic Banking        b)     Verwendung biometrischer Erkennungsmerkmale in Iden-
     nutzen will, welches der nachstehend behandelten Identifika-               tifikationsverfahren
     tionsverfahren für den Zugriff auf Electronic Banking sowie                Sowohl für das PIN/TAN-Verfahren als auch für die Verwendung
     der Erteilung von Aufträgen und Abgabe von Erklärungen im                  im Rahmen der Signatur-App kann der Kunde bei entsprechen-
     Electronic Banking Verwendung findet.                                      der technischer Ausstattung seines Endgeräts in der ELBA-App
     Die persönliche Identifikationsnummer („nachstehend „PIN“),                biometrische Erkennungsmerkmale (wie zB Fingerprint oder
     auf die in diesen Bedingungen Bezug genommen wird, wird vom                Gesichtserkennung) aktivieren und mit diesen biometrischen

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Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen

     Erkennungsmerkmalen die Übermittlung der gespeicherten PIN         g)    ELBA business
     oder des Signatur-Codes an die Electronic Banking Systeme                Für die Kommunikation im Rahmen von ELBA business erhält der
     des Kreditinstituts auslösen. Nach erstmaliger Aktivierung eines         Kontoinhaber zusätzlich eine zugeordnete Kommunikationsbe-
     biometrischen Erkennungsmerkmals kann der Kunde auch auf                 rechtigung (Lizenznummer) und ein jederzeit änderbares Passwort.
     ein anderes vom Endgerät unterstütztes biometrisches Merkmal
     umstellen.                                                         h)    Zusammenwirken mehrerer Kunden
     Die biometrischen Erkennungsmerkmale sind ausschließlich                 Ist die Inanspruchnahme einzelner Anwendungen nur durch das
     am Endgerät des Kunden gespeichert. Kann das Endgerät des                Zusammenwirken mehrerer Kunden möglich, muss die Autori-
     Kunden das biometrische Erkennungsmerkmal nicht erkennen,                sierung jeweils von den gemeinsam dispositionsberechtigten
     ist die PIN oder der Signatur-Code manuell einzugeben und                Kunden veranlasst werden.
     zur Übermittlung freizugeben.
     Eine Deaktivierung des biometrischen Erkennungsmerkmals            5.    Auftragsbearbeitung im Electronic Banking
     kann vom Kunden jederzeit im Bereich „Einstellungen“ der
     ELBA-App erfolgen. Bei Verlust oder Diebstahl des mobilen                Unmittelbar nach vollständiger Eingabe der vereinbarten Identi-
     Endgerätes hat der Kunde die Deaktivierung beim Kreditinstitut           fikationsmerkmale und vollständiger Eingabe der Daten eines
     zu veranlassen. Eine Änderung der PIN oder des Signatur-Codes            Auftrages bestätigt das Kreditinstitut dem Kunden den Erhalt
     führt ebenso automatisch zu einer Deaktivierung des biome-               der Daten. Bei Aufträgen, die unter Verwendung einer sonstigen
     trischen Erkennungsmerkmals, eine neuerliche Aktivierung                 elektronischen Signatur (Punkt 4 a) (iii) erteilt werden, erfolgt
     ist jedoch jederzeit im Bereich „Einstellungen“ der ELBA-App             nach Einlangen des Auftrags in der Datenverarbeitung der Bank
     möglich. Der Kunde hat sicherzustellen, dass unbefugte Dritte            und vor der weiteren Bearbeitung die Prüfung der Gültigkeit des
     keinen Zugriff auf das Endgerät haben.                                   zugehörigen Zertifikats.
                                                                              Über Electronic Banking erteilte Aufträge können nach Eingabe
c)    Zugriff auf Electronic Banking                                          aller zur Freigabe erforderlichen Identifikationsmerkmale nur
     Der Zugriff auf das Electronic Banking erfolgt unter Verwendung          dann in Electronic Banking widerrufen werden, wenn dafür eine
     des vereinbarten Identifikationsverfahrens. Zusätzlich sind je           Stornomöglichkeit angezeigt wird.
     nach Einstiegsart das Bundesland des Kreditinstituts und die
     vom Kreditinstitut vergebene Verfügernummer sowie die PIN          6.    Sorgfaltspflichten der Kunden und Haftung
     einzugeben.
     Bei dreifacher Falscheingabe der PIN sind auch die IBAN                  Jeden Kunden treffen nachstehende Sorgfaltspflichten:
     oder Depotnummer und die Bankleitzahl des Kreditinstituts          i.    Die im Rahmen des vereinbarten Identifikationsverfahrens (ein-
     einzugeben.                                                              schließlich einer sonstigen elektronischen Signatur (Punkt 4 a)
                                                                              (iii)) zu verwendenden Identifikationsmerkmale müssen geheim
d)   Erteilung von Aufträgen und Abgabe von Erklärungen                       gehalten werden. Es ist sicherzustellen, dass unbefugte Dritte
     Für die Erteilung von Aufträgen sowie für die Abgabe anderer             keinen Zugriff auf die Identifikationsmerkmale haben. Zuläs-
     verbindlicher Erklärungen im Electronic Banking hat der Kun-             sig ist die Weitergabe der mit dem Kreditinstitut vereinbarten
     de – soweit sich nicht aus den Eingabefeldern ergibt, dass die           Identifikationsmerkmale an Zahlungsauslösedienstleister oder
     Eingabe einer SMS-TAN ausreicht - das mit ihm vereinbarte                Kontoinformationsdienstleister, wobei Zeichnungsberechtig-
     Identifikationsverfahren zu verwenden.                                   te und Abfrage-/Übermittlungsberechtigte dazu auch ohne
                                                                              Zustimmung des Kontoinhabers berechtigt sind. Ist für die
e)   Weitere Identifikationsmerkmale                                          Verwendung eines vereinbarten Identifikationsverfahrens ein
     Das Kreditinstitut kann nach entsprechender Verständigung                Mobiltelefonanschluss erforderlich, ist für die Gültigkeitsdauer
     der Kunden auch noch weitere Identifikationsmerkmale für den             des in diesem Identifikationsverfahren verwendeten Identifika-
     Zugriff, die Erteilung von Aufträgen und die Abgabe anderer              tionsmerkmals auch sicherzustellen, dass Dritte keinen Zugriff
     verbindlicher Erklärungen im Rahmen des Electronic Banking               auf die Telefone dieses Mobiltelefonanschlusses haben. Wird für
     vorsehen.                                                                das Identifikationsverfahren ein sonstiges Endgerät verwendet,
                                                                              ist für die Gültigkeitsdauer des in diesem Identifikationsverfahren
f)   Transaktionspasswort bei Wertpapiertransaktionen                         verwendeten Identifikationsmerkmals auch sicherzustellen, dass
     Bei Wertpapiertransaktionen kann der Kunde ein wieder ver-               Dritte keinen Zugriff auf dieses Endgerät haben.
     wendbares Transaktions-Passwort definieren; die Definition des     ii.   Wenn der Verdacht besteht, dass ein unbefugter Dritter die
     Transaktions-Passwortes, eine Änderung oder ein Widerruf des             Möglichkeit zum Missbrauch eines Identifikationsmerkmals
     Transaktions-Passwortes sind vom Kunden selbst durch Ein-                erlangt haben könnte, hat der Kunde unverzüglich die in Punkt
     gabe des vereinbarten Identifikationsmerkmals zu bestätigen.             7. vorgesehenen Schritte zu setzen.

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Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen

iii.   Alle eingegebenen Daten sind vor Freigabe auf Vollständigkeit              pflichtet, wenn (wie zB bei einem biometrischen Erkennungs-
       und Richtigkeit zu überprüfen.                                             merkmal) möglich das Identifikationsmerkmal bzw biometrische
iv.    Die vertraglichen Regelungen, die Benutzerführung und die                  Erkennungsmerkmal zu deaktivieren oder ansonsten die Sperre
       Sicherheitshinweise sind einzuhalten.                                      der betroffenen Zugriffsberechtigungen zu veranlassen. Sollte
v.     Die EDV-Einrichtungen, über die das Electronic Banking des                 eine sofortige Sperre der Zugriffsberechtigung auf den vorste-
       Kreditinstituts in Anspruch genommen wird, müssen sich in                  hend beschriebenen Wegen nicht möglich sein, wird der Kunde
       technisch einwandfreiem Zustand befinden. Es darf von ihnen                zunächst die PIN ändern oder im Sperrfenster (aufrufbar unter
       keine die technischen Einrichtungen (Hardware, Software) des               der Rubrik „Sicherheit“ des Electronic Banking) die Sperre der
       Kreditinstituts oder anderer Kunden schädigenden Einflüsse                 Zugriffsberechtigung herbeiführen. Auch in diesem Fall wird der
       („Viren“ u. Ä.) ausgehen.                                                  Kunde zum frühest möglichen Zeitpunkt die Sperre auf dem
                                                                                  vorstehend beschriebenen Weg veranlassen.
       Der Kontoinhaber ist dafür verantwortlich, dass alle anderen               Jeder Kunde ist berechtigt, seinen Zugriff auf das Electronic
       Personen, denen er zu seinem Konto oder Depot Electronic                   Banking sperren zu lassen. Der Kontoinhaber ist darüber hinaus
       Banking-Berechtigungen eingeräumt hat, diese Sorgfaltspflich-              auch berechtigt, den Zugriff auf seine Konten oder Wertpapier-
       ten kennen und erfüllen.                                                   depots für alle Personen, denen er zu seinem Konto oder Depot
       Aufträge der Personen, denen der Kontoinhaber zu seinem                    Electronic Banking-Berechtigungen eingeräumt hat, sperren zu
       Konto oder Depot Electronic Banking-Berechtigungen einge-                  lassen.
       räumt hat, werden zulasten des Kontos/Depots auf Rechnung                  Nach fünffacher Falscheingabe der PIN oder des Signatur-
       des Kontoinhabers durchgeführt. Allfällige Überziehungen des               Codes wird der Zugriff automatisch gesperrt.
       Kontos werden im Rahmen des Electronic Banking auch zuge-                  Die Sperre der Zugriffsberechtigung kann vom Kunden in den
       lassen, wenn sie auf Verfügungen eines Zeichnungsberechtigten              Einstellungen der ELBA App (mobile Version) auch selbst
       zurückgehen. Für derartige Überziehungen haftet der Konto-                 durchgeführt werden.
       inhaber uneingeschränkt.                                                   Die Aufhebung einer vom Kunden veranlassten Sperre ist nur
       Unternehmer haften für Schäden, die dem Kreditinstitut aus                 durch das Kreditinstitut möglich. Es bedarf dazu einer Weisung
       der schuldhaften Verletzung dieser Sorgfaltspflichten durch sie            des von der Sperre betroffenen Kunden oder – wenn sich der
       oder Personen, denen sie zu ihrem Konto oder Depot Electronic              Zugriff auf das Konto einer anderen Person bezieht - des Konto-
       Banking-Berechtigungen eingeräumt haben, entstehen, bei                    inhabers.
       jeder Art des Verschuldens betraglich unbegrenzt.
                                                                           b)     Sperre über Veranlassung des Kreditinstituts
7.     Sperre der Zugriffsberechtigung                                            Das Kreditinstitut ist berechtigt, den Zugriff auf das Electronic
                                                                                  Banking von sich aus zu sperren, wenn
a)     Sperre über Veranlassung des Kunden                                 i.     objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des
       Der Kunde kann die Sperre seiner Zugriffsberechtigung auf                  Electronic Banking dies rechtfertigen;
       Electronic Banking wie folgt beauftragen:                           ii.    der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Ver-
       - jederzeit telefonisch bei der dafür eingerichteten Raiffeisen            wendung der Identifikationsmerkmale besteht; oder
          SperrHotline für Karten und Electronic Banking, deren            iii.   der Kontoinhaber, auf dessen Konto sich der gesperrte Zugriff
          Telefonnummer das Kreditinstitut dem Kunden bekannt                     bezieht, seinen Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang
          gegeben hat und die auf der Internet-Seite www.raiffeisen.at            mit einer mit dem Electronic Banking verbundenen Kreditge-
          abrufbar ist, oder                                                      währung (eingeräumte Kontoüberziehung oder Überschreitung)
       - zu den jeweiligen Öffnungszeiten beim Kreditinstitut.                    nicht nachgekommen ist und
                                                                                  - entweder die Erfüllung dieser Zahlungsverpflichtungen
       In den oben genannten Fällen wird eine Sperre unmittelbar mit                 aufgrund einer Verschlechterung oder Gefährdung der
       Einlangen des Sperrauftrags wirksam.                                          Vermögenslage des Kunden oder eines Mitverpflichteten
       Bei Verlust eines im Rahmen des vereinbarten Identifikationsver-              gefährdet ist,
       fahrens zu verwendenden Identifikationsmerkmals, bei Verlust               - oder beim Kunden die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist
       der zur Erstellung einer sonstigen elektronischen Signatur (Punkt             oder diese unmittelbar droht.
       4 a) (iii) erforderlichen Identifikationsmerkmale (insbesondere            Das Kreditinstitut wird den Kontoinhaber – soweit eine Bekannt-
       einer Signaturkarte oder eines anderen zur Signaturerstellung              gabe der Sperre des Zugriffs oder der Gründe für die Sperre des
       erforderlichen Datenträgers) oder bei Bestehen des Verdachts,              Zugriffs nicht österreichischen oder unionsrechtlichen Rechts-
       dass eine unbefugte Person die Möglichkeit zum Missbrauch                  normen oder objektiven Sicherheitserwägungen zuwiderlaufen
       eines Identifikationsmerkmals oder eines aktivierten biomet-               würde – von der Sperre des Zugriffs durch einen Kontoinfor-
       rischen Erkennungsmerkmals erlangt hat, ist der Kunde ver-                 mationsdienstleister bzw. Zahlungsauslösedienstleister auf das

                                                                                                                                                 5
Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen

       Konto des Kontoinhabers und über die Gründe für die Sperre                -   Z 7 Abs. 2 für Entgeltsaufstellungen,
       des Zugriffs in der mit dem Kontoinhaber vereinbarten Kom-                -   Z 38 für Kontoabschlüsse und Depotaufstellungen,
       munikationsform möglichst vor, spätestens aber unverzüglich               -   Z 39 Abs. 10 für Informationen zu auftrags des Kunden
       nach der Sperre informieren.                                                  durchgeführten Überweisungen,
       Eine vom Kreditinstitut veranlasste Sperre eines Zugriffs auf das         -   Z 40 Abs. 2 für Informationen zu auf dem Konto des Kunden
       Electronic Banking wird vom Kreditinstitut aufgehoben, sobald                 durchgeführten Gutschriften.
       die Gründe für die Sperre nicht mehr vorliegen.
                                                                            b)   Regelung für andere Informationen und Erklärungen
8.     Haftung des Kreditinstituts gegenüber Unternehmern für                    Auch andere als die vorstehend im Punkt a) angeführten Infor-
       Fehlfunktionen im Electronic Banking                                      mationen und Erklärungen des Kreditinstituts mit Bezug auf die
                                                                                 Geschäftsverbindung mit dem Kunden können vom Kreditinstitut
       Im Verhältnis zu Kunden, die Unternehmer sind, haftet das                 im Electronic Banking zum Abruf bereitgestellt werden.
       Kreditinstitut für durch Fehlfunktionen im Electronic Banking
       verursachte Schäden nur dann, wenn diese Fehlfunktionen auf          c)   Zugang der Informationen und Erklärungen
       vom Kreditinstitut zu vertretendes grob schuldhaftes Verhalten            Wird der Kunde über die Zustellung in die Electronic Banking-
       zurückzuführen sind. Sollte diese Haftungsbegrenzung aus wel-             Mailbox per Post oder – wenn mit dem Kunden vereinbart – an
       chen Gründen immer nicht wirksam sein und das Kreditinstitut              eine vom Kunden bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesondert
       gegenüber einem Unternehmer für Schäden haften, ohne dass                 informiert, ist mit Zugang dieser gesonderten Information beim
       ein vom Kreditinstitut zu vertretendes Verschulden vorläge, so ist        Kunden auch die in der Electronic Banking-Mailbox zugestellte
       diese Haftung pro schädigendem Ereignis und geschädigtem                  Information oder Erklärung dem Kunden zugegangen.
       Kunden auf EUR 20.000,00 und überdies insgesamt gegenüber                 Erfolgt keine gesonderte Information über die Zustellung in die
       allen seinen Kunden auf höchstens EUR 400.000,00 begrenzt.                Electronic Banking-Mailbox, gelten die dort zum Abruf bereit-
       Das Kreditinstitut trifft aber jedenfalls keine Haftung, wenn der         gestellten Informationen und Erklärungen mit tatsächlichem
       Schaden durch einen unabhängigen Dritten oder sonst durch                 Abruf über das Electronic Banking durch einen Kunden als
       ein unabwendbares Ereignis verursacht wurde, das weder auf                dem Kontoinhaber zugestellt. Mit Abrufung, bei Kunden, die
       einen Fehler in der Beschaffenheit noch auf einem Versagen                Unternehmer sind, aber jedenfalls mit Ablauf von sechs Wo-
       der Mittel der automationsunterstützten Datenverarbeitung des             chen nach Bereitstellung, treten die Wirkungen der Zustellung
       Kreditinstituts beruht.                                                   ein und es beginnen allfällige Reklamationsfristen zu den zu-
                                                                                 gestellten Mitteilungen des Kreditinstituts zu laufen. Dies gilt
9.     Zustellung/Bereitstellung von Informationen und Erklärun-                 auch für einen Kontoabschluss, der keinen Zahlungsdienst
       gen des Kreditinstituts unter Verwendung des Electronic                   betrifft. Nicht über Electronic Banking übermittelte Beilagen zu
       Banking                                                                   über Electronic Banking abgerufenen Mitteilungen werden je
                                                                                 nach der mit dem Kontoinhaber getroffenen Vereinbarung am
a)     Anwendbare Regelungen in den Allgemeinen Geschäfts-                       Schalter des Kreditinstituts hinterlegt oder zugesandt.
       bedingungen und in Sonderbedingungen
(i)    Für die Zustellung der Angebote des Kreditinstituts auf Änderung     d)   Abfrageobliegenheit von Unternehmern
       von Leistungen, Entgelten, Rahmenverträgen und Geschäfts-                 Hat der Kontoinhaber mit dem Kreditinstitut vereinbart, dass
       bedingungen im Wege des Electronic Banking gelten folgende                Mitteilungen zum Konto über Electronic Banking abgefragt
       Regelungen:                                                               werden, trifft den Kontoinhaber, der Unternehmer ist, die Ob-
       - Z 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Änderung                      liegenheit der regelmäßigen Abrufung der Kontoinformation
           der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie von Dauer-                 über das Electronic Banking.
           verträgen),
       - Punkt 10. der vorliegenden Bedingungen (Änderung der               e)   Zusätzliche Zusendung oder Hinterlegung
           Teilnahmevereinbarung für das Electronic Banking und der              Ungeachtet der Abrufbarkeit über Electronic Banking können
           vorliegenden Bedingungen),                                            Informationen und Erklärungen des Kreditinstituts oder zu-
       - Punkt I.11. der Besonderen Bedingungen für Debitkarten                  gehörige Beilagen im Einzelfall auch zugesandt oder – bei
           (Änderungen des Kartenvertrags und der Besonderen                     entsprechender Vereinbarung mit dem Kreditinstitut – beim
           Bedingungen für Debitkarten),                                         Kreditinstitut schalterlagernd hinterlegt werden.
       - Punkt IV. bzw V. der Sonderbedingungen Online-Sparen
           (Änderung der Online-Sparverträge).                              f)   Avisi
(ii)   Des Weiteren gelten für Zustellung über Electronic Banking                Die im Rahmen des Electronic Banking bereitgestellten Infor-
       folgende Ziffern der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:                    mationen enthalten auch unverbindliche Avisi vorgemerkter

                                                                                                                                               6
Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen

    Salden bzw. Kontobewegungen (Gutschriften, Belastungen).                    stimmung zur Verfügung gestellt und vom Kreditinstitut nicht auf
    Diese Avisi können vom Kreditinstitut jederzeit rückgängig ge-              Vollständigkeit, Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität geprüft.
    macht werden.                                                               Der Kontoinhaber kann auch nicht in der Produktliste enthaltene
                                                                                Produkte (“Fremdprodukte”) in den Finanzstatus aufnehmen.
10. Änderungen der Teilnahmevereinbarung und dieser                             Diese Daten zu Fremdprodukten muss der Kontoinhaber selber
    Bedingungen                                                                 warten und aktualisieren.
                                                                                Der Finanzstatus ist ausschließlich ein Informationsservice. Es
    Änderungen der Teilnahmevereinbarung oder dieser Bedingun-                  können darüber keine Transaktionen abgewickelt werden.
    gen werden dem Kontoinhaber vom Kreditinstitut spätestens                   Der Abruf des Finanzstatus ist in der Zeit von 05:00 bis 24:00
    zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkraft-                Uhr möglich.
    tretens wie in Z 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor-                Über das vom Kreditinstitut zur Verfügung gestellte Electronic
    gesehen angeboten. Die Zustimmung des Kontoinhabers zu                      Banking sind weiters Depotstandsabfragen zu den von der Teil-
    diesen Änderungen gilt – auch mit Wirkung für alle Personen,                nahme umfassten Wertpapierdepots möglich. Die dabei bekannt
    denen er zu seinem Konto oder Depot Electronic Banking-Be-                  gegebenen Wertpapierkurse sind unterschiedlich zeitverzögerte
    rechtigungen eingeräumt hat - als erteilt, wenn beim Kredit-                Vergangenheitswerte. Sie dienen lediglich zur Orientierung,
    institut vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens               geben jedoch nicht den Kurs wieder, der zum Zeitpunkt der
    kein Widerspruch des Kontoinhabers einlangt. Darauf wird das                Abfrage an der Börse gebildet wird.
    Kreditinstitut den Kontoinhaber im Änderungsangebot hinwei-
    sen. Ein Änderungsangebot im Sinne der Z 2 der Allgemeinen            12. Wertpapiere
    Geschäftsbedingungen zu Änderungen der in der Teilnahme-
    vereinbarung oder den Bedingungen vereinbarten Leistungen             a)    Keine Anlageberatung
    des Kreditinstituts und der dafür zu zahlenden Entgelte ist nur             Bei Erteilung von Wertpapieraufträgen über das vom Kredit-
    zulässig und wirksam, wenn die dafür in den Ziffern 43 Abs 2,               institut zur Verfügung gestellte Electronic Banking oder Tele-
    44 und 46 bis 47a der Allgemeinen Geschäftsbedingungen                      fonservice erfolgt keine persönliche Beratung.
    vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind.
    Der Kontoinhaber, der Verbraucher ist, hat das Recht, den Rah-        b)    Leistungsumfang
    menvertrag für Zahlungsdienste (Girokontovertrag) oder auch nur             Der Kunde kann nur Geschäfte mit Wertpapieren durchführen,
    die Teilnahmevereinbarung bis zum Inkrafttreten der Änderung                die über Electronic Banking/Telefonservice handelbar sind.
    kostenlos fristlos zu kündigen. Auch darauf wird das Kreditinstitut         Bei Auftragserteilung über Electronic Banking bzw. Telefonser-
    den Kontoinhaber im Änderungsangebot hinweisen.                             vice wird vom Kreditinstitut ausschließlich geprüft, ob der Kunde
                                                                                über Erfahrungen und Kenntnisse zum gewählten Wertpapier
11. Finanzstatus und Depotabfrage                                               verfügt (Angemessenheitsprüfung). Hat der Kunde nicht die
                                                                                entsprechenden Erfahrungen und Kenntnisse (bzw. erteilt er
    Der Finanzstatus ist eine Auflistung aller vom Kontoinhaber für             keine Angaben dazu), wird er lediglich über die fehlende An-
    die Aufnahme in den Finanzstatus ausgewählten Raiffeisenpro-                gemessenheit (bzw. mangelnde Prüfbarkeit der Angemessen-
    dukte. Raiffeisenprodukte im Sinne dieser Bestimmung sind alle              heit) in standardisierter Form gewarnt. Der Auftrag kann aber
    Geschäfte, die in der im Finanzstatus aufrufbaren Produktliste              dennoch erteilt werden.
    verzeichnet sind und die das Kreditinstitut entweder selbst mit
    dem Kontoinhaber abgeschlossen (wie zB Konten und Depots)             c)    Informationen und Kurse
    oder die sie ihm mit anderen Unternehmen vermittelt (wie zB           i.    Informationen
    Bausparen, Leasing und Versicherung) hat. Die Auswahl der                   Aktuelle Informationen über bestimmte Länder, Währungen,
    Raiffeisenprodukte kann über Electronic Banking erfolgen und                Wertpapiere, Handelsplätze, Kurse etc., zur Verfügung gestellt
    auch geändert werden.                                                       über Electronic Banking oder durch das Telefonservice, stellen
    Die zu Raiffeisenprodukten abrufbaren Daten werden vom                      keine individuelle Beratung oder Empfehlung dar; derartige,
    Kreditinstitut je nach Verfügbarkeit aktualisiert und verwaltet.            allgemeine Informationen sollen lediglich selbständige Kunden-
    Angegebene Kursinformationen, Statistiken und Tabellen werden               entscheidungen erleichtern.
    unterschiedlich zeitverzögert dargestellt, diese Informationen        ii.   Kurse
    stellen daher keine Anlageberatung dar und sind auch keine                  Alle Kursangaben sind Vergangenheitswerte. Sie dienen lediglich
    geeignete Grundlage für eine Anlageentscheidung.                            der Orientierung und geben nicht den Kurs wieder, zu dem ein
    Daten, die sich auf vom Kreditinstitut vermittelte Raiffeisen-              Auftrag tatsächlich durchgeführt wird. Insbesondere während
    produkte beziehen, werden von den Vertragspartnern des                      der Auftragserteilung und bis zu dessen Durchführung kann
    Kontoinhabers aufgrund der von ihm gesondert erklärten Zu-                  es zu Kursänderungen kommen.

                                                                                                                                               7
Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen

iii.   Realtime-Kurse                                                       iv.   Auftragsannahme
       Auf Grundlage einer besonderen Vereinbarung ermöglicht das                 Eine Auftragsannahme ist nur unter der Voraussetzung mög-
       Kreditinstitut dem Kunden für nichtunternehmerische Zwecke                 lich, dass Konto- und Depotdeckung gegeben sind und das
       den Zugriff auf von dritten Kurslieferanten zur Verfügung ge-              gewählte Wertpapier aktuell zur Verfügung steht.
       stellten Realtime-Kurse der bei Abschluss der Vereinbarung                 Ob der Auftrag angenommen wurde, wird im “Orderbuch”
       im Preis-/Leistungsverzeichnis aufgelisteten Handelsplätze.                angezeigt – dies gilt sinngemäß für das Telefonservice. Bei
       Die Verpflichtung des Kreditinstituts besteht ausschließlich in            Ablehnung erfolgt eine entsprechende Fehlermeldung. Ein
       der Verschaffung des Zugriffs auf die vom Drittlieferanten zur             Storno- bzw. Änderungsauftrag wird vorbehaltlich eines bereits
       Verfügung gestellten Kurse. Das Kreditinstitut ist nicht für die           durchgeführten Auftrages an die Börse weitergeleitet; aufgrund
       Aktualität und Richtigkeit dieser Kurse verantwortlich.                    eines Storno- bzw. Änderungsauftrages kann nicht auf eine
       Das für die Verschaffung des Zugriffs auf die Kurse an das                 tatsächliche Stornierung bzw. Änderung geschlossen werden,
       Kreditinstitut zu zahlende monatliche Entgelt ist im der Ver-              da die Rückmeldung der Börse an das Kreditinstitut mit vom
       einbarung zugrundeliegenden Preis-/Leistungsverzeichnis                    Kreditinstitut nicht beeinflussbarer zeitlicher Verzögerung erfolgt.
       enthalten. Es ist im Nachhinein zur Zahlung fällig. Der Kun-               Sollte ein bereits stornierter bzw. geänderter Auftrag nochmals
       de ist berechtigt, die Vereinbarung über den Zugriff auf die               erteilt werden und sowohl der stornierte bzw. geänderte als auch
       Realtime-Kurse jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündi-                  der neue Auftrag durchgeführt werden, hat der Kontoinhaber
       gen. Die Kündigung lässt den Entgeltsanspruch des Kredit-                  für die entsprechende Depot-/Kontodeckung zu sorgen.
       instituts für den Monat, in dem die Kündigung erklärt wird,          v.    Weiterleitung eines Auftrages
       unberührt.                                                                 Die Weiterleitung eines vom Kreditinstitut angenommenen Auf-
                                                                                  trages erfolgt je nach Handelsplatz voll- oder teilautomatisiert.
d)     Auftrag und Abrechnung                                                     Bei teilautomatischer Weiterleitung wird der Auftrag direkt oder
i.     Auftragserteilung                                                          mittels Partnerbanken an den jeweiligen Handelsplatz weiter-
       Für die Auftragserteilung sind die in Electronic Banking abruf-            geleitet. Diese Weiterleitung hat einen zeitlichen Aufwand zur
       baren „Orderrichtlinien” zu beachten.                                      Folge und erhöht das Kursrisiko. Je nach Annahmezeitpunkt
       Bei Auftragserteilung sind die ISIN, die Stückzahl bzw. das                wird der Auftrag am selben österreichischen Bankarbeitstag
       Nominale, der gewünschte Handelsplatz und eventuelle Limits                oder am folgenden österreichischen Bankarbeitstag weiter-
       oder Limitzusätze, die zeitliche Gültigkeit und das Depot und              geleitet.
       Verrechnungskonto anzugeben.                                         vi.   Auftragsausführung
ii.    Limits und Limitzusätze                                                    Bei Ausführung eines Auftrages wird eine entsprechende Sta-
       Der Kunde hat zwischen den Limitarten „Betrag“ und „Bestens“               tusanzeige im “Orderbuch” erstellt. Wie bei der Abrechnung
       auszuwählen.                                                               stellt das Nichtanzeigen einer Ausführung kein Indiz dar, dass
       Das Erreichen von Limits an der Börse lässt nicht auf die tat-             der gegenständliche Auftrag nicht durchgeführt worden wäre.
       sächliche Durchführung des erteilten Auftrages schließen. Zu               Kursangaben in der Ausführungsanzeige erfolgen ohne Gewähr.
       beachten sind weiters vorgegebene Mindestauftragsgrößen                    Der tatsächliche Kurs eines Auftrages ist der Abrechnung zu
       sowie die für die jeweilige Börse geltenden Handelsbräuche.                entnehmen. Dies gilt sinngemäß für das Telefonservice.
       Bei Wertpapierfonds sowie Raiffeisen-Anleihen können aus-
       schließlich Bestens-Aufträge erteilt werden, ausgenommen             13. Einbindung von Geschäftsbeziehungen mit
       börsennotierte Wertpapierfonds und börsennotierte Raiffeisen-            anderen Banken
       Anleihen.
iii.   Zeitliche Gültigkeit                                                       Das Kreditinstitut ermöglicht dem Kunden über ein dafür ein-
       Die gewünschte zeitliche Gültigkeit eines Auftrages ist vom                gerichtetes Modul des Electronic Banking den Zugriff auf Infor-
       Kunden anzugeben. Mit Ablauf des angegebenen Datums endet                  mationen zu Geschäftsbeziehungen (Zahlungskonten, Kredite,
       der Auftrag, auch wenn er noch nicht durchgeführt wurde. Es                Veranlagungen, Wertpapierdepots) des Kunden mit anderen
       wird darauf hingewiesen, dass Abrechnungen zu Wertpapierauf-               Banken („Drittinstitute“), soweit diese Informationen über das
       trägen, die noch innerhalb der zeitlichen Gültigkeit des Auftrages         Internet Banking des Drittinstituts in dem vom Kunden ge-
       ausgeführt worden sind, nach Ablauf der Auftragsdauer zugehen              nutzten Umfang zugänglich sind. Über dieses Modul hat der
       können. Das Nicht-Zugehen einer Auftragsabrechnung inner-                  Kunde dafür die von ihm mit dem Drittinstitut zu dessen Inter-
       halb der zeitlichen Gültigkeit eines Auftrages stellt daher kein           netbanking vereinbarten Identifikationsmerkmale einzugeben.
       Indiz dar, dass der gegenständliche Auftrag nicht durchgeführt             Das Kreditinstitut übermittelt diese Identifikationsmerkmale an
       worden wäre. Gewissheit, ob ein Auftrag durchgeführt worden                das Drittinstitut, ruft die auf diesem Weg über dessen Internet-
       ist oder nicht, kann durch direkte Rückfrage beim Kreditinstitut           banking zugänglichen Informationen beim Drittinstitut einmalig
       erlangt werden.                                                            oder laufend ab, stellt sie dem Kunden über Electronic Banking

                                                                                                                                                    8
Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen

    zu Verfügung und speichert sie für spätere weitere Abfragen                über die Telefontastatur oder durch Verwendung eines anderen
    des Kunden.                                                                vereinbarten Identifikationsverfahrens zu identifizieren. Alle vom
    Auch für die Übermittlung von Aufträgen an das Drittinstitut               Kunden mit dem Telefonservice-Center geführten Telefonate
    kann das Modul auf diesem Weg verwendet werden.                            werden aus Sicherheitsgründen aufgezeichnet und dürfen als
    Von den technischen Gegebenheiten beim Internet Banking                    Beweismittel verwendet werden.
    des Drittinstituts hängt es ab, ob
    - und in welchem Umfang die Einbindung von Geschäfts-                  16. Software-Lizenz für ELBA business
       beziehungen mit Drittinstituten tatsächlich möglich ist,
    - die solcher Art abgefragten Informationen fehlerfrei und                 Für die Kommunikation im Rahmen von ELBA business stellt
       vollständig sind und vom Kreditinstitut gespeichert werden              das Kreditinstitut ein Programm (nachstehend kurz “Pro-
       können,                                                                 gramm”) zur Verarbeitung von Zahlungsaufträgen und Infor-
    - es zur Verzögerung oder zum gänzlichen Unterbleiben der                  mationen, die über Datenkommunikationsleitung an Banken,
       über Electronic Banking übermittelten Aufträge, kommt.                  die den vom Programm gebotenen Multibank-Status unter-
                                                                               stützen, übertragen werden, zur Verfügung. Mit dem Kauf des
    All dies liegt somit nicht in der Verantwortung des Kreditinstituts.       Programms wird ein nicht übertragbares und nicht ausschließ-
    In der Verantwortung des Kunden liegt es, bei der Einbindung               liches Nutzungsrecht am Programm und der zugehörigen
    der Geschäftsbeziehungen mit Drittinstituten über Electronic               Dokumentation erworben.
    Banking auf die Einhaltung der von ihm mit dem Drittinstitut               Die vereinbarten Funktionsteile des Programms werden auf
    getroffenen Vereinbarungen zu achten.                                      CD-ROM oder einem anderen elektronischen Medium zur
    Der Kunde hat die Möglichkeit, diese Dienstleistung im Electronic          Verfügung gestellt. Es dürfen nur die mit dem Kreditinstitut
    Banking jederzeit zu deaktivieren.                                         vereinbarten Programmfunktionen genutzt werden. Unter der
                                                                               Voraussetzung, dass dadurch die vereinbarten Funktionsteile
14. Bezahlen über Electronic Banking im Internet                               und insbesondere die Multibankfähigkeit nicht beeinträchtigt
                                                                               werden, ist das Kreditinstitut jederzeit berechtigt, neue Soft-
    Über das vom Kreditinstitut zur Verfügung gestellte Electro-               wareversionen zum Programm anzuliefern.
    nic Banking ist die Bezahlung von im Internet über entspre-                Die für die Inanspruchnahme der Electronic Banking-Dienstleis-
    chend gekennzeichnete Internetseiten bezogenen Waren und                   tungen einer anderen Bank unter Verwendung des Programms
    Dienstleistungen möglich („eps-Zahlung“). Dabei baut der                   notwendige Vereinbarung ist mit der betreffenden Bank geson-
    Kunde gleichzeitig anlässlich des Vertragsabschlusses mit                  dert abzuschließen. Die an das Kreditinstitut zu zahlenden Ent-
    dem Verkäufer über dessen Internetseite eine Verbindung zum                gelten decken nicht die Entgeltsansprüche anderer Banken, mit
    Bankrechenzentrum auf und überweist den Zahlungsbetrag                     denen unter Verwendung des vom Kreditinstitut zur Verfügung
    unmittelbar auf das Konto des Verkäufers. Derartige Aufträge               gestellten Programms Datenfernübertragung betrieben wird,
    führen unmittelbar zu einer Zahlungsbestätigung und sind daher             und nicht die Kosten der erforderlichen Datenübertragungs-
    nicht widerrufbar. Auch bei derartigen Überweisungen können                leitungen.
    Einwendungen aus dem vom Kunden mit dem Verkäufer einge-                   Das Kreditinstitut verpflichtet sich, während der hiermit zuge-
    gangenen Vertragsverhältnis gegenüber dem Kreditinstitut nicht             sagten Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Abschluss der
    geltend gemacht werden. Die Daten des Verkäufers werden                    Lizenzvereinbarung auftretende reproduzierbare Softwarefehler,
    automatisch in den Überweisungsauftrag übernommen. Der                     die eine ordnungsgemäße Erteilung von Zahlungsaufträgen
    Name des auftraggebenden Kunden sowie des Kontoinhabers                    bzw. Abfrage von Kontoinformationen verhindern, so schnell
    samt Bankverbindung werden dem Verkäufer für die Verkaufs-                 wie möglich, entweder selbst oder durch geeignete Beauftragte,
    abwicklung bekannt gegeben.                                                kostenlos zu beheben. Dies unter der Voraussetzung, dass
                                                                               der Software-Fehler dem Kreditinstitut innerhalb der Gewähr-
15. Telefonservice                                                             leistungsfrist schriftlich angezeigt wird.
                                                                               Der Anspruch auf Gewährleistung entfällt jedenfalls, wenn das
    Telefonservice ermöglicht - nach elektronischer Autorisierung              Programm ohne ausdrückliche Zustimmung des Kreditinstituts
    - die telefonische Erteilung von Zahlungsaufträgen und Wert-               geändert wurde oder der Fehler auf mangelnde technische
    papieraufträgen an das Kreditinstitut über deren Telefonservice-           Mindestausstattung zurückzuführen ist. Das Programm darf
    Center und die telefonische Abfrage von Kontoinformationen                 Dritten, welche zur Verwendung nicht berechtigt sind, nicht
    nach Maßgabe der vorliegenden Teilnahmebedingungen.                        zugänglich gemacht werden. Die Vervielfältigung (ausgenom-
    Bei Inanspruchnahme des Telefonservice hat der Kunde seinen                men die Herstellung einer Sicherungskopie zur Förderung der
    Namen und allfällige sonstige Identifikationsmerkmale bekannt              Betriebssicherheit) und die Weitergabe des Programms sind
    zu geben und sich durch Eingabe der verlangten Stellen der PIN             nicht zulässig.

                                                                                                                                               9
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