Einreisebedingungen: Schweden - EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER
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Einreisebedingungen: Schweden EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER Medizinische Hinweise Es gibt keine Impfvorschriften. Das Auswärtige Amt empfiehlt aber, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden, abhängig von den Reisebedingungen bzw. der Reisezeit FSME und Hepatitis B. empfohlen. Von Zecken übertragbare Krankheiten TBE/ FSME kommt besonders an der Ostküste des Landes im Großraum Stockholm vor. Besonders exponierte Personen sollten sich impfen lassen (Risiko ca.1 von 100 Zecken). Für Borreliose/ Lyme-disease Übertragungsrisiko ca. 1/3 aller Zecken, Erkrankungsrisiko aber gering, Impfung nicht möglich, schützende Kleidung und direkte Entfernung der Zecke empfohlen. Vereinzelt sind Fälle von bisher in Schweden nicht vorgekommenem Fuchsbandwurm (hier: dvärgbandmask) aufgetreten, die schwedische Lebensmittelbehörde (livsmedelsverket) rät jedoch nicht allgemein vom Verzehr von Blaubeeren/ Preiselbeeren/ Pilzen ab. Medizinische Versorgung Das Versorgungsniveau in Schweden ist gut bis sehr gut. Bundesbürger, wie alle anderen -Bürger, die sich vorübergehend in Schweden aufhalten, können nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach schwedischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis wird eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen gesetzlichen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt. Zusätzlich zur Versicherungskarte muss als Identifikationsnachweis entweder der Personalausweis oder der Reisepass vorgelegt werden. Bei jedem Arztbesuch wird ein vom Aufwand abhängiger Eigenanteil von mindestens 200,- SEK (ca. 25,- €) sofort fällig. Ausführliche Informationen finden sich auf der Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland www.dvka.de (z. B. unter Publikationen, Merkblätter "Urlaub im Ausland"). Ferner erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z.B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder Privatkliniken). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen der Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. [20634] Allgemeine Reiseinformationen Straßenverkehr In Schweden muss auch tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht bzw. Tagfahrlicht gefahren werden. Im Straßenverkehr gilt eine Grenze von 0,2 Promille. Wegen Trunkenheit verurteilt werden kann auch, wer unter Alkohol- oder Narkotikaeinfluss "ein Fahrzeug nicht mehr sicher steuern kann". Es drohen hohe Strafen bei Verstoß (auch Haftstrafen von bis zu zwei Jahren). Alkoholkontrollen sind auch morgens beim Eintreffen der Fähren üblich. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind genau einzuhalten; bei Überschreitungen gibt es keine Toleranzgrenzen, aber hohe Strafen. Je nach vorgeschriebener Höchstgeschwindigkeit bewegen sich die Sätze zwischen 2000,- bzw. 4000,- SEK für Überschreitungen von bis zu 40 km/h. Überschreitungen über 40 km/h sind Sache der Staatsanwaltschaft und können empfindliche Strafen nach sich ziehen. Auch Verstöße gegen die Gurt- bzw. Helmpflicht werden mit Bußgeldern zwischen 1500 SEK (Erwachsene) und 2500,- SEK (Kinder) belegt. Da Falschparken mit hohen Bußgeldern (bei öffentlichen) und Gebühren (bei privaten) Parkplatzeignern belegt ist, wird dringend empfohlen, die jeweils geltenden Parkregeln zu beachten. Schwedische Parkplatzbeschilderungen werden von deutschen Einreisebedingungen: Seite 1 von 9 Schweden
Touristen oft als unklar empfunden. Aufgrund der Straßenreinigung unterliegen viele Parkplätze zeitlichen Beschränkungen, wie der Angabe von Tagen und Uhrzeiten zu entnehmen ist. Parkplätze in derselben Gegend sind häufig verschiedenen Automaten zugeordnet. Oft ist die Bezahlung ausschließlich mit schwedischen Bonus- oder Kreditkarten möglich. Falschparken, auch aufgrund eines Versehens, kann erhebliche Kosten verursachen. In Schweden ist die Nutzung von Mobiltelefonen sowie anderen Kommunikationsgeräten beim Autofahren nur erlaubt, wenn sich die Bedienung nicht nachteilig auf die Führung des Fahrzeugs auswirkt. Unter einer nachteiligen Auswirkung kann hierbei schon die bloße Ablenkung durch ein Telefonat gefasst werden, selbst bei Nutzung einer Freisprechanlage. Dies kann analog auch für die Bedienung von Navigationsgeräten oder sonstigen Medien gelten. Generell sollte daher von der Bedienung von Kommunikationsgeräten beim Autofahren abgesehen werden. Mautgebühren Stockholm und Göteborg haben eine Innenstadt-Maut, Passagen werden automatisch abgelesen und registriert. Informationen zur Citymaut erteilt die zuständige schwedische Transportbehörde Öffentlicher Nahverkehr Die Benutzung des ÖPNV wird oft als kompliziert empfunden. Fahrkarten sind teurer als in Deutschland, meist ist der Kauf einer aufladbaren Karte vorab notwendig. Anschlagtafeln und Schalter an den Hauptbahnhöfen, nicht jedoch an kleineren Stationen oder in Bussen, geben Aufschluss über Tarifsysteme. ÖPNV ist angesichts der prekären Parksituation in den Innenstädten ein Muss Rauchen In Schweden gilt ein allgemeines Rauchverbot in der Gastronomie und in öffentlichen Gebäuden. Mitnahme von fremden Personen oder Waren Das Auswärtige Amt rät dringend von der Mitnahme unbekannter Personen oder fremder Waren über die dänisch-schwedische Grenze ab. Es häufen sich Fälle, insbesondere auf den Rastplätzen vor der Öresundbrücke in Dänemark, bei denen Anhalter um die entgeltliche oder unentgeltliche Mitnahme nach Schweden bitten. Bei Grenzkontrollen auf der schwedischen Seite der Brücke müssen deutsche Autofahrer mit einer Festnahme und Anklage wegen Menschenschmuggels rechnen, wenn sich herausstellt, dass die mitgenommenen Personen über kein gültiges Reisedokument bzw. keinen gültigen Schengen- Aufenthaltstitel verfügen. Gleiches gilt im Fall von Drogenschmuggel. Boots- und Schiffsausflüge, Eislaufen, Aufenthalte in der Natur Ausreichende Sicherheitsvorkehrungen (Schwimmwesten Mobiltelefon, Leinen etc.) sollten bei Ausflügen auf den zahlreichen Seen und an der Küste unbedingt getroffen werden, auch aufgrund der niedrigen Wassertemperaturen. Warnungen vor Strömung oder dünnem Eis sollte unbedingt Folge geleistet werden. In den dunkleren Jahreszeiten ist das Tragen von gelben Warnwesten beim Spazierengehen, Radfahren etc. außerhalb der Städte üblich. Zahlungsmittel In Schweden werden meist auch Kleinstbeträge mit Karte gezahlt. Bei vielen Parkuhren und im öffentlichen Nahverkehr wird oft keine Barzahlung akzeptiert. Die Mitnahme einer international üblichen Kredit- oder Bankkarte wird empfohlen. Am 03.10.2016 hat Schweden neue 100 und 500 Kronen Banknoten sowie neue 1, 2 und 5 Kronen-Münzen eingeführt. Die alten Scheine und Münzen wurden am 30.06.2017 für den Zahlungsverkehr ungültig, können aber über die schwedische Reichsbank gegen Gebühr umgetauscht werden. Nähere Informationen dazu auch in deutscher Sprache unter www.riksbank.se. [20634] EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE, SCHWEIZERISCHE UND ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGER Gesundheitsvorsorge Übersicht Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Aushelfender Träger ist die Försäkringskassan (Schwedische Allgemeine Versicherungskasse). Ärztliche Behandlung erfolgt durch private Allgemeinärzte und Zahnärzte, die der Sozialversicherung angeschlossen sind, Zahnbehandlung auch durch den Nationalen Zahnbehandlungsdienst. Die Behandlung in Krankenhäusern ist im Allgemeinen kostenfrei. Kostenbeteiligung bei Medikamenten auf Rezept, bei ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung. Bei jedem Arztbesuch wird eine Eigenbeteilung sofort fällig, die sich nach dem Aufwand richtet. Das Minimum liegt bei 200 SEK (ca. 25 €). In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Im Sommer empfiehlt es sich, Mückenschutzmittel einzupacken; die schwedischen sollen die besten sein. Essen und Trinken Generell gibt es keine Vorsichtsmaßnahmen, jedoch sollten selbst gesammelte Blaubeeren, Pilze und Preiselbeeren nicht unbehandelt oder ungewaschen verzehrt werden, da diese u. U. mit dem Fuchsbandwurm kontaminiert sein könnten. Einreisebedingungen: Seite 2 von 9 Schweden
Impfungen Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich Gelbfieber Nein - Cholera Nein - Typhus & Polio Nein - Malaria Nein - Essen & Trinken - - Andere Risiken Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden. Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Betroffen sind vor allem die Provinz Stockholm westlich bis zu den Mälaren und südlich bis zum Revskärs Naturreservat sowie die östlich vorgelagerten Inseln. Weiterhin besteht ein geringes Risiko um die Mälaren bis einschließlich die Provinzen Uppsala und Kalmar sowie auf den vorgelagerten Inseln in der Ostsee. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung möglich. Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt mit den Einheimischen sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen. [col] Reisewarnung Überblick Stand - Mon, 20 Aug 2018 12:27:00 +0200 (Unverändert gültig seit: Mon, 20 Aug 2018 12:28:27 +0200) Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise (gestrichen) LANDESSPEZIFISCHE SICHERHEITSHINWEISE Terrorismus Seit März 2016 gilt für Bedrohungslagen wegen internationalem Terrorismus die Warnstufe „erhöht" (3). Die vom schwedischen National Centre for Terrorist Threat Assessment festgelegten 5 Warnstufen für die Einschätzung terroristischer Bedrohungen sind: (1) keine Gefahr, (2) niedrige Gefahr, (3) erhöhte Gefahr, (4) hohe Gefahr, (5) sehr hohe Gefahr. Am 7. April 2017 ist ein Lastwagen in eine Menschenmenge und ein Geschäft der Stockholmer Innenstadt, der Einkaufsstraße Drottninggatan, gefahren. Infolge des Anschlags waren Tote und Verletzte zu beklagen. Kriminalität Taschendiebstähle kommen vor allem in den Innenstädten, Touristenzentren und Transferplätzen (Fähren, Flughäfen) häufig vor, ebenso Autoeinbrüche. In Mittel- und Südschweden sind Überfälle auf Wohnwagenbesitzer und Wohnmobile, die auf Parkplätzen entlang der Autobahn übernachteten, vorgekommen. Die schwedische Polizei rät deshalb dringend, bewachte Campingplätze aufzusuchen. Beim Einsatz von Bank- und Kreditkarten gibt es vereinzelt Fälle von Missbrauch (Datenkopie in Restaurants, Datenablesen auch am Bankautomaten). Trickdiebe arbeiten mit allerlei Vorwänden (z.B. dem Ausbreiten von Landkarten über Mobiltelefonen, die auf dem Tisch im Café liegen, dem Umarmungstrick sowie dem Verspritzen von Flüssigkeit mit anschließender Hilfeleistung beim Reinigen) Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um eine schnelle Kontaktaufnahme in einem Notfall zu ermöglichen. Pauschalreisenden werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. ALLGEMEINE REISEINFORMATIONEN Einreisebedingungen: Seite 3 von 9 Schweden
Grenzkontrollen Schweden hat vorübergehend Grenzkontrollen eingeführt. Identitätskontrollen in Bussen, Zügen und Fähren von Dänemark nach Schweden sind wieder aufgehoben worden. Dies gilt nicht für die Fähren von Deutschland nach Schweden. Daher ist grundsätzlich ein gültiges Reisedokument mit sich zu führen. Straßenverkehr In Schweden muss auch tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht bzw. Tagfahrlicht gefahren werden. Im Straßenverkehr gilt eine Grenze von 0,2 Promille. Wegen Trunkenheit verurteilt werden kann auch, wer unter Alkohol- oder Narkotikaeinfluss „ein Fahrzeug nicht mehr sicher steuern kann". Es drohen hohe Strafen bei Verstoß (auch Haftstrafen von bis zu zwei Jahren). Alkoholkontrollen sind auch morgens beim Eintreffen der Fähren üblich. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind genau einzuhalten; bei Überschreitungen gibt es keine Toleranzgrenzen, aber hohe Strafen. Je nach vorgeschriebener Höchstgeschwindigkeit bewegen sich die Sätze zwischen 2000,- bzw. 4000,- SEK für Überschreitungen von bis zu 40 km/h. Überschreitungen über 40 km/h sind Sache der Staatsanwaltschaft und können empfindliche Strafen nach sich ziehen. Auch Verstöße gegen die Gurt- bzw. Helmpflicht werden mit Bußgeldern zwischen 1500 SEK (Erwachsene) und 2500,- SEK (Kinder) belegt. Da Falschparken mit hohen Bußgeldern (bei öffentlichen) und Gebühren (bei privaten) Parkplatzeignern belegt ist, wird dringend empfohlen, die jeweils geltenden Parkregeln zu beachten. Schwedische Parkplatzbeschilderungen werden von deutschen Touristen oft als unklar empfunden. Aufgrund der Straßenreinigung unterliegen viele Parkplätze zeitlichen Beschränkungen, wie der Angabe von Tagen und Uhrzeiten zu entnehmen ist. Parkplätze in derselben Gegend sind häufig verschiedenen Automaten zugeordnet. Oft ist die Bezahlung ausschließlich mit schwedischen Bonus- oder Kreditkarten möglich. Falschparken, auch aufgrund eines Versehens, kann erhebliche Kosten verursachen. Seit Anfang Februar 2018 ist die Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer verboten. Es drohen hohe Bußgelder. Auch die Nutzung von anderen Kommunikationsgeräten beim Autofahren ist verboten, sofern sie sich negativ auf das Führen des Fahrzeugs auswirkt. Generell sollte daher von der Bedienung von Kommunikationsgeräten beim Autofahren abgesehen werden. Mautgebühren Stockholm und Göteborg haben eine Innenstadt-Maut, Passagen werden automatisch abgelesen und registriert. Informationen zur Citymaut erteilt die zuständige schwedische Transportbehörde Führerschein Der deutsche Führerschein ist ausreichend. Öffentlicher Nahverkehr Die Benutzung des ÖPNV wird oft als kompliziert empfunden. Fahrkarten sind teurer als in Deutschland, meist ist der Kauf einer aufladbaren Karte vorab notwendig. Anschlagtafeln und Schalter an den Hauptbahnhöfen, nicht jedoch an kleineren Stationen oder in Bussen, geben Aufschluss über Tarifsysteme. ÖPNV ist angesichts der prekären Parksituation in den Innenstädten ein Muss Rauchen In Schweden gilt ein allgemeines Rauchverbot in der Gastronomie und in öffentlichen Gebäuden. Mitnahme von fremden Personen oder Waren Von der Mitnahme unbekannter Personen oder fremder Waren über die dänisch-schwedische Grenze wird dringend abgeraten. Es häufen sich Fälle, insbesondere auf den Rastplätzen vor der Öresundbrücke in Dänemark, bei denen Anhalter um die entgeltliche oder unentgeltliche Mitnahme nach Schweden bitten. Bei Grenzkontrollen auf der schwedischen Seite der Brücke müssen deutsche Autofahrer mit einer Festnahme und Anklage wegen Menschenschmuggels rechnen, wenn sich herausstellt, dass die mitgenommenen Personen über kein gültiges Reisedokument bzw. keinen gültigen Schengen-Aufenthaltstitel verfügen. Gleiches gilt im Fall von Drogenschmuggel. Boots- und Schiffsausflüge, Eislaufen, Aufenthalte in der Natur Ausreichende Sicherheitsvorkehrungen (Schwimmwesten Mobiltelefon, Leinen etc.) sollten bei Ausflügen auf den zahlreichen Seen und an der Küste unbedingt getroffen werden, auch aufgrund der niedrigen Wassertemperaturen. Warnungen vor Strömung oder dünnem Eis sollte unbedingt Folge geleistet werden. In den dunkleren Jahreszeiten ist das Tragen von gelben Warnwesten beim Spazierengehen, Radfahren etc. außerhalb der Städte üblich. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist die Schwedische Krone (SEK). In Schweden werden meist auch Kleinstbeträge mit Karte gezahlt. Bei vielen Parkuhren und im öffentlichen Nahverkehr wird oft keine Barzahlung akzeptiert. Die Mitnahme einer international üblichen Kredit- oder Bankkarte wird empfohlen. Im Oktober 2016 hat Schweden neue 100 und 500 Kronen Banknoten sowie neue 1, 2 und 5 Kronen-Münzen eingeführt. Die alten Scheine und Münzen wurden am 30. Juni 2017 für den Zahlungsverkehr ungültig, können aber über die schwedische Reichsbank gegen Gebühr umgetauscht werden. Nähere Informationen dazu auch in deutscher Sprache unter www.riksbank.se. Versorgung im Notfall Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung. EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Ja Vorläufiger Personalausweis: Ja Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Das Reisedokument muss gültig sein. Schweden ist nicht Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung Einreisebedingungen: Seite 4 von 9 Schweden
des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957, d. h. Reisen mit abgelaufenem Pass sind nicht möglich. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. BESONDERE ZOLLVORSCHRIFTEN Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz der Warenverkehrsfreiheit schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. Vorschriften für die Einfuhr von Alkohol, Tabak und Lebensmitteln aus Deutschland nach Schweden Aktuelle Informationen zu Zollbestimmungen sind hier zu finden: www.tullverket.se Personen, die jünger als 20 Jahre alt sind, dürfen generell keinen Alkohol, Personen, die jünger als 18 Jahre alt sind, dürfen generell keinen Tabak nach Schweden einführen. Für den Eigenbedarf können Personen, die 20 bzw. 18 Jahre und älter sind, Alkohol und Tabak nach Schweden mitnehmen. Für den Eigenbedarf können Lebensmittel eingeführt werden. Die Mengengrenze für Fisch ist auf maximal 15 Kilo beschränkt. Ein- und Ausfuhr von Heimtieren Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, gilt folgende Regelung: Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich. Es wird empfohlen, den stets aktuellen Stand hinsichtlich der o.a. Informationen der Homepage des vorgenannten Zentralamtes www.sjv.se zu entnehmen. Dort finden Sie deutschsprachige Informationen, u.a. auch über die Einfuhr anderer Haustiere aus EU-Ländern, zur Einfuhr von Haustieren aus Drittländern sowie über die Einfuhrrestriktionen hinsichtlich gefährlicher Hunderassen. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen. BESONDERE STRAFRECHTLICHE VORSCHRIFTEN Anders als in Deutschland ist nach dem schwedischen Waffengesetz das Führen, der Handel und die Einfuhr von Tränengassprays verboten. An Flughäfen gibt es Boxen zum Einwurf solcher Spraydosen. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr, in geringfügigen Fällen bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe geahndet. Das Führen von Messern ist auf öffentlichen Plätzen verboten. Taschenmesser werden jedoch in der Regel geduldet. Prostitution ist in Schweden strafbar. Dem Freier drohen Geldbußen oder Haftstrafen von bis zu einem Jahr. Drogenbesitz – auch in geringen Mengen zum eigenen Verbrauch – ist in Schweden verboten, ebenso wie der Konsum an sich (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, schwere Fälle auch bedeutend längere Strafen). Der Konsum von Alkohol ist an vielen öffentlichen Plätzen untersagt. Das Bestimmungsrecht liegt bei der jeweiligen Kommune und ist uneinheitlich geregelt. Um Schwierigkeiten zu vermeiden wird generell vom Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit abgeraten. Bei einer Festnahme in Schweden unterliegen Untersuchungshäftlinge – und auch ihre Pflichtverteidiger – während der Untersuchungshaft teilweise strengen Restriktionen, wie z.B. Kontaktsperren zu Personen außerhalb der Haftanstalt. Für Angehörige ist es daher teilweise sehr schwierig, Informationen über einen Untersuchungshäftling zu erhalten, solange die polizeilichen Ermittlungen noch andauern. MEDIZINISCHE HINWEISE Es gibt keine Impfvorschriften. Das Auswärtige Amt empfiehlt aber, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden, abhängig von den Reisebedingungen bzw. der Reisezeit FSME und Hepatitis B. empfohlen. Von Zecken übertragbare Krankheiten TBE/ FSME kommt besonders an der Ostküste des Landes im Großraum Stockholm vor. Besonders exponierte Personen sollten sich impfen lassen (Risiko ca.1 von 100 Zecken). Für Borreliose/ Lyme-disease Übertragungsrisiko ca. 1/3 aller Zecken, Erkrankungsrisiko aber gering, Impfung nicht möglich, schützende Kleidung und direkte Entfernung der Zecke empfohlen. Vereinzelt sind Fälle von bisher in Schweden nicht vorgekommenem Fuchsbandwurm (hier: dvärgbandmask) aufgetreten, die schwedische Lebensmittelbehörde (livsmedelsverket) rät jedoch nicht allgemein vom Verzehr von Blaubeeren/ Preiselbeeren/ Pilzen ab. Medizinische Versorgung Das Versorgungsniveau in Schweden ist gut bis sehr gut. Bundesbürger, wie alle anderen EU-Bürger, die sich vorübergehend in Schweden aufhalten, können nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach schwedischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis wird Einreisebedingungen: Seite 5 von 9 Schweden
eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen gesetzlichen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt. Zusätzlich zur Versicherungskarte muss als Identifikationsnachweis entweder der Personalausweis oder der Reisepass vorgelegt werden. Bei jedem Arztbesuch wird ein vom Aufwand abhängiger Eigenanteil von mindestens 200,- SEK (ca. 25,- €) sofort fällig. Ausführliche Informationen finden sich auf der Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland www.dvka.de (z. B. unter Publikationen, Merkblätter „Urlaub im Ausland"). Ferner erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z.B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder Privatkliniken). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen der Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. LÄNDERINFOS ZU IHREM REISELAND Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr WEITERE HINWEISE FÜR IHRE REISE Akkordeon [col] Pass- und Visabestimmungen Notwendige Einreisedokumente Titel Pass Visum Rückflugticket Personalausweis/Identitätskarte erforderlich erforderlich erforderlich Deutschland Nein Nein Nein Ja Österreich Nein Nein Nein Ja Schweiz Nein Nein Nein Ja Andere EU- Nein/1 Nein Nein Ja/1 Länder Türkei Ja 2 Ja - Personalausweise/Identitätskarten U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten einreisen: EU-Länder (Dänemark und Finnland nur bei direkter Einreise aus einem skandinavischen Land. Arbeitsaufnahme für diese Länder ohne Genehmigung gestattet.) und Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Großbritannien). Reisepassinformationen Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Anmerkung zum Reisepass Schweden ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). Schweden führt zurzeit wieder Grenzkontrollen durch. Visainformationen Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten innerhalb von 180 Tagen: (a) EU-Länder und Schweiz. (b) [2] Türkische Staatsangehörige, die über eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco verfügen. Einreise mit Kindern Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder Personalausweis oder eigener Reisepass. Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass. Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass. Türken: Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich. Einreise mit Haustieren Für Hunde und Katzen aus Norwegen bestehen keine Beschränkungen. Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) bzw. einen nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier vor mindestens 21 Tagen eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. Der Nachweis von Tollwut-Antikörpern und einer Bandwurm-Behandlung (Echinococcus multilocularis) ist seit 2012 nicht mehr erforderlich. Hunde müssen jedoch vor der Reise gegen Zwergbandwurm entwurmt werden. Vögel, die als Haustiere gehalten werden, können ohne Gesundheitszeugnis und Genehmigung eingeführt werden. Für Hunde, Katzen und andere Kleinhaustiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift: Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Wird das Tier bei der Einreise für krank befunden, muss es für 120 Tage in Quarantäne und anschließend noch einmal für 60 Tage zur isolierten Aufbewahrung. Folgende Zusatzanforderung gilt für Schweden: Hunde müssen gegen Hundestaupe geimpft sein. Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden. Weitere Informationen erteilt das Zentralamt für Landwirtschaft. Bearbeitungsdauer Kurzfristiger Aufenthalt: Bis zu 14 Tage. Abweichungen sind möglich. Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate. Gültigkeit Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen). Aufenthaltsverlängerung EU-Bürger, die sich länger als 3 Monate visumfrei in Schweden aufhalten und zum Beispiel dort arbeiten oder studieren wollen, müssen sich ihr Aufenthaltsrecht seit dem 1. Mai 2014 nicht mehr bei der zuständigen Verwaltungsbehörde bescheinigen lassen. EU-Bürger dürfen in Schweden ohne Aufenthaltsgenehmigung arbeiten, studieren und leben. Nicht-EU-Bürger müssen jedoch vor der Einreise bei der Schwedischen Botschaft eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Transit Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land ohne Verlassen des Transitbereiches am selben Tag (kein Aufenthalt über Nacht) in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterreisen und über gültige Weiterreisepapiere verfügen, benötigen kein Transitvisum. Einreisebedingungen: Seite 7 von 9 Schweden
Visaarten und Kosten Einreise- und Transitvisum. Kosten Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen). Antrag erforderlich Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen). Schengen-Visum: (a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. (b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen. (c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung. (d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen. (e) Visumgebühr. (f) 2 biometrische Passbilder. (g) 1 ausgefülltes Antragsformular. [col] Geld Geldwechsel Geld kann in Wechselstuben, die man in Großstädten, in Flughäfen und in Fährhäfen findet, umgetauscht werden. Geldautomaten gibt es landesweit. In Geschäften mit dem Euro-Zeichen (gelb auf blauem Untergrund) werden auch Euro als Zahlungsmittel akzeptiert. Währung 1 Schwedische Krone = 100 Öre. Währungskürzel: Skr, SEK (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten von 1000, 500, 200, 100, 50 und 20 Skr; Münzen in den Nennbeträgen 10, 5, 2 und 1 Skr. Sweden unternimmt derzeit keine Bestrebungen zur Einführung des Euro. Devisenbestimmungen Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Barmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (auch Reiseschecks, anderen Währungen oder auf Dritte ausgestellte Schecks). Kreditkarten American Express, Mastercard, Diners Club und Visa werden sogar bei kleinen Beträgen angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Reiseschecks Werden fast überall angenommen. Öffnungszeiten der Bank Mo-Fr 09.30-15.00 Uhr. Viele Banken haben außerdem an einem Wochentag bis 17.00 oder 18.00 Uhr geöffnet. [col] Zollfrei Einkaufen Einreisebedingungen: Seite 8 von 9 Schweden
Überblick Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Schweden eingeführt werden: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g andere Tabakerzeugnisse (Personen ab 18 J.); 1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von über 22 % oder 2 l süßer Wein (z.B. Port, Sherry) mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 % oder Schaumwein (Personen ab 20 J.); 4 l Tafelwein (Personen ab 20 J.); 16 l Bier; Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von umgerechnet 430 € (ca. 4.300 Skr, Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (ca. 3000 Skr, Reisen mit der Bahn/dem Auto). Verbotene Importe Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz). [col] HINWEISE ZU EINREISE- UND GESUNDHEITSPOLIZEILICHEN INFORMATIONEN Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Informationen lediglich allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten zum Gegenstand haben, die zudem Änderungen unterliegen können. Über weitere für Sie und Ihre Mitreisenden maßgebliche Einreise- und Gesundheitsbestimmungen sowie deren aktuellen Stand bis zu Ihrer Abreise informieren Sie sich bitte bei Ihrer Vertriebsstelle, auf www.tui.com/einreisebestimmungen oder bei den für Sie zuständigen Botschaften/Konsulaten. Die Informationen zu den Pass- und Visumerfordernissen veröffentlichen wir mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media. [col] QUELLENANGABEN [20634] Schweden - Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt - Stand - 29.08.2018 (Unverändert gültig seit: 04.12.2017) Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. [col] Der Reiseführer - Columbus Travel Media Ltd. - Stand - 29.08.2018 (Unverändert gültig seit: 04.12.2017) Information Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr. Einreisebedingungen: Seite 9 von 9 Schweden
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