Beendigung des Dienstverhältnisses & Abfertigung NEU

Die Seite wird erstellt Finn Engel
 
WEITER LESEN
Beendigung des Dienstverhältnisses & Abfertigung NEU
www.gdgfsg.at    Beendigung des Dienstverhältnisses & Abfertigung NEU

Die Verfügungsmöglichkeit über die Abfertigung besteht
jedenfalls bei Beendigung des Dienstverhältnisses aufgrund
von Pensionierung.
                                                                GEMEINDEBEDIENSTETE – KMSFB

                                                             Beendigung des
                                                             Dienstverhältnisses
                                                             & Abfertigung NEU
                                                             Ihr Recht - Ihr Geld
Beendigung des Dienstverhältnisses & Abfertigung NEU
www.gdgfsg.at      ✆ 01/313 16/83 700

   Beendigung des Dienstverhältnisses                             Durch Kündigung kann das Dienstverhältnis von Beamten durch
                                                                  die Gemeinde Wien nur während der Probedienstzeit (6 Jahre)
So sehr das Dienstrecht der Wiener Beamten und Vertragsbe-        aufgelöst werden, wobei eine Kündigungsfrist einzuhalten ist.
diensteten in weiten Bereichen gleichlautende Bestimmungen        Diese beträgt
über Rechte und Pflichten enthält, trifft dies bei den Be-
                                                                     ●   bei weniger als einem Dienstjahr . . . . . . . zwei Wochen,
stimmungen über die Auflösung des Dienstverhältnisses
nicht zu.                                                            ●   nach einem Dienstjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . einen Monat,
                                                                     ●   nach drei Dienstjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . zwei Monate,
Während bei Beamten der öffentlich-rechtliche Grundsatz der
lebenslangen Bindung (Fortbestand des Dienstverhältnisses
                                                                     ●   nach fünf Dienstjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . drei Monate.

auch während des Ruhestandes) eine vorzeitige Auflösung           Nach der Definitivstellung ist eine Kündigung nicht mehr
einschränkt, gelten für die Vertragsbediensteten die privat-      möglich. Das Dienstverhältnis kann nur durch Entlassung auf-
rechtlichen Grundsätze über die Lösbarkeit von Dienstverträgen.   gelöst werden.
Diese sind jedoch gegenüber dem in der Privatwirtschaft
                                                                  Die Entlassung kann als Disziplinarstrafe oder als Bescheid des
geltenden Arbeitsrecht deutlich zugunsten der Dienst-
                                                                  Magistrats bei ungenügender Beschreibung verfügt werden.
nehmerInnen verbessert.
                                                                  Auch die Verurteilung durch ein inländisches Gericht wegen einer
Im Einzelnen ist daher zu unterscheiden:                          oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen
                                                                  zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe zieht die Entlassung
   Beamte                                                         nach sich. Das Dienstverhältnis wird nicht aufgelöst, wenn die
                                                                  ganze Strafe bedingt nachgesehen wird, außer die Nachsicht
Selbstverständlich ist es auch Beamten des Dienst- oder Ruhe-
                                                                  wird widerrufen.
standes jederzeit möglich, aus dem Dienstverhältnis freiwillig
auszuscheiden. Dies geschieht mittels einer schriftlichen         Bleiben Beamte eigenmächtig und unentschuldigt dem Dienst
                                                                  fern, verlieren sie für diese Zeit den Anspruch auf ihr Dienstein-
Erklärung des Austrittes, worin der Zeitpunkt selbst bestimmt
                                                                  kommen. Ein solches Fernbleiben vom Dienst in der Dauer von
werden kann, jedoch unter Berücksichtigung gewisser Erforder-
                                                                  mehr als drei Tagen hemmen den Lauf der Dienstzeit.
nisse (z. B. nicht rückwirkend, kann erst ab dem Datum des
Einlangens beim Magistrat Geltung erlangen).                      Wird einer amtlichen Aufforderung zur Rückkehr in den Dienst
Beendigung des Dienstverhältnisses & Abfertigung NEU
www.gdgfsg.at      ✆ 01/313 16/83 700

trotz Fristsetzung nicht Folge geleistet, ergibt sich letztendlich          In diesem Fall wird nochmals gesondert darauf
die Auflösung des Dienstverhältnisses.                                      hingewiesen, dass sowohl für Frauen, als auch für
                                                                            Männer das 65. Lebensjahr gilt!

   Vertragsbedienstete                                               Auch bei einer Änderung des Arbeitsumfanges, der Arbeits-
                                                                     bedingungen oder der Organisation des Dienstes ist eine
Die wohl bekannteste Form der Auflösung eines durch Vertrag
                                                                     Kündigung möglich. Diese Möglichkeit besteht jedoch nicht für
begründeten Dienstverhältnisses ist die Kündigung. Eine
                                                                     Vertragsbedienstete, die das 50.Lebensjahr bereits vollendet und
Kündigung gibt es nur bei einem auf unbestimmte Zeit abge-
                                                                     mindestens 10 Jahre im Dienst der Stadt Wien zurückgelegt
schlossenen Dienstverhältnis. Sie ist sowohl von seiten der
                                                                     haben.
Dienstgeberin als auch von seiten der DienstnehmerInnen
möglich und muss schriftlich erfolgen.                               Bei der Kündigung sind von beiden Seiten Kündigungsfristen
                                                                     einzuhalten.
Vertragsbedienstete brauchen nie Kündigungsgründe anzuge-
ben, die Dienstgeberin muss hingegen die Kündigung begrün-           Diese betragen bei einer Dauer des Dienstverhältnisses von
den, wenn das Dienstverhältnis bereits ununterbrochen drei
                                                                        ●   weniger als 6 Monaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Woche,
Jahre gedauert hat.
                                                                        ●   6 Monaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Wochen,
Kündigungsgründe liegen z. B. vor, wenn Vertragsbedienstete
                                                                        ●   1 Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Monat,
   ●   ihre Dienstpflichten gröblich verletzen,
                                                                        ●   2 Jahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Monate,
   ●   für die Erfüllung der Dienstpflichten
                                                                        ●   5 Jahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Monate,
       gesundheitlich ungeeignet sind,
                                                                        ●   10 Jahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Monate,
   ●   den allgemein erzielbaren
       Arbeitserfolg nicht erreichen,                                   ●   15 Jahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Monate.

   ●   eine im Dienstvertrag vereinbarte                             Die nach Wochen bemessene Kündigungsfrist endet mit dem
       Dienstprüfung nicht rechtzeitig                               Ablauf eines Samstags, die nach Monaten mit dem Ablauf
       oder nicht mit Erfolg ablegen,
                                                                     eines Kalendermonates. Während der Kündigungsfrist sind
   ●   das 65. Lebensjahr vollendet haben.                           Vertragsbediensteten auf Verlangen wöchentlich acht Stunden,
www.gdgfsg.at      ✆ 01/313 16/83 700

im Falle einer Teilzeitbeschäftigung nur der dem Beschäfti-       Ein befristetes Dienstverhältnis endet mit dem Ablauf der Zeit,
gungsausmaß entsprechende Stundenanteil, zum Aufsuchen            für die es eingegangen wurde oder mit Abschluss der Arbeit
eines neuen Dienstpostens freizugeben.                            auf die es abgestellt war. Ein auf Zeit abgeschlossenes Dienst-
                                                                  verhältnis kann nicht durch Kündigung aufgelöst werden,
Wenn beide Vertragsteile darin übereinstimmen, kann das
                                                                  wohl aber durch Entlassung bzw. vorzeitigen Austritt.
Dienstverhältnis jederzeit - ohne eine Frist - einvernehmlich
aufgelöst werden. Ohne Einhaltung einer Frist können              Jedes Dienstverhältnis von Vertragsbediensteten endet durch
Vertragsbedienstete auch jederzeit aus dem Dienstverhältnis       Verurteilung durch ein inländisches Gericht wegen einer oder
ausscheiden, wenn sie zur Dienstleistung unfähig werden oder      mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu
die Dienstleistung ohne Schaden für ihre Gesundheit nicht         einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe das Dienstverhältnis
mehr fortsetzen können.                                           endet nicht, wenn die ganze Strafe bedingt nachgesehen wird,
                                                                  außer die Nachsicht wird widerrufen.
Seitens der Stadt Wien ist eine Auflösung des Dienstverhält-
nisses durch eine fristlose Entlassung möglich. Die Entlassung
                                                                     Abfertigung
wirkt sofort mit dem Tag, an dem sie den DienstnehmerInnen
mitgeteilt wird. Für eine Entlassung muss ein wichtiger Grund     Vertragsbedienstete, für welche das MitarbeiterInnenvorsor-
vorliegen. Solche Gründe sind beispielsweise Tätlichkeiten oder   gegesetz nicht gilt (Beginn des Dienstverhältnisses vor dem
erhebliche Ehrverletzungen gegen Vorgesetzte, Mitarbei-           1.1.2005), gebührt bei der Auflösung des Dienstverhältnisses
terInnen, Parteien oder Kunden, die Vernachlässigung des          eine Abfertigung, wenn dieses mindestens drei Jahre gedauert
Dienstes in wesentlichen Belangen oder wenn Vertragsbediens-      hat, die Gemeinde Wien die Kündigung ausspricht und den
tete sich weigern, die Dienstverrichtung ordnungsgemäß zu         Vertragsbediensteten kein Verschulden an der Kündigung trifft,
versehen oder sich Weisungen von Vorgesetzten nicht fügt.         wenn sie selbst aus einem wichtigen Grund vorzeitig austreten,
                                                                  sowie bei einvernehmlicher Auflösung , wenn gleichzeitig eine
Wurde im Dienstvertrag eine Probezeit vereinbart, kann das
                                                                  Vereinbarung über die Abfertigung getroffen wird.
Dienstverhältnis von jedem Vertragsteil jederzeit aufgelöst
werden. Bei dieser Auflösung ist weder eine Kündigungsfrist       Die Abfertigung gebührt auch, wenn Vertragsbedienstete
einzuhalten noch ein Grund anzugeben, die Auflösung kann          selbst kündigen, weil der Anspruch auf die Alterspension oder
auch mündlich ausgesprochen werden.                               die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer nach
www.gdgfsg.at              ✆ 01/313 16/83 700

den geltenden sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen                                                  mittelbare Folge des Entfalles oder der Verminderung der Auf-
erlangt ist.                                                                                               gaben oder der Organisationsänderung einer Dienststelle im
                                                                                                           Sinne der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien
Die Abfertigung für VB beträgt nach einer Dienstzeit von
                                                                                                           einvernehmlich aufgelöst wird und welche zur Zeit der Auf-
   ●   3 Jahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . das Zweifache,   lösung des Dienstverhältnisses das 660. Lebensmonat (55 Jahre)
   ●   5 Jahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . das Dreifache,   aber noch nicht jenen Lebensmonat vollendet haben, der für
                                                                                                           die Zuerkennung der vorzeitigen Alterspension wegen langer
   ●   10 Jahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . das Vierfache,
                                                                                                           Versicherungsdauer als Anspruchsvoraussetzung vorgesehen
   ●   15 Jahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . das Sechsfache,   ist, gibt es abweichende Abfertigungsregelungen, die über die
   ●   20 Jahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . das Neunfache,      ansonsten festgelegten Höchstgrenzen liegen.

   ●   25 Jahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . das Zwölffache
                                                                                                              Ableben
des für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührenden
Monatsbezuges.                                                                                             Jedes Dienstverhältnis zur Gemeinde Wien erlischt auch durch
                                                                                                           das Ableben von Bediensteten. Die Versorgungsansprüche der
Wenn Beamte durch Austritt oder Vertragsbedienstete durch                                                  Hinterbliebenen von Beamten richten sich nach den Be-
Kündigung oder vorzeitigen Austritt aus bestimmten fami-                                                   stimmungen der Pensionsordnung 1995.
liären Gründen (Eltern-Karenz, Annahme eines Kindes an
Kindes statt, Teilzeitbeschäftigung zur Pflege eines Kindes, etc.)                                         Hinterbliebene von Vertragsbediensteten haben unter be-
und innerhalb bestimmter Fristen das Dienstverhältnis beenden,                                             stimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Sterbekosten-
gebührt ebenfalls eine Abfertigung. Für Beamte ist außer in den                                            beitrag in der Höhe der halben Abfertigung, für an-
genannten Fällen eine Abfertigung nur dann vorgesehen, wenn                                                fallende Pensionsleistungen ist der Sozialversicherungsträger
das Dienstverhältnis in der Probedienstzeit (vor der Definitiv-                                            (Pensionsversicherungsanstalt) zuständig.
stellung) ohne deren Verschulden gekündigt wird.
                                                                                                              MitarbeiterInnenvorsorgegesetz für
   Abfertigung in besonderen Fällen                                                                           die Bediensteten der Gemeinde Wien

Für Vertragsbedienstete, deren Dienstverhältnis als un-                                                    Für Vertragsbedienstete deren Dienstverhältnis mit 1.1.2005
www.gdgfsg.at       ✆ 01/313 16/83 700

begründet wurde, ist mit einigen Ausnahmen (z. B. Landar-             zeiträume - einschließlich jener für entgeltfreie Zeiträume - bei
beiterInnen, ForstarbeiterInnen) das MitarbeiterInnenvorsorge-        sämtlichen Arbeitgebern zu berücksichtigen.
gesetz in Anwendung zu bringen.
                                                                      Die Höhe der Abfertigung ergibt sich aus dem in der
Im Gegensatz zum bisherigen Abfertigungsrecht, gebührt eine           MitarbeiterInnenvorsorgekasse verwalteten Abfertigungsan-
Abfertigung bei jeder Beendigung des Dienstverhältnisses.             spruches, einschließlich einer allfälligen Garantieleistung.

Dies bedeutet, dass die Gemeinde Wien ab Beginn des Dienst-
verhältnisses einen laufenden Beitrag in der Höhe von 1,53%              Verfügungsmöglichkeiten über die
vom jeweils gebührenden Entgelt (inkl. Nebengebühren, Sonder-
                                                                         Abfertigung von ehemaligen Bediensteten
                                                                         (nach Beendigung des Dienstverhältnisses)
zahlungen, Urlaubsentschädigungen, Urlaubsabgeltungen, etc.)
zu überweisen hat. Selbst für Zeiträume in denen kein Entgelt         In Zusammenhang mit dieser Thematik sind grundsätzlich
zur Auszahlung gelangt, wie Präsenz- oder Ausbildungsdienst,          mehrere Möglichkeiten vorgesehen (auszugsweise):
Bezug von Wochen- oder Krankengeld, hat die Beitragsleistung
                                                                         ●   Die Auszahlung der Abfertigung als
durch die Stadt Wien zu erfolgen.
                                                                             Kapitalbetrag verlangen,
Der Übertritt in das öffentlich rechtliche Dienstverhältnis (Unter-
                                                                         ●   den gesamten Abfertigungsbetrag bis zu einem
stellung unter die Dienstordnung 1994) gilt nicht als Beendigung
                                                                             neuen Arbeits-(Dienst)verhältnis weiterhin in der
des Dienstverhältnisses, sondern es werden die geleisteten Bei-
                                                                             MitarbeiterInnenvorsorgekasse zu veranlagen,
träge weiterhin bis zur Verfügungsberechtigung in der Mit-
arbeiterInnenvorsorgekasse veranlagt.                                    ●   den Übertrag des gesamten Abfertigungsbetrages
                                                                             in die MitarbeiterInnenvorsorgekasse des
Ein Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung besteht, sofern
                                                                             neuen Dienst- bzw. Arbeitgebers verlangen
mindestens drei Einzahlungsjahre seit der ersten Beitragszahlung
an eine MitarbeiterInnenvorsorgekasse oder der letztmaligen              ●   die Übertragung an ein Versicherungsunternehmen als
Auszahlung einer Abfertigung vorliegen. Kein Anspruch auf                    Einmalprämie für eine nachweislich abgeschlossene
Auszahlung besteht z. B. bei Kündigung durch die Bedienstete                 Pensionszusatzversicherung verlangen, bzw. an
oder den Bediensteten, Entlassung, gerichtliche Verurteilung.                eine Pensionskasse, bei welcher die oder der ehemalige
Bei der Berechnung der Einzahlungsjahre sind alle Beitrags-                  Bedienstete bereits Berechtigte oder Berechtigter ist, etc.
Sie können auch lesen