Beendigung des Dienstverhältnisses & Abfertigung NEU
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www.gdgfsg.at Beendigung des Dienstverhältnisses & Abfertigung NEU Die Verfügungsmöglichkeit über die Abfertigung besteht jedenfalls bei Beendigung des Dienstverhältnisses aufgrund von Pensionierung. GEMEINDEBEDIENSTETE – KMSFB Beendigung des Dienstverhältnisses & Abfertigung NEU Ihr Recht - Ihr Geld
www.gdgfsg.at ✆ 01/313 16/83 700 Beendigung des Dienstverhältnisses Durch Kündigung kann das Dienstverhältnis von Beamten durch die Gemeinde Wien nur während der Probedienstzeit (6 Jahre) So sehr das Dienstrecht der Wiener Beamten und Vertragsbe- aufgelöst werden, wobei eine Kündigungsfrist einzuhalten ist. diensteten in weiten Bereichen gleichlautende Bestimmungen Diese beträgt über Rechte und Pflichten enthält, trifft dies bei den Be- ● bei weniger als einem Dienstjahr . . . . . . . zwei Wochen, stimmungen über die Auflösung des Dienstverhältnisses nicht zu. ● nach einem Dienstjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . einen Monat, ● nach drei Dienstjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . zwei Monate, Während bei Beamten der öffentlich-rechtliche Grundsatz der lebenslangen Bindung (Fortbestand des Dienstverhältnisses ● nach fünf Dienstjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . drei Monate. auch während des Ruhestandes) eine vorzeitige Auflösung Nach der Definitivstellung ist eine Kündigung nicht mehr einschränkt, gelten für die Vertragsbediensteten die privat- möglich. Das Dienstverhältnis kann nur durch Entlassung auf- rechtlichen Grundsätze über die Lösbarkeit von Dienstverträgen. gelöst werden. Diese sind jedoch gegenüber dem in der Privatwirtschaft Die Entlassung kann als Disziplinarstrafe oder als Bescheid des geltenden Arbeitsrecht deutlich zugunsten der Dienst- Magistrats bei ungenügender Beschreibung verfügt werden. nehmerInnen verbessert. Auch die Verurteilung durch ein inländisches Gericht wegen einer Im Einzelnen ist daher zu unterscheiden: oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe zieht die Entlassung Beamte nach sich. Das Dienstverhältnis wird nicht aufgelöst, wenn die ganze Strafe bedingt nachgesehen wird, außer die Nachsicht Selbstverständlich ist es auch Beamten des Dienst- oder Ruhe- wird widerrufen. standes jederzeit möglich, aus dem Dienstverhältnis freiwillig auszuscheiden. Dies geschieht mittels einer schriftlichen Bleiben Beamte eigenmächtig und unentschuldigt dem Dienst fern, verlieren sie für diese Zeit den Anspruch auf ihr Dienstein- Erklärung des Austrittes, worin der Zeitpunkt selbst bestimmt kommen. Ein solches Fernbleiben vom Dienst in der Dauer von werden kann, jedoch unter Berücksichtigung gewisser Erforder- mehr als drei Tagen hemmen den Lauf der Dienstzeit. nisse (z. B. nicht rückwirkend, kann erst ab dem Datum des Einlangens beim Magistrat Geltung erlangen). Wird einer amtlichen Aufforderung zur Rückkehr in den Dienst
www.gdgfsg.at ✆ 01/313 16/83 700 trotz Fristsetzung nicht Folge geleistet, ergibt sich letztendlich In diesem Fall wird nochmals gesondert darauf die Auflösung des Dienstverhältnisses. hingewiesen, dass sowohl für Frauen, als auch für Männer das 65. Lebensjahr gilt! Vertragsbedienstete Auch bei einer Änderung des Arbeitsumfanges, der Arbeits- bedingungen oder der Organisation des Dienstes ist eine Die wohl bekannteste Form der Auflösung eines durch Vertrag Kündigung möglich. Diese Möglichkeit besteht jedoch nicht für begründeten Dienstverhältnisses ist die Kündigung. Eine Vertragsbedienstete, die das 50.Lebensjahr bereits vollendet und Kündigung gibt es nur bei einem auf unbestimmte Zeit abge- mindestens 10 Jahre im Dienst der Stadt Wien zurückgelegt schlossenen Dienstverhältnis. Sie ist sowohl von seiten der haben. Dienstgeberin als auch von seiten der DienstnehmerInnen möglich und muss schriftlich erfolgen. Bei der Kündigung sind von beiden Seiten Kündigungsfristen einzuhalten. Vertragsbedienstete brauchen nie Kündigungsgründe anzuge- ben, die Dienstgeberin muss hingegen die Kündigung begrün- Diese betragen bei einer Dauer des Dienstverhältnisses von den, wenn das Dienstverhältnis bereits ununterbrochen drei ● weniger als 6 Monaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Woche, Jahre gedauert hat. ● 6 Monaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Wochen, Kündigungsgründe liegen z. B. vor, wenn Vertragsbedienstete ● 1 Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Monat, ● ihre Dienstpflichten gröblich verletzen, ● 2 Jahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Monate, ● für die Erfüllung der Dienstpflichten ● 5 Jahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Monate, gesundheitlich ungeeignet sind, ● 10 Jahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Monate, ● den allgemein erzielbaren Arbeitserfolg nicht erreichen, ● 15 Jahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Monate. ● eine im Dienstvertrag vereinbarte Die nach Wochen bemessene Kündigungsfrist endet mit dem Dienstprüfung nicht rechtzeitig Ablauf eines Samstags, die nach Monaten mit dem Ablauf oder nicht mit Erfolg ablegen, eines Kalendermonates. Während der Kündigungsfrist sind ● das 65. Lebensjahr vollendet haben. Vertragsbediensteten auf Verlangen wöchentlich acht Stunden,
www.gdgfsg.at ✆ 01/313 16/83 700 im Falle einer Teilzeitbeschäftigung nur der dem Beschäfti- Ein befristetes Dienstverhältnis endet mit dem Ablauf der Zeit, gungsausmaß entsprechende Stundenanteil, zum Aufsuchen für die es eingegangen wurde oder mit Abschluss der Arbeit eines neuen Dienstpostens freizugeben. auf die es abgestellt war. Ein auf Zeit abgeschlossenes Dienst- verhältnis kann nicht durch Kündigung aufgelöst werden, Wenn beide Vertragsteile darin übereinstimmen, kann das wohl aber durch Entlassung bzw. vorzeitigen Austritt. Dienstverhältnis jederzeit - ohne eine Frist - einvernehmlich aufgelöst werden. Ohne Einhaltung einer Frist können Jedes Dienstverhältnis von Vertragsbediensteten endet durch Vertragsbedienstete auch jederzeit aus dem Dienstverhältnis Verurteilung durch ein inländisches Gericht wegen einer oder ausscheiden, wenn sie zur Dienstleistung unfähig werden oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu die Dienstleistung ohne Schaden für ihre Gesundheit nicht einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe das Dienstverhältnis mehr fortsetzen können. endet nicht, wenn die ganze Strafe bedingt nachgesehen wird, außer die Nachsicht wird widerrufen. Seitens der Stadt Wien ist eine Auflösung des Dienstverhält- nisses durch eine fristlose Entlassung möglich. Die Entlassung Abfertigung wirkt sofort mit dem Tag, an dem sie den DienstnehmerInnen mitgeteilt wird. Für eine Entlassung muss ein wichtiger Grund Vertragsbedienstete, für welche das MitarbeiterInnenvorsor- vorliegen. Solche Gründe sind beispielsweise Tätlichkeiten oder gegesetz nicht gilt (Beginn des Dienstverhältnisses vor dem erhebliche Ehrverletzungen gegen Vorgesetzte, Mitarbei- 1.1.2005), gebührt bei der Auflösung des Dienstverhältnisses terInnen, Parteien oder Kunden, die Vernachlässigung des eine Abfertigung, wenn dieses mindestens drei Jahre gedauert Dienstes in wesentlichen Belangen oder wenn Vertragsbediens- hat, die Gemeinde Wien die Kündigung ausspricht und den tete sich weigern, die Dienstverrichtung ordnungsgemäß zu Vertragsbediensteten kein Verschulden an der Kündigung trifft, versehen oder sich Weisungen von Vorgesetzten nicht fügt. wenn sie selbst aus einem wichtigen Grund vorzeitig austreten, sowie bei einvernehmlicher Auflösung , wenn gleichzeitig eine Wurde im Dienstvertrag eine Probezeit vereinbart, kann das Vereinbarung über die Abfertigung getroffen wird. Dienstverhältnis von jedem Vertragsteil jederzeit aufgelöst werden. Bei dieser Auflösung ist weder eine Kündigungsfrist Die Abfertigung gebührt auch, wenn Vertragsbedienstete einzuhalten noch ein Grund anzugeben, die Auflösung kann selbst kündigen, weil der Anspruch auf die Alterspension oder auch mündlich ausgesprochen werden. die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer nach
www.gdgfsg.at ✆ 01/313 16/83 700 den geltenden sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen mittelbare Folge des Entfalles oder der Verminderung der Auf- erlangt ist. gaben oder der Organisationsänderung einer Dienststelle im Sinne der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien Die Abfertigung für VB beträgt nach einer Dienstzeit von einvernehmlich aufgelöst wird und welche zur Zeit der Auf- ● 3 Jahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . das Zweifache, lösung des Dienstverhältnisses das 660. Lebensmonat (55 Jahre) ● 5 Jahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . das Dreifache, aber noch nicht jenen Lebensmonat vollendet haben, der für die Zuerkennung der vorzeitigen Alterspension wegen langer ● 10 Jahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . das Vierfache, Versicherungsdauer als Anspruchsvoraussetzung vorgesehen ● 15 Jahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . das Sechsfache, ist, gibt es abweichende Abfertigungsregelungen, die über die ● 20 Jahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . das Neunfache, ansonsten festgelegten Höchstgrenzen liegen. ● 25 Jahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . das Zwölffache Ableben des für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührenden Monatsbezuges. Jedes Dienstverhältnis zur Gemeinde Wien erlischt auch durch das Ableben von Bediensteten. Die Versorgungsansprüche der Wenn Beamte durch Austritt oder Vertragsbedienstete durch Hinterbliebenen von Beamten richten sich nach den Be- Kündigung oder vorzeitigen Austritt aus bestimmten fami- stimmungen der Pensionsordnung 1995. liären Gründen (Eltern-Karenz, Annahme eines Kindes an Kindes statt, Teilzeitbeschäftigung zur Pflege eines Kindes, etc.) Hinterbliebene von Vertragsbediensteten haben unter be- und innerhalb bestimmter Fristen das Dienstverhältnis beenden, stimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Sterbekosten- gebührt ebenfalls eine Abfertigung. Für Beamte ist außer in den beitrag in der Höhe der halben Abfertigung, für an- genannten Fällen eine Abfertigung nur dann vorgesehen, wenn fallende Pensionsleistungen ist der Sozialversicherungsträger das Dienstverhältnis in der Probedienstzeit (vor der Definitiv- (Pensionsversicherungsanstalt) zuständig. stellung) ohne deren Verschulden gekündigt wird. MitarbeiterInnenvorsorgegesetz für Abfertigung in besonderen Fällen die Bediensteten der Gemeinde Wien Für Vertragsbedienstete, deren Dienstverhältnis als un- Für Vertragsbedienstete deren Dienstverhältnis mit 1.1.2005
www.gdgfsg.at ✆ 01/313 16/83 700 begründet wurde, ist mit einigen Ausnahmen (z. B. Landar- zeiträume - einschließlich jener für entgeltfreie Zeiträume - bei beiterInnen, ForstarbeiterInnen) das MitarbeiterInnenvorsorge- sämtlichen Arbeitgebern zu berücksichtigen. gesetz in Anwendung zu bringen. Die Höhe der Abfertigung ergibt sich aus dem in der Im Gegensatz zum bisherigen Abfertigungsrecht, gebührt eine MitarbeiterInnenvorsorgekasse verwalteten Abfertigungsan- Abfertigung bei jeder Beendigung des Dienstverhältnisses. spruches, einschließlich einer allfälligen Garantieleistung. Dies bedeutet, dass die Gemeinde Wien ab Beginn des Dienst- verhältnisses einen laufenden Beitrag in der Höhe von 1,53% Verfügungsmöglichkeiten über die vom jeweils gebührenden Entgelt (inkl. Nebengebühren, Sonder- Abfertigung von ehemaligen Bediensteten (nach Beendigung des Dienstverhältnisses) zahlungen, Urlaubsentschädigungen, Urlaubsabgeltungen, etc.) zu überweisen hat. Selbst für Zeiträume in denen kein Entgelt In Zusammenhang mit dieser Thematik sind grundsätzlich zur Auszahlung gelangt, wie Präsenz- oder Ausbildungsdienst, mehrere Möglichkeiten vorgesehen (auszugsweise): Bezug von Wochen- oder Krankengeld, hat die Beitragsleistung ● Die Auszahlung der Abfertigung als durch die Stadt Wien zu erfolgen. Kapitalbetrag verlangen, Der Übertritt in das öffentlich rechtliche Dienstverhältnis (Unter- ● den gesamten Abfertigungsbetrag bis zu einem stellung unter die Dienstordnung 1994) gilt nicht als Beendigung neuen Arbeits-(Dienst)verhältnis weiterhin in der des Dienstverhältnisses, sondern es werden die geleisteten Bei- MitarbeiterInnenvorsorgekasse zu veranlagen, träge weiterhin bis zur Verfügungsberechtigung in der Mit- arbeiterInnenvorsorgekasse veranlagt. ● den Übertrag des gesamten Abfertigungsbetrages in die MitarbeiterInnenvorsorgekasse des Ein Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung besteht, sofern neuen Dienst- bzw. Arbeitgebers verlangen mindestens drei Einzahlungsjahre seit der ersten Beitragszahlung an eine MitarbeiterInnenvorsorgekasse oder der letztmaligen ● die Übertragung an ein Versicherungsunternehmen als Auszahlung einer Abfertigung vorliegen. Kein Anspruch auf Einmalprämie für eine nachweislich abgeschlossene Auszahlung besteht z. B. bei Kündigung durch die Bedienstete Pensionszusatzversicherung verlangen, bzw. an oder den Bediensteten, Entlassung, gerichtliche Verurteilung. eine Pensionskasse, bei welcher die oder der ehemalige Bei der Berechnung der Einzahlungsjahre sind alle Beitrags- Bedienstete bereits Berechtigte oder Berechtigter ist, etc.
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