Ideen schützen -Vorsprung schaffen Schutzrechtsstrategien für Gründer und KMU - VOLKMAR KRUSPIG - IHK Erfurt
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Damit Ideen reifen können, benötigen sie Schutz. Ideen schützen –Vorsprung schaffen Schutzrechtsstrategien für Gründer und KMU © VOLKMAR KRUSPIG 20. August 2019
Meissner Bolte ist an mehreren Orten in Europa vertreten Oslo Osnabrück Bremen Hamburg Halifax (UK) Nürnberg Gera Augsburg München 2 2
Schutzrechte und Schutzrechtsstrategien Designschutz Gestaltung des Gehäuses mit Anordnungspatent keilförmigen, abgerundeten Sensor zur Erfassung der Ecken Umgebungshelligkeit zur Steuerung der Displaybeleuchtung Marke Wortmarke „Intelliphon“ Verfahrenspatent Funktionsaufruf durch Gebrauchsmuster Erfassung einer Spezieller Rast- Wischbewegung auf dem /Klemmmechanismus einer Display Kfz-Halterung Urheberrecht Halbleiterschutzrecht Piktogramm Ein kundenspezifischer unterstützte Halbleiterchip mit Multifunktion Bedienungsanleitung besitzt ein besonderes Layout (Topographie), das geschützt UWG werden kann. Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken 3 3
Schutzrechte und Schutzrechtsstrategien Wozu gewerbliche Schutzrechte ? sklavischer Nachbau (exakte Kopie) in Deutschland mit wenigen Ausnahmen zulässig; Nachahmungsfreiheit mit Ausnahmen („Bodendübel“) gegeben Verwendung einer nicht geschützten Firma oder einer nicht eingetragenen Marke kann auch nach langer Benutzung untersagt werden Also: Ohne Sonderschutz, d.h. Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, kann die Konkurrenz Produkte, Marken und Gestaltungen kopieren. 4 4
Schutzrechte und Schutzrechtsstrategien Deshalb: • für technische Erfindungen Patente und Gebrauchsmuster • für ästhetische Form- und Flächengestaltung Designschutz • für Produktnamen oder Logos Produkt- oder Dienstleistungsmarken a n m e l d e n. außerdem: UWG-“Spielregeln“; Halbleitertopologieschutz, Sortenschutz (Pflanzen) Prinzip: Priorität, Territorialität; PVÜ; Inhaber des Rechts vs. Erfinder 5 5
Schutzrechte und Schutzrechtsstrategien Vorteile • Frühzeitige Sicherung der Ideen noch bevor Prototyp entsteht („Innere Priorität“) • Schutz vor Nachahmung durch Wettbewerber • Erfinder, Schöpfer, Unternehmer (Inhaber des Schutzrechtes) erhält „positives Benutzungsrecht“ • Unterlassungsansprüche (Herstellen, Anbieten, Vertreiben, Anwenden) zeitlich begrenzt (Weiterentwicklung der Technik ist möglich) • Markenschutz beliebig verlängerbar 6 6
Schutzrechte und Schutzrechtsstrategien • Werbeeffekt (DBP, DBGM, R , SM , TM , pat. pending (öffentlich testierte Leistung)) • Entschädigung mit Anmeldung und Schadensersatz nach Eintragung/Erteilung durchsetzbar • Auskunftsanspruch bei Schutzrechtsverletzung (Herstellung, unberechtigter Vertrieb durch Drittfirmen, Feilhalten) • einstweilige Verfügung, auch bei unzulässiger Schutzrechtsberühmung • Arbeitnehmererfindervergütung; Sondervergütung für Hochschullehrer (30%-Regel) • Lizenzvergabe (auch Kreuzlizenzen) • Patente sind Vermögenswerte 7 7
Schutzrechte und Schutzrechtsstrategien Nomen est omen – Gründung eines Unternehmens • Recherche nach Marken, Formen und Domains, auch in Zukunftsmärkten • Marken- und Domainsicherung nach Prüfung der Eintragungsfähigkeit (nicht beschreibend; nicht sittenwidrig; phantasievoll) • Titelschutz als „kleine Münze“ des Kennzeichenschutzes nutzen • kostengünstige Online-Einreichung, beginnend mit „Heimatmarke“ 8 8
Schutzrechte und Schutzrechtsstrategien Enorm in Form – Das erste Design • Recherche zum bekannten Formenschatz in amtlichen, kostenfreien Registern (www.dpma.de/recherche; www.wipo.int oder www.euipo.europa.eu) • Schutz für Form und Gestaltungen, auch im Sinne von Ideen DE 40 2019 200 444 – Fahrradklingeln DE 40 2019 200 375 – Grafiken • Möglicherweise Aussetzung beantragen • Kostengünstige Sammelanmeldungen; Neuheitsschonfrist 9 9
Schutzrechte und Schutzrechtsstrategien DE 40 2019 200 444 - Fahrradklingeln 10 10
Schutzrechte und Schutzrechtsstrategien DE 40 2019 200 375 - Grafiken 11 11
Schutzrechte und Schutzrechtsstrategien Technik im Vordergrund – Das erste Patent • Stand der Technik selbst ermitteln macht schlau und hilft bei der Kostensenkung • Geheimhaltungsvereinbarungen abschließen, Schutzvermerke nach DIN ISO 16016 • Keine Vorveröffentlichungen, da keine Neuheitsschonfrist (Ausnahme: Gebrauchsmuster) • „provisorische“ Anmeldung – Prioritätsfrist notieren und beachten! • Maximale Offenbarung – Streichungen möglich, Ergänzungen tödlich • Förderprogramme nutzen (WIPANO; TAB) • Erfinderberatungen (PATON; DPMA; IHK) • Wer ist der größte Feind des Anwalts?? 12 12
Schutzrechte und Schutzrechtsstrategien Defensivpublikationen als strategisches Mittel Ziel: „Störpotential“ gegen mögliche Patente des Wettbewerbs schaffen – Kosten für eigene Schutzrechte senken Weg: gezielte Veröffentlichung in Fachzeitschriften, Hauspublikationen oder speziellen Providern unter Vermeidung von Detailangaben und Know-how (Neuheitsschädlichkeit vs. Know-how-Schutz) 13 13
Schutzrechte und Schutzrechtsstrategien Wettrennen gewinnen oder Zieleinfahrt verhindern? • jede DP hebt die Schwelle der eigenen Patentierbarkeit! sind wir: (Mosaikbildung bei Prüfung der erfinderischen Tätigkeit) „Verfolger“? • ist DP zu „karg“, kann dies ein „Vorurteil der Fachwelt“ ergeben oder Argument zum „Nicht-Naheliegen“ liefern! oder sind wir: • DP von Zwischenergebnissen, um Verfolger zu zeigen, wie chancenlos er ist „Führender“? -> kritisch! DP kann hier dem Verfolger helfen, aufzuschließen; Sperrpatente anmelden Mitbewerber blockieren und eigenen Angriffsspielraum beibehalten Defensivpublikation fremde Patente verhindern und Recht auf eigene Nutzung (Weiterbenutzung/Vorbenutzung erhalten); Nachweis oft schwierig 14 14
Schutzrechte und Schutzrechtsstrategien • Wird nur „Verteidigung“ gewünscht: Defensivpublikation • Soll (auch) „angegriffen“ werden: (Sperr)Patent 15 15
Schutzrechte und Schutzrechtsstrategien Strategie • eine gezielte „abgespeckte“ Vorveröffentlichung kann wirksamer sein; • aus einer umfangreichen Patentanmeldung zügig ein Gebrauchsmuster mit „reduziertem“ Inhalt abzweigen; • „zeitgleich“ veröffentlichen und anmelden, wenn kein Geheimhaltungsbedürfnis dagegen steht; • aktiv auf „älteres Recht“ hinweisen; Einwendungen; Material an Patentprüfer • Überwachung der Schutzrechts- und sonstigen Publikationsaktivitäten des Wettbewerbs einschließlich ausgewählter Personen/Erfinder; • Überprüfen, ob der „klassische“ EPÜ-Weg noch empfehlenswert ist; • Kombination von mehreren Schutzrechtsarten; ggf. jedoch im Territorium unterschiedlich • 25-jährigen Designschutz beachten • laufende Prüfung auf Rechtsmängel 16 16
Schutzrechte und Schutzrechtsstrategien Tag X Geheimhaltungsphase • Umsetzbarkeit der Erfindung? • Verletzung fremder Rechte? • Alle Realisierungsformen erkannt bzw. gesperrt? • Erfinderischer Überschuss vorliegend? • Abschreckungseffekt? • Marketingvorteile erreichbar? Tag 0 gezielte Offenbarung durch Anmeldezeitpunkt • Nachweisbarkeit der Erfindung? Publikation, Messe; (keine Offenbarung • Verpflichtungen gegenüber Dritten beachtet? (F/E-Kooperation; Schaffung eines „störenden“ gegenüber Dritten) Verbundprojekte) Standes der Technik; • Arbeitnehmer oder freie Erfindung? Ersteinreichung Defensivpublikation Antrag §43 einreichung • Identische bzw. §44 früher Prioritätstag • Reifegrad der Erfindung – innere Zweit- Priorität • Stichtag für Patentprüfung und relevanten Stand der Technik Neue Erkenntnisse definiert 8 – 10 Monate Weiterentwicklungen Innere Priorität Innere • Eingangsstempel Kundenreaktionen, (mehrfach) Priorität? • Laufzeitbeginn Anspruchszahl/Gebühren • unschädlicher Verwertungsbeginn beachten 17 17
Schutzrechte und Schutzrechtsstrategien 1. Gebrauchsmuster-Abzweigung • Patentfähigkeitsprognose • erfinderische Tätigkeit/ Einheitlichkeit evtl. „freiwillige“ Teilung der Ergebnis der • Verhandlungsmasse für eventuelle amtlichen Lizenzen oder Beteiligungen Anmeldung (unabhängig v. Recherche; • nur einen Teilgegenstand zur Prüfungsbescheid Prüfung führen §44 PatG) • mehrere Teilprioritäten möglich 12 Ablauf der zusammengefasste • Kosten sparen Monate Prioritätsfrist(en) Nachanmeldung • Verwirrung stiften überwachen • Teilung ↔ Ausscheidung • keine Zusatzanmeldung mehr vor Rechtskraft Teilung n. §39 PatG (3 Monatsfrist für vollständige Unterlagen) Patenterteilungs- • „vorsorgliche“ beschluss Teilungserklärung/Gbm.- Abzweigung abgeben 2. Gebrauchsmuster-Abzweigung (∆ Inhalt) • freie Akteneinsicht mit Offenlegung 18 Offenlegungsschrift • Einwendungen Dritter möglich Monate erscheint • Patentberühmung • Entschädigungsanspruch Patentschrift • Unterlassungsanspruch xx erscheint • Schadenersatz Monate • Auskunft • Vernichtung 18 18
Schutzrechte und Schutzrechtsstrategien xx + 9 Monate • Wettbewerb erhebt Einwände Einspruch wird • gezielter Strategie- oder eingelegt Änderungseinspruch (kritisch! wg. ehem. §60) • Wertschmälerung oder -erhöhung xx Teilung des Aufrechterhaltung/ • überschaubare Kosten Monate nach Patentes Widerruf • Verhandlungsmasse Einspruch schaffen Fortfall §60 PatG • Anhörung vor der Einspruchsabteilung seit 01.07.2006! 1 Monat Beschwerde gegen nach die Entscheidung Beschluss (BPatG) während der Antrag auf • „Antwort“ auf Verletzungsklage gesamten Nichtigkeit (BPatG) • Beitrittsmöglichkeit Laufdauer • neue, strengere Verfahrensregeln 19 19
Damit Ideen reifen können, benötigen sie Schutz. „Wer nicht erfindet, verschwindet! Wer nicht patentiert, verliert!“ (Prof. Dr. Häuser, ehem. Präsident des Patentamtes) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! KONTAKT Tel. +49(0)89-2121860, Fax +49(0)89-21218670, mail@mb.de
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