Ideen schützen -Vorsprung schaffen Schutzrechtsstrategien für Gründer und KMU - VOLKMAR KRUSPIG - IHK Erfurt

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Ideen schützen -Vorsprung schaffen Schutzrechtsstrategien für Gründer und KMU - VOLKMAR KRUSPIG - IHK Erfurt
Damit Ideen reifen können,
                         benötigen sie Schutz.

 Ideen schützen –Vorsprung schaffen
 Schutzrechtsstrategien für Gründer und KMU

© VOLKMAR KRUSPIG                            20. August 2019
Ideen schützen -Vorsprung schaffen Schutzrechtsstrategien für Gründer und KMU - VOLKMAR KRUSPIG - IHK Erfurt
Meissner Bolte ist an mehreren Orten in Europa vertreten

               Oslo
                                  Osnabrück   Bremen         Hamburg

Halifax (UK)                                      Nürnberg      Gera

                                       Augsburg       München
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Schutzrechte und Schutzrechtsstrategien
                                           Designschutz
                                           Gestaltung des Gehäuses mit
    Anordnungspatent                       keilförmigen, abgerundeten
    Sensor zur Erfassung der               Ecken
    Umgebungshelligkeit zur
    Steuerung der Displaybeleuchtung                                       Marke
                                                                           Wortmarke „Intelliphon“

Verfahrenspatent
Funktionsaufruf durch                                                         Gebrauchsmuster
Erfassung einer                                                               Spezieller Rast-
Wischbewegung auf dem                                                         /Klemmmechanismus einer
Display                                                                       Kfz-Halterung

Urheberrecht
                                                                         Halbleiterschutzrecht
Piktogramm
                                                                         Ein kundenspezifischer
unterstützte
                                                                         Halbleiterchip mit Multifunktion
Bedienungsanleitung
                                                                         besitzt ein besonderes Layout
                                                                         (Topographie), das geschützt
                          UWG                                            werden kann.
                          Schutz vor unlauteren
                          Geschäftspraktiken

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Schutzrechte und Schutzrechtsstrategien

                   Wozu gewerbliche Schutzrechte ?

 sklavischer Nachbau (exakte Kopie) in Deutschland mit wenigen
  Ausnahmen zulässig; Nachahmungsfreiheit mit Ausnahmen
  („Bodendübel“) gegeben

 Verwendung einer nicht geschützten Firma oder einer nicht
  eingetragenen Marke kann auch nach langer Benutzung untersagt
  werden

Also:
Ohne Sonderschutz, d.h. Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten,
kann die Konkurrenz Produkte, Marken und Gestaltungen kopieren.

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Schutzrechte und Schutzrechtsstrategien
Deshalb:
• für technische Erfindungen
   Patente und Gebrauchsmuster
• für ästhetische Form- und Flächengestaltung
   Designschutz
• für Produktnamen oder Logos
   Produkt- oder Dienstleistungsmarken

                              a n m e l d e n.

außerdem:
UWG-“Spielregeln“; Halbleitertopologieschutz, Sortenschutz (Pflanzen)
Prinzip: Priorität, Territorialität; PVÜ; Inhaber des Rechts vs. Erfinder

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Schutzrechte und Schutzrechtsstrategien

Vorteile

•         Frühzeitige Sicherung der Ideen noch bevor Prototyp entsteht
          („Innere Priorität“)
•         Schutz vor Nachahmung durch Wettbewerber
•         Erfinder, Schöpfer, Unternehmer (Inhaber des Schutzrechtes) erhält
          „positives Benutzungsrecht“
•         Unterlassungsansprüche (Herstellen, Anbieten, Vertreiben,
          Anwenden) zeitlich begrenzt (Weiterentwicklung der Technik ist
          möglich)
•         Markenschutz beliebig verlängerbar

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Schutzrechte und Schutzrechtsstrategien

•     Werbeeffekt (DBP, DBGM, R , SM , TM , pat. pending (öffentlich
      testierte Leistung))
•     Entschädigung mit Anmeldung und Schadensersatz nach
      Eintragung/Erteilung durchsetzbar
•     Auskunftsanspruch bei Schutzrechtsverletzung (Herstellung,
      unberechtigter Vertrieb durch Drittfirmen, Feilhalten)
•     einstweilige Verfügung, auch bei unzulässiger
      Schutzrechtsberühmung
•     Arbeitnehmererfindervergütung; Sondervergütung für
      Hochschullehrer (30%-Regel)
•     Lizenzvergabe (auch Kreuzlizenzen)
•     Patente sind Vermögenswerte

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Schutzrechte und Schutzrechtsstrategien

           Nomen est omen – Gründung eines Unternehmens

•      Recherche nach Marken, Formen und Domains, auch in
       Zukunftsmärkten
•      Marken- und Domainsicherung nach Prüfung der
       Eintragungsfähigkeit (nicht beschreibend; nicht sittenwidrig;
       phantasievoll)
•      Titelschutz als „kleine Münze“ des Kennzeichenschutzes nutzen
•      kostengünstige Online-Einreichung, beginnend mit „Heimatmarke“

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Schutzrechte und Schutzrechtsstrategien

                    Enorm in Form – Das erste Design

•      Recherche zum bekannten Formenschatz in amtlichen,
       kostenfreien Registern (www.dpma.de/recherche; www.wipo.int
       oder www.euipo.europa.eu)
•      Schutz für Form und Gestaltungen, auch im Sinne von Ideen
       DE 40 2019 200 444 – Fahrradklingeln
       DE 40 2019 200 375 – Grafiken
•      Möglicherweise Aussetzung beantragen
•      Kostengünstige Sammelanmeldungen; Neuheitsschonfrist

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Schutzrechte und Schutzrechtsstrategien

                DE 40 2019 200 444 - Fahrradklingeln

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Schutzrechte und Schutzrechtsstrategien

                  DE 40 2019 200 375 - Grafiken

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Schutzrechte und Schutzrechtsstrategien
                  Technik im Vordergrund – Das erste Patent

•        Stand der Technik selbst ermitteln macht schlau und hilft bei der
         Kostensenkung
•        Geheimhaltungsvereinbarungen abschließen, Schutzvermerke nach
         DIN ISO 16016
•        Keine Vorveröffentlichungen, da keine Neuheitsschonfrist
         (Ausnahme: Gebrauchsmuster)
•        „provisorische“ Anmeldung – Prioritätsfrist notieren und beachten!
•        Maximale Offenbarung – Streichungen möglich, Ergänzungen tödlich
•        Förderprogramme nutzen (WIPANO; TAB)
•        Erfinderberatungen (PATON; DPMA; IHK)
•        Wer ist der größte Feind des Anwalts??
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Schutzrechte und Schutzrechtsstrategien

              Defensivpublikationen als strategisches Mittel

     Ziel:   „Störpotential“ gegen mögliche Patente des
             Wettbewerbs schaffen – Kosten für eigene Schutzrechte
             senken

     Weg:    gezielte Veröffentlichung in Fachzeitschriften,
             Hauspublikationen oder speziellen Providern unter
             Vermeidung von Detailangaben und Know-how
             (Neuheitsschädlichkeit vs. Know-how-Schutz)

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Schutzrechte und Schutzrechtsstrategien

                 Wettrennen gewinnen oder Zieleinfahrt verhindern?

                    • jede DP hebt die Schwelle der eigenen Patentierbarkeit!
sind wir:
                      (Mosaikbildung bei Prüfung der erfinderischen Tätigkeit)
„Verfolger“?        • ist DP zu „karg“, kann dies ein „Vorurteil der Fachwelt“ ergeben oder
                      Argument zum „Nicht-Naheliegen“ liefern!

oder sind wir:       • DP von Zwischenergebnissen, um Verfolger zu zeigen, wie chancenlos
                       er ist
„Führender“?           -> kritisch! DP kann hier dem Verfolger helfen, aufzuschließen;

                       Sperrpatente anmelden           Mitbewerber blockieren und
                                                       eigenen Angriffsspielraum beibehalten
                       Defensivpublikation             fremde Patente verhindern und
                                                       Recht auf eigene Nutzung
                                                       (Weiterbenutzung/Vorbenutzung
                                                       erhalten); Nachweis oft schwierig
  14                  14
Schutzrechte und Schutzrechtsstrategien

     •   Wird nur „Verteidigung“ gewünscht:
                                      Defensivpublikation

     •   Soll (auch) „angegriffen“ werden:
                                      (Sperr)Patent

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Schutzrechte und Schutzrechtsstrategien
                                      Strategie
•        eine gezielte „abgespeckte“ Vorveröffentlichung kann wirksamer
         sein;
•        aus einer umfangreichen Patentanmeldung zügig ein
         Gebrauchsmuster mit „reduziertem“ Inhalt abzweigen;
•        „zeitgleich“ veröffentlichen und anmelden, wenn kein
         Geheimhaltungsbedürfnis dagegen steht;
•        aktiv auf „älteres Recht“ hinweisen; Einwendungen; Material an
         Patentprüfer
•        Überwachung der Schutzrechts- und sonstigen
         Publikationsaktivitäten des Wettbewerbs einschließlich
         ausgewählter Personen/Erfinder;
•        Überprüfen, ob der „klassische“ EPÜ-Weg noch empfehlenswert ist;
•        Kombination von mehreren Schutzrechtsarten; ggf. jedoch im
         Territorium unterschiedlich
•        25-jährigen Designschutz beachten
•        laufende Prüfung auf Rechtsmängel
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Schutzrechte und Schutzrechtsstrategien
Tag X
                                            Geheimhaltungsphase              •   Umsetzbarkeit der Erfindung?
                                                                             •   Verletzung fremder Rechte?
                                                                             •   Alle Realisierungsformen erkannt
                                                                                 bzw. gesperrt?
                                                                             •   Erfinderischer Überschuss
                                                                                 vorliegend?
                                                                             •   Abschreckungseffekt?
                                                                             •   Marketingvorteile erreichbar?
Tag 0   gezielte Offenbarung durch             Anmeldezeitpunkt
                                                                             •   Nachweisbarkeit der Erfindung?
        Publikation, Messe;                   (keine Offenbarung
                                                                             •   Verpflichtungen gegenüber Dritten
                                                                                 beachtet? (F/E-Kooperation;
        Schaffung eines „störenden“           gegenüber Dritten)
                                                                                 Verbundprojekte)
        Standes der Technik;
                                                                             •   Arbeitnehmer oder freie Erfindung?

                                                           Ersteinreichung
        Defensivpublikation

                                                           Antrag §43
                                         einreichung
                                                                             •
                                         Identische

                                                           bzw. §44
                                                                                 früher Prioritätstag
                                                                             •   Reifegrad der Erfindung – innere
                                         Zweit-

                                                                                 Priorität
                                                                             •   Stichtag für Patentprüfung und
                                                                                 relevanten Stand der Technik
       Neue Erkenntnisse                                                         definiert
8 – 10
Monate
       Weiterentwicklungen            Innere Priorität      Innere           •   Eingangsstempel
       Kundenreaktionen,                (mehrfach)         Priorität?        •   Laufzeitbeginn
       Anspruchszahl/Gebühren                                                •   unschädlicher Verwertungsbeginn
       beachten

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Schutzrechte und Schutzrechtsstrategien
1. Gebrauchsmuster-Abzweigung                                              •   Patentfähigkeitsprognose
                                                                           •   erfinderische Tätigkeit/
                                                                               Einheitlichkeit
            evtl. „freiwillige“
              Teilung der
                                                       Ergebnis der        •   Verhandlungsmasse für eventuelle
                                                         amtlichen             Lizenzen oder Beteiligungen
              Anmeldung
            (unabhängig v.
                                                        Recherche;         •   nur einen Teilgegenstand zur
                                                     Prüfungsbescheid          Prüfung führen
              §44 PatG)
                                                                           •   mehrere Teilprioritäten möglich
12        Ablauf der              zusammengefasste                         •   Kosten sparen
Monate    Prioritätsfrist(en)      Nachanmeldung                           •   Verwirrung stiften
          überwachen                                                       •   Teilung ↔ Ausscheidung
                                                                           •   keine Zusatzanmeldung mehr
vor Rechtskraft Teilung n. §39 PatG
 (3 Monatsfrist für vollständige Unterlagen)          Patenterteilungs-    •   „vorsorgliche“
                                                         beschluss             Teilungserklärung/Gbm.-
                                                                               Abzweigung abgeben
2. Gebrauchsmuster-Abzweigung (∆ Inhalt)

                                                                           •   freie Akteneinsicht mit Offenlegung
18
                                                     Offenlegungsschrift   •   Einwendungen Dritter möglich
Monate
                                                          erscheint        •   Patentberühmung
                                                                           •   Entschädigungsanspruch

                                                        Patentschrift      •   Unterlassungsanspruch
xx
                                                         erscheint         •   Schadenersatz
Monate                                                                     •   Auskunft
                                                                           •   Vernichtung
18                       18
Schutzrechte und Schutzrechtsstrategien

xx + 9 Monate                                             •   Wettbewerb erhebt Einwände
                                     Einspruch wird       •   gezielter Strategie- oder
                                        eingelegt             Änderungseinspruch
                                                              (kritisch! wg. ehem. §60)
                                                          •   Wertschmälerung oder -erhöhung

xx
                   Teilung des      Aufrechterhaltung/
                                                          •   überschaubare Kosten
Monate nach
                    Patentes             Widerruf
                                                          •   Verhandlungsmasse
Einspruch                                                     schaffen
                Fortfall §60 PatG
                                                          •   Anhörung vor der
                                                              Einspruchsabteilung
                 seit 01.07.2006!

1 Monat                             Beschwerde gegen
nach                                 die Entscheidung
Beschluss                                 (BPatG)

während der
                                        Antrag auf
                                                          •   „Antwort“ auf Verletzungsklage
gesamten
                                    Nichtigkeit (BPatG)
                                                          •   Beitrittsmöglichkeit
Laufdauer                                                 •   neue, strengere Verfahrensregeln

19                 19
Damit Ideen reifen können,
                                                  benötigen sie Schutz.

„Wer nicht erfindet, verschwindet! Wer nicht patentiert, verliert!“
(Prof. Dr. Häuser, ehem. Präsident des Patentamtes)

Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit!
KONTAKT                               Tel. +49(0)89-2121860, Fax +49(0)89-21218670, mail@mb.de
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