Begleitende Verkehrsuntersuchung - Bebauungsplan "Ehemaliges Rittersbachgelände" - Verkehrsgutachten
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Begleitende Verkehrsuntersuchung Bebauungsplan „Ehemaliges Rittersbachgelände" Quelle: Rheinland-Pfalz in 3D Sickingenstadt Landstuhl Kreis Kaiserslautern Verkehrsgutachten Stand: April 2021
Verkehrsgutachten Sickingenstadt Landstuhl Bebauungsplan „Ehemaliges Rittersbachgelände" Kreis Kaiserslautern Stand: April 2021 Seite 2 von 35 Seiten Auftraggeber: Immo 150 PmS GmbH & Co. KG Sauerwiesen 4 67661 Kaiserslautern Bearbeiter: iSA Ingenieure für Städtebau und Architektur Hauptstr. 44 67716 Heltersberg Telefon: 06333 – 27598-0 Fax: 06333 – 27598-99 ………………………… Bernd Naßhan Dipl. Ing. Raum- und Umweltplanung, Projektleitung ………………………… Stefan Altschuck M.Sc. Umweltplanung und Recht Heltersberg, im April 2021
Verkehrsgutachten Sickingenstadt Landstuhl Bebauungsplan „Ehemaliges Rittersbachgelände" Kreis Kaiserslautern Stand: April 2021 Seite 3 von 35 Seiten Inhaltsverzeichnis 1. Aufgabenstellung ........................................................................................................ 5 2. Plangebiet und Vorhaben ........................................................................................... 7 2.1. Beschreibung des Untersuchungsgebiets................................................................... 7 2.2. Vorgaben aus der Regionalplanung ........................................................................... 8 2.3. Umweltverbund .......................................................................................................... 8 2.4. Motorisierter Individualverkehr .................................................................................. 10 3. Bestandsanalyse der bestehenden Verkehrssituation .............................................. 11 3.1. Bestehende Nutzungen ............................................................................................ 11 3.2. Analyse fließender Verkehr ...................................................................................... 11 3.2.1. Ganztagszählung Sanierungskonzept vom 15.05.2018 ............................................ 11 3.2.2. Spitzenstunden Vor- und Nachmittags Sanierungskonzept vom 15.05.2018 ............ 13 3.3. Polizeiliche Unfallstatistik.......................................................................................... 14 4. Beschreibung der Knotenpunkte............................................................................... 16 4.1. Knotenpunkt 1: Lindenstraße / Austraße .................................................................. 16 4.2. Knotenpunkt 2: Austraße / Franz-von-Sickingen-Straße (FvS-Straße)...................... 16 4.3. Knotenpunkt 3: Kaiserstraße / Lilienstraße ............................................................... 17 4.4. Knotenpunkt 4: Lilienstraße / Franz-von-Sickingen-Straße ....................................... 17 4.5. Knotenpunkt 5: Lilienstraße / Römerstraße............................................................... 17 4.6. Knotenpunkt 6: Kaiserstraße / Schützenstraße......................................................... 17 5. Ermittlung der zukünftigen Verkehrssituation ............................................................ 18 5.1. Zusätzlich erzeugtes Verkehrsaufkommen ............................................................... 18 5.1.1. Ermittlung der Strukturgrößen im Wohngebiet .......................................................... 20 5.1.2. Verkehrsaufkommen im Wohngebiet ........................................................................ 20 5.1.3. Tagesbelastung und Stundenwerte für innerstädtische Wohngebiete ....................... 22 5.2. Abschätzung der Verkehrsmengen Gesamterschließung ......................................... 22 5.3. Verteilung auf umliegendes Straßennetz .................................................................. 23 5.4. Prognose-Nullfall ...................................................................................................... 23 6. Verkehrsqualität ....................................................................................................... 24 7. Zusammenfassung und Empfehlung ........................................................................ 27 8. Fotodokumentation ................................................................................................... 28
Verkehrsgutachten Sickingenstadt Landstuhl Bebauungsplan „Ehemaliges Rittersbachgelände" Kreis Kaiserslautern Stand: April 2021 Seite 4 von 35 Seiten Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage und Umfeld des Plangebiets .................................................................... 7 Abbildung 2: Modal Split Rheinland-Pfalz .............................................................................. 9 Abbildung 3: Auszug Verkehrszählung (Ganztagszählung) ..................................................11 Abbildung 4: Verkehrsdaten Ganztagszählung Fahrtrichtung Innenstadt ..............................12 Abbildung 5: Verkehrsdaten Ganztagszählung Fahrtrichtung Stadtauswärts ........................12 Abbildung 6: Auszug Verkehrszählung (Spitzenstunden) .....................................................13 Abbildung 7: Verkehrsdaten morgendliche Spitzenstunde Fahrtrichtung Innenstadt.............13 Abbildung 8: Verkehrsdaten abendliche Spitzenstunde Fahrtrichtung Innenstadt .................14 Abbildung 9: Verkehrsdaten morgendliche Spitzenstunde Fahrtrichtung Stadtauswärts .......14 Abbildung 10: Verkehrsdaten abendliche Spitzenstunde Fahrtrichtung Stadtauswärts .........14 Abbildung 11: Auszug Unfallstatistik .....................................................................................15 Abbildung 12: Übersicht Knotenpunkte.................................................................................16 Abbildung 13: Übersicht Flächenbilanz Haustypen "Rittersbachergelände" Landstuhl..........19 Abbildung 14: Berechnung Verkehrserzeugung Wohneinheiten - WA ..................................21 Abbildung 15: Zuordnung der Verkehrsanlagen zur QSV .....................................................24 Abbildung 16: KP 1 (Linden- / Austraße) Blickrichtung Nord .................................................28 Abbildung 17: KP 1 (Linden- / Austraße) Blickrichtung Kaiserstraße ....................................28 Abbildung 18: KP 2 (Au- / Franz-von-Sickingen-Straße) Blickrichtung Nord .........................29 Abbildung 19: KP 3 (Lilien- / Kaiserstraße) Blickrichtung Franz-von-Sickingen-Straße .........29 Abbildung 20: KP 3 (Lilien- / Kaiserstraße) Blickrichtung Kaiserstraße .................................30 Abbildung 21: KP 4 (Lilien- / Franz-von-Sickingen-Str.) Blickrichtung Schützenstraße .........30 Abbildung 22: KP 4 (Lilien- / Franz-von-Sickingen-Str.) Blickrichtung Austraße ....................31 Abbildung 23: KP 4 (Lilien- / Franz-von-Sickingen-Str.) Blickrichtung Römerstraße .............31 Abbildung 24: KP 4 (Lilien- / Franz-von-Sickingen-Str.) Blickrichtung Kaiserstraße ..............32 Abbildung 25: KP 5 (Lilien- / Römerstraße) Blickrichtung Römerstraße ................................32 Abbildung 26: KP 5 (Lilien- / Römerstraße) Blickrichtung Schützenstraße ............................33 Abbildung 27: KP 5 (Lilien- / Römerstraße) Blickrichtung Austraße ......................................33 Abbildung 28: KP 6 (Schützen- / Kaiserstraße) Blickrichtung West (Innenstadt) ...................34 Abbildung 29: KP 6 (Schützen- / Kaiserstraße) Blickrichtung Ost (Stadtauswärts) ..............34 Abbildung 30: KP 6 (Schützen- / Kaiserstraße) Blickrichtung Kaiserstraße...........................35 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Wohnflächen / Stellplatzbilanzierung....................................................................20 Tabelle 2: Nachgewiesene Stellplätze ..................................................................................20
Verkehrsgutachten Sickingenstadt Landstuhl Bebauungsplan „Ehemaliges Rittersbachgelände" Kreis Kaiserslautern Stand: April 2021 Seite 5 von 35 Seiten 1. Aufgabenstellung Kommunale Entscheidungsträger haben die verantwortungsvolle Aufgabe, den Schutz und die Entwicklung der natürlichen Ressourcen für kommende Generationen zu gewährleisten sowie gleichzeitig die Ziele einer zukunftsbeständigen, wirtschaftlichen und sozialen Entwick- lung zu verwirklichen. Zu einem innovativen Flächenmanagement gehören u.a. die verstärkte Nutzung von Brachflächen, dem Flächenrecycling von Konversionsflächen. Das Autohaus Rittersbacher hat die Niederlassung in der Kaiserstraße 67-69 in Landstuhl zum 31. März 2020 geschlossen, wodurch wertvolle freie Innenstadtflächen von etwa 6.719 m² generiert wurden. Die Stadt Landstuhl beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplans „Ehemaliges Rittersbachergelände“ zur planungsrechtlichen Sicherung der Umnutzung einer innerstädtischen gewerblichen Konversionsfläche zu einem attraktiven urbanen Gebiet mit modernen Standards. Im Zuge der Planungen ist eine Verkehrsuntersuchung erforderlich, um die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf den bestehenden Verkehrsablauf abzuschätzen und Aussagen zur Machbarkeit der Erschließung des Plangebiets über die geplanten Ein- und Ausfahrten treffen zu können. Im Rahmen der Untersuchung wird zunächst die vorhandene Verkehrssituation (Bestand) im unmittelbar anliegenden Straßenraum des Plangebiets analysiert. Dazu wird u.a. auf Basis bestehender Verkehrsdaten die geplante Verkehrsanbindung an die Kaiserstraße sowie die Lilienstraße untersucht. Ziel ist die Ermittlung der Leistungsfähigkeit der umliegenden Kno- tenpunkte (Kaiserstraße / Lilienstraße, Kaiserstraße / Schützenstraße, Lindenstraße / Aus- traße, Austraße / Franz-von-Ferdinand-Straße, Lilienstraße / Franz-von-Ferdinand-Straße, Lilienstraße / Römerstraße), sowie die bestehende Verkehrsbelastung und die Verkehrsbe- ziehungen, insbesondere in den Spitzenstunden, sowie die vorhandene Qualität der Ver- kehrsabläufe an diesen Knotenpunkten zu erfassen. Danach wird der zusätzlich zu erwartende Verkehr abgeschätzt, der durch die Errichtung der Vorhaben erzeugt wird. Anschließend wir die zeitliche und räumliche Verteilung des zusätzli- chen Verkehrsaufkommens vorgenommen. Durch die Überlagerung des zusätzlichen und des bestehenden Verkehrs wird das zukünftig zu erwartende Verkehrsaufkommen abge- schätzt. Die Vorgehensweise zielt darauf ab, das zukünftige Verkehrsaufkommen möglichst umfassend abzudecken, um qualitative Aussagen zum zukünftigen Verkehrsablauf sicher ableiten zu können. Auf diesen Erkenntnissen aufbauend soll die zu erwartende Leistungsfähigkeit der o.g. Kno- tenpunkte berechnet werden. Die ermittelten Verkehrsqualitäten für die bestehende und zu- künftige Verkehrssituation werden bewertet und anschließend miteinander verglichen. Ziel ist es, zu prüfen, ob unter Berücksichtigung des zusätzlich erzeugten Verkehrs ein stabiler Ver- kehrsablauf und eine leistungsfähige Erschließung des urbanen Gebietes gewährleistet wer- den kann. Sollten die Ergebnisse der Leistungsfähigkeitsbetrachtung Einschränkungen auf- zeigen, werden dementsprechend Empfehlungen bzw. Lösungsansätze zur Verbesserung der Verkehrsabwicklung abgeleitet.
Verkehrsgutachten Sickingenstadt Landstuhl Bebauungsplan „Ehemaliges Rittersbachgelände" Kreis Kaiserslautern Stand: April 2021 Seite 6 von 35 Seiten Weiterhin sind die Knotenpunkte auf eine verkehrsverträgliche Querung von Fußgänger- und Radverkehr hin zu untersuchen, die Berücksichtigung des Prognose-Nullfall sowie die Ermitt- lung der Eingangswerte für schalltechnische Untersuchungen.
Verkehrsgutachten Sickingenstadt Landstuhl Bebauungsplan „Ehemaliges Rittersbachgelände" Kreis Kaiserslautern Stand: April 2021 Seite 7 von 35 Seiten 2. Plangebiet und Vorhaben Der folgende Abschnitt beschreibt die räumliche Lage sowie die derzeitige Erschließung des Plangebiets und stellt darüber hinaus die aktuelle verkehrliche Situation (Ist-Zustand) dar. 2.1. Beschreibung des Untersuchungsgebiets Das Plangebiet befindet sich direkt an der früheren L 395. In diesem Teil von Landstuhl wur- de 2012 der Straßenabschnitt zu einer Stadtstraße abgestuft und befindet sich nun in der Baulast der Stadt. Den Namen Kaiserstraße erhielt die Straße nach der französischen Be- zeichnung „Route Impérale“, die durch Napoleon in Auftrag gegeben und vollendet wurde. Sie ist als Haupt- und Landesstraße ausgebaut. 1 Derzeit ist auf dem Gelände die ehemalige Niederlassung der Autohausgesellschaft mbH Georg Rittersbacher ansässig; das Gelände ist zweifach erschlossen, von der Kaiserstraße und der Lilienstraße aus. Im Umfeld des Ge- ländes liegen Mischnutzungen von Wohnen und Gewerbe vor. Aus den städtebaulichen An- forderungen dieser Situation entwickelt, wird das Plangebiet im Bebauungsplan „Ehemaliges Rittersbachergelände" als urbanes Gebiet gem. § 6a BauNVO festgesetzt werden. Das Plangebiet hat eine Größe von etwa 0,67 ha. Abbildung 1: Lage und Umfeld des Plangebiets Quelle: Vorentwurf Bebauungsplankonzept „Ehem. Rittersbachgelände" Variante 1a; Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung 1 Westpfalz.wiki, Kaiserstraße im Landkreis Kaiserslautern
Verkehrsgutachten Sickingenstadt Landstuhl Bebauungsplan „Ehemaliges Rittersbachgelände" Kreis Kaiserslautern Stand: April 2021 Seite 8 von 35 Seiten 2.2. Vorgaben aus der Regionalplanung „Im Sinne der Konzeption einer „Region der kurzen Wege“ ist eine sinnvolle Zuordnung und Mischung der Wohn-, Arbeits-, Versorgungs- sowie Freizeit- und Erholungseinrichtungen an- zustreben (Grundsatz der Regionalplanung). Der Vorrang der Nutzung von verfügbaren Flächenpotenzialen im Siedlungsbestand unters- tützt maßgeblich das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung, den Bodenschutz sowie die Siche- rung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen (Ziel der Regionalplanung). Die Ausweisung zusätzlicher, über die Eigenentwicklung hinausgehender Wohnbauflächen ist im Einklang mit den übrigen Zielen der Regional- und Landesplanung in den als „Sied- lungsbereich Wohnen“ festgelegten Gemeinden bzw. Gemeindeteilen und auf die zentralen Orte, die überwiegend an Entwicklungsachsen liegen, zu konzentrieren (Ziel der Regional- planung). 2 Die Sickingenstadt Landstuhl liegt in einem verdichteten Bereich mit disperser Siedlungs- struktur (532,9 Einwohner pro km²) und besitzt als Mittelzentrum die regionalplanerische Funktionszuweisung "Siedlungsbereich Wohnen und Gewerbe". 3 Neue Wohnbauflächen, insbesondere die aufgrund von Wanderungsgewinnen notwendigen, sind auf die als „Siedlungsbereiche Wohnen“ festgelegten Kommunen zu konzentrieren. Die Konzentration dient der Sicherung einer zukunftsfähigen Siedlungsstruktur, indem weitere Zersiedelung möglichst vermieden wird, neue Wohnbauflächen in Kommunen mit einer guten infrastrukturellen Ausstattung konzentriert werden, die vorhandene Infrastruktur wirtschaftlich genutzt wird, das Verkehrsaufkommen minimiert wird und nicht vermeidbares Verkehrsaufkommen möglichst auf den regionalbedeutsamen ÖPNV gelenkt wird. 2.3. Umweltverbund Unter dem Verkehr im Umweltverbund werden die Verkehrsteilnehmer Fußgänger, Radfah- rer sowie der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) zusammengefasst. In Rheinland- Pfalz stellt der Anteil des Umweltverbunds am Gesamtverkehr etwas mehr als ein Drittel (vgl. Abbildung 2) 4. Der überwiegende Anteil wird vom Motorisierten Individualverkehr (MIV) erb- racht. Durch den Bebauungsplan sind auch Querungen von Fußgänger- und Radverkehr betroffen, die im Hinblick auf die zukünftige Pendler-Radroute zwischen Kaiserslautern und Landstuhl sowie der bestehenden großräumigen Radwegeverbindung entsprechend dem flächende- ckenden Konzept zur Planung und zum Ausbau von Radwegeverbindungen in Rheinland- Pfalz betroffen sind. Das großräumige Radwegenetz von Rheinland-Pfalz wird als landes- 2 Plansätze und Begründung zum einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar 3 Regionaler Raumordnungsplan (ROP) IV Westpfalz, Planungsgemeinschaft Westpfalz 2020 4 Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Verkehrsgutachten Sickingenstadt Landstuhl Bebauungsplan „Ehemaliges Rittersbachgelände" Kreis Kaiserslautern Stand: April 2021 Seite 9 von 35 Seiten planerische Zielplanung durch den Landebetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz stetig fortge- schrieben; ein innerstädtisches Radwegenetz für die wichtigsten Anlaufpunkte in Landstuhl ist nicht vorhanden. Der mitgeführte Radweg auf der ehemals klassifizierten Kaiserstraße ist bei der Planung zu berücksichtigen. Abbildung 2: Modal Split Rheinland-Pfalz Quelle: Rheinland-Pfalz. Gemeinsam gut unterwegs, Mobilitätskonsens 2021, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, 2020 Die nächstgelegene Bushaltestelle, Landstuhl Friedhof (Kaiserstraße 121), befindet sich in rund 400 m Entfernung zum Plangebiet. Weitere Bushaltestellen sind Am Feuerwehrturm (Am Feuerwehrturm 4) in 600 m Entfernung, das CUBO-Naturerlebnisbad (Kaiserstraße 126) sowie das Schulzentrum Landstuhl (Kaiserstraße 167) in etwa 800 m Entfernung. An diesen Bushaltestellen verkehren die Linien 143, 144 und 149. Die Bushaltestellen werden je nach Linie und Verkehrszeit in unterschiedlichen Grundtakten bedient. Des Weiteren befindet sich rund 1,2 km (ca. 13 Geh-Minuten) nordwestlich des Plangebiets der barrierefreie Bahnhof Landstuhl mit Parkplätzen und Fahrrad-Stellplätzen. Er verfügt über drei Bahnsteiggleise und liegt an der Bahnstrecke Mannheim – Saarbrücken. Von dort aus verkehrt der Regional-Express RE 1 (Koblenz – Mannheim), die Regionalbahnen RB 12 (Kusel – Bad Kreuznach), RB 67 (Kusel – Homburg, Saar) und RB 70 (Kaiserslautern – Saarbrücken) sowie die S-Bahnen S1 (Homburg, Saar – Osterburken) und S4 (Homburg, Saar – Ludwigshafen). Die meisten Verbindungen werden im Stundentakt bedient. Ausnah- me ist die im Fremdenverkehr genutzte EuroCity-Linie EC 217 (Saarbrücken – Salzburg) mit Haltepunkt in Kaiserslautern. Zeitweise werden die Strecken noch für den Güterverkehr ge- nutzt.
Verkehrsgutachten Sickingenstadt Landstuhl Bebauungsplan „Ehemaliges Rittersbachgelände" Kreis Kaiserslautern Stand: April 2021 Seite 10 von 35 Seiten 2.4. Motorisierter Individualverkehr Die Anbindung des Plangebiets an das übergeordnete, Klassifizierte Straßennetz erfolgt di- rekt an die östlich verlaufende Landstraße L 395, alternativ durch die Innenstadt an die Landstraße L 363. Über die Bundesautobahn A6 wird die überregionale Verbindung nach Saarbrücken an die französische Grenze oder über Mannheim, Heilbronn und Nürnberg zur tschechischen Grenze nach Waidhaus hergestellt. Die Autobahn A62 (Nonnweiler – Pirma- sens) verbindet die Eifelregion Trier mit den südwestlichen Ballungszentren. Es ist davon auszugehen, dass das Verkehrsaufkommen des Plangebiets durch den motorisierten Indivi- dualverkehr abgewickelt wird. Aus diesem Grund wird in dem folgenden Kapitel der Kfz- Verkehr detailliert betrachtet.
Verkehrsgutachten Sickingenstadt Landstuhl Bebauungsplan „Ehemaliges Rittersbachgelände" Kreis Kaiserslautern Stand: April 2021 Seite 11 von 35 Seiten 3. Bestandsanalyse der bestehenden Verkehrssituation Ausgehend von der räumlichen Lage sowie der derzeitigen Erschließung des Plangebiets wird die aktuelle Verkehrssituation kurz dargestellt und analysiert. 3.1. Bestehende Nutzungen Durch die Lage des Plangebiets unmittelbar an der Kaiserstraße ergeben sich Anknüpfungs- punkte für die Anbindung des Plangebiets an den ÖPNV, auch an die überörtlichen und re- gionalen schienengebundenen Verkehrsachsen. Die Möglichkeiten zur Verbindung der ver- schiedenen Verkehrsarten sind bei der Erschließungsplanung zu berücksichtigen. Durch die bestehenden Nutzungen entlang der Kaiserstraße werden sowohl durch den Ziel- und Quell- verkehr der Wohnnutzungen als auch der gewerblichen Nutzungen Verkehrsströme erzeugt. 3.2. Analyse fließender Verkehr Aus der begleitenden Verkehrsuntersuchung zur Sanierung des Zentrums der Sickingenstadt Landstuhl (R+T Ingenieure für Verkehrsplanung vom 17. April 2019) existiert eine Verkehrs- zählung an einem repräsentativen Wochentag aus dem Jahr 2018 die auch einen Teil der Knotenpunkte der Kaiserstraße beinhaltet. Relevant für die Verkehrsmengen im Bereich der Einmündung der Lilienstraße in die Kaiser- straße sind die Zählpunkte der Knotenpunkte 4 (Kaiserstraße / Hauptstraße / Lindenstraße) und Knotenpunkt 3 (Kaiserstraße / Bahnstraße / Konrad-Adenauer-Straße). Aus den hier ge- zählten Abbiegeströmen lässt sich die Verkehrsstärke im Bereich des Plangebiets ableiten. 3.2.1. Ganztagszählung Sanierungskonzept vom 15.05.2018 Abbildung 3: Auszug Verkehrszählung (Ganztagszählung) Quelle: Begleitende Verkehrsuntersuchung Sanierung Zentrum Sickingenstadt Landstuhl - Plan 1, R+T Ingenieu- re, Stundengruppen 06:00 - 10:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr
Verkehrsgutachten Sickingenstadt Landstuhl Bebauungsplan „Ehemaliges Rittersbachgelände" Kreis Kaiserslautern Stand: April 2021 Seite 12 von 35 Seiten Abbildung 4: Verkehrsdaten Ganztagszählung Fahrtrichtung Innenstadt Knotenpunkt 3 Knotenpunkt 4 Richtung VON K3 ZU K4 Abfahrt K3 Richtung VON K3 ZU K4 Ankunft K4 Ganztagszählung Ganztagszählung PKW LKW Fahrrad PKW LKW Fahrrad 229 44 2 99 3 0 1722 44 0 2239 54 5 254 12 1 41 0 0 Summe 2246 100 3 Summe 2338 57 5 Differenz 92 -43 2 Quelle: Eigene Darstellung Fahrtrichtung vom Kreisverkehr K3 bis zum K4 Kaiserstraße / Lindenstraße Die Gesamtverkehrsstärke der Zählung beläuft sich auf 4.741 Kfz, davon 157 LKW die einen Schwerverkehrsanteil von 3,3% bedeuten. Abbildung 5: Verkehrsdaten Ganztagszählung Fahrtrichtung Stadtauswärts Knotenpunkt 3 Knotenpunkt 4 Richtung VON K4 ZU K3 Ankunft K3 Richtung VON K4 ZU K3 Abfahrt K4 Ganztagszählung Ganztagszählung PKW LKW Fahrrad PKW LKW Fahrrad 41 0 0 717 19 2 262 16 0 2077 69 4 1643 42 0 153 0 0 Summe 2099 58 0 Summe 2794 88 6 -695 -30 6 Quelle: Eigene Darstellung Fahrtrichtung vom K4 Kaiserstraße / Lindenstraße bis zum Kreisverkehr K3 Die Gesamtverkehrsstärke der Zählung beläuft sich auf 5.039 Kfz, davon 146 LKW die einen Schwerverkehrsanteil von 2,9% bedeuten. Bewertung der Verkehrsströme Anhand der Differenzen lassen sich Zu- und Abströme erkennen. Vom Kreisverkehr (K3) bis zum Knotenpunkt K4 verringert sich die LKW-Anzahl um 43, die Zahl der PKW steigt um 92 (vgl. Abbildung 4). Das bedeutet, dass ca. die Hälfte aller LKW ein Ziel innerhalb dieser Stre- cke hat und dann entweder dort verbleibt oder wieder zurückfährt. Die Verminderung der LKW-Anzahl an K3 um 30 Fahrzeuge spricht dafür, dass innerhalb der Strecke ein hohes Zielpotential für LKW liegt (vgl. Abbildung 5). Ein Verbleib einiger LKW lässt sich somit durch die an der Kaiserstraße liegenden Gewerbebetriebe erklären. Neben dem Verbleib im Gebiet können auch Ziele außerhalb des Gebietes liegen, die über nicht gezählte Knoten zwischen K3 und K4 abfahren. Eine Möglichkeit wäre hier die Schützenstraße mit der weiterführenden Bruchwiesenstraße, die eine Verbindung zum nördlich der Bahngleise liegenden Gewerbe- und Industriegebiet bildet. Es ist zu erwarten, dass viele LKW in diese Richtung fahren, was die Differenz besser erklärt.
Verkehrsgutachten Sickingenstadt Landstuhl Bebauungsplan „Ehemaliges Rittersbachgelände" Kreis Kaiserslautern Stand: April 2021 Seite 13 von 35 Seiten Für den PKW-Verkehr ergibt sich ein anderes Bild. Richtung Innenstadt (K4) kommen 92 Fahrzeuge hinzu, die sich teilweise auch durch 41 im Kreisverkehr „wendende“ Fahrzeuge erklären die wieder zurückfahren. Stadtauswärts Richtung K3 kommen 695 Fahrzeuge weni- ger an. Dabei ist zu beachten, dass die Hauptanzahl der am K4 Richtung K3 abbiegenden Fahrzeuge aus der Hauptstraße aus Richtung Süden kommt. Auch hier bietet sich das Ge- werbe- und Industriegebiet als Ziel für den Abfluss zwischen den Knoten an. Insgesamt ergibt sich also eine Verkehrsstärke in beide Richtungen von 9.780 Kfz, davon ein Schwerlastanteil von 3,1%. 3.2.2. Spitzenstunden Vor- und Nachmittags Sanierungskonzept vom 15.05.2018 Abbildung 6: Auszug Verkehrszählung (Spitzenstunden) Quelle: Begleitende Verkehrsuntersuchung Sanierung Zentrum Sickingenstadt Landstuhl - Plan 2, R+T Ingenieu- re, Spitzenstunden Vor- und Nachmittags Abbildung 7: Verkehrsdaten morgendliche Spitzenstunde Fahrtrichtung Innenstadt Knotenpunkt 3 Knotenpunkt 4 Richtung VON K3 ZU K4 Abfahrt K3 Richtung VON K3 ZU K4 Ankunft K4 Spitzenstunde 07:15-08:15 Spitzenstunde 07:00-08:00 PKW LKW Fahrrad PKW LKW Fahrrad 36 15 14 1 222 13 224 14 44 4 Summe 302 32 0 Summe 238 15 0 -64 -17 0 Quelle: Eigene Darstellung
Verkehrsgutachten Sickingenstadt Landstuhl Bebauungsplan „Ehemaliges Rittersbachgelände" Kreis Kaiserslautern Stand: April 2021 Seite 14 von 35 Seiten Abbildung 8: Verkehrsdaten abendliche Spitzenstunde Fahrtrichtung Innenstadt Knotenpunkt 3 Knotenpunkt 4 Richtung VON K3 ZU K4 Abfahrt K3 Richtung VON K3 ZU K4 Ankunft K4 Spitzenstunde 16:30-17:30 Spitzenstunde 16:00-17:00 PKW LKW Fahrrad PKW LKW Fahrrad 33 1 11 0 323 5 397 5 33 1 Summe 389 7 0 Summe 408 5 0 19 -2 0 Quelle: Eigene Darstellung Abbildung 9: Verkehrsdaten morgendliche Spitzenstunde Fahrtrichtung Stadtauswärts Knotenpunkt 3 Knotenpunkt 4 Richtung VON K4 ZU K3 Ankunft K3 Richtung VON K4 ZU K3 Abfahrt K4 Spitzenstunde 07:15-08:15 Spitzenstunde 07:00-08:00 PKW LKW Fahrrad PKW LKW Fahrrad 44 6 73 1 207 9 385 17 61 0 Summe 312 15 0 Summe 458 18 0 -146 -3 0 Quelle: Eigene Darstellung Abbildung 10: Verkehrsdaten abendliche Spitzenstunde Fahrtrichtung Stadtauswärts Knotenpunkt 3 Knotenpunkt 4 Richtung VON K4 ZU K3 Ankunft K3 Richtung VON K4 ZU K3 Abfahrt K4 Spitzenstunde 16:30-17:30 Spitzenstunde 16:00-17:00 PKW LKW Fahrrad PKW LKW Fahrrad 32 2 103 3 254 4 272 7 13 0 Summe 299 6 0 Summe 375 10 0 -76 -4 0 Quelle: Eigene Darstellung 3.3. Polizeiliche Unfallstatistik Die Verkehrssicherheitslage der Polizeiinspektion weist für das Jahr 2019 eine leichte Ab- nahme der registrierten Verkehrsunfälle für die Landstuhl auf. Trotzallem ist diese in der Ver-
Verkehrsgutachten Sickingenstadt Landstuhl Bebauungsplan „Ehemaliges Rittersbachgelände" Kreis Kaiserslautern Stand: April 2021 Seite 15 von 35 Seiten kehrsunfallbilanz 2019 entsprechend der Unfallhäufigkeit nach Gemarkungsgrenzen Spitzen- reiter mit 655 Unfällen. 5 Entsprechend der Unfallstatistik der Polizeiinspektion Landstuhl für den Bereich Ecke Kaiser- und Hauptstraße bis Kreisverkehr Kaiser-, Bahn- und Konrad-Adenauer-Straße wurden im Zeitraum 01.03.2011 bis 17.03.2021 insgesamt 77 Unfälle gemeldet: Ruhender Verkehr: 44 (Parkplatz, Ausfahrt Grundstück, An-/Losfahren aus Parklü- cke) Vorfahrt: 5 (davon drei Unfälle mit Personenschäden) Auffahrunfälle: 13 (davon zwei mit Personenschäden) Sonstige: 2 (Gegenverkehr, Abkommen von der Fahrbahn) Abbildung 11: Auszug Unfallstatistik Quelle: Interne Erhebungen der PI Landstuhl, GeopolisV, GRAVUS, AVUS Der Bereich der Kaiserstraße, Ecke Lilienstraße ist kein Unfallschwerpunkt; in zehn Jahren ereignete sich ein einziger polizeilich gemeldeter Unfall des ruhenden Verkehrs. 5 Carolyn Joas, POK'in, Polizeipräsidium Westpfalz, Verkehrssicherheitslage 2019 Polizeiinspektion Landstuhl, 04/2020
Verkehrsgutachten Sickingenstadt Landstuhl Bebauungsplan „Ehemaliges Rittersbachgelände" Kreis Kaiserslautern Stand: April 2021 Seite 16 von 35 Seiten 4. Beschreibung der Knotenpunkte Im Folgenden werden die plangleichen Knotenpunkte (Kreuzungen oder Einmündungen) mit und ohne Lichtsignalanlage näher beschrieben. Knotenpunkte werden allgemein in Erschlie- ßungsstraßenknotenpunkte, Anschlussknotenpunkte und Verkehrsstraßenknotenpunkte un- terschieden. Abbildung 12: Übersicht Knotenpunkte Quelle: LANIS RLP, Eigene Darstellung 4.1. Knotenpunkt 1: Lindenstraße / Austraße Der Knotenpunkt Lindenstraße / Austraße liegt zentral in der Stadt zwischen dem Rathaus und der Außenstelle des Finanzamtes Kusel nördlich der Kreuzung Kaiserstraße / Haupt- straße und Lindenstraße. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Lindenstraße ist auf 30 Stundenkilometer begrenzt, diese stellt eine wichtige Verbindungsstraße zur Bahnstraße (Nahversorgung und Dienstleistungen) dar. Die Austraße ist als Tempo-30-Zone festgelegt, da in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf eine Verkehrsberuhigung zum Schutz der Anwohner und Verkehrs- teilnehmer beabsichtigt ist. Seitliches Längsparken ist auf den gekennzeichneten Flächen zeitlich begrenzt möglich; Pflanzinseln zur Verkehrsberuhigung sind an unterschiedlichen Stellen in der Austraße eingebaut. Hier ist die Vorfahrtregelung der Lindenstraße zu beach- ten (vgl. Abb. 16 und 17: KP 1). 4.2. Knotenpunkt 2: Austraße / Franz-von-Sickingen-Straße (FvS-Straße) Der Erschließungsstraßenknotenpunkt Austraße / FvS-Straße als Bestandteil des innerörtli- chen Straßennetzes ist ebenfalls als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Diese Einrichtung ist nur für weniger befahrene Straßen zulässig; hier ist die Vorfahrtregel rechts vor links zu beach- ten. Der Knotenpunkt dient der Erschließung des Wohngebietes (vgl. Abb. 18: KP 2).
Verkehrsgutachten Sickingenstadt Landstuhl Bebauungsplan „Ehemaliges Rittersbachgelände" Kreis Kaiserslautern Stand: April 2021 Seite 17 von 35 Seiten 4.3. Knotenpunkt 3: Kaiserstraße / Lilienstraße Der Anschlussknotenpunkt Kaiserstraße / Lilienstraße ist verkehrsberuhigt mittels einer Pflanzinsel ausgebaut. Die Kaiserstraße als Hauptverkehrsstraße ist zugleich Vorfahrtsstra- ße. Die Lilienstraße ist zum Schutz der Anwohner gleichsam als Tempo-30-Zone ausgewie- sen. Längsparken ist temporär nur auf ausgewiesenen Flächen gestattet. Der Ein- bzw. Ab- biegebereich ist mit Rechteckbetonpflastersteinen ausgebaut (vgl. Abb. 19 und 20: KP 3). 4.4. Knotenpunkt 4: Lilienstraße / Franz-von-Sickingen-Straße Der Kreuzungspunkt Lilienstraße / FvS-Straße ist eine klassische Kreuzung, bei der sich die Straßen im 90° Winkel schneiden und sich somit in jede Himmelsrichtung eine Fahrbahn er- gibt. Die teilweise Grenzbebauung erschwert die Sicht in die kreuzenden Straßen; Verkehrs- zeichen sind keine vorhanden, die Vorfahrtregel rechts vor links ist zu beachten. Haltelinien sind auf dem Straßenbelag markiert, zudem befindet sich der Knotenpunkt innerhalb der Tempo-30-Zone (vgl. Abb. 21 - 24: KP 4). 4.5. Knotenpunkt 5: Lilienstraße / Römerstraße Der Erschließungsstraßenknotenpunkt Lilienstraße / Römerstraße ist innerhalb der Tempo- 30-Zone verkehrsberuhigt mittels Pflanzinseln ausgebaut. Die Grüninseln sind mit Bäumen bepflanzt. Längsparken ist auf den gekennzeichneten Flächen möglich. Die Römerstraße hat die Funktion einer Wohnsammelstraße, welche den Verkehr aus den Anliegerstraßen mehre- rer Wohngebiete sammelt und an eine Hauptverkehrsstraße führt (vgl. Abb. 25 - 27: KP 5). 4.6. Knotenpunkt 6: Kaiserstraße / Schützenstraße Der Anschlussknotenpunkt Kaiserstraße / Schützenstraße ist als lichtsignalgesteuerte Ein- mündung gegenüber dem Friedhof Landstuhl ausgebaut. Er befindet sich östlich der Stadt- zentrums. Die Bruchwiesenstraße in Verlängerung der Schützenstraße führt zur Feuerwache Landstuhl und ist neben der Landesstraße L363 die zweite Querungsmöglichkeit der Bahn- strecke Mannheim - Saarbrücken innerhalb des Stadtgebietes. Die zulässige Höchstge- schwindigkeit der Schützenstraße ist auf 30 Stundenkilometer begrenzt, zudem ist der Durchfahrtverkehr für Lastkraftwagen in die Schützenstraße verboten. Ferner ist der Durch- fahrtverkehr für Lastkraftwagen in Richtung Innenstadt verboten, ausgenommen ist Liefer- verkehr. Was genau unter Lieferverkehr zu verstehen ist, definiert die StVO nicht. Juristisch versteht man unter Lieferverkehr jedoch den „zur Führung und Aufrechterhaltung eines Ge- schäfts- oder Gewerbebetriebes erforderlichen geschäftsmäßig durchgeführten Transports von Gegenständen" (vgl. Abb. 28 - 30: KP 6).
Verkehrsgutachten Sickingenstadt Landstuhl Bebauungsplan „Ehemaliges Rittersbachgelände" Kreis Kaiserslautern Stand: April 2021 Seite 18 von 35 Seiten 5. Ermittlung der zukünftigen Verkehrssituation Die Ermittlung der zukünftigen Verkehrssituation im Bereich der Anbindung erfolgt zunächst durch Ermittlung des zusätzlich erzeugten Verkehrsaufkommens des geplanten Bauvorha- bens. Weitere Parameter können durch die Prognose der tageszeitlichen und räumlichen Verteilung in die Betrachtung eingestellt werden. Anschließend wird das bestehende Ver- kehrsaufkommen mit dem zusätzlichen Verkehrsaufkommen überlagert und der maßgeben- de Belastungsfall ermittelt. 5.1. Zusätzlich erzeugtes Verkehrsaufkommen Zur Schätzung des Verkehrsaufkommens im Untersuchungsgebiet können Berechnungsan- sätze über die Rahmenvorgaben des städtebaulichen Entwurfs abgeleitet werden. Als Grundlage der Aufkommensabschätzung wird auf Erfahrungswerte, sowie im Wesentli- chen auf die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) 6, die Hinweise zur Schät- zung des Verkehrsaufkommens von Gebietstypen 7 und die Integration von Verkehrsplanung und räumlicher Planung 8 zurückgegriffen. Alle Werke können für Planungen als Standard- werke für die Ableitung des Verkehrsaufkommens aus der baulichen Nutzung angesehen werden. Mit der bundesweit üblichen Methodik der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung las- sen sich Kenngrößen wie der Einwohner-, Besucher-, Kunden- und Beschäftigtenverkehr bestimmen. Das Verkehrsaufkommen eines Plangebiets wird durch Variablen gesteuert, die einen erheb- lichen Einfluss auf die Intensität der gebietsbezogenen Mobilität ausüben. Hierbei sind u.a. die folgenden Aspekte zu berücksichtigen: die großräumige Lage des Planungsgebiets (Ballungsraum oder ländlicher Raum) die kleinräumige Lage des Planungsgebiets (integriert oder Randlage) die Lage des Planungsgebiets zu Kerngebieten (Innenstadt) Lagegunst oder -ungunst in Bezug auf unterschiedliche Verkehrsträger sowie spezifische Faktoren, welche bei gleicher Nutzungsbestimmung entweder mo- bilitätsfördernd oder-dämpfend wirken können. Zur Einschätzung des Verkehrsaufkommens im Untersuchungsgebiet können Berechnungs- ansätze über die Rahmenvorgaben des städtebaulichen Entwurfs abgeleitet werden. Die ge- planten Gebäude dienen der Wohnnutzung, die als innenstadttypischer Geschoßwohnungs- bau realisiert werden sollen. Somit stehen die geplanten Wohneinheiten fest und die dadurch notwendige Zahl an Stell- plätzen kann ermittelt werden. Ebenso ist die Lage der geplanten Zufahrten definiert, somit kann auch die Verteilung auf die beiden Erschließungsstraßen Kaiserstraße und Lilienstraße ermittelt werden. 6 "Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen, RASt 06", der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrs- wesen (FGSV) 2006 7 "Hinweise zur Schätzung des Verkehrsaufkommens von Gebietstypen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) 2006 8 "Heft 42 - Integration von Verkehrsplanung und räumlicher Planung, Teil 2: Abschätzung der Verkehrserzeu- gung" des Hessischen Landesamtes für Straßen- und Verkehrswesen (HLSV) 2000
Verkehrsgutachten Sickingenstadt Landstuhl Bebauungsplan „Ehemaliges Rittersbachgelände" Kreis Kaiserslautern Stand: April 2021 Seite 19 von 35 Seiten Abbildung 13: Übersicht Flächenbilanz Haustypen "Rittersbachergelände" Landstuhl Haustyp Morlauterer Straße Haus 4+5 2 Gebäude Geschoße 4 mit Staffelg. 165 m² 212 m² 212 m² 212 m² 212 m² Wohnfläche 14 WE 1.013 m² 2.026 m² Haustyp Morlauterer Straße Haus 1 1 Gebäude Geschoße 4 mit Staffelg. 165 m² 212 m² 212 m² 212 m² Tiefgarage 0 m² Wohnfläche 11 WE 801 m² 801 m² Haustyp P300 Haus 3 1 Gebäude Geschoße 4 mit Staffelg. 248 m² 322 m² 322 m² 322 m² 322 m² Wohnfläche 18 WE 1.536 m² 1.536 m² Haustyp P300 Haus 2 1 Gebäude Geschoße 4 mit Staffelg. 248 m² 322 m² 322 m² 322 m² Tiefgarage 0 m² Wohnfläche 14 WE 1.214 m² 1.214 m² Gesamtwohnfläche 5.577 m² Gesamtanzahl Wohneinheiten 71
Verkehrsgutachten Sickingenstadt Landstuhl Bebauungsplan „Ehemaliges Rittersbachgelände" Kreis Kaiserslautern Stand: April 2021 Seite 20 von 35 Seiten Tabelle 1: Wohnflächen / Stellplatzbilanzierung Wohnfläche Stellplätze gefordert hiervon für Besucher WE in m² 1,5 / WE 10% Haus 1 801 11 17 1,70 Haus 2 1.214 14 21 2,10 Haus 3 1.536 18 27 2,70 Haus 4 1.013 14 21 2,10 Haus 5 1.013 14 21 2,10 Gesamt 5.577 71 107 11 Quelle: Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze für Kraftfahrzeuge - Verwaltungsvorschrift des Ministe- riums der Finanzen, Anlage Richtzahlen für die Ermittlung des Stellplatzbedarfs, 24.07.2000 Demnach sind für das Plangebiet entsprechend der geplanten Nutzung insgesamt 107 Stell- plätze erforderlich, die in der folgenden Tabelle nachgewiesen werden. Tabelle 2: Nachgewiesene Stellplätze Hiervon für Stellplätze Gesamt Besucher Außenstellplätze Nord 18 Außenstellplätze Süd 30 6 Außenstellplätze Kaiserstraße 5 5 Tiefgarage 65 Gesamt 118 11 Quelle: Eigene Darstellung 5.1.1. Ermittlung der Strukturgrößen im Wohngebiet Im zukünftigen Urbanen Gebiet sind 71 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern vorgesehen. In Abhängigkeit der unterschiedlichen Wohnungsgrößen und der geplanten Erschließung kann eine Haushaltsgröße von ca. zwei bis zweieinhalb Personen pro Wohneinheit ange- nommen werden. Daraus ergibt sich eine Einwohnerzahl von etwa 156 Einwohnern, welche die Ausgangsbasis für die Abschätzung der Verkehrserzeugung aus dem Gebiet bildet. Mit der Annahme von dreieinhalb Wegen pro Einwohner und Tag wird das Verkehrsaufkom- men gesamt ermittelt. 5.1.2. Verkehrsaufkommen im Wohngebiet Im Allgemeinen gilt, dass unter günstigen Voraussetzungen, d.h. bei Erreichbarkeit von Nah- versorgungs- und Gemeinbedarfseinrichtungen auf kurzen Wegen und attraktiver ÖPNV- Erschließung der Pkw-Anteil nur etwa 30 Prozent aller Wege betragen kann. Im umgekehr- ten Fall, d.h. bei fehlendem oder weit entfernten Nahversorgungs- und Gemeinbedarfsein- richtungen und nicht attraktiver ÖPNV-Anbindung, kann der Pkw-Anteil 70 Prozent betragen, in ländlichen Gegenden mit ungünstiger Anbindung geht der Pkw-Anteil gegen 100 Prozent. Für die Ermittlung des Verkehrsaufkommens werden daher für die vorliegende Situation zu- nächst ungünstige Verkehrswerte errechnet um eine denkbar ungünstigste Entwicklung bei der Verwirklichung der Planung darzustellen (Worst-Case-Betrachtung). Sofern diese Be-
Verkehrsgutachten Sickingenstadt Landstuhl Bebauungsplan „Ehemaliges Rittersbachgelände" Kreis Kaiserslautern Stand: April 2021 Seite 21 von 35 Seiten trachtung bereits eine verträgliche Entwicklung ergibt, kann ohne weitere verkehrslenkende Maßnahmen schon von einer ausreichenden Verträglichkeit ausgegangen werden. Unter Bezugnahme auf die geschätzte Einwohnerzahl ergeben sich für das geplante allge- meine Wohngebiet - unter Berücksichtigung von dreieinhalb Wegen im Mittel pro Werktag und Einwohner werden im Plangebiet 546 Einwohnerwege. Aufgrund der fußläufig weiten Entfernung zum Bahnhof Landstuhl sowie einer durchschnittlichen ÖPNV-Anbindung und der integrierten innenstadtnahen Lage wird von einem MIV-Anteil von 60 Prozent ausgegangen. Das ergibt dann 328 Einwohnerwege im MIV bzw. Fahrten pro Tag. Dieser konservative Ansatz berücksichtigt noch nicht das Ansteigen der Anteile des Fahrradverkehrs sowie alternativer Individualverkehrsmittel wie z.B. E-Roller Als Besetzungsgrad pro Fahrzeug wird ein Mittelwert von 1,3 Personen angenommen. Dar- aus ergeben sich insgesamt 253 MIV-Fahrten pro Tag. Innerhalb des Plangebiets werden keine MIV-Fahrten im Binnenverkehr angesetzt, somit entspricht die Zahl von 253 MIV- Fahrten dem Ziel- und Quellverkehr der Einwohner aus dem Plangebiet. Neben den MIV-Fahrten pro Tag als Ziel- und Quellverkehr werden noch etwa 15 Prozent Fremd- bzw. Besucherverkehre (39 Fahrten) plus einen entsprechenden Anteil an Lieferver- kehr berücksichtigt. Der Lieferverkehr berechnet sich aus 0,05 LKW-Fahrten pro Einwohner (8 Fahrten). Als Gesamtverkehr aus der Erschließung sind somit unter Berücksichtigung des Wirtschafts- verkehrs im Mittel 300 Kfz-Fahrten in 24 Stunden zu erwarten. Teilt man diese Gesamtleis- tung nun auf richtungsbezogene Einzelströme auf, so ergeben sich als Ziel- und Quellver- kehr jeweils als Mittel 150 Kfz pro Tag. Quellverkehr bezeichnet die Summe der Verkehrsvorgänge, die in einem festgelegten Gebiet beginnen und außerhalb davon enden; Zielverkehr die Summe der Verkehrsvorgänge die außerhalb eines festgelegten Gebiets beginnen und innerhalb davon enden. Die Berechnungen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Abbildung 14: Berechnung Verkehrserzeugung Wohneinheiten - WA Wohnungen / Wohneinheiten: 71 Einwohnerverkehr Besucherverkehr Zahl der Einwohner (EW): 2,0 - 2,5 EW / WE Anteil des Besucherverkehrs: 0 - 15% der Annahme: 2,2 EW / WE = 156 EW Einwohnerwege Annahme: 15% Einwohnerwege = 82 Wege / 24h Wegehäufigkeit: 3,0 – 3,5 Wege / EW MIV-Anteil: 30 - 60% Annahme: 3,5 Wege / EW = 546 Wege / 24h (MIV-Anteil im Besucherverkehr) Annahme: 60% = 50 Pkw-Wege / 24 h Wege innerhalb des Plangebiets: 0 - 20% PKW-Besetzungsgrad: 1,2 - 1,3 Annahme: 0% (Besucherverkehr) Annahme: 1,3 = 39 Pkw-Fahrten / 24h
Verkehrsgutachten Sickingenstadt Landstuhl Bebauungsplan „Ehemaliges Rittersbachgelände" Kreis Kaiserslautern Stand: April 2021 Seite 22 von 35 Seiten MIV-Anteil: 30 - 60% Lieferverkehr (MIV-Anteil im Einwohnerverkehr) 0,05 Lieferfahrten je Einwohner Annahme: 60% = 328 Pkw-Wege / 24h = 8 Lieferfahrten / 24 h PKW-Besetzungsgrad: 1,2 - 1,3 (im Einwohnerverkehr) Annahme: 1,3 = 253 Pkw-Fahrten / 24h ~ 300 Kfz-Fahrten / 24 h 150 Kfz / 24 h Quellverkehr 150 Kfz / 24 h Zielverkehr Quelle: Eigene Darstellung 5.1.3. Tagesbelastung und Stundenwerte für innerstädtische Wohngebiete Unter Berücksichtigung der normierten Tagesganglinie der "Hinweise zur Schätzung des Verkehrsaufkommens von Gebietstypen" (FGSV) für den vorliegenden Gebietstyp sind fol- gende Anteile zugrunde zu legen: Morgendliche Spitze = Quell- und Zielverkehr (16%) 48 Kfz-Fahrten/ Spitzenstunde (06.00 bis 08.00 Uhr) Abendliche Spitze = Quell- und Zielverkehr (20%) 60 Kfz-Fahrten/ Spitzenstunde (16.00 bis 18.00 Uhr) Für die geplante Bebauung ergeben sich in der morgendlichen Spitzenstunde, 48 Fahrzeuge als maximaler Ziel- und Quellverkehr, in der abendlichen Spitzenstunde maximal 60 Fahr- zeuge als Ziel- und Quellverkehr. 5.2. Abschätzung der Verkehrsmengen Gesamterschließung Im Hinblick auf die spätere Leistungsfähigkeitsbetrachtung ist die Ermittlung des Verkehrs- aufkommens für den Zeitraum mit der höchsten Verkehrsbelastung (Spitzenstunde) erforder- lich. Die Gesamtverkehrserzeugung ergibt sich durch Addition der jeweiligen Fahrzeugzah- len der Spitzenstunden. Für das Gesamte geplante Erschließungsgebiet ergibt ein rechnerisch maximaler zu erwar- tender Tagesverkehr aus allen geplanten Nutzungen von täglich 300 Kfz-Fahrten. In der maßgebenden morgendliche Spitzenstunde treten hiervon zwischen 07:00 Uhr und 08:00 Uhr 45 Fahrzeuge als Quellverkehr aus dem Plangebiet und 6 Fahrzeuge als Zielver- kehr in das Plangebiet auf (51 Fahrzeuge pro Stunde); In der abendlichen Spitzenstunde zwischen 17:00 Uhr und 18:00 Uhr beträgt der Quellverkehr 21 Fahrzeuge und der Zielver- kehr 39 Fahrzeuge (60 Fahrzeuge pro Stunde). Die "Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen" kalkulieren für einen Wohnweg, der kleins- ten richtlinienkonformen Straßenkategorie, im Vergleich bis zu 150 Kfz / Stunde, also ein Verkehrsaufkommen, das etwa ein Drittel unter der zukünftig anzunehmenden maximalen Verkehrsbelastung liegt, bei einer vollständigen Ausnutzung des Vorhabens.
Verkehrsgutachten Sickingenstadt Landstuhl Bebauungsplan „Ehemaliges Rittersbachgelände" Kreis Kaiserslautern Stand: April 2021 Seite 23 von 35 Seiten 5.3. Verteilung auf umliegendes Straßennetz Für die maßgebende Spitzenstunde ist für den Quell- und Zielverkehr mit einer Aufteilung von etwa 15 Prozent des Verkehrs in die Lilienstraße und 85 Prozent in die Kaiserstraße zu rechnen. Zur Berechnung wurden die maßgeblich geplanten Stellplätze (18 Außenstellplätze Nord, 100 Stellplätze Süd und Tiefgarage) herangezogen. morgendliche Spitzenstunde Lilienstraße (8 Fahrzeuge) morgendliche Spitzenstunde Kaiserstraße (44 Fahrzeuge) abendliche Spitzenstunde Lilienstraße (9 Fahrzeuge) abendliche Spitzenstunde Kaiserstraße (51 Fahrzeuge) 5.4. Prognose-Nullfall Die Verkehrsprognose berücksichtigt im sogenannten Prognose-Nullfall (PNF) die absehba- ren Nutzungs- und Verkehrsentwicklungen im Untersuchungsgebiet ohne die Entwicklung des aufzustellenden Bebauungsplans „Ehemaliges Rittersbachergelände" bis zum Prognose- jahr 2030. Beurteilt werden die aus den Struktur- und Motorisierungsentwicklungen resultie- renden Prognoseverkehrsmengen bei unverändertem Netzzustand als Vergleichsbelastung. Auf der Basis der aktuellen Verkehrsströme, dem sogenannten Analyse-Nullfall wird mit Hilfe der Prognose der Prognose-Nullfall berechnet. Er sagt aus, wie hoch der Straßenverkehr an der Kaiserstraße - noch ohne das urbane Gebiet - im Jahr 2030 voraussichtlich sein wird. Die Prognose berücksichtigt dabei die allgemeine Verkehrsentwicklung mittels Faktoren wie prognostizierte Wohn- und Arbeitszahlen, die Nutzung und das Maß der Verkehrsarten (MIV, Ausbau ÖPNV, Radverkehr) und geplante Entwicklungen der Stadt Landstuhl. Bevölkerungsstand 8.531 Einwohner (Stichtag: 30.06.2019) 9 leicht rückläufige Bevölkerungsentwicklung -0,7% 10 (2012 - 2017, zensusbasiert) Einpersonenhaushalte 38,5% (Stichtag 09.05.2011) 11 wachsender Kfz-Bestand trotz Einwohnerrückgang +0,9% (2006 - 2007) 12 zunehmende Motorisierung +0,9% (501 Pkw/1.000 Ew/BRD, 539 Pkw/1.000 Ew/RLP) Demnach kann bei einer überschlägigen Abschätzung von einer leichten Zunahme von 0,9% des MIV ausgegangen werden. Das entspricht einem morgendlichen Verkehr in der Spitze von insgesamt 790 Fahrzeugen pro Stunde sowie in der abendlichen Spitze von insgesamt 987 Fahrzeugen pro Stunde. 9 Statistische Daten des Landkreises Kaiserslautern, Gemeindestatistik Sickenstadt Landstuhl, Daten aus EWOISneu vom 01.07.2019 10 Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Indikatoren und Karten zur Stadt und Raument- wicklung, Bonn 2020 11 Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Zensus 2011, Sickingenstadt Landstuhl 12 Landesbetrieb für Mobilität Rheinland-Pfalz, Analyse der Verkehrsentwicklung in Rheinland-Pfalz, Bericht 2008
Verkehrsgutachten Sickingenstadt Landstuhl Bebauungsplan „Ehemaliges Rittersbachgelände" Kreis Kaiserslautern Stand: April 2021 Seite 24 von 35 Seiten 6. Verkehrsqualität Die Beurteilung der Leistungsfähigkeit an Knotenpunkten ohne Lichtsignalanlage erfolgt an- hand des Handbuches für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen, HBS 2015. Ent- sprechend des Handbuches erfolgt eine Einstufung der Leistungsfähigkeit in Qualitätsstufen des Verkehrsablaufs (QSV). Diese werden mit den Buchstaben "A" bis "F" bezeichnet. Die Zuordnung einer Verkehrsanlage in eine Qualitätsstufe erfolgt anhand der berechneten mitt- leren Wartezeiten der Verkehrsteilnehmer. Die Bedeutung der einzelnen Kennbuchstaben und die damit verbundenen Grenzwerte können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Abbildung 15: Zuordnung der Verkehrsanlagen zur QSV Regelung durch Vorfahrtsbeschilderung Regelung "rechts vor links" QSV Mittlere Wartezeit t w [s] Mittlere Wartezeit t w [s] Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn Kreuzung Einmündung A (sehr gut) ≤ 10 ≤ 10 ≤ 10 B (gut) ≤ 20 C (befriedigend) ≤ 30 ≤ 15 ≤ 15 D (ausreichend) ≤ 45 ≤ 20 E (Kapazitätsgrenze) > 45 ≤ 25 ≤ 20 F (nicht leistungsfähig) - > 25 > 20 Die Stufe F ist erreicht, wenn der Sättigungsgrad In diesem Bereich funktioniert die Regel- größer als eins ist. ungsart "rechts vor links" nicht mehr. Quelle: HBS 2015 Die Bedeutung der einzelnen Qualitätsstufen: Stufe A: Die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer kann nahezu ungehindert den Knoten- punkt passieren. Die Wartezeiten sind sehr gering. Stufe B: Die Fahrmöglichkeiten der wartepflichtigen Kraftfahrzeugströme werden vom be- vorrechtigten Verkehr beeinflusst. Die dabei entstehen Wartezeiten sind gering. Stufe C: Die Verkehrsteilnehmer in den Nebenströmen müssen auf eine merkbare Anzahl von bevorrechtigten Verkehrsteilnehmern achten. Die Wartezeiten sind spürbar. Es kommt zur Bildung von Stau , der jedoch weder hinsichtlich seiner räumlichen Ausdehnung noch bezüglich der zeitlichen Dauer eine starke Beeinträchtigung darstellt. Stufe D: Die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer in den Nebenströmen muss Haltevorgän- ge, verbunden mit deutlichen Zeitverlusten, hinnehmen. Für einzelne Verkehrs- teilnehmer können die Wartezeiten hohe Werte annehmen. Auch wenn sich vor- rübergehend ein merklicher Stau in einem Nebenstrom ergeben hat, bildet sich dieser wieder zurück. Der Verkehrszustand ist noch stabil. Stufe E: Es bilden sich Staus, die sich bei der vorhandenen Belastung nicht mehr abbau- en. Die Wartezeiten nehmen sehr große und dabei starke streuende Werte an. Geringfügige Verschlechterungen der Einflussgrößen können zum Verkehrszu- sammenbruch (d.h. ständig zunehmende Staulänge) führen. Die Kapazität wird erreicht. Stufe F: Die Anzahl der Verkehrsteilnehmer, die in einem Verkehrsstrom dem Knoten- punkt je Zeiteinheit zufließen, ist über eine Stunde größer als die Kapazität für diesen Verkehrsstrom. Es bilden sich lange Staus mit besonders hohen Warte- zeiten. Diese Situation löst sich erst nach einer deutlichen Abnahme der Ver-
Verkehrsgutachten Sickingenstadt Landstuhl Bebauungsplan „Ehemaliges Rittersbachgelände" Kreis Kaiserslautern Stand: April 2021 Seite 25 von 35 Seiten kehrsstärken im zufließenden Verkehr wieder auf. Der Knotenpunkt ist überlas- tet. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte erfolgt anhand des schwächsten Fahrzeugstromes. Die hier vorliegende Qualitätsstufe definiert die Kapazität der Verkehrsan- lage. Der Stadt Landstuhl liegen für die Kaiserstraße Verkehrszählungen vor. Aus diesen Daten können die Verkehrsbelastungen der Kaiserstraße abgeschätzt werden. Die Verkehrsqualität der Knotenpunkte kann rechnerisch anhand von Kennzahlen ermittelt werden. Aufgrund der räumlichen Gliederung des Baugebiets wird der motorisierte Individualverkehr ausschließlich über die Kurpfalzstraße abgewickelt. Zur weiteren Berechnung ist eine Umrechnung des DTV (durchschnittlich täglicher Verkehr) in Fahrzeuge pro Stunde (Verkehr in der Spitzenstunde) erforderlich. Dies geschieht gemäß folgender Randbedingungen: • Quell- und Zielverkehr sind gleichmäßig verteilt (je 50 % Prozent des Gesamtverkehr) • gem. Tagesganglinien der Hinweise zur Schätzung des Verkehrsaufkommens von Gebietstypen ist der höchste Anteil der Spitzenstunde am Gesamtverkehr entschei- dend • Tempomessdaten in der Kaiserstraße in Landstuhl und umgebender Knotenpunkte wurden bei der Stadt Landstuhl erbeten, konnten aber bisweilen nicht bereit gestellt werden Bei einer geschätzten durchschnittlichen Tagesverkehrsstärke von 9.780 Fahrzeugen am Tag entspricht der bestehende Quell- und Zielverkehr rechnerisch 4.890 Fahrzeugen. Das entspricht einem morgendlichen Verkehr in der Spitze von insgesamt 783 Fahrzeugen pro Stunde (14 Fahrzeuge pro Minute) sowie in der abendlichen Spitze von insgesamt 978 Fahrzeugen pro Stunde (17 Fahrzeuge pro Minute). Der Bereich der Kaiserstraße, zwischen Hauptstraße und Konrad-Adenauer-Straße ent- spricht der Charakteristik einer örtlichen Einfahrtsstraße (vgl. RASt 06), mit halboffener Bau- weise und gemischter Nutzung aus Wohnen, Dienstleistung, Gewerbe sowie Freizeitnutzun- gen, einer Länge in Abhängigkeit der Siedlungsgröße von mindestens 200 m und einer Verkehrsstärke von 400 bis 1.800 Fahrzeugen in der Stunde. Der Straßenquerschnitt der Kaiserstraße ist ausreichend dimensioniert, zur Abwicklung von völlig störungsfrei fließen- dem Verkehr und gleichzeitig ruhendem Verkehr. Für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts Lilienstraße / Kaiserstraße (KP 3) sind die Verkehrsströme in den verkehrlichen Spitzenstunden von morgens 07:00 bis 08:00 Uhr und abends von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr heran zu ziehen. Addiert man die Spit- zenwerte des geplanten Baugebiets zu den Spitzenwerten der Kaiserstraße hinzu, so ergibt sich eine maximale Spitzenbelastung von insgesamt 834 Fahrzeugen in der Zeit von 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr (14 Fahrzeuge pro Minute) und abends von insgesamt 1.038 Fahrzeugen in der Zeit von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr (18 Fahrzeuge pro Minute).
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