Rentenpolitische Vorhaben des Koalitionsvertrages Sachstand und Herausforderungen Vertreterversammlung am 26.11.2018
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Rentenpolitische Vorhaben des Koalitionsvertrages Sachstand und Herausforderungen Vertreterversammlung am 26.11.2018
Agenda Bestandsaufnahme zur Rentenversicherung Rentenpolitische Vorhaben der Koalition • Rentenpakt (RV-Leistungsverbesserungs- und -StabilisierungsG) • Weitere aktuelle Gesetzgebungsverfahren • Weitere Vorhaben • Reformkommission zur Weiterentwicklung der Alterssicherung nach 2025 Seite 2 23.11.2018
Bestandsaufnahme – Lohnentwicklung, Renten und Inflation Entwicklung von Löhnen, Renten* und Inflation 2008 - 2017 - alte Bundesländer - 30,0% 25,0% 21,2% 20,0% 16,1% 15,0% 11,0% 10,0% 5,0% 0,0% Rentenniveau Entwicklung der Bruttolöhne Entwicklung der Renten Inflation (brutto) -5,0% -4,6% -10,0% * Entwicklung der Standardrente im Jahresdurchschnitt Seite 3 23.11.2018
Bestandsaufnahme – Entwicklung der durchschnittlichen Altersrente Rentenzugang 2000-2017 ̶ Altersrenten: Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag in € ̶ 1.100 1.052 1.014 1.034 1.000 943 906 973 932 900 878 916 857 861 800 820 700 682 683 661 635 665 600 Männer (aL) Männer (nL) Frauen (aL) 500 Frauen (nL) 479 436 396 400 300 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014* 2015* 2016 2017 * ohne "neue Mütterrenten" Seite 4 23.11.2018
Bestandsaufnahme – Entwicklung des Rentenzugangsalters (Altersrenten) Rentenzugang Altersrenten 65,0 - Durchschnittliches Zugangsalter (in Jahren) - 64,4 64,1 64,3 64,0 64,0 63,7 63,7 63,6 63,5 63,0 62,8 62,4 62,0 Rentenpaket 2014: „Rente mit 63“ 61,0 61,2 AR für Frauen entfällt 60,5 60,0 59,0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014*2015* 2016 2017 * ohne „neue Mütterrenten“ Männer, aL Frauen, aL Männer, nL Frauen, nL Seite 5 23.11.2018
Bestandsaufnahme – Entwicklung der durchschnitt- lichen Erwerbsminderungsrenten (Rentenzugang) in Euro 800 750 Männer Frauen Gesamt 700 650 600 550 500 450 Berichtsjahr 400 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017 2014 und 2015: Unter Herausrechnung der Fälle der "neuen Mütterrenten" Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung - Rentenzugang, versch. Jahrgänge Seite 6 23.11.2018
Rentenpakt – Wesentliche Inhalte Mütterrente 2 Längere Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder Verbesserte Absicherung Erwerbsgeminderter Schrittweise Verlängerung Zurechnungszeit bis 67 Entlastung von Geringverdienenden Übergangsbereich bis 1.300 EUR ersetzt Gleitzone bis 850 EUR Doppelte Haltelinien für Rentenniveau und Beitrag bis 2025 Seite 8 23.11.2018
Rentenpakt – Mütterrente 2 Für Geburten ab 1992: 36 Monate* 24* 30* geplante Mütterrente 2 ab Mütterrente 1 1/2019 seit 7/2014 12* seit 1986 Mehrkosten ca. 6,5 Mrd. Mehrkosten ca. 3,85 Mrd. Euro/Jahr Euro/Jahr ___________________ * Maximal mögliche Anzahl an Monaten Seite 9 23.11.2018
Rentenpakt – Mütterrente 2 Umsetzung grundsätzlich von Amts wegen Auszahlung an Rentenneuzugänge ab 1. Januar 2019 Auszahlung an Bestandsfälle schrittweise ab Mitte März 2019 Seite 10 23.11.2018
Seite 11 23.11.2018
Rentenpakt – Entlastung von Geringverdienenden Seite 12 23.11.2018
Rentenpakt – Entlastung von Geringverdienenden Betroffene erwerben trotz verringerten Beitrags die volle – dem Arbeitsentgelt entsprechende – Rentenanwartschaft Umverteilung zu Gunsten Versicherter mit geringen sozialversicherungspflichtigen Entgelten Seite 13 23.11.2018
Rentenpakt – Mehrausgaben durch Leistungsverbesserungen Quelle: Entwurf RV-LVerbStabG nach Kabinettsbeschluss vom 29.8.2018. Angaben einschließlich KVdR, in heutigen Werten. Seite 14 23.11.2018
Rentenpakt – Doppelte Haltelinie für Beitragssatz/Rentenniveau bis 2025 § 154 Abs. 3 Satz 1 SGB VI-E: In der allgemeinen Rentenversicherung darf das Sicherungsniveau … bis zum Jahr 2025 48 Prozent nicht unterschreiten und darf der Beitragssatz bis zum Jahr 2025 20 Prozent nicht überschreiten. Seite 15 23.11.2018
Rentenpakt – Haltelinien; Beitragssatz/Renten-niveau mit/ohne Maßnahmen des Gesetzentwurfs Stand: Finanzschätzung Sommer 2018 (geltendes Recht) / Entwurf RV-LVerbStabG nach Kabinettsbeschluss vom 29.8.2018. Seite 16 23.11.2018
Rentenpakt – Zeitplan BT A + S Aussch. Öff. Anhörung 5. November 2018 2./3. Lesung, BT 8./9. November 2018 Beschluss 23.11. BRat AIS-Aussch. Beratung, Empfehlung (wenn Fristverkürzung) sonst 14.12. BRat Beratung, Beschluss ? BPräs Unterschrift ? BGBl Verkündung ? Inkrafttreten 1. Januar 2019 Seite 17 23.11.2018
Weitere aktuelle Gesetzgebungsvorhaben Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung Parität KV-Zusatzbeitrag Gesetz zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegversicherung 2019 höherer PV-Beitrag ab 2019 Seite 18 23.11.2018
Weitere Vorhaben - Vorsorgepflicht für Selbständige Koalitionsvertrag: - Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen, die nicht bereits anderweitig obligatorisch (z. B. in berufsständischen Versorgungswerken) abgesichert sind - Opt-out-Lösung bei anderer geeigneter insolvenzsicherer Vorsorgeart, wobei diese insolvenz- und pfändungssicher sein und in der Regel zu einer Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen muss Seite 19 23.11.2018
Weitere Vorhaben – Grundrente für langjährig Versicherte Berechtigte: Gegenwärtige / künftige Grundsicherungsbezieher (§ 8 SGB XII), die 35 Jahre an Beitragszeiten oder KEZ oder Pflegezeiten aufweisen bedürftig sind Sicherungsziel: Rentenleistungen in Höhe von 10 % über Grundsicherungsbedarf Bedürftigkeitsprüfung (Fürsorgeprinzip) ist für Rentenversicherung systemfremd und könnte unwirtschaftliche Doppelstrukturen bewirken besser Freibetrag bei der Grundsicherung für gesetzliche Rente! Seite 20 23.11.2018
Weitere Vorhaben – Säulenübergreifende Vorsorgeinformation Koalitionsvertrag: „Wir werden eine säulenübergreifende Renteninformation einführen, mit der Bürgerinnen und Bürger über ihre individuelle Absicherung im Alter Informationen aus allen drei Säulen erhalten und möglichen Handlungsbedarf erkennen können. Die säulenübergreifende Renteninformation soll unter Aufsicht des Bundes stehen.“ Seite 21 23.11.2018
Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ Auftrag • Empfehlungen für doppelte Haltelinie für Beitragssatz und Rentenniveau • Stellschrauben der Rentenvers. „in ein langfristiges Gleichgewicht“ bringen • Vorschlag zur Höhe der Mindestrücklage, die ganzjährige Liquidität der Rentenversicherung sichert Seite 22 23.11.2018
Zeitplan der Rentenkommission 2018 6. Juni Konstituierende Sitzung der Kommission Anfang Juli 1. Fachgespräch auf Einladung des Vorsitzes: mit Betroffenen 2. Fachgespräch auf Einladung des Vorsitzes: mit Anbietern Herbst Klausur der Kommission 2019 2. Jahreshälfte Symposium mit Wissenschaft und Stiftungen 2020 März Abschlusssitzung mit Vorlage des Abschlussberichts Darüber hinaus ist ein Generationendialog mit Senioren- und Jugendorganisationen geplant. Seite 23 23.11.2018
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sie können auch lesen